| বাংলা | |||
| পালি | অট্ঠকথা | টীকা | অন্ন |
| 1101 পারাজিক পালি 1102 পাচিত্তিয় পালি 1103 মহাবগ্গ পালি (বিনয়) 1104 চূলবগ্গ পালি 1105 পরিবার পালি | 1201 পারাজিককণ্ড অট্ঠকথা-১ 1202 পারাজিককণ্ড অট্ঠকথা-২ 1203 পাচিত্তিয় অট্ঠকথা 1204 মহাবগ্গ অট্ঠকথা (বিনয়) 1205 চূলবগ্গ অট্ঠকথা 1206 পরিবার অট্ঠকথা | 1301 সারত্থদীপনী টীকা-১ 1302 সারত্থদীপনী টীকা-২ 1303 সারত্থদীপনী টীকা-৩ | 1401 দ্বেমাতিকাপালি 1402 বিনয়সংগহ অট্ঠকথা 1403 বজিরবুদ্ধি টীকা 1404 বিমতিবিনোদনী টীকা-১ 1405 বিমতিবিনোদনী টীকা-২ 1406 বিনয়ালংকার টীকা-১ 1407 বিনয়ালংকার টীকা-২ 1408 কঙ্খাবিতরণীপুরাণ টীকা 1409 বিনয়বিনিচ্ছয়-উত্তরবিনিচ্ছয় 1410 বিনয়বিনিচ্ছয় টীকা-১ 1411 বিনয়বিনিচ্ছয় টীকা-২ 1412 পাচিত্যাদিযোজনাপালি 1413 খুদ্ধসিক্খা-মূলসিক্খা 8401 বিসুদ্ধিমগ্গ-১ 8402 বিসুদ্ধিমগ্গ-২ 8403 বিসুদ্ধিমগ্গ-মহাটীকা-১ 8404 বিসুদ্ধিমগ্গ-মহাটীকা-২ 8405 বিসুদ্ধিমগ্গ নিদানকথা 8406 দীঘনিকায় (পু-বি) 8407 মজ্ঝিমনিকায় (পু-বি) 8408 সংযুত্তনিকায় (পু-বি) 8409 অঙ্গুত্তরনিকায় (পু-বি) 8410 বিনয়পিটক (পু-বি) 8411 অভিধম্মপিটক (পু-বি) 8412 অট্ঠকথা (পু-বি) 8413 নিরুত্তিদীপনী 8414 পরমত্থদীপনী সংগহমহাটীকাপাঠ 8415 অনুদীপনীপাঠ 8416 পট্ঠানুদ্দেস দীপনীপাঠ 8417 নমক্কারটীকা 8418 মহাপণামপাঠ 8419 লক্খণাতো বুদ্ধথোমনাগাথা 8420 সুতবন্দনা 8421 কমলাঞ্জলি 8422 জিনালংকার 8423 পজ্জমধু 8424 বুদ্ধগুণগাথাবলী 8425 চূলগন্থবংস 8426 মহাবংস 8427 সাসনবংস 8428 কচ্চায়নব্যাকরণং 8429 মোগ্গল্লানব্যাকরণং 8430 সদ্দনীতিপ্পকরণং (পদমালা) 8431 সদ্দনীতিপ্পকরণং (ধাতুমালা) 8432 পদরূপসিদ্ধি 8433 মোগ্গল্লানপঞ্চিকা 8434 পযোগসিদ্ধিপাঠ 8435 বুত্তোদয়পাঠ 8436 অভিধানপ্পদীপিকাপাঠ 8437 অভিধানপ্পদীপিকাটীকা 8438 সুবোধালংকারপাঠ 8439 সুবোধালংকারটীকা 8440 বালাবতার গণ্ঠিপদত্থবিনিচ্ছয়সার 8441 লোকনীতি 8442 সুত্তন্তনীতি 8443 সূরস্সতীনীতি 8444 মহারহনীতি 8445 ধম্মনীতি 8446 কবিদপ্পণনীতি 8447 নীতিমঞ্জরী 8448 নরদক্খদীপনী 8449 চতুরারক্খদীপনী 8450 চাণক্যনীতি 8451 রসবাহিনী 8452 সীমাবিসোধনীপাঠ 8453 বেস্সন্তরগীতি 8454 মোগ্গল্লান বুত্তিবিবরণপঞ্চিকা 8455 থূপবংস 8456 দাঠাবংস 8457 ধাতুপাঠবিলাসিনিয়া 8458 ধাতুবংস 8459 হত্থবনগল্লবিহারবংস 8460 জিনচরিতয় 8461 জিনবংসদীপং 8462 তেলকটাহগাথা 8463 মিলিদটীকা 8464 পদমঞ্জরী 8465 পদসাধনং 8466 সদ্দবিন্দুপকরণং 8467 কচ্চায়নধাতুমঞ্জুসা 8468 সামন্তকূটবণ্ণনা |
| 2101 সীলক্খন্ধবগ্গ পালি 2102 মহাবগ্গ পালি (দীঘ) 2103 পাথিকবগ্গ পালি | 2201 সীলক্খন্ধবগ্গ অট্ঠকথা 2202 মহাবগ্গ অট্ঠকথা (দীঘ) 2203 পাথিকবগ্গ অট্ঠকথা | 2301 সীলক্খন্ধবগ্গ টীকা 2302 মহাবগ্গ টীকা (দীঘ) 2303 পাথিকবগ্গ টীকা 2304 সীলক্খন্ধবগ্গ-অভিনবটীকা-১ 2305 সীলক্খন্ধবগ্গ-অভিনবটীকা-২ | |
| 3101 মূলপণ্ণাস পালি 3102 মজ্ঝিমপণ্ণাস পালি 3103 উপরিপণ্ণাস পালি | 3201 মূলপণ্ণাস অট্ঠকথা-১ 3202 মূলপণ্ণাস অট্ঠকথা-২ 3203 মজ্ঝিমপণ্ণাস অট্ঠকথা 3204 উপরিপণ্ণাস অট্ঠকথা | 3301 মূলপণ্ণাস টীকা 3302 মজ্ঝিমপণ্ণাস টীকা 3303 উপরিপণ্ণাস টীকা | |
| 4101 সগাথাবগ্গ পালি 4102 নিদানবগ্গ পালি 4103 খন্ধবগ্গ পালি 4104 সলায়তনবগ্গ পালি 4105 মহাবগ্গ পালি (সংযুত্ত) | 4201 সগাথাবগ্গ অট্ঠকথা 4202 নিদানবগ্গ অট্ঠকথা 4203 খন্ধবগ্গ অট্ঠকথা 4204 সলায়তনবগ্গ অট্ঠকথা 4205 মহাবগ্গ অট্ঠকথা (সংযুত্ত) | 4301 সগাথাবগ্গ টীকা 4302 নিদানবগ্গ টীকা 4303 খন্ধবগ্গ টীকা 4304 সলায়তনবগ্গ টীকা 4305 মহাবগ্গ টীকা (সংযুত্ত) | |
| 5101 এককনিপাত পালি 5102 দুকনিপাত পালি 5103 তিকনিপাত পালি 5104 চতুক্কনিপাত পালি 5105 পঞ্চকনিপাত পালি 5106 ছক্কনিপাত পালি 5107 সত্তকনিপাত পালি 5108 অট্ঠকাদিনিপাত পালি 5109 নবকনিপাত পালি 5110 দশকনিপাত পালি 5111 একাদশকনিপাত পালি | 5201 এককনিপাত অট্ঠকথা 5202 দুক-তিক-চতুক্কনিপাত অট্ঠকথা 5203 পঞ্চক-ছক্ক-সত্তকনিপাত অট্ঠকথা 5204 অট্ঠকাদিনিপাত অট্ঠকথা | 5301 এককনিপাত টীকা 5302 দুক-তিক-চতুক্কনিপাত টীকা 5303 পঞ্চক-ছক্ক-সত্তকনিপাত টীকা 5304 অট্ঠকাদিনিপাত টীকা | |
| 6101 খুদ্ধকপাঠ পালি 6102 ধম্মপদ পালি 6103 উদান পালি 6104 ইতিবুত্তক পালি 6105 সুত্তনিপাত পালি 6106 বিমানবত্থু পালি 6107 পেতবত্থু পালি 6108 থেরগাথা পালি 6109 থেরীগাথা পালি 6110 অপদান পালি-১ 6111 অপদান পালি-২ 6112 বুদ্ধবংস পালি 6113 চরিয়াপিটক পালি 6114 জাতক পালি-১ 6115 জাতক পালি-২ 6116 মহানিদ্দেস পালি 6117 চূলনিদ্দেস পালি 6118 পটিসম্ভিদামগ্গ পালি 6119 নেত্তিপ্পকরণ পালি 6120 মিলিন্দপঞ্হ পালি 6121 পেটকোপদেস পালি | 6201 খুদ্ধকপাঠ অট্ঠকথা 6202 ধম্মপদ অট্ঠকথা-১ 6203 ধম্মপদ অট্ঠকথা-২ 6204 উদান অট্ঠকথা 6205 ইতিবুত্তক অট্ঠকথা 6206 সুত্তনিপাত অট্ঠকথা-১ 6207 সুত্তনিপাত অট্ঠকথা-২ 6208 বিমানবত্থু অট্ঠকথা 6209 পেতবত্থু অট্ঠকথা 6210 থেরগাথা অট্ঠকথা-১ 6211 থেরগাথা অট্ঠকথা-২ 6212 থেরীগাথা অট্ঠকথা 6213 অপদান অট্ঠকথা-১ 6214 অপদান অট্ঠকথা-২ 6215 বুদ্ধবংস অট্ঠকথা 6216 চরিয়াপিটক অট্ঠকথা 6217 জাতক অট্ঠকথা-১ 6218 জাতক অট্ঠকথা-২ 6219 জাতক অট্ঠকথা-৩ 6220 জাতক অট্ঠকথা-৪ 6221 জাতক অট্ঠকথা-৫ 6222 জাতক অট্ঠকথা-৬ 6223 জাতক অট্ঠকথা-৭ 6224 মহানিদ্দেস অট্ঠকথা 6225 চূলনিদ্দেস অট্ঠকথা 6226 পটিসম্ভিদামগ্গ অট্ঠকথা-১ 6227 পটিসম্ভিদামগ্গ অট্ঠকথা-২ 6228 নেত্তিপ্পকরণ অট্ঠকথা | 6301 নেত্তিপ্পকরণ টীকা 6302 নেত্তিবিভাবিনী | |
| 7101 ধম্মসংগণী পালি 7102 বিভঙ্গ পালি 7103 ধাতুকথা পালি 7104 পুগ্গলপঞ্ঞাত্তি পালি 7105 কথাবত্থু পালি 7106 যমক পালি-১ 7107 যমক পালি-২ 7108 যমক পালি-৩ 7109 পট্ঠান পালি-১ 7110 পট্ঠান পালি-২ 7111 পট্ঠান পালি-৩ 7112 পট্ঠান পালি-৪ 7113 পট্ঠান পালি-৫ | 7201 ধম্মসংগণি অট্ঠকথা 7202 সম্মোহবিনোদনী অট্ঠকথা 7203 পঞ্চপকরণ অট্ঠকথা | 7301 ধম্মসংগণী-মূলটীকা 7302 বিভঙ্গ-মূলটীকা 7303 পঞ্চপকরণ-মূলটীকা 7304 ধম্মসংগণী-অনুটীকা 7305 পঞ্চপকরণ-অনুটীকা 7306 অভিধম্মাবতারো-নামরূপপরিচ্ছেদো 7307 অভিধম্মত্থসংগহো 7308 অভিধম্মাবতার-পুরাণটীকা 7309 অভিধম্মমাতিকাপালি | |
| 中文 | |||
| 巴利 | 義註 | 複註 | 藏外典籍 |
| 1101 巴拉基咖(波羅夷) 1102 巴吉帝亞(波逸提) 1103 大品(律藏) 1104 小品 1105 附隨 | 1201 巴拉基咖(波羅夷)義註-1 1202 巴拉基咖(波羅夷)義註-2 1203 巴吉帝亞(波逸提)義註 1204 大品義註(律藏) 1205 小品義註 1206 附隨義註 | 1301 心義燈-1 1302 心義燈-2 1303 心義燈-3 | 1401 疑惑度脫 1402 律攝註釋 1403 金剛智疏 1404 疑難解除疏-1 1405 疑難解除疏-2 1406 律莊嚴疏-1 1407 律莊嚴疏-2 1408 古老解惑疏 1409 律抉擇-上抉擇 1410 律抉擇疏-1 1411 律抉擇疏-2 1412 巴吉帝亞等啟請經 1413 小戒學-根本戒學 8401 清淨道論-1 8402 清淨道論-2 8403 清淨道大複註-1 8404 清淨道大複註-2 8405 清淨道論導論 8406 長部問答 8407 中部問答 8408 相應部問答 8409 增支部問答 8410 律藏問答 8411 論藏問答 8412 義注問答 8413 語言學詮釋手冊 8414 勝義顯揚 8415 隨燈論誦 8416 發趣論燈論 8417 禮敬文 8418 大禮敬文 8419 依相讚佛偈 8420 經讚 8421 蓮花供 8422 勝者莊嚴 8423 語蜜 8424 佛德偈集 8425 小史 8427 佛教史 8426 大史 8429 目犍連文法 8428 迦旃延文法 8430 文法寶鑑(詞幹篇) 8431 文法寶鑑(詞根篇) 8432 詞形成論 8433 目犍連五章 8434 應用成就讀本 8435 音韻論讀本 8436 阿毗曇燈讀本 8437 阿毗曇燈疏 8438 妙莊嚴論讀本 8439 妙莊嚴論疏 8440 初學入門義抉擇精要 8446 詩王智論 8447 智論花鬘 8445 法智論 8444 大羅漢智論 8441 世間智論 8442 經典智論 8443 勇士百智論 8450 考底利耶智論 8448 人眼燈 8449 四護衛燈 8451 妙味之流 8452 界清淨 8453 韋桑達拉頌 8454 目犍連語釋五章 8455 塔史 8456 佛牙史 8457 詞根讀本注釋 8458 舍利史 8459 象頭山寺史 8460 勝者行傳 8461 勝者宗燈 8462 油鍋偈 8463 彌蘭王問疏 8464 詞花鬘 8465 詞成就論 8466 正理滴論 8467 迦旃延詞根注 8468 邊境山注釋 |
| 2101 戒蘊品 2102 大品(長部) 2103 波梨品 | 2201 戒蘊品註義註 2202 大品義註(長部) 2203 波梨品義註 | 2301 戒蘊品疏 2302 大品複註(長部) 2303 波梨品複註 2304 戒蘊品新複註-1 2305 戒蘊品新複註-2 | |
| 3101 根本五十經 3102 中五十經 3103 後五十經 | 3201 根本五十義註-1 3202 根本五十義註-2 3203 中五十義註 3204 後五十義註 | 3301 根本五十經複註 3302 中五十經複註 3303 後五十經複註 | |
| 4101 有偈品 4102 因緣品 4103 蘊品 4104 六處品 4105 大品(相應部) | 4201 有偈品義注 4202 因緣品義注 4203 蘊品義注 4204 六處品義注 4205 大品義注(相應部) | 4301 有偈品複註 4302 因緣品註 4303 蘊品複註 4304 六處品複註 4305 大品複註(相應部) | |
| 5101 一集經 5102 二集經 5103 三集經 5104 四集經 5105 五集經 5106 六集經 5107 七集經 5108 八集等經 5109 九集經 5110 十集經 5111 十一集經 | 5201 一集義註 5202 二、三、四集義註 5203 五、六、七集義註 5204 八、九、十、十一集義註 | 5301 一集複註 5302 二、三、四集複註 5303 五、六、七集複註 5304 八集等複註 | |
| 6101 小誦 6102 法句經 6103 自說 6104 如是語 6105 經集 6106 天宮事 6107 餓鬼事 6108 長老偈 6109 長老尼偈 6110 譬喻-1 6111 譬喻-2 6112 諸佛史 6113 所行藏 6114 本生-1 6115 本生-2 6116 大義釋 6117 小義釋 6118 無礙解道 6119 導論 6120 彌蘭王問 6121 藏釋 | 6201 小誦義注 6202 法句義注-1 6203 法句義注-2 6204 自說義注 6205 如是語義註 6206 經集義注-1 6207 經集義注-2 6208 天宮事義注 6209 餓鬼事義注 6210 長老偈義注-1 6211 長老偈義注-2 6212 長老尼義注 6213 譬喻義注-1 6214 譬喻義注-2 6215 諸佛史義注 6216 所行藏義注 6217 本生義注-1 6218 本生義注-2 6219 本生義注-3 6220 本生義注-4 6221 本生義注-5 6222 本生義注-6 6223 本生義注-7 6224 大義釋義注 6225 小義釋義注 6226 無礙解道義注-1 6227 無礙解道義注-2 6228 導論義注 | 6301 導論複註 6302 導論明解 | |
| 7101 法集論 7102 分別論 7103 界論 7104 人施設論 7105 論事 7106 雙論-1 7107 雙論-2 7108 雙論-3 7109 發趣論-1 7110 發趣論-2 7111 發趣論-3 7112 發趣論-4 7113 發趣論-5 | 7201 法集論義註 7202 分別論義註(迷惑冰消) 7203 五部論義註 | 7301 法集論根本複註 7302 分別論根本複註 7303 五論根本複註 7304 法集論複註 7305 五論複註 7306 阿毘達摩入門 7307 攝阿毘達磨義論 7308 阿毘達摩入門古複註 7309 阿毘達摩論母 | |
| English | |||
| Pali Canon | Commentaries | Sub-commentaries | Other |
| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1 1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2 1203 Pācittiya Aṭṭhakathā 1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya) 1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā 1206 Parivāra Aṭṭhakathā | 1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1 1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2 1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā 1403 Vajirabuddhi Ṭīkā 1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1 1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2 1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1 1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2 1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1 1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Visuddhimagga-1 8402 Visuddhimagga-2 8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1 8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2 8405 Visuddhimagga nidānakathā 8406 Dīghanikāya (pu-vi) 8407 Majjhimanikāya (pu-vi) 8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi) 8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi) 8410 Vinayapiṭaka (pu-vi) 8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi) 8412 Aṭṭhakathā (pu-vi) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Namakkāraṭīkā 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Subodhālaṅkāraṭīkā 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8445 Dhammanīti 8444 Mahārahanīti 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8450 Cāṇakyanīti 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Milidaṭīkā 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā 2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha) 2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā | 2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā 2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha) 2303 Pāthikavagga Ṭīkā 2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1 2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1 3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2 3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā 3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā | 3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā 3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā 3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta) | 4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā 4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā 4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā 4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā 4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta) | 4301 Sagāthāvagga Ṭīkā 4302 Nidānavagga Ṭīkā 4303 Khandhavagga Ṭīkā 4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā 4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā 5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā 5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā 5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā | 5301 Ekakanipāta Ṭīkā 5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā 5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā 5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā | |
| 6101 Khuddakapāṭha Pāḷi 6102 Dhammapada Pāḷi 6103 Udāna Pāḷi 6104 Itivuttaka Pāḷi 6105 Suttanipāta Pāḷi 6106 Vimānavatthu Pāḷi 6107 Petavatthu Pāḷi 6108 Theragāthā Pāḷi 6109 Therīgāthā Pāḷi 6110 Apadāna Pāḷi-1 6111 Apadāna Pāḷi-2 6112 Buddhavaṃsa Pāḷi 6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi 6114 Jātaka Pāḷi-1 6115 Jātaka Pāḷi-2 6116 Mahāniddesa Pāḷi 6117 Cūḷaniddesa Pāḷi 6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi 6119 Nettippakaraṇa Pāḷi 6120 Milindapañha Pāḷi 6121 Peṭakopadesa Pāḷi | 6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā 6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1 6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2 6204 Udāna Aṭṭhakathā 6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā 6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1 6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2 6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā 6209 Petavatthu Aṭṭhakathā 6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1 6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2 6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā 6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1 6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2 6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā 6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā 6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1 6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2 6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3 6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4 6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5 6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6 6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7 6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā 6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā 6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1 6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2 6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā | 6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā 6302 Nettivibhāvinī | |
| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi-1 7107 Yamaka Pāḷi-2 7108 Yamaka Pāḷi-3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5 | 7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā 7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā 7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā | 7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā 7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā 7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā 7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā 7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |
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| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1 1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2 1203 Pācittiya Aṭṭhakathā 1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya) 1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā 1206 Parivāra Aṭṭhakathā | 1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1 1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2 1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā 1403 Vajirabuddhi Ṭīkā 1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1 1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2 1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1 1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2 1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1 1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Visuddhimagga-1 8402 Visuddhimagga-2 8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1 8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2 8405 Visuddhimagga nidānakathā 8406 Dīghanikāya (pu-vi) 8407 Majjhimanikāya (pu-vi) 8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi) 8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi) 8410 Vinayapiṭaka (pu-vi) 8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi) 8412 Aṭṭhakathā (pu-vi) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Namakkāraṭīkā 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Subodhālaṅkāraṭīkā 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8445 Dhammanīti 8444 Mahārahanīti 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8450 Cāṇakyanīti 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Milidaṭīkā 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā 2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha) 2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā | 2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā 2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha) 2303 Pāthikavagga Ṭīkā 2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1 2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1 3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2 3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā 3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā | 3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā 3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā 3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta) | 4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā 4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā 4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā 4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā 4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta) | 4301 Sagāthāvagga Ṭīkā 4302 Nidānavagga Ṭīkā 4303 Khandhavagga Ṭīkā 4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā 4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā 5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā 5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā 5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā | 5301 Ekakanipāta Ṭīkā 5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā 5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā 5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā | |
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| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi-1 7107 Yamaka Pāḷi-2 7108 Yamaka Pāḷi-3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5 | 7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā 7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā 7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā | 7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā 7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā 7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā 7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā 7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |
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| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1 1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2 1203 Pācittiya Aṭṭhakathā 1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya) 1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā 1206 Parivāra Aṭṭhakathā | 1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1 1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2 1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā 1403 Vajirabuddhi Ṭīkā 1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1 1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2 1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1 1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2 1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1 1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Visuddhimagga-1 8402 Visuddhimagga-2 8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1 8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2 8405 Visuddhimagga nidānakathā 8406 Dīghanikāya (pu-vi) 8407 Majjhimanikāya (pu-vi) 8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi) 8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi) 8410 Vinayapiṭaka (pu-vi) 8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi) 8412 Aṭṭhakathā (pu-vi) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Namakkāraṭīkā 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Subodhālaṅkāraṭīkā 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8445 Dhammanīti 8444 Mahārahanīti 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8450 Cāṇakyanīti 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Milidaṭīkā 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā 2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha) 2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā | 2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā 2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha) 2303 Pāthikavagga Ṭīkā 2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1 2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1 3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2 3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā 3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā | 3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā 3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā 3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta) | 4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā 4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā 4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā 4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā 4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta) | 4301 Sagāthāvagga Ṭīkā 4302 Nidānavagga Ṭīkā 4303 Khandhavagga Ṭīkā 4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā 4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā 5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā 5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā 5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā | 5301 Ekakanipāta Ṭīkā 5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā 5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā 5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā | |
| 6101 Khuddakapāṭha Pāḷi 6102 Dhammapada Pāḷi 6103 Udāna Pāḷi 6104 Itivuttaka Pāḷi 6105 Suttanipāta Pāḷi 6106 Vimānavatthu Pāḷi 6107 Petavatthu Pāḷi 6108 Theragāthā Pāḷi 6109 Therīgāthā Pāḷi 6110 Apadāna Pāḷi-1 6111 Apadāna Pāḷi-2 6112 Buddhavaṃsa Pāḷi 6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi 6114 Jātaka Pāḷi-1 6115 Jātaka Pāḷi-2 6116 Mahāniddesa Pāḷi 6117 Cūḷaniddesa Pāḷi 6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi 6119 Nettippakaraṇa Pāḷi 6120 Milindapañha Pāḷi 6121 Peṭakopadesa Pāḷi | 6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā 6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1 6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2 6204 Udāna Aṭṭhakathā 6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā 6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1 6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2 6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā 6209 Petavatthu Aṭṭhakathā 6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1 6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2 6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā 6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1 6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2 6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā 6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā 6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1 6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2 6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3 6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4 6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5 6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6 6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7 6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā 6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā 6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1 6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2 6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā | 6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā 6302 Nettivibhāvinī | |
| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi-1 7107 Yamaka Pāḷi-2 7108 Yamaka Pāḷi-3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5 | 7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā 7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā 7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā | 7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā 7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā 7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā 7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā 7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |
1 Namo tassa bhagavato arahato sammāsambuddhassa Verehrung dem Erhabenen, dem Würdigen, dem vollkommen Erwachten. Vinayapiṭake Im Vinaya-Piṭaka. Cūḷavaggapāḷi Cūḷavagga-Pāḷi. 1. Kammakkhandhakaṃ 1. Das Kapitel über die formellen Handlungen (Kammakkhandhaka). 1. Tajjanīyakammaṃ 1. Die formelle Handlung des Tadels (Tajjanīyakamma). 1. Tena [Pg.1] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vakkhanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ [Pg.2] paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattantī’’ti. 1. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Sāvatthī, im Jeta-Hain, im Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu dieser Zeit waren die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka selbst Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden (Saṅgha). Auch traten sie an andere Mönche heran, die ebenfalls Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden waren, und sagten zu ihnen: „Ehrwürdige, lasst diesen (Mönch) nicht über euch gewinnen. Setzt ihm kräftigen Widerstand entgegen. Dadurch werdet ihr als weiser, fachkundiger, gelehrter und fähiger gelten. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite sein.“ Dadurch entstanden neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nahmen an Ausmaß und Intensität zu. Jene Mönche, die bescheiden waren ...pe... beklagten sich, waren entrüstet und machten ihrem Unmut Luft: „Wie können es die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka wagen, selbst Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden zu sein, und zudem an andere Mönche heranzutreten, die ebenfalls Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden sind, um zu ihnen zu sagen: ‚Ehrwürdige, lasst diesen nicht über euch gewinnen. Setzt ihm kräftigen Widerstand entgegen. Dadurch werdet ihr als weiser, fachkundiger, gelehrter und fähiger gelten. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite sein‘? Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Ausmaß und Intensität zu.“ 2. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, bhikkhave, tesaṃ moghapurisānaṃ ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā attanā bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vakkhanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti? Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya pasannānaṃ vā bhiyyobhāvāya. Atha khvetaṃ, bhikkhave, appasannānañceva appasādāya pasannānañca ekaccānaṃ aññathattāyā’’ti. 2. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Dann ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, wie man sagt, ihr Mönche, dass die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka selbst Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden sind, und zudem an andere Mönche herantreten, die ebenfalls Anstifter von Streit, Zank, Zwist, Geschwätz und Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden sind, um zu ihnen zu sagen: ‚Ehrwürdige, lasst diesen nicht über euch gewinnen. Setzt ihm kräftigen Widerstand entgegen. Dadurch werdet ihr als weiser, fachkundiger, gelehrter und fähiger gelten. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite sein‘? Dass dadurch neue Streitigkeiten entstehen und bereits bestehende Streitigkeiten an Ausmaß und Intensität zunehmen?“ – „Es ist wahr, o Erhabener“, antworteten sie. Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Mönche, es ist ungebührlich für diese törichten Menschen, es ist unangemessen, unpassend, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht zu tun. Wie können diese törichten Menschen es wagen, selbst Anstifter von Streit ...pe... Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden zu sein, und zudem an andere Mönche heranzutreten, die ebenfalls Anstifter von Streit ...pe... Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Orden sind, um zu ihnen zu sagen: ‚Ehrwürdige, lasst diesen nicht über euch gewinnen. Setzt ihm kräftigen Widerstand entgegen. Dadurch werdet ihr als weiser, fachkundiger, gelehrter und fähiger gelten. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite sein‘? Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Ausmaß und Intensität zu. Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, Vertrauen bei jenen zu wecken, die noch kein Vertrauen haben, noch dazu, das Vertrauen derer zu stärken, die bereits Vertrauen haben. Vielmehr führt es dazu, dass die Vertrauenslosen ohne Vertrauen bleiben und bei einigen, die bereits Vertrauen haben, eine Entfremdung eintritt.“ Atha kho bhagavā te bhikkhū anekapariyāyena vigarahitvā dubbharatāya dupposatāya mahicchatāya asantuṭṭhitāya saṅgaṇikāya kosajjassa [Pg.3] avaṇṇaṃ bhāsitvā anekapariyāyena subharatāya suposatāya appicchassa santuṭṭhassa sallekhassa dhutassa pāsādikassa apacayassa vīriyārambhassa vaṇṇaṃ bhāsitvā bhikkhūnaṃ tadanucchavikaṃ tadanulomikaṃ dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ karotu. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ. Paṭhamaṃ paṇḍukalohitakā bhikkhū codetabbā, codetvā sāretabbā, sāretvā āpattiṃ āropetabbā, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Nachdem der Erhabene jene Mönche auf vielfältige Weise getadelt hatte, sprach er über den Nachteil, schwer versorgbar, schwer zu unterhalten, von großem Verlangen erfüllt, unzufrieden, dem geselligen Umgang verhaftet und träge zu sein. Er sprach auf vielfältige Weise über den Vorzug, leicht versorgbar, leicht zu unterhalten, genügsam, leicht zufriedenstellend, selbstlos, asketisch, würdevoll, bescheiden und tatkräftig zu sein. Nachdem er den Mönchen eine diesem Anlass entsprechende, angemessene Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Wohlan denn, ihr Mönche, der Orden soll gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka die formelle Handlung des Tadels (Tajjanīyakamma) vollziehen. Und so, ihr Mönche, soll sie vollzogen werden: Zuerst müssen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka beschuldigt werden; nachdem sie beschuldigt wurden, müssen sie an ihr Vergehen erinnert werden; nachdem sie erinnert wurden, muss ihnen das Vergehen zur Last gelegt werden; nachdem ihnen das Vergehen zur Last gelegt wurde, muss ein kundiger und fähiger Mönch den Orden wie folgt informieren:“ 3. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā kalahakārakā vivādakārakā bhassakārakā saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ kareyya. Esā ñatti. 3. „Ehrwürdiger Sangha, möge er mich anhören. Diese Mönche Paṇḍuka und Lohitaka sind selbst Anstifter von Streit, Zank, Zwist und unnützem Gerede und verursachen Rechtsstreitigkeiten im Sangha. Auch zu anderen Mönchen, die Anstifter von Streit, Zank, Zwist und unnützem Gerede sind und Rechtsstreitigkeiten im Sangha verursachen, gehen sie hin und sagen: ‚Ehrwürdige, lasst euch von jenem nicht besiegen. Haltet mit aller Kraft dagegen. Dadurch werdet ihr noch weiser, klüger, gelehrter und fähiger sein. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite stehen.‘ Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Intensität und Umfang zu. Wenn der Sangha bereit ist, möge er gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka den Akt der Zurechtweisung (Tajjanīyakamma) vollziehen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ [Pg.4] tajjanīyakammaṃ karoti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdiger Sangha, möge er mich anhören. Diese Mönche Paṇḍuka und Lohitaka sind selbst Anstifter von Streit … (wie oben) … verursachen Rechtsstreitigkeiten im Sangha. Auch zu anderen Mönchen … (wie oben) … gehen sie hin und sagen: ‚Ehrwürdige, lasst euch von jenem nicht besiegen. Haltet mit aller Kraft dagegen. Dadurch werdet ihr noch weiser, klüger, gelehrter und fähiger sein. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite stehen.‘ Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Intensität und Umfang zu. Der Sangha vollzieht gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka den Akt der Zurechtweisung. Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Aktes der Zurechtweisung gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka recht ist, der möge schweigen. Wem sie nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ karoti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Ehrwürdiger Sangha, möge er mich anhören. Diese Mönche Paṇḍuka und Lohitaka sind selbst Anstifter von Streit … (wie oben) … verursachen Rechtsstreitigkeiten im Sangha. Auch zu anderen Mönchen … (wie oben) … gehen sie hin und sagen: ‚Ehrwürdige, lasst euch von jenem nicht besiegen. Haltet mit aller Kraft dagegen. Dadurch werdet ihr noch weiser, klüger, gelehrter und fähiger sein. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite stehen.‘ Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Intensität und Umfang zu. Der Sangha vollzieht gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka den Akt der Zurechtweisung. Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Aktes der Zurechtweisung gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka recht ist, der möge schweigen. Wem sie nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū attanā bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā, yepi caññe bhikkhū bhaṇḍanakārakā…pe… saṅghe adhikaraṇakārakā te upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘mā kho tumhe, āyasmanto, eso ajesi. Balavābalavaṃ paṭimantetha. Tumhe tena paṇḍitatarā ca byattatarā ca bahussutatarā ca alamattatarā ca. Mā cassa bhāyittha. Mayampi tumhākaṃ pakkhā bhavissāmā’ti. Tena anuppannāni ceva bhaṇḍanāni uppajjanti, uppannāni ca bhaṇḍanāni bhiyyobhāvāya vepullāya saṃvattanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ karoti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Ehrwürdiger Sangha, möge er mich anhören. Diese Mönche Paṇḍuka und Lohitaka sind selbst Anstifter von Streit … (wie oben) … verursachen Rechtsstreitigkeiten im Sangha. Auch zu anderen Mönchen … (wie oben) … gehen sie hin und sagen: ‚Ehrwürdige, lasst euch von jenem nicht besiegen. Haltet mit aller Kraft dagegen. Dadurch werdet ihr noch weiser, klüger, gelehrter und fähiger sein. Habt keine Angst vor ihm. Auch wir werden auf eurer Seite stehen.‘ Dadurch entstehen neue Streitigkeiten, und bereits bestehende Streitigkeiten nehmen an Intensität und Umfang zu. Der Sangha vollzieht gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka den Akt der Zurechtweisung. Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Aktes der Zurechtweisung gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka recht ist, der möge schweigen. Wem sie nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Kataṃ saṅghena paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde der Akt der Zurechtweisung gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka vollzogen. Dem Sangha ist dies recht, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ Adhammakammadvādasakaṃ Zwölf Fälle von unrechtmäßigen Handlungen 4. ‘‘Tīhi[Pg.5], bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 4. „In drei Punkten, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt: Wenn er in Abwesenheit [des Betroffenen] vollzogen wird, wenn er ohne vorherige Befragung vollzogen wird, wenn er ohne Geständnis vollzogen wird. Durch diese drei Faktoren, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Ebenso, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung durch drei weitere Faktoren unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt: Wenn er vollzogen wird, obwohl kein Vergehen vorliegt; wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wird, das nicht durch Beichte gesühnt werden kann; wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wird, das bereits gebeichtet wurde. Durch diese drei Faktoren, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Wiederum, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung durch drei weitere Faktoren unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt: Wenn er vollzogen wird, ohne den Betroffenen vorher beschuldigt zu haben, ohne ihn an das Vergehen erinnert zu haben und ohne das Vergehen förmlich festgestellt zu haben. Durch diese drei Faktoren, ihr Mönche, ist ein Akt der Zurechtweisung unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist unzulänglich beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung (Tajjanīyakamma), die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie in Abwesenheit vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie ohne vorherige Befragung vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie ohne Geständnis vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi[Pg.6], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie ohne Vorliegen eines Vergehens vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie wegen eines Vergehens vollzogen wurde, das nicht durch Sühne bereinigbar ist, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie wegen eines bereits gesühnten Vergehens vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie ohne vorherige Beschuldigung vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie ohne vorherige Erinnerung an das Vergehen vollzogen wurde, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave[Pg.7], tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt: Wenn sie vollzogen wurde, ohne das Vergehen förmlich zur Last zu legen, wenn sie unrechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie von einer uneinigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine ungesetzliche Handlung, eine der Disziplin widersprechende Handlung und schlecht beigelegt.“ Adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Dutzend der ungesetzlichen Handlungen ist abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Das Dutzend der gesetzlichen Handlungen. 5. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 5. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt: Wenn sie in Anwesenheit vollzogen wurde, wenn sie nach Befragung vollzogen wurde und wenn sie nach einem Geständnis vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt: Wenn sie wegen eines tatsächlichen Vergehens vollzogen wurde, wenn es ein durch Sühne bereinigbares Vergehen ist und wenn dieses Vergehen noch nicht gesühnt wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt: Wenn sie nach einer Beschuldigung vollzogen wurde, wenn sie nach einer Erinnerung an das Vergehen vollzogen wurde und wenn sie nach förmlicher Feststellung des Vergehens vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt: Wenn sie in Anwesenheit vollzogen wurde, wenn sie rechtmäßig vollzogen wurde und wenn sie in Einmütigkeit vollzogen wurde – Mönche, eine Tadelshandlung, die mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine gesetzliche Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und gut beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung (Tajjaniya-Kamma), die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird nach Befragung vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi[Pg.8], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird nach einem Geständnis vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird aufgrund eines Vergehens vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird aufgrund eines beichtbaren Vergehens vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird aufgrund eines nicht gebeichteten Vergehens vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird nach einer Anklage vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird nach einer Erinnerung vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi [Pg.9] samannāgataṃ tajjanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, eine Tadelshandlung, die mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: Sie wird nach Feststellung des Vergehens vollzogen, sie wird rechtmäßig vollzogen und sie wird in Eintracht vollzogen. Mönche, mit diesen drei Merkmalen ausgestattet, ist eine Tadelshandlung eine rechtmäßige Handlung, eine regelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt. Dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Zwölfer-Kapitel über die rechtmäßigen Handlungen ist abgeschlossen. Ākaṅkhamānachakkaṃ Die Sechser-Gruppe über den Wunsch (des Sangha zur Durchführung der Handlung). 6. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. 6. Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen: Er ist ein Anstifter von Zank, Streit, Zwietracht und Geschwätz sowie ein Verursacher von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; er ist töricht, unerfahren, begeht häufig Vergehen und ist ohne Anstand; er lebt in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt. Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen: Er ist in der höheren Sittlichkeit verkommen, er ist im ordnungsgemäßen Verhalten verkommen, er ist in der rechten Ansicht verkommen. Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen: Er spricht zum Nachteil des Buddha, er spricht zum Nachteil des Dhamma, er spricht zum Nachteil des Sangha. Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Merkmalen ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen. ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Mönche, gegen drei Arten von Mönchen kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen: Einer ist ein Anstifter von Zank, Streit, Zwietracht und Geschwätz sowie ein Verursacher von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; einer ist töricht, unerfahren, begeht häufig Vergehen und ist ohne Anstand; einer lebt in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt. Mönche, gegen diese drei Mönche kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Tadelshandlung vollziehen. ‘‘Aparesampi[Pg.10], bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, die Tadel-Handlung (Tajjanīyakamma) vollziehen. Einer ist in der höheren Sittlichkeit in der Tugend beeinträchtigt (sīlavipanno), einer ist in der ordnungsgemäßen Lebensführung im Verhalten beeinträchtigt (ācāravipanno), einer ist in der rechten Ansicht in der Ansicht beeinträchtigt (diṭṭhivipanno) – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Tadel-Handlung vollziehen. ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, tajjanīyakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, die Tadel-Handlung vollziehen. Einer spricht Schmähungen gegen den Buddha aus, einer spricht Schmähungen gegen den Dhamma aus, einer spricht Schmähungen gegen den Sangha aus – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Tadel-Handlung vollziehen. Ākaṅkhamānachakkaṃ niṭṭhitaṃ. Das Sechser-Set der Fälle, in denen gehandelt werden kann, wenn man es wünscht (Ākaṅkhamānachakka), ist abgeschlossen. Aṭṭhārasavattaṃ Die achtzehn Pflichten 7. ‘‘Tajjanīyakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena tajjanīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 7. Mönche, ein Mönch, gegen den die Tadel-Handlung vollzogen wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf keine höhere Weihe (Upasampadā) erteilen, er darf keine Abhängigkeit (Nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf die Ernennung zum Lehrer der Nonnen nicht annehmen, und selbst wenn er dazu ernannt wurde, darf er die Nonnen nicht belehren. Er darf nicht jene Verfehlung begehen, wegen derer der Orden die Tadel-Handlung gegen ihn vollzogen hat, noch darf er eine andere ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung begehen. Er darf die rechtliche Handlung (des Ordens) nicht tadeln, und er darf diejenigen, die die Handlung vollzogen haben, nicht tadeln. Er darf den Uposatha eines regulären Mönchs (Pakatatta) nicht aussetzen, er darf die Pavāraṇā nicht aussetzen. Er darf keine förmliche Zurechtweisung (Savacanya) aussprechen, er darf kein Verfahren (Anuvāda) einleiten, er darf keine Erlaubnis zur Anklage (Okāsa) fordern, er darf niemanden beschuldigen (Codeti) und niemanden an eine Verfehlung erinnern (Sāreti); er darf sich nicht mit den (regulären) Mönchen auf eine Stufe stellen. Tajjanīyakamme aṭṭhārasavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Pflichten bei der Tadel-Handlung sind abgeschlossen. Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, bei denen die Strafe nicht aufgehoben werden darf 8. Atha kho saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ akāsi. Te saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattanti, lomaṃ pātenti[Pg.11], netthāraṃ vattanti, bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘‘mayaṃ, āvuso, saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattāma, lomaṃ pātema, netthāraṃ vattāma, kathaṃ nu kho amhehi paṭipajjitabba’’nti? Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe…. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetu. 8. Daraufhin vollzog der Orden die Tadel-Handlung gegen die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka. Da sie nun durch den Orden der Tadel-Handlung unterworfen waren, verhielten sie sich ordnungsgemäß, legten ihren Stolz ab (lomaṃ pātenti) und übten die Praxis zur Rehabilitierung (netthāraṃ). Sie suchten die Mönche auf und sprachen so: „Ihr Ehrwürdigen, wir sind vom Orden der Tadel-Handlung unterworfen worden und verhalten uns ordnungsgemäß, wir legen unseren Stolz ab und üben die Praxis zur Rehabilitierung. Wie sollen wir uns nun weiter verhalten?“ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen ... (u.s.w.) ... „Mönche, in diesem Fall soll der Orden für die Mönche Paṇḍuka und Lohitaka die Tadel-Handlung aufheben.“ Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Mönche, einem Mönch, der mit fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden: Er erteilt die höhere Weihe, er gewährt Abhängigkeit, er lässt sich von einem Novizen bedienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen an, und obwohl er ernannt ist, belehrt er die Nonnen – Mönche, einem Mönch, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena tajjanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Mönche, auch einem Mönch, der mit fünf weiteren Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden: Er begeht genau jene Verfehlung, wegen derer der Orden die Tadel-Handlung gegen ihn vollzogen hat; er begeht eine andere ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung; er tadelt die rechtliche Handlung; er tadelt diejenigen, die die Handlung vollzogen haben – Mönche, einem Mönch, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden. ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Mönche, einem Mönch, der mit acht Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden: Er setzt den Uposatha eines regulären Mönchs aus, er setzt die Pavāraṇā aus, er spricht eine förmliche Zurechtweisung aus, er leitet ein Verfahren ein, er fordert die Erlaubnis zur Anklage, er beschuldigt, er erinnert an eine Verfehlung, er stellt sich mit den (regulären) Mönchen auf eine Stufe – Mönche, einem Mönch, der mit diesen acht Merkmalen ausgestattet ist, darf die Tadel-Handlung nicht aufgehoben werden. Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte, bei denen die Strafe nicht aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, bei denen die Strafe aufgehoben werden darf 9. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 9. Mönche, einem Mönch, der mit fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden: Er erteilt keine höhere Weihe, er gewährt keine Abhängigkeit, er lässt sich nicht von einem Novizen bedienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen nicht an, und obwohl er ernannt ist, belehrt er die Nonnen nicht – Mönche, einem Mönch, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden. ‘‘Aparehipi[Pg.12], bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena tajjanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Mönche, auch einem Mönch, der mit fünf weiteren Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden: Er begeht nicht jene Verfehlung, wegen derer der Orden die Tadel-Handlung gegen ihn vollzogen hat; er begeht keine andere ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung; er tadelt die rechtliche Handlung nicht; er tadelt diejenigen nicht, die die Handlung vollzogen haben – Mönche, einem Mönch, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden. ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Mönche, auch einem Mönch, der mit acht Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden: Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, tajjanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Er setzt den Uposatha eines regulären Mönchs nicht aus, er setzt die Pavāraṇā nicht aus, er spricht keine förmliche Zurechtweisung aus, er leitet kein Verfahren ein, er fordert keine Erlaubnis zur Anklage, er beschuldigt nicht, er erinnert nicht an eine Verfehlung, er stellt sich nicht mit den (regulären) Mönchen auf eine Stufe – Mönche, einem Mönch, der mit diesen acht Merkmalen ausgestattet ist, soll die Tadel-Handlung aufgehoben werden. Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte, bei denen die Strafe aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. 10. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tehi, bhikkhave, paṇḍukalohitakehi bhikkhūhi saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘mayaṃ, bhante, saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattāma, lomaṃ pātema, netthāraṃ vattāma, tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmā’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 10. "Und so, ihr Mönche, soll die Tadelungshandlung aufgehoben werden: Diese Mönche, die Anhänger von Paṇḍuka und Lohitaka, sollen vor den Saṅgha treten, ihre obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in der hockenden Stellung niederlassen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und wie folgt sprechen: 'Ehrwürdige Herren, wir, gegen die vom Saṅgha die Tadelungshandlung vollzogen wurde, verhalten uns nun ordnungsgemäß, wir legen unseren Stolz ab, wir führen den Sühneweg aus und bitten um die Aufhebung der Tadelungshandlung.' Ein zweites Mal ist zu bitten. Ein drittes Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha wie folgt informieren:" ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattanti, lomaṃ pātenti, netthāraṃ vattanti, tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācanti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. "'Möge der Saṅgha mich hören, ehrwürdige Herren. Gegen diese Mönche, die Anhänger von Paṇḍuka und Lohitaka, wurde vom Saṅgha die Tadelungshandlung vollzogen. Sie verhalten sich ordnungsgemäß, legen ihren Stolz ab, führen den Sühneweg aus und bitten um die Aufhebung der Tadelungshandlung. Wenn es für den Saṅgha an der Zeit ist, möge der Saṅgha die Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka aufheben. Dies ist die Ankündigung.'" ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattanti, lomaṃ pātenti, netthāraṃ vattanti, tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. "'Möge der Saṅgha mich hören, ehrwürdige Herren. Gegen diese Mönche, die Anhänger von Paṇḍuka und Lohitaka, wurde vom Saṅgha die Tadelungshandlung vollzogen. Sie verhalten sich ordnungsgemäß, legen ihren Stolz ab, führen den Sühneweg aus und bitten um die Aufhebung der Tadelungshandlung. Der Saṅgha hebt die Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.'" ‘‘Dutiyampi [Pg.13] etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattanti, lomaṃ pātenti, netthāraṃ vattanti, tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. "'Ein zweites Mal sage ich diese Sache: Möge der Saṅgha mich hören, ehrwürdige Herren. Gegen diese Mönche, die Anhänger von Paṇḍuka und Lohitaka, wurde vom Saṅgha die Tadelungshandlung vollzogen. Sie verhalten sich ordnungsgemäß, legen ihren Stolz ab, führen den Sühneweg aus und bitten um die Aufhebung der Tadelungshandlung. Der Saṅgha hebt die Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.'" ‘‘Tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime paṇḍukalohitakā bhikkhū saṅghena tajjanīyakammakatā sammā vattanti, lomaṃ pātenti, netthāraṃ vattanti, tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācanti. Saṅgho paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. "'Ein drittes Mal sage ich diese Sache: Möge der Saṅgha mich hören, ehrwürdige Herren. Gegen diese Mönche, die Anhänger von Paṇḍuka und Lohitaka, wurde vom Saṅgha die Tadelungshandlung vollzogen. Sie verhalten sich ordnungsgemäß, legen ihren Stolz ab, führen den Sühneweg aus und bitten um die Aufhebung der Tadelungshandlung. Der Saṅgha hebt die Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Tadelungshandlung gegenüber den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.'" ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena paṇḍukalohitakānaṃ bhikkhūnaṃ tajjanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, "'Die Tadelungshandlung gegenüber den Mönchen, den Anhängern von Paṇḍuka und Lohitaka, wurde vom Saṅgha aufgehoben. Dem Saṅgha gefällt dies,'" Tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. "'daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.' Auf diese Weise soll der Saṅgha informiert werden. So soll die Handlung aufgehoben werden." Tajjanīyakammaṃ niṭṭhitaṃ paṭhamaṃ. "Die erste Tadelungshandlung ist abgeschlossen." 2. Niyassakammaṃ 2. "Die Abhängigkeits-Handlung (Niyassakamma)" 11. Tena kho pana samayena āyasmā seyyasako bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āyasmā seyyasako bālo bhavissati abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharissati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 11. "Zu jener Zeit war der ehrwürdige Seyyasaka töricht, unkundig, voller Vergehen und maßlos; er lebte in unangemessenem Umgang mit Laien vermischt; sogar die Mönche waren ständig damit beschäftigt, ihm Parivāsa-Buße zu gewähren, ihn zum Anfang zurückzuwerfen, ihm Mānatta-Buße zu gewähren und ihn zu rehabilitieren. Jene Mönche, die bescheiden waren, beklagten sich, schalten ihn und verbreiteten Unwillen: 'Wie kann der ehrwürdige Seyyasaka nur so töricht, unkundig, voller Vergehen und maßlos sein und in unangemessenem Umgang mit Laien vermischt leben? Sogar die Mönche sind ständig damit beschäftigt, ihm Bußübungen zu gewähren.' Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diese Angelegenheit." Atha [Pg.14] kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, seyyasako bhikkhu bālo abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, bhikkhave, tassa moghapurisassa ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma so, bhikkhave, moghapuriso bālo bhavissati abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharissati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ karotu – nissāya te vatthabbanti. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ. Paṭhamaṃ seyyasako bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – "Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft versammeln und befragte die Mönche: 'Ist es wahr, ihr Mönche, dass der Mönch Seyyasaka töricht, unkundig, voller Vergehen und maßlos ist, in unangemessenem Umgang mit Laien vermischt lebt und die Mönche ständig mit seinen Bußübungen beschäftigt sind?' 'Es ist wahr, Erhabener.' Der Buddha, der Erhabene, tadelte ihn: 'Es ist unziemlich, ihr Mönche, für diesen törichten Menschen, unangebracht, unpassend, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht zu tun. Wie kann dieser törichte Mensch nur... Dies dient nicht dazu, Unbefreite zu bekehren...' Nachdem er ihn getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 'Deshalb, ihr Mönche, soll der Saṅgha gegen den Mönch Seyyasaka die Abhängigkeits-Handlung vollziehen: „Du sollst in Abhängigkeit von einem Lehrer leben.“ Und so, ihr Mönche, soll sie vollzogen werden: Zuerst soll der Mönch Seyyasaka beschuldigt werden, dann an seine Vergehen erinnert werden, dann soll ihm das Vergehen förmlich vorgehalten werden, und danach soll ein erfahrener, fähiger Mönch den Saṅgha wie folgt informieren:'" 12. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu bālo abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ kareyya – nissāya te vatthabbanti. Esā ñatti. 12. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka ist töricht, unwissend, begeht viele Vergehen und ist zügellos; er lebt in Vermischung mit Laien durch unangemessenen Umgang mit ihnen. Die Mönche sind ständig damit beschäftigt, (ihm) Parivāsa (Bewährung) zu gewähren, ihn an den Anfang zurückzuwerfen, ihm Mānatta (Buße) zu gewähren und ihn zu rehabilitieren. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha gegen den Mönch Seyyasaka das Niyassakamma (den Akt der Unterordnung) vollziehen: ‚Du hast in Abhängigkeit (von einem Lehrer) zu leben.‘ Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu bālo abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā. Saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ karoti – nissāya te vatthabbanti. Yassāyasmato khamati seyyasakassa bhikkhuno niyassassa kammassa karaṇaṃ – nissāya te vatthabbanti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka ist töricht, unwissend, begeht viele Vergehen und ist zügellos; er lebt in Vermischung mit Laien durch unangemessenen Umgang mit ihnen. Die Mönche sind ständig damit beschäftigt, Parivāsa zu gewähren, an den Anfang zurückzuwerfen, Mānatta zu gewähren und zu rehabilitieren. Der Sangha vollzieht gegen den Mönch Seyyasaka das Niyassakamma: ‚Du hast in Abhängigkeit zu leben.‘ Wem von den ehrwürdigen Herren der Vollzug des Niyassakamma gegen den Mönch Seyyasaka – ‚Du hast in Abhängigkeit zu leben‘ – zustimmt, der möge schweigen; wem er nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi [Pg.15] etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu bālo abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi; apissu bhikkhū pakatā parivāsaṃ dentā mūlāya paṭikassantā mānattaṃ dentā abbhentā. Saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ karoti – nissāya te vatthabbanti. Yassāyasmato khamati seyyasakassa bhikkhuno niyassassa kammassa karaṇaṃ – nissāya te vatthabbanti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt... pe... Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka ist töricht, unwissend, begeht viele Vergehen und ist zügellos; er lebt in Vermischung mit Laien durch unangemessenen Umgang mit ihnen. Die Mönche sind ständig damit beschäftigt, Parivāsa zu gewähren, an den Anfang zurückzuwerfen, Mānatta zu gewähren und zu rehabilitieren. Der Sangha vollzieht gegen den Mönch Seyyasaka das Niyassakamma: ‚Du hast in Abhängigkeit zu leben.‘ Wem von den ehrwürdigen Herren der Vollzug des Niyassakamma gegen den Mönch Seyyasaka – ‚Du hast in Abhängigkeit zu leben‘ – zustimmt, der möge schweigen; wem er nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Kataṃ saṅghena seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ – nissāya te vatthabbanti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde das Niyassakamma gegen den Mönch Seyyasaka vollzogen: ‚Du hast in Abhängigkeit zu leben.‘ Der Sangha ist damit einverstanden, daher schweigt er. So halte ich dies fest.“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Fälle einer unrechtmäßigen Handlung 13. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 13. „Mönche, ein Niyassakamma, das mit drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung. (Diese Faktoren sind:) Es wird in Abwesenheit (des Betroffenen) vollzogen, es wird ohne Befragung vollzogen, es wird ohne Geständnis vollzogen. Mönche, ein Niyassakamma, das mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Ferner, Mönche, ist ein Niyassakamma, das mit drei Faktoren behaftet ist, eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung. (Wenn) es bei Nicht-Vergehen vollzogen wird, (wenn) es wegen eines Vergehens vollzogen wird, das nicht durch Geständnis zu bereinigen ist, (oder wenn) es wegen eines bereits gebeichteten Vergehens vollzogen wird. Mönche, ein Niyassakamma, das mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Ferner, Mönche, ist ein Niyassakamma, das mit drei Faktoren behaftet ist, eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung. (Wenn) es vollzogen wird, ohne (den Betroffenen) beschuldigt zu haben, ohne ihn erinnert zu haben, (und) ohne ihm das Vergehen zur Last gelegt zu haben. Mönche, ein Niyassakamma, das mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird in Abwesenheit vollzogen, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi[Pg.16], bhikkhave…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird ohne Befragung vollzogen, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird ohne Geständnis vollzogen, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird bei Nicht-Vergehen vollzogen, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird wegen eines Vergehens vollzogen, das nicht durch Geständnis zu bereinigen ist, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird wegen eines bereits gebeichteten Vergehens vollzogen, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird vollzogen, ohne beschuldigt zu haben, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. „Ferner, Mönche... pe... es wird vollzogen, ohne erinnert zu haben, es wird unrechtmäßig vollzogen, es wird von einer unvollständigen Versammlung vollzogen. Mönche, (ein Niyassakamma, das) mit diesen drei Faktoren... pe...“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Ferner, Mönche, ist ein Niyassakamma, das mit drei Faktoren behaftet ist, eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung. (Wenn) es vollzogen wird, ohne das Vergehen zur Last gelegt zu haben, (wenn) es unrechtmäßig vollzogen wird, (und wenn) es von einer unvollständigen Versammlung vollzogen wird. Mönche, ein Niyassakamma, das mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine gegen die Disziplin verstoßende Handlung und eine schlecht beigelegte Handlung.“ Adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf Fälle der unrechtmäßigen Handlung sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Fälle einer rechtmäßigen Handlung 14. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 14. „Mönche, ein Niyassakamma, das mit drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und eine gut beigelegte Handlung. (Diese Faktoren sind:) Es wird in Anwesenheit (des Betroffenen) vollzogen, es wird nach Befragung vollzogen, es wird nach einem Geständnis vollzogen. Mönche, ein Niyassakamma, das mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine der Disziplin entsprechende Handlung und eine gut beigelegte Handlung.“ ‘‘Aparehipi[Pg.17], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung (Niyassa-Kamma), der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt: Er wird aufgrund eines Vergehens vollzogen, er wird aufgrund eines Vergehens vollzogen, das durch Bekenntnis gesühnt werden kann, und er wird vollzogen, ohne dass das Vergehen zuvor bekannt wurde – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt: Er wird vollzogen, nachdem eine Beschuldigung erhoben wurde, nachdem an das Vergehen erinnert wurde und nachdem das Vergehen förmlich zur Last gelegt wurde – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird in Anwesenheit vollzogen, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird nach Befragung vollzogen, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird gemäß dem Geständnis vollzogen, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird aufgrund eines Vergehens vollzogen, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird aufgrund eines Vergehens vollzogen, das durch Bekenntnis gesühnt werden kann, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird vollzogen, ohne dass das Vergehen zuvor bekannt wurde, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird vollzogen, nachdem eine Beschuldigung erhoben wurde, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor) ... er wird vollzogen, nachdem an das Vergehen erinnert wurde, er wird rechtmäßig vollzogen, er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist... (wie zuvor). ‘‘Aparehipi[Pg.18], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ niyassakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt: Er wird vollzogen, nachdem das Vergehen förmlich zur Last gelegt wurde, er wird rechtmäßig vollzogen und er wird in Einmütigkeit vollzogen – Mönche, ein Akt der Abhängigkeitserklärung, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ordnungsgemäß beigelegt. Dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf Fälle des rechtmäßigen Aktes sind abgeschlossen. Ākaṅkhamānachakkaṃ Die Sechsergruppe über das, was der Sangha wünscht 15. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. 15. Mönche, gegenüber einem Mönch, der mit drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Er ist ein Anstifter von Zank, Streit, Widerspruch und Geschwätz sowie ein Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; er ist töricht, unkundig, begeht häufig Vergehen und ist ohne Beständigkeit in seinem Verhalten; er lebt in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt. Mönche, gegenüber einem Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegenüber einem Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Er ist in der höheren Sittlichkeit verfallen, er ist im angemessenen Verhalten verfallen, er ist in der rechten Ansicht verfallen. Mönche, gegenüber einem Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegenüber einem Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Er spricht zum Nachteil des Buddha, er spricht zum Nachteil des Dhamma, er spricht zum Nachteil des Sangha. Mönche, gegenüber einem Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti, abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi [Pg.19] gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Mönche, gegenüber drei Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Einer ist ein Anstifter von Zank, Streit, Widerspruch und Geschwätz sowie ein Urheber von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; einer ist töricht, unkundig, begeht häufig Vergehen und ist ohne Beständigkeit; einer lebt in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt. Mönche, gegenüber diesen drei Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegenüber drei weiteren Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Einer ist in der höheren Sittlichkeit verfallen, einer ist im angemessenen Verhalten verfallen, einer ist in der rechten Ansicht verfallen. Mönche, gegenüber diesen drei Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, niyassakammaṃ kareyya. Mönche, auch gegenüber drei weiteren Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen: Einer spricht zum Nachteil des Buddha, einer spricht zum Nachteil des Dhamma, einer spricht zum Nachteil des Sangha. Mönche, gegenüber diesen drei Mönchen mag der Sangha, sofern er es wünscht, einen Akt der Abhängigkeitserklärung vollziehen. Ākaṅkhamānachakkaṃ niṭṭhitaṃ. Die Sechsergruppe über das, was der Sangha wünscht, ist abgeschlossen. Aṭṭhārasavattaṃ Die achtzehn Verhaltensregeln 16. ‘‘Niyassakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena niyassakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kārāpetabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 16. „Mönche, ein Mönch, gegen den die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf niemanden zum Vollmönch weihen, er darf keine Abhängigkeit gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf nicht nach der Zustimmung suchen, Nonnen zu belehren, und selbst wenn er dazu bestimmt wurde, darf er die Nonnen nicht belehren. Er darf nicht in dieselbe Verfehlung zurückfallen, wegen der die Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung gegen ihn vollzogen hat, noch in eine ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung. Er darf die Amtshandlung nicht tadeln, und er darf diejenigen, die die Amtshandlung ausgeführt haben, nicht tadeln. Er darf den Uposatha eines regulären Mönchs nicht aussetzen, er darf die Pavāraṇā nicht aussetzen, er darf keine förmliche Zurechtweisung aussprechen, er darf kein Anklageverfahren einleiten, er darf keine Erlaubnis zur Anklage einholen, er darf niemanden beschuldigen, er darf niemanden an eine Verfehlung erinnern und er darf sich nicht mit regulären Mönchen auf die gleiche Stufe stellen.“ Niyassakamme aṭṭhārasavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Pflichten bei der Unterordnungs-Amtshandlung sind abgeschlossen. 17. Atha kho saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ akāsi – nissāya te vatthabbanti. So saṅghena niyassakammakato kalyāṇamitte [Pg.20] sevamāno bhajamāno payirupāsamāno uddisāpento paripucchanto bahussuto hoti, āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. Sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadeti – ‘‘ahaṃ, āvuso, saṅghena niyassakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe…. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetu. 17. Daraufhin vollzog die Sangha gegen den Mönch Seyyasaka die Unterordnungs-Amtshandlung mit den Worten: „Du musst in Abhängigkeit leben.“ Jener, gegen den die Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen hatte, suchte gute Freunde auf, gesellte sich zu ihnen, bediente sie, empfing Unterweisungen und stellte Fragen. So wurde er sehr belesen, bewandert in den Überlieferungen, ein Bewahrer der Lehre, ein Bewahrer der Disziplin, ein Bewahrer der Matikas, weise, geschickt, einsichtsvoll, gewissenhaft, besorgt um die Regeln und lernwillig. Er verhielt sich ordnungsgemäß, legte seinen Stolz ab und übte den Wandel zur Aufhebung der Amtshandlung. Er ging zu den Mönchen und sprach: „Ihr Ehrwürdigen, gegen mich wurde von der Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen. Ich verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab und übe den Wandel zur Aufhebung. Wie sollte ich mich nun verhalten?“ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen... „In diesem Fall, Mönche, soll die Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung für den Mönch Seyyasaka aufheben.“ Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, unter denen die Amtshandlung nicht aufgehoben werden darf. 18. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 18. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf die Unterordnungs-Amtshandlung nicht aufgehoben werden: Er weiht jemanden zum Vollmönch, er gewährt die Abhängigkeit, er lässt sich von einem Novizen bedienen, er sucht die Zustimmung, Nonnen zu belehren, und selbst wenn er dazu bestimmt wurde, belehrt er die Nonnen. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf die Unterordnungs-Amtshandlung nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena niyassakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Ferner, Mönche, darf die Unterordnungs-Amtshandlung bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, nicht aufgehoben werden: Er begeht dieselbe Verfehlung, wegen der die Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen hat, oder eine ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung; er tadelt die Amtshandlung oder er tadelt die Ausführenden der Amtshandlung. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf die Unterordnungs-Amtshandlung nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf die Unterordnungs-Amtshandlung nicht aufgehoben werden: Er setzt den Uposatha eines regulären Mönchs aus, setzt die Pavāraṇā aus, spricht eine förmliche Zurechtweisung aus, leitet ein Anklageverfahren ein, fordert zur Einholung einer Erlaubnis auf, beschuldigt, erinnert an Verfehlungen oder stellt sich mit regulären Mönchen auf die gleiche Stufe. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf die Unterordnungs-Amtshandlung nicht aufgehoben werden.“ Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte, unter denen die Amtshandlung nicht aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, unter denen die Amtshandlung aufgehoben werden darf. 19. ‘‘Pañcahi[Pg.21], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 19. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll die Unterordnungs-Amtshandlung aufgehoben werden: Er weiht niemanden zum Vollmönch, er gewährt keine Abhängigkeit, er lässt sich nicht von einem Novizen bedienen, er sucht nicht die Zustimmung, Nonnen zu belehren, und selbst wenn er dazu bestimmt wurde, belehrt er keine Nonnen. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll die Unterordnungs-Amtshandlung aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena niyassakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Ferner, Mönche, soll die Unterordnungs-Amtshandlung bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, aufgehoben werden: Er begeht nicht dieselbe Verfehlung, wegen der die Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen hat, noch eine ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung; er tadelt weder die Amtshandlung noch die Ausführenden der Amtshandlung. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll die Unterordnungs-Amtshandlung aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, soll die Unterordnungs-Amtshandlung aufgehoben werden.“ Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Er setzt den Uposatha eines regulären Mönchs nicht aus, setzt die Pavāraṇā nicht aus, spricht keine förmliche Zurechtweisung aus, leitet kein Anklageverfahren ein, fordert nicht zur Einholung einer Erlaubnis auf, beschuldigt nicht, erinnert nicht an Verfehlungen und stellt sich nicht mit regulären Mönchen auf die gleiche Stufe. Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, soll die Unterordnungs-Amtshandlung aufgehoben werden.“ Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte, unter denen die Amtshandlung aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. 20. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena, bhikkhave, seyyasakena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena niyassakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, niyassassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 20. „Und so, Mönche, soll sie aufgehoben werden: Jener Mönch Seyyasaka soll vor die Sangha treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und wie folgt sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, gegen mich wurde von der Sangha die Unterordnungs-Amtshandlung vollzogen. Ich verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab und übe den Wandel zur Aufhebung. Ich bitte um die Aufhebung der Unterordnungs-Amtshandlung.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll daraufhin die Sangha informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu saṅghena niyassakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, niyassassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka, gegen den der Saṅgha einen Subordinations-Akt (Niyassakamma) verhängt hat, verhält sich nun ordnungsgemäß; er hat seinen Stolz abgelegt, er führt die Praxis zur Rehabilitation aus und bittet um die Aufhebung des Subordinations-Aktes. Wenn es für den Saṅgha an der Zeit ist, möge der Saṅgha dem Mönch Seyyasaka den Subordinations-Akt aufheben. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu [Pg.22] me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu saṅghena niyassakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, niyassassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati seyyasakassa bhikkhuno niyassassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka, gegen den der Saṅgha einen Subordinations-Akt verhängt hat, verhält sich nun ordnungsgemäß; er hat seinen Stolz abgelegt, er führt die Praxis zur Rehabilitation aus und bittet um die Aufhebung des Subordinations-Aktes. Der Saṅgha hebt dem Mönch Seyyasaka den Subordinations-Akt auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung des Subordinations-Aktes für den Mönch Seyyasaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu saṅghena niyassakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, niyassassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati seyyasakassa bhikkhuno niyassassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich dies: Ehrwürdige, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka, gegen den der Saṅgha einen Subordinations-Akt verhängt hat, verhält sich nun ordnungsgemäß; er hat seinen Stolz abgelegt, er führt die Praxis zur Rehabilitation aus und bittet um die Aufhebung des Subordinations-Aktes. Der Saṅgha hebt dem Mönch Seyyasaka den Subordinations-Akt auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung des Subordinations-Aktes für den Mönch Seyyasaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ seyyasako bhikkhu saṅghena niyassakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, niyassassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati seyyasakassa bhikkhuno niyassassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum dritten Mal sage ich dies: Ehrwürdige, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch Seyyasaka, gegen den der Saṅgha einen Subordinations-Akt verhängt hat, verhält sich nun ordnungsgemäß; er hat seinen Stolz abgelegt, er führt die Praxis zur Rehabilitation aus und bittet um die Aufhebung des Subordinations-Aktes. Der Saṅgha hebt dem Mönch Seyyasaka den Subordinations-Akt auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung des Subordinations-Aktes für den Mönch Seyyasaka gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena seyyasakassa bhikkhuno niyassakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Subordinations-Akt für den Mönch Seyyasaka ist vom Saṅgha aufgehoben worden. Dem Saṅgha gefällt dies, daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ – So soll die Bekanntmachung erfolgen, so soll die Aufhebung vollzogen werden. Niyassakammaṃ niṭṭhitaṃ dutiyaṃ. Das zweite [Verfahren], der Subordinations-Akt, ist abgeschlossen. 3. Pabbājanīyakammaṃ 3. 3. Der Vertreibungs-Akt (Pabbājanīyakamma) 21. Tena kho pana samayena assajipunabbasukā nāma kīṭāgirismiṃ āvāsikā honti alajjino pāpabhikkhū. Te evarūpaṃ anācāraṃ ācaranti – mālāvacchaṃ ropentipi ropāpentipi, siñcantipi siñcāpentipi, ocinantipi ocināpentipi, ganthentipi ganthāpentipi, ekatovaṇṭikamālaṃ karontipi [Pg.23] kārāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ karontipi kārāpentipi, mañjarikaṃ karontipi kārāpentipi, vidhūtikaṃ karontipi kārāpentipi, vaṭaṃsakaṃ karontipi kārāpentipi, āveḷaṃ karontipi kārāpentipi, uracchadaṃ karontipi kārāpentipi. Te kulitthīnaṃ kuladhītānaṃ kulakumārīnaṃ kulasuṇhānaṃ kuladāsīnaṃ ekatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, mañjarikaṃ harantipi harāpentipi, vidhūtikaṃ harantipi harāpentipi, vaṭaṃsakaṃ harantipi harāpentipi, āveḷaṃ harantipi harāpentipi, uracchadaṃ harantipi harāpentipi. Te kulitthīhi kuladhītāhi kulakumārīhi kulasuṇhāhi kuladāsīhi saddhiṃ ekabhājanepi bhuñjanti, ekathālakepi pivanti, ekāsanepi nisīdanti, ekamañcepi tuvaṭṭenti, ekattharaṇāpi tuvaṭṭenti, ekapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, ekattharaṇapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, vikālepi bhuñjanti, majjampi pivanti, mālāgandhavilepanampi dhārenti, naccantipi, gāyantipi, vādentipi, lāsentipi; naccantiyāpi naccanti, naccantiyāpi gāyanti, naccantiyāpi vādenti, naccantiyāpi lāsenti; gāyantiyāpi naccanti, gāyantiyāpi gāyanti, gāyantiyāpi vādenti, gāyantiyāpi lāsenti; vādentiyāpi naccanti, vādentiyāpi gāyanti, vādentiyāpi vādenti, vādentiyāpi lāsenti; lāsentiyāpi naccanti, lāsentiyāpi gāyanti, lāsentiyāpi vādenti, lāsentiyāpi lāsenti; aṭṭhapadepi kīḷanti, dasapadepi kīḷanti, ākāsepi kīḷanti, parihārapathepi kīḷanti, santikāyapi kīḷanti, khalikāyapi kīḷanti, ghaṭikāyapi kīḷanti, salākahatthenapi kīḷanti, akkhenapi kīḷanti, paṅgacīrenapi kīḷanti, vaṅkakenapi kīḷanti, mokkhacikāyapi kīḷanti, ciṅgulakenapi kīḷanti, pattāḷhakenapi kīḷanti, rathakenapi kīḷanti, dhanukenapi kīḷanti, akkharikāyapi kīḷanti, manesikāyapi kīḷanti, yathāvajjenapi kīḷanti; hatthismimpi sikkhanti, assasmimpi sikkhanti, rathasmimpi sikkhanti, dhanusmimpi sikkhanti, tharusmimpi sikkhanti; hatthissapi purato dhāvanti, assassapi purato dhāvanti, rathassapi purato dhāvantipi ādhāvantipi; usseḷentipi, apphoṭentipi, nibbujjhantipi, muṭṭhīhipi yujjhanti; raṅgamajjhepi saṅghāṭiṃ pattharitvā naccakiṃ evaṃ vadanti – ‘‘idha, bhagini, naccassū’’ti; nalāṭikampi denti; vividhampi anācāraṃ ācaranti. 21. Zu jener Zeit nun waren die Mönche namens Assaji und Punabbasu in Kīṭāgiri ansässig; sie waren schamlose, böse Mönche. Sie übten ein solches Fehlverhalten aus: Sie pflanzten Blumenstöcke und ließen sie pflanzen, sie bewässerten sie und ließen sie bewässern, sie pflückten sie und ließen sie pflücken, sie banden Kränze und ließen sie binden. Sie fertigten einseitige Blumenkränze an und ließen sie anfertigen, sie fertigten zweiseitige Blumenkränze an und ließen sie anfertigen, sie fertigten Blumensträuße an und ließen sie anfertigen, sie fertigten Blumenarmbänder an und ließen sie anfertigen, sie fertigten Stirnkränze an und ließen sie anfertigen, sie fertigten Ohrschmuck aus Blumen an und ließen ihn anfertigen, sie fertigten Brustschmuck aus Blumen an und ließen ihn anfertigen. Sie brachten Frauen aus gutem Hause, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen aus gutem Hause einseitige Blumenkränze und ließen sie bringen; ebenso zweiseitige Blumenkränze, Blumensträuße, Blumenarmbänder, Stirnkränze, Ohrschmuck und Brustschmuck aus Blumen. Sie aßen zusammen mit den Frauen, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen aus einem Gefäß, sie tranken aus einem Becher, saßen auf einem Sitz, lagen auf einem Bett, auf einer Decke, unter einem Überwurf oder unter Decke und Überwurf gemeinsam. Sie aßen zur unpassenden Zeit, tranken berauschende Getränke, trugen Blumenschmuck, Duftstoffe und Salben. Sie tanzten, sangen, spielten Instrumente und vergnügten sich; sie tanzten mit einer Tänzerin, sangen mit ihr, spielten Instrumente mit ihr und vergnügten sich mit ihr. Sie tanzten, sangen, spielten Instrumente und vergnügten sich auch mit Sängerinnen, Musikantinnen und sich vergnügenden Frauen. Sie spielten auf achtreihigen und zehnreihigen Brettern, sie spielten Spiele in der Luft, sie spielten Labyrinth-Spiele, Kieselwerfen, Würfelspiele, Stockschlagen, Handfiguren-Spiele, Kugelspiele, Spiele mit Blättern, mit kleinen Pflügen, machten Purzelbäume, spielten mit Windrädern, mit Blattmaßen, mit kleinen Wagen und kleinen Bogen. Sie spielten Buchstabenerraten, Gedankenraten und das Nachahmen von körperlichen Gebrechen. Sie lernten die Elefantenkunde, die Pferdekunde, die Wagenkunde, das Bogenschießen und die Schwertkunst. Sie liefen vor Elefanten, vor Pferden und vor Wagen her oder ihnen entgegen. Sie johlten, klatschten in die Hände, rangen und boxten. Inmitten der Tanzbühne breiteten sie ihr Obergewand aus und sagten zu einer Tänzerin: „Schwester, tanz hier!“ Sie klatschten ihr Beifall und berührten die Stirnen miteinander; sie übten vielerlei Arten von Fehlverhalten aus. 22. Tena [Pg.24] kho pana samayena aññataro bhikkhu kāsīsu vassaṃvuṭṭho sāvatthiṃ gacchanto bhagavantaṃ dassanāya yena kīṭāgiri tadavasari. Atha kho so bhikkhu pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya kīṭāgiriṃ piṇḍāya pāvisi pāsādikena abhikkantena paṭikkantena ālokitena vilokitena samiñjitena pasāritena, okkhittacakkhu iriyāpathasampanno. Manussā taṃ bhikkhuṃ passitvā evamāhaṃsu – ‘‘kvāyaṃ abalabalo viya mandamando viya bhākuṭikabhākuṭiko viya? Ko imassa upagatassa piṇḍakampi dassati? Amhākaṃ pana ayyā assajipunabbasukā saṇhā sakhilā sukhasambhāsā mihitapubbaṅgamā ehisvāgatavādino abbhākuṭikā uttānamukhā pubbabhāsino. Tesaṃ kho nāma piṇḍo dātabbo’’ti. 22. Zu jener Zeit kam ein gewisser Mönch, der die Regenzeit im Lande der Kasi verbracht hatte und auf dem Weg nach Savatthi war, um den Erhabenen zu besuchen, in Kitagiri an. Dann kleidete sich jener Mönch am Vormittag an, nahm Schale und Obergewand und ging in Kitagiri auf Almosengang; er war würdevoll beim Voranschreiten und Zurückgehen, beim Vorblicken und Zurückblicken, beim Beugen und Strecken, mit gesenkten Augen und vollkommen in seinem Betragen. Als die Leute jenen Mönch sahen, sagten sie: „Wer ist dieser, der so hinfällig, so träge und so finster blickend erscheint? Wer wird diesem, der hierhergekommen ist, auch nur ein Almosen geben? Unsere ehrwürdigen Assaji und Punabbasu hingegen sind sanft, freundlich, leutselig, stets mit einem Lächeln auf den Lippen, gastfreundlich, blicken nicht finster, sind offenherzig und sprechen einen zuerst an. Denen wahrlich sollte man Almosen geben.“ Addasā kho aññataro upāsako taṃ bhikkhuṃ kīṭāgirismiṃ piṇḍāya carantaṃ; disvāna yena so bhikkhu tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā taṃ bhikkhuṃ abhivādetvā etadavoca – ‘‘api, bhante, piṇḍo labbhatī’’ti? ‘‘Na kho, āvuso, piṇḍo labbhatī’’ti. ‘‘Ehi, bhante, gharaṃ gamissāmā’’ti. Atha kho so upāsako taṃ bhikkhuṃ gharaṃ netvā bhojetvā etadavoca – ‘‘kahaṃ, bhante, ayyo gamissatī’’ti? ‘‘Sāvatthiṃ kho ahaṃ, āvuso, gamissāmi bhagavantaṃ dassanāyā’’ti. ‘‘Tena hi, bhante, mama vacanena bhagavato pāde sirasā vanda, evañca vadehi – ‘duṭṭho, bhante, kīṭāgirismiṃ āvāso. Assajipunabbasukā nāma kīṭāgirismiṃ āvāsikā alajjino pāpabhikkhū. Te evarūpaṃ anācāraṃ ācaranti – mālāvacchaṃ ropentipi ropāpentipi, siñcantipi siñcāpentipi, ocinantipi, ocināpentipi, ganthentipi ganthāpentipi, ekatovaṇṭikamālaṃ karontipi kārāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ karontipi kārāpentipi, mañjarikaṃ karontipi kārāpentipi, vidhūtikaṃ karontipi kārāpentipi, vaṭaṃsakaṃ karontipi kārāpentipi, āveḷaṃ karontipi kārāpentipi, uracchadaṃ karontipi kārāpentipi. Te kulitthīnaṃ kuladhītānaṃ kulakumārīnaṃ kulasuṇhānaṃ kuladāsīnaṃ ekatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, mañjarikaṃ harantipi harāpentipi, vidhūtikaṃ [Pg.25] harantipi harāpentipi, vaṭaṃsakaṃ harantipi harāpentipi, āveḷaṃ harantipi harāpentipi, uracchadaṃ harantipi harāpentipi. Te kulitthīhi kuladhītāhi kulakumārīhi kulasuṇhāhi kuladāsīhi saddhiṃ ekabhājanepi bhuñjanti, ekathālakepi pivanti, ekāsanepi nisīdanti, ekamañcepi tuvaṭṭenti, ekattharaṇāpi tuvaṭṭenti, ekapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, ekattharaṇapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, vikālepi bhuñjanti, majjampi pivanti, mālāgandhavilepanampi dhārenti, naccantipi, gāyantipi, vādentipi, lāsentipi; naccantiyāpi naccanti, naccantiyāpi gāyanti, naccantiyāpi vādenti, naccantiyāpi lāsenti…pe… (cakkaṃ kātabbaṃ). Lāsentiyāpi naccanti, lāsentiyāpi gāyanti, lāsentiyāpi vādenti, lāsentiyāpi lāsenti; aṭṭhapadepi kīḷanti, dasapadepi kīḷanti, ākāsepi kīḷanti, parihārapathepi kīḷanti, santikāyapi kīḷanti, khalikāyapi kīḷanti, ghaṭikāyapi kīḷanti, salākahatthenapi kīḷanti, akkhenapi kīḷanti, paṅgacīrenapi kīḷanti, vaṅkakenapi kīḷanti, mokkhacikāyapi kīḷanti, ciṅgulakenapi kīḷanti, pattāḷhakenapi kīḷanti, rathakenapi kīḷanti, dhanukenapi kīḷanti, akkharikāyapi kīḷanti, manesikāyapi kīḷanti, yathāvajjenapi kīḷanti; hatthismimpi sikkhanti, assasmimpi sikkhanti, rathasmimpi sikkhanti, dhanusmimpi sikkhanti, tharusmimpi sikkhanti; hatthissapi purato dhāvanti, assassapi purato dhāvanti, rathassapi purato dhāvantipi ādhāvantipi; usseḷentipi, apphoṭentipi, nibbujjhantipi, muṭṭhīhipi yujjhanti; raṅgamajjhepi saṅghāṭiṃ pattharitvā naccakiṃ evaṃ vadanti – ‘idha, bhagini, naccassū’ti; nalāṭikampi denti; vividhampi anācāraṃ ācaranti. Yepi te, bhante, manussā pubbe saddhā ahesuṃ pasannā tepi etarahi assaddhā appasannā. Yānipi tāni saṅghassa pubbe dānapathāni tānipi etarahi upacchinnāni. Riñcanti pesalā bhikkhū, nivasanti pāpabhikkhū. Sādhu, bhante, bhagavā kīṭāgiriṃ bhikkhū pahiṇeyya, yathāyaṃ kīṭāgirismiṃ āvāso saṇṭhaheyyā’’ti. Ein gewisser Laienanhänger sah jenen Mönch, wie er in Kitagiri auf Almosengang war; nachdem er ihn gesehen hatte, begab er sich dorthin, wo jener Mönch war, grüßte ihn ehrerbietig und sagte: „Ehrwürdiger Herr, habt Ihr Almosenspeise erhalten?“ „Nein, Freund, ich habe keine Almosenspeise erhalten.“ „Kommt, ehrwürdiger Herr, gehen wir zum Haus.“ Dann führte jener Laienanhänger den Mönch zu seinem Haus, bewirtete ihn und fragte: „Wohin, ehrwürdiger Herr, wird der Ehrwürdige gehen?“ „Ich werde nach Savatthi gehen, Freund, um den Erhabenen zu besuchen.“ „Ehrwürdiger Herr, dann erweist in meinem Namen den Füßen des Erhabenen mit Eurem Haupt die Ehre und sprecht so: ‚Ehrwürdiger Herr, der Wohnsitz in Kitagiri ist verdorben. Die Mönche namens Assaji und Punabbasu sind in Kitagiri ansässig; sie sind schamlos und böswillig. Sie frönen folgendem Fehlverhalten: Sie pflanzen Blumensträucher oder lassen sie pflanzen, sie begießen sie oder lassen sie begießen, sie pflücken sie oder lassen sie pflücken, sie knüpfen Kränze oder lassen sie knüpfen; sie fertigen einseitige Blumenkränze an oder lassen sie anfertigen, sie fertigen zweiseitige Blumenkränze an oder lassen sie anfertigen, sie fertigen Blumenbüschel, Blumenarmbänder, Kopfkränze, Ohrschmuck und Brustschmuck an oder lassen sie anfertigen. Sie bringen diese einseitigen Blumenkränze, zweiseitigen Blumenkränze, Blumenbüschel, Blumenarmbänder, Kopfkränze, Ohrschmuck und Brustschmuck den Frauen, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen angesehener Familien oder lassen sie bringen. Sie essen aus einer Schüssel mit den Frauen, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen angesehener Familien, trinken aus einem Becher, sitzen auf einem Sitz, legen sich auf dasselbe Bett, auf dieselbe Matte, unter dieselbe Decke oder unter dieselbe Matte und Decke zusammen; sie essen zur Unzeit, trinken berauschende Mittel, tragen Blumenkränze, Düfte und Salben; sie tanzen, singen, spielen Musik und vergnügen sich; sie tanzen mit Tänzerinnen, singen mit ihnen, spielen Musik mit ihnen, vergnügen sich mit ihnen ... (wie zuvor zu wiederholen) ... sie tanzen mit sich vergnügenden Frauen, singen mit ihnen, spielen Musik mit ihnen und vergnügen sich mit ihnen; sie spielen Brettspiele mit acht oder zehn Feldern, spielen Spiele in der Luft, auf markierten Pfaden, spielen Geschicklichkeitsspiele, Würfelspiele, Schlagstockspiele, Handfigurenspiele, Kugelspiele, Pfeifenspiele, Pflugspiele, Purzelbaumspiele, Windradspiele, Maßbecherspiele, Wagen- und Bogenspiele, Buchstabenspiele, Gedankenraten und Nachahmungsspiele; sie üben sich in der Elefantenkunst, Rosskunst, Wagenkunst, Bogenkunst und Schwertkunst; sie rennen vor Elefanten, Pferden und Wagen her, laufen auf sie zu, jubeln, klatschen in die Hände, ringen und boxen; mitten im Festgetümmel breiten sie ihr Außengewand aus und sagen zur Tänzerin: „Hier, Schwester, tanz!“; sie geben ihr Beifall und begehen mancherlei Fehlverhalten. Ehrwürdiger Herr, jene Menschen, die früher voller Glauben und Vertrauen waren, sind nun ohne Glauben und Vertrauen. Die früheren Wege der Almosen für den Sangha sind nun abgeschnitten. Die tugendliebenden Mönche meiden den Ort, die böswilligen Mönche lassen sich dort nieder. Es wäre gut, ehrwürdiger Herr, wenn der Erhabene Mönche nach Kitagiri senden würde, damit dieser Wohnort in Kitagiri wieder ordnungsgemäß gefestigt wird.‘“ ‘‘Evamāvuso’’ti kho so bhikkhu tassa upāsakassa paṭissuṇitvā uṭṭhāyāsanā yena sāvatthi tena pakkāmi. Anupubbena yena sāvatthi jetavanaṃ anāthapiṇḍikassa ārāmo yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Āciṇṇaṃ kho panetaṃ buddhānaṃ bhagavantānaṃ āgantukehi bhikkhūhi saddhiṃ paṭisammodituṃ. Atha [Pg.26] kho bhagavā taṃ bhikkhuṃ etadavoca – ‘‘kacci, bhikkhu, khamanīyaṃ, kacci yāpanīyaṃ, kaccisi appakilamathena addhānaṃ āgato, kuto ca tvaṃ bhikkhu āgacchasī’’ti? ‘‘Khamanīyaṃ, bhagavā, yāpanīyaṃ bhagavā; appakilamathena ca ahaṃ, bhante, addhānaṃ āgato. Idhāhaṃ, bhante, kāsīsu vassaṃvuṭṭho sāvatthiṃ āgacchanto bhagavantaṃ dassanāya yena kīṭāgiri tadavasariṃ. Atha khvāhaṃ, bhante, pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya kīṭāgiriṃ piṇḍāya pāvisiṃ. Addasā kho maṃ, bhante, aññataro upāsako kīṭāgirismiṃ piṇḍāya carantaṃ; disvāna yenāhaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā maṃ abhivādetvā etadavoca – ‘api, bhante, piṇḍo labbhatī’ti. ‘Na kho, āvuso, piṇḍo labbhatī’ti. ‘Ehi, bhante, gharaṃ gamissāmā’ti. Atha kho, bhante, so upāsako maṃ gharaṃ netvā bhojetvā etadavoca – ‘kahaṃ, bhante, ayyo gamissatī’ti? ‘Sāvatthiṃ kho ahaṃ, āvuso, gamissāmi bhagavantaṃ dassanāyā’ti. ‘Tena hi, bhante, mama vacanena bhagavato pāde sirasā vanda, evañca vadehi – duṭṭho, bhante, kīṭāgirismiṃ āvāso. Assajipunabbasukā nāma kīṭāgirismiṃ āvāsikā alajjino pāpabhikkhū. Te evarūpaṃ anācāraṃ ācaranti – mālāvacchaṃ ropentipi ropāpentipi…pe… vividhampi anācāraṃ ācaranti. Yepi te, bhante, manussā pubbe saddhā ahesuṃ pasannā tepi etarahi assaddhā appasannā. Yānipi tāni saṅghassa pubbe dānapathāni tānipi etarahi upacchinnāni. Riñcanti pesalā bhikkhū, nivasanti pāpabhikkhū. Sādhu, bhante, bhagavā kīṭāgiriṃ bhikkhū pahiṇeyya, yathāyaṃ kīṭāgirismiṃ āvāso saṇṭhaheyyā’ti. Tato ahaṃ bhagavā āgacchāmī’’ti. „Gewiss, Freund“, stimmte jener Mönch dem Laienanhänger zu, erhob sich von seinem Sitz und machte sich auf den Weg nach Sāvatthi. Nach und nach erreichte er Sāvatthi, das Jetavana, das Kloster des Anāthapiṇḍika, wo sich der Erhabene aufhielt. Dort angekommen, verneigte er sich ehrfurchtsvoll vor dem Erhabenen und setzte sich an eine Seite nieder. Es ist nämlich die Gewohnheit der Erhabenen Buddhas, mit ankommenden Mönchen freundliche Begrüßungsworte zu wechseln. Da sprach der Erhabene zu jenem Mönch: „Ist es erträglich, Mönch? Ist es zum Aushalten? Bist du ohne allzu große Ermüdung die weite Strecke gekommen? Und von woher kommst du, Mönch?“ – „Es ist erträglich, Erhabener, es ist zum Aushalten, Erhabener. Und ohne große Ermüdung, Herr, bin ich die weite Strecke gekommen. Hierher kommend, Herr, nachdem ich die Regenzeitruhe im Lande Kāsī verbracht hatte, begab ich mich auf dem Weg nach Sāvatthi, um den Erhabenen aufzusuchen, nach Kīṭāgiri. Dort nun, Herr, kleidete ich mich am Vormittag an, nahm Schale und Obergewand und ging in Kīṭāgiri auf Almosengang. Ein gewisser Laienanhänger in Kīṭāgiri sah mich, wie ich auf Almosengang umherging. Als er mich sah, kam er zu mir herüber, verneigte sich vor mir und sprach: ‚Herr, bekommt Ihr Almosen?‘ – ‚Nein, Freund, ich bekomme keine Almosen.‘ – ‚Kommt, Herr, gehen wir zu meinem Haus.‘ Dann, Herr, führte mich jener Laienanhänger zu seinem Haus, bewirtete mich mit Speise und fragte: ‚Wohin wird der Ehrwürdige nun gehen?‘ – ‚Ich werde nach Sāvatthi gehen, Freund, um den Erhabenen aufzusuchen.‘ – ‚Wenn das so ist, Herr, dann verehrt in meinem Namen die Füße des Erhabenen mit dem Haupt und sagt Folgendes: Herr, das Klosterleben in Kīṭāgiri ist verdorben. Mönche namens Assaji und Punabbasu sind die dort ansässigen Mönche; sie sind schamlos und von bösem Charakter. Sie praktizieren ein solches Fehlverhalten: Sie pflanzen Blumengewächse an und lassen sie anpflanzen ... und so weiter ... sie begehen vielfältiges Fehlverhalten. Auch jene Menschen, Herr, die früher vertrauensvoll und gläubig waren, sind nun ohne Vertrauen und ohne Glauben. Sogar die Spendenwege für den Saṅgha, die früher bestanden, sind nun unterbrochen. Tugendliebende Mönche meiden den Ort, während böswillige Mönche dort verweilen. Es wäre gut, Herr, wenn der Erhabene Mönche nach Kīṭāgiri senden würde, damit dieses Klosterwesen in Kīṭāgiri wieder in Ordnung gebracht werde.‘ Von dort, Erhabener, komme ich nun.“ 23. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, assajipunabbasukā nāma kīṭāgirismiṃ āvāsikā alajjino pāpabhikkhū? Te evarūpaṃ anācāraṃ ācaranti – mālāvacchaṃ ropentipi…pe… vividhampi anācāraṃ ācaranti? Yepi te manussā pubbe saddhā ahesuṃ pasannā tepi etarahi assaddhā appasannā? Yānipi tāni saṅghassa pubbe dānapathāni tānipi etarahi upacchinnāni? Riñcanti pesalā bhikkhū nivasanti pāpabhikkhū’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma te, bhikkhave[Pg.27], moghapurisā evarūpaṃ anācāraṃ ācarissanti – mālāvacchaṃ ropessantipi ropāpessantipi, siñcissantipi siñcāpessantipi, ocinissantipi ocināpessantipi, ganthessantipi ganthāpessantipi, ekatovaṇṭikamālaṃ karissantipi kārāpessantipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ karissantipi kārāpessantipi, mañjarikaṃ karissantipi kārāpessantipi, vidhūtikaṃ karissantipi kārāpessantipi, vaṭaṃsakaṃ karissantipi kārāpessantipi, āveḷaṃ karissantipi kārāpessantipi, uracchadaṃ karissantipi kārāpessantipi. Te kulitthīnaṃ kuladhītānaṃ kulakumārīnaṃ kulasuṇhānaṃ kuladāsīnaṃ ekatovaṇṭikamālaṃ harissantipi harāpessantipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ harissantipi harāpessantipi, mañjarikaṃ harissantipi harāpessantipi, vidhūtikaṃ harissantipi harāpessantipi, vaṭaṃsakaṃ harissantipi harāpessantipi, āveḷaṃ harissantipi harāpessantipi, uracchadaṃ harissantipi harāpessantipi. Te kulitthīhi kuladhītāhi kulakumārīhi kulasuṇhāhi kuladāsīhi saddhiṃ ekabhājanepi bhuñjissanti, ekathālakepi pivissanti, ekāsanepi nisīdissanti, ekamañcepi tuvaṭṭissanti, ekattharaṇāpi tuvaṭṭissanti, ekapāvuraṇāpi tuvaṭṭissanti, ekattharaṇapāvuraṇāpi tuvaṭṭissanti, vikālepi bhuñjissanti, majjampi pivissanti, mālāgandhavilepanampi dhāressanti, naccissantipi, gāyissantipi, vādessantipi, lāsessantipi; naccantiyāpi naccissanti, naccantiyāpi gāyissanti, naccantiyāpi vādessanti, naccantiyāpi lāsessanti; gāyantiyāpi naccissanti, gāyantiyāpi gāyissanti, gāyantiyāpi vādessanti, gāyantiyāpi lāsessanti; vādentiyāpi naccissanti, vādentiyāpi gāyissanti, vādentiyāpi vādessanti, vādentiyāpi lāsessanti; lāsentiyāpi naccissanti, lāsentiyāpi gāyissanti, lāsentiyāpi vādessanti; lāsentiyāpi lāsessanti; aṭṭhapadepi kīḷissanti, dasapadepi kīḷissanti, ākāsepi kīḷissanti, parihārapathepi kīḷissanti, santikāyapi kīḷissanti, khalikāyapi kīḷissanti, ghaṭikāyapi kīḷissanti, salākahatthenapi kīḷissanti, akkhenapi kīḷissanti, paṅgacīrenapi kīḷissanti, vaṅkakenapi kīḷissanti mokkhacikāyapi kīḷissanti, ciṅgulakenapi kīḷissanti, pattāḷhakenapi kīḷissanti, rathakenapi kīḷissanti, dhanukenapi kīḷissanti, akkharikāyapi kīḷissanti, manesikāyapi kīḷissanti, yathāvajjenapi kīḷissanti; hatthismimpi sikkhissanti, assasmimpi sikkhissanti, rathasmimpi sikkhissanti, dhanusmimpi sikkhissanti, tharusmimpi sikkhissanti; hatthissapi purato dhāvissanti[Pg.28], assassapi purato dhāvissanti, rathassapi purato dhāvissantipi ādhāvissantipi; usseḷessantipi, apphoṭessantipi, nibbujjhissantipi, muṭṭhīhipi yujjhissanti; raṅgamajjhepi saṅghāṭiṃ pattharitvā naccakiṃ evaṃ vakkhanti – ‘idha, bhagini, naccassū’ti; nalāṭikampi dassanti; vividhampi anācāraṃ ācarissanti. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā sāriputtamoggallāne āmantesi – ‘‘gacchatha tumhe, sāriputtā, kīṭāgiriṃ gantvā assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ karotha, tumhākaṃ ete saddhivihārino’’ti. 23. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und aufgrund dieses Vorfalls die Mönchsgemeinde versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche namens Assaji und Punabbasu, die in Kı&tāgiri ansässig sind, schamlose und böswillige Mönche sind? Dass sie ein solches Fehlverhalten praktizieren – dass sie Blumensträucher pflanzen … [pe] … und vielfältiges Fehlverhalten ausüben? Dass auch jene Menschen, die früher voller Vertrauen und Zuversicht waren, nun ohne Vertrauen und ohne Zuversicht sind? Dass auch jene Wege der Gaben für den Sangha, die früher bestanden, nun unterbrochen sind? Dass die tugendhaften Mönche den Ort meiden, während die böswilligen Mönche dort verweilen?“ „Es ist wahr, o Erhabener“, antworteten sie. Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Es ist ungebührlich … [pe] … Wie können diese törichten Menschen, ihr Mönche, nur ein solches Fehlverhalten praktizieren – Blumensträucher pflanzen oder pflanzen lassen, begießen oder begießen lassen, pflücken oder pflücken lassen, binden oder binden lassen; einseitige Kränze herstellen oder herstellen lassen, zweiseitige Kränze herstellen oder herstellen lassen, Blumenbüschel, Armbänder, Kopfschmuck, Ohrschmuck oder Brustschmuck herstellen oder herstellen lassen? Dass sie für Frauen aus guten Familien, für Töchter, Mädchen, Schwiegertöchter oder Sklavinnen einseitige Kränze bringen oder bringen lassen, zweiseitige Kränze bringen oder bringen lassen, Blumenbüschel, Armbänder, Kopfschmuck, Ohrschmuck oder Brustschmuck bringen oder bringen lassen? Dass sie mit Frauen aus guten Familien, mit Töchter, Mädchen, Schwiegertöchtern oder Sklavinnen aus einer Schüssel essen, aus einem Becher trinken, auf einem Sitz sitzen, auf einem Bett liegen, auf einer Decke liegen, unter einem Deckmantel liegen, oder auf einer Decke und unter einem Deckmantel zusammen liegen? Dass sie zur Unzeit essen, Berauschendes trinken, Blumenschmuck, Düfte und Salben tragen, tanzen, singen, Musik machen und schauspielern; dass sie mit einer Tanzenden tanzen, mit einer Tanzenden singen, mit einer Tanzenden Musik machen, mit einer Tanzenden schauspielern; dass sie mit einer Singenden tanzen, singen, Musik machen oder schauspielern; dass sie mit einer Musikantin tanzen, singen, Musik machen oder schauspielern; dass sie mit einer Schauspielerin tanzen, singen, Musik machen oder schauspielern? Dass sie Spiele auf acht Feldern spielen, auf zehn Feldern, in der Luft, auf dem Boden, mit dem Kiesel-Spiel, mit Würfeln, mit dem Stöckchen-Spiel, mit dem Hand-Bild-Spiel, mit Bällen, mit Pfeifen, mit kleinen Pflügen, mit Purzelbäumen, mit Windrädern, mit Blattbechern, mit kleinen Wagen, mit kleinen Bogen, mit dem Buchstaben-Spiel, mit dem Gedanken-Lesen, mit dem Nachahmen von Gebrechen? Dass sie sich in der Elefantenkunst üben, in der Reitkunst, in der Wagenkunst, im Bogenschießen, im Schwertkampf? Dass sie vor Elefanten herlaufen, vor Pferden herlaufen, vor Wagen herlaufen, hin- und herrennen, johlen, in die Hände klatschen, ringen oder mit Fäusten kämpfen? Dass sie mitten im Festplatz ihr Obergewand ausbreiten und zu einer Tänzerin sagen: „Hier, Schwester, tanz!“; dass sie Küsse auf die Stirn geben und vielfältiges Fehlverhalten ausüben? Das, ihr Mönche, dient weder dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben … [pe] …“ Nachdem er sie getadelt hatte … [pe] … hielt er eine Lehrrede und wandte sich an Sāriputta und Moggallāna: „Geht ihr beide, Sāriputta, nach Kı&tāgiri und vollzieht an den Mönchen Assaji und Punabbasu den Akt der Verbannung aus Kı&tāgiri; sie sind eure Schüler.“ ‘‘Kathaṃ mayaṃ, bhante, assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ karoma, caṇḍā te bhikkhū pharusā’’ti? ‘‘Tena hi tumhe, sāriputtā, bahukehi bhikkhūhi saddhiṃ gacchathā’’ti. ‘‘Evaṃ, bhante’’ti kho sāriputtamoggallānā bhagavato paccassosuṃ. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ – paṭhamaṃ assajipunabbasukā bhikkhū codetabbā, codetvā sāretabbā, sāretvā āpattiṃ āropetabbā, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Wie können wir, o Herr, an den Mönchen Assaji und Punabbasu den Akt der Verbannung aus Kı&tāgiri vollziehen? Diese Mönche sind heftig und grob.“ „Dann geht ihr beide, Sāriputta, zusammen mit vielen Mönchen.“ „Ja, o Herr“, antworteten Sāriputta und Moggallāna dem Erhabenen. Und so, ihr Mönche, ist zu verfahren: Zuerst müssen die Mönche Assaji und Punabbasu zur Rede gestellt werden; wenn sie zur Rede gestellt sind, müssen sie erinnert werden; wenn sie erinnert sind, müssen sie der Übertretung beschuldigt werden; wenn sie der Übertretung beschuldigt sind, muss ein erfahrener und kompetenter Mönch die Gemeinde informieren." 24. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime assajipunabbasukā bhikkhū kuladūsakā pāpasamācārā. Imesaṃ pāpakā samācārā dissanti ceva suyyanti ca. Kulāni ca imehi duṭṭhāni dissanti ceva suyyanti ca. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ kareyya – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti. Esā ñatti. 24. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Diese Mönche, Assaji und Punabbasu, sind Verderber von Familien und von schlechtem Lebenswandel. Ihr schlechtes Betragen wird sowohl gesehen als auch gehört. Auch die Familien, die durch sie verdorben wurden, werden sowohl gesehen als auch gehört. Wenn es dem Sangha angemessen erscheint, sollte der Sangha gegen die Mönche Assaji und Punabbasu den Akt der Verbannung aus Kīṭāgiri vollziehen, mit der Maßgabe: ‚Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri verweilen.‘ Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime assajipunabbasukā bhikkhū kuladūsakā pāpasamācārā. Imesaṃ pāpakā samācārā dissanti ceva suyyanti ca. Kulāni ca imehi duṭṭhāni dissanti ceva suyyanti ca. Saṅgho assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ karoti – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti. Yassāyasmato khamati assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyassa kammassa karaṇaṃ – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Diese Mönche, Assaji und Punabbasu, sind Verderber von Familien und von schlechtem Lebenswandel. Ihr schlechtes Betragen wird sowohl gesehen als auch gehört. Auch die Familien, die durch sie verdorben wurden, werden sowohl gesehen als auch gehört. Der Sangha vollzieht gegen die Mönche Assaji und Punabbasu den Akt der Verbannung aus Kīṭāgiri, mit der Maßgabe: ‚Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri verweilen.‘ Welchem Ehrwürdigen der Vollzug des Aktes der Verbannung gegen die Mönche Assaji und Punabbasu aus Kīṭāgiri zusagt – dass die Mönche Assaji und Punabbasu nicht in Kīṭāgiri verweilen dürfen –, der möge schweigen. Wem er nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi [Pg.29] etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi. Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime assajipunabbasukā bhikkhū kuladūsakā pāpasamācārā. Imesaṃ pāpakā samācārā dissanti ceva suyyanti ca. Kulāni ca imehi duṭṭhāni dissanti ceva suyyanti ca. Saṅgho assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ karoti – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti. Yassāyasmato khamati assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyassa kammassa karaṇaṃ – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ein zweites Mal sage ich dies …pe… Ein drittes Mal sage ich dies. Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Diese Mönche, Assaji und Punabbasu, sind Verderber von Familien und von schlechtem Lebenswandel. Ihr schlechtes Betragen wird sowohl gesehen als auch gehört. Auch die Familien, die durch sie verdorben wurden, werden sowohl gesehen als auch gehört. Der Sangha vollzieht gegen die Mönche Assaji und Punabbasu den Akt der Verbannung aus Kīṭāgiri, mit der Maßgabe: ‚Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri verweilen.‘ Welchem Ehrwürdigen der Vollzug des Aktes der Verbannung gegen die Mönche Assaji und Punabbasu aus Kīṭāgiri zusagt – dass die Mönche Assaji und Punabbasu nicht in Kīṭāgiri verweilen dürfen –, der möge schweigen. Wem er nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Kataṃ saṅghena assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Akt der Verbannung gegen die Mönche Assaji und Punabbasu aus Kīṭāgiri wurde vom Sangha vollzogen, mit der Maßgabe: ‚Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri verweilen.‘ Dem Sangha sagt dies zu, deshalb schweigt er. So merke ich dies vor.“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf unrechtmäßigen Akte 25. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 25. „Mönche, ein Akt der Verbannung, der mit drei Faktoren behaftet ist, ist ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein ungebührlich beigelegter Akt: Wenn er in Abwesenheit vollzogen wurde, wenn er ohne vorherige Befragung vollzogen wurde, wenn er ohne Geständnis vollzogen wurde – Mönche, ein Akt der Verbannung, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist wahrlich ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein ungebührlich beigelegter Akt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti [Pg.30] …pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Zudem, Mönche, ist ein Akt der Verbannung, der mit drei Faktoren behaftet ist, ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein ungebührlich beigelegter Akt: Wenn er ohne Vergehen vollzogen wurde, wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wurde, das nicht durch Beichte bereinigt werden kann, wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wurde, das bereits gebeichtet wurde …pe… wenn er vollzogen wurde, ohne den Betroffenen beschuldigt zu haben, ohne ihn erinnert zu haben, ohne die Anklage wegen des Vergehens erhoben zu haben …pe… wenn er in Abwesenheit vollzogen wurde, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er ohne vorherige Befragung vollzogen wurde, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er ohne Geständnis vollzogen wurde, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er ohne Vergehen vollzogen wurde, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wurde, das nicht durch Beichte bereinigt werden kann, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er wegen eines Vergehens vollzogen wurde, das bereits gebeichtet wurde, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er vollzogen wurde, ohne den Betroffenen beschuldigt zu haben, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er vollzogen wurde, ohne den Betroffenen erinnert zu haben, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde …pe… wenn er vollzogen wurde, ohne die Anklage wegen des Vergehens erhoben zu haben, unrechtmäßig vollzogen wurde, von einer unvollständigen Gruppe vollzogen wurde – Mönche, ein Akt der Verbannung, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist wahrlich ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein ungebührlich beigelegter Akt.“ Adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf unrechtmäßigen Akte sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf rechtmäßigen Akte 26. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 26. „Mönche, ein Akt der Verbannung, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ein ordnungsgemäß beigelegter Akt: Wenn er in Anwesenheit vollzogen wurde, wenn er nach Befragung vollzogen wurde, wenn er nach Geständnis vollzogen wurde – Mönche, ein Akt der Verbannung, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, ist wahrlich ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ein ordnungsgemäß beigelegter Akt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti adesitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ [Pg.31] hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ pabbājanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. "Mönche, eine Vertreibungshandlung (Pabbājanīyakamma), die mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine disziplinarkonforme Handlung und eine ordnungsgemäß beigelegte Handlung. Sie wurde aufgrund eines Vergehens vollzogen, sie wurde aufgrund eines gestehbaren Vergehens vollzogen, sie wurde aufgrund eines noch nicht gestandenen Vergehens vollzogen … [pe] … sie wurde nach einer Beschuldigung vollzogen, sie wurde nach einer Erinnerung vollzogen, sie wurde nach der Feststellung des Vergehens vollzogen … [pe] … sie wurde in Anwesenheit [der Beteiligten] vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde nach einer Befragung vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde nach einem Geständnis vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde aufgrund eines Vergehens vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde aufgrund eines gestehbaren Vergehens vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde aufgrund eines noch nicht gestandenen Vergehens vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde nach einer Beschuldigung vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde nach einer Erinnerung vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen … [pe] … sie wurde nach der Feststellung des Vergehens vollzogen, im Einklang mit dem Dhamma vollzogen, durch eine einmütige Gemeinde vollzogen – Mönche, eine Vertreibungshandlung, die mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine disziplinarkonforme Handlung und eine ordnungsgemäß beigelegte Handlung." Dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf [Fälle] der rechtmäßigen Handlungen sind abgeschlossen. Ākaṅkhamānacuddasakaṃ Die vierzehn [Fälle] nach Wunsch 27. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. 27. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist ein Anstifter von Zank, ein Anstifter von Streit, ein Anstifter von Zwist, ein Schwätzer und ein Anstifter von Rechtsangelegenheiten im Orden; er ist töricht, unerfahren, reich an Vergehen und ohne festes Maß [im Verhalten]; er lebt in engem Umgang mit Laien, in unangemessener Weise mit Laien vermischt – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist in Bezug auf die höhere Sittlichkeit im Sittenverhalten verfallen, er ist in Bezug auf das gute Betragen im Verhalten verfallen, er ist in Bezug auf die höhere Ansicht in der Ansicht verfallen – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er spricht zum Nachteil des Buddha, er spricht zum Nachteil des Dhamma, er spricht zum Nachteil des Sangha – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Kāyikena davena samannāgato hoti, vācasikena davena samannāgato hoti, kāyikavācasikena davena samannāgato hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist mit körperlichem Leichtsinn behaftet, er ist mit sprachlichem Leichtsinn behaftet, er ist mit körperlichem und sprachlichem Leichtsinn behaftet – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi[Pg.32], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Kāyikena anācārena samannāgato hoti, vācasikena anācārena samannāgato hoti, kāyikavācasikena anācārena samannāgato hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist mit körperlichem Fehlverhalten behaftet, er ist mit sprachlichem Fehlverhalten behaftet, er ist mit körperlichem und sprachlichem Fehlverhalten behaftet – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Kāyikena upaghātikena samannāgato hoti, vācasikena upaghātikena samannāgato hoti, kāyikavācasikena upaghātikena samannāgato hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist mit körperlicher Schädlichkeit behaftet, er ist mit sprachlicher Schädlichkeit behaftet, er ist mit körperlicher und sprachlicher Schädlichkeit behaftet – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Kāyikena micchājīvena samannāgato hoti, vācasikena micchājīvena samannāgato hoti, kāyikavācasikena micchājīvena samannāgato hoti – imehi, kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Er ist mit körperlichem falschen Lebensunterhalt behaftet, er ist mit sprachlichem falschen Lebensunterhalt behaftet, er ist mit körperlichem und sprachlichem falschen Lebensunterhalt behaftet – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, gegen drei [Arten von] Mönchen mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen: Einer ist ein Anstifter von Zank, ein Anstifter von Streit, ein Anstifter von Zwist, ein Schwätzer und ein Anstifter von Rechtsangelegenheiten im Orden; einer ist töricht, unerfahren, reich an Vergehen und ohne festes Maß [im Verhalten]; einer lebt in engem Umgang mit Laien, in unangemessener Weise mit Laien vermischt – gegen diese drei Mönche, Mönche, mag der Orden, wenn er es wünscht, eine Vertreibungshandlung vollziehen." ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt (Pabbājanīyakamma) vollziehen. Einer ist fehlgegangen in der höheren Sittlichkeit, einer ist fehlgegangen im höheren Verhalten, einer ist fehlgegangen in der höheren Ansicht – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ ‘‘Aparesampi[Pg.33], bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen. Einer spricht Schmähworte gegen den Buddha, einer spricht Schmähworte gegen die Lehre (Dhamma), einer spricht Schmähworte gegen den Orden (Sangha) – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko kāyikena davena samannāgato hoti, eko vācasikena davena samannāgato hoti, eko kāyikavācasikena davena samannāgato hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen. Einer ist hingegeben an körperliche Verspieltheit, einer ist hingegeben an sprachliche Verspieltheit, einer ist hingegeben an sowohl körperliche als auch sprachliche Verspieltheit – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko kāyikena anācārena samannāgato hoti, eko vācasikena anācārena samannāgato hoti, eko kāyikavācasikena anācārena samannāgato hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen. Einer ist behaftet mit körperlichem Fehlverhalten, einer ist behaftet mit sprachlichem Fehlverhalten, einer ist behaftet mit sowohl körperlichem als auch sprachlichem Fehlverhalten – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko kāyikena upaghātikena samannāgato hoti, eko vācasikena upaghātikena samannāgato hoti, eko kāyikavācasikena upaghātikena samannāgato hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen. Einer ist behaftet mit körperlicher Zerstörungswut (gegenüber den Regeln), einer ist behaftet mit sprachlicher Zerstörungswut, einer ist behaftet mit sowohl körperlicher als auch sprachlicher Zerstörungswut – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. Eko kāyikena micchājīvena samannāgato hoti, eko vācasikena micchājīvena samannāgato hoti, eko kāyikavācasikena micchājīvena samannāgato hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pabbājanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, gegen drei weitere Arten von Mönchen kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen. Einer ist behaftet mit körperlichem falschen Lebensunterhalt, einer ist behaftet mit sprachlichem falschen Lebensunterhalt, einer ist behaftet mit sowohl körperlichem als auch sprachlichem falschen Lebensunterhalt – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, einen Ausschlussakt vollziehen.“ Ākaṅkhamānacuddasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die vierzehn Fälle [für den Ausschlussakt], wenn der Orden es wünscht, sind abgeschlossen. Aṭṭhārasavattaṃ Die achtzehn Pflichten 28. ‘‘Pabbājanīyakammakatena[Pg.34], bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena pabbājanīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 28. „Mönche, ein Mönch, gegen den ein Ausschlussakt vollzogen wurde, hat sich ordnungsgemäß zu verhalten. Darin besteht das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf niemanden zur höheren Ordination verhelfen, er darf keine Anleitung (Nissaya) geben, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf nicht nach der Ernennung zum Lehrer für Nonnen streben, und selbst wenn er ernannt wurde, darf er Nonnen nicht belehren. Er darf nicht dasselbe Vergehen begehen, aufgrund dessen der Orden den Ausschlussakt gegen ihn vollzogen hat, noch ein ähnliches Vergehen, noch ein schlimmeres; er darf den Rechtsakt nicht tadeln und nicht diejenigen tadeln, die den Rechtsakt vollzogen haben. Er darf den Uposatha eines regulären Mönchs nicht aussetzen, er darf die Pavāraṇā nicht aussetzen, er darf kein formelles Verfahren (Savacanīya) einleiten, er darf keine Anklage vorbringen, er darf nicht um Erlaubnis [für eine Rüge] bitten, er darf niemanden wegen eines Vergehens rügen, er darf niemanden an ein Vergehen erinnern, und er darf sich nicht mit regulären Mönchen [in rechtlichen Belangen] gleichstellen.“ Pabbājanīyakamme aṭṭhārasavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Pflichten beim Ausschlussakt sind abgeschlossen. 29. Atha kho sāriputtamoggallānappamukho bhikkhusaṅgho kīṭāgiriṃ gantvā assajipunabbasukānaṃ bhikkhūnaṃ kīṭāgirismā pabbājanīyakammaṃ akāsi – na assajipunabbasukehi bhikkhūhi kīṭāgirismiṃ vatthabbanti. Te saṅghena pabbājanīyakammakatā na sammā vattanti, na lomaṃ pātenti, na netthāraṃ vattanti; na bhikkhū khamāpenti, akkosanti, paribhāsanti; chandagāmitā dosagāmitā mohagāmitā bhayagāmitā pāpenti; pakkamantipi, vibbhamantipi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma assajipunabbasukā bhikkhū saṅghena pabbājanīyakammakatā na sammā vattissanti, na lomaṃ pātessanti, na netthāraṃ vattissanti; na bhikkhū khamāpessanti, akkosissanti, paribhāsissanti; chandagāmitā dosagāmitā mohagāmitā bhayagāmitā pāpessanti; pakkamissantipi, vibbhamissantipī’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 29. Daraufhin begab sich die Mönchsgemeinschaft unter der Führung von Sāriputta und Moggallāna nach Kīṭāgiri und vollzog gegen die Mönche Assaji und Punabbasu den Ausschlussakt aus Kīṭāgiri, mit der Bestimmung: ‚Die Mönche Assaji und Punabbasu dürfen nicht in Kīṭāgiri verweilen.‘ Obwohl gegen sie vom Orden der Ausschlussakt vollzogen worden war, verhielten sie sich nicht ordnungsgemäß; sie legten ihren Hochmut nicht ab, sie erfüllten nicht die Pflichten zur Aufhebung des Rechtsaktes; sie baten die Mönche nicht um Verzeihung; sie schimpften und beleidigten; sie ließen sich von Wunschdenken, Hass, Verblendung und Furcht leiten; manche zogen weg, manche verließen den Orden. Jene Mönche, die bescheiden waren... diese beklagten sich, waren entrüstet und verbreiteten Unmut: ‚Wie können es die Mönche Assaji und Punabbasu nur wagen – obwohl der Orden den Ausschlussakt gegen sie vollzogen hat –, sich nicht ordnungsgemäß zu verhalten, ihren Hochmut nicht abzulegen, die Pflichten zur Aufhebung des Rechtsaktes nicht zu erfüllen, die Mönche nicht um Verzeihung zu bitten, zu schimpfen, zu beleidigen, sich von Wunschdenken, Hass, Verblendung und Furcht leiten zu lassen, wegzuziehen oder gar den Orden zu verlassen?‘ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt.“ Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, assajipunabbasukā bhikkhū saṅghena pabbājanīyakammakatā na sammā vattanti, na lomaṃ pātenti, na netthāraṃ vattanti; na bhikkhū khamāpenti, akkosanti, paribhāsanti; chandagāmitā dosagāmitā mohagāmitā bhayagāmitā pāpenti; pakkamantipi, vibbhamantipī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ [Pg.35]…pe… kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā saṅghena pabbājanīyakammakatā na sammā vattissanti, na lomaṃ pātessanti, na netthāraṃ vattissanti; na bhikkhū khamāpessanti, akkosissanti, paribhāsissanti; chandagāmitā dosagāmitā mohagāmitā bhayagāmitā pāpessanti; pakkamissantipi, vibbhamissantipi. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetu. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass, in dieser Angelegenheit, die Mönchsgemeinschaft zusammenkommen und befragte die Mönche: „Stimmt es wirklich, ihr Mönche, dass die Mönche Assaji und Punabbasu, gegen welche die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren vollzogen hat, sich nicht ordnungsgemäß verhalten, ihren Hochmut nicht ablegen und die Sühnepflicht zur Aufhebung des Verfahrens nicht erfüllen; dass sie die Mönche nicht um Verzeihung bitten, sie beschimpfen und verleumden; dass sie andere dazu bringen, den Pfaden der Voreingenommenheit durch Verlangen, Hass, Verblendung und Furcht zu folgen; und dass sie teils weggehen und teils zum Laienstand zurückkehren?“ „Es stimmt, Erhabener“, antworteten sie. Der Buddha, der Erhabene, tadelte sie: „Es ist ungebührlich ... wie können diese törichten Menschen, gegen welche die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren vollzogen hat, sich nicht ordnungsgemäß verhalten, ihren Hochmut nicht ablegen und die Sühnepflicht zur Aufhebung des Verfahrens nicht erfüllen; wie können sie die Mönche nicht um Verzeihung bitten, sie beschimpfen und verleumden; wie können sie andere dazu bringen, den Pfaden der Voreingenommenheit durch Verlangen, Hass, Verblendung und Furcht zu folgen; wie können sie weggehen oder zum Laienstand zurückkehren? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, Vertrauen bei den Ungläubigen zu wecken ...“ Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Deshalb, ihr Mönche, soll die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren nicht aufheben.“ Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Fälle, in denen das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden darf 30. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 30. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit fünf Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden: Er erteilt die volle Ordination, er gibt Abhängigkeit (Nissaya), er lässt sich von einem Novizen dienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen an, oder selbst wenn er ernannt wurde, belehrt er die Nonnen – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena pabbājanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit weiteren fünf Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden: Er begeht dasselbe Vergehen, wegen dessen die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren gegen ihn vollzogen hat, oder er begeht ein anderes ähnliches Vergehen oder ein noch schlimmeres; er tadelt die Rechtshandlung, oder er tadelt diejenigen, welche die Rechtshandlung ausgeführt haben – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit acht Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden: Er setzt das Uposatha eines Mönchs in gutem Stande aus, er setzt die Pavāraṇā aus, er erlässt ein Redeverbot, er leitet ein Tadelungsverfahren ein, er fordert zur Einholung einer Erlaubnis auf, er klagt an, er erinnert an ein Vergehen oder er stiftet Unruhe unter den Mönchen – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen acht Merkmalen behaftet ist, darf das Ausschlussverfahren nicht aufgehoben werden.“ Pabbājanīyakamme nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte im Ausschlussverfahren, in denen es nicht aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Fälle, in denen das Ausschlussverfahren aufgehoben werden darf 31. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti[Pg.36], na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 31. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden: Er erteilt keine volle Ordination, er gibt keine Abhängigkeit (Nissaya), er lässt sich nicht von einem Novizen dienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen nicht an, und selbst wenn er ernannt wurde, belehrt er die Nonnen nicht – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena pabbājanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit weiteren fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden: Er begeht nicht dasselbe Vergehen, wegen dessen die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren gegen ihn vollzogen hat, noch begeht er ein anderes ähnliches Vergehen oder ein noch schlimmeres; er tadelt die Rechtshandlung nicht, und er tadelt nicht diejenigen, welche die Rechtshandlung ausgeführt haben – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit acht Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden: Er setzt das Uposatha eines Mönchs in gutem Stande nicht aus, er setzt die Pavāraṇā nicht aus, er erlässt kein Redeverbot, er leitet kein Tadelungsverfahren ein, er fordert nicht zur Einholung einer Erlaubnis auf, er klagt nicht an, er erinnert nicht an ein Vergehen und er stiftet keine Unruhe unter den Mönchen – bei einem Mönch, ihr Mönche, der mit diesen acht Merkmalen ausgestattet ist, soll das Ausschlussverfahren aufgehoben werden.“ Pabbājanīyakamme paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Punkte im Ausschlussverfahren, in denen es aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. 32. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena, bhikkhave, pabbājanīyakammakatena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena pabbājanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, pabbājanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 32. „Und so, ihr Mönche, soll es aufgehoben werden: Jener Mönch, gegen den das Ausschlussverfahren vollzogen wurde, soll vor die Gemeinschaft treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, gegen mich hat die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren vollzogen. Ich verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Hochmut ab und erfülle die Sühnepflicht. Ich bitte um die Aufhebung des Ausschlussverfahrens.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll die Gemeinschaft wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena pabbājanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pabbājanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „‚Die Gemeinschaft möge mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens so-und-so, gegen den die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren vollzogen hat, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Hochmut ab und erfüllt die Sühnepflicht. Er bittet um die Aufhebung des Ausschlussverfahrens. Wenn es für die Gemeinschaft an der Zeit ist, möge die Gemeinschaft das Ausschlussverfahren gegen den Mönch so-und-so aufheben. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena pabbājanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pabbājanīyassa [Pg.37] kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens [Name] verhält sich ordnungsgemäß, nachdem gegen ihn vom Sangha die Vertreibung (Pabbājanīyakamma) verhängt wurde; er legt seinen Stolz ab, führt die Sühnepflichten für den Austritt aus der Strafe aus und bittet um die Aufhebung der Vertreibung. Der Sangha hebt die Vertreibung für den Mönch namens [Name] auf. Demjenigen Ehrwürdigen, dem die Aufhebung der Vertreibung für den Mönch namens [Name] gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi. Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena pabbājanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pabbājanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich dies... zum dritten Mal sage ich dies. Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens [Name] verhält sich ordnungsgemäß, nachdem gegen ihn vom Sangha die Vertreibung verhängt wurde; er legt seinen Stolz ab, führt die Sühnepflichten für den Austritt aus der Strafe aus und bittet um die Aufhebung der Vertreibung. Der Sangha hebt die Vertreibung für den Mönch namens [Name] auf. Demjenigen Ehrwürdigen, dem die Aufhebung der Vertreibung für den Mönch namens [Name] gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena itthannāmassa bhikkhuno pabbājanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā „Aufgehoben ist vom Sangha die Vertreibung für den Mönch namens [Name]. Es findet die Zustimmung des Sangha, daher“ Tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „schweigt er. So merke ich mir dies an.“ Pabbājanīyakammaṃ niṭṭhitaṃ tatiyaṃ. „Das dritte (Verfahren), die Vertreibung, ist abgeschlossen.“ 4. Paṭisāraṇīyakammaṃ 4. Die Versöhnungshandlung (Paṭisāraṇīyakamma) 33. Tena kho pana samayena āyasmā sudhammo macchikāsaṇḍe cittassa gahapatino āvāsiko hoti, navakammiko dhuvabhattiko. Yadā citto gahapati saṅghaṃ vā gaṇaṃ vā puggalaṃ vā nimantetukāmo hoti tadā na āyasmantaṃ sudhammaṃ anapaloketvā saṅghaṃ vā gaṇaṃ vā puggalaṃ vā nimanteti. 33. Zu jener Zeit nun war der ehrwürdige Sudhamma ansässiger Mönch beim Hausvater Citta in Macchikāsaṇḍa; er leitete dort Bauarbeiten und erhielt beständige Mahlzeiten. Wann immer der Hausvater Citta beabsichtigte, den Sangha, eine Gruppe oder eine Einzelperson einzuladen, tat er dies niemals, ohne vorher den ehrwürdigen Sudhamma um Erlaubnis zu bitten. Tena kho pana samayena sambahulā therā bhikkhū, āyasmā ca sāriputto, āyasmā ca mahāmoggallāno, āyasmā ca mahākaccāno, āyasmā ca mahākoṭṭhiko, āyasmā ca mahākappino, āyasmā ca mahācundo, āyasmā ca anuruddho, āyasmā ca revato, āyasmā ca upāli, āyasmā ca ānando, āyasmā ca rāhulo, kāsīsu cārikaṃ caramānā yena macchikāsaṇḍo tadavasaruṃ. Zu jener Zeit nun wanderten zahlreiche ältere Mönche – der ehrwürdige Sāriputta, der ehrwürdige Mahāmoggallāna, der ehrwürdige Mahākaccāna, der ehrwürdige Mahākoṭṭhika, der ehrwürdige Mahākappina, der ehrwürdige Mahācunda, der ehrwürdige Anuruddha, der ehrwürdige Revata, der ehrwürdige Upāli, der ehrwürdige Ānanda und der ehrwürdige Rāhula – durch das Land der Kāsīer und trafen in Macchikāsaṇḍa ein. Assosi kho citto gahapati therā kira bhikkhū macchikāsaṇḍaṃ anuppattāti. Atha kho citto gahapati yena therā bhikkhū tenupasaṅkami[Pg.38], upasaṅkamitvā there bhikkhū abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho cittaṃ gahapatiṃ āyasmā sāriputto dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Der Hausvater Citta hörte: „Die älteren Mönche sind angeblich in Macchikāsaṇḍa eingetroffen.“ Daraufhin begab sich der Hausvater Citta dorthin, wo die älteren Mönche waren, verneigte sich vor ihnen und setzte sich zur Seite nieder. Als der Hausvater Citta zur Seite niedergesessen war, unterwies ihn der ehrwürdige Sāriputta mit einer Lehrrede, begeisterte ihn, ermutigte ihn und erfreute ihn. Atha kho citto gahapati āyasmatā sāriputtena dhammiyā kathāya sandassito samādapito samuttejito sampahaṃsito there bhikkhū etadavoca – ‘‘adhivāsentu me, bhante, therā svātanāya āgantukabhatta’’nti. Adhivāsesuṃ kho therā bhikkhū tuṇhībhāvena. Da sprach der Hausvater Citta, nachdem er vom ehrwürdigen Sāriputta mit einer Lehrrede unterwiesen, begeistert, ermutigt und erfreut worden war, zu den älteren Mönchen: „Mögen die ehrwürdigen Herren, die Älteren, für morgen mein Gastmahl annehmen.“ Die älteren Mönche nahmen durch Schweigen an. Atha kho citto gahapati therānaṃ bhikkhūnaṃ adhivāsanaṃ viditvā uṭṭhāyāsanā there bhikkhū abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā yenāyasmā sudhammo tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ sudhammaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhito kho citto gahapati āyasmantaṃ sudhammaṃ etadavoca – ‘‘adhivāsetu me, bhante, ayyo sudhammo svātanāya bhattaṃ saddhiṃ therehī’’ti. Atha kho āyasmā sudhammo ‘pubbe khvāyaṃ citto gahapati yadā saṅghaṃ vā gaṇaṃ vā puggalaṃ vā nimantetukāmo na maṃ anapaloketvā saṅghaṃ vā gaṇaṃ vā puggalaṃ vā nimanteti; sodāni maṃ anapaloketvā there bhikkhū nimantesi; duṭṭhodānāyaṃ citto gahapati anapekkho virattarūpo mayī’ti cittaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘alaṃ, gahapati, nādhivāsemī’’ti. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho citto gahapati āyasmantaṃ sudhammaṃ etadavoca – ‘‘adhivāsetu me, bhante, ayyo sudhammo svātanāya bhattaṃ saddhiṃ therehī’’ti. ‘‘Alaṃ, gahapati, nādhivāsemī’’ti. Atha kho citto gahapati ‘kiṃ me karissati ayyo sudhammo adhivāsento vā anadhivāsento vā’ti āyasmantaṃ sudhammaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Als der Hausvater Citta die Annahme durch die älteren Mönche bemerkt hatte, erhob er sich von seinem Platz, verneigte sich vor den älteren Mönchen, umschritt sie ehrfurchtsvoll und begab sich zum ehrwürdigen Sudhamma. Dort angekommen, verneigte er sich vor dem ehrwürdigen Sudhamma und blieb zur Seite stehen. Zur Seite stehend sprach der Hausvater Citta zum ehrwürdigen Sudhamma: „Möge der edle Sudhamma, ehrwürdiger Herr, für morgen zusammen mit den Älteren mein Mahl annehmen.“ Da dachte der ehrwürdige Sudhamma: „Früher lud dieser Hausvater Citta, wann immer er den Sangha, eine Gruppe oder eine Einzelperson einzuladen wünschte, niemanden ein, ohne mich vorher zu fragen; jetzt aber hat er die älteren Mönche eingeladen, ohne mich zu fragen. Dieser Hausvater Citta ist nun verdorben; er hat keine Rücksicht mehr auf mich und ist mir gegenüber abgeneigt.“ Mit diesem Gedanken sprach er zum Hausvater Citta: „Es ist genug, Hausvater, ich nehme nicht an.“ Auch ein zweites Mal... auch ein drittes Mal bat der Hausvater Citta den ehrwürdigen Sudhamma: „Möge der edle Sudhamma, ehrwürdiger Herr, für morgen zusammen mit den Älteren mein Mahl annehmen.“ – „Es ist genug, Hausvater, ich nehme nicht an.“ Da dachte der Hausvater Citta: „Was kann mir der edle Sudhamma schon anhaben, ob er nun annimmt oder nicht?“, verneigte sich vor dem ehrwürdigen Sudhamma, umschritt ihn ehrfurchtsvoll und ging fort.“ 34. Atha kho citto gahapati tassā rattiyā accayena therānaṃ bhikkhūnaṃ paṇītaṃ khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyādāpesi. Atha kho āyasmā sudhammo ‘yaṃnūnāhaṃ cittassa gahapatino therānaṃ bhikkhūnaṃ paṭiyattaṃ passeyya’nti pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena cittassa gahapatino nivesanaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā paññatte āsane nisīdi. Atha kho citto gahapati yenāyasmā sudhammo tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā [Pg.39] āyasmantaṃ sudhammaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho cittaṃ gahapatiṃ āyasmā sudhammo etadavoca – ‘‘pahūtaṃ kho te idaṃ, gahapati, khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyattaṃ; ekā ca kho idha natthi yadidaṃ tilasaṅguḷikā’’ti. ‘‘Bahumhi vata, bhante, ratane buddhavacane vijjamāne ayyena sudhammena yadeva kiñci bhāsitaṃ yadidaṃ tilasaṅguḷikāti. Bhūtapubbaṃ, bhante, dakkhiṇāpathakā vāṇijā puratthimaṃ janapadaṃ agamaṃsu vāṇijjāya. Te tato kukkuṭiṃ ānesuṃ. Atha kho sā, bhante, kukkuṭī kākena saddhiṃ saṃvāsaṃ kappesi. Sā potakaṃ janesi. Yadā kho so, bhante, kukkuṭapotako kākavassaṃ vassitukāmo hoti, kākakukkuṭīti vassati; yadā kukkuṭivassaṃ vassitukāmo hoti, kukkuṭikākāti vassati. Evameva kho, bhante, bahumhi ratane buddhavacane vijjamāne ayyena sudhammena yadeva kiñci bhāsitaṃ yadidaṃ tilasaṃguḷikā’’ti. ‘‘Akkosasi maṃ tvaṃ, gahapati, paribhāsasi maṃ tvaṃ, gahapati. Eso te, gahapati, āvāso, pakkamissāmī’’ti. ‘‘Nāhaṃ, bhante, ayyaṃ sudhammaṃ akkosāmi, paribhāsāmi. Vasatu, bhante, ayyo sudhammo macchikāsaṇḍe. Ramaṇīyaṃ ambāṭakavanaṃ. Ahaṃ ayyassa sudhammassa ussukkaṃ karissāmi, cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārāna’’nti. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho āyasmā sudhammo cittaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘akkosasi maṃ tvaṃ, gahapati, paribhāsasi maṃ tvaṃ, gahapati. Eso te, gahapati, āvāso, pakkamissāmī’’ti. ‘‘Kahaṃ, bhante, ayyo sudhammo gamissatī’’ti? ‘‘Sāvatthiṃ kho ahaṃ, gahapati, gamissāmi bhagavantaṃ dassanāyā’’ti. ‘‘Tena hi, bhante, yañca attanā bhaṇitaṃ, yañca mayā bhaṇitaṃ taṃ sabbaṃ bhagavato ārocehi. Anacchariyaṃ kho panetaṃ, bhante, yaṃ ayyo sudhammo punadeva macchikāsaṇḍaṃ paccāgaccheyyā’’ti. 34. Nach Ablauf jener Nacht ließ der Hausvater Citta für die älteren Mönche vorzügliche feste und weiche Speisen zubereiten. Da dachte der ehrwürdige Sudhamma: „Was wäre, wenn ich mir das Mahl ansähe, das der Hausvater Citta für die älteren Mönche bereitet hat?“ Am Vormittag kleidete er sich an, nahm Schale und Gewand und begab sich zum Haus des Hausvaters Citta; dort setzte er sich auf einen bereiteten Platz. Dann begab sich der Hausvater Citta zum ehrwürdigen Sudhamma, begrüßte ihn ehrfürchtig und setzte sich zur Seite nieder. Zu dem beiseite sitzenden Hausvater Citta sprach der ehrwürdige Sudhamma: „Viel an festen und weichen Speisen hast du hier bereitet, Hausvater; doch eines fehlt hier, nämlich ein Sesamkuchen.“ — „Obgleich es, Herr, im Wort des Buddha viele Kostbarkeiten gibt, spricht der Herr Sudhamma nur über so etwas Unbedeutendes wie einen Sesamkuchen. Einst, Herr, zogen Kaufleute aus dem Süden zum Handel in das östliche Land. Von dort brachten sie eine Henne mit. Diese Henne, Herr, paarte sich mit einer Krähe. Sie brachte ein Küken zur Welt. Wenn dieses Küken, Herr, wie eine Krähe krächzen wollte, schrie es 'Krä-Kik-Gack'; wenn es wie ein Hahn krähen wollte, schrie es 'Kik-Gack-Krä'. Ebenso ist es, Herr: Obgleich es im Wort des Buddha viele Kostbarkeiten gibt, spricht der Herr Sudhamma nur über so etwas Unbedeutendes wie einen Sesamkuchen.“ — „Du beschimpfst mich, Hausvater, du schmähst mich, Hausvater. Das hier ist dein Wohnsitz, Hausvater, ich werde fortgehen.“ — „Ich beschimpfe den Herrn Sudhamma nicht, ich schmähe ihn nicht. Möge der Herr Sudhamma in Macchikāsaṇḍa bleiben. Der Ambāṭaka-Hain ist lieblich. Ich werde mich um die Bedürfnisse des Herrn Sudhamma kümmern – um Gewand, Almosenspeise, Lagerstatt und Arznei für Kranke.“ Ein zweites Mal ... ein drittes Mal sprach der ehrwürdige Sudhamma zum Hausvater Citta: „Du beschimpfst mich, Hausvater, du schmähst mich, Hausvater. Das hier ist dein Wohnsitz, Hausvater, ich werde fortgehen.“ — „Wohin wird der Herr Sudhamma gehen?“ — „Ich werde nach Sāvatthī gehen, Hausvater, um den Erhabenen aufzusuchen.“ — „Wohlan, Herr, berichtet dem Erhabenen alles, was Ihr selbst gesagt habt und was ich gesagt habe. Es wäre jedoch nicht verwunderlich, Herr, wenn der Herr Sudhamma wieder nach Macchikāsaṇḍa zurückkehren würde.“ 35. Atha kho āyasmā sudhammo senāsanaṃ saṃsāmetvā pattacīvaramādāya yena sāvatthi tena pakkāmi. Anupubbena yena sāvatthi jetavanaṃ anāthapiṇḍikassa ārāmo yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā sudhammo yañca attanā bhaṇitaṃ yañca cittena gahapatinā bhaṇitaṃ taṃ sabbaṃ bhagavato ārocesi. 35. Daraufhin ordnete der ehrwürdige Sudhamma seine Lagerstatt, nahm Schale und Gewand und begab sich nach Sāvatthī. Nacheinander wandernd gelangte er nach Sāvatthī in das Jetavana, das Kloster des Anāthapiṇḍika, zum Erhabenen. Nachdem er den Erhabenen ehrfürchtig begrüßt hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Beiseite sitzend berichtete der ehrwürdige Sudhamma dem Erhabenen alles, was er selbst gesagt hatte und was der Hausvater Citta gesagt hatte. Vigarahi [Pg.40] buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, moghapurisa, ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma tvaṃ, moghapurisa, cittaṃ gahapatiṃ saddhaṃ pasannaṃ dāyakaṃ kārakaṃ saṅghupaṭṭhākaṃ hīnena khuṃsessasi, hīnena vambhessasi? Netaṃ, moghapurisa, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – tena hi, bhikkhave, saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ karotu – citto te gahapati khamāpetabboti. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ – paṭhamaṃ sudhammo bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Der Buddha, der Erhabene, tadelte ihn: „Es ist ungebührlich, du törichter Mann, es ist unpassend, unziemlich, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht zu tun. Wie konntest du nur, du törichter Mann, den Hausvater Citta, der vertrauensvoll, gläubig, ein Geber, ein Förderer und ein Diener der Sangha ist, mit gemeinen Worten beschimpfen und verunglimpfen? Das, du törichter Mann, dient nicht dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben ...“ Nachdem er ihn getadelt ... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Deshalb, ihr Mönche, soll der Orden gegen den Mönch Sudhamma die Sühnehandlung der Versöhnung vollziehen: 'Du musst den Hausvater Citta um Verzeihung bitten.' Und so, ihr Mönche, soll sie vollzogen werden: Zuerst soll der Mönch Sudhamma zurechtgewiesen werden, danach soll man ihn an das Vergehen erinnern, danach soll man ihm das Vergehen zur Last legen; nachdem man ihm das Vergehen zur Last gelegt hat, soll ein erfahrener und befähigter Mönch den Orden wie folgt unterrichten:“ 36. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu cittaṃ gahapatiṃ saddhaṃ pasannaṃ dāyakaṃ kārakaṃ saṅghupaṭṭhākaṃ hīnena khuṃseti, hīnena vambheti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya – citto te gahapati khamāpetabboti. Esā ñatti. 36. „Ehrwürdige Herren, der Orden höre mich an. Dieser Mönch Sudhamma hat den Hausvater Citta, der vertrauensvoll, gläubig, ein Geber, ein Förderer und ein Diener der Sangha ist, mit gemeinen Worten beschimpft und verunglimpft. Wenn der Orden bereit ist, möge der Orden gegen den Mönch Sudhamma die Sühnehandlung der Versöhnung vollziehen: 'Du musst den Hausvater Citta um Verzeihung bitten.' Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu cittaṃ gahapatiṃ saddhaṃ pasannaṃ dāyakaṃ kārakaṃ saṅghupaṭṭhākaṃ hīnena khuṃseti, hīnena vambheti. Saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ karoti – citto te gahapati khamāpetabboti. Yassāyasmato khamati sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyassa kammassa karaṇaṃ – citto te gahapati khamāpetabboti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Orden höre mich an. Dieser Mönch Sudhamma hat den Hausvater Citta, der vertrauensvoll, gläubig, ein Geber, ein Förderer und ein Diener der Sangha ist, mit gemeinen Worten beschimpft und verunglimpft. Der Orden vollzieht gegen den Mönch Sudhamma die Sühnehandlung der Versöhnung: 'Du musst den Hausvater Citta um Verzeihung bitten.' Wem die Vollziehung der Sühnehandlung der Versöhnung gegen den Mönch Sudhamma – 'Du musst den Hausvater Citta um Verzeihung bitten' – zusagt, der schweige; wem sie nicht zusagt, der spreche.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu cittaṃ gahapatiṃ saddhaṃ pasannaṃ dāyakaṃ kārakaṃ saṅghupaṭṭhākaṃ hīnena khuṃseti, hīnena vambheti. Saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ karoti – citto te gahapati khamāpetabboti. Yassāyasmato khamati sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyassa kammassa karaṇaṃ – citto te gahapati khamāpetabboti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Gegenstand …pe… zum dritten Mal sage ich diesen Gegenstand: Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Sudhamma beschimpft und schmäht den Hausvater Citta, einen gläubigen, vertrauensvollen Spender, Wohltäter und Betreuer des Sangha, mit niedrigen Worten. Der Sangha führt gegen den Mönch Sudhamma das Paṭisāraṇīyakamma (Versöhnungsverfahren) durch: ‚Der Hausvater Citta muss von dir um Verzeihung gebeten werden.‘ Wem die Durchführung des Paṭisāraṇīyakamma gegen den Mönch Sudhamma – dass der Hausvater Citta von ihm um Verzeihung gebeten werden muss – recht ist, der soll schweigen; wem es nicht recht ist, der soll sprechen. ‘‘Kataṃ saṅghena sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ – citto te gahapati khamāpetabboti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Das Paṭisāraṇīyakamma gegen den Mönch Sudhamma ist vom Sangha durchgeführt worden: ‚Der Hausvater Citta muss von dir um Verzeihung gebeten werden.‘ Dem Sangha ist es recht, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Fälle der unrechtmäßigen Handlung 37. ‘‘Tīhi[Pg.41], bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 37. „Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine nicht-vinaya-gemäße Handlung und schlecht beigelegt: Es wird in Abwesenheit durchgeführt, es wird ohne Befragung durchgeführt, es wird ohne Geständnis durchgeführt – Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine nicht-vinaya-gemäße Handlung und schlecht beigelegt. ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, auch durch drei andere Faktoren ist ein Paṭisāraṇīyakamma eine unrechtmäßige Handlung, eine nicht-vinaya-gemäße Handlung und schlecht beigelegt: Es wird durchgeführt, ohne dass ein Vergehen vorliegt; es wird wegen eines Vergehens durchgeführt, das nicht durch Geständnis gesühnt werden kann; es wird wegen eines bereits gestandenen Vergehens durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, ohne den Betroffenen angeklagt zu haben; es wird durchgeführt, ohne ihn erinnert zu haben; es wird durchgeführt, ohne die Schuld an dem Vergehen festgestellt zu haben …pe… es wird in Abwesenheit durchgeführt, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird ohne Befragung durchgeführt, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird ohne Geständnis durchgeführt, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird ohne Vorliegen eines Vergehens durchgeführt, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird wegen eines Vergehens durchgeführt, das nicht durch Geständnis gesühnt werden kann, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird wegen eines bereits gestandenen Vergehens durchgeführt, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, ohne den Betroffenen angeklagt zu haben, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, ohne ihn erinnert zu haben, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, ohne die Schuld an dem Vergehen festgestellt zu haben, es wird unrechtmäßig durchgeführt, es wird von einer unvollständigen Gruppe durchgeführt – Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine nicht-vinaya-gemäße Handlung und schlecht beigelegt.“ Paṭisāraṇīyakamme adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf Fälle der unrechtmäßigen Handlung im Paṭisāraṇīyakamma sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Fälle der rechtmäßigen Handlung 38. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 38. „Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine vinaya-gemäße Handlung und gut beigelegt: Es wird in Anwesenheit durchgeführt, es wird nach Befragung durchgeführt, es wird nach einem Geständnis durchgeführt – Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine vinaya-gemäße Handlung und gut beigelegt. ‘‘Aparehipi[Pg.42], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ paṭisāraṇīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, auch durch drei andere Faktoren ist ein Paṭisāraṇīyakamma eine rechtmäßige Handlung, eine vinaya-gemäße Handlung und gut beigelegt: Es wird wegen eines Vergehens durchgeführt, es wird wegen eines durch Geständnis zu sühnenden Vergehens durchgeführt, es wird wegen eines noch nicht gestandenen Vergehens durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, nachdem der Betroffene angeklagt wurde; es wird durchgeführt, nachdem er erinnert wurde; es wird durchgeführt, nachdem die Schuld an dem Vergehen festgestellt wurde …pe… es wird in Anwesenheit durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird nach Befragung durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird nach Geständnis durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird wegen eines vorliegenden Vergehens durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird wegen eines durch Geständnis zu sühnenden Vergehens durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird wegen eines noch nicht gestandenen Vergehens durchgeführt, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, nachdem der Betroffene angeklagt wurde, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, nachdem er erinnert wurde, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt …pe… es wird durchgeführt, nachdem die Schuld an dem Vergehen festgestellt wurde, es wird rechtmäßig durchgeführt, es wird von einer vollständigen Gruppe durchgeführt – Mönche, ein Paṭisāraṇīyakamma, das mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine vinaya-gemäße Handlung und gut beigelegt.“ Paṭisāraṇīyakamme dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf Fälle der rechtmäßigen Handlung im Paṭisāraṇīyakamma sind abgeschlossen. Ākaṅkhamānacatukkaṃ Die Vierer-Gruppe derer, gegen die der Sangha das Verfahren durchführen mag 39. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. Gihīnaṃ alābhāya parisakkati, gihīnaṃ anatthāya parisakkati, gihīnaṃ anāvāsāya parisakkati, gihī akkosati paribhāsati, gihī gihīhi bhedeti – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. 39. „Mönche, gegen einen Mönch, der mit fünf Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Paṭisāraṇīyakamma durchführen: Er bemüht sich um den Verlust (an Gaben) der Laien, er bemüht sich um das Unheil der Laien, er bemüht sich um die Obdachlosigkeit der Laien, er beschimpft und schmäht Laien, er entzweit Laien untereinander – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen fünf Faktoren ausgestattet ist, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Paṭisāraṇīyakamma durchführen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. Gihīnaṃ buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati[Pg.43], gihīnaṃ dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, gihīnaṃ saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati, gihī hīnena khuṃseti hīnena vambheti, gihīnaṃ dhammikaṃ paṭissavaṃ na saccāpeti – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. „Ferner, ihr Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, gegen einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, die Versöhnungshandlung (Paṭisāraṇīyakamma) vollziehen: Er spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Buddha; er spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Dhamma; er spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Sangha; er beschimpft oder schmäht einen Laien mit niederen Worten; er hält ein rechtmäßiges Versprechen gegenüber Laien nicht ein – gegen einen Mönch, ihr Mönche, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Versöhnungshandlung vollziehen.“ ‘‘Pañcannaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. Eko gihīnaṃ alābhāya parisakkati, eko gihīnaṃ anatthāya parisakkati, eko gihīnaṃ anāvāsāya parisakkati, eko gihī akkosati paribhāsati, eko gihī gihīhi bhedeti – imesaṃ kho, bhikkhave, pañcannaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. „Gegen fünf Arten von Mönchen, ihr Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Versöhnungshandlung vollziehen: Einer bemüht sich darum, dass Laien keinen Gewinn erhalten; einer bemüht sich um das Unheil von Laien; einer bemüht sich darum, dass Laien keine Wohnstätte haben; einer beschimpft und schmäht einen Laien; einer entzweit Laien untereinander – gegen diese fünf Arten von Mönchen, ihr Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Versöhnungshandlung vollziehen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, pañcannaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. Eko gihīnaṃ buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko gihīnaṃ dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko gihīnaṃ saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko gihī hīnena khuṃseti hīnena vambheti, eko gihīnaṃ dhammikaṃ paṭissavaṃ na saccāpeti – imesaṃ kho, bhikkhave, pañcannaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, paṭisāraṇīyakammaṃ kareyya. „Gegen fünf weitere Arten von Mönchen, ihr Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Versöhnungshandlung vollziehen: Einer spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Buddha; einer spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Dhamma; einer spricht gegenüber Laien zum Nachteil des Sangha; einer beschimpft oder schmäht einen Laien mit niederen Worten; einer lässt ein rechtmäßiges Versprechen gegenüber Laien scheitern – gegen diese fünf Arten von Mönchen, ihr Mönche, kann der Orden, wenn er es wünscht, die Versöhnungshandlung vollziehen.“ Ākaṅkhamānacatukkaṃ niṭṭhitaṃ. Das Vierer-Set über den Wunsch (des Ordens) ist abgeschlossen. Aṭṭhārasavattaṃ Die achtzehn Pflichten. 40. ‘‘Paṭisāraṇīyakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena paṭisāraṇīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 40. „Ein Mönch, ihr Mönche, gegen den die Versöhnungshandlung vollzogen wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf niemanden ordinieren, er darf keine Abhängigkeit (nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf die Ernennung zum Lehrer der Nonnen nicht annehmen, und selbst wenn er ernannt wurde, darf er die Nonnen nicht belehren. Das Vergehen, aufgrund dessen der Orden die Versöhnungshandlung vollzogen hat, darf er nicht erneut begehen, ebenso wenig ein ähnliches Vergehen oder ein noch schlimmeres; er darf die Rechtshandlung nicht tadeln und die Ausführenden der Handlung nicht tadeln. Er darf den Uposatha eines regulären Mönchs nicht unterbrechen, die Pavāraṇā nicht unterbrechen, keine förmliche Zurechtweisung (savacanīya) aussprechen, kein Verfahren (anuvādo) einleiten, keine Erlaubnis (okāso) fordern, niemanden beschuldigen, niemanden an ein Vergehen erinnern und sich nicht mit den Mönchen auf gleicher Stufe zusammenschließen.“ Paṭisāraṇīyakamme aṭṭhārasavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die achtzehn Pflichten bei der Versöhnungshandlung sind abgeschlossen. 41. Atha [Pg.44] kho saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ akāsi – ‘‘citto te gahapati khamāpetabbo’’ti. So saṅghena paṭisāraṇīyakammakato macchikāsaṇḍaṃ gantvā maṅkubhūto nāsakkhi cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ. Punadeva sāvatthiṃ paccāgañchi. Bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘khamāpito tayā, āvuso sudhamma, citto gahapatī’’ti? ‘‘Idhāhaṃ, āvuso, macchikāsaṇḍaṃ gantvā maṅkubhūto nāsakkhiṃ cittaṃ gahapatiṃ khamāpetu’’nti. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe…. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho sudhammassa bhikkhuno anudūtaṃ detu – cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ. Evañca pana bhikkhave dātabbo – paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 41. Daraufhin vollzog der Orden gegen den Mönch Sudhamma die Versöhnungshandlung: „Du musst den Hausvater Citta um Verzeihung bitten.“ Nachdem der Orden die Versöhnungshandlung gegen ihn vollzogen hatte, ging er nach Macchikāsaṇḍa, doch er war beschämt und konnte den Hausvater Citta nicht um Verzeihung bitten. Er kehrte wieder nach Sāvatthī zurück. Die Mönche fragten ihn: „Ehrwürdiger Sudhamma, hast du den Hausvater Citta um Verzeihung gebeten?“ Er antwortete: „Hier, ihr Ehrwürdigen, bin ich nach Macchikāsaṇḍa gegangen, war jedoch beschämt und konnte den Hausvater Citta nicht um Verzeihung bitten.“ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ... „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Sudhamma einen Begleiter (Anudūta) geben, um den Hausvater Citta um Verzeihung zu bitten. Und so, ihr Mönche, soll er gegeben werden: Zuerst soll der Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und kompetenter Mönch den Orden wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ sudhammassa bhikkhuno anudūtaṃ dadeyya cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ. Esā ñatti. „Der Orden möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Wenn es für den Orden an der Zeit ist, möge der Orden den Mönch namens So-und-so als Begleiter für den Mönch Sudhamma bestimmen, um den Hausvater Citta um Verzeihung zu bitten. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ sudhammassa bhikkhuno anudūtaṃ deti cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno sudhammassa bhikkhuno anudūtassa dānaṃ cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Orden möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Der Orden bestimmt den Mönch namens So-und-so als Begleiter für den Mönch Sudhamma, um den Hausvater Citta um Verzeihung zu bitten. Welcher Ehrwürdige damit einverstanden ist, dass der Mönch namens So-und-so als Begleiter für den Mönch Sudhamma bestimmt wird, um den Hausvater Citta um Verzeihung zu bitten, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmo bhikkhu sudhammassa bhikkhuno anudūto cittaṃ gahapatiṃ khamāpetuṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch namens So-und-so ist vom Orden als Begleiter für den Mönch Sudhamma bestimmt worden, um den Hausvater Citta um Verzeihung zu bitten. Der Orden ist damit einverstanden, daher schweigt er. So nehme ich dies an.“ 42. ‘‘Tena, bhikkhave, sudhammena bhikkhunā anudūtena bhikkhunā saddhiṃ macchikāsaṇḍaṃ gantvā citto gahapati khamāpetabbo – ‘khama, gahapati, pasādemi ta’nti. Evañce vuccamāno khamati, iccetaṃ kusalaṃ. No ce khamati, anudūtena bhikkhunā vattabbo – ‘khama, gahapati, imassa bhikkhuno, pasādeti ta’nti. Evañce vuccamāno khamati, iccetaṃ kusalaṃ. No ce khamati, anudūtena bhikkhunā vattabbo – ‘khama, gahapati, imassa bhikkhuno, ahaṃ taṃ pasādemī’ti. Evañce vuccamāno khamati, iccetaṃ kusalaṃ. No ce khamati, anudūtena bhikkhunā vattabbo – ‘khama, gahapati, imassa bhikkhuno, saṅghassa vacanenā’ti. Evañce vuccamāno khamati, iccetaṃ kusalaṃ. No ce [Pg.45] khamati, anudūtena bhikkhunā sudhammo bhikkhu cittassa gahapatino dassanūpacāraṃ avijahāpetvā savanūpacāraṃ avijahāpetvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ kārāpetvā ukkuṭikaṃ nisīdāpetvā añjaliṃ paggaṇhāpetvā taṃ āpattiṃ desāpetabbo’’ti. 42. „Dann, ihr Mönche, soll der Mönch Sudhamma zusammen mit dem Begleit-Mönch nach Macchikāsaṇḍa gehen und den Hausvater Citta um Verzeihung bitten: ‚Verzeih mir, Hausvater, ich möchte dich wieder versöhnen.‘ Wenn er auf diese Worte hin verzeiht, ist es gut. Wenn er nicht verzeiht, soll der Begleit-Mönch sagen: ‚Verzeih, Hausvater, diesem Mönch; er möchte dich wieder versöhnen.‘ Wenn er daraufhin verzeiht, ist es gut. Wenn er nicht verzeiht, soll der Begleit-Mönch sagen: ‚Verzeih, Hausvater, diesem Mönch; ich werde dich für ihn versöhnen.‘ Wenn er daraufhin verzeiht, ist es gut. Wenn er nicht verzeiht, soll der Begleit-Mönch sagen: ‚Verzeih, Hausvater, diesem Mönch auf Geheiß des Ordens.‘ Wenn er daraufhin verzeiht, ist es gut. Wenn er nicht verzeiht, soll der Begleit-Mönch den Mönch Sudhamma veranlassen, in Sichtweite und Hörweite des Hausvaters Citta zu bleiben, sein Obergewand über eine Schulter zu legen, sich in die Hocke zu setzen, die Hände ehrfürchtig zusammenzulegen und dieses Vergehen zu bekennen.“ Atha kho āyasmā sudhammo anudūtena bhikkhunā saddhiṃ macchikāsaṇḍaṃ gantvā cittaṃ gahapatiṃ khamāpesi. So sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadeti – ‘‘ahaṃ, āvuso, saṅghena paṭisāraṇīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetu. Daraufhin ging der ehrwürdige Sudhamma zusammen mit einem Mönch als Begleiter nach Macchikāsaṇḍa und bat den Hausvater Citta um Verzeihung. Er verhielt sich ordnungsgemäß, legte seinen Hochmut ab und befolgte die Praktiken zur Aufhebung des Verfahrens. Er suchte die Mönche auf und sprach wie folgt: „Ihr Ehrwürdigen, da das Versöhnungsverfahren (Paṭisāraṇīyakamma) gegen mich vom Saṅgha durchgeführt wurde, verhalte ich mich ordnungsgemäß, lege meinen Hochmut ab und befolge die Praktiken zur Aufhebung. Wie soll ich mich nun weiter verhalten?“ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen ... „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Saṅgha das Versöhnungsverfahren für den Mönch Sudhamma aufheben.“ Nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, bei denen das Verfahren nicht aufgehoben werden darf 43. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 43. „Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf das Versöhnungsverfahren nicht aufgehoben werden: Er erteilt die höhere Weihe (Upasampadā), er gibt Nissaya (Unterweisung in Abhängigkeit), er lässt sich von einem Sāmaṇera bedienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen an, und selbst wenn er ernannt ist, belehrt er die Nonnen. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf das Versöhnungsverfahren nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena paṭisāraṇīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Ferner, ihr Mönche, darf das Versöhnungsverfahren bei einem Mönch mit fünf weiteren Eigenschaften nicht aufgehoben werden: Er begeht die Verfehlung, wegen der das Versöhnungsverfahren vom Saṅgha durchgeführt wurde; er begeht eine ähnliche Verfehlung oder eine noch schlimmere als jene; er kritisiert das Verfahren; er kritisiert diejenigen, die das Verfahren durchgeführt haben. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf das Versöhnungsverfahren nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti[Pg.46], sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ’’. „Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf das Versöhnungsverfahren nicht aufgehoben werden: Er setzt den Uposatha eines ordentlichen Mönchs aus, setzt die Pavāraṇā aus, spricht ein förmliches Rede-Verbot (Savacannīya) aus, erhebt eine Anschuldigung, verlangt eine Erlaubnis zur Anklage, klagt an, erinnert an eine Verfehlung oder stiftet Streit unter den Mönchen. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf das Versöhnungsverfahren nicht aufgehoben werden.“ Paṭisāraṇīyakamme nappaṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die achtzehn Punkte im Versöhnungsverfahren, bei denen keine Aufhebung erfolgen darf, ist abgeschlossen. Paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ Die achtzehn Punkte, bei denen das Verfahren aufgehoben werden darf 44. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 44. „Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll das Versöhnungsverfahren aufgehoben werden: Er erteilt keine höhere Weihe, er gibt kein Nissaya, er lässt sich nicht von einem Sāmaṇera bedienen, er nimmt die Ernennung zum Lehrer der Nonnen nicht an, und selbst wenn er ernannt wäre, belehrt er die Nonnen nicht. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll das Versöhnungsverfahren aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena paṭisāraṇīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Ferner, ihr Mönche, soll das Versöhnungsverfahren bei einem Mönch mit fünf weiteren Eigenschaften aufgehoben werden: Er begeht nicht die Verfehlung, wegen der das Versöhnungsverfahren vom Saṅgha durchgeführt wurde; er begeht keine ähnliche Verfehlung und keine noch schlimmere als jene; er kritisiert nicht das Verfahren; er kritisiert nicht diejenigen, die das Verfahren durchgeführt haben. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll das Versöhnungsverfahren aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, soll das Versöhnungsverfahren aufgehoben werden: Er setzt nicht den Uposatha eines ordentlichen Mönchs aus, setzt nicht die Pavāraṇā aus, spricht kein förmliches Rede-Verbot aus, erhebt keine Anschuldigung, verlangt keine Erlaubnis zur Anklage, klagt nicht an, erinnert nicht an eine Verfehlung und stiftet keinen Streit unter den Mönchen. Ihr Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, soll das Versöhnungsverfahren aufgehoben werden.“ Paṭisāraṇīyakamme paṭippassambhetabbaaṭṭhārasakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die achtzehn Punkte im Versöhnungsverfahren, bei denen eine Aufhebung erfolgen soll, ist abgeschlossen. 45. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena, bhikkhave, sudhammena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena paṭisāraṇīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti[Pg.47]. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 45. „Und so, ihr Mönche, soll das Verfahren aufgehoben werden: Jener Mönch Sudhamma, ihr Mönche, soll vor den Saṅgha treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, da das Versöhnungsverfahren gegen mich vom Saṅgha durchgeführt wurde, verhalte ich mich ordnungsgemäß, lege meinen Hochmut ab und befolge die Praktiken zur Aufhebung. Ich bitte um die Aufhebung des Versöhnungsverfahrens.‘ Ein zweites Mal ist zu bitten. Ein drittes Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu saṅghena paṭisāraṇīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich anhören. Gegen diesen Mönch Sudhamma wurde vom Saṅgha ein Versöhnungsverfahren durchgeführt. Er verhält sich ordnungsgemäß, hat seinen Hochmut abgelegt und befolgt die Praktiken zur Aufhebung. Er bittet nun um die Aufhebung des Versöhnungsverfahrens. Wenn es für den Saṅgha an der Zeit ist, möge der Saṅgha das Versöhnungsverfahren für den Mönch Sudhamma aufheben. Dies ist der Antrag (Ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu saṅghena paṭisāraṇīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich anhören. Gegen diesen Mönch Sudhamma wurde vom Saṅgha ein Versöhnungsverfahren durchgeführt. Er verhält sich ordnungsgemäß, hat seinen Hochmut abgelegt und befolgt die Praktiken zur Aufhebung. Er bittet um die Aufhebung des Versöhnungsverfahrens. Der Saṅgha hebt das Versöhnungsverfahren für den Mönch Sudhamma auf. Welcher Ehrwürdige mit der Aufhebung des Versöhnungsverfahrens für den Mönch Sudhamma einverstanden ist, der möge schweigen. Wer nicht damit einverstanden ist, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ sudhammo bhikkhu saṅghena paṭisāraṇīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe… Ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt: Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Sudhamma, gegen den der Sangha den Akt der Versöhnung vollzogen hat, verhält sich nun ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt das Verhalten zur Beendigung der Maßnahme aus und bittet um die Aufhebung des Aktes der Versöhnung. Der Sangha hebt den Akt der Versöhnung für den Mönch Sudhamma auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung des Aktes der Versöhnung für den Mönch Sudhamma gefällt, der schweige; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena sudhammassa bhikkhuno paṭisāraṇīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Aufgehoben wurde vom Sangha der Akt der Versöhnung für den Mönch Sudhamma. Da es dem Sangha gefällt, schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ Paṭisāraṇīyakammaṃ niṭṭhitaṃ catutthaṃ. Der vierte Akt der Versöhnung ist abgeschlossen. 5. Āpattiyā adassane ukkhepanīyakammaṃ 5. Der Akt der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. 46. Tena samayena buddho bhagavā kosambiyaṃ viharati ghositārāme. Tena kho pana samayena āyasmā channo āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ passituṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti [Pg.48] khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āyasmā channo āpattiṃ āpajjitvā na icchissati āpattiṃ passitu’’nti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 46. Zu jener Zeit verweilte der Buddha, der Erhabene, in Kosambī im Ghositārāma-Kloster. Zu jener Zeit beging der ehrwürdige Channa ein Vergehen und weigerte sich, das Vergehen einzusehen. Jene Mönche, die von bescheidenen Wünschen sind …pe… diese tadelten ihn, beschwerten sich und äußerten Missfallen: „Wie kann der ehrwürdige Channa nur ein Vergehen begehen und sich dann weigern, das Vergehen einzusehen?“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ passitu’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma so, bhikkhave, moghapuriso āpattiṃ āpajjitvā na icchissati āpattiṃ passituṃ? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – tena hi, bhikkhave, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ karotu – asambhogaṃ saṅghena. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ – paṭhamaṃ channo bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Da ließ der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde zusammenkommen und befragte die Mönche: „Stimmt es wirklich, ihr Mönche, dass der Mönch Channa ein Vergehen begangen hat und sich weigert, das Vergehen einzusehen?“ „Es stimmt, Erhabener.“ Der Buddha, der Erhabene, tadelte ihn: „Es ist ungebührlich …pe… Wie kann dieser törichte Mensch nur ein Vergehen begehen und sich dann weigern, das Vergehen einzusehen? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, bei jenen Vertrauen zu erwecken, die noch kein Vertrauen haben …pe… Nachdem er ihn getadelt hatte …pe… und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Deshalb, ihr Mönche, soll der Sangha gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens den Akt der Suspendierung vollziehen – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Und so, ihr Mönche, soll er vollzogen werden: Zuerst muss der Mönch Channa zur Rede gestellt werden; nachdem man ihn zur Rede gestellt hat, muss man ihn an das Vergehen erinnern; nachdem man ihn erinnert hat, muss man ihn des Vergehens überführen; nachdem man ihn überführt hat, muss ein erfahrener und befähigter Mönch den Sangha wie folgt benachrichtigen:“ 47. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ passituṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya – asambhogaṃ saṅghena. Esā ñatti. 47. „Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und weigert sich, das Vergehen einzusehen. Wenn der Sangha bereit ist, möge der Sangha gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens den Akt der Suspendierung vollziehen – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ passituṃ. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und weigert sich, das Vergehen einzusehen. Der Sangha vollzieht gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens den Akt der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Aktes der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha – gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens gefällt, der schweige; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ passituṃ. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ [Pg.49] – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe… Ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt: Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und weigert sich, das Vergehen einzusehen. Der Sangha vollzieht gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens den Akt der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Aktes der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha – gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens gefällt, der schweige; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.“ ‘‘Kataṃ saṅghena channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ – asambhogaṃ saṅghena. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „Vollzogen wurde vom Sangha gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens der Akt der Suspendierung – der Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Da es dem Sangha gefällt, schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ ‘‘Āvāsaparamparañca, bhikkhave, saṃsatha – ‘channo bhikkhu saṅghena āpattiyā adassane ukkhepanīyakammakato – asambhogaṃ saṅghenā’ti. „Und, ihr Mönche, verkündet von Kloster zu Kloster: ‚Gegen den Mönch Channa wurde vom Sangha wegen des Nichtanerkennens des Vergehens der Akt der Suspendierung vollzogen – er ist von der Gemeinschaft mit dem Sangha ausgeschlossen.‘“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf unrechtmäßigen Handlungen 48. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 48. „Ein Akt der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens, ihr Mönche, der mit drei Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung gegen die Disziplin und ist unzulänglich beigelegt: Wenn er in Abwesenheit vollzogen wurde, wenn er ohne vorherige Befragung vollzogen wurde, wenn er ohne Geständnis vollzogen wurde. Mit diesen drei Faktoren behaftet, ihr Mönche, ist ein Akt der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung gegen die Disziplin und unzulänglich beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ anāropetvā [Pg.50] kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, auch durch drei andere Faktoren ist eine wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollzogene Suspendierung eine unrechtmäßige Rechtshandlung, eine nicht disziplinargemäße Rechtshandlung und schlecht beigelegt: Wenn sie erfolgt, obwohl kein Vergehen vorliegt; wenn sie wegen eines Vergehens erfolgt, das nicht durch Geständnis zu bereinigen ist; wenn sie wegen eines bereits gestandenen Vergehens erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, ohne den Betroffenen beschuldigt zu haben; ohne ihn erinnert zu haben; ohne ihm das Vergehen zur Last gelegt zu haben ...pe... wenn sie in Abwesenheit erfolgt; wenn sie unrechtmäßig erfolgt; wenn sie durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie ohne Befragung erfolgt, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie ohne Anerkennung [des Vergehens] erfolgt, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, obwohl kein Vergehen vorliegt, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie wegen eines Vergehens erfolgt, das nicht durch Geständnis zu bereinigen ist, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie wegen eines bereits gestandenen Vergehens erfolgt, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, ohne den Betroffenen beschuldigt zu haben, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, ohne ihn erinnert zu haben, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, ohne ihm das Vergehen zur Last gelegt zu haben, unrechtmäßig erfolgt, durch eine Fraktion erfolgt – Mönche, durch diese drei Faktoren ist eine wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollzogene Suspendierung eine unrechtmäßige Rechtshandlung, eine nicht disziplinargemäße Rechtshandlung und schlecht beigelegt.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf unrechtmäßigen Rechtshandlungen bei der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf rechtmäßigen Rechtshandlungen 49. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 49. „Mönche, durch drei Faktoren ist eine wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollzogene Suspendierung eine rechtmäßige Rechtshandlung, eine disziplinargemäße Rechtshandlung und gut beigelegt: Wenn sie in Gegenwart [der Person] erfolgt, nach Befragung erfolgt und nach Anerkennung [des Vergehens] erfolgt – Mönche, durch diese drei Faktoren ist eine wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollzogene Suspendierung eine rechtmäßige Rechtshandlung, eine disziplinargemäße Rechtshandlung und gut beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ…pe…. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, auch durch drei andere Faktoren ...pe... Wenn sie wegen eines vorliegenden Vergehens erfolgt; wenn sie wegen eines Vergehens erfolgt, das durch Geständnis zu bereinigen ist; wenn sie wegen eines noch nicht gestandenen Vergehens erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, nachdem der Betroffene beschuldigt wurde; nachdem er erinnert wurde; nachdem ihm das Vergehen zur Last gelegt wurde ...pe... wenn sie in Gegenwart erfolgt, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie nach Befragung erfolgt, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie nach Anerkennung erfolgt, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie wegen eines vorliegenden Vergehens erfolgt, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie wegen eines Vergehens erfolgt, das durch Geständnis zu bereinigen ist, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie wegen eines noch nicht gestandenen Vergehens erfolgt, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, nachdem der Betroffene beschuldigt wurde, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, nachdem er erinnert wurde, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt ...pe... wenn sie erfolgt, nachdem ihm das Vergehen zur Last gelegt wurde, rechtmäßig erfolgt, durch eine vollständige Versammlung erfolgt – Mönche, durch diese drei Faktoren ist eine wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollzogene Suspendierung eine rechtmäßige Rechtshandlung, eine disziplinargemäße Rechtshandlung und gut beigelegt.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf rechtmäßigen Rechtshandlungen bei der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens sind abgeschlossen. Ākaṅkhamānachakkaṃ Die Sechser-Gruppe über das Wünschen [des Sangha] 50. ‘‘Tīhi[Pg.51], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. 50. „Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen: Wenn er ein Anstifter von Zank, Streit, Zwist und Redereien sowie ein Urheber von Streitfällen im Sangha ist; wenn er töricht, unerfahren, reich an Vergehen und ohne ordentlichen Lebenswandel ist; wenn er in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt lebt – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, auch gegen einen Mönch, der mit drei anderen Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen: Wenn er in der höheren Sittlichkeit sittlich verkommen ist; wenn er im angemessenen Verhalten im Verhalten verkommen ist; wenn er in der rechten Ansicht in der Ansicht verkommen ist – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Mönche, auch gegen einen Mönch, der mit drei anderen Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen: Wenn er zum Nachteil des Buddha spricht; wenn er zum Nachteil des Dhamma spricht; wenn er zum Nachteil des Sangha spricht – Mönche, gegen einen Mönch, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, eine Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens vollziehen.“ ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Ihr Mönche, wenn die Gemeinschaft (Sangha) es wünscht, kann sie gegen drei Arten von Mönchen die Strafe der Suspendierung (ukkhepanīyakamma) wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen. Einer ist ein Unruhestifter, ein Zänker, ein Streitlustiger, ein Schwätzer, ein Anstifter von Rechtsstreitigkeiten in der Gemeinschaft; einer ist töricht, unerfahren, begeht viele Vergehen und ist ohne feste moralische Führung; einer lebt in unangemessenem Umgang mit Laien vermischt – ihr Mönche, wenn die Gemeinschaft es wünscht, kann sie gegen diese drei Arten von Mönchen die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti[Pg.52], eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Ferner, ihr Mönche, kann die Gemeinschaft, wenn sie es wünscht, gegen drei weitere Arten von Mönchen die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen. Einer ist hinsichtlich der höheren Tugendregeln sittlich verfallen; einer ist hinsichtlich des rechten Verhaltens im Benehmen verfallen; einer ist hinsichtlich der rechten Ansicht in seiner Anschauung verfallen – ihr Mönche, wenn die Gemeinschaft es wünscht, kann sie gegen diese drei Arten von Mönchen die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Ferner, ihr Mönche, kann die Gemeinschaft, wenn sie es wünscht, gegen drei weitere Arten von Mönchen die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen. Einer spricht zum Nachteil des Buddha; einer spricht zum Nachteil der Lehre (Dhamma); einer spricht zum Nachteil der Gemeinschaft (Sangha) – ihr Mönche, wenn die Gemeinschaft es wünscht, kann sie gegen diese drei Arten von Mönchen die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängen.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme Über die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. Ākaṅkhamānachakkaṃ niṭṭhitaṃ. Das Sechser-Kapitel über das Wünschen [der Gemeinschaft] ist abgeschlossen. Tecattālīsavattaṃ Die dreiundvierzig Pflichten. 51. ‘‘Āpattiyā adassane ukkhepanīyakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāro, seyyābhihāro, pādodakaṃ, pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sāditabbaṃ. Na pakatatto bhikkhu sīlavipattiyā anuddhaṃsetabbo, na ācāravipattiyā anuddhaṃsetabbo, na diṭṭhivipattiyā anuddhaṃsetabbo, na ājīvavipattiyā anuddhaṃsetabbo, na bhikkhu bhikkhūhi bhedetabbo, na gihiddhajo dhāretabbo, na titthiyaddhajo dhāretabbo, na titthiyā sevitabbā; bhikkhū sevitabbā, bhikkhusikkhāya sikkhitabbaṃ. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse [Pg.53] vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ, pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ, na pakatatto bhikkhu āsādetabbo anto vā bahi vā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 51. „Ihr Mönche, ein Mönch, gegen den die Gemeinschaft die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängt hat, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf niemanden ordinieren, er darf keine Abhängigkeit (nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf nicht nach der Ermächtigung streben, Nonnen zu belehren, und selbst wenn er ermächtigt ist, darf er die Nonnen nicht belehren. Das Vergehen, aufgrund dessen die Gemeinschaft die Suspendierung wegen Nichtanerkennens verhängt hat, darf er nicht erneut begehen, noch ein ähnliches Vergehen, noch ein schlimmeres; er darf das Verfahren nicht tadeln, und er darf diejenigen, die das Verfahren durchgeführt haben, nicht tadeln. Er darf von einem Mönch mit vollen Rechten (pakatatta) keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein respektvolles Händefalten, keine Höflichkeitserweise, kein Herbeibringen eines Sitzplatzes, kein Herbeibringen eines Lagers, kein Waschwasser für die Füße, keinen Fußschemel, keinen Fußreiniger, kein Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand und keine Rückenmassage beim Baden annehmen. Er darf einen Mönch mit vollen Rechten nicht wegen eines Verfalls der Tugend, des Verhaltens, der Ansicht oder des Lebensunterhalts beschuldigen; er darf keine Spaltung unter den Mönchen stiften; er darf keine Kleidung tragen, die ein Kennzeichen von Laien ist, noch Kleidung, die ein Kennzeichen von Häretikern ist; er darf nicht mit Häretikern verkehren, sondern soll mit Mönchen verkehren; er soll sich in der Schulung der Mönche üben. Er darf nicht mit einem Mönch mit vollen Rechten unter demselben Dach in einer Unterkunft wohnen, noch unter demselben Dach an einem Ort, der keine feste Unterkunft ist, noch unter demselben Dach an einem Ort, der entweder eine Unterkunft ist oder nicht; wenn er einen Mönch mit vollen Rechten sieht, muss er von seinem Platz aufstehen; er darf einen Mönch mit vollen Rechten weder drinnen noch draußen belästigen. Er darf die Uposatha-Feier eines Mönchs mit vollen Rechten nicht aussetzen, noch die Pavāraṇā-Feier aussetzen; er darf keine förmlichen Rügen aussprechen, keine Anklagen einleiten, keine Erlaubnis für eine Beschuldigung verlangen, keine Anklage erheben, niemanden an ein Vergehen erinnern und sich nicht mit den Mönchen zusammenschließen.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme Über die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. Tecattālīsavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Pflichten sind abgeschlossen. 52. Atha kho saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ akāsi – asambhogaṃ saṅghena. So saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato tamhā āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tattha bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garu kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato tamhāpi āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tatthapi bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garuṃ kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato tamhāpi āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tatthapi bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garuṃ kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato punadeva kosambiṃ paccāgañchi. So sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadeti – ‘‘ahaṃ, āvuso, saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe…. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetu. 52. Daraufhin verhängte die Gemeinschaft gegen den Mönch Channa die Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft – wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. Da er von der Gemeinschaft suspendiert worden war, ging er von jenem Kloster in ein anderes Kloster. Dort erwiesen ihm die Mönche weder Ehrerbietung, noch standen sie vor ihm auf, noch falteten sie die Hände zum Gruß, noch erwiesen sie ihm Höflichkeit; sie ehrten ihn nicht, respektierten ihn nicht, schätzten ihn nicht und verehrten ihn nicht. Da er von den Mönchen nicht geehrt, nicht respektiert, nicht geschätzt und nicht verehrt wurde und durch den Mangel an Ehrerbietung bedrückt war, ging er auch von jenem Kloster in ein anderes Kloster. Auch dort erwiesen ihm die Mönche keine Ehrerbietung... Schließlich kehrte er nach Kosambī zurück. Er verhielt sich ordnungsgemäß, legte seinen Stolz ab und befolgte die Praxis zur Aufhebung der Strafe. Er suchte die Mönche auf und sprach: ‚Ihr Ehrwürdigen, ich, gegen den die Gemeinschaft die Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens verhängt hat, verhalte mich nun ordnungsgemäß, habe meinen Stolz abgelegt und befolge die Praxis zur Aufhebung. Wie soll ich mich nun weiter verhalten?‘ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ... ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll die Gemeinschaft die Suspendierung gegen den Mönch Channa wegen des Nichtanerkennens des Vergehens aufheben.‘ Nappaṭippassambhetabba-tecattālīsakaṃ Die dreiundvierzig [Verhaltensweisen], bei deren Nichtbeachtung die Strafe nicht aufgehoben werden darf. 53. ‘‘Pañcahi[Pg.54], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 53. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er erteilt die Ordination, er gibt Schutz (Nissaya), er lässt sich von einem Novizen bedienen, er akzeptiert die Ernennung zum Lehrer der Nonnen, und selbst wenn er ernannt ist, belehrt er Nonnen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er begeht eben jenes Vergehen, wegen dessen Nichtsehens der Saṅgha den Suspensionsakt gegen ihn vollzogen hat; er begeht ein anderes ähnliches Vergehen; er begeht ein noch schlimmeres Vergehen; er tadelt den Rechtsakt; er tadelt jene, die den Rechtsakt ausgeführt haben – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ sādiyati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er lässt sich von einem Mönch im Normalzustand Ehrerbietung, Aufstehen vom Sitz, ehrerbietiges Falten der Hände, respektvolle Behandlung und das Herbeibringen eines Sitzes gefallen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sādiyati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er lässt sich von einem Mönch im Normalzustand das Herbeibringen der Lagerstatt, das Bereitstellen von Fußwaschwasser, den Fußschemel, den Fußuntersetzer, die Entgegennahme von Schale und Gewand oder das Abreiben des Rückens beim Bad gefallen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattaṃ bhikkhuṃ sīlavipattiyā anuddhaṃseti, ācāravipattiyā anuddhaṃseti, diṭṭhivipattiyā anuddhaṃseti, ājīvavipattiyā anuddhaṃseti, bhikkhuṃ bhikkhūhi bhedeti – imehi [Pg.55] kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er klagt einen Mönch im Normalzustand wegen Verfalls der Tugend an, klagt ihn wegen Verfalls des Benehmens an, klagt ihn wegen Verfalls der Ansicht an, klagt ihn wegen Verfalls der Lebensweise an oder er entzweit einen Mönch mit anderen Mönchen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Gihiddhajaṃ dhāreti, titthiyaddhajaṃ dhāreti, titthiye sevati; bhikkhū na sevati, bhikkhusikkhāya na sikkhati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er trägt das Kennzeichen eines Laien, er trägt das Kennzeichen eines Sektierers, er pflegt Umgang mit Sektierern, er pflegt keinen Umgang mit Mönchen, er übt sich nicht in der Schulung der Mönche – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vasati, ekacchanne anāvāse vasati, ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vasati; pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā na vuṭṭhāti; pakatattaṃ bhikkhuṃ āsādeti anto vā bahi vā – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er wohnt mit einem Mönch im Normalzustand unter einem Dach in einer Unterkunft, wohnt unter einem Dach in einer Nicht-Unterkunft, wohnt unter einem Dach in einer Unterkunft oder einer Nicht-Unterkunft; er steht nicht vom Sitz auf, wenn er einen Mönch im Normalzustand sieht; er bedrängt einen Mönch im Normalzustand drinnen oder draußen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden: Er setzt das Uposatha eines Mönchs im Normalzustand aus, setzt die Pavāraṇa aus, spricht eine förmliche Aufforderung aus, leitet eine Rüge ein, lässt sich eine Gelegenheit geben, klagt an, erinnert an ein Vergehen oder verbündet sich mit anderen Mönchen gegen ihn – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, darf der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt nicht aufgehoben werden.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme Über den Suspensionsakt wegen des Nichtsehens eines Vergehens. Nappaṭippassambhetabba-tecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel der dreiundvierzig Fälle, in denen nicht aufgehoben werden darf, ist abgeschlossen. Paṭippassambhetabba-tecattālīsakaṃ Das Kapitel der dreiundvierzig Fälle, in denen aufgehoben werden soll. 54. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa [Pg.56] bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 54. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt aufgehoben werden: Er erteilt keine Ordination, er gibt keinen Schutz (Nissaya), er lässt sich nicht von einem Novizen bedienen, er akzeptiert nicht die Ernennung zum Lehrer der Nonnen, und selbst wenn er ernannt ist, belehrt er Nonnen nicht – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll der wegen des Nichtsehens eines Vergehens durchgeführte Suspensionsakt aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena āpattiyā adassane ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma (die Suspendierung) wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er begeht nicht das Vergehen, wegen dessen Nichtsehens das Ukkhepanīya-Kamma vom Saṅgha vollzogen wurde; er begeht kein anderes ähnliches Vergehen und auch kein noch schlimmeres; er tadelt die Rechtshandlung nicht und er tadelt diejenigen nicht, die die Rechtshandlung vollzogen haben – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ sādiyati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er lässt sich von einem Mönch mit ordentlichem Status (Pakatatta) keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein Ehrerweisen mit zusammengelegten Händen, keine respektvolle Bezeugung und kein Herbeibringen eines Sitzplatzes gefallen – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sādiyati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er lässt sich von einem Mönch mit ordentlichem Status kein Herbeibringen eines Lagers, kein Wasser zum Waschen der Füße, kein Fußbänkchen, keinen Fußschaber, keine Entgegennahme von Almosenschale und Gewand sowie beim Baden kein Abreiben des Rückens gefallen – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattaṃ bhikkhuṃ sīlavipattiyā anuddhaṃseti, na ācāravipattiyā anuddhaṃseti, na diṭṭhivipattiyā anuddhaṃseti, na ājīvavipattiyā anuddhaṃseti, na bhikkhuṃ bhikkhūhi bhedeti – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er beschuldigt einen Mönch mit ordentlichem Status nicht wegen des Verfalls der Sittlichkeit (Sīla-vipatti), er beschuldigt ihn nicht wegen des Verfalls des Betragens (Ācāra-vipatti), er beschuldigt ihn nicht wegen des Verfalls der rechten Ansicht (Diṭṭhi-vipatti), er beschuldigt ihn nicht wegen des Verfalls des Lebensunterhalts (Ājīva-vipatti) und er entzweit nicht einen Mönch von anderen Mönchen – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na gihiddhajaṃ dhāreti, na titthiyaddhajaṃ dhāreti, na titthiye sevati, bhikkhū sevati, bhikkhusikkhāya [Pg.57] sikkhati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er trägt keine Kleidung von Laien, er trägt keine Kleidung von Anhängern anderer Lehren, er pflegt keinen Umgang mit Anhängern anderer Lehren, er pflegt Umgang mit Mönchen und er übt sich in der Schulung der Mönche – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vasati, na ekacchanne anāvāse vasati, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vasati, pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhāti, na pakatattaṃ bhikkhuṃ āsādeti anto vā bahi vā – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Wiederum, ihr Mönche, soll für einen Mönch, der mit fünf weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er wohnt nicht mit einem Mönch mit ordentlichem Status unter einem gemeinsamen Dach in einem Kloster, er wohnt nicht mit ihm unter einem gemeinsamen Dach an einem Ort, der kein Kloster ist, er wohnt nicht mit ihm unter einem gemeinsamen Dach, sei es in einem Kloster oder an einem Ort, der kein Kloster ist; wenn er einen Mönch mit ordentlichem Status sieht, steht er von seinem Sitz auf; er bedrängt einen Mönch mit ordentlichem Status weder drinnen noch draußen – mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Mit acht Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden: Er setzt den Uposatha eines Mönchs mit ordentlichem Status nicht aus, er setzt die Pavāraṇā nicht aus, er führt keine förmliche Anrede (Savacanīya) durch, er leitet kein förmliches Verfahren (Anuvāda) ein, er lässt sich keine Erlaubnis geben, er klagt nicht an, er erinnert nicht an ein Vergehen und er verbündet sich nicht mit anderen Mönchen gegen ihn – mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, soll für einen Mönch das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens aufgehoben werden.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakamme Bezüglich des Ukkhepanīya-Kammas wegen des Nichtsehens eines Vergehens. Paṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Fälle der Aufhebung sind abgeschlossen. 55. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena, bhikkhave, channena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, āpattiyā adassane ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 55. „Und so, ihr Mönche, soll es aufgehoben werden: Jener Mönch Channa, ihr Mönche, soll vor den Saṅgha treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in der hockenden Stellung niederlassen, die Hände ehrfürchtig zusammenlegen und Folgendes sagen: ‚Ehrwürdige Herren, ich, gegen den der Saṅgha das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens vollzogen hat, verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab, ich führe den ordnungsgemäßen Wandel zur Aufhebung der Rechtshandlung aus und ich bitte um die Aufhebung des Ukkhepanīya-Kammas wegen des Nichtsehens eines Vergehens.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Saṅgha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā adassane ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati[Pg.58]. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „‚Ehrwürdiger Saṅgha, bitte hört mich an. Dieser Mönch Channa, gegen den der Saṅgha das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens vollzogen hat, verhält sich ordnungsgemäß, er legt seinen Stolz ab, er führt den ordnungsgemäßen Wandel zur Aufhebung der Rechtshandlung aus und er bittet um die Aufhebung des Ukkhepanīya-Kammas wegen des Nichtsehens eines Vergehens. Wenn der Saṅgha dazu bereit ist, möge der Saṅgha das Ukkhepanīya-Kamma wegen des Nichtsehens eines Vergehens für den Mönch Channa aufheben. Dies ist die Bekanntmachung (Ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Channa, dem vom Sangha wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens der Akt der Suspendierung auferlegt wurde, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt den Wandel zur Aufhebung der Strafe aus und bittet um die Aufhebung der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. Der Sangha hebt die Suspendierung des Mönchs Channa wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Suspendierung des Mönchs Channa wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Auch ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt... auch ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt – Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Channa, dem vom Sangha wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens der Akt der Suspendierung auferlegt wurde, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt den Wandel zur Aufhebung der Strafe aus und bittet um die Aufhebung der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens. Der Sangha hebt die Suspendierung des Mönchs Channa wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Suspendierung des Mönchs Channa wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena channassa bhikkhuno, āpattiyā adassane, ukkhepanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde die Suspendierung des Mönchs Channa wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens aufgehoben. Dem Sangha ist dies genehm, daher schweigt er. So merke ich mir dies.“ Āpattiyā adassane ukkhepanīyakammaṃ niṭṭhitaṃ pañcamaṃ. Der fünfte Akt der Suspendierung wegen des Nichtanerkennens eines Vergehens ist abgeschlossen. 6. Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakammaṃ 6. Der Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens. 56. Tena samayena buddho bhagavā kosambiyaṃ viharati ghositārāme. Tena kho pana samayena āyasmā channo āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ paṭikātuṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āyasmā channo āpattiṃ āpajjitvā na icchissati āpattiṃ paṭikātu’’nti? Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 56. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Kosambī im Ghosita-Kloster. Zu jener Zeit beging der ehrwürdige Channa ein Vergehen und wollte dieses Vergehen nicht wiedergutmachen. Jene Mönche, die bescheiden sind... sie beklagten sich, murrten und sprachen verächtlich: ‚Wie kann der ehrwürdige Channa ein Vergehen begehen und dieses Vergehen nicht wiedergutmachen wollen?‘ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha [Pg.59] kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ paṭikātu’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma so, bhikkhave, moghapuriso āpattiṃ āpajjitvā na icchissati āpattiṃ paṭikātuṃ. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – tena hi, bhikkhave, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ karotu – asambhogaṃ saṅghena. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ – paṭhamaṃ channo bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft zusammenkommen und fragte die Mönche: ‚Ist es wahr, ihr Mönche, dass der Mönch Channa ein Vergehen begangen hat und dieses Vergehen nicht wiedergutmachen will?‘ ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ Der Erhabene Buddha tadelte ihn: ‚Es ist unpassend... Wie kann jener törichte Mann, ihr Mönche, ein Vergehen begehen und dieses Vergehen nicht wiedergutmachen wollen? Dies dient nicht dazu, die Nichtgläubigen zu bekehren...‘ Nachdem er ihn getadelt hatte... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: ‚Nun denn, ihr Mönche, soll der Sangha gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens die Suspendierung verhängen – den Ausschluss von der Gemeinschaft. Und so, ihr Mönche, soll sie vollzogen werden: Zuerst muss der Mönch Channa beschuldigt werden, nach der Beschuldigung muss er erinnert werden, nach der Erinnerung muss ihm das Vergehen vorgehalten werden; nachdem ihm das Vergehen vorgehalten wurde, soll ein erfahrener und kompetenter Mönch den Sangha wie folgt unterrichten:‘ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ paṭikātuṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya – asambhogaṃ saṅghena. Esā ñatti. „‚Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und will dieses Vergehen nicht wiedergutmachen. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens die Suspendierung verhängen – den Ausschluss von der Gemeinschaft. Dies ist der Antrag.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ paṭikātuṃ. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und will dieses Vergehen nicht wiedergutmachen. Der Sangha verhängt gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens die Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft. Welchem Ehrwürdigen die Verhängung der Suspendierung gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens – der Ausschluss von der Gemeinschaft – zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu āpattiṃ āpajjitvā na icchati āpattiṃ paṭikātuṃ. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Auch ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt... auch ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt – Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Channa hat ein Vergehen begangen und will dieses Vergehen nicht wiedergutmachen. Der Sangha verhängt gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens die Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft. Welchem Ehrwürdigen die Verhängung der Suspendierung gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens – der Ausschluss von der Gemeinschaft – zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Kataṃ saṅghena channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ – asambhogaṃ saṅghena. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „‚Vom Sangha wurde gegen den Mönch Channa wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens die Suspendierung verhängt – der Ausschluss von der Gemeinschaft. Dem Sangha ist dies genehm, daher schweigt er. So merke ich mir dies.‘“ ‘‘Āvāsaparamparañca[Pg.60], bhikkhave, saṃsatha – ‘channo bhikkhu, saṅghena āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato – asambhogaṃ saṅghenā’ti. „‚Und ihr Mönche, verkündet von Kloster zu Kloster: „Der Mönch Channa wurde vom Sangha wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens suspendiert – er ist von der Gemeinschaft ausgeschlossen.“‘“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Arten einer unrechtmäßigen Handlung (beim Akt der Suspendierung). 57. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 57. „Durch drei Merkmale gekennzeichnet, ihr Mönche, ist eine Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung entgegen der Disziplin und unzureichend beigelegt: Wenn sie in Abwesenheit (des Betroffenen) vollzogen wird, wenn sie ohne Befragung vollzogen wird, wenn sie ohne Geständnis vollzogen wird. Gekennzeichnet durch diese drei Merkmale, ihr Mönche, ist eine Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung entgegen der Disziplin und unzureichend beigelegt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mönche, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens, das mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung entgegen der Disziplin und eine schlecht beigelegte Handlung. Es wurde ohne ein Vergehen durchgeführt; es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das nicht durch ein Geständnis zu bereinigen ist; es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das bereits gestanden wurde …pe… es wurde ohne vorherige Anklage durchgeführt; es wurde ohne vorherige Erinnerung durchgeführt; es wurde ohne Feststellung des Vergehens durchgeführt …pe… es wurde in Abwesenheit durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne Befragung durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne Einholung eines Geständnisses durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne ein Vergehen durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das nicht durch ein Geständnis zu bereinigen ist; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das bereits gestanden wurde; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne vorherige Anklage durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne vorherige Erinnerung durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde ohne Feststellung des Vergehens durchgeführt; es wurde ungesetzlich durchgeführt; es wurde durch eine unvollständige Versammlung durchgeführt – mit diesen drei Faktoren behaftet, Mönche, ist ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens eine unrechtmäßige Handlung, eine Handlung entgegen der Disziplin und eine schlecht beigelegte Handlung.“ Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme Über das Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens. Adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf unrechtmäßigen Handlungen sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf rechtmäßigen Handlungen. 58. ‘‘Tīhi[Pg.61], bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 58. „Mönche, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens, das mit drei Faktoren behaftet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine Handlung gemäß der Disziplin und eine wohl beigelegte Handlung. Es wurde in Anwesenheit durchgeführt; es wurde nach vorheriger Befragung durchgeführt; es wurde nach Einholung des Geständnisses durchgeführt – mit diesen drei Faktoren behaftet, Mönche, ist ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens eine rechtmäßige Handlung, eine Handlung gemäß der Disziplin und eine wohl beigelegte Handlung.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Mönche, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens, das mit drei weiteren Faktoren behaftet ist, ist eine rechtmäßige Handlung, eine Handlung gemäß der Disziplin und eine wohl beigelegte Handlung. Es wurde aufgrund eines Vergehens durchgeführt; es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das durch ein Geständnis zu bereinigen ist; es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das noch nicht gestanden wurde …pe… es wurde nach vorheriger Anklage durchgeführt; es wurde nach vorheriger Erinnerung durchgeführt; es wurde nach Feststellung des Vergehens durchgeführt …pe… es wurde in Anwesenheit durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde nach Befragung durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde nach Einholung des Geständnisses durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde aufgrund eines Vergehens durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das durch ein Geständnis zu bereinigen ist; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde wegen eines Vergehens durchgeführt, das noch nicht gestanden wurde; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde nach Anklage durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde nach Erinnerung durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt …pe… es wurde nach Feststellung des Vergehens durchgeführt; es wurde gesetzmäßig durchgeführt; es wurde durch eine vollständige Versammlung durchgeführt – mit diesen drei Faktoren behaftet, Mönche, ist ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens eine rechtmäßige Handlung, eine Handlung gemäß der Disziplin und eine wohl beigelegte Handlung.“ Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme Über das Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens. Dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf rechtmäßigen Handlungen sind abgeschlossen. Ākaṅkhamānachakkaṃ Die Sechsergruppe (über Handlungen), wenn der Sangha es wünscht. 59. ‘‘Tīhi[Pg.62], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. 59. „Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen: Er ist ein Anstifter von Zank, ein Anstifter von Streit, ein Anstifter von Zwietracht, ein Anstifter von Geschwätz, ein Verursacher von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; er ist töricht, unerfahren, reich an Vergehen, ohne festen Lebenswandel; er lebt in unangemessener Weise mit Laien vermischt – gegen einen Mönch, Mönche, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Des Weiteren, Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen: Er ist in der höheren Sittlichkeit verkommen; er ist im rechten Verhalten verkommen; er ist in der rechten Anschauung verkommen – gegen einen Mönch, Mönche, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Des Weiteren, Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen: Er spricht zum Nachteil des Buddha; er spricht zum Nachteil des Dhamma; er spricht zum Nachteil des Sangha – gegen einen Mönch, Mönche, der mit diesen drei Faktoren behaftet ist, kann der Sangha, wenn er es wünscht, ein Ausschlussverfahren wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens durchführen.“ ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, der Sangha kann, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung gegen drei Arten von Mönchen vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen: Einer ist ein Streitstifter, ein Zänker, ein Händelsucher, ein Schwätzer, ein Anstifter von Streitfällen im Sangha; einer ist töricht, unerfahren, begeht häufig Vergehen und ist maßlos in seinen Verfehlungen; einer lebt im ungebührlichen Umgang mit Laien in Gemeinschaft mit Laien. Mönche, gegen diese drei Arten von Mönchen kann der Sangha, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen." ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno [Pg.63] hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, der Sangha kann, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung gegen drei weitere Arten von Mönchen vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen: Einer ist in der höheren Sittlichkeit mangelhaft, einer ist im rechten Verhalten mangelhaft, einer ist in der rechten Ansicht mangelhaft – Mönche, gegen diese drei Arten von Mönchen kann der Sangha, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen." ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. "Mönche, der Sangha kann, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung gegen drei weitere Arten von Mönchen vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen: Einer spricht zum Nachteil des Buddha, einer spricht zum Nachteil des Dhamma, einer spricht zum Nachteil des Sangha – Mönche, gegen diese drei Arten von Mönchen kann der Sangha, wenn er es wünscht, den Akt der Aufhebung vollziehen, wenn sie ein Vergehen nicht wiedergutmachen." Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme Über den Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens. Ākaṅkhamānachakkaṃ niṭṭhitaṃ. Die Sechsergruppe derer, die den Akt zu vollziehen wünschen, ist abgeschlossen. Tecattālīsavattaṃ Dreiundvierzig Pflichten. 60. ‘‘Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāro, seyyābhihāro, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sāditabbaṃ. Na pakatatto bhikkhu sīlavipattiyā anuddhaṃsetabbo, na ācāravipattiyā anuddhaṃsetabbo, na diṭṭhivipattiyā anuddhaṃsetabbo, na ājīvavipattiyā anuddhaṃsetabbo, na bhikkhu bhikkhūhi bhedetabbo. Na gihiddhajo dhāretabbo, na titthiyaddhajo dhāretabbo, na titthiyā sevitabbā; bhikkhū sevitabbā, bhikkhusikkhāya sikkhitabbaṃ. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā [Pg.64] anāvāse vā vatthabbaṃ, pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ, na pakatatto bhikkhu āsādetabbo anto vā bahi vā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 60. "Mönche, ein Mönch, gegen den der Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens vollzogen wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf niemanden ordinieren, er darf keine Abhängigkeit gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf die Ernennung zum Ermahner von Nonnen nicht annehmen, und selbst wenn er ernannt ist, darf er keine Nonnen ermahnen. Das Vergehen, wegen dessen der Sangha den Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens gegen ihn vollzogen hat, darf er nicht erneut begehen, noch ein anderes ähnliches oder ein noch schlimmeres; er darf den Akt nicht tadeln und die Ausführenden des Aktes nicht tadeln. Er darf von einem Mönch im regulären Stand keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein respektvolles Zusammenlegen der Hände, keine höflichen Dienste, kein Herbeibringen eines Sitzes, kein Herbeibringen eines Lagers, kein Wasser zum Waschen der Füße, kein Fußgestell, keine Fußschale, kein Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand sowie kein Abreiben des Rückens beim Baden annehmen. Er darf einen Mönch im regulären Stand nicht wegen eines Mangels an Sittlichkeit, Verhalten, Ansicht oder Lebensunterhalt beschuldigen. Er darf keinen Zwist unter den Mönchen säen. Er darf weder das Gewand von Laien noch das von Sektierern tragen. Er darf nicht mit Sektierern verkehren; er soll mit Mönchen verkehren und sich in der Schulung der Mönche üben. Er darf nicht mit einem Mönch im regulären Stand unter einem Dach in einem Kloster wohnen, noch unter einem Dach an einem Ort, der kein Kloster ist, noch unter einem Dach in einem Kloster oder an einem Nicht-Kloster-Ort. Wenn er einen Mönch im regulären Stand sieht, muss er von seinem Platz aufstehen. Er darf einen Mönch im regulären Stand weder innerhalb noch außerhalb des Klosters belästigen. Er darf das Uposatha eines Mönchs im regulären Stand nicht unterbrechen, noch die Pavāraṇa. Er darf keine Ermahnung aussprechen, keine Anklage erheben, keine Erlaubnis fordern, niemanden beschuldigen, niemanden an ein Vergehen erinnern und sich nicht mit den Mönchen gleichstellen." Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme Über den Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens. Tecattālīsavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Pflichten sind abgeschlossen. 61. Atha kho saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ akāsi – asambhogaṃ saṅghena. So saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato tamhā āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tattha bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garuṃ kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato tamhāpi āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tatthapi bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garuṃ kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato tamhāpi āvāsā aññaṃ āvāsaṃ agamāsi. Tatthapi bhikkhū neva abhivādesuṃ, na paccuṭṭhesuṃ, na añjalikammaṃ na sāmīcikammaṃ akaṃsu, na sakkariṃsu, na garuṃ kariṃsu, na mānesuṃ, na pūjesuṃ. So bhikkhūhi asakkariyamāno agarukariyamāno amāniyamāno apūjiyamāno asakkārapakato punadeva kosambiṃ paccāgañchi. So sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadeti – ‘‘ahaṃ, āvuso, saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe…. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetu. 61. Daraufhin vollzog der Sangha den Akt der Aufhebung gegen den Mönch Channa wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Nachdem der Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens gegen ihn vollzogen worden war, begab er sich von jenem Kloster in ein anderes Kloster. Dort erwiesen ihm die Mönche weder Ehrerbietung, noch standen sie vor ihm auf, noch vollzogen sie das respektvolle Zusammenlegen der Hände oder höfliche Dienste; sie erwiesen ihm weder Ehre noch Respekt, noch Wertschätzung oder Verehrung. Da er von den Mönchen weder geehrt noch respektiert, noch wertgeschätzt oder verehrt wurde und sich durch die Missachtung gekränkt fühlte, begab er sich auch von jenem Kloster in ein anderes Kloster. Auch dort erwiesen ihm die Mönche weder Ehrerbietung... [etc.]. Da er durch die Missachtung gekränkt war, begab er sich schließlich wieder nach Kosambī. Er verhielt sich ordnungsgemäß, legte seinen Stolz ab, übte das Verhalten zur Aufhebung der Strafe, suchte die Mönche auf und sprach: 'Ihr Herren, gegen mich hat der Sangha den Akt der Aufhebung wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens vollzogen; ich verhalte mich ordnungsgemäß, lege meinen Stolz ab und übe das Verhalten zur Aufhebung der Strafe. Wie soll ich mich nun verhalten?' Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen... 'Mönche, in diesem Fall soll der Sangha den Akt der Aufhebung gegen den Mönch Channa wegen Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens aufheben.' Nappaṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ Die dreiundvierzig Faktoren, bei denen der Ausschluss nicht aufgehoben werden darf. 62. ‘‘Pañcahi[Pg.65], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 62. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden. Er erteilt die Ordination (Upasampada), er gibt Abhängigkeit (Nissaya), er lässt sich von einem Novizen (Samanera) bedienen, er nimmt die Bevollmächtigung zur Unterweisung von Nonnen an, und selbst wenn er bevollmächtigt ist, unterweist er Nonnen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati…pe… pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ sādiyati…pe… pakatattassa bhikkhuno seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sādiyati…pe… pakatattaṃ bhikkhuṃ sīlavipattiyā anuddhaṃseti, ācāravipattiyā anuddhaṃseti, diṭṭhivipattiyā anuddhaṃseti, ājīvavipattiyā anuddhaṃseti, bhikkhuṃ bhikkhūhi bhedeti…pe… gihiddhajaṃ dhāreti, titthiyaddhajaṃ dhāreti, titthiye sevati, bhikkhū na sevati, bhikkhusikkhāya na sikkhati…pe… pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vasati, ekacchanne anāvāse vasati, ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vasati, pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā na vuṭṭhāti, pakatattaṃ bhikkhuṃ āsādeti anto vā bahi vā – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf weiteren Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden. Er begeht genau das Vergehen, wegen dessen Nicht-Wiedergutmachens der Orden die Suspendierung gegen ihn verhängt hat, oder ein anderes ähnliches Vergehen, oder ein noch schlimmeres; er tadelt die rechtliche Handlung, er tadelt jene, die die rechtliche Handlung ausgeführt haben …pe… er lässt sich von einem ordentlichen Mönch Ehrerbietung, Aufstehen vom Platz, ehrfürchtiges Grußgefüge, respektvollen Dienst und das Herbeibringen eines Sitzplatzes gefallen …pe… er lässt sich das Herbeibringen des Lagers, das Bereitstellen von Fußwasser, Fußgestell und Fußschaber, das Entgegennehmen von Schale und Gewand sowie das Einreiben des Rückens beim Bad durch einen ordentlichen Mönch gefallen …pe… er beschuldigt einen ordentlichen Mönchen eines Verstoßes gegen die Tugend (Sila), eines Verstoßes gegen die gute Führung (Acara), eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht (Ditthi) oder eines Verstoßes gegen den Lebensunterhalt (Ajiva); er entzweit Mönche von Mönchen …pe… er trägt das Kennzeichen eines Laien, er trägt das Kennzeichen eines Sektierers, er pflegt Umgang mit Sektierern, er pflegt keinen Umgang mit Mönchen, er übt sich nicht in der Schulung der Mönche …pe… er wohnt zusammen mit einem ordentlichen Mönch unter einem Dach in einer Unterkunft, er wohnt unter einem Dach an einem Ort, der keine Unterkunft ist, er wohnt unter einem Dach entweder in einer Unterkunft oder an einem Ort, der keine Unterkunft ist; wenn er einen ordentlichen Mönch sieht, steht er nicht von seinem Platz auf; er bedrängt einen ordentlichen Mönch, sei es drinnen oder draußen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti [Pg.66] – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden. Er setzt das Uposatha eines ordentlichen Mönchs aus, er setzt die Pavarana aus, er spricht eine formelle Warnung aus, er leitet eine Beschuldigung ein, er lässt um Erlaubnis bitten, er klagt an, er erinnert an ein Vergehen, er stiftet Streit unter den Mönchen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen acht Faktoren ausgestattet ist, darf die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung nicht aufgehoben werden.“ Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme Bezüglich der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens. Nappaṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Faktoren, bei denen die Suspendierung nicht aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. Paṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ Die dreiundvierzig Faktoren, bei denen die Suspendierung aufgehoben werden darf. 63. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 63. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Faktoren ausgestattet ist, soll die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung aufgehoben werden. Er erteilt keine Ordination, er gibt keine Abhängigkeit, er lässt sich nicht von einem Novizen bedienen, er nimmt die Bevollmächtigung zur Unterweisung von Nonnen nicht an, und selbst wenn er bevollmächtigt ist, unterweist er keine Nonnen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Faktoren ausgestattet ist, soll die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati…pe… na pakatattassa bhikkhuno abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ sādiyati…pe… na pakatattassa bhikkhuno seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarappaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ sādiyati…pe… na pakatattaṃ bhikkhuṃ sīlavipattiyā anuddhaṃseti, na ācāravipattiyā anuddhaṃseti, na diṭṭhivipattiyā anuddhaṃseti, na ājīvavipattiyā anuddhaṃseti, na bhikkhuṃ bhikkhūhi bhedeti…pe… na gihiddhajaṃ dhāreti, na titthiyaddhajaṃ dhāreti, na titthiye sevati, bhikkhū sevati, bhikkhusikkhāya sikkhati…pe… na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vasati, na ekacchanne anāvāse vasati, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vasati, pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhāti, na pakatattaṃ bhikkhuṃ āsādeti anto vā bahi vā – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf weiteren Faktoren ausgestattet ist, soll die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung aufgehoben werden. Er begeht nicht das Vergehen, wegen dessen Nicht-Wiedergutmachens der Orden die Suspendierung gegen ihn verhängt hat, noch ein anderes ähnliches Vergehen, noch ein noch schlimmeres; er tadelt die rechtliche Handlung nicht, er tadelt jene nicht, die die rechtliche Handlung ausgeführt haben …pe… er lässt sich von einem ordentlichen Mönch weder Ehrerbietung, Aufstehen, ehrfürchtiges Grußgefüge, respektvollen Dienst noch das Herbeibringen eines Sitzplatzes gefallen …pe… er lässt sich weder das Herbeibringen des Lagers, das Fußwasser, das Fußgestell, den Fußschaber, das Entgegennehmen von Schale und Gewand noch das Einreiben des Rückens beim Bad von einem ordentlichen Mönch gefallen …pe… er beschuldigt einen ordentlichen Mönch weder eines Verstoßes gegen die Tugend, eines Verstoßes gegen die gute Führung, eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht noch eines Verstoßes gegen den Lebensunterhalt; er entzweit Mönche nicht von Mönchen …pe… er trägt nicht das Kennzeichen eines Laien, er trägt nicht das Kennzeichen eines Sektierers, er pflegt keinen Umgang mit Sektierern, er pflegt Umgang mit Mönchen, er übt sich in der Schulung der Mönche …pe… er wohnt nicht zusammen mit einem ordentlichen Mönch unter einem Dach in einer Unterkunft, er wohnt nicht unter einem Dach an einem Ort, der keine Unterkunft ist, er wohnt nicht unter einem Dach weder in einer Unterkunft noch an einem Ort, der keine Unterkunft ist; wenn er einen ordentlichen Mönch sieht, steht er von seinem Platz auf; er bedrängt einen ordentlichen Mönch nicht, sei es drinnen oder draußen – Mönche, bei einem Mönch, der mit diesen fünf Faktoren ausgestattet ist, soll die wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens verhängte Suspendierung aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi[Pg.67], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Merkmalen ausgestattet ist, soll der Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens aufgehoben werden. Er setzt den Uposatha eines Mönchs mit ordentlichem Status nicht aus, er setzt die Pavāraṇā nicht aus, er gibt keine Anweisung, er leitet keine Rüge ein, er verlangt keine Erlaubnis, er klagt nicht an, er erinnert nicht an ein Vergehen, er stellt sich den Mönchen nicht gleich – mit diesen acht Merkmalen ausgestattet, Mönche, soll bei einem Mönch der Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens aufgehoben werden.“ Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakamme „Bezüglich des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens:“ Paṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. „Die dreiundvierzig Verhaltenspflichten zur Aufhebung sind abgeschlossen.“ 64. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena bhikkhave, channena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 64. „Und so, Mönche, soll er aufgehoben werden: Jener Mönch Channa soll sich, Mönche, dem Sangha nähern, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich bin vom Sangha mit dem Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens belegt worden; ich verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab, ich führe die Sühnepflicht aus und bitte um die Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „‚Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Channa ist vom Sangha mit dem Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens belegt worden. Er verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt die Sühnepflicht aus und bittet um die Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens. Wenn der Sangha es für zeitgemäß hält, möge der Sangha den Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa aufheben. Dies ist die Bekanntmachung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Channa ist vom Sangha mit dem Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens belegt worden. Er verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt die Sühnepflicht aus und bittet um die Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens. Der Sangha hebt den Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa auf. Wer von den ehrwürdigen Herren der Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa zustimmt, der möge schweigen; wer nicht zustimmt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi [Pg.68] etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ channo bhikkhu saṅghena, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ein zweites Mal sage ich diese Sache... pe ... ein drittes Mal sage ich diese Sache: Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Channa ist vom Sangha mit dem Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens belegt worden. Er verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, führt die Sühnepflicht aus und bittet um die Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens. Der Sangha hebt den Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa auf. Wer von den ehrwürdigen Herren der Aufhebung des Aktes der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa zustimmt, der möge schweigen; wer nicht zustimmt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena channassa bhikkhuno, āpattiyā appaṭikamme, ukkhepanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens für den Mönch Channa ist vom Sangha aufgehoben worden. Der Sangha stimmt dem zu, daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.‘ So soll er informiert werden. So soll er aufgehoben werden.“ Āpattiyā appaṭikamme ukkhepanīyakammaṃ niṭṭhitaṃ chaṭṭhaṃ. „Der sechste Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Wiedergutmachens eines Vergehens ist abgeschlossen.“ 7. Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakammaṃ 7. „7. Der Akt der Suspendierung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht“ 65. Tena samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena ariṭṭhassa nāma bhikkhuno gaddhabādhipubbassa evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ hoti – ‘‘tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti. Assosuṃ kho sambahulā bhikkhū ariṭṭhassa nāma kira bhikkhuno gaddhabādhipubbassa evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – ‘‘tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti. Atha kho te bhikkhū yena ariṭṭho bhikkhu gaddhabādhipubbo tenupasaṅkamiṃsu. Upasaṅkamitvā ariṭṭhaṃ bhikkhuṃ gaddhabādhipubbaṃ etadavocuṃ – ‘‘saccaṃ kira te, āvuso ariṭṭha, evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti? ‘‘Evaṃbyā kho ahaṃ, āvuso, bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi, yathā yeme [Pg.69] antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti. 65. „Zu jener Zeit weilte der Buddha, der Erhabene, in Sāvatthī, im Jetavana, dem Park des Anāthapiṇḍika. Zu jener Zeit war bei einem Mönch namens Ariṭṭha, der früher ein Geiertöter gewesen war, eine solch schlechte Ansicht entstanden: ‚Soweit ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die vom Erhabenen als Hindernisse bezeichnet wurden, für denjenigen, der sie praktiziert, kein tatsächliches Hindernis.‘ Viele Mönche hörten, dass bei dem Mönch Ariṭṭha, der früher ein Geiertöter gewesen war, diese schlechte Ansicht entstanden sei: ‚Soweit ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die vom Erhabenen als Hindernisse bezeichnet wurden, für denjenigen, der sie praktiziert, kein tatsächliches Hindernis.‘ Daraufhin suchten jene Mönche den Mönch Ariṭṭha, den ehemaligen Geiertöter, dort auf, wo er war. Nachdem sie ihn aufgesucht hatten, sprachen sie zum Mönch Ariṭṭha, dem ehemaligen Geiertöter, Folgendes: ‚Stimmt es, Freund Ariṭṭha, dass bei dir solch eine schlechte Ansicht entstanden ist: „Soweit ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die vom Erhabenen als Hindernisse bezeichnet wurden, für denjenigen, der sie praktiziert, kein tatsächliches Hindernis“?‘ – ‚Ganz genau so, Freunde, verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre, dass jene Dinge, die vom Erhabenen als Hindernisse bezeichnet wurden, für denjenigen, der sie praktiziert, kein tatsächliches Hindernis sind.‘“ ‘‘Māvuso ariṭṭha, evaṃ avaca. Mā bhagavantaṃ abbhācikkhi. Na hi sādhu bhagavato abbhakkhānaṃ. Na hi bhagavā evaṃ vadeyya. Anekapariyāyenāvuso ariṭṭha, antarāyikā dhammā antarāyikā vuttā bhagavatā. Alañca pana te paṭisevato antarāyāya. Appassādā kāmā vuttā bhagavatā, bahudukkhā bahupāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo. Aṭṭhikaṅkalūpamā kāmā vuttā bhagavatā, bahudukkhā bahūpāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo. Maṃsapesūpamā kāmā vuttā bhagavatā…pe… tiṇukkūpamā kāmā vuttā bhagavatā…pe… aṅgārakāsūpamā kāmā vuttā bhagavatā… supinakūpamā kāmā vuttā bhagavatā… yācitakūpamā kāmā vuttā bhagavatā… rukkhaphalūpamā kāmā vuttā bhagavatā… asisūnūpamā kāmā vuttā bhagavatā… sattisūlūpamā kāmā vuttā bhagavatā… sappasirūpamā kāmā vuttā bhagavatā, bahudukkhā bahūpāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo’’ti. „Freund Ariᅩᅩha, sprich nicht so. Verleumde den Erhabenen nicht. Es ist wahrlich nicht gut, den Erhabenen zu verleumden. Denn der Erhabene w009rde so etwas nicht sagen. Auf vielerlei Weise, Freund Ariᅩᅩha, hat der Erhabene jene Dinge, die ein Hindernis darstellen, als hinderlich bezeichnet. Und wer sich ihnen hingibt, dem gereichen sie tats00e4chlich zum Hindernis. Sinnliche Gen00fcsse bringen nur wenig Befriedigung, so hat es der Erhabene gesagt, aber viel Leid und viel Verzweiflung; das Elend darin ist 00fcbergro00df. Der Erhabene hat die sinnlichen Gen00fcsse mit einem Skelett verglichen, sie bringen viel Leid und viel Verzweiflung; das Elend darin ist gro00df. Er hat sie mit einem St00fcck Fleisch verglichen... pe... mit einer Grasfackel... pe... mit einer Grube voller gl00fchender Kohlen... mit einem Traum... mit geliehenem Gut... mit der Frucht eines Baumes... mit einem Schlachthof... mit einem Spie00df... mit dem Kopf einer Schlange; sie bringen viel Leid und viel Verzweiflung; das Elend darin ist gro00df.“ Evampi kho ariṭṭho bhikkhu gaddhabādhipubbo tehi bhikkhūhi vuccamāno tatheva taṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ thāmasā parāmāsā abhinivissa voharati – ‘‘evaṃbyā kho ahaṃ, āvuso, bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi, yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti. Yato ca kho te bhikkhū nāsakkhiṃsu ariṭṭhaṃ bhikkhuṃ gaddhabādhipubbaṃ etasmā pāpakā diṭṭhigatā vivecetuṃ, atha kho te bhikkhū yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā ariṭṭhaṃ bhikkhuṃ gaddhabādhipubbaṃ paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira te, ariṭṭha, evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti? ‘‘Evaṃbyā kho ahaṃ, bhante, bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi, yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyā’’ti. Obwohl der M00f6nch Ariᅩᅩha, der einst ein Geierf00e4nger war, von den anderen M00f6nchen so angesprochen wurde, hielt er dennoch hartn00e4ckig und eigensinnig an dieser sch00e4dlichen Ansicht fest und behauptete: „Freunde, so wie ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die der Erhabene als hinderlich bezeichnet hat, f00fcr den, der sich ihnen hingibt, kein wirkliches Hindernis.“ Als jene M00f6nche den M00f6nch Ariᅩᅩha nicht von dieser sch00e4dlichen Ansicht abbringen konnten, begaben sie sich zum Erhabenen, und nachdem sie ihn aufgesucht hatten, berichteten sie ihm diese Angelegenheit. Daraufhin lie00df der Erhabene aus diesem Anlass und wegen dieses Vorfalls die M00f6nchsgemeinschaft zusammenrufen und befragte den M00f6nch Ariᅩᅩha: „Stimmt es wirklich, Ariᅩᅩha, dass bei dir solch eine sch00e4dliche Ansicht entstanden ist: ‘So wie ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die der Erhabene als hinderlich bezeichnet hat, f00fcr den, der sich ihnen hingibt, kein wirkliches Hindernis’?“ — „In der Tat, Herr, so verstehe ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre, dass jene Dinge, die der Erhabene als hinderlich bezeichnet hat, f00fcr den, der sich ihnen hingibt, kein wirkliches Hindernis sind.“ ‘‘Kassa [Pg.70] nu kho nāma tvaṃ, moghapurisa, mayā evaṃ dhammaṃ desitaṃ ājānāsi? Nanu mayā, moghapurisa, anekapariyāyena antarāyikā dhammā antarāyikā vuttā? Alañca pana te paṭisevato antarāyāya. Appassādā kāmā vuttā mayā, bahudukkhā bahupāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo. Aṭṭhikaṅkalūpamā kāmā vuttā mayā, bahudukkhā bahupāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo. Maṃsapesūpamā kāmā vuttā mayā…pe… tiṇukkūpamā kāmā vuttā mayā… aṅgārakāsūpamā kāmā vuttā mayā… supinakūpamā kāmā vuttā mayā…pe… yācitakūpamā kāmā vuttā mayā… rukkhaphalūpamā kāmā vuttā mayā… asisūnūpamā kāmā vuttā mayā… sattisūlūpamā kāmā vuttā mayā… sappasirūpamā kāmā vuttā mayā, bahudukkhā bahupāyāsā, ādīnavo ettha bhiyyo. Atha ca pana tvaṃ, moghapurisa, attanā duggahitena amhe ceva abbhācikkhasi, attānañca khaṇasi, bahuñca apuññaṃ pasavasi. Tañhi te, moghapurisa, bhavissati dīgharattaṃ ahitāya dukkhāya. Netaṃ, moghapurisa, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – tena hi, bhikkhave, saṅgho ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ karotu – asambhogaṃ saṅghena. Evañca pana bhikkhave kātabbaṃ – paṭhamaṃ ariṭṭho bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „An wen denkst du eigentlich, du t00f6richter Mensch, demgegen00fcber ich die Lehre in dieser Weise dargelegt h00e4tte? Habe ich nicht, du Tor, auf vielerlei Weise die hinderlichen Dinge als tats00e4chlich hinderlich bezeichnet? Und wer sich ihnen hingibt, dem gereichen sie wahrlich zum Hindernis. Sinnliche Gen00fcsse bringen nur wenig Genuss, so habe ich es gesagt, aber viel Leid und viel Verzweiflung; das Elend darin ist gro00df. Ich habe die sinnlichen Gen00fcsse mit einem Skelett verglichen... mit einem St00fcck Fleisch... pe... mit einer Grasfackel... mit einer Grube voller gl00fchender Kohlen... mit einem Traum... pe... mit geliehenem Gut... mit der Frucht eines Baumes... mit einem Schlachthof... mit einem Spie00df... mit dem Kopf einer Schlange; sie bringen viel Leid und viel Verzweiflung; das Elend darin ist gro00df. Dennoch verleumdest du uns durch deine falsche Auffassung, schadest dir selbst und h00e4ufst viel Unverdienst an. Das wird dir, du Tor, f00fcr lange Zeit zum Unheil und zum Leiden gereichen. Dies dient nicht dazu, jene zu 00fcberzeugen, die noch kein Vertrauen haben...“ pe... Nachdem er ihn getadelt hatte... pe... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die M00f6nche: „In diesem Fall, ihr M00f6nche, soll die Sangha gegen den M00f6nch Ariᅩᅩha, den ehemaligen Geierf00e4nger, wegen des Nichtaufgebens dieser sch00e4dlichen Ansicht die Ausschlusshandlung (Ukkhepan012byakamma) vollziehen – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit der Sangha. Und so, ihr M00f6nche, ist vorzugehen: Zuerst muss der M00f6nch Ariᅩᅩha beschuldigt werden, dann an sein Vergehen erinnert werden, dann muss ihm das Vergehen f00f6rmlich zur Last gelegt werden. Nachdem ihm das Vergehen zur Last gelegt wurde, soll ein erfahrener und f00e4higer M00f6nch die Sangha wie folgt unterrichten:“ 66. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyāti. So taṃ diṭṭhiṃ na paṭinissajjati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya – asambhogaṃ saṅghena. Esā ñatti. 66. „Die Ehrw00fcrden, die Sangha m00f6ge mich h00f6ren. In dem M00f6nch Ariᅩᅩha, dem ehemaligen Geierf00e4nger, ist diese sch00e4dliche Ansicht entstanden: ‘So wie ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene Dinge, die der Erhabene als hinderlich bezeichnet hat, f00fcr den, der sich ihnen hingibt, kein wirkliches Hindernis.’ Er gibt diese Ansicht nicht auf. Wenn die Sangha bereit ist, m00f6ge die Sangha gegen den M00f6nch Ariᅩᅩha wegen des Nichtaufgebens dieser sch00e4dlichen Ansicht die Ausschlusshandlung vollziehen – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit der Sangha. Dies ist die Ank00fcndigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā [Pg.71] yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyāti. So taṃ diṭṭhiṃ na paṭinissajjati. Saṅgho ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dem Mönch Ariṭṭha, einem einstigen Geierfänger, ist solch eine schädliche falsche Ansicht entstanden: ‚So wie ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene vom Erhabenen als hinderlich bezeichneten Dinge für denjenigen, der sie ausübt, nicht wirklich hinderlich.‘ Er lässt von dieser Ansicht nicht ab. Der Sangha vollzieht an dem Mönch Ariṭṭha, dem einstigen Geierfänger, wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Wem von den ehrwürdigen Herren die Vollziehung des Aktes der Suspendierung gegen den Mönch Ariṭṭha, den einstigen Geierfänger, wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha – gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa evarūpaṃ pāpakaṃ diṭṭhigataṃ uppannaṃ – tathāhaṃ bhagavatā dhammaṃ desitaṃ ājānāmi yathā yeme antarāyikā dhammā vuttā bhagavatā te paṭisevato nālaṃ antarāyāyāti. So taṃ diṭṭhiṃ na paṭinissajjati. Saṅgho ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ karoti – asambhogaṃ saṅghena. Yassāyasmato khamati ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa karaṇaṃ – asambhogaṃ saṅghena, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt... pe ... Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dem Mönch Ariṭṭha, einem einstigen Geierfänger, ist solch eine schädliche falsche Ansicht entstanden: ‚So wie ich die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe, sind jene vom Erhabenen als hinderlich bezeichneten Dinge für denjenigen, der sie ausübt, nicht wirklich hinderlich.‘ Er lässt von dieser Ansicht nicht ab. Der Sangha vollzieht an dem Mönch Ariṭṭha, dem einstigen Geierfänger, wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Wem von den ehrwürdigen Herren die Vollziehung des Aktes der Suspendierung gegen den Mönch Ariṭṭha, den einstigen Geierfänger, wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha – gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Kataṃ saṅghena ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ – asambhogaṃ saṅghena. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „Vom Sangha wurde an dem Mönch Ariṭṭha, dem einstigen Geierfänger, wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht der Akt der Suspendierung vollzogen – der Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha. Dem Sangha gefällt dies, daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ ‘‘Āvāsaparamparañca, bhikkhave, saṃsatha – ‘ariṭṭho bhikkhu gaddhabādhipubbo, saṅghena pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato – asambhogaṃ saṅghenā’’’ti. „Und ihr sollt es, ihr Mönche, von Wohnstätte zu Wohnstätte weitersagen: ‚Gegen den Mönch Ariṭṭha, den einstigen Geierfänger, wurde vom Sangha wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht der Akt der Suspendierung vollzogen – der Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Sangha.‘“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf unrechtmäßigen formalen Akte 67. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchā kataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya [Pg.72] diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 67. „Mit drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein schlecht beigelegter Akt: Er wird in Abwesenheit vollzogen, er wird ohne Befragung vollzogen, er wird ohne Geständnis vollzogen. Mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein schlecht beigelegter Akt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Anāpattiyā kataṃ hoti, adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, desitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, asāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti…pe… asammukhā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭipucchā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… appaṭiññāya kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… anāpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… adesanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… desitāya āpattiyā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… acodetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… asāretvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ anāropetvā kataṃ hoti, adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. „Mit weiteren drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht unrechtmäßig, widerspricht dem Vinaya und ist schlecht beigelegt: Er wird vollzogen, ohne dass ein Vergehen vorliegt; er wird wegen eines Vergehens vollzogen, das nicht durch Beichte zu reinigen ist; er wird wegen eines bereits gebeichteten Vergehens vollzogen... pe ... er wird vollzogen, ohne den Betroffenen beschuldigt zu haben; ohne ihn an das Vergehen erinnert zu haben; ohne das Vergehen förmlich festgestellt zu haben... pe ... er wird in Abwesenheit vollzogen; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird ohne Befragung vollzogen; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird ohne Geständnis vollzogen; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird ohne Vorliegen eines Vergehens vollzogen; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird wegen eines Vergehens vollzogen, das nicht beichtbar ist; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird wegen eines bereits gebeichteten Vergehens vollzogen; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird vollzogen, ohne beschuldigt zu haben; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird vollzogen, ohne erinnert zu haben; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen... pe ... er wird vollzogen, ohne das Vergehen festgestellt zu haben; er wird unrechtmäßig vollzogen; er wird von einer gespaltenen Gruppe vollzogen. Mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht ein unrechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya widersprechender Akt und ein schlecht beigelegter Akt.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakamme Über den Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht Adhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die zwölf unrechtmäßigen formalen Akte sind abgeschlossen. Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf rechtmäßigen formalen Akte 68. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchā kataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 68. „Mit drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ein wohl beigelegter Akt: Er wird in Anwesenheit vollzogen, er wird nach Befragung vollzogen, er wird nach Geständnis vollzogen. Mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht ein rechtmäßiger Akt, ein dem Vinaya entsprechender Akt und ein wohl beigelegter Akt.“ ‘‘Aparehipi[Pg.73], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Āpattiyā kataṃ hoti, desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, adesitāya āpattiyā kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, sāretvā kataṃ hoti, āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti…pe… sammukhā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭipucchā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… paṭiññāya kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… desanāgāminiyā āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… adesitāya āpattiyā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… codetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… sāretvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti…pe… āpattiṃ āropetvā kataṃ hoti, dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. „Darüber hinaus, ihr Mönche, ist eine Handlung des Ausschlusses wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht, die mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist, eine rechtmäßige Handlung, eine ordensregelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt: wenn sie aufgrund eines Vergehens erfolgt ist, aufgrund eines zur Beichte verpflichtenden Vergehens, aufgrund eines noch nicht gebeichteten Vergehens ... [pe] ... wenn sie nach einer Anmahnung erfolgt ist, nach einer Erinnerung, nach einer förmlichen Anklage eines Vergehens ... [pe] ... wenn sie in Anwesenheit [des Betroffenen] erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie nach einer Befragung erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie nach einem Geständnis erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie aufgrund eines Vergehens erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie aufgrund eines zur Beichte verpflichtenden Vergehens erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie aufgrund eines noch nicht gebeichteten Vergehens erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie nach einer Anmahnung erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie nach einer Erinnerung erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung ... [pe] ... wenn sie nach einer förmlichen Anklage eines Vergehens erfolgt ist, rechtmäßig und in einer einträchtigen Versammlung – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, ist eine Handlung des Ausschlusses wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht eine rechtmäßige Handlung, eine ordensregelkonforme Handlung und ordnungsgemäß beigelegt.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakamme Über die Handlung des Ausschlusses wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht. Dhammakammadvādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Die Zwölfergruppe der rechtmäßigen Handlungen ist abgeschlossen. Ākaṅkhamānachakkaṃ Die Sechsergruppe [der Handlungen], die nach Ermessen vollzogen werden können. 69. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. 69. „Mit drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt: [Wenn] er ein Zankstifter ist, ein Streitmacher, ein Urheber von Zwistigkeiten, ein Vielredner und ein Verursacher von Rechtsstreitigkeiten im Sangha; [wenn] er töricht ist, unerfahren, reich an Vergehen und disziplinlos; [wenn] er in unangemessenem Umgang mit Laien lebt – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt.“ ‘‘Aparehipi[Pg.74], bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Darüber hinaus, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist: [Wenn] er in der höheren Sittlichkeit mangelhaft an Tugend ist, wenn er im Verhalten mangelhaft an Benehmen ist, wenn er in der höheren Ansicht mangelhaft an rechter Ansicht ist – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Darüber hinaus, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt, der mit drei weiteren Faktoren ausgestattet ist: [Wenn] er zum Nachteil des Buddha spricht, zum Nachteil des Dhamma spricht, zum Nachteil des Sangha spricht – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses gegen einen Mönch vollziehen, weil dieser eine schädliche Ansicht nicht aufgibt.“ ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Gegen drei Mönche, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird: [Wenn] einer ein Zankstifter, Streitmacher, Urheber von Zwistigkeiten, Vielredner und Verursacher von Rechtsstreitigkeiten im Sangha ist; [wenn] einer töricht, unerfahren, reich an Vergehen und disziplinlos ist; [wenn] einer in unangemessenem Umgang mit Laien lebt – gegen diese drei Mönche, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Ebenso, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, gegen drei weitere Mönche einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird: [Wenn] einer in der höheren Sittlichkeit mangelhaft an Tugend ist; [wenn] einer im Verhalten mangelhaft an Benehmen ist; [wenn] einer in der höheren Ansicht mangelhaft an rechter Ansicht ist – gegen diese drei Mönche, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird.“ ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. Eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati [Pg.75] – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ, ākaṅkhamāno saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissage, ukkhepanīyakammaṃ kareyya. „Ebenso, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, gegen drei weitere Mönche einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird: [Wenn] einer zum Nachteil des Buddha spricht; [wenn] einer zum Nachteil des Dhamma spricht; [wenn] einer zum Nachteil des Sangha spricht – gegen diese drei Mönche, ihr Mönche, könnte der Sangha, wenn er es wünscht, einen Akt des Ausschlusses vollziehen, weil eine schädliche Ansicht nicht aufgegeben wird.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissage ukkhepanīyakamme Über die Handlung des Ausschlusses wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht. Ākaṅkhamānachakkaṃ niṭṭhitaṃ. Die Sechsergruppe [der Handlungen], die nach Ermessen vollzogen werden können, ist abgeschlossen. Tecattālīsavattaṃ Die dreiundvierzig Verhaltensregeln 70. ‘‘Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā…pe… na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. 70. „Mönche, ein Mönch, gegen den wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht der Akt der Suspendierung verhängt wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten: Er darf die höhere Weihe nicht erteilen, er darf keine Abhängigkeit (Nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf das Einverständnis zur Unterweisung von Nonnen nicht annehmen, und selbst wenn er dazu ernannt wurde, darf er die Nonnen nicht unterweisen. Er darf das Vergehen, aufgrund dessen der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht vom Orden gegen ihn verhängt wurde, nicht erneut begehen; ebenso darf er kein anderes ähnliches Vergehen oder ein noch schlimmeres begehen. Er darf den Rechtsakt nicht tadeln, und er darf diejenigen, die den Rechtsakt ausgeführt haben, nicht tadeln ...pe... Er darf den Uposatha eines ordentlichen Mönchs nicht aussetzen, er darf die Pavāraṇā nicht aussetzen, er darf keine förmliche Zurechtweisung (Savacaniya) aussprechen, er darf kein Verfahren (Anuvāda) einleiten, er darf nicht um Erlaubnis (Okāsa) bitten lassen, er darf niemanden wegen eines Vergehens anklagen, er darf niemanden an ein Vergehen erinnern und er darf sich nicht mit den Mönchen assoziieren.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakamme Über den Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht. Tecattālīsavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Pflichten sind abgeschlossen. 71. Atha kho saṅgho ariṭṭhassa bhikkhuno gaddhabādhipubbassa, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ akāsi – asambhogaṃ saṅghena. So saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato vibbhami. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma ariṭṭho bhikkhu gaddhabādhipubbo saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato vibbhamissatī’’ti? Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 71. Da vollzog der Orden gegen den Mönch Ariṭṭha, der früher ein Geierjäger war, den Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht – den Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Orden. Dieser trat, nachdem der Orden gegen ihn wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung vollzogen hatte, aus dem Orden aus. Jene Mönche, die bescheiden waren ...pe... die beschwerten sich, waren verärgert und machten ihrem Unmut Luft: „Wie kann es sein, dass der Mönch Ariṭṭha, der früher ein Geierjäger war, aus dem Orden austritt, nachdem der Orden gegen ihn wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung vollzogen hat?“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, ariṭṭho bhikkhu gaddhabādhipubbo [Pg.76] saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato vibbhamatī’’ti ? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma so, bhikkhave, moghapuriso saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato vibbhamissati? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetu. Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, wie man hört, Mönche, dass der Mönch Ariṭṭha, der früher ein Geierjäger war, aus dem Orden ausgetreten ist, nachdem der Orden gegen ihn wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung vollzogen hat?“ „Es ist wahr, Herr“, antworteten sie. Der Erhabene Buddha tadelte ihn: „Es ist ungebührlich ...pe... Wie kann dieser törichter Mensch nur aus dem Orden austreten, nachdem der Orden gegen ihn wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung vollzogen hat? Dies dient, Mönche, weder dazu, Nicht-Gläubige zu bekehren, noch ...pe...“ Nachdem er ihn getadelt ...pe... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Nun denn, Mönche, der Orden soll den Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht wieder aufheben.“ Nappaṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ Die dreiundvierzig (Punkte), bei denen nicht aufgehoben werden darf. 72. ‘‘Pañcahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Upasampādeti, nissayaṃ deti, sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissage, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. 72. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden: Er erteilt die höhere Weihe, er gewährt Abhängigkeit, er lässt sich von einem Novizen bedienen, er nimmt das Einverständnis zur Unterweisung von Nonnen an, und obwohl er ernannt wurde, unterweist er die Nonnen – bei einem Mönch, Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ garahati, kammike garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ…pe…. „Ferner, Mönche, darf bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Merkmalen ausgestattet ist, der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden: Er begeht das Vergehen erneut, aufgrund dessen der Orden gegen ihn wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht den Akt der Suspendierung verhängt hat; er begeht ein anderes ähnliches oder ein noch schlimmeres Vergehen; er tadelt den Rechtsakt; er tadelt diejenigen, die den Rechtsakt ausgeführt haben – bei einem Mönch, Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, darf der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden ...pe...“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. Pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, pavāraṇaṃ ṭhapeti, savacanīyaṃ karoti, anuvādaṃ paṭṭhapeti, okāsaṃ kāreti, codeti, sāreti, bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ nappaṭippassambhetabbaṃ. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Merkmalen ausgestattet ist, darf der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden: Er setzt den Uposatha eines ordentlichen Mönchs aus, er setzt die Pavāraṇā aus, er spricht eine förmliche Zurechtweisung aus, er leitet ein Verfahren ein, er lässt um Erlaubnis bitten, er klagt an, er erinnert an ein Vergehen, er assoziiert sich mit den Mönchen – bei einem Mönch, Mönche, der mit diesen acht Merkmalen ausgestattet ist, darf der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht nicht aufgehoben werden.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakamme Über den Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht. Nappaṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig (Punkte), bei denen nicht aufgehoben werden darf, sind abgeschlossen. Paṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ Die dreiundvierzig (Punkte), bei denen aufgehoben werden darf. 73. ‘‘Pañcahi[Pg.77], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na upasampādeti, na nissayaṃ deti, na sāmaṇeraṃ upaṭṭhāpeti, na bhikkhunovādakasammutiṃ sādiyati, sammatopi bhikkhuniyo na ovadati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. 73. „Mönche, bei einem Mönch, der mit fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht aufgehoben werden: Er erteilt die höhere Weihe nicht, er gewährt keine Abhängigkeit, er lässt sich nicht von einem Novizen bedienen, er nimmt das Einverständnis zur Unterweisung von Nonnen nicht an, und obwohl er ernannt wurde, unterweist er die Nonnen nicht – bei einem Mönch, Mönche, der mit diesen fünf Merkmalen ausgestattet ist, soll der Akt der Suspendierung wegen des Nichtaufgebens einer schädlichen Ansicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Yāya āpattiyā saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ kataṃ hoti taṃ āpattiṃ na āpajjati, aññaṃ vā tādisikaṃ, tato vā pāpiṭṭhataraṃ; kammaṃ na garahati, kammike na garahati – imehi kho, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ…pe…. „Mönche, bei einem Mönch, der mit weiteren fünf Faktoren ausgestattet ist, soll die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht aufgehoben werden. Er begeht nicht jene Verfehlung, wegen der die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, noch eine andere ähnliche oder eine noch schlimmere Verfehlung; er tadelt die rechtmäßige Handlung nicht und tadelt die Ausführenden der Handlung nicht – mit diesen fünf Faktoren ausgestattet, Mönche, soll bei einem Mönch die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht aufgehoben werden.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ. Na pakatattassa bhikkhuno uposathaṃ ṭhapeti, na pavāraṇaṃ ṭhapeti, na savacanīyaṃ karoti, na anuvādaṃ paṭṭhapeti, na okāsaṃ kāreti, na codeti, na sāreti, na bhikkhūhi sampayojeti – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambhetabbaṃ’’. „Mönche, bei einem Mönch, der mit acht Faktoren ausgestattet ist, soll die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht aufgehoben werden. Er setzt für einen Mönch von ordentlichem Stand weder das Uposatha noch die Pavāraṇā aus, er spricht keine förmliche Zurechtweisung aus, er erhebt keinen Vorwurf, er verlangt keine Erlaubnis zur Anklage, er klagt nicht an, er erinnert nicht an Verfehlungen und er misst sich nicht mit den Mönchen – mit diesen acht Faktoren ausgestattet, Mönche, soll bei einem Mönch die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht aufgehoben werden.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakamme Über die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht. Paṭippassambhetabbatecattālīsakaṃ niṭṭhitaṃ. Die dreiundvierzig Fälle, in denen die Handlung aufgehoben werden soll, sind abgeschlossen. 74. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, paṭippassambhetabbaṃ. Tena, bhikkhave, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakatena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa [Pg.78] kammassa paṭippassaddhiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 74. „Und so, Mönche, soll sie aufgehoben werden. Jener Mönch, gegen den die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, soll zur Sangha gehen, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich, gegen den die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, verhalte mich ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab, ich übe die Sühne-Praxis aus, ich bitte um die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll die Sangha informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheyya. Esā ñatti. „‚Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens Soundso, gegen den die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, übt die Sühne-Praxis aus und bittet um die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht. Wenn die Sangha bereit ist, möge sie dem Mönch Soundso die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht aufheben. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens Soundso, gegen den die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, übt die Sühne-Praxis aus und bittet um die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht. Die Sangha hebt dem Mönch Soundso die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht für den Mönch Soundso zusagt, der möge schweigen; wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghena, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammakato sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ paṭippassambheti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyassa kammassa paṭippassaddhi, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt... ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt: Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens Soundso, gegen den die Sangha die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht vollzogen hat, verhält sich ordnungsgemäß, legt seinen Stolz ab, übt die Sühne-Praxis aus und bittet um die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht. Die Sangha hebt dem Mönch Soundso die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht auf. Welchem Ehrwürdigen die Aufhebung der Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht für den Mönch Soundso zusagt, der möge schweigen; wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Paṭippassaddhaṃ saṅghena itthannāmassa bhikkhuno, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge, ukkhepanīyakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Aufgehoben ist von der Sangha dem Mönch Soundso die Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht. Da es der Sangha zusagt, deshalb schweigt sie. So nehme ich dies an.‘ Auf diese Weise soll sie aufgehoben werden.“ Pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhepanīyakammaṃ niṭṭhitaṃ sattamaṃ. Die siebte Aufhebungs-Handlung wegen des Nicht-Aufgebens einer schlechten Ansicht ist abgeschlossen. Kammakkhandhako paṭhamo. Das erste Kapitel über die Sangha-Handlungen ist abgeschlossen. Imamhi khandhake vatthū satta. In diesem Kapitel gibt es sieben Fälle. Tassuddānaṃ – Dessen Zusammenfassung: Paṇḍulohitakā [Pg.79] bhikkhū, sayaṃ bhaṇḍanakārakā; Tādise upasaṅkamma, ussahiṃsu ca bhaṇḍane. Die Mönche Paṇḍu und Lohitaka verursachten selbst Streitigkeiten; sie gingen zu Mönchen solcher Art und stachelten sie zum Streiten an. Anuppannāpi jāyanti, uppannānipi vaḍḍhare ; Appicchā pesalā bhikkhū, ujjhāyanti padassato. Noch nicht entstandene Streitigkeiten entstanden, und bereits entstandene wuchsen an; genügsame und gewissenhafte Mönche waren angesichts dessen unzufrieden. Saddhammaṭṭhitiko buddho, sayambhū aggapuggalo; Āṇāpesi tajjanīyakammaṃ sāvatthiyaṃ jino. Der im wahren Dhamma gefestigte Buddha, der aus sich selbst Erwachte, das höchste Wesen, der Sieger, ordnete in Sāvatthī die Tadelungs-Handlung an. Asammukhāppaṭipucchāppaṭiññāya katañca yaṃ; Anāpatti adesane, desitāya katañca yaṃ. Was in Abwesenheit, ohne Befragung oder ohne Geständnis vollzogen wurde; was vollzogen wurde, obwohl kein Vergehen vorlag, oder was als Nicht-Beichte-Vergehen trotz erfolgter Beichte vollzogen wurde; Acodetvā asāretvā, anāropetvā ca yaṃ kataṃ; Asammukhā adhammena, vaggena cāpi yaṃ kataṃ. was vollzogen wurde, ohne anzuklagen, ohne zu erinnern und ohne die Schuld festzustellen; was in Abwesenheit, unrechtmäßig oder durch eine unvollständige Gruppe vollzogen wurde; Appaṭipucchā adhammena, puna vaggena yaṃ kataṃ; Appaṭiññāya adhammena, vaggena cāpi yaṃ kataṃ. was ohne Befragung, unrechtmäßig und wiederum durch eine unvollständige Gruppe vollzogen wurde; was ohne Geständnis, unrechtmäßig und durch eine unvollständige Gruppe vollzogen wurde; Anāpatti adhammena, vaggena was ohne Vergehen, unrechtmäßig und durch eine unvollständige Gruppe Cāpi yaṃ kataṃ. vollzogen wurde; Adesanāgāminiyā, adhammavaggameva ca. bei einem Vergehen, das nicht durch Beichte bereinigt werden kann, unrechtmäßig und durch eine unvollständige Gruppe. Desitāya adhammena, vaggenāpi tatheva ca; Acodetvā adhammena, vaggenāpi tatheva ca. Ebenso ist eine Handlung [unrechtmäßig], die ungesetzlich und parteiisch durchgeführt wurde, obwohl das Vergehen bereits dargelegt worden war; ebenso, wenn sie ungesetzlich und parteiisch durchgeführt wurde, ohne den Betroffenen zuvor zur Rede gestellt zu haben. Asāretvā adhammena, vaggenāpi tatheva ca; Anāropetvā adhammena, vaggenāpi tatheva ca. Ebenso, wenn sie ungesetzlich und parteiisch durchgeführt wurde, ohne ihn erinnert zu haben; ebenso, wenn sie ungesetzlich und parteiisch durchgeführt wurde, ohne ihn des Vergehens beschuldigt zu haben. Kaṇhavāranayeneva, sukkavāraṃ vijāniyā; Saṅgho ākaṅkhamāno ca yassa tajjaniyaṃ kare. Nach der Methode der dunklen Seite (unrechtmäßige Akte) soll man auch die helle Seite (rechtmäßige Akte) verstehen; der Sangha mag gegen jenen Mönch, gegen den er es wünscht, die Tajjaniya-Handlung (Tadelung) ausführen. Bhaṇḍanaṃ bālo saṃsaṭṭho, adhisīle ajjhācāre; Atidiṭṭhivipannassa, saṅgho tajjaniyaṃ kare. Gegen einen Mönch, der streitsüchtig, töricht oder mit Laien verstrickt ist, der in der höheren Sittlichkeit, im rechten Wandel oder in der Ansicht fehlgegangen ist, mag der Sangha die Tajjaniya-Handlung ausführen. Buddhadhammassa [Pg.80] saṅghassa, avaṇṇaṃ yo ca bhāsati; Tiṇṇannampi ca bhikkhūnaṃ, saṅgho tajjaniyaṃ kare. Wer Schlechtes über den Buddha, den Dhamma oder den Sangha spricht – gegen diese drei Arten von Mönchen mag der Sangha die Tajjaniya-Handlung ausführen. Bhaṇḍanaṃ kārako eko, bālo saṃsagganissito; Adhisīle ajjhācāre, tatheva atidiṭṭhiyā. Einer, der Streit verursacht, ein Törichter, einer, der sich mit Laien einlässt; ebenso einer, der in der höheren Sittlichkeit, im rechten Wandel oder in der Ansicht fehlgegangen ist. Buddhadhammassa saṅghassa, avaṇṇaṃ yo ca bhāsati; Tajjanīyakammakato, evaṃ sammānuvattanā. Und wer Schlechtes über den Buddha, den Dhamma oder den Sangha spricht; für einen, gegen den die Tajjaniya-Handlung vollzogen wurde, gilt die folgende rechte Lebensführung: Upasampadanissayā, sāmaṇeraṃ upaṭṭhanā; Ovādasammatenāpi, na kare tajjanīkato. Ein Mönch, gegen den die Tajjaniya-Handlung vollzogen wurde, soll weder die Ordination noch den Schutz (Nissaya) gewähren, keinen Novizen betreuen und, selbst wenn er dazu bevollmächtigt ist, die Nonnen nicht belehren. Nāpajje tañca āpattiṃ, tādisañca tato paraṃ; Kammañca kammike cāpi, na garahe tathāvidho. Ein solcher Mönch soll weder jenes Vergehen noch ein ähnliches oder ein noch schlimmeres begehen; er soll weder die förmliche Handlung noch diejenigen Mönche, die sie ausführen, tadeln. Uposathaṃ pavāraṇaṃ, pakatattassa naṭṭhape; Savacaniṃ anuvādo, okāso codanena ca. Er darf weder das Uposatha noch die Pavāraṇā für einen ordentlichen Mönch aussetzen; er darf keine Rüge aussprechen, kein Amt übernehmen, keine Erlaubnis fordern und keine Beschuldigung vorbringen. Sāraṇaṃ sampayogañca, na kareyya tathāvidho; Upasampadanissayā, sāmaṇeraṃ upaṭṭhanā. Ein solcher soll keine Mahnung aussprechen und sich nicht verschwören; er soll weder die Ordination noch den Schutz gewähren, noch einen Novizen betreuen. Ovādasammatenāpi, pañcahaṅgehi na sammati; Tañcāpajjati āpattiṃ, tādisañca tato paraṃ. Selbst wenn er zur Belehrung bevollmächtigt ist, wird er durch diese fünf Punkte nicht von der Strafe entlastet, wenn er jenes Vergehen, ein ähnliches oder ein noch schlimmeres begeht. Kammañca kammike cāpi, garahanto na sammati; Uposathaṃ pavāraṇaṃ, savacanīyā ca novādo. Wer die Handlung oder diejenigen, welche die Handlung ausführen, tadelt, wird nicht entlastet; ebenso wer das Uposatha oder die Pavāraṇā aussetzt, Rügen ausspricht oder ein Amt übernimmt. Okāso codanañceva, sāraṇā sampayojanā; Imehaṭṭhaṅgehi yo yutto, tajjanānupasammati. Wer mit diesen acht Punkten behaftet ist – Erlaubnis fordern, Beschuldigung, Mahnung und Verschwörung –, dessen Tajjaniya-Handlung wird nicht beigelegt. Kaṇhavāranayeneva, sukkavāraṃ vijāniyā; Bālo āpattibahulo, saṃsaṭṭhopi ca seyyaso. Nach der Methode der dunklen Seite soll man auch die helle Seite verstehen; Seyyasaka war töricht, beging viele Vergehen und war mit Laien verstrickt. Niyassakammaṃ sambuddho, āṇāpesi mahāmuni; Kīṭāgirismiṃ dve bhikkhū, assajipunabbasukā. Die Niyassa-Handlung (Unterordnung) ordnete der vollkommen Erwachte, der große Weise, an; in Kīṭāgiri gab es zwei Mönche, Assaji und Punabbasu. Anācārañca [Pg.81] vividhaṃ, ācariṃsu asaññatā; Pabbājanīyaṃ sambuddho, kammaṃ sāvatthiyaṃ jino; Macchikāsaṇḍe sudhammo, cittassāvāsiko ahu. Diese begingen zügellos vielfältiges Fehlverhalten; in Sāvatthī ordnete der Sieger, der Erwachte, die Pabbājanīya-Handlung (Ausweisung) an. In Macchikāsaṇḍa war Sudhamma der ansässige Mönch des Laienanhängers Citta. Jātivādena khuṃseti, sudhammo cittupāsakaṃ; Paṭisāraṇīyakammaṃ, āṇāpesi tathāgato. Sudhamma beschimpfte den Laienanhänger Citta wegen dessen Herkunft; daraufhin ordnete der Tathāgata die Paṭisāraṇīya-Handlung (Versöhnung) an. Kosambiyaṃ channaṃ bhikkhuṃ, nicchantāpattiṃ passituṃ; Adassane ukkhipituṃ, āṇāpesi jinuttamo. In Kosambī ordnete der höchste Sieger an, den Mönch Channa wegen des Nichtsehens seines Vergehens auszuschließen, da er sich weigerte, das Vergehen einzusehen. Channo taṃyeva āpattiṃ, paṭikātuṃ na icchati; Ukkhepanāppaṭikamme, āṇāpesi vināyako. Channa wollte ebendieses Vergehen nicht sühnen; wegen der Nicht-Sühne ordnete der Wegweiser den Ausschluss (Ukkhepana) an. Pāpadiṭṭhi ariṭṭhassa, āsi aññāṇanissitā; Diṭṭhiyāppaṭinissagge, ukkhepaṃ jinabhāsitaṃ. Ariṭṭha hatte eine böse Ansicht, die auf Unwissenheit beruhte; wegen des Nichtaufgebens dieser Ansicht lehrte der Sieger die Ukkhepana-Handlung. Niyassakammaṃ pabbajjaṃ, tatheva paṭisāraṇī; Adassanāppaṭikamme, anissagge ca diṭṭhiyā. Ebenso lehrte der Sieger die Niyassa-Handlung, die Pabbājanīya-Handlung, die Paṭisāraṇīya-Handlung sowie die Handlungen wegen des Nichtsehens, der Nicht-Sühne und des Nichtaufgebens einer Ansicht. Davānācārūpaghāti, micchāājīvameva ca; Pabbājanīyakammamhi, atirekapadā ime. Spielerei, Fehlverhalten, schädigendes Verhalten und falscher Lebensunterhalt – dies sind die zusätzlichen Begriffe bei der Pabbājanīya-Handlung. Alābhāvaṇṇā dve pañca, dve pañcakāti nāmakā ; Paṭisāraṇīyakammamhi, atirekapadā ime. Nicht-Gewinn und Tadel, die zwei Fünfergruppen namens 'pañcaka' – dies sind die zusätzlichen Begriffe bei der Paṭisāraṇīya-Handlung. Tajjanīyaṃ niyassañca, duve kammāpi sādisā ; Pabbajjā paṭisārī ca, atthi padātirittatā. Die Tajjaniya- und die Niyassa-Handlung, diese beiden Handlungen sind einander ähnlich; bei der Pabbājanīya- und der Paṭisāraṇīya-Handlung gibt es zusätzliche Begriffe. Tayo ukkhepanā kammā, sadisā te vibhattito; Tajjanīyanayenāpi, sesakammaṃ vijāniyāti. Die drei Ukkhepana-Handlungen sind in ihrer Ausführung einander ähnlich; nach der Methode der Tajjaniya-Handlung soll man auch die übrigen Handlungen verstehen. Kammakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die förmlichen Handlungen (Kammakkhandhaka) ist abgeschlossen. 2. Pārivāsikakkhandhakaṃ 2. Kapitel über diejenigen, die eine Bewährungszeit (Parivāsa) durchlaufen 1. Pārivāsikavattaṃ 1. Die Pflichten für Mönche in der Bewährungszeit 75. Tena [Pg.82] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena pārivāsikā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma pārivāsikā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikamma’’nti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 75. Zu jener Zeit weilte der erwachte Erhabene in Sāvatthī, im Jeta-Hain, im Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu dieser Zeit ließen sich Mönche, die eine Bewährungszeit (Parivāsa) durchliefen, von ordentlichen Mönchen (Pakatatta) Ehrerbietung erweisen: durch Verbeugung, Aufstehen zur Begrüßung, ehrerbietiges Zusammenlegen der Hände, schickliches Verhalten, Herbeibringen eines Sitzes, Herbeibringen einer Schlafstätte, Bereitstellen von Wasser zum Waschen der Füße, eines Fußschemels und eines Fußabstreifers, Entgegennahme von Almosenschale und Gewand sowie durch Rückenmassage beim Baden. Jene Mönche, die bescheiden waren ... sie beschwerten sich, waren verärgert und machten ihrem Unmut Luft: 'Wie können es Mönche, die eine Bewährungszeit durchlaufen, nur zulassen, dass ihnen von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung erwiesen wird durch Verbeugung, Aufstehen zur Begrüßung, ehrerbietiges Zusammenlegen der Hände, schickliches Verhalten, Herbeibringen eines Sitzes, Herbeibringen einer Schlafstätte, Bereitstellen von Wasser zum Waschen der Füße, eines Fußschemels und eines Fußabstreifers, Entgegennahme von Almosenschale und Gewand sowie durch Rückenmassage beim Baden!' Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, pārivāsikā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikamma’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma, bhikkhave, pārivāsikā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sāditabbaṃ pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāro, seyyābhihāro, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Yo sādiyeyya, āpatti dukkaṭassa. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Sangha der Mönche zusammenkommen und fragte die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche, die sich im Parivāsa-Stand befinden, Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, ehrerbietiges Falten der Hände, respektvolles Verhalten, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen eines Lagers, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel, ein Fußbrett, das Entgegennehmen von Schale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Bad von regulären Mönchen annehmen?“ – „Es ist wahr, o Erhabener.“ Der Buddha, der Erhabene, tadelte sie: „Es ist ungebührlich ... wie können es Mönche, die sich im Parivāsa-Stand befinden, wagen, von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, ehrerbietiges Falten der Hände, respektvolles Verhalten, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen eines Lagers, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel, ein Fußbrett, das Entgegennehmen von Schale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Bad anzunehmen? Dies, ihr Mönche, dient nicht dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben ...“ Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Mönche, ein Mönch, der sich im Parivāsa-Stand befindet, darf von regulären Mönchen keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein ehrerbietiges Falten der Hände, kein respektvolles Verhalten, kein Herbeibringen eines Sitzes, kein Herbeibringen eines Lagers, kein Wasser zum Waschen der Füße, keinen Fußschemel, kein Fußbrett, kein Entgegennehmen von Schale und Gewand sowie kein Abreiben des Rückens beim Bad annehmen. Wer dies annimmt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pārivāsikānaṃ bhikkhūnaṃ mithu yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. „Ich gestatte, ihr Mönche, dass Mönche im Parivāsa-Stand untereinander gemäß dem Dienstalter Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, ehrerbietiges Falten der Hände, respektvolles Verhalten, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen eines Lagers, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel, ein Fußbrett, das Entgegennehmen von Schale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Bad erweisen.“ ‘‘Anujānāmi[Pg.83], bhikkhave, pārivāsikānaṃ bhikkhūnaṃ pañca yathāvuḍḍhaṃ – uposathaṃ, pavāraṇaṃ, vassikasāṭikaṃ, oṇojanaṃ, bhattaṃ. Tena hi, bhikkhave, pārivāsikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā pārivāsikehi bhikkhūhi vattitabbaṃ. „Ich gestatte, ihr Mönche, für Mönche im Parivāsa-Stand fünf Dinge gemäß dem Dienstalter: das Uposatha-Ritual, die Pavāraṇā-Zeremonie, das Regen-Gewand, die Zuweisung von Speisen (Oṇojana) und das gemeinschaftliche Mahl. Daher, ihr Mönche, werde ich nun die Verpflichtungen für Mönche im Parivāsa-Stand festlegen, wie sie sich zu verhalten haben.“ 76. ‘‘Pārivāsikena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 76. „Ein Mönch, der sich im Parivāsa-Stand befindet, ihr Mönche, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei die ordnungsgemäße Lebensweise:“ Na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena parivāso dinno hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabbaṃ. „Er darf niemanden zum Vollmönch weihen (Upasampadā), er darf keine Abhängigkeit (Nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen (Sāmaṇera) bedienen lassen, er darf nicht nach der Ermächtigung zur Belehrung von Nonnen streben, und selbst wenn er ermächtigt ist, darf er Nonnen nicht belehren. Er darf nicht in jenes Vergehen zurückfallen, dessentwegen ihm der Parivāsa-Stand auferlegt wurde, noch darf er ein ähnliches oder ein schlimmeres Vergehen begehen. Er darf weder das rechtmäßige Verfahren (Kamma) noch die Mönche, die das Verfahren durchführen, tadeln. Er darf einem regulären Mönch weder das Uposatha-Ritual noch die Pavāraṇā-Zeremonie verweigern; er darf keine formelle Ermahnung (Savacaniya) aussprechen, keine Anklage einleiten, nicht um Erlaubnis zur Zurechtweisung bitten, niemanden beschuldigen, niemanden an ein Vergehen erinnern und keine Streitigkeiten unter den Mönchen stiften.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā pakatattassa bhikkhuno purato gantabbaṃ, na purato nisīditabbaṃ. Yo hoti saṅghassa āsanapariyanto seyyāpariyanto vihārapariyanto so tassa padātabbo. Tena ca so sāditabbo. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf nicht vor einem regulären Mönch gehen und sich nicht vor ihm setzen. Welches auch immer der letzte Sitzplatz, das letzte Lager oder die letzte Wohnstätte der Sangha ist, diese soll ihm zugewiesen werden. Und er soll mit dieser zufrieden sein.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā puresamaṇena vā pacchāsamaṇena vā kulāni upasaṅkamitabbāni, na āraññikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na piṇḍapātikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na ca tappaccayā piṇḍapāto nīharāpetabbo – mā maṃ jāniṃsūti. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf die Häuser der Familien nicht in Begleitung eines regulären Mönches aufsuchen, weder indem er vorangeht noch indem er ihm folgt. Er darf die Übung des Waldbewohnens (Āraññikaṅga) nicht aufnehmen und auch nicht die Übung des Almosenganges (Piṇḍapātikaṅga). Er darf sich nicht aus diesem Grund – damit man ihn nicht erkenne – die Almosenspeise bringen lassen.“ ‘‘Pārivāsikena, bhikkhave, bhikkhunā āgantukena ārocetabbaṃ, āgantukassa ārocetabbaṃ, uposathe ārocetabbaṃ, pavāraṇāya ārocetabbaṃ. Sace gilāno hoti, dūtenapi ārocetabbaṃ. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, muss seinen Stand melden, wenn er als Ankömmling eintrifft; er muss ihn ankommenden Mönchen melden; er muss ihn am Uposatha-Tag und am Pavāraṇā-Tag melden. Wenn er krank ist, muss er es durch einen Boten melden lassen.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na[Pg.84], bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr. Er darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf nicht von einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr. Er darf nicht von einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr. Er darf nicht von einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Ein Mönch im Parivāsa-Stand, ihr Mönche, darf nicht von einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr. Er darf nicht von einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr. Er darf nicht von einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche befinden, zu einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche befinden, außer in Begleitung eines regulären Mönches oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko anāvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung (Parivāsa) steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra [Pg.85] pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko anāvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben.“ ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko anāvāso gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben. Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf nicht ohne die Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder ohne das Vorliegen einer Gefahr von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche einer anderen Gemeinschaft leben.“ 80. ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. 80. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko anāvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo[Pg.86], bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko anāvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko anāvāso, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf von einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort zu einem von Mönchen bewohnten Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, in dem Mönche der gleichen Gemeinschaft leben, wenn er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ 81. ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ. Pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ. Pakatatto bhikkhu āsanena nimantetabbo. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. 81. „Mönche, ein Mönch, der unter Bewährung steht, darf sich nicht zusammen mit einem ordentlichen Mönch unter einem gemeinsamen Dach in einem Wohnort aufhalten; er darf sich nicht zusammen mit ihm unter einem gemeinsamen Dach in einem Nicht-Wohnort aufhalten; er darf sich nicht zusammen mit ihm unter einem gemeinsamen Dach in einem Wohnort oder Nicht-Wohnort aufhalten. Wenn er einen ordentlichen Mönch sieht, muss er von seinem Sitz aufstehen. Er muss dem ordentlichen Mönch einen Sitzplatz anbieten. Er darf nicht zusammen mit einem ordentlichen Mönch auf demselben Sitz sitzen. Wenn dieser auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er selbst nicht auf einem hohen Sitz sitzen. Wenn dieser auf dem Boden sitzt, darf er selbst nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf demselben Wandelgang (Caṅkama) auf- und abgehen wie dieser. Wenn dieser auf einem niedrigen Wandelgang geht, darf er selbst nicht auf einem hohen Wandelgang gehen. Wenn dieser auf dem Boden geht, darf er selbst nicht auf einem Wandelgang gehen.“ 82. ‘‘Na, bhikkhave, pārivāsikena bhikkhunā pārivāsikena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattacārikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… abbhānārahena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; na ekāsane nisīditabbaṃ[Pg.87], na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. 82. „Mönche, ein Mönch, der die Bewährungszeit (Parivāsa) ableistet, darf nicht zusammen mit einem älteren Mönch, der ebenfalls die Bewährungszeit ableistet... [oder] mit einem Mönch, der zur Zurückstufung an den Anfang (mūlāya paṭikassanā) verpflichtet ist... [oder] mit einem Mönch, der zur Mānatta-Disziplin verpflichtet ist... [oder] mit einem Mönch, der die Mānatta-Disziplin ausübt... [oder] mit einem Mönch, der zur Rehabilitation (Abbhāna) berechtigt ist, in einer Unterkunft unter demselben Dach wohnen; er darf nicht in einem Gebäude ohne festen Wohnsitz unter demselben Dach wohnen; er darf weder in einem Wohngebäude noch in einem Nicht-Wohngebäude unter demselben Dach wohnen. Er darf nicht auf demselben Sitz sitzen. Wenn der andere auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen. Wenn der andere auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf demselben Gehweg (Caṅkama) auf und ab gehen. Wenn der andere auf einem niedrigen Gehweg geht, darf er nicht auf einem hohen Gehweg gehen. Wenn der andere auf dem Boden geht, darf er nicht auf einem Gehweg gehen.“ ‘‘Pārivāsikacatuttho ce, bhikkhave, parivāsaṃ dadeyya, mūlāya paṭikasseyya, mānattaṃ dadeyya, taṃvīso abbheyya, akammaṃ, na ca karaṇīya’’nti. „Mönche, wenn eine Gruppe von vier Mönchen, von denen einer die Bewährungszeit ableistet (als vierter), die Bewährungszeit gewähren würde, an den Anfang zurückstufen würde oder die Mānatta-Disziplin gewähren würde; oder wenn eine Gruppe von zwanzig Mönchen, von denen einer die Bewährungszeit ableistet (als zwanzigster), die Rehabilitation (Abbhāna) gewähren würde, so ist dies kein rechtmäßiger formeller Akt und darf nicht vollzogen werden. Dies ist die rechte Verhaltensweise.“ Catunnavutipārivāsikavattaṃ niṭṭhitaṃ. Das aus vierundneunzig Punkten bestehende Gelübde für Mönche in der Bewährungszeit ist abgeschlossen. 83. Atha kho āyasmā upāli yena bhagavā tenupasaṅkami. Upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā upāli bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kati nu kho, bhante, pārivāsikassa bhikkhuno ratticchedā’’ti? ‘‘Tayo kho, upāli, pārivāsikassa bhikkhuno ratticchedā. Sahavāso, vippavāso, anārocanā – ime kho, upāli, tayo pārivāsikassa bhikkhuno ratticchedā’’ti. 83. Da begab sich der ehrwürdige Upāli dorthin, wo der Erhabene war. Nachdem er herangetreten war, grüßte er den Erhabenen ehrfurchtsvoll und setzte sich beiseite nieder. Zur Seite sitzend sagte der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: „Herr, wie viele Arten der Unterbrechung der Nächte (ratticcheda) gibt es für einen Mönch in der Bewährungszeit?“ „Es gibt drei Arten der Unterbrechung der Nächte für einen Mönch in der Bewährungszeit, Upāli: Zusammenwohnen (sahavāso), Getrenntwohnen (vippavāso) und das Nicht-Bekanntgeben (anārocanā). Dies sind, Upāli, die drei Arten der Unterbrechung der Nächte für einen Mönch in der Bewährungszeit.“ 84. Tena kho pana samayena sāvatthiyaṃ mahābhikkhusaṅgho sannipatito hoti. Na sakkonti pārivāsikā bhikkhū parivāsaṃ sodhetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, parivāsaṃ nikkhipituṃ. Evañca pana, bhikkhave, nikkhipitabbo. Tena pārivāsikena bhikkhunā ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘parivāsaṃ nikkhipāmī’ti. Nikkhitto hoti parivāso. ‘Vattaṃ nikkhipāmī’ti. Nikkhitto hoti parivāso. 84. Zu jener Zeit nun war eine große Mönchsgemeinde in Sāvatthī versammelt. Die Mönche in der Bewährungszeit konnten ihre Bewährung aufgrund der Menge nicht ordnungsgemäß durchführen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, Mönche, die Bewährungszeit abzulegen (auszusetzen). Und so, Mönche, soll sie abgelegt werden: Jener Mönch in der Bewährungszeit soll zu einem Mönch gehen, das Obergewand über eine Schulter legen, sich hinhocken, die Hände respektvoll zusammenlegen und so sprechen: ‚Ich lege die Bewährungszeit ab.‘ Damit ist die Bewährungszeit abgelegt. Oder er soll sprechen: ‚Ich lege die Verpflichtung (vatta) ab.‘ Damit ist die Bewährungszeit abgelegt.“ 85. Tena kho pana samayena sāvatthiyā bhikkhū tahaṃ tahaṃ pakkamiṃsu. Sakkonti pārivāsikā bhikkhū parivāsaṃ sodhetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, parivāsaṃ samādiyituṃ. Evañca pana, bhikkhave, samādiyitabbo. Tena pārivāsikena bhikkhunā ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā [Pg.88] ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘parivāsaṃ samādiyāmī’ti. Samādinno hoti parivāso. ‘Vattaṃ samādiyāmī’ti. Samādinno hoti parivāso’’. 85. Zu jener Zeit begaben sich die Mönche von Sāvatthī an verschiedene Orte. Nun konnten die Mönche in der Bewährungszeit ihre Bewährung ordnungsgemäß durchführen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, Mönche, die Bewährungszeit wieder aufzunehmen. Und so, Mönche, soll sie aufgenommen werden: Jener Mönch in der Bewährungszeit soll zu einem Mönch gehen, das Obergewand über eine Schulter legen, sich hinhocken, die Hände respektvoll zusammenlegen und so sprechen: ‚Ich nehme die Bewährungszeit wieder auf.‘ Damit ist die Bewährungszeit aufgenommen. Oder er soll sprechen: ‚Ich nehme die Verpflichtung wieder auf.‘ Damit ist die Bewährungszeit aufgenommen.“ Pārivāsikavattaṃ niṭṭhitaṃ. Das Gelübde für Mönche in der Bewährungszeit ist abgeschlossen. 2. Mūlāyapaṭikassanārahavattaṃ 2. Das Gelübde für Mönche, die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet sind 86. Tena kho pana samayena mūlāyapaṭikassanārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma mūlāyapaṭikassanārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 86. Zu jener Zeit nahmen Mönche, die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet waren, von den ordentlichen Mönchen (pakatattā) Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Zusammenlegen der Hände, respektvolle Dienste, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen einer Schlafstätte, das Bereitstellen von Fußwaschwasser, den Fußschemel, das Fußgestell, das Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Baden an. Jene Mönche, die bescheiden waren... diese beklagten sich, waren empört und verbreiteten Unmut: „Wie können es Mönche, die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet sind, nur zulassen, dass ordentliche Mönche ihnen Ehrerbietung erweisen, vor ihnen aufstehen... [oder] ihnen beim Baden den Rücken abreiben?“ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ! Netaṃ bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sāditabbaṃ pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāro, seyyābhihāro, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Yo sādiyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahānaṃ bhikkhūnaṃ mithu yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahānaṃ bhikkhūnaṃ pañca yathāvuḍḍhaṃ – uposathaṃ[Pg.89], pavāraṇaṃ, vassikasāṭikaṃ, oṇojanaṃ, bhattaṃ. Tena hi, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññāpessāmi yathā mūlāyapaṭikassanārahehi bhikkhūhi vattitabbaṃ. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, Mönche, dass Mönche, die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet sind, von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung... [und] das Abreiben des Rückens beim Baden annehmen?“ „Es ist wahr, o Erhabener.“ Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Es ist ungebührlich... Wie können es Mönche, die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet sind, nur zulassen, dass ordentliche Mönche ihnen Ehrerbietung erweisen, vor ihnen aufstehen... [oder] beim Baden den Rücken abreiben! Dies dient, Mönche, nicht dazu, diejenigen zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben... Nachdem er sie getadelt hatte... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Mönche, ein Mönch, der zur Zurückstufung an den Anfang verpflichtet ist, darf von ordentlichen Mönchen keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein Zusammenlegen der Hände, keine respektvollen Dienste, kein Herbeibringen eines Sitzes, kein Herbeibringen einer Schlafstätte, kein Bereitstellen von Fußwaschwasser, keinen Fußschemel, kein Fußgestell, kein Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand sowie kein Abreiben des Rückens beim Baden annehmen. Wer dies annimmt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube jedoch, Mönche, unter den zur Zurückstufung an den Anfang verpflichteten Mönchen gegenseitige Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung... [und] das Abreiben des Rückens beim Baden gemäß dem Dienstalter. Ich erlaube den zur Zurückstufung an den Anfang verpflichteten Mönchen fünf Dinge gemäß dem Dienstalter: das Uposatha-Fest, die Pavāraṇa-Zeremonie, die Entgegennahme des Regenmantels (vassikasāṭika), die Zuteilung von Resten (oṇojana) und die Mahlzeit (bhatta). Daher, Mönche, werde ich für die zur Zurückstufung an den Anfang verpflichteten Mönche das Gelübde festlegen, wie sie sich zu verhalten haben.“ 87. ‘‘Mūlāyapaṭikassanārahena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 87. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang [seiner Bußzeit] würdig ist, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten:“ Na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena mūlāya paṭikassanāraho kato hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabbaṃ. „Er darf keine Vollordination erteilen, keine Anleitung (Nissaya) geben, keinen Sāmaṇera für sich Dienst tun lassen, nicht die Zustimmung zur Belehrung von Nonnen annehmen und, selbst wenn er dazu bestimmt wurde, die Nonnen nicht belehren. Er darf nicht jenes Vergehen begehen, wegen dessen er vom Sangha an den Anfang zurückversetzt wurde, noch ein anderes ähnliches Vergehen, noch ein schlimmeres als dieses. Er darf das [Rechts-]Verfahren nicht tadeln und jene, die das Verfahren durchführen, nicht tadeln. Er darf einem ordentlichen Mönch weder den Uposatha noch die Pavāraṇā aussetzen. Er darf keine formelle Rüge aussprechen, kein Verfahren einleiten, nicht um Erlaubnis [für eine Beschuldigung] bitten, nicht beschuldigen, nicht [an ein Vergehen] erinnern und nicht mit den Mönchen [in rechtlichen Angelegenheiten] zusammenwirken.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā pakatattassa bhikkhuno purato gantabbaṃ, na purato nisīditabbaṃ. Yo hoti saṅghassa āsanapariyanto seyyāpariyanto vihārapariyanto so tassa padātabbo. Tena ca so sāditabbo. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht vor einem ordentlichen Mönch hergehen und sich nicht vor ihm niedersetzen. Welches auch immer der letzte Sitzplatz, das letzte Lager oder die letzte Behausung des Sangha ist, diese soll ihm zugewiesen werden. Und er hat damit zufrieden zu sein.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā puresamaṇena vā pacchāsamaṇena vā kulāni upasaṅkamitabbāni, na āraññikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na piṇḍapātikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na ca tappaccayā piṇḍapāto nīharāpetabbo – mā maṃ jāniṃsūti. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht mit einem ordentlichen Mönch als vorangehendem oder nachfolgendem Begleiter in die Häuser von Familien gehen. Er darf nicht die Übung eines Waldbewohners (Araññikaṅga) auf sich nehmen, nicht die Übung eines Almosensammlers (Piṇḍapātikaṅga) auf sich nehmen, und er darf sich nicht aufgrund dieses Zustandes Almosenspeise bringen lassen, in der Absicht: ‚Damit sie mich nicht erkennen‘.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte ohne Mönche gehen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Wohnstätte mit Mönchen zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na[Pg.90], bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Wohnstätte mit Mönchen entweder zu einer Wohnstätte oder zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte ohne Mönche gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen …pe… weder zu einer Wohnstätte noch zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf weder von einer Wohnstätte noch von einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte ohne Mönche gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen …pe… weder zu einer Wohnstätte noch zu einer Nicht-Wohnstätte ohne Mönche gehen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… weder zu einer Wohnstätte noch zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche einer anderen Gemeinschaft (nānāsaṃvāsakā) weilen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht von einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… weder zu einer Wohnstätte noch zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche einer anderen Gemeinschaft weilen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf weder von einer Wohnstätte noch von einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… weder zu einer Wohnstätte noch zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche einer anderen Gemeinschaft weilen, es sei denn in Begleitung eines ordentlichen Mönchs oder im Falle einer Gefahr.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf von einer Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen …pe… zu einer Wohnstätte oder zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche derselben Gemeinschaft (samānasaṃvāsakā) weilen, von der er weiß: ‚Ich kann noch am selben Tag ankommen‘.“ ‘‘Gantabbo[Pg.91], bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf von einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen …pe… zu einer Wohnstätte oder zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche derselben Gemeinschaft weilen, von der er weiß: ‚Ich kann noch am selben Tag ankommen‘.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf von einer Wohnstätte oder einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen zu einer Wohnstätte mit Mönchen gehen …pe… zu einer Nicht-Wohnstätte mit Mönchen …pe… zu einer Wohnstätte oder zu einer Nicht-Wohnstätte gehen, in der Mönche derselben Gemeinschaft weilen, von der er weiß: ‚Ich kann noch am selben Tag ankommen‘.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ, pakatatto bhikkhu āsanena nimantetabbo; na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekāsane nisīditabbaṃ; na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ; na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Mönche, ein Mönch, der einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, darf nicht zusammen mit einem ordentlichen Mönch in einer Wohnstätte unter einem Dach weilen, nicht in einer Nicht-Wohnstätte unter einem Dach weilen, nicht in einer Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte unter einem Dach weilen. Wenn er einen ordentlichen Mönch sieht, hat er sich von seinem Sitz zu erheben; der ordentliche Mönch ist mit einem Sitzplatz einzuladen. Er darf nicht mit einem ordentlichen Mönch auf demselben Sitz sitzen. Wenn jener auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn jener auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf demselben Gehweg (Caṅkama) auf- und abgeben; wenn jener auf einem niedrigen Gehweg geht, darf er nicht auf einem hohen Gehweg gehen; wenn jener auf dem Erdboden geht, darf er nicht auf einem Gehweg gehen.“ ‘‘Na, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā pārivāsikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mūlāyapaṭikassanārahena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattacārikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… abbhānārahena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; na ekāsane nisīditabbaṃ; na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Mönche, ein Mönch, der es verdient, an den Anfang (der Bußzeit) zurückversetzt zu werden, darf nicht zusammen mit einem Mönch, der die Bewährungszeit (Parivāsa) ableistet, ... [oder] mit einem älteren Mönch, der es verdient, an den Anfang zurückversetzt zu werden, ... [oder] mit einem Mönch, der die Mānatta-Disziplin verdient, ... [oder] mit einem Mönch, der die Mānatta-Disziplin ausübt, ... [oder] mit einem Mönch, der die Rehabilitation (Abbhāna) verdient, unter einem Dach in einer Unterkunft wohnen, noch darf er unter einem Dach an einem Ort wohnen, der keine Unterkunft ist, noch darf er unter einem Dach sowohl in einer Unterkunft als auch an einem Ort wohnen, der keine Unterkunft ist; er darf nicht auf demselben Sitz sitzen; wenn ein ordentlicher Mönch auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn ein ordentlicher Mönch auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen; er darf nicht auf demselben Wandelpfad (Caṅkama) auf und ab gehen; wenn ein ordentlicher Mönch auf einem niedrigen Wandelpfad geht, darf er nicht auf einem hohen Wandelpfad gehen; wenn ein ordentlicher Mönch auf dem Erdboden geht, darf er nicht auf einem Wandelpfad gehen.“ ‘‘Mūlāyapaṭikassanārahacatuttho ce, bhikkhave, parivāsaṃ dadeyya, mūlāya paṭikasseyya, mānattaṃ dadeyya, taṃvīso abbheyya, akammaṃ, na ca karaṇīya’’nti. „Mönche, wenn eine Gruppe von vier Mönchen, bei der ein Mönch, der die Rückversetzung an den Anfang verdient, der vierte ist, die Bewährungszeit gewähren sollte, an den Anfang zurückversetzen sollte oder die Mānatta-Disziplin gewähren sollte; oder wenn eine Gruppe von zwanzig Mönchen, bei der er einer der zwanzig ist, die Rehabilitation gewähren sollte, so ist dies eine ungültige Rechtshandlung und darf nicht durchgeführt werden.“ Mūlāyapaṭikassanārahavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die Pflichten für einen Mönch, der die Rückversetzung an den Anfang verdient, sind abgeschlossen. 3. Mānattārahavattaṃ 3. 3. Die Pflichten für einen Mönch, der die Mānatta-Disziplin verdient 88. Tena [Pg.92] kho pana samayena mānattārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Ye te bhikkhū appicchā …pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma mānattārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikamma’’nti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, mānattārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma, bhikkhave, mānattārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sāditabbaṃ pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Yo sādiyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, mānattārahānaṃ bhikkhūnaṃ mithu yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, mānattārahānaṃ bhikkhūnaṃ pañca yathāvuḍḍhaṃ – uposathaṃ, pavāraṇaṃ, vassikasāṭikaṃ, oṇojanaṃ, bhattaṃ. Tena hi, bhikkhave, mānattārahānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññāpessāmi yathā mānattārahehi bhikkhūhi vattitabbaṃ. 88. Zu jener Zeit nahmen Mönche, welche die Mānatta-Disziplin verdienten, von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Zusammenlegen der Hände, ehrerbietige Dienste, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen eines Lagers, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel, eine Fußstütze, das Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Bad an. Jene Mönche, die bescheiden waren, ... beklagten sich, waren entrüstet und verbreiteten Unmut: „Wie können Mönche, die Mānatta verdienen, von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Zusammenlegen der Hände, ehrerbietige Dienste, das Herbeibringen eines Sitzes, das Herbeibringen eines Lagers, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel, eine Fußstütze, das Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand sowie das Abreiben des Rückens beim Bad annehmen?“ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, Mönche, dass Mönche, die Mānatta verdienen, von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen ... [und] das Abreiben des Rückens beim Bad annehmen?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ Der erwachte Erhabene tadelte sie: „Es ist ungebührlich ... Wie können Mönche, die Mānatta verdienen, Mönche, Ehrerbietung von ordentlichen Mönchen annehmen? Dies dient nicht dazu, jene zu bekehren, die noch nicht gläubig sind...“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf von ordentlichen Mönchen keine Ehrerbietung, kein Aufstehen ... [und] kein Abreiben des Rückens beim Bad annehmen. Wer dies annimmt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, dass Mönche, die Mānatta verdienen, untereinander gemäß dem Alter Ehrerbietung, Aufstehen ... [und] Abreiben des Rückens beim Bad praktizieren. Ich erlaube, Mönche, für Mönche, die Mānatta verdienen, fünf Dinge gemäß dem Alter: Uposatha, Pavāraṇā, das Gewand für die Regenzeit, das Entgegennehmen dargebrachter Speisen (Oṇojana) und Mahlzeiten. Daher, Mönche, werde ich nun die Pflichten für Mönche, die Mānatta verdienen, festsetzen, so wie sie sich verhalten sollen.“ 89. ‘‘Mānattārahena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 89. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten:“ Na upasampādetabbaṃ…pe… (yathā mūlāya paṭikassanā, tathā vitthāretabbaṃ.) Na bhikkhūhi sampayojetabbaṃ. „Er darf keine Ordination (Upasampadā) erteilen ... [usw.] (wie bei der Rückversetzung an den Anfang ausführlich dargelegt, so ist es auch hier auszuführen). Er darf sich nicht (in rechtlichen Belangen) mit ordentlichen Mönchen zusammenschließen.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā pakatattassa bhikkhuno purato gantabbaṃ, na purato nisīditabbaṃ. Yo hoti saṅghassa āsanapariyanto seyyāpariyanto vihārapariyanto so tassa padātabbo. Tena ca so sāditabbo. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht vor einem ordentlichen Mönch hergehen oder sich vor ihn setzen. Welches auch immer der letzte Sitzplatz, das letzte Lager oder die letzte Zelle der Gemeinschaft ist, dies soll ihm zugewiesen werden. Und er muss damit zufrieden sein.“ ‘‘Na[Pg.93], bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā puresamaṇena vā pacchāsamaṇena vā kulāni upasaṅkamitabbāni, na āraññikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na piṇḍapātikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na ca tappaccayā piṇḍapāto nīharāpetabbo – mā maṃ jāniṃsūti. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf Häuser nicht so betreten, dass er einen ordentlichen Mönch als vorangehenden oder nachfolgenden Begleiter hat; er darf die Wald-Praxis (Āraññikaṅga) nicht auf sich nehmen; er darf die Almosengang-Praxis (Piṇḍapātikaṅga) nicht auf sich nehmen; und er darf sich aufgrund dieses Umstandes (der Mānatta-Disziplin) keine Almosenspeise bringen lassen, in der Absicht: ‚Damit sie mich nicht als einen solchen erkennen.‘“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht von einer Unterkunft, in der sich Mönche befinden, zu einer Unterkunft gehen, in der sich keine Mönche befinden, es sei denn mit einem ordentlichen Mönch oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, manattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht von einer Unterkunft, in der sich Mönche befinden, zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist und in dem sich keine Mönche befinden, es sei denn mit einem ordentlichen Mönch oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht von einer Unterkunft, in der sich Mönche befinden, entweder zu einer Unterkunft oder zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist, wenn sich dort keine Mönche befinden, es sei denn mit einem ordentlichen Mönch oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht von einem Ort, der keine Unterkunft ist und in dem sich Mönche befinden, zu einer Unterkunft gehen, in der sich keine Mönche befinden ... zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist und in dem sich keine Mönche befinden ... entweder zu einer Unterkunft oder zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist, wenn sich dort keine Mönche befinden, es sei denn mit einem ordentlichen Mönch oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der Mānatta verdient, darf nicht von einer Unterkunft oder von einem Ort, der keine Unterkunft ist, in dem sich Mönche befinden, zu einer Unterkunft gehen, in der sich keine Mönche befinden ... zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist und in dem sich keine Mönche befinden ... entweder zu einer Unterkunft oder zu einem Ort gehen, der keine Unterkunft ist, wenn sich dort keine Mönche befinden, es sei denn mit einem ordentlichen Mönch oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, darf nicht von einer bewohnten Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte gehen, wo Mönche einer anderen Gemeinschaft weilen, es sei denn in Begleitung eines regulären Mönchs oder außer bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo [Pg.94] …pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, darf nicht von einer bewohnten Nicht-Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte gehen, wo Mönche einer anderen Gemeinschaft weilen, es sei denn in Begleitung eines regulären Mönchs oder außer bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Mönche, ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, darf nicht von einer bewohnten Wohnstätte oder einer bewohnten Nicht-Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte gehen …pe… nicht zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte gehen, wo Mönche einer anderen Gemeinschaft weilen, es sei denn in Begleitung eines regulären Mönchs oder außer bei Gefahr.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, Mönche, darf von einer bewohnten Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte …pe… zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte, wo Mönche derselben Gemeinschaft weilen, sofern er weiß: ‚Ich kann noch heute dorthin gelangen‘.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, Mönche, darf von einer bewohnten Nicht-Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte …pe… zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte, wo Mönche derselben Gemeinschaft weilen, sofern er weiß: ‚Ich kann noch heute dorthin gelangen‘.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, Mönche, darf von einer bewohnten Wohnstätte oder einer bewohnten Nicht-Wohnstätte zu einer bewohnten Wohnstätte gehen …pe… zu einer bewohnten Nicht-Wohnstätte …pe… zu einer bewohnten Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte, wo Mönche derselben Gemeinschaft weilen, sofern er weiß: ‚Ich kann noch heute dorthin gelangen‘.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ. Pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ. Pakatatto bhikkhu āsanena nimantetabbo. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Mönche, ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, darf nicht mit einem regulären Mönch unter einem Dach in einer Wohnstätte wohnen, nicht unter einem Dach in einer Nicht-Wohnstätte wohnen, nicht unter einem Dach in einer Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte wohnen. Wenn er einen regulären Mönch sieht, muss er von seinem Sitz aufstehen. Er muss den regulären Mönch zu einem Sitzplatz einladen. Er darf nicht mit einem regulären Mönch auf demselben Sitz sitzen; wenn dieser auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn dieser auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf derselben Wandelbahn auf und ab gehen; wenn dieser auf einer niedrigen Wandelbahn geht, darf er nicht auf einer hohen Wandelbahn gehen; wenn dieser auf dem Boden geht, darf er nicht auf einer Wandelbahn gehen.“ ‘‘Na[Pg.95], bhikkhave, mānattārahena bhikkhunā pārivāsikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattārahena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattacārikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… abbhānārahena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; na ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Mönche, ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, darf nicht mit einem Mönch, der das Parivāsa vollzieht …pe… mit einem Mönch, der der Rückversetzung an den Anfang würdig ist …pe… mit einem älteren Mönch, der des Mānatta würdig ist …pe… mit einem Mönch, der das Mānatta vollzieht …pe… mit einem Mönch, der des Abbhāna würdig ist, unter einem Dach in einer Wohnstätte wohnen, nicht unter einem Dach in einer Nicht-Wohnstätte wohnen, nicht unter einem Dach in einer Wohnstätte oder Nicht-Wohnstätte wohnen. Er darf nicht auf demselben Sitz sitzen; wenn dieser auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn dieser auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf derselben Wandelbahn gehen; wenn dieser auf einer niedrigen Wandelbahn geht, darf er nicht auf einer hohen Wandelbahn gehen; wenn dieser auf dem Boden geht, darf er nicht auf einer Wandelbahn gehen.“ ‘‘Mānattārahacatuttho ce, bhikkhave, parivāsaṃ dadeyya, mūlāya paṭikasseyya, mānattaṃ dadeyya, taṃvīso abbheyya, akammaṃ, na ca karaṇīya’’nti. „Mönche, wenn ein Mönch, der des Mānatta würdig ist, als Vierter [eines Sanghas] ein Parivāsa gewähren, an den Anfang zurückversetzen oder ein Mānatta gewähren sollte, oder wenn er als Zwanzigster ein Abbhāna vollziehen sollte, so ist dies kein rechtskräftiger Akt und darf nicht ausgeführt werden. Dies ist das ordnungsgemäße Verhalten.“ Mānattārahavattaṃ niṭṭhitaṃ. Das Pflichtenheft für einen, der des Mānatta würdig ist, ist abgeschlossen. 4. Mānattacārikavattaṃ 4. 4. Die Pflichten für einen, der das Mānatta vollzieht 90. Tena kho pana samayena mānattacārikā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāraṃ, seyyābhihāraṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma mānattacārikā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 90. Zu jener Zeit nun akzeptierten Mönche, die das Mānatta vollzogen, von regulären Mönchen Ehrerbietung, das Aufstehen zur Begrüßung, das Zusammenlegen der Hände, respektvolle Dienste, das Herbeibringen des Sitzplatzes, das Herbeibringen des Lagers, das Bereitstellen von Wasser zum Waschen der Füße, eines Fußschemels und einer Fußstütze, die Entgegennahme von Schale und Robe sowie das Abreiben des Rückens beim Bad. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren …pe… beschwerten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: „Wie können es Mönche, die das Mānatta vollziehen, nur zulassen, dass sie von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung …pe… und das Abreiben des Rückens beim Bad entgegennehmen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, mānattacārikā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma, bhikkhave, mānattacārikā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft versammeln und fragte die Mönche: „Stimmt es wirklich, Mönche, dass Mönche, die das Mānatta vollziehen, von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung …pe… und das Abreiben des Rückens beim Bad entgegennehmen?“ „Es stimmt, Erhabener.“ Der erwachte Erhabene tadelte sie: „Es ist ungebührlich …pe… Wie können nur, Mönche, Mönche, die das Mānatta vollziehen, von regulären Mönchen Ehrerbietung …pe… und das Abreiben des Rückens beim Bad entgegennehmen! Mönche, dies dient weder dazu, Vertrauen bei denen zu wecken, die noch kein Vertrauen haben …pe…“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: ‘‘Na[Pg.96], bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sāditabbaṃ pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, āsanābhihāro, seyyābhihāro, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ, pādakathalikaṃ, pattacīvarapaṭiggahaṇaṃ, nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Yo sādiyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, mānattacārikānaṃ bhikkhūnaṃ mithu yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, mānattacārikānaṃ bhikkhūnaṃ pañca yathāvuḍḍhaṃ – uposathaṃ, pavāraṇaṃ, vassikasāṭikaṃ, oṇojanaṃ, bhattaṃ. Tena hi, bhikkhave, mānattacārikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā mānattacārikehi bhikkhūhi vattitabbaṃ. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf sich von ordentlichen Mönchen keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein ehrerbietiges Zusammenlegen der Hände, keine respektvolle Dienstleistung, kein Herbeibringen eines Sitzplatzes, kein Bereiten eines Lagers, kein Bereitstellen von Fußwaschwasser, einer Fußbank oder eines Fußschabers, kein Entgegennehmen von Schale und Gewand und beim Baden kein Abreiben des Rückens gefallen lassen. Wer sich dies gefallen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, dass Mönche, die Mānatta vollziehen, untereinander gemäß der Seniorität Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung ...pe... und beim Baden das Abreiben des Rückens praktizieren. Ich erlaube, ihr Mönche, den Mönchen, die Mānatta vollziehen, fünf Dinge gemäß der Seniorität: den Uposatha, die Pavāraṇā, das Regengewand, die Zuteilung von Speisen (Oṇojana) und die Mahlzeit. Daher, ihr Mönche, werde ich für die Mönche, die Mānatta vollziehen, die Regeln festlegen, wie sich Mönche, die Mānatta vollziehen, zu verhalten haben.“ 91. ‘‘Mānattacārikena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 91. „Ein Mönch, ihr Mönche, der Mānatta vollzieht, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Hierbei ist dies das ordnungsgemäße Verhalten:“ Na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā. Yāya āpattiyā saṅghena mānattaṃ dinnaṃ hoti sā āpatti na āpajjitabbā, aññā vā tādisikā, tato vā pāpiṭṭhatarā; kammaṃ na garahitabbaṃ, kammikā na garahitabbā. Na pakatattassa bhikkhuno uposatho ṭhapetabbo, na pavāraṇā ṭhapetabbā, na savacanīyaṃ kātabbaṃ, na anuvādo paṭṭhapetabbo, na okāso kāretabbo, na codetabbo, na sāretabbo, na bhikkhūhi sampayojetabbaṃ. „Er darf niemanden ordinieren, er darf keine Abhängigkeit (Nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf nicht die Zustimmung als Nonnenlehrender annehmen, und selbst wenn er dazu bestimmt wurde, darf er die Nonnen nicht belehren. Er darf nicht dasselbe Vergehen begehen, für welches der Sangha ihm das Mānatta auferlegt hat, noch ein anderes ähnliches Vergehen oder ein noch schlimmeres. Er darf die Rechtshandlung (Kamma) nicht tadeln und die Ausführenden der Rechtshandlung nicht tadeln. Er darf den Uposatha eines ordentlichen Mönchs nicht aussetzen, er darf die Pavāraṇā nicht aussetzen, er darf keine formelle Rüge (Savacaniya) aussprechen, er darf keinen Streitfall (Anuvāda) einleiten, er darf keine förmliche Erlaubnis zur Ermahnung einholen, er darf keine Anschuldigung vorbringen, er darf niemanden an ein Vergehen erinnern und er darf sich nicht mit ordentlichen Mönchen gleichstellen.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā pakatattassa bhikkhuno purato gantabbaṃ, na purato nisīditabbaṃ. Yo hoti saṅghassa āsanapariyanto seyyāpariyanto vihārapariyanto so tassa padātabbo. Tena ca so sāditabbo. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht vor einem ordentlichen Mönch hergehen und sich nicht vor ihm niedersetzen. Welches auch immer der letzte Sitzplatz, das letzte Lager oder die letzte Wohnstätte des Sangha ist, diese soll ihm gegeben werden. Und er muss sich damit zufrieden geben.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā puresamaṇena vā pacchāsamaṇena vā kulāni upasaṅkamitabbāni, na āraññikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na piṇḍapātikaṅgaṃ samādātabbaṃ, na ca tappaccayā piṇḍapāto nīharāpetabbo – mā maṃ jāniṃsūti. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf Häuser von Familien nicht in Begleitung eines ordentlichen Mönchs als dessen Vorangehender oder Nachfolgender betreten. Er darf die Übung des Waldbewohners (Āraññikaṅga) nicht aufnehmen, er darf die Übung des Almosengängers (Piṇḍapātikaṅga) nicht aufnehmen, und er darf aufgrund dieser Mānatta-Praxis kein Almosenessen wegbringen lassen, in der Absicht: ‚Mögen sie mich nicht als einen erkennen, der Buße tut.‘“ ‘‘Mānattacārikena, bhikkhave, bhikkhunā āgantukena ārocetabbaṃ, āgantukassa ārocetabbaṃ, uposathe ārocetabbaṃ, pavāraṇāya ārocetabbaṃ[Pg.97], devasikaṃ ārocetabbaṃ. Sace gilāno hoti, dūtenapi ārocetabbaṃ. „Ein Mönch, ihr Mönche, der Mānatta vollzieht, muss seinen Status melden, wenn er als Gast ankommt; er muss ihn ankommenden Gästen melden; er muss ihn am Uposatha-Tag melden, am Pavāraṇā-Tag melden und er muss ihn täglich melden. Falls er krank ist, muss er es sogar durch einen Boten melden lassen.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Nicht-Wohnort (wie einer Rasthütte), an dem sich keine Mönche aufhalten, gehen, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, weder zu einem Wohnort noch zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten ...pe... nicht zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten ...pe... nicht zu einem Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā abhikkhuko āvāso gantabbo…pe… abhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… abhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten ...pe... nicht zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten ...pe... nicht zu einem Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, an dem sich keine Mönche aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort, an dem sich ordentliche Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen ...pe... zu einem Nicht-Wohnort gehen ...pe... weder zu einem Wohnort noch zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich Mönche einer anderen Gemeinschaft (Nānāsaṃvāsaka) aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo, yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Nicht-Wohnort, an dem sich ordentliche Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen ...pe... zu einem Nicht-Wohnort gehen ...pe... weder zu einem Wohnort noch zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich Mönche einer anderen Gemeinschaft aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko anāvāso gantabbo…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā gantabbo[Pg.98], yatthassu bhikkhū nānāsaṃvāsakā, aññatra saṅghena, aññatra antarāyā. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf nicht von einem Wohnort oder einem Nicht-Wohnort, an dem sich ordentliche Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen ...pe... zu einem Nicht-Wohnort gehen ...pe... weder zu einem Wohnort noch zu einem Nicht-Wohnort gehen, an dem sich Mönche einer anderen Gemeinschaft aufhalten, es sei denn mit dem Sangha oder bei Gefahr.“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf von einem Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen ...pe... zu einem Nicht-Wohnort gehen ...pe... zu einem Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, an dem sich Mönche derselben Gemeinschaft (Samānasaṃvāsaka) aufhalten, sofern er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā anāvāsā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Ihr Mönche, ein Mönch, der Mānatta vollzieht, darf von einem Nicht-Wohnort, an dem sich Mönche aufhalten, zu einem Wohnort gehen ...pe... zu einem Nicht-Wohnort gehen ...pe... zu einem Wohnort oder Nicht-Wohnort gehen, an dem sich Mönche derselben Gemeinschaft aufhalten, sofern er weiß: ‚Ich kann noch heute dort ankommen.‘“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. "Mönche, ein die Mānatta-Büße vollziehender Mönch soll von einem Wohnsitz mit Mönchen oder einem Nicht-Wohnsitz mit Mönchen zu einem Wohnsitz mit Mönchen ... [pe] ... oder einem Nicht-Wohnsitz mit Mönchen ... [pe] ... oder einem Wohnsitz oder Nicht-Wohnsitz gehen, wo Mönche derselben Gemeinschaft weilen und von dem er weiß: 'Ich vermag ihn noch heute zu erreichen.'" ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ. Pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ. Pakatatto bhikkhu āsanena nimantetabbo. Na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. "Mönche, ein die Mānatta-Büße vollziehender Mönch darf nicht zusammen mit einem ordentlichen Mönch unter einem Dach in einem Wohnsitz wohnen, nicht unter einem Dach in einem Nicht-Wohnsitz wohnen, noch unter einem Dach in einem Wohnsitz oder Nicht-Wohnsitz wohnen. Wenn er einen ordentlichen Mönch sieht, hat er sich von seinem Platz zu erheben. Ein ordentlicher Mönch ist zu einem Sitzplatz einzuladen. Er darf nicht mit einem ordentlichen Mönch auf einem gemeinsamen Sitz sitzen; wenn jener auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn jener auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf demselben Wandelgang umhergehen; wenn jener auf einem niedrigen Wandelgang geht, darf er nicht auf einem hohen Wandelgang gehen; wenn jener auf dem Boden geht, darf er nicht auf einem Wandelgang gehen." ‘‘Na, bhikkhave, mānattacārikena bhikkhunā pārivāsikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattacārikena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ…pe… abbhānārahena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; na ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ[Pg.99], na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. "Mönche, ein die Mānatta-Büße vollziehender Mönch darf nicht zusammen mit einem Mönch in der Bewährungszeit ... [pe] ... mit einem Mönch, der der Zurückversetzung an den Anfang würdig ist ... [pe] ... mit einem Mönch, der der Mānatta-Büße würdig ist ... [pe] ... mit einem älteren Mönch, der die Mānatta-Büße vollzieht ... [pe] ... mit einem Mönch, der der Rehabilitation würdig ist, unter einem Dach in einem Wohnsitz wohnen, nicht unter einem Dach in einem Nicht-Wohnsitz wohnen, noch unter einem Dach in einem Wohnsitz oder Nicht-Wohnsitz wohnen. Er darf nicht auf einem gemeinsamen Sitz sitzen; wenn jener auf einem niedrigen Sitz sitzt, darf er nicht auf einem hohen Sitz sitzen; wenn jener auf dem Boden sitzt, darf er nicht auf einem Sitz sitzen. Er darf nicht auf demselben Wandelgang umhergehen; wenn jener auf einem niedrigen Wandelgang geht, darf er nicht auf einem hohen Wandelgang gehen; wenn jener auf dem Boden geht, darf er nicht auf einem Wandelgang gehen." ‘‘Mānattacārikacatuttho ce, bhikkhave, parivāsaṃ dadeyya, mūlāya paṭikasseyya, mānattaṃ dadeyya, taṃvīso abbheyya, akammaṃ, na ca karaṇīya’’nti. "Mönche, wenn ein die Mānatta-Büße vollziehender Mönch der Vierte (einer Gruppe) ist, die die Bewährungszeit gewährt, die Zurückversetzung an den Anfang vornimmt oder die Mānatta-Büße gewährt; oder wenn er der Zwanzigste (einer Gruppe) ist, die die Rehabilitation gewährt, so ist dies keine gültige Rechtshandlung und darf nicht so vollzogen werden." 92. Atha kho āyasmā upāli yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā upāli bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kati nu kho, bhante, mānattacārikassa bhikkhuno ratticchedā’’ti? ‘‘Cattāro kho, upāli, mānattacārikassa bhikkhuno ratticchedā. Sahavāso, vippavāso, anārocanā, ūne gaṇe caraṇaṃ – ime kho, upāli, cattāro mānattacārikassa bhikkhuno ratticchedā’’ti. 92. Da nun begab sich der ehrwürdige Upāli dorthin, wo der Erhabene weilte; nachdem er herangetreten war, grüßte er den Erhabenen ehrfurchtsvoll und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: »Wie viele, Herr, sind die Gründe für eine Unterbrechung der Nächte bei einem Mönch, der die Mānatta-Büße vollzieht?« »Vier, Upāli, sind die Gründe für eine Unterbrechung der Nächte bei einem Mönch, der die Mānatta-Büße vollzieht: Das Zusammenwohnen (mit einem ordentlichen Mönch), das Getrenntwohnen (von ordentlichen Mönchen), das Nicht-Bekanntgeben (der Büße) und das Vollziehen der Büße in einer unvollständigen Gruppe – dies, Upāli, sind die vier Gründe für eine Unterbrechung der Nächte bei einem Mönch, der die Mānatta-Büße vollzieht.« 93. Tena kho pana samayena sāvatthiyaṃ mahābhikkhusaṅgho sannipatito hoti. Na sakkonti mānattacārikā bhikkhū mānattaṃ sodhetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, mānattaṃ nikkhipituṃ. Evañca pana, bhikkhave, nikkhipitabbaṃ. Tena mānattacārikena bhikkhunā ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘mānattaṃ nikkhipāmī’ti. Nikkhittaṃ hoti mānattaṃ. ‘Vattaṃ nikkhipāmī’ti. Nikkhittaṃ hoti mānatta’’nti. 93. Zu jener Zeit nun war in Sāvatthī eine große Mönchsgemeinde versammelt. Die die Mānatta-Büße vollziehenden Mönche waren nicht in der Lage, die Büße ordnungsgemäß zu vollziehen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. »Ich gestatte euch, Mönche, die Mānatta-Büße niederzulegen. Und so, Mönche, ist sie niederzulegen: Jenem die Mānatta-Büße vollziehenden Mönch obliegt es, zu einem einzelnen Mönch heranzutreten, das Obergewand über eine Schulter zu legen, sich in die Hocke zu setzen, die Hände ehrerbietig zusammenzulegen und wie folgt zu sprechen: 'Ich lege die Mānatta-Büße nieder.' Damit ist die Mānatta-Büße niedergelegt. Oder er soll sagen: 'Ich lege die Verpflichtung nieder.' Damit ist die Mānatta-Büße niedergelegt.« 94. Tena kho pana samayena sāvatthiyā bhikkhū tahaṃ tahaṃ pakkamiṃsu. Sakkonti mānattacārikā bhikkhū mānattaṃ sodhetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, mānattaṃ samādiyituṃ. Evañca pana, bhikkhave, samādiyitabbaṃ. Tena mānattacārikena bhikkhunā ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā, evamassa vacanīyo – ‘mānattaṃ samādiyāmī’ti. Samādinnaṃ hoti mānattaṃ. ‘Vattaṃ samādiyāmī’ti. Samādinnaṃ hoti mānatta’’nti. 94. Zu jener Zeit nun zogen die Mönche von Sāvatthī in verschiedene Richtungen ab. Die die Mānatta-Büße vollziehenden Mönche waren nun in der Lage, die Büße ordnungsgemäß zu vollziehen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. »Ich gestatte euch, Mönche, die Mānatta-Büße wieder aufzunehmen. Und so, Mönche, ist sie aufzunehmen: Jenem die Mānatta-Büße vollziehenden Mönch obliegt es, zu einem einzelnen Mönch heranzutreten, das Obergewand über eine Schulter zu legen, sich in die Hocke zu setzen, die Hände ehrerbietig zusammenzulegen und wie folgt zu sprechen: 'Ich nehme die Mānatta-Büße auf.' Damit ist die Mānatta-Büße aufgenommen. Oder er soll sagen: 'Ich nehme die Verpflichtung auf.' Damit ist die Mānatta-Büße aufgenommen.« Mānattacārikavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die Verpflichtungen für einen Mönch, der die Mānatta-Büße vollzieht, sind abgeschlossen. 5. Abbhānārahavattaṃ 5. Die Verpflichtungen für einen Mönch, der der Rehabilitation würdig ist. 95. Tena [Pg.100] kho pana samayena abbhānārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma abbhānārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikamma’’nti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 95. Zu jener Zeit ließen sich die der Rehabilitation würdigen Mönche von ordentlichen Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung ... [pe] ... und das Abreiben des Rückens beim Baden gefallen. Diejenigen Mönche, die genügsam waren ... [pe] ... diese beklagten sich, waren entrüstet und tadelten: »Wie können es die der Rehabilitation würdigen Mönche nur zulassen, dass ordentliche Mönche ihnen gegenüber Ehrerbietung bezeugen, zur Begrüßung aufstehen ... [pe] ... und ihnen beim Baden den Rücken abreiben!« Daraufhin berichteten jene Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, abbhānārahā bhikkhū sādiyanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammanti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ…pe… kathañhi nāma, bhikkhave, abbhānārahā bhikkhū sādiyissanti pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā sāditabbaṃ pakatattānaṃ bhikkhūnaṃ abhivādanaṃ paccupaṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Yo sādiyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, abbhānārahānaṃ bhikkhūnaṃ mithu yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ…pe… nahāne piṭṭhiparikammaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, abbhānārahānaṃ bhikkhūnaṃ pañca yathāvuḍḍhaṃ – uposathaṃ, pavāraṇaṃ, vassikasāṭikaṃ, oṇojanaṃ, bhattaṃ. Tena hi, bhikkhave, abbhānārahānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññāpessāmi yathā abbhānārahehi bhikkhūhi vattitabbaṃ. Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft zusammenrufen und fragte die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche, die der Rehabilitation (Abbhāna) würdig sind, sich von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung ... und das Abreiben des Rückens beim Bad gefallen lassen?“ – „Es ist wahr, o Erhabener.“ Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Es ist unangemessen ... wie können es sich Mönche, die der Rehabilitation würdig sind, nur gefallen lassen, von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen ... und das Abreiben des Rückens beim Bad zu empfangen! Das dient, ihr Mönche, weder dazu, Nicht-Gläubige zu bekehren ...“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Ihr Mönche, ein Mönch, der der Rehabilitation würdig ist, darf sich von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen ... und das Abreiben des Rückens beim Bad nicht gefallen lassen. Wer es sich gefallen lässt, begeht ein Dukkaṩa-Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, dass Mönche, die der Rehabilitation würdig sind, untereinander gemäß dem Dienstalter Ehrerbietung, Aufstehen ... und das Abreiben des Rückens beim Bad praktizieren. Ich erlaube, ihr Mönche, für Mönche, die der Rehabilitation würdig sind, fünf Dinge gemäß dem Dienstalter: Uposatha, Pavāraṇā, das Annehmen des Regenmantels, das Annehmen zugewiesener Speisen und die Mahlzeiten. Daher, ihr Mönche, werde ich für Mönche, die der Rehabilitation würdig sind, die Regeln festlegen, wie sie sich zu verhalten haben.“ 96. ‘‘Abbhānārahena, bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 96. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Dies ist dabei das ordnungsgemäße Verhalten:“ Na upasampādetabbaṃ…pe… (yathā heṭṭhā, tathā vitthāretabbaṃ,) na bhikkhūhi sampayojetabbaṃ. „Er darf niemanden zum höheren Mönchsstand weihen ... (wie oben ausgeführt, so ist es ausführlich darzulegen), er darf nicht mit regulären Mönchen Umgang pflegen.“ ‘‘Na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā pakatattassa bhikkhuno purato gantabbaṃ, na purato nisīditabbaṃ. Yo hoti saṅghassa āsanapariyanto seyyāpariyanto vihārapariyanto so tassa padātabbo. Tena ca so sāditabbo. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht vor einem regulären Mönch gehen und sich nicht vor ihm setzen. Welches auch immer der letzte Sitzplatz, der letzte Schlafplatz oder die letzte Unterkunft der Gemeinschaft ist, dieser soll ihm gegeben werden. Und er muss diesen annehmen.“ ‘‘Na[Pg.101], bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā puresamaṇena vā pacchāsamaṇena vā kulāni upasaṅkamitabbāni; na āraññikaṅgaṃ samādātabbaṃ; na piṇḍapātikaṅgaṃ samādātabbaṃ; na ca tappaccayā piṇḍapāto nīharāpetabbo – mā maṃ jāniṃsūti. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht mit einem regulären Mönch als Vorangehendem oder Nachfolgendem die Häuser von Laienfamilien besuchen; er darf die Übung des Waldbewohners nicht aufnehmen; er darf die Übung des Almosengängers nicht aufnehmen; und er darf sich aufgrund seines Status nicht die Almosenspeise bringen lassen in der Absicht: ‘Damit sie mich nicht als einen erkennen, der auf Rehabilitation wartet’.“ ‘‘Na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko āvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht ohne einen regulären Mönch und außer im Notfall von einer Unterkunft, in der Mönche weilen, zu einer Unterkunft gehen, in der keine Mönche sind.“ ‘‘Na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā abhikkhuko anāvāso gantabbo, aññatra pakatattena, aññatra antarāyā…pe…. (Yathā heṭṭhā, tathā vitthāretabbā.) „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht ohne einen regulären Mönch und außer im Notfall von einer Unterkunft mit Mönchen zu einem Nicht-Wohnort ohne Mönche gehen ... (Wie oben ausgeführt, so ist es ausführlich darzulegen.)“ ‘‘Gantabbo, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā sabhikkhukā āvāsā…pe… anāvāsā…pe… āvāsā vā anāvāsā vā sabhikkhuko āvāso…pe… sabhikkhuko anāvāso…pe… sabhikkhuko āvāso vā anāvāso vā, yatthassu bhikkhū samānasaṃvāsakā, yaṃ jaññā sakkomi ajjeva gantunti. „Gehen darf ein Mönch, der der Rehabilitation würdig ist, von einer Unterkunft ... oder einem Nicht-Wohnort ... zu einer Unterkunft oder einem Nicht-Wohnort, wo sich Mönche derselben Gemeinschaft befinden, sofern er weiß: ‘Ich kann dort noch heute ankommen’.“ ‘‘Na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; pakatattaṃ bhikkhuṃ disvā āsanā vuṭṭhātabbaṃ, pakatatto bhikkhu āsanena nimantetabbo; na pakatattena bhikkhunā saddhiṃ ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ, na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht mit einem regulären Mönch unter einem Dach in einer Unterkunft oder einem Nicht-Wohnort wohnen; sieht er einen regulären Mönch, muss er von seinem Platz aufstehen und dem regulären Mönch einen Platz anbieten; er darf nicht mit einem regulären Mönch auf demselben Sitz sitzen; er darf nicht auf einem hohen Sitz sitzen, wenn der andere auf einem niedrigen Sitz sitzt; er darf nicht auf einem Sitz sitzen, wenn der andere auf dem Boden sitzt; er darf nicht auf demselben Gehweg auf- und abgehen; er darf nicht auf einem hohen Gehweg gehen, wenn der andere auf einem niedrigen Gehweg geht; er darf nicht auf einem Gehweg gehen, wenn der andere auf dem Boden geht.“ ‘‘Na, bhikkhave, abbhānārahena bhikkhunā pārivāsikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mūlāyapaṭikassanārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattārahena bhikkhunā saddhiṃ…pe… mānattacārikena bhikkhunā saddhiṃ…pe… abbhānārahena vuḍḍhatarena bhikkhunā saddhiṃ ekacchanne āvāse vatthabbaṃ, na ekacchanne anāvāse vatthabbaṃ; na ekacchanne āvāse vā anāvāse vā vatthabbaṃ; na ekāsane nisīditabbaṃ, na nīce āsane nisinne ucce āsane nisīditabbaṃ, na chamāyaṃ nisinne āsane nisīditabbaṃ; na ekacaṅkame caṅkamitabbaṃ[Pg.102], na nīce caṅkame caṅkamante ucce caṅkame caṅkamitabbaṃ, na chamāyaṃ caṅkamante caṅkame caṅkamitabbaṃ. „Ein Mönch, ihr Mönche, der der Rehabilitation würdig ist, darf nicht mit einem Mönch in der Bewährungszeit ... oder einem zur ursprünglichen Schuld Zurückversetzten ... oder einem Mönch, der das Mānatta verdient ... oder einem, der das Mānatta ausführt ... oder einem älteren Mönch, der der Rehabilitation würdig ist, unter einem Dach wohnen ... (Sitz- und Gehregeln wie oben).“ ‘‘Abbhānārahacatuttho ce, bhikkhave, parivāsaṃ dadeyya, mūlāya paṭikasseyya, mānattaṃ dadeyya, taṃvīso abbheyya, akammaṃ, na ca karaṇīya’’nti. „Wenn eine Gruppe von vier Mönchen, von denen der vierte ein Mönch ist, der der Rehabilitation würdig ist, die Bewährungszeit gewährt, zur ursprünglichen Schuld zurückversetzt oder das Mānatta gewährt; oder wenn eine Gruppe von zwanzig Mönchen, von denen dieser der zwanzigste ist, die Rehabilitation (Abbhāna) durchführt, so ist diese Handlung ungültig und darf nicht ausgeführt werden. Dies ist das ordnungsgemäße Verhalten.“ Abbhānārahavattaṃ niṭṭhitaṃ. Die Regeln für Mönche, die der Rehabilitation würdig sind, sind abgeschlossen. Pārivāsikakkhandhako dutiyo. Das zweite Kapitel über jene in der Bewährungszeit (Pārivāsikakkhandhaka) ist abgeschlossen. Imamhi khandhake vatthū pañca. In diesem Kapitel gibt es fünf Fälle. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung (Udāna) davon lautet: Pārivāsikā sādenti, pakatattāna bhikkhunaṃ; Abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ, añjaliñca sāmīciyaṃ. Mönche in der Bewährungszeit lassen sich von regulären Mönchen Ehrerbietung, Aufstehen, das Falten der Hände und respektvolle Dienste gefallen. Āsanaṃ seyyābhihāraṃ, pādo pīṭhaṃ kathalikaṃ; Pattaṃ nahāne parikammaṃ, ujjhāyanti ca pesalā. Das Anbieten eines Sitzes, das Herrichten des Schlafplatzes, Wasser, Schemel und Reibeholz für die Füße, das Entgegennehmen der Schale und das Abreiben des Rückens beim Bad; und die gewissenhaften Mönche tadeln dies. Dukkaṭaṃ sādiyantassa, mithu pañca yathāvuḍḍhaṃ ; Uposathaṃ pavāraṇaṃ, vassikoṇojabhojanaṃ. Wer sich dies gefallen lässt, begeht ein Dukkaṩa-Vergehen. Untereinander wurden fünf Dinge gemäß dem Alter erlaubt: Uposatha, Pavāraṇā, Regenmantel, zugewiesene Speisen und Mahlzeiten. Sammā ca vattanā tattha, pakatattassa gacchantaṃ; Yo ca hoti pariyanto, pure pacchā tatheva ca. Dort gilt das ordnungsgemäße Verhalten: Nicht vor einem regulären Mönch gehen; den letzten Platz einnehmen; und ebenso beim Vorangehen oder Nachfolgen.“ Āraññapiṇḍanīhāro, āgantuke uposathe; Pavāraṇāya dūtena, gantabbo ca sabhikkhuko. Die Ausübung des Waldbewohner-Tudong, die Ausübung des Almosengang-Tudong, das Herbeibringen von Almosen; die Mitteilung als Ankömmling, die Mitteilung gegenüber einem Ankömmling; die Mitteilung am Uposatha-Tag sowie die Mitteilung am Pavāraṇā-Tag; die Mitteilung durch einen Boten – und man muss zu einem Kloster gehen, in dem Mönche verweilen. Ekacchanne ca vuṭṭhānaṃ, tatheva ca nimantaye; Āsane nīce caṅkame, chamāyaṃ caṅkamena ca. Das Verweilen unter einem gemeinsamen Dach, das Aufstehen, ebenso die Einladung; Dinge, die den Sitzplatz, den niedrigen Wandelpfad, den Erdboden und den Wandelpfad betreffen. Vuḍḍhatarena akammaṃ, ratticchedā ca sodhanā; Nikkhipanaṃ samādānaṃ, vattaṃva pārivāsike. Dinge, die den Umgang mit rangälteren Mönchen betreffen, die Ungültigkeit von Rechtsakten, die Unterbrechung der Nächte, die Reinigung, das Niederlegen und das Aufnehmen der Übung; wie die Pflichten bei einem Mönch auf Bewährung (Pārivāsika). Mūlāya [Pg.103] mānattārahā, tathā mānattacārikā; Abbhānārahe nayo cāpi, sambhedaṃ nayato puna. Sowohl bei einem Mönch, der an den Anfang zurückversetzt werden muss, als auch bei einem, der Mānatta verdient, ebenso bei einem, der Mānatta ausübt, und bei einem, der die Rehabilitation (Abbhāna) verdient, gilt diese Verfahrensweise; doch gibt es wiederum Unterschiede in der Methode. Pārivāsikesu tayo, catu mānattacārike; Na samenti ratticchedesu, mānattesu ca devasi; Dve kammā sadisā sesā, tayo kammā samāsamāti. Bei den Mönchen auf Bewährung gibt es drei Arten der Unterbrechung der Nächte, bei jenen, die Mānatta ausüben, vier; in den Unterbrechungen der Nächte stimmen sie nicht überein. Bei Mānatta erfolgt zudem die tägliche Mitteilung. Zwei Rechtsakte sind gleich, die übrigen drei Rechtsakte sind vollkommen identisch. Dies ist die Zusammenfassung. Pārivāsikakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Bewährung (Pārivāsikakkhandhaka) ist abgeschlossen. 3. Samuccayakkhandhakaṃ 3. 3. Das Kapitel über die Anhäufung (Samuccayakkhandhaka) 1. Sukkavissaṭṭhi 1. 1. Samenerguß (Sukkavissaṭṭhi) 97. Tena [Pg.104] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena āyasmā udāyī ekaṃ āpattiṃ āpanno hoti sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbaṃ – 97. 97. Zu jener Zeit verweilte der Erhabene Buddha in Sāvatthī, im Jetavana, dem Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu jener Zeit beging der ehrwürdige Udāyi ein Vergehen, nämlich einen vorsätzlichen Samenerguß, den er nicht verbarg. Er teilte dies den Mönchen mit: „Freunde, ich habe ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguß, den ich nicht verborgen habe. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Sangha dem Mönch Udāyi wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hat, das Mānatta für sechs Nächte gewähren. Und so, ihr Mönche, soll es gewährt werden:“ Appaṭicchannamānattaṃ Mānatta für ein nicht verborgenes Vergehen 98. ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācāmi. Ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Dutiyampi, sohaṃ bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācāmi. Ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Tatiyampi sohaṃ, bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācāmī’ti. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 98. 98. „Dabei, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyi vor den Sangha treten, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der rangälteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguß, den ich nicht verborgen habe. Als solcher, ehrwürdige Herren, bitte ich den Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, um das Mānatta für sechs Nächte. Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen... (zweites Mal)... Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen... (drittes Mal)... bitte ich den Sangha um das Mānatta für sechs Nächte.‘ Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Sangha informieren:“ 99. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā [Pg.105] āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ dadeyya. Esā ñatti. 99. 99. „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguß, den er nicht verborgen hat. Er bittet den Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, um das Mānatta für sechs Nächte. Wenn es dem Sangha genehm ist, so möge der Sangha dem Mönch Udāyi für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, das Mānatta für sechs Nächte gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguß, den er nicht verborgen hat. Er bittet den Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, um das Mānatta für sechs Nächte. Der Sangha gewährt dem Mönch Udāyi für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, das Mānatta für sechs Nächte. Welchem Ehrwürdigen die Gewährung des Mānattas für sechs Nächte an den Mönch Udāyi wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verborgen wurde, zusagt, der schweige. Wem sie nicht zusagt, der soll sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen... (wie zuvor)... Welchem Ehrwürdigen die Gewährung... zusagt, der schweige. Wem sie nicht zusagt, der soll sprechen.‘“ ‘‘Tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen... (wie zuvor)... Welchem Ehrwürdigen die Gewährung... zusagt, der schweige. Wem sie nicht zusagt, der soll sprechen.‘“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Das Mānatta über sechs Nächte wurde vom Saṅgha dem Bhikkhu Udāyi wegen eines Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung gewährt, welches nicht verheimlicht wurde. Da der Saṅgha damit einverstanden ist, schweigt er; so nehme ich dies an.“ Appaṭicchannaabbhānaṃ Die Rehabilitation bei nicht verheimlichtem Vergehen 100. So [Pg.106] ciṇṇamānatto bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbhetu. Evañca pana, bhikkhave, abbhetabbo – 100. 100. Nachdem er das Mānatta vollzogen hatte, teilte er es den Bhikkhus mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte mir wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Ich habe das Mānatta vollzogen. Wie soll ich nun weiter verfahren?“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Saṅgha den Bhikkhu Udāyi rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll er rehabilitiert werden –“ Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘‘ahaṃ bhante ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ, sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ, bhante, ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmi. „Dazu, ihr Mönche, soll jener Bhikkhu Udāyi vor den Saṅgha treten, die obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der älteren Bhikkhus verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte mir wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Ehrwürdige Herren, ich habe das Mānatta vollzogen und bitte den Saṅgha um Rehabilitation.‘“ ‘‘Ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto dutiyampi, bhante, saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmi. „‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte mir wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Ich habe das Mānatta vollzogen; zum zweiten Mal, ehrwürdige Herren, bitte ich den Saṅgha um Rehabilitation.‘“ ‘‘Ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto tatiyampi, bhante, saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmīti. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte mir wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Ich habe das Mānatta vollzogen; zum dritten Mal, ehrwürdige Herren, bitte ich den Saṅgha um Rehabilitation.‘ Ein erfahrener, fähiger Bhikkhu soll den Saṅgha informieren:“ 101. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā [Pg.107] sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheyya. Esā ñatti. 101. 101. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Bhikkhu Udāyi beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte dem Bhikkhu Udāyi wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Er hat das Mānatta vollzogen und bittet den Saṅgha um Rehabilitation. Wenn der Saṅgha bereit ist, möge der Saṅgha den Bhikkhu Udāyi rehabilitieren. Dies ist die Bekanntmachung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Bhikkhu Udāyi beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte dem Bhikkhu Udāyi wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Er hat das Mānatta vollzogen und bittet den Saṅgha um Rehabilitation. Der Saṅgha rehabilitiert den Bhikkhu Udāyi. Wer von den ehrwürdigen Herren für die Rehabilitation des Bhikkhu Udāyi ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Zum zweiten Mal sage ich diese Sache – Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Bhikkhu Udāyi beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte dem Bhikkhu Udāyi wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Er hat das Mānatta vollzogen und bittet den Saṅgha um Rehabilitation. Der Saṅgha rehabilitiert den Bhikkhu Udāyi. Wer von den ehrwürdigen Herren für die Rehabilitation des Bhikkhu Udāyi ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.‘“ ‘‘Tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Zum dritten Mal sage ich diese Sache – Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Bhikkhu Udāyi beging ein Vergehen der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, um das Mānatta über sechs Nächte. Der Saṅgha gewährte dem Bhikkhu Udāyi wegen dieses einen Vergehens der vorsätzlichen Samenergießung, das nicht verheimlicht wurde, das Mānatta über sechs Nächte. Er hat das Mānatta vollzogen und bittet den Saṅgha um Rehabilitation. Der Saṅgha rehabilitiert den Bhikkhu Udāyi. Wer von den ehrwürdigen Herren für die Rehabilitation des Bhikkhu Udāyi ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.‘“ ‘‘Abbhito [Pg.108] saṅghena udāyī bhikkhu. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch Udāyī wurde vom Saṅgha rehabilitiert. Da der Saṅgha zustimmt, schweigt er; so halte ich dies fest.“ Ekāhappaṭicchannaparivāsaṃ Die Bewährungszeit (Parivāsa) für ein einen Tag lang verheimlichtes Vergehen 102. Tena kho pana samayena āyasmā udāyī ekaṃ āpattiṃ āpanno hoti sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 102. Zu jener Zeit nun hatte der ehrwürdige Udāyī ein Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss begangen, das er einen Tag lang verheimlichte. Er teilte dies den Mönchen mit: „Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss begangen und es einen Tag lang verheimlicht. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Saṅgha dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens durch vorsätzlichen Samenerguss, das einen Tag lang verheimlicht wurde, eine eintägige Bewährungszeit gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dazu soll jener Mönch Udāyī, ihr Mönche, vor den Saṅgha treten, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in der hockenden Stellung niederlassen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ich habe, Ehrwürdige, ein Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss begangen und es einen Tag lang verheimlicht. Ich, Ehrwürdige, bitte den Saṅgha für dieses eine, einen Tag lang verheimlichte Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss um eine eintägige Bewährungszeit.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und befähigter Mönch soll den Saṅgha wie folgt informieren:“ 103. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 103. „‚Der Saṅgha möge mich anhören, Ehrwürdige. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss begangen und es einen Tag lang verheimlicht. Er bittet den Saṅgha für dieses eine, einen Tag lang verheimlichte Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss um eine eintägige Bewährungszeit. Wenn es für den Saṅgha angemessen ist, gewähre der Saṅgha dem Mönch Udāyī für dieses eine, einen Tag lang verheimlichte Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss eine eintägige Bewährungszeit. Dies ist die Bekanntmachung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ deti[Pg.109]. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Der Saṅgha möge mich anhören, Ehrwürdige. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss begangen und es einen Tag lang verheimlicht. Er bittet den Saṅgha für dieses eine, einen Tag lang verheimlichte Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss um eine eintägige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt dem Mönch Udāyī für dieses eine, einen Tag lang verheimlichte Vergehen durch vorsätzlichen Samenerguss eine eintägige Bewährungszeit. Wem von den ehrwürdigen Herren die Gewährung der eintägigen Bewährungszeit an den Mönch Udāyī wegen dieses einen, einen Tag lang verheimlichten Vergehens durch vorsätzlichen Samenerguss zusagt, der schweige; wer nicht zustimmt, der soll sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Ein zweites Mal erkläre ich diesen Sachverhalt... pe ... ein drittes Mal erkläre ich diesen Sachverhalt... pe ...‘“ ‘‘Dinno saṅghena udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Die eintägige Bewährungszeit wurde vom Saṅgha dem Mönch Udāyī wegen seines einen, einen Tag lang verheimlichten Vergehens durch vorsätzlichen Samenerguss gewährt. Da der Saṅgha zustimmt, schweigt er; so halte ich dies fest.‘“}, { Ekāhappaṭicchannamānattaṃ Das Mānatta-Verfahren für eine eintägige Verheimlichung 104. So parivutthaparivāso bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbaṃ – 104. Nachdem er die Bewährungsfrist (Parivāsa) abgeschlossen hatte, informierte dieser Udāyī die Mönche: „Ihr Ehrwürdigen, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich einen Tag lang verheimlichte. Daher bat ich den Sangha wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens eine eintägige Bewährungsfrist. Diese Bewährungsfrist habe ich nun abgeschlossen. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Dann, ihr Mönche, soll der Sangha dem Mönch Udāyī wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens das sechstägige Mānatta-Verfahren gewähren. Und so, ihr Mönche, soll es gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ, bhante, parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dann, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī zum Sangha gehen ... (und so weiter) ... und er soll Folgendes sagen: ‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich einen Tag lang verheimlichte. Daher bat ich den Sangha wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens eine eintägige Bewährungsfrist. Ehrwürdige Herren, nachdem ich diese Bewährungsfrist abgeschlossen habe, bitte ich den Sangha wegen dieses einen vorsätzlichen, einen Tag lang verheimlichten Samenerguss-Vergehens um das sechstägige Mānatta-Verfahren.‘ Auch ein zweites Mal ist darum zu bitten. Auch ein drittes Mal ist darum zu bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Sangha (mit der folgenden Ñatti) unterrichten:“ 105. ‘‘Suṇātu [Pg.110] me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ dadeyya. Esā ñatti. 105. „Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Bhikkhu Udāyī hat sich ein Vergehen zu Schulden kommen lassen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er einen Tag lang verborgen hielt. Er bat den Sangha wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gab dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, eine eintägige Bewährungsfrist. Er, der die Bewährungsfrist nun beendet hat, bittet den Sangha wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, um die sechstägige Buße (Mānatta). Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, die sechstägige Buße gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Bhikkhu Udāyī hat sich ein Vergehen zu Schulden kommen lassen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er einen Tag lang verborgen hielt. Er bat den Sangha wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gab dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, eine eintägige Bewährungsfrist. Er, der die Bewährungsfrist beendet hat, bittet den Sangha wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, um die sechstägige Buße. Der Sangha gibt dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, die sechstägige Buße. Wem von den ehrwürdigen Herren die Erteilung der sechstägigen Buße an den Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Auch ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe… auch ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe….“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die sechstägige Buße wurde vom Sangha dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das einen Tag lang verborgen gehalten wurde, gewährt. Dem Sangha gefällt dies, daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ Ekāhappaṭicchannaabbhānaṃ Die Rehabilitation bei eintägiger Verbergung 106. So ciṇṇamānatto bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ [Pg.111] saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbhetu. Evañca pana, bhikkhave, abbhetabbo – 106. Nachdem er die Buße vollzogen hatte, teilte er dies den Bhikkhus mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich hatte ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den ich einen Tag lang verborgen hielt. Ich bat den Sangha wegen dieses Vergehens um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gab mir wegen dieses Vergehens die eintägige Bewährungsfrist. Nachdem ich die Bewährungsfrist beendet hatte, bat ich den Sangha wegen dieses Vergehens um die sechstägige Buße. Der Sangha gab mir wegen dieses Vergehens die sechstägige Buße. Nun habe ich die Buße vollzogen. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Sangha den Bhikkhu Udāyī rehabilitieren (abbhetu). Und so, ihr Mönche, soll er rehabilitiert werden –“ ‘‘Tena bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ, bhante, ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dafür, ihr Mönche, soll jener Bhikkhu Udāyī vor den Sangha treten …pe… und so soll er sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguß, den ich einen Tag lang verborgen hielt. Ich bat den Sangha wegen dieses Vergehens um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gab mir wegen dieses Vergehens die eintägige Bewährungsfrist. Als einer, der die Bewährungsfrist beendet hatte, bat ich den Sangha um die sechstägige Buße. Der Sangha gab mir die sechstägige Buße. Jetzt, ehrwürdige Herren, habe ich die Buße vollzogen und bitte den Sangha um Rehabilitation (abbhāna).‘ Auch ein zweites Mal ist zu bitten. Auch ein drittes Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Sangha informieren:“ 107. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto [Pg.112] saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheyya. Esā ñatti. 107. „Möge der Sangha mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Bhikkhu Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguß, den er einen Tag lang verborgen hielt. Er bat den Sangha wegen dieses Vergehens um eine eintägige Bewährungsfrist. Der Sangha gab dem Bhikkhu Udāyī wegen dieses Vergehens die eintägige Bewährungsfrist. Als einer, der die Bewährungsfrist beendet hatte, bat er den Sangha um die sechstägige Buße. Der Sangha gab dem Bhikkhu Udāyī die sechstägige Buße. Da er nun die Buße vollzogen hat, bittet er den Sangha um Rehabilitation. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den Bhikkhu Udāyī rehabilitieren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ ekāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya ekāhaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā ekāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Die ehrwürdige Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er einen Tag lang verheimlichte. Er bat die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das einen Tag lang verheimlicht worden war, um eine eintägige Bewährungszeit (Parivāsa). Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das einen Tag lang verheimlicht worden war, eine eintägige Bewährungszeit. Nachdem er die Bewährungszeit abgeleistet hatte, bat er die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das einen Tag lang verheimlicht worden war, um die sechstägige Mānatta-Disziplin. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das einen Tag lang verheimlicht worden war, die sechstägige Mānatta-Disziplin. Er hat die Mānatta-Disziplin nun ausgeführt und bittet die Sangha um Rehabilitation (Abbhāna). Die Sangha rehabilitiert den Mönch Udāyī. Welchem Ehrwürdigen die Rehabilitation des Mönchs Udāyī recht ist, der möge schweigen; wem sie nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich dies ... (pe) ... zum dritten Mal sage ich dies ... (pe) ...“ ‘‘Abbhito saṅghena udāyī bhikkhu. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch Udāyī ist von der Sangha rehabilitiert worden. Der Sangha ist es recht, daher schweigt sie. So nehme ich dies an.“ Pañcāhappaṭicchannaparivāso Bewährungszeit für ein fünf Tage lang verheimlichtes Vergehen 108. Tena kho pana samayena āyasmā udāyī ekaṃ āpattiṃ āpanno hoti sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ dvīhappaṭicchannaṃ…pe… tīhappaṭicchannaṃ…pe… catūhappaṭicchannaṃ…pe… pañcāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 108. Zu jener Zeit hatte der ehrwürdige Udāyī ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er zwei Tage lang verheimlichte ... (pe) ... drei Tage lang verheimlichte ... (pe) ... vier Tage lang verheimlichte ... (pe) ... fünf Tage lang verheimlichte. Er teilte dies den Mönchen mit: ‚Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll die Sangha dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, eine fünf-tägige Bewährungszeit gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ [Pg.113] sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – ‚Dazu, ihr Mönche, soll dieser Mönch Udāyī zur Sangha gehen, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrfürchtig zusammenlegen und so sprechen: „Ich habe, ehrwürdige Herren, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Als solcher, ehrwürdige Herren, bitte ich die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, um eine fünf-tägige Bewährungszeit.“ Zum zweiten Mal soll er bitten. Zum dritten Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll die Sangha unterrichten:‘ 109. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 109. „Die ehrwürdige Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verheimlichte. Er bittet die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, um eine fünf-tägige Bewährungszeit. Wenn es für die Sangha an der Zeit ist, möge die Sangha dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, eine fünf-tägige Bewährungszeit gewähren. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Die ehrwürdige Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verheimlichte. Er bittet die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, um eine fünf-tägige Bewährungszeit. Die Sangha gewährt dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, eine fünf-tägige Bewährungszeit. Welchem Ehrwürdigen die Gewährung der fünf-tägigen Bewährungszeit für den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, recht ist, der möge schweigen; wem sie nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich dies ... (pe) ... zum dritten Mal sage ich dies ... (pe) ...“ ‘‘Dinno saṅghena udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Sangha hat dem Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, eine fünf-tägige Bewährungszeit gewährt. Der Sangha ist es recht, daher schweigt sie. So nehme ich dies an.“ Pārivāsikamūlāyapaṭikassanā Zurückversetzung an den Anfang während der Bewährungszeit 110. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā [Pg.114] sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassatu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo – 110. Während er die Bewährungszeit ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er nicht verheimlichte. Er teilte dies den Mönchen mit: ‚Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Als solcher bat ich die Sangha wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, um eine fünf-tägige Bewährungszeit. Die Sangha gewährte mir wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht worden war, eine fünf-tägige Bewährungszeit. Während ich diese Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich nicht verheimlichte. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll die Sangha den Mönch Udāyī wegen des dazwischengekommenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde, an den Anfang zurückversetzen. Und so, ihr Mönche, soll er an den Anfang zurückversetzt werden:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassanaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Deshalb, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī zum Saṅgha gehen … und so soll er sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der fünf Tage lang verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha um einen fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Der Saṅgha gab mir den fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Während ich den Parivāsa ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Ich bitte den Saṅgha, ehrwürdige Herren, um die Zurückversetzung zum Anfang aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde.‘ Zum zweiten Mal ist zu bitten. Zum dritten Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Saṅgha informieren:“基础 111. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikasseyya. Esā ñatti. 111. „‚Der Saṅgha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der fünf Tage lang verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha um einen fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Der Saṅgha gab dem Mönch Udāyī den fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Während er den Parivāsa ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Er bittet den Saṅgha um die Zurückversetzung zum Anfang aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Wenn es für den Saṅgha angemessen ist, möge der Saṅgha den Mönch Udāyī zum Anfang zurückversetzen aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Dies ist die Bekanntmachung.‘ ‘‘Suṇātu [Pg.115] me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassati. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Der Saṅgha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der fünf Tage lang verheimlicht wurde. Er bat den Saṅgha um einen fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Der Saṅgha gab dem Mönch Udāyī den fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde. Während er den Parivāsa ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Er bittet den Saṅgha um die Zurückversetzung zum Anfang aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Der Saṅgha versetzt den Mönch Udāyī zum Anfang zurück aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Wem die Zurückversetzung zum Anfang des Mönchs Udāyī aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde, gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.‘ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt … [usw.] … zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt … [usw.] …‘ ‘‘Paṭikassito saṅghena udāyī bhikkhu antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der Mönch Udāyī ist vom Saṅgha zum Anfang zurückversetzt worden aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Dem Saṅgha gefällt dies, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.‘ Auf diese Weise soll er informiert werden. Auf diese Weise soll er zum Anfang zurückversetzt werden.“ Mānattārahamūlāyapaṭikassanā Zurückversetzung zum Anfang für jemanden, der für Mānatta berechtigt ist 112. So parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya [Pg.116] sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassatu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo – 112. Dieser, nachdem er den Parivāsa beendet hatte und für Mānatta berechtigt war, beging zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Er informierte die Mönche: ‚Ihr Brüder, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der fünf Tage lang verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha um einen fünftägigen Parivāsa für dieses eine Vergehen … Der Saṅgha gab mir den fünftägigen Parivāsa … Während ich den Parivāsa ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Ich bat den Saṅgha um die Zurückversetzung zum Anfang … Der Saṅgha versetzte mich zum Anfang zurück … Nachdem ich den Parivāsa beendet hatte und für Mānatta berechtigt war, beging ich zwischendurch ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, der nicht verheimlicht wurde. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚Deshalb, ihr Mönche, soll der Saṅgha den Mönch Udāyī zum Anfang zurückversetzen aufgrund dieses einen dazwischenliegenden Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das nicht verheimlicht wurde. Und so, ihr Mönche, ist er zum Anfang zurückzuversetzen:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Deshalb, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī vor den Orden treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrfürchtig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt. … Ich, der ich die Bewährungszeit bereits abgeschlossen hatte und für die Bußübung qualifiziert war, beging dazwischen ein (weiteres) Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich nicht verbarg. Ich bitte den Orden nun wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den ich nicht verbarg, um die Versetzung an den Anfang.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Orden wie folgt unterrichten:“ 113. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikasseyya. Esā ñatti. 113. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verborgen hielt. … Nachdem er die Bewährungszeit abgeschlossen hatte und für die Bußübung qualifiziert war, beging er dazwischen ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er nicht verbarg. Er bittet den Orden wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, um die Versetzung an den Anfang. Wenn es dem Orden genehm ist, möge der Orden den Mönch Udāyī wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, an den Anfang versetzen. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassati. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā [Pg.117] appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verborgen hielt. … Nachdem er die Bewährungszeit abgeschlossen hatte und für die Bußübung qualifiziert war, beging er dazwischen ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er nicht verbarg. Er bittet den Orden wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, um die Versetzung an den Anfang. Der Orden versetzt den Mönch Udāyī wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, an den Anfang. Wem die Versetzung des Mönchs Udāyī an den Anfang wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt … zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt …‘“ ‘‘Paṭikassito saṅghena udāyī bhikkhu antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der Mönch Udāyī ist vom Orden wegen dieses einen dazwischen begangenen vorsätzlichen Samenergusses, den er nicht verbarg, an den Anfang versetzt worden. Es gefällt dem Orden; deshalb schweigt er. So bewahre ich dies.‘ So soll er unterrichtet werden. So soll die Versetzung an den Anfang erfolgen.“ Tikāpattimānattaṃ „Die Bußübung für drei Vergehen“ 114. So parivutthaparivāso bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ parivutthaparivāso. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbaṃ – 114. „Nachdem er die Bewährungszeit abgeschlossen hatte, berichtete er dies den Mönchen: ‚Ihr Lieben, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt. … Ich habe nun die Bewährungszeit abgeschlossen. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Orden dem Mönch Udāyī für die drei Vergehen die sechstägige Bußübung (Mānatta) gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:‘“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi…pe… sohaṃ, bhante, parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „‚Deshalb, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī vor den Orden treten … und so sprechen: „Ehrwürdige Herren, ich beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt. Ich bat den Orden wegen dieses einen vorsätzlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verborgen hielt, um die fünftägige Bewährungszeit. Der Orden gewährte mir wegen dieses einen vorsätzlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verborgen hielt, die fünftägige Bewährungszeit. … Ehrwürdige Herren, ich, der ich die Bewährungszeit abgeschlossen habe, bitte den Orden für die drei Vergehen um die sechstägige Bußübung.“‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Orden wie folgt unterrichten:“ 115. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ dadeyya. Esā ñatti. 115. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verborgen hielt. … Er hat die Bewährungszeit abgeschlossen und bittet den Orden für die drei Vergehen um die sechstägige Bußübung. Wenn es dem Orden genehm ist, möge der Orden dem Mönch Udāyī für die drei Vergehen die sechstägige Bußübung gewähren. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso saṅghaṃ [Pg.118] tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verborgen hielt. … Er hat die Bewährungszeit abgeschlossen und bittet den Orden für die drei Vergehen um die sechstägige Bußübung. Der Orden gewährt dem Mönch Udāyī für die drei Vergehen die sechstägige Bußübung. Wem die Gewährung der sechstägigen Bußübung für die drei Vergehen an den Mönch Udāyī gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt … zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt …‘“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Dem Mönch Udāyī wurde vom Orden für die drei Vergehen die sechstägige Bußübung gewährt. Es gefällt dem Orden; deshalb schweigt er. So bewahre ich dies.‘ So soll er unterrichtet werden. So soll sie gewährt werden.“ Mānattacārikamūlāyapaṭikassanā „Die Versetzung an den Anfang für jemanden, der die Bußübung vollzieht.“ 116. So mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo – tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 116. Während er das Mānatta-Gelübde vollzog, beging Udāyī dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den er nicht verbarg. Er informierte die Mönche: „Ihr Ehrwürdigen, ich beging ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt... [wie oben]... während ich das Mānatta vollzog, beging ich dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich nicht verbarg. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Dann, o Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyī wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses an den Anfang zurückwerfen und ihm sechs Nächte Mānatta auferlegen. Und so, o Mönche, soll er an den Anfang zurückgeworfen werden: Jener Mönch Udāyī soll vor den Sangha treten... [wie oben]... und folgendes sprechen: ‚Ich beging, ihr Herren, ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt... während ich das Mānatta vollzog, beging ich dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich nicht verbarg. Ich bitte nun, ihr Herren, den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses um die Zurückwerfung an den Anfang.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Sangha folgendermaßen unterrichten:“ 117. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu…pe… mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikasseyya. Esā ñatti…pe… paṭikassito saṅghena udāyī bhikkhu antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā [Pg.119] appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. 117. „Möge der Sangha mich hören, ihr Herren. Dieser Mönch Udāyī... bittet um die Zurückwerfung an den Anfang. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha den Mönch Udāyī wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses an den Anfang zurückwerfen. Dies ist die Bekanntmachung... [wie oben]... Der Mönch Udāyī wurde vom Sangha wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses an den Anfang zurückgeworfen. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, chārattaṃ mānattaṃ dātabbaṃ – tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Und so, o Mönche, soll das Mānatta von sechs Nächten gegeben werden: Jener Mönch Udāyī... soll folgendes sprechen: ‚Ich beging, ihr Herren, ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt... während ich das Mānatta vollzog, beging ich dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich nicht verbarg. Ich bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses um die Zurückwerfung an den Anfang. Der Sangha warf mich an den Anfang zurück. Ich bitte nun, ihr Herren, den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses um das Mānatta von sechs Nächten.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Sangha unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu…pe… chārattaṃ mānattaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ dadeyya. Esā ñatti…pe… dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Möge der Sangha mich hören, ihr Herren. Dieser Mönch Udāyī... bittet um das Mānatta von sechs Nächten. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha dem Mönch Udāyī wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses das Mānatta von sechs Nächten geben. Dies ist die Bekanntmachung... [wie oben]... Dem Mönch Udāyī wurde vom Sangha wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses das Mānatta von sechs Nächten gegeben. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ So soll es gegeben werden. Abbhānārahamūlāyapaṭikassanā Die Zurückwerfung an den Anfang für jemanden, der der Wiederaufnahme würdig ist 118. So ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo…pe…. 118. Nachdem er das Mānatta vollzogen hatte und der Wiederaufnahme würdig war, beging Udāyī dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den er nicht verbarg. Er informierte die Mönche: „Ihr Ehrwürdigen, ich beging ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt... während ich das Mānatta bereits vollzogen hatte und der Wiederaufnahme würdig war, beging ich dazwischen ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich nicht verbarg. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Dann, o Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyī wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses an den Anfang zurückwerfen und ihm sechs Nächte Mānatta auferlegen. Und so, o Mönche, soll er an den Anfang zurückgeworfen werden... [wie oben]...“ ‘‘Evañca [Pg.120] pana, bhikkhave, chārattaṃ mānattaṃ dātabbaṃ…pe…. „Und so, o Mönche, soll das Mānatta von sechs Nächten gegeben werden... [wie oben]...“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Dem Mönch Udāyī wurde vom Sangha wegen des dazwischen begangenen, nicht verborgenen Vergehens des absichtlichen Samenergusses das Mānatta von sechs Nächten gegeben. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ So soll es gegeben werden. Mūlāyapaṭikassitaabbhānaṃ Die Wiederaufnahme für jemanden, der an den Anfang zurückgeworfen wurde 119. So ciṇṇamānatto bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ ciṇṇamānatto. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbhetu. Evañca pana, bhikkhave, abbhetabbo – 119. Nachdem er das Mānatta vollzogen hatte, informierte er die Mönche: „Ihr Ehrwürdigen, ich beging ein Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verborgen hielt... nun habe ich das Mānatta vollzogen. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Dann, o Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyī rehabilitieren. Und so, o Mönche, soll er rehabilitiert werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho [Pg.121] antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ, bhante, ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmī’’’ti. „Mönche, jener Mönch Udāyī soll sich an den Saṅgha wenden … und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verbarg. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der fünf Tage lang verborgen wurde, um eine fünftägige Bewährungsfrist (Parivāsa). Der Saṅgha gab mir wegen dieses einen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der fünf Tage lang verborgen wurde, eine fünftägige Bewährungsfrist. Während ich die Bewährungsfrist ableistete, beging ich in der Zwischenzeit ein weiteres Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, der nicht verborgen wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um Rückversetzung an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana). Der Saṅgha versetzte mich wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, an den Anfang zurück. Nachdem ich die Bewährungsfrist vollendet hatte und die Mānatta-Buße verdiente, beging ich in der Zwischenzeit ein weiteres Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, der nicht verborgen wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, an den Anfang zurück. Nachdem ich die Bewährungsfrist vollendet hatte, bat ich den Saṅgha wegen der drei Vergehen um die sechstägige Mānatta-Buße. Der Saṅgha gab mir wegen der drei Vergehen die sechstägige Mānatta-Buße. Während ich die Mānatta-Buße ausführte, beging ich in der Zwischenzeit ein weiteres Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, der nicht verborgen wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, an den Anfang zurück. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um die sechstägige Mānatta-Buße. Der Saṅgha gab mir wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, die sechstägige Mānatta-Buße. Nachdem ich die Mānatta-Buße vollendet hatte und die Rehabilitation (Abbhāna) verdiente, beging ich in der Zwischenzeit ein weiteres Vergehen, einen absichtlichen Samenerguss, der nicht verborgen wurde. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, an den Anfang zurück. Ich bat den Saṅgha wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, um die sechstägige Mānatta-Buße. Der Saṅgha gab mir wegen dieses einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens, eines absichtlichen Samenergusses, der nicht verborgen wurde, die sechstägige Mānatta-Buße. Ehrwürdige Herren, nun, da ich die Mānatta-Buße vollendet habe, bitte ich den Saṅgha um Rehabilitation.‘“ ‘‘Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Ein zweites Mal ist zu bitten. Ein drittes Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha unterrichten:“ 120. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya pañcāhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya [Pg.122] sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ appaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā appaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheyya. Esā ñatti. 120. „Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das er fünf Tage lang verborgen hielt. Er bat die Sangha für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er fünf Tage lang verborgen hielt, um eine fünftägige Bewährungsfrist (Parivāsa). Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er fünf Tage lang verborgen hielt, die fünftägige Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistete, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um das Zurückwerfen an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana). Die Sangha warf den Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, an den Anfang zurück. Nachdem er die Bewährungsfrist beendet hatte und für die Mānatta-Disziplin bereit war, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um das Zurückwerfen an den Anfang. Die Sangha warf den Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, an den Anfang zurück. Nachdem er die Bewährungsfrist beendet hatte, bat er die Sangha für die drei Vergehen um die sechstägige Mānatta-Disziplin. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī für die drei Vergehen die sechstägige Mānatta-Disziplin. Während er die Mānatta-Disziplin ausführte, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um das Zurückwerfen an den Anfang. Die Sangha warf den Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, an den Anfang zurück. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um die sechstägige Mānatta-Disziplin. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, die sechstägige Mānatta-Disziplin. Nachdem er die Mānatta-Disziplin ausgeführt hatte und für die Rehabilitierung bereit war, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um das Zurückwerfen an den Anfang. Die Sangha warf den Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, an den Anfang zurück. Er bat die Sangha für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, um die sechstägige Mānatta-Disziplin. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī für dieses dazwischen begangene Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er nicht verborgen hielt, die sechstägige Mānatta-Disziplin. Nachdem er die Mānatta-Disziplin ausgeführt hat, bittet dieser Udāyī die Sangha um die Rehabilitierung (Abbhāna). Wenn es für die Sangha an der Zeit ist, möge die Sangha den Mönch Udāyī rehabilitieren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ…pe… so ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das er fünf Tage lang verborgen hielt ... (wie zuvor) ... Nachdem er die Mānatta-Disziplin ausgeführt hat, bittet er die Sangha um Rehabilitierung. Die Sangha rehabilitiert den Mönch Udāyī. Welcher Ehrwürdige mit der Rehabilitierung des Mönchs Udāyī einverstanden ist, der möge schweigen; wer nicht einverstanden ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt ... zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt ...“ ‘‘Abbhito saṅghena udāyī bhikkhu. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch Udāyī ist von der Sangha rehabilitiert worden. Die Sangha ist damit einverstanden, daher schweigt sie. So nehme ich dies an.“ Pakkhappaṭicchannaparivāso Bewährungsfrist für ein ein halbes Monat lang verborgen gehaltenes Vergehen 121. Tena [Pg.123] kho pana samayena āyasmā udāyī ekaṃ āpattiṃ āpanno hoti sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 121. Zu jener Zeit nun hatte der ehrwürdige Udāyī ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt. Er teilte dies den Mönchen mit: ‚Ich habe, Freunde, ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das ich ein halbes Monat lang verborgen hielt. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll die Sangha dem Mönch Udāyī für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt, eine Bewährungsfrist von einem halben Monat (Pakkhaparivāsa) gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhuno paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī zur Sangha gehen ... und so soll er sprechen: „Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das ich ein halbes Monat lang verborgen hielt. Ich nun, ehrwürdige Herren, bitte die Sangha für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt, um eine Bewährungsfrist von einem halben Monat.“ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll die Sangha unterrichten:‘ 122. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 122. „Möge die Sangha mich anhören, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, einen absichtlichen Samenerguss, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt. Er bittet die Sangha für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt, um eine Bewährungsfrist von einem halben Monat. Wenn es für die Sangha an der Zeit ist, möge die Sangha dem Mönch Udāyī für dieses eine Vergehen eines absichtlichen Samenergusses, das er ein halbes Monat lang verborgen hielt, eine Bewährungsfrist von einem halben Monat gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, die Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für einen halben Monat verheimlichte. Er bittet die Sangha um eine Bewährungszeit (Parivāsa) von einem halben Monat für dieses eine Vergehen des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde. Die Sangha gewährt dem Mönch Udāyī die Bewährungszeit von einem halben Monat für dieses eine Vergehen des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde. Welcher ehrwürdige Herr mit der Gewährung der Bewährungszeit von einem halben Monat für den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde, einverstanden ist, der möge schweigen; wer nicht damit einverstanden ist, der soll sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich dies …pe… zum dritten Mal sage ich dies …pe…“ ‘‘Dinno [Pg.124] saṅghena udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Bewährungszeit von einem halben Monat ist dem Mönch Udāyī von der Sangha für dieses eine Vergehen des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde, gewährt worden. Die Sangha ist einverstanden, deshalb schweigt sie. So nehme ich dies an.“ Pakkhapārivāsikamūlāyapaṭikassanā Zurücksetzung an den Anfang für jemanden, der eine halbmonatige Bewährungszeit ableistet 123. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo – 123. 123. Während er die Bewährungszeit ableistete, beging er zwischendurch ein (weiteres) Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für fünf Tage verheimlichte. Er teilte es den Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich habe ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den ich für einen halben Monat verheimlichte. Als solcher bat ich die Sangha um eine Bewährungszeit von einem halben Monat für dieses eine Vergehen des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde. Die Sangha gewährte mir die Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes eine Vergehen. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den ich für fünf Tage verheimlichte. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll die Sangha den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde, an den Anfang zurücksetzen und ihm eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) unter Einbeziehung des früheren Vergehens gewähren. Und so, ihr Mönche, soll er an den Anfang zurückgesetzt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Daher, ihr Mönche, soll jener Mönch Udāyī zur Sangha gehen …pe… und so soll er sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den ich für einen halben Monat verheimlichte. Als solcher bat ich die Sangha um eine Bewährungszeit von einem halben Monat für dieses eine Vergehen des absichtlichen Samenergußes, das für einen halben Monat verheimlicht wurde. Die Sangha gewährte mir die Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes eine Vergehen. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den ich für fünf Tage verheimlichte. Ehrwürdige Herren, ich bitte die Sangha um die Zurücksetzung an den Anfang wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll die Sangha informieren:“ 124. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāci[Pg.125]. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikasseyya. Esā ñatti. 124. 124. „Ehrwürdige Herren, die Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für einen halben Monat verheimlichte. Er bat die Sangha um eine Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes Vergehen. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī die Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes Vergehen. Während er die Bewährungszeit ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für fünf Tage verheimlichte. Er bittet die Sangha um die Zurücksetzung an den Anfang wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde. Wenn die Sangha dazu bereit ist, möge sie den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde, an den Anfang zurücksetzen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassati. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, die Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für einen halben Monat verheimlichte. Er bat die Sangha um eine Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes Vergehen. Die Sangha gewährte dem Mönch Udāyī die Bewährungszeit von einem halben Monat für jenes Vergehen. Während er die Bewährungszeit ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguß, den er für fünf Tage verheimlichte. Er bittet die Sangha um die Zurücksetzung an den Anfang wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde. Die Sangha setzt den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde, an den Anfang zurück. Welcher ehrwürdige Herr mit der Zurücksetzung an den Anfang für den Mönch Udāyī wegen dieses einen Vergehens des absichtlichen Samenergußes, das für fünf Tage verheimlicht wurde, einverstanden ist, der möge schweigen; wer nicht damit einverstanden ist, der soll sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich dies …pe… zum dritten Mal sage ich dies …pe…“ ‘‘Paṭikassito saṅghena udāyī bhikkhu antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch Udāyī wurde vom Saṅgha wegen eines zwischenzeitlichen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verborgen wurde, an den Anfang zurückversetzt. Der Saṅgha stimmt dem zu, deshalb schweigt er; so nehme ich dies an.“ Samodhānaparivāso Die kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) 125. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo – tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ [Pg.126] pakkhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yācāmī’’’ti. 125. „Und so, ihr Mönche, ist die kombinierte Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen zu gewähren: Jener Mönch Udāyī sollte, ihr Mönche, nachdem er vor den Saṅgha getreten ist ... [und die üblichen Formalitäten erledigt hat] ... so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses begangen, das eine halbe Monatshälfte lang verborgen war. Ich bat den Saṅgha um eine halbe Monatshälfte Bewährungszeit wegen dieses einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das eine halbe Monatshälfte lang verborgen war. Der Saṅgha gewährte mir die halbe Monatshälfte Bewährungszeit wegen jenes Vergehens. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch ein weiteres Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verborgen war. Ich bat den Saṅgha um Zurückversetzung an den Anfang wegen dieses zwischenzeitlichen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verborgen war. Der Saṅgha versetzte mich wegen dieses zwischenzeitlichen Vergehens an den Anfang zurück. Nun, ehrwürdige Herren, bitte ich den Saṅgha um eine kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verborgen war, zusammen mit dem früheren Vergehen.‘“ ‘‘Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Ein zweites Mal ist darum zu bitten. Ein drittes Mal ist darum zu bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch sollte den Saṅgha wie folgt informieren:“ 126. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 126. „‚Höre mich an, ehrwürdige Herren, der Saṅgha. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das eine halbe Monatshälfte lang verborgen war. Er bat den Saṅgha um eine halbe Monatshälfte Bewährungszeit wegen jenes Vergehens. Der Saṅgha gewährte dem Mönch Udāyī die halbe Monatshälfte Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, beging er zwischendurch ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verborgen war. Er bat den Saṅgha um Zurückversetzung an den Anfang wegen dieses zwischenzeitlichen Vergehens. Der Saṅgha versetzte den Mönch Udāyī wegen dieses zwischenzeitlichen Vergehens an den Anfang zurück. Er bittet nun den Saṅgha um eine kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens zusammen mit dem früheren Vergehen. Wenn der Saṅgha dazu bereit ist, möge der Saṅgha dem Mönch Udāyī die kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens zusammen mit dem früheren Vergehen gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā [Pg.127] sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Höre mich an, ehrwürdige Herren, der Saṅgha. Dieser Mönch Udāyī beging ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das eine halbe Monatshälfte lang verborgen war. [Fakten wie in der Bekanntmachung wiederholt] ... Er bittet nun den Saṅgha um eine kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens zusammen mit dem früheren Vergehen. Der Saṅgha gewährt dem Mönch Udāyī die kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens zusammen mit dem früheren Vergehen. Wer von den ehrwürdigen Herren der Gewährung der kombinierten Bewährungszeit für den Mönch Udāyī zustimmt, der schweige; wer nicht zustimmt, der solle sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt ... ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt ...‘“ ‘‘Dinno saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Die kombinierte Bewährungszeit wegen des zwischenzeitlichen Vergehens zusammen mit dem früheren Vergehen wurde dem Mönch Udāyī vom Saṅgha gewährt. Der Saṅgha stimmt dem zu, deshalb schweigt er; so nehme ich dies an.‘ So sollte er informiert werden. So sollte es gewährt werden.“ Mānattārahamūlāyapaṭikassanādi Zurückversetzung an den Anfang für jemanden, der das Mānatta verdient, und so weiter. 127. So parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā purimāya [Pg.128] āpattiyā samodhānaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo…pe…. 127. Dieser Udāyi, der die Bewährungszeit (Parivāsa) abgeleistet hatte und für die Bußhandlung (Mānatta) würdig war, beging in der Zwischenzeit ein Vergehen, nämlich einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verheimlicht hatte. Er berichtete dies den Mönchen: „Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Ich, der ich die Bewährungszeit abgeleistet hatte und für die Bußhandlung würdig war, habe in der Zwischenzeit ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verheimlicht hatte. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyi wegen des einen dazwischen begangenen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, an den Anfang zurückversetzen und ihm im Zusammenhang mit dem früheren Vergehen eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll er an den Anfang zurückversetzt werden...“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo…pe… deti…pe…. „Und so, ihr Mönche, soll die zusammengefasste Bewährungszeit für das frühere Vergehen gewährt werden... er gewährt...“ ‘‘Dinno saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die zusammengefasste Bewährungszeit im Zusammenhang mit dem früheren Vergehen ist dem Mönch Udāyi vom Sangha wegen des einen dazwischen begangenen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, gewährt worden. Dem Sangha behagt dies, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ Tikāpattimānattaṃ Die Bußhandlung (Mānatta) für drei Vergehen. 128. So parivutthaparivāso bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ parivutthaparivāso. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbaṃ – 128. Nachdem er die Bewährungszeit abgeleistet hatte, berichtete Udāyi den Mönchen: „Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Ich, der ich die Bewährungszeit abgeleistet habe, (frage:) Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Sangha dem Mönch Udāyi für die drei Vergehen die sechstägige Bußhandlung (Mānatta) auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ, bhante, parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dazu, ihr Mönche, soll sich der Mönch Udāyi an den Sangha wenden... und so soll er sprechen: ‚Ich habe, o Herr, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Ich, o Herr, der ich die Bewährungszeit abgeleistet habe, bitte den Sangha um die sechstägige Bußhandlung für die drei Vergehen.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha informieren:“ 129. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ dadeyya. Esā ñatti. 129. „‚Ehrwürdiger Sangha, bitte hört mich an. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Nachdem er die Bewährungszeit abgeleistet hat, bittet er den Sangha um die sechstägige Bußhandlung für die drei Vergehen. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha dem Mönch Udāyi für die drei Vergehen die sechstägige Bußhandlung gewähren. Dies ist der Antrag.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… so parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yācati. Saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ deti. Yassāyasmato khamati [Pg.129] udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdiger Sangha, bitte hört mich an. Dieser Mönch Udāyi hat ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Nachdem er die Bewährungszeit abgeleistet hat, bittet er den Sangha um die sechstägige Bußhandlung für die drei Vergehen. Der Sangha gewährt dem Mönch Udāyi für die drei Vergehen die sechstägige Bußhandlung. Welchem Ehrwürdigen die Gewährung der sechstägigen Bußhandlung für die drei Vergehen an den Mönch Udāyi behagt, der möge schweigen; wem sie nicht behagt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Auch ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt... auch ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt...‘“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Die sechstägige Bußhandlung für die drei Vergehen ist dem Mönch Udāyi vom Sangha gewährt worden. Dem Sangha behagt dies, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.‘“ Mānattacārikamūlāyapaṭikassanādi Zurückversetzung an den Anfang während der Ausübung der Bußhandlung usw. 130. So mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ datvā chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo…pe…. 130. Während er die Bußhandlung (Mānatta) vollzog, beging er in der Zwischenzeit ein Vergehen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den er fünf Tage lang verheimlichte. Er berichtete dies den Mönchen: „Ich habe, ihr Freunde, ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich eine Hälfte eines Monats lang verheimlicht hatte... Während ich die Bußhandlung vollzog, habe ich in der Zwischenzeit ein Vergehen begangen, einen vorsätzlichen Samenerguss, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Dann, ihr Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyi wegen des einen dazwischen begangenen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, an den Anfang zurückversetzen, ihm im Zusammenhang mit dem früheren Vergehen eine zusammengefasste Bewährungszeit geben und ihm danach die sechstägige Bußhandlung auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll er an den Anfang zurückversetzt werden...“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo…pe…. „Und so, ihr Mönche, soll die zusammengefasste Bewährungszeit für das frühere Vergehen gewährt werden...“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, chārattaṃ mānattaṃ dātabbaṃ…pe… deti…pe…. „Und so, ihr Mönche, soll die sechstägige Bußhandlung gewährt werden... er gewährt...“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die sechstägige Bußhandlung ist dem Mönch Udāyi vom Sangha wegen des einen dazwischen begangenen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, gewährt worden. Dem Sangha behagt dies, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ Abbhānārahamūlāyapaṭikassanādi Zurückversetzung an den Anfang für jemanden, der für die Rehabilitation (Abbhāna) würdig ist, usw. 131. So ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Kathaṃ nu kho mayā [Pg.130] paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassitvā purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ datvā chārattaṃ mānattaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, mūlāya paṭikassitabbo…pe…. 131. Dieser Udāyi, der das Mānatta bereits erfüllt hatte und der Rehabilitation (Abbhāna) würdig war, beging in der Zwischenzeit ein Vergehen, nämlich vorsätzliche Samenausstoßung, welches er fünf Tage lang verheimlicht hatte. Er teilte dies den Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich habe ein Vergehen begangen, nämlich vorsätzliche Samenausstoßung, welches eine Monatshälfte lang verheimlicht wurde … [wie oben] … ich nun, der das Mānatta erfüllt hat und der Rehabilitation würdig ist, habe in der Zwischenzeit ein Vergehen begangen, nämlich vorsätzliche Samenausstoßung, welches fünf Tage lang verheimlicht wurde. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyi wegen des einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens der vorsätzlichen Samenausstoßung, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, an den Anfang zurückversetzen, ihm eine mit dem vorherigen Vergehen zusammengelegte Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa) gewähren und ihm das sechsnächtige Mānatta auferlegen. Und so, ihr Mönche, soll er an den Anfang zurückversetzt werden … [wie oben] …“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo…pe…. „Und so, ihr Mönche, soll die mit dem vorherigen Vergehen zusammengelegte Bewährungsfrist gewährt werden … [wie oben] …“ ‘‘Evañca pana, bhikkhave, chārattaṃ mānattaṃ dātabbaṃ…pe… deti…pe…. „Und so, ihr Mönche, soll das sechsnächtige Mānatta auferlegt werden … [wie oben] … Er gewährt es … [wie oben] …“ ‘‘Dinnaṃ saṅghena udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Dem Mönch Udāyi wurde vom Sangha wegen des einen in der Zwischenzeit begangenen Vergehens der vorsätzlichen Samenausstoßung, das fünf Tage lang verheimlicht wurde, das sechsnächtige Mānatta gewährt. Da es dem Sangha gefällt, schweigt er. So halte ich dies fest.“ Pakkhappaṭicchannaabbhānaṃ Rehabilitation für ein eine Monatshälfte lang verheimlichtes Vergehen 132. So ciṇṇamānatto bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… sohaṃ ciṇṇamānatto. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbhetu. Evañca pana, bhikkhave, abbhetabbo – 132. Nachdem er das Mānatta erfüllt hatte, teilte er dies den Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich habe ein Vergehen begangen, nämlich vorsätzliche Samenausstoßung, welches eine Monatshälfte lang verheimlicht wurde … [wie oben] … ich habe nun das Mānatta erfüllt. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Sangha den Mönch Udāyi rehabilitieren. Und so, ihr Mönche, soll er rehabilitiert werden –“ ‘‘Tena, bhikkhave, udāyinā bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā, ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā, vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā, ukkuṭikaṃ nisīditvā, añjaliṃ paggahetvā, evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā [Pg.131] sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajjiṃ sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya [Pg.132] mūlāya paṭikassi. Sohaṃ saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivutthaparivāso saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. Sohaṃ, bhante, ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācāmī’’’ti. ‘Mönche, jener Mönch Udāyī soll sich dem Orden (Sangha) nähern, die obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und Folgendes sagen: ‘Ehrwürdige Herren, ich habe ein Vergehen begangen, nämlich einen absichtlichen Samenerguss, das ich einen halben Monat lang verheimlicht habe. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich einen halben Monat lang verheimlicht habe, um eine zweiwöchige Bewährungszeit (Pakkhaparivāsa). Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich einen halben Monat lang verheimlicht habe, die zweiwöchige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguss, das ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die Zurückversetzung an den Anfang (Mûlāyapaṭikassana). Der Sangha versetzte mich wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, an den Anfang zurück. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhānaparivāsa) mit dem früheren Vergehen. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Nachdem ich die Bewährungszeit abgeleistet hatte und für die Mānatta-Disziplin bereit war, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguss, das ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Sangha versetzte mich wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, an den Anfang zurück. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um eine zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Nachdem ich die Bewährungszeit abgeleistet hatte, bat ich den Sangha wegen der drei Vergehen um die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Der Sangha gewährte mir wegen der drei Vergehen die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Während ich die Mānatta-Disziplin ausführte, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguss, das ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Sangha versetzte mich wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, an den Anfang zurück. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um eine zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Nachdem ich die Bewährungszeit abgeleistet hatte, bat ich den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Nachdem ich die Mānatta-Disziplin abgeleistet hatte und für die Rehabilitation bereit war, beging ich zwischendurch ein Vergehen, nämlich einen absichtlichen Samenerguss, das ich fünf Tage lang verheimlicht habe. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Sangha versetzte mich wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, an den Anfang zurück. Ich bat den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um eine zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die zusammengefasste Bewährungszeit mit dem früheren Vergehen. Nachdem ich die Bewährungszeit abgeleistet hatte, bat ich den Sangha wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, um die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Der Sangha gewährte mir wegen dieses einen absichtlichen Samenergusses, den ich fünf Tage lang verheimlicht habe, die sechstäggige Mānatta-Disziplin. Ehrwürdige Herren, ich habe nun die Mānatta-Disziplin abgeleistet und bitte den Sangha um Rehabilitation (Abbhāna).’’’ ‘‘Dutiyampi yācitabbaṃ. Tatiyampi yācitabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Auch ein zweites Mal ist zu bitten. Auch ein drittes Mal ist zu bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Sangha informieren: 133. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pakkhappaṭicchannāya pakkhaparivāsaṃ adāsi. So parivasanto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso mānattāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā [Pg.133] āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno tissannaṃ āpattīnaṃ chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So mānattaṃ caranto antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto abbhānāraho antarā ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pañcāhappaṭicchannaṃ. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāyapaṭikassanaṃ yāci. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya mūlāya paṭikassi. So saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya purimāya āpattiyā samodhānaparivāsaṃ adāsi. So parivutthaparivāso saṅghaṃ antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ [Pg.134] mānattaṃ yāci. Saṅgho udāyissa bhikkhuno antarā ekissā āpattiyā sañcetanikāya sukkavissaṭṭhiyā pañcāhappaṭicchannāya chārattaṃ mānattaṃ adāsi. So ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheyya. Esā ñatti. 133. „Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses begangen, das eine Hälfte des Monats verborgen wurde. Er bat den Sangha wegen jenes einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das eine Hälfte des Monats verborgen wurde, um eine Läuterungszeit für die Hälfte eines Monats (pakkhaparivāsa). Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen jenes einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das eine Hälfte des Monats verborgen wurde, die Läuterungszeit für die Hälfte eines Monats. Während er die Läuterungszeit ableistete, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um das Zurückwerfen an den Anfang (mūlāyapaṭikassana). Der Sangha warf den Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, an den Anfang zurück. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um eine zusammengefasste Läuterungszeit (samodhānaparivāsa) mit dem vorangegangenen Vergehen. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Nachdem er die Läuterungszeit abgeleistet hatte und für die Bußübung (mānatta) geeignet war, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Sangha warf den Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, an den Anfang zurück. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um eine zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Nachdem er die Läuterungszeit abgeleistet hatte, bat er den Sangha wegen der drei Vergehen um die sechstägige Bußübung (mānatta). Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen der drei Vergehen die sechstägige Bußübung. Während er die Bußübung ausführte, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Sangha warf den Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, an den Anfang zurück. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um eine zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um die sechstägige Bußübung. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die sechstägige Bußübung. Nachdem er die Bußübung ausgeführt hatte und für die Wiedereinsetzung geeignet war, beging er dazwischen ein weiteres Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Sangha warf den Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, an den Anfang zurück. Er bat den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um eine zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die zusammengefasste Läuterungszeit mit dem vorangegangenen Vergehen. Nachdem er die Läuterungszeit abgeleistet hatte, bat er den Sangha wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, um die sechstägige Bußübung. Der Sangha gab dem Mönch Udāyī wegen dieses dazwischen begangenen einen Vergehens des vorsätzlichen Samenergusses, das fünf Tage verborgen wurde, die sechstägige Bußübung. Nachdem er die Bußübung nun vollendet hat, bittet er den Sangha um Wiedereinsetzung (abbhāna). Wenn der Sangha es für an der Zeit hält, möge der Sangha den Mönch Udāyī wieder einsetzen. Dies ist der förmliche Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ udāyī bhikkhu ekaṃ āpattiṃ āpajji sañcetanikaṃ sukkavissaṭṭhiṃ pakkhappaṭicchannaṃ…pe… so ciṇṇamānatto saṅghaṃ abbhānaṃ yācati. Saṅgho udāyiṃ bhikkhuṃ abbheti. Yassāyasmato khamati udāyissa bhikkhuno abbhānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Udāyī hat ein Vergehen des vorsätzlichen Samenergusses begangen, das eine Hälfte des Monats verborgen wurde … (wie oben) … er hat die Bußübung vollendet und bittet den Sangha um Wiedereinsetzung. Der Sangha setzt den Mönch Udāyī wieder ein. Wer von den ehrwürdigen Mitgliedern für die Wiedereinsetzung des Mönches Udāyī ist, der möge schweigen; wer dagegen ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich dies … zum dritten Mal sage ich dies …“ ‘‘Abbhito saṅghena udāyī bhikkhu. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch Udāyī ist vom Sangha wieder eingesetzt worden. Der Sangha ist damit einverstanden, daher schweigt er. So trage ich dies vor.“ Sukkavissaṭṭhi samattā. Die Abhandlung über die Samenergießung ist abgeschlossen. 2. Parivāso 2. 2. Parivāsa (Die Bewährungszeit) Agghasamodhānaparivāso Agghasamodhāna-Parivāsa (Zusammenfassende Bewährung nach dem Wert der Verbergungsdauer) 134. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpanno hoti – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā, ekā āpatti dvīhappaṭicchannā, ekā āpatti tīhappaṭicchannā, ekā āpatti catūhappaṭicchannā, ekā āpatti pañcāhappaṭicchannā, ekā āpatti chāhappaṭicchannā, ekā āpatti sattāhappaṭicchannā, ekā āpatti aṭṭhāhappaṭicchannā, ekā āpatti navāhappaṭicchannā, ekā āpatti dasāhappaṭicchannā. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… ekā āpatti dasāhappaṭicchannā. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho tassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 134. Zu jener Zeit nun beging ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen geblieben, ein Vergehen zwei Tage, ein Vergehen drei Tage, ein Vergehen vier Tage, ein Vergehen fünf Tage, ein Vergehen sechs Tage, ein Vergehen sieben Tage, ein Vergehen acht Tage, ein Vergehen neun Tage und ein Vergehen war zehn Tage lang verborgen geblieben. Er teilte dies den Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… ein Vergehen war zehn Tage lang verborgen. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Nun denn, ihr Mönche, soll der Saṅgha jenem Mönch für diese Vergehen eine zusammenfassende Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) gewähren, die sich nach dem Wert (der Dauer) desjenigen Vergehens richtet, das zehn Tage lang verborgen war. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena[Pg.135], bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… ekā āpatti dasāhappaṭicchannā. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Zuerst, ihr Mönche, soll jener Mönch vor den Saṅgha treten …pe… und er soll Folgendes sagen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… ein Vergehen war zehn Tage lang verborgen. Daher, ehrwürdige Herren, bitte ich den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert (der Dauer) desjenigen Vergehens, das zehn Tage lang verborgen war.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha (mit folgendem Antrag) unterrichten:“ 135. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… ekā āpatti dasāhappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 135. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha höre mich an. Dieser Mönch mit dem Namen NN hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… ein Vergehen war zehn Tage lang verborgen. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert desjenigen Vergehens, das zehn Tage lang verborgen war. Wenn der Saṅgha dazu bereit ist, so gewähre der Saṅgha dem Mönch NN für diese Vergehen eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert desjenigen Vergehens, das zehn Tage lang verborgen war. Dies ist der Antrag (Ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… ekā āpatti dasāhappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā; tassā agghena samodhānaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha höre mich an. Dieser Mönch mit dem Namen NN hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… ein Vergehen war zehn Tage lang verborgen. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert desjenigen Vergehens, das zehn Tage lang verborgen war. Der Saṅgha gewährt dem Mönch NN für diese Vergehen eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert des Vergehens, das zehn Tage lang verborgen war. Wer von den ehrwürdigen Brüdern mit der Gewährung dieser zusammenfassenden Bewährungszeit an den Mönch NN gemäß dem Wert des zehn Tage lang verborgenen Vergehens einverstanden ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der soll sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Ein zweites Mal trage ich diese Angelegenheit vor …pe… ein drittes Mal trage ich diese Angelegenheit vor …pe…‘“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpatti dasāhappaṭicchannā tassā agghena samodhānaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der Saṅgha hat dem Mönch NN für diese Vergehen eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert des zehn Tage lang verborgenen Vergehens gewährt. Der Saṅgha ist damit einverstanden, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.‘“ Sabbacirappaṭicchannaagghasamodhānaṃ Zusammenfassende Bewährung basierend auf den am längsten verborgenen Vergehen 136. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpanno hoti – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā[Pg.136], dve āpattiyo dvīhappaṭicchannāyo, tisso āpattiyo tīhappaṭicchannāyo, catasso āpattiyo catūhappaṭicchannāyo, pañca āpattiyo pañcāhappaṭicchannāyo, cha āpattiyo chāhappaṭicchannāyo, satta āpattiyo sattāhappaṭicchannāyo, aṭṭha āpattiyo aṭṭhāhappaṭicchannāyo, nava āpattiyo navāhappaṭicchannāyo, dasa āpattiyo dasāhappaṭicchannāyo. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ, ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… dasa āpattiyo dasāhappaṭicchannāyo. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho tassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 136. Zu jener Zeit nun beging ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen geblieben, zwei Vergehen zwei Tage, drei Vergehen drei Tage, vier Vergehen vier Tage, fünf Vergehen fünf Tage, sechs Vergehen sechs Tage, sieben Vergehen sieben Tage, acht Vergehen acht Tage, neun Vergehen neun Tage und zehn Vergehen waren zehn Tage lang verborgen geblieben. Er teilte dies den Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… zehn Vergehen waren zehn Tage lang verborgen. Wie soll ich mich verhalten?“ Man berichtete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Nun denn, ihr Mönche, soll der Saṅgha jenem Mönch für diese Vergehen eine zusammenfassende Bewährungszeit gewähren, die sich nach dem Wert (der Dauer) derjenigen Vergehen richtet, die am längsten verborgen geblieben sind. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ, ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… dasa āpattiyo dasāhappaṭicchannāyo. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Zuerst, ihr Mönche, soll jener Mönch vor den Saṅgha treten …pe… und er soll Folgendes sagen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: Ein Vergehen war einen Tag lang verborgen …pe… zehn Vergehen waren zehn Tage lang verborgen. Daher, ehrwürdige Herren, bitte ich den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammenfassende Bewährungszeit gemäß dem Wert derjenigen Vergehen, die am längsten verborgen geblieben sind.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha (mit einem Antrag) unterrichten.“ 137. Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji, ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… dasa āpattiyo dasāhappaṭicchannāyo. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 137. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens Soundso hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen: ein Vergehen wurde einen Tag lang verborgen … pe … zehn Vergehen wurden zehn Tage lang verborgen. Er bittet den Sangha um eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) entsprechend der Dauer jener Vergehen, die am längsten verborgen wurden. Wenn es dem Sangha genehm ist, möge der Sangha dem Mönch namens Soundso die zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend der Dauer jener Vergehen gewähren, die am längsten verborgen wurden. Dies ist die förmliche Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji – ekā āpatti ekāhappaṭicchannā…pe… dasa āpattiyo dasāhappaṭicchannāyo. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ yā [Pg.137] āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens Soundso hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen – ein Vergehen wurde einen Tag lang verborgen … pe … zehn Vergehen wurden zehn Tage lang verborgen. Er bittet den Sangha um eine zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend der Dauer jener Vergehen, die am längsten verborgen wurden. Der Sangha gewährt dem Mönch namens Soundso die zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend der Dauer jener Vergehen, die am längsten verborgen wurden. Wer von den ehrwürdigen Mitgliedern mit der Gewährung der zusammengefassten Bewährungszeit an den Mönch namens Soundso entsprechend der Dauer jener Vergehen, die am längsten verborgen wurden, einverstanden ist, der möge schweigen; wer nicht einverstanden ist, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Ein zweites Mal sage ich dies … pe … Ein drittes Mal sage ich dies … pe …“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ yā āpattiyo sabbacirappaṭicchannāyo tāsaṃ agghena samodhānaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde dem Mönch namens Soundso die zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend der Dauer jener Vergehen, die am längsten verborgen wurden, gewährt. Der Sangha ist einverstanden, daher schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ Dvemāsaparivāso Zweimonatige Bewährungszeit (Dvemāsaparivāsa) 138. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpanno hoti dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’’nti. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’’nti. 138. Zu jener Zeit beging ein gewisser Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die er zwei Monate lang verborgen hielt. Er dachte bei sich: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine zweimonatige Bewährungszeit für nur eines der zwei Monate lang verborgenen Vergehen bitten würde?“ Er bat den Sangha um die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Der Sangha gewährte ihm die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm das Gewissen: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Damals dachte ich: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine zweimonatige Bewährungszeit für nur eines der zwei Monate lang verborgenen Vergehen bitten würde?‘ So bat ich den Sangha um die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Der Sangha gewährte mir die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Während ich nun die Bewährungszeit ableiste, regt sich in mir das Gewissen: ‚Wie wäre es, wenn ich den Sangha nun auch um die zweimonatige Bewährungszeit für das andere zwei Monate lang verborgene Vergehen bitten würde?‘“ So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ [Pg.138] kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho tassa bhikkhuno itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – Er berichtete dies den Mönchen: „Ihr Brüder, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Da dachte ich bei mir: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine zweimonatige Bewährungszeit für nur eines der zwei Monate lang verborgenen Vergehen bitten würde?‘ So bat ich den Sangha um die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Der Sangha gewährte mir die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Während ich nun die Bewährungszeit ableiste, regte sich in mir das Gewissen – ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Da dachte ich bei mir: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine zweimonatige Bewährungszeit für nur eines der zwei Monate lang verborgenen Vergehen bitten würde?‘ So bat ich den Sangha um die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Der Sangha gewährte mir die zweimonatige Bewährungszeit für das eine zwei Monate lang verborgene Vergehen. Während ich die Bewährungszeit ableiste, regte sich in mir das Gewissen: ‚Wie wäre es, wenn ich den Sangha nun auch um die zweimonatige Bewährungszeit für das andere zwei Monate lang verborgene Vergehen bitten würde?‘ Wie soll ich mich nun verhalten?“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Sangha diesem Mönch die zweimonatige Bewährungszeit auch für das andere zwei Monate lang verborgene Vergehen gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā, ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā, vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā, ukkuṭikaṃ nisīditvā, añjaliṃ paggahetvā, evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ [Pg.139] yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācāmīti. „Mönche, jener Mönch soll sich dem Orden nähern, die obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrfürchtig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Da kam mir dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit (Parivāsa) bitten würde?“ So bat ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab mir für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, überkam mich ein Gefühl der Scham: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Da kam mir dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab mir für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, überkam mich ein Gefühl der Scham: ‚Wie wäre es, wenn ich den Orden nun auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘“ So bitte ich den Orden, ehrwürdige Herren, nun auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit.‘“ ‘‘Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Orden wie folgt informieren:“ 139. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 139. „Der Orden höre mich an, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch mit dem Namen Soundso hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Da kam ihm dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat er den Orden für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab ihm für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, überkam ihn ein Gefühl der Scham: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Da kam mir dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?“ So bat ich den Orden für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab mir für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, überkam mich ein Gefühl der Scham: „Wie wäre es, wenn ich den Orden nun auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?“‘ Er bittet nun den Orden auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Wenn es für den Orden angemessen erscheint, möge der Orden dem Mönch Soundso auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit gewähren. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya [Pg.140] dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Orden höre mich an, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch mit dem Namen Soundso hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Da kam ihm dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat er den Orden für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab ihm für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, überkam ihn ein Gefühl der Scham: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Da kam mir dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Orden für ein Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?“ So bat ich den Orden für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gab mir für das eine Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, überkam mich ein Gefühl der Scham: „Wie wäre es, wenn ich den Orden nun auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?“‘ Er bittet nun den Orden auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Orden gewährt dem Mönch Soundso auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Wer von den ehrwürdigen Herren damit einverstanden ist, dass dem Mönch Soundso auch für das andere Vergehen, das zwei Monate verheimlicht wurde, eine zweimonatige Bewährungszeit gewährt wird, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der soll sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe… zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt …pe…“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā tadupādāya dve māsā parivasitabbā. „Vom Saṅgha wurde dem Mönch namens [Name] auch für die andere, zwei Monate lang verheimlichte Verfehlung die zweimonatige Bewährungszeit (Parivāsa) gewährt. Dem Saṅgha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ Mönche, dieser Mönch muss im Hinblick darauf zwei Monate lang die Bewährungszeit ableisten. Dve māsā parivasitabbavidhi Die Vorschrift über die zweimonatige Bewährungszeit 140. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami [Pg.141] – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho ekissā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyyanti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā tadupādāya dve māsā parivasitabbā. 140. „Hierbei, Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ Er bittet den Saṅgha für die eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für die eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, regt sich in ihm das Schamgefühl: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Mir kam dieser Gedanke: Ich habe zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde? So habe ich den Saṅgha für die eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit gebeten. Der Saṅgha gewährt mir für die eine Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während ich nun die Bewährungszeit ableiste, regt sich in mir das Schamgefühl: Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ Er bittet den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Mönche, dieser Mönch muss im Hinblick darauf zwei Monate lang die Bewährungszeit ableisten.“ 141. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ āpattiṃ jānāti, ekaṃ āpattiṃ na jānāti. So saṅghaṃ yaṃ āpattiṃ jānāti tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. So parivasanto itarampi āpattiṃ jānāti. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ āpattiṃ jāniṃ, ekaṃ āpattiṃ na jāniṃ. Sohaṃ saṅghaṃ yaṃ āpattiṃ jāniṃ tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarampi āpattiṃ jānāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā tadupādāya dve māsā parivasitabbā. 141. „Hierbei, Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; eine Verfehlung ist ihm bekannt, eine Verfehlung ist ihm nicht bekannt. Er bittet den Saṅgha für jene Verfehlung, die ihm bekannt ist und die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für jene Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, wird ihm auch die andere Verfehlung bekannt. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; eine Verfehlung war mir bekannt, eine Verfehlung war mir nicht bekannt. So habe ich den Saṅgha für jene Verfehlung, die mir bekannt war und die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit gebeten. Der Saṅgha gewährt mir für jene Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Nun, während ich die Bewährungszeit ableiste, wird mir auch die andere Verfehlung bekannt. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ Er bittet den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Mönche, dieser Mönch muss im Hinblick darauf zwei Monate lang die Bewährungszeit ableisten.“ 142. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ āpattiṃ sarati, ekaṃ āpattiṃ nassarati. So saṅghaṃ yaṃ āpattiṃ sarati tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya [Pg.142] dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. So parivasanto itarampi āpattiṃ sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ āpattiṃ sariṃ, ekaṃ āpattiṃ nassariṃ. Sohaṃ saṅghaṃ yaṃ āpattiṃ sariṃ, tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarampi āpattiṃ sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā tadupādāya dve māsā parivasitabbā. 142. „Hierbei, Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; an eine Verfehlung erinnert er sich, an die andere Verfehlung erinnert er sich nicht. Er bittet den Saṅgha für jene Verfehlung, an die er sich erinnert und die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für jene Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, erinnert er sich auch an die andere Verfehlung. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Verfehlungen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; an eine Verfehlung erinnerte ich mich, an eine Verfehlung erinnerte ich mich nicht. So habe ich den Saṅgha für jene Verfehlung, an die ich mich erinnerte, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit gebeten. Der Saṅgha gewährt mir für jene Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Nun, während ich die Bewährungszeit ableiste, erinnere ich mich auch an die andere Verfehlung. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ Er bittet den Saṅgha auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, um die zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm auch für die andere Verfehlung, die zwei Monate lang verheimlicht wurde, die zweimonatige Bewährungszeit. Mönche, dieser Mönch muss im Hinblick darauf zwei Monate lang die Bewährungszeit ableisten.“ 143. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekāya āpattiyā nibbematiko, ekāya āpattiyā vematiko. So saṅghaṃ yāya āpattiyā nibbematiko tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. So parivasanto itarissāpi āpattiyā nibbematiko hoti. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekāya āpattiyā nibbematiko, ekāya āpattiyā vematiko. Sohaṃ saṅghaṃ yāya āpattiyā nibbematiko tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tassā āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarissāpi āpattiyā nibbematiko. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho itarissāpi āpattiyā dvemāsappaṭicchannāya dvemāsaparivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā tadupādāya dve māsā parivasitabbā. 143. "Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen worden waren; in Bezug auf ein Vergehen ist er ohne Zweifel, in Bezug auf ein Vergehen ist er voller Zweifel. Er bittet den Saṅgha für jenes Vergehen, bei dem er ohne Zweifel ist und das zwei Monate lang verborgen war, um eine zweimonatige Bewährungszeit (Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für jenes zwei Monate lang verborgene Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, wird er auch in Bezug auf das andere Vergehen zweifelsfrei. Ihm kommt dieser Gedanke: 'Ich habe wahrlich zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren; in Bezug auf ein Vergehen war ich ohne Zweifel, in Bezug auf ein Vergehen war ich voller Zweifel. Da habe ich den Saṅgha für jenes Vergehen, bei dem ich ohne Zweifel war und das zwei Monate lang verborgen war, um eine zweimonatige Bewährungszeit gebeten. Der Saṅgha hat mir für jenes zwei Monate lang verborgene Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit gewährt. Nun bin ich, während ich die Bewährungszeit ableiste, auch in Bezug auf das andere Vergehen zweifelsfrei. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha auch für das andere zwei Monate lang verborgene Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit bitten würde?' Er bittet den Saṅgha auch für das andere Vergehen, das zwei Monate lang verborgen war, um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm auch für das andere zwei Monate lang verborgene Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Von jenem Mönch, ihr Mönche, sind, ausgehend von diesem Zeitpunkt, zwei Monate Bewährungszeit abzuleisten." 144. ‘‘Idha [Pg.143] pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti jānappaṭicchannā, ekā āpatti ajānappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So evaṃ vadeti – ‘kiṃ ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti jānappaṭicchannā, ekā āpatti ajānappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno, tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yāyaṃ, āvuso, āpatti jānappaṭicchannā, dhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yā ca khvāyaṃ, āvuso, āpatti ajānappaṭicchannā, adhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekissā, āvuso, āpattiyā bhikkhu mānattāraho’’’ti. 144. "Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen worden waren; ein Vergehen wurde wissentlich verborgen, ein Vergehen wurde unwissentlich verborgen. Er bittet den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, kommt ein anderer Mönch hinzu, der viel gelernt hat, der die Überlieferung beherrscht, der den Dhamma bewahrt, der den Vinaya bewahrt, der die Matika bewahrt, der weise, erfahren, klug, gewissenhaft, skrupulös und lernbegierig ist. Er spricht so: 'Welches Vergehen, Freunde, hat dieser Mönch begangen? Warum leistet dieser Mönch Bewährungszeit ab?' Jene Mönche antworten: 'Dieser Mönch, Freund, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren; ein Vergehen wurde wissentlich verborgen, ein Vergehen wurde unwissentlich verborgen. Er bat den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Diese Vergehen, Freund, hat dieser Mönch begangen; wegen dieser Vergehen leistet dieser Mönch Bewährungszeit ab.' Er spricht so: 'Freunde, was jenes Vergehen betrifft, das wissentlich verborgen wurde: Die Gewährung der Bewährungszeit für dieses Vergehen ist rechtmäßig; aufgrund der Rechtmäßigkeit ist sie gültig. Was aber jenes Vergehen betrifft, Freund, das unwissentlich verborgen wurde: Die Gewährung der Bewährungszeit für dieses Vergehen ist unrechtmäßig; aufgrund der Unrechtmäßigkeit ist sie nicht gültig. Wegen des einen Vergehens, Freund, ist der Mönch (nur) der Mānatta-Büße würdig.'" 145. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti saramānappaṭicchannā, ekā āpatti assaramānappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So evaṃ vadeti – ‘ki ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti saramānappaṭicchannā, ekā āpatti assaramānappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo [Pg.144] ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno; tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yāyaṃ, āvuso, āpatti saramānappaṭicchannā dhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yā ca khvāyaṃ, āvuso, āpatti assaramānappaṭicchannā, adhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekissā, āvuso, āpattiyā bhikkhu mānattāraho’’’ti. 145. "Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen worden waren; ein Vergehen wurde im Bewusstsein (der Tat) verborgen, ein Vergehen wurde ohne Bewusstsein (der Tat) verborgen. Er bittet den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, kommt ein anderer Mönch hinzu, der viel gelernt hat, der die Überlieferung beherrscht, der den Dhamma bewahrt, der den Vinaya bewahrt, der die Matika bewahrt, der weise, erfahren, klug, gewissenhaft, skrupulös und lernbegierig ist. Er spricht so: 'Welches Vergehen, Freunde, hat dieser Mönch begangen? Warum leistet dieser Mönch Bewährungszeit ab?' Jene Mönche antworten: 'Dieser Mönch, Freund, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren; ein Vergehen wurde im Bewusstsein verborgen, ein Vergehen wurde ohne Bewusstsein verborgen. Er bat den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen eine zweimonatige Bewährungszeit. Diese Vergehen, Freund, hat dieser Mönch begangen; wegen dieser Vergehen leistet dieser Mönch Bewährungszeit ab.' Er spricht so: 'Freunde, was jenes Vergehen betrifft, das im Bewusstsein verborgen wurde: Die Gewährung der Bewährungszeit für dieses Vergehen ist rechtmäßig; aufgrund der Rechtmäßigkeit ist sie gültig. Was aber jenes Vergehen betrifft, Freund, das ohne Bewusstsein verborgen wurde: Die Gewährung der Bewährungszeit für dieses Vergehen ist unrechtmäßig; aufgrund der Unrechtmäßigkeit ist sie nicht gültig. Wegen des einen Vergehens, Freund, ist der Mönch (nur) der Mānatta-Büße würdig.'" 146. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti nibbematikappaṭicchannā, ekā āpatti vematikappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So evaṃ vadeti – ‘kiṃ ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo; ekā āpatti nibbematikappaṭicchannā, ekā āpatti vematikappaṭicchannā. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno; tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yāyaṃ, āvuso, āpatti nibbematikappaṭicchannā, dhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yā ca khvāyaṃ, āvuso, āpatti vematikappaṭicchannā adhammikaṃ tassā āpattiyā parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekissā, āvuso, āpattiyā bhikkhu mānattāraho’’ti. 146. „Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die er zwei Monate lang verborgen hielt; ein Vergehen verbarg er ohne Zweifel, ein Vergehen verbarg er mit Zweifel. Er bittet den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit (Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, kommt ein anderer Mönch hinzu, der hochgelehrt ist, die Überlieferung beherrscht, den Dhamma bewahrt, den Vinaya bewahrt, die Mātikā bewahrt, der weise, erfahren, einsichtig, gewissenhaft, skrupulös und lernbegierig ist. Er spricht so: ‚Welches Vergehen, Ehrwürdiger, hat dieser Mönch begangen? Warum leistet dieser Mönch Parivāsa?‘ Jene Mönche antworten so: ‚Dieser Mönch, Ehrwürdiger, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die er zwei Monate lang verborgen hielt; ein Vergehen verbarg er ohne Zweifel, ein Vergehen verbarg er mit Zweifel. Er bat den Saṅgha für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte ihm für diese zwei Monate lang verborgenen Vergehen die zweimonatige Bewährungszeit. Diese Vergehen, Ehrwürdiger, hat dieser Mönch begangen; derentwegen leistet dieser Mönch Parivāsa.‘ Jener (neu angekommene Mönch) spricht so: ‚Ehrwürdige, was jenes Vergehen betrifft, das ohne Zweifel verborgen wurde, so ist die Erteilung der Bewährungszeit für dieses Vergehen rechtmäßig; aufgrund der Rechtmäßigkeit ist sie wirksam. Was jedoch jenes Vergehen betrifft, das mit Zweifel verborgen wurde, so ist die Erteilung der Bewährungszeit für dieses Vergehen unrechtmäßig; aufgrund der Unrechtmäßigkeit ist sie unwirksam. Wegen des einen Vergehens, Ehrwürdige, ist der Mönch der Mānatta-Sühne würdig.‘“ 147. Tena kho pana samayena aññattaro bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpanno hoti dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ [Pg.145] yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ‘‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’’nti. 147. Zu jener Zeit nun hatte ein gewisser Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die er zwei Monate lang verborgen hielt. Er dachte bei sich: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ Er bat den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte ihm für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm das Gewissen: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Da dachte ich mir: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?“ So bat ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während ich nun die Bewährungszeit ableiste, hat mich das Schamgefühl überkommen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat der Bewährungszeit bitten würde?‘ So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ kho, āvuso, dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho tassa bhikkhuno dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – Er berichtete dies den Mönchen: ‚Ehrwürdige, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Da dachte ich mir: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?“ So bat ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, regte sich in mir das Gewissen – ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Da dachte ich mir: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen und sie zwei Monate lang verborgen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?“ So bat ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während ich nun die Bewährungszeit ableiste, hat mich das Schamgefühl überkommen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat der Bewährungszeit bitten würde? Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Saṅgha jenem Mönch für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch den anderen Monat der Bewährungszeit gewähren. Und so, ihr Mönche, soll er gewährt werden:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ahaṃ, bhante, dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo[Pg.146]. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyyanti. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācāmīti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Mönche, jener Mönch soll vor den Sangha treten und …pe… so zu ihm sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Da kam mir dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit (Parivāsa) bitten würde?“ So bat ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, regte sich in mir ein Sinn für Scham: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Da kam mir dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit.“ Während ich die Bewährungszeit ableistete, regte sich in mir ein Sinn für Scham: „Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit bitten würde?“ So, ehrwürdige Herren, bitte ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Sangha informieren: 148. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyyanti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ [Pg.147] dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 148. „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch namens [Name] hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Ihm kam dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?“ Er bat den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab ihm für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm ein Sinn für Scham: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Da kam mir dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit.“ Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm ein Sinn für Scham: „Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit bitten würde?“ Er bittet nun den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit. Wenn es für den Sangha angemessen erscheint, möge der Sangha dem Mönch namens [Name] für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch den anderen Monat Bewährungszeit gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.‘ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch namens [Name] hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Ihm kam dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?“ Er bat den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab ihm für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm ein Sinn für Scham: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Da kam mir dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit bitten würde?‘ So bat ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen um eine einmonatige Bewährungszeit. Der Sangha gab mir für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen die einmonatige Bewährungszeit.“ Während er die Bewährungszeit ableistete, regte sich in ihm ein Sinn für Scham: „Wie wäre es, wenn ich den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit bitten würde?“ Er bittet nun den Sangha für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch um den anderen Monat Bewährungszeit. Der Sangha gewährt dem Mönch namens [Name] für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen auch den anderen Monat Bewährungszeit. Dem ehrwürdigen Herrn, dem die Gewährung des anderen Monats Bewährungszeit für die zwei Monate lang verborgenen Vergehen für den Mönch namens [Name] gefällt, der möge schweigen; wem es nicht gefällt, der möge sprechen.‘ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Ein zweites Mal sage ich dies …pe… ein drittes Mal sage ich dies …pe…‘“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde dem Mönch namens Soundso für zwei zwei Monate lang verheimlichte Vergehen auch die Bewährung für den anderen Monat gewährt. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā purimaṃ upādāya dve māsā parivasitabbā. „Dieser Mönch, ihr Mönche, muss, anknüpfend an das erste (Vergehen), zwei Monate lang die Bewährung absolvieren.“ 149. ‘‘Idha [Pg.148] pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa lajjīdhammo okkami – ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Tassa me etadahosi – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāceyya’nti. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ ekamāsaparivāsaṃ adāsi. Tassa me parivasantassa lajjīdhammo okkami. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā purimaṃ upādāya dve māsā parivasitabbā. 149. „Hierbei, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen bitten würde?‘ Er bittet den Sangha um eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während er die Bewährung absolviert, überkommt ihn das Gefühl der Scham: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Da kam mir dieser Gedanke: „Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden. Wie wäre es, wenn ich den Sangha um eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen bitten würde?“ So bat ich den Sangha um eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährte mir eine einmonatige Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während ich nun die Bewährung absolviere, überkommt mich das Gefühl der Scham: Wie wäre es, wenn ich den Sangha auch um die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen bitten würde?‘ Er bittet den Sangha um die Bewährung auch für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm auch die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Dieser Mönch, ihr Mönche, muss, anknüpfend an das erste (Vergehen), zwei Monate lang die Bewährung absolvieren.“ 150. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ jānāti, ekaṃ māsaṃ na jānāti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ jānāti taṃ māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ jānāti taṃ māsaṃ parivāsaṃ deti. So parivasanto itarampi māsaṃ jānāti. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ jāniṃ, ekaṃ māsaṃ na jāniṃ. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ jāniṃ taṃ māsaṃ parivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ jāniṃ taṃ māsaṃ parivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarampi māsaṃ jānāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati[Pg.149]. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā purimaṃ upādāya dve māsā parivasitabbā. 150. „Hierbei, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; einen Monat (der Verheimlichung) erkennt er, einen Monat erkennt er nicht. Er bittet den Sangha für jenen Monat, den er erkennt, um Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm für jenen Monat, den er erkennt, die Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während er die Bewährung absolviert, erkennt er auch den anderen Monat. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; einen Monat erkannte ich, einen Monat erkannte ich nicht. So bat ich den Sangha für jenen Monat, den ich erkannte, um Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährte mir für jenen Monat, den ich erkannte, die Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während ich nun die Bewährung absolviere, erkenne ich auch den anderen Monat. Wie wäre es, wenn ich den Sangha auch um die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen bitten würde?‘ Er bittet den Sangha um die Bewährung auch für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm auch die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Dieser Mönch, ihr Mönche, muss, anknüpfend an das erste (Vergehen), zwei Monate lang die Bewährung absolvieren.“ 151. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ sarati, ekaṃ māsaṃ nassarati. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ sarati taṃ māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ sarati taṃ māsaṃ parivāsaṃ deti. So parivasanto itarampi māsaṃ sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ sariṃ, ekaṃ māsaṃ nassariṃ. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ sariṃ taṃ māsaṃ parivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ sariṃ taṃ māsaṃ parivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarampi māsaṃ sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā purimaṃ upādāya dve māsā parivasitabbā. 151. „Hierbei, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; an einen Monat erinnert er sich, an einen Monat erinnert er sich nicht. Er bittet den Sangha für jenen Monat, an den er sich erinnert, um Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm für jenen Monat, an den er sich erinnert, die Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während er die Bewährung absolviert, erinnert er sich auch an den anderen Monat. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verheimlicht wurden; an einen Monat erinnerte ich mich, an einen Monat erinnerte ich mich nicht. So bat ich den Sangha für jenen Monat, an den ich mich erinnerte, um Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährte mir für jenen Monat, an den ich mich erinnerte, die Bewährung für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Während ich nun die Bewährung absolviere, erinnere ich mich auch an den anderen Monat. Wie wäre es, wenn ich den Sangha auch um die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen bitten würde?‘ Er bittet den Sangha um die Bewährung auch für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Der Sangha gewährt ihm auch die Bewährung für den anderen Monat für die zwei zwei Monate lang verheimlichten Vergehen. Dieser Mönch, ihr Mönche, muss, anknüpfend an das erste (Vergehen), zwei Monate lang die Bewährung absolvieren.“ 152. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ nibbematiko, ekaṃ māsaṃ vematiko. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ nibbematiko taṃ māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ nibbematiko taṃ māsaṃ parivāsaṃ deti. So parivasanto itarampi māsaṃ nibbematiko hoti. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ dvemāsappaṭicchannāyo; ekaṃ māsaṃ nibbematiko, ekaṃ māsaṃ vematiko. Sohaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ yaṃ māsaṃ nibbematiko taṃ māsaṃ parivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchānnānaṃ yaṃ māsaṃ nibbematiko taṃ māsaṃ parivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto itarampi māsaṃ nibbematiko. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ [Pg.150] itarampi māsaṃ parivāsaṃ yāceyya’nti. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ itarampi māsaṃ parivāsaṃ deti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā purimaṃ upādāya dve māsā parivasitabbā. 152. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren; einen Monat lang ist er ohne Zweifel, einen Monat lang ist er im Zweifel. Er bittet den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um Parivāsa für jenen Monat, in dem er ohne Zweifel ist. Der Saṅgha gewährt ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, Parivāsa für jenen Monat, in dem er ohne Zweifel ist. Während er den Parivāsa vollzieht, wird er auch bezüglich des anderen Monats ohne Zweifel. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren; einen Monat lang war ich ohne Zweifel, einen Monat lang im Zweifel. Ich bat den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um Parivāsa für jenen Monat, in dem ich ohne Zweifel war. Der Saṅgha gewährte mir wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, Parivāsa für jenen Monat, in dem ich ohne Zweifel war. Während ich den Parivāsa vollziehe, bin ich nun auch bezüglich des anderen Monats ohne Zweifel. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, auch um Parivāsa für den anderen Monat bitten würde?‘ Er bittet den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, auch um Parivāsa für den anderen Monat. Der Saṅgha gewährt ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, auch für den anderen Monat Parivāsa. Dieser Mönch, ihr Mönche, muss, ausgehend vom früheren (Monat), zwei Monate lang Parivāsa vollziehen.“ 153. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; eko māso jānappaṭicchanno, eko māso ajānappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So evaṃ vadeti – ‘kiṃ ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo. Eko māso jānappaṭicchanno, eko māso ajānappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yvāyaṃ, āvuso, māso jānappaṭicchanno dhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yo ca khvāyaṃ, āvuso, māso ajānappaṭicchanno adhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekassa, āvuso, māsassa bhikkhu mānattāraho’ti. 153. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren; einen Monat lang verbarg er sie wissentlich, einen Monat lang unwissentlich. Er bittet den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um einen zweimonatigen Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, einen zweimonatigen Parivāsa. Während er den Parivāsa vollzieht, kommt ein anderer Mönch hinzu, der belesen ist, die Überlieferung beherrscht, den Dhamma bewahrt, den Vinaya bewahrt, die Mātikā bewahrt, weise, erfahren, einsichtsvoll, gewissenhaft, skrupulös und lernbegierig ist. Er spricht so: ‚Welches Vergehen hat dieser Mönch, ihr Freunde, begangen? Warum vollzieht dieser Mönch Parivāsa?‘ Sie antworten so: ‚Dieser Mönch, ihr Freunde, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren. Einen Monat lang verbarg er sie wissentlich, einen Monat lang unwissentlich. Er bat den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um einen zweimonatigen Parivāsa. Der Saṅgha gewährte ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, einen zweimonatigen Parivāsa. Dieses Vergehen, ihr Freunde, hat dieser Mönch begangen; wegen dieser Vergehen vollzieht dieser Mönch Parivāsa.‘ Jener (andere Mönch) spricht so: ‚Was jenen Monat betrifft, ihr Freunde, der wissentlich verborgen wurde, so ist die Gewährung des Parivāsa für diesen Monat rechtmäßig; aufgrund der Rechtmäßigkeit ist sie wirksam. Was aber jenen Monat betrifft, ihr Freunde, der unwissentlich verborgen wurde, so ist die Gewährung des Parivāsa für diesen Monat unrechtmäßig; aufgrund der Unrechtmäßigkeit ist sie nicht wirksam. Für den einen Monat, ihr Freunde, ist der Mönch des Mānatta würdig.‘“ 154. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; eko māso saramānappaṭicchanno, eko māso assaramānappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo[Pg.151]. So evaṃ vadeti – ‘kiṃ ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo; eko māso saramānappaṭicchanno, eko māso assaramānappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yvāyaṃ, āvuso, māso saramānappaṭicchanno dhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yo ca khvāyaṃ, āvuso, māso assaramānappaṭicchanno adhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekassa, āvuso, māsassa bhikkhu mānattāraho’ti. 154. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren; einen Monat lang verbarg er sie im Gedenken daran, einen Monat lang ohne Gedenken daran. Er bittet den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um einen zweimonatigen Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, einen zweimonatigen Parivāsa. Während er den Parivāsa vollzieht, kommt ein anderer Mönch hinzu, der belesen ist, die Überlieferung beherrscht, den Dhamma bewahrt, den Vinaya bewahrt, die Mātikā bewahrt, weise, erfahren, einsichtsvoll, gewissenhaft, skrupulös und lernbegierig ist. Er spricht so: ‚Welches Vergehen hat dieser Mönch, ihr Freunde, begangen? Warum vollzieht dieser Mönch Parivāsa?‘ Sie antworten so: ‚Dieser Mönch, ihr Freunde, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen waren; einen Monat lang verbarg er sie im Gedenken daran, einen Monat lang ohne Gedenken daran. Er bat den Saṅgha wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, um einen zweimonatigen Parivāsa. Der Saṅgha gewährte ihm wegen der zwei Vergehen, die zwei Monate lang verborgen waren, einen zweimonatigen Parivāsa. Dieses Vergehen, ihr Freunde, hat dieser Mönch begangen; wegen dieser Vergehen vollzieht dieser Mönch Parivāsa.‘ Jener (andere Mönch) spricht so: ‚Was jenen Monat betrifft, ihr Freunde, der im Gedenken daran verborgen wurde, so ist die Gewährung des Parivāsa für diesen Monat rechtmäßig; aufgrund der Rechtmäßigkeit ist sie wirksam. Was aber jenen Monat betrifft, ihr Freunde, der ohne Gedenken daran verborgen wurde, so ist die Gewährung des Parivāsa für diesen Monat unrechtmäßig; aufgrund der Unrechtmäßigkeit ist sie nicht wirksam. Für den einen Monat, ihr Freunde, ist der Mönch des Mānatta würdig.‘“ 155. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajjati dvemāsappaṭicchannāyo; eko māso nibbematikappaṭicchanno, eko māso vematikappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ deti. Tassa parivasantassa añño bhikkhu āgacchati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So evaṃ vadeti – ‘kiṃ ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno? Kissāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti? Te evaṃ vadenti – ‘ayaṃ, āvuso, bhikkhu dve saṅghādisesā āpattiyo āpajji dvemāsappaṭicchannāyo; eko māso nibbematikappaṭicchanno, eko māso vematikappaṭicchanno. So saṅghaṃ dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ yāci. Tassa saṅgho dvinnaṃ āpattīnaṃ dvemāsappaṭicchannānaṃ dvemāsaparivāsaṃ adāsi. Tāyo ayaṃ, āvuso, bhikkhu āpanno tāsāyaṃ bhikkhu parivasatī’ti. So evaṃ vadeti – ‘yvāyaṃ, āvuso, māso nibbematikappaṭicchanno dhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; dhammattā ruhati. Yo ca khvāyaṃ, āvuso, māso vematikappaṭicchanno adhammikaṃ tassa māsassa parivāsadānaṃ; adhammattā na ruhati. Ekassa, āvuso, māsassa bhikkhu mānattāraho’’ti. 155. „Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zwei Saṅghādisesa-Vergehen, die zwei Monate lang verborgen wurden; einen Monat lang wurden sie ohne Zweifel verborgen, einen Monat lang wurden sie mit Zweifel verborgen. Er bittet den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen zwei Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit (Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für die zwei Monate lang verborgenen zwei Vergehen die zweimonatige Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, kommt ein anderer Mönch hinzu, der gelehrt ist, der die Überlieferungen beherrscht, der den Dhamma bewahrt, der das Vinaya bewahrt, der die Matikas bewahrt, der weise, geschickt, einsichtig, gewissenhaft, besorgt um Regeln und lernbegierig ist. Er spricht so: ‚Was für ein Vergehen hat dieser Mönch begangen, ihr Ehrwürdigen? Warum leistet dieser Mönch eine Bewährungszeit ab?‘ Jene Mönche antworten: ‚Dieser Mönch, ihr Ehrwürdiger, hat zwei Saṅghādisesa-Vergehen begangen, die zwei Monate lang verborgen wurden; einen Monat lang wurden sie ohne Zweifel verborgen, einen Monat lang wurden sie mit Zweifel verborgen. Er bat den Saṅgha für die zwei Monate lang verborgenen zwei Vergehen um eine zweimonatige Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für die zwei Monate lang verborgenen zwei Vergehen die zweimonatige Bewährungszeit. Diese Vergehen hat dieser Mönch begangen, ihr Ehrwürdiger, und wegen dieser leistet dieser Mönch die Bewährungszeit ab.‘ Der [gelehrte] Mönch spricht so: ‚Was jenen Monat betrifft, ihr Ehrwürdigen, der ohne Zweifel verborgen wurde, so ist die Gewährung der Bewährungszeit für diesen Monat rechtmäßig; aufgrund der Natur des Rechts ist sie wirksam. Was jedoch diesen Monat betrifft, ihr Ehrwürdigen, der mit Zweifel verborgen wurde, so ist die Gewährung der Bewährungszeit für diesen Monat unrechtmäßig; aufgrund der Natur des Unrechts ist sie nicht wirksam. Der Mönch ist, ihr Ehrwürdigen, für einen Monat der Bußübung (Mānatta) würdig.‘“ Suddhantaparivāso Die vollständige Bewährungszeit (Suddhantaparivāsa) 156. Tena [Pg.152] kho pana samayena aññataro bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpanno hoti. So āpattipariyantaṃ na jānāti; rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko. So bhikkhūnaṃ ārocesi – ‘‘ahaṃ, āvuso, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ; āpattipariyantaṃ na jānāmi, rattipariyantaṃ na jānāmi; āpattipariyantaṃ nassarāmi, rattipariyantaṃ nassarāmi; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho tassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 156. Zu jener Zeit beging ein gewisser Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er kennt weder das genaue Maß der Vergehen noch das Maß der Nächte; er erinnert sich weder an das Maß der Vergehen noch an das Maß der Nächte; er ist im Zweifel über das Maß der Vergehen und im Zweifel über das Maß der Nächte. Er teilte dies den Mönchen mit: ‚Ich habe, ihr Ehrwürdigen, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ich kenne weder das Maß der Vergehen noch das Maß der Nächte; ich erinnere mich weder an das Maß der Vergehen noch an das Maß der Nächte; ich bin im Zweifel über das Maß der Vergehen und im Zweifel über das Maß der Nächte. Wie soll ich mich nun verhalten?‘ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‚In diesem Fall, ihr Mönche, soll der Saṅgha diesem Mönch für jene Vergehen die vollständige Bewährungszeit (Suddhantaparivāsa) gewähren. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden:‘ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ. Āpattipariyantaṃ na jānāmi, rattipariyantaṃ na jānāmi; āpattipariyantaṃ nassarāmi, rattipariyantaṃ nassarāmi; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – ‚Dieser Mönch, ihr Mönche, soll zum Saṅgha gehen, [das Gewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen] und so sprechen: „Ich habe, ihr Ehrwürdigen, zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Ich kenne weder das Maß der Vergehen noch das Maß der Nächte; ich erinnere mich weder an das Maß der Vergehen noch an das Maß der Nächte; ich bin im Zweifel über das Maß der Vergehen und im Zweifel über das Maß der Nächte. So bitte ich, ihr Ehrwürdigen, den Saṅgha für jene Vergehen um die vollständige Bewährungszeit (Suddhantaparivāsa).“ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Saṅgha [wie folgt] unterrichten:‘ 157. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji. Āpattipariyantaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ dadeyya. Esā ñatti. 157. ‚„Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch mit dem Namen NN hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Er kennt weder das Maß der Vergehen noch das Maß der Nächte; er erinnert sich weder an das Maß der Vergehen noch an das Maß der Nächte; er ist im Zweifel über das Maß der Vergehen und im Zweifel über das Maß der Nächte. Er bittet den Saṅgha für jene Vergehen um die vollständige Bewährungszeit (Suddhantaparivāsa). Wenn der Saṅgha dazu bereit ist, möge der Saṅgha dem Mönch mit dem Namen NN für jene Vergehen die vollständige Bewährungszeit gewähren. Dies ist die Ankündigung.“‘ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajji. Āpattipariyantaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko. So saṅghaṃ tāsaṃ [Pg.153] āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāsassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. ‚„Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Dieser Mönch mit dem Namen NN hat zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Er kennt weder das Maß der Vergehen noch das Maß der Nächte; er erinnert sich weder an das Maß der Vergehen noch an das Maß der Nächte; er ist im Zweifel über das Maß der Vergehen und im Zweifel über das Maß der Nächte. Er bittet den Saṅgha für jene Vergehen um die vollständige Bewährungszeit (Suddhantaparivāsa). Der Saṅgha gewährt dem Mönch mit dem Namen NN für jene Vergehen die vollständige Bewährungszeit. Welchem Ehrwürdigen die Gewährung der vollständigen Bewährungszeit an den Mönch mit dem Namen NN für jene Vergehen gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“‘ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. ‚„Ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt... ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt...“‘ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno tāsaṃ āpattīnaṃ suddhantaparivāso. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. ‚„Die vollständige Bewährungszeit für jene Vergehen wurde vom Saṅgha dem Mönch mit dem Namen NN gewährt. Dem Saṅgha gefällt dies, daher schweigt er. So trage ich dies vor.“‘ 158. ‘‘Evaṃ kho, bhikkhave, suddhantaparivāso dātabbo; evaṃ parivāso dātabbo. Kathañca, bhikkhave, suddhantaparivāso dātabbo? Āpattipariyantaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante vematiko, rattipariyante vematiko – suddhantaparivāso dātabbo. 158. ‚„So, ihr Mönche, soll die vollständige Bewährungszeit gewährt werden; so soll die Bewährungszeit gewährt werden. Und wie, ihr Mönche, soll die vollständige Bewährungszeit gewährt werden? Wenn er das Maß der Vergehen nicht kennt, das Maß der Nächte nicht kennt; sich nicht an das Maß der Vergehen erinnert, sich nicht an das Maß der Nächte erinnert; im Zweifel über das Maß der Vergehen ist, im Zweifel über das Maß der Nächte ist – dann soll die vollständige Bewährungszeit gewährt werden.“‘ ‘‘Āpattipariyantaṃ jānāti, rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ sarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante nibbematiko, rattipariyante vematiko – suddhantaparivāso dātabbo. ‚„Wenn er das Maß der Vergehen kennt, aber das Maß der Nächte nicht kennt; sich an das Maß der Vergehen erinnert, aber sich nicht an das Maß der Nächte erinnert; ohne Zweifel über das Maß der Vergehen ist, aber im Zweifel über das Maß der Nächte ist – dann soll die vollständige Bewährungszeit gewährt werden.“‘ ‘‘Āpattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati, rattipariyantaṃ nassarati; āpattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko, rattipariyante vematiko – suddhantaparivāso dātabbo. Er kennt das Ausmaß der Vergehen teilweise, teilweise kennt er es nicht; das Ausmaß der Nächte kennt er nicht. Er erinnert sich teilweise an das Ausmaß der Vergehen, teilweise erinnert er sich nicht; an das Ausmaß der Nächte erinnert er sich nicht. In Bezug auf das Ausmaß der Vergehen ist er teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei; in Bezug auf das Ausmaß der Nächte ist er zweifelnd – die Suddhanta-Bewährung (Läuterungsbewährung) soll gewährt werden. ‘‘Āpattipariyantaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati; āpattipariyante vematiko, rattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko – suddhantaparivāso dātabbo. Er kennt das Ausmaß der Vergehen nicht; das Ausmaß der Nächte kennt er teilweise, teilweise kennt er es nicht. Er erinnert sich nicht an das Ausmaß der Vergehen; an das Ausmaß der Nächte erinnert er sich teilweise, teilweise erinnert er sich nicht. In Bezug auf das Ausmaß der Vergehen ist er zweifelnd; in Bezug auf das Ausmaß der Nächte ist er teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei – die Suddhanta-Bewährung soll gewährt werden. ‘‘Āpattipariyantaṃ jānāti, rattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ sarati, rattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati; āpattipariyante nibbematiko, rattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko – suddhantaparivāso dātabbo. Er kennt das Ausmaß der Vergehen; das Ausmaß der Nächte kennt er teilweise, teilweise kennt er es nicht. Er erinnert sich an das Ausmaß der Vergehen; an das Ausmaß der Nächte erinnert er sich teilweise, teilweise erinnert er sich nicht. In Bezug auf das Ausmaß der Vergehen ist er zweifelsfrei; in Bezug auf das Ausmaß der Nächte ist er teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei – die Suddhanta-Bewährung soll gewährt werden. ‘‘Āpattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti; rattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti; āpattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati[Pg.154]; rattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati; āpattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko; rattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko – suddhantaparivāso dātabbo. Evaṃ kho, bhikkhave, suddhantaparivāso dātabbo. Er kennt das Ausmaß der Vergehen teilweise, teilweise kennt er es nicht; das Ausmaß der Nächte kennt er teilweise, teilweise kennt er es nicht. Er erinnert sich teilweise an das Ausmaß der Vergehen, teilweise erinnert er sich nicht; an das Ausmaß der Nächte erinnert er sich teilweise, teilweise erinnert er sich nicht. In Bezug auf das Ausmaß der Vergehen ist er teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei; in Bezug auf das Ausmaß der Nächte ist er teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei – die Suddhanta-Bewährung soll gewährt werden. So, ihr Mönche, soll die Suddhanta-Bewährung gewährt werden. 159. ‘‘Kathañca, bhikkhave, parivāso dātabbo? Āpattipariyantaṃ jānāti, rattipariyantaṃ jānāti; āpattipariyantaṃ sarati, rattipariyantaṃ sarati; āpattipariyante nibbematiko, rattipariyante nibbematiko – parivāso dātabbo. 159. Und wie, ihr Mönche, soll die Bewährung gewährt werden? Wenn er das Ausmaß der Vergehen kennt, das Ausmaß der Nächte kennt; wenn er sich an das Ausmaß der Vergehen erinnert, sich an das Ausmaß der Nächte erinnert; wenn er in Bezug auf das Ausmaß der Vergehen zweifelsfrei ist, in Bezug auf das Ausmaß der Nächte zweifelsfrei ist – dann soll die Bewährung gewährt werden. ‘‘Āpattipariyantaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ jānāti; āpattipariyantaṃ nassarati, rattipariyantaṃ sarati, āpattipariyante vematiko, rattipariyante nibbematiko – parivāso dātabbo. Wenn er das Ausmaß der Vergehen nicht kennt, das Ausmaß der Nächte jedoch kennt; wenn er sich nicht an das Ausmaß der Vergehen erinnert, sich aber an das Ausmaß der Nächte erinnert; wenn er in Bezug auf das Ausmaß der Vergehen zweifelnd ist, in Bezug auf das Ausmaß der Nächte jedoch zweifelsfrei – dann soll die Bewährung gewährt werden. ‘‘Āpattipariyantaṃ ekaccaṃ jānāti, ekaccaṃ na jānāti, rattipariyantaṃ jānāti; āpattipariyantaṃ ekaccaṃ sarati, ekaccaṃ nassarati, rattipariyantaṃ sarati; āpattipariyante ekacce vematiko, ekacce nibbematiko, rattipariyante nibbematiko – parivāso dātabbo. Evaṃ kho, bhikkhave, parivāso dātabbo. Wenn er das Ausmaß der Vergehen teilweise kennt, teilweise nicht kennt, aber das Ausmaß der Nächte kennt; wenn er sich teilweise an das Ausmaß der Vergehen erinnert, teilweise nicht, sich aber an das Ausmaß der Nächte erinnert; wenn er in Bezug auf das Ausmaß der Vergehen teilweise zweifelnd, teilweise zweifelsfrei ist, in Bezug auf das Ausmaß der Nächte jedoch zweifelsfrei – dann soll die Bewährung gewährt werden. Auf diese Weise, ihr Mönche, soll die Bewährung gewährt werden. Parivāso niṭṭhito. Die Bewährung ist abgeschlossen. 3. Cattālīsakaṃ 3. Die Gruppe von vierzig (Fällen). 160. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu parivasanto vibbhami. So puna paccāgantvā bhikkhū upasampadaṃ yāci. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 160. Zu jener Zeit nun trat ein gewisser Mönch, während er die Bewährung ableistete, aus dem Orden aus. Später kehrte er zurück und bat die Mönche um die höhere Weihe (Upasampadā). Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto vibbhamati. Vibbhantakassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna upasampajjati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch tritt aus, während er die Bewährung ableistet. Für einen Ausgetretenen, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht weiter. Falls er die höhere Weihe wiedererlangt, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto sāmaṇero hoti. Sāmaṇerassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna upasampajjati, tassa [Pg.155] tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird zum Novizen (Sāmaṇera), während er die Bewährung ableistet. Für einen Novizen, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er die höhere Weihe wiedererlangt, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto ummattako hoti. Ummattakassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna anummattako hoti, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird wahnsinnig, während er die Bewährung ableistet. Für einen Wahnsinnigen, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er wieder bei klarem Verstand ist, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto khittacitto hoti. Khittacittassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna akhittacitto hoti, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo purivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird geistig verwirrt, während er die Bewährung ableistet. Für einen geistig Verwirrten, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er wieder unverwirrt ist, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto vedanāṭṭo hoti. Vedanāṭṭassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna avedanāṭṭo hoti, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird von Schmerzen gepeinigt, während er die Bewährung ableistet. Für einen von Schmerzen Gepeinigten, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er wieder schmerzfrei ist, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto, āpattiyā adassane, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird wegen Nichtanerkennens eines Vergehens suspendiert, während er die Bewährung ableistet. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er wieder rehabilitiert wird, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto, āpattiyā appaṭikamme, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hierbei nun, ihr Mönche: Ein Mönch wird wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert, während er die Bewährung ableistet. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährung nicht. Falls er wieder rehabilitiert wird, so bleibt für ihn eben jene frühere Bewährungserteilung bestehen. Die Bewährung, die gewährt wurde, ist gültig gewährt; was bereits abgeleistet wurde, ist gültig abgeleistet; der Rest muss noch abgeleistet werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto, pāpikāya diṭṭhiyā, appaṭinissagge, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, parivāso na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho, avaseso parivasitabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Bewährungsfrist (Parivāsa) ableistet, wird wegen des Nichtaufgebens einer schlechten Ansicht suspendiert. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Bewährungsfrist nicht. Wenn er wieder aufgenommen wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Der Rest muss abgeleistet werden. 161. ‘‘Idha [Pg.156] pana, bhikkhave, bhikkhu mūlāyapaṭikassanāraho vibbhamati. Vibbhantakassa, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanā na ruhati. So ce puna upasampajjati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. 161. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der einer Rückversetzung an den Anfang würdig ist, tritt aus dem Orden aus. Für einen Ausgetretenen, ihr Mönche, zählt die Rückversetzung an den Anfang nicht. Wenn er wieder ordiniert wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Jener Mönch muss an den Anfang rückversetzt werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mūlāyapaṭikassanāraho sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… āpattiyā adassane ukkhipiyyati…pe… āpattiyā appaṭikamme ukkhipiyyati…pe… pāpikāya diṭṭhiyā, appaṭinissagge, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, mūlāyapaṭikassanā na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der einer Rückversetzung an den Anfang würdig ist, wird ein Novize ... oder wird wahnsinnig ... oder wird geistig verwirrt ... oder wird von Schmerz geplagt ... oder wird wegen des Nichtsehens eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen des Nichtaufgebens einer schlechten Ansicht suspendiert. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Rückversetzung an den Anfang nicht. Wenn er wieder aufgenommen wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Jener Mönch muss an den Anfang rückversetzt werden. 162. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mānattāraho vibbhamati. Vibbhantakassa, bhikkhave, mānattadānaṃ na ruhati. So ce puna upasampajjati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho. Tassa bhikkhuno mānattaṃ dātabbaṃ. 162. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der der Mānatta-Disziplin würdig ist, tritt aus dem Orden aus. Für einen Ausgetretenen, ihr Mönche, zählt die Erteilung der Mānatta-Disziplin nicht. Wenn er wieder ordiniert wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Jenem Mönch muss die Mānatta-Disziplin auferlegt werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mānattāraho sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… āpattiyā adassane, ukkhipiyyati…pe… āpattiyā appaṭikamme, ukkhipiyyati…pe… pāpikāya diṭṭhiyā, appaṭinissagge, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, mānattadānaṃ na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho. Tassa bhikkhuno mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der der Mānatta-Disziplin würdig ist, wird ein Novize ... oder wird wahnsinnig ... oder wird geistig verwirrt ... oder wird von Schmerz geplagt ... oder wird wegen des Nichtsehens eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen des Nichtaufgebens einer schlechten Ansicht suspendiert. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Erteilung der Mānatta-Disziplin nicht. Wenn er wieder aufgenommen wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Jenem Mönch muss die Mānatta-Disziplin auferlegt werden. 163. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mānattaṃ caranto vibbhamati. Vibbhantakassa, bhikkhave, mānattacariyā na ruhati. So ce puna upasampajjati tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho; yaṃ mānattaṃ dinnaṃ sudinnaṃ, yaṃ mānattaṃ ciṇṇaṃ suciṇṇaṃ, avasesaṃ caritabbaṃ. 163. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Mānatta-Disziplin auf sich nimmt, tritt aus dem Orden aus. Für einen Ausgetretenen, ihr Mönche, zählt die Ausübung der Mānatta-Disziplin nicht. Wenn er wieder ordiniert wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Die Mānatta-Disziplin, die auferlegt wurde, ist rechtmäßig auferlegt; die Mānatta-Disziplin, die ausgeübt wurde, ist rechtmäßig ausgeübt. Der Rest muss abgeleistet werden. ‘‘Idha [Pg.157] pana, bhikkhave, bhikkhu mānattaṃ caranto sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… āpattiyā adassane, ukkhipiyyati…pe… āpattiyā appaṭikamme, ukkhipiyyati…pe… pāpikāya diṭṭhiyā, appaṭinissagge, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, mānattacariyā na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo purivuttho suparivuttho; yaṃ mānattaṃ dinnaṃ sudinnaṃ, yaṃ mānattaṃ ciṇṇaṃ suciṇṇaṃ, avasesaṃ caritabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Mānatta-Disziplin auf sich nimmt, wird ein Novize ... oder wird wahnsinnig ... oder wird geistig verwirrt ... oder wird von Schmerz geplagt ... oder wird wegen des Nichtsehens eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen des Nichtaufgebens einer schlechten Ansicht suspendiert. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Ausübung der Mānatta-Disziplin nicht. Wenn er wieder aufgenommen wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Die Mānatta-Disziplin, die auferlegt wurde, ist rechtmäßig auferlegt; die Mānatta-Disziplin, die ausgeübt wurde, ist rechtmäßig ausgeübt. Der Rest muss abgeleistet werden. 164. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu abbhānāraho vibbhamati. Vibbhantakassa, bhikkhave, abbhānaṃ na ruhati. So ce puna upasampajjati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho; yaṃ mānattaṃ dinnaṃ sudinnaṃ, yaṃ mānattaṃ ciṇṇaṃ suciṇṇaṃ. So bhikkhu abbhetabbo. 164. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der der Rehabilitation (Abbhāna) würdig ist, tritt aus dem Orden aus. Für einen Ausgetretenen, ihr Mönche, zählt die Rehabilitation nicht. Wenn er wieder ordiniert wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Die Mānatta-Disziplin, die auferlegt wurde, ist rechtmäßig auferlegt; die Mānatta-Disziplin, die ausgeübt wurde, ist rechtmäßig ausgeübt. Jener Mönch muss rehabilitiert werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu abbhānāraho sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der der Rehabilitation würdig ist, wird ein Novize ... oder wird wahnsinnig ... Khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… āpattiyā adassane, ukkhipiyyati…pe… āpattiyā appaṭikamme, ukkhipiyyati…pe… pāpikāya diṭṭhiyā, appaṭinissagge, ukkhipiyyati. Ukkhittakassa, bhikkhave, abbhānaṃ na ruhati. So ce puna osāriyyati, tassa tadeva purimaṃ parivāsadānaṃ. Yo parivāso dinno sudinno, yo parivuttho suparivuttho; yaṃ mānattaṃ dinnaṃ sudinnaṃ, yaṃ mānattaṃ ciṇṇaṃ suciṇṇaṃ. So bhikkhu abbhetabbo. ... wird geistig verwirrt ... oder wird von Schmerz geplagt ... oder wird wegen des Nichtsehens eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen der Nichtwiedergutmachung eines Vergehens suspendiert ... oder wird wegen des Nichtaufgebens einer schlechten Ansicht suspendiert. Für einen Suspendierten, ihr Mönche, zählt die Rehabilitation nicht. Wenn er wieder aufgenommen wird, bleibt für ihn eben jene frühere Erteilung der Bewährungsfrist bestehen. Die Bewährungsfrist, die erteilt wurde, ist rechtmäßig erteilt; die Bewährungsfrist, die abgeleistet wurde, ist rechtmäßig abgeleistet. Die Mānatta-Disziplin, die auferlegt wurde, ist rechtmäßig auferlegt; die Mānatta-Disziplin, die ausgeübt wurde, ist rechtmäßig ausgeübt. Jener Mönch muss rehabilitiert werden. Cattālīsakaṃ samattaṃ. Der Abschnitt über die Vierzig (Cattālīsaka) ist abgeschlossen. 4. Chattiṃsakaṃ 4. Der Abschnitt über die Sechsunddreißig (Chattiṃsaka). 165. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā appaṭicchannāyo. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. 165. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Bewährungsfrist ableistet, begeht zwischendurch mehrere Saṅghādisesa-Vergehen von bestimmtem Ausmaß, die nicht verheimlicht wurden. Jener Mönch muss an den Anfang rückversetzt werden. ‘‘Idha [Pg.158] pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyo. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Bewährungsfrist ableistet, begeht zwischendurch mehrere Saṅghādisesa-Vergehen von bestimmtem Ausmaß, die verheimlicht wurden. Jener Mönch muss an den Anfang rückversetzt werden. Entsprechend der Dauer der Verheimlichung jener Vergehen muss ihm zusammen mit dem früheren Vergehen eine zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa) erteilt werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Bewährungsfrist ableistet, begeht zwischendurch mehrere Saṅghādisesa-Vergehen von bestimmtem Ausmaß, sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte. Jener Mönch muss an den Anfang rückversetzt werden. Entsprechend der Dauer der Verheimlichung jener Vergehen muss ihm zusammen mit dem früheren Vergehen eine zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa) erteilt werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati aparimāṇā appaṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi appaṭicchannāyo…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der die Bewährungszeit (Parivāsa) ableistet, begeht in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen – unbestimmte und unverdeckte ... unbestimmte und verdeckte ... unbestimmte, sowohl verdeckte als auch unverdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte unverdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte verdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte, sowohl verdeckte als auch unverdeckte. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist entsprechend den verdeckten Vergehen eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) zusammen mit dem früheren Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mānattāraho…pe… mānattaṃ caranto…pe… (yathāparivāsaṃ tathā vitthāretabbaṃ) abbhānāraho antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā appaṭicchannāyo…pe… parimāṇā paṭicchannāyo…pe… parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… aparimāṇā appaṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi appaṭicchannāyo…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der das Mānatta verdient ... das Mānatta ausübt ... (wie beim Parivāsa ist dies ausführlich darzulegen) ... der das Abbhāna verdient, begeht in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen – bestimmte und unverdeckte ... bestimmte und verdeckte ... bestimmte, sowohl verdeckte als auch unverdeckte ... unbestimmte und unverdeckte ... unbestimmte und verdeckte ... unbestimmte, sowohl verdeckte als auch unverdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte unverdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte verdeckte ... sowohl bestimmte als auch unbestimmte, sowohl verdeckte als auch unverdeckte. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist entsprechend den verdeckten Vergehen eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) zusammen mit dem früheren Vergehen zu gewähren. Chattiṃsakaṃ samattaṃ. Die Sechsunddreißiger-Gruppe ist abgeschlossen. 5. Mānattasatakaṃ 5. Hundert Fälle über das Mānatta. 166. ‘‘Idha [Pg.159] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno mānattaṃ dātabbaṃ. 166. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verdeckt sie nicht und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verdeckt er diese Vergehen nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist das Mānatta zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno pacchimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verdeckt sie nicht und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verdeckt er diese Vergehen. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten späteren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā paṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verdeckt sie und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verdeckt er diese Vergehen nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā paṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verdeckt sie und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verdeckt er diese Vergehen. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren und der späteren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. 167. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. 167. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verdeckte als auch unverdeckte Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus und wird wieder ordiniert. Die Vergehen, die er zuvor verdeckte, verdeckt er danach nicht; die Vergehen, die er zuvor nicht verdeckte, verdeckt er danach ebenfalls nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verdeckte als auch unverdeckte Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus und wird wieder ordiniert. Die Vergehen, die er zuvor verdeckte, verdeckt er danach nicht; die Vergehen, die er zuvor nicht verdeckte, verdeckt er danach. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren und der späteren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. ‘‘Idha [Pg.160] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā chādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verdeckte als auch unverdeckte Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus und wird wieder ordiniert. Die Vergehen, die er zuvor verdeckte, verdeckt er danach; die Vergehen, die er zuvor nicht verdeckte, verdeckt er danach nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren und der späteren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā chādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verdeckte als auch unverdeckte Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus und wird wieder ordiniert. Die Vergehen, die er zuvor verdeckte, verdeckt er danach; die Vergehen, die er zuvor nicht verdeckte, verdeckt er danach ebenfalls. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist entsprechend der verdeckten früheren und der späteren Gruppe von Vergehen eine Bewährungszeit (Parivāsa) zu gewähren, und danach ist ihm das Mānatta zu geben. 168. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti. Yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. 168. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, andere Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er. Die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er früher im Wissen darum verbarg, später im Wissen darum nicht; und jene Vergehen, die er früher ohne Wissen darum nicht verbarg, verbirgt er später im Wissen darum ebenfalls nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa für die frühere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti. Yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti. Tassa[Pg.161], bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, andere Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er. Die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er früher im Wissen darum verbarg, später im Wissen darum nicht; aber jene Vergehen, die er früher ohne Wissen darum nicht verbarg, verbirgt er später im Wissen darum. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa sowohl für die frühere als auch für die spätere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti. Yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, andere Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er. Die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er früher im Wissen darum verbarg, später im Wissen darum weiterhin; jene Vergehen aber, die er früher ohne Wissen darum nicht verbarg, verbirgt er später im Wissen darum nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa sowohl für die frühere als auch für die spätere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, andere Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er; die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er früher im Wissen darum verbarg, später im Wissen darum weiterhin; und auch jene Vergehen, die er früher ohne Wissen darum nicht verbarg, verbirgt er später im Wissen darum. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa sowohl für die frühere als auch für die spätere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. 169. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. 169. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an andere Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich früher erinnerte und die er verbarg, später bei Erinnerung daran nicht; und jene Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte und die er nicht verbarg, verbirgt er später bei Erinnerung daran ebenfalls nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa für die frühere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā [Pg.162] āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an andere Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich früher erinnerte und die er verbarg, später bei Erinnerung daran nicht; aber jene Vergehen, an die er sich früher nicht erinnerte und die er nicht verbarg, verbirgt er später bei Erinnerung daran. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa sowohl für die frühere als auch für die spätere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an andere Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er vom Training abgefallen ist und wieder voll ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich früher erinnerte und die er verbarg, später bei Erinnerung daran weiterhin; jene Vergehen aber, an die er sich früher nicht erinnerte und die er nicht verbarg, verbirgt er später bei Erinnerung daran nicht. Diesem Mönch, ihr Mönche, muss, nachdem ihm Parivāsa sowohl für die frühere als auch für die spätere Gruppe von Vergehen entsprechend der Zeit der Verbergung gewährt wurde, Mānatta gegeben werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verheimlicht er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verheimlicht er nicht. Nachdem er ausgetreten ist und erneut die höhere Ordination empfangen hat, verheimlicht er später jene Vergehen wieder, indem er sich ihrer erinnert, die er auch zuvor erinnernd verheimlicht hatte; und jene Vergehen, die er zuvor ohne Erinnerung nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später, indem er sich ihrer nun erinnert. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren und die Gruppe der späteren Vergehen entsprechend der Dauer der Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ 170. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo [Pg.163] pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiṃ āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. 170. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. In Bezug auf einige Vergehen ist er ohne Zweifel, in Bezug auf einige Vergehen ist er mit Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Nachdem er ausgetreten ist und erneut die höhere Ordination empfangen hat, verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen nicht mehr, die er zuvor ohne Zweifel verheimlicht hatte; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht mehr. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren Vergehen entsprechend der Dauer ihrer Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. In Bezug auf einige Vergehen ist er ohne Zweifel, in Bezug auf einige Vergehen ist er mit Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Nachdem er ausgetreten ist und erneut die höhere Ordination empfangen hat, verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen nicht mehr, die er zuvor ohne Zweifel verheimlicht hatte; jedoch verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren und die Gruppe der späteren Vergehen entsprechend der Dauer der Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. In Bezug auf einige Vergehen ist er ohne Zweifel, in Bezug auf einige Vergehen ist er mit Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Nachdem er ausgetreten ist und erneut die höhere Ordination empfangen hat, verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlicht hatte; jedoch verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen nicht mehr, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren und die Gruppe der späteren Vergehen entsprechend der Dauer der Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. In Bezug auf einige Vergehen ist er ohne Zweifel, in Bezug auf einige Vergehen ist er mit Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Nachdem er ausgetreten ist und erneut die höhere Ordination empfangen hat, verheimlicht er später ohne Zweifel jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlicht hatte; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ebenso ohne Zweifel. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren und die Gruppe der späteren Vergehen entsprechend der Dauer der Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ 171. ‘‘Idha [Pg.164] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… (yathā heṭṭhā tathā vitthāretabbaṃ) vedanāṭṭo hoti…pe… tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti…pe… ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati…pe… ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vedanāṭṭo hoti. So puna avedanāṭṭo hutvā yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. Tassa, bhikkhave, bhikkhuno purimasmiñca pacchimasmiñca āpattikkhandhe yathāpaṭicchanne parivāsaṃ datvā mānattaṃ dātabbaṃ. 171. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verheimlicht diese nicht und wird ein Novize ...pe... wird wahnsinnig ...pe... wird geistig verwirrt ...pe... (wie unten, so ist es ausführlich darzulegen) wird von Schmerzen geplagt ...pe... für ihn gibt es sowohl verheimlichte als auch unverheimlichte Vergehen ...pe... er kennt einige Vergehen, einige kennt er nicht ...pe... an einige erinnert er sich, an einige erinnert er sich nicht ...pe... in Bezug auf einige ist er ohne Zweifel, in Bezug auf einige mit Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; die Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Er ist von Schmerzen geplagt. Wenn er dann wieder frei von Schmerzen ist: Jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht mehr; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht mehr ...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht mehr; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ohne Zweifel ...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht mehr ...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlicht hatte, verheimlicht er später ohne Zweifel. Diesem Mönch, ihr Mönche, ist, nachdem die Bewährungszeit (Parivāsa) für die Gruppe der früheren und die Gruppe der späteren Vergehen entsprechend der Dauer der Verheimlichung gewährt wurde, das Mānatta-Verfahren aufzuerlegen.“ Mānattasataṃ niṭṭhitaṃ. Die hundert Fälle des Mānatta sind abgeschlossen. 6. Samūlāyasamodhānaparivāsacatussataṃ 6. Die vierhundert Fälle des Samodhāna-Parivāsa mit Rückversetzung an den Anfang. 172. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā vibbhamati. So [Pg.165] puna upasampanno tā āpattiyo nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. 172. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt sie nicht und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verbirgt er diese Vergehen nicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt sie nicht und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verbirgt er diese Vergehen. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā paṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt sie und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verbirgt er diese Vergehen nicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā paṭicchādetvā vibbhamati. So puna upasampanno tā āpattiyo chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt sie und tritt aus dem Orden aus. Wenn er wieder ordiniert wird, verbirgt er diese Vergehen. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. 173. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 173. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verborgene als auch nicht verborgene Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen, die er zuvor verborgen hatte, nun nicht mehr; und jene Vergehen, die er zuvor nicht verborgen hatte, verbirgt er auch nun nicht mehr. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti; yā [Pg.166] āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verborgene als auch nicht verborgene Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen, die er zuvor verborgen hatte, nun nicht mehr; aber jene Vergehen, die er zuvor nicht verborgen hatte, verbirgt er nun. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā chādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verborgene als auch nicht verborgene Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen weiterhin, die er zuvor verborgen hatte; aber jene Vergehen, die er zuvor nicht verborgen hatte, verbirgt er auch nun nicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe chādesi tā āpattiyo pacchā chādeti; yā āpattiyo pubbe nacchādesi tā āpattiyo pacchā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er hat sowohl verborgene als auch nicht verborgene Vergehen. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen weiterhin, die er zuvor verborgen hatte; und auch jene Vergehen, die er zuvor nicht verborgen hatte, verbirgt er nun. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. 174. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 174. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er erkennt einige Vergehen und kennt andere Vergehen nicht. Jene Vergehen, die er kennt, verbirgt er; jene Vergehen, die er nicht kennt, verbirgt er nicht. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen, die er zuvor im Wissen darum verborgen hatte, nun im Wissen darum nicht mehr; und jene Vergehen, die er zuvor in Unkenntnis nicht verborgen hatte, verbirgt er nun im Wissen darum ebenfalls nicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo [Pg.167] na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungsfrist ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Er erkennt einige Vergehen und kennt andere Vergehen nicht. Jene Vergehen, die er kennt, verbirgt er; jene Vergehen, die er nicht kennt, verbirgt er nicht. Er tritt aus dem Orden aus, wird wieder ordiniert und verbirgt jene Vergehen, die er zuvor im Wissen darum verborgen hatte, nun im Wissen darum nicht mehr; aber jene Vergehen, die er zuvor in Unkenntnis nicht verborgen hatte, verbirgt er nun im Wissen darum. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungsfrist entsprechend der Dauer der verborgenen Vergehen in Verbindung mit dem früheren Vergehen aufzuerlegen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, einige Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er; die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er zuvor erkannt und verborgen hatte, auch später, nachdem er sie erkannt hat; jene Vergehen, die er zuvor nicht erkannt und nicht verborgen hatte, verbirgt er später nicht, nachdem er sie erkannt hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti. Yā āpattiyo jānāti tā āpattiyo chādeti, yā āpattiyo na jānāti tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe jānitvā chādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti; yā āpattiyo pubbe ajānitvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā jānitvā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Einige Vergehen erkennt er, einige Vergehen erkennt er nicht. Die Vergehen, die er erkennt, verbirgt er; die Vergehen, die er nicht erkennt, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, die er zuvor erkannt und verborgen hatte, auch später, nachdem er sie erkannt hat; jene Vergehen, die er zuvor nicht erkannt und nicht verborgen hatte, verbirgt er später, nachdem er sie erkannt hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. 175. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo [Pg.168] chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 175. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich zuvor erinnert und die er verborgen hatte, später nicht, obwohl er sich an sie erinnert; jene Vergehen, an die er sich zuvor nicht erinnert und die er nicht verborgen hatte, verbirgt er später nicht, nachdem er sich an sie erinnert hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich zuvor erinnert und die er verborgen hatte, später nicht, obwohl er sich an sie erinnert; jene Vergehen, an die er sich zuvor nicht erinnert und die er nicht verborgen hatte, verbirgt er später, nachdem er sich an sie erinnert hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich zuvor erinnert und die er verborgen hatte, auch später, nachdem er sich an sie erinnert hat; jene Vergehen, an die er sich zuvor nicht erinnert und die er nicht verborgen hatte, verbirgt er später nicht, nachdem er sich an sie erinnert hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati. Yā āpattiyo sarati tā āpattiyo chādeti; yā āpattiyo nassarati tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe saritvā chādesi [Pg.169] tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti; yā āpattiyo pubbe assaritvā nacchādesi tā āpattiyo pacchā saritvā chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. An einige Vergehen erinnert er sich, an einige Vergehen erinnert er sich nicht. Die Vergehen, an die er sich erinnert, verbirgt er; die Vergehen, an die er sich nicht erinnert, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, an die er sich zuvor erinnert und die er verborgen hatte, auch später, nachdem er sich an sie erinnert hat; jene Vergehen, an die er sich zuvor nicht erinnert und die er nicht verborgen hatte, verbirgt er später, nachdem er sich an sie erinnert hat. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. 176. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 176. Aber hier, ihr Mönche, begeht ein Mönch während der Ableistung seiner Bewährungszeit (Parivāsa) zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Bei einigen Vergehen ist er ohne Zweifel, bei einigen Vergehen ist er im Zweifel. Die Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verbirgt er; die Vergehen, bei denen er im Zweifel ist, verbirgt er nicht. Nachdem er den Orden verlassen hat und erneut ordiniert wurde, verbirgt er jene Vergehen, bei denen er zuvor ohne Zweifel war und die er verborgen hatte, später nicht, obwohl er nun ohne Zweifel ist; jene Vergehen, bei denen er zuvor im Zweifel war und die er nicht verborgen hatte, verbirgt er später nicht, nachdem er nun ohne Zweifel ist. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) für die verborgenen Vergehen zusammen mit dem ursprünglichen Vergehen zu gewähren. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. „Hier aber, Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungszeit ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Bei einigen Vergehen ist er ohne Zweifel, bei einigen Vergehen ist er mit Zweifel. Jene Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Er tritt aus dem Orden aus und nach der erneuten Ordination verheimlicht er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel nicht mehr; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend den verheimlichten Vergehen im Hinblick auf das ursprüngliche Vergehen zu gewähren.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo [Pg.170] pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. „Hier aber, Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungszeit ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Bei einigen Vergehen ist er ohne Zweifel, bei einigen Vergehen ist er mit Zweifel. Jene Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Er tritt aus dem Orden aus und nach der erneuten Ordination verheimlicht er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel weiterhin; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel nicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend den verheimlichten Vergehen im Hinblick auf das ursprüngliche Vergehen zu gewähren.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati. Ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vibbhamitvā puna upasampanno yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. „Hier aber, Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungszeit ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen. Bei einigen Vergehen ist er ohne Zweifel, bei einigen Vergehen ist er mit Zweifel. Jene Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Er tritt aus dem Orden aus und nach der erneuten Ordination verheimlicht er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel weiterhin; jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, verheimlicht er später ohne Zweifel. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend den verheimlichten Vergehen im Hinblick auf das ursprüngliche Vergehen zu gewähren.“ 177. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi (yathā heṭṭhā vitthāritaṃ tathā vitthāretabbaṃ)…pe… ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti…pe… ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati…pe… ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vedanāṭṭo hoti. So puna avedanāṭṭo hutvā yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti[Pg.171]; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 177. „Hier aber, Mönche, begeht ein Mönch, während er die Bewährungszeit ableistet, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verheimlicht diese nicht und wird ein Novize... oder er wird geistesgestört... oder er wird verwirrt... oder er wird von Schmerzen geplagt... für ihn gibt es sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte Vergehen (wie oben ausführlich dargelegt, so ist es auch hier darzulegen)... er erkennt einige Vergehen, erkennt einige Vergehen nicht... er erinnert sich an einige Vergehen, erinnert sich an einige Vergehen nicht... er ist bei einigen Vergehen ohne Zweifel, bei einigen Vergehen mit Zweifel. Jene Vergehen, bei denen er ohne Zweifel ist, verheimlicht er; jene Vergehen, bei denen er mit Zweifel ist, verheimlicht er nicht. Er ist von Schmerzen geplagt. Wenn er wieder frei von Schmerzen ist und jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel nicht verheimlicht; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, später ohne Zweifel nicht verheimlicht... oder wenn er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel nicht verheimlicht; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, später ohne Zweifel verheimlicht... oder wenn er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel verheimlicht; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, später ohne Zweifel nicht verheimlicht... oder wenn er jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verheimlichte, später ohne Zweifel verheimlicht; und jene Vergehen, die er zuvor mit Zweifel nicht verheimlichte, später ohne Zweifel verheimlicht. Dieser Mönch muss an den Anfang zurückversetzt werden. Ihm ist eine zusammengefasste Bewährungszeit entsprechend den verheimlichten Vergehen im Hinblick auf das ursprüngliche Vergehen zu gewähren.“ 178. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu mānattāraho…pe… mānattaṃ caranto…pe… abbhānāraho antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā vibbhamati…pe… (mānattāraho ca mānattacārī ca abbhānāraho ca yathā parivāso vitthārito tathā vitthāretabbo). 178. „Hier aber, Mönche, begeht ein Mönch, der des Mānatta würdig ist... der Mānatta ausführt... der des Abbhāna würdig ist, zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verheimlicht diese nicht und tritt aus dem Orden aus... (Wie es für die Bewährungszeit ausführlich dargelegt wurde, so ist es auch für denjenigen, der des Mānatta würdig ist, der Mānatta ausführt und der des Abbhāna würdig ist, entsprechend ausführlich darzulegen).“ 179. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu abbhānāraho antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā appaṭicchādetvā sāmaṇero hoti…pe… ummattako hoti…pe… khittacitto hoti…pe… vedanāṭṭo hoti…pe… tassa honti āpattiyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi …pe… ekaccā āpattiyo jānāti, ekaccā āpattiyo na jānāti…pe… ekaccā āpattiyo sarati, ekaccā āpattiyo nassarati…pe… ekaccāsu āpattīsu nibbematiko, ekaccāsu āpattīsu vematiko. Yāsu āpattīsu nibbematiko tā āpattiyo chādeti; yāsu āpattīsu vematiko tā āpattiyo nacchādeti. So vedanāṭṭo hoti. So puna avedanāṭṭo hutvā yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi [Pg.172] tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko nacchādeti…pe… yā āpattiyo pubbe nibbematiko chādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti; yā āpattiyo pubbe vematiko nacchādesi tā āpattiyo pacchā nibbematiko chādeti. So bhikkhu mūlāya paṭikassitabbo. Yathāpaṭicchannānañcassa āpattīnaṃ purimāya āpattiyā samodhānaparivāso dātabbo. 179. „Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch, der bereits für die Rehabilitation (Abbhāna) qualifiziert ist, begeht zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt sie nicht und wird dann ein Novize...pe... wird wahnsinnig...pe... wird geistig verwirrt...pe... wird von Schmerz geplagt...pe... Er hat Vergehen, sowohl verborgene als auch unverborgene...pe... einige Vergehen erkennt er, andere erkennt er nicht...pe... an einige Vergehen erinnert er sich, an andere erinnert er sich nicht...pe... bei einigen Vergehen ist er zweifelsfrei, bei anderen Vergehen ist er im Zweifel. Diejenigen Vergehen, bei denen er zweifelsfrei ist, verbirgt er; diejenigen Vergehen, bei denen er im Zweifel ist, verbirgt er nicht. Er ist von Schmerz geplagt. Er wird dann wieder frei von Schmerz und verbirgt jene Vergehen nicht mehr ohne Zweifel, die er zuvor ohne Zweifel verborgen hatte; jene Vergehen, die er zuvor im Zweifel nicht verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel nicht...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel nicht; jene Vergehen, die er zuvor im Zweifel nicht verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel; jene Vergehen, die er zuvor im Zweifel nicht verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel nicht...pe... jene Vergehen, die er zuvor ohne Zweifel verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel; jene Vergehen, die er zuvor im Zweifel nicht verborgen hatte, verbirgt er danach ohne Zweifel. Dieser Mönch muss an den Anfang (der Bewährung) zurückversetzt werden. Entsprechend seinen verborgenen Vergehen muss ihm zudem eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa) in Verbindung mit dem früheren Vergehen auferlegt werden.“ Samūlāyasamodhānaparivāsacatussataṃ niṭṭhitaṃ. Die vierhundert Fälle der kombinierten Bewährungszeit mit Rückversetzung an den Anfang sind abgeschlossen. 7. Parimāṇādivāraaṭṭhakaṃ 7. Die acht Abschnitte beginnend mit „begrenzt“ 180. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjitvā parimāṇā appaṭicchādetvā…pe… aparimāṇā appaṭicchādetvā…pe… ekanāmā appaṭicchādetvā…pe… nānānāmā appaṭicchādetvā…pe… sabhāgā appaṭicchādetvā…pe… visabhāgā appaṭicchādetvā…pe… vavatthitā appaṭicchādetvā…pe… sambhinnā appaṭicchādetvā vibbhamati…pe… (yathā heṭṭhā tathā vitthāretabbaṃ). 180. „Hier wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch begeht zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, verbirgt eine begrenzte Anzahl nicht...pe... verbirgt eine unbegrenzte Anzahl nicht...pe... verbirgt solche mit gleichem Namen nicht...pe... verbirgt solche mit verschiedenen Namen nicht...pe... verbirgt solche gleicher Art nicht...pe... verbirgt solche ungleicher Art nicht...pe... verbirgt deutlich unterscheidbare nicht...pe... verbirgt vermischte nicht und tritt aus dem Orden aus...pe... (wie oben bereits ausgeführt, so ist es hier ausführlich darzulegen).“ Parimāṇādivāraaṭṭhakaṃ niṭṭhitaṃ. Die acht Abschnitte beginnend mit „begrenzt“ sind abgeschlossen. 8. Dvebhikkhuvāraekādasakaṃ 8. Die elf Fälle betreffend zwei Mönche 181. ‘‘Dve bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. 181. „Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie betrachten dieses Saṅghādisesa-Vergehen auch als Saṅghādisesa. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit (Parivāsa) auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve [Pg.173] bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese vematikā honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie sind bezüglich des Saṅghādisesa-Vergehens im Zweifel. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese missakadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie betrachten das Saṅghādisesa-Vergehen als ein mit (leichteren Vergehen) vermischtes Vergehen. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve bhikkhū missakaṃ āpannā honti. Te missake saṅghādisesadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein vermischtes Vergehen begangen. Sie betrachten das vermischte Vergehen als ein Saṅghādisesa-Vergehen. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve bhikkhū missakaṃ āpannā honti. Te missake missakadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein vermischtes Vergehen begangen. Sie betrachten das vermischte Vergehen auch als vermischt. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve bhikkhū suddhakaṃ āpannā honti. Te suddhake saṅghādisesadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Ubhopi yathādhammaṃ kārāpetabbā. „Zwei Mönche haben ein rein leichtes Vergehen begangen. Sie betrachten dieses leichte Vergehen als Saṅghādisesa. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Beide müssen gemäß der Regel (für das leichte Vergehen) behandelt werden.“ ‘‘Dve bhikkhū suddhakaṃ āpannā honti. Te suddhake suddhakadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Ubhopi yathādhammaṃ kārāpetabbā. „Zwei Mönche haben ein rein leichtes Vergehen begangen. Sie betrachten das leichte Vergehen auch als leicht. Einer verbirgt es, einer verbirgt es nicht. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Beide müssen gemäß der Regel behandelt werden.“ ‘‘Dve bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhino honti. Ekassa hoti ārocessāmīti, ekassa hoti na ārocessāmīti. So paṭhamampi yāmaṃ chādeti, dutiyampi yāmaṃ chādeti, tatiyampi yāmaṃ chādeti – uṭṭhite aruṇe channā hoti āpatti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie betrachten das Saṅghādisesa-Vergehen als Saṅghādisesa. Der eine denkt: ‚Ich werde es melden‘, der andere denkt: ‚Ich werde es nicht melden‘. Jener verbirgt es während der ersten Nachtwache, verbirgt es während der zweiten Nachtwache, verbirgt es während der dritten Nachtwache – wenn die Morgenröte aufsteigt, gilt das Vergehen als verborgen. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve [Pg.174] bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhino honti. Te gacchanti ārocessāmāti. Ekassa antarāmagge makkhadhammo uppajjati na ārocessāmīti. So paṭhamampi yāmaṃ chādeti, dutiyampi yāmaṃ chādeti, tatiyampi yāmaṃ chādeti – uṭṭhite aruṇe channā hoti āpatti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. „Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie betrachten das Saṅghādisesa-Vergehen als Saṅghādisesa. Sie machen sich auf den Weg mit dem Gedanken: ‚Wir werden es melden‘. Dem einen kommt auf halbem Weg die böswillige Absicht auf: ‚Ich werde es nicht melden‘. Er verbirgt es während der ersten Nachtwache, verbirgt es während der zweiten Nachtwache, verbirgt es während der dritten Nachtwache – wenn die Morgenröte aufsteigt, gilt das Vergehen als verborgen. Derjenige, der es verbirgt, muss zur Sühne ein Dukkaṭa-Vergehen gestehen. Nachdem man ihm für das Verbergen eine Bewährungszeit auferlegt hat, ist beiden die Mānatta-Buße aufzuerlegen.“ ‘‘Dve bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhino honti. Te ummattakā honti. Te pacchā anummattakā hutvā eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Sie betrachten dieses Saṅghādisesa-Vergehen als ein Saṅghādisesa-Vergehen. Sie sind geisteskrank. Später, nachdem sie nicht mehr geisteskrank sind, verheimlicht der eine das Vergehen, während der andere es nicht verheimlicht. Demjenigen, der verheimlicht, soll ein Dukkaṭa-Vergehen zur Beichte auferlegt werden. Nachdem man ihm entsprechend der Dauer der Verheimlichung des Saṅghādisesa-Vergehens den Parivāsa gewährt hat, ist beiden das Mānatta aufzuerlegen. ‘‘Dve bhikkhū saṅghādisesaṃ āpannā honti. Te pātimokkhe uddissamāne evaṃ vadanti – ‘idāneva kho mayaṃ jānāma – ayampi kira dhammo suttāgato suttapariyāpanno anvaddhamāsaṃ uddesaṃ āgacchatī’ti. Te saṅghādisese saṅghādisesadiṭṭhino honti. Eko chādeti, eko nacchādeti. Yo chādeti so dukkaṭaṃ desāpetabbo. Yathāpaṭicchanne cassa parivāsaṃ datvā ubhinnampi mānattaṃ dātabbaṃ. Zwei Mönche haben ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen. Während das Pātimokkha rezitiert wird, sagen sie: 'Gerade erst erfahren wir: Auch diese Regel ist wahrlich im Sutta überliefert, im Sutta enthalten und kommt alle zwei Wochen zur Rezitation.' Sie betrachten dieses Saṅghādisesa-Vergehen als ein Saṅghādisesa-Vergehen. Der eine verheimlicht es, der andere verheimlicht es nicht. Demjenigen, der verheimlicht, soll ein Dukkaṭa-Vergehen zur Beichte auferlegt werden. Nachdem man ihm entsprechend der Dauer der Verheimlichung des Saṅghādisesa-Vergehens den Parivāsa gewährt hat, ist beiden das Mānatta aufzuerlegen. Dvebhikkhuvāraekādasakaṃ niṭṭhitaṃ. Das elfte Kapitel über die zwei Mönche ist abgeschlossen. 9. Mūlāyaavisuddhinavakaṃ 9. 9. Die Neunergruppe über die Nicht-Reinigung bei der Zurückversetzung an den Anfang 182. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyo appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati [Pg.175] dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; adhammena mānattaṃ deti, adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. 182. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl gleichnamige als auch verschiedennamige, sowohl gleichartige als auch verschiedenartige, sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um einen zusammenfassenden Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen den zusammenfassenden Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit festgesetzter Dauer, die nicht verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen der zwischenzeitlichen Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der zwischenzeitlichen Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt ihm rechtmäßig den zusammenfassenden Parivāsa, gewährt ihm aber unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig das Abbhāna. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyo paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; adhammena mānattaṃ deti, adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl gleichnamige als auch verschiedennamige, sowohl gleichartige als auch verschiedenartige, sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um einen zusammenfassenden Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen den zusammenfassenden Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit festgesetzter Dauer, die verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen der zwischenzeitlichen Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der zwischenzeitlichen Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt ihm rechtmäßig den zusammenfassenden Parivāsa, gewährt ihm aber unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig das Abbhāna. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, adhammena mānattaṃ deti, adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl gleichnamige als auch verschiedennamige, sowohl gleichartige als auch verschiedenartige, sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um einen zusammenfassenden Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen den zusammenfassenden Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit festgesetzter Dauer, die sowohl verheimlicht als auch nicht verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen der zwischenzeitlichen Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der zwischenzeitlichen Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt ihm rechtmäßig den zusammenfassenden Parivāsa, gewährt ihm aber unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig das Abbhāna. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati aparimāṇāyo appaṭicchannāyo…pe… aparimāṇāyo paṭicchannāyo…pe… aparimāṇāyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi [Pg.176] …pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; adhammena mānattaṃ deti, adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl gleichnamige als auch verschiedennamige, sowohl gleichartige als auch verschiedenartige, sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um einen zusammenfassenden Parivāsa. Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen den zusammenfassenden Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen ohne festgesetzte Dauer, die nicht verheimlicht wurden … (ebenso) solche ohne festgesetzte Dauer, die verheimlicht wurden … (ebenso) solche ohne festgesetzte Dauer, die sowohl verheimlicht als auch nicht verheimlicht wurden … (ebenso) sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, die nicht verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen der zwischenzeitlichen Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der zwischenzeitlichen Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt ihm rechtmäßig den zusammenfassenden Parivāsa, gewährt ihm aber unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig das Abbhāna. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; adhammena mānattaṃ deti, adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß, solche mit gleichem als auch mit unterschiedlichem Namen, gleichartige als auch ungleichartige, klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von begrenztem und unbegrenztem Ausmaß, die er verheimlicht hat. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein rechtmäßiges Verfahren, das unanfechtbar und begründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm rechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt." ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena; dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; adhammena mānattaṃ deti; adhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß, solche mit gleichem als auch mit unterschiedlichem Namen, gleichartige als auch ungleichartige, klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von begrenztem und unbegrenztem Ausmaß, sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein rechtmäßiges Verfahren, das unanfechtbar und begründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm rechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch unrechtmäßig das Mānatta und vollzieht unrechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt." Mūlāyaavisuddhinavakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Neuner-Kapitel über die Nicht-Reinigung bei Zurückversetzung an den Anfang ist abgeschlossen. 10. Dutiyanavakaṃ 10. Das zweite Neuner-Kapitel. 183. ‘‘Idha [Pg.177] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (1) 183. "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß ... (wie oben) ... klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von begrenztem Ausmaß, die nicht verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm unrechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch rechtmäßig das Mānatta und vollzieht rechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. (1)" Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena[Pg.178], adhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (2) "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß ... (wie oben) ... klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von begrenztem Ausmaß, die verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm unrechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch rechtmäßig das Mānatta und vollzieht rechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. (2)" ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (3) "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß ... (wie oben) ... klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von begrenztem Ausmaß, sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm unrechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch rechtmäßig das Mānatta und vollzieht rechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. (3)" ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi, ekanāmampi nānānāmampi, sabhāgampi visabhāgampi, vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti[Pg.179]. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati aparimāṇā appaṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyo…pe… aparimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (4-7) "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß, solche mit gleichem als auch mit unterschiedlichem Namen, gleichartige als auch ungleichartige, klar abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um die zusammengefasste Bewährungsfrist (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungsfrist. Während er die Bewährungsfrist ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche weitere Saṅghādisesa-Vergehen von unbegrenztem Ausmaß, die nicht verheimlicht wurden ...pe... von unbegrenztem Ausmaß, die verheimlicht wurden ...pe... von unbegrenztem Ausmaß, sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte ...pe... sowohl von begrenztem als auch von unbegrenztem Ausmaß, die nicht verheimlicht wurden. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Zwischendurch-Vergehen um die Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen dieser Zwischendurch-Vergehen durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet ist, an den Anfang; er gewährt ihm unrechtmäßig die zusammengefasste Bewährungsfrist, gewährt ihm jedoch rechtmäßig das Mānatta und vollzieht rechtmäßig die Rehabilitation (Abbhāna). Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt. (4-7)" ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (8) „Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von begrenzter Dauer als auch solche von unbegrenzter Dauer … sowohl solche mit bestimmtem Sachverhalt als auch solche mit vermischtem Sachverhalt. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhānaparivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für diese Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche verheimlichte Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl begrenzte als auch unbegrenzte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser dazwischen begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen der dazwischen begangenen Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Amtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt die zusammengefasste Bewährungszeit auf unrechtmäßige Weise, gewährt die Mānatta-Buße auf rechtmäßige Weise und führt die Rehabilitation (Abbhāna) auf rechtmäßige Weise durch. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt.“ ‘‘Idha [Pg.180] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu avisuddho tāhi āpattīhi. (9) „Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl begrenzte als auch unbegrenzte … sowohl bestimmte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, begrenzte und unbegrenzte, sowohl verheimlichte als auch nicht verheimlichte. Er bittet den Saṅgha wegen der dazwischen begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der dazwischen begangenen Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Amtshandlung an den Anfang zurück; er gewährt die zusammengefasste Bewährungszeit auf unrechtmäßige Weise, gewährt die Mānatta-Buße auf rechtmäßige Weise und führt die Rehabilitation auf rechtmäßige Weise durch. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen nicht gereinigt.“ Dutiyanavakaṃ niṭṭhitaṃ. Das zweite Neuner-Set ist abgeschlossen. 11. Tatiyanavakaṃ 11. Das dritte Neuner-Set 184. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ [Pg.181] samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyo appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyo appaṭicchannāyo. So tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. Sohaṃ saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyo appaṭicchannāyo. Sohaṃ saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassi adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyo appaṭicchannāyo. Sohaṃ tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ purimāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca mūlāyapaṭikassanaṃ yāceyyaṃ dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ; dhammena mānattaṃ, dhammena abbhāna’nti. So saṅghaṃ purimāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yācati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ; dhammena mānattaṃ, dhammena abbhānaṃ. Taṃ saṅgho purimāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti; dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi. 184. „Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl begrenzte als auch unbegrenzte … sowohl bestimmte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährt ihm für diese Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche nicht verheimlichte Saṅghādisesa-Vergehen, die von begrenzter Dauer sind. Er bittet den Saṅgha wegen der dazwischen begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der dazwischen begangenen Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Amtshandlung an den Anfang zurück und gewährt auf unrechtmäßige Weise die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er denkt: ‚Ich leiste die Bewährungszeit ab‘, begeht er zwischendurch erneut zahlreiche nicht verheimlichte Saṅghādisesa-Vergehen von begrenzter Dauer. In diesem Zustand verbleibend, erinnert er sich sowohl an die zwischen den früheren Vergehen begangenen Vergehen als auch an die zwischen den späteren Vergehen begangenen Vergehen. Ihm kommt folgender Gedanke: ‚Ich habe wahrlich zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, sowohl begrenzte als auch unbegrenzte … sowohl bestimmte als auch vermischte. Als solcher bat ich den Saṅgha für diese Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für diese Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch zahlreiche nicht verheimlichte Saṅghādisesa-Vergehen von begrenzter Dauer. Als solcher bat ich den Saṅgha wegen dieser dazwischen begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen der dazwischen begangenen Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Amtshandlung an den Anfang zurück und gewährte auf unrechtmäßige Weise die zusammengefasste Bewährungszeit. Während ich dachte: „Ich leiste die Bewährungszeit ab“, beging ich zwischendurch zahlreiche nicht verheimlichte Saṅghādisesa-Vergehen von begrenzter Dauer. In diesem Zustand verbleibend, erinnere ich mich nun an die zwischen den früheren Vergehen begangenen Vergehen und an die zwischen den späteren Vergehen begangenen Vergehen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die Vergehen zwischen den früheren Vergehen und für die Vergehen zwischen den späteren Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Amtshandlung um die Rückversetzung an den Anfang bitten würde, um eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, um eine rechtmäßige Mānatta-Buße und um eine rechtmäßige Rehabilitation?‘ Er bittet den Saṅgha für die Vergehen zwischen den früheren Vergehen und für die Vergehen zwischen den späteren Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Amtshandlung, um eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, um eine rechtmäßige Mānatta-Buße und um eine rechtmäßige Rehabilitation. Der Saṅgha versetzt ihn für die Vergehen zwischen den früheren Vergehen und für die Vergehen zwischen den späteren Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Amtshandlung an den Anfang zurück, gewährt auf rechtmäßige Weise die zusammengefasste Bewährungszeit, gewährt auf rechtmäßige Weise die Mānatta-Buße und führt die Rehabilitation auf rechtmäßige Weise durch. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt.“ ‘‘Idha [Pg.182] pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati, adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyo. So tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. Sohaṃ saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇā paṭicchannāyo. Sohaṃ saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassi, adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇā paṭicchannāyo. Sohaṃ tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ purimāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparā āpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yāceyyaṃ dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhāna’nti. So saṅghaṃ purimāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca mūlāyapaṭikassanaṃ yācati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhānaṃ. Taṃ saṅgho purimāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena [Pg.183] kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit bekanntem Zeitraum als auch solche mit unbekanntem Zeitraum ... sowohl solche mit festgelegtem Tatbestand als auch solche mit vermischtem Tatbestand. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für jene Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen mit bekanntem Zeitraum. Er bittet den Saṅgha wegen dieser dazwischenliegenden Vergehen um ein Zurückwerfen an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana). Der Saṅgha wirft ihn wegen der dazwischenliegenden Vergehen an den Anfang zurück, jedoch durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet ist; er gewährt ihm auf unrechtmäßige Weise eine zusammengefasste Bewährungszeit. In der Annahme ‚Ich leiste die Bewährungszeit ab‘, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen mit bekanntem Zeitraum. In diesem Stadium befindlich, erinnert er sich an die dazwischenliegenden Vergehen der früheren Vergehen und an die dazwischenliegenden Vergehen der späteren Vergehen. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, sowohl solche mit bekanntem Zeitraum als auch mit unbekanntem Zeitraum ... sowohl solche mit festgelegtem Tatbestand als auch mit vermischtem Tatbestand. Ich bat den Saṅgha für jene Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für jene Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen mit bekanntem Zeitraum. Ich bat den Saṅgha wegen der dazwischenliegenden Vergehen um ein Zurückwerfen an den Anfang. Der Saṅgha warf mich wegen der dazwischenliegenden Vergehen an den Anfang zurück, jedoch durch ein unrechtmäßiges Verfahren, das anfechtbar und unbegründet war; er gewährte mir auf unrechtmäßige Weise eine zusammengefasste Bewährungszeit. In der Annahme „Ich leiste die Bewährungszeit ab“, beging ich in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen mit bekanntem Zeitraum. In diesem Stadium befindlich, erinnere ich mich an die dazwischenliegenden Vergehen der früheren Vergehen und an die dazwischenliegenden Vergehen der späteren Vergehen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha sowohl wegen der dazwischenliegenden Vergehen der früheren Vergehen als auch wegen der dazwischenliegenden Vergehen der späteren Vergehen um ein Zurückwerfen an den Anfang bitten würde, und zwar durch ein rechtmäßiges Verfahren, das unanfechtbar und begründet ist, sowie rechtmäßig um eine zusammengefasste Bewährungszeit, rechtmäßig um das Mānatta und rechtmäßig um die Rehabilitation (Abbhāna).‘ Er bittet den Saṅgha sowohl wegen der dazwischenliegenden Vergehen der früheren Vergehen als auch wegen der dazwischenliegenden Vergehen der späteren Vergehen um ein Zurückwerfen an den Anfang durch ein rechtmäßiges Verfahren, das unanfechtbar und begründet ist, sowie um eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, um ein rechtmäßiges Mānatta und um eine rechtmäßige Rehabilitation. Der Saṅgha wirft ihn sowohl wegen der dazwischenliegenden Vergehen der früheren Vergehen als auch wegen der dazwischenliegenden Vergehen der späteren Vergehen an den Anfang zurück durch ein rechtmäßiges Verfahren, das unanfechtbar und begründet ist, gewährt ihm rechtmäßig die zusammengefasste Bewährungszeit, gewährt ihm rechtmäßig das Mānatta und rehabilitiert ihn rechtmäßig. Jener Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. Sohaṃ saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. Sohaṃ saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassi adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇā paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. Sohaṃ tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ purimāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yāceyyaṃ dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhāna’nti. So saṅghaṃ purimāpattīnaṃ antarā āpattīnañca, aparā āpattīnaṃ antarā āpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ [Pg.184] yācati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhānaṃ. Taṃ saṅgho purimāpattīnaṃ antarā āpattīnañca, aparā āpattīnaṃ antarā āpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit bestimmter Dauer als auch solche mit unbestimmter Dauer ... sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Orden wegen dieser Vergehen um den Samodhāna-Parivāsa. Der Orden gewährt ihm für diese Vergehen den Samodhāna-Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit bestimmter Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Er bittet den Orden wegen der dazwischen liegenden Vergehen um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Orden wirft ihn wegen der dazwischen liegenden Vergehen an den Anfang zurück durch eine unrechtmäßige Handlung, die anfechtbar und unbegründet ist; er gewährt den Samodhāna-Parivāsa auf unrechtmäßige Weise. Während er meint: ‚Ich leiste den Parivāsa ab‘, begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit bestimmter Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Während er sich in diesem Stadium befindet, erinnert er sich an die Vergehen zwischen den früheren Vergehen und an die Vergehen zwischen den späteren Vergehen. Ihm kommt dieser Gedanke: ‚Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, sowohl solche mit bestimmter Dauer als auch solche mit unbestimmter Dauer ... sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Ich bat den Orden wegen dieser Vergehen um den Samodhāna-Parivāsa. Der Orden gewährte mir für diese Vergehen den Samodhāna-Parivāsa. Während ich den Parivāsa ableistete, beging ich zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit bestimmter Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Ich bat den Orden wegen der dazwischen liegenden Vergehen um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Orden warf mich wegen der dazwischen liegenden Vergehen an den Anfang zurück durch eine unrechtmäßige Handlung, die anfechtbar und unbegründet ist; er gewährte den Samodhāna-Parivāsa auf unrechtmäßige Weise. Während ich meinte: „Ich leiste den Parivāsa ab“, beging ich zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit bestimmter Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Da ich mich in diesem Stadium befinde, erinnere ich mich an die Vergehen zwischen den früheren Vergehen und an die Vergehen zwischen den späteren Vergehen. Wie wäre es, wenn ich den Orden wegen der Vergehen zwischen den früheren Vergehen und der Vergehen zwischen den späteren Vergehen um das Zurückwerfen an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Handlung bitten würde, um den Samodhāna-Parivāsa gemäß dem Dhamma, um das Mānatta gemäß dem Dhamma und um die Rehabilitierung gemäß dem Dhamma?‘ Er bittet den Orden wegen der Vergehen zwischen den früheren Vergehen und der Vergehen zwischen den späteren Vergehen um das Zurückwerfen an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Handlung, um den Samodhāna-Parivāsa gemäß dem Dhamma, um das Mānatta gemäß dem Dhamma und um die Rehabilitierung gemäß dem Dhamma. Der Orden wirft ihn wegen der Vergehen zwischen den früheren Vergehen und der Vergehen zwischen den späteren Vergehen an den Anfang zurück durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Handlung, gewährt ihm den Samodhāna-Parivāsa gemäß dem Dhamma, gewährt ihm das Mānatta gemäß dem Dhamma und rehabilitiert ihn gemäß dem Dhamma. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati aparimāṇāyo appaṭicchannāyo…pe… aparimāṇāyo paṭicchannāyo…pe… aparimāṇāyo paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi…pe… parimāṇāyopi aparimāṇāyopi appaṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassi adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno…pe… taṃ saṅgho purimā āpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi. „Hier wiederum, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit bestimmter Dauer als auch solche mit unbestimmter Dauer ... sowohl abgegrenzte als auch vermischte. Er bittet den Orden wegen dieser Vergehen um den Samodhāna-Parivāsa. Der Orden gewährt ihm für diese Vergehen den Samodhāna-Parivāsa. Während er den Parivāsa ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen mit unbestimmter Dauer, die nicht verborgen sind ... mit unbestimmter Dauer, die verborgen sind ... mit unbestimmter Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene ... sowohl mit bestimmter als auch mit unbestimmter Dauer, die nicht verborgen sind. Er bittet den Orden wegen der dazwischen liegenden Vergehen um das Zurückwerfen an den Anfang. Der Orden warf ihn wegen der dazwischen liegenden Vergehen an den Anfang zurück durch eine unrechtmäßige Handlung, die anfechtbar und unbegründet ist; er gewährt den Samodhāna-Parivāsa auf unrechtmäßige Weise. Während er meint: ‚Ich leiste den Parivāsa ab‘ ... Der Orden wirft ihn wegen der Vergehen zwischen den früheren Vergehen und der Vergehen zwischen den späteren Vergehen an den Anfang zurück durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Handlung, gewährt ihm den Samodhāna-Parivāsa gemäß dem Dhamma, gewährt ihm das Mānatta gemäß dem Dhamma und rehabilitiert ihn gemäß dem Dhamma. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā [Pg.185] āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. So tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimā āpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. Sohaṃ saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. Sohaṃ saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassi adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyo. Sohaṃ tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimā āpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ purimā āpattīnaṃ antarā pattīnañca, aparāāpattīna antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yāceyyaṃ dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhāna’nti. So saṅghaṃ purimā āpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yācati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhānaṃ. Taṃ saṅgho purimā āpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi. Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer ... sowohl definierte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha wegen dieser Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit (Samodhāna-Parivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer. Er bittet den Saṅgha wegen der dazwischen liegenden Vergehen um eine Zurückversetzung an den Anfang (Mūlāya-Paṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen der dazwischen liegenden Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Rechtshandlung an den Anfang zurück und gewährt ihm unrechtmäßig eine zusammengefasste Bewährungszeit. In der Meinung 'Ich leiste die Bewährungszeit ab', begeht er in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer. Während er in diesem Status verbleibt, erinnert er sich an die dazwischen liegenden Vergehen der früheren Vergehen und an die dazwischen liegenden Vergehen der späteren Vergehen. Ihm kommt folgender Gedanke: 'Ich habe wahrlich zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer ... sowohl definierte als auch vermischte. Ich bat den Saṅgha wegen dieser Vergehen um eine zusammengefasste Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir wegen dieser Vergehen die zusammengefasste Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer. Ich bat den Saṅgha wegen der dazwischen liegenden Vergehen um eine Zurückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen der dazwischen liegenden Vergehen durch eine unrechtmäßige, anfechtbare und unbegründete Rechtshandlung an den Anfang zurück und gewährte mir unrechtmäßig eine zusammengefasste Bewährungszeit. In der Meinung 'Ich leiste die Bewährungszeit ab', beging ich in der Zwischenzeit zahlreiche verborgene Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche von bestimmter Dauer als auch solche von unbestimmter Dauer. Während ich in diesem Status verbleibe, erinnere ich mich an die dazwischen liegenden Vergehen der früheren Vergehen und an die dazwischen liegenden Vergehen der späteren Vergehen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha wegen der dazwischen liegenden Vergehen der früheren Vergehen und der dazwischen liegenden Vergehen der späteren Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung um eine Zurückversetzung an den Anfang bitten würde, um eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, um ein rechtmäßiges Mānatta und um eine rechtmäßige Rehabilitation (Abbhāna)?' Er bittet den Saṅgha wegen der dazwischen liegenden Vergehen der früheren Vergehen und der dazwischen liegenden Vergehen der späteren Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung um eine Zurückversetzung an den Anfang, um eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, um ein rechtmäßiges Mānatta und um eine rechtmäßige Rehabilitation. Der Saṅgha versetzt ihn wegen der dazwischen liegenden Vergehen der früheren Vergehen und der dazwischen liegenden Vergehen der späteren Vergehen durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung an den Anfang zurück, gewährt ihm eine rechtmäßige zusammengefasste Bewährungszeit, gewährt ihm ein rechtmäßiges Mānatta und rehabilitiert ihn auf rechtmäßige Weise. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. So saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yācati. Tassa saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ [Pg.186] mūlāyapaṭikassanaṃ yācati. Taṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassati adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ deti. So parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjati parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. So tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimā āpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarati. Tassa evaṃ hoti – ‘ahaṃ kho sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇampi aparimāṇampi…pe… vavatthitampi sambhinnampi. Sohaṃ saṅghaṃ tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ yāciṃ. Tassa me saṅgho tāsaṃ āpattīnaṃ samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasanto antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. Sohaṃ saṅghaṃ antarāāpattīnaṃ mūlāyapaṭikassanaṃ yāciṃ. Taṃ maṃ saṅgho antarāāpattīnaṃ mūlāya paṭikassi adhammikena kammena kuppena aṭṭhānārahena, adhammena samodhānaparivāsaṃ adāsi. Sohaṃ parivasāmīti maññamāno antarā sambahulā saṅghādisesā āpattiyo āpajjiṃ parimāṇāyopi aparimāṇāyopi paṭicchannāyopi appaṭicchannāyopi. Sohaṃ tasmiṃ bhūmiyaṃ ṭhito purimā āpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi, aparāāpattīnaṃ antarāāpattiyo sarāmi. Yaṃnūnāhaṃ saṅghaṃ purimāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāyapaṭikassanaṃ yāceyyaṃ dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhāna’nti. So saṅghaṃ purimā āpattīnaṃ antarāāpattīnañca, aparāāpattīnaṃ antarāāpattīnañca, mūlāya paṭikassanaṃ yācati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ, dhammena mānattaṃ, dhammena abbhānaṃ. Taṃ saṅgho purimā āpattīnaṃ antarā āpattīnañca, aparā āpattīnaṃ antarā āpattīnañca, mūlāya paṭikassati dhammikena kammena akuppena ṭhānārahena, dhammena samodhānaparivāsaṃ deti, dhammena mānattaṃ deti, dhammena abbheti. So, bhikkhave, bhikkhu visuddho tāhi āpattīhi’’. "Hier nun, ihr Mönche, begeht ein Mönch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer... [pe]... sowohl festgelegte als auch vermischte. Er bittet den Saṅgha für diese Vergehen um eine kombinierte Bewährungszeit (Samodhānaparivāsa). Der Saṅgha gewährt ihm für diese Vergehen die kombinierte Bewährungszeit. Während er die Bewährungszeit ableistet, begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Er bittet den Saṅgha wegen der zwischendurch begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana). Der Saṅgha versetzt ihn wegen der zwischendurch begangenen Vergehen an den Anfang durch eine unrechtmäßige Rechtshandlung, die anfechtbar und unbegründet ist, und gewährt ihm unrechtmäßig eine kombinierte Bewährungszeit. Während er meint: 'Ich leiste die Bewährungszeit ab', begeht er zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Während er sich in diesem Zustand befindet, erinnert er sich an die Vergehen, die zwischen den früheren Vergehen lagen, und an die Vergehen, die zwischen den späteren Vergehen lagen. Er denkt bei sich: 'Ich habe zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen begangen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer... [pe]... sowohl festgelegte als auch vermischte. Ich bat den Saṅgha für diese Vergehen um eine kombinierte Bewährungszeit. Der Saṅgha gewährte mir für diese Vergehen die kombinierte Bewährungszeit. Während ich die Bewährungszeit ableistete, beging ich zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Ich bat den Saṅgha wegen der zwischendurch begangenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang. Der Saṅgha versetzte mich wegen der zwischendurch begangenen Vergehen an den Anfang durch eine unrechtmäßige Rechtshandlung, die anfechtbar und unbegründet ist, und gewährte mir unrechtmäßig eine kombinierte Bewährungszeit. Während ich meinte: "Ich leiste die Bewährungszeit ab", beging ich zwischendurch zahlreiche Saṅghādisesa-Vergehen, sowohl solche mit festgesetzter Dauer als auch solche ohne festgesetzte Dauer, sowohl verborgene als auch unverborgene. Während ich mich in diesem Zustand befinde, erinnere ich mich an die Vergehen, die zwischen den früheren Vergehen lagen, und an die Vergehen, die zwischen den späteren Vergehen lagen. Wie wäre es, wenn ich den Saṅgha für die früheren dazwischengekommenen Vergehen und die späteren dazwischengekommenen Vergehen um eine Rückversetzung an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung bitten würde, um rechtmäßige kombinierte Bewährungszeit, rechtmäßiges Mānatta und rechtmäßige Rehabilitation (Abbhāna)?' Er bittet den Saṅgha für die früheren dazwischengekommenen Vergehen und die späteren dazwischengekommenen Vergehen um die Rückversetzung an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung, um rechtmäßige kombinierte Bewährungszeit, rechtmäßiges Mānatta und rechtmäßige Rehabilitation. Der Saṅgha versetzt ihn für die früheren dazwischengekommenen Vergehen und die späteren dazwischengekommenen Vergehen an den Anfang durch eine rechtmäßige, unanfechtbare und begründete Rechtshandlung, gewährt ihm rechtmäßige kombinierte Bewährungszeit, gewährt ihm rechtmäßiges Mānatta und rehabilitiert ihn rechtmäßig. Dieser Mönch, ihr Mönche, ist von jenen Vergehen gereinigt." Tatiyanavakaṃ niṭṭhitaṃ. Das dritte Neuner-Set ist abgeschlossen. Samuccayakkhandhako tatiyo. Das dritte Kapitel über die Anhäufung (Samuccayakkhandhaka) ist abgeschlossen. Tassuddānaṃ – Dessen Inhaltsübersicht ist wie folgt: Appaṭicchannā [Pg.187] ekāha-dvīha-tīha-catūha ca; Pañcāhapakkhadasannaṃ, āpattimāha mahāmuni. Unverborgen, ein Tag, zwei Tage, drei Tage, vier Tage, fünf Tage, eine Hälfte des Monats, zehn Tage — diese Vergehen hat der Große Weise verkündet. Suddhanto ca vibbhamanto, parimāṇamukhaṃ dve bhikkhū; Tattha saññino dve yathā, vematikā tatheva ca. Suddhanta-Parivāsa, der Austritt aus dem Orden, der Abschnitt über die Bemessung, zwei Mönche; zwei, die sich dort (der Vergehen) bewusst sind, und ebenso zwei, die im Zweifel sind. Missakadiṭṭhino dve ca, asuddhakekadiṭṭhino; Dve ceva suddhadiṭṭhino. Zwei mit gemischter Ansicht, zwei bei einem unreinen Vergehen und zwei mit einer reinen Ansicht. Tatheva ca eko chādeti, atha makkhamatena ca; Ummattakadesanañca, mūlā aṭṭhārasa visuddhato. Ebenso einer, der verbirgt, dann aus Verschleierungswillen; der Geisteskranke und das Bekennen, die Rückversetzung an den Anfang, achtzehn Fälle zur Reinigung. Ācariyānaṃ vibhajjapadānaṃ, tambapaṇṇidīpapasādakānaṃ; Mahāvihāravāsīnaṃ, vācanā saddhammaṭṭhitiyāti. Dies ist die Rezitation der Lehrer, die die Begriffe analysierten, die die Insel Tambapaṇṇi erfreuten und im Mahāvihāra lebten, zum Fortbestand des wahren Dhamma. Samuccayakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Anhäufung ist abgeschlossen. 4. Samathakkhandhakaṃ 4. Das Kapitel über die Beilegung (Samathakkhandhaka). 1. Sammukhāvinayo 1. Die Beilegung in Anwesenheit (Sammukhāvinaya). 185. Tena [Pg.188] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū asammukhībhūtānaṃ bhikkhūnaṃ kammāni karonti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū asammukhībhūtānaṃ bhikkhūnaṃ kammāni karissanti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū asammukhībhūtānaṃ bhikkhūnaṃ kammāni karonti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, bhikkhave, tesaṃ moghapurisānaṃ ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā asammukhībhūtānaṃ bhikkhūnaṃ kammāni karissanti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampi! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – na, bhikkhave, asammukhībhūtānaṃ bhikkhūnaṃ kammaṃ kātabbaṃ – tajjanīyaṃ vā, niyassaṃ vā, pabbājanīyaṃ vā, paṭisāraṇīyaṃ vā, ukkhepanīyaṃ vā. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassa. 185. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Sāvatthī im Jeta-Hain, dem Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu jener Zeit vollzogen die sechs Mönche an abwesenden Mönchen formale Rechtshandlungen – die tadelnde Rechtshandlung, die Unterordnungspflicht, die Ausweisung, die Versöhnung und die Suspendierung. Jene Mönche, die von verlangensarmer Natur waren, kritisierten dies, waren entrüstet und sprachen voller Missfallen: „Wie können die sechs Mönche nur an abwesenden Mönchen formale Rechtshandlungen vollziehen – die tadelnde Rechtshandlung, die Unterordnungspflicht, die Ausweisung, die Versöhnung und die Suspendierung!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die sechs Mönche an abwesenden Mönchen formale Rechtshandlungen vollziehen – die tadelnde Rechtshandlung, die Unterordnungspflicht, die Ausweisung, die Versöhnung und die Suspendierung?“ „Es ist wahr, o Erhabener“, antworteten sie. Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Ihr Mönche, für diese törichten Menschen ist dies unangemessen, unstatthaft, unpassend, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht nachahmenswert. Wie können diese törichten Menschen nur an abwesenden Mönchen formale Rechtshandlungen vollziehen – die tadelnde Rechtshandlung, die Unterordnungspflicht, die Ausweisung, die Versöhnung und die Suspendierung! Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben, noch dazu, das Vertrauen derer zu stärken, die bereits gläubig sind.“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Ihr Mönche, eine formale Rechtshandlung darf nicht an abwesenden Mönchen vollzogen werden – weder die tadelnde Rechtshandlung, noch die Unterordnungspflicht, noch die Ausweisung, noch die Versöhnung, noch die Suspendierung. Wer dies dennoch tut, begeht ein Vergehen des falschen Handelns (Dukkaṭa).“ 186. ‘‘Adhammavādī puggalo adhammavādī sambahulā adhammavādī saṅgho. Dhammavādī puggalo dhammavādī sambahulā dhammavādī saṅgho. 186. „Es gibt den Einzelnen, der Nicht-Dhamma vertritt, die Gruppe von Mönchen, die Nicht-Dhamma vertritt, und den Sangha, der Nicht-Dhamma vertritt. Es gibt den Einzelnen, der Dhamma vertritt, die Gruppe von Mönchen, die Dhamma vertritt, und den Sangha, der Dhamma vertritt.“ Kaṇhapakkhanavakaṃ Die neunfache Gruppe der dunklen Seite 187. ‘‘Adhammavādī puggalo dhammavādiṃ puggalaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. 187. „Ein Einzelner, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt einen Einzelnen, der Dhamma vertritt, bringt ihn zur Einsicht, lässt ihn prüfen, lässt ihn eingehend prüfen, zeigt es ihm auf und verdeutlicht es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī puggalo dhammavādī sambahule saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo[Pg.189], idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Ein Einzelner, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt mehrere Mönche, die Dhamma vertreten, bringt sie zur Einsicht, lässt sie prüfen, lässt sie eingehend prüfen, zeigt es ihnen auf und verdeutlicht es ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nehmt dies an, heißt dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī puggalo dhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Ein Einzelner, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt einen Sangha, der Dhamma vertritt, bringt ihn zur Einsicht, lässt ihn prüfen, lässt ihn eingehend prüfen, zeigt es ihm auf und verdeutlicht es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī sambahulā dhammavādiṃ puggalaṃ saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Mehrere Mönche, die Nicht-Dhamma vertreten, überzeugen einen Einzelnen, der Dhamma vertritt, bringen ihn zur Einsicht, lassen ihn prüfen, lassen ihn eingehend prüfen, zeigen es ihm auf und verdeutlichen es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī sambahulā dhammavādī sambahule saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Mehrere Mönche, die Nicht-Dhamma vertreten, überzeugen mehrere Mönche, die Dhamma vertreten, bringen sie zur Einsicht, lassen sie prüfen, lassen sie eingehend prüfen, zeigen es ihnen auf und verdeutlichen es ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nehmt dies an, heißt dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī sambahulā dhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Mehrere Mönche, die Nicht-Dhamma vertreten, überzeugen einen Sangha, der Dhamma vertritt, bringen ihn zur Einsicht, lassen ihn prüfen, lassen ihn eingehend prüfen, zeigen es ihm auf und verdeutlichen es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī saṅgho dhammavādiṃ puggalaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Ein Sangha, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt einen Einzelnen, der Dhamma vertritt, bringt ihn zur Einsicht, lässt ihn prüfen, lässt ihn eingehend prüfen, zeigt es ihm auf und verdeutlicht es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī saṅgho dhammavādī sambahule saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Ein Sangha, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt mehrere Mönche, die Dhamma vertreten, bringt sie zur Einsicht, lässt sie prüfen, lässt sie eingehend prüfen, zeigt es ihnen auf und verdeutlicht es ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nehmt dies an, heißt dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ ‘‘Adhammavādī saṅgho dhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ [Pg.190] satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, adhammena vūpasammati sammukhāvinayapatirūpakena. „Ein Sangha, der Nicht-Dhamma vertritt, überzeugt einen Sangha, der Dhamma vertritt, bringt ihn zur Einsicht, lässt ihn prüfen, lässt ihn eingehend prüfen, zeigt es ihm auf und verdeutlicht es ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Lehrers; nimm dies an, heiße dies gut.‘ Wenn dieser Streitfall auf diese Weise beigelegt wird, so ist er unrechtmäßig beigelegt, nämlich durch eine Schein-Übereinkunft-in-Gegenwart.“ Kaṇhapakkhanavakaṃ niṭṭhitaṃ. Die neunfache Gruppe der dunklen Seite ist abgeschlossen. Sukkapakkhanavakaṃ Die neunfache Gruppe der hellen Seite 188. ‘‘Dhammavādī puggalo adhammavādiṃ puggalaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. 188. Eine Person, die dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt eine Person, die dem Dhamma widerspricht, lässt sie Einsicht gewinnen, lässt sie betrachten, lässt sie genau prüfen, zeigt ihr auf und verdeutlicht ihr: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nimm dies an, finde daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit (Sammukhāvinaya) beigelegt. ‘‘Dhammavādī puggalo adhammavādī sambahule saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Eine Person, die dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt mehrere Mönche, die dem Dhamma widersprechen, lässt sie Einsicht gewinnen, lässt sie betrachten, lässt sie genau prüfen, zeigt ihnen auf und verdeutlicht ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī puggalo adhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Eine Person, die dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt einen Sangha, der dem Dhamma widerspricht, lässt ihn Einsicht gewinnen, lässt ihn betrachten, lässt ihn genau prüfen, zeigt ihm auf und verdeutlicht ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī sambahulā adhammavādiṃ puggalaṃ saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Mehrere Mönche, die dem Dhamma gemäß sprechen, überzeugen eine Person, die dem Dhamma widerspricht, lassen sie Einsicht gewinnen, lassen sie betrachten, lassen sie genau prüfen, zeigen ihr auf und verdeutlichen ihr: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nimm dies an, finde daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī sambahulā adhammavādī sambahule saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Mehrere Mönche, die dem Dhamma gemäß sprechen, überzeugen mehrere Mönche, die dem Dhamma widersprechen, lassen sie Einsicht gewinnen, lassen sie betrachten, lassen sie genau prüfen, zeigen ihnen auf und verdeutlichen ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī sambahulā adhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpenti nijjhāpenti pekkhenti anupekkhenti dassenti anudassenti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ[Pg.191], imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Mehrere Mönche, die dem Dhamma gemäß sprechen, überzeugen einen Sangha, der dem Dhamma widerspricht, lassen ihn Einsicht gewinnen, lassen ihn betrachten, lassen ihn genau prüfen, zeigen ihm auf und verdeutlichen ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī saṅgho adhammavādiṃ puggalaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Ein Sangha, der dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt eine Person, die dem Dhamma widerspricht, lässt sie Einsicht gewinnen, lässt sie betrachten, lässt sie genau prüfen, zeigt ihr auf und verdeutlicht ihr: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nimm dies an, finde daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī saṅgho adhammavādī sambahule saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethāti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayena. Ein Sangha, der dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt mehrere Mönche, die dem Dhamma widersprechen, lässt sie Einsicht gewinnen, lässt sie betrachten, lässt sie genau prüfen, zeigt ihnen auf und verdeutlicht ihnen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt. ‘‘Dhammavādī saṅgho adhammavādiṃ saṅghaṃ saññāpeti nijjhāpeti pekkheti anupekkheti dasseti anudasseti – ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhāhi, imaṃ rocehīti. Evañcetaṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati, dhammena vūpasammati sammukhāvinayenā’’ti. Ein Sangha, der dem Dhamma gemäß spricht, überzeugt einen Sangha, der dem Dhamma widerspricht, lässt ihn Einsicht gewinnen, lässt ihn betrachten, lässt ihn genau prüfen, zeigt ihm auf und verdeutlicht ihm: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Wenn auf diese Weise dieser Rechtsfall beigelegt wird, dann gilt er als gemäß dem Dhamma durch das Verfahren der Gegenwärtigkeit beigelegt.“ Dies sagte der Erhabene. Sukkapakkhanavakaṃ niṭṭhitaṃ. Die Neunergruppe der hellen Seite ist abgeschlossen. 2. Sativinayo 2. 2. Disziplinarverfahren durch Erinnerung (Sativinaya) 189. Tena samayena buddho bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Tena kho pana samayena āyasmatā dabbena mallaputtena jātiyā sattavassena arahattaṃ sacchikataṃ hoti. Yaṃ kiñci sāvakena pattabbaṃ sabbaṃ tena anuppattaṃ hoti. Natthi cassa kiñci uttari karaṇīyaṃ, katassa vā paticayo. Atha kho āyasmato dabbassa mallaputtassa rahogatassa paṭisallīnassa evaṃ cetaso parivitakko udapādi – ‘‘mayā kho jātiyā sattavassena arahattaṃ sacchikataṃ. Yaṃ kiñci sāvakena pattabbaṃ sabbaṃ mayā anuppattaṃ. Natthi ca me kiñci uttarikaraṇīyaṃ, katassa vā paticayo. Kiṃ nu kho ahaṃ saṅghassa veyyāvaccaṃ kareyya’’nti? 189. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Rājagaha, im Bambushain, am Ort der Eichhörnchenfütterung. Zu dieser Zeit hatte der ehrwürdige Dabba Mallaputta bereits im Alter von sieben Jahren seit seiner Geburt die Arhatschaft verwirklicht. Alles, was ein Jünger erreichen muss, war von ihm vollbracht worden. Es gab für ihn nichts weiter zu tun und es bedurfte keiner Wiederholung des bereits Vollbrachten. Als der ehrwürdige Dabba Mallaputta sich nun in der Abgeschiedenheit zur Meditation zurückgezogen hatte, entstand in seinem Geist folgender Gedanke: „Ich habe bereits im Alter von sieben Jahren nach meiner Geburt die Arhatschaft verwirklicht. Alles, was ein Jünger erreichen muss, habe ich vollbracht. Es gibt für mich nichts weiter zu tun und es bedarf keiner Wiederholung des bereits Vollbrachten. Welchen Dienst könnte ich wohl für den Sangha leisten?“ Atha [Pg.192] kho āyasmato dabbassa mallaputtassa etadahosi – ‘‘yaṃnūnāhaṃ saṅghassa senāsanañca paññapeyyaṃ bhattāni ca uddiseyya’’nti. Atha kho āyasmā dabbo mallaputto sāyanhasamayaṃ paṭisallānā vuṭṭhito yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā dabbo mallaputto bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘idha mayhaṃ, bhante, rahogatassa paṭisallīnassa evaṃ cetaso parivitakko udapādi – ‘mayā kho jātiyā sattavassena arahattaṃ sacchikataṃ. Yaṃ kiñci sāvakena pattabbaṃ, sabbaṃ mayā anuppattaṃ. Natthi ca me kiñci uttarikaraṇīyaṃ, katassa vā paticayo. Kiṃ nu kho ahaṃ saṅghassa veyyāvaccaṃ kareyya’nti? Tassa mayhaṃ, bhante, etadahosi – ‘yaṃnūnāhaṃ saṅghassa senāsanañca paññapeyyaṃ bhattāni ca uddiseyya’nti. Icchāmahaṃ, bhante, saṅghassa senāsanañca paññāpetuṃ bhattāni ca uddisitu’’nti. ‘‘Sādhu sādhu, dabba. Tena hi tvaṃ, dabba, saṅghassa senāsanañca paññapehi bhattāni ca uddisāhī’’ti. ‘‘Evaṃ, bhante’’ti kho āyasmā dabbo mallaputto bhagavato paccassosi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho dabbaṃ mallaputtaṃ senāsanapaññāpakañca bhattuddesakañca sammannatu. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ dabbo mallaputto yācitabbo. Yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Da stieg in dem ehrwürdigen Dabba Mallaputta folgender Gedanke auf: „Wie wäre es, wenn ich für den Saṅgha die Lagerstätten zuweisen und die Mahlzeiten zuteilen würde?“ Da erhob sich der ehrwürdige Dabba Mallaputta am Abend aus seiner Zurückgezogenheit und begab sich zum Erhabenen. Nachdem er dorthin gegangen war, grüßte er den Erhabenen ehrfurchtsvoll und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Dabba Mallaputta zum Erhabenen: „Hier, Herr, als ich mich in der Abgeschiedenheit zur Meditation zurückgezogen hatte, entstand mir dieser Gedanke: ‚Ich habe bereits im Alter von sieben Jahren nach meiner Geburt die Arahantschaft verwirklicht. Alles, was von einem Schüler erreicht werden muss, habe ich erreicht. Es gibt für mich nichts weiter zu tun und nichts mehr zu dem bereits Getanen hinzuzufügen. Welche Dienste könnte ich wohl für den Saṅgha leisten?‘ Da dachte ich mir, Herr: ‚Wie wäre es, wenn ich für den Saṅgha die Lagerstätten zuweisen und die Mahlzeiten zuteilen würde?‘ Ich wünsche, Herr, für den Saṅgha die Lagerstätten zuzuweisen und die Mahlzeiten zuzuteilen.“ „Gut, gut, Dabba! Dann weise du, Dabba, für den Saṅgha die Lagerstätten zu und teile die Mahlzeiten zu.“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete der ehrwürdige Dabba Mallaputta dem Erhabenen. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und aufgrund dieses Vorfalls eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Dann soll der Saṅgha, ihr Mönche, Dabba Mallaputta zum Zuweiser von Lagerstätten und zum Speisenzuweiser ernennen. Und so, ihr Mönche, soll er ernannt werden: Zuerst muss Dabba Mallaputta gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein kundiger und fähiger Mönch den Saṅgha wie folgt unterrichten:“ 190. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ senāsanapaññāpakañca bhattuddesakañca sammanneyya. Esā ñatti. 190. „Die Ehrwürdigen des Saṅgha mögen mich hören. Wenn es für den Saṅgha an der Zeit ist, möge der Saṅgha den ehrwürdigen Dabba Mallaputta zum Zuweiser von Lagerstätten und zum Speisenzuweiser bestimmen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ senāsanapaññāpakañca bhattuddesakañca sammannati. Yassāyasmato khamati āyasmato dabbassa mallaputtassa senāsanapaññāpakassa ca bhattuddesakassa ca sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Die Ehrwürdigen des Saṅgha mögen mich hören. Der Saṅgha bestimmt den ehrwürdigen Dabba Mallaputta zum Zuweiser von Lagerstätten und zum Speisenzuweiser. Welchem Ehrwürdigen die Bestimmung des ehrwürdigen Dabba Mallaputta zum Zuweiser von Lagerstätten und zum Speisenzuweiser gefällt, der schweige; wem sie nicht gefällt, der soll sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena āyasmā dabbo mallaputto senāsanapaññāpako ca bhattuddesako ca. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der ehrwürdige Dabba Mallaputta ist vom Saṅgha zum Zuweiser von Lagerstätten und zum Speisenzuweiser bestimmt worden. Dem Saṅgha gefällt dies, deshalb schweigt er; so nehme ich dies an.“ 191. Sammato [Pg.193] ca panāyasmā dabbo mallaputto sabhāgānaṃ bhikkhūnaṃ ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti. Ye te bhikkhū suttantikā tesaṃ ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti – te aññamaññaṃ suttantaṃ saṅgāyissantīti. Ye te bhikkhū vinayadharā tesaṃ ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti – te aññamaññaṃ vinayaṃ vinicchinissantīti. Ye te bhikkhū dhammakathikā tesaṃ ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti – te aññamaññaṃ dhammaṃ sākacchissantīti. Ye te bhikkhū jhāyino tesaṃ ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti – te aññamaññaṃ na byābādhissantīti. Ye te bhikkhū tiracchānakathikā kāyadaḷhibahulā viharanti tesampi ekajjhaṃ senāsanaṃ paññapeti – imāyapime āyasmanto ratiyā acchissantīti. Yepi te bhikkhū vikāle āgacchanti tesampi tejodhātuṃ samāpajjitvā teneva ālokena senāsanaṃ paññapeti; apisu bhikkhū sañcicca vikāle āgacchanti – mayaṃ āyasmato dabbassa mallaputtassa iddhipāṭihāriyaṃ passissāmāti. 191. Nachdem der ehrwürdige Dabba Mallaputta ernannt worden war, wies er Mönchen mit gleichen Interessen gemeinsam Lagerstätten zu. Jenen Mönchen, die Kenner der Lehrreden (Suttantikas) waren, wies er gemeinsam einen Platz zu, in der Erwägung: „Sie werden untereinander die Suttas rezitieren.“ Jenen Mönchen, die Kenner der Ordensdisziplin (Vinayadharas) waren, wies er gemeinsam einen Platz zu, in der Erwägung: „Sie werden untereinander über das Vinaya entscheiden.“ Jenen Mönchen, die Lehrredner (Dhammakathikas) waren, wies er gemeinsam einen Platz zu, in der Erwägung: „Sie werden untereinander über das Dhamma diskutieren.“ Jenen Mönchen, die Meditierende (Jhāyins) waren, wies er gemeinsam einen Platz zu, in der Erwägung: „Sie werden einander nicht stören.“ Auch jenen Mönchen, die sich weltlichen Gesprächen hingaben und viel Wert auf körperliche Ertüchtigung legten, wies er gemeinsam einen Platz zu, in der Erwägung: „Diese Ehrwürdigen sollen so leben, wie es ihnen Freude macht.“ Selbst jenen Mönchen, die zu unpassender Zeit in der Nacht ankamen, wies er eine Lagerstätte zu, indem er in das Feuerelement (Tejodhātu) eintauchte und durch dieses Licht die Unterkünfte zuwies. Es gab sogar Mönche, die absichtlich zur unpassenden Zeit kamen, in der Absicht: „Wir wollen das Wunder der übernatürlichen Kraft des ehrwürdigen Dabba Mallaputta sehen.“ Te āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ upasaṅkamitvā evaṃ vadanti – ‘‘amhākaṃ, āvuso dabba, senāsanaṃ paññapehī’’ti. Te āyasmā dabbo mallaputto evaṃ vadeti – ‘‘kattha āyasmantā icchanti kattha paññapemī’’ti? Te sañcicca dūre apadisanti – ‘‘amhākaṃ, āvuso dabba, gijjhakūṭe pabbate senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, corapapāte senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, isigilipasse kāḷasilāyaṃ senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, vebhārapasse sattapaṇṇiguhāyaṃ senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, sītavane sappasoṇḍikapabbhāre senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, gotamakakandarāyaṃ senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, tindukakandarāyaṃ senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, tapodakandarāyaṃ senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, tapodārāme senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, jīvakambavane senāsanaṃ paññapehi. Amhākaṃ, āvuso, maddakucchimhi migadāye senāsanaṃ paññapehī’’ti. Diese gingen zum ehrwürdigen Dabba Mallaputta und sagten: „Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte zu.“ Der ehrwürdige Dabba Mallaputta fragte sie dann: „Wo wünschen die Ehrwürdigen den Platz? Wo soll ich ihn zuweisen?“ Sie nannten dann absichtlich ferne Orte: „Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte auf dem Berg Gijjhakūṭa zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte am Abgrund der Diebe (Corapapāta) zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte am Isigili-Hang bei der Kāḷasilā-Felswand zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte am Vebhāra-Hang in der Sattapaṇṇi-Höhle zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte im Sītavana-Wald beim Sappasoṇḍika-Überhang zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte in der Gotamaka-Schlucht zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte in der Tinduka-Schlucht zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte in der Tapoda-Schlucht zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte im Tapoda-Kloster zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte in Jīvakas Mangohain zu. Freund Dabba, weise uns eine Lagerstätte im Maddakucchi-Wildpark zu.“ Tesaṃ [Pg.194] āyasmā dabbo mallaputto tejodhātuṃ samāpajjitvā aṅguliyā jalamānāya purato purato gacchati. Tepi teneva ālokena āyasmato dabbassa mallaputtassa piṭṭhito piṭṭhito gacchanti. Tesaṃ āyasmā dabbo mallaputto evaṃ senāsanaṃ paññapeti – ayaṃ mañco, idaṃ pīṭhaṃ, ayaṃ bhisi, idaṃ bibbohanaṃ, idaṃ vaccaṭṭhānaṃ, idaṃ passāvaṭṭhānaṃ, idaṃ pānīyaṃ, idaṃ paribhojanīyaṃ, ayaṃ kattaradaṇḍo, idaṃ saṅghassa katikasaṇṭhānaṃ, imaṃ kālaṃ pavisitabbaṃ, imaṃ kālaṃ nikkhamitabbanti. Tesaṃ āyasmā dabbo mallaputto evaṃ senāsanaṃ paññapetvā punadeva veḷuvanaṃ paccāgacchati. Für sie ging der ehrwürdige Dabba Mallaputta, nachdem er in die Meditation über das Feuer-Element eingetreten war, mit seinem leuchtenden Finger vor ihnen her. Auch sie folgten dem ehrwürdigen Dabba Mallaputta im Schein eben dieses Lichts. Für sie wies der ehrwürdige Dabba Mallaputta die Lagerstätten wie folgt an: „Dies ist ein Bett, dies ist ein Schemel, dies ist eine Matratze, dies ist ein Kissen, dies ist der Ort für den Stuhlgang, dies ist der Ort zum Urinieren, dies ist Trinkwasser, dies ist Nutzwasser, dies ist ein Wanderstab, dies ist die Vereinbarung des Sangha – zu dieser Zeit soll man eintreten, zu dieser Zeit soll man hinausgehen.“ Nachdem der ehrwürdige Dabba Mallaputta ihnen so die Lagerstätten angewiesen hatte, kehrte er wieder zum Veluvana-Kloster zurück. 192. Tena kho pana samayena mettiyabhūmajakā bhikkhū navakā ceva honti appapuññā ca. Yāni saṅghassa lāmakāni senāsanāni tāni tesaṃ pāpuṇanti lāmakāni ca bhattāni. Tena kho pana samayena rājagahe manussā icchanti therānaṃ bhikkhūnaṃ abhisaṅkhārikaṃ piṇḍapātaṃ dātuṃ – sappimpi, telampi, uttaribhaṅgampi. Mettiyabhūmajakānaṃ pana bhikkhūnaṃ pākatikaṃ denti – yathārandhaṃ kaṇājakaṃ bilaṅgadutiyaṃ. Te pacchābhattaṃ piṇḍapātappaṭikkantā there bhikkhū pucchanti – ‘‘tumhākaṃ, āvuso, bhattagge kiṃ ahosi, tumhākaṃ kiṃ ahosī’’ti ? Ekacce therā evaṃ vadanti – ‘‘amhākaṃ, āvuso, sappi ahosi, telaṃ ahosi, uttaribhaṅgaṃ ahosī’’ti. Mettiyabhūmajakā pana bhikkhū evaṃ vadanti – ‘‘amhākaṃ, āvuso, na kiñci ahosi – pākatikaṃ yathārandhaṃ kaṇājakaṃ bilaṅgadutiya’’nti. 192. Zu jener Zeit waren die Mettiya-Bhummajaka-Mönche sowohl neuordiniert als auch von geringem Verdienst. Welche minderwertigen Lagerstätten dem Sangha auch gehörten, diese fielen ihnen zu, ebenso wie minderwertiges Essen. Zu jener Zeit wollten die Menschen in Rajagaha den älteren Mönchen besonders zubereitete Almosen speisen geben – Ghee, Öl und Beilagen. Den Mettiya-Bhummajaka-Mönchen jedoch gaben sie gewöhnliche Kost – Bruchreis mit saurer Tunke als zweites Gericht, so wie es gerade gekocht war. Nach dem Mahl, als sie vom Almosengang zurückgekehrt waren, fragten sie die älteren Mönche: „Freunde, was habt ihr im Speisesaal bekommen? Was habt ihr bekommen?“ Einige ältere Mönche sagten: „Freunde, wir hatten Ghee, wir hatten Öl, wir hatten Beilagen.“ Die Mettiya-Bhummajaka-Mönche jedoch sagten: „Freunde, wir hatten nichts Besonderes – nur gewöhnlichen Bruchreis mit saurer Tunke, so wie es gekocht war.“ Tena kho pana samayena kalyāṇabhattiko gahapati saṅghassa catukkabhattaṃ deti niccabhattaṃ. So bhattagge saputtadāro upatiṭṭhitvā parivisati – aññe odanena pucchanti, aññe sūpena pucchanti, aññe telena pucchanti, aññe uttaribhaṅgena pucchanti. Tena kho pana samayena kalyāṇabhattikassa gahapatino bhattaṃ svātanāya mettiyabhūmajakānaṃ bhikkhūnaṃ uddiṭṭhaṃ hoti. Atha kho kalyāṇabhattiko gahapati ārāmaṃ agamāsi kenacideva karaṇīyena. So yenāyasmā dabbo mallaputto tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ abhivādetvā ekamantaṃ [Pg.195] nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho kalyāṇabhattikaṃ gahapatiṃ āyasmā dabbo mallaputto dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Atha kho kalyāṇabhattiko gahapati āyasmatā dabbena mallaputtena dhammiyā kathāya sandassito samādapito samuttejito sampahaṃsito āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ etadavoca – ‘‘kassa, bhante, amhākaṃ ghare svātanāya bhattaṃ uddiṭṭha’’nti? ‘‘Mettiyabhūmajakānaṃ kho, gahapati, bhikkhūnaṃ tumhākaṃ ghare svātanāya bhattaṃ uddiṭṭha’’nti. Atha kho kalyāṇabhattiko gahapati anattamano ahosi. Kathañhi nāma pāpabhikkhū amhākaṃ ghare bhuñjissantīti gharaṃ gantvā dāsiṃ āṇāpesi – ‘‘ye, je, sve bhattikā āgacchanti te koṭṭhake āsanaṃ paññapetvā kaṇājakena bilaṅgadutiyena parivisā’’ti. ‘‘Evaṃ ayyā’’ti kho sā dāsī kalyāṇabhattikassa gahapatino paccassosi. Zu jener Zeit gab der Hausvater Kalyāṇabhattika dem Sangha eine ständige Mahlzeit für vier Mönche. Er wartete zusammen mit seinem Sohn und seiner Frau im Speisesaal auf und bediente sie – die einen fragten sie nach dem Reis, die anderen nach der Suppe, andere nach dem Öl, wieder andere nach den Beilagen. Zu jener Zeit war die Mahlzeit des Hausvaters Kalyāṇabhattika für den nächsten Tag den Mettiya-Bhummajaka-Mönchen zugewiesen worden. Da ging der Hausvater Kalyāṇabhattika wegen einer Angelegenheit zum Kloster. Er suchte den ehrwürdigen Dabba Mallaputta auf, grüßte ihn ehrfurchtsvoll und setzte sich beiseite. Den beiseite sitzenden Hausvater Kalyāṇabhattika belehrte, ermutigte, begeisterte und erfreute der ehrwürdige Dabba Mallaputta mit einer Lehrrede. Nachdem der Hausvater Kalyāṇabhattika vom ehrwürdigen Dabba Mallaputta durch die Lehrrede belehrt, ermutigt, begeistert und erfreut worden war, sagte er zum ehrwürdigen Dabba Mallaputta: „Ehrwürdiger Herr, wem ist die Mahlzeit in unserem Hause für morgen zugewiesen?“ „Hausvater, die Mahlzeit in deinem Hause für morgen ist den Mettiya-Bhummajaka-Mönchen zugewiesen.“ Da war der Hausvater Kalyāṇabhattika unzufrieden. Mit dem Gedanken „Wie können diese schlechten Mönche in unserem Haus essen?“ ging er nach Hause und befahl der Dienerin: „Heda, Mädchen, für die Mönche, die morgen zum Essen kommen, richte Plätze im Torhaus her und bediene sie mit Bruchreis und saurer Tunke.“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete die Dienerin dem Hausvater Kalyāṇabhattika. Atha kho mettiyabhūmajakā bhikkhū – hiyyo kho, āvuso, amhākaṃ kalyāṇabhattikassa gahapatino bhattaṃ uddiṭṭhaṃ; sve amhe kalyāṇabhattiko gahapati saputtadāro upatiṭṭhitvā parivisissati; aññe odanena pucchissanti, aññe sūpena pucchissanti, aññe telena pucchissanti, aññe uttaribhaṅgena pucchissantīti. Te teneva somanassena na cittarūpaṃ rattiyā supiṃsu. Atha kho mettiyabhūmajakā bhikkhū pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena kalyāṇabhattikassa gahapatino nivesanaṃ tenupasaṅkamiṃsu. Addasā kho sā dāsī mettiyabhūmajake bhikkhū dūratova āgacchante; disvāna koṭṭhake āsanaṃ paññāpetvā mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘nisīdatha, bhante’’ti. Atha kho mettiyabhūmajakānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘nissaṃsayaṃ kho na tāva bhattaṃ siddhaṃ bhavissati yathā mayaṃ koṭṭhake nisīdāpiyāmā’’ti. Atha kho sā dāsī kaṇājakena bilaṅgadutiyena upagañchi – bhuñjatha, bhanteti. ‘‘Mayaṃ kho, bhagini, niccabhattikā’’ti. ‘‘Jānāmi ayyā niccabhattikāti. Api cāhaṃ hiyyova gahapatinā āṇattā – ‘ye, je, sve bhattikā āgacchanti, te koṭṭhake āsanaṃ paññāpetvā kaṇājakena bilaṅgadutiyena parivisā’ti. Bhuñjatha, bhante’’ti. Atha kho mettiyabhūmajakā bhikkhū – hiyyo kho, āvuso, kalyāṇabhattiko gahapati ārāmaṃ agamāsi dabbassa mallaputtassa [Pg.196] santike. Nissaṃsayaṃ kho mayaṃ dabbena mallaputtena gahapatino antare paribhinnāti. Te teneva domanassena na cittarūpaṃ bhuñjiṃsu. Atha kho mettiyabhūmajakā bhikkhū pacchābhattaṃ piṇḍapātappaṭikkantā ārāmaṃ gantvā pattacīvaraṃ paṭisāmetvā bahārāmakoṭṭhake saṅghāṭipallatthikāya nisīdiṃsu tuṇhībhūtā maṅkubhūtā pattakkhandhā adhomukhā pajjhāyantā appaṭibhānā. Da dachten die Mettiyabhūmajaka-Mönche: „Gestern, ihr Freunde, wurde uns eine Mahlzeit vom Hausvater Kalyāṇabhattika zugewiesen. Morgen wird uns der Hausvater Kalyāṇabhattika zusammen mit seiner Frau und seinem Sohn aufwarten und uns bedienen. Die einen werden uns nach dem Reis fragen, andere nach der Suppe, andere nach dem Öl und wieder andere nach den Beilagen.“ Vor lauter Vorfreude schliefen sie in jener Nacht nicht so viel, wie sie es sich gewünscht hatten. Am Morgen kleideten sich die Mettiyabhūmajaka-Mönche an, nahmen ihre Almosenschalen und Gewänder und begaben sich zum Haus des Hausvaters Kalyāṇabhattika. Die Sklavin sah die Mettiyabhūmajaka-Mönche von weitem kommen; als sie sie sah, bereitete sie Sitze im Torhaus vor und sagte zu den Mettiyabhūmajaka-Mönchen: „Setzt euch bitte, Ehrwürdige.“ Da dachten die Mettiyabhūmajaka-Mönche: „Es ist zweifellos so, dass das Essen noch nicht fertig ist, da wir im Torhaus sitzen gelassen werden.“ Dann kam die Sklavin mit einer Portion Reisgrütze und saurer Brühe als Beilage hinzu und sagte: „Esst bitte, Ehrwürdige.“ Sie antworteten: „Schwester, wir sind Bezieher ständiger Mahlzeiten.“ Sie erwiderte: „Ich weiß, dass die Ehrwürdigen Bezieher ständiger Mahlzeiten sind. Doch gestern befahl mir der Hausvater: ‚Mädchen, wer auch immer morgen kommt, um zu essen, dem bereite Sitze im Torhaus vor und serviere Reisgrütze mit saurer Brühe.‘ Esst bitte, Ehrwürdige.“ Da sagten die Mettiyabhūmajaka-Mönche: „Gestern, ihr Freunde, ging der Hausvater Kalyāṇabhattika zum Hain zum ehrwürdigen Dabba Mallaputta. Zweifellos wurden wir von Dabba Mallaputta beim Hausvater verleumdet.“ Vor lauter Verdruss aßen sie nicht so viel, wie sie gewollt hätten. Nach dem Almosengang kehrten die Mettiyabhūmajaka-Mönche in den Hain zurück, räumten ihre Schalen und Gewänder weg und saßen vor dem Torhaus des Hains, die Knie mit ihren Obergewändern umschlungen, schweigend, niedergeschlagen, mit hängenden Schultern, gesenktem Blick, grübelnd und sprachlos. Atha kho mettiyā bhikkhunī yena mettiyabhūmajakā bhikkhū tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘vandāmi ayyā’’ti. Evaṃ vutte mettiyabhūmajakā bhikkhū nālapiṃsu. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho mettiyā bhikkhunī mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘vandāmi ayyā’’ti. Tatiyampi kho mettiyabhūmajakā bhikkhū nālapiṃsu. ‘‘Kyāhaṃ ayyānaṃ aparajjhāmi? Kissa maṃ ayyā nālapantī’’ti? ‘‘Tathā hi pana tvaṃ, bhagini, amhe dabbena mallaputtena viheṭhiyamāne ajjhupekkhasī’’ti? ‘‘Kyāhaṃ, ayyā, karomī’’ti? ‘‘Sace kho tvaṃ, bhagini, iccheyyāsi, ajjeva bhagavā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ nāsāpeyyā’’ti. ‘‘Kyāhaṃ, ayyā, karomi? Kiṃ mayā sakkā kātu’’nti? ‘‘Ehi tvaṃ, bhagini, yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ evaṃ vadehi – ‘idaṃ, bhante, nacchannaṃ nappatirūpaṃ, yāyaṃ, bhante, disā abhayā anītikā anupaddavā sāyaṃ disā sabhayā saītikā saupaddavā; yato nivātaṃ tato savātaṃ ; udakaṃ maññe ādittaṃ; ayyenamhi dabbena mallaputtena dūsitā’’’ti. ‘‘Evaṃ ayyā’’ti kho mettiyā bhikkhunī mettiyabhūmajakānaṃ bhikkhūnaṃ paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mettiyā bhikkhunī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘idaṃ, bhante, nacchannaṃ nappatirūpaṃ, yāyaṃ, bhante, disā abhayā anītikā anupaddavā sāyaṃ disā sabhayā saītikā saupaddavā; yato nivātaṃ tato savātaṃ; udakaṃ maññe ādittaṃ; ayyenamhi dabbena mallaputtena dūsitā’’ti. Da begab sich die Nonne Mettiyā dorthin, wo die Mettiyabhūmajaka-Mönche waren. Nachdem sie dort angekommen war, sagte sie zu den Mettiyabhūmajaka-Mönchen: „Ich grüße euch, Ehrwürdige.“ Als sie dies gesagt hatte, antworteten die Mettiyabhūmajaka-Mönche nicht. Ein zweites Mal... ein drittes Mal sagte die Nonne Mettiyā zu den Mettiyabhūmajaka-Mönchen: „Ich grüße euch, Ehrwürdige.“ Auch beim dritten Mal antworteten die Mettiyabhūmajaka-Mönche nicht. „Womit habe ich die Ehrwürdigen beleidigt? Warum sprechen die Ehrwürdigen nicht mit mir?“ „Das ist so, Schwester, weil du gleichgültig bleibst, während wir von Dabba Mallaputta bedrängt werden.“ „Was soll ich tun, Ehrwürdige?“ „Wenn du es wolltest, Schwester, könnte der Erhabene noch heute den ehrwürdigen Dabba Mallaputta verstoßen.“ „Was soll ich tun, Ehrwürdige? Was kann ich tun?“ „Geh, Schwester, dorthin, wo der Erhabene ist. Wenn du dort angekommen bist, sprich so zum Erhabenen: ‚Dies, Herr, ist nicht recht, es ist nicht angemessen. Herr, jene Himmelsrichtung, die sicher war, ohne Unheil und ohne Gefahr, diese Himmelsrichtung ist nun voller Schrecken, voller Unheil und voller Gefahr. Wo Windstille war, da weht nun Wind. Das Wasser scheint zu brennen. Ich bin vom ehrwürdigen Dabba Mallaputta geschändet worden.‘“ „In Ordnung, Ehrwürdige“, antwortete die Nonne Mettiyā den Mettiyabhūmajaka-Mönchen, begab sich zum Erhabenen, verbeugte sich vor ihm und stellte sich an eine Seite. Zur Seite stehend sagte die Nonne Mettiyā zum Erhabenen: „Dies, Herr, ist nicht recht, es ist nicht angemessen. Herr, jene Himmelsrichtung, die sicher war, ohne Unheil und ohne Gefahr, diese Himmelsrichtung ist nun voller Schrecken, voller Unheil und voller Gefahr. Wo Windstille war, da weht nun Wind. Das Wasser scheint zu brennen. Ich bin vom ehrwürdigen Dabba Mallaputta geschändet worden.“ 193. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ paṭipucchi – ‘‘sarasi tvaṃ, dabba, evarūpaṃ kattā [Pg.197] yathāyaṃ bhikkhunī āhā’’ti? ‘‘Yathā maṃ, bhante, bhagavā jānātī’’ti. Dutiyampi kho bhagavā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ etadavoca – ‘‘sarasi tvaṃ, dabba, evarūpaṃ kattā yathāyaṃ bhikkhunī āhā’’ti? ‘‘Yathā maṃ, bhante, bhagavā jānātī’’ti. Tatiyampi kho bhagavā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ etadavoca – ‘‘sarasi tvaṃ, dabba, evarūpaṃ kattā yathāyaṃ bhikkhunī āhā’’ti? ‘‘Yathā maṃ, bhante, bhagavā jānātī’’ti. ‘‘Na kho, dabba, dabbā evaṃ nibbeṭhenti. Sace tayā kataṃ katanti vadehi. Sace akataṃ akatanti vadehī’’ti. ‘‘Yatohaṃ, bhante, jāto nābhijānāmi supinantenapi methunaṃ dhammaṃ paṭisevitā, pageva jāgaro’’ti. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsetha. Ime ca bhikkhū anuyuñjathā’’ti. Idaṃ vatvā bhagavā uṭṭhāyāsanā vihāraṃ pāvisi. 193. Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde versammeln und befragte den ehrwürdigen Dabba Mallaputta: „Erinnerst du dich, Dabba, eine solche Tat begangen zu haben, wie diese Nonne behauptet?“ „Wie mich der Erhabene kennt, Herr.“ Ein zweites Mal... ein drittes Mal sagte der Erhabene zum ehrwürdigen Dabba Mallaputta: „Erinnerst du dich, Dabba, eine solche Tat begangen zu haben, wie diese Nonne behauptet?“ „Wie mich der Erhabene kennt, Herr.“ „Dabba, Weise (Dabbas) antworten nicht so. Wenn es von dir getan wurde, dann sag: ‚Es ist getan.‘ Wenn es nicht getan wurde, dann sag: ‚Es ist nicht getan.‘“ „Seit ich geboren wurde, Herr, kann ich mich nicht erinnern, jemals geschlechtlichen Umgang gepflegt zu haben, nicht einmal im Traum, geschweige denn im wachen Zustand.“ Da wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Deshalb, ihr Mönche, schließt die Nonne Mettiyā aus dem Orden aus und befragt diese Mönche.“ Nachdem der Erhabene dies gesagt hatte, erhob er sich von seinem Sitz und betrat seine Unterkunft. Atha kho te bhikkhū mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsesuṃ. Atha kho mettiyabhūmajakā bhikkhū te bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘māvuso, mettiyaṃ bhikkhuniṃ nāsetha, na sā kiñci aparajjhati; amhehi sā ussāhitā kupitehi anattamanehi cāvanādhippāyehī’’ti. ‘‘Kiṃ pana tumhe, āvuso, āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsethā’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma mettiyabhūmajakā bhikkhū āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ …pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, mettiyabhūmajakā bhikkhū dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsentī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – Daraufhin schlossen jene Mönche die Nonne Mettiyā aus. Da sprachen die Mettiya-Bhummajaka-Mönche zu jenen Mönchen: „Ihr Ehrwürdigen, schließt die Nonne Mettiyā nicht aus; sie hat kein Vergehen begangen. Sie wurde von uns angestiftet, die wir zornig und unzufrieden waren und den Wunsch hegten, (Dabba) aus dem Orden zu drängen.“ — „Habt ihr also, ihr Ehrwürdigen, den ehrwürdigen Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit beschuldigt?“ — „So ist es, ihr Ehrwürdigen.“ Diejenigen Mönche, die genügsam waren … (und so weiter) … tadelten, beklagten sich und äußerten ihren Unmut: „Wie können die Mettiya-Bhummajaka-Mönche den ehrwürdigen Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit beschuldigen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt … „Stimmt es wirklich, ihr Mönche, dass die Mettiya-Bhummajaka-Mönche Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit beschuldigen?“ — „Es stimmt, Erhabener.“ … Nachdem er sie getadelt hatte … eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – ‘‘tena, bhikkhave, dabbena mallaputtena saṅghaṃ upasaṅkamitvā, ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā, vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā, ukkuṭikaṃ nisīditvā, añjaliṃ paggahetvā, evamassa vacanīyo – ‘ime maṃ, bhante, mettiyabhūmajakā bhikkhū amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Sohaṃ, bhante, sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo – ‘ime maṃ, bhante mettiyabhūmajakā bhikkhū amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Sohaṃ [Pg.198] sativepullappatto tatiyampi, bhante, saṅghaṃ sativinayaṃ yācāmī’ti. ‘‘Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Deshalb, ihr Mönche, soll der Saṅgha dem Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, den Rechtsspruch der Achtsamkeit (Sativinaya) gewähren. Und so, ihr Mönche, soll er gewährt werden: Dieser Dabba Mallaputta, ihr Mönche, soll vor den Saṅgha treten, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in die Hocke niederlassen, die Hände respektvoll zusammenlegen und so sprechen: ‚Diese Mettiya-Bhummajaka-Mönche, o Herr, beschuldigen mich einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Ich, o Herr, der ich die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt habe, bitte den Saṅgha um den Rechtsspruch der Achtsamkeit.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten: ‚Diese Mettiya-Bhummajaka-Mönche, o Herr, beschuldigen mich einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Ich, o Herr, der ich die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt habe, bitte den Saṅgha zum dritten Mal um den Rechtsspruch der Achtsamkeit.‘ Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Saṅgha wie folgt informieren:“ 194. Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime mettiyabhūmajakā bhikkhū āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Āyasmā dabbo mallaputto sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayaṃ dadeyya. Esā ñatti. 194. „Möge der Saṅgha mich anhören, o Herr. Diese Mettiya-Bhummajaka-Mönche beschuldigen den ehrwürdigen Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Der ehrwürdige Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, bittet den Saṅgha um den Rechtsspruch der Achtsamkeit. Wenn es dem Saṅgha gelegen erscheint, möge der Saṅgha dem ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, den Rechtsspruch der Achtsamkeit gewähren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime mettiyabhūmajakā bhikkhū āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Āyasmā dabbo mallaputto sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācati. Saṅgho āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayaṃ deti. Yassāyasmato khamati āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Saṅgha mich anhören, o Herr. Diese Mettiya-Bhummajaka-Mönche beschuldigen den ehrwürdigen Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Der ehrwürdige Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, bittet den Saṅgha um den Rechtsspruch der Achtsamkeit. Der Saṅgha gewährt dem ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, den Rechtsspruch der Achtsamkeit. Welcher Ehrwürdige mit der Gewährung des Rechtsspruchs der Achtsamkeit an den ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, einverstanden ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ime mettiyabhūmajakā bhikkhū āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Āyasmā dabbo mallaputto sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācati. Saṅgho āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayaṃ deti. Yassāyasmato khamati āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal erkläre ich diesen Sachverhalt … zum dritten Mal erkläre ich diesen Sachverhalt: Möge der Saṅgha mich anhören, o Herr. Diese Mettiya-Bhummajaka-Mönche beschuldigen den ehrwürdigen Dabba Mallaputta einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Der ehrwürdige Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, bittet den Saṅgha um den Rechtsspruch der Achtsamkeit. Der Saṅgha gewährt dem ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, den Rechtsspruch der Achtsamkeit. Welcher Ehrwürdige mit der Gewährung des Rechtsspruchs der Achtsamkeit an den ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat, einverstanden ist, der schweige; wer nicht damit einverstanden ist, der spreche.“ ‘‘Dinno saṅghena āyasmato dabbassa mallaputtassa sativepullappattassa sativinayo. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Gewährt wurde vom Saṅgha der Rechtsspruch der Achtsamkeit an den ehrwürdigen Dabba Mallaputta, der die Vollkommenheit der Achtsamkeit erlangt hat. Der Saṅgha ist damit einverstanden, daher schweigt er. So halte ich dies fest.“ — So soll der Saṅgha informiert werden, so soll der Rechtsspruch gewährt werden. 195. ‘‘Pañcimāni, bhikkhave, dhammikāni sativinayassa dānāni. Suddho hoti bhikkhu anāpattiko, anuvadanti ca naṃ, yācati ca, tassa saṅgho sativinayaṃ deti dhammena samaggena – imāni kho, bhikkhave, pañca dhammikāni sativinayassa dānānī’’ti. 195. „Fünffach, ihr Mönche, ist die rechtmäßige Gewährung des Rechtsspruchs der Achtsamkeit: Ein Mönch ist rein und ohne Vergehen; man beschuldigt ihn dennoch; er bittet darum; der Saṅgha gewährt ihm den Rechtsspruch der Achtsamkeit; dies geschieht rechtmäßig und durch einen einträchtigen Saṅgha — dies, ihr Mönche, sind die fünf rechtmäßigen Gewährungen des Rechtsspruchs der Achtsamkeit.“ 3. Amūḷhavinayo 3. Verfahren bei Nicht-Umnachtung (Amūḷhavinaya) 196. Tena [Pg.199] kho pana samayena gaggo bhikkhu ummattako hoti, cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Bhikkhū gaggaṃ bhikkhuṃ ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’’ti? So evaṃ vadeti – ‘‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’’ti? Ye te bhikkhū appicchā..pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhū gaggaṃ bhikkhuṃ ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codessanti – ‘‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti! So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’’ti? Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 196. Zu jener Zeit war der Mönch Gagga wahnsinnig, sein Geist war verwirrt. Da er wahnsinnig und geistig verwirrt war, beging er vieles, was eines Asketen unwürdig war, sowohl in Worten als auch in Taten. Die Mönche beschuldigten den Mönch Gagga wegen der Vergehen, die er im Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung begangen hatte: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Er antwortete: „Ich war wahnsinnig, ihr Freunde, mein Geist war verwirrt. Da ich wahnsinnig und geistig verwirrt war, habe ich vieles begangen, was eines Asketen unwürdig war, in Worten und Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Ich tat dies, während ich umnachtet war.“ Obwohl er dies sagte, beschuldigten sie ihn dennoch weiter: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Jene Mönche, die bescheiden waren, ... sie waren entrüstet, tadelten und kritisierten: „Wie können Mönche den Mönch Gagga wegen eines Vergehens beschuldigen, das er begangen hat, während er wahnsinnig und geistig verwirrt war – ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben‘! Er sagt doch: ‚Ich war wahnsinnig, ihr Freunde, mein Geist war verwirrt. Da ich wahnsinnig und geistig verwirrt war, habe ich vieles begangen, was eines Asketen unwürdig war, in Worten und Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Ich tat dies, während ich umnachtet war.‘ Obwohl er dies sagte, beschuldigen sie ihn dennoch weiter: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben‘!“ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, ihr Mönche ...?“ „Es ist wahr, o Erhabener.“ Nachdem er sie getadelt hatte und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: ‘‘Tena hi, bhikkhave, saṅgho gaggassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayaṃ detu. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – ‘‘tena, bhikkhave, gaggena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā, ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā, vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā, ukkuṭikaṃ nisīditvā, añjaliṃ paggahetvā, evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Maṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? Tyāhaṃ evaṃ vadāmi – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi maṃ vuccamānā codenteva [Pg.200] – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? Sohaṃ, bhante, amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo – ‘ahaṃ, bhante, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Maṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? Tyāhaṃ evaṃ vadāmi – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi maṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? Sohaṃ amūḷho tatiyampi, bhante, saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācāmī’ti. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Deshalb, ihr Mönche, soll der Sangha dem Mönch Gagga, der nun wieder bei klarem Verstand ist, den Amūḷhavinaya (die Nicht-Wahnsinns-Disziplin) gewähren. Und so, ihr Mönche, soll er gewährt werden: Der Mönch Gagga soll vor den Sangha treten, seine obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich war wahnsinnig, mein Geist war verwirrt. Da ich wahnsinnig und geistig verwirrt war, habe ich vieles begangen, was eines Asketen unwürdig war, in Worten und Taten. Die Mönche beschuldigen mich wegen der Vergehen, die ich im Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung begangen habe: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Ich sagte ihnen: „Ich war wahnsinnig, ihr Freunde, mein Geist war verwirrt. Da ich wahnsinnig und geistig verwirrt war, habe ich vieles begangen, was eines Asketen unwürdig war, in Worten und Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Ich tat dies, während ich umnachtet war.“ Obwohl ich dies sagte, beschuldigen sie mich dennoch weiter: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Ich, ehrwürdige Herren, der nun wieder bei klarem Verstand ist, bitte den Sangha um den Amūḷhavinaya.‘ Er soll dies ein zweites Mal erbitten. Er soll dies ein drittes Mal erbitten: ‚Ehrwürdige Herren, ich war wahnsinnig ... [wie zuvor] ... Ich, der nun wieder bei klarem Verstand ist, bitte den Sangha zum dritten Mal um den Amūḷhavinaya.‘ Dann soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt unterrichten:“}, { 197. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ gaggo bhikkhu ummattako ahosi cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Bhikkhū gaggaṃ bhikkhuṃ ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi, mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho gaggassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayaṃ dadeyya. Esā ñatti. 197. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch Gagga war wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung hat er viele Dinge begangen und ausgesprochen, die eines Mönches unwürdig sind. Die Mönche beschuldigen den Mönch Gagga wegen dessen, was er während seines Wahnsinns und seiner geistigen Verwirrung begangen hat, eines Vergehens: ‚Der Ehrwürdige möge sich erinnern, dass er ein solches Vergehen begangen hat.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ihr Ehrwürdigen, ich war tatsächlich wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung habe ich vieles begangen und ausgesprochen, was eines Mönches unwürdig ist. Ich erinnere mich nicht daran; ich habe dies getan, während ich verwirrt war.‘ Obwohl er dies sagt, beschuldigen sie ihn dennoch: ‚Der Ehrwürdige möge sich erinnern, dass er ein solches Vergehen begangen hat.‘ Da er nun nicht mehr verwirrt ist, bittet er den Sangha um das ‚Amūḷhavinaya‘-Verfahren (Freispruch wegen vormaliger Unzurechnungsfähigkeit). Wenn der Sangha es für angemessen hält, sollte er dem Mönch Gagga, der nun nicht mehr verwirrt ist, das Amūḷhavinaya gewähren. Dies ist die Ankündigung (Ñatti).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ gaggo bhikkhu ummattako ahosi cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Bhikkhū gaggaṃ bhikkhuṃ ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ [Pg.201] bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācati. Saṅgho gaggassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayaṃ deti. Yassāyasmato khamati gaggassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch Gagga war verrückt und geistig verwirrt. Während er verrückt und geistig verwirrt war, beging er vieles, was eines Mönches unwürdig ist, sowohl in Worten als auch in Taten. Die Mönche klagen den Mönch Gagga einer Verfehlung an, die er beging, während er verrückt und geistig verwirrt war: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er antwortet darauf: ‚Ich war wahrlich, ihr Freunde, verrückt und geistig verwirrt. Während ich verrückt und geistig verwirrt war, beging ich vieles, was eines Mönches unwürdig ist. Ich erinnere mich nicht daran; ich tat dies in einem Zustand der Verwirrung.‘ Obwohl er dies sagt, klagen sie ihn weiterhin an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Da er nun nicht mehr verwirrt ist, bittet er den Sangha um das Amūḷhavinaya-Verfahren (Disziplinarverfahren für ehemals Geisteskranke). Der Sangha gewährt dem Mönch Gagga, der nicht mehr verwirrt ist, das Amūḷhavinaya-Verfahren. Wem von den Ehrwürdigen die Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens an den Mönch Gagga, der nicht mehr verwirrt ist, recht ist, der schweige; wem es nicht recht ist, der soll sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Auch ein zweites Mal sage ich dies... auch ein drittes Mal sage ich dies...“ ‘‘Dinno saṅghena gaggassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayo. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Das Amūḷhavinaya-Verfahren wurde vom Sangha dem Mönch Gagga, der nicht mehr verwirrt ist, gewährt. Der Sangha ist damit einverstanden, deshalb schweigt er. So halte ich dies fest.“ 198. ‘‘Tīṇimāni, bhikkhave, adhammikāni amūḷhavinayassa dānāni, tīṇi dhammikāni. Kammāni tīṇi adhammikāni amūḷhavinayassa dānāni? 198. „Es gibt, ihr Mönche, drei unrechtmäßige Arten der Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens und drei rechtmäßige. Welches sind die drei unrechtmäßigen Handlungen bei der Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens?“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu āpattiṃ āpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So saramānova evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, sarāmi evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Adhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. „Da hat, ihr Mönche, ein Mönch eine Verfehlung begangen. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, obwohl er sich tatsächlich erinnert, sagt Folgendes: ‚Ich erinnere mich wahrlich nicht, ihr Freunde, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine unrechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu āpattiṃ āpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So saramānova evaṃ vadeti – ‘sarāmi kho ahaṃ, āvuso, yathāsupinantenā’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Adhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. „Ferner, ihr Mönche, hat hier ein Mönch eine Verfehlung begangen. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, obwohl er sich tatsächlich erinnert, sagt Folgendes: ‚Ich erinnere mich wahrlich, ihr Freunde, nur so, wie man sich an einen Traum erinnert.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine unrechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu āpattiṃ āpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So anummattako ummattakālayaṃ karoti – ‘ahampi kho evaṃ karomi. Tumhepi evaṃ karotha. Mayhampi etaṃ kappati. Tumhākampetaṃ kappatī’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Adhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. Imāni tīṇi adhammikāni amūḷhavinayassa dānāni. „Ferner, ihr Mönche, hat hier ein Mönch eine Verfehlung begangen. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, ohne verrückt zu sein, tut so, als sei er verrückt: ‚Auch ich tue dies; tut ihr es auch; mir ist dies erlaubt; auch euch ist dies erlaubt.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine unrechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens. Dies sind die drei unrechtmäßigen Arten der Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ 199. ‘‘Katamāni [Pg.202] tīṇi dhammikāni amūḷhavinayassa dānāni? 199. „Welches sind die drei rechtmäßigen Arten der Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens?“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu ummattako hoti cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So assaramānova evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, sarāmi evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Dhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. „Da ist, ihr Mönche, ein Mönch verrückt und geistig verwirrt. Während er verrückt und geistig verwirrt war, beging er vieles, was eines Mönches unwürdig ist. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, der sich tatsächlich nicht erinnert, sagt Folgendes: ‚Ich erinnere mich wahrlich nicht, ihr Freunde, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine rechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu ummattako hoti cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So assaramānova evaṃ vadeti – ‘sarāmi kho ahaṃ, āvuso, yathā supinantenā’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Dhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. „Ferner, ihr Mönche, ist hier ein Mönch verrückt und geistig verwirrt. Während er verrückt und geistig verwirrt war, beging er vieles, was eines Mönches unwürdig ist. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, der sich tatsächlich nicht erinnert, sagt Folgendes: ‚Ich erinnere mich wahrlich, ihr Freunde, nur wie an einen Traum.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine rechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu ummattako hoti cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti? So ummattako ummattakālayaṃ karoti – ‘ahampi evaṃ karomi. Tumhepi evaṃ karotha. Mayhampi etaṃ kappati. Tumhākampetaṃ kappatī’ti. Tassa saṅgho amūḷhavinayaṃ deti. Dhammikaṃ amūḷhavinayassa dānaṃ. ‘‘Imāni tīṇi dhammikāni amūḷhavinayassa dānānī’’ti. „Ferner, ihr Mönche, ist hier ein Mönch verrückt und geistig verwirrt. Während er verrückt und geistig verwirrt war, beging er vieles, was eines Mönches unwürdig ist. Ihn klagt entweder der Sangha, eine Gruppe von Mönchen oder eine einzelne Person an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, eine solche Verfehlung begangen zu haben.‘ Er, während er tatsächlich verrückt ist, verhält sich wie ein Verrückter: ‚Auch ich tue dies; tut ihr es auch; mir ist dies erlaubt; auch euch ist dies erlaubt.‘ Wenn ihm der Sangha daraufhin das Amūḷhavinaya-Verfahren gewährt, so ist dies eine rechtmäßige Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens. Dies sind die drei rechtmäßigen Arten der Gewährung des Amūḷhavinaya-Verfahrens.“ So sprach der Erhabene. 4. Paṭiññātakaraṇaṃ 4. Das Verfahren zur Feststellung der Schuld (Paṭiññātakaraṇa). 200. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū appaṭiññāya bhikkhūnaṃ kammāni karonti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū appaṭiññāya bhikkhūnaṃ kammāni karissanti – tajjanīyampi, niyassampi, pabbājanīyampi, paṭisāraṇīyampi, ukkhepanīyampī’’ti! Atha kho [Pg.203] te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, appaṭiññāya bhikkhūnaṃ kammaṃ kātabbaṃ – tajjanīyaṃ vā, niyassaṃ vā, pabbājanīyaṃ vā, paṭisāraṇīyaṃ vā, ukkhepanīyaṃ vā. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassa. 200. Zu jener Zeit vollzogen die Chabbaggiyā-Mönche an Mönchen Rechtsakte, ohne dass diese [die Vergehen] gestanden hatten – den Tadel-Akt (Tajjanīya), den Unterordnungs-Akt (Niyassa), den Ausweisungs-Akt (Pabbājanīya), den Versöhnungs-Akt (Paṭisāraṇīya) und den Suspendierungs-Akt (Ukkhepanīya). Jene Mönche, die bescheiden waren ... tadelten, murrten und entrüsteten sich: „Wie können die Chabbaggiyā-Mönche nur an Mönchen Rechtsakte vollziehen, ohne dass diese gestanden haben – den Tadel-Akt, den Unterordnungs-Akt, den Ausweisungs-Akt, den Versöhnungs-Akt und den Suspendierungs-Akt!“ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, wie man sagt, ihr Mönche ...?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt ... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Es darf, ihr Mönche, kein Rechtsakt an Mönchen vollzogen werden, ohne dass diese gestanden haben – weder der Tadel-Akt, noch der Unterordnungs-Akt, noch der Ausweisungs-Akt, noch der Versöhnungs-Akt, noch der Suspendierungs-Akt. Wer ihn dennoch vollzieht, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ 201. ‘‘Evaṃ kho, bhikkhave, adhammikaṃ hoti paṭiññātakaraṇaṃ, evaṃ dhammikaṃ. Kathañca, bhikkhave, adhammikaṃ hoti paṭiññātakaraṇaṃ? 201. „So, ihr Mönche, ist das Verfahren gemäß dem Geständnis unrechtmäßig, und so ist es rechtmäßig. Und wie, ihr Mönche, ist das Verfahren gemäß dem Geständnis unrechtmäßig?“ ‘‘Bhikkhu pārājikaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘pārājikaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, pārājikaṃ ajjhāpanno, saṅghādisesaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho saṅghādisesena kāreti. Adhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. „Ein Mönch hat ein Pārājika-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Pārājika-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ich habe, liebe Freunde, kein Pārājika-Vergehen begangen, aber ich habe ein Saṅghādisesa-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Saṅghādisesa-Vergehens verurteilt, so ist dies ein unrechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis.“ ‘‘Bhikkhu pārājikaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘pārājikaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, pārājikaṃ ajjhāpanno, thullaccayaṃ…pe… pācittiyaṃ…pe… pāṭidesanīyaṃ…pe… dukkaṭaṃ…pe… dubbhāsitaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho dubbhāsitena kāreti. Adhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. „Ein Mönch hat ein Pārājika-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Pārājika-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ich habe, liebe Freunde, kein Pārājika-Vergehen begangen, aber ich habe ein Thullaccaya- ... Pācittiya- ... Pāṭidesanīya- ... Dukkaṭa- ... oder ein Dubbhāsita-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Dubbhāsita-Vergehens verurteilt, so ist dies ein unrechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis.“ ‘‘Bhikkhu saṅghādisesaṃ…pe… thullaccayaṃ…pe… pācittiyaṃ…pe… pāṭidesanīyaṃ…pe… dukkaṭaṃ…pe… dubbhāsitaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘dubbhāsitaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, dubbhāsitaṃ ajjhāpanno, pārājikaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho pārājikena kāreti. Adhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. „Ein Mönch hat ein Saṅghādisesa- ... Thullaccaya- ... Pācittiya- ... Pāṭidesanīya- ... Dukkaṭa- ... oder ein Dubbhāsita-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Dubbhāsita-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ich habe, liebe Freunde, kein Dubbhāsita-Vergehen begangen, sondern ich habe ein Pārājika-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Pārājika-Vergehens verurteilt, so ist dies ein unrechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis.“ ‘‘Bhikkhu dubbhāsitaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘dubbhāsitaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, dubbhāsitaṃ ajjhāpanno, saṅghādisesaṃ…pe… thullaccayaṃ…pe… pācittiyaṃ…pe… pāṭidesanīyaṃ…pe… dukkaṭaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho dukkaṭena kāreti. Adhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. ‘‘Evaṃ kho, bhikkhave, adhammikaṃ hoti paṭiññātakaraṇaṃ. „Ein Mönch hat ein Dubbhāsita-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Dubbhāsita-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ich habe, liebe Freunde, kein Dubbhāsita-Vergehen begangen, sondern ich habe ein Saṅghādisesa- ... Thullaccaya- ... Pācittiya- ... Pāṭidesanīya- ... oder ein Dukkaṭa-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Dukkaṭa-Vergehens verurteilt, so ist dies ein unrechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis. So, ihr Mönche, ist das Verfahren gemäß dem Geständnis unrechtmäßig.“ ‘‘Kathañca[Pg.204], bhikkhave, dhammikaṃ hoti paṭiññātakaraṇaṃ? Bhikkhu pārājikaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘pārājikaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘āma, āvuso, pārājikaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho pārājikena kāreti. Dhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. „Und wie, ihr Mönche, ist das Verfahren gemäß dem Geständnis rechtmäßig? Ein Mönch hat ein Pārājika-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Pārājika-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ja, liebe Freunde, ich habe ein Pārājika-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Pārājika-Vergehens verurteilt, so ist dies ein rechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis.“ ‘‘Bhikkhu saṅghādisesaṃ…pe… thullaccayaṃ…pe… pācittiyaṃ…pe… pāṭidesanīyaṃ…pe… dukkaṭaṃ…pe… dubbhāsitaṃ ajjhāpanno hoti. Tamenaṃ codeti saṅgho vā, sambahulā vā, ekapuggalo vā – ‘dubbhāsitaṃ āyasmā ajjhāpanno’ti? So evaṃ vadeti – ‘āma, āvuso, dubbhāsitaṃ ajjhāpanno’ti. Taṃ saṅgho dubbhāsitena kāreti. Dhammikaṃ paṭiññātakaraṇaṃ. Evaṃ kho, bhikkhave, dhammikaṃ hoti paṭiññātakaraṇa’’nti. „Ein Mönch hat ein Saṅghādisesa- ... Thullaccaya- ... Pācittiya- ... Pāṭidesanīya- ... Dukkaṭa- ... oder ein Dubbhāsita-Vergehen begangen. Ihn klagt entweder die Gemeinschaft, eine Gruppe oder eine einzelne Person an: ‚Der Ehrwürdige hat ein Dubbhāsita-Vergehen begangen.‘ Er sagt daraufhin: ‚Ja, liebe Freunde, ich habe ein Dubbhāsita-Vergehen begangen.‘ Wenn die Gemeinschaft ihn wegen des Dubbhāsita-Vergehens verurteilt, so ist dies ein rechtmäßiges Verfahren gemäß dem Geständnis. So, ihr Mönche, ist das Verfahren gemäß dem Geständnis rechtmäßig.“ 5. Yebhuyyasikā 5. 5. Mehrheitsbeschluss (Yebhuyyasikā) 202. Tena kho pana samayena bhikkhū saṅghamajjhe bhaṇḍanajātā kalahajātā vivādāpannā aññamaññaṃ mukhasattīhi vitudantā viharanti, na sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, evarūpaṃ adhikaraṇaṃ yebhuyyasikāya vūpasametuṃ. Pañcahaṅgehi samannāgato bhikkhu salākaggāhāpako sammannitabbo – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, gahitāgahituñca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 202. Zu jener Zeit lebten die Mönche inmitten der Gemeinschaft in Streit, Zank und Debatten verstrickt und verletzten einander mit Wortspießen; sie waren nicht in der Lage, jenen Rechtsfall beizulegen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, einen solchen Rechtsfall durch einen Mehrheitsbeschluss beizulegen. Ein Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll als Stimmzettelverteiler (Salākaggāhāpaka) ernannt werden: einer, der nicht aus Vorliebe handelt, nicht aus Hass handelt, nicht aus Verblendung handelt, nicht aus Furcht handelt und der weiß, was angenommen wurde und was nicht angenommen wurde. Und so, ihr Mönche, ist er zu ernennen: Zuerst soll der Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener, fähiger Mönch die Gemeinschaft [wie folgt] unterrichten:“ 203. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ salākaggāhāpakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. 203. „Die Ehrwürdigen der Gemeinschaft mögen mich hören. Wenn die Gemeinschaft bereit ist, möge sie den Mönch namens Soundso zum Stimmzettelverteiler ernennen. Dies ist die Ankündigung (Ñatti).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ salākaggāhāpakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno salākaggāhāpakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Die Ehrwürdigen der Gemeinschaft mögen mich hören. Die Gemeinschaft ernennt den Mönch namens Soundso zum Stimmzettelverteiler. Wem die Ernennung des Mönches namens Soundso zum Stimmzettelverteiler gefällt, der möge schweigen. Wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu salākaggāhāpako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch namens Soundso ist von der Gemeinschaft zum Stimmzettelverteiler ernannt worden. Da es der Gemeinschaft gefällt, darum schweigt sie. So nehme ich dies an.“ 204. ‘‘Dasayime[Pg.205], bhikkhave, adhammikā salākaggāhā, dasa dhammikā. Katame dasa adhammikā salākaggāhā? Oramattakañca adhikaraṇaṃ hoti, na ca gatigataṃ hoti, na ca saritasāritaṃ hoti, jānāti adhammavādī bahutarāti, appeva nāma adhammavādī bahutarā assūti, jānāti saṅgho bhijjissatīti, appeva nāma saṅgho bhijjeyyāti, adhammena gaṇhanti, vaggā gaṇhanti, na ca yathādiṭṭhiyā gaṇhanti – ime dasa adhammikā salākaggāhā. 204. „Mönche, es gibt diese zehn Arten der unrechtmäßigen Stimmzettelverteilung und zehn Arten der rechtmäßigen. Was sind die zehn Arten der unrechtmäßigen Stimmzettelverteilung? Die Streitangelegenheit ist geringfügig; sie ist nicht ordnungsgemäß untersucht worden; sie wurde nicht wiederholt geprüft; man weiß: ‚Die Verkünder des Unrechten sind in der Überzahl‘; man hofft: ‚Mögen die Verkünder des Unrechten in der Überzahl sein‘; man weiß: ‚Der Orden wird sich spalten‘; man hofft: ‚Möge der Orden sich spalten‘; sie nehmen die Stimmzettel auf unrechtmäßige Weise entgegen; sie nehmen sie parteiisch entgegen; und sie nehmen sie nicht gemäß ihrer eigenen Überzeugung entgegen – dies sind die zehn Arten der unrechtmäßigen Stimmzettelverteilung.“ ‘‘Katame dasa dhammikā salākaggāhā? Na ca oramattakaṃ adhikaraṇaṃ hoti, gatigatañca hoti, saritasāritañca hoti, jānāti dhammavādī bahutarāti, appeva nāma dhammavādī bahutarā assūti, jānāti saṅgho na bhijjissatīti, appeva nāma saṅgho na bhijjeyyāti, dhammena gaṇhanti, samaggā gaṇhanti, yathādiṭṭhiyā ca gaṇhanti – ime dasa dhammikā salākaggāhā’’ti. „Was sind die zehn Arten der rechtmäßigen Stimmzettelverteilung? Die Streitangelegenheit ist nicht geringfügig; sie ist ordnungsgemäß untersucht worden; sie wurde wiederholt geprüft; man weiß: ‚Die Verkünder des Rechten sind in der Überzahl‘; man hofft: ‚Mögen die Verkünder des Rechten in der Überzahl sein‘; man weiß: ‚Der Orden wird sich nicht spalten‘; man hofft: ‚Möge der Orden sich nicht spalten‘; sie nehmen die Stimmzettel auf rechtmäßige Weise entgegen; sie nehmen sie in Eintracht entgegen; und sie nehmen sie gemäß ihrer eigenen Überzeugung entgegen – dies sind die zehn Arten der rechtmäßigen Stimmzettelverteilung“, so sprach der Erhabene. 6. Tassapāpiyasikā 6. 6. Das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter (Tassapāpiyasikā) 205. Tena kho pana samayena upavāḷo bhikkhu saṅghamajjhe āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānāti, paṭijānitvā avajānāti, aññenaññaṃ paṭicarati, sampajānamusā bhāsati. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma upavāḷo bhikkhu saṅghamajjhe āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānissati, paṭijānitvā avajānissati, aññenaññaṃ paṭicarissati, sampajānamusā bhāsissatī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – tena hi, bhikkhave, saṅgho upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ karotu. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ. Paṭhamaṃ upavāḷo bhikkhu codetabbo, codetvā sāretabbo, sāretvā āpattiṃ āropetabbo, āpattiṃ āropetvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 205. Zu jener Zeit nun wurde der Mönch Upavāḷo inmitten des Ordens wegen eines Vergehens zur Rede gestellt; dabei leugnete er erst und gab es dann zu, gab es erst zu und leugnete es dann ab, wich mit Ausflüchten von einer Sache zur anderen aus und sprach wissentlich die Unwahrheit. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, beklagten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: „Wie kann der Mönch Upavāḷo nur, wenn er inmitten des Ordens wegen eines Vergehens zur Rede gestellt wird, erst leugnen und dann zugeben, erst zugeben und dann leugnen, mit Ausflüchten ausweichen und wissentlich die Unwahrheit sprechen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, Mönche, ...?“ – „Es ist wahr, Erhabener.“ Nachdem er ihn getadelt hatte und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Deshalb, Mönche, soll der Orden gegen den Mönch Upavāḷo das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter (Tassapāpiyasikā-Kamma) durchführen. Und so, Mönche, ist es durchzuführen: Zuerst muss der Mönch Upavāḷo beschuldigt werden; nachdem er beschuldigt wurde, muss er erinnert werden; nachdem er erinnert wurde, muss ihm das Vergehen vorgehalten werden; nachdem ihm das Vergehen vorgehalten wurde, muss ein erfahrener und fähiger Mönch den Orden wie folgt unterrichten:“ 206. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ upavāḷo bhikkhu saṅghamajjhe āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānāti, paṭijānitvā avajānāti, aññenaññaṃ paṭicarati, sampajānamusā ‘bhāsati. Yadi [Pg.206] saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Esā ñatti. 206. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Upavāḷo leugnet, wenn er inmitten des Ordens wegen eines Vergehens zur Rede gestellt wird, erst und gibt es dann zu, gibt es erst zu und leugnet es dann ab, weicht mit Ausflüchten aus und spricht wissentlich die Unwahrheit. Wenn der Orden dazu bereit ist, möge der Orden gegen den Mönch Upavāḷo das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter durchführen. Dies ist der Antrag.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ upavāḷo bhikkhu saṅghamajjhe āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānāti, paṭijānitvā avajānāti, aññenaññaṃ paṭicarati, sampajānamusā bhāsati. Saṅgho upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ karoti. Yassāyasmato khamati upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammassa karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Dieser Mönch Upavāḷo leugnet, wenn er inmitten des Ordens wegen eines Vergehens zur Rede gestellt wird, erst und gibt es dann zu, gibt es erst zu und leugnet es dann ab, weicht mit Ausflüchten aus und spricht wissentlich die Unwahrheit. Der Orden führt gegen den Mönch Upavāḷo das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter durch. Welchem Ehrwürdigen die Durchführung des Verfahrens gegen den notorischen Übeltäter Upavāḷo recht ist, der möge schweigen; wem es nicht recht ist, der möge sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „‚Auch ein zweites Mal sage ich diesen Sachverhalt ... auch ein drittes Mal sage ich diesen Sachverhalt ...‘“ ‘‘Kataṃ saṅghena upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Das Verfahren gegen den notorischen Übeltäter wurde vom Orden gegen den Mönch Upavāḷo durchgeführt. Dem Orden ist es recht, darum schweigt er. So merke ich mir dies vor.‘ So soll der Orden unterrichtet werden“, wies der Erhabene an. 207. ‘‘Pañcimāni, bhikkhave, dhammikāni tassapāpiyasikākammassa karaṇāni. Asuci ca hoti, alajjī ca, sānuvādo ca, tassa saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ karoti dhammena, samaggena – imāni kho, bhikkhave, pañca dhammikāni tassapāpiyasikākammassa karaṇāni. 207. „Mönche, fünf Dinge machen die rechtmäßige Durchführung des Verfahrens gegen einen notorischen Übeltäter aus: Er ist unrein im Verhalten, er ist schamlos, er ist mit Vorwürfen behaftet, und der Orden führt gegen ihn das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter rechtmäßig und in Eintracht durch – dies, Mönche, sind die fünf Faktoren für die rechtmäßige Durchführung des Verfahrens gegen einen notorischen Übeltäter.“ Adhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Arten der unrechtmäßigen Durchführung 208. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ tassapāpiyasikākammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. Asammukhā kataṃ hoti, appaṭipucchākataṃ hoti, appaṭiññāya kataṃ hoti…pe… adhammena kataṃ hoti, vaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tassapāpiyasikākammaṃ adhammakammañca hoti, avinayakammañca, duvūpasantañca. 208. „Mit drei Faktoren ausgestattet, Mönche, ist das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist nicht ordnungsgemäß beigelegt: Es wird in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführt; es wird ohne vorherige Befragung durchgeführt; es wird ohne sein Geständnis durchgeführt ... es wird unrechtmäßig durchgeführt; es wird parteiisch durchgeführt – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, Mönche, ist das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter unrechtmäßig, widerspricht der Disziplin und ist nicht ordnungsgemäß beigelegt.“ Dhammakammadvādasakaṃ Die zwölf Arten der rechtmäßigen Durchführung 209. ‘‘Tīhi, bhikkhave, aṅgehi samannāgataṃ tassapāpiyasikākammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. Sammukhā kataṃ hoti, paṭipucchākataṃ hoti, paṭiññāya kataṃ hoti…pe… dhammena kataṃ hoti, samaggena kataṃ hoti – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgataṃ tassapāpiyasikākammaṃ dhammakammañca hoti, vinayakammañca, suvūpasantañca. 209. „Mit drei Faktoren ausgestattet, Mönche, ist das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter rechtmäßig, entspricht der Disziplin und ist ordnungsgemäß beigelegt: Es wird in Anwesenheit des Betroffenen durchgeführt; es wird nach Befragung durchgeführt; es wird nach seinem Geständnis durchgeführt ... es wird rechtmäßig durchgeführt; es wird in Eintracht durchgeführt – mit diesen drei Faktoren ausgestattet, Mönche, ist das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter rechtmäßig, entspricht der Disziplin und ist ordnungsgemäß beigelegt.“ Ākaṅkhamānachakkaṃ Die sechs Gründe für die Einleitung 210. ‘‘Tīhi[Pg.207], bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa bhikkhuno ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Bhaṇḍanakārako hoti kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako; bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. 210. „Gegen einen Mönch, der mit drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Orden, wenn er es wünscht, das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter durchführen: Er ist ein Anstifter von Streit, Zank, Zwist und Geschwätz und verursacht Streitigkeiten im Orden; er ist töricht, unerfahren, voller Vergehen und ohne ordentliches Betragen; er lebt in ungebührlichem Umgang mit Laien vermischt – gegen einen Mönch, Mönche, der mit diesen drei Faktoren ausgestattet ist, kann der Orden, wenn er es wünscht, das Verfahren gegen einen notorischen Übeltäter durchführen.“ ‘‘Aparehipi, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Adhisīle sīlavipanno hoti, ajjhācāre ācāravipanno hoti, atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imehi kho, bhikkhave…pe…. "Mönche, gegen einen Mönch, der mit drei weiteren Eigenschaften ausgestattet ist, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma (das Verfahren wegen seiner Sündhaftigkeit) vollziehen. Er ist in der höheren Sittlichkeit verkommen, er ist im höheren Verhalten verkommen, er ist in der höheren Ansicht verkommen – mit diesen, Mönche..." ‘‘Aparehipi, bhikkhave…pe… buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imehi kho, bhikkhave, tīhaṅgehi samannāgatassa bhikkhuno ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. "Mönche, ferner... er spricht zum Nachteil des Buddha, er spricht zum Nachteil des Dhamma, er spricht zum Nachteil des Sangha – gegen einen Mönch, der mit diesen drei Eigenschaften ausgestattet ist, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma vollziehen." ‘‘Tiṇṇaṃ, bhikkhave, bhikkhūnaṃ ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Eko bhaṇḍanakārako hoti…pe… saṅghe adhikaraṇakārako; eko bālo hoti abyatto āpattibahulo anapadāno; eko gihisaṃsaṭṭho viharati ananulomikehi gihisaṃsaggehi – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. "Mönche, gegen drei Arten von Mönchen mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma vollziehen. Einer ist ein Unruhestifter... ein Urheber von Streitfällen im Sangha; einer ist töricht, unerfahren, reich an Vergehen und ohne festen Lebenswandel; einer lebt im Umgang mit Laien in unangemessener Weise – gegen diese drei Arten von Mönchen, Mönche, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma vollziehen." ‘‘Aparesampi, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Eko adhisīle sīlavipanno hoti, eko ajjhācāre ācāravipanno hoti, eko atidiṭṭhiyā diṭṭhivipanno hoti – imesaṃ kho, bhikkhave…pe…. "Mönche, auch gegen drei andere Arten von Mönchen mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma vollziehen. Einer ist in der höheren Sittlichkeit verkommen, einer ist im höheren Verhalten verkommen, einer ist in der höheren Ansicht verkommen – gegen diese, Mönche..." ‘‘Aparesampi, bhikkhave…pe… eko buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, eko saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati – imesaṃ kho, bhikkhave, tiṇṇaṃ bhikkhūnaṃ ākaṅkhamāno saṅgho tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. "Mönche, ferner... einer spricht zum Nachteil des Buddha, einer spricht zum Nachteil des Dhamma, einer spricht zum Nachteil des Sangha – gegen diese drei Mönche, Mönche, mag der Sangha, wenn er es wünscht, das Tassapāpiyasikā-Kamma vollziehen." Aṭṭhārasavattaṃ Die achtzehn Pflichten. 211. ‘‘Tassapāpiyasikākammakatena[Pg.208], bhikkhave, bhikkhunā sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 211. "Mönche, ein Mönch, gegen den das Tassapāpiyasikā-Kamma vollzogen wurde, muss sich ordnungsgemäß verhalten. Hierbei ist dies das ordnungsgemäße Verhalten:" Na upasampādetabbaṃ, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā…pe… na bhikkhūhi sampayojetabba’’nti. Atha kho saṅgho upavāḷassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ akāsi. "Er darf nicht die Ordination erteilen, er darf keine Abhängigkeit (Nissaya) gewähren, er darf sich nicht von einem Novizen bedienen lassen, er darf nicht die Zustimmung als Unterweiser von Nonnen annehmen, und selbst wenn er ernannt wurde, darf er die Nonnen nicht unterweisen... er darf nicht mit den Mönchen verkehren." Daraufhin vollzog der Sangha das Tassapāpiyasikā-Kamma gegen den Mönch Upavāḷa. 7. Tiṇavatthārakaṃ 7. 7. Tiṇavatthāraka (Das Verfahren der Beilegung durch Bedecken mit Gras) 212. Tena kho pana samayena bhikkhūnaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Atha kho tesaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘amhākaṃ kho bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Kathaṃ nu kho amhehi paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 212. Zu jener Zeit lebten Mönche in Zank, Streit und Zwietracht verwickelt, wobei viel unpriesterliches Verhalten begangen und ausgesprochen wurde. Da dachten jene Mönche: „Wir leben in Zank, Streit und Zwietracht verwickelt, wobei viel unpriesterliches Verhalten begangen und ausgesprochen wurde. Wenn wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen, könnte jener Streitfall zu Härte, Grausamkeit und Spaltung führen. Wie sollen wir uns nun verhalten?“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhūnaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Tatra ce bhikkhūnaṃ evaṃ hoti – ‘amhākaṃ kho bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ; sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyyā’ti, anujānāmi, bhikkhave, evarūpaṃ adhikaraṇaṃ tiṇavatthārakena vūpasametuṃ. Evañca pana, bhikkhave, vūpasametabbaṃ. Sabbeheva ekajjhaṃ sannipatitabbaṃ, sannipatitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – "Mönche, wenn hier Mönche in Zank, Streit und Zwietracht verwickelt leben und viel unpriesterliches Verhalten begangen und ausgesprochen wurde, und wenn jene Mönche denken: '... Wenn wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen, könnte jener Streitfall zu Härte, Grausamkeit und Spaltung führen', so erlaube ich, Mönche, einen solchen Streitfall durch das Tiṇavatthāraka-Verfahren beizulegen. Und so, Mönche, soll er beigelegt werden: Alle müssen an einem Ort zusammenkommen. Wenn sie zusammengekommen sind, soll ein erfahrener und kompetenter Mönch den Sangha informieren:" ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ [Pg.209] adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho imaṃ adhikaraṇaṃ tiṇavatthārakena vūpasameyya, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyutta’’nti. ‘‘Ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena sako pakkho ñāpetabbo – "'Ehrwürdiger Sangha, möge er mich hören. Wir lebten in Zank, Streit und Zwietracht verwickelt, wobei viel unpriesterliches Verhalten begangen und ausgesprochen wurde. Wenn wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen, könnte jener Streitfall zu Härte, Grausamkeit und Spaltung führen. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha diesen Streitfall durch das Tiṇavatthāraka-Verfahren beilegen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und der Vergehen im Zusammenhang mit Laien.' Ein erfahrener und kompetenter Mönch einer Partei soll seine eigene Seite informieren:" ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, āyasmantānañceva atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyutta’’nti. "'Hört mich an, ihr Ehrwürdigen. Wir lebten in Zank, Streit und Zwietracht verwickelt, wobei viel unpriesterliches Verhalten begangen und ausgesprochen wurde. Wenn wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen, könnte jener Streitfall zu Härte, Grausamkeit und Spaltung führen. Wenn es für die Ehrwürdigen an der Zeit ist, werde ich sowohl die Vergehen der Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen zum Wohl der Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Wohl inmitten des Sangha durch das Tiṇavatthāraka-Verfahren bekennen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und der Vergehen im Zusammenhang mit Laien.'" ‘‘Athāparesaṃ ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena sako pakkho ñāpetabbo – "Danach soll ein erfahrener und kompetenter Mönch der anderen Partei seine eigene Seite informieren:" ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, āyasmantānañceva atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyutta’’nti. „Mögen die Ehrwürdigen mich hören. Während wir in Streit geraten, in Zank verwickelt und in Zwist verfallen sind, haben wir vieles begangen, was eines Asketen nicht würdig ist, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Falls wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall hart und unerbittlich wird und zur Spaltung des Saṅgha führt. Wenn es den Ehrwürdigen passend erscheint, möchte ich sowohl die Vergehen der Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, zum Nutzen der Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Nutzen, inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras bekennen, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen.“ 213. ‘‘Athāparesaṃ ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 213. „Danach hat ein erfahrener und kompetenter Mönch aus der anderen Gruppe der Mönche den Saṅgha wie folgt zu informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ atthāya, attano ca [Pg.210] atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Esā ñatti. „Möge der Saṅgha mich hören, Ehrwürdige. Während wir in Streit geraten, in Zank verwickelt und in Zwist verfallen sind, haben wir vieles begangen, was eines Asketen nicht würdig ist, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Falls wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall hart und unerbittlich wird und zur Spaltung des Saṅgha führt. Wenn es dem Saṅgha passend erscheint, möchte ich sowohl die Vergehen dieser Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, zum Nutzen dieser Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Nutzen, inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras bekennen, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desemi, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Yassāyasmato khamati amhākaṃ imāsaṃ āpattīnaṃ saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desanā, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Saṅgha mich hören, Ehrwürdige. Während wir in Streit geraten, in Zank verwickelt und in Zwist verfallen sind, haben wir vieles begangen, was eines Asketen nicht würdig ist, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Falls wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall hart und unerbittlich wird und zur Spaltung des Saṅgha führt. Ich bekenne hiermit sowohl die Vergehen dieser Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, zum Nutzen dieser Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Nutzen, inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Wem von den Ehrwürdigen das Bekenntnis dieser unserer Vergehen inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras – ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen – gefällt, der möge schweigen. Wem es nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Desitā amhākaṃ imā āpattiyo saṅghamajjhe tiṇavatthārakena, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Unsere Vergehen wurden inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras bekanntgegeben, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Der Saṅgha ist damit einverstanden, deshalb schweigt er. So merke ich dies vor.“ 214. ‘‘Athāparesaṃ ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 214. „Danach hat ein erfahrener und kompetenter Mönch aus der anderen Gruppe der Mönche den Saṅgha wie folgt zu informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Esā ñatti. „Möge der Saṅgha mich hören, Ehrwürdige. Während wir in Streit geraten, in Zank verwickelt und in Zwist verfallen sind, haben wir vieles begangen, was eines Asketen nicht würdig ist, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Falls wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall hart und unerbittlich wird und zur Spaltung des Saṅgha führt. Wenn es dem Saṅgha passend erscheint, möchte ich sowohl die Vergehen dieser Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, zum Nutzen dieser Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Nutzen, inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras bekennen, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ [Pg.211] atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desemi, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Yassāyasmato khamati amhākaṃ imāsaṃ āpattīnaṃ saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desanā, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Saṅgha mich hören, Ehrwürdige. Während wir in Streit geraten, in Zank verwickelt und in Zwist verfallen sind, haben wir vieles begangen, was eines Asketen nicht würdig ist, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Falls wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall hart und unerbittlich wird und zur Spaltung des Saṅgha führt. Ich bekenne hiermit sowohl die Vergehen dieser Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, zum Nutzen dieser Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Nutzen, inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Wem von den Ehrwürdigen das Bekenntnis dieser unserer Vergehen inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras – ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen – gefällt, der möge schweigen. Wem es nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Desitā amhākaṃ imā āpattiyo saṅghamajjhe tiṇavatthārakena, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Unsere Vergehen wurden inmitten des Saṅgha durch das Verfahren des Bedeckens mit Gras bekanntgegeben, ausgenommen schwere Vergehen und solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen. Der Saṅgha ist damit einverstanden, deshalb schweigt er. So merke ich dies vor.“ Auf diese Weise soll der Rechtsfall beigelegt werden. ‘‘Evañca pana, bhikkhave, te bhikkhū tāhi āpattīhi vuṭṭhitā honti, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ, ṭhapetvā diṭṭhāvikammaṃ, ṭhapetvā ye na tattha hontī’’ti. „Und so, ihr Mönche, sind jene Mönche von diesen Vergehen gereinigt, ausgenommen schwere Vergehen, ausgenommen solche, die mit Laien in Zusammenhang stehen, ausgenommen jene, die Widerspruch erhoben haben, und ausgenommen jene, die nicht anwesend waren. So ist dies zu betrachten.“ 8. Adhikaraṇaṃ 8. Rechtsfall 215. Tena kho pana samayena (bhikkhūpi bhikkhūhi vivadanti,) bhikkhūpi bhikkhunīhi vivadanti, bhikkhuniyopi bhikkhūhi vivadanti, channopi bhikkhu bhikkhunīnaṃ anupakhajja bhikkhūhi saddhiṃ vivadati, bhikkhunīnaṃ pakkhaṃ gāheti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma channo bhikkhu bhikkhunīnaṃ anupakhajja bhikkhūhi saddhiṃ vivadissati, bhikkhunīnaṃ pakkhaṃ gāhessatīti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 215. Zu jener Zeit stritten Mönche mit Mönchen, Mönche mit Nonnen und Nonnen mit Mönchen. Auch der Mönch Channa mischte sich unter die Nonnen, stritt mit den Mönchen und ergriff Partei für die Nonnen. Jene Mönche, die genügsam waren ... sie waren entrüstet, tadelten und missbilligten es: ’Wie kann es sein, dass der Mönch Channa sich unter die Nonnen mischt, mit den Mönchen streitet und Partei für die Nonnen ergreift!‘ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt ... ’Stimmt es, ihr Mönche ...?‘ ’Es stimmt, o Erhabener.‘ ... Nachdem er ihn getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: ‘‘Cattārimāni, bhikkhave, adhikaraṇāni – vivādādhikaraṇaṃ, anuvādādhikaraṇaṃ, āpattādhikaraṇaṃ, kiccādhikaraṇaṃ. ’Es gibt, ihr Mönche, diese vier Arten von Rechtsangelegenheiten: die Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten, die Rechtsangelegenheit aus Anschuldigungen, die Rechtsangelegenheit aus Vergehen und die Rechtsangelegenheit aus Amtshandlungen.‘ ‘‘Tattha katamaṃ vivādādhikaraṇaṃ ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā, vinayoti vā avinayoti vā, bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti vā abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti vā, āciṇṇaṃ tathāgatenāti vā anāciṇṇaṃ tathāgatenāti vā, paññattaṃ tathāgatenāti vā appaññattaṃ tathāgatenāti vā, āpattīti vā anāpattīti vā[Pg.212], lahukā āpattīti vā garukā āpattīti vā, sāvasesā āpattīti vā anavasesā āpattīti vā, duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā? Yaṃ tattha bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo nānāvādo aññathāvādo vipaccatāya vohāro medhagaṃ – idaṃ vuccati vivādādhikaraṇaṃ. ’Was ist dabei die Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten? Hierbei, ihr Mönche, streiten Mönche: ’Das ist Dhamma‘ oder ’das ist nicht Dhamma‘; ’das ist Vinaya‘ oder ’das ist nicht Vinaya‘; ’das wurde vom Tathāgata gesprochen und verkündet‘ oder ’das wurde nicht vom Tathāgata gesprochen und verkündet‘; ’das wurde vom Tathāgata praktiziert‘ oder ’das wurde nicht vom Tathāgata praktiziert‘; ’das wurde vom Tathāgata festgelegt‘ oder ’das wurde nicht vom Tathāgata festgelegt‘; ’das ist ein Vergehen‘ oder ’das ist kein Vergehen‘; ’das ist ein leichtes Vergehen‘ oder ’das ist ein schweres Vergehen‘; ’das ist ein sóhnbares Vergehen‘ oder ’das ist ein unsóhnbares Vergehen‘; ’das ist ein grobes Vergehen‘ oder ’das ist kein grobes Vergehen‘. Was auch immer dabei an Zank, Streitigkeit, Hader, Disput, Verschiedenheit der Lehren, abweichender Ansicht, Schmähreden zur Verärgerung und Zwietracht besteht – dies wird Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten genannt.‘ ‘‘Tattha katamaṃ anuvādādhikaraṇaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ anuvadanti sīlavipattiyā vā ācāravipattiyā vā diṭṭhivipattiyā vā ājīvavipattiyā vā. Yo tattha anuvādo anuvadanā anullapanā anubhaṇanā anusampavaṅkatā abbhussahanatā anubalappadānaṃ – idaṃ vuccati anuvādādhikaraṇaṃ. ’Was ist dabei die Rechtsangelegenheit aus Anschuldigungen? Hierbei, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch wegen eines Verfalls der Sitte, wegen eines Verfalls des Benehmens, wegen eines Verfalls der Ansicht oder wegen eines Verfalls des Lebensunterhalts. Was auch immer dabei an Beschuldigung, Vorwurf, Anlastung, Nachrede, Parteilichkeit, Eifer oder Unterstützung der Anschuldigung besteht – dies wird Rechtsangelegenheit aus Anschuldigungen genannt.‘ ‘‘Tattha katamaṃ āpattādhikaraṇaṃ? Pañcapi āpattikkhandhā āpattādhikaraṇaṃ, sattapi āpattikkhandhā āpattādhikaraṇaṃ – idaṃ vuccati āpattādhikaraṇaṃ. ’Was ist dabei die Rechtsangelegenheit aus Vergehen? Sowohl die fünf Gruppen von Vergehen sind eine Rechtsangelegenheit aus Vergehen, als auch die sieben Gruppen von Vergehen sind eine Rechtsangelegenheit aus Vergehen – dies wird Rechtsangelegenheit aus Vergehen genannt.‘ ‘‘Tattha katamaṃ kiccādhikaraṇaṃ? Yā saṅghassa kiccayatā, karaṇīyatā, apalokanakammaṃ, ñattikammaṃ, ñattidutiyakammaṃ, ñatticatutthakammaṃ – idaṃ vuccati kiccādhikaraṇaṃ. ’Was ist dabei die Rechtsangelegenheit aus Amtshandlungen? Was auch immer an Geschäftstätigkeit oder Verpflichtung des Ordens besteht, nämlich eine Bekanntmachungshandlung, eine Handlung durch bloßen Antrag, eine Handlung durch Antrag mit einer folgenden Bekanntgabe oder eine Handlung durch Antrag mit drei folgenden Bekanntgaben – dies wird Rechtsangelegenheit aus Amtshandlungen genannt.‘ 216. ‘‘Vivādādhikaraṇassa kiṃ mūlaṃ? Cha vivādamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ. Tīṇipi akusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ, tīṇipi kusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ. Katamāni cha vivādamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu kodhano hoti upanāhī. Yo so, bhikkhave, bhikkhu kodhano hoti upanāhī, so sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi agāravo viharati appatisso, saṅghepi agāravo viharati appatisso, sikkhāyapi na paripūrakārī hoti. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi…pe… saṅghepi…pe… sikkhāyapi na paripūrakārī, so saṅghe vivādaṃ janeti. Yo hoti vivādo bahujanāhitāya bahujanāsukhāya bahuno janassa anatthāya ahitāya dukkhāya devamanussānaṃ. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, vivādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa vivādamūlassa pahānāya vāyameyyātha. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, vivādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā na samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa vivādamūlassa [Pg.213] āyatiṃ anavassavāya paṭipajjeyyātha. Evametassa pāpakassa vivādamūlassa pahānaṃ hoti. Evametassa pāpakassa vivādamūlassa āyatiṃ anavassavo hoti. 216. ’Was ist die Wurzel der Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten? Sechs Wurzeln des Streits sind die Wurzel der Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten. Auch drei unheilsame Wurzeln sind die Wurzel der Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten, und auch drei heilsame Wurzeln sind die Wurzel der Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten. Welches sind die sechs Wurzeln des Streits, die Wurzel der Rechtsangelegenheit aus Streitigkeiten sind? Hierbei, ihr Mönche, ist ein Mönch zornig und grollsüchtig. Jener Mönch, ihr Mönche, der zornig und grollsüchtig ist, lebt ohne Ehrfurcht und ohne Gehorsam gegenüber dem Lehrer, lebt ohne Ehrfurcht und ohne Gehorsam gegenüber dem Dhamma, lebt ohne Ehrfurcht und ohne Gehorsam gegenüber dem Saṅgha und erfüllt die Schulungsregeln nicht vollkommen. Jener Mönch, ihr Mönche, der ohne Ehrfurcht und ohne Gehorsam gegenüber dem Lehrer lebt ... gegenüber dem Dhamma ... gegenüber dem Saṅgha ... und die Schulungsregeln nicht vollkommen erfüllt, der erzeugt Streit im Saṅgha. Ein solcher Streit gereicht vielen Menschen zum Unheil, vielen Menschen zum Unglück, zum Schaden, zum Unsegen und zum Leiden von Göttern und Menschen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel des Streits in euch selbst oder außerhalb wahrnehmt, dann solltet ihr euch, ihr Mönche, um die Überwindung genau dieser üblen Wurzel des Streits bemühen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel des Streits weder in euch selbst noch außerhalb wahrnehmt, dann solltet ihr, ihr Mönche, so üben, dass genau diese üble Wurzel des Streits in der Zukunft nicht mehr aufkommt. So geschieht die Überwindung dieser üblen Wurzel des Streits. So geschieht es, dass diese üble Wurzel des Streits in der Zukunft nicht mehr aufkommt.‘ ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, bhikkhu makkhī hoti paḷāsī…pe… issukī hoti maccharī, saṭho hoti māyāvī, pāpiccho hoti micchādiṭṭhī, sandiṭṭhiparāmāsī hoti ādhānaggāhī duppaṭinissaggī. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sandiṭṭhiparāmāsī hoti ādhānaggāhī duppaṭinissaggī, so sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi agāravo viharati appatisso, saṅghepi agāravo viharati appatisso, sikkhāyapi na paripūrakārī hoti. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi…pe… saṅghepi…pe… sikkhāyapi na paripūrakārī, so saṅghe vivādaṃ janeti. Yo hoti vivādo bahujanāhitāya bahujanāsukhāya bahuno janassa anatthāya ahitāya dukkhāya devamanussānaṃ. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, vivādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa vivādamūlassa pahānāya vāyameyyātha. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, vivādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā na samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa vivādamūlassa āyatiṃ anavassavāya paṭipajjeyyātha. Evametassa pāpakassa vivādamūlassa pahānaṃ hoti. Evametassa pāpakassa vivādamūlassa āyatiṃ anavassavo hoti. Imāni cha vivādamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ. „Wiederum, ihr Mönche: Ein Mönch ist abwertend und herablassend ... neidisch und geizig, hinterlistig und betrügerisch, von üblem Begehren und von falscher Ansicht, einer, der eigensinnig an seinen eigenen Ansichten festhält, sie starrsinnig ergreift und nur schwer davon ablässt. Wer immer, ihr Mönche, ein solcher Mönch ist, der hartnäckig an seinen eigenen Ansichten festhält, sie starrsinnig ergreift und schwer davon ablässt, der lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Lehrer; er lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Dhamma; er lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Sangha; und auch in der Schulung ist er einer, der sie nicht vollkommen erfüllt. Wer immer, ihr Mönche, ein solcher Mönch ist, der ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Lehrer lebt, gegenüber dem Dhamma ... gegenüber dem Sangha ... und die Schulung nicht vollkommen erfüllt, der erzeugt im Sangha Streit. Ein solcher Streit gereicht zum Unheil vieler, zum Unglück vieler, zum Nachteil, zum Unheil und zum Leiden vieler Menschen, sowohl von Göttern als auch von Menschen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel des Streits in euch selbst oder bei anderen wahrnehmt, dann solltet ihr euch, ihr Mönche, um die Überwindung eben dieser üblen Wurzel des Streits bemühen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel des Streits weder in euch selbst noch bei anderen wahrnehmt, dann solltet ihr, ihr Mönche, so praktizieren, dass eben diese üble Wurzel des Streits in Zukunft nicht mehr entsteht. Auf diese Weise geschieht die Überwindung dieser üblen Wurzel des Streits. Auf diese Weise kommt es zum künftigen Nicht-Entstehen dieser üblen Wurzel des Streits. Diese sechs sind die Wurzeln des Streits, die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Streits (vivādādhikaraṇa).“ ‘‘Katamāni tīṇi akusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū luddhacittā vivadanti, duṭṭhacittā vivadanti, mūḷhacittā vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā, vinayoti vā avinayoti vā, bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti vā abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti vā, āciṇṇaṃ tathāgatenāti vā anāciṇṇaṃ tathāgatenāti vā, paññattaṃ tathāgatenāti vā appaññattaṃ tathāgatenāti vā, āpattīti vā anāpattīti vā, lahukā āpattīti vā garukā āpattīti vā, sāvasesā āpattīti vā anavasesā āpattīti vā, duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Imāni tīṇi akusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ. „Welches sind die drei unheilsamen Wurzeln, die die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Streits bilden? Da streiten, ihr Mönche, Mönche mit gierigem Geist, mit hasserfülltem Geist oder mit verblendetem Geist: ‚Dies ist Dhamma‘ oder ‚Dies ist nicht Dhamma‘; ‚Dies ist Vinaya‘ oder ‚Dies ist nicht Vinaya‘; ‚Dies wurde vom Tathāgata gesprochen und verkündet‘ oder ‚Dies wurde nicht vom Tathāgata gesprochen und verkündet‘; ‚Dies wurde vom Tathāgata praktiziert‘ oder ‚Dies wurde nicht vom Tathāgata praktiziert‘; ‚Dies wurde vom Tathāgata festgelegt‘ oder ‚Dies wurde nicht vom Tathāgata festgelegt‘; ‚Dies ist eine Verfehlung‘ oder ‚Dies ist keine Verfehlung‘; ‚Dies ist eine leichte Verfehlung‘ oder ‚Dies ist eine schwere Verfehlung‘; ‚Dies ist eine Verfehlung mit verbleibendem Rest‘ oder ‚Dies ist eine Verfehlung ohne verbleibenden Rest‘; ‚Dies ist eine grobe Verfehlung‘ oder ‚Dies ist keine grobe Verfehlung‘. Diese drei unheilsamen Wurzeln sind die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Streits.“ ‘‘Katamāni [Pg.214] tīṇi kusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū aluddhacittā vivadanti, aduṭṭhacittā vivadanti, amūḷhacittā vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā…pe… duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Imāni tīṇi kusalamūlāni vivādādhikaraṇassa mūlaṃ. „Welches sind die drei heilsamen Wurzeln, die die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Streits bilden? Da streiten, ihr Mönche, Mönche mit ungierigem Geist, mit hasserfüllungsfreiem Geist oder mit unverblendetem Geist: ‚Dies ist Dhamma‘ oder ‚Dies ist nicht Dhamma‘ ... ‚Dies ist eine grobe Verfehlung‘ oder ‚Dies ist keine grobe Verfehlung‘. Diese drei heilsamen Wurzeln sind die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Streits.“ 217. ‘‘Anuvādādhikaraṇassa kiṃ mūlaṃ? Cha anuvādamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. Tīṇipi akusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ, tīṇipi kusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ, kāyopi anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ, vācāpi anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. ‘‘Katamāni cha anuvādamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu kodhano hoti upanāhī. Yo so, bhikkhave, bhikkhu kodhano hoti upanāhī, so sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi agāravo viharati appatisso, saṅghepi agāravo viharati appatisso, sikkhāyapi na paripūrakārī hoti. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi…pe… saṅghepi…pe… sikkhāyapi na paripūrakārī, so saṅghe anuvādaṃ janeti. Yo hoti anuvādo bahujanāhitāya bahujanāsukhāya bahuno janassa anatthāya ahitāya dukkhāya devamanussānaṃ. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, anuvādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa anuvādamūlassa pahānāya vāyameyyātha. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, anuvādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā na samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa anuvādamūlassa āyatiṃ anavassavāya paṭipajjeyyātha. Evametassa pāpakassa anuvādamūlassa pahānaṃ hoti. Evametassa pāpakassa anuvādamūlassa āyatiṃ anavassavo hoti. 217. „Was ist die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen (anuvādādhikaraṇa)? Sechs Wurzeln der Anschuldigung sind die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen. Auch die drei unheilsamen Wurzeln sind die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen; auch die drei heilsamen Wurzeln sind die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen; auch der Körper ist die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen; auch die Rede ist die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen. Welches sind die sechs Wurzeln der Anschuldigung, die die Grundlage für eine Rechtsangelegenheit wegen Anschuldigungen bilden? Da ist, ihr Mönche, ein Mönch zornig und nachtragend. Wer immer, ihr Mönche, ein solcher Mönch ist, der zornig und nachtragend ist, der lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Lehrer; er lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Dhamma; er lebt ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Sangha; und auch in der Schulung ist er einer, der sie nicht vollkommen erfüllt. Wer immer, ihr Mönche, ein solcher Mönch ist, der ohne Respekt und ohne Ehrfurcht gegenüber dem Lehrer lebt, gegenüber dem Dhamma ... gegenüber dem Sangha ... und die Schulung nicht vollkommen erfüllt, der erzeugt im Sangha Anschuldigungen. Solche Anschuldigungen gereichen zum Unheil vieler, zum Unglück vieler, zum Nachteil, zum Unheil und zum Leiden vieler Menschen, sowohl von Göttern als auch von Menschen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel der Anschuldigung in euch selbst oder bei anderen wahrnehmt, dann solltet ihr euch, ihr Mönche, um die Überwindung eben dieser üblen Wurzel der Anschuldigung bemühen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel der Anschuldigung weder in euch selbst noch bei anderen wahrnehmt, dann solltet ihr, ihr Mönche, so praktizieren, dass eben diese üble Wurzel der Anschuldigung in Zukunft nicht mehr entsteht. Auf diese Weise geschieht die Überwindung dieser üblen Wurzel der Anschuldigung. Auf diese Weise kommt es zum künftigen Nicht-Entstehen dieser üblen Wurzel der Anschuldigung.“ ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, bhikkhu makkhī hoti paḷāsī…pe… issukī hoti maccharī, saṭho hoti māyāvī, pāpiccho hoti micchādiṭṭhī, sandiṭṭhiparāmāsī hoti ādhānaggāhī duppaṭinissaggī. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sandiṭṭhiparāmāsī hoti ādhānaggāhī duppaṭinissaggī, so sattharipi agāravo viharati appatisso, dhammepi agāravo viharati appatisso, saṅghepi agāravo viharati appatisso, sikkhāyapi na paripūrakārī hoti. Yo so, bhikkhave, bhikkhu sattharipi agāravo viharati appatisso[Pg.215], dhammepi…pe… saṅghepi…pe… sikkhāyapi na paripūrakārī, so saṅghe anuvādaṃ janeti. Yo hoti anuvādo bahujanāhitāya bahujanāsukhāya bahuno janassa anatthāya ahitāya dukkhāya devamanussānaṃ. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, anuvādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa anuvādamūlassa pahānāya vāyameyyātha. Evarūpañce tumhe, bhikkhave, anuvādamūlaṃ ajjhattaṃ vā bahiddhā vā na samanupasseyyātha, tatra tumhe, bhikkhave, tasseva pāpakassa anuvādamūlassa āyattiṃ anavassavāya paṭipajjeyyātha. Evametassa pāpakassa anuvādamūlassa pahānaṃ hoti. Evametassa pāpakassa anuvādamūlassa āyatiṃ anavassavo hoti. Imāni cha anuvādamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. "Ferner, ihr Mönche: Ein Mönch ist undankbar und herrschsüchtig... neidig und geizig, arglistig und betrügerisch, von schlechten Wünschen erfüllt und von falscher Ansicht, er hält starr an seinen eigenen Ansichten fest und ist schwer davon abzubringen. Ein Mönch, ihr Mönche, der starr an seinen eigenen Ansichten festhält und schwer davon abzubringen ist, lebt ohne Respekt und Ehrerbietung gegenüber dem Lehrer, lebt ohne Respekt und Ehrerbietung gegenüber dem Dhamma, lebt ohne Respekt und Ehrerbietung gegenüber dem Sangha und erfüllt die Schulung nicht gewissenhaft. Ein Mönch, ihr Mönche, der ohne Respekt und Ehrerbietung gegenüber dem Lehrer lebt... gegenüber dem Dhamma... gegenüber dem Sangha... und die Schulung nicht gewissenhaft erfüllt, der verursacht Anschuldigungen im Sangha. Solch eine Anschuldigung geschieht zum Unwohl vieler, zum Unglück vieler, zum Schaden, zum Unwohl und zum Leid vieler Menschen sowie von Göttern und Menschen. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel der Anschuldigung in euch selbst oder bei anderen erkennt, dann solltet ihr euch darum bemühen, eben diese böse Wurzel der Anschuldigung aufzugeben. Wenn ihr, ihr Mönche, eine solche Wurzel der Anschuldigung weder in euch selbst noch bei anderen erkennt, dann solltet ihr so praktizieren, dass eben diese böse Wurzel der Anschuldigung in Zukunft nicht mehr entsteht. Wenn man sich so bemüht, wird diese böse Wurzel der Anschuldigung aufgegeben. Wenn man so praktiziert, entsteht diese böse Wurzel der Anschuldigung in Zukunft nicht mehr. Diese sechs Wurzeln der Anschuldigung sind die Ursachen für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung." ‘‘Katamāni tīṇi akusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ luddhacittā anuvadanti, duṭṭhacittā anuvadanti, mūḷhacittā anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācāravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Imāni tīṇi akusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. "Welche drei unheilsamen Wurzeln sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung? Hierbei, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen anderen Mönch mit einem gierigen Geist, sie beschuldigen ihn mit einem hasserfüllten Geist oder sie beschuldigen ihn mit einem verblendeten Geist – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Tugendregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen die Lebensführung. Diese drei unheilsamen Wurzeln sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung." ‘‘Katamāni tīṇi kusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ aluddhacittā anuvadanti, aduṭṭhacittā anuvadanti, amūḷhacittā anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācaravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Imāni tīṇi kusalamūlāni anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. "Welche drei heilsamen Wurzeln sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung? Hierbei, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen anderen Mönch mit einem Geist frei von Gier, sie beschuldigen ihn mit einem Geist frei von Hass oder sie beschuldigen ihn mit einem Geist frei von Verblendung – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Tugendregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen die Lebensführung. Diese drei heilsamen Wurzeln sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung." ‘‘Katamo kāyo anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idhekacco dubbaṇṇo hoti, duddassiko, okoṭimako, bahvābādho, kāṇo vā, kuṇī vā, khañjo vā, pakkhahato vā, yena naṃ anuvadanti. Ayaṃ kāyo anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. "Inwiefern ist der Körper eine Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung? Hierbei ist jemand von unansehnlichem Äußeren, hässlich anzuschauen, zwergenhaft, viel kränkelnd, blind, verkrüppelt, lahm oder gelähmt, und deswegen beschuldigt man ihn. Dies ist der Körper als Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung." ‘‘Katamā vācā anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ? Idhekacco dubbaco hoti, mammano, eḷagalavāco, yāya naṃ anuvadanti. Ayaṃ vācā anuvādādhikaraṇassa mūlaṃ. "Inwiefern ist die Rede eine Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung? Hierbei ist jemand schwer von Begriff (oder widerspenstig in der Rede), stotternd oder er hat eine sabbernde Aussprache, und deswegen beschuldigt man ihn. Dies ist die Rede als Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Anschuldigung." 218. ‘‘Āpattādhikaraṇassa kiṃ mūlaṃ? Cha āpattisamuṭṭhānā āpattādhikaraṇassa mūlaṃ. Atthāpatti kāyato samuṭṭhāti, na vācato, na [Pg.216] cittato. Atthāpatti vācato samuṭṭhāti, na kāyato, na cittato. Atthāpatti kāyato ca vācato ca samuṭṭhāti, na cittato. Atthāpatti kāyato ca cittato ca samuṭṭhāti, na vācato. Atthāpatti vācato ca cittato ca samuṭṭhāti, na kāyato. Atthāpatti kāyato ca vācato ca cittato ca samuṭṭhāti. Ime cha āpattisamuṭṭhānā āpattādhikaraṇassa mūlaṃ. 218. "Was ist die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Vergehen? Die sechs Entstehungsweisen von Vergehen sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Vergehen. Es gibt ein Vergehen, das durch den Körper entsteht, aber nicht durch die Rede und nicht durch den Geist. Es gibt ein Vergehen, das durch die Rede entsteht, aber nicht durch den Körper und nicht durch den Geist. Es gibt ein Vergehen, das durch den Körper und durch die Rede entsteht, aber nicht durch den Geist. Es gibt ein Vergehen, das durch den Körper und durch den Geist entsteht, aber nicht durch die Rede. Es gibt ein Vergehen, das durch die Rede und durch den Geist entsteht, aber nicht durch den Körper. Es gibt ein Vergehen, das durch den Körper, durch die Rede und durch den Geist entsteht. Diese sechs Entstehungsweisen von Vergehen sind die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Vergehen." 219. ‘‘Kiccādhikaraṇassa kiṃ mūlaṃ? Kiccādhikaraṇassa ekaṃ mūlaṃ – saṅgho. 219. "Was ist die Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Verpflichtungen? Es gibt eine einzige Grundlage für einen Rechtsstreit wegen Verpflichtungen – der Sangha." 220. ‘‘Vivādādhikaraṇaṃ kusalaṃ, akusalaṃ, abyākataṃ. Vivādādhikaraṇaṃ siyā kusalaṃ, siyā akusalaṃ, siyā abyākataṃ. Tattha katamaṃ vivādādhikaraṇaṃ kusalaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū kusalacittā vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā…pe… duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Yaṃ tattha bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo nānāvādo aññathāvādo vipaccatāya vohāro medhagaṃ – idaṃ vuccati vivādādhikaraṇaṃ kusalaṃ. 220. "Ein Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten kann heilsam, unheilsam oder neutral sein. Ein Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten mag heilsam sein, mag unheilsam sein, mag neutral sein. Was davon ist ein heilsamer Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten? Hierbei, ihr Mönche, streiten Mönche mit heilsamer Gesinnung darüber, was das Dhamma oder was nicht das Dhamma ist... oder ob es ein schweres Vergehen oder ein leichtes Vergehen ist. Was es dabei an Zank, Streit, Hader, Meinungsverschiedenheit, Widerspruch, Andersrede, verletzender Rede oder Wortgefecht gibt – dies nennt man einen heilsamen Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten." ‘‘Tattha katamaṃ vivādādhikaraṇaṃ akusalaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū akusalacittā vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā…pe… duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Yaṃ tattha bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo nānāvādo aññathāvādo vipaccatāya vohāro medhagaṃ – idaṃ vuccati vivādādhikaraṇaṃ akusalaṃ. "Was davon ist ein unheilsamer Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten? Hierbei, ihr Mönche, streiten Mönche mit unheilsamer Gesinnung darüber, was das Dhamma oder was nicht das Dhamma ist... oder ob es ein schweres Vergehen oder ein leichtes Vergehen ist. Was es dabei an Zank, Streit, Hader, Meinungsverschiedenheit, Widerspruch, Andersrede, verletzender Rede oder Wortgefecht gibt – dies nennt man einen unheilsamen Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten." ‘‘Tattha katamaṃ vivādādhikaraṇaṃ abyākataṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū abyākatacittā vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā…pe… duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Yaṃ tattha bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo nānāvādo aññathāvādo vipaccatāya vohāro medhagaṃ – idaṃ vuccati vivādādhikaraṇaṃ abyākataṃ. "Was davon ist ein neutraler Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten? Hierbei, ihr Mönche, streiten Mönche mit neutraler Gesinnung darüber, was das Dhamma oder was nicht das Dhamma ist... oder ob es ein schweres Vergehen oder ein leichtes Vergehen ist. Was es dabei an Zank, Streit, Hader, Meinungsverschiedenheit, Widerspruch, Andersrede, verletzender Rede oder Wortgefecht gibt – dies nennt man einen neutralen Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheiten." 221. ‘‘Anuvādādhikaraṇaṃ kusalaṃ, akusalaṃ, abyākataṃ. Anuvādādhikaraṇaṃ siyā kusalaṃ, siyā akusalaṃ, siyā abyākataṃ. Tattha katamaṃ anuvādādhikaraṇaṃ kusalaṃ? Idha, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ kusalacittā anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācāravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Yo tattha anuvādo anuvadanā anullapanā anubhaṇanā [Pg.217] anusampavaṅkatā abbhussahanatā anubalappadānaṃ – idaṃ vuccati anuvādādhikaraṇaṃ kusalaṃ. 221. Ist die Rechtsfrage wegen Anschuldigung (Anuvādādhikaraṇa) heilsam, unheilsam oder unbestimmt? Die Rechtsfrage wegen Anschuldigung kann heilsam sein, sie kann unheilsam sein, sie kann unbestimmt sein. Was ist dabei die heilsame Rechtsfrage wegen Anschuldigung? Hier, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch mit heilsamer Gesinnung – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Sittenregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt. Was dabei an Anschuldigung, Bezichtigung, Behauptung, Aussage, Bestreben, Bemühen und Unterstützung vorliegt – dies wird die heilsame Rechtsfrage wegen Anschuldigung genannt. ‘‘Tattha katamaṃ anuvādādhikaraṇaṃ akusalaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ akusalacittā anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācāravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Yo tattha anuvādo anuvadanā anullapanā anubhaṇanā anusampavaṅkatā abbhussahanatā anubalappadānaṃ – idaṃ vuccati anuvādādhikaraṇaṃ akusalaṃ. Was ist dabei die unheilsame Rechtsfrage wegen Anschuldigung? Hier jedoch, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch mit unheilsamer Gesinnung – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Sittenregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt. Was dabei an Anschuldigung, Bezichtigung, Behauptung, Aussage, Bestreben, Bemühen und Unterstützung vorliegt – dies wird die unheilsame Rechtsfrage wegen Anschuldigung genannt. ‘‘Tattha katamaṃ anuvādādhikaraṇaṃ abyākataṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ abyākatacittā anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācāravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Yo tattha anuvādo anuvadanā anullapanā anubhaṇanā anusampavaṅkatā abbhussahanatā anubalappadānaṃ – idaṃ vuccati anuvādādhikaraṇaṃ abyākataṃ. Was ist dabei die unbestimmte Rechtsfrage wegen Anschuldigung? Hier jedoch, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch mit unbestimmter Gesinnung – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Sittenregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt. Was dabei an Anschuldigung, Bezichtigung, Behauptung, Aussage, Bestreben, Bemühen und Unterstützung vorliegt – dies wird die unbestimmte Rechtsfrage wegen Anschuldigung genannt. 222. ‘‘Āpattādhikaraṇaṃ kusalaṃ, akusalaṃ, abyākataṃ? Āpattādhikaraṇaṃ siyā akusalaṃ, siyā abyākataṃ; natthi āpattādhikaraṇaṃ kusalaṃ. Tattha katamaṃ āpattādhikaraṇaṃ akusalaṃ? Yaṃ jānanto sañjānanto cecca abhivitaritvā vītikkamo – idaṃ vuccati āpattādhikaraṇaṃ akusalaṃ. 222. Ist die Rechtsfrage wegen Vergehen (Āpattādhikaraṇa) heilsam, unheilsam oder unbestimmt? Die Rechtsfrage wegen Vergehen kann unheilsam sein, sie kann unbestimmt sein; es gibt keine heilsame Rechtsfrage wegen Vergehen. Was ist dabei die unheilsame Rechtsfrage wegen Vergehen? Wenn jemand wissend, bewusst, mit Absicht und nach Überwindung der Hemmung eine Übertretung begeht – dies wird die unheilsame Rechtsfrage wegen Vergehen genannt. ‘‘Tattha katamaṃ āpattādhikaraṇaṃ abyākataṃ? Yaṃ ajānanto asañjānanto acecca anabhivitaritvā vītikkamo – idaṃ vuccati āpattādhikaraṇaṃ abyākataṃ. Was ist dabei die unbestimmte Rechtsfrage wegen Vergehen? Wenn jemand unwissend, unbewusst, ohne Absicht und ohne Überwindung der Hemmung eine Übertretung begeht – dies wird die unbestimmte Rechtsfrage wegen Vergehen genannt. 223. ‘‘Kiccādhikaraṇaṃ kusalaṃ, akusalaṃ, abyākataṃ? Kiccādhikaraṇaṃ siyā kusalaṃ, siyā akusalaṃ, siyā abyākataṃ. Tattha katamaṃ kiccādhikaraṇaṃ kusalaṃ? Yaṃ saṅgho kusalacitto kammaṃ karoti – apalokanakammaṃ, ñattikammaṃ, ñattidutiyakammaṃ, ñatticatutthakammaṃ – idaṃ vuccati kiccādhikaraṇaṃ kusalaṃ. 223. Ist die Rechtsfrage wegen Amtshandlungen (Kiccādhikaraṇa) heilsam, unheilsam oder unbestimmt? Die Rechtsfrage wegen Amtshandlungen kann heilsam sein, sie kann unheilsam sein, sie kann unbestimmt sein. Was ist dabei die heilsame Rechtsfrage wegen Amtshandlungen? Wenn der Sangha mit heilsamer Gesinnung eine Rechtshandlung vollzieht – eine Handlung der Bekanntgabe (Apalokana), eine Handlung mit bloßem Antrag (Ñatti), eine Handlung mit Antrag und zweiter Lesung (Ñattidutiya) oder eine Handlung mit Antrag und vierter Lesung (Ñatticatuttha) – dies wird die heilsame Rechtsfrage wegen Amtshandlungen genannt. ‘‘Tattha katamaṃ kiccādhikaraṇaṃ akusalaṃ? Yaṃ saṅgho akusalacitto kammaṃ karoti – apalokanakammaṃ, ñattikammaṃ, ñattidutiyakammaṃ, ñatticatutthakammaṃ – idaṃ vuccati kiccādhikaraṇaṃ akusalaṃ. Was ist dabei die unheilsame Rechtsfrage wegen Amtshandlungen? Wenn der Sangha mit unheilsamer Gesinnung eine Rechtshandlung vollzieht – eine Handlung der Bekanntgabe, eine Handlung mit bloßem Antrag, eine Handlung mit Antrag und zweiter Lesung oder eine Handlung mit Antrag und vierter Lesung – dies wird die unheilsame Rechtsfrage wegen Amtshandlungen genannt. ‘‘Tattha [Pg.218] katamaṃ kiccādhikaraṇaṃ abyākataṃ? Yaṃ saṅgho abyākatacitto kammaṃ karoti – apalokanakammaṃ, ñattikammaṃ, ñattidutiyakammaṃ, ñatticatutthakammaṃ – idaṃ vuccati kiccādhikaraṇaṃ abyākataṃ. Was ist dabei die unbestimmte Rechtsfrage wegen Amtshandlungen? Wenn der Sangha mit unbestimmter Gesinnung eine Rechtshandlung vollzieht – eine Handlung der Bekanntgabe, eine Handlung mit bloßem Antrag, eine Handlung mit Antrag und zweiter Lesung oder eine Handlung mit Antrag und vierter Lesung – dies wird die unbestimmte Rechtsfrage wegen Amtshandlungen genannt. 224. ‘‘Vivādo vivādādhikaraṇaṃ, vivādo no adhikaraṇaṃ, adhikaraṇaṃ no vivādo, adhikaraṇañceva vivādo ca. Siyā vivādo vivādādhikaraṇaṃ, siyā vivādo no adhikaraṇaṃ, siyā adhikaraṇaṃ no vivādo, siyā adhikaraṇañceva vivādo ca. 224. Ist ein Streit eine Rechtsfrage wegen Streit? Ist ein Streit keine Rechtsfrage? Ist eine Rechtsfrage kein Streit? Ist es sowohl eine Rechtsfrage als auch ein Streit? Es kann sein, dass ein Streit eine Rechtsfrage wegen Streit ist; es kann sein, dass ein Streit keine Rechtsfrage ist; es kann sein, dass eine Rechtsfrage kein Streit ist; es kann sein, dass es sowohl eine Rechtsfrage als auch ein Streit ist. ‘‘Tattha katamo vivādo vivādādhikaraṇaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā…pe… duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. Yaṃ tattha bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo nānāvādo aññathāvādo vipaccatāya vohāro medhagaṃ – ayaṃ vivādo vivādādhikaraṇaṃ. Welcher Streit ist dabei eine Rechtsfrage wegen Streit? Hier jedoch, ihr Mönche, streiten Mönche: 'Es ist die Lehre' oder 'Es ist nicht die Lehre' ... oder ... 'Es ist ein schweres Vergehen' oder 'Es ist kein schweres Vergehen'. Was dabei an Gezänk, Zank, Streitigkeit, Widerstreit, Meinungsverschiedenheit, abweichender Rede, Äußerung zum Verdruss und Wortgefecht vorliegt – dieser Streit ist eine Rechtsfrage wegen Streit. ‘‘Tattha katamo vivādo no adhikaraṇaṃ? Mātāpi puttena vivadati, puttopi mātarā vivadati, pitāpi puttena vivadati, puttopi pitarā vivadati, bhātāpi bhātarā vivadati, bhātāpi bhaginiyā vivadati, bhaginīpi bhātarā vivadati, sahāyopi sahāyena vivadati – ayaṃ vivādo no adhikaraṇaṃ. Welcher Streit ist dabei keine Rechtsfrage? Auch eine Mutter streitet mit ihrem Sohn, auch ein Sohn streitet mit seiner Mutter; auch ein Vater streitet mit seinem Sohn, auch ein Sohn streitet mit seinem Vater; auch ein Bruder streitet mit seinem Bruder, auch ein Bruder streitet mit seiner Schwester, auch eine Schwester streitet mit ihrem Bruder; auch ein Freund streitet mit seinem Freund – dieser Streit ist keine Rechtsfrage. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇaṃ no vivādo? Anuvādādhikaraṇaṃ, āpattādhikaraṇaṃ, kiccādhikaraṇaṃ – idaṃ adhikaraṇaṃ no vivādo. Welche Rechtsfrage ist dabei kein Streit? Die Rechtsfrage wegen Anschuldigung, die Rechtsfrage wegen Vergehen, die Rechtsfrage wegen Amtshandlungen – diese Rechtsfrage ist kein Streit. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇañceva vivādo ca? Vivādādhikaraṇaṃ adhikaraṇañceva vivādo ca. Was ist dabei sowohl eine Rechtsfrage als auch ein Streit? Die Rechtsfrage wegen Streit ist sowohl eine Rechtsfrage als auch ein Streit. 225. ‘‘Anuvādo anuvādādhikaraṇaṃ, anuvādo no adhikaraṇaṃ, adhikaraṇaṃ no anuvādo, adhikaraṇañceva anuvādo ca. Siyā anuvādo anuvādādhikaraṇaṃ, siyā anuvādo no adhikaraṇaṃ, siyā adhikaraṇaṃ no anuvādo, siyā adhikaraṇañceva anuvādo ca. 225. Ist eine Anschuldigung eine Rechtsfrage wegen Anschuldigung? Ist eine Anschuldigung keine Rechtsfrage? Ist eine Rechtsfrage keine Anschuldigung? Ist es sowohl eine Rechtsfrage als auch eine Anschuldigung? Es kann sein, dass eine Anschuldigung eine Rechtsfrage wegen Anschuldigung ist; es kann sein, dass eine Anschuldigung keine Rechtsfrage ist; es kann sein, dass eine Rechtsfrage keine Anschuldigung ist; es kann sein, dass es sowohl eine Rechtsfrage als auch eine Anschuldigung ist. ‘‘Tattha katamo anuvādo anuvādādhikaraṇaṃ? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ anuvadanti – sīlavipattiyā vā, ācāravipattiyā vā, diṭṭhivipattiyā vā, ājīvavipattiyā vā. Yo tattha anuvādo anuvadanā anullapanā anubhaṇanā [Pg.219] anusampavaṅkatā abbhussahanatā anubalappadānaṃ – ayaṃ anuvādo anuvādādhikaraṇaṃ. Welche Anschuldigung ist dabei eine Rechtsfrage wegen Anschuldigung? Hier jedoch, ihr Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch – sei es wegen eines Verstoßes gegen die Sittenregeln, wegen eines Verstoßes gegen die gute Führung, wegen eines Verstoßes gegen die rechte Ansicht oder wegen eines Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt. Was dabei an Anschuldigung, Bezichtigung, Behauptung, Aussage, Bestreben, Bemühen und Unterstützung vorliegt – diese Anschuldigung ist eine Rechtsfrage wegen Anschuldigung. ‘‘Tattha katamo anuvādo no adhikaraṇaṃ? Mātāpi puttaṃ anuvadati, puttopi mātaraṃ anuvadati, pitāpi puttaṃ anuvadati, puttopi pitaraṃ anuvadati, bhātāpi bhātaraṃ anuvadati, bhātāpi bhaginiṃ anuvadati, bhaginīpi bhātaraṃ anuvadati, sahāyopi sahāyaṃ anuvadati – ayaṃ anuvādo no adhikaraṇaṃ. Welche Anschuldigung ist dabei keine Rechtsfrage? Auch eine Mutter beschuldigt ihren Sohn, auch ein Sohn beschuldigt seine Mutter; auch ein Vater beschuldigt seinen Sohn, auch ein Sohn beschuldigt seinen Vater; auch ein Bruder beschuldigt seinen Bruder, auch ein Bruder beschuldigt seine Schwester, auch eine Schwester beschuldigt ihren Bruder; auch ein Freund beschuldigt seinen Freund – diese Anschuldigung ist keine Rechtsfrage. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇaṃ no anuvādo? Āpattādhikaraṇaṃ, kiccādhikaraṇaṃ, vivādādhikaraṇaṃ – idaṃ adhikaraṇaṃ no anuvādo. Welche Rechtssache ist dabei keine Anschuldigung? Die Vergehens-Rechtssache, die Handlungs-Rechtssache und die Streit-Rechtssache – diese sind Rechtssachen, aber keine Anschuldigungen. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇañceva anuvādo ca? Anuvādādhikaraṇaṃ adhikaraṇañceva anuvādo ca. Welche ist dabei sowohl eine Rechtssache als auch eine Anschuldigung? Die Anschuldigungs-Rechtssache ist sowohl eine Rechtssache als auch eine Anschuldigung. 226. ‘‘Āpatti āpattādhikaraṇaṃ, āpatti no adhikaraṇaṃ, adhikaraṇaṃ no āpatti, adhikaraṇañceva āpatti ca. Siyā āpatti āpattādhikaraṇaṃ, siyā āpatti no adhikaraṇaṃ, siyā adhikaraṇaṃ no āpatti, siyā adhikaraṇañceva āpatti ca. ‘‘Tattha katamaṃ āpatti āpattādhikaraṇaṃ? Pañcapi āpattikkhandhā āpattādhikaraṇaṃ, sattapi āpattikkhandhā āpattādhikaraṇaṃ – ayaṃ āpatti āpattādhikaraṇaṃ. 226. Ist ein Vergehen eine Vergehens-Rechtssache? Ist ein Vergehen keine Rechtssache? Ist eine Rechtssache kein Vergehen? Ist es sowohl eine Rechtssache als auch ein Vergehen? Es kann sein, dass ein Vergehen eine Vergehens-Rechtssache ist; es kann sein, dass ein Vergehen keine Rechtssache ist; es kann sein, dass eine Rechtssache kein Vergehen ist; es kann sein, dass es sowohl eine Rechtssache als auch ein Vergehen ist. Welches Vergehen ist dabei eine Vergehens-Rechtssache? Die fünf Gruppen von Vergehen sind eine Vergehens-Rechtssache, ebenso sind die sieben Gruppen von Vergehen eine Vergehens-Rechtssache – dieses Vergehen ist eine Vergehens-Rechtssache. ‘‘Tattha katamaṃ āpatti no adhikaraṇaṃ? Sotāpatti samāpatti – ayaṃ āpatti no adhikaraṇaṃ. Welches Vergehen ist dabei keine Rechtssache? Die Erlangung des Stromeintritts (Sotāpatti) und das Verweilen in einer geistigen Errungenschaft (Samāpatti) – dieses 'Eintreten' (āpatti) ist keine Rechtssache. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇaṃ no āpatti? Kiccādhikaraṇaṃ, vivādādhikaraṇaṃ, anuvādādhikaraṇaṃ – idaṃ adhikaraṇaṃ no āpatti. Welche Rechtssache ist dabei kein Vergehen? Die Handlungs-Rechtssache, die Streit-Rechtssache und die Anschuldigungs-Rechtssache – diese sind Rechtssachen, aber keine Vergehen. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇañceva āpatti ca? Āpattādhikaraṇaṃ adhikaraṇañceva āpatti ca. Welche ist dabei sowohl eine Rechtssache als auch ein Vergehen? Die Vergehens-Rechtssache ist sowohl eine Rechtssache als auch ein Vergehen. 227. ‘‘Kiccaṃ kiccādhikaraṇaṃ, kiccaṃ no adhikaraṇaṃ, adhikaraṇaṃ no kiccaṃ, adhikaraṇañceva kiccañca. Siyā kiccaṃ kiccādhikaraṇaṃ, siyā kiccaṃ no adhikaraṇaṃ, siyā adhikaraṇaṃ no kiccaṃ, siyā adhikaraṇañceva kiccañca. 227. Ist eine Amtshandlung eine Handlungs-Rechtssache? Ist eine Amtshandlung keine Rechtssache? Ist eine Rechtssache keine Amtshandlung? Ist es sowohl eine Rechtssache als auch eine Amtshandlung? Es kann sein, dass eine Amtshandlung eine Handlungs-Rechtssache ist; es kann sein, dass eine Amtshandlung keine Rechtssache ist; es kann sein, dass eine Rechtssache keine Amtshandlung ist; es kann sein, dass es sowohl eine Rechtssache als auch eine Amtshandlung ist. ‘‘Tattha [Pg.220] katamaṃ kiccaṃ kiccādhikaraṇaṃ? Yā saṅghassa kiccayatā, karaṇīyatā, apalokanakammaṃ, ñattikammaṃ, ñattidutiyakammaṃ, ñatticatutthakammaṃ – idaṃ kiccaṃ kiccādhikaraṇaṃ. Welche Amtshandlung ist dabei eine Handlungs-Rechtssache? Was auch immer die Verpflichtung des Sangha ist, die Ausführung einer Aufgabe, eine Bekanntmachung (Apalokanakamma), eine einfache Antrags-Amtshandlung (Ñattikamma), eine Antrags-Amtshandlung mit einer darauffolgenden Verkündigung (Ñattidutiyakamma) oder eine Antrags-Amtshandlung mit drei darauffolgenden Verkündigungen (Ñatticatutthakamma) – diese Amtshandlung ist eine Handlungs-Rechtssache. ‘‘Tattha katamaṃ kiccaṃ no adhikaraṇaṃ? Ācariyakiccaṃ, upajjhāyakiccaṃ, samānupajjhāyakiccaṃ, samānācariyakiccaṃ – idaṃ kiccaṃ no adhikaraṇaṃ. Welche Amtshandlung ist dabei keine Rechtssache? Die Pflicht gegenüber dem Lehrer, die Pflicht gegenüber dem Präzeptor, die Pflicht gegenüber Mitbrüdern mit dem gleichen Präzeptor und die Pflicht gegenüber Mitbrüdern mit dem gleichen Lehrer – diese Amtshandlung ist keine Rechtssache. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇaṃ no kiccaṃ? Vivādādhikaraṇaṃ, anuvādādhikaraṇaṃ, āpattādhikaraṇaṃ – idaṃ adhikaraṇaṃ no kiccaṃ. Welche Rechtssache ist dabei keine Amtshandlung? Die Streit-Rechtssache, die Anschuldigungs-Rechtssache und die Vergehens-Rechtssache – diese sind Rechtssachen, aber keine Amtshandlungen. ‘‘Tattha katamaṃ adhikaraṇañceva kiccañca? Kiccādhikaraṇaṃ adhikaraṇañceva kiccañca. Welche ist dabei sowohl eine Rechtssache als auch eine Amtshandlung? Die Handlungs-Rechtssache ist sowohl eine Rechtssache als auch eine Amtshandlung. 9. Adhikaraṇavūpasamanasamatho 9. 9. Die Beilegung von Rechtssachen Sammukhāvinayo Die Übereinkunft von Angesicht zu Angesicht 228. ‘‘Vivādādhikaraṇaṃ katihi samathehi sammati? Vivādādhikaraṇaṃ dvīhi samathehi sammati – sammukhāvinayena ca, yebhuyyasikāya ca. Siyā vivādādhikaraṇaṃ ekaṃ samathaṃ anāgamma yebhuyyasikaṃ, ekena samathena sameyya – sammukhāvinayenāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū vivadanti – dhammoti vā adhammoti vā, vinayoti vā avinayoti vā, bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti vā abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti vā, āciṇṇaṃ tathāgatenāti vā anāciṇṇaṃ tathāgatenāti vā, paññattaṃ tathāgatenāti vā apaññattaṃ tathāgatenāti vā, āpattīti vā anāpattīti vā, lahukā āpattīti vā garukā āpattīti vā, sāvasesā āpattīti vā anavasesā āpattīti vā, duṭṭhullā āpattīti vā aduṭṭhullā āpattīti vā. 228. Durch wie viele Beilegungsarten wird eine Streit-Rechtssache beigelegt? Eine Streit-Rechtssache wird durch zwei Beilegungsarten beigelegt: durch die Übereinkunft von Angesicht zu Angesicht (Sammukhāvinaya) und durch den Mehrheitsbeschluss (Yebhuyyasikā). Könnte eine Streit-Rechtssache beigelegt werden, ohne dass man auf den Mehrheitsbeschluss zurückgreift, sondern allein durch eine Beilegungsart, nämlich die Übereinkunft von Angesicht zu Angesicht? Das sollte mit 'Ja, das könnte sein' beantwortet werden. Wie ist das möglich? Wenn hier, ihr Mönche, Mönche streiten: 'Das ist die Lehre' (Dhamma) oder 'Das ist nicht die Lehre', 'Das ist die Ordensdisziplin' (Vinaya) oder 'Das ist nicht die Ordensdisziplin', 'Das wurde vom Erhabenen gesagt und verkündet' oder 'Das wurde vom Erhabenen nicht gesagt und nicht verkündet', 'Das wurde vom Erhabenen praktiziert' oder 'Das wurde vom Erhabenen nicht praktiziert', 'Das wurde vom Erhabenen festgelegt' oder 'Das wurde vom Erhabenen nicht festgelegt', 'Das ist ein Vergehen' oder 'Das ist kein Vergehen', 'Das ist ein leichtes Vergehen' oder 'Das ist ein schweres Vergehen', 'Das ist ein sühnbares Vergehen' oder 'Das ist ein unsühnbares Vergehen', 'Das ist ein grobes Vergehen' oder 'Das ist kein grobes Vergehen'. ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā. Kā ca tattha saṅghasammukhatā? Yāvatikā bhikkhū kammappattā te āgatā honti, chandārahānaṃ chando āhaṭo hoti, sammukhībhūtā na paṭikkosanti – ayaṃ tattha saṅghasammukhatā. Kā ca [Pg.221] tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā? Yena dhammena yena vinayena yena satthusāsanena taṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati – ayaṃ tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā. Kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca vivadati, yena ca vivadati, ubho atthapaccatthikā sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. Wenn jene Mönche fähig sind, diese Rechtssache beizulegen, ihr Mönche, dann nennt man dies eine beigelegte Rechtssache. Wodurch wurde sie beigelegt? Durch die Übereinkunft von Angesicht zu Angesicht. Und was gehört dabei zur Übereinkunft von Angesicht zu Angesicht? Die Anwesenheit des Sangha, die Anwesenheit der Lehre (Dhamma), die Anwesenheit der Ordensdisziplin (Vinaya) und die Anwesenheit der beteiligten Personen. Was ist dabei die Anwesenheit des Sangha? So viele Mönche, wie für die Amtshandlung qualifiziert sind, sind zusammengekommen; die Zustimmung jener, die ihre Zustimmung geben müssen, wurde überbracht; und die Anwesenden erheben keinen Einspruch – dies ist dabei die Anwesenheit des Sangha. Und was ist dabei die Anwesenheit der Lehre und der Ordensdisziplin? Gemäß der Lehre, gemäß der Ordensdisziplin und gemäß der Unterweisung des Meisters, wodurch jene Rechtssache beigelegt wird – dies ist dabei die Anwesenheit der Lehre und der Ordensdisziplin. Und was ist dabei die Anwesenheit der Personen? Sowohl jener, der den Streit führt, als auch jener, mit dem gestritten wird, beide Streitparteien sind persönlich anwesend – dies ist dabei die Anwesenheit der Personen. Wenn nun, ihr Mönche, ein Ausführender eine so beigelegte Rechtssache wieder aufrollt, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens; wenn einer, der seine Zustimmung gab, hernach darüber murrt, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Murrens. 229. ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū na sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ tasmiṃ āvāse vūpasametuṃ, tehi, bhikkhave, bhikkhūhi, yasmiṃ āvāse sambahulā bhikkhū, so āvāso gantabbo. Te ce, bhikkhave, bhikkhū taṃ āvāsaṃ gacchantā antarāmagge sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā. Kā ca tattha saṅghasammukhatā? Yāvatikā bhikkhū kammappattā te āgatā honti, chandārahānaṃ chando āhaṭo hoti, sammukhībhūtā na paṭikkosanti – ayaṃ tattha saṅghasammukhatā. Kā ca tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā? Yena dhammena yena vinayena yena satthusāsanena taṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati – ayaṃ tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā. Kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca vivadati, yena ca vivadati, ubho atthapaccatthikā sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. 229. „Mönche, wenn jene Mönche nicht in der Lage sind, jene Rechtsangelegenheit in jenem Kloster beizulegen, dann sollten jene Mönche, Mönche, zu einem Kloster gehen, in dem viele Mönche sind. Wenn jene Mönche, Mönche, auf dem Weg zu jenem Kloster in der Lage sind, jene Rechtsangelegenheit beizulegen, dann wird dies, Mönche, eine beigelegte Rechtsangelegenheit genannt. Wodurch ist sie beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya). Und was bedeutet dabei das Verfahren in Gegenwart? Die Gegenwart des Ordens (Saṅghasammukhatā), die Gegenwart der Lehre (Dhammasammukhatā), die Gegenwart der Ordensregel (Vinayasammukhatā) und die Gegenwart der Personen (Puggalasammukhatā). Was ist dabei die Gegenwart des Ordens? So viele Mönche, wie für das Rechtsgeschäft erforderlich sind, sind zusammengekommen; die Zustimmung derer, die zur Zustimmung berechtigt sind, wurde überbracht; und die Anwesenden widersprechen nicht – dies ist dabei die Gegenwart des Ordens. Was ist dabei die Gegenwart der Lehre und die Gegenwart der Ordensregel? Dass jene Rechtsangelegenheit gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters beigelegt wird – dies ist dabei die Gegenwart der Lehre und die Gegenwart der Ordensregel. Was ist dabei die Gegenwart der Personen? Sowohl derjenige, der den Streit führt, als auch derjenige, mit dem gestritten wird, beide Streitparteien sind persönlich anwesend – dies ist dabei die Gegenwart der Personen. Wenn, Mönche, eine so beigelegte Rechtsangelegenheit von einem Mönch, der an der Beilegung mitgewirkt hat, wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens; wenn ein Mönch, der seine Zustimmung gegeben hat, klagt, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Klagens.“ 230. ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū taṃ āvāsaṃ āgacchantā antarāmagge na sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, tehi, bhikkhave, bhikkhūhi, taṃ āvāsaṃ gantvā āvāsikā bhikkhū evamassu vacanīyā – ‘idaṃ kho, āvuso, adhikaraṇaṃ evaṃ jātaṃ, evaṃ samuppannaṃ; sādhāyasmantā imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasamentu dhammena vinayena satthusāsanena, yathayidaṃ adhikaraṇaṃ suvūpasantaṃ assā’ti. 230. „Mönche, wenn jene Mönche auf dem Weg zu jenem Kloster nicht in der Lage sind, jene Rechtsangelegenheit beizulegen, dann sollten jene Mönche, nachdem sie jenes Kloster erreicht haben, zu den ansässigen Mönchen wie folgt sagen: ‚Ihr Ehrwürdigen, diese Rechtsangelegenheit ist so entstanden, so aufgetreten; mögen die Ehrwürdigen diese Rechtsangelegenheit gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters so beilegen, dass diese Rechtsangelegenheit gut beigelegt wird.‘“ ‘‘Sace[Pg.222], bhikkhave, āvāsikā bhikkhū vuḍḍhatarā honti, āgantukā bhikkhū navakatarā, tehi, bhikkhave, āvāsikehi bhikkhūhi āgantukā bhikkhū evamassu vacanīyā – ‘iṅgha tumhe, āyasmanto, muhuttaṃ ekamantaṃ hotha, yāva mayaṃ mantemā’ti. Sace pana, bhikkhave, āvāsikā bhikkhū navakatarā honti, āgantukā bhikkhū vuḍḍhatarā, tehi, bhikkhave, āvāsikehi bhikkhūhi āgantukā bhikkhū evamassu vacanīyā – ‘tena hi tumhe, āyasmanto, muhuttaṃ idheva tāva hotha, yāva mayaṃ mantemā’ti. „Wenn, Mönche, die ansässigen Mönche dienstälter sind und die ankommenden Mönche jünger, dann sollten jene ansässigen Mönche zu den ankommenden Mönchen wie folgt sagen: ‚Wohlan, ihr Ehrwürdigen, bleibt für einen Moment beiseite, bis wir uns beraten haben.‘ Wenn jedoch, Mönche, die ansässigen Mönche jünger sind und die ankommenden Mönche dienstälter, dann sollten jene ansässigen Mönche zu den ankommenden Mönchen wie folgt sagen: ‚In diesem Fall, ihr Ehrwürdigen, bleibt für einen Moment genau hier, bis wir uns beraten haben.‘“ ‘‘Sace pana, bhikkhave, āvāsikānaṃ bhikkhūnaṃ mantayamānānaṃ evaṃ hoti – ‘na mayaṃ sakkoma imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ dhammena vinayena satthusāsanenā’ti, na taṃ adhikaraṇaṃ āvāsikehi bhikkhūhi sampaṭicchitabbaṃ. Sace pana, bhikkhave, āvāsikānaṃ bhikkhūnaṃ mantayamānānaṃ evaṃ hoti – ‘sakkoma mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ dhammena vinayena satthusāsanenā’ti, tehi, bhikkhave, āvāsikehi bhikkhūhi āgantukā bhikkhū evamassu vacanīyā – ‘sace tumhe, āyasmanto, amhākaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ yathājātaṃ yathāsamuppannaṃ ārocessatha, yathā ca mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasamessāma dhammena vinayena satthusāsanena tathā suvūpasantaṃ bhavissati. Evaṃ mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ sampaṭicchissāma. No ce tumhe, āyasmanto, amhākaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ yathājātaṃ yathāsamuppannaṃ ārocessatha, yathā ca mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasamessāma dhammena vinayena satthusāsanena tathā na suvūpasantaṃ bhavissati, na mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ sampaṭicchissāmā’ti. Evaṃ supariggahitaṃ kho, bhikkhave, katvā āvāsikehi bhikkhūhi taṃ adhikaraṇaṃ sampaṭicchitabbaṃ. „Wenn jedoch, Mönche, die ansässigen Mönche bei ihrer Beratung zu dem Schluss kommen: ‚Wir können diese Rechtsangelegenheit nicht gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters beilegen‘, dann sollte jene Rechtsangelegenheit von den ansässigen Mönchen nicht angenommen werden. Wenn jedoch, Mönche, die ansässigen Mönche bei ihrer Beratung zu dem Schluss kommen: ‚Wir können diese Rechtsangelegenheit gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters beilegen‘, dann sollten jene ansässigen Mönche zu den ankommenden Mönchen wie folgt sagen: ‚Wenn ihr Ehrwürdigen uns diese Rechtsangelegenheit so darlegt, wie sie entstanden und wie sie aufgetreten ist, und wenn wir diese Rechtsangelegenheit gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters beilegen, dann wird sie gut beigelegt sein. In diesem Fall werden wir diese Rechtsangelegenheit annehmen. Wenn ihr Ehrwürdigen uns diese Rechtsangelegenheit nicht so darlegt, wie sie entstanden und wie sie aufgetreten ist... dann wird sie nicht gut beigelegt sein, und wir werden diese Rechtsangelegenheit nicht annehmen.‘ Mönche, erst nachdem sie so eine klare Übereinkunft getroffen haben, sollte jene Rechtsangelegenheit von den ansässigen Mönchen angenommen werden.“ ‘‘Tehi, bhikkhave, āgantukehi bhikkhūhi āvāsikā bhikkhū evamassu vacanīyā – ‘yathājātaṃ yathāsamuppannaṃ mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ āyasmantānaṃ ārocessāma. Sace āyasmantā sakkonti ettakena vā ettakena vā antarena imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ dhammena vinayena satthusāsanena tathā suvūpasantaṃ bhavissati. Evaṃ mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ āyasmantānaṃ niyyādessāma. No ce āyasmantā sakkonti ettakena vā ettakena vā antarena imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ dhammena vinayena satthusāsanena tathā na suvūpasantaṃ bhavissati, na mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ āyasmantānaṃ niyyādessāma[Pg.223]. Mayameva imassa adhikaraṇassa sāmino bhavissāmā’ti. Evaṃ supariggahitaṃ kho, bhikkhave, katvā āgantukehi bhikkhūhi taṃ adhikaraṇaṃ āvāsikānaṃ bhikkhūnaṃ niyyādetabbaṃ. „Jene ankommenden Mönche sollten zu den ansässigen Mönchen wie folgt sagen: ‚Wir werden den Ehrwürdigen diese Rechtsangelegenheit so darlegen, wie sie entstanden und wie sie aufgetreten ist. Wenn die Ehrwürdigen in der Lage sind, diese Rechtsangelegenheit durch diesen oder jenen Grund gemäß der Lehre, gemäß der Ordensregel und gemäß der Unterweisung des Meisters beizulegen, dann wird sie gut beigelegt sein. In diesem Fall werden wir den Ehrwürdigen diese Rechtsangelegenheit übergeben. Wenn die Ehrwürdigen nicht in der Lage sind... dann werden wir den Ehrwürdigen diese Rechtsangelegenheit nicht übergeben. Wir selbst werden weiterhin die Verantwortlichen für diese Rechtsangelegenheit sein.‘ Mönche, erst nachdem sie so eine klare Übereinkunft getroffen haben, sollte jene Rechtsangelegenheit von den ankommenden Mönchen den ansässigen Mönchen übergeben werden.“ ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Wenn diese Mönche, ihr Mönche, in der Lage sind, jenen Streitfall beizulegen, so wird dies, ihr Mönche, ein beigelegter Streitfall genannt. Wodurch ist er beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya). Und was bedeutet dort ‚Verfahren in Gegenwart‘? Die Gegenwart des Ordens, die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Disziplin, die Gegenwart der betroffenen Personen ... Wenn nun, ihr Mönche, ein so beigelegter Streitfall von demjenigen, der die Entscheidung herbeigeführt hat, wieder aufgerollt wird, so liegt ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens vor; wenn derjenige, der seine Zustimmung gab, klagt, liegt ein Pācittiya-Vergehen wegen des Beklagens vor.“ Ubbāhikāyavūpasamanaṃ Beilegung durch einen Ausschuss (Ubbāhikā) 231. ‘‘Tehi ce, bhikkhave, bhikkhūhi tasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anantāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati, anujānāmi, bhikkhave, evarūpaṃ adhikaraṇaṃ ubbāhikāya vūpasametuṃ. ‘‘Dasahaṅgehi samannāgato bhikkhu ubbāhikāya sammannitabbo – sīlavā hoti, pātimokkhasaṃvarasaṃvuto viharati ācāragocarasampanno aṇumattesu vajjesu bhayadassāvī, samādāya sikkhati sikkhāpadesu; bahussuto hoti sutadharo sutasannicayo, ye te dhammā ādikalyāṇā majjhekalyāṇā pariyosānakalyāṇā sātthaṃ sabyañjanaṃ kevalaparipuṇṇaṃ parisuddhaṃ brahmacariyaṃ abhivadanti, tathārūpassa dhammā bahussutā honti, dhātā vacasā paricitā manasānupekkhitā diṭṭhiyā suppaṭividdhā; ubhayāni kho panassa pātimokkhāni vitthārena svāgatāni honti suvibhattāni suppavattīni suvinicchitāni suttaso anubyañjanaso; vinaye kho pana ṭhito hoti asaṃhīro; paṭibalo hoti ubho atthapaccatthike assāsetuṃ saññāpetuṃ nijjhāpetuṃ pekkhetuṃ pasādetuṃ; adhikaraṇasamuppādavūpasamanakusalo hoti; adhikaraṇaṃ jānāti; adhikaraṇasamudayaṃ jānāti; adhikaraṇanirodhaṃ jānāti; adhikaraṇanirodhagāminipaṭipadaṃ jānāti. Anujānāmi, bhikkhave, imehi dasahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ ubbāhikāya sammannituṃ. Evañca [Pg.224] pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 231. „Wenn, ihr Mönche, während jener Streitfall von jenen Mönchen entschieden wird, endlose Reden entstehen und der Sinn auch nur einer einzigen Aussage nicht verstanden wird, so erlaube ich, ihr Mönche, einen solchen Streitfall durch einen Ausschuss (Ubbāhikā) beizulegen. Ein Mönch, der mit zehn Eigenschaften ausgestattet ist, soll für den Ausschuss ernannt werden – er ist tugendhaft, er weilt gezügelt durch die Zügelung des Pātimokkha, ist vollkommen in Verhalten und Umgang, sieht Gefahr selbst in geringsten Verfehlungen und übt sich in den Trainingsregeln, indem er sie auf sich nimmt; er ist gelehrt, ein Bewahrer des Gelehrten, ein Sammler des Gelehrten; jene Lehren, die am Anfang gut, in der Mitte gut und am Ende gut sind, die das vollkommen reine heilige Leben mit seinem Sinn und Wortlaut verkünden – solche Lehren hat er viel gehört, behalten, durch Rezitation gefestigt, im Geiste erwogen und durch Einsicht wohl durchdrungen; beide Pātimokkhas sind ihm in ihrer Ausführlichkeit wohlbekannt, gut gegliedert, flüssig rezitierbar und nach Sutta und Erläuterung (Anubyañjana) sicher entschieden; er steht fest in der Disziplin (Vinaya) und ist unerschütterlich; er ist fähig, beide Parteien zu beruhigen, zu belehren, zur Einsicht zu bringen, zu prüfen und zu versöhnen; er ist geschickt im Entstehen und Beilegen von Streitfällen; er kennt den Streitfall; er kennt die Ursache des Streitfalls; er kennt das Aufhören des Streitfalls; er kennt den Weg, der zum Aufhören des Streitfalls führt. Ich erlaube, ihr Mönche, einen Mönch, der mit diesen zehn Eigenschaften ausgestattet ist, für einen Ausschuss zu ernennen. Und so, ihr Mönche, soll er ernannt werden: Zuerst soll der Mönch gebeten werden; nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Orden informieren:“ 232. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ imasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anantāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmañca itthannāmañca bhikkhuṃ sammanneyya ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Esā ñatti. 232. „Möge der Orden mich hören, ihr Ehrwürdigen. Während dieser unser Streitfall entschieden wird, entstehen endlose Reden, und der Sinn auch nur einer einzigen Aussage wird nicht verstanden. Wenn es für den Orden an der Zeit ist, möge der Orden den Mönch N.N. und den Mönch N.N. ernennen, um diesen Streitfall durch einen Ausschuss beizulegen. Dies ist die Bekanntmachung (Ñatti).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ imasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anantāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Saṅgho itthannāmañca itthannāmañca bhikkhuṃ sammannati ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Yassāyasmato khamati itthannāmassa ca itthannāmassa ca bhikkhuno sammuti ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Orden mich hören, ihr Ehrwürdigen. Während dieser unser Streitfall entschieden wird, entstehen endlose Reden, und der Sinn auch nur einer einzigen Aussage wird nicht verstanden. Der Orden ernennt den Mönch N.N. und den Mönch N.N., um diesen Streitfall durch einen Ausschuss beizulegen. Welchem Ehrwürdigen die Ernennung des Mönchs N.N. und des Mönchs N.N. zusagt, um diesen Streitfall durch einen Ausschuss beizulegen, der schweige; wem sie nicht zusagt, der soll sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo ca itthannāmo ca bhikkhu ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch N.N. und der Mönch N.N. sind vom Orden ernannt worden, um diesen Streitfall durch einen Ausschuss beizulegen. Es sagt dem Orden zu, darum schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ ubbāhikāya vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ. „Wenn diese Mönche, ihr Mönche, in der Lage sind, jenen Streitfall durch einen Ausschuss beizulegen, so wird dies, ihr Mönche, ein beigelegter Streitfall genannt. Wodurch ist er beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya). Und was bedeutet dort ‚Verfahren in Gegenwart‘? Die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Disziplin, die Gegenwart der betroffenen Personen ... Wenn nun, ihr Mönche, ein so beigelegter Streitfall von demjenigen, der die Entscheidung herbeigeführt hat, wieder aufgerollt wird, so liegt ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens vor.“ 233. ‘‘Tehi ce, bhikkhave, bhikkhūhi tasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne tatrāssa bhikkhu dhammakathiko, tassa neva suttaṃ āgataṃ hoti, no suttavibhaṅgo, so atthaṃ asallakkhento byañjanacchāyāya atthaṃ paṭibāhati, byattena bhikkhunā paṭibalena te bhikkhū ñāpetabbā – 233. „Wenn, ihr Mönche, während jener Streitfall von jenen Mönchen entschieden wird, sich dort ein Mönch befindet, der ein Prediger (Dhammakathika) ist, dem aber weder das Sutta noch der Suttavibhaṅga bekannt ist, und dieser, ohne den Sinn zu erfassen, den Sinn allein aufgrund des Wortlauts ablehnt, so soll ein erfahrener und fähiger Mönch jene Mönche informieren:“ ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dhammakathiko. Imassa neva suttaṃ āgataṃ hoti, no suttavibhaṅgo. So atthaṃ asallakkhento byañjanacchāyāya atthaṃ paṭibāhati. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ[Pg.225], itthannāmaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpetvā avasesā imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyāmāti. „Mögen die Ehrwürdigen mich hören. Dieser Mönch N.N. ist ein Prediger. Diesem ist weder das Sutta noch der Suttavibhaṅga bekannt. Er erfasst den Sinn nicht und lehnt ihn allein aufgrund des Wortlauts ab. Wenn es für die Ehrwürdigen an der Zeit ist, wollen wir den Mönch N.N. hinausschicken und wir Übrigen diesen Streitfall beilegen.“ ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū taṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpetvā sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ. „Wenn diese Mönche, ihr Mönche, nachdem sie jenen Mönch hinausgeschickt haben, in der Lage sind, jenen Streitfall beizulegen, so wird dies, ihr Mönche, ein beigelegter Streitfall genannt. Wodurch ist er beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya). Und was bedeutet dort ‚Verfahren in Gegenwart‘? Die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Disziplin, die Gegenwart der betroffenen Personen ... Wenn nun, ihr Mönche, ein so beigelegter Streitfall von demjenigen, der die Entscheidung herbeigeführt hat, wieder aufgerollt wird, so liegt ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens vor.“ ‘‘Tehi ce, bhikkhave, bhikkhūhi tasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne tatrāssa bhikkhu dhammakathiko, tassa suttañhi kho āgataṃ hoti, no suttavibhaṅgo, so atthaṃ asallakkhento byañjanacchāyāya atthaṃ paṭibāhati, byattena bhikkhunā paṭibalena te bhikkhū ñāpetabbā – „Wenn, ihr Mönche, während jener Streitfall von jenen Mönchen entschieden wird, sich dort ein Mönch befindet, der ein Prediger (Dhammakathika) ist, dem zwar das Sutta bekannt ist, aber nicht der Suttavibhaṅga, und dieser, ohne den Sinn zu erfassen, den Sinn allein aufgrund des Wortlauts ablehnt, so soll ein erfahrener und fähiger Mönch jene Mönche informieren:“ ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu dhammakathiko. Imassa suttañhi kho āgataṃ hoti, no suttavibhaṅgo. So atthaṃ asallakkhento byañjanacchāyāya atthaṃ paṭibāhati. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, itthannāmaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpetvā avasesā imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyāmāti. „Mögen die Ehrwürdigen mich hören. Dieser Mönch namens [Name] ist ein Dhamma-Prediger. Ihm ist zwar der Sutta-Text (Pātimokkha) geläufig, nicht aber die Sutta-Analyse (Suttavibhaṅga). Da er den Sinn nicht erfasst, widersetzt er sich dem Sinn aufgrund des bloßen Wortlautes. Wenn es den Ehrwürdigen angemessen erscheint, so lasst uns den Mönch namens [Name] beiseite treten lassen und wir Übrigen diese Rechtsangelegenheit beilegen.“ ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū taṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpetvā sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ. „Wenn jene Mönche, ihr Mönche, nachdem sie diesen Mönch haben beiseite treten lassen, in der Lage sind, jene Rechtsangelegenheit beizulegen, so wird dies, ihr Mönche, eine beigelegte Rechtsangelegenheit genannt. Wodurch ist sie beigelegt? Durch das Verfahren der Anwesenheit (Sammukhāvinaya). Und was bedeutet dabei das Verfahren der Anwesenheit? Die Anwesenheit des Dhamma, die Anwesenheit des Vinaya, die Anwesenheit der Personen... Wenn nun eine auf diese Weise beigelegte Rechtsangelegenheit, ihr Mönche, von einem Beteiligten wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya wegen des Wiederaufrollens.“ Yebhuyyasikāvinayo Das Verfahren der Stimmenmehrheit (Yebhuyyasikā-Vinaya) 234. ‘‘Te ce, bhikkhave, bhikkhū na sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ ubbāhikāya vūpasametuṃ, tehi, bhikkhave, bhikkhūhi taṃ adhikaraṇaṃ saṅghassa niyyādetabbaṃ – ‘na mayaṃ, bhante, sakkoma imaṃ adhikaraṇaṃ ubbāhikāya vūpasametuṃ, saṅghova imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametū’ti. Anujānāmi, bhikkhave, evarūpaṃ adhikaraṇaṃ yebhuyyasikāya vūpasametuṃ. Pañcahaṅgehi samannāgato bhikkhu salākaggāhāpako sammannitabbo – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na [Pg.226] dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, gahitāgahitañca jāneyya…pe… evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 234. „Wenn jene Mönche, ihr Mönche, nicht in der Lage sind, jene Rechtsangelegenheit durch einen Untersuchungsausschuss (Ubbāhikā) beizulegen, so haben diese Mönche, ihr Mönche, jene Rechtsangelegenheit dem Saṅgha zu übergeben: ‚Ehrwürdige Herren, wir sind nicht in der Lage, diese Rechtsangelegenheit durch einen Untersuchungsausschuss beizulegen; der Saṅgha selbst möge diese Rechtsangelegenheit beilegen.‘ Ich erlaube, ihr Mönche, eine derartige Rechtsangelegenheit durch das Verfahren der Stimmenmehrheit (Yebhuyyasikā) beizulegen. Ein Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, soll als Stäbchen-Verteiler (Salākaggāhāpaka) ernannt werden: einer, der nicht aus Vorliebe, nicht aus Hass, nicht aus Verblendung und nicht aus Furcht handelt und der weiß, was angenommen wurde und was nicht... Und so, ihr Mönche, ist er zu ernennen: Zuerst muss der Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, hat ein erfahrener und fähiger Mönch den Saṅgha wie folgt zu unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ salākaggāhāpakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Wenn es für den Saṅgha an der Zeit ist, möge der Saṅgha den Mönch namens [Name] zum Stäbchen-Verteiler ernennen. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ salākaggāhāpakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno salākaggāhāpakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Der Saṅgha ernennt den Mönch namens [Name] zum Stäbchen-Verteiler. Welchem Ehrwürdigen die Ernennung des Mönchs namens [Name] zum Stäbchen-Verteiler zustimmt, der schweige; wem sie nicht zustimmt, der soll sprechen.‘“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu salākaggāhāpako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der Mönch namens [Name] ist vom Saṅgha als Stäbchen-Verteiler ernannt worden. Der Saṅgha stimmt dem zu, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.‘“ ‘‘Tena salākaggāhāpakena bhikkhunā salākā gāhetabbā. Yathā bahutarā bhikkhū dhammavādino vadanti tathā taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametabbaṃ. Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, yebhuyyasikāya ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā. Kā ca tattha saṅghasammukhatā? Yāvatikā bhikkhū kammappattā te āgatā honti, chandārahānaṃ chando āhaṭo hoti, sammukhībhūtā na paṭikkosanti – ayaṃ tattha saṅghasammukhatā. Kā ca tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā? Yena dhammena yena vinayena yena satthusāsanena taṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati – ayaṃ tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā. Kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca vivadati, yena ca vivadati, ubho atthapaccatthikā sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Kā ca tattha yebhuyyasikāya? Yā yebhuyyasikākammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – ayaṃ tattha yebhuyyasikāya. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiya’’nti. „Jener Mönch, der Stäbchen-Verteiler, soll die Stäbchen ausgeben lassen. So wie die Mehrheit der dem Dhamma gemäß sprechenden Mönche es sagt, so ist jene Rechtsangelegenheit beizulegen. Dies wird, ihr Mönche, eine beigelegte Rechtsangelegenheit genannt. Wodurch ist sie beigelegt? Durch das Verfahren der Anwesenheit und durch das Verfahren der Stimmenmehrheit. Und was bedeutet dabei das Verfahren der Anwesenheit? Die Anwesenheit des Saṅgha, die Anwesenheit des Dhamma, die Anwesenheit des Vinaya, die Anwesenheit der Personen. Und was ist dabei die Anwesenheit des Saṅgha? So viele Mönche stimmberechtigt sind, diese sind erschienen, die Zustimmung der Zustimmungsberechtigten ist überbracht worden, und die Anwesenden erheben keinen Einspruch – dies ist dabei die Anwesenheit des Saṅgha. Und was ist dabei die Anwesenheit des Dhamma und die Anwesenheit des Vinaya? Dass jene Rechtsangelegenheit gemäß dem Dhamma, gemäß dem Vinaya und gemäß der Lehre des Meisters beigelegt wird – dies ist dabei die Anwesenheit des Dhamma und des Vinaya. Und was ist dabei die Anwesenheit der Personen? Sowohl derjenige, der den Streit führt, als auch derjenige, mit dem er den Streit führt – beide Streitparteien sind anwesend – dies ist dabei die Anwesenheit der Personen. Und was ist dabei das Verfahren der Stimmenmehrheit? Was auch immer die Durchführung, der Vollzug, die Übereinkunft, die Annahme, die Billigung und der Nichteinspruch beim Verfahren der Stimmenmehrheit ist – dies ist dabei das Verfahren der Stimmenmehrheit. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiya’’nti.“ Tividhasalākaggāho Die drei Arten der Stäbchen-Verteilung 235. Tena [Pg.227] kho pana samayena sāvatthiyā evaṃ jātaṃ evaṃ samuppannaṃ adhikaraṇaṃ hoti. Atha kho te bhikkhū – asantuṭṭhā sāvatthiyā saṅghassa adhikaraṇavūpasamanena – assosuṃ kho amukasmiṃ kira āvāse sambahulā therā viharanti bahussutā āgatāgamā dhammadharā vinayadharā mātikādharā paṇḍitā viyattā medhāvino lajjino kukkuccakā sikkhākāmā. Te ce therā imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyuṃ dhammena vinayena satthusāsanena, evamidaṃ adhikaraṇaṃ suvūpasantaṃ assāti. Atha kho te bhikkhū taṃ āvāsaṃ gantvā te there etadavocuṃ – ‘‘idaṃ, bhante, adhikaraṇaṃ evaṃ jātaṃ, evaṃ samuppannaṃ. Sādhu, bhante, therā imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasamentu dhammena vinayena satthusāsanena, yathayidaṃ adhikaraṇaṃ suvūpasantaṃ assā’’ti. Atha kho te therā – yathā sāvatthiyā saṅghena adhikaraṇaṃ vūpasamitaṃ tathā suvūpasantanti – tathā taṃ adhikaraṇaṃ vūpasamesuṃ. 235. „Zu jener Zeit war in Sāvatthī eine derartige Rechtsangelegenheit entstanden und aufgekommen. Da hörten jene Mönche – unzufrieden mit der Beilegung der Rechtsangelegenheit durch den Saṅgha von Sāvatthī: ‚In jenem Wohnsitz leben angeblich zahlreiche ältere Mönche, die sehr belesen sind, die die Überlieferung kennen, die Bewahrer des Dhamma, des Vinaya und der Matikas sind, die weise, erfahren, einsichtig, gewissenhaft, besorgt und lernbegierig sind. Wenn jene älteren Mönche diese Rechtsangelegenheit gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Lehre des Meisters beilegen würden, dann wäre diese Rechtsangelegenheit gut beigelegt.‘ Da gingen jene Mönche zu jenem Wohnsitz und sagten zu jenen älteren Mönchen: ‚Ehrwürdige Herren, diese Rechtsangelegenheit ist so entstanden und so aufgekommen. Es wäre gut, ehrwürdige Herren, wenn die älteren Mönche diese Rechtsangelegenheit gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Lehre des Meisters beilegen würden, damit diese Rechtsangelegenheit gut beigelegt sei.‘ Da legten jene älteren Mönche – in der Erkenntnis, dass die Rechtsangelegenheit so, wie sie vom Saṅgha in Sāvatthī beigelegt worden war, gut beigelegt war – jene Rechtsangelegenheit auf eben diese Weise bei.“ Atha kho te bhikkhū – asantuṭṭhā sāvatthiyā saṅghassa adhikaraṇavūpasamanena, asantuṭṭhā sambahulānaṃ therānaṃ adhikaraṇavūpasamanena – assosuṃ kho amukasmiṃ kira āvāse tayo therā viharanti…pe… dve therā viharanti…pe… eko thero viharati bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. So ce thero imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyya dhammena vinayena satthusāsanena, evamidaṃ adhikaraṇaṃ suvūpasantaṃ assāti. Atha kho te bhikkhū taṃ āvāsaṃ gantvā taṃ theraṃ etadavocuṃ – ‘‘idaṃ, bhante, adhikaraṇaṃ evaṃ jātaṃ, evaṃ samuppannaṃ. Sādhu, bhante, thero imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametu dhammena vinayena satthusāsanena, yathayidaṃ adhikaraṇaṃ suvūpasantaṃ assā’’ti. Atha kho so thero – yathā sāvatthiyā saṅghena adhikaraṇaṃ vūpasamitaṃ, yathā sambahulehi therehi adhikaraṇaṃ vūpasamitaṃ, yathā tīhi therehi adhikaraṇaṃ vūpasamitaṃ, yathā dvīhi therehi adhikaraṇaṃ vūpasamitaṃ, tathā suvūpasantanti – tathā taṃ adhikaraṇaṃ vūpasamesi. Da waren jene Mönche – unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch den Saṅgha in Sāvatthī, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch viele Ältere – und hörten: „In jenem Kloster wohnen angeblich drei Ältere ... zwei Ältere ... ein Ältester wohnt dort, der belesen ist, die Überlieferung beherrscht, ein Kenner des Dhamma, ein Kenner des Vinaya, ein Kenner der Mātikā, gelehrt, erfahren, klug, gewissenhaft, peinlich genau und lernbegierig. Wenn dieser Älteste diesen Rechtsstreit gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Lehre des Meisters beilegen würde, dann wäre dieser Rechtsstreit wahrlich gut beigelegt.“ Daraufhin begaben sich jene Mönche zu jenem Kloster und sprachen zu jenem Ältesten: „Ehrwürdiger, dieser Rechtsstreit ist so entstanden, so aufgekommen. Es wäre gut, Ehrwürdiger, wenn der Älteste diesen Rechtsstreit gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Lehre des Meisters beilegen würde, damit dieser Rechtsstreit gut beigelegt sei.“ Daraufhin legte jener Älteste jenen Rechtsstreit genauso bei, wie er bereits vom Saṅgha in Sāvatthī beigelegt worden war, wie er von vielen Älteren beigelegt worden war, wie er von drei Älteren beigelegt worden war und wie er von zwei Älteren beigelegt worden war, indem er dachte: „So ist er gut beigelegt.“ Atha [Pg.228] kho te bhikkhū asantuṭṭhā sāvatthiyā saṅghassa adhikaraṇavūpasamanena, asantuṭṭhā sambahulānaṃ therānaṃ adhikaraṇavūpasamanena, asantuṭṭhā tiṇṇaṃ therānaṃ adhikaraṇavūpasamanena, asantuṭṭhā dvinnaṃ therānaṃ adhikaraṇavūpasamanena, asantuṭṭhā ekassa therassa adhikaraṇavūpasamanena, yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘nihatametaṃ, bhikkhave, adhikaraṇaṃ santaṃ vūpasantaṃ suvūpasantaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, tesaṃ bhikkhūnaṃ saññattiyā tayo salākaggāhe – gūḷhakaṃ, sakaṇṇajappakaṃ, vivaṭakaṃ. Da begaben sich jene Mönche, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch den Saṅgha in Sāvatthī, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch viele Ältere, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch drei Ältere, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch zwei Ältere, unzufrieden mit der Beilegung des Rechtsstreits durch einen Ältesten, dorthin, wo sich der Erhabene befand. Nachdem sie sich ihm genähert hatten, berichteten sie dem Erhabenen diese Angelegenheit ... „Mönche, dieser Rechtsstreit ist entschieden, gestillt, beigelegt, gut beigelegt. Ich erlaube, Mönche, zur Überzeugung dieser Mönche drei Arten der Stimmzettelverteilung: die geheime, die ins Ohr flüsternde und die offene.“ ‘‘Kathañca, bhikkhave, gūḷhako salākaggāho hoti? Tena salākaggāhāpakena bhikkhunā salākāyo vaṇṇāvaṇṇāyo katvā ekameko bhikkhu upasaṅkamitvā evamassa vacanīyo – ‘ayaṃ evaṃvādissa salākā, ayaṃ evaṃvādissa salākā. Yaṃ icchasi taṃ gaṇhāhī’ti. Gahite vattabbo – ‘mā ca kassaci dassehī’ti. Sace jānāti – adhammavādī bahutarāti, duggahoti, paccukkaḍḍhitabbaṃ. Sace jānāti – dhammavādī bahutarāti, suggahoti, sāvetabbaṃ. Evaṃ kho, bhikkhave, gūḷhako salākaggāho hoti. „Und wie, Mönche, erfolgt die geheime Stimmzettelverteilung? Jener Mönch, der die Stimmzettel verteilt, soll die Stimmzettel mit verschiedenen Merkmalen versehen, an jeden einzelnen Mönch herantreten und so zu ihm sprechen: ‚Dies ist der Stimmzettel für denjenigen, der jene Ansicht vertritt; dies ist der Stimmzettel für denjenigen, der diese Ansicht vertritt. Nimm denjenigen, den du wünschst.‘ Wenn der Zettel genommen wurde, soll er sagen: ‚Zeige ihn niemandem.‘ Wenn er erkennt: ‚Die Verkünder des Unrechten sind in der Überzahl‘, so soll er es als ‚schlecht genommen‘ betrachten und die Verteilung wiederholen. Wenn er erkennt: ‚Die Verkünder des Rechten sind in der Überzahl‘, so soll er es als ‚gut genommen‘ betrachten und das Ergebnis verkünden. So, Mönche, erfolgt die geheime Stimmzettelverteilung.“ ‘‘Kathañca, bhikkhave, sakaṇṇajappako salākaggāho hoti? Tena salākaggāhāpakena bhikkhunā ekamekassa bhikkhuno upakaṇṇake ārocetabbaṃ – ‘ayaṃ evaṃvādissa salākā, ayaṃ evaṃvādissa salākā. Yaṃ icchasi taṃ gaṇhāhī’ti. Gahite vattabbo – ‘mā ca kassaci ārocehī’ti. Sace jānāti – adhammavādī bahutarāti, duggahoti, paccukkaḍḍhitabbaṃ. Sace jānāti – dhammavādī bahutarāti, suggahoti, sāvetabbaṃ. Evaṃ kho, bhikkhave, sakaṇṇajappako salākaggāho hoti. „Und wie, Mönche, erfolgt die ins Ohr flüsternde Stimmzettelverteilung? Jener Mönch, der die Stimmzettel verteilt, soll jedem einzelnen Mönch ins Ohr flüstern: ‚Dies ist der Stimmzettel für denjenigen, der jene Ansicht vertritt; dies ist der Stimmzettel für denjenigen, der diese Ansicht vertritt. Nimm denjenigen, den du wünschst.‘ Wenn der Zettel genommen wurde, soll er sagen: ‚Erzähle es niemandem.‘ Wenn er erkennt: ‚Die Verkünder des Unrechten sind in der Überzahl‘, so soll er es als ‚schlecht genommen‘ betrachten und die Verteilung wiederholen. Wenn er erkennt: ‚Die Verkünder des Rechten sind in der Überzahl‘, so soll er es als ‚gut genommen‘ betrachten und das Ergebnis verkünden. So, Mönche, erfolgt die ins Ohr flüsternde Stimmzettelverteilung.“ ‘‘Kathañca, bhikkhave, vivaṭako salākaggāho hoti? Sace jānāti – dhammavādī bahutarāti, vissaṭṭheneva vivaṭena gāhetabbo. Evaṃ kho, bhikkhave, vivaṭako salākaggāho hoti. Ime kho, bhikkhave, tayo salākaggāhā’’ti. „Und wie, Mönche, erfolgt die offene Stimmzettelverteilung? Wenn er weiß: ‚Die Verkünder des Rechten sind in der Überzahl‘, soll die Verteilung ganz offen und frei durchgeführt werden. So, Mönche, erfolgt die offene Stimmzettelverteilung. Dies, Mönche, sind die drei Arten der Stimmzettelverteilung.“ Sativinayo Die Disziplin durch Erinnerung (Sativinaya) 236. ‘‘Anuvādādhikaraṇaṃ [Pg.229] katihi samathehi sammati? Anuvādādhikaraṇaṃ catūhi samathehi sammati – sammukhāvinayena ca, sativinayena ca, amūḷhavinayena ca, tassapāpiyasikāya ca. Siyā anuvādādhikaraṇaṃ dve samathe anāgamma – amūḷhavinayañca, tassapāpiyasikañca; dvīhi samathehi sammeyya – sammukhāvinayena ca, sativinayena cāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhū bhikkhuṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Tassa kho, bhikkhave, bhikkhuno sativepullappattassa sativinayo dātabbo. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 236. „Durch wie viele Arten der Beilegung wird ein Rechtsstreit wegen einer Anschuldigung beigelegt? Ein Rechtsstreit wegen einer Anschuldigung wird durch vier Arten der Beilegung beigelegt: durch Beilegung in Gegenwart (Sammukhāvinaya), durch Beilegung durch Erinnerung (Sativinaya), durch Beilegung wegen Unzurechnungsfähigkeit (Amūḷhavinaya) und durch das Verfahren der weiteren Untersuchung einer sündhaften Handlung (Tassapāpiyasikā). Könnte ein Rechtsstreit wegen einer Anschuldigung auch ohne die zwei Arten der Beilegung – die Beilegung wegen Unzurechnungsfähigkeit und das Verfahren der weiteren Untersuchung – beigelegt werden, nämlich allein durch zwei Arten der Beilegung: durch die Beilegung in Gegenwart und durch die Beilegung durch Erinnerung? Man sollte antworten: Das ist möglich. Wie ist das zu verstehen? Hier, Mönche, beschuldigen Mönche einen Mönch eines Sittenverstoßes ohne Grundlage. Einem solchen Mönch, der die volle Klarheit der Erinnerung erlangt hat, soll die Beilegung durch Erinnerung gewährt werden. Und so, Mönche, soll sie gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅga karitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘maṃ, bhante, bhikkhū amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. Sohaṃ, bhante, sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattenaṃ bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Jener Mönch, Mönche, soll sich vor den Saṅgha begeben, sein Obergewand über eine Schulter legen ... und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, Mönche beschuldigen mich eines Sittenverstoßes ohne Grundlage. Ich, ehrwürdige Herren, der ich die volle Klarheit der Erinnerung besitze, bitte den Saṅgha um die Beilegung durch Erinnerung.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Dann soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Saṅgha unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Bhikkhū itthannāmaṃ bhikkhuṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. So sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno sativepullappattassa sativinayaṃ dadeyya. Esā ñatti. „‚Der Saṅgha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Mönche beschuldigen den Mönch mit dem Namen [So-und-so] eines Sittenverstoßes ohne Grundlage. Dieser, der die volle Klarheit der Erinnerung besitzt, bittet den Saṅgha um die Beilegung durch Erinnerung. Wenn der Saṅgha bereit ist, möge der Saṅgha dem Mönch mit dem Namen [So-und-so], der die volle Klarheit der Erinnerung besitzt, die Beilegung durch Erinnerung gewähren. Dies ist der Antrag.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Bhikkhū itthannāmaṃ bhikkhuṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsenti. So sativepullappatto saṅghaṃ sativinayaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno sativepullappattassa sativinayaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno sativepullappattassa sativinayassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Mönche beschuldigen den Mönch namens Soundso einer grundlosen Verletzung der Sittlichkeit. Da jener nun zur vollen Besinnung gelangt ist, bittet er den Sangha um das Verfahren für den Besonnenen (Sati-Vinaya). Der Sangha gewährt dem Mönch namens Soundso, der zur vollen Besinnung gelangt ist, das Sati-Vinaya-Verfahren. Wem von den Ehrwürdigen die Gewährung des Sati-Vinaya an den Mönch namens Soundso, der zur vollen Besinnung gelangt ist, gefällt, der möge schweigen; wem es nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt ... zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt ...“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno sativepullappattassa sativinayo. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde dem Mönch namens Soundso, der zur vollen Besinnung gelangt ist, der Sati-Vinaya gewährt. Es gefällt dem Sangha, deshalb schweigt er. So halte ich dies fest.“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca sativinayena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā[Pg.230], vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca anuvadati, yañca anuvadati, ubho sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Kiñca tattha sativinayasmiṃ? Yā sativinayassa kammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – idaṃ tattha sativinayasmiṃ. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Dies, o Mönche, wird ein beigelegter Streitfall genannt. Wodurch wurde er beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhā-Vinaya) und durch das Verfahren für den Besonnenen (Sati-Vinaya). Und was bedeutet dabei die Gegenwart? Die Gegenwart des Sangha, die Gegenwart der Lehre (Dhamma), die Gegenwart der Disziplin (Vinaya) und die Gegenwart der Personen ... Und was ist dabei die Gegenwart der Personen? Sowohl derjenige, der beschuldigt, als auch derjenige, der beschuldigt wird – beide sind anwesend; das ist dabei die Gegenwart der Personen. Und was gehört dabei zum Sati-Vinaya? Was auch immer an Handlung, Ausführung, Herantreten, förmlicher Übernahme, Zustimmung und Nicht-Widerspruch beim Sati-Vinaya-Verfahren besteht – das gehört dabei zum Sati-Vinaya. Wenn, o Mönche, ein so beigelegter Streitfall von einem Handelnden wieder aufgerollt wird, begeht er ein Pācittiya wegen des Wiederaufrollens; wenn ein Stimmberechtigter dies beklagt, begeht er ein Pācittiya wegen des Beklagens.“ Amūḷhavinayo Amūḷha-Vinaya (Das Verfahren für den nicht mehr Umnachteten) 237. ‘‘Siyā anuvādādhikaraṇaṃ dve samathe anāgamma – sativinayañca, tassapāpiyasikañca; dvīhi samathehi sammeyya – sammukhāvinayena ca, amūḷhavinayena cāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu ummattako hoti cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Taṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. ‘‘Tassa kho, bhikkhave, bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayo dātabbo. Evañca pana, bhikkhave, dātabbo – 237. „Könnte ein Streitfall wegen einer Anschuldigung beigelegt werden, ohne auf zwei Schlichtungsverfahren – den Sati-Vinaya und den Tassapāpiyasika-Vinaya – zurückzugreifen, sondern allein durch zwei Schlichtungsverfahren – nämlich durch das Verfahren in Gegenwart und das Verfahren für den nicht mehr Umnachteten (Amūḷha-Vinaya)? Man sollte antworten: Das ist möglich. Wie wäre das? Hier in dieser Lehre, o Mönche, ist ein Mönch wahnsinnig und geistig verwirrt. In seinem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung hat er vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Die Mönche beschuldigen diesen Mönch wegen des im Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung Begangenen eines Vergehens: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.‘ Er antwortet so: ‚Ich war wahrlich, ihr Freunde, wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung habe ich vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Im Zustand der Umnachtung wurde dies von mir getan.‘ Obwohl er dies sagt, beschuldigen sie ihn dennoch weiter: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.‘ Diesem Mönch, o Mönche, der nun nicht mehr umnachtet ist, muss der Amūḷha-Vinaya gewährt werden. Und so, o Mönche, soll er gewährt werden:“ ‘‘Tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā…pe… evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Maṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. Tyāhaṃ evaṃ vadāmi – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi maṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā [Pg.231] evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. ‘Sohaṃ, bhante, amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dieser Mönch, o Mönche, soll vor den Sangha treten, das Obergewand über eine Schulter legen ... und so sollte er sprechen: ‚Ehrwürdige, ich war wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung habe ich vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Mönche beschuldigen mich wegen des im Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung Begangenen eines Vergehens: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Ihnen sage ich dies: „Ich war wahrlich, ihr Freunde, wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung habe ich vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Im Zustand der Umnachtung wurde dies von mir getan.“ Obwohl ich dies sage, beschuldigen sie mich dennoch weiter: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ So bitte ich nun den Sangha, da ich nicht mehr umnachtet bin, um den Amūḷha-Vinaya.‘ Ein zweites Mal ist zu bitten. Ein drittes Mal ist zu bitten. Ein kundiger und fähiger Mönch soll den Sangha informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu ummattako ahosi cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Taṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. So amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayaṃ dadeyya. Esā ñatti. „‚Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens Soundso war wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung hat er vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Mönche beschuldigen ihn wegen des im Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung Begangenen eines Vergehens: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Er antwortet so: „Ich war wahrlich, ihr Freunde, wahnsinnig und geistig verwirrt. In diesem Zustand des Wahnsinns und der geistigen Verwirrung habe ich vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sowohl durch Worte als auch durch Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Im Zustand der Umnachtung wurde dies von mir getan.“ Obwohl er dies sagt, beschuldigen sie ihn dennoch weiter: „Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.“ Da er nun nicht mehr umnachtet ist, bittet er den Sangha um den Amūḷha-Vinaya. Wenn der Sangha bereit ist, möge der Sangha dem Mönch namens Soundso, der nicht mehr umnachtet ist, den Amūḷha-Vinaya gewähren. Dies ist die Ankündigung.‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu ummattako ahosi cittavipariyāsakato. Tena ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Taṃ bhikkhū ummattakena cittavipariyāsakatena ajjhāciṇṇena āpattiyā codenti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. So evaṃ vadeti – ‘ahaṃ kho, āvuso, ummattako ahosiṃ cittavipariyāsakato. Tena me ummattakena cittavipariyāsakatena bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Nāhaṃ taṃ sarāmi. Mūḷhena me etaṃ kata’nti. Evampi naṃ vuccamānā codenteva – ‘saratāyasmā evarūpiṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. So amūḷho saṅghaṃ amūḷhavinayaṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich anhören, Ehrwürdige Herren. Dieser Mönch namens [Name] war geisteskrank und von Sinnen. Während er geisteskrank und von Sinnen war, hat er vieles begangen, was einem Asketen nicht geziemt, sowohl in Worten als auch in Taten. Die Mönche klagen ihn wegen eines Vergehens an, das er begangen hat, während er geisteskrank und von Sinnen war, und sagen: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.‘ Er antwortet so: ‚Ich war tatsächlich geisteskrank und von Sinnen, ihr Freunde. Während ich geisteskrank und von Sinnen war, habe ich vieles begangen, was einem Asketen nicht geziemt, sowohl in Worten als auch in Taten. Ich erinnere mich nicht daran. Dies wurde von mir im Zustand der Verwirrung getan.‘ Obwohl er dies sagt, klagen sie ihn dennoch weiter an: ‚Möge der Ehrwürdige sich erinnern, ein solches Vergehen begangen zu haben.‘ Da er nun nicht mehr verwirrt ist, bittet er den Sangha um das Verfahren wegen früherer Unzurechnungsfähigkeit (Amūḷhavinaya). Der Sangha erteilt dem Mönch namens [Name], der nicht mehr verwirrt ist, den Amūḷha-Vinaya. Wem von den Ehrwürdigen die Erteilung des Amūḷha-Vinaya an den Mönch namens [Name], der nicht mehr verwirrt ist, zusagt, der möge schweigen; wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt... (pe)... Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt... (pe).“ ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa bhikkhuno amūḷhassa amūḷhavinayo. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde dem Mönch namens [Name], der nicht mehr verwirrt ist, der Amūḷha-Vinaya erteilt. Der Sangha stimmt dem zu, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies vor.“ ‘‘Idaṃ [Pg.232] vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, amūḷhavinayena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… kiñca tattha amūḷhavinayasmiṃ? Yā amūḷhavinayassa kammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – idaṃ tattha amūḷhavinayasmiṃ. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Dies, ihr Mönche, nennt man eine beigelegte Streitsache. Wodurch wurde sie beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya) und durch das Verfahren wegen früherer Unzurechnungsfähigkeit (Amūḷhavinaya). Und was bedeutet dabei ‚Verfahren in Gegenwart‘? Es besteht die Anwesenheit des Sangha, die Anwesenheit der Lehre (Dhamma), die Anwesenheit der Ordensdisziplin (Vinaya) und die Anwesenheit der betroffenen Personen... (pe)... Und was bedeutet dabei ‚Verfahren wegen früherer Unzurechnungsfähigkeit‘? Jede Durchführung, Verrichtung, Herangehensweise, Ausführung, Billigung und Nicht-Ablehnung des Amūḷhavinaya-Verfahrens – dies bedeutet dabei ‚Verfahren wegen früherer Unzurechnungsfähigkeit‘. Wenn, ihr Mönche, eine so beigelegte Streitsache von einem Ausführenden wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens; wenn einer, der seine Zustimmung gab, hernach tadelt, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Tadelns.“ Tassapāpiyasikāvinayo Das Tassapāpiyasikā-Verfahren (Verfahren bei beharrlich sündhaftem Verhalten) 238. ‘‘Siyā anuvādādhikaraṇaṃ dve samathe anāgamma – sativinayañca, amūḷhavinayañca; dvīhi samathehi sammeyya – sammukhāvinayena ca, tassapāpiyasikāya cāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu bhikkhuṃ saṅghamajjhe garukāya āpattiyā codeti – ‘saratāyasmā evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, sarāmi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. Tamenaṃ so nibbeṭhentaṃ ativeṭheti – ‘iṅghāyasmā sādhukameva jānāhi, yadi sarasi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. So evaṃ vadeti – ‘na kho ahaṃ, āvuso, sarāmi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā. Sarāmi ca kho ahaṃ, āvuso, evarūpiṃ appamattikaṃ āpattiṃ āpajjitā’ti. Tamenaṃ so nibbeṭhentaṃ ativeṭheti – ‘iṅghāyasmā sādhukameva jānāhi, yadi sarasi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. So evaṃ vadeti – ‘imañhi nāmāhaṃ, āvuso, appamattikaṃ āpattiṃ āpajjitvā apuṭṭho paṭijānissāmi. Kiṃ panāhaṃ evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitvā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā, puṭṭho na paṭijānissāmī’ti? So evaṃ vadeti – ‘imañhi nāma tvaṃ, āvuso, appamattikaṃ āpattiṃ āpajjitvā apuṭṭho na paṭijānissasi. Kiṃ pana tvaṃ evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitvā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā, apuṭṭho paṭijānissasi? Iṅghāyasmā sādhukameva jānāhi, yadi sarasi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. So evaṃ vadesi – ‘sarāmi kho ahaṃ, āvuso, evarūpiṃ [Pg.233] garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā. Davā me etaṃ vuttaṃ, ravā me etaṃ vuttaṃ – nāhaṃ taṃ sarāmi evarūpiṃ garukaṃ āpattiṃ āpajjitā, pārājikaṃ vā pārājikasāmantaṃ vā’ti. Tassa kho, bhikkhave, bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ kātabbaṃ. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 238. „Könnte eine Anschuldigungsstreitsache, ohne zwei Schlichtungsmethoden anzuwenden – nämlich das Verfahren für den Achtsamen (Sativinaya) und das Verfahren wegen früherer Unzurechnungsfähigkeit (Amūḷhavinaya) – durch zwei andere Schlichtungsmethoden beigelegt werden, nämlich durch das Verfahren in Gegenwart (Sammukhāvinaya) und durch das Verfahren gegen sündhaftes Verhalten (Tassapāpiyasikā)? Man sollte antworten: Das könnte sein. Wie wäre das? Hierbei, ihr Mönche, beschuldigt ein Mönch einen anderen Mönch inmitten des Sangha eines schweren Vergehens: ‚Der Ehrwürdige möge sich erinnern, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, entweder ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Jener sagt so: ‚Ich erinnere mich nicht, ihr Freunde, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, weder ein Pārājika noch ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Diesen, der sich so rechtfertigt, bedrängt jener weiter: ‚Wohlan, der Ehrwürdige möge genau prüfen, ob er sich erinnert, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, entweder ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Jener sagt so: ‚Ich erinnere mich nicht, ihr Freunde, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben... Aber ich erinnere mich, ihr Freunde, ein solches geringfügiges Vergehen begangen zu haben.‘ Diesen, der sich so rechtfertigt, bedrängt jener weiter: ‚Wohlan, der Ehrwürdige möge genau prüfen, ob er sich erinnert, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, entweder ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Jener sagt so: ‚Ich würde sogar dieses namentlich genannte geringfügige Vergehen gestehen, ohne gefragt zu werden, ihr Freunde. Warum sollte ich also ein solches schweres Vergehen begangen haben, ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen, und es dann auf Befragung hin nicht gestehen?‘ Jener sagt so: ‚Du gestehst ja dieses geringfügige Vergehen nicht einmal, ohne gefragt zu werden, Freund! Wie solltest du da ein solches schweres Vergehen gestehen, wenn du nicht gefragt wirst? Wohlan, der Ehrwürdige möge genau prüfen, ob er sich erinnert, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, entweder ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Da sagt jener schließlich: ‚Ich erinnere mich tatsächlich, ihr Freunde, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, entweder ein Pārājika oder ein einem Pārājika nahes Vergehen. Ich sagte das vorhin nur zum Spaß, ich sagte das aus Unachtsamkeit – ich erinnere mich nicht, ein solches schweres Vergehen begangen zu haben, weder ein Pārājika noch ein einem Pārājika nahes Vergehen.‘ Für diesen Mönch, ihr Mönche, muss das Tassapāpiyasikā-Verfahren durchgeführt werden. Und so, ihr Mönche, ist es durchzuführen: Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha folgendermaßen unterrichten:“},{ ‘‘Suṇātu me, bhante saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghamajjhe garukāya āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānāti, paṭijānitvā avajānāti, aññenāññaṃ paṭicarati, sampajānamusā bhāsati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ kareyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch mit dem Namen [N.N.] gibt, wenn er in der Mitte des Sangha wegen eines schweren Vergehens befragt wird, erst nach dem Leugnen zu, leugnet nach dem Zugeben, weicht durch andere Angaben aus und spricht bewusst die Unwahrheit. Wenn der Sangha es für angemessen hält, sollte er gegen den Mönch namens [N.N.] das ‚Tassapāpiyasikākamma‘-Verfahren (Verfahren wegen besonderer Sündhaftigkeit) durchführen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu saṅghamajjhe garukāya āpattiyā anuyuñjiyamāno avajānitvā paṭijānāti, paṭijānitvā avajānāti, aññenāññaṃ paṭicarati, sampajānamusā bhāsati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ karoti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammassa karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Sangha möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Dieser Mönch mit dem Namen [N.N.] leugnet, nachdem er inmitten des Sangha über ein schweres Vergehen befragt wurde, und gesteht es dann; nachdem er es gestanden hat, leugnet er es wieder; er weicht von einer Sache auf eine andere aus und spricht bewusst die Unwahrheit. Der Sangha vollzieht an dem Mönch namens [N.N.] den Rechtsakt für jemanden, der beharrlich sündhaft handelt (Tassapāpiyasikākamma). Welchem Ehrwürdigen die Vollziehung des Tassapāpiyasikākamma an dem Mönch namens [N.N.] zusagt, der möge schweigen; wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe…. „Auch ein zweites Mal sage ich diese Sache …pe… auch ein drittes Mal sage ich diese Sache …pe…“ ‘‘Kataṃ saṅghena itthannāmassa bhikkhuno tassapāpiyasikākammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde an dem Mönch namens [N.N.] das Tassapāpiyasikākamma vollzogen. Dem Sangha sagt es zu, darum schweigt er. So merke ich mir dies.“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, tassapāpiyasikāya ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā…pe… kā ca tattha tassapāpiyasikāya? Yā tassapāpiyasikākammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – ayaṃ tattha tassapāpiyasikāya. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ kārako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Dies, ihr Mönche, nennt man eine beigelegte Rechtsangelegenheit. Wodurch ist sie beigelegt? Durch Sammukhāvinaya (Disziplin in Gegenwart) und durch Tassapāpiyasikā. Und was bedeutet dabei Sammukhāvinaya? Die Gegenwart des Sangha, die Gegenwart der Lehre (Dhamma), die Gegenwart der Disziplin (Vinaya) …pe… Und was bedeutet dabei Tassapāpiyasikā? Was die Ausführung, die Durchführung, das Herangehen, das vollständige Herangehen, die Annahme und der Widerspruchslosigkeit bei jenem Tassapāpiyasikākamma ist – das bedeutet dabei Tassapāpiyasikā. Wenn nun, ihr Mönche, eine so beigelegte Rechtsangelegenheit von demjenigen, der sie ausgeführt hat, wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens; wenn ein Mönch, der seine Zustimmung gegeben hat, klagt, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Klagens.“ Paṭiññātakaraṇaṃ Das Handeln gemäß dem Geständnis (Paṭiññātakaraṇa) 239. ‘‘Āpattādhikaraṇaṃ katihi samathehi sammati? Āpattādhikaraṇaṃ tīhi samathehi sammati – sammukhāvinayena ca, paṭiññātakaraṇena ca, tiṇavatthārakena [Pg.234] ca. Siyā āpattādhikaraṇaṃ ekaṃ samathaṃ anāgamma – tiṇavatthārakaṃ, dvīhi samathehi sammeyya – sammukhāvinayena ca, paṭiññātakaraṇena cāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu lahukaṃ āpattiṃ āpanno hoti. Tena, bhikkhave, bhikkhunā ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, āvuso, itthannāmaṃ āpattiṃ āpanno; taṃ paṭidesemī’ti. Tena vattabbo – ‘passasī’ti? ‘Āma passāmī’ti. ‘Āyatiṃ saṃvareyyāsī’ti. 239. „Durch wie viele Schlichtungsweisen wird eine Rechtsangelegenheit betreffend ein Vergehen beigelegt? Eine Rechtsangelegenheit betreffend ein Vergehen wird durch drei Schlichtungsweisen beigelegt – durch Sammukhāvinaya, durch Paṭiññātakaraṇa und durch Tiṇavatthāraka (das Zudecken wie mit Gras). Könnte eine Rechtsangelegenheit betreffend ein Vergehen auch ohne eine Schlichtungsweise – nämlich das Tiṇavatthāraka – allein durch zwei Schlichtungsweisen beigelegt werden, nämlich durch Sammukhāvinaya und durch Paṭiññātakaraṇa? ‚Es könnte sein‘, wäre darauf zu antworten. Wie wäre das? Wenn hier, ihr Mönche, ein Mönch ein leichtes Vergehen begangen hat. Jener Mönch, ihr Mönche, sollte zu einem einzelnen Mönch gehen, das Obergewand über eine Schulter legen, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so zu ihm sprechen: ‚Freund, ich habe das und das Vergehen begangen; dieses gestehe ich (paṭidesemi).‘ Jener sollte sagen: ‚Siehst du es ein?‘ – ‚Ja, ich sehe es ein.‘ – ‚Mögest du dich künftig davor hüten!‘“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, paṭiññātakaraṇena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca deseti, yassa ca deseti, ubho sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Kiñca tattha paṭiññātakaraṇasmiṃ? Yā paṭiññātakaraṇassa kammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – idaṃ tattha paṭiññātakaraṇasmiṃ. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ paṭiggāhako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ. Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, tena, bhikkhave, bhikkhunā sambahule bhikkhū upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassu vacanīyā – ‘ahaṃ, bhante, itthannāmaṃ āpattiṃ āpanno; taṃ paṭidesemī’ti. Byattena bhikkhunā paṭibalena te bhikkhū ñāpetabbā – „Dies, ihr Mönche, nennt man eine beigelegte Rechtsangelegenheit. Wodurch ist sie beigelegt? Durch Sammukhāvinaya und durch Paṭiññātakaraṇa. Und was bedeutet dabei Sammukhāvinaya? Die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Disziplin, die Gegenwart der Personen …pe… Und was bedeutet dabei die Gegenwart der Personen? Sowohl derjenige, der gesteht, als auch derjenige, vor dem gestanden wird, sind beide gegenwärtig – das bedeutet dabei die Gegenwart der Personen. Und was bedeutet dabei Paṭiññātakaraṇa? Was die Ausführung, die Durchführung, das Herangehen, das vollständige Herangehen, die Annahme und die Widerspruchslosigkeit bei dem Rechtsakt des Paṭiññātakaraṇa ist – dies bedeutet dabei Paṭiññātakaraṇa. Wenn nun, ihr Mönche, eine so beigelegte Rechtsangelegenheit von dem Empfänger des Geständnisses wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens. Wenn es so gelingt, dann ist es gut. Wenn es so nicht gelingt, dann sollte jener Mönch, ihr Mönche, zu mehreren Mönchen gehen, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so zu ihnen sprechen: ‚Ich habe, ihr Ehrwürdigen, das und das Vergehen begangen; dieses gestehe ich.‘ Ein erfahrener, fähiger Mönch sollte jene Mönche davon in Kenntnis setzen:“ ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu āpattiṃ sarati, vivarati, uttāniṃ karoti deseti. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, ahaṃ itthannāmassa bhikkhuno āpattiṃ paṭiggaṇheyyanti. Tena vattabbo – ‘passasī’ti? ‘Āma passāmī’ti. ‘Āyatiṃ saṃvareyyāsī’ti. „‚Die Ehrwürdigen mögen mich hören. Dieser Mönch namens [N.N.] erinnert sich an sein Vergehen, offenbart es, macht es kund und gesteht es. Wenn es für die Ehrwürdigen an der Zeit ist, möchte ich das Vergehen des Mönchs namens [N.N.] entgegennehmen.‘ Jener sollte sagen: ‚Siehst du es ein?‘ – ‚Ja, ich sehe es ein.‘ – ‚Mögest du dich künftig davor hüten!‘“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, paṭiññātakaraṇena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca deseti, yassa ca deseti, ubho sammukhībhūtā honti [Pg.235] – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. Kiñca tattha paṭiññātakaraṇasmiṃ? Yā paṭiññātakaraṇassa kammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – idaṃ tattha paṭiññātakaraṇasmiṃ. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ paṭiggāhako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ. Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, tena, bhikkhave, bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, itthannāmaṃ āpattiṃ āpanno; taṃ paṭidesemī’ti. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Dies, ihr Mönche, nennt man eine beigelegte Rechtsangelegenheit. Wodurch ist sie beigelegt? Durch Sammukhāvinaya und durch Paṭiññātakaraṇa. Und was bedeutet dabei Sammukhāvinaya? Die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Disziplin, die Gegenwart der Personen …pe… Und was bedeutet dabei die Gegenwart der Personen? Sowohl derjenige, der gesteht, als auch derjenige, vor dem gestanden wird, sind beide gegenwärtig – das bedeutet dabei die Gegenwart der Personen. Und was bedeutet dabei Paṭiññātakaraṇa? Was die Ausführung, die Durchführung, das Herangehen, das vollständige Herangehen, die Annahme und die Widerspruchslosigkeit bei dem Rechtsakt des Paṭiññātakaraṇa ist – dies bedeutet dabei Paṭiññātakaraṇa. Wenn nun, ihr Mönche, eine so beigelegte Rechtsangelegenheit von dem Empfänger des Geständnisses wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Wiederaufrollens. Wenn es so gelingt, dann ist es gut. Wenn es so nicht gelingt, dann sollte jener Mönch, ihr Mönche, zum Sangha gehen, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so zu ihm sprechen: ‚Ich habe, ihr Ehrwürdigen, das und das Vergehen begangen; dieses gestehe ich.‘ Ein erfahrener, fähiger Mönch sollte den Sangha davon in Kenntnis setzen –“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu āpattiṃ sarati, vivarati, uttāniṃ karoti, deseti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ itthannāmassa bhikkhuno āpattiṃ paṭiggaṇheyyanti. Tena vattabbo – ‘passasī’ti? ‘Āma passāmī’ti. ‘Āyatiṃ saṃvareyyāsī’ti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Dieser Mönch namens N.N. erinnert sich an ein Vergehen, enthüllt es, macht es offenbar und bekennt es. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möchte ich das Vergehen des Mönchs namens N.N. entgegennehmen.“ – Hierauf soll jener (der das Bekenntnis entgegennimmt) sagen: „Siehst du es?“ – (Der andere antwortet:) „Ja, ich sehe es.“ – (Der Empfänger sagt:) „Du solltest dich in Zukunft darin üben, dich zurückzuhalten.“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, paṭiññātakaraṇena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā…pe… evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ paṭiggāhako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Dies, ihr Mönche, wird eine beigelegte Rechtsfrage genannt. Womit wurde sie beigelegt? Durch die Übereinkunft in Gegenwart (Sammukhāvinaya) und durch die Übereinkunft durch Anerkennung (Paṭiññātakaraṇa). Und was bedeutet dabei die Übereinkunft in Gegenwart? Die Gegenwart des Sangha, die Gegenwart der Lehre (Dhamma), die Gegenwart der Disziplin (Vinaya) und die Gegenwart der Personen ... usw ... Wenn nun, ihr Mönche, eine so beigelegte Rechtsfrage von demjenigen, der das Bekenntnis entgegengenommen hat, wieder aufgerollt wird, begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Aufrollens; wenn ein Mönch, der seine Zustimmung gegeben hat, klagt, begeht er ein Pācittiya-Vergehen wegen des Beklagens.“ Tiṇavatthārakaṃ Das Zudecken mit Gras (Tiṇavatthāraka) 240. ‘‘Siyā āpattādhikaraṇaṃ ekaṃ samathaṃ anāgamma – paṭiññātakaraṇaṃ, dvīhi samathehi sammeyya – sammukhāvinayena ca, tiṇavatthārakena cāti? Siyātissa vacanīyaṃ. Yathā kathaṃ viya? Idha pana, bhikkhave, bhikkhūnaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ hoti bhāsitaparikkantaṃ. Tatra ce bhikkhūnaṃ evaṃ hoti – ‘amhākaṃ kho bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyyā’ti. Anujānāmi, bhikkhave, evarūpaṃ adhikaraṇaṃ tiṇavatthārakena vūpasametuṃ. Evañca pana, bhikkhave, vūpasametabbaṃ. Sabbeheva [Pg.236] ekajjhaṃ sannipatitabbaṃ, sannipatitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 240. „Könnte es sein, dass eine Rechtsfrage bezüglich eines Vergehens, ohne auf eine einzige Methode der Beilegung – nämlich die Übereinkunft durch Anerkennung – zurückzugreifen, durch zwei Methoden der Beilegung beigelegt wird, nämlich durch die Übereinkunft in Gegenwart und durch das Zudecken mit Gras? Darauf ist zu antworten: ‚Es könnte sein.‘ Wie wäre das möglich? Wenn hier, ihr Mönche, Mönche leben, die in Streit, Zank und Uneinigkeit verwickelt sind, und dabei vieles begangen wird, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn jene Mönche dann denken: ‚Während wir in Streit, Zank und Uneinigkeit lebten, wurde vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn wir nun versuchen würden, uns wegen dieser Vergehen gegenseitig zur Rechenschaft zu ziehen, könnte diese Rechtsfrage zu Härte, Grausamkeit und zur Spaltung (des Sangha) führen.‘ Ich erlaube euch, ihr Mönche, eine solche Rechtsfrage durch das Zudecken mit Gras beizulegen. Und so, ihr Mönche, soll sie beigelegt werden: Alle müssen gemeinsam zusammenkommen. Nach dem Zusammenkommen soll ein erfahrener und kompetenter Mönch den Sangha wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho imaṃ adhikaraṇaṃ tiṇavatthārakena vūpasameyya, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttanti. ‘‘Ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena sako pakkho ñāpetabbo – „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Während wir in Streit, Zank und Uneinigkeit lebten, wurde vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn wir nun versuchen würden, uns wegen dieser Vergehen gegenseitig zur Rechenschaft zu ziehen, könnte diese Rechtsfrage zu Härte, Grausamkeit und zur Spaltung führen. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha diese Rechtsfrage durch das Zudecken mit Gras beilegen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und unter Ausschluss jener Vergehen, die in Bezug auf Laien stehen.‘ – Ein erfahrener und kompetenter Mönch einer Partei soll seine eigene Partei wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, āyasmantānañceva atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttanti. „‚Hört mich an, ihr Ehrwürdigen. Während wir in Streit, Zank und Uneinigkeit lebten, wurde vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn wir nun versuchen würden, uns wegen dieser Vergehen gegenseitig zur Rechenschaft zu ziehen, könnte diese Rechtsfrage zu Härte, Grausamkeit und zur Spaltung führen. Wenn es für die Ehrwürdigen an der Zeit ist, möchte ich sowohl die Vergehen der Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, sowohl zum Wohle der Ehrwürdigen als auch zu meinem eigenen Wohle, inmitten des Sangha durch das Zudecken mit Gras bekennen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und unter Ausschluss jener Vergehen, die in Bezug auf Laien stehen.‘“ 241. ‘‘Athāparesaṃ ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena sako pakkho ñāpetabbo – 241. „Danach soll ein erfahrener und kompetenter Mönch der anderen Partei seine eigene Partei wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇantu me āyasmantā. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadāyasmantānaṃ pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, āyasmantānañceva atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttanti. „‚Hört mich an, ihr Ehrwürdigen. Während wir in Streit, Zank und Uneinigkeit lebten, wurde vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn wir nun versuchen würden, uns wegen dieser Vergehen gegenseitig zur Rechenschaft zu ziehen, könnte diese Rechtsfrage zu Härte, Grausamkeit und zur Spaltung führen. Wenn es für die Ehrwürdigen an der Zeit ist, möchte ich sowohl die Vergehen der Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, sowohl zum Wohle der Ehrwürdigen als auch zu meinem eigenen Wohle, inmitten des Sangha durch das Zudecken mit Gras bekennen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und unter Ausschluss jener Vergehen, die in Bezug auf Laien stehen.‘“ 242. ‘‘Athāparesaṃ ekatopakkhikānaṃ bhikkhūnaṃ byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 242. „Danach soll ein erfahrener und kompetenter Mönch der anderen Partei den Sangha wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇātu [Pg.237] me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena deseyyaṃ, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Esā ñatti. „‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Während wir in Streit, Zank und Uneinigkeit lebten, wurde vieles begangen, was einem Mönch nicht geziemt, sei es in Worten oder Taten. Wenn wir nun versuchen würden, uns wegen dieser Vergehen gegenseitig zur Rechenschaft zu ziehen, könnte diese Rechtsfrage zu Härte, Grausamkeit und zur Spaltung führen. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möchte ich sowohl die Vergehen dieser Ehrwürdigen als auch meine eigenen Vergehen, sowohl zum Wohle dieser Ehrwürdigen als auch zu meinem eigenen Wohle, inmitten des Sangha durch das Zudecken mit Gras bekennen, unter Ausschluss der schweren Vergehen und unter Ausschluss jener Vergehen, die in Bezug auf Laien stehen. Dies ist die offizielle Mitteilung (ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ bhaṇḍanajātānaṃ kalahajātānaṃ vivādāpannānaṃ viharataṃ bahuṃ assāmaṇakaṃ ajjhāciṇṇaṃ bhāsitaparikkantaṃ. Sace mayaṃ imāhi āpattīhi aññamaññaṃ kāressāma, siyāpi taṃ adhikaraṇaṃ kakkhaḷattāya vāḷattāya bhedāya saṃvatteyya. Ahaṃ yā ceva imesaṃ āyasmantānaṃ āpatti, yā ca attano āpatti, imesañceva āyasmantānaṃ atthāya, attano ca atthāya, saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desemi, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Yassāyasmato khamati amhākaṃ imāsaṃ āpattīnaṃ saṅghamajjhe tiṇavatthārakena desanā, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Da wir in Streit und Zank verwickelt waren und uns in eine Debatte verstrickt hatten, haben wir vieles begangen, was eines Mönches unwürdig ist, sowohl in Worten als auch in Taten. Wenn wir uns gegenseitig wegen dieser Vergehen belangen würden, könnte dies dazu führen, dass dieser Rechtsfall nur noch verhärteter, heftiger und zur Spaltung des Sanghas führen würde. Ich bekenne hiermit inmitten des Sanghas durch das Verfahren des Zudeckens mit Gras sowohl die Vergehen dieser ehrwürdigen Brüder als auch meine eigenen Vergehen, zum Wohle dieser Ehrwürdigen und zu meinem eigenen Wohle, unter Ausschluss der schweren Vergehen und derer, die mit Laien in Verbindung stehen. Wem von den Ehrwürdigen das Bekennen unserer Vergehen inmitten des Sanghas durch das Verfahren des Zudeckens mit Gras – unter Ausschluss der schweren Vergehen und derer, die mit Laien in Verbindung stehen – zusagt, der möge schweigen; wem es nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Desitā amhākaṃ imā āpattiyo saṅghamajjhe tiṇavatthārakena, ṭhapetvā thullavajjaṃ, ṭhapetvā gihippaṭisaṃyuttaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Unsere Vergehen wurden inmitten des Sanghas durch das Verfahren des Zudeckens mit Gras bekanntgegeben, unter Ausschluss der schweren Vergehen und derer, die mit Laien in Verbindung stehen. Dem Sangha sagt dies zu, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ ‘‘Athāparesaṃ…pe… evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Ebenso für die anderen ... [wie oben] ... So merke ich mir dies.“ ‘‘Idaṃ vuccati, bhikkhave, adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ. Kena vūpasantaṃ? Sammukhāvinayena ca, tiṇavatthārakena ca. Kiñca tattha sammukhāvinayasmiṃ? Saṅghasammukhatā, dhammasammukhatā, vinayasammukhatā, puggalasammukhatā. „Dies, ihr Mönche, nennt man einen beigelegten Rechtsfall. Wodurch wurde er beigelegt? Durch das Verfahren in Gegenwart sowie durch das Zudecken mit Gras. Und was gehört dabei zum Verfahren in Gegenwart? Die Gegenwart des Sanghas, die Gegenwart der Lehre, die Gegenwart der Ordensregel und die Gegenwart der Personen.“ ‘‘Kā ca tattha saṅghasammukhatā? Yāvatikā bhikkhū kammappattā, te āgatā honti, chandārahānaṃ chando āhaṭo hoti, sammukhībhūtā na paṭikkosanti – ayaṃ tattha saṅghasammukhatā. „Und was ist dabei die Gegenwart des Sanghas? So viele Mönche, wie für die Rechtshandlung erforderlich sind, sind erschienen; die Zustimmung der zur Zustimmung Berechtigten ist überbracht worden; und jene, die anwesend sind, erheben keinen Einspruch – dies ist dabei die Gegenwart des Sanghas.“ ‘‘Kā [Pg.238] ca tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā? Yena dhammena yena vinayena yena satthusāsanena taṃ adhikaraṇaṃ vūpasammati – ayaṃ tattha dhammasammukhatā, vinayasammukhatā. „Und was ist dabei die Gegenwart der Lehre und die Gegenwart der Ordensregel? Jene Lehre, jene Ordensregel und jene Unterweisung des Meisters, durch die dieser Rechtsfall beigelegt wird – dies ist dabei die Gegenwart der Lehre und die Gegenwart der Ordensregel.“ ‘‘Kā ca tattha puggalasammukhatā? Yo ca deseti, yassa ca deseti, ubho sammukhībhūtā honti – ayaṃ tattha puggalasammukhatā. „Und was ist dabei die Gegenwart der Personen? Sowohl derjenige, der die Vergehen bekennt, als auch derjenige, dem gegenüber sie bekannt werden, sind beide gegenwärtig – dies ist dabei die Gegenwart der Personen.“ ‘‘Kiñca tattha tiṇavatthārakasmiṃ? Yā tiṇavatthārakassa kammassa kiriyā karaṇaṃ upagamanaṃ ajjhupagamanaṃ adhivāsanā appaṭikkosanā – idaṃ tattha tiṇavatthārakasmiṃ. Evaṃ vūpasantaṃ ce, bhikkhave, adhikaraṇaṃ paṭiggāhako ukkoṭeti, ukkoṭanakaṃ pācittiyaṃ; chandadāyako khīyati, khīyanakaṃ pācittiyaṃ. „Und was ist dabei das Zudecken mit Gras? Jede Durchführung, Verrichtung, Herangehensweise, Inangriffnahme, Annahme und der Nichteinspruch bei der Rechtshandlung des Zudeckens mit Gras – dies ist dabei das Zudecken mit Gras. Wenn, ihr Mönche, ein so beigelegter Rechtsfall von demjenigen, der das Bekenntnis entgegengenommen hat, wieder aufgerollt wird, so begeht er ein Pācittiya wegen des Wiederaufrollens; wenn derjenige, der seine Zustimmung gab, klagt, begeht er ein Pācittiya wegen des Beklagens.“ ‘‘Kiccādhikaraṇaṃ katihi samathehi sammati? Kiccādhikaraṇaṃ ekena samathena sammati – sammukhāvinayenā’’ti. „Ein Rechtsfall über Verfahrensweisen (Kiccādhikaraṇa), durch wie viele Arten der Beilegung wird dieser geschlichtet? Ein Rechtsfall über Verfahrensweisen wird durch eine einzige Art der Beilegung geschlichtet – nämlich durch das Verfahren in Gegenwart.“ Dies sprach der Erhabene. Samathakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ catutthaṃ. Das vierte Kapitel über die Beilegung von Rechtsfällen (Samathakkhandhaka) ist abgeschlossen. 5. Khuddakavatthukkhandhakaṃ 5. Das Kapitel über kleinere Angelegenheiten (Khuddakavatthukkhandhaka) Khuddakavatthūni Kleinere Angelegenheiten 243. Tena [Pg.239] samayena buddho bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū nahāyamānā rukkhe kāyaṃ ugghaṃsenti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā nahāyamānā rukkhe kāyaṃ ugghaṃsessanti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi, seyyathāpi mallamuṭṭhikā gāmamoddavā’’ti ! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū nahāyamānā rukkhe kāyaṃ ugghaṃsenti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, bhikkhave, tesaṃ moghapurisānaṃ ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā nahāyamānā rukkhe kāyaṃ ugghaṃsessanti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, nahāyamānena bhikkhunā rukkhe kāyo ugghaṃsetabbo. Yo ugghaṃseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 243. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Rājagaha im Veluvana-Kloster bei der Fütterungsstelle der Eichhörnchen. Zu dieser Zeit rieben sich die Mönche der Sechsergruppe beim Baden ihren Körper an Bäumen, sowohl die Oberschenkel als auch die Arme, die Brust und den Rücken. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie können die Söhne der Sakyer, die Asketen, sich beim Baden den Körper an Bäumen reiben, sowohl die Oberschenkel als auch die Arme, die Brust und den Rücken, gerade so wie Faustkämpfer oder wie vergnügungssüchtige Stadtbewohner!“ Die Mönche hörten jene Menschen, die verärgert waren, sich beklagten und schimpften. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechsergruppe sich beim Baden den Körper an Bäumen reiben, sowohl die Oberschenkel als auch die Arme, die Brust und den Rücken?“ „Es ist wahr, Erhabener“, antworteten sie. Der Erhabene Buddha tadelte sie: „Es ist unpassend, ihr Mönche, für diese törichten Menschen, es ist ungebührlich, unziemlich, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht nachahmenswert. Wie können diese törichten Menschen sich beim Baden den Körper an Bäumen reiben? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, Nichtgläubige zu bekehren, noch ... [wie oben] ...“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Ihr Mönche, ein badender Mönch darf seinen Körper nicht an einem Baum reiben. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū nahāyamānā thambhe kāyaṃ ugghaṃsenti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā nahāyamānā thambhe kāyaṃ ugghaṃsessanti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi, seyyathāpi mallamuṭṭhikā gāmamoddavā’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, nahāyamānena bhikkhunā thambhe kāyo ugghaṃsetabbo. Yo ugghaṃseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit rieben sich die Mönche der Sechsergruppe beim Baden ihren Körper an Säulen, sowohl die Oberschenkel als auch die Arme, die Brust und den Rücken. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie können die Söhne der Sakyer, die Asketen, sich beim Baden den Körper an Säulen reiben ... gerade so wie Faustkämpfer oder wie vergnügungssüchtige Stadtbewohner!“ Die Mönche hörten jene Menschen ... Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt ... „Es ist wahr, Erhabener“ ... nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Ihr Mönche, ein badender Mönch darf seinen Körper nicht an einer Säule reiben. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.240] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū nahāyamānā kuṭṭe kāyaṃ ugghaṃsenti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā nahāyamānā kuṭṭe kāyaṃ ugghaṃsessanti, ūrumpi bāhumpi urampi piṭṭhimpi, seyyathāpi mallamuṭṭhikā gāmamoddavā’’ti…pe… ‘‘na, bhikkhave, nahāyamānena bhikkhunā kuṭṭe kāyo ugghaṃsetabbo. Yo ugghaṃseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit rieben die Mönche der Sechser-Gruppe beim Baden ihren Körper an einer Wand – sowohl die Schenkel als auch die Oberarme, die Brust und den Rücken. Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „Wie können die Asketen, die Söhne des Sakyers, beim Baden ihren Körper an einer Wand reiben – die Schenkel, die Oberarme, die Brust und den Rücken – gerade so wie Faustkämpfer oder wie eitle Weltliche, die auf ihre Hautpflege bedacht sind?“ ... „Mönche, ein badender Mönch darf seinen Körper nicht an einer Wand reiben. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū aṭṭāne nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, aṭṭāne nahāyitabbaṃ. Yo nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Mönche der Sechser-Gruppe auf einer Massageplatte (aṭṭāna). Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Die Mönche hörten jene Menschen, wie sie entrüstet waren, murrten und ihrem Unmut freien Lauf ließen. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, Mönche?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, man darf nicht auf einer Massageplatte baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū gandhabbahatthakena nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘na, bhikkhave, gandhabbahatthakena nahāyitabbaṃ. Yo nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Mönche der Sechser-Gruppe mit einer hölzernen Massagehand (gandhabbahatthaka). Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Die Mönche hörten jene Menschen, wie sie entrüstet waren, murrten und ihrem Unmut freien Lauf ließen. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Mönche, man darf nicht mit einer hölzernen Massagehand baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū kuruvindakasuttiyā nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, kuruvindakasuttiyā nahāyitabbaṃ. Yo nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Mönche der Sechser-Gruppe mit einer Reibschnur aus Korundpulver (kuruvindakasutti). Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, man darf nicht mit einer Reibschnur aus Korundpulver baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū viggayha parikammaṃ kārāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, viggayha parikammaṃ kārāpetabbaṃ. Yo kārāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die Mönche der Sechser-Gruppe Körpermassagen vornehmen, indem sie sich gegenseitig rieben. Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, man darf keine Körpermassage durch gegenseitiges Reiben vornehmen lassen. Wer es dennoch vornehmen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.241] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū mallakena nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, mallakena nahāyitabbaṃ. Yo nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Mönche der Sechser-Gruppe mit einem verzierten Schaber (mallaka). Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, man darf nicht mit einem verzierten Schaber baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ 244. Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno kacchurogābādho hoti. Na tassa vinā mallakena phāsu hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa akatamallaka’’nti. 244. Zu jener Zeit litt ein gewisser Mönch an der Krätze. Ohne einen Schaber fand er keine Linderung. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einem kranken Mönch einen unverzierten Schaber (akatamallaka).“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu jarādubbalo nahāyamāno na sakkoti attano kāyaṃ ugghaṃsetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ukkāsika’’nti. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch altersschwach und konnte beim Baden seinen Körper nicht selbst abreiben. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Stoffwulst (ukkāsika) [zum Abreiben].“ Tena kho pana samayena bhikkhū piṭṭhiparikammaṃ kātuṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, puthupāṇika’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Gewissensbisse, den Rücken abzureiben. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, das Abreiben mit der flachen Hand (puthupāṇika).“ 245. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū vallikaṃ dhārenti…pe… pāmaṅgaṃ dhārenti…pe… kaṇṭhasuttakaṃ dhārenti…pe… kaṭisuttakaṃ dhārenti…pe… ovaṭṭikaṃ dhārenti…pe… kāyuraṃ dhārenti…pe… hatthābharaṇaṃ dhārenti…pe… aṅgulimuddikaṃ dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihī kāmabhoginoti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū vallikaṃ dhārenti…pe… pāmaṅgaṃ dhārenti, kaṇṭhasuttakaṃ dhārenti, kaṭisuttakaṃ dhārenti, ovaṭṭikaṃ dhārenti, kāyuraṃ dhārenti, hatthābharaṇaṃ dhārenti, aṅgulimuddikaṃ dhārentī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, vallikā dhāretabbā…pe… na pāmaṅgo dhāretabbo… na kaṇṭhasuttakaṃ dhāretabbaṃ… na kaṭisuttakaṃ dhāretabbaṃ… na ovaṭṭikaṃ dhāretabbaṃ… na kāyuraṃ dhāretabbaṃ… na hatthābharaṇaṃ dhāretabbaṃ… na aṅgulimuddikā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 245. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe Ohrschmuck ... trugen eine Schmuckschnur ... trugen eine Halskette ... trugen eine Hüftschnur ... trugen ein Armband ... trugen Fußspangen ... trugen Handschmuck ... trugen einen Fingerring. Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Die Mönche hörten jene Menschen, wie sie entrüstet waren, murrten und ihrem Unmut freien Lauf ließen. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wirklich wahr, Mönche, dass die Mönche der Sechser-Gruppe Ohrschmuck tragen ... eine Schmuckschnur, eine Halskette, eine Hüftschnur, ein Armband, Fußspangen, Handschmuck und Fingerringe tragen?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, man darf keinen Ohrschmuck tragen ... keine Schmuckschnur darf getragen werden ... keine Halskette darf getragen werden ... keine Hüftschnur darf getragen werden ... kein Armband darf getragen werden ... keine Fußspangen dürfen getragen werden ... kein Handschmuck darf getragen werden ... kein Fingerring darf getragen werden. Wer es dennoch trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ 246. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū dīghe kese dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, dīghā kesā [Pg.242] dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, dumāsikaṃ vā duvaṅgulaṃ vā’’ti. 246. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe langes Haar. Die Menschen waren entrüstet, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „... wie Sinnesgenüsse suchende Laien!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, langes Haar darf nicht getragen werden. Wer es trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, [Haar von] zwei Monaten [Wuchs] oder [einer Länge von] zwei Fingerbreiten.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū kocchena kese osaṇṭhenti …pe… phaṇakena kese osaṇṭhenti, hatthaphaṇakena kese osaṇṭhenti, sitthatelakena kese osaṇṭhenti, udakatelakena kese osaṇṭhenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, kocchena kesā osaṇṭhetabbā…pe… na sitthatelakena kesā osaṇṭhetabbā… na udakatelakena kesā osaṇṭhetabbā. Yo osaṇṭheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit kämmten die Mönche der Sechser-Gruppe ihr Haar mit einer Wildschweinborstenbürste ... mit einem Kamm, mit einer Handbürste, mit Wachsöl, mit wassergemischtem Öl. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Genau wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, das Haar darf nicht mit einer Wildschweinborstenbürste gekämmt werden ... nicht mit Wachsöl ... nicht mit wassergemischtem Öl. Wer es kämmt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ 247. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ādāsepi udakapattepi mukhanimittaṃ olokenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ādāse vā udakapatte vā mukhanimittaṃ oloketabbaṃ. Yo olokeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 247. Zu jener Zeit betrachteten die Mönche der Sechser-Gruppe ihr Gesichtsbild sowohl im Spiegel als auch in einer Wasserschale. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Genau wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, das Gesichtsbild darf weder in einem Spiegel noch in einer Wasserschale betrachtet werden. Wer es betrachtet, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno mukhe vaṇo hoti. So bhikkhū pucchi – ‘‘kīdiso me, āvuso, vaṇo’’ti? Bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘ediso te, āvuso vaṇo’’ti. So na saddahati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ābādhappaccayā ādāse vā udakapatte vā mukhanimittaṃ oloketu’’nti. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch ein Geschwür im Gesicht. Er fragte die Mönche: „Wie sieht mein Geschwür aus, ihr Ehrwürdigen?“ Die Mönche sagten: „So sieht dein Geschwür aus, Ehrwürdiger.“ Er glaubte ihnen nicht. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, im Falle einer Erkrankung das Gesichtsbild in einem Spiegel oder in einer Wasserschale zu betrachten.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū mukhaṃ ālimpanti…pe… mukhaṃ ummaddenti, mukhaṃ cuṇṇenti, manosilikāya mukhaṃ lañchenti, aṅgarāgaṃ karonti, mukharāgaṃ karonti, aṅgarāgamukharāgaṃ karonti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, mukhaṃ ālimpitabbaṃ…pe… na mukhaṃ ummadditabbaṃ, na mukhaṃ cuṇṇetabbaṃ, na manosilikāya mukhaṃ lañchetabbaṃ, na aṅgarāgo kātabbo, na mukharāgo kātabbo, na aṅgarāgamukharāgo kātabbo. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit salbten die Mönche der Sechser-Gruppe das Gesicht ein ... rieben das Gesicht ein, puderten das Gesicht, machten mit Rauschgelb (Manosilā) Zeichen auf das Gesicht, färbten die Glieder (Nägel), färbten die Lippen, färbten sowohl Glieder als auch Lippen. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Genau wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, das Gesicht darf nicht eingesalbt werden ... nicht eingerieben werden, nicht gepudert werden, es dürfen keine Zeichen mit Rauschgelb auf das Gesicht gemacht werden, die Glieder dürfen nicht gefärbt werden, die Lippen dürfen nicht gefärbt werden, Glieder und Lippen gemeinsam dürfen nicht gefärbt werden. Wer es tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena [Pg.243] kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno cakkhurogābādho hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ābādhappaccayā mukhaṃ ālimpitu’’nti. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch eine Augenkrankheit. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, im Falle einer Erkrankung das Gesicht einzusalben.“ 248. Tena kho pana samayena rājagahe giraggasamajjo hoti. Chabbaggiyā bhikkhū giraggasamajjaṃ dassanāya agamaṃsu. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā naccampi gītampi vāditampi dassanāya gacchissanti, seyyathāpi gihī kāmabhogino’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, naccaṃ vā gītaṃ vā vāditaṃ vā dassanāya gantabbaṃ. Yo gaccheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 248. Zu jener Zeit fand in Rājagaha ein Bergfest (Giraggasamajja) statt. Die Mönche der Sechser-Gruppe gingen hin, um das Bergfest anzusehen. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Wie können die Asketen, die Söhne des Sakyers, hingehen, um Tanz, Gesang und Musik anzusehen, genau wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, man darf nicht hingehen, um Tanz, Gesang oder Musik anzusehen oder anzuhören. Wer hingeht, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ 249. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū āyatakena gītassarena dhammaṃ gāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘yatheva mayaṃ gāyāma, evamevime samaṇā sakyaputtiyā āyatakena gītassarena dhammaṃ gāyantī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū āyatakena gītassarena dhammaṃ gāyissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘pañcime, bhikkhave, ādīnavā āyatakena gītassarena dhammaṃ gāyantassa. Attanāpi tasmiṃ sare sārajjati, parepi tasmiṃ sare sārajjanti, gahapatikāpi ujjhāyanti, sarakuttimpi nikāmayamānassa samādhissa bhaṅgo hoti, pacchimā janatā diṭṭhānugatiṃ āpajjati – ime kho, bhikkhave, pañca ādīnavā āyatakena gītassarena dhammaṃ gāyantassa. Na, bhikkhave, āyatakena gītassarena dhammo gāyitabbo. Yo gāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 249. Zu jener Zeit sangen die Mönche der Sechser-Gruppe das Dhamma mit einer langgezogenen, gesanglichen Stimme. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Genau wie wir singen, so singen diese Asketen, die Söhne des Sakyers, das Dhamma mit einer langgezogenen, gesanglichen Stimme!“ Die Mönche hörten die Menschen sich ärgern, beschweren und darüber auslassen. Jene Mönche, die bescheiden sind ... ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Wie können die Mönche der Sechser-Gruppe das Dhamma mit einer langgezogenen, gesanglichen Stimme singen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Stimmt es wirklich, Mönche ...?“ „Es stimmt, Erhabener.“ ... Nachdem er eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, es gibt diese fünf Nachteile für denjenigen, der das Dhamma mit einer langgezogenen, gesanglichen Stimme singt: Man findet selbst Gefallen an jenem Klang, auch andere finden Gefallen an jenem Klang, auch die Hausväter ärgern sich, bei demjenigen, der auf die Stimmmodulation bedacht ist, bricht die Konzentration (Samādhi) zusammen, und die nachfolgende Generation ahmt dies nach. Dies sind, Mönche, die fünf Nachteile. Mönche, das Dhamma darf nicht mit einer langgezogenen, gesanglichen Stimme gesungen werden. Wer es singt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena kho pana samayena bhikkhū sarabhaññe kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sarabhañña’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Gewissensbisse bezüglich des Sarabhañña (des rezitativen Vortrags). Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube das Sarabhañña.“ ‘‘Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū bāhiralomiṃ uṇṇiṃ dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti[Pg.244]. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bāhiyalomi uṇṇi dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe ein Wollgewand mit den Haaren nach außen. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich darüber aus: „Genau wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ein Wollgewand mit den Haaren nach außen darf nicht getragen werden. Wer es trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ 250. Tena kho pana samayena rañño māgadhassa seniyassa bimbisārassa ārāme ambā phalino honti. Raññā māgadhena seniyena bimbisārena anuññātaṃ hoti – ‘‘yathāsukhaṃ ayyā ambaṃ paribhuñjantū’’ti. Chabbaggiyā bhikkhū taruṇaññeva ambaṃ pātāpetvā paribhuñjiṃsu. Rañño ca māgadhassa seniyassa bimbisārassa ambena attho hoti. Atha kho rājā māgadho seniyo bimbisāro manusse āṇāpesi – ‘‘gacchatha, bhaṇe, ārāmaṃ gantvā ambaṃ āharathā’’ti. ‘‘Evaṃ devā’’ti kho te manussā rañño māgadhassa seniyassa bimbisārassa paṭissutvā ārāmaṃ gantvā ārāmapālaṃ etadavocuṃ – ‘‘devassa, bhaṇe, ambena attho, ambaṃ dethā’’ti. ‘‘Natthāyyā ambaṃ. Taruṇaññeva ambaṃ pātāpetvā bhikkhū paribhuñjiṃsū’’ti. Atha kho te manussā rañño māgadhassa seniyassa bimbisārassa etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Suparibhuttaṃ, bhaṇe, ayyehi ambaṃ, api ca bhagavatā mattā vaṇṇitā’’ti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā na mattaṃ jānitvā rañño ambaṃ paribhuñjissantī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ambaṃ paribhuñjitabbaṃ. Yo paribhuñjeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 250. Zu jener Zeit trugen die Mangobäume im Garten des Königs Bimbisāra von Magadha, dem Herrn über Heerscharen, Früchte. König Bimbisāra von Magadha hatte gestattet: ‘Mögen die Ehrwürdigen Mangos genießen, wie es ihnen beliebt.’ Die Gruppe der sechs Mönche ließ jedoch bereits die unreifen Mangos pflücken und verzehrte sie. Auch der König Bimbisāra von Magadha hatte Bedarf an Mangos. Da befahl der König seinen Männern: ‘Geht, ihr Leute, begibt euch zum Garten und bringt Mangos.’ ‘Jawohl, Majestät’, antworteten jene Männer dem König Bimbisāra, gingen zum Garten und sagten zum Gärtner: ‘Der König benötigt Mangos, gib uns Mangos.’ Der Gärtner antwortete: ‘Ihr Herren, es gibt keine Mangos mehr. Die Mönche haben bereits die unreifen Mangos pflücken lassen und sie verzehrt.’ Da berichteten die Männer dem König Bimbisāra von Magadha diesen Sachverhalt. Der König sagte: ‘Die Ehrwürdigen haben die Mangos wahrlich gut genossen; dennoch hat der Erhabene das rechte Maß gepriesen.’ Die Menschen aber beklagten sich, schimpften und ließen ihrem Unmut freien Lauf: ‘Wie können diese Asketen, die Söhne des Sakyers, ohne Maß zu kennen, die Mangos des Königs verzehren?’ Die Mönche hörten, wie die Menschen sich beklagten, schimpften und ihren Unmut äußerten. Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Der Erhabene sprach: ‘Mönche, Mangos sollen nicht so verzehrt werden. Wer sie dennoch verzehrt, dem fällt ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkåa) zu.’ Tena kho pana samayena aññatarassa pūgassa saṅghabhattaṃ hoti. Sūpe ambapesikāyo pakkhittā honti. Bhikkhū kukkuccāyantā nappaṭiggaṇhanti. ‘‘Paṭiggaṇhatha, bhikkhave, paribhuñjatha. Anujānāmi, bhikkhave, ambapesika’’nti. Zu jener Zeit fand ein Gemeinschaftsmahl einer bestimmten Gruppe für die Saḿgha statt. In die Suppe waren Mangostücke gegeben worden. Die Mönche hatten Gewissensbisse und nahmen sie nicht an. Der Erhabene sprach: ‘Nehmt an, Mönche, und genießt sie. Mönche, ich erlaube Mangostücke.’ Tena kho pana samayena aññatarassa pūgassa saṅghabhattaṃ hoti. Te na pariyāpuṇiṃsu ambapesikaṃ kātuṃ, bhattagge sakaleheva ambehi denti. Bhikkhū kukkuccāyantā nappaṭiggaṇhanti. ‘‘Paṭiggaṇhatha, bhikkhave, paribhuñjatha. Anujānāmi, bhikkhave, pañcahi samaṇakappehi phalaṃ paribhuñjituṃ – aggiparicitaṃ[Pg.245], satthaparicitaṃ, nakhaparicitaṃ, abījaṃ, nibbattabījaññeva pañcamaṃ. Anujānāmi, bhikkhave, imehi pañcahi samaṇakappehi phalaṃ paribhuñjitu’’nti. Zu jener Zeit fand ein Gemeinschaftsmahl einer bestimmten Gruppe für die Saḿgha statt. Jene Spender waren nicht dazu gekommen, die Mangos in Stücke zu schneiden, und gaben im Speisesaal ganze Mangos. Die Mönche hatten Gewissensbisse und nahmen sie nicht an. Der Erhabene sprach: ‘Nehmt an, Mönche, und genießt sie. Mönche, ich erlaube den Verzehr von Früchten, wenn sie auf fünf Arten für Asketen zulässig gemacht wurden: durch Feuer bearbeitet, mit einem Messer bearbeitet, mit dem Nagel bearbeitet, wenn sie kernlos sind oder als fünftes, wenn der Kern bereits entfernt wurde. Mönche, ich erlaube den Verzehr von Früchten nach diesen fünf für Asketen zulässigen Arten.’ 251. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu ahinā daṭṭho kālaṅkato hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na hi nūna so, bhikkhave, bhikkhu imāni cattāri ahirājakulāni mettena cittena phari. Sace hi so, bhikkhave, bhikkhu imāni cattāri ahirājakulāni mettena cittena phareyya, na hi so, bhikkhave, bhikkhu ahinā daṭṭho kālaṅkareyya. Katamāni cattāri ahirājakulāni? Virūpakkhaṃ ahirājakulaṃ, erāpathaṃ ahirājakulaṃ, chabyāputtaṃ ahirājakulaṃ, kaṇhāgotamaṃ ahirājakulaṃ. Na hi nūna so, bhikkhave, bhikkhu imāni cattāri ahirājakulāni mettena cittena phari. Sace hi so, bhikkhave, bhikkhu imāni cattāri ahirājakulāni mettena cittena phareyya, na hi so, bhikkhave, bhikkhu ahinā daṭṭho kālaṅkareyya. Anujānāmi, bhikkhave, imāni cattāri ahirājakulāni mettena cittena pharituṃ, attaguttiyā attarakkhāya attaparittaṃ kātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ – 251. Zu jener Zeit wurde ein bestimmter Mönch von einer Schlange gebissen und verstarb. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Er sprach: ‘Mönche, jener Mönch hat sicherlich nicht diese vier königlichen Schlangengeschlechter mit einem Geist der liebenden Güte durchdrungen. Mönche, hätte jener Mönch diese vier königlichen Schlangengeschlechter mit einem Geist der liebenden Güte durchdrungen, so wäre er nicht an einem Schlangenbiss gestorben. Welches sind diese vier königlichen Schlangengeschlechter? Das Virûpakkha-Schlangengeschlecht, das Erāpatha-Schlangengeschlecht, das Chabyāputta-Schlangengeschlecht und das Kaṇhāgotama-Schlangengeschlecht. Mönche, ich erlaube, diese vier königlichen Schlangengeschlechter mit einem Geist der liebenden Güte zu durchdringen, um sich selbst zu schützen, sich selbst zu bewahren und eine Schutzwehr für sich zu errichten. Und so, Mönche, soll es getan werden:’ ‘‘Virūpakkhehi me mettaṃ, mettaṃ erāpathehi me; Chabyāputtehi me mettaṃ, mettaṃ kaṇhāgotamakehi ca. ‘Meine liebende Güte gelte den Virûpakkhas, liebende Güte gelte den Erāpathas; meine liebende Güte den Chabyāputtas und liebende Güte auch den Kaṇhāgotamakas.’ ‘‘Apādakehi me mettaṃ, mettaṃ dvipādakehi me; Catuppadehi me mettaṃ, mettaṃ bahuppadehi me. ‘Meine liebende Güte gelte den Fußlosen, liebende Güte gelte den Zweifüßern; meine liebende Güte den Vierfüßern und liebende Güte auch den Vielfüßern.’ ‘‘Mā maṃ apādako hiṃsi, mā maṃ hiṃsi dvipādako; Mā maṃ catuppado hiṃsi, mā maṃ hiṃsi bahuppado. ‘Möge mich das fußlose Wesen nicht verletzen, möge mich das zweifüßige Wesen nicht verletzen; möge mich das vierfüßige Wesen nicht verletzen, möge mich das vielfüßige Wesen nicht verletzen.’ ‘‘Sabbe sattā sabbe pāṇā, sabbe bhūtā ca kevalā; Sabbe bhadrāni passantu, mā kiñci pāpamāgamā. ‘Mögen alle Wesen, alle Lebewesen, alle Geschöpfe ausnahmslos, mögen sie alle nur Gutes sehen; möge kein Unheil irgendjemanden treffen.’ ‘‘Appamāṇo buddho, appamāṇo dhammo,Appamāṇo saṅgho, pamāṇavantāni sarīsapāni. ‘Unermesslich ist der Buddha, unermesslich ist die Lehre (Dhamma), unermesslich ist die Gemeinde (Saḿgha). Maßvoll begrenzt sind kriechende Tiere:’ ‘‘Ahi vicchikā satapadī, uṇṇanābhi sarabū mūsikā; Katā me rakkhā kataṃ me parittaṃ, paṭikkamantu bhūtāni. ‘Schlangen, Skorpione, Tausendfüßler, Spinnen, Eidechsen und Mäuse. Vollbracht ist mein Schutz, gewirkt ist meine Abwehr; mögen die Wesen zurückweichen.’ ‘‘Sohaṃ namo bhagavato, namo sattannaṃ sammāsambuddhāna’’nti. ‘Ich erweise dem Erhabenen meine Verehrung, Verehrung den sieben vollkommen Erwachten (Sammāsambuddhas).’ So soll es getan werden, sprach er. Tena [Pg.246] kho pana samayena aññataro bhikkhu anabhiratiyā pīḷito attano aṅgajātaṃ chindi. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Aññamhi so, bhikkhave, moghapuriso chetabbamhi, aññaṃ chindi. Na, bhikkhave, attano aṅgajātaṃ chetabbaṃ. Yo chindeyya, āpatti thullaccayassā’’ti. Zu jener Zeit schnitt sich ein bestimmter Mönch, der von Unzufriedenheit geplagt war, sein Geschlechtsteil ab. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Er sprach: ‘Mönche, dieser törichte Mann hat etwas anderes abgeschnitten, während doch etwas ganz anderes (die Leidenschaften) hätte abgeschnitten werden sollen. Mönche, das eigene Geschlechtsteil darf nicht abgeschnitten werden. Wer es dennoch tut, dem fällt ein schweres Vergehen (Thullaccaya) zu.’ 252. Tena kho pana samayena rājagahakassa seṭṭhissa mahagghassa candanassa candanagaṇṭhi uppannā hoti. Atha kho rājagahakassa seṭṭhissa etadahosi – ‘‘yaṃnūnāhaṃ imāya candanagaṇṭhiyā pattaṃ lekhāpeyyaṃ. Lekhañca me paribhogaṃ bhavissati, pattañca dānaṃ dassāmī’’ti. Atha kho rājagahako seṭṭhi tāya candanagaṇṭhiyā pattaṃ lekhāpetvā sikkāya uḍḍitvā veḷagge ālaggetvā veḷuparamparāya bandhitvā evamāha – ‘‘yo samaṇo vā brāhmaṇo vā arahā ceva iddhimā ca dinnaṃyeva pattaṃ oharatū’’ti. Atha kho pūraṇo kassapo yena rājagahako seṭṭhi tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā rājagahakaṃ seṭṭhiṃ etadavoca – ‘‘ahañhi, gahapati, arahā ceva iddhimā ca, dehi me patta’’nti. ‘‘Sace, bhante, āyasmā arahā ceva iddhimā ca dinnaṃyeva pattaṃ oharatū’’ti. Atha kho makkhali gosālo… ajito kesakambalo… pakudho kaccāyano… sañcayo belaṭṭhaputto … nigaṇṭho nāṭaputto yena rājagahako seṭṭhi tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā rājagahakaṃ seṭṭhiṃ etadavoca – ‘‘ahañhi, gahapati, arahā ceva iddhimā ca, dehi me patta’’nti. ‘‘Sace, bhante, āyasmā arahā ceva iddhimā ca, dinnaṃyeva pattaṃ oharatū’’ti. 252. Zu jener Zeit kam ein Kaufmann aus Rājagaha in den Besitz eines sehr wertvollen Blocks aus Sandelholz. Da dachte der Kaufmann von Rājagaha: „Wie wäre es, wenn ich aus diesem Sandelholzblock eine Schale drechseln ließe? Die Späne werden mir nützlich sein, und die Schale werde ich als Gabe spenden.“ Dann ließ der Kaufmann von Rājagaha aus jenem Sandelholzblock eine Schale drechseln, legte sie in ein Netz, hängte sie an die Spitze einer Bambusstange, befestigte sie an einer Reihe von Bambusrohren und sagte: „Welcher Asket oder Brahmane auch immer ein Arahant ist und über übernatürliche Kräfte verfügt, der soll die Schale herunterholen; sie ist ihm gewiss geschenkt.“ Da begab sich Pūraṇa Kassapa dorthin, wo der Kaufmann von Rājagaha war, und sagte zu ihm: „Hausvater, ich bin wahrlich ein Arahant und verfüge über übernatürliche Kräfte. Gib mir die Schale.“ „Ehrwürdiger Herr, wenn der Ehrwürdige ein Arahant ist und über übernatürliche Kräfte verfügt, möge er die Schale herunterholen; sie ist ihm gewiss geschenkt.“ Ebenso begaben sich Makkhali Gosāla, Ajita Kesakambalo, Pakudha Kaccāyana, Sañcaya Belaṭṭhaputto und Nigaṇṭha Nāṭaputto zum Kaufmann von Rājagaha und sprachen: „Hausvater, ich bin wahrlich ein Arahant und verfüge über übernatürliche Kräfte. Gib mir die Schale.“ „Ehrwürdiger Herr, wenn der Ehrwürdige ein Arahant ist und über übernatürliche Kräfte verfügt, möge er die Schale herunterholen; sie ist ihm gewiss geschenkt.“ Tena kho pana samayena āyasmā ca mahāmoggallāno āyasmā ca piṇḍolabhāradvājo pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya rājagahaṃ piṇḍāya pavisiṃsu. Atha kho āyasmā piṇḍolabhāradvājo āyasmantaṃ mahāmoggallānaṃ etadavoca – ‘‘āyasmā kho mahāmoggallāno arahā ceva iddhimā ca. Gacchāvuso, moggallāna, etaṃ pattaṃ ohara. Tuyheso patto’’ti. ‘‘Āyasmā kho bhāradvājo arahā ceva iddhimā ca. Gacchāvuso, bhāradvāja, etaṃ pattaṃ ohara. Tuyheso patto’’ti. Atha kho āyasmā piṇḍolabhāradvājo vehāsaṃ abbhuggantvā taṃ pattaṃ gahetvā tikkhattuṃ rājagahaṃ anupariyāyi. Zu jener Zeit bekleideten sich der ehrwürdige Mahāmoggallāna und der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja zur Morgenstunde, nahmen Schale und Obergewand und betraten Rājagaha zum Almosengang. Da sagte der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja zum ehrwürdigen Mahāmoggallāna: „Der ehrwürdige Mahāmoggallāna ist wahrlich ein Arahant und verfügt über übernatürliche Kräfte. Geh, Freund Moggallāna, nimm diese Schale herunter. Diese Schale gehört dir.“ „Der ehrwürdige Bhāradvāja ist wahrlich ein Arahant und verfügt über übernatürliche Kräfte. Geh, Freund Bhāradvāja, nimm diese Schale herunter. Diese Schale gehört dir.“ Da erhob sich der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja in die Luft, nahm die Schale und umkreiste dreimal Rājagaha. Tena [Pg.247] kho pana samayena rājagahako seṭṭhi saputtadāro sake nivesane ṭhito hoti pañjaliko namassamāno – idheva, bhante, ayyo bhāradvājo amhākaṃ nivesane patiṭṭhātūti. Atha kho āyasmā piṇḍolabhāradvājo rājagahakassa seṭṭhissa nivesane patiṭṭhāsi. Atha kho rājagahako seṭṭhi āyasmato piṇḍolabhāradvājassa hatthato pattaṃ gahetvā mahagghassa khādanīyassa pūretvā āyasmato piṇḍolabhāradvājassa adāsi. Atha kho āyasmā piṇḍolabhāradvājo taṃ pattaṃ gahetvā ārāmaṃ agamāsi. Assosuṃ kho manussā – ayyena kira piṇḍolabhāradvājena rājagahakassa seṭṭhissa patto ohāritoti. Te ca manussā uccāsaddā mahāsaddā āyasmantaṃ piṇḍolabhāradvājaṃ piṭṭhito piṭṭhito anubandhiṃsu. Zu jener Zeit stand der Kaufmann von Rājagaha mit Frau und Kindern in seinem Haus, hielt die Hände ehrfürchtig zusammengelegt und verehrte ihn: „Möge der ehrwürdige Bhāradvāja genau hier in unserem Haus niederkommen.“ Da ließ sich der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja im Haus des Kaufmanns von Rājagaha nieder. Der Kaufmann von Rājagaha nahm die Schale aus der Hand des ehrwürdigen Piṇḍola Bhāradvāja, füllte sie mit kostbarer Speise und überreichte sie dem ehrwürdigen Piṇḍola Bhāradvāja. Daraufhin nahm der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja die Schale und begab sich zum Kloster. Die Leute hörten: „Der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja hat angeblich die Schale des Kaufmanns von Rājagaha heruntergeholt.“ Und jene Leute folgten dem ehrwürdigen Piṇḍola Bhāradvāja mit lautem Rufen und großem Lärm auf Schritt und Tritt. Assesi kho bhagavā uccāsaddaṃ mahāsaddaṃ; sutvāna āyasmantaṃ ānandaṃ āmantesi – ‘‘kiṃ nu kho so, ānanda, uccāsaddo mahāsaddo’’ti? ‘‘Āyasmatā, bhante, piṇḍolabhāradvājena rājagahakassa seṭṭhissa patto ohārito. Assosuṃ kho, bhante, manussā – ayyena kira piṇḍolabhāradvājena rājagahakassa seṭṭhissa patto ohāritoti. Te ca, bhante, manussā uccāsaddā mahāsaddā āyasmantaṃ piṇḍolabhāradvājaṃ piṭṭhito piṭṭhito anubandhā. So eso, bhante, bhagavā uccāsaddo mahāsaddo’’ti. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā āyasmantaṃ piṇḍolabhāradvājaṃ paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira tayā, bhāradvāja, rājagahakassa seṭṭhissa patto ohārito’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, bhāradvāja, ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma tvaṃ, bhāradvāja, chavassa dārupattassa kāraṇā gihīnaṃ uttarimanussadhammaṃ iddhipāṭihāriyaṃ dassessasi! Seyyathāpi, bhāradvāja, mātugāmo chavassa māsakarūpassa kāraṇā kopinaṃ dasseti, evameva kho tayā, bhāradvāja, chavassa dārupattassa kāraṇā gihīnaṃ uttarimanussadhammaṃ iddhipāṭihāriyaṃ dassitaṃ. Netaṃ, bhāradvāja, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, gihīnaṃ uttarimanussadhammaṃ iddhipāṭihāriyaṃ dassetabbaṃ. Yo dasseyya, āpatti dukkaṭassa. Bhindathetaṃ, bhikkhave, dārupattaṃ sakalikaṃ sakalikaṃ katvā[Pg.248], bhikkhūnaṃ añjanupapisanaṃ detha. Na ca, bhikkhave, dārupatto dhāretabbo. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Der Erhabene hörte das laute Rufen und den großen Lärm; nachdem er es gehört hatte, sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: „Ānanda, was ist das für ein lautes Rufen, was für ein großer Lärm?“ „Herr, der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja hat die Schale des Kaufmanns von Rājagaha heruntergeholt. Die Leute haben gehört: ‚Der ehrwürdige Piṇḍola Bhāradvāja hat angeblich die Schale des Kaufmanns von Rājagaha heruntergeholt.‘ Und jene Leute, Herr, folgen dem ehrwürdigen Piṇḍola Bhāradvāja mit lautem Rufen und großem Lärm auf Schritt und Tritt. Das, Herr, ist dieses laute Rufen, dieser große Lärm.“ Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde zusammenkommen und befragte den ehrwürdigen Piṇḍola Bhāradvāja: „Ist es wahr, Bhāradvāja, dass du die Schale des Kaufmanns von Rājagaha heruntergeholt hast?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ Der Buddha, der Erhabene, tadelte ihn: „Es ist unziemlich, Bhāradvāja, unangebracht, unpassend, eines Asketen unwürdig, unzulässig und nicht zu tun. Wie konntest du nur, Bhāradvāja, wegen einer wertlosen Holzschale den Laien übermenschliche Zustände und das Wunder der übernatürlichen Kräfte zeigen! So wie eine Frau, Bhāradvāja, wegen einer wertlosen Kupfermünze ihre Scham entblößt, ebenso hast du, Bhāradvāja, wegen einer wertlosen Holzschale den Laien übermenschliche Zustände und das Wunder der übernatürlichen Kräfte gezeigt. Dies dient nicht dazu, das Vertrauen jener zu wecken, die noch kein Vertrauen haben... Nachdem er ihn getadelt hatte... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: Mönche, Laien gegenüber dürfen keine übermenschlichen Zustände und keine Wunder der übernatürlichen Kräfte gezeigt werden. Wer sie zeigt, begeht ein Vergehen des Fehltritts. Zerbrecht diese Holzschale, Mönche, macht sie zu kleinen Splittern und gebt sie den Mönchen als Reibwerkzeug für Augensalbe. Und Mönche, eine Holzschale darf nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen des Fehltritts.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvace patte dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, sovaṇṇamayo patto dhāretabbo…pe… na rūpiyamayo patto dhāretabbo… na maṇimayo patto dhāretabbo… na veḷuriyamayo patto dhāretabbo… na phalikamayo patto dhāretabbo… na kaṃsamayo patto dhāretabbo… na kācamayo patto dhāretabbo… na tipumayo patto dhāretabbo… na sīsamayo patto dhāretabbo… na tambalohamayo patto dhāretabbo. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, dve patte – ayopattaṃ, mattikāpatta’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechsergruppe verschiedenartige Schalen: aus Gold und aus Silber. Die Menschen regten sich auf, klagten und sprachen missbilligend: „Ganz wie Hausleute, die Sinnesgenüsse genießen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, eine Schale aus Gold soll nicht getragen werden ... eine Schale aus Silber soll nicht getragen werden ... eine Schale aus Edelstein ... aus Beryll ... aus Kristall ... aus Bronze ... aus Glas ... aus Zinn ... aus Blei ... aus Kupfer soll nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, zwei Arten von Schalen: die Eisenschale und die Tonschale.“ 253. Tena kho pana samayena pattamūlaṃ ghaṃsiyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pattamaṇḍala’’nti. 253. Zu jener Zeit wurde der Boden der Schale abgenutzt. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Schalenring.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvacāni pattamaṇḍalāni dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacāni pattamaṇḍalāni dhāretabbāni. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, dve pattamaṇḍalāni – tipumayaṃ, sīsamaya’’nti. Bahalāni maṇḍalāni na acchupiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, likhitu’’nti. Valī honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, makaradantakaṃ chinditu’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechsergruppe verschiedenartige Schalenringe: aus Gold und aus Silber. Die Menschen regten sich auf, klagten und sprachen missbilligend: „Ganz wie Hausleute, die Sinnesgenüsse genießen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, verschiedenartige Schalenringe sollen nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, zwei Arten von Schalenringen: aus Zinn und aus Blei.“ Die dicken Ringe saßen nicht fest. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, sie abzuschleifen.“ Es bildeten sich Falten. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, ein Krokodilzahn-Muster einzuschneiden.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū citrāni pattamaṇḍalāni dhārenti rūpakākiṇṇāni bhittikammakatāni. Tāni rathikāyapi dassentā āhiṇḍanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, citrāni pattamaṇḍalāni dhāretabbāni rūpakākiṇṇāni bhittikammakatāni. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pakatimaṇḍala’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechsergruppe verzierte Schalenringe, die mit Figuren oder Wandmalereien versehen waren. Sie zeigten sie sogar auf der Straße her, während sie umhergingen. Die Menschen regten sich auf, klagten und sprachen missbilligend: „Ganz wie Hausleute, die Sinnesgenüsse genießen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, verzierte Schalenringe mit Figuren oder Wandmalereien sollen nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, den gewöhnlichen Schalenring.“ 254. Tena [Pg.249] kho pana samayena bhikkhū sodakaṃ pattaṃ paṭisāmenti. Patto dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, sodako patto paṭisāmetabbo. Yo paṭisāmeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, otāpetvā pattaṃ paṭisāmetu’’nti. 254. Zu jener Zeit bewahrten die Mönche die Schale auf, während sie noch Wasser enthielt. Die Schale wurde dadurch schadhaft. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, eine Schale soll nicht aufbewahrt werden, wenn sie noch Wasser enthält. Wer sie so aufbewahrt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, die Schale erst nach dem Trocknen in der Sonne aufzubewahren.“ Tena kho pana samayena bhikkhū sodakaṃ pattaṃ otāpenti. Patto duggandho hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, sodako patto otāpetabbo. Yo otāpeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, vodakaṃ katvā otāpetvā pattaṃ paṭisāmetu’’nti. Zu jener Zeit ließen die Mönche die Schale in der Sonne trocknen, während sie noch Wasser enthielt. Die Schale bekam einen üblen Geruch. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, eine Schale soll nicht in der Sonne getrocknet werden, wenn sie noch Wasser enthält. Wer sie so trocknet, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, das Wasser zu entfernen und die Schale erst nach dem Trocknen an der Sonne aufzubewahren.“ Tena kho pana samayena bhikkhū uṇhe pattaṃ nidahanti. Pattassa vaṇṇo dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uṇhe patto nidahitabbo. Yo nidaheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, muhuttaṃ uṇhe otāpetvā pattaṃ paṭisāmetu’’nti. Zu jener Zeit ließen die Mönche die Schale in der Hitze stehen. Die Farbe der Schale wurde dadurch verdorben. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Schale soll nicht in der Hitze stehen gelassen werden. Wer sie dort stehen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, sie nur einen Augenblick in der Hitze trocknen zu lassen und sie dann aufzubewahren.“ Tena kho pana samayena sambahulā pattā ajjhokāse anādhārā nikkhittā honti. Vātamaṇḍalikāya āvaṭṭetvā pattā bhijjiṃsu. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pattādhāraka’’nti. Zu jener Zeit wurden viele Schalen im Freien ohne Unterlage abgestellt. Durch einen Windwirbel wurden die Schalen umhergerollt und zerbrachen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Schalenständer.“ Tena kho pana samayena bhikkhū miḍḍhante pattaṃ nikkhipanti. Paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, miḍḍhante patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit stellten die Mönche die Schale auf den inneren Mauerrand. Die Schale fiel herab und zerbrach. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Schale soll nicht auf den inneren Mauerrand gestellt werden. Wer sie dort aufstellt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhū paribhaṇḍante pattaṃ nikkhipanti. Paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, paribhaṇḍante patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit stellten die Mönche die Schale auf den äußeren Mauerrand. Die Schale fiel herab und zerbrach. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Schale soll nicht auf den äußeren Mauerrand gestellt werden. Wer sie dort aufstellt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhū chamāya pattaṃ nikkujjanti. Oṭṭho ghaṃsiyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tiṇasanthāraka’’nti. Tiṇasanthārako upacikāhi khajjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, coḷaka’’nti. Coḷakaṃ upacikāhi khajjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pattamāḷaka’’nti. Pattamāḷako paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ [Pg.250] ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pattakuṇḍolika’’nti. Pattakuṇḍolikāya patto ghaṃsiyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pattathavika’’nti. Aṃsabaddhako na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, aṃsabaddhakaṃ bandhanasuttaka’’nti. Zu jener Zeit stülpten die Mönche die Schale auf den Erdboden. Der Rand wurde dadurch abgenutzt. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, eine Grasunterlage.“ Die Grasunterlage wurde von Termiten gefressen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, ein Tuch.“ Das Tuch wurde ebenfalls von Termiten gefressen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, ein Schalengestell.“ Das Schalengestell stürzte ein und die Schale zerbrach. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Schalentopf.“ In dem Schalentopf wurde die Schale abgenutzt. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Schalenbeutel.“ Es gab keinen Schulterriemen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Schulterriemen und eine Bindeschnur.“ Tena kho pana samayena bhikkhū bhittikhilepi nāgadantakepi pattaṃ laggenti. Paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, patto laggetabbo. Yo laggeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit hängten die Mönche die Schale an Wandhaken oder an hakenförmige Wandpflöcke. Die Schale fiel herab und zerbrach. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Schale soll nicht aufgehängt werden. Wer sie aufhängt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhū mañce pattaṃ nikkhipanti, satisammosā nisīdantā ottharitvā pattaṃ bhindenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, mañce patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit stellten die Mönche ihre Almosenschalen auf das Bett. Wenn sie sich gedankenvergessen niedersetzten, erdrückten und zerbrachen sie die Almosenschale. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, eine Almosenschale darf nicht auf das Bett gestellt werden. Wer sie darauf stellt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū pīṭhe pattaṃ nikkhipanti, satisammosā nisīdantā ottharitvā pattaṃ bhindenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, pīṭhe patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit stellten die Mönche ihre Almosenschalen auf einen Stuhl. Wenn sie sich gedankenvergessen niedersetzten, erdrückten und zerbrachen sie die Almosenschale. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, eine Almosenschale darf nicht auf einen Stuhl gestellt werden. Wer sie darauf stellt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū aṅke pattaṃ nikkhipanti, satisammosā uṭṭhahanti. Paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, aṅke patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit legten die Mönche ihre Almosenschalen auf ihren Schoß. Wenn sie gedankenvergessen aufstanden, fiel die Almosenschale herunter und zerbrach. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, eine Almosenschale darf nicht auf den Schoß gelegt werden. Wer sie darauf legt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū chatte pattaṃ nikkhipanti. Vātamaṇḍalikāya chattaṃ ukkhipiyati paripatitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, chatte patto nikkhipitabbo. Yo nikkhipeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit legten die Mönche ihre Almosenschalen auf einen Sonnenschirm. Ein Wirbelwind wehte den Sonnenschirm hoch, woraufhin die Almosenschale herunterfiel und zerbrach. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, eine Almosenschale darf nicht auf einen Sonnenschirm gelegt werden. Wer sie darauf legt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ 255. Tena kho pana samayena bhikkhū pattahatthā kavāṭaṃ paṇāmenti. Kavāṭo āvaṭṭitvā patto bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, pattahatthena kavāṭaṃ paṇāmetabbaṃ. Yo paṇāmeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 255. Zu jener Zeit stießen die Mönche, während sie die Almosenschale in der Hand hielten, einen Türflügel auf. Der Türflügel schwang zurück und die Almosenschale zerbrach. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, mit der Almosenschale in der Hand darf kein Türflügel aufgestoßen werden. Wer ihn aufstößt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.251] kho pana samayena bhikkhū tumbakaṭāhe piṇḍāya caranti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi titthiyāti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, tumbakaṭāhe piṇḍāya caritabbaṃ. Yo careyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit gingen die Mönche mit einer Flaschenkürbisschale auf Almosengang. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen ihrer Unzufriedenheit freien Lauf: „Sie sind genau wie die Sektierer.“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, man darf nicht mit einer Flaschenkürbisschale auf Almosengang gehen. Wer so geht, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū ghaṭikaṭāhe piṇḍāya caranti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi titthiyāti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ghaṭikaṭāhe piṇḍāya caritabbaṃ. Yo careyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit gingen die Mönche mit einer Tonscherbe auf Almosengang. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen ihrer Unzufriedenheit freien Lauf: „Sie sind genau wie die Sektierer.“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, man darf nicht mit einer Tonscherbe auf Almosengang gehen. Wer so geht, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu sabbapaṃsukūliko hoti. So chavasīsassa pattaṃ dhāreti. Aññatarā itthī passitvā bhītā vissaramakāsi – ‘‘abhuṃ me pisāco vatāya’’nti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā chavasīsassa pattaṃ dhāressanti, seyyathāpi pisācillikā’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, chavasīsassa patto dhāretabbo. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Na ca, bhikkhave, sabbapaṃsukūlikena bhavitabbaṃ. Yo bhaveyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit gab es einen gewissen Mönch, der ausschließlich Lumpen für seinen gesamten Bedarf verwendete. Er trug eine menschliche Hirnschale als Almosenschale. Eine Frau sah ihn, erschrak und schrie auf: „Wehe mir, das ist gewiss ein Dämon!“ Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen ihrer Unzufriedenheit freien Lauf: „Wie können die Asketen, die Söhne der Sakyer, eine menschliche Hirnschale tragen? Sie sind wie Besessene!“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, eine menschliche Hirnschale darf nicht als Almosenschale getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa). Und, Mönche, man soll nicht ausschließlich Lumpen für den gesamten Bedarf verwenden. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū calakānipi aṭṭhikānipi ucchiṭṭhodakampi pattena nīharanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘yasmiṃ yevime samaṇā sakyaputtiyā bhuñjanti sova nesaṃ paṭiggaho’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na bhikkhave, calakāni vā aṭṭhikāni vā ucchiṭṭhodakaṃ vā pattena nīharitabbaṃ. Yo nīhareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, paṭiggaha’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche Speisereste, Knochen und auch Spülwasser mit der Almosenschale hinaus. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen ihrer Unzufriedenheit freien Lauf: „Dieselbe Schale, aus der diese Asketen, die Söhne der Sakyer, essen, ist auch ihr Abfallbehälter.“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, Speisereste, Knochen oder Spülwasser dürfen nicht mit der Almosenschale hinausgetragen werden. Wer sie damit hinausträgt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, einen Abfallbehälter.“ 256. Tena kho pana samayena bhikkhū hatthena vipphāḷetvā cīvaraṃ sibbenti. Cīvaraṃ vilomikaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, satthakaṃ namataka’’nti. 256. Zu jener Zeit rissen die Mönche den Stoff mit den Händen zurecht, um das Gewand zu nähen. Das Gewand wurde ungleichmäßig. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, ein kleines Messer und ein Tuch zum Einwickeln des Messers.“ Tena kho pana samayena saṅghassa daṇḍasatthakaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, daṇḍasatthaka’’nti. Zu jener Zeit wurde dem Sangha ein Messer mit Griff dargebracht. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, ein Messer mit Griff.“ Tena [Pg.252] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvace satthakadaṇḍe dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacā satthakadaṇḍā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhimayaṃ dantamayaṃ visāṇamayaṃ naḷamayaṃ veḷumayaṃ kaṭṭhamayaṃ jatumayaṃ phalamayaṃ lohamayaṃ saṅkhanābhimaya’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechsergruppe verschiedene kostbare Messergriffe aus Gold und Silber. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen ihrer Unzufriedenheit freien Lauf: „Sie sind genau wie weltliche Menschen, die Sinnesgenüsse genießen.“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Mönche, verschiedene kostbare Messergriffe dürfen nicht getragen werden. Wer einen trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, Messergriffe aus Knochen, Elfenbein, Horn, Schilfrohr, Bambus, Holz, Harz, Früchten, Metall und aus dem Verschluss einer Meeresschnecke.“ Tena kho pana samayena bhikkhū kukkuṭapattenapi veḷupesikāyapi cīvaraṃ sibbenti. Cīvaraṃ dussibbitaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sūci’’nti. Sūciyo kaṇṇakitāyo honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, sūcināḷika’’nti. Sūcināḷikāyapi kaṇṇakitāyo honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kiṇṇena pūretu’’nti. Kiṇṇepi kaṇṇakitāyo honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, sattuyā pūretu’’nti. Sattuyāpi kaṇṇakitāyo honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, saritaka’’nti. Saritakepi kaṇṇakitāyo honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, madhusitthakena sāretu’’nti. Saritakaṃ paribhijjati. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saritakasipāṭika’’nti. Zu jener Zeit nähten die Mönche das Gewand mit einer Hühnerfeder oder mit einem Bambussplitter. Das Gewand war schlecht genäht. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, eine Nadel.“ Die Nadeln wurden rostig ...usw... „Ich erlaube, Mönche, ein Nadelbehältnis.“ Auch im Nadelbehältnis wurden sie rostig ...usw... „Ich erlaube, Mönche, es mit Hefepulver zu füllen.“ Auch im Hefepulver wurden sie rostig ...usw... „Ich erlaube, Mönche, es mit Mehl, das mit Kurkuma gemischt ist, zu füllen.“ Auch im Kurkumamehl wurden sie rostig ...usw... „Ich erlaube, Mönche, Steinpulver.“ Auch im Steinpulver wurden sie rostig ...usw... „Ich erlaube, Mönche, sie mit Bienenwachs einzureiben.“ Das Steinpulver zerfiel. „Ich erlaube, Mönche, einen Beutel für das Steinpulver.“ Tena kho pana samayena bhikkhū tattha tattha khilaṃ nikkhaṇitvā sambandhitvā cīvaraṃ sibbenti. Cīvaraṃ vikaṇṇaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kathinaṃ kathinarajjuṃ tattha tattha obandhitvā cīvaraṃ sibbetu’’nti. Visame kathinaṃ pattharanti. Kathinaṃ paribhijjati…pe… ‘‘na, bhikkhave, visame kathinaṃ pattharitabbaṃ. Yo patthareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit schlugen die Mönche hier und dort Pflöcke ein, banden sie fest und nähten so die Gewänder. Das Gewand wurde ungleichmäßig (schief). Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, den Kathina-Rahmen und das Rahmen-Seil, um das Gewand hier und dort festzubinden und zu nähen.“ Sie breiteten den Rahmen auf unebenem Boden aus. Der Rahmen ging kaputt... „Ihr Mönche, der Rahmen darf nicht auf unebenem Boden ausgebreitet werden. Wer ihn dennoch ausbreitet, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).“ Chamāya kathinaṃ pattharanti. Kathinaṃ paṃsukitaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tiṇasanthāraka’’nti. Kathinassa anto jīrati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, anuvātaṃ paribhaṇḍaṃ āropetu’’nti. Kathinaṃ nappahoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, daṇḍakathinaṃ bidalakaṃ salākaṃ vinandhanarajjuṃ vinandhanasuttaṃ vinandhitvā cīvaraṃ sibbetu’’nti. Suttantarikāyo visamā honti…pe… ‘‘anujānāmi[Pg.253], bhikkhave, kaḷimbhaka’’nti. Suttā vaṅkā honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, moghasuttaka’’nti. Sie breiteten den Rahmen auf der bloßen Erde aus. Der Rahmen wurde staubig... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Grasunterlage.“ Die Innenseite des Rahmens nutzte sich ab... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Längssaum und einen Quersaum (Einfassung) anzubringen.“ Der Rahmen reichte nicht aus... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Hilfsrahmen, ein zusammenfaltbares Teil, einen Bambusstift, ein Bindeseil und einen Bindefaden, um damit das Gewand festzubinden und zu nähen.“ Die Fadenabstände waren ungleichmäßig... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Maßblatt (zur Markierung).“ Die Fadenlinien waren krumm... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Markierungsfaden.“ Tena kho pana samayena bhikkhū adhotehi pādehi kathinaṃ akkamanti. Kathinaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, adhotehi pādehi kathinaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit betraten die Mönche den Rahmen mit ungewaschenen Füßen. Der Rahmen wurde beschädigt. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, der Rahmen darf nicht mit ungewaschenen Füßen betreten werden. Wer ihn dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena kho pana samayena bhikkhū allehi pādehi kathinaṃ akkamanti. Kathinaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, allehi pādehi kathinaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit betraten die Mönche den Rahmen mit nassen Füßen. Der Rahmen wurde beschädigt. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, der Rahmen darf nicht mit nassen Füßen betreten werden. Wer ihn dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena kho pana samayena bhikkhū saupāhanā kathinaṃ akkamanti. Kathinaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, saupāhanena kathinaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit betraten die Mönche den Rahmen mit Sandalen. Der Rahmen wurde beschädigt. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, ein Mönch mit Sandalen darf den Rahmen nicht betreten. Wer ihn dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise.“ Tena kho pana samayena bhikkhū cīvaraṃ sibbantā aṅguliyā paṭiggaṇhanti. Aṅguliyo dukkhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, paṭiggaha’’nti. Zu jener Zeit hielten die Mönche beim Nähen des Gewandes mit den Fingern dagegen. Die Finger schmerzten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Fingerschutz.“ 257. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvace paṭiggahe dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacā paṭiggahā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhimayaṃ…pe… saṅkhanābhimaya’’nti. 257. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe kostbare Fingerschützer aus Gold und Silber. Die Menschen empörten sich, tadelten und schimpften: „Wie weltliche Genießer von Sinnesfreuden!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, kostbare Fingerschützer dürfen nicht getragen werden. Wer sie dennoch trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise. Ich erlaube, ihr Mönche, Fingerschützer aus Knochen... aus Perlmutt.“ Tena kho pana samayena sūciyopi satthakāpi paṭiggahāpi nassanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āvesanavitthaka’’nti. Āvesanavitthake samākulā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, paṭiggahathavika’’nti. Aṃsabaddhako na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, aṃsabaddhakaṃ bandhanasuttaka’’nti. Zu jener Zeit gingen Nadeln, kleine Messer und Fingerschützer verloren. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Etui für Nähwerkzeuge.“ Im Etui herrschte Unordnung. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Beutel für den Fingerschutz.“ Es gab keinen Schultergurt. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Schultergurt und ein Bindeband.“ Tena kho pana samayena bhikkhū abbhokāse cīvaraṃ sibbantā sītenapi uṇhenapi kilamanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kathinasālaṃ kathinamaṇḍapa’’nti. Kathinasālā nīcavatthukā [Pg.254] hoti, udakena otthariyyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Kathinasālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajjuka’’nti. Zu jener Zeit litten die Mönche beim Nähen der Gewänder im Freien unter Kälte und Hitze. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Rahmen-Halle und einen Rahmen-Pavillon.“ Die Rahmen-Halle hatte ein niedriges Fundament; sie wurde vom Wasser überflutet. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung stürzte ein... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Einfassungen: aus Ziegeln, aus Steinen oder aus Holz.“ Beim Hinaufsteigen waren sie erschöpft... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe oder eine Holztreppe.“ Beim Hinaufsteigen fielen sie hin... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Haltestange (Geländer).“ In der Rahmen-Halle fiel Grasstaub herab... „Ich erlaube, ihr Mönche, die Decke zu säubern und sie innen und außen zu verputzen – (und ich erlaube) weiße Farbe, schwarze Farbe, Ocker-Behandlung, Blumenmuster, Rankenmuster, Makara-Zahn-Schnitzerei, Girlanden (pañcapaṭika), eine Gewänderstange und eine Gewänderleine.“ Tena kho pana samayena bhikkhū cīvaraṃ sibbetvā tattheva kathinaṃ ujjhitvā pakkamanti, undūrehipi upacikāhipi khajjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kathinaṃ saṅgharitu’’nti. Kathinaṃ paribhijjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, goghaṃsikāya kathinaṃ saṅgharitu’’nti. Kathinaṃ viniveṭhiyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bandhanarajju’’nti. Zu jener Zeit ließen die Mönche nach dem Nähen des Gewandes den Rahmen genau dort liegen und gingen weg; er wurde von Ratten und Termiten angefressen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, den Rahmen zusammenzulegen.“ Der Rahmen ging kaputt... „Ich erlaube, ihr Mönche, den Rahmen mithilfe eines Bambusstabs zusammenzurollen.“ Der Rahmen rollte sich wieder auf... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Bindeseil.“ Tena kho pana samayena bhikkhū kuṭṭepi thambhepi kathinaṃ ussāpetvā pakkamanti. Paripatitvā kathinaṃ bhijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhittikhile vā nāgadante vā laggetu’’nti. Zu jener Zeit lehnten die Mönche den Rahmen gegen eine Wand oder eine Säule und gingen weg. Der Rahmen fiel um und zerbrach. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ihn an einen Wandpflock oder an einen Wandhaken zu hängen.“ 258. Atha kho bhagavā rājagahe yathābhirantaṃ viharitvā yena vesālī tena cārikaṃ pakkāmi. Tena kho pana samayena bhikkhū sūcikampi satthakampi bhesajjampi pattena ādāya gacchanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhesajjatthavika’’nti. Aṃsabaddhako na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, aṃsabaddhakaṃ bandhanasuttaka’’nti. 258. Nachdem der Erhabene in Rājagaha verweilt hatte, solange es ihm gefiel, begab er sich auf die Wanderschaft nach Vesālī. Zu dieser Zeit trugen die Mönche Nadeln, kleine Messer und Medizin in der Almosenschale mit sich. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Medizintasche“, sprach er. Es gab keinen Schulterriemen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Schulterriemen und eine Bindeschnur“, sprach er. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu upāhanāyo kāyabandhanena bandhitvā gāmaṃ piṇḍāya pāvisi. Aññataro upāsako taṃ bhikkhuṃ abhivādento upāhanāyo sīsena ghaṭṭeti. So bhikkhu maṅku ahosi. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, upāhanatthavika’’nti. Aṃsabaddhako na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, aṃsabaddhakaṃ bandhanasuttaka’’nti. Zu jener Zeit betrat ein gewisser Mönch ein Dorf zum Almosengang, nachdem er seine Sandalen mit dem Gürtel festgebunden hatte. Ein gewisser gläubiger Laie berührte beim Ehrerweisen gegenüber jenem Mönch mit seinem Kopf die Sandalen. Jener Mönch war beschämt. Daraufhin begab sich jener Mönch zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Sachverhalt. Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Sandalentasche“, sprach er. Es gab keinen Schulterriemen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Schulterriemen und eine Bindeschnur“, sprach er. Tena [Pg.255] kho pana samayena antarāmagge udakaṃ akappiyaṃ hoti. Parissāvanaṃ na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, parissāvana’’nti. Coḷakaṃ nappahoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kaṭacchuparissāvana’’nti. Coḷakaṃ nappahoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, dhammakaraṇa’’nti. Zu jener Zeit gab es auf dem Weg Wasser, das unrein war. Es gab kein Wasserseihtuch. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Wasserseihtuch“, sprach er. Ein Stück Stoff reichte nicht aus ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Tripod-Seihtuch [auf drei Stäben]“, sprach er. Ein Stück Stoff reichte nicht aus ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Filtergefäß (Dhammakaraṇa).“ 259. Tena kho pana samayena dve bhikkhū kosalesu janapade addhānamaggappaṭipannā honti. Eko bhikkhu anācāraṃ ācarati. Dutiyo bhikkhu taṃ bhikkhuṃ etadavoca – ‘‘mā, āvuso, evarūpaṃ akāsi. Netaṃ kappatī’’ti. So tasmiṃ upanandhi. Atha kho so bhikkhu pipāsāya pīḷito upanaddhaṃ bhikkhuṃ etadavoca – ‘‘dehi me, āvuso, parissāvanaṃ, pānīyaṃ pivissāmī’’ti. Upanaddho bhikkhu na adāsi. So bhikkhu pipāsāya pīḷito kālamakāsi. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, āvuso, parissāvanaṃ yāciyamāno na adāsī’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhu parissāvanaṃ yāciyamāno na dassatī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā taṃ bhikkhuṃ paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, bhikkhu, parissāvanaṃ yāciyamāno na adāsī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā – ‘‘ananucchavikaṃ, moghapurisa, ananulomikaṃ appatirūpaṃ assāmaṇakaṃ akappiyaṃ akaraṇīyaṃ. Kathañhi nāma tvaṃ, moghapurisa, parissāvanaṃ yāciyamāno na dassasi. Netaṃ, moghapurisa, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na bhikkhave, addhānamaggappaṭipannena bhikkhunā parissāvanaṃ yāciyamānena na dātabbaṃ. Yo na dadeyya, āpatti dukkaṭassa. Na ca, bhikkhave, aparissāvanakena addhāno paṭipajjitabbo. Yo paṭipajjeyya, āpatti dukkaṭassa. Sace na hoti parissāvanaṃ vā dhammakaraṇo vā, saṅghāṭikaṇṇopi adhiṭṭhātabbo – iminā parissāvetvā pivissāmī’’ti. Atha kho bhagavā anupubbena cārikaṃ caramāno yena vesālī tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā vesāliyaṃ viharati mahāvane kūṭāgārasālāyaṃ[Pg.256]. Tena kho pana samayena bhikkhū navakammaṃ karonti. Parissāvanaṃ na sammati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, daṇḍaparissāvana’’nti. Daṇḍaparissāvanaṃ na sammati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ottharaka’’nti. 259. Zu jener Zeit befanden sich zwei Mönche auf einer Fernreise im Lande der Kosaler. Ein Mönch verhielt sich ungebührlich. Der zweite Mönch sagte zu jenem Mönch: „Freund, tu so etwas nicht. Das ist nicht erlaubt.“ Jener hegte daraufhin Groll gegen ihn. Dann sagte jener [zweite] Mönch, von Durst geplagt, zu dem grollenden Mönch: „Gib mir, Freund, das Wasserseihtuch, ich möchte Trinkwasser trinken.“ Der grollende Mönch gab es ihm nicht. Jener Mönch starb, vom Durst geplagt. Daraufhin begab sich jener Mönch zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Sachverhalt. „Freund, hast du ihm etwa trotz seiner Bitte das Wasserseihtuch nicht gegeben?“, fragten sie. „So ist es, Freunde“, sagte er. Jene Mönche, die bescheiden waren ... tadelten, beschwerten sich und verbreiteten Unmut: „Wie kann ein Mönch auf eine Bitte hin das Wasserseihtuch nicht geben!“ Dann berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinschaft versammeln und fragte jenen Mönch: „Ist es wahr, wie man hört, Mönch, dass du trotz einer Bitte das Wasserseihtuch nicht gegeben hast?“ „Es ist wahr, Erhabener“, antwortete er. Der Erhabene Buddha tadelte ihn: „Es ist unziemlich, törichter Mensch, es ist unpassend, unangebracht, eines Asketen unwürdig, nicht erlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du nur, törichter Mensch, auf eine Bitte hin das Wasserseihtuch nicht geben? Das, törichter Mensch, dient weder dazu, Nicht-Gläubige zu bekehren ...“ Nachdem er ihn getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, es ist nicht so, dass ein Mönch, der auf einer Fernreise ist, auf eine Bitte hin das Wasserseihtuch nicht geben darf. Er muss es geben. Wer es nicht gibt, dem unterläuft ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Und, Mönche, man soll nicht ohne Wasserseihtuch eine Fernreise antreten. Wer sie antritt, dem unterläuft ein Vergehen der falschen Handlung. Falls kein Wasserseihtuch oder Filtergefäß vorhanden ist, soll man selbst die Ecke des Obergewandes bestimmen mit dem Entschluss: ‚Mit dieser werde ich seihen und trinken‘.“ Dann erreichte der Erhabene auf seiner allmählichen Wanderschaft Vesālī. Dort verweilte der Erhabene in Vesālī, im Großen Wald, in der Halle mit dem spitzen Dach. Zu dieser Zeit führten die Mönche Bauarbeiten durch. Die Wasserseihtücher reichten nicht aus. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Rahmenseihtuch [an vier Stäben]“, sprach er. Das Rahmenseihtuch reichte nicht aus. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Eintauch-Seihtuch“, sprach er. Tena kho pana samayena bhikkhū makasehi ubbāḷhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, makasakuṭika’’nti. Zu jener Zeit wurden die Mönche von Mücken geplagt. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Mückennetz“, sprach er. 260. Tena kho pana samayena vesāliyaṃ paṇītānaṃ bhattānaṃ bhattapaṭipāṭi aṭṭhitā hoti. Bhikkhū paṇītāni bhojanāni bhuñjitvā abhisannakāyā honti bahvābādhā. Atha kho jīvako komārabhacco vesāliṃ agamāsi kenacideva karaṇīyena. Addasā kho jīvako komārabhacco bhikkhū abhisannakāye bahvābādhe. Disvāna yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho jīvako komārabhacco bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘etarahi, bhante, bhikkhū abhisannakāyā bahvābādhā. Sādhu, bhante, bhagavā bhikkhūnaṃ caṅkamañca jantāgharañca anujānātu. Evaṃ bhikkhū appābādhā bhavissantī’’ti. Atha kho bhagavā jīvakaṃ komārabhaccaṃ dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Atha kho jīvako komārabhacco bhagavatā dhammiyā kathāya sandassito samādapito samuttejito sampahaṃsito uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, caṅkamañca jantāgharañcā’’ti. 260. Zu jener Zeit nun war in Vesālī eine regelmäßige Folge von feinen Speisen bereitet. Die Bhikkhus, nachdem sie die feinen Speisen gegessen hatten, hatten Körper, die mit Körpersäften überladen waren, und waren vielerlei Krankheiten unterworfen. Da begab sich Jīvaka Komārabhacca wegen irgendeines Geschäfts nach Vesālī. Jīvaka Komārabhacca sah die Bhikkhus mit ihren mit Körpersäften überladenen Körpern und ihren vielerlei Krankheiten. Nachdem er sie gesehen hatte, begab er sich dorthin, wo der Erhabene war; nachdem er sich dorthin begeben und den Erhabenen ehrfurchtsvoll gegrüßt hatte, setzte er sich an eine Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach Jīvaka Komārabhacca zum Erhabenen: „Ehrwürdiger Herr, zur Zeit haben die Bhikkhus mit Körpersäften überladene Körper und vielerlei Krankheiten. Es wäre gut, ehrwürdiger Herr, wenn der Erhabene den Bhikkhus den Wandelgang und das Schwitzbad erlauben würde. So werden die Bhikkhus wenig Krankheit haben.“ Daraufhin belehrte, begeisterte, ermutigte und erfreute der Erhabene Jīvaka Komārabhacca durch eine Unterweisung in der Lehre. Da Jīvaka Komārabhacca vom Erhabenen durch eine Unterweisung in der Lehre belehrt, begeistert, ermutigt und erfreut worden war, erhob er sich von seinem Sitz, grüßte den Erhabenen ehrfurchtsvoll, umschritt ihn rechtsherum und ging fort. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Bhikkhus: „Ich erlaube, ihr Mönche, den Wandelgang und das Schwitzbad.“ Tena kho pana samayena bhikkhū visame caṅkame caṅkamanti. Pādā dukkhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, samaṃ kātu’’nti. Caṅkamo nīcavatthuko hoti. Udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Zu jener Zeit gingen die Bhikkhus auf unebenen Wandelgängen auf und ab. Die Füße taten ihnen weh. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, es eben zu machen.“ Der Wandelgang hatte ein niedriges Fundament. Er wurde von Wasser überflutet ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu machen.“ Die Aufschüttung stürzte ein ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Einfassungen zu errichten: eine Ziegeleinfassung, eine Steineinfassung, eine Holzeinfassung.“ Die Hinaufsteigenden waren erschöpft ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe, eine Holztreppe.“ Die Hinaufsteigenden fielen hin ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer zum Festhalten.“ Tena [Pg.257] kho pana samayena bhikkhū caṅkame caṅkamantā paripatanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, caṅkamanavedika’’nti. Zu jener Zeit fielen die Bhikkhus beim Auf-und-ab-Gehen auf dem Wandelgang hin. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Einfriedung für den Wandelgang.“ Tena kho pana samayena bhikkhū ajjhokāse caṅkamantā sītenapi uṇhenapi kilamanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, caṅkamanasāla’’nti. Caṅkamanasālāyaṃ tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Jantāgharaṃ nīcavatthukaṃ hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Jantāgharassa kavāṭaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭikaṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ āviñchanachiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Jantāgharassa kuṭṭapādo jīrati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, maṇḍalikaṃ kātu’’nti. Jantāgharassa dhūmanettaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, dhūmanetta’’nti. Zu jener Zeit waren die Bhikkhus, wenn sie im Freien auf dem Wandelgang auf- und abgingen, sowohl von Kälte als auch von Hitze erschöpft. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Halle für den Wandelgang.“ In der Halle für den Wandelgang fiel Grasstaub herab ... „Ich erlaube, ihr Mönche, sie abzudichten und innen sowie außen zu verputzen – sowie weiße Farbe, schwarze Farbe, rote Erdfarbe, Blumenornamente, Rankenornamente, Makara-Zahn-Motive, Zierleisten, eine Stange für die Gewänder und eine Schnur für die Gewänder zu verwenden.“ Das Schwitzbad hatte ein niedriges Fundament, es wurde von Wasser überflutet ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu machen.“ Die Aufschüttung stürzte ein ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Einfassungen zu errichten: eine Ziegeleinfassung, eine Steineinfassung, eine Holzeinfassung.“ Die Hinaufsteigenden waren erschöpft ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe, eine Holztreppe.“ Die Hinaufsteigenden fielen hin ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer zum Festhalten.“ Das Schwitzbad hatte keinen Türflügel ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Türflügel, einen Türrahmen, ein Türlager, eine obere Halterung, einen Riegelpfosten, einen ‚Affenkopf‘-Haken, einen Bolzen, einen Riegel, ein Schlüsselloch, ein Loch zum Ziehen und eine Zugschnur.“ Der Sockel der Mauer des Schwitzbads verfiel ... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine kreisförmige Basis zu machen.“ Das Schwitzbad hatte keinen Rauchabzug ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Rauchabzug.“ Tena kho pana samayena bhikkhū khuddake jantāghare majjhe aggiṭṭhānaṃ karonti. Upacāro na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, khuddake jantāghare ekamantaṃ aggiṭṭhānaṃ kātuṃ, mahallake majjhe’’ti. Jantāghare aggi mukhaṃ ḍahati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, mukhamattika’’nti. Hatthe mattikaṃ tementi…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, mattikādoṇika’’nti. Mattikā duggandhā hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vāsetu’’nti. Jantāghare aggi kāyaṃ ḍahati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaṃ atiharitu’’nti. Pātiyāpi pattenapi udakaṃ atiharanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaṭṭhānaṃ, udakasarāvaka’’nti. Jantāgharaṃ tiṇacchadanaṃ na sedeti …pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātu’’nti. Jantāgharaṃ [Pg.258] cikkhallaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, santharituṃ tayo santhare – iṭṭhakāsantharaṃ, silāsantharaṃ, dārusanthara’’nti. Cikkhallaṃyeva hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, dhovitu’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. Zu jener Zeit errichteten die Bhikkhus in einem kleinen Schwitzbad die Feuerstelle in der Mitte. Es gab keinen Platz für die nötigen Verrichtungen. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, bei einem kleinen Schwitzbad die Feuerstelle an einer Seite zu errichten, bei einem großen in der Mitte.“ Im Schwitzbad verbrannte das Feuer das Gesicht ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Gesichtsschlamm.“ Sie befeuchteten die Erde in der Hand ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Trog für die Erde.“ Die Erde war übelriechend ... „Ich erlaube, ihr Mönche, sie zu parfümieren.“ Im Schwitzbad verbrannte das Feuer den Körper ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Wasser herbeizubringen.“ Sie brachten Wasser sowohl in Schalen als auch in Almosenschalen herbei ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Platz für das Wasser und ein Wassergefäß.“ Das mit Gras gedeckte Schwitzbad erzeugte kein Schwitzen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, es abzudichten und innen sowie außen zu verputzen.“ Das Schwitzbad war schlammig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Bodenbelägen auszulegen: einen Ziegelbelag, einen Steinbelag, einen Holzbelag.“ Es blieb schlammig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, es abzuwaschen.“ Das Wasser staute sich ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wasserabfluss.“ Tena kho pana samayena bhikkhū jantāghare chamāya nisīdanti, gattāni kaṇḍūvanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, jantāgharapīṭha’’nti. Tena kho pana samayena jantāgharaṃ aparikkhittaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Koṭṭhako na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, koṭṭhaka’’nti. Koṭṭhako nīcavatthuko hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Koṭṭhakassa kavāṭaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ āviñchanachiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Koṭṭhake tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikanti. Pariveṇaṃ cikkhallaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, marumbaṃ upakiritu’’nti. Na pariyāpuṇanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, padarasilaṃ nikkhipitu’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. Zu jener Zeit saßen die Mönche im Schwitzhaus auf dem Erdboden und ihre Körper juckten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Sitzbank für das Schwitzhaus“, sprach er. Zu jener Zeit war das Schwitzhaus nicht umzäunt. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Umzäunungen: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer oder eine Holzmauer.“ Es gab kein Torhaus. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Torhaus.“ Das Torhaus hatte ein zu niedriges Fundament und wurde von Wasser überflutet. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung stürzte ein. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Verkleidungen aufzumauern: Ziegelmauerwerk, Steinmauerwerk oder Holzmauerwerk.“ Die Hinaufsteigenden waren erschöpft. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe oder eine Holztreppe.“ Die Hinaufsteigenden fielen hinunter. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer.“ Das Torhaus hatte keine Türflügel. „Ich erlaube, ihr Mönche, Türflügel, einen Türrahmen, einen unteren Drehzapfen, einen oberen Drehring, eine Riegelstange, einen affenkopfförmigen Bolzen, einen Stift, einen Querriegel, ein Schlüsselloch, ein Loch zum Zuziehen und ein Zugseil.“ Im Torhaus fiel Staub vom Grasschirm herab. „Ich erlaube, ihr Mönche, es auszuschütteln und innen wie außen zu verputzen – mit weißer Farbe, mit schwarzer Farbe, mit rotem Ocker, mit Blumenmustern, mit Rankenmustern, mit Makara-Zahn-Dekor oder mit fünfzackigen Verzierungen.“ Der Vorhof war schlammig. „Ich erlaube, ihr Mönche, Kies zu streuen.“ Das reichte nicht aus. „Ich erlaube, ihr Mönche, Steinplatten auszulegen.“ Das Wasser staute sich. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wasserabfluss.“ 261. Tena kho pana samayena bhikkhū naggā naggaṃ abhivādenti…pe… naggā naggaṃ abhivādāpenti, naggā naggassa parikammaṃ karonti, naggā naggassa parikammaṃ kārāpenti, naggā naggassa denti, naggā paṭiggaṇhanti, naggā khādanti, naggā bhuñjanti, naggā sāyanti, naggā pivanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, naggena naggo abhivādetabbo…pe… na naggena abhivādetabbaṃ… na naggena naggo abhivādāpetabbo… na naggena abhivādāpetabbaṃ… na naggena naggassa parikammaṃ [Pg.259] kātabbaṃ… na naggena naggassa parikammaṃ kārāpetabbaṃ… na naggena naggassa dātabbaṃ… na naggena paṭiggahetabbaṃ… na naggena khāditabbaṃ… na naggena bhuñjitabbaṃ… na naggena sāyitabbaṃ… na naggena pātabbaṃ. Yo piveyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 261. Zu jener Zeit erwiesen nackte Mönche einem nackten Mönch Ehrerbietung, sie ließen sich von einem Nackten Ehrerbietung erweisen, sie leisteten einem Nackten Körperpflege, sie ließen sich von einem Nackten Körperpflege leisten, sie gaben einem Nackten etwas, sie nahmen nackt etwas an, sie kauten nackt, sie aßen nackt, sie kosteten nackt und sie tranken nackt. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ihr Mönche, ein Nackter soll einem Nackten nicht huldigen, noch soll man nackt huldigen. Ein Nackter soll sich nicht von einem Nackten huldigen lassen, noch soll man sich nackt huldigen lassen. Ein Nackter soll einem Nackten keine Körperpflege leisten, noch soll ein Nackter sich von einem Nackten Körperpflege leisten lassen. Ein Nackter soll einem Nackten nichts geben, noch soll ein Nackter etwas annehmen. Ein Nackter soll nicht kauen, nicht essen, nicht kosten und nicht trinken. Wer nackt trinkt, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū jantāghare chamāya cīvaraṃ nikkhipanti. Cīvaraṃ paṃsukitaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Deve vassante cīvaraṃ ovassati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, jantāgharasāla’’nti. Jantāgharasālā nīcavatthukā hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ…pe… ārohantā vihaññanti…pe… ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Jantāgharasālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ…pe… cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Zu jener Zeit legten die Mönche ihre Roben im Schwitzhaus auf den Erdboden, wodurch die Roben staubig wurden. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Robenstange und eine Robenschnur.“ Wenn es regnete, wurden die Roben nass. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Vorhalle für das Schwitzhaus.“ Die Vorhalle hatte ein niedriges Fundament und wurde von Wasser überflutet. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung stürzte ein. „Ich erlaube, aufzumauern... die Hinaufsteigenden waren erschöpft... die Hinaufsteigenden fielen hinunter... Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer.“ In der Vorhalle des Schwitzhauses fiel Staub herab. „Ich erlaube, ihr Mönche, es auszuschütteln und innen wie außen zu verputzen... eine Robenstange und eine Robenschnur anzubringen.“ Tena kho pana samayena bhikkhū jantāgharepi udakepi parikammaṃ kātuṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tisso paṭicchādiyo – jantāgharapaṭicchādiṃ, udakapaṭicchādiṃ, vatthapaṭicchādi’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Skrupel, sowohl im Schwitzhaus als auch im Wasser Körperpflege zu leisten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Bedeckungen: die Bedeckung durch das Schwitzhaus, die Bedeckung durch das Wasser und die Bedeckung durch Kleidung.“ Tena kho pana samayena jantāghare udakaṃ na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, udapāna’’nti. Udapānassa kūlaṃ lujjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Udapāno nīcavatthuko hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ārohantā vihaññanti…pe… ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Zu jener Zeit gab es im Schwitzhaus kein Wasser. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Brunnen.“ Der Brunnenrand stürzte ein. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Verkleidungen aufzumauern: Ziegelmauerwerk, Steinmauerwerk oder Holzmauerwerk.“ Der Brunnen hatte ein niedriges Fundament und wurde von Wasser überflutet. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung stürzte ein... die Hinaufsteigenden waren erschöpft... die Hinaufsteigenden fielen hinunter... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer.“ 262. Tena kho pana samayena bhikkhū vallikāyapi kāyabandhanenapi udakaṃ vāhenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, udakavāhanarajju’’nti. Hatthā dukkhā honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tulaṃ karakaṭakaṃ cakkavaṭṭaka’’nti. Bhājanā bahū bhijjanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo vārake – lohavārakaṃ, dāruvārakaṃ, cammakkhaṇḍa’’nti. 262. Zu jener Zeit schleppten die Mönche Wasser mit Kletterpflanzen oder mit dem Gürtelband. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Seil zum Wassertragen.“ Die Hände schmerzten. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Hebelarm, eine Seilrolle und ein Schöpfrad.“ Viele Gefäße zerbrachen. „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Eimern: einen Metalleimer, einen Holzeimer oder einen Ledereimer.“ Tena [Pg.260] kho pana samayena bhikkhū ajjhokāse udakaṃ vāhentā sītenapi uṇhenapi kilamanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, udapānasāla’’nti. Udapānasālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Udapāno apāruto hoti, tiṇacuṇṇehipi paṃsukehipi okiriyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, apidhāna’’nti. Udakabhājanaṃ na saṃvijjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakadoṇiṃ udakakaṭāha’’nti. Zu jener Zeit litten die Mönche unter Kälte und Hitze, während sie im Freien Wasser schöpften. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Brunnenhaus.“ Im Brunnenhaus fiel Grasstaub herab... „Ich erlaube, ihr Mönche, es abzudichten und innen sowie außen zu verputzen – sowie eine weiße Färbung, eine schwarze Färbung, eine Bearbeitung mit Rötelstein, Blumenverzierungen, Rankenmuster, Makara-Zahn-Motive, fünffache Ornamente sowie eine Stange für die Gewänder und ein Seil für die Gewänder anzubringen.“ Der Brunnen war unbedeckt und wurde mit Grasstaub und Erdenstaub verschmutzt... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Abdeckung.“ Ein Wasserbehälter war nicht vorhanden... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wassertrog und ein Wassergefäß.“ Tena kho pana samayena bhikkhū ārāme tahaṃ tahaṃ nahāyanti. Ārāmo cikkhallo hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, candanika’’nti. Candanikā pākaṭā hoti. Bhikkhū hiriyanti nahāyituṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Candanikā cikkhallā hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, santharituṃ tayo santhare – iṭṭhakāsantharaṃ, silāsantharaṃ, dārusanthara’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. Zu jener Zeit badeten die Mönche an verschiedenen Stellen im Klostergelände. Das Klostergelände wurde schlammig. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Abflussbecken.“ Das Abflussbecken war offen einsehbar. Die Mönche schämten sich zu baden... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Umzäunungen zur Umfriedung: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer und eine Holzmauer.“ Das Abflussbecken war schlammig... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Bodenbelägen auszulegen: einen Ziegelbelag, einen Steinbelag und einen Holzbelag.“ Das Wasser blieb stehen... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wasserabzug.“ Tena kho pana samayena bhikkhūnaṃ gattāni sītigatāni honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakapuñchaniṃ coḷakenapi paccuddharitu’’nti. Zu jener Zeit waren die Körper der Mönche unterkühlt. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen... „Ich erlaube, ihr Mönche, das Wasser auch mit einem Wischtuch aus grobem Stoff abzutrocknen.“ 263. Tena kho pana samayena aññataro upāsako saṅghassa atthāya pokkharaṇiṃ kāretukāmo hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pokkharaṇi’’nti. Pokkharaṇiyā kūlaṃ lujjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Pokkharaṇiyā udakaṃ purāṇaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakamātikaṃ udakaniddhamana’’nti. 263. Zu jener Zeit wollte ein gewisser Laienanhänger für den Sangha einen Teich anlegen lassen. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Teich.“ Das Ufer des Teiches stürzte ein... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Einfassungen zu errichten: eine Ziegelmauerung, eine Steinmauerung und eine Holzmauerung.“ Beim Hinaufsteigen litten sie Qualen... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe und eine Holztreppe.“ Beim Hinaufsteigen fielen sie hin... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Handleste.“ Das Wasser im Teich war abgestanden... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wasserzufluss und einen Wasserabzug.“ Tena [Pg.261] kho pana samayena aññataro bhikkhu saṅghassa atthāya nillekhaṃ jantāgharaṃ kattukāmo hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, nillekhaṃ jantāghara’’nti. Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch für den Sangha ein einfaches Schwitzhaus ohne Verzierungen errichten. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein einfaches Schwitzhaus.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū cātumāsaṃ nisīdanena vippavasanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘na, bhikkhave, cātumāsaṃ nisīdanena vippavasitabbaṃ. Yo vippavaseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit waren die Mönche der Sechser-Gruppe vier Monate lang ohne ihr Sitzleder unterwegs. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen... „Man darf, ihr Mönche, nicht vier Monate lang ohne sein Sitzleder unterwegs sein. Wer ohne dieses unterwegs ist, für den gibt es ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ 264. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū pupphābhikiṇṇesu sayanesu sayanti. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, pupphābhikiṇṇesu sayanesu sayitabbaṃ. Yo sayeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 264. Zu jener Zeit schliefen die Mönche der Sechser-Gruppe auf Betten, die mit Blumen bestreut waren. Menschen, die den Klosterrundgang machten, sahen dies und kritisierten, schalteten und sprachen abfällig: „Sie sind wie Haushälter, die den Sinnenfreuden nachgehen.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Man darf, ihr Mönche, nicht auf Betten schlafen, die mit Blumen bestreut sind. Wer darauf schläft, für den gibt es ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena manussā gandhampi mālampi ādāya ārāmaṃ āgacchanti. Bhikkhū kukkuccāyantā na paṭiggaṇhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gandhaṃ gahetvā kavāṭe pañcaṅgulikaṃ dātuṃ, pupphaṃ gahetvā vihāre ekamantaṃ nikkhipitu’’nti. Zu jener Zeit brachten Menschen Duftstoffe und Blumengirlanden und kamen zum Klostergelände. Die Mönche hatten Bedenken und nahmen sie nicht an. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, den Duftstoff anzunehmen und damit einen Fünf-Finger-Abdruck an den Türflügeln anzubringen; die Blumen anzunehmen und sie an einer passenden Stelle im Kloster niederzulegen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa namatakaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, namataka’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘namatakaṃ adhiṭṭhātabbaṃ nu kho udāhu vikappetabba’’nti…pe… ‘‘na, bhikkhave, namatakaṃ adhiṭṭhātabbaṃ, na vikappetabba’’nti. Zu jener Zeit war für den Sangha eine Filzunterlage entstanden. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Filzunterlage.“ Da kam den Mönchen dieser Gedanke: „Soll die Filzunterlage als fester Besitz bestimmt oder zur Nutzung übertragen werden?“... „Man soll, ihr Mönche, die Filzunterlage weder als festen Besitz bestimmen noch zur Nutzung übertragen.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū āsittakūpadhāne bhuñjanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘na, bhikkhave, āsittakūpadhāne bhuñjitabbaṃ. Yo bhuñjeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit aßen die Mönche der Sechser-Gruppe aus Gefäßen mit Metallüberzug. Die Menschen kritisierten, schalteten und sprachen abfällig: „Sie sind wie Haushälter, die den Sinnenfreuden nachgehen.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen... „Man darf, ihr Mönche, nicht aus Gefäßen mit Metallüberzug essen. Wer daraus isst, für den gibt es ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti. So bhuñjamāno na sakkoti hatthena pattaṃ sandhāretuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, maḷorika’’nti. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank. Beim Essen konnte er die Almosenschale nicht mit der Hand stabil halten. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Schalenhalter.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ekabhājanepi bhuñjanti…pe… ekathālakepi pivanti, ekamañcepi tuvaṭṭenti, ekattharaṇāpi tuvaṭṭenti, ekapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, ekattharaṇapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti. Manussā ujjhāyanti [Pg.262] khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ekabhājane bhuñjitabbaṃ…pe… na ekathālake pātabbaṃ… na ekamañce tuvaṭṭitabbaṃ… na ekattharaṇā tuvaṭṭitabbaṃ… na ekapāvuraṇā tuvaṭṭitabbaṃ… na ekattharaṇapāvuraṇā tuvaṭṭitabbaṃ. Yo tuvaṭṭeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit aßen die Mönche der Sechser-Gruppe aus einer einzigen Schüssel... sie tranken aus einem einzigen Becher, sie lagen auf einem einzigen Bett, sie lagen auf einer einzigen Unterlage, sie lagen unter einer einzigen Decke, sie lagen auf einer einzigen Unterlage und unter einer einzigen Decke. Die Menschen kritisierten, schalteten und sprachen abfällig: „Sie sind wie Haushälter, die den Sinnenfreuden nachgehen.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Man darf, ihr Mönche, nicht aus einer einzigen Schüssel essen... nicht aus einem einzigen Becher trinken... nicht auf einem einzigen Bett liegen... nicht auf einer einzigen Unterlage liegen... nicht unter einer einzigen Decke liegen... nicht auf einer einzigen Unterlage und unter einer einzigen Decke liegen. Wer so liegt, für den gibt es ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ 265. Tena kho pana samayena vaḍḍho licchavī mettiyabhūmajakānaṃ bhikkhūnaṃ sahāyo hoti. Atha kho vaḍḍho licchavī yena mettiyabhūmajakā bhikkhū tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘vandāmi ayyā’’ti. Evaṃ vutte mettiyabhūmajakā bhikkhū nālapiṃsu. Dutiyampi kho vaḍḍho licchavī mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘vandāmi ayyā’’ti. Dutiyampi kho mettiyabhūmajakā bhikkhū nālapiṃsu. Tatiyampi kho vaḍḍho licchavī mettiyabhūmajake bhikkhū etadavoca – ‘‘vandāmi ayyā’’ti. Tatiyampi kho mettiyabhūmajakā bhikkhū nālapiṃsu. ‘‘Kyāhaṃ ayyānaṃ aparajjhāmi, kissa maṃ ayyā nālapantī’’ti? ‘‘Tathā hi pana tvaṃ, āvuso vaḍḍha, amhe dabbena mallaputtena viheṭhiyamāne ajjhupekkhasī’’ti. ‘‘Kyāhaṃ ayyā karomī’’ti? ‘‘Sace kho tvaṃ, āvuso vaḍḍha, iccheyyāsi, ajjeva bhagavā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ nāsāpeyyā’’ti. ‘‘Kyāhaṃ ayyā karomi, kiṃ mayā sakkā kātu’’nti? ‘‘Ehi tvaṃ, āvuso vaḍḍha, yena bhagavā tenupasaṅkama, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ evaṃ vadehi – ‘idaṃ, bhante, nacchannaṃ nappatirūpaṃ. Yāyaṃ, bhante, disā abhayā anītikā anupaddavā sāyaṃ disā sabhayā saītikā saupaddavā; yato nivātaṃ tato savātaṃ; udakaṃ maññe ādittaṃ; ayyena me dabbena mallaputtena pajāpati dūsitā’’’ti. ‘‘Evaṃ ayyā’’ti kho vaḍḍho licchavī mettiyabhūmajakānaṃ bhikkhūnaṃ paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho vaḍḍho licchavī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘idaṃ, bhante, nacchannaṃ nappatirūpaṃ. Yāyaṃ, bhante, disā abhayā anītikā anupaddavā sāyaṃ disā sabhayā saītikā saupaddavā; yato nivātaṃ tato savātaṃ; udakaṃ maññe ādittaṃ; ayyena me dabbena mallaputtena pajāpati dūsitā’’ti. 265. Zu jener Zeit war Vaḍḍha, der Licchavi, ein Gefährte der Mettiya-Bhūmajaka-Mönche. Da begab sich Vaḍḍha, der Licchavi, dorthin, wo die Mettiya-Bhūmajaka-Mönche waren. Nachdem er dorthin gelangt war, sagte er zu den Mettiya-Bhūmajaka-Mönchen: „Ich grüße euch, ihr Ehrwürdigen.“ Als dies gesagt worden war, sprachen die Mettiya-Bhūmajaka-Mönche nicht mit ihm. Auch ein zweites Mal sagte Vaḍḍha, der Licchavi, zu den Mettiya-Bhūmajaka-Mönchen: „Ich grüße euch, ihr Ehrwürdigen.“ Auch beim zweiten Mal sprachen die Mettiya-Bhūmajaka-Mönche nicht mit ihm. Auch ein drittes Mal sagte Vaḍḍha, der Licchavi, zu den Mettiya-Bhūmajaka-Mönchen: „Ich grüße euch, ihr Ehrwürdigen.“ Auch beim dritten Mal sprachen die Mettiya-Bhūmajaka-Mönche nicht mit ihm. (Da fragte er:) „Womit habe ich mich gegen die Ehrwürdigen vergangen? Warum sprechen die Ehrwürdigen nicht mit mir?“ – „Das ist deshalb so, Freund Vaḍḍha, weil du gleichgültig bleibst, während wir von Dabba, dem Malla-Sohn, bedrängt werden.“ – „Was soll ich tun, ihr Ehrwürdigen?“ – „Freund Vaḍḍha, wenn du es wolltest, könnte der Erhabene noch heute den ehrwürdigen Dabba, den Malla-Sohn, zu Fall bringen.“ – „Was soll ich tun, ihr Ehrwürdigen? Was kann ich tun?“ – „Geh, Freund Vaḍḍha, begib dich zum Erhabenen. Wenn du zum Erhabenen gelangt bist, sprich so zu ihm: ‚Herr, dies ist nicht recht, dies ist nicht angemessen. Herr, jene Himmelsrichtung, die sicher war, ohne Unheil und ohne Gefahr, genau diese Himmelsrichtung ist nun voller Furcht, voller Unheil und voller Gefahr. Wo es windstill war, weht nun ein Sturm; das Wasser, so meine ich, steht in Flammen. Meine Ehefrau wurde vom ehrwürdigen Dabba, dem Malla-Sohn, geschändet.‘“ – „Gewiss, ihr Ehrwürdigen“, antwortete Vaḍḍha, der Licchavi, den Mettiya-Bhūmajaka-Mönchen und begab sich zum Erhabenen. Nachdem er dorthin gelangt war, grüßte er den Erhabenen ehrerbietig und setzte sich an eine Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach Vaḍḍha, der Licchavi, zum Erhabenen: „Herr, dies ist nicht recht, dies ist nicht angemessen. Herr, jene Himmelsrichtung, die sicher war, ohne Unheil und ohne Gefahr, genau diese Himmelsrichtung ist nun voller Furcht, voller Unheil und voller Gefahr. Wo es windstill war, weht nun ein Sturm; das Wasser, so meine ich, steht in Flammen. Meine Ehefrau wurde vom ehrwürdigen Dabba, dem Malla-Sohn, geschändet.“ Atha [Pg.263] kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ paṭipucchi – ‘‘sarasi tvaṃ, dabba, evarūpaṃ kattā yathāyaṃ vaḍḍho āhā’’ti? ‘‘Yathā maṃ, bhante, bhagavā jānātī’’ti. Dutiyampi kho bhagavā…pe… tatiyampi kho bhagavā āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ etadavoca – ‘‘sarasi tvaṃ, dabba, evarūpaṃ kattā yathāyaṃ vaḍḍho āhā’’ti? ‘‘Yathā maṃ, bhante, bhagavā jānātī’’ti. ‘‘Na kho, dabba, dabbā evaṃ nibbeṭhenti. Sace tayā kataṃ, katanti vadehi; sace akataṃ, akatanti vadehī’’ti. ‘‘Yato ahaṃ, bhante, jāto nābhijānāmi supinantenapi methunaṃ dhammaṃ paṭisevitā, pageva jāgaro’’ti. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ nikkujjatu, asambhogaṃ saṅghena karotu. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in dieser Angelegenheit die Mönchsgemeinde versammeln und befragte den ehrwürdigen Dabba, den Malla-Sohn: „Erinnerst du dich, Dabba, ein solcher Täter zu sein, wie dieser Vaḍḍha behauptet?“ – „Wie mich der Erhabene kennt, (so möge er es betrachten), o Herr.“ Auch ein zweites Mal... (und) auch ein drittes Mal sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Dabba, dem Malla-Sohn: „Erinnerst du dich, Dabba, ein solcher Täter zu sein, wie dieser Vaḍḍha behauptet?“ – „Wie mich der Erhabene kennt, o Herr.“ – „Dabba, Weise antworten nicht auf diese Weise. Wenn es von dir getan wurde, dann sag: ‚Es wurde getan‘; wenn es nicht getan wurde, dann sag: ‚Es wurde nicht getan‘.“ – „Herr, seit ich geboren wurde, kann ich mich nicht erinnern, den Geschlechtsverkehr auch nur im Traum vollzogen zu haben, wie viel weniger noch im wachen Zustand.“ Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Dann also, ihr Mönche, soll die Gemeinde für Vaḍḍha, den Licchavi, die Schale umkehren und ihn von der Gemeinschaft mit dem Orden ausschließen.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa upāsakassa patto nikkujjitabbo – bhikkhūnaṃ alābhāya parisakkati, bhikkhūnaṃ anatthāya parisakkati, bhikkhūnaṃ avāsāya parisakkati, bhikkhū akkosati paribhāsati, bhikkhū bhikkhūhi bhedeti, buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati. Anujānāmi, bhikkhave, imehi aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa upāsakassa pattaṃ nikkujjituṃ. Evañca pana, bhikkhave, nikkujjitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Wegen acht Eigenschaften, ihr Mönche, sollte für einen Laienanhänger die Schale umgekehrt werden: Wenn er darauf hinarbeitet, dass Mönche keinen Gewinn erhalten; wenn er zum Nachteil der Mönche handelt; wenn er darauf hinarbeitet, dass Mönche keine Bleibe haben; wenn er Mönche beschimpft und schmäht; wenn er Mönche untereinander entzweit; wenn er Schlechtes über den Buddha spricht; wenn er Schlechtes über den Dhamma spricht; wenn er Schlechtes über den Sangha spricht. Ich erlaube euch, ihr Mönche, für einen Laienanhänger, der mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet ist, die Schale umzukehren. Und so, ihr Mönche, soll sie umgekehrt werden: Ein erfahrener, fähiger Mönch soll die Gemeinde wie folgt unterrichten:“ 266. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Vaḍḍho licchavī āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃseti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ nikkujjeyya, asambhogaṃ saṅghena kareyya. Esā ñatti. 266. „Ehrwürdige Herren, die Gemeinde möge mich hören. Vaḍḍha, der Licchavi, beschuldigt den ehrwürdigen Dabba, den Malla-Sohn, grundlos eines Verstoßes gegen die Sittenregeln. Wenn es für die Gemeinde an der Zeit ist, möge die Gemeinde für Vaḍḍha, den Licchavi, die Schale umkehren und ihn von der Gemeinschaft mit dem Orden ausschließen. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Vaḍḍho licchavī āyasmantaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃseti. Saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ nikkujjati, asambhogaṃ saṅghena karoti. Yassāyasmato khamati vaḍḍhassa licchavissa pattassa nikkujjanā, asambhogaṃ saṅghena karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, die Gemeinde möge mich hören. Vaḍḍha, der Licchavi, beschuldigt den ehrwürdigen Dabba, den Malla-Sohn, grundlos eines Verstoßes gegen die Sittenregeln. Die Gemeinde kehrt für Vaḍḍha, den Licchavi, die Schale um und schließt ihn von der Gemeinschaft mit dem Orden aus. Welchem Ehrwürdigen das Umkehren der Schale für Vaḍḍha, den Licchavi, und der Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Orden zusagt, der möge schweigen. Wem es nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Nikkujjito saṅghena vaḍḍhassa licchavissa patto, asambhogo saṅghena. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Schale für Vaḍḍha, den Licchavi, ist von der Gemeinde umgekehrt worden, der Ausschluss von der Gemeinschaft mit dem Orden ist vollzogen. Der Gemeinde sagt es zu, darum schweigt sie. So halte ich dies fest.“ Atha [Pg.264] kho āyasmā ānando pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena vaḍḍhassa licchavissa nivesanaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā vaḍḍhaṃ licchaviṃ etadavoca – ‘‘saṅghena te, āvuso vaḍḍha, patto nikkujjito. Asambhogosi saṅghenā’’ti. Atha kho vaḍḍho licchavī – saṅghena kira me patto nikkujjito, asambhogomhi kira saṅghenāti – tattheva mucchito papato. Atha kho vaḍḍhassa licchavissa mittāmaccā ñātisālohitā vaḍḍhaṃ licchaviṃ etadavocuṃ – ‘‘alaṃ, āvuso vaḍḍha, mā soci, mā paridevi. Mayaṃ bhagavantaṃ pasādessāma bhikkhusaṅghañcā’’ti. Da nun kleidete sich der ehrwürdige Ānanda am Vormittag an, nahm Schale und Obergewand und begab sich dorthin, wo das Haus des Licchavier-Prinzen Vaḍḍha war. Nachdem er dorthin gelangt war, sprach er zum Licchavier-Prinzen Vaḍḍha: „Freund Vaḍḍha, der Saṅgha hat dir gegenüber die Schale umgedreht. Du bist vom Gemeinschaftsleben mit dem Saṅgha ausgeschlossen.“ Da dachte der Licchavier-Prinz Vaḍḍha: „Der Saṅgha soll mir gegenüber wahrlich die Schale umgedreht haben, ich soll wahrlich vom Gemeinschaftsleben mit dem Saṅgha ausgeschlossen sein“, und er fiel auf der Stelle ohnmächtig nieder. Daraufhin sprachen die Freunde, Gefährten und Blutsverwandten des Licchavier-Prinzen Vaḍḍha zu ihm: „Genug, Freund Vaḍḍha, gräme dich nicht, klage nicht. Wir werden den Erhabenen und die Mönchsgemeinschaft wieder versöhnen.“ Atha kho vaḍḍho licchavī saputtadāro samittāmacco sañātisālohito allavattho allakeso yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato pādesu sirasā nipatitvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘accayo maṃ, bhante, accagamā yathābālaṃ yathāmūḷhaṃ yathāakusalaṃ, yohaṃ ayyaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsesiṃ. Tassa me, bhante, bhagavā accayaṃ accayato paṭiggaṇhātu āyatiṃ saṃvarāyā’’ti. ‘‘Taggha tvaṃ, āvuso vaḍḍha, accayo accagamā yathābālaṃ yathāmūḷhaṃ yathāakusalaṃ, yaṃ tvaṃ dabbaṃ mallaputtaṃ amūlikāya sīlavipattiyā anuddhaṃsesi. Yato ca kho tvaṃ, āvuso vaḍḍha, accayaṃ accayato disvā yathādhammaṃ paṭikarosi, taṃ te mayaṃ paṭiggaṇhāma. Vuḍḍhihesā, āvuso vaḍḍha, ariyassa vinaye yo accayaṃ accayato disvā yathādhammaṃ paṭikaroti, āyatiṃ saṃvaraṃ āpajjatī’’ti. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ ukkujjatu, sambhogaṃ saṅghena karotu. Daraufhin begab sich der Licchavier-Prinz Vaḍḍha mit Frau und Kindern, Freunden, Gefährten und Blutsverwandten, mit nassen Kleidern und nassem Haar dorthin, wo der Erhabene verweilte. Nachdem er herangetreten war, verneigte er sich tief mit dem Haupt zu den Füßen des Erhabenen und sprach: „Ein Vergehen, Herr, hat mich überwältigt, wie ich so töricht, verblendet und ungeschickt war, dass ich den edlen Dabba Mallaputta fälschlich eines Sittenverstoßes bezichtigte, ohne dass es dafür eine Grundlage gab. Möge der Erhabene, Herr, dieses mein Vergehen als Vergehen annehmen, damit ich mich künftig darin zügle.“ – „Wahrlich, Freund Vaḍḍha, ein Vergehen hat dich überwältigt, wie du so töricht, verblendet und ungeschickt warst, dass du Dabba Mallaputta fälschlich eines Sittenverstoßes bezichtigtest. Da du jedoch, Freund Vaḍḍha, dein Vergehen als solches erkennst und es der Lehre entsprechend wiedergutzumachen suchst, nehmen wir dies von dir an. Denn dies, Freund Vaḍḍha, bedeutet Wachstum in der Disziplin des Edlen: wenn man ein Vergehen als solches erkennt, es der Lehre entsprechend wiedergutmacht und künftig Zügelung übt.“ Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Deshalb nun, ihr Mönche, soll der Saṅgha für den Licchavier-Prinzen Vaḍḍha die Schale wieder umkehren und wieder Gemeinschaft mit dem Saṅgha zulassen.“ ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgatassa upāsakassa patto ukkujjitabbo – na bhikkhūnaṃ alābhāya parisakkati, na bhikkhūnaṃ anatthāya parisakkati, na bhikkhūnaṃ avāsāya parisakkati, na bhikkhū akkosati paribhāsati, na bhikkhū bhikkhūhi bhedeti, na buddhassa avaṇṇaṃ bhāsati, na dhammassa avaṇṇaṃ bhāsati, na saṅghassa avaṇṇaṃ bhāsati. Anujānāmi, bhikkhave, imehi aṭṭhahaṅgehi samannāgatassa upāsakassa pattaṃ ukkujjituṃ. Evañca pana, bhikkhave, ukkujjitabbo. Tena, bhikkhave, vaḍḍhena licchavinā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘saṅghena me, bhante, patto [Pg.265] nikkujjito, asambhogomhi saṅghena. Sohaṃ, bhante, sammā vattāmi, lomaṃ pātemi, netthāraṃ vattāmi, saṅghaṃ pattukkujjanaṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbo. Tatiyampi yācitabbo. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Durch acht Merkmale, ihr Mönche, gekennzeichnet, soll für einen Laienanhänger die Schale wieder umgekehrt werden: Er bemüht sich nicht darum, dass die Mönche keinen Erwerb finden; er bemüht sich nicht um den Nachteil der Mönche; er bemüht sich nicht um die Obdachlosigkeit der Mönche; er beschimpft und schmäht die Mönche nicht; er entzweit die Mönche nicht untereinander; er spricht nicht zum Nachteil des Buddha; er spricht nicht zum Nachteil der Lehre; er spricht nicht zum Nachteil des Saṅgha. Ich erlaube euch, ihr Mönche, für einen Laienanhänger, der mit diesen acht Merkmalen ausgestattet ist, die Schale wieder umzukehren. Und so, ihr Mönche, soll sie umgekehrt werden: Jener Licchavier-Prinz Vaḍḍha soll vor den Saṅgha treten, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der Mönche verehren, sich in die Hocke setzen, die Hände ehrfürchtig zusammenlegen und so sprechen: ‚Herr, der Saṅgha hat mir gegenüber die Schale umgedreht, ich bin vom Gemeinschaftsleben mit dem Saṅgha ausgeschlossen. Ich, Herr, verhalte mich nun ordnungsgemäß, ich lege meinen Stolz ab, ich führe den Wandel zur Sühne aus und bitte den Saṅgha um das Umkehren der Schale.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Saṅgha informieren:“ 267. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅghena vaḍḍhassa licchavissa patto nikkujjito, asambhogo saṅghena. So sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, saṅghaṃ pattukkujjanaṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ ukkujjeyya, sambhogaṃ saṅghena kareyya. Esā ñatti. 267. „Möge der Saṅgha mich hören, ihr Herren. Der Saṅgha hat dem Licchavier-Prinzen Vaḍḍha gegenüber die Schale umgedreht, der Umgang mit dem Saṅgha wurde ihm verweigert. Er verhält sich nun ordnungsgemäß, er legt seinen Stolz ab, er führt den Wandel zur Sühne aus und bittet den Saṅgha um das Umkehren der Schale. Wenn es dem Saṅgha genehm ist, möge der Saṅgha für den Licchavier-Prinzen Vaḍḍha die Schale umkehren und die Gemeinschaft mit dem Saṅgha wiederherstellen. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅghena vaḍḍhassa licchavissa patto nikkujjito, asambhogo saṅghena. So sammā vattati, lomaṃ pāteti, netthāraṃ vattati, saṅghaṃ pattukkujjanaṃ yācati. Saṅgho vaḍḍhassa licchavissa pattaṃ ukkujjati, sambhogaṃ saṅghena karoti. Yassāyasmato khamati vaḍḍhassa licchavissa pattassa ukkujjanā, sambhogaṃ saṅghena karaṇaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Saṅgha mich hören, ihr Herren. Der Saṅgha hat dem Licchavier-Prinzen Vaḍḍha gegenüber die Schale umgedreht, der Umgang mit dem Saṅgha wurde ihm verweigert. Er verhält sich nun ordnungsgemäß, er legt seinen Stolz ab, er führt den Wandel zur Sühne aus und bittet den Saṅgha um das Umkehren der Schale. Der Saṅgha kehrt für den Licchavier-Prinzen Vaḍḍha die Schale um und stellt die Gemeinschaft mit dem Saṅgha wieder her. Welchem Ehrwürdigen das Umkehren der Schale für den Licchavier-Prinzen Vaḍḍha und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit dem Saṅgha recht ist, der möge schweigen. Wem es nicht recht ist, der möge sprechen.“ ‘‘Ukkujjito saṅghena vaḍḍhassa licchavissa patto, sambhogo saṅghena. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Schale ist vom Saṅgha für den Licchavier-Prinzen Vaḍḍha umgekehrt worden, die Gemeinschaft mit dem Saṅgha ist wiederhergestellt. Dem Saṅgha ist dies recht, darum schweigt er. So halte ich dies fest.“ 268. Atha kho bhagavā vesāliyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena bhaggā tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena bhaggā tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā bhaggesu viharati susumāragire bhesakaḷāvane migadāye. Tena kho pana samayena bodhissa rājakumārassa kokanado nāma pāsādo acirakārito hoti, anajjhāvuttho samaṇena vā brāhmaṇena vā kenaci vā manussabhūtena. Atha kho bodhi rājakumāro sañjikāputtaṃ māṇavaṃ āmantesi – ‘‘ehi tvaṃ, samma sañcikāputta, yena bhagavā tenupasaṅkama, upasaṅkamitvā mama vacanena bhagavato pāde sirasā vanda; appābādhaṃ appātaṅkaṃ lahuṭṭhānaṃ balaṃ phāsuvihāraṃ puccha – ‘bodhi, bhante, rājakumāro bhagavato pāde sirasā vandati, appābādhaṃ appātaṅkaṃ [Pg.266] lahuṭṭhānaṃ balaṃ phāsuvihāraṃ pucchatī’ti. Evañca vadehi – ‘adhivāsetu kira, bhante, bhagavā bodhissa rājakumārassa svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’’ti. ‘‘Evaṃ bho’’ti kho sañcikāputto māṇavo bodhissa rājakumārassa paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavatā saddhiṃ sammodi, sammodanīyaṃ kathaṃ sāraṇīyaṃ vītisāretvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho sañcikāputto māṇavo bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘bodhi kho rājakumāro bhoto gotamassa pāde sirasā vandati, appābādhaṃ appātaṅkaṃ lahuṭṭhānaṃ balaṃ phāsuvihāraṃ pucchati. Evañca vadeti – ‘adhivāsetu kira bhavaṃ gotamo bodhissa rājakumārassa svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’’ti. Adhivāsesi bhagavā tuṇhībhāvena. Atha kho sañcikāputto māṇavo bhagavato adhivāsanaṃ viditvā uṭṭhāyāsanā yena bodhi rājakumāro tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bodhiṃ rājakumāraṃ etadavoca – ‘‘avocumha kho mayaṃ bhoto vacanena taṃ bhavantaṃ gotamaṃ – ‘bodhi kho rājakumāro bhoto gotamassa pāde sirasā vandati, appābādhaṃ appātaṅkaṃ lahuṭṭhānaṃ balaṃ phāsuvihāraṃ pucchati. Evañca vadeti – adhivāsetu kira bhavaṃ gotamo bodhissa rājakumārassa svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’ti. Adhivutthañca pana samaṇena gotamenā’’ti. 268. Da nun der Erhabene in Vesālī verweilt hatte, solange es ihm beliebte, brach er zu einer Wanderung in das Land der Bhagganer auf. Auf seiner Wanderung gelangte er nach und nach dorthin, wo sich das Land der Bhagganer befand. Dort hielt sich der Erhabene im Land der Bhagganer bei Sumsumāragira im Wildpark des Bhesakaḷā-Waldes auf. Zu jener Zeit war der Palast namens Kokanada des Prinzen Bodhi erst vor Kurzem fertiggestellt worden und war noch von keinem Asketen, Brahmanen oder irgendeinem anderen Menschen bewohnt worden. Da wandte sich Prinz Bodhi an den jungen Mann Sañcikāputta: „Komm, lieber Sañcikāputta, begib dich zum Erhabenen. Wenn du dort angekommen bist, verneige dich in meinem Namen mit dem Haupt vor den Füßen des Erhabenen und erkundige dich nach seiner Gesundheit, seinem Freisein von Beschwerden, seiner Tatkraft, Stärke und seinem Wohlbefinden: ‚Herr, Prinz Bodhi verneigt sich mit dem Haupt vor den Füßen des Erhabenen und erkundigt sich nach seiner Gesundheit, dem Freisein von Beschwerden, seiner Tatkraft, Stärke und seinem Wohlbefinden.‘ Und sage Folgendes: ‚Möge der Erhabene, Herr, zusammen mit der Schar der Mönche die Einladung zum Essen von Prinz Bodhi für den morgigen Tag annehmen.‘“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete der junge Mann Sañcikāputta dem Prinzen Bodhi, begab sich zum Erhabenen und tauschte nach der Ankunft freundliche und denkwürdige Worte mit dem Erhabenen aus. Nachdem er die freundliche und denkwürdige Unterhaltung beendet hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der junge Mann Sañcikāputta zum Erhabenen: „Herr, Prinz Bodhi verneigt sich mit dem Haupt vor den Füßen des ehrwürdigen Gotama und erkundigt sich nach seiner Gesundheit, seinem Freisein von Beschwerden, seiner Tatkraft, Stärke und seinem Wohlbefinden. Und er lässt Folgendes sagen: ‚Möge der ehrwürdige Gotama zusammen mit der Schar der Mönche die Einladung zum Essen von Prinz Bodhi für den morgigen Tag annehmen.‘“ Der Erhabene nahm die Einladung durch Schweigen an. Als der junge Mann Sañcikāputta die Zustimmung des Erhabenen erkannt hatte, erhob er sich von seinem Sitz, begab sich zu Prinz Bodhi und sagte zu ihm: „Wir haben dem ehrwürdigen Gotama in Eurem Namen ausgerichtet: ‚Prinz Bodhi verneigt sich vor den Füßen des ehrwürdigen Gotama, erkundigt sich nach seinem Wohlbefinden und bittet den ehrwürdigen Gotama, morgen zusammen mit der Schar der Mönche die Einladung zum Essen von Prinz Bodhi anzunehmen.‘ Und der Asket Gotama hat die Einladung angenommen.“ Atha kho bodhi rājakumāro tassā rattiyā accayena paṇītaṃ khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyādāpetvā, kokanadañca pāsādaṃ odātehi dussehi santharāpetvā yāva pacchimasopānakaḷevarā, sañcikāputtaṃ māṇavaṃ āmantesi – ‘‘ehi tvaṃ, samma sañcikāputta, yena bhagavā tenupasaṅkama, upasaṅkamitvā bhagavato kālaṃ ārocehi – ‘kālo, bhante niṭṭhitaṃ bhatta’’’nti. ‘‘Evaṃ bho’’ti kho sañcikāputto māṇavo bodhissa rājakumārassa paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato kālaṃ ārocesi – ‘‘kālo, bho gotama, niṭṭhitaṃ bhatta’’nti. Nach Ablauf jener Nacht ließ Prinz Bodhi erlesene harte und weiche Speisen zubereiten, ließ den Kokanada-Palast bis hin zur untersten Stufe der Treppe mit weißen Tüchern auslegen und wandte sich an den jungen Mann Sañcikāputta: „Komm, lieber Sañcikāputta, begib dich zum Erhabenen und verkünde ihm die Zeit: ‚Herr, es ist Zeit, das Essen ist bereit.‘“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete der junge Mann Sañcikāputta dem Prinzen Bodhi, begab sich zum Erhabenen und verkündete ihm die Zeit: „Es ist Zeit, Herr Gotama, das Essen ist bereit.“ Atha kho bhagavā pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena bodhissa rājakumārassa nivesanaṃ tenupasaṅkami. Tena kho pana samayena bodhi rājakumāro bahidvārakoṭṭhake ṭhito hoti, bhagavantaṃ āgamayamāno. Addasā kho bodhi rājakumāro bhagavantaṃ dūratova [Pg.267] āgacchantaṃ. Disvāna tato paccuggantvā bhagavantaṃ abhivādetvā purekkhatvā yena kokanado pāsādo tenupasaṅkami. Atha kho bhagavā pacchimasopānakaḷevaraṃ nissāya aṭṭhāsi. Atha kho bodhi rājakumāro bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘akkamatu, bhante, bhagavā dussāni, akkamatu sugato dussāni, yaṃ mama assa dīgharattaṃ hitāya sukhāyā’’ti. Evaṃ vutte bhagavā tuṇhī ahosi. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho bodhi rājakumāro bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘akkamatu, bhante, bhagavā dussāni, akkamatu sugato dussāni, yaṃ mama assa dīgharattaṃ hitāya sukhāyā’’ti. Atha kho bhagavā āyasmantaṃ ānandaṃ apalokesi. Atha kho āyasmā ānando bodhiṃ rājakumāraṃ etadavoca – ‘‘saṃharantu, rājakumāra, dussāni. Na bhagavā celapaṭikaṃ akkamissati pacchimaṃ janataṃ tathāgato anukampatī’’ti. Am Vormittag kleidete sich der Erhabene an, nahm Schale und Obergewand und begab sich zum Wohnhaus des Prinzen Bodhi. Zu dieser Zeit stand Prinz Bodhi am äußeren Torhaus und hielt Ausschau nach dem Erhabenen. Prinz Bodhi sah den Erhabenen schon von weitem kommen. Als er ihn sah, ging er ihm entgegen, begrüßte den Erhabenen ehrfurchtsvoll und schritt ihm voran zum Kokanada-Palast. Dort blieb der Erhabene an der untersten Stufe der Treppe stehen. Da sprach Prinz Bodhi zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, Herr, auf die Tücher treten; möge der Sugata auf die Tücher treten, was mir für lange Zeit zum Heil und zum Wohl gereichen möge.“ Auf diese Worte hin schwieg der Erhabene. Ein zweites Mal ... ein drittes Mal sprach Prinz Bodhi zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, Herr, auf die Tücher treten; möge der Sugata auf die Tücher treten, was mir für lange Zeit zum Heil und zum Wohl gereichen möge.“ Da blickte der Erhabene den ehrwürdigen Ānanda an. Daraufhin sprach der ehrwürdige Ānanda zu Prinz Bodhi: „Lasst die Tücher wegnehmen, Prinz. Der Erhabene wird nicht auf die Tuchauslegung treten; der Tathāgata hat Mitleid mit den künftigen Generationen.“ Atha kho bodhi rājakumāro dussāni saṃharāpetvā uparikokanade pāsāde āsanaṃ paññapesi. Atha kho bhagavā kokanadaṃ pāsādaṃ abhiruhitvā paññatte āsane nisīdi saddhiṃ bhikkhusaṅghena. Atha kho bodhi rājakumāro buddhappamukhaṃ bhikkhusaṅghaṃ paṇītena khādanīyena bhojanīyena sahatthā santappetvā sampavāretvā, bhagavantaṃ bhuttāviṃ onītapattapāṇiṃ, ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho bodhiṃ rājakumāraṃ bhagavā dhammiyā kathāya sandassetvā samādapetvā samuttejetvā sampahaṃsetvā uṭṭhāyāsanā pakkāmi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, celapaṭikā akkamitabbā. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Da ließ der Prinz Bodhi die Tuchbahnen zusammenrollen und bereitete im Kokanada-Palast einen Sitzplatz vor. Daraufhin stieg der Erhabene in den Kokanada-Palast hinauf und setzte sich zusammen mit der Mönchsgemeinde auf den vorbereiteten Platz. Dann bewirtete der Prinz Bodhi die Mönchsgemeinde mit dem Buddha an der Spitze eigenhändig mit vorzüglichen festen und weichen Speisen, bis sie gesättigt waren und nichts mehr annahmen. Als der Erhabene gegessen und seine Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte sich der Prinz Bodhi zur Seite nieder. Den zur Seite sitzenden Prinzen Bodhi belehrte, ermunterte, begeisterte und erfreute der Erhabene durch eine Lehrrede; dann erhob er sich von seinem Sitz und ging fort. Aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang hielt der Erhabene eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ihr Mönche, eine Tuchunterlage darf nicht betreten werden. Wer sie betritt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Tena kho pana samayena aññatarā itthī apagatagabbhā bhikkhū nimantetvā dussaṃ paññapetvā etadavoca – ‘‘akkamatha, bhante, dussa’’nti. Bhikkhū kukkuccāyantā na akkamanti. ‘‘Akkamatha, bhante, dussaṃ maṅgalatthāyā’’ti. Bhikkhū kukkuccāyantā na akkamiṃsu. Atha kho sā itthī ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma ayyā maṅgalatthāya yāciyamānā celappaṭikaṃ na akkamissantī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tassā itthiyā ujjhāyantiyā khiyyantiyā vipācentiyā. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ [Pg.268] ārocesuṃ. ‘‘Gihī, bhikkhave, maṅgalikā. Anujānāmi, bhikkhave, gihīnaṃ maṅgalatthāya yāciyamānena celappaṭikaṃ akkamitu’’nti. Zu jener Zeit lud eine gewisse Frau, die eine Fehlgeburt erlitten hatte, die Mönche ein, breitete ein Tuch aus und sagte: „Ehrwürdige Herren, tretet bitte auf das Tuch.“ Die Mönche zögerten jedoch aus Gewissensbedenken und traten nicht darauf. Sie sagte: „Ehrwürdige Herren, tretet doch um des Segens willen auf das Tuch.“ Die Mönche zögerten erneut und traten nicht darauf. Da beschwerte sich jene Frau, war verärgert und schimpfte: „Wie können die edlen Herren nicht auf die Tuchunterlage treten, wenn sie doch um des Segens willen darum gebeten werden!“ Die Mönche hörten, wie diese Frau klagte, verärgert war und schimpfte. Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Laien legen Wert auf Glückszeichen. Ich erlaube euch, Mönche, auf eine Tuchunterlage zu treten, wenn ihr von Laien um des Segens willen darum gebeten werdet.“ Tena kho pana samayena bhikkhū dhotapādakaṃ akkamituṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, dhotapādakaṃ akkamitu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Gewissensbedenken, eine Unterlage mit gewaschenen Füßen zu betreten. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, Mönche, eine Unterlage mit gewaschenen Füßen zu betreten.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. 269. Atha kho bhagavā bhaggesu yathābhirantaṃ viharitvā yena sāvatthi tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena sāvatthi tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Atha kho visākhā migāramātā ghaṭakañca katakañca sammajjaniñca ādāya yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnā kho visākhā migāramātā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘paṭiggaṇhātu me, bhante, bhagavā ghaṭakañca katakañca sammajjaniñca, yaṃ mama assa dīgharattaṃ hitāya sukhāyā’’ti. Paṭiggahesi bhagavā ghaṭakañca sammajjaniñca. Na bhagavā katakaṃ paṭiggahesi. Atha kho bhagavā visākhaṃ migāramātaraṃ dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Atha kho visākhā migāramātā bhagavatā dhammiyā kathāya sandassitā samādapitā samuttejitā sampahaṃsitā uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. 269. Nachdem der Erhabene im Land der Bhaggas so lange verweilt hatte, wie es ihm gefiel, begab er sich auf die Wanderung nach Sāvatthi. Auf seiner Wanderung erreichte er allmählich Sāvatthi. Dort verweilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetavana, dem Kloster des Anāthapiṇḍika. Da nahm Visākhā, Migāras Mutter, ein Wassergefäß, eine Fußreibe und einen Besen und begab sich zum Erhabenen. Nachdem sie angekommen war, erwies sie dem Erhabenen die Ehre und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sagte Visākhā, Migāras Mutter, zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, Herr, von mir das Wassergefäß, die Fußreibe und den Besen annehmen, was mir lange Zeit zum Heil und zum Glück gereichen möge.“ Der Erhabene nahm das Wassergefäß und den Besen an. Die Fußreibe nahm der Erhabene nicht an. Dann belehrte, ermunterte, begeisterte und erfreute der Erhabene Visākhā, Migāras Mutter, durch eine Lehrrede. Daraufhin erhob sich Visākhā, Migāras Mutter, nachdem sie vom Erhabenen durch die Lehrrede belehrt, ermuntert, begeistert und erfreut worden war, von ihrem Sitz, erwies dem Erhabenen die Ehre, umwandelte ihn ehrfurchtsvoll und ging fort. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ghaṭakañca sammajjaniñca. Na, bhikkhave, katakaṃ paribhuñjitabbaṃ. Yo paribhuñjeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tisso pādaghaṃsaniyo – sakkharaṃ, kathalaṃ, samuddapheṇaka’’nti. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube, Mönche, ein Wassergefäß und einen Besen. Die Fußreibe (kataka), ihr Mönche, darf nicht benutzt werden. Wer sie benutzt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ich erlaube, Mönche, drei Arten von Fußreinigern: Kieselsteine, Tonscherben und Meerschaum (Bimsstein).“ Atha kho visākhā migāramātā vidhūpanañca tālavaṇṭañca ādāya yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnā kho visākhā migāramātā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘paṭiggaṇhātu me, bhante, bhagavā vidhūpanañca tālavaṇṭañca, yaṃ mama assa dīgharattaṃ hitāya sukhāyā’’ti. Paṭiggahesi bhagavā vidhūpanañca tālavaṇṭañca. Da nahm Visākhā, Migāras Mutter, einen Fächer und einen Palmblattfächer und begab sich zum Erhabenen. Nachdem sie angekommen war, erwies sie dem Erhabenen die Ehre und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sagte Visākhā, Migāras Mutter, zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, Herr, von mir den Fächer und den Palmblattfächer annehmen, was mir lange Zeit zum Heil und zum Glück gereichen möge.“ Der Erhabene nahm den Fächer und den Palmblattfächer an. Atha [Pg.269] kho bhagavā visākhaṃ migāramātaraṃ dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi…pe… padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vidhūpanañca tālavaṇṭañcā’’ti. Dann belehrte, ermunterte, begeisterte und erfreute der Erhabene Visākhā, Migāras Mutter, durch eine Lehrrede …pe… umwandelte ihn ehrfurchtsvoll und ging fort. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube, Mönche, einen Fächer und einen Palmblattfächer.“ Tena kho pana samayena saṅghassa makasabījanī uppannā hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, makasabījani’’nti. Cāmaribījanī uppannā hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, cāmaribījanī dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tisso bījaniyo – vākamayaṃ, usīramayaṃ, morapiñchamaya’’nti. Zu jener Zeit war für den Orden ein Mückenwedel entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Mückenwedel.“ Ein Yak-Schweif-Wedel war entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ein Yak-Schweif-Wedel darf nicht getragen werden. Wer ihn trägt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen. Ich erlaube, Mönche, drei Arten von Wedeln: aus Baumrindenfasern, aus Vetiver-Wurzeln und aus Pfauenfedern.“ 270. Tena kho pana samayena saṅghassa chattaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, chatta’’nti. 270. Zu jener Zeit war für den Orden ein Sonnenschirm entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, einen Sonnenschirm.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū chattappaggahitā āhiṇḍanti. Tena kho pana samayena aññataro upāsako sambahulehi ājīvakasāvakehi saddhiṃ uyyānaṃ agamāsi. Addasāsuṃ kho te ājīvakasāvakā chabbaggiye bhikkhū dūratova chattappaggahite āgacchante. Disvāna taṃ upāsakaṃ etadavocuṃ – ‘‘ete kho, ayyā, tumhākaṃ bhadantā chattappaggahitā āgacchanti, seyyathāpi gaṇakamahāmattā’’ti. ‘‘Nāyyā ete bhikkhū, paribbājakā’’ti. ‘Bhikkhū na bhikkhū’ti abbhutaṃ akaṃsu. Atha kho so upāsako upagate sañjānitvā ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma bhadantā chattappaggahitā āhiṇḍissantī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tassa upāsakassa ujjhāyantassa khiyyantassa vipācentassa. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, chattaṃ dhāretabbaṃ. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit wanderten die Mönche der Sechser-Gruppe mit hochgehaltenen Sonnenschirmen umher. Zu dieser Zeit ging ein gewisser Laienanhänger zusammen mit vielen Schülern der Ajivakas in einen Park. Jene Ajivaka-Schüler sahen die Mönche der Sechser-Gruppe schon von weitem mit hochgehaltenen Sonnenschirmen herankommen. Als sie sie sahen, sagten sie zu jenem Laienanhänger: „Herr, diese eure ehrwürdigen Herren kommen mit hochgehaltenen Sonnenschirmen heran, gerade wie hochrangige Rechnungsbeamte.“ – „Das sind keine ehrwürdigen Mönche, das sind Wanderbettler“, erwiderte dieser. Sie wetteten: „Es sind Mönche“, „Es sind keine Mönche“. Als jener Laienanhänger sie beim Näherkommen erkannte, kritisierte, tadelte und beschwerte er sich: „Wie können die ehrwürdigen Herren nur mit hochgehaltenen Sonnenschirmen umherwandern!“ Mönche hörten, wie jener Laienanhänger kritisierte, tadelte und sich beschwerte. Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, ihr Mönche, wie man hört ...“ – „Es ist wahr, Erhabener“, antworteten sie. Nachdem der Erhabene sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, ein Sonnenschirm darf nicht getragen werden. Wer ihn trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti. Tassa bhikkhuno vinā chattaṃ na phāsu hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa chattaṃ dhāretu’’nti. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank. Diesem Mönch war es ohne Sonnenschirm nicht wohl. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, einem kranken Mönch, einen Sonnenschirm zu tragen.“ Tena [Pg.270] kho pana samayena bhikkhū – gilānasseva bhagavatā chattaṃ anuññātaṃ no agilānassāti – ārāme ārāmūpacāre chattaṃ dhāretuṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, agilānenapi ārāme ārāmūpacāre chattaṃ dhāretu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Gewissensbisse, im Kloster oder im Klosterbezirk einen Sonnenschirm zu tragen, da sie dachten: „Vom Erhabenen ist der Sonnenschirm nur für einen Kranken erlaubt worden, nicht für einen Nicht-Kranken.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, auch einem Nicht-Kranken, im Kloster oder im Klosterbezirk einen Sonnenschirm zu tragen.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu sikkāya pattaṃ uṭṭitvā daṇḍe ālaggitvā vikāle aññatarena gāmadvārena atikkamati. Manussā – ‘esayyo coro gacchati, asissa vijjotalatī’ti anupatitvā gahetvā sañjānitvā muñciṃsu. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, āvuso, daṇḍasikkaṃ dhāresī’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhu daṇḍasikkaṃ dhāressasī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, daṇḍasikkā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ging ein gewisser Mönch zur Unzeit durch ein bestimmtes Dorftor, wobei er seine Almosenschale in einem Tragenetz an einen Stab gehängt hatte. Menschen sagten: „Da geht ein Dieb, Herr! Sein Schwert blitzt!“, liefen ihm nach, nahmen ihn fest und ließen ihn erst wieder frei, als sie ihn als Mönch erkannten. Da ging jener Mönch zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Sachverhalt. „Trägst du etwa, Bruder, ein Tragenetz an einem Stab?“ – „So ist es, Brüder.“ Jene Mönche, die genügsam waren, kritisierten, tadelte und beschwerten sich: „Wie kann ein Mönch nur ein Tragenetz an einem Stab tragen!“ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, Erhabener ...“ – „Es ist wahr, Erhabener.“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, ein Tragenetz an einem Stab darf nicht getragen werden. Wer es trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti, na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa bhikkhuno daṇḍasammutiṃ dātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, dātabbā. Tena gilānena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, gilāno; na sakkomi vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ daṇḍasammutiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank und konnte nicht ohne einen Stab umherwandern. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, einem kranken Mönch die förmliche Erlaubnis für einen Stab (daṇḍasammuti) zu geben. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden: Jener kranke Mönch soll sich dem Sangha nähern, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich bin krank; ich kann nicht ohne Stab umherwandern. Ich bitte den Sangha, ehrwürdige Herren, um die förmliche Erlaubnis für einen Stab.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno, na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ. So saṅghaṃ daṇḍasammutiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasammutiṃ dadeyya. Esā ñatti. „Der Sangha höre mich an, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch mit dem Namen Soundso ist krank und kann nicht ohne Stab umherwandern. Er bittet den Sangha um die förmliche Erlaubnis für einen Stab. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha dem Mönch Soundso die förmliche Erlaubnis für einen Stab geben. Dies ist die Mitteilung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno, na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ. So saṅghaṃ daṇḍasammutiṃ yācati. Saṅgho [Pg.271] itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasammutiṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasammutiyā dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Der Sangha höre mich an, ehrwürdige Herren. Dieser Mönch mit dem Namen Soundso ist krank und kann nicht ohne Stab umherwandern. Er bittet den Sangha um die förmliche Erlaubnis für einen Stab. Der Sangha gibt dem Mönch Soundso die förmliche Erlaubnis für einen Stab. Welchem Ehrwürdigen die Erteilung der förmlichen Erlaubnis für einen Stab an den Mönch Soundso zusagt, der möge schweigen; wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Dinnā saṅghena itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasammuti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die förmliche Erlaubnis für einen Stab ist vom Sangha dem Mönch Soundso erteilt worden. Dem Sangha sagt es zu, darum schweigt er. So merke ich mir dies.“ 271. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa bhikkhuno sikkāsammutiṃ dātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, dātabbā. Tena gilānena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, gilāno; na sakkomi vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ sikkāsammutiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 271. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank und konnte seine Almosenschale nicht ohne ein Tragenetz tragen. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, einem kranken Mönch die förmliche Erlaubnis für ein Tragenetz (sikkāsammuti) zu geben. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden: Jener kranke Mönch soll sich dem Sangha nähern, das Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, ich bin krank; ich kann meine Almosenschale nicht ohne Tragenetz tragen. Ich bitte den Sangha, ehrwürdige Herren, um die förmliche Erlaubnis für ein Tragenetz.‘ Ein zweites Mal soll er bitten. Ein drittes Mal soll er bitten. Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. So saṅghaṃ sikkāsammutiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno sikkāsammutiṃ dadeyya. Esā ñatti. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens [N.N.] ist krank und nicht in der Lage, seine Almosenschale ohne ein Tragenetz zu führen. Er bittet den Sangha um die formelle Erlaubnis für ein Tragenetz. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha dem Mönch namens [N.N.] die formelle Erlaubnis für ein Tragenetz erteilen. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. So saṅghaṃ sikkāsammutiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno sikkāsammutiṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno sikkāsammutiyā dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens [N.N.] ist krank und nicht in der Lage, seine Almosenschale ohne ein Tragenetz zu führen. Er bittet den Sangha um die formelle Erlaubnis für ein Tragenetz. Der Sangha erteilt dem Mönch namens [N.N.] die formelle Erlaubnis für ein Tragenetz. Wer von den Ehrwürdigen der Erteilung der formellen Erlaubnis für ein Tragenetz an den Mönch namens [N.N.] zustimmt, der möge schweigen; wer nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Dinnā saṅghena itthannāmassa bhikkhuno sikkāsammuti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die formelle Erlaubnis für ein Tragenetz ist dem Mönch namens [N.N.] vom Sangha erteilt worden. Der Sangha stimmt dem zu, deshalb schweigt er; so nehme ich dies an.“ 272. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti, na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa bhikkhuno daṇḍasikkāsammutiṃ dātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, dātabbā[Pg.272]. Tena gilānena bhikkhunā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā vuḍḍhānaṃ bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘ahaṃ, bhante, gilāno; na sakkomi vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ; na sakkomi vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. Sohaṃ, bhante, saṅghaṃ daṇḍasikkāsammutiṃ yācāmī’ti. Dutiyampi yācitabbā. Tatiyampi yācitabbā. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 272. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank; er war nicht in der Lage, ohne einen Stock umherzuwandern, und er war nicht in der Lage, ohne ein Tragenetz seine Almosenschale zu führen. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, o Mönche, einem kranken Mönch die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz zu erteilen. Und so, o Mönche, soll sie erteilt werden: Jener kranke Mönch soll zum Sangha gehen, sein Obergewand über eine Schulter legen, die Füße der älteren Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ich bin, Ehrwürdige, krank; ich kann nicht ohne einen Stock umherwandern; ich kann nicht ohne ein Tragenetz meine Almosenschale führen. So bitte ich, Ehrwürdige, den Sangha um die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz.‘ Ein zweites Mal soll er darum bitten. Ein drittes Mal soll er darum bitten. Ein erfahrener und kompetenter Mönch soll den Sangha informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno, na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. So saṅghaṃ daṇḍasikkāsammutiṃ yācati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasikkāsammutiṃ dadeyya. Esā ñatti. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens [N.N.] ist krank und nicht in der Lage, ohne einen Stock umherzuwandern, noch kann er ohne ein Tragenetz seine Almosenschale führen. Er bittet den Sangha um die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha dem Mönch namens [N.N.] die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz erteilen. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmo bhikkhu gilāno na sakkoti vinā daṇḍena āhiṇḍituṃ, na sakkoti vinā sikkāya pattaṃ pariharituṃ. So saṅghaṃ daṇḍasikkāsammutiṃ yācati. Saṅgho itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasikkāsammutiṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasikkāsammutiyā dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Dieser Mönch namens [N.N.] ist krank und nicht in der Lage, ohne einen Stock umherzuwandern, noch kann er ohne ein Tragenetz seine Almosenschale führen. Er bittet den Sangha um die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz. Der Sangha erteilt dem Mönch namens [N.N.] die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz. Wer von den Ehrwürdigen der Erteilung der formellen Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz an den Mönch namens [N.N.] zustimmt, der möge schweigen; wer nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Dinnā saṅghena itthannāmassa bhikkhuno daṇḍasikkāsammuti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die formelle Erlaubnis für einen Stock und ein Tragenetz ist dem Mönch namens [N.N.] vom Sangha erteilt worden. Der Sangha stimmt dem zu, deshalb schweigt er; so nehme ich dies an.“ 273. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu romanthako hoti. So romanthitvā romanthitvā ajjhoharati. Bhikkhū ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘vikālāyaṃ bhikkhu bhojanaṃ bhuñjatī’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Eso, bhikkhave, bhikkhu aciraṃgoyoniyā cuto. Anujānāmi, bhikkhave, romanthakassa romanthanaṃ. Na ca, bhikkhave, bahimukhadvāraṃ nīharitvā ajjhoharitabbaṃ. Yo ajjhohareyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. 273. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch ein Wiederkäuer. Er käute immer wieder wieder und schluckte es hinunter. Die Mönche waren verärgert, beschwerten sich und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „Wie kann dieser Mönch zur unzeitigen Stunde Speise verzehren?“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Dieser Mönch, o Mönche, ist erst vor Kurzem aus einem Dasein als Rind verschieden. Ich erlaube, o Mönche, einem wiederkäuenden Mönch das Wiederkäuen. Aber, o Mönche, es darf nicht hinuntergeschluckt werden, nachdem es aus dem Mund herausgebracht wurde. Wer es dennoch hinunterreißt, mit dem soll dem Gesetz entsprechend verfahren werden.“ Tena [Pg.273] kho pana samayena aññatarassa pūgassa saṅghabhattaṃ hoti. Bhattagge bahusitthāni pakiriyiṃsu. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā odane diyyamāne na sakkaccaṃ paṭiggahessanti, ekamekaṃ sitthaṃ kammasatena niṭṭhāyatī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, yaṃ diyyamānaṃ patati, taṃ sāmaṃ gahetvā paribhuñjituṃ. Pariccattaṃ taṃ, bhikkhave, dāyakehī’’ti. Zu jener Zeit gab es ein Gemeinschaftsmahl für den Sangha durch eine bestimmte Vereinigung. In der Speisehalle wurden viele Reiskörner verstreut. Die Menschen waren verärgert, beschwerten sich und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „Wie können die Asketen, die Söhne des Sakyers, den Reis, wenn er dargebracht wird, nicht sorgfältig entgegennehmen? Jedes einzelne Reiskorn wird doch durch hundertfache Mühe vollendet!“ Die Mönche hörten jene Menschen, wie sie verärgert waren, sich beschwerten und ihrem Unmut freien Lauf ließen. Daraufhin berichteten jene Mönche diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, o Mönche, das, was beim Geben herunterfällt, selbst aufzuheben und zu verzehren. Es ist von den Spendern bereits aufgegeben worden, o Mönche.“ 274. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu dīghehi nakhehi piṇḍāya carati. Aññatarā itthī passitvā taṃ bhikkhuṃ etadavoca – ‘‘ehi, bhante, methunaṃ dhammaṃ paṭisevā’’ti. ‘‘Alaṃ, bhagini, netaṃ kappatī’’ti. ‘‘Sace kho tvaṃ, bhante, nappaṭisevissasi, idānāhaṃ attano nakhehi gattāni vilikhitvā kuppaṃ karissāmi – ayaṃ maṃ bhikkhu vippakarotī’’ti. ‘‘Pajānāhi tvaṃ, bhaginī’’ti. Atha kho sā itthī attano nakhehi gattāni vilikhitvā kuppaṃ akāsi – ayaṃ maṃ bhikkhu vippakarotīti. Manussā upadhāvitvā taṃ bhikkhuṃ aggahesuṃ. Addasāsuṃ kho te manussā tassā itthiyā nakhe chavimpi lohitampi. Disvāna – imissāyeva itthiyā idaṃ kammaṃ, akārako bhikkhūti – taṃ bhikkhuṃ muñciṃsu. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, āvuso, dīghe nakhe dhāresī’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhu dīghe nakhe dhāressasī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, dīghā nakhā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 274. Zu jener Zeit ging ein gewisser Mönch mit langen Nägeln auf Almosengang. Eine gewisse Frau sah ihn und sprach zu jenem Mönch: ‚Komm, Ehrwürdiger, pflege den Geschlechtsverkehr.‘ — ‚Genug, Schwester, das ist nicht recht, das geziemt sich nicht.‘ — ‚Ehrwürdiger, wenn du ihn nicht pflegen wirst, werde ich mir jetzt mit meinen eigenen Nägeln die Glieder zerkratzen und ein Geschrei machen: Dieser Mönch hat mich misshandelt!‘ — ‚Wisse selbst, Schwester.‘ Da zerkratzte jene Frau mit ihren eigenen Nägeln ihre Glieder und machte ein Geschrei: ‚Dieser Mönch hat mich misshandelt!‘ Menschen eilten herbei und ergriffen jenen Mönch. Jene Menschen sahen jedoch Haut und auch Blut an den Nägeln jener Frau. Nachdem sie dies gesehen hatten, dachten sie: ‚Dies ist das Werk eben dieser Frau, der Mönch ist unschuldig‘, und ließen jenen Mönch frei. Da ging jener Mönch zum Kloster und berichtete dies den Mönchen. ‚Trägst du etwa, Freund, lange Nägel?‘ — ‚Ja, Freunde.‘ Die Mönche, die genügsam waren … sie klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Wie kann ein Mönch nur lange Nägel tragen!‘ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‚Mönche, lange Nägel dürfen nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).‘ Tena kho pana samayena bhikkhū nakhenapi nakhaṃ chindanti, mukhenapi nakhaṃ chindanti, kuṭṭepi ghaṃsanti. Aṅguliyo dukkhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, nakhacchedana’’nti. Salohitaṃ nakhaṃ chindanti. Aṅguliyo dukkhā honti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, maṃsappamāṇena nakhaṃ chinditu’’nti. Zu jener Zeit schnitten die Mönche einen Nagel mit dem anderen Nagel ab, oder sie bissen die Nägel mit dem Mund ab, oder sie rieben sie an der Wand. Die Finger schmerzten. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Ich erlaube, Mönche, ein Nagelpflege-Werkzeug (Nagelschneider).‘ Sie schnitten die Nägel bis ins Blutige. Die Finger schmerzten … ‚Ich erlaube, Mönche, den Nagel bis zur Höhe des Fleisches zu schneiden.‘ Tena [Pg.274] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū vīsatimaṭṭhaṃ kārāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, vīsatimaṭṭhaṃ kārāpetabbaṃ. Yo kārāpeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, malamattaṃ apakaḍḍhitu’’nti. Zu jener Zeit ließen die sechs Mönche ihre zwanzig Nägel glätten. Die Menschen klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Gerade wie Hausleute, die den Sinnesgenüssen frönen.‘ Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, die zwanzig Nägel dürfen nicht geglättet werden. Wer sie glätten lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, lediglich den Schmutz zu entfernen.‘ 275. Tena kho pana samayena bhikkhūnaṃ kesā dīghā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Ussahanti pana, bhikkhave, bhikkhū aññamaññaṃ kese oropetu’’nti? ‘‘Ussahanti bhagavā’’ti. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā…pe… bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, khuraṃ khurasilaṃ khurasipāṭikaṃ namatakaṃ sabbaṃ khurabhaṇḍa’’nti. 275. Zu jener Zeit war das Haar der Mönche lang. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Sind die Mönche denn in der Lage, Mönche, sich gegenseitig das Haar zu scheren?‘ — ‚Sie sind dazu in der Lage, Erhabener.‘ Da ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde zusammenkommen … und wandte sich an die Mönche: ‚Ich erlaube, Mönche, das Rasiermesser, den Wetzstein, das Rasiermesseretui, das Wickeltuch und das gesamte Zubehör für das Rasiermesser.‘ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū massuṃ kappāpenti…pe… massuṃ vaḍḍhāpenti… golomikaṃ kārāpenti… caturassakaṃ kārāpenti… parimukhaṃ kārāpenti… aḍḍhadukaṃ kārāpenti… dāṭhikaṃ ṭhapenti… sambādhe lomaṃ saṃharāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, massu kappāpetabbaṃ…pe… na massu vaḍḍhāpetabbaṃ… na golomikaṃ kārāpetabbaṃ… na caturassakaṃ kārāpetabbaṃ… na parimukhaṃ kārāpetabbaṃ… na aḍḍhadukaṃ kārāpetabbaṃ… na dāṭhikā ṭhapetabbā… na sambādhe lomaṃ saṃharāpetabbaṃ. Yo saṃharāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die sechs Mönche ihren Bart mit der Schere stutzen … ließen den Bart wachsen … ließen sich einen Ziegenbart stehen … ließen sich einen viereckigen Bart stehen … ließen sich die Brusthaare scheren … ließen sich Muster in die Brusthaare rasieren … ließen sich Koteletten stehen … ließen sich die Schamhaare entfernen. Die Menschen klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Gerade wie Hausleute, die den Sinnesgenüssen frönen.‘ Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, der Bart darf nicht mit der Schere gestutzt werden … der Bart darf nicht wachsen gelassen werden … ein Ziegenbart darf nicht stehen gelassen werden … ein viereckiger Bart darf nicht stehen gelassen werden … die Brusthaare dürfen nicht geschoren werden … Muster in die Brusthaare dürfen nicht rasiert werden … Koteletten dürfen nicht stehen gelassen werden … die Schamhaare dürfen nicht entfernt werden. Wer sie entfernen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.‘ Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno sambādhe vaṇo hoti. Bhesajjaṃ na santiṭṭhati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ābādhappaccayā sambādhe lomaṃ saṃharāpetu’’nti. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch ein Geschwür im Schambereich. Die Heilsalbe hielt nicht. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Ich erlaube, Mönche, aufgrund einer Erkrankung die Schamhaare entfernen zu lassen.‘ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū kattarikāya kese chedāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, kattarikāya kesā chedāpetabbā. Yo chedāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die sechs Mönche ihr Haar mit der Schere schneiden. Die Menschen klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Gerade wie Hausleute, die den Sinnesgenüssen frönen.‘ Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, das Haar darf nicht mit der Schere geschnitten werden. Wer es schneiden lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.‘ Tena [Pg.275] kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno sīse vaṇo hoti, na sakkoti khurena kese oropetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ābādhappaccayā kattarikāya kese chedāpetu’’nti. Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch ein Geschwür am Kopf und konnte sich das Haar nicht mit dem Rasiermesser scheren lassen. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Ich erlaube, Mönche, aufgrund einer Erkrankung das Haar mit der Schere schneiden zu lassen.‘ Tena kho pana samayena bhikkhū dīghāni nāsikālomāni dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi pisācillikāti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, dīghaṃ nāsikālomaṃ dhāretabbaṃ. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit trugen die Mönche lange Nasenhaare. Die Menschen klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Gerade wie Dämonen.‘ Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, lange Nasenhaare dürfen nicht getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.‘ Tena kho pana samayena bhikkhū sakkharikāyapi madhusitthakenapi nāsikālomaṃ gāhāpenti. Nāsikā dukkhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saṇḍāsa’’nti. Zu jener Zeit ließen die Mönche ihre Nasenhaare mit kleinen Steinchen oder mit Bienenwachs ausreißen. Die Nasen schmerzten. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Ich erlaube, Mönche, eine Pinzette.‘ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū palitaṃ gāhāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, palitaṃ gāhāpetabbaṃ. Yo gāhāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die sechs Mönche graue Haare ausreißen. Die Menschen klagten, beschwerten sich und sprachen voller Unmut: ‚Gerade wie Hausleute, die den Sinnesgenüssen frönen.‘ Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, graue Haare dürfen nicht ausgerissen werden. Wer sie ausreißen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.‘ 276. Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno kaṇṇagūthakehi kaṇṇā thakitā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kaṇṇamalaharaṇi’’nti. 276. Zu jener Zeit waren die Ohren eines gewissen Mönchs mit Ohrenschmalz verstopft. Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Ohrenlöffel (Ohrreiniger).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvacā kaṇṇamalaharaṇiyo dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacā kaṇṇamalaharaṇiyo dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassāti. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhimayaṃ dantamayaṃ visāṇamayaṃ naḷamayaṃ veḷumayaṃ kaṭṭhamayaṃ jatumayaṃ phalamayaṃ lohamayaṃ saṅkhanābhimaya’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe kostbare Ohrenlöffel aus Gold und Silber. Die Menschen regten sich auf, klagten und schimpften: „Wie weltliche Genießer!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, es sollen keine kostbaren Ohrenlöffel getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, [Ohrenlöffel] aus Knochen, Elfenbein, Horn, Schilfrohr, Bambus, Holz, Harz, Fruchtkernen, Metall oder Perlmutt.“ 277. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū bahuṃ lohabhaṇḍaṃ kaṃsabhaṇḍaṃ sannicayaṃ karonti. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā bahuṃ lohabhaṇḍaṃ kaṃsabhaṇḍaṃ sannicayaṃ karissanti, seyyathāpi [Pg.276] kaṃsapattharikā’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bahuṃ lohabhaṇḍaṃ kaṃsabhaṇḍaṃ sannicayo kātabbo. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 277. Zu jener Zeit häuften die Mönche der Sechser-Gruppe viele Gegenstände aus Eisen und Bronze an. Die Menschen, die bei ihrem Rundgang durch die Klöster dies sahen, regten sich auf, klagten und schimpften: „Wie können die Söhne des Sakyer-Geschlechts nur so viele Eisen- und Bronzewaren anhäufen, gerade so wie Metallhändler!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, es soll kein Vorrat an vielen Eisen- und Bronzewaren angelegt werden. Wer es tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhū añjanimpi añjanisalākampi kaṇṇamalaharaṇimpi bandhanamattampi kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, añjaniṃ añjanisalākaṃ kaṇṇamalaharaṇiṃ bandhanamatta’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Gewissensbisse bezüglich des Behälters für Augensalbe, des Stäbchens für Augensalbe, des Ohrenlöffels und selbst bezüglich einfacher Bindungen (Verschlüsse). Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Ich erlaube, ihr Mönche, den Behälter für Augensalbe, das Stäbchen für Augensalbe, den Ohrenlöffel und einfache Bindungen.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū saṅghāṭipallatthikāya nisīdanti. Saṅghāṭiyā pattā lujjanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, saṅghāṭipallatthikāya nisīditabbaṃ. Yo nisīdeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit saßen die Mönche der Sechser-Gruppe mit der Saṅghāṭi-Robe um die Knie geschlungen (Pallatthikā-Haltung). Dabei verschlissen die Ränder der Saṅghāṭi. Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, man soll nicht sitzen, indem man die Saṅghāṭi um die Knie schlingt. Wer so sitzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti. Tassa vinā āyogena na phāsu hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āyoga’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kathaṃ nu kho āyogo kātabbo’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tantakaṃ vemaṃ kavaṭaṃ salākaṃ sabbaṃ tantabhaṇḍaka’’nti. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch krank. Ohne einen Stützgurt (Āyoga) fühlte er sich nicht wohl. Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Stützgurt.“ Da dachten die Mönche: „Wie soll ein Stützgurt hergestellt werden?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Ich erlaube, ihr Mönche, das Webgestell, den Kamm, das Webeblatt, das Webschiffchen und alle Geräte für die Weberei.“ 278. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu akāyabandhano gāmaṃ piṇḍāya pāvisi. Tassa rathikāya antaravāsako pabhassittha. Manussā ukkuṭṭhimakaṃsu. So bhikkhu maṅku ahosi. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, akāyabandhanena gāmo pavisitabbo. Yo paviseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, kāyabandhana’’nti. 278. Zu jener Zeit betrat ein gewisser Mönch ohne Gürtel (Kāyabandhana) das Dorf zum Almosengang. Auf der Straße rutschte ihm sein Untergewand (Antaravāsaka) herunter. Die Leute schrien auf. Der Mönch war beschämt. Da ging jener Mönch zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Vorfall. Die Mönche berichteten ihn dem Erhabenen. „Mönche, man soll ein Dorf nicht ohne Gürtel betreten. Wer es tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, ihr Mönche, den Gürtel.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvacāni kāyabandhanāni dhārenti – kalābukaṃ, deḍḍubhakaṃ, murajaṃ, maddavīṇaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacāni kāyabandhanāni dhāretabbāni – kalābukaṃ, deḍḍubhakaṃ, murajaṃ, maddavīṇaṃ. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, dve kāyabandhanāni – paṭṭikaṃ, sūkarantaka’’nti. Kāyabandhanassa dasā [Pg.277] jīranti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, murajaṃ maddavīṇa’’nti. Kāyabandhanassa anto jīrati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, sobhaṇaṃ guṇaka’’nti. Kāyabandhanassa pavananto jīrati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vidha’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe kostbare Gürtel: vielfach geflochtene, wie ein Wasserschlangenkopf geformte, trommelförmige und lautenförmige. Die Menschen regten sich auf, klagten und schimpften: „Wie weltliche Genießer!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, es sollen keine kostbaren Gürtel getragen werden – weder vielfach geflochtene, noch wie ein Wasserschlangenkopf geformte, noch trommelförmige, noch lautenförmige. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, ihr Mönche, zwei Arten von Gürteln: den flach gewebten und den rundgeflochtenen (Sūkarantaka).“ Die Fransen des Gürtels verschlissen … „Ich erlaube, ihr Mönche, [Fransen] in Trommelform oder Lautenform.“ Das Ende des Gürtels verschliss … „Ich erlaube, ihr Mönche, eine schöne Umnähung (Saum) und die Knüpfung.“ Die Schlaufe des Gürtels verschliss … „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Knebel (Verschluss).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvace vidhe dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacā vidhā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhimayaṃ…pe… saṅkhanābhimayaṃ suttamaya’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe kostbare Gürtelknebel aus Gold und Silber. Die Menschen regten sich auf, klagten und schimpften: „Wie weltliche Genießer!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, es sollen keine kostbaren Knebel getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, ihr Mönche, [Knebel] aus Knochen … aus Perlmutt oder aus Garn.“ 279. Tena kho pana samayena āyasmā ānando lahukā saṅghāṭiyo pārupitvā gāmaṃ piṇḍāya pāvisi. Vātamaṇḍalikāya saṅghāṭiyo ukkhipiyiṃsu. Atha kho āyasmā ānando ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gaṇṭhikaṃ pāsaka’’nti. 279. Zu jener Zeit betrat der ehrwürdige Ānanda mit leichten Saṅghāṭi-Roben bekleidet das Dorf zum Almosengang. Ein Wirbelwind wirbelte die Roben hoch. Da ging der ehrwürdige Ānanda zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Vorfall. Die Mönche berichteten ihn dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Knopf und eine Schlaufe.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū uccāvacā gaṇṭhikāyo dhārenti sovaṇṇamayaṃ rūpiyamayaṃ. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccāvacā gaṇṭhikā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhimayaṃ dantamayaṃ visāṇamayaṃ naḷamayaṃ veḷumayaṃ kaṭṭhamayaṃ jatumayaṃ phalamayaṃ lohamayaṃ saṅkhanābhimayaṃ suttamaya’’nti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe kostbare Knöpfe aus Gold und Silber. Die Menschen regten sich auf, klagten und schimpften: „Wie weltliche Genießer!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Vorfall. „Mönche, es sollen keine kostbaren Knöpfe getragen werden. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, ihr Mönche, [Knöpfe] aus Knochen, Elfenbein, Horn, Schilfrohr, Bambus, Holz, Harz, Fruchtkernen, Metall, Perlmutt oder Garn.“ Tena kho pana samayena bhikkhū gaṇṭhikampi pāsakampi cīvare appenti. Cīvaraṃ jīrati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gaṇṭhikaphalakaṃ pāsakaphalaka’’nti. Gaṇṭhikaphalakampi pāsakaphalakampi ante appenti. Koṭṭo vivariyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gaṇṭhikaphalakaṃ ante appetuṃ; pāsakaphalakaṃ sattaṅgulaṃ vā aṭṭhaṅgulaṃ vā ogāhetvā appetu’’nti. Zu jener Zeit befestigten die Mönche sowohl Knebel als auch Schlaufen an der Robe. Die Robe verschliß dadurch. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Knebelscheibe und eine Schlaufenscheibe.“ Später befestigten sie sowohl die Knebelscheibe als auch die Schlaufenscheibe direkt am Rand. Der Saum klaffte auseinander. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, die Knebelscheibe am Rand zu befestigen; die Schlaufenscheibe jedoch befestigt, indem ihr sie sieben oder acht Fingerbreit einrückt.“ 280. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū gihinivatthaṃ nivāsenti – hatthisoṇḍakaṃ, macchavāḷakaṃ, catukaṇṇakaṃ, tālavaṇṭakaṃ, satavalikaṃ. Manussā ujjhāyanti [Pg.278] khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, gihinivatthaṃ nivāsetabbaṃ – hatthisoṇḍakaṃ, macchavāḷakaṃ, catukaṇṇakaṃ, tālavaṇṭakaṃ, satavalikaṃ. Yo nivāseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 280. Zu jener Zeit kleideten sich die Mönche der Sechser-Gruppe wie Laien – im Elefantenrüssel-Stil, im Fischschwanz-Stil, vierzipfelig, in Palmenblattfächer-Form oder mit hundert Falten. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf sich nicht wie ein Laie kleiden, ihr Mönche – weder im Elefantenrüssel-Stil, noch im Fischschwanz-Stil, noch vierzipfelig, noch in Palmenblattfächer-Form, noch mit hundert Falten. Wer sich so kleidet, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū gihipārutaṃ pārupanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, gihipārutaṃ pārupitabbaṃ. Yo pārupeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit hüllten sich die Mönche der Sechser-Gruppe wie Laien in ihre Gewänder ein. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf sich nicht wie ein Laie einhüllen, ihr Mönche. Wer sich so einhüllt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū saṃvelliyaṃ nivāsenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi rañño muṇḍavaṭṭīti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, saṃvelliyaṃ nivāsetabbaṃ. Yo nivāseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe das Gewand hochgeschürzt. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie die Lastenträger des Königs!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf das Gewand nicht hochgeschürzt tragen, ihr Mönche. Wer es so trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ 281. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ubhatokājaṃ haranti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi rañño muṇḍavaṭṭīti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ubhatokājaṃ haritabbaṃ. Yo hareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, ekatokājaṃ antarākājaṃ sīsabhāraṃ khandhabhāraṃ kaṭibhāraṃ olambaka’’nti. 281. Zu jener Zeit trugen die Mönche der Sechser-Gruppe Lasten an beiden Enden einer Tragestange. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie die Lastenträger des Königs!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf keine Lasten an beiden Enden einer Tragestange tragen, ihr Mönche. Wer es tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, die Last an einem Ende der Stange zu tragen, in der Mitte der Stange, als Kopflast, als Schulterlast, als Hüftlast oder als Hängelast.“ 282. Tena kho pana samayena bhikkhū dantakaṭṭhaṃ na khādanti. Mukhaṃ duggandhaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. 282. Zu jener Zeit kauten die Mönche kein Zahnhölzchen. Der Mund roch schlecht. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‘‘Pañcime, bhikkhave, ādīnavā dantakaṭṭhassa akhādane. Acakkhussaṃ, mukhaṃ duggandhaṃ hoti, rasaharaṇiyo na visujjhanti, pittaṃ semhaṃ bhattaṃ pariyonandhati, bhattamassa nacchādeti – ime kho, bhikkhave, pañca ādīnavā dantakaṭṭhassa akhādane. „Es gibt diese fünf Nachteile, ihr Mönche, wenn man kein Zahnhölzchen kaut: Es ist nicht förderlich für die Augen, der Mund riecht schlecht, die Geschmackskanäle werden nicht gereinigt, Galle und Schleim überziehen die Speise, und die Speise schmeckt ihm nicht. Dies sind, ihr Mönche, die fünf Nachteile, wenn man kein Zahnhölzchen kaut.“ ‘‘Pañcime, bhikkhave, ānisaṃsā dantakaṭṭhassa khādane. Cakkhussaṃ, mukhaṃ na duggandhaṃ hoti, rasaharaṇiyo visujjhanti, pittaṃ semhaṃ bhattaṃ na pariyonandhati, bhattamassa chādeti – ime kho, bhikkhave, pañca ānisaṃsā dantakaṭṭhassa khādane. Anujānāmi, bhikkhave, dantakaṭṭha’’nti. „Es gibt diese fünf Vorteile, ihr Mönche, wenn man ein Zahnhölzchen kaut: Es ist förderlich für die Augen, der Mund riecht nicht schlecht, die Geschmackskanäle werden gereinigt, Galle und Schleim überziehen die Speise nicht, und die Speise schmeckt ihm. Dies sind, ihr Mönche, die fünf Vorteile, wenn man ein Zahnhölzchen kaut. Ich erlaube, ihr Mönche, das Zahnhölzchen.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū dīghāni dantakaṭṭhāni khādanti, teheva sāmaṇeraṃ ākoṭenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na[Pg.279], bhikkhave, dīghaṃ dantakaṭṭhaṃ khāditabbaṃ. Yo khādeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhaṅgulaparamaṃ dantakaṭṭhaṃ, na ca tena sāmaṇero ākoṭetabbo. Yo ākoṭeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit kauten die Mönche der Sechser-Gruppe lange Zahnhölzchen und schlugen damit die Novizen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf kein langes Zahnhölzchen kauen, ihr Mönche. Wer es kaut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, ein Zahnhölzchen von höchstens acht Fingerbreit; und man darf damit keinen Novizen schlagen. Wer ihn schlägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno atimaṭāhakaṃ dantakaṭṭhaṃ khādantassa kaṇṭhe vilaggaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, atimaṭāhakaṃ dantakaṭṭhaṃ khāditabbaṃ. Yo khādeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, caturaṅgulapacchimaṃ dantakaṭṭha’’nti. Zu jener Zeit blieb einem gewissen Mönch, der ein sehr kurzes Zahnhölzchen kaute, dieses im Hals stecken. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf kein allzu kurzes Zahnhölzchen kauen, ihr Mönche. Wer es kaut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, ein Zahnhölzchen von mindestens vier Fingerbreit.“ 283. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū dāyaṃ ālimpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi davaḍāhakāti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, dāyo ālimpitabbo. Yo ālimpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 283. Zu jener Zeit setzten die Mönche der Sechser-Gruppe den Wald in Brand. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie Waldbrandstifter!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf einen Wald nicht in Brand setzen, ihr Mönche. Wer ihn in Brand setzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena vihārā tiṇagahanā honti, davaḍāhe ḍayhamāne vihārā ḍayhanti. Bhikkhū kukkuccāyanti paṭaggiṃ dātuṃ, parittaṃ kātuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, davaḍāhe ḍayhamāne paṭaggiṃ dātuṃ, parittaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit waren die Klöster mit Gras zugewachsen; wenn ein Waldbrand wütete, brannten die Klöster ab. Die Mönche hatten Bedenken, ein Gegenfeuer zu legen oder eine Schutzbarriere zu errichten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, wenn ein Waldbrand wütet, ein Gegenfeuer zu legen oder eine Schutzbarriere zu errichten.“ 284. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū rukkhaṃ abhiruhanti, rukkhā rukkhaṃ saṅkamanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi makkaṭāti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, rukkho abhiruhitabbo. Yo abhiruheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 284. Zu jener Zeit kletterten die Mönche der Sechser-Gruppe auf Bäume und sprangen von Baum zu Baum. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Wie Affen!“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Man darf nicht auf einen Baum klettert, ihr Mönche. Wer hinaufklettert, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno kosalesu janapade sāvatthiṃ gacchantassa antarāmagge hatthī pariyuṭṭhāti. Atha kho so bhikkhu rukkhamūlaṃ upadhāvitvā kukkuccāyanto rukkhaṃ na abhiruhi. So hatthī aññena agamāsi. Atha kho so bhikkhu sāvatthiṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sati karaṇīye porisaṃ rukkhaṃ abhiruhituṃ āpadāsu yāvadattha’’nti. Zu jener Zeit wurde ein Mönch, der durch das Land der Kosaler nach Savatthi reiste, unterwegs von einem Elefanten verfolgt. Da eilte jener Mönch zum Fuße eines Baumes, bestieg den Baum jedoch nicht, da er Gewissensbisse hatte. Jener Elefant zog in eine andere Richtung ab. Daraufhin begab sich jener Mönch nach Savatthi und berichtete dies den Mönchen. Die Mönche berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, wenn eine Aufgabe zu erledigen ist, einen Baum bis zur Mannshöhe zu besteigen, und in Zeiten der Gefahr so weit wie nötig.“ 285. Tena [Pg.280] kho pana samayena yameḷakekuṭā nāma bhikkhū dve bhātikā honti brāhmaṇajātikā kalyāṇavācā kalyāṇavākkaraṇā. Te yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinnā kho te bhikkhū bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘etarahi, bhante, bhikkhū nānānāmā nānāgottā nānājaccā nānākulā pabbajitā. Te sakāya niruttiyā buddhavacanaṃ dūsenti. Handa mayaṃ, bhante, buddhavacanaṃ chandaso āropemā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma tumhe, moghapurisā, evaṃ vakkhatha – ‘handa mayaṃ, bhante, buddhavacanaṃ chandaso āropemā’ti. Netaṃ, moghapurisā, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, buddhavacanaṃ chandaso āropetabbaṃ. Yo āropeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, sakāya niruttiyā buddhavacanaṃ pariyāpuṇitu’’nti. 285. Zu jener Zeit gab es im Dorf Yameḷaka zwei Brüder namens Kuṭa, die Mönche aus brahmanischer Herkunft waren und eine angenehme Stimme sowie eine gute Ausdrucksweise hatten. Diese begaben sich zum Erhabenen, grüßten ihn ehrfurchtsvoll und setzten sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprachen jene Mönche zum Erhabenen: „Herr, gegenwärtig gibt es Mönche verschiedener Namen, verschiedener Clans, verschiedener Herkunft und verschiedener Familien, die in die Hauslosigkeit gezogen sind. Diese verfälschen das Wort des Buddha durch ihre eigene Ausdrucksweise. Wohlan, Herr, lassen Sie uns das Wort des Buddha in die Sanskrit-Sprache übertragen.“ Der erwachte Erhabene tadelte sie: „Wie könnt ihr Toren nur so etwas sagen: ‚Wohlan, Herr, lassen Sie uns das Wort des Buddha in die Sanskrit-Sprache übertragen‘? Dies dient, ihr Toren, weder dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben, noch dazu, das Vertrauen derer zu stärken, die bereits Vertrauen haben.“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Das Wort des Buddha soll nicht in die Sanskrit-Sprache übertragen werden, ihr Mönche. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, ihr Mönche, das Wort des Buddha in der jeweils eigenen Sprache zu erlernen.“ 286. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū lokāyataṃ pariyāpuṇanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Api nu kho, bhikkhave, lokāyate sāradassāvī imasmiṃ dhammavinaye vuddhiṃ viruḷhiṃ vepullaṃ āpajjeyyā’’ti? ‘‘Nohetaṃ bhante’’. ‘‘Imasmiṃ vā pana dhammavinaye sāradassāvī lokāyataṃ pariyāpuṇeyyā’’ti? ‘‘Nohetaṃ bhante’’. ‘‘Na, bhikkhave, lokāyataṃ pariyāpuṇitabbaṃ. Yo pariyāpuṇeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 286. Zu jener Zeit studierten die Mönche der Sechser-Gruppe die weltliche Philosophie (Lokāyata). Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich abfällig darüber aus: „Sie sind wie weltliche Sinnesgenießer.“ Die Mönche hörten die Beschwerden dieser Leute. Daraufhin berichteten jene Mönche diesen Umstand dem Erhabenen. „Ihr Mönche, könnte wohl jemand, der in der weltlichen Philosophie einen Kern sieht, in dieser Lehre und Disziplin zu Wachstum, Gedeihen und Fülle gelangen?“ – „Sicherlich nicht, Herr.“ – „Oder könnte jemand, der in dieser Lehre und Disziplin einen Kern sieht, die weltliche Philosophie studieren?“ – „Sicherlich nicht, Herr.“ – „Ihr Mönche, die weltliche Philosophie darf nicht studiert werden. Wer sie studiert, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū lokāyataṃ vācenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, lokāyataṃ vācetabbaṃ. Yo vāceyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit lehrten die Mönche der Sechser-Gruppe die weltliche Philosophie. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich abfällig darüber aus: „Sie sind wie weltliche Sinnesgenießer.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ihr Mönche, die weltliche Philosophie darf nicht gelehrt werden. Wer sie lehrt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ 287. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū tiracchānavijjaṃ pariyāpuṇanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti[Pg.281]. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, tiracchānavijjā pariyāpuṇitabbā. Yo pariyāpuṇeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 287. Zu jener Zeit studierten die Mönche der Sechser-Gruppe niedrige Künste (Tiracchānavijjā). Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich abfällig darüber aus: „Sie sind wie weltliche Sinnesgenießer.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ihr Mönche, niedrige Künste dürfen nicht studiert werden. Wer sie studiert, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū tiracchānavijjaṃ vācenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, tiracchānavijjā vācetabbā. Yo vāceyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit lehrten die Mönche der Sechser-Gruppe niedrige Künste. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich abfällig darüber aus: „Sie sind wie weltliche Sinnesgenießer.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ihr Mönche, niedrige Künste dürfen nicht gelehrt werden. Wer sie lehrt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ 288. Tena kho pana samayena bhagavā mahatiyā parisāya parivuto dhammaṃ desento khipi. Bhikkhū – ‘jīvatu, bhante, bhagavā; jīvatu sugato’ti – uccāsaddaṃ mahāsaddaṃ akaṃsu. Tena saddena dhammakathā antarā ahosi. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘api nu kho, bhikkhave, khipite ‘jīvā’ti vutto tappaccayā jīveyya vā mareyya vā’’ti? ‘‘Nohetaṃ bhante’’. ‘‘Na, bhikkhave, khipite ‘jīvā’ti vattabbo. Yo vadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 288. Zu jener Zeit hielt der Erhabene, umgeben von einer großen Versammlung, eine Lehrrede und nieste dabei. Die Mönche machten einen lauten, gewaltigen Lärm: „Möge der Erhabene leben, Herr! Möge der Erhabene, der Vollendete, leben!“ Durch diesen Lärm wurde die Lehrrede unterbrochen. Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Ihr Mönche, wenn jemand niest und man sagt ‚Lebe!‘, würde er aufgrund dessen etwa leben oder sterben?“ – „Sicherlich nicht, Herr.“ – „Ihr Mönche, wenn jemand niest, soll man nicht ‚Lebe!‘ sagen. Wer es sagt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena manussā bhikkhūnaṃ khipite ‘jīvatha bhante’ti vadanti. Bhikkhū kukkuccāyantā nālapanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā ‘jīvatha bhante’ti vuccamānā nālapissantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Gihī, bhikkhave, maṅgalikā. Anujānāmi, bhikkhave, gihīnaṃ ‘jīvatha bhante’ti vuccamānena ‘ciraṃ jīvā’ti vattu’’nti. Zu jener Zeit sagten die Menschen zu den Mönchen, wenn diese niesten: „Mögen Sie leben, Herr!“ Die Mönche schwiegen jedoch aus Gewissensbissen. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich abfällig darüber aus: „Wie können die Asketen, die Söhne des Sakyers, nicht antworten, wenn man zu ihnen sagt: ‚Mögen Sie leben, Herr!‘?“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Die Hausleute, ihr Mönche, legen Wert auf Glück verheißende Segenswünsche. Ich erlaube euch, ihr Mönche, wenn Hausleute sagen: ‚Mögen Sie leben, Herr!‘, mit ‚Mögest du lange leben‘ zu antworten.“ 289. Tena kho pana samayena bhagavā mahatiyā parisāya parivuto dhammaṃ desento nisinno hoti. Aññatarena bhikkhunā lasuṇaṃ khāyitaṃ hoti. So – mā bhikkhū byābādhiṃsūti – ekamantaṃ nisīdi. Addasā kho bhagavā taṃ bhikkhuṃ ekamantaṃ nisinnaṃ. Disvāna bhikkhū āmantesi – ‘‘kiṃ nu kho so, bhikkhave, bhikkhu ekamantaṃ nisinno’’ti? ‘‘Etena, bhante, bhikkhunā lasuṇaṃ khāyitaṃ. So – mā bhikkhū byābādhiṃsūti – ekamantaṃ nisinno’’ti. ‘‘Api nu kho, bhikkhave, taṃ khāditabbaṃ, yaṃ khāditvā evarūpāya dhammakathāya paribāhiyo assā’’ti? ‘‘Nohetaṃ bhante’’. ‘‘Na, bhikkhave, lasuṇaṃ khāditabbaṃ. Yo khādeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 289. Zu jener Zeit saß der Erhabene, umgeben von einer großen Versammlung, und lehrte das Dhamma. Ein gewisser Mönch hatte Knoblauch gegessen. In der Absicht: „Möge ich die Mönche nicht belästigen“, setzte er sich beiseite. Der Erhabene sah diesen Mönch beiseite sitzen. Nachdem er ihn gesehen hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, warum sitzt dieser Mönch dort beiseite?“ – „Ehrwürdiger Herr, dieser Mönch hat Knoblauch gegessen. In der Absicht: ‚Möge ich die Mönche nicht belästigen‘, hat er sich beiseite gesetzt.“ – „Mönche, sollte man wohl etwas essen, nach dessen Verzehr man von einer solchen Lehrrede ausgeschlossen wäre?“ – „Nein, ehrwürdiger Herr.“ – „Mönche, Knoblauch darf nicht gegessen werden. Wer ihn isst, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.282] kho pana samayena āyasmato sāriputtassa udaravātābādho hoti. Atha kho āyasmā mahāmoggallāno yenāyasmā sāriputto tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ sāriputtaṃ etadavoca – ‘‘pubbe te, āvuso sāriputta, udaravātābādho kena phāsu hotī’’ti? ‘‘Lasuṇena me, āvuso’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ābādhappaccayā lasuṇaṃ khāditu’’nti. Zu jener Zeit litt der ehrwürdige Sāriputta an Blähungen im Bauch. Da begab sich der ehrwürdige Mahāmoggallāna dorthin, wo der ehrwürdige Sāriputta war, und sprach nach der Ankunft zum ehrwürdigen Sāriputta: „Freund Sāriputta, wodurch wurde früher dein Magenleiden gebessert?“ – „Durch Knoblauch, Freund.“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Mönche, ich erlaube den Verzehr von Knoblauch im Falle einer Erkrankung.“ 290. Tena kho pana samayena bhikkhū ārāme tahaṃ tahaṃ passāvaṃ karonti. Ārāmo dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekamantaṃ passāvaṃ kātu’’nti. Ārāmo duggandho hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, passāvakumbhi’’nti. Dukkhaṃ nisinnā passāvaṃ karonti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, passāvapāduka’’nti. Passāvapādukā pākaṭā honti. Bhikkhū hiriyanti passāvaṃ kātuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Passāvakumbhī apārutā duggandhā hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, apidhāna’’nti. 290. Zu jener Zeit urinierten die Mönche hier und da im Klostergelände. Das Klostergelände wurde verunreinigt. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Mönche, ich erlaube, an einer (bestimmten) Seite zu urinieren.“ Das Klostergelände roch übel ... „Mönche, ich erlaube einen Urintopf.“ Sie saßen mühsam beim Urinieren ... „Mönche, ich erlaube Fußstützen für das Urinieren.“ Die Fußstützen waren offen sichtbar; die Mönche schämten sich zu urinieren ... „Mönche, ich erlaube, drei Arten von Umfriedungen zu errichten: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer oder eine Holzwand.“ Der Urintopf war unbedeckt und roch übel ... „Mönche, ich erlaube einen Deckel.“ 291. Tena kho pana samayena bhikkhū ārāme tahaṃ tahaṃ vaccaṃ karonti. Ārāmo dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekamantaṃ vaccaṃ kātu’’nti. Ārāmo duggandho hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vaccakūpa’’nti. Vaccakūpassa kūlaṃ lujjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Vaccakūpo nīcavatthuko hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Ante nisinnā vaccaṃ karontā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, santharitvā majjhe chiddaṃ katvā vaccaṃ kātu’’nti. Dukkhaṃ nisinnā vaccaṃ karonti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vaccapāduka’’nti. Bahiddhā passāvaṃ [Pg.283] karonti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, passāvadoṇika’’nti. Avalekhanakaṭṭhaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, avalekhanakaṭṭha’’nti. Avalekhanapiṭharo na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, avalekhanapiṭhara’’nti. Vaccakūpo apāruto duggandho hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, apidhāna’’nti. Ajjhokāse vaccaṃ karontā sītenapi uṇhenapi kilamanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vaccakuṭi’’nti. Vaccakuṭiyā kavāṭaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ āviñchanacchiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Vaccakuṭiyā tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. 291. Zu jener Zeit verrichteten die Mönche hier und da im Klostergelände ihre Notdurft. Das Klostergelände wurde verunreinigt. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Mönche, ich erlaube, an einer (bestimmten) Seite die Notdurft zu verrichten.“ Das Klostergelände roch übel ... „Mönche, ich erlaube eine Grube für die Notdurft.“ Der Rand der Grube stürzte ein ... „Mönche, ich erlaube, drei Arten von Auskleidungen zu errichten: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer oder eine Holzwand.“ Die Grube war zu niedrig gelegen und wurde vom Wasser überflutet ... „Mönche, ich erlaube, den Boden zu erhöhen.“ Die Auskleidung stürzte ein ... „Mönche, ich erlaube, drei Arten von Auskleidungen zu errichten: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer oder eine Holzwand.“ Die Hinaufsteigenden waren erschöpft ... „Mönche, ich erlaube drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe oder eine Holztreppe.“ Die Hinaufsteigenden fielen hin ... „Mönche, ich erlaube ein Geländer zum Festhalten.“ Diejenigen, die am Rand saßen und ihre Notdurft verrichteten, fielen hin ... „Mönche, ich erlaube, (den Boden) auszulegen, in der Mitte ein Loch zu machen und so die Notdurft zu verrichten.“ Sie saßen mühsam bei der Verrichtung der Notdurft ... „Mönche, ich erlaube Fußstützen.“ Sie urinierten nach draußen ... „Mönche, ich erlaube eine Urinrinne.“ Es gab kein Reinigungshölzchen ... „Mönche, ich erlaube Reinigungshölzchen.“ Es gab keinen Behälter für die Reinigungshölzchen ... „Mönche, ich erlaube einen Behälter für die Reinigungshölzchen.“ Die Grube war unbedeckt und roch übel ... „Mönche, ich erlaube einen Deckel.“ Diejenigen, die ihre Notdurft im Freien verrichteten, litten unter Kälte und Hitze ... „Mönche, ich erlaube ein Aborthäuschen.“ Das Aborthäuschen hatte keinen Türflügel ... „Mönche, ich erlaube einen Türflügel, einen Türrahmen, ein unteres Drehlager, ein oberes Drehlager, einen Riegelbolzen, einen Riegelhalter, einen Stift, einen Querriegel, ein Schlüsselloch, ein Zugloch und ein Zugseil.“ Im Aborthäuschen fiel Grasstaub herab ... „Mönche, ich erlaube, es abzuklopfen und innen sowie außen zu verputzen – und die Verwendung von weißer Farbe, schwarzer Farbe, Ocker-Bemalung, Girlanden-Verzierung, Ranken-Verzierung, Makara-Zahn-Muster, Streifen-Verzierung, eine Kleiderstange und eine Kleiderschnur.“ 292. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu jarādubbalo vaccaṃ katvā vuṭṭhahanto paripatati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, olambaka’’nti. Vaccakuṭi aparikkhittā hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Koṭṭhako na hoti…pe… (‘‘anujānāmi, bhikkhave, koṭṭhaka’’nti. Koṭṭhakassa kavāṭaṃ na hoti) …pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ āviñchanacchiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Koṭṭhake tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭika’’nti. Pariveṇaṃ cikkhallaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, marumbaṃ pakiritu’’nti. Na pariyāpuṇanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, padarasilaṃ nikkhipitu’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. Ācamanakumbhī na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ācamanakumbhi’’nti. Ācamanasarāvako [Pg.284] na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ācamanasarāvaka’’nti. Dukkhaṃ nisinnā ācamenti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ācamanapāduka’’nti. Ācamanapādukā pākaṭā honti, bhikkhū hiriyanti ācametuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Ācamanakumbhī apārutā hoti, tiṇacuṇṇehipi paṃsukehipi okiriyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, apidhāna’’nti. 292. Zu jener Zeit fiel ein gewisser Mönch, der aufgrund seines Alters schwach war, hin, als er nach dem Stuhlgang aufstand. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. Er sagte: ‘Ich erlaube, ihr Mönche, eine Haltestange.’ Das Toilettenhäuschen war nicht umschlossen. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, das Umschließen mit drei Arten von Mauern: einer Ziegelmauer, einer Steinmauer oder einer Holzmauer.’ Es gab kein Torhaus. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, ein Torhaus.’ Das Torhaus hatte keine Türflügel. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, Türflügel, Türrahmen, eine untere Angelpfanne, ein oberes Angelloch, einen Riegelbolzen, einen Türgriff (‘Affenkopf’), einen Querriegel, eine Sperrklinke, ein Schlüsselloch, ein Zugloch und ein Zugseil.’ In das Torhaus fiel Grasstaub. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, nach dem Abklopfen das Auftragen von Innen- und Außenputz sowie weiße Farbe, schwarze Farbe, rote Ockerfarbe, Girlandenmuster, Rankenmuster, Makara-Zahn-Motive und fünffache Streifenverzierung.’ Der Vorplatz war schlammig. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, Kies auszustreuen.’ Er reichte nicht aus. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, Steinplatten zu legen.’ Das Wasser staute sich. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wasserabfluss.’ Es gab kein Gefäß für das Reinigungswasser. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, ein Gefäß für das Reinigungswasser.’ Es gab keine Schöpfschale für das Reinigungswasser. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, eine Schöpfschale für das Reinigungswasser.’ Die Mönche wuschen sich unter Unbehagen im Sitzen. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, eine Fußbank für die Reinigung.’ Die Fußbänke für die Reinigung standen offen da; die Mönche schämten sich, die Reinigung vorzunehmen. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, das Umschließen mit drei Arten von Mauern: einer Ziegelmauer, einer Steinmauer oder einer Holzmauer.’ Das Gefäß für das Reinigungswasser war unbedeckt und wurde mit Grasstaub und Erde verunreinigt. ... ‘Ich erlaube, ihr Mönche, einen Deckel.’ 293. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū evarūpaṃ anācāraṃ ācaranti – mālāvacchaṃ ropentipi ropāpentipi, siñcantipi siñcāpentipi, ocinantipi ocināpentipi, ganthentipi ganthāpentipi, ekatovaṇṭikamālaṃ karontipi kārāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ karontipi kārāpentipi, mañjarikaṃ karontipi kārāpentipi, vidhūtikaṃ karontipi kārāpentipi, vaṭaṃsakaṃ karontipi kārāpentipi, āveḷaṃ karontipi kārāpentipi, uracchadaṃ karontipi kārāpentipi. Te kulitthīnaṃ kuladhītānaṃ kulakumārīnaṃ kulasuṇhānaṃ kuladāsīnaṃ ekatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, ubhatovaṇṭikamālaṃ harantipi harāpentipi, mañjarikaṃ harantipi harāpentipi, vidhūtikaṃ harantipi harāpentipi, vaṭaṃsakaṃ harantipi harāpentipi, āveḷaṃ harantipi harāpentipi, uracchadaṃ harantipi harāpentipi. Te kulitthīhi kuladhītāhi kulakumārīhi kulasuṇhāhi kuladāsīhi saddhiṃ ekabhājanepi bhuñjanti, ekathālakepi pivanti, ekāsanepi nisīdanti, ekamañcepi tuvaṭṭenti, ekattharaṇāpi tuvaṭṭenti, ekapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, ekattharaṇapāvuraṇāpi tuvaṭṭenti, vikālepi bhuñjanti, majjampi pivanti, mālāgandhavilepanampi dhārenti, naccantipi, gāyantipi, vādentipi, lāsentipi; naccantiyāpi naccanti, naccantiyāpi gāyanti, naccantiyāpi vādenti, naccantiyāpi lāsenti…pe… lāsentiyāpi naccanti, lāsentiyāpi gāyanti, lāsentiyāpi vādenti, lāsentiyāpi lāsenti; aṭṭhapadepi kīḷanti, dasapadepi kīḷanti, ākāsepi kīḷanti, parihārapathepi kīḷanti, santikāyapi kīḷanti, khalikāyapi kīḷanti, ghaṭikāyapi kīḷanti, salākahatthenapi kīḷanti, akkhenapi kīḷanti, paṅgacīrenapi kīḷanti, vaṅkakenapi kīḷanti, mokkhacikāyapi kīḷanti, ciṅgulakenapi kīḷanti, pattāḷhakenapi kīḷanti, rathakenapi kīḷanti, dhanukenapi kīḷanti, akkharikāyapi kīḷanti, manesikāyapi kīḷanti, yathāvajjenapi kīḷanti; hatthismimpi sikkhanti, assasmimpi sikkhanti, rathasmimpi sikkhanti, dhanusmimpi [Pg.285] sikkhanti; tharusmimpi sikkhanti; hatthissapi purato dhāvanti, assassapi purato dhāvanti, rathassapi purato dhāvantipi ādhāvantipi; usseḷentipi, apphoṭentipi, nibbujjhantipi, muṭṭhīhipi yujjhanti; raṅgamajjhepi saṅghāṭiṃ pattharitvā naccakiṃ evaṃ vadanti – ‘‘idha, bhagini, naccassū’’ti; nalāṭikampi denti; vividhampi anācāraṃ ācaranti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘na, bhikkhave, vividhaṃ anācāraṃ ācaritabbaṃ. Yo ācareyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. 293. Zu jener Zeit begingen die Mönche der Sechser-Gruppe folgendes ungebührliche Verhalten: Sie pflanzten Blumensträucher und ließen sie pflanzen, begossen sie und ließen sie begießen, pflückten sie und ließen sie pflücken, banden Girlanden und ließen sie binden, fertigten einseitige Blumengebinde und ließen sie fertigen, fertigten doppelseitige Blumengebinde und ließen sie fertigen, fertigten Blumensträuße, Blumenarmbänder, Stirnbänder, Ohrschmuck und Brustschmuck und ließen diese fertigen. Sie brachten Frauen aus guten Familien, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen einseitige Blumengebinde und ließen sie bringen, ebenso doppelseitige Blumengebinde, Blumensträuße, Blumenarmbänder, Stirnbänder, Ohrschmuck und Brustschmuck. Sie aßen mit diesen Frauen, Töchtern, Mädchen, Schwiegertöchtern und Sklavinnen aus derselben Schüssel, tranken aus demselben Becher, saßen auf demselben Sitz, lagen auf demselben Bett, derselben Matte, unter derselben Decke oder auf derselben Matte unter derselben Decke zusammen; sie aßen zur unpassenden Zeit, tranken berauschende Getränke, trugen Blumenschmuck, Duftstoffe und Salben, tanzten, sangen, musizierten und amüsierten sich; sie tanzten bei einer Tänzerin, sangen bei ihr, musizierten bei ihr, amüsierten sich bei ihr ... sie tanzten, sangen, musizierten und amüsierten sich bei einer Frau, die sich gerade vergnügte; sie spielten auf achtfeldrigen und zehnfeldrigen Brettern, spielten in der Luft (blind), spielten Labyrinth-Weg-Spiele, spielten mit Wurfbällen, mit Würfeln, spielten Tip-Cat (Stöckchenspiel), spielten mit einer Art Handabdruck-Malerei, spielten mit Murmeln, bliesen in Blattpfeifen, spielten mit kleinen Pflügen, machten Purzelbäume, spielten mit Windrädern, Maßgefä"2en aus Blättern, kleinen Wagen und kleinen Bögen, spielten Buchstabenerraten, Gedankenlesen und Nachahmen von Gebrechen; sie übten sich in der Elefantenkunst, Pferdekunst, Wagenkunst, Bogenkunst und Schwertkunst; sie liefen vor Elefanten, Pferden und Wagen her und hin und her; sie pfiffen, klatschten in die Hände, rangen und boxten; sie breiteten mitten in der Arena ihr Obergewand aus und sagten zur Tänzerin: ‘Hier, Schwester, tanz!’; sie gaben Beifallszeichen mit der Stirn; sie begingen verschiedenstes ungebührliches Verhalten. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. ... ‘Ihr Mönche, verschiedenstes ungebührliches Verhalten darf nicht begangen werden. Wer es begeht, mit dem soll gemäß der Lehre verfahren werden.’ Tena kho pana samayena āyasmante uruvelakassape pabbajite saṅghassa bahuṃ lohabhaṇḍaṃ dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ uppannaṃ hoti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho bhagavatā lohabhaṇḍaṃ anuññātaṃ, kiṃ ananuññātaṃ; kiṃ dārubhaṇḍaṃ anuññātaṃ, kiṃ ananuññātaṃ; kiṃ mattikābhaṇḍaṃ anuññātaṃ, kiṃ ananuññāta’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā paharaṇiṃ sabbaṃ lohabhaṇḍaṃ, ṭhapetvā āsandiṃ pallaṅkaṃ dārupattaṃ dārupādukaṃ sabbaṃ dārubhaṇḍaṃ, ṭhapetvā katakañca kumbhakārikañca sabbaṃ mattikābhaṇḍa’’nti. Zu jener Zeit, als der ehrwürdige Uruvela-Kassapa ordiniert worden war, entstanden für den Sangha viele Metallgegenstände, Holzgegenstände und Tongegenstände. Da dachten die Mönche: „Hat der Erhabene wohl Metallgegenstände erlaubt oder nicht? Hat er Holzgegenstände erlaubt oder nicht? Hat er Tongegenstände erlaubt oder nicht?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube, ihr Mönche, mit Ausnahme von Waffen alle Metallgegenstände; mit Ausnahme von hohen Sesseln, Thronsitzen, Holzschalen und Holzschuhen alle Holzgegenstände; und mit Ausnahme von [bestimmten] Reibegeräten und Tonhütten alle Tongegenstände.“ Khuddakavatthukkhandhako pañcamo. Der fünfte Abschnitt, das Kapitel über kleinere Angelegenheiten (Khuddakavatthukkhandhaka), ist abgeschlossen. Tassuddānaṃ – Dessen Zusammenfassung (Udāna) lautet: Rukkhe thambhe ca kuṭṭe ca, aṭṭāne gandhasuttiyā; Vigayha mallako kacchu, jarā ca puthupāṇikā. An Bäumen, an Pfosten und an Wänden, am Scheuerbrett mit Duftpulver; sich reibend, ein Trinkgefäß, Krätze, das Alter und das Reiben mit dem Handballen. Vallikāpi ca pāmaṅgo, kaṇṭhasuttaṃ na dhāraye; Kaṭi ovaṭṭi kāyuraṃ, hatthābharaṇamuddikā. Ohrgehänge, Brustschmuck, man soll keine Halsketten tragen; Gürtel, Armringe, Fußkettchen, Handschmuck und Fingerringe. Dīghe kocche phaṇe hatthe, sitthā udakatelake; Ādāsudapattavaṇā, ālepommaddacuṇṇanā. Langes Haar, Borstenkamm, Kamm, Handkamm, Öl mit Wachs, Öl mit Wasser; Spiegel, Wasserschale, Einbalsamierung, Massage und Puder. Lañchenti aṅgarāgañca, mukharāgaṃ tadūbhayaṃ; Cakkhurogaṃ giraggañca, āyataṃ sarabāhiraṃ. Sie schminken sich, Nagelfarbe, Lippenstift, beides zusammen; Augenkrankheit, Bergspitzenfest, langes Singen und Pelzgewänder. Ambapesisakalehi, ahicchindi ca candanaṃ; Uccāvacā pattamūlā, suvaṇṇo bahalā valī. Mangostücke und ganze Früchte, die Schlange, das Abschneiden [des Glieds] und Sandelholz; verschiedene Arten, der Boden der Schale, Gold, dicke und wackelige [Schalenständer]. Citrā [Pg.286] dussati duggandho, uṇhe bhijjiṃsu miḍḍhiyā; Paribhaṇḍaṃ tiṇaṃ coḷaṃ, mālaṃ kuṇḍolikāya ca. Bunte [Schalenständer], sie verderben, übler Geruch, in der Hitze zerbrachen sie, im Wandloch; die Verkleidung, Gras, Stoff, das Gestell und der Topf für die Schale. Thavikā aṃsabaddhañca, tathā bandhanasuttakā; Khile mañce ca pīṭhe ca, aṅke chatte paṇāmanā. Die Schalentasche und der Schulterriemen, ebenso die Bindfäden; am Pflock, am Bett und am Stuhl, auf dem Schoß, am Schirm und das Zudrücken. Tumbaghaṭichavasīsaṃ, calakāni paṭiggaho; Vipphālidaṇḍasovaṇṇaṃ, patte pesi ca nāḷikā. Kürbis, Krug, Schädel, Speisereste, der Spucknapf; ein Messer mit Griff, eines aus Gold, mit Federn genäht, Bambusstreifen und das Nadelrohr. Kiṇṇasattu saritañca, madhusitthaṃ sipāṭikaṃ; Vikaṇṇaṃ bandhivisamaṃ, chamājirapahoti ca. Hefe, Mehl, Steinpulver, Bienenwachs, die Tasche; ungleichmäßige Kanten, gebunden, unebener Platz, Erde, Zerfall und es reicht nicht aus. Kaḷimbhaṃ moghasuttañca, adhotallaṃ upāhanā; Aṅgule paṭiggahañca, vitthakaṃ thavikabaddhakā. Das Maß aus Palmblättern, die Richtschnur, ungewaschene Füße, Sandalen; an den Zehen, die Stütze, der Beutel und die Riemen der Tasche. Ajjhokāse nīcavatthu, cayo cāpi vihaññare; Paripati tiṇacuṇṇaṃ, ullittaavalittakaṃ. Im Freien, ein niedriges Fundament, die Aufschüttung und sie werden erschöpft; Grasstaub fällt herab, innen und außen verputzt. Setaṃ kāḷakavaṇṇañca, parikammañca gerukaṃ; Mālākammaṃ latākammaṃ, makaradantakapāṭikaṃ. Weiß, schwarz, die Bearbeitung mit rotem Ocker; Blumenmuster, Rankenmuster, Drachenzahn-Muster und Leisten. Cīvaravaṃsaṃ rajjuñca, anuññāsi vināyako; Ujjhitvā pakkamanti ca, kathinaṃ paribhijjati. Die Kleiderstange und das Seil hat der Führer erlaubt; sie lassen es liegen und gehen fort, der Kathina-Rahmen bricht. Viniveṭhiyati kuṭṭepi, pattenādāya gacchare; Thavikā bandhasuttañca, bandhitvā ca upāhanā. Es wird losgewickelt, auch an der Wand, sie gehen mit der Schale davon; die Tasche und der Bindfaden, und nachdem sie die Sandalen gebunden haben. Upāhanatthavikañca, aṃsabaddhañca suttakaṃ; Udakākappiyaṃ magge, parissāvanacoḷakaṃ. Die Tasche für die Sandalen, der Schulterriemen und der Faden; unzulässiges Wasser auf dem Weg, das Tuch als Wasserfilter. Dhammakaraṇaṃ dve bhikkhū, vesāliṃ agamā muni; Daṇḍaṃ ottharakaṃ tattha, anuññāsi parissāvanaṃ. Der Krug-Filter, zwei Mönche, der Weise ging nach Vesali; das Filtergestell dort, er erlaubte den Wasserfilter. Makasehi paṇītena, bahvābādhā ca jīvako; Caṅkamanajantāgharaṃ, visame nīcavatthuko. Mücken, feines Essen, viele Krankheiten und Jivaka; der Wandelgang, das Schwitzbad, unebenes Gelände, niedriges Fundament. Tayo caye vihaññanti, sopānālambavedikaṃ; Ajjhokāse tiṇacuṇṇaṃ, ullittaavalittakaṃ. Drei Arten der Aufschüttung, sie sind erschöpft, Treppengeländer; im Freien, Grasstaub, innen und außen verputzt. Setakaṃ [Pg.287] kāḷavaṇṇañca, parikammañca gerukaṃ; Mālākammaṃ latākammaṃ, makaradantakapāṭikaṃ. Weißlich, schwärzlich, die Bearbeitung mit rotem Ocker; Blumenmuster, Rankenmuster, Drachenzahn-Muster und Leisten. Vaṃsaṃ cīvararajjuñca, uccañca vatthukaṃ kare; Cayo sopānabāhañca, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ. Die Stange, das Kleiderseil, man soll ein hohes Fundament machen; die Aufschüttung, das Treppengeländer, der Türflügel und der Türrahmen. Udukkhaluttarapāsakaṃ, vaṭṭiñca kapisīsakaṃ; Sūcighaṭitāḷacchiddaṃ, āviñchanañca rajjukaṃ. Mörser-Loch, Ring, Bolzen und Affenkopf-Riegel; Stift, Loch für den Bolzen, das Schlüsselloch, die Öffnung und die Schnur. Maṇḍalaṃ dhūmanettañca, majjhe ca mukhamattikā; Doṇi duggandhā dahati, udakaṭṭhānaṃ sarāvakaṃ. Rundes Fundament, das Rauchloch, in der Mitte Erde für das Gesicht; der Trog, übler Geruch, es brennt, die Wasserstelle und die Schale. Na sedeti ca cikkhallaṃ, dhovi niddhamanaṃ kare; Pīṭhañca koṭṭhake kammaṃ, marumbā silā niddhamanaṃ. Es deckt nicht ab, Schlamm, er wusch es, man soll einen Abfluss machen; der Stuhl, am Torweg die Arbeit, Kies, Stein und der Abfluss. Naggā chamāya vassante, paṭicchādī tayo tahiṃ; Udapānaṃ lujjati nīcaṃ, valliyā kāyabandhane. Nackt auf der Erde, wenn es regnet, drei Arten der Bedeckung dort; der Brunnen stürzt ein, niedrig, mit einer Schlingpflanze, am Gürtel. Tulaṃ kaṭakaṭaṃ cakkaṃ, bahū bhijjanti bhājanā; Lohadārucammakhaṇḍaṃ, sālātiṇāpidhāni ca. Der Hebel, das Schöpfrad, das Rad, viele Gefäße zerbrechen; Metall-, Holz- und Lederbehälter, die Brunnenhalle, Gras und der Deckel. Doṇicandani pākāraṃ, cikkhallaṃ niddhamanena ca; Sītigataṃ pokkharaṇiṃ, purāṇañca nillekhaṇaṃ. Trog, Holzdielen, die Mauer, Schlamm und mit einem Abfluss; gekühlt, der Lotusteich, das Auffüllen und das Kratzen. Cātumāsaṃ sayanti ca, namatakañca nadhiṭṭhahe; Āsittakaṃ maḷorikaṃ, bhuñjantekaṃ tuvaṭṭeyyuṃ. Vier Monate, sie schlafen, die Filzmatte, man soll sie nicht fest bestimmen; der Salbentopf, der Schalenständer, sie essen zusammen, sie mögen auf einem Lager liegen. Vaḍḍho bodhi na akkami, ghaṭaṃ katakasammajjani; Sakkharaṃ kathalañceva, pheṇakaṃ pādaghaṃsanī. Vaḍḍho und Bodhi traten nicht darauf; ein Wassertopf, eine Fußreibe aus Ton, ein Besen; Kieselsteine und Tonscherben sowie Meerschaum und ein Fußschrubber. Vidhūpanaṃ tālavaṇṭaṃ, makasañcāpi cāmarī; Chattaṃ vinā ca ārāme, tayo sikkāya sammuti. Ein Fächer, ein Palmblattfächer, ein Moskitofächer und auch ein Yakschwanzfächer; außer dem Sonnenschirm im Klostergarten gibt es drei Arten der Übereinkunft bezüglich der Trageschlinge. Romasitthā nakhā dīghā, chindantaṅgulikā dukkhā; Salohitaṃ pamāṇañca, vīsati dīghakesatā. Ein wiederkäuender Mönch, das Fallenlassen von Reiskörnern, lange Nägel; das Schneiden der Fingernägel ist schmerzhaft; wenn Blut fließt, das Maß des Fleisches einzuhalten, das Pflegen der zwanzig Nägel sowie langes Kopfhaar. Khuraṃ silaṃ sipāṭikaṃ, namatakaṃ khurabhaṇḍakaṃ; Massuṃ kappenti vaḍḍhenti, golomicaturassakaṃ. Ein Rasiermesser, ein Schleifstein, ein Futteral, eine Filzunterlage und Rasiermesserzubehör; sie stutzen den Bart oder lassen ihn wachsen; ein Ziegenbart oder ein viereckiger Bart. Parimukhaṃ [Pg.288] aḍḍhadukañca, dāṭhisambādhasaṃhare; Ābādhā kattarivaṇo, dīghaṃ sakkharikāya ca. Das Entfernen der Brusthaare, zwei Streifen Brusthaar stehen lassen, ein Backenbart, die Haarentfernung an den Schamteilen; Erlaubnis aufgrund von Krankheit, die Schere, eine Wunde; lange Nasenhaare und das Entfernen mit Kieselsteinen. Palitaṃ thakitaṃ uccā, lohabhaṇḍañjanī saha; Pallatthikañca āyogo, vaṭaṃ salākabandhanaṃ. Graue Haare ausrupfen, verstopfte Ohren, verschiedene Ohrlöffel, Metallgegenstände zusammen mit Augensalben-Behältern; das Hocken mit dem Gurt, der Übungsgurt, ein Band und die Gürtelbindung mit Stäbchen. Kalābukaṃ deḍḍubhakaṃ, murajaṃ maddavīṇakaṃ; Paṭṭikā sūkarantañca, dasā murajaveṇikā; Anto sobhaṃ guṇakañca, pavanantopi jīrati. Ein vielsträngiger Gürtel, ein wassernatternförmiger Gürtel, ein trommelförmiger Gürtel, ein lautenförmiger Gürtel; ein flacher Gürtel, ein schweineschwanzförmiger Gürtel, Fransen und trommelförmige Zöpfe; gesäumte Ränder, Flechtwerk, und auch der Saum der Robe nutzt sich ab. Gaṇṭhikā uccāvacañca, phalakantepi ogāhe; Gihivatthaṃ hatthisoṇḍaṃ, macchakaṃ catukaṇṇakaṃ. Knöpfe, verschiedene Arten, ein Beutel für die Knöpfe; das Anbringen am Saum oder das lose Anbringen; Kleidung wie Laien tragen, elefantenrüsselartig, fischschwanzartig oder vierzipfelig. Tālavaṇṭaṃ satavali, gihipārutapārupaṃ; Saṃvelli ubhatokājaṃ, dantakaṭṭhaṃ ākoṭane. Palmblattfächerartig herabhängend, mit vielen Falten, sich wie Laien einhüllen; das Hochgürten, die Tragstange mit doppelter Last, das Zahnholz und das Schlagen beim Reinigen. Kaṇṭhe vilaggaṃ dāyañca, paṭaggi rukkhahatthinā; Yameḷe lokāyatakaṃ, pariyāpuṇiṃsu vācayuṃ. Im Hals steckenbleiben, ein Waldbrand, ein Gegenfeuer legen; das Besteigen von Bäumen, die Verfolgung durch Elefanten; im Dorf Yameḷa lernten und lehrten sie die Lokāyata-Lehre. Tiracchānakathā vijjā, khipi maṅgalaṃ khādi ca; Vātābādho dussati ca, duggandho dukkhapādukā. Unnütze Reden, weltliche Künste, Niesen, das Verlangen nach Glückszeichen und das Essen von Knoblauch; Windkrankheit, Schaden an der Unterkunft, übler Geruch, Mühsal beim Urinieren und schmerzhafte Sandalen. Hiriyanti pāruduggandho, tahaṃ tahaṃ karonti ca; Duggandho kūpaṃ lujjanti, uccavatthu cayena ca. Sie schämen sich, kein Sichtschutz, übler Geruch; hier und dort verrichten sie ihre Notdurft; übler Geruch, die Grube stürzt ein, ein erhöhter Platz und das Aufschütten von Fundamenten. Sopānālambanabāhā ante, dukkhañca pādukā; Bahiddhā doṇi kaṭṭhañca, piṭharo ca apāruto. Die Treppe, die Handläufe, am Ende stehen; Mühsal und Sandalen; draußen urinieren, die Urinrinne, das Reinigungsholz, der Korb und das Fehlens einer Abdeckung. Vaccakuṭiṃ kavāṭañca, piṭṭhasaṅghāṭameva ca; Udukkhaluttarapāso, vaṭṭiñca kapisīsakaṃ. Das Abtrittshaus, der Türflügel und auch der Türrahmen; das Loch für die Angel und der obere Ring, der Querriegel und der Sicherungsstift. Sūcighaṭitāḷacchiddaṃ, āviñchanacchiddameva ca; Rajju ullittāvalittaṃ, setavaṇṇañca kāḷakaṃ. Der Bolzen, die Fassung, das Schlüsselloch und auch das Loch für die Zugschnur; die Zugschnur, innen und außen verputzt, weiße Farbe und schwarze Farbe. Mālākammaṃ latākammaṃ, makaraṃ pañcapaṭikaṃ; Cīvaravaṃsaṃ rajjuñca, jarādubbalapākāraṃ. Blumenmuster, Rankenwerk, Makara-Motive und fünf-faltige Behänge; die Robenstange und das Seil, die Umfassungsmauer für den altersschwachen Mönch. Koṭṭhake cāpi tatheva, marumbaṃ padarasilā; Santiṭṭhati niddhamanaṃ, kumbhiñcāpi sarāvakaṃ. Ebenso am Torhaus, feiner Kies, Steinplatten; Wasser steht, der Abfluss, ein Wasserkrug und auch eine Schale. Dukkhaṃ [Pg.289] hiri apidhānaṃ, anācārañca ācaruṃ; Lohabhaṇḍaṃ anuññāsi, ṭhapayitvā paharaṇiṃ. Mühsal, Schamgefühl, die Abdeckung, sie begingen ungebührliches Verhalten; Metallgegenstände erlaubte er, außer Waffen. Ṭhapayitvā sandipallaṅkaṃ, dārupattañca pādukaṃ; Sabbaṃ dārumayaṃ bhaṇḍaṃ, anuññāsi mahāmuni. Außer dem hohen Sessel, dem Prunklager, der Holzschale und den Holzschuhen erlaubte der Große Weise alle hölzernen Gegenstände. Katakaṃ kumbhakārañca, ṭhapayitvā tathāgato; Sabbampi mattikābhaṇḍaṃ, anuññāsi anukampako. Außer der Fußreibe aus Ton und der irdenen Latrine erlaubte der Erhabene, der Mitleidige, alle Tongegenstände. Yassa vatthussa niddeso, purimena yadi samaṃ; Tampi saṃkhittaṃ uddāne, nayato taṃ vijāniyā. Wenn die Darlegung eines Falles der vorherigen gleicht, so wird dieser in der Zusammenfassung gekürzt; durch die Methode soll man dies verstehen. Evaṃ dasasatā vatthū, vinaye khuddakavatthuke; Saddhammaṭṭhitiko ceva, pesalānañcanuggaho. So gibt es einhundertzehn Fälle im Khuddakavatthu des Vinaya; zur Festigung der wahren Lehre und zur Unterstützung der tugendhaften Mönche. Susikkhito vinayadharo, hitacitto supesalo; Padīpakaraṇo dhīro, pūjāraho bahussutoti. Wohlgeschult, den Vinaya bewahrend, wohlwollend, sehr tugendhaft, ein Lichtbringer, standhaft, verehrungswürdig und belesen – so soll er bekannt sein. Khuddakavatthukkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Khuddakavatthukkhandhaka ist abgeschlossen. 6. Senāsanakkhandhakaṃ 6. Das Senāsanakkhandhaka (Kapitel über die Wohnstätten). 1. Paṭhamabhāṇavāro 1. Erster Rezitationsabschnitt. Vihārānujānanaṃ Die Erlaubnis für Wohnstätten. 294. Tena [Pg.290] samayena buddho bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Tena kho pana samayena bhagavatā bhikkhūnaṃ senāsanaṃ apaññattaṃ hoti. Te ca bhikkhū tahaṃ tahaṃ viharanti – araññe, rukkhamūle, pabbate, kandarāyaṃ, giriguhāyaṃ, susāne, vanapatthe, ajjhokāse, palālapuñje. Te kālasseva tato tato upanikkhamanti – araññā rukkhamūlā pabbatā kandarā giriguhā susānā vanapatthā ajjhokāsā palālapuñjā, pāsādikena abhikkantena paṭikkantena, ālokitena vilokitena, samiñjitena pasāritena, okkhittacakkhū, iriyāpathasampannā. Tena kho pana samayena rājagahako seṭṭhī kālasseva uyyānaṃ agamāsi. Addasā kho rājagahako seṭṭhī te bhikkhū kālasseva tato tato upanikkhamante – araññā rukkhamūlā pabbatā kandarā giriguhā susānā vanapatthā ajjhokāsā palālapuñjā, pāsādikena abhikkantena paṭikkantena, ālokitena vilokitena, samiñjitena pasāritena, okkhittacakkhū, iriyāpathasampanne. Disvānassa cittaṃ pasīdi. Atha kho rājagahako seṭṭhī yena te bhikkhū tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā te bhikkhū etadavoca – ‘‘sacāhaṃ, bhante, vihāre kārāpeyyaṃ, vaseyyātha me vihāresū’’ti? ‘‘Na kho, gahapati, bhagavatā vihārā anuññātā’’ti. ‘‘Tena hi, bhante, bhagavantaṃ paṭipucchitvā mama āroceyyāthā’’ti. ‘‘Evaṃ gahapatī’’ti kho te bhikkhū rājagahakassa seṭṭhissa paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinnā kho te bhikkhū bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘rājagahako, bhante, seṭṭhī vihāre kārāpetukāmo. Kathaṃ nu kho, bhante, amhehi paṭipajjitabba’’nti? Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pañca leṇāni – vihāraṃ, aḍḍhayogaṃ, pāsādaṃ, hammiyaṃ, guha’’nti. 294. Zu jener Zeit weilte der Buddha, der Erhabene, in Rājagaha im Bambushain Veluvana, an dem Ort, wo man den Eichhörnchen Futter gibt. Zu jener Zeit waren den Mönchen noch keine Wohnstätten vom Erhabenen vorgeschrieben worden. Und jene Mönche lebten hier und dort – im Wald, am Fuße eines Baumes, auf einem Berg, in einer Schlucht, in einer Berghöhle, auf dem Friedhof, im tiefen Wald, unter freiem Himmel, im Strohhaufen. Sie kamen frühmorgens von diesen verschiedenen Orten herbei – aus dem Wald, vom Fuße eines Baumes, vom Berg, aus der Schlucht, aus der Berghöhle, vom Friedhof, aus dem tiefen Wald, von unter freiem Himmel, vom Strohhaufen – mit würdevollem Gehen und Zurückkehren, mit würdevollem Vorwärtsschauen und Zurückschauen, Beugen und Strecken, mit niedergeschlagenen Augen, vollkommen in ihrem Auftreten. Zu jener Zeit ging der Hausvater von Rājagaha frühmorgens in den Park. Der Hausvater von Rājagaha sah jene Mönche, wie sie frühmorgens von jenen verschiedenen Orten herbeikamen – mit würdevollem Auftreten. Als er sie sah, wurde sein Geist voller Vertrauen. Daraufhin begab sich der Hausvater von Rājagaha dorthin, wo jene Mönche waren, und sprach zu ihnen: „Wenn ich, ehrwürdige Herren, Wohnstätten bauen ließe, würdet ihr in meinen Wohnstätten wohnen?“ „Hausvater, Wohnstätten wurden vom Erhabenen nicht erlaubt.“ „Dann, ehrwürdige Herren, fragt den Erhabenen und berichtet es mir.“ „Sehr wohl, Hausvater“, antworteten jene Mönche. Sie begaben sich zum Erhabenen, begrüßten ihn und setzten sich zur Seite nieder. Dort sprachen sie zum Erhabenen: „Herr, der Hausvater von Rājagaha möchte Wohnstätten bauen lassen. Wie sollen wir uns verhalten?“ Daraufhin hielt der Erhabene eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Ich erlaube, ihr Mönche, fünf Arten von Behausungen: einen Vihāra, einen Aḍḍhayoga, einen Pāsāda, ein Hammiya und eine Guhā.“ Atha [Pg.291] kho te bhikkhū yena rājagahako seṭṭhī tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā rājagahakaṃ seṭṭhiṃ etadavocuṃ – ‘‘anuññātā kho, gahapati, bhagavatā vihārā; yassadāni kālaṃ maññasī’’ti. Atha kho rājagahako seṭṭhī ekāheneva saṭṭhivihāre patiṭṭhāpesi. Atha kho rājagahako seṭṭhī te saṭṭhivihāre pariyosāpetvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho rājagahako seṭṭhī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘adhivāsetu me, bhante, bhagavā svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’ti. Adhivāsesi bhagavā tuṇhībhāvena. Atha kho rājagahako seṭṭhī bhagavato adhivāsanaṃ viditvā uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Da begaben sich jene Mönche dorthin, wo der Großkaufmann von Rājagaha war, und sprachen zu dem Großkaufmann von Rājagaha: „Hausvater, der Erhabene hat Klöster erlaubt; nun tue, wofür du jetzt die Zeit als gekommen erachtest.“ Da ließ der Großkaufmann von Rājagaha an einem einzigen Tag sechzig Klöster errichten. Nachdem der Großkaufmann von Rājagaha diese sechzig Klöster vollendet hatte, begab er sich dorthin, wo der Erhabene verweilte, verbeugte sich ehrfurchtsvoll vor dem Erhabenen und setzte sich beiseite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Großkaufmann von Rājagaha zum Erhabenen: „Möge der Herr Erhabene mitsamt der Mönchsgemeinde für morgen meine Speisung annehmen.“ Der Erhabene nahm durch Schweigen an. Als der Großkaufmann von Rājagaha die Annahme durch den Erhabenen erkannte, erhob er sich von seinem Platz, verbeugte sich vor dem Erhabenen, vollzog die ehrenvolle Umschreitung und ging fort. Atha kho rājagahako seṭṭhī tassā rattiyā accayena paṇītaṃ khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyādāpetvā bhagavato kālaṃ ārocāpesi – ‘‘kālo, bhante, niṭṭhitaṃ bhatta’’nti. Atha kho bhagavā pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena rājagahakassa seṭṭhissa nivesanaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā paññatte āsane nisīdi saddhiṃ bhikkhusaṅghena. Atha kho rājagahako seṭṭhī buddhappamukhaṃ bhikkhusaṅghaṃ paṇītena khādanīyena bhojanīyena sahatthā santappetvā sampavāretvā, bhagavantaṃ bhuttāviṃ onītapattapāṇiṃ, ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho rājagahako seṭṭhī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘ete me, bhante, saṭṭhivihārā puññatthikena saggatthikena kārāpitā. Kathāhaṃ, bhante, tesu vihāresu paṭipajjāmī’’ti? ‘‘Tena hi tvaṃ, gahapati, te saṭṭhivihāre āgatānāgatassa cātuddisassa saṅghassa patiṭṭhāpehī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho rājagahako seṭṭhī bhagavato paṭissutvā te saṭṭhivihāre āgatānāgatassa cātuddisassa saṅghassa patiṭṭhāpesi. Nach Ablauf jener Nacht ließ der Großkaufmann von Rājagaha vorzügliche feste und weiche Speisen bereiten und ließ dem Erhabenen die Zeit verkünden: „Es ist Zeit, Herr, das Essen ist bereit.“ Da kleidete sich der Erhabene am Vormittag an, nahm Schale und Obergewand und begab sich zum Haus des Großkaufmanns von Rājagaha. Dort setzte er sich mitsamt der Mönchsgemeinde auf die vorbereiteten Plätze. Der Großkaufmann von Rājagaha bediente die Mönchsgemeinde mit dem Buddha an der Spitze eigenhändig mit vorzüglichen festen und weichen Speisen, bis sie gesättigt waren und abwinkten. Als der Erhabene fertig gespeist und die Hand aus der Schale genommen hatte, setzte sich der Großkaufmann von Rājagaha beiseite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Großkaufmann von Rājagaha zum Erhabenen: „Herr, ich habe diese sechzig Klöster errichten lassen, da ich nach Verdienst und dem Himmel strebe. Wie soll ich, Herr, in Bezug auf diese Klöster verfahren?“ „Dann gründe, Hausvater, diese sechzig Klöster für die Gemeinde der vier Himmelsrichtungen, die gegenwärtige und die zukünftige.“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete der Großkaufmann von Rājagaha dem Erhabenen und gründete jene sechzig Klöster für die Gemeinde der vier Himmelsrichtungen, die gegenwärtige und die zukünftige. 295. Atha kho bhagavā rājagahakaṃ seṭṭhiṃ imāhi gāthāhi anumodi – 295. Da drückte der Erhabene dem Großkaufmann von Rājagaha seinen Dank mit diesen Versen aus: ‘‘Sītaṃ uṇhaṃ paṭihanti, tato vāḷamigāni ca; Sarīsape ca makase, sisire cāpi vuṭṭhiyo. „Sie wehren Kälte und Hitze ab, ebenso wilde Tiere, Kriechtiere und Mücken, auch den kalten Wind und den Regen.“ ‘‘Tato [Pg.292] vātātapo ghore, sañjāto paṭihaññati; Leṇatthañca sukhatthañca, jhāyituñca vipassituṃ. „Ebenso werden heftiger Wind und starke Sonnenstrahlung, wenn sie auftreten, abgewehrt. (Sie dienen) als Zufluchtsort und zum Wohlbefinden, um zu meditieren und um Einsicht zu üben.“ ‘‘Vihāradānaṃ saṅghassa, aggaṃ buddhena vaṇṇitaṃ; Tasmā hi paṇḍito, poso sampassaṃ atthamattano. „Die Gabe eines Klosters an die Gemeinde wurde vom Buddha als das Höchste gepriesen; daher sollte ein weiser Mensch, der sein eigenes Wohl erkennt,“ ‘‘Vihāre kāraye ramme, vāsayettha bahussute; Tesaṃ annañca pānañca, vatthasenāsanāni ca; Dadeyya ujubhūtesu, vippasannena cetasā. „erfreuliche Klöster errichten lassen und darin Gelehrte wohnen lassen. Er sollte ihnen Speise und Trank, Kleidung und Lagerstätten geben – jenen Aufrechten, mit reinem Herzen.“ ‘‘Te tassa dhammaṃ desenti, sabbadukkhāpanūdanaṃ; Yaṃ so dhammaṃ idhaññāya, parinibbāti anāsavo’’ti. „Diese lehren ihn die Wahrheit, die alles Leiden vertreibt; wenn er diese Wahrheit hier erkennt, wird er frei von Trieben und geht völlig zur Ruhe.“ Atha kho bhagavā rājagahakaṃ seṭṭhiṃ imāhi gāthāhi anumoditvā uṭṭhāyāsanā pakkāmi. Nachdem der Erhabene dem Großkaufmann von Rājagaha mit diesen Versen gedankt hatte, erhob er sich von seinem Platz und ging fort. 296. Assosuṃ kho manussā – ‘‘bhagavatā kira vihārā anuññātā’’ti sakkaccaṃ vihāre kārāpenti. Te vihārā akavāṭakā honti; ahīpi vicchikāpi satapadiyopi pavisanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kavāṭa’’nti. Bhittichiddaṃ karitvā valliyāpi rajjuyāpi kavāṭaṃ bandhanti. Undūrehipi upacikāhipi khajjanti. Khayitabandhanāni kavāṭāni patanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsaka’’nti. Kavāṭā na phusīyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āviñchanacchiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Kavāṭā na thakiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭika’’nti. 296. Die Menschen hörten: „Der Erhabene hat Klöster erlaubt“, und ließen voller Hingabe Klöster errichten. Jene Klöster hatten keine Türflügel; Schlangen, Skorpione und Tausendfüßler drangen ein. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Türflügel.“ Man machte Löcher in die Wand und band den Türflügel mit Lianen oder Seilen fest. Sie wurden von Ratten und Termiten angefressen. Die Türflügel mit den zerfressenen Halterungen fielen ab. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Türrahmen, eine untere Türpfanne und einen oberen Türzapfen.“ Die Türen schlossen nicht dicht. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube ein Loch für die Zugschnur und eine Zugschnur.“ Die Türen ließen sich nicht fest verschließen. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube einen Riegelbalken, ein Schlossgehäuse, einen Stift und einen Querriegel.“ Tena kho pana samayena bhikkhū na sakkonti kavāṭaṃ apāpurituṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tāḷacchiddaṃ. Tīṇi tāḷāni – lohatāḷaṃ, kaṭṭhatāḷaṃ, visāṇatāḷa’’nti. Yehi te ugghāṭetvā pavisanti, vihārā aguttā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, yantakaṃ sūcika’’nti. Zu jener Zeit konnten die Mönche die Türflügel nicht öffnen. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube ein Schlüsselloch. Es gibt drei Arten von Schlüsseln: Schlüssel aus Erz, Schlüssel aus Holz und Schlüssel aus Horn.“ Damit öffneten sie die Türen und traten ein, doch die Klöster waren ungesichert. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube eine Verschlussvorrichtung und einen Sicherungsstift.“ Tena [Pg.293] kho pana samayena vihārā tiṇacchadanā honti; sītakāle sītā, uṇhakāle uṇhā. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit waren die Klöster mit Gras gedeckt; in der kalten Jahreszeit war es kalt, in der heißen Jahreszeit war es heiß. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube, sie zu bedecken und innen sowie außen zu verputzen.“ Tena kho pana samayena vihārā avātapānakā honti acakkhussā duggandhā. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tīṇi vātapānāni – vedikāvātapānaṃ, jālavātapānaṃ, salākavātapāna’’nti. Vātapānantarikāya kāḷakāpi vagguliyopi pavisanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vātapānacakkalika’’nti. Cakkalikantarikāyapi kāḷakāpi vagguliyopi pavisanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vātapānakavāṭakaṃ vātapānabhisika’’nti. Zu jener Zeit hatten die Klöster keine Fenster; das war schlecht für die Augen und sie rochen übel. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube drei Arten von Fenstern: Gitterfenster, Netzfenster und Lamellenfenster.“ Durch die Fensterzwischenräume drangen Eichhörnchen und Fledermäuse ein. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube einen Fensterumhang.“ Auch durch die Zwischenräume des Umhangs drangen Eichhörnchen und Fledermäuse ein. Man berichtete dies dem Erhabenen. Er sprach: „Ich erlaube einen Fensterflügel und ein Fensterpolster.“ Tena kho pana samayena bhikkhū chamāyaṃ sayanti. Gattānipi cīvarānipi paṃsukitāni honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tiṇasanthāraka’’nti. Tiṇasanthārako undūrehipi upacikāhipi khajjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, miḍḍhi’’nti. Miḍḍhiyā gattāni dukkhā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bidalamañcaka’’nti. Zu jener Zeit schliefen die Mönche auf dem Erdboden. Sowohl ihre Körper als auch ihre Gewänder wurden staubig. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Grasmatte.“ Die Grasmatte wurde von Mäusen und Termiten angefressen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Lehmverputz.“ Durch den Lehmverputz schmerzten ihre Körper. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Bettgestell aus Rohrgeflecht.“ Mañcapīṭhādianujānanaṃ Die Erlaubnis für Betten, Stühle und weiteres Mobiliar. 297. Tena kho pana samayena saṅghassa sosāniko masārako mañco uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, masārakaṃ mañca’’nti. Masārakaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, masārakaṃ pīṭha’’nti. 297. Zu jener Zeit war dem Sangha ein Friedhofs-Bett mit in die Beine eingelassenem Rahmen (Masāraka) dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Masāraka-Bett.“ Ein Masāraka-Stuhl war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Masāraka-Stuhl.“ Tena kho pana samayena saṅghassa sosāniko bundikābaddho mañco uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bundikābaddhaṃ mañca’’nti. Bundikābaddhaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bundikābaddhaṃ pīṭha’’nti. Zu jener Zeit war dem Sangha ein Friedhofs-Bett mit am Rahmen befestigten Beinen (Bundikābaddha) dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Bundikābaddha-Bett.“ Ein Bundikābaddha-Stuhl war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Bundikābaddha-Stuhl.“ Tena kho pana samayena saṅghassa sosāniko kuḷīrapādako mañco uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave[Pg.294], kuḷīrapādakaṃ mañca’’nti. Kuḷīrapādakaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kuḷīrapādakaṃ pīṭha’’nti. Zu jener Zeit war dem Sangha ein Friedhofs-Bett mit Beinen wie Krabbenscheren (Kuḷīrapādaka) dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Kuḷīrapādaka-Bett.“ Ein Kuḷīrapādaka-Stuhl war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Kuḷīrapādaka-Stuhl.“ Tena kho pana samayena saṅghassa sosāniko āhaccapādako mañco uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ orācesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āhaccapādakaṃ mañca’’nti. Āhaccapādakaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āhaccapādakaṃ pīṭha’’nti. Zu jener Zeit war dem Sangha ein Friedhofs-Bett mit in den Rahmen gesteckten Beinen (Āhaccapādaka) dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Āhaccapādaka-Bett.“ Ein Āhaccapādaka-Stuhl war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Āhaccapādaka-Stuhl.“ Tena kho pana samayena saṅghassa āsandiko uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āsandika’’nti. Uccako āsandiko uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, uccakampi āsandika’’nti. Sattaṅgo uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sattaṅga’’nti. Uccako sattaṅgo uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, uccakampi sattaṅga’’nti. Bhaddapīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhaddapīṭha’’nti. Pīṭhikā uppannā hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pīṭhika’’nti. Eḷakapādakaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, eḷakapādakaṃ pīṭha’’nti. Āmalakavaṭṭikaṃ pīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āmalakavaṭṭikaṃ pīṭha’’nti. Phalakaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, phalaka’’nti. Kocchaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, koccha’’nti. Palālapīṭhaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, palālapīṭha’’nti. Zu jener Zeit war dem Sangha ein viereckiger Stuhl (Āsandika) dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen viereckigen Stuhl.“ Ein hoher viereckiger Stuhl war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, auch einen hohen viereckigen Stuhl.“ Ein siebenarmiges Bett (Sattaṅga) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein siebenarmiges Bett.“ Ein hohes siebenarmiges Bett war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, auch ein hohes siebenarmiges Bett.“ Ein geflochtener Stuhl (Bhaddapīṭha) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen geflochtenen Stuhl.“ Ein mit Stoff bezogener Stuhl (Pīṭhikā) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen mit Stoff bezogenen Stuhl.“ Ein Stuhl mit gebogenen Beinen (Eḷakapādaka) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Stuhl mit gebogenen Beinen.“ Ein Stuhl mit gedrechselten Beinen (Āmalakavaṭṭika) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Stuhl mit gedrechselten Beinen.“ Ein Sitzbrett (Phalaka) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Sitzbrett.“ Ein Binsensitz (Koccha) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Binsensitz.“ Ein Strohstuhl (Palālapīṭha) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Strohstuhl.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ucce mañce sayanti. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ucce mañce sayitabbaṃ. Yo sayeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit schliefen die Mönche der Sechser-Gruppe auf hohen Betten. Die Menschen, die einen Klosterrundgang machten, sahen dies und beschwerten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: „Wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, man darf nicht auf einem hohen Bett schlafen. Wer darauf schläft, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.295] kho pana samayena aññataro bhikkhu nīce mañce sayanto ahinā daṭṭho hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, mañcapaṭipādaka’’nti. Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch, während er auf einem niedrigen Bett schlief, von einer Schlange gebissen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, Stützen für die Bettbeine.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ucce mañcapaṭipādake dhārenti, saha mañcapaṭipādakehi pavedhenti. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, uccā mañcapaṭipādakā dhāretabbā. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhaṅgulaparamaṃ mañcapaṭipādaka’’nti. Zu jener Zeit benutzten die Mönche der Sechser-Gruppe hohe Bettstützen und wackelten mitsamt den Bettstützen umher. Die Menschen, die einen Klosterrundgang machten, sahen dies und beschwerten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: „Wie Laien, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ihr Mönche, hohe Bettstützen dürfen nicht benutzt werden. Wer sie benutzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, ihr Mönche, Bettstützen von höchstens acht Fingerbreit.“ Tena kho pana samayena saṅghassa suttaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, suttaṃ mañcaṃ veṭhetu’’nti. Aṅgāni bahusuttaṃ pariyādiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, aṅge vijjhitvā aṭṭhapadakaṃ veṭhetu’’nti. Coḷakaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, cimilikaṃ kātu’’nti. Tūlikā uppannā hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vijaṭetvā bibbohanaṃ kātuṃ. Tīṇi tūlāni – rukkhatūlaṃ, latātūlaṃ, poṭakitūla’’nti. Zu jener Zeit war dem Sangha Garn dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, das Garn um das Bettgestell zu wickeln.“ Die Rahmenteile verbrauchten sehr viel Garn. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, in den Rahmen Löcher zu bohren und die Bespannung in einem achtfeldrigen Muster (Aṭṭhapadaka) vorzunehmen.“ Ein Stück grobes Tuch war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, daraus eine Bodenmatte (Cimilika) anzufertigen.“ Ein mit Flocken gefülltes Polster (Tūlikā) war dargebracht worden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, es aufzutrennen und ein Kopfkissen daraus zu machen. Es gibt drei Arten von Polstermaterial (Tūla): Baumflocken, Rankenflocken und Grasflocken.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū addhakāyikāni bibbohanāni dhārenti. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, aḍḍhakāyikāni bibbohanāni dhāretabbāni. Yo dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, sīsappamāṇaṃ bibbohanaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit benutzten die Sechser-Mönche Kopfkissen von der halben Größe des Körpers. Menschen, die bei einem Rundgang durch die Klöster umherwanderten, sahen dies und beschwerten sich, ärgerten sich und schimpften: „Wie Hausleute, die Sinnesgenüsse genießen!“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ihr Mönche, man soll keine Kopfkissen von der halben Größe des Körpers benutzen. Wer sie benutzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, ein Kopfkissen in der Größe des Kopfes herzustellen.“ Tena kho pana samayena rājagahe giraggasamajjo hoti. Manussā mahāmattānaṃ atthāya bhisiyo paṭiyādenti – uṇṇabhisiṃ, coḷabhisiṃ, vākabhisiṃ, tiṇabhisiṃ, paṇṇabhisiṃ. Te vītivatte samajje chaviṃ uppāṭetvā haranti. Addasāsuṃ kho bhikkhū samajjaṭṭhāne bahuṃ uṇṇampi coḷakampi vākampi tiṇampi paṇṇampi chaṭṭitaṃ. Disvāna bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ[Pg.296]. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañca bhisiyo – uṇṇabhisiṃ, coḷabhisiṃ, vākabhisiṃ, tiṇabhisiṃ, paṇṇabhisi’’nti. Zu jener Zeit fand in Rājagaha das Bergfest (Giraggasamajja) statt. Die Menschen bereiteten für die hohen Minister Polster vor – Wollpolster, Tuchpolster, Rindenpolster, Graspolster und Laubpolster. Nachdem das Fest vorbei war, rissen sie die Bezüge ab und nahmen sie mit. Die Mönche sahen am Festplatz viel Wolle, Tuchstücke, Rinden, Gras und Laub, das weggeworfen worden war. Nachdem sie dies gesehen hatten, berichteten sie es dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, fünf Arten von Polstern: Wollpolster, Tuchpolster, Rindenpolster, Graspolster und Laubpolster.“ Tena kho pana samayena saṅghassa senāsanaparikkhārikaṃ dussaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhisiṃ onandhitu’’nti. Zu jener Zeit war für den Saṅgha Stoff als Zubehör für Sitz- und Liegegelegenheiten entstanden. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, das Polster zu beziehen (zu umhüllen).“ Tena kho pana samayena bhikkhū mañcabhisiṃ pīṭhe santharanti, pīṭhabhisiṃ mañce santharanti. Bhisiyo paribhijjanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, onaddhamañcaṃ onaddhapīṭha’’nti. Ullokaṃ akaritvā santharanti, heṭṭhato nipatanti …pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ullokaṃ karitvā santharitvā bhisiṃ onandhitu’’nti. Chaviṃ uppāṭetvā haranti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, phositu’’nti. Harantiyeva…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhattikamma’’nti. Harantiyeva…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, hatthabhattikamma’’nti. Harantiyeva…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, hatthabhatti’’nti. Zu jener Zeit legten die Mönche die Polster für Betten auf Hocker und die Polster für Hocker auf Betten. Die Polster gingen kaputt. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, das bezogene Bett und den bezogenen Hocker.“ Ohne eine Unterlage zu verwenden, legten sie sie aus; sie fielen unten heraus ... „Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man eine Unterlage gemacht und sie ausgelegt hat, das Polster zu beziehen.“ Man riss die Bezüge ab und nahm sie mit ... „Ich erlaube, ihr Mönche, sie mit Farbe zu bespritzen.“ Sie wurden dennoch mitgenommen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Linienzeichnungen anzubringen.“ Sie wurden dennoch mitgenommen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Hand-Linienzeichnungen anzubringen.“ Sie wurden dennoch mitgenommen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, die Fünf-Finger-Zeichnung.“ Setavaṇṇādianujānanaṃ Die Erlaubnis für weiße Farbe usw. 298. Tena kho pana samayena titthiyānaṃ seyyāyo setavaṇṇā honti, kāḷavaṇṇakatā bhūmi, gerukaparikammakatā bhitti. Bahū manussā seyyāpekkhakā gacchanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vihāre setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikamma’’nti. 298. Zu jener Zeit waren die Wohnstätten der Andersgläubigen weiß getüncht, der Boden war schwarz gemacht und die Wände mit rotem Ocker bearbeitet. Viele Menschen gingen dorthin, um die Wohnstätten zu betrachten. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, in den Klöstern weiße Farbe, schwarze Farbe und die Bearbeitung mit rotem Ocker.“ Tena kho pana samayena pharusāya bhittiyā setavaṇṇo na nipatati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, thusapiṇḍaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā setavaṇṇaṃ nipātetu’’nti. Setavaṇṇo anibandhanīyo hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, saṇhamattikaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā setavaṇṇaṃ nipātetu’’nti. Setavaṇṇo anibandhanīyo hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ikkāsaṃ piṭṭhamadda’’nti. Zu jener Zeit haftete die weiße Farbe nicht auf der rauen Wand. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, Spreu-Lehm aufzutragen, ihn mit dem Handballen glatt zu streichen und dann die weiße Farbe aufzutragen.“ Die weiße Farbe war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, feinen Lehm aufzutragen, ihn mit dem Handballen glatt zu streichen und dann die weiße Farbe aufzutragen.“ Die weiße Farbe war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Baumharz und Mehlkleister.“ Tena kho pana samayena pharusāya bhittiyā gerukā na nipatati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, thusapiṇḍaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā gerukaṃ nipātetu’’nti. Gerukā anibandhanīyā hoti [Pg.297] …pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kuṇḍakamattikaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā gerukaṃ nipātetu’’nti. Gerukā anibandhanīyā hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, sāsapakuṭṭaṃ sitthatelaka’’nti. Accussannaṃ hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, coḷakena paccuddharitu’’nti. Zu jener Zeit haftete der rote Ocker nicht auf der rauen Wand. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, Spreu-Lehm aufzutragen, ihn mit dem Handballen glatt zu streichen und dann den roten Ocker aufzutragen.“ Der rote Ocker war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Reiskleie-Lehm aufzutragen, ihn mit dem Handballen glatt zu streichen und dann den roten Ocker aufzutragen.“ Der rote Ocker war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Senfmehl und Wachsöl.“ Es war im Übermaß vorhanden ... „Ich erlaube, ihr Mönche, es mit einem Tuch abzuwischen.“ Tena kho pana samayena pharusāya bhūmiyā kāḷavaṇṇo na nipatati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, thusapiṇḍaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā kāḷavaṇṇaṃ nipātetu’’nti. Kāḷavaṇṇo anibandhanīyo hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, gaṇḍumattikaṃ datvā pāṇikāya paṭibāhetvā kāḷavaṇṇaṃ nipātetu’’nti. Kāḷavaṇṇo anibandhanīyo hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ikkāsaṃ kasāva’’nti. Zu jener Zeit haftete die schwarze Farbe nicht auf dem rauen Boden. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, Spreu-Lehm aufzutragen, ihn mit dem Handballen glatt zu streichen und dann die schwarze Farbe aufzutragen.“ Die schwarze Farbe war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Regenwurm-Erde aufzutragen, sie mit dem Handballen glatt zu streichen und dann die schwarze Farbe aufzutragen.“ Die schwarze Farbe war nicht beständig ... „Ich erlaube, ihr Mönche, Baumharz und Färbebrühe.“ Paṭibhānacittapaṭikkhepaṃ Das Verbot von phantasievollen Bildern. 299. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū vihāre paṭibhānacittaṃ kārāpenti – itthirūpakaṃ purisarūpakaṃ. Manussā vihāracārikaṃ āhiṇḍantā passitvā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihī kāmabhoginoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, paṭibhānacittaṃ kārāpetabbaṃ – itthirūpakaṃ purisarūpakaṃ. Yo kārāpeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭika’’nti. 299. Zu jener Zeit ließen die Sechser-Mönche in den Klöstern phantasievolle Malereien anfertigen – Frauenfiguren und Männerfiguren. Menschen, die bei einem Rundgang durch die Klöster umherwanderten, sahen dies und beschwerten sich, ärgerten sich und schimpften: „Wie Hausleute, die Sinnesgenüsse genießen!“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ihr Mönche, man soll keine phantasievollen Malereien anfertigen lassen – Frauenfiguren oder Männerfiguren. Wer sie anfertigen lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, Blumenmuster, Rankenmuster, Makara-Zahn-Muster und Streifenmuster.“ Iṭṭhakācayādianujānanaṃ Die Erlaubnis für das Aufschichten von Ziegeln usw. 300. Tena kho pana samayena vihārā nīcavatthukā honti, udakena otthariyyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. 300. Zu jener Zeit hatten die Klöster niedrige Fundamente; sie wurden vom Wasser überschwemmt. Sie berichteten dies dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament anzulegen.“ Die Aufschüttung stürzte ein ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Einfassungen zu errichten: eine Ziegeleinfassung, eine Steineinfassung und eine Holzeinfassung.“ Die Mönche, die hinaufstiegen, waren erschöpft ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe und eine Holztreppe.“ Die Mönche, die hinaufstiegen, fielen hin ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer zum Festhalten.“ Tena kho pana samayena vihārā āḷakamandā honti. Bhikkhū hiriyanti nipajjituṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tirokaraṇi’’nti. Tirokaraṇiṃ ukkhipitvā olokenti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave[Pg.298], aḍḍhakuṭṭaka’’nti. Aḍḍhakuṭṭakā uparito olokenti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo gabbhe – sivikāgabbhaṃ, nāḷikāgabbhaṃ, hammiyagabbha’’nti. Zu jener Zeit waren die Klöster offen einsehbar. Die Mönche schämten sich, sich hinzulegen. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Vorhang.“ Man hob den Vorhang hoch und blickte hinein ... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine halbhohe Wand.“ Man blickte über die halbhohe Wand hinüber ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Zimmern: ein quadratisches Zimmer, ein schmales, langes Zimmer und ein Zimmer mit Dachaufbau.“ Tena kho pana samayena bhikkhū khuddake vihāre majjhe gabbhaṃ karonti. Upacāro na hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, khuddake vihāre ekamantaṃ gabbhaṃ kātuṃ, mahallake majjhe’’ti. Zu jener Zeit errichteten die Mönche in einem kleinen Kloster ein Zimmer in der Mitte. Es gab keinen Platz zum Herumgehen. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, in einem kleinen Kloster ein Zimmer an einer Seite zu errichten, in einem großen Kloster in der Mitte.“ Tena kho pana samayena vihārassa kuṭṭapādo jīrati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, kulaṅkapādaka’’nti. Vihārassa kuṭṭo ovassati…pe…‘‘anujānāmi, bhikkhave, parittāṇakiṭikaṃ uddasudha’’nti. Zu jener Zeit verrottete der Sockel der Klosterwand. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Stützkonstruktion für den Wandfuß.“ Das Klostergebäude war dem Regen ausgesetzt ... „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Schutzschirm und mit Dung vermischten Lehmputz.“ Tena kho pana samayena aññatarassa bhikkhuno tiṇacchadanā ahi khandhe patati. So bhīto vissaramakāsi. Bhikkhū upadhāvitvā taṃ bhikkhuṃ etadavocuṃ – ‘‘kissa tvaṃ, āvuso, vissaramakāsī’’ti? Atha kho so bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vitāna’’nti. Zu jener Zeit fiel einem gewissen Mönch eine Schlange vom Grasdach auf die Schulter. Er schrie erschrocken auf. Die Mönche liefen herbei und fragten jenen Mönch: „Warum, Freund, hast du geschrien?“ Da meldete er den Mönchen diese Angelegenheit. Die Mönche meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Betthimmel.“ Tena kho pana samayena bhikkhū mañcapādepi pīṭhapādepi thavikāyo laggenti. Undūrehipi upacikāhipi khajjanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhittikhilaṃ nāgadantaka’’nti. Zu jener Zeit hängten die Mönche Beutel an die Füße der Bettstellen und an die Füße der Stühle. Sie wurden von Ratten und Termiten angefressen. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Wandpflock und einen hakenförmigen Wandhalter.“ Tena kho pana samayena bhikkhū mañcepi pīṭhepi cīvaraṃ nikkhipanti. Cīvaraṃ paribhijjiti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, vihāre cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Zu jener Zeit legten die Mönche ihre Gewänder auf die Bettstellen und Stühle. Die Gewänder gingen kaputt. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, im Kloster eine Gewänderstange und eine Gewänderschnur.“ Tena kho pana samayena vihārā anāḷindakā honti appaṭissaraṇā. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āḷindaṃ paghanaṃ pakuṭṭaṃ osāraka’’nti. Āḷindā pākaṭā honti. Bhikkhū hiriyanti nipajjituṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, saṃsaraṇakiṭikaṃ ugghāṭanakiṭika’’nti. Zu jener Zeit hatten die Klöster keine Vorbauten und boten keinen Schutz. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Vorbau, einen Eingangsbereich, einen Korridor um das Zimmer und einen überdachten Anbau.“ Die Vorbauten waren offen einsehbar. Die Mönche schämten sich, sich hinzulegen ... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Schiebematte und eine aufklappbare Matte.“ Upaṭṭhānasālāanujānanaṃ Die Erlaubnis für eine Versammlungshalle. 301. Tena kho pana samayena bhikkhū ajjhokāse bhattavissaggaṃ karontā sītenapi uṇhenapi kilamanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, upaṭṭhānasāla’’nti. Upaṭṭhānasālā nīcavatthukā hoti[Pg.299], udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Upaṭṭhānasālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. 301. Zu jener Zeit waren die Mönche erschöpft von Kälte und Hitze, während sie im Freien ihre Mahlzeiten einnahmen. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Versammlungshalle.“ Die Versammlungshalle hatte ein niedriges Fundament und wurde vom Wasser überflutet ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung rutschte ab ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Aufschüttungen aufzumauern: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer und eine Holzwand.“ Beim Hinaufsteigen waren sie erschöpft ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe und eine Holztreppe.“ Beim Hinaufsteigen fielen sie hin ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer zum Festhalten.“ In der Versammlungshalle fiel Grasstaub herab ... „Ich erlaube, ihr Mönche, den Staub auszuschütteln und die Wände innen und außen zu verputzen – und weißer Farbe, schwarzer Farbe, roter Erdfarbe, Girlandenmustern, Rankenmustern, Drachenzahn-Ornamenten, langen Stoffstreifen, sowie eine Gewänderstange und eine Gewänderschnur anzubringen.“ Tena kho pana samayena bhikkhū ajjhokāse chamāya cīvaraṃ pattharanti. Cīvaraṃ paṃsukitaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ajjhokāse cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Pānīyaṃ otappati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pānīyasālaṃ pānīyamaṇḍapa’’nti. Pānīyasālā nīcavatthukā hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Pānīyasālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Pānīyabhājanaṃ na saṃvijjati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pānīyasaṅkhaṃ pānīyasarāvaka’’nti. Zu jener Zeit breiteten die Mönche ihre Gewänder im Freien auf dem Boden aus. Die Gewänder wurden staubig. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, im Freien eine Gewänderstange und eine Gewänderschnur.“ Das Trinkwasser wurde in der Sonne heiß ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Trinkwasserhaus und einen Trinkwasser-Pavillon.“ Das Trinkwasserhaus hatte ein niedriges Fundament und wurde vom Wasser überflutet ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein hohes Fundament zu errichten.“ Die Aufschüttung rutschte ab ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Aufschüttungen aufzumauern: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer und eine Holzwand.“ Beim Hinaufsteigen waren sie erschöpft ... „Ich erlaube, ihr Mönche, drei Arten von Treppen: eine Ziegeltreppe, eine Steintreppe und eine Holztreppe.“ Beim Hinaufsteigen fielen sie hin ... „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Geländer zum Festhalten.“ Im Trinkwasserhaus fiel Grasstaub herab ... „Ich erlaube, ihr Mönche, den Staub auszuschütteln und die Wände innen und außen zu verputzen – und weißer Farbe, schwarzer Farbe, roter Erdfarbe, Girlandenmustern, Rankenmustern, Drachenzahn-Ornamenten, langen Stoffstreifen, sowie eine Gewänderstange und eine Gewänderschnur anzubringen.“ Es gab kein Trinkgefäß ... „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Trinkmuschel und eine kleine Trinkschale.“ Pākārādianujānanaṃ Die Erlaubnis für Mauern und andere Dinge. 302. Tena kho pana samayena vihārā aparikkhittā honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo pākāre – iṭṭhakāpākāraṃ, silāpākāraṃ, dārupākāra’’nti. Koṭṭhako na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, koṭṭhaka’’nti. Koṭṭhako nīcavatthuko hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Koṭṭhakassa kavāṭaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ [Pg.300] āviñchanacchiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Koṭṭhake tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭika’’nti. 302. Zu jener Zeit waren die Klöster nicht umfriedet. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, drei Arten von Mauern zur Umfriedung zu errichten: eine Ziegelmauer, eine Steinmauer und eine Holzmauer.“ Es gab kein Torhaus …pe… „Ich erlaube ein Torhaus, ihr Mönche.“ Das Torhaus hatte ein zu niedriges Fundament und wurde vom Wasser überschwemmt …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, das Fundament zu erhöhen.“ Das Torhaus hatte keine Türflügel …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, Türflügel, Türpfosten, untere Türangel-Löcher, obere Türangel-Löcher, Riegelhalterungen, Affenkopf-Riegelhaken, Stifte, Riegel, Schlüssellöcher, Ziehlöcher und Ziehseile.“ In das Torhaus fiel Heustaub …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, nach dem Abstauben die Innen- und Außenseite zu verputzen – in weißer Farbe, schwarzer Farbe, mit Ocker-Anstrich sowie mit Girlandenmustern, Rankenmustern, Makara-Zahn-Design und Fünf-Streifen-Verzierungen.“ Tena kho pana samayena pariveṇaṃ cikkhallaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, marumbaṃ upakiritu’’nti. Na pariyāpuṇanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, padarasilaṃ nikkhipitu’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. Zu jener Zeit war der Vorhof schlammig. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, Kies zu streuen.“ Dies war nicht ausreichend …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, Steinplatten auszulegen.“ Das Wasser blieb stehen …pe… „Ich erlaube einen Wasserabfluss, ihr Mönche.“ Tena kho pana samayena bhikkhū pariveṇe tahaṃ tahaṃ aggiṭṭhānaṃ karonti. Pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekamantaṃ aggisālaṃ kātu’’nti. Aggisālā nīcavatthukā hoti, udakena otthariyyati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, uccavatthukaṃ kātu’’nti. Cayo paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, cinituṃ tayo caye – iṭṭhakācayaṃ, silācayaṃ, dārucaya’’nti. Ārohantā vihaññanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tayo sopāne – iṭṭhakāsopānaṃ, silāsopānaṃ, dārusopāna’’nti. Ārohantā paripatanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ālambanabāha’’nti. Aggisālāya kavāṭaṃ na hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ udukkhalikaṃ uttarapāsakaṃ aggaḷavaṭṭiṃ kapisīsakaṃ sūcikaṃ ghaṭikaṃ tāḷacchiddaṃ āviñchanacchiddaṃ āviñchanarajju’’nti. Aggisālāya tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭikaṃ cīvaravaṃsaṃ cīvararajju’’nti. Zu jener Zeit legten die Mönche hier und da im Vorhof Feuerstellen an. Der Vorhof wurde dadurch unsauber. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, an einer passenden Stelle eine Feuerhalle zu errichten.“ Die Feuerhalle hatte ein niedriges Fundament und wurde vom Wasser überschwemmt …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, das Fundament zu erhöhen.“ Die Aufschüttung stürzte ein …pe… „Ich erlaube drei Arten von Aufschüttungen zu errichten: aus Ziegeln, Steinen oder Holz.“ Die Mönche waren beim Aufsteigen erschöpft …pe… „Ich erlaube drei Arten von Treppen: Ziegeltreppen, Steintreppen und Holztreppen.“ Die Aufsteigenden fielen hinunter …pe… „Ich erlaube ein Geländer zum Festhalten.“ Die Feuerhalle hatte keine Türflügel …pe… „Ich erlaube Türflügel, Türpfosten, untere Türangel-Löcher, obere Türangel-Löcher, Riegelhalterungen, Affenkopf-Riegelhaken, Stifte, Riegel, Schlüssellöcher, Ziehlöcher und Ziehseile.“ In die Feuerhalle fiel Heustaub …pe… „Ich erlaube, nach dem Abstauben die Innen- und Außenseite zu verputzen – in weißer Farbe, schwarzer Farbe, mit Ocker-Anstrich sowie mit Girlandenmustern, Rankenmustern, Makara-Zahn-Design, Fünf-Streifen-Verzierungen, einer Gewandstange aus Bambus und einer Gewandschnur.“ Ārāmaparikkhepaanujānanaṃ Erlaubnis zur Umfriedung des Parks 303. Tena kho pana samayena ārāmo aparikkhitto hoti. Ajakāpi pasukāpi uparope viheṭhenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, parikkhipituṃ tayo vāṭe – veḷuvāṭaṃ, kaṇḍakavāṭaṃ, parikha’’nti. Koṭṭhako na hoti. Tatheva ajakāpi pasukāpi uparope viheṭhenti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, koṭṭhakaṃ apesiṃ yamakakavāṭaṃ toraṇaṃ paligha’’nti. Koṭṭhake tiṇacuṇṇaṃ paripatati…pe… ‘‘anujānāmi[Pg.301], bhikkhave, ogumphetvā ullittāvalittaṃ kātuṃ – setavaṇṇaṃ kāḷavaṇṇaṃ gerukaparikammaṃ mālākammaṃ latākammaṃ makaradantakaṃ pañcapaṭika’’nti. Ārāmo cikkhallo hoti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, marumbaṃ upakiritu’’nti. Na pariyāpuṇanti…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, padarasilaṃ nikkhipitu’’nti. Udakaṃ santiṭṭhati…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, udakaniddhamana’’nti. 303. Zu jener Zeit war der Park nicht umfriedet. Ziegen und Vieh beschädigten die frisch gepflanzten Bäume. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, drei Arten von Umzäunungen zu errichten: einen Bambuszaun, einen Dornenzaun und einen Graben.“ Da kein Torhaus vorhanden war, beschädigten Ziegen und Vieh ebenso die jungen Bäume …pe… „Ich erlaube, ihr Mönche, ein Torhaus, einen Dornenverschluss, Doppeltürflügel, einen Torbogen und einen Schieberiegel.“ In das Torhaus fiel Heustaub …pe… „Ich erlaube, nach dem Abstauben die Innen- und Außenseite zu verputzen – in weißer Farbe, schwarzer Farbe, mit Ocker-Anstrich sowie mit Girlandenmustern, Rankenmustern, Makara-Zahn-Design und Fünf-Streifen-Verzierungen.“ Der Park war schlammig …pe… „Ich erlaube, Kies zu streuen.“ Dies war nicht ausreichend …pe… „Ich erlaube, Steinplatten auszulegen.“ Das Wasser blieb stehen …pe… „Ich erlaube einen Wasserabfluss.“ Tena kho pana samayena rājā māgadho seniyo bimbisāro saṅghassa atthāya sudhāmattikālepanaṃ pāsādaṃ kāretukāmo hoti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho bhagavatā chadanaṃ anuññātaṃ, kiṃ ananuññāta’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañca chadanāni – iṭṭhakāchadanaṃ, silāchadanaṃ, sudhāchadanaṃ, tiṇacchadanaṃ, paṇṇacchadana’’nti. Zu jener Zeit wünschte der König von Magadha, Seniya Bimbisāra, zum Wohle des Saṅgha ein großes Gebäude (Pāsāda) errichten zu lassen, das mit Kalkmörtel verputzt sein sollte. Da dachten die Mönche: „Welche Art von Dachbedeckung ist wohl vom Erhabenen erlaubt und welche nicht?“ Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube fünf Arten von Dachbedeckungen, ihr Mönche: Ziegeldächer, Steindächer, Kalkmörteldächer, Grasdächer und Blätterdächer.“ Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Der erste Abschnitt für den Rezitationsvortrag ist abgeschlossen. 2. Dutiyabhāṇavāro 2. Zweiter Abschnitt für den Rezitationsvortrag Anāthapiṇḍikavatthu Die Geschichte von Anāthapiṇḍika 304. Tena kho pana samayena anāthapiṇḍiko gahapati rājagahakassa seṭṭhissa bhaginipatiko hoti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati rājagahaṃ agamāsi kenacideva karaṇīyena. Tena kho pana samayena rājagahakena seṭṭhinā svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito hoti. Atha kho rājagahako seṭṭhī dāse ca kammakāre ca āṇāpesi – ‘‘tena hi, bhaṇe, kālasseva uṭṭhāya yāguyo pacatha, bhattāni pacatha, sūpāni sampādetha, uttaribhaṅgāni sampādethā’’ti. Atha kho anāthapiṇḍikassa gahapatissa etadahosi – ‘‘pubbe khvāyaṃ gahapati mayi āgate sabbakiccāni nikkhipitvā mamaññeva saddhiṃ paṭisammodati. Sodānāyaṃ vikkhittarūpo dāse ca kammakāre ca āṇāpesi – ‘tena hi, bhaṇe, kālasseva uṭṭhāya yāguyo pacatha, bhattāni pacatha, sūpāni sampādetha, uttaribhaṅgāni sampādethā’ti. Kiṃ nu kho imassa gahapatissa āvāho vā bhavissati, vivāho vā bhavissati, mahāyañño vā paccupaṭṭhito[Pg.302], rājā vā māgadho seniyo bimbisāro nimantito svātanāya saddhiṃ balakāyenā’’ti? 304. Zu jener Zeit war der Hausvater Anāthapiṇḍika der Schwager des Kaufmanns von Rājagaha. Nun begab sich der Hausvater Anāthapiṇḍika wegen einer bestimmten Angelegenheit nach Rājagaha. Zu dieser Zeit hatte der Kaufmann von Rājagaha die Gemeinde der Mönche mit dem Buddha an der Spitze für den nächsten Tag zum Essen eingeladen. Da befahl der Kaufmann von Rājagaha seinen Sklaven und Arbeitern: „Wohlan, ihr Leute, steht frühzeitig auf und kocht Reisschleim, kocht Speisen, bereitet Suppen und schmackhafte Beilagen zu!“ Da dachte der Hausvater Anāthapiṇḍika: „Früher pflegte dieser Hausvater, wenn ich ankam, alle Geschäfte beiseite zu legen und sich ausschließlich mit mir zu unterhalten. Jetzt aber ist er ganz geschäftig und befiehlt seinen Sklaven und Arbeitern: ‚Wohlan, ihr Leute, steht frühzeitig auf und kocht Reisschleim, kocht Speisen, bereitet Suppen und schmackhafte Beilagen zu!‘ Wird bei diesem Hausvater wohl eine Verheiratung einer Tochter oder eine Heimführung einer Braut stattfinden, oder bereitet er ein großes Opferfest vor, oder ist der König Seniya Bimbisāra von Magadha mit seinem Gefolge für morgen eingeladen?“ Atha kho rājagahako seṭṭhī dāse ca kammakāre ca āṇāpetvā yena anāthapiṇḍiko gahapati tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā anāthapiṇḍikena gahapatinā saddhiṃ paṭisammoditvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho rājagahakaṃ seṭṭhiṃ anāthapiṇḍiko gahapati etadavoca – ‘‘pubbe kho tvaṃ, gahapati, mayi āgate sabbakiccāni nikkhipitvā mamaññeva saddhiṃ paṭisammodasi. Sodāni tvaṃ vikkhittarūpo dāse ca kammakāre ca āṇāpesi – ‘tena hi, bhaṇe, kālasseva uṭṭhāya yāguyo pacatha, bhattāni pacatha, sūpāni sampādetha, uttaribhaṅgāni sampādethā’ti. Kiṃ nu kho te, gahapati, āvāho vā bhavissati, vivāho vā bhavissati, mahāyañño vā paccupaṭṭhito, rājā vā māgadho seniyo bimbisāro nimantito svātanāya saddhiṃ balakāyenā’’ti? ‘‘Na me, gahapati, āvāho vā bhavissati, nāpi vivāho vā bhavissati, nāpi rājā vā māgadho seniyo bimbisāro nimantito svātanāya saddhiṃ balakāyena; api ca me mahāyañño paccupaṭṭhito; svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito’’ti. ‘‘Buddhoti tvaṃ, gahapati, vadesī’’ti? ‘‘Buddho tyāhaṃ, gahapati, vadāmī’’ti. ‘‘Buddhoti tvaṃ, gahapati, vadesī’’ti? ‘‘Buddho tyāhaṃ, gahapati, vadāmī’’ti. ‘‘Buddhoti tvaṃ, gahapati, vadesī’’ti? ‘‘Buddho tyāhaṃ, gahapati, vadāmī’’ti. ‘‘Ghosopi kho eso, gahapati, dullabho lokasmiṃ yadidaṃ – buddho buddhoti. Sakkā nu kho, gahapati, imaṃ kālaṃ taṃ bhagavantaṃ dassanāya upasaṅkamituṃ arahantaṃ sammāsambuddha’’nti? ‘‘Akālo kho, gahapati, imaṃ kālaṃ taṃ bhagavantaṃ dassanāya upasaṅkamituṃ arahantaṃ sammāsambuddhaṃ. Svedāni tvaṃ kālena taṃ bhagavantaṃ dassanāya upasaṅkamissasi arahantaṃ sammāsambuddha’’nti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati – svedānāhaṃ kālena taṃ bhagavantaṃ dassanāya upasaṅkamissāmi arahantaṃ sammāsambuddhanti – buddhagatāya satiyā nipajjitvā rattiyā sudaṃ tikkhattuṃ vuṭṭhāsi pabhātaṃ maññamāno. Nachdem der Kaufmann von Rājagaha seinen Sklaven und Arbeitern die Anweisungen gegeben hatte, begab er sich dorthin, wo sich der Hausvater Anāthapiṇḍika befand. Dort angekommen, begrüßte er den Hausvater Anāthapiṇḍika freundlich und setzte sich zur Seite nieder. Zu dem beiseite sitzenden Kaufmann von Rājagaha sprach der Hausvater Anāthapiṇḍika: „Früher pflegtest du, Hausvater, wenn ich ankam, alle Geschäfte beiseite zu legen und dich nur mit mir zu unterhalten. Jetzt aber bist du ganz geschäftig und befiehlst deinen Sklaven und Arbeitern: ‚Wohlan, ihr Leute, steht frühzeitig auf und kocht Reisschleim, kocht Speisen, bereitet Suppen und schmackhafte Beilagen zu!‘ Wird bei dir wohl eine Verheiratung, eine Heimführung einer Braut oder ein großes Opferfest stattfinden, oder ist der König Seniya Bimbisāra von Magadha mit seinem Gefolge für morgen eingeladen?“ – „Es findet bei mir keine Verheiratung statt, Hausvater, noch eine Heimführung einer Braut, noch ist der König Seniya Bimbisāra von Magadha mit seinem Gefolge für morgen eingeladen. Vielmehr bereite ich ein großes Opfer vor: Für morgen ist die Gemeinde der Mönche mit dem Buddha an der Spitze von mir eingeladen worden.“ – „Hast du ‚Buddha‘ gesagt, Hausvater?“ – „‚Buddha‘ habe ich gesagt, Hausvater.“ – „Hast du ‚Buddha‘ gesagt, Hausvater?“ – „‚Buddha‘ habe ich gesagt, Hausvater.“ – „Hast du ‚Buddha‘ gesagt, Hausvater?“ – „‚Buddha‘ habe ich gesagt, Hausvater.“ – „Schon dieser Klang ‚Buddha, Buddha‘ ist in der Welt schwer zu finden. Wäre es wohl möglich, Hausvater, zu dieser Zeit den Erhabenen, den Heiligen, den vollkommen Erwachten aufzusuchen, um ihn zu sehen?“ – „Jetzt ist nicht die rechte Zeit, Hausvater, den Erhabenen, den Heiligen, den vollkommen Erwachten aufzusuchen. Morgen wirst du zur rechten Zeit den Erhabenen, den Heiligen, den vollkommen Erwachten aufsuchen können, um ihn zu sehen.“ Da legte sich der Hausvater Anāthapiṇḍika mit dem Gedanken nieder: „Morgen werde ich zur rechten Zeit den Erhabenen, den Heiligen, den vollkommen Erwachten aufsuchen“, und in der Achtsamkeit auf den Buddha gerichtet wachte er in der Nacht dreimal auf, da er meinte, es sei bereits Morgen. 305. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati yena sivakadvāraṃ tenupasaṅkami. Amanussā dvāraṃ vivariṃsu. Atha kho anāthapiṇḍikassa gahapatissa [Pg.303] nagaramhā nikkhantassa āloko antaradhāyi, andhakāro pāturahosi, bhayaṃ chambhitattaṃ lomahaṃso udapādi; tatova puna nivattitukāmo ahosi. Atha kho sivako yakkho antarahito saddamanussāvesi – 305. Daraufhin begab sich der Hausvater Anāthapiṇḍika zum Sivaka-Tor. Nichtmenschliche Wesen öffneten das Tor. Als der Hausvater Anāthapiṇḍika aus der Stadt hinausging, schwand das Licht und Dunkelheit breitete sich aus; Furcht, Zittern und Gänsehaut überkamen ihn, sodass er von dort wieder umkehren wollte. Da ließ der Yakkha Sivaka, selbst unsichtbar, seine Stimme vernehmen: ‘‘Sataṃ hatthī sataṃ assā, sataṃ assatarīrathā; Sataṃ kaññāsahassāni, āmukkamaṇikuṇḍalā; Ekassa padavītihārassa, kalaṃ nāgghanti soḷasiṃ. „Hunderttausend Elefanten, hunderttausend Pferde, hunderttausend Maultierwagen, hunderttausend Jungfrauen, geschmückt mit juwelenbesetzten Ohrringen – all dies ist nicht den sechzehnten Teil eines einzigen Schrittes wert [den man auf den Buddha zugeht].“ ‘‘Abhikkama gahapati abhikkama gahapati; Abhikkantaṃ te seyyo no paṭikkanta’’nti. „Geh voran, Hausvater, geh voran! Voranzugehen ist besser für dich, nicht umzukehren!“ Atha kho anāthapiṇḍikassa gahapatissa andhakāro antaradhāyi, āloko pāturahosi. Yaṃ ahosi bhayaṃ chambhitattaṃ lomahaṃso so paṭippassambhi. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho…pe… anāthapiṇḍikassa gahapatissa āloko antaradhāyi, andhakāro pāturahosi, bhayaṃ chambhitattaṃ lomahaṃso udapādi, tatova puna nivattitukāmo ahosi. Tatiyampi kho sivako yakkho antarahito saddamanussāvesi – Da schwand für den Hausvater Anāthapiṇḍika die Dunkelheit und Licht erschien. Die Furcht, das Zittern und die Gänsehaut, die er empfunden hatte, legten sich. Ein zweites Mal... ein drittes Mal geschah es, dass für den Hausvater Anāthapiṇḍika das Licht schwand und Dunkelheit eintrat; Furcht, Zittern und Gänsehaut überkamen ihn, sodass er von dort wieder umkehren wollte. Auch zum dritten Mal ließ der Yakkha Sivaka, selbst unsichtbar, seine Stimme vernehmen: ‘‘Sataṃ hatthī sataṃ assā, sataṃ assatarīrathā; Sataṃ kaññāsahassāni, āmukkamaṇikuṇḍalā; Ekassa padavītihārassa, kalaṃ nāgghanti soḷasiṃ. „Hunderttausend Elefanten, hunderttausend Pferde, hunderttausend Maultierwagen, hunderttausend Jungfrauen, geschmückt mit juwelenbesetzten Ohrringen – all dies ist nicht den sechzehnten Teil eines einzigen Schrittes wert [den man auf den Buddha zugeht].“ ‘‘Abhikkama gahapati abhikkama gahapati,Abhikkantaṃ te seyyo no paṭikkanta’’nti. „Geh voran, Hausvater, geh voran! Voranzugehen ist besser für dich, nicht umzukehren!“ Tatiyampi kho anāthapiṇḍikassa gahapatissa andhakāro antaradhāyi, āloko pāturahosi, yaṃ ahosi bhayaṃ chambhitattaṃ lomahaṃso, so paṭippassambhi. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati yena sītavanaṃ tenupasaṅkami. Tena kho pana samayena bhagavā rattiyā paccūsasamayaṃ paccuṭṭhāya ajjhokāse caṅkamati. Addasā kho bhagavā anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna caṅkamā orohitvā paññatte āsane nisīdi. Nisajja kho bhagavā anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ [Pg.304] etadavoca – ‘‘ehi sudattā’’ti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati – nāmena maṃ bhagavā ālapatīti – haṭṭho udaggo yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato pādesu sirasā nipatitvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kacci, bhante, bhagavā sukhaṃ sayitthā’’ti? Auch zum dritten Mal schwand für den Hausvater Anāthapiṇḍika die Finsternis und Licht erschien; die Furcht, das Zittern und das Sträuben der Körperhaare, die er verspürt hatte, legten sich. Daraufhin begab sich der Hausvater Anāthapiṇḍika dorthin, wo sich der Sītavana-Hain befand. Zu jener Zeit war der Erhabene in der Morgendämmerung aufgestanden und schritt unter freiem Himmel auf und ab. Der Erhabene sah den Hausvater Anāthapiṇḍika schon von weitem herankommen. Als er ihn sah, verließ er den Gehweg und setzte sich auf den vorbereiteten Sitz. Nachdem er sich gesetzt hatte, sprach der Erhabene zum Hausvater Anāthapiṇḍika: „Komm, Sudatta!“ Da dachte der Hausvater Anāthapiṇḍika: „Der Erhabene ruft mich bei meinem Namen!“, und voller Freude und Zuversicht begab er sich zum Erhabenen, verneigte sich tief mit dem Haupt vor den Füßen des Erhabenen und fragte: „Herr, hat der Erhabene wohl geruht?“ ‘‘Sabbadā ve sukhaṃ seti, brāhmaṇo parinibbuto; Yo na limpati kāmesu, sītibhūto nirūpadhi. „Stets ruht er wohl, der Brahmane, der vollkommen Erloschene; wer nicht an den Sinnenlüsten haftet, wer kühl geworden ist und frei von allen Daseinsgrundlagen (Upadhi) lebt.“ ‘‘Sabbā āsattiyo chetvā, vineyya hadaye daraṃ; Upasanto sukhaṃ seti, santiṃ pappuyya cetasā’’ti. „Nachdem er alle Bindungen durchschnitten und die Qual im Herzen vertrieben hat, ruht der zur Ruhe Gekommene wohl, da er mit seinem Geist den Frieden erlangt hat.“ Atha kho bhagavā anāthapiṇḍikassa gahapatissa anupubbiṃ kathaṃ kathesi, seyyathidaṃ – dānakathaṃ sīlakathaṃ saggakathaṃ, kāmānaṃ ādīnavaṃ okāraṃ saṃkilesaṃ, nekkhamme ānisaṃsaṃ pakāsesi. Yadā bhagavā aññāsi anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ kallacittaṃ muducittaṃ vinīvaraṇacittaṃ udaggacittaṃ pasannacittaṃ, atha yā buddhānaṃ sāmukkaṃsikā dhammadesanā taṃ pakāsesi – dukkhaṃ, samudayaṃ, nirodhaṃ, maggaṃ. Seyyathāpi nāma suddhaṃ vatthaṃ apagatakāḷakaṃ sammadeva rajanaṃ paṭiggaṇheyya, evameva anāthapiṇḍikassa gahapatissa tasmiṃyeva āsane virajaṃ vītamalaṃ dhammacakkhuṃ udapādi – yaṃ kiñci samudayadhammaṃ, sabbaṃ taṃ nirodhadhammanti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati diṭṭhadhammo pattadhammo viditadhammo pariyogāḷhadhammo tiṇṇavicikiccho vigatakathaṃkatho vesārajjappatto aparappaccayo satthusāsane bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘abhikkantaṃ bhante, abhikkantaṃ bhante! Seyyathāpi, bhante, nikkujjitaṃ vā ukkujjeyya, paṭicchannaṃ vā vivareyya, mūḷhassa vā maggaṃ ācikkheyya, andhakāre vā telapajjotaṃ dhāreyya – cakkhumanto rūpāni dakkhantīti – evamevaṃ bhagavatā anekapariyāyena dhammo pakāsito. Esāhaṃ, bhante, bhagavantaṃ saraṇaṃ gacchāmi, dhammañca, bhikkhusaṅghañca. Upāsakaṃ maṃ bhagavā dhāretu ajjatagge pāṇupetaṃ saraṇaṃ gataṃ. Adhivāsetu ca me, bhante, bhagavā svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’ti. Adhivāsesi bhagavā tuṇhībhāvena. Daraufhin hielt der Erhabene für den Hausvater Anāthapiṇḍika eine schrittweise Unterweisung, nämlich: die Rede über das Geben, über die Tugend, über die himmlischen Welten; er erläuterte das Elend, die Unwürdigkeit und die Befleckung durch die Sinnenlüste sowie den Segen der Entsagung. Als der Erhabene erkannte, dass der Hausvater Anāthapiṇḍika einen bereiten, sanften, von Hemmnissen freien, gehobenen und vertrauensvollen Geist hatte, legte er jene den Buddhas eigene, herausragende Lehrverkündigung dar: das Leiden, die Entstehung, das Aufhören und den Pfad. So wie ein reines, fleckenloses Tuch die Färbung richtig aufnimmt, so entstand dem Hausvater Anāthapiṇḍika noch auf demselben Sitz das staubfreie, makellose Auge der Lehre: „Alles, was der Entstehung unterworfen ist, ist all das dem Aufhören unterworfen.“ Daraufhin sprach der Hausvater Anāthapiṇḍika, der die Lehre geschaut, die Lehre erreicht, die Lehre verstanden und die Lehre durchdrungen hatte, der den Zweifel überwunden hatte, frei von Unsicherheit war, zur Gewissheit gelangt und in der Lehre des Meisters von niemand anderem mehr abhängig war, zum Erhabenen: „Vortrefflich, Herr, vortrefflich, Herr! Gleichwie man Umgestürztes wieder aufrichtet, Verdecktes enthüllt, einem Verirrten den Weg zeigt oder in der Dunkelheit eine Öllampe entzündet, damit jene, die Augen haben, die Formen sehen können – ebenso hat der Erhabene die Lehre auf vielerlei Weise dargelegt. Ich nehme Zuflucht zum Erhabenen, zur Lehre und zur Gemeinschaft der Mönche. Möge der Erhabene mich von heute an für den Rest meines Lebens als einen gläubigen Anhänger betrachten, der Zuflucht genommen hat. Und möge der Erhabene morgen zusammen mit der Gemeinschaft der Mönche das Mahl von mir annehmen.“ Der Erhabene willigte durch Schweigen ein. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavato adhivāsanaṃ viditvā uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Assosi kho [Pg.305] rājagahako seṭṭhī – ‘‘anāthapiṇḍikena kira gahapatinā svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito’’ti. Nachdem der Hausvater Anāthapiṇḍika die Zustimmung des Erhabenen erkannt hatte, erhob er sich von seinem Sitz, verneigte sich ehrfurchtsvoll vor dem Erhabenen, umrundete ihn rechtsläufig und ging davon. Der Großkaufmann von Rājagaha hörte: „Der Hausvater Anāthapiṇḍika hat angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen.“ 306. Atha kho rājagahako seṭṭhī anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘tayā kira, gahapati, svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito. Tvañcāsi āgantuko. Demi te, gahapati, veyyāyikaṃ yena tvaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ kareyyāsī’’ti. ‘‘Alaṃ, gahapati atthi me veyyāyikaṃ yenāhaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ karissāmī’’ti. 306. Daraufhin sprach der Großkaufmann von Rājagaha zum Hausvater Anāthapiṇḍika: „Hausvater, du hast angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen. Du bist jedoch ein Gast hier. Ich werde dir die Mittel für die Unkosten geben, mit denen du den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen kannst.“ „Es ist nicht nötig, Hausvater; ich habe die Mittel, mit denen ich den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen werde.“ Assosi kho rājagahako negamo – ‘‘anāthapiṇḍikena kira gahapatinā svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito’’ti. Atha kho rājagahako negamo anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘tayā kira, gahapati, svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito. Tvañcāsi āgantuko. Demi te, gahapati, veyyāyikaṃ yena tvaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ kareyyāsī’’ti. ‘‘Alaṃ ayya; atthi me veyyāyikaṃ yenāhaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ karissāmī’’ti. Auch die Kaufmannschaft von Rājagaha hörte: „Der Hausvater Anāthapiṇḍika hat angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen.“ Da sprach ein Vertreter der Kaufmannschaft von Rājagaha zum Hausvater Anāthapiṇḍika: „Hausvater, du hast angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen. Du bist jedoch ein Gast hier. Ich werde dir die Mittel für die Unkosten geben, mit denen du den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen kannst.“ „Es ist nicht nötig, edler Herr; ich habe die Mittel, mit denen ich den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen werde.“ Assosi kho rājā māgadho seniyo bimbisāro – ‘‘anāthapiṇḍikena kira gahapatinā svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito’’ti. Atha kho rājā māgadho seniyo bimbisāro anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘tayā kira, gahapati, svātanāya buddhappamukho saṅgho nimantito. Tvañcāsi āgantuko. Demi te, gahapati, veyyāyikaṃ yena tvaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ kareyyāsī’’ti. ‘‘Alaṃ deva; atthi me veyyāyikaṃ yenāhaṃ buddhappamukhassa saṅghassa bhattaṃ karissāmī’’ti. Auch König Seniya Bimbisāra von Magadha hörte: „Der Hausvater Anāthapiṇḍika hat angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen.“ Da sprach König Seniya Bimbisāra von Magadha zum Hausvater Anāthapiṇḍika: „Hausvater, du hast angeblich für morgen den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft eingeladen. Du bist jedoch ein Gast hier. Ich werde dir die Mittel für die Unkosten geben, mit denen du den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen kannst.“ „Es ist nicht nötig, o Majestät; ich habe die Mittel, mit denen ich den Buddha an der Spitze der Mönchsgemeinschaft verköstigen werde.“ Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati tassā rattiyā accayena rājagahakassa seṭṭhissa nivesane paṇītaṃ khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyādāpetvā bhagavato kālaṃ ārocāpesi – ‘‘kālo, bhante, niṭṭhitaṃ bhatta’’nti. Atha kho bhagavā pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena rājagahakassa seṭṭhissa nivesanaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā paññatte āsane nisīdi saddhiṃ bhikkhusaṅghena. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati buddhappamukhaṃ bhikkhusaṅghaṃ paṇītena khādanīyena bhojanīyena sahatthā santappetvā sampavāretvā, bhagavantaṃ bhuttāviṃ onītapattapāṇiṃ, ekamantaṃ nisīdi[Pg.306]. Ekamantaṃ nisinno kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘adhivāsetu me, bhante, bhagavā sāvatthiyaṃ vassāvāsaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’ti. ‘‘Suññāgāre kho, gahapati, tathāgatā abhiramantī’’ti. ‘‘Aññātaṃ bhagavā, aññātaṃ sugatā’’ti. Atha kho bhagavā anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ dhammiyā kathāya sandassetvā samādapetvā samuttejetvā sampahaṃsetvā uṭṭhāyāsanā pakkāmi. Dann ließ der Hausvater Anāthapiṇḍika nach Ablauf jener Nacht im Haus des Großkaufmanns von Rājagaha vorzügliche feste und weiche Speisen zubereiten und ließ dem Erhabenen die Zeit mitteilen: „Es ist Zeit, Herr, das Mahl ist bereit.“ Da kleidete sich der Erhabene am Vormittag an, nahm Schale und Obergewand und begab sich zum Haus des Großkaufmanns von Rājagaha. Dort setzte er sich auf den bereiteten Platz zusammen mit der Mönchsgemeinschaft. Daraufhin bewirtete der Hausvater Anāthapiṇḍika die Mönchsgemeinschaft mit dem Buddha an der Spitze eigenhändig mit vorzüglichen festen und weichen Speisen bis zur Sättigung und Ablehnung weiterer Gaben. Als der Erhabene gegessen und die Hand von der Schale genommen hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Hausvater Anāthapiṇḍika zum Erhabenen: „Möge der Erhabene, Herr, zusammen mit der Mönchsgemeinschaft die Regenzeitresidenz in Sāvatthi bei mir annehmen.“ – „An einsamen Orten, Hausvater, finden die Vollendeten Gefallen.“ – „Verstanden, Erhabener; verstanden, Glückseliger!“ Dann belehrte der Erhabene den Hausvater Anāthapiṇḍika mit einer Lehrrede, begeisterte ihn, spornte ihn an und erfreute ihn; dann erhob er sich von seinem Platz und ging fort. 307. Tena kho pana samayena anāthapiṇḍiko gahapati bahumitto hoti bahusahāyo ādeyyavāco. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati rājagahe taṃ karaṇīyaṃ tīretvā yena sāvatthi tena pakkāmi. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati antarāmagge manusse āṇāpesi – ‘‘ārāme, ayyā, karotha, vihāre patiṭṭhāpetha, dānāni paṭṭhapetha. Buddho loke uppanno. So ca mayā bhagavā nimantito iminā maggena āgacchissatī’’ti. Atha kho te manussā anāthapiṇḍikena gahapatinā uyyojitā ārāme akaṃsu, vihāre patiṭṭhāpesuṃ, dānāni paṭṭhapesuṃ. 307. Zu jener Zeit hatte der Hausvater Anāthapiṇḍika viele Freunde und viele Gefährten; seine Worte fanden Gehör. Nachdem der Hausvater Anāthapiṇḍika jene Angelegenheit in Rājagaha beendet hatte, machte er sich auf den Weg nach Sāvatthi. Unterwegs wies der Hausvater Anāthapiṇḍika die Menschen an: „Ihr Herren, legt Parks an, errichtet Klöster, richtet Spendengaben her. Ein Buddha ist in der Welt erschienen. Ich habe diesen Erhabenen eingeladen; er wird auf diesem Weg kommen.“ Da legten jene Menschen, vom Hausvater Anāthapiṇḍika angespornt, Parks an, errichteten Klöster und richteten Spendengaben her. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati sāvatthiṃ gantvā samantā sāvatthiṃ anuvilokesi – ‘‘kattha nu kho bhagavā vihareyya? Yaṃ assa gāmato neva atidūre na accāsanne, gamanāgamanasampannaṃ, atthikānaṃ atthikānaṃ manussānaṃ abhikkamanīyaṃ, divā appākiṇṇaṃ, rattiṃ appasaddaṃ, appanigghosaṃ, vijanavātaṃ, manussarāhasseyyakaṃ, paṭisallānasāruppa’’nti. Als der Hausvater Anāthapiṇḍika in Sāvatthi angekommen war, hielt er rings um Sāvatthi Ausschau: „Wo könnte der Erhabene wohl verweilen? Es sollte ein Ort sein, der vom Dorf weder zu weit entfernt noch zu nahe ist, gut zugänglich, für alle Menschen, die ihn aufsuchen wollen, leicht erreichbar, am Tage nicht überlaufen, nachts ruhig, ohne großen Lärm, fern von Menschenmengen, verborgen vor den Blicken der Leute und geeignet zur Zurückgezogenheit.“ Addasā kho anāthapiṇḍiko gahapati jetassa kumārassa uyyānaṃ – gāmato neva atidūre na accāsanne, gamanāgamanasampannaṃ, atthikānaṃ atthikānaṃ manussānaṃ abhikkamanīyaṃ, divā appākiṇṇaṃ, rattiṃ appasaddaṃ, appanigghosaṃ, vijanavātaṃ, manussarāhasseyyakaṃ, paṭisallānasāruppaṃ. Disvāna yena jeto kumāro tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā jetaṃ kumāraṃ etadavoca – ‘‘dehi me, ayyaputta, uyyānaṃ ārāmaṃ kātu’’nti. ‘‘Adeyyo, gahapati, ārāmo api koṭisantharenā’’ti. ‘‘Gahito, ayyaputta, ārāmo’’ti. ‘‘Na, gahapati, gahito ārāmo’’ti. Gahito na gahitoti vohārike mahāmatte pucchiṃsu. Mahāmattā evamāhaṃsu [Pg.307] – ‘‘yato tayā, ayyaputta, aggho kato, gahito ārāmo’’ti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati sakaṭehi hiraññaṃ nibbāhāpetvā jetavanaṃ koṭisantharaṃ santharāpesi. Sakiṃ nīhaṭaṃ hiraññaṃ thokassa okāsassa koṭṭhakasāmantā nappahoti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati manusse āṇāpesi – ‘‘gacchatha, bhaṇe, hiraññaṃ āharatha; imaṃ okāsaṃ santharissāmā’’ti. Da sah der Hausvater Anāthapiṇḍika den Park des Prinzen Jeta – weder zu weit vom Dorf entfernt noch zu nahe, gut zugänglich, für Suchende leicht erreichbar, tagsüber nicht überlaufen, nachts ruhig, lärmarm, abgeschieden, verborgen vor den Blicken der Menschen und geeignet zur Zurückgezogenheit. Als er ihn sah, begab er sich zum Prinzen Jeta und sagte zu ihm: „Überlass mir, o Prinz, den Park, um ein Kloster daraus zu machen.“ – „Der Park ist nicht verkäuflich, Hausvater, selbst wenn man ihn mit Goldstücken auslegen würde.“ – „Der Park ist gekauft, o Prinz!“ – „Nein, Hausvater, der Park ist nicht gekauft.“ Über die Frage, ob er gekauft sei oder nicht, befragten sie die Gerichtsbeamten. Die Beamten sprachen so: „Da du, o Prinz, einen Preis genannt hast, ist der Park gekauft.“ Da ließ der Hausvater Anāthapiṇḍika mit Wagen Gold herbeischaffen und ließ den Jeta-Hain Goldstück an Goldstück auslegen. Das einmal herausgebrachte Gold reichte für ein kleines Stück in der Nähe des Torweges nicht aus. Da wies der Hausvater Anāthapiṇḍika die Leute an: „Geht, Leute, bringt mehr Gold; wir werden auch diese Stelle auslegen.“ Atha kho jetassa kumārassa etadahosi – ‘‘na kho idaṃ orakaṃ bhavissati, yathāyaṃ gahapati tāva bahuṃ hiraññaṃ pariccajatī’’ti. Anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ etadavoca – ‘‘alaṃ, gahapati; mā taṃ okāsaṃ santharāpesi. Dehi me etaṃ okāsaṃ. Mametaṃ dānaṃ bhavissatī’’ti. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati – ayaṃ kho jeto kumāro abhiññāto ñātamanusso; mahatthiko kho pana evarūpānaṃ ñātamanussānaṃ imasmiṃ dhammavinaye pasādoti – taṃ okāsaṃ jetassa kumārassa pādāsi. Atha kho jeto kumāro tasmiṃ okāse koṭṭhakaṃ māpesi. Da dachte der Prinz Jeta: „Dies kann keine geringfügige Angelegenheit sein, da dieser Hausvater so viel Gold hingibt.“ Er sagte zum Hausvater Anāthapiṇḍika: „Genug, Hausvater; lass jene Stelle nicht auslegen. Überlass mir jene Stelle. Dies soll meine Gabe sein.“ Da dachte der Hausvater Anāthapiṇḍika: „Dieser Prinz Jeta ist hoch angesehen und bekannt; wenn solch angesehene Leute Vertrauen in diese Lehre und Disziplin fassen, ist das von großem Nutzen.“ – so gab er jene Stelle dem Prinzen Jeta. Daraufhin ließ der Prinz Jeta an jener Stelle einen Torbau errichten. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati jetavane vihāre kārāpesi, pariveṇāni kārāpesi, koṭṭhake kārāpesi, upaṭṭhānasālāyo kārāpesi, aggisālāyo kārāpesi, kappiyakuṭiyo kārāpesi, vaccakuṭiyo kārāpesi, caṅkame kārāpesi, caṅkamanasālāyo kārāpesi, udapāne kārāpesi, udapānasālāyo kārāpesi, jantāghare kārāpesi, jantāgharasālāyo kārāpesi, pokkharaṇiyo kārāpesi, maṇḍape kārāpesi. Dann ließ der Hausvater Anāthapiṇḍika im Jeta-Hain Wohngebäude errichten, Umfriedungen, Torbauten, Versammlungshallen, Feuerhallen, Vorratshäuser, Toiletten, Wandelgänge, Hallen für die Wandelgänge, Brunnen, Brunnenhäuser, Wärmestuben, Hallen für die Wärmestuben, Lotusteiche und Pavillons. Navakammadānaṃ Die Gabe der Bauarbeiten 308. Atha kho bhagavā rājagahe yathābhirantaṃ viharitvā yena vesālī tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena vesālī tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā vesāliyaṃ viharati mahāvane kūṭāgārasālāyaṃ. Tena kho pana samayena manussā sakkaccaṃ navakammaṃ karonti. Yepi bhikkhū navakammaṃ adhiṭṭhenti tepi sakkaccaṃ upaṭṭhenti cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena[Pg.308]. Atha kho aññatarassa daliddassa tunnavāyassa etadahosi – ‘‘na kho idaṃ orakaṃ bhavissati, yathayime manussā sakkaccaṃ navakammaṃ karonti; yaṃnūnāhampi navakammaṃ kareyya’’nti. Atha kho so daliddo tunnavāyo sāmaṃ cikkhallaṃ madditvā iṭṭhakāyo cinitvā kuṭṭaṃ uṭṭhāpesi. Tena akusalakena citā vaṅkā bhitti paripati. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho so daliddo tunnavāyo sāmaṃ cikkhallaṃ madditvā iṭṭhakāyo cinitvā kuṭṭaṃ uṭṭhāpesi. Tena akusalakena citā vaṅkā bhitti paripati. Atha kho so daliddo tunnavāyo ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘ye imesaṃ samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ denti cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhāraṃ, te ime ovadanti anusāsanti, tesañca navakammaṃ adhiṭṭhenti. Ahaṃ panamhi daliddo. Na maṃ koci ovadati vā anusāsati vā navakammaṃ vā adhiṭṭhetī’’ti. Assosuṃ kho bhikkhū tassa daliddassa tunnavāyassa ujjhāyantassa khiyyantassa vipācentassa. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, navakammaṃ dātuṃ. Navakammiko, bhikkhave, bhikkhu ussukkaṃ āpajjissati – ‘kinti nu kho vihāro khippaṃ pariyosānaṃ gaccheyyā’ti; khaṇḍaṃ phullaṃ paṭisaṅkharissati. Evañca pana, bhikkhave, dātabbaṃ. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 308. Nachdem der Erhabene in Rājagaha so lange verweilt hatte, wie es ihm gefiel, begab er sich auf eine Wanderung nach Vesālī. Auf seiner Wanderung erreichte er schließlich Vesālī. Dort verweilte der Erhabene in Vesālī im Großen Wald in der Halle mit dem Giebelhaus. Zu jener Zeit verrichteten die Menschen gewissenhaft neue Bauarbeiten (navakamma). Auch jene Mönche, die die Bauarbeiten beaufsichtigten, wurden von ihnen ehrerbietig mit Roben, Almosenspeise, Unterkünften und Arzneien für Kranke versorgt. Da dachte ein gewisser armer Schneider: „Dies ist keine geringe Sache, wie diese Leute gewissenhaft Bauarbeiten verrichten. Wie wäre es, wenn auch ich Bauarbeiten ausführte?“ Dann knetete dieser arme Schneider selbst Lehm, schichtete Ziegel auf und errichtete eine Mauer. Da sie von diesem Unerfahrenen errichtet worden war, wurde die Mauer krumm und stürzte ein. Ein zweites Mal ... ein drittes Mal ... knetete dieser arme Schneider selbst Lehm, schichtete Ziegel auf und errichtete eine Mauer. Da sie von diesem Unerfahrenen errichtet worden war, wurde die Mauer krumm und stürzte ein. Daraufhin schimpfte, klagte und beschwerte sich dieser arme Schneider: „Diejenigen, die diesen Asketen, den Söhnen des Sakyers, Roben, Almosenspeise, Unterkünfte und Arzneien für Kranke geben, die werden von ihnen belehrt und unterwiesen, und deren Bauarbeiten beaufsichtigen sie. Ich aber bin arm. Mich belehrt oder unterweist niemand, noch beaufsichtigt jemand meine Bauarbeiten.“ Die Mönche hörten den armen Schneider schimpfen, klagen und sich beschweren. Dann berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube euch, Mönche, die Beaufsichtigung von Bauarbeiten (navakamma) zu vergeben. Ein Mönch als Bauaufseher (navakammiko), Mönche, wird sich darum bemühen: ‚Wie könnte die Unterkunft schnell vollendet werden?‘; er wird Zerbrochenes und Rissiges ausbessern. Und so, Mönche, soll sie vergeben werden: Zuerst soll ein Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt unterrichten:“ 309. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmassa gahapatino vihāraṃ itthannāmassa bhikkhuno navakammaṃ dadeyya. Esā ñatti. 309. „Möge der Sangha mich anhören, Ehrwürdige. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha die Bauarbeit an der Unterkunft des Hausvaters N.N. dem Mönch N.N. übertragen. Dies ist die Ankündigung. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmassa gahapatino vihāraṃ itthannāmassa bhikkhuno navakammaṃ deti. Yassāyasmato khamati itthannāmassa gahapatino vihāraṃ itthannāmassa bhikkhuno navakammassa dānaṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich anhören, Ehrwürdige. Der Sangha überträgt die Bauarbeit an der Unterkunft des Hausvaters N.N. dem Mönch N.N. Wem die Übertragung der Bauarbeit an der Unterkunft des Hausvaters N.N. an den Mönch N.N. zusagt, der möge schweigen. Wem sie nicht zusagt, der möge sprechen. ‘‘Dinno saṅghena itthannāmassa gahapatino vihāro itthannāmassa bhikkhuno navakammaṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Bauarbeit an der Unterkunft des Hausvaters N.N. ist vom Sangha dem Mönch N.N. übertragen worden. Der Sangha stimmt dem zu, daher schweigt er. So merke ich mir dies.“ Aggāsanādianujānanaṃ Die Erlaubnis bezüglich der Ehrenplätze und Ähnlichem 310. Atha [Pg.309] kho bhagavā vesāliyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena sāvatthi tena cārikaṃ pakkāmi. Tena kho pana samayena chabbaggiyānaṃ bhikkhūnaṃ antevāsikā bhikkhū buddhappamukhassa saṅghassa purato purato gantvā vihāre pariggaṇhanti, seyyāyo pariggaṇhanti – idaṃ amhākaṃ upajjhāyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ bhavissatī’’ti. 310. Nachdem der Erhabene in Vesālī so lange verweilt hatte, wie es ihm gefiel, begab er sich auf eine Wanderung nach Sāvatthī. Zu jener Zeit eilten die Schüler der sechsköpfigen Mönchsgruppe dem Sangha mit dem Buddha an der Spitze voraus und nahmen die Unterkünfte und Betten in Beschlag: „Dies soll für unsere Präzeptoren sein, dies für unsere Lehrer, dies für uns.“ Atha kho āyasmā sāriputto buddhappamukhassa saṅghassa piṭṭhito piṭṭhito gantvā vihāresu pariggahitesu, seyyāsu pariggahitāsu, seyyaṃ alabhamāno aññatarasmiṃ rukkhamūle nisīdi. Atha kho bhagavā rattiyā paccūsasamayaṃ paccuṭṭhāya ukkāsi. Āyasmāpi sāriputto ukkāsi. ‘‘Ko etthā’’ti? ‘‘Ahaṃ, bhagavā, sāriputto’’ti. ‘‘Kissa tvaṃ, sāriputtaṃ, idha nisinno’’ti? Atha kho āyasmā sāriputto bhagavato etamatthaṃ ārocesi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyānaṃ bhikkhūnaṃ antevāsikā bhikkhū buddhappamukhassa saṅghassa purato purato gantvā vihāre pariggaṇhanti, seyyāyo pariggaṇhanti – idaṃ amhākaṃ upajjhāyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ bhavissatī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā buddhappamukhassa saṅghassa purato purato gantvā vihāre pariggahessanti, seyyāyo pariggahessanti – idaṃ amhākaṃ upajjhāyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ bhavissatīti! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘ko, bhikkhave, arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti? Dann kam der ehrwürdige Sāriputta hinter dem Sangha mit dem Buddha an der Spitze nach. Da die Unterkünfte und Betten bereits besetzt waren und er keinen Schlafplatz fand, setzte er sich am Fuße eines Baumes nieder. Als der Erhabene in der Morgendämmerung aufstand, räusperte er sich. Auch der ehrwürdige Sāriputta räusperte sich. „Wer ist dort?“, fragte er. „Ich bin es, Herr, Sāriputta“, antwortete er. „Warum sitzt du hier, Sāriputta?“ Da berichtete der ehrwürdige Sāriputta dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang die Mönchsgemeinde versammeln und fragte die Mönche: „Ist es wahr, Mönche, dass die Schüler der sechsköpfigen Mönchsgruppe dem Sangha mit dem Buddha an der Spitze vorauseilen und Unterkünfte sowie Betten in Beschlag nehmen mit den Worten: ‚Dies soll für unsere Präzeptoren sein, dies für unsere Lehrer, dies für uns‘?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ Der Buddha, der Erhabene, tadelte sie: „... Wie können diese törichten Menschen, Mönche, dem Sangha mit dem Buddha an der Spitze vorauseilen und Unterkünfte sowie Betten in Beschlag nehmen ...! Dies dient, Mönche, nicht dazu, jene zu bekehren, die noch kein Vertrauen haben ...“ Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und fragte die Mönche: „Wer, Mönche, verdient den Ehrenplatz, das erste Wasser und die erste Speise?“ Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, khattiyakulā pabbajito so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, brāhmaṇakulā pabbajito so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, gahapatikulā pabbajito so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce [Pg.310] bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, suttantiko so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, vinayadharo so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, dhammakathiko so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, paṭhamassa jhānassa lābhī so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, dutiyassa jhānassa lābhī so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, tatiyassa jhānassa lābhī so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, catutthassa jhānassa lābhī so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, sotāpanno so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, sakadāgāmī…pe… yo, bhagavā, anāgāmī…pe… yo, bhagavā, arahā so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, tevijjo so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Ekacce bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘yo, bhagavā, chaḷabhiñño so arahati aggāsanaṃ aggodakaṃ aggapiṇḍa’’nti. Einige Mönche sprachen wie folgt: „Ehrwürdiger Herr, wer aus einer Kriegerkaste (Khattiya) in die Hauslosigkeit gezogen ist, der verdient den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise.“ Einige Mönche sprachen wie folgt: „Ehrwürdiger Herr, wer aus einer Brahmanenkaste in die Hauslosigkeit gezogen ist, der verdient den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise.“ Einige Mönche sprachen wie folgt: „Ehrwürdiger Herr, wer aus einer Hausvaterfamilie in die Hauslosigkeit gezogen ist, der verdient den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise.“ Einige Mönche sprachen wie folgt: „Ehrwürdiger Herr, wer ein Kenner der Suttas (Suttantiko) ist...“, „...wer ein Kenner der Ordensdisziplin (Vinayadharo) ist...“, „...wer ein Lehrredner (Dhammakathiko) ist...“, „...wer den ersten Jhana erlangt hat...“, „...wer den zweiten Jhana erlangt hat...“, „...wer den dritten Jhana erlangt hat...“, „...wer den vierten Jhana erlangt hat...“, „...wer ein Stromeingetretener (Sotāpanno) ist...“, „...wer ein Einmalwiederkehrer (Sakadāgāmī) ist... [pau] ...wer ein Nichtwiederkehrer (Anāgāmī) ist... [pau] ...wer ein Arahant ist, der verdient den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise.“ Einige Mönche sprachen wie folgt: „Ehrwürdiger Herr, wer das dreifache Wissen (Tevijjo) besitzt...“, „...wer die sechs übernatürlichen Wissenskräfte (Chaḷabhiñño) besitzt, der verdient den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise.“ 311. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘bhūtapubbaṃ, bhikkhave, himavantapadese mahānigrodho ahosi. Taṃ tayo sahāyā upanissāya vihariṃsu – tittiro ca, makkaṭo ca, hatthināgo ca. Te aññamaññaṃ agāravā appatissā asabhāgavuttikā viharanti. Atha kho, bhikkhave, tesaṃ sahāyānaṃ etadahosi – ‘aho nūna mayaṃ jāneyyāma yaṃ amhākaṃ jātiyā mahantataraṃ taṃ mayaṃ sakkareyyāma garuṃ kareyyāma māneyyāma pūjeyyāma, tassa ca mayaṃ ovāde tiṭṭheyyāmā’ti. 311. Da wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Einstmals, ihr Mönche, gab es im Gebiet des Himalaya einen großen Banyan-Baum. In seiner Nähe lebten drei Gefährten: ein Rebhuhn, ein Affe und ein Elefant. Sie lebten ohne gegenseitige Achtung, ohne Ehrerbietung und ohne Gemeinschaftssinn miteinander. Da, ihr Mönche, kam jenen Gefährten folgender Gedanke: ‚Wie wäre es wohl, wenn wir herausfänden, wer von uns der Älteste ist? Diesem wollen wir Ehre erweisen, ihn respektieren, ihn wertschätzen, ihn verehren und seinem Rat folgen.‘“ ‘‘Atha kho, bhikkhave, tittiro ca makkaṭo ca hatthināgaṃ pucchiṃsu – ‘tvaṃ, samma, kiṃ porāṇaṃ sarasī’ti? ‘Yadāhaṃ, sammā, poto homi, imaṃ nigrodhaṃ antarā [Pg.311] satthīnaṃ karitvā atikkamāmi, aggaṅkurakaṃ me udaraṃ chupati. Imāhaṃ, sammā, porāṇaṃ sarāmī’ti. „Daraufhin, ihr Mönche, fragten das Rebhuhn und der Affe den Elefanten: ‚Freund, an welches früheste Ereignis erinnerst du dich?‘ — ‚Freunde, als ich noch ein Jungtier war, schritt ich über diesen Banyan-Baum hinweg, indem ich ihn zwischen meine Beine nahm; seine oberste Spitze berührte dabei meinen Bauch. An dieses früheste Ereignis, Freunde, erinnere ich mich.‘“ ‘‘Atha kho, bhikkhave, tittiro ca hatthināgo ca makkaṭaṃ pucchiṃsu – ‘tvaṃ, samma, kiṃ porāṇaṃ sarasī’ti? ‘Yadāhaṃ, sammā, chāpo homi, chamāyaṃ nisīditvā imassa nigrodhassa aggaṅkurakaṃ khādāmi. Imāhaṃ, sammā, porāṇaṃ sarāmī’ti. „Daraufhin, ihr Mönche, fragten das Rebhuhn und der Elefant den Affen: ‚Freund, an welches früheste Ereignis erinnerst du dich?‘ — ‚Freunde, als ich noch ein Junges war, saß ich auf dem Boden und fraß die oberste Spitze dieses Banyan-Baumes. An dieses früheste Ereignis, Freunde, erinnere ich mich.‘“ ‘‘Atha kho, bhikkhave, makkaṭo ca hatthināgo ca tittiraṃ pucchiṃsu – ‘tvaṃ, samma, kiṃ porāṇaṃ sarasī’ti? ‘Amukasmiṃ, sammā, okāse mahānigrodho ahosi. Tato ahaṃ phalaṃ bhakkhitvā imasmiṃ okāse vaccaṃ akāsiṃ; tassāyaṃ nigrodho jāto. Tadāhaṃ, sammā, jātiyā mahantataro’ti. „Daraufhin, ihr Mönche, fragten der Affe und der Elefant das Rebhuhn: ‚Freund, an welches früheste Ereignis erinnerst du dich?‘ — ‚Freunde, an jenem fernen Ort stand einst ein großer Banyan-Baum. Nachdem ich dessen Frucht gefressen hatte, hinterließ ich an dieser Stelle hier meinen Kot; daraus ist dieser Banyan-Baum entstanden. Somit, Freunde, bin ich der Geburt nach der Älteste.‘“ ‘‘Atha kho, bhikkhave, makkaṭo ca hatthināgo ca tittiraṃ etadavocuṃ – ‘tvaṃ, samma, amhākaṃ jātiyā mahantataro. Taṃ mayaṃ sakkarissāma garuṃ karissāma mānessāma pūjessāma, tuyhañca mayaṃ ovāde patiṭṭhissāmā’ti. Atha kho, bhikkhave, tittiro makkaṭañca hatthināgañca pañcasu sīlesu samādapesi, attanā ca pañcasu sīlesu samādāya vattati. Te aññamaññaṃ sagāravā sappatissā sabhāgavuttikā viharitvā kāyassa bhedā paraṃ maraṇā sugatiṃ saggaṃ lokaṃ upapajjiṃsu. Evaṃ kho taṃ, bhikkhave, tittiriyaṃ nāma brahmacariyaṃ ahosi. „Daraufhin, ihr Mönche, sagten der Affe und der Elefant zum Rebhuhn: ‚Freund, du bist der Älteste unter uns. Dir werden wir Ehre erweisen, dich respektieren, dich wertschätzen, dich verehren und deinem Rat werden wir folgen.‘ Da nun, ihr Mönche, veranlasste das Rebhuhn den Affen und den Elefanten zur Einhaltung der fünf Tugendregeln und lebte auch selbst nach den fünf Tugendregeln. Sie lebten fortan in gegenseitiger Achtung, voller Ehrerbietung und im Gemeinschaftssinn, und nach dem Zerfall des Körpers, nach dem Tod, gelangten sie in eine glückliche Bestimmung, in eine himmlische Welt. So, ihr Mönche, verhielt es sich mit jenem heiligen Wandel, der als das ‚Wandel des Rebhuhns‘ bekannt ist.“ ‘‘Ye vuḍḍhamapacāyanti, narā dhammassa kovidā; Diṭṭhe dhamme ca pāsaṃsā, samparāye ca suggatī’’ti. „Jene Menschen, die die Älteren ehren, sind in der Lehre erfahren; in diesem Leben sind sie lobenswert und im künftigen Leben haben sie eine glückliche Bestimmung.“ ‘‘Te hi nāma, bhikkhave, tiracchānagatā pāṇā aññamaññaṃ sagāravā sappatissā sabhāgavuttikā viharissanti. Idha kho taṃ, bhikkhave, sobhetha yaṃ tumhe evaṃ svākkhāte dhammavinaye pabbajitā samānā aññamaññaṃ agāravā appatissā asabhāgavuttikā vihareyyātha? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ, paccuṭṭhānaṃ, añjalikammaṃ, sāmīcikammaṃ, aggāsanaṃ, aggodakaṃ, aggapiṇḍaṃ. Na ca, bhikkhave, saṅghikaṃ yathāvuḍḍhaṃ paṭibāhitabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. „Wenn nun sogar Tiere, ihr Mönche, in gegenseitiger Achtung, Ehrerbietung und im Gemeinschaftssinn leben werden, wie sollte es da, ihr Mönche, hier in dieser wohlverkündeten Lehre und Disziplin (Dhamma-Vinaya) geziemen, wenn ihr, die ihr in die Hauslosigkeit gezogen seid, ohne gegenseitige Achtung, ohne Ehrerbietung und ohne Gemeinschaftssinn lebt? Das, ihr Mönche, dient weder dazu, Nicht-Gläubige zu bekehren... [pau] ...Nachdem er sie getadelt... [pau] ...und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: ‚Ich gestatte euch, ihr Mönche, das Bezeigen von Ehrfurcht, das Aufstehen vom Sitz, das ehrerbietige Zusammenlegen der Hände, den respektvollen Gruß sowie den Ehrenplatz, das Ehrenwasser und die Ehrenspeise gemäß dem Alter (der Ordenszugehörigkeit). Und es darf, ihr Mönche, ein Gemeinschaftsgut (Sanghika) nicht entgegen der Rangfolge des Alters vorenthalten werden. Wer es vorenthält, begeht ein Vergehen des schlechten Benehmens (Dukkaṭa).‘“ Avandiyādipuggalā Personen, denen man keine Verehrung erweist, etc., erweist. 312. ‘‘Dasayime[Pg.312], bhikkhave, avandiyā – pure upasampannena pacchā upasampanno avandiyo, anupasampanno avandiyo, nānāsaṃvāsako vuḍḍhataro adhammavādī avandiyo, mātugāmo avandiyo, paṇḍako avandiyo, pārivāsiko avandiyo, mūlāyapaṭikassanāraho avandiyo, mānattāraho avandiyo, mānattacāriko avandiyo, abbhānāraho avandiyo. Ime kho, bhikkhave, dasa avandiyā. 312. „Mönche, diese zehn sind nicht zu verehren: Ein früher Ordinierter darf einen später Ordinierten nicht verehren; ein Nicht-Ordinierter ist nicht zu verehren; ein einer anderen Gemeinschaft angehörender Älterer, der die falsche Lehre vertritt, ist nicht zu verehren; eine Frau ist nicht zu verehren; ein Eunuch ist nicht zu verehren; ein Mönch, der eine Bewährungsfrist ableistet, ist nicht zu verehren; ein Mönch, der an den Anfang der Bewährung zurückversetzt werden muss, ist nicht zu verehren; ein Mönch, der die Buße verdient, ist nicht zu verehren; ein Mönch, der die Buße gerade vollzieht, ist nicht zu verehren; ein Mönch, der der Rehabilitation bedarf, ist nicht zu verehren. Dies, Mönche, sind die zehn Personen, die nicht zu verehren sind.“ ‘‘Tayome, bhikkhave, vandiyā – pacchā upasampannena pure upasampanno vandiyo, nānāsaṃvāsako vuḍḍhataro dhammavādī vandiyo, sadevake bhikkhave loke samārake sabrahmake sassamaṇabrāhmaṇiyā pajāya sadevamanussāya tathāgato arahaṃ sammāsambuddho vandiyo. Ime kho, bhikkhave, tayo vandiyā’’ti. „Mönche, diese drei sind zu verehren: Ein später Ordinierter soll einen früher Ordinierten verehren; ein einer anderen Gemeinschaft angehörender Älterer, der die wahre Lehre vertritt, ist zu verehren; und, Mönche, in dieser Welt mit ihren Göttern, Maras und Brahmas, unter dieser Generation von Asketen und Brahmanen, von Göttern und Menschen, ist der Tathāgata, der Ehrwürdige, der vollkommen Erwachte zu verehren. Dies, Mönche, sind die drei, die zu verehren sind.“ Āsanappaṭibāhanapaṭikkhepaṃ Die Ablehnung der Verweigerung von Sitzplätzen 313. Tena kho pana samayena manussā saṅghaṃ uddissa maṇḍape paṭiyādenti, santhare paṭiyādenti, okāse paṭiyādenti. Chabbaggiyānaṃ bhikkhūnaṃ antevāsikā bhikkhū – ‘saṅghikaññeva bhagavatā yathāvuḍḍhaṃ anuññātaṃ, no uddissakata’nti buddhappamukhassa saṅghassa purato purato gantvā maṇḍapepi pariggaṇhanti, santharepi pariggaṇhanti, okāsepi pariggaṇhanti – idaṃ amhākaṃ upajjhāyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ bhavissatīti. Atha kho āyasmā sāriputto buddhappamukhassa saṅghassa piṭṭhito piṭṭhito gantvā maṇḍapesu pariggahitesu, santharesu pariggahitesu, okāsesu pariggahitesu, okāsaṃ alabhamāno aññatarasmiṃ rukkhamūle nisīdi. Atha kho bhagavā rattiyā paccūsasamayaṃ paccuṭṭhāya ukkāsi. Āyasmāpi sāriputto ukkāsi. ‘‘Ko etthā’’ti? ‘‘Ahaṃ, bhagavā, sāriputto’’ti. ‘‘Kissa tvaṃ, sāriputta, idha nisinno’’ti? Atha kho āyasmā sāriputto bhagavato etamatthaṃ ārocesi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyānaṃ bhikkhūnaṃ antevāsikā bhikkhū – ‘saṅghikaññeva bhagavatā yathāvuḍḍhaṃ anuññātaṃ, no uddissakata’nti buddhappamukhassa saṅghassa purato purato gantvā [Pg.313] maṇḍape pariggaṇhanti, santhare pariggaṇhanti, okāse pariggaṇhanti – idaṃ amhākaṃ upajjhāyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ ācariyānaṃ bhavissati, idaṃ amhākaṃ bhavissatī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, uddissakatampi yathāvuḍḍhaṃ paṭibāhetabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 313. Zu jener Zeit bereiteten die Menschen für den Saṅgha Pavillons vor, bereiteten Matten vor und bereiteten Plätze vor. Die Schüler der Chabbaggiya-Mönche sagten: ‚Der Erhabene hat nur das Gemeinschaftseigentum nach der Seniorität erlaubt, nicht aber das speziell Gewidmete‘. Sie gingen dem Saṅgha mit dem Buddha an der Spitze voraus und nahmen Pavillons, Matten und Plätze für sich ein, indem sie sagten: ‚Dies soll für unsere Lehrer sein, dies für unsere Unterweiser, dies für uns selbst.‘ Da ging der ehrwürdige Sāriputta hinter dem Saṅgha mit dem Buddha an der Spitze her. Da alle Pavillons, Matten und Plätze besetzt waren und er keinen Platz fand, setzte er sich unter einen bestimmten Baum. Gegen Ende der Nacht stand der Erhabene auf und räusperte sich. Auch der ehrwürdige Sāriputta räusperte sich. ‚Wer ist da?‘ – ‚Ich bin es, Erhabener, Sāriputta.‘ – ‚Warum sitzt du hier, Sāriputta?‘ Da berichtete der ehrwürdige Sāriputta dem Erhabenen diesen Vorfall. Daraufhin ließ der Erhabene aus diesem Anlass und Grund die Mönchsgemeinschaft versammeln und fragte die Mönche: ‚Ist es wahr, Mönche, dass die Schüler der Chabbaggiya-Mönche ... (wie oben beschrieben) ... die Plätze besetzten?‘ – ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ ... Er tadelte sie ... hielt eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: ‚Mönche, auch das speziell Gewidmete darf nicht entgegen der Seniorität verweigert werden. Wer es dennoch verweigert, begeht ein Vergehen des Fehltritts (Dukkaṭa).‘ Gihivikataanujānanaṃ Die Erlaubnis für von Laien hergerichtete Gegenstände 314. Tena kho pana samayena manussā bhattagge antaraghare uccāsayanamahāsayanāni paññapenti, seyyathidaṃ – āsandiṃ, pallaṅkaṃ, gonakaṃ, cittakaṃ, paṭikaṃ, paṭalikaṃ, tūlikaṃ, vikatikaṃ, uddalomiṃ, ekantalomiṃ, kaṭṭissaṃ, koseyyaṃ, kuttakaṃ, hatthattharaṃ, assattharaṃ, rathattharaṃ, ajinapaveṇiṃ, kadalimigapavarapaccattharaṇaṃ, sauttaracchadaṃ, ubhatolohitakūpadhānaṃ. Bhikkhū kukkuccāyantā nābhinisīdanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā tīṇi – āsandiṃ, pallaṅkaṃ, tūlikaṃ – gihivikataṃ abhinisīdituṃ, natveva abhinipajjitu’’nti. 314. Zu jener Zeit stellten die Menschen in den Speiseräumen in den Häusern hohe und prächtige Sitzgelegenheiten auf, nämlich: überlange Bänke, Thronsessel, langhaarige Wolldecken, bunt bestickte Decken, weiße Wolldecken, mit Blumen verzierte Decken, mit Watte gefüllte Decken, mit Tierfiguren verzierte Decken, beidseitig behaarte Decken, einseitig behaarte Decken, golddurchwirkte Decken, seidene Decken, große Teppiche, Decken für Elefanten, Pferde oder Wagen, Decken aus Antilopenfell, kostbare Kadalī-Hirschfell-Decken, Decken mit rotem Baldachin und rote Kissen an beiden Enden. Die Mönche zögerten aus Gewissensbissen und setzten sich nicht darauf. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, ich erlaube – außer diesen dreien: der langen Bank, dem Thronsessel und der mit Watte gefüllten Decke – sich auf das von Laien Hergerichtete zu setzen, jedoch nicht, sich darauf hinzulegen.‘ Tena kho pana samayena manussā bhattagge antaraghare tūlonaddhaṃ mañcampi pīṭhampi paññapenti. Bhikkhū kukkuccāyantā nābhinisīdanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gihivikataṃ abhinisīdituṃ, natveva abhinipajjitu’’nti. Zu jener Zeit stellten die Menschen in den Speiseräumen in den Häusern auch Betten und Stühle auf, die mit Watte gepolstert waren. Die Mönche zögerten aus Gewissensbissen und setzten sich nicht darauf. Sie berichteten dies dem Erhabenen. ‚Mönche, ich erlaube, sich auf das von Laien Hergerichtete zu setzen, jedoch nicht, sich darauf hinzulegen.‘ Jetavanavihārānumodanā Die Dankesworte im Jetavana-Kloster 315. Atha kho bhagavā anupubbena cārikaṃ caramāno yena sāvatthi tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘adhivāsetu me, bhante, bhagavā svātanāya bhattaṃ saddhiṃ bhikkhusaṅghenā’’ti. Adhivāsesi bhagavā tuṇhībhāvena. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavato adhivāsanaṃ viditvā uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ [Pg.314] abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati tassā rattiyā accayena paṇītaṃ khādanīyaṃ bhojanīyaṃ paṭiyādāpetvā bhagavato kālaṃ ārocāpesi – ‘‘kālo, bhante, niṭṭhitaṃ bhatta’’nti. Atha kho bhagavā pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya yena anāthapiṇḍikassa gahapatissa nivesanaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā paññatte āsane nisīdi saddhiṃ bhikkhusaṅghena. Atha kho anāthapiṇḍiko gahapati buddhappamukhaṃ bhikkhusaṅghaṃ paṇītena khādanīyena bhojanīyena sahatthā santappetvā sampavāretvā, bhagavantaṃ bhuttāviṃ onītapattapāṇiṃ, ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kathāhaṃ, bhante, jetavane paṭipajjāmī’’ti? ‘‘Tena hi tvaṃ, gahapati, jetavanaṃ āgatānāgatassa cātuddisassa saṅghassa patiṭṭhapehī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho anāthapiṇḍiko gahapati bhagavato paṭissutvā jetavanaṃ āgatānāgatassa cātuddisassa saṅghassa patiṭṭhāpesi. 315. Da begab sich der Erhabene nach und nach auf Wanderschaft und erreichte Sāvatthģ. Dort weilte der Erhabene in Sāvatthģ im Jetavana, dem Kloster des Anāthapiᅇᄷika. Da begab sich der Hausvater Anāthapiᅇᄷika dorthin, wo der Erhabene war, verneigte sich nach der Ankunft vor dem Erhabenen und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Hausvater Anāthapiᅇᄷika zum Erhabenen: ‘M ge der Erhabene, Herr, f r morgen das Mahl von mir annehmen, zusammen mit der M nchsgemeinde.’ Der Erhabene nahm durch Schweigen an. Da erkannte der Hausvater Anāthapiᅇᄷika die Zustimmung des Erhabenen, erhob sich von seinem Platz, verneigte sich vor dem Erhabenen, umschritt ihn ehrfurchtsvoll rechtsherum und ging fort. Dann, nach Ablauf jener Nacht, lie der Hausvater Anāthapiᅇᄷika vorz gliche feste und weiche Speisen zubereiten und lie dem Erhabenen die Zeit verk nden: ‘Es ist Zeit, Herr, das Mahl ist bereit.’ Da legte der Erhabene am Vormittag sein Untergewand an, nahm Schale und Obergewand und begab sich zum Haus des Hausvaters Anāthapiᅇᄷika; nach der Ankunft setzte er sich auf den vorbereiteten Platz zusammen mit der M nchsgemeinde. Dann bewirtete der Hausvater Anāthapiᅇᄷika die M nchsgemeinde mit dem Buddha an der Spitze eigenh ndig mit vorz glichen festen und weichen Speisen bis zur S ttigung und lie sie ablehnen. Als der Hausvater Anāthapiᅇᄷika sah, dass der Erhabene zu Ende gespeist und die Hand von der Schale genommen hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Hausvater Anāthapiᅇᄷika zum Erhabenen: ‘Wie, Herr, soll ich in Bezug auf das Jetavana-Kloster verfahren?’ ‘Nun denn, Hausvater, widme das Jetavana-Kloster der Gemeinschaft der vier Himmelsrichtungen, der gegenw rtigen und der k nftigen.’ ‘Ja, Herr’, antwortete der Hausvater Anāthapiᅇᄷika dem Erhabenen und widmete das Jetavana-Kloster der Gemeinschaft der vier Himmelsrichtungen, der gegenw rtigen und der k nftigen. Atha kho bhagavā anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ imāhi gāthāhi anumodi – Daraufhin dankte der Erhabene dem Hausvater Anāthapiᅇᄷika mit diesen Versen: ‘‘Sītaṃ uṇhaṃ paṭihanti, tato vāḷamigāni ca; Sarīsape ca makase, sisire cāpi vuṭṭhiyo. ‘(Ein Kloster) h lt K lte und Hitze ab, ebenso wilde Tiere, Schlangen und M cken, sowie die Winde und Regenf lle in der kalten Jahreszeit. ‘‘Tato vātātapo ghoro, sañjāto paṭihaññati; Leṇatthañca sukhatthañca, jhāyituñca vipassituṃ. Ebenso wird die schreckliche Wind- und Sonnenhitze, sobald sie entsteht, abgehalten. Es dient als Zufluchtsort, zum Wohlbefinden, zur Meditation und zur Einsicht. ‘‘Vihāradānaṃ saṅghassa, aggaṃ buddhena vaṇṇitaṃ; Tasmā hi paṇḍito poso, sampassaṃ atthamattano. Die Gabe eines Klosters an die Gemeinschaft wird vom Buddha als das H chste gepriesen. Deshalb sollte ein weiser Mann, der sein eigenes Wohl im Blick hat, ‘‘Vihāre kāraye ramme, vāsayettha bahussute; Tesaṃ annañca pānañca, vatthasenāsanāni ca; Dadeyya ujubhūtesu, vippasannena cetasā. angenehme Kl ster errichten lassen und dort Gelehrte wohnen lassen. Er sollte ihnen Speise und Trank, Kleidung und Lagerst tten geben – jenen Aufrichtigen mit lauterem Herzen. ‘‘Te tassa dhammaṃ desenti, sabbadukkhāpanūdanaṃ; Yaṃ so dhammaṃ idhaññāya, parinibbāti anāsavo’’ti. Diese lehren ihm das Dhamma, das alles Leiden vertreibt. Wenn er dieses Dhamma hier erkennt, verl scht er (erlangt Parinibbāna), frei von den Trieben.’ Atha kho bhagavā anāthapiṇḍikaṃ gahapatiṃ imāhi gāthāhi anumoditvā uṭṭhāyāsanā pakkāmi. Nachdem der Erhabene dem Hausvater Anāthapiᅇᄷika mit diesen Versen gedankt hatte, erhob er sich von seinem Platz und ging fort. Āsanappaṭibāhanādi Verweigerung eines Sitzplatzes und Weiteres 316. Tena [Pg.315] kho pana samayena aññatarassa ājīvakasāvakassa mahāmattassa saṅghabhattaṃ hoti. Āyasmā upanando sakyaputto pacchā āgantvā vippakatabhojanaṃ ānantarikaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpesi. Bhattaggaṃ kolāhalaṃ ahosi. Atha kho so mahāmatto ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā pacchā āgantvā vippakatabhojanaṃ ānantarikaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpessanti! Bhattaggaṃ kolāhalaṃ ahosi. Nanu nāma labbhā aññatrāpi nisinnena yāvadatthaṃ bhuñjitu’’nti? Assosuṃ kho bhikkhū tassa mahāmattassa ujjhāyantassa khiyyantassa vipācentassa. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āyasmā upanando sakyaputto pacchā āgantvā vippakatabhojanaṃ ānantarikaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpessati! Bhattaggaṃ kolāhalaṃ ahosī’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Saccaṃ kira tvaṃ, upananda, pacchā āgantvā vippakatabhojanaṃ ānantarikaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpesi, bhattaggaṃ kolāhalaṃ ahosī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma tvaṃ, moghapurisa, pacchā āgantvā vippakatabhojanaṃ ānantarikaṃ bhikkhuṃ vuṭṭhāpessasi? Bhattaggaṃ kolāhalaṃ ahosi. Netaṃ, moghapurisa, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, vippakatabhojano bhikkhu vuṭṭhāpetabbo. Yo vuṭṭhāpeyya, āpatti dukkaṭassa. Sace vuṭṭhāpeti, pavārito ca hoti, ‘gaccha udakaṃ āharā’ti vattabbo. Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, sādhukaṃ sitthāni gilitvā vuḍḍhatarassa bhikkhuno āsanaṃ dātabbaṃ. Na tvevāhaṃ, bhikkhave, kenaci pariyāyena vuḍḍhatarassa bhikkhuno āsanaṃ paṭibāhitabbanti vadāmi. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassāti’’. 316. Zu jener Zeit gab ein gewisser Minister, ein Anh nger der Ājģvakas, ein Mahl f r die Gemeinschaft. Der ehrw rdige Upananda, der Sakyer, kam zu sp t und lie einen unmittelbar daneben sitzenden M nch aufstehen, der sein Mahl noch nicht beendet hatte. Im Speisesaal entstand L rm. Da beschwerte sich jener Minister, war ver rgert und verbreitete Unmut: ‘Wie k nnen diese Asketen, die Sakyer-S hne, zu sp t kommen und einen M nch aufstehen lassen, der sein Mahl noch nicht beendet hat? Im Speisesaal ist L rm entstanden. Kann man denn nicht auch an einem anderen Platz sitzend so viel essen, wie man m chte?’ Die M nche h rten, wie jener Minister sich beschwerte, ver rgert war und Unmut verbreitete. Jene M nche, die bescheiden waren... [usw.]... beschwerten sich, waren ver rgert und verbreiteten Unmut: ‘Wie kann der ehrw rdige Upananda, der Sakyer, zu sp t kommen und einen M nch aufstehen lassen, der sein Mahl noch nicht beendet hat? Im Speisesaal ist L rm entstanden!’ Daraufhin berichteten jene M nche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘Stimmt es wirklich, Upananda, dass du zu sp t gekommen bist und einen M nch hast aufstehen lassen, der sein Mahl noch nicht beendet hatte, sodass im Speisesaal L rm entstand?’ ‘Es stimmt, Erhabener.’ Der Buddha, der Erhabene, tadelte ihn... ‘Wie konntest du nur, du t richter Mensch, zu sp t kommen und einen M nch aufstehen lassen, der sein Mahl noch nicht beendet hatte? Im Speisesaal entstand L rm. Das dient, du t richter Mensch, nicht dazu, Vertrauen bei jenen zu wecken, die noch kein Vertrauen haben...’ Nachdem er ihn getadelt hatte... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die M nche: ‘M nche, ein M nch, der sein Mahl noch nicht beendet hat, darf nicht von seinem Platz vertrieben werden. Wer ihn vertreibt, begeht ein Vergehen der schlechten Tat (Dukkaᅩa). Wenn er ihn vertreibt und jener (Junior) bereits das weitere Essen abgelehnt hat (pavārito), soll zu ihm gesagt werden: ‘Geh und hol Wasser.’ Wenn er es so erh lt, ist es gut. Wenn er es nicht erh lt, so soll (der Junior), nachdem er die Speisereste gr ndlich hinuntergeschluckt hat, dem lteren M nch den Platz berlassen. Dennoch sage ich nicht, M nche, dass auf irgendeine Weise dem lteren M nch der Sitzplatz verweigert werden darf. Wer ihn verweigert, begeht ein Vergehen der schlechten Tat.’ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū gilāne bhikkhū vuṭṭhāpenti. Gilānā evaṃ vadenti – ‘‘na mayaṃ, āvuso, sakkoma vuṭṭhātuṃ, gilānāmhā’’ti. ‘‘Mayaṃ āyasmante vuṭṭhāpessāmā’’ti pariggahetvā vuṭṭhāpetvā ṭhitake muñcanti. Gilānā mucchitā papatanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ[Pg.316]. ‘‘Na, bhikkhave, gilāno vuṭṭhāpetabbo. Yo vuṭṭhāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die Mönche der Sechser-Gruppe kranke Mönche aufstehen. Die Kranken sagten: „Freunde, wir können nicht aufstehen, wir sind krank.“ „Wir werden euch Ehrwürdige aufstehen lassen“, sagten sie, packten sie, ließen sie aufstehen und ließen sie dann los, während sie noch standen. Die Kranken wurden ohnmächtig und fielen hin. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ein Kranker darf nicht zum Aufstehen gezwungen werden. Wer ihn zum Aufstehen zwingt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ‘gilānā mayamhā avuṭṭhāpanīyā’ti varaseyyāyo palibuddhenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānassa patirūpaṃ seyyaṃ dātu’’nti. Zu jener Zeit blockierten die Mönche der Sechser-Gruppe die besten Schlafplätze mit der Behauptung: „Wir sind krank, man darf uns nicht zum Aufstehen zwingen.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, einem Kranken einen angemessenen Schlafplatz zu geben.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū lesakappena senāsanaṃ paṭibāhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, lesakappena senāsanaṃ paṭibāhitabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit blockierten die Mönche der Sechser-Gruppe Unterkünfte unter einem Vorwand. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, eine Unterkunft darf nicht unter einem Vorwand blockiert werden. Wer sie blockiert, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena sattarasavaggiyā bhikkhū aññataraṃ paccantimaṃ mahāvihāraṃ paṭisaṅkharonti – ‘idha mayaṃ vassaṃ vasissāmā’ti. Addasaṃsu kho chabbaggiyā bhikkhū sattarasavaggiye bhikkhū vihāraṃ paṭisaṅkharonte. Disvāna evamāhaṃsu – ‘‘ime, āvuso, sattarasavaggiyā bhikkhū vihāraṃ paṭisaṅkharonti. Handa ne vuṭṭhāpessāmā’’ti. Ekacce evamāhaṃsu – ‘‘āgamethāvuso, yāva paṭisaṅkharonti, paṭisaṅkhate vuṭṭhāpessāmā’’ti. Atha kho chabbaggiyā bhikkhū sattarasavaggiye bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘uṭṭhethāvuso, amhākaṃ vihāro pāpuṇātī’’ti. ‘‘Nanu, āvuso, paṭikacceva ācikkhitabbaṃ? Mayañcaññaṃ paṭisaṅkhareyyāmā’’ti. ‘‘Nanu, āvuso, saṅghiko vihāro’’ti? ‘‘Āmāvuso, saṅghiko vihāro’’ti. ‘‘Uṭṭhethāvuso, amhākaṃ vihāro pāpuṇātī’’ti. ‘‘Mahallako, āvuso, vihāro; tumhepi vasatha, mayampi vasissāmā’’ti. ‘‘Uṭṭhethāvuso, amhākaṃ vihāro pāpuṇātī’’ti kupitā anattamanā gīvāyaṃ gahetvā nikkaḍḍhanti. Te nikkaḍḍhiyamānā rodanti. Bhikkhū evamāhaṃsu – ‘‘kissa tumhe, āvuso, rodathā’’ti? ‘‘Ime, āvuso, chabbaggiyā bhikkhū kupitā anattamanā amhe saṅghikā vihārā nikkaḍḍhantī’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū kupitā anattamanā bhikkhū saṅghikā vihārā nikkaḍḍhissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, tumhe bhikkhave, kupitā anattamanā saṅghikā vihārā bhikkhū nikkaḍḍhathā’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, kupitena [Pg.317] anattamanena bhikkhu saṅghikā vihārā nikkaḍḍhitabbo. Yo nikkaḍḍheyya, yathādhammo kāretabbo. Anujānāmi, bhikkhave, senāsanaṃ gāhetu’’nti. Zu jener Zeit setzten die Mönche der Siebzehner-Gruppe ein großes Kloster in einem abgelegenen Grenzgebiet instand, in der Absicht: „Hier wollen wir die Regenzeit verbringen.“ Die Mönche der Sechser-Gruppe sahen die Mönche der Siebzehner-Gruppe das Kloster instand setzen. Als sie dies sahen, sagten sie: „Freunde, diese Mönche der Siebzehner-Gruppe setzen ein Kloster instand. Wohlan, wir werden sie dort vertreiben.“ Einige sagten: „Wartet, Freunde, solange sie es instand setzen; wenn es fertig ist, werden wir sie vertreiben.“ Danach sagten die Mönche der Sechser-Gruppe zu den Mönchen der Siebzehner-Gruppe: „Steht auf, Freunde, das Kloster steht uns zu.“ „Freunde, hätte man das nicht vorher ankündigen sollen? Dann hätten wir ein anderes instand gesetzt.“ „Freunde, ist das Kloster etwa nicht Gemeineigentum (saṅghika)?“ „Doch, Freunde, das Kloster ist Gemeineigentum.“ „Steht auf, Freunde, das Kloster steht uns zu.“ „Freunde, das Kloster ist groß; ihr könnt hier wohnen und wir werden auch hier wohnen.“ „Steht auf, Freunde, das Kloster steht uns zu“, sagten sie, und zornig und unzufrieden packten sie sie am Hals und warfen sie hinaus. Als sie hinausgeworfen wurden, weinten sie. Andere Mönche fragten: „Freunde, warum weint ihr?“ „Freunde, diese Mönche der Sechser-Gruppe haben uns zornig und unzufrieden aus dem dem Orden gehörenden Kloster hinausgeworfen.“ Diejenigen Mönche, die wenig Wünsche hatten... sie beklagten sich, waren empört und sprachen tadelnd: „Wie können die Mönche der Sechser-Gruppe nur zornig und unzufrieden Mönche aus einem dem Orden gehörenden Kloster hinauswerfen!“ Danach berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt... „Stimmt es, Mönche, dass ihr zornig und unzufrieden Mönche aus einem dem Orden gehörenden Kloster hinauswerft?“ „Es stimmt, Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, ein Mönch darf nicht zornig und unzufrieden aus einem dem Orden gehörenden Kloster hinausgeworfen werden. Wer ihn hinauswirft, soll gemäß der Regel belangt werden. Ich erlaube, Mönche, Unterkünfte zuweisen zu lassen.“ Senāsanaggāhāpakasammuti Die Bestimmung des Zuweisers von Unterkünften 317. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘kena nu kho senāsanaṃ gāhetabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ …pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ senāsanaggāhāpakaṃ sammannituṃ – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, gahitāgahitañca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo – 317. Da dachten die Mönche: „Wer soll die Unterkünfte zuweisen?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, zum Zuweiser von Unterkünften zu bestimmen: einen, der nicht aus Vorliebe (chanda), nicht aus Hass (dosa), nicht aus Verblendung (moha), nicht aus Furcht (bhaya) unrecht handelt und der weiß, was zugewiesen wurde und was nicht. Und so, Mönche, soll er bestimmt werden:“ ‘‘Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Zuerst muss der Mönch gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, muss ein erfahrener und kompetenter Mönch den Orden wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ senāsanaggāhāpakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Orden höre mich an. Wenn es für den Orden an der Zeit ist, möge der Orden den Mönch [Name] zum Zuweiser von Unterkünften bestimmen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ senāsanaggāhāpakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno senāsanaggāhāpakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Orden höre mich an. Der Orden bestimmt den Mönch [Name] zum Zuweiser von Unterkünften. Wem die Bestimmung des Mönchs [Name] zum Zuweiser von Unterkünften zustimmt, der möge schweigen; wer nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu senāsanaggāhāpako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Bestimmt ist durch den Orden der Mönch [Name] zum Zuweiser von Unterkünften. Der Orden stimmt dem zu, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ 318. Atha kho senāsanaggāhāpakānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kathaṃ nu kho senāsanaṃ gāhetabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, paṭhamaṃ bhikkhū gaṇetuṃ, bhikkhū gaṇetvā seyyā gaṇetuṃ, seyyā gaṇetvā seyyaggena gāhetu’’nti. Seyyaggena gāhentā seyyā ussārayiṃsu…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, vihāraggena gāhetu’’nti. Vihāraggena gāhentā vihārā ussārayiṃsu…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, pariveṇaggena gāhetu’’nti. Pariveṇaggena gāhentā pariveṇā ussārayiṃsu…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, anubhāgampi dātuṃ. Gahite anubhāge añño bhikkhu āgacchati, na akāmā dātabbo’’ti. 318. Danach dachten die Mönche, die als Zuweiser von Unterkünften fungierten: „Wie sollen die Unterkünfte zugewiesen werden?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, Mönche, zuerst die Mönche zu zählen, nach dem Zählen der Mönche die Schlafplätze zu zählen, und nach dem Zählen der Schlafplätze diese nach der Anzahl der Schlafplätze zuzuweisen.“ Als sie nach der Anzahl der Schlafplätze zuwiesen, blieben Schlafplätze übrig. „Ich erlaube, Mönche, nach der Anzahl der Gebäude (vihāra) zuzuweisen.“ Als sie nach der Anzahl der Gebäude zuwiesen, blieben Gebäude übrig. „Ich erlaube, Mönche, nach der Anzahl der Umfriedungen (pariveṇa) zuzuweisen.“ Als sie nach der Anzahl der Umfriedungen zuwiesen, blieben Umfriedungen übrig. „Ich erlaube, Mönche, auch einen zusätzlichen Anteil zu geben. Wenn ein zusätzlicher Anteil vergeben wurde und ein anderer Mönch kommt, braucht er nicht gegen den eigenen Willen abgegeben zu werden.“ Tena [Pg.318] kho pana samayena bhikkhū nissīme ṭhitassa senāsanaṃ gāhenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, nissīme ṭhitassa senāsanaṃ gāhetabbaṃ. Yo gāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die Mönche jene Mönche, die sich außerhalb der Precinct-Grenze befanden, eine Schlafstelle annehmen. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Schlafstelle darf nicht von jemandem angenommen werden, der außerhalb der Grenze steht. Wer sie dennoch zur Annahme veranlasst, begeht ein Vergehen des fehlerhaften Verhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū senāsanaṃ gahetvā sabbakālaṃ paṭibāhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, senāsanaṃ gahetvā sabbakālaṃ paṭibāhetabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, vassānaṃ temāsaṃ paṭibāhituṃ, utukālaṃ pana na paṭibāhitu’’nti. Zu jener Zeit nahmen die Mönche eine Schlafstelle an und hielten sie dauerhaft besetzt. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, man darf eine Schlafstelle nicht annehmen und sie dauerhaft besetzt halten. Wer sie besetzt hält, begeht ein Vergehen des fehlerhaften Verhaltens. Ich erlaube euch, Mönche, sie während der drei Monate der Regenzeit besetzt zu halten; während der übrigen Jahreszeit jedoch erlaube ich nicht, sie besetzt zu halten.“ Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kati nu kho senāsanaggāhā’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Tayo me, bhikkhave, senāsanaggāhā – purimako, pacchimako, antarāmuttako. Aparajjugatāya āsāḷhiyā purimako gāhetabbo. Māsagatāya āsāḷhiyā pacchimako gāhetabbo. Aparajjugatāya pavāraṇāya āyatiṃ vassāvāsatthāya antarāmuttako gāhetabbo. Ime kho, bhikkhave, tayo senāsanaggāhā’’ti. Da dachten die Mönche: „Wie viele Arten der Annahme von Schlafstellen gibt es wohl?“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Es gibt, Mönche, diese drei Arten der Annahme von Schlafstellen: die frühere, die spätere und die zwischenzeitliche. Am Tag nach dem Vollmond von Āsāḷha ist die frühere anzunehmen. Einen Monat nach dem Vollmond von Āsāḷha ist die spätere anzunehmen. Am Tag nach der Pavāraṇā-Zeremonie ist für den zukünftigen Aufenthalt in der Regenzeit die zwischenzeitliche anzunehmen. Dies, Mönche, sind die drei Arten der Annahme von Schlafstellen.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. 3. Tatiyabhāṇavāro 3. Dritter Abschnitt der Rezitation 319. Tena kho pana samayena āyasmā upanando sakyaputto sāvatthiyaṃ senāsanaṃ gahetvā aññataraṃ gāmakāvāsaṃ agamāsi. Tatthapi senāsanaṃ aggahesi. Atha kho tesaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘ayaṃ, āvuso, āyasmā upanando sakyaputto bhaṇḍanakārako kalahakārako vivādakārako bhassakārako saṅghe adhikaraṇakārako. Sacāyaṃ idha vassaṃ vasissati, sabbeva mayaṃ na phāsu bhavissāma. Handa naṃ pucchāmā’’ti. Atha kho te bhikkhū āyasmantaṃ upanandaṃ sakyaputtaṃ etadavocuṃ – ‘‘nanu tayā, āvuso upananda, sāvatthiyaṃ senāsanaṃ gahita’’nti? ‘‘Evamāvuso’’ti. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, āvuso upananda, eko dve paṭibāhasī’’ti? ‘‘Idhadānāhaṃ āvuso, muñcāmi; tattha gaṇhāmī’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āyasmā upanando sakyaputto [Pg.319] eko dve paṭibāhessatī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, upananda, eko dve paṭibāhasī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma tvaṃ, moghapurisa, eko dve paṭibāhissasi? Tattha tayā, moghapurisa, gahitaṃ idha muttaṃ, idha tayā gahitaṃ tatra muttaṃ. Evaṃ kho tvaṃ, moghapurisa, ubhayattha paribāhiro. Netaṃ, moghapurisa, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, ekena dve paṭibāhetabbā. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 319. Zu jener Zeit nahm der ehrwürdige Upananda, der Sohn der Sakyer, in Sāvatthī eine Schlafstelle an und begab sich dann zu einer anderen kleinen Dorf-Residenz. Auch dort nahm er eine Schlafstelle an. Da dachten jene Mönche: „Dieser ehrwürdige Upananda, der Sohn der Sakyer, ist ein Streitsucher, ein Zänker, ein Verursacher von Meinungsverschiedenheiten, ein Schwätzer und ein Anstifter von Rechtsangelegenheiten im Orden. Wenn dieser hier die Regenzeit verbringt, werden wir uns alle nicht wohl fühlen. Wohlan, wir wollen ihn fragen.“ Dann sprachen jene Mönche zum ehrwürdigen Upananda, dem Sohn der Sakyer: „Ist es nicht so, Freund Upananda, dass du in Sāvatthī eine Schlafstelle angenommen hast?“ „So ist es, Freunde“, sagte er. „Aber warum, Freund Upananda, hältst du als Einzelner zwei Schlafstellen besetzt?“ „Jetzt, Freunde, gebe ich diese hier auf und nehme jene dort an“, sagte er. Jene Mönche, die genügsam waren, …pe… sie waren entrüstet, tadelten ihn und sprachen missbilligend: „Wie kann es sein, dass der ehrwürdige Upananda, der Sohn der Sakyer, als Einzelner zwei Schlafstellen besetzt hält!“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. …pe… „Stimmt es, Upananda, dass du als Einzelner zwei Schlafstellen besetzt hältst?“ „Es stimmt, Erhabener“, antwortete er. Der Erhabene Buddha tadelte ihn: …pe… „Wie kannst du nur, du törichter Mensch, als Einzelner zwei Schlafstellen besetzt halten? Wenn du dort eine annimmst, törichter Mensch, ist diese hier frei; wenn du hier eine annimmst, ist jene dort frei. So bist du, törichter Mensch, an beiden Orten ausgeschlossen. Dies, törichter Mensch, dient nicht dazu, das Vertrauen derer zu gewinnen, die noch kein Vertrauen haben …pe…“ Nachdem er ihn getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Mönche, ein Einzelner darf nicht zwei Schlafstellen besetzt halten. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des fehlerhaften Verhaltens.“ 320. Tena kho pana samayena bhagavā bhikkhūnaṃ anekapariyāyena vinayakathaṃ katheti, vinayassa vaṇṇaṃ bhāsati, vinayapariyattiyā vaṇṇaṃ bhāsati, ādissa ādissa āyasmato upālissa vaṇṇaṃ bhāsati. Bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘bhagavā kho anekapariyāyena vinayakathaṃ katheti, vinayassa vaṇṇaṃ bhāsati, vinayapariyattiyā vaṇṇaṃ bhāsati, ādissa ādissa āyasmato upālissa vaṇṇaṃ bhāsati. Handa mayaṃ, āvuso, āyasmato upālissa santike vinayaṃ pariyāpuṇāmā’’ti. Tedha bahū bhikkhū therā ca navā ca majjhimā ca āyasmato upālissa santike vinayaṃ pariyāpuṇanti. Āyasmā upāli ṭhitakova uddisati therānaṃ bhikkhūnaṃ gāravena. Therāpi bhikkhū ṭhitakāva uddisāpenti dhammagāravena. Tattha therā ceva bhikkhū kilamanti, āyasmā ca upāli kilamati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, navakena bhikkhunā uddisantena samake vā āsane nisīdituṃ, uccatare vā dhammagāravena; therena bhikkhunā uddisāpentena samake vā āsane nisīdituṃ, nīcatare vā dhammagāravenā’’ti. 320. Zu jener Zeit hielt der Erhabene für die Mönche auf vielfältige Weise eine Rede über den Vinaya, pries den Vinaya, pries das Studium des Vinaya und pries wiederholt den ehrwürdigen Upāli. Da dachten die Mönche: „Der Erhabene spricht auf vielfältige Weise über den Vinaya, preist den Vinaya, preist das Studium des Vinaya und preist wiederholt den ehrwürdigen Upāli. Wohlan, Freunde, wir wollen den Vinaya beim ehrwürdigen Upāli erlernen.“ Daraufhin erlernten viele Mönche – Ältere, Neuere und jene mittleren Ranges – den Vinaya beim ehrwürdigen Upāli. Der ehrwürdige Upāli lehrte die älteren Mönche aus Respekt im Stehen. Auch die älteren Mönche ließen sich aus Respekt vor der Lehre im Stehen unterweisen. Dabei wurden sowohl die älteren Mönche als auch der ehrwürdige Upāli müde. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, dass ein jüngerer Mönch, wenn er lehrt, entweder auf einem gleichhohen Sitz oder aus Respekt vor der Lehre auf einem höheren Sitz Platz nimmt; und ich erlaube, dass ein älterer Mönch, wenn er sich unterweisen lässt, entweder auf einem gleichhohen Sitz oder aus Respekt vor der Lehre auf einem niedrigeren Sitz Platz nimmt.“ Tena kho pana samayena bahū bhikkhū āyasmato upālissa santike ṭhitakā uddesaṃ paṭimānentā kilamanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, samānāsanikehi saha nisīditu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kittāvatā nu kho samānāsaniko hotī’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, tivassantarena saha nisīditu’’nti. Zu jener Zeit wurden viele Mönche müde, während sie beim ehrwürdigen Upāli im Stehen auf ihre Unterweisung warteten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, zusammen mit denjenigen zu sitzen, die das Anrecht auf einen gemeinsamen Sitzplatz haben.“ Da dachten die Mönche: „Ab wann gilt man als berechtigt für einen gemeinsamen Sitzplatz?“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, mit jemandem zusammenzusitzen, der sich innerhalb eines Altersunterschieds von drei Jahren befindet.“ Tena [Pg.320] kho pana samayena sambahulā bhikkhū samānāsanikā mañce nisīditvā mañcaṃ bhindiṃsu, pīṭhe nisīditvā pīṭhaṃ bhindiṃsu. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tivaggassa mañcaṃ, tivaggassa pīṭha’’nti. Tivaggopi mañce nisīditvā mañcaṃ bhindi, pīṭhe nisīditvā pīṭhaṃ bhindi…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, duvaggassa mañcaṃ, duvaggassa pīṭha’’nti. Zu jener Zeit saßen viele Mönche mit gemeinsamem Sitzplatzrecht auf einem Bett und zerbrachen das Bett; sie saßen auf einem Stuhl und zerbrachen den Stuhl. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, ein Bett für eine Dreiergruppe und einen Stuhl für eine Dreiergruppe.“ Doch auch die Dreiergruppe saß auf dem Bett und zerbrach das Bett; sie saß auf dem Stuhl und zerbrach den Stuhl. …pe… „Ich erlaube, Mönche, ein Bett für eine Zweiergruppe und einen Stuhl für eine Zweiergruppe.“ Tena kho pana samayena bhikkhū asamānāsanikehi saha dīghāsane nisīdituṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā paṇḍakaṃ, mātugāmaṃ, ubhatobyañjanakaṃ, asamānāsanikehi saha dīghāsane nisīditu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kittakaṃ pacchimaṃ nu kho dīghāsanaṃ hotī’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, yaṃ tiṇṇaṃ pahoti, ettakaṃ pacchimaṃ dīghāsana’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Bedenken, zusammen mit Personen, mit denen man den Sitzplatz nicht teilt, auf einer langen Bank zu sitzen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. 'Ich erlaube euch, ihr Mönche – ausgenommen Eunuchen, Frauen und Zwitter –, zusammen mit Personen, mit denen man den Sitzplatz nicht teilt, auf einer langen Bank zu sitzen.' Da dachten die Mönche: 'Wie groß ist wohl eine lange Bank mindestens?' Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. 'Ich erlaube, ihr Mönche, eine solche Bank als Mindestmaß für eine lange Bank, die für drei Personen ausreicht.' Tena kho pana samayena visākhā migāramātā saṅghassa atthāya sāḷindaṃ pāsādaṃ kārāpetukāmā hoti hatthinakhakaṃ. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho bhagavatā pāsādaparibhogo anuññāto kiṃ ananuññāto’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sabbaṃ pāsādaparibhoga’’nti. Zu jener Zeit wünschte Visākhā Migāramātā, zum Wohle des Sangha einen Palast mit Vorhalle und einem Fundament in Form von Elefantenfüßen erbauen zu lassen. Da dachten die Mönche: 'Hat wohl der Erhabene die Nutzung eines Palastes erlaubt oder nicht?' Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. 'Ich erlaube, ihr Mönche, jegliche Nutzung eines Palastes.' Tena kho pana samayena rañño pasenadissa kosalassa ayyikā kālaṅkatā hoti. Tassa kālaṅkiriyāya saṅghassa bahuṃ akappiyabhaṇḍaṃ uppannaṃ hoti, seyyathidaṃ – āsandi, pallaṅko, gonako, cittako, paṭikā, paṭalikā, tūlikā, vikatikā, uddalomī, ekantalomī, kaṭṭissaṃ, koseyyaṃ, kuttakaṃ, hatthattharaṃ, assattharaṃ, rathattharaṃ, ajinappaveṇi, kadalimigappavarapaccattharaṇaṃ, sauttaracchadaṃ, ubhatolohitakūpadhānaṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āsandiyā pāde chinditvā paribhuñjituṃ, pallaṅkassa vāḷe bhinditvā paribhuñjituṃ, tūlikaṃ vijaṭetvā bibbohanaṃ kātuṃ, avasesaṃ bhūmattharaṇaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit war die Großmutter des Königs Pasenadi von Kosala verstorben. Aufgrund ihres Ablebens fielen dem Sangha viele unzulässige Gegenstände zu, nämlich: ein hoher Langsitz, ein Prunksitz, ein langhaariger Wollteppich, eine buntgewebte Decke, eine weiße Wolldecke, eine mit Blumen bestickte Decke, eine Watte-Matratze, ein Teppich mit Tierbildern, eine beidseitig flauschige Decke, eine einseitig flauschige Decke, eine mit Goldfäden durchwebte Decke, eine Seidendecke, ein großer Wollteppich, eine Elefanten-Satteldecke, eine Pferde-Satteldecke, eine Wagendecke, eine Decke aus Antilopenfell, eine kostbare Decke aus dem Fell der Kadali-Antilope, eine Decke mit rotem Baldachin und eine Decke mit roten Kissen an beiden Enden. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. 'Ich erlaube euch, ihr Mönche, die Beine des hohen Langsitzes abzusägen und ihn zu benutzen, die Tierfiguren des Prunksitzes zu entfernen und ihn zu benutzen, die Watte-Matratze zu zerpflücken und daraus Kopfkissen zu machen, und den Rest als Bodenbelag zu verwenden.' Avissajjiyavatthu Die Geschichte über das, was nicht weggegeben werden darf 321. Tena [Pg.321] kho pana samayena sāvatthiyā avidūre aññatarasmiṃ gāmakāvāse āvāsikā bhikkhū upaddutā honti āgantukagamikānaṃ bhikkhūnaṃ senāsanaṃ paññapentā. Atha kho tesaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘etarahi kho mayaṃ, āvuso, upaddutā āgantukagamikānaṃ bhikkhūnaṃ senāsanaṃ paññapentā. Handa mayaṃ, āvuso, sabbaṃ saṅghikaṃ senāsanaṃ ekassa dema. Tassa santakaṃ paribhuñjissāmā’’ti. Te sabbaṃ saṅghikaṃ senāsanaṃ ekassa adaṃsu. Āgantukā bhikkhū te bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘amhākaṃ, āvuso, senāsanaṃ paññāpethā’’ti. ‘‘Natthāvuso, saṅghikaṃ senāsanaṃ; sabbaṃ amhehi ekassa dinna’’nti. ‘‘Kiṃ pana tumhe, āvuso, saṅghikaṃ senāsanaṃ vissajjethā’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhū saṅghikaṃ senāsanaṃ vissajjessantī’’ti ! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, bhikkhū saṅghikaṃ senāsanaṃ vissajjentī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā saṅghikaṃ senāsanaṃ vissajjessanti? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 321. Zu jener Zeit waren ansässige Mönche in einem Dorfkloster unweit von Sāvatthī dadurch belastet, dass sie ständig Lagerstätten für ankommende und abreisende Mönche herrichten mussten. Da dachten diese Mönche: 'Gegenwärtig sind wir belastet, weil wir für ankommende und abreisende Mönche Lagerstätten herrichten müssen. Wohlan, ihr Ehrwürdigen, lasst uns alle dem Sangha gehörenden Lagerstätten einem einzelnen Mönch geben. Dann werden wir sie als sein Eigentum benutzen.' Sie gaben alle dem Sangha gehörenden Lagerstätten einem einzelnen Mönch. Als ankommende Mönche zu jenen Mönchen sagten: 'Richtet uns, ihr Ehrwürdigen, Lagerstätten her', antworteten sie: 'Es gibt keine dem Sangha gehörenden Lagerstätten, ihr Ehrwürdigen; wir haben sie alle einem Einzelnen gegeben.' 'Wie könnt ihr, ihr Ehrwürdigen, dem Sangha gehörende Lagerstätten weggeben?' 'So ist es, ihr Ehrwürdigen.' Jene Mönche, die genügsam waren, …pe… empörten sich, tadelten und kritisierten: 'Wie können Mönche nur dem Sangha gehörende Lagerstätten weggeben!' Da berichteten jene Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen. …pe… 'Ist es wahr, ihr Mönche, dass Mönche dem Sangha gehörende Lagerstätten weggeben?' 'Es ist wahr, Erhabener.' Der Erhabene Buddha tadelte sie …pe… 'Wie können diese törichten Menschen nur dem Sangha gehörende Lagerstätten weggeben? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, Vertrauen bei denjenigen zu wecken, die noch kein Vertrauen haben …pe… Nachdem er sie getadelt …pe… und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche:' ‘‘Pañcimāni, bhikkhave, avissajjiyāni, na vissajjetabbāni, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitānipi avissajjitāni honti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. Katamāni pañca? Ārāmo, ārāmavatthu – idaṃ paṭhamaṃ avissajjiyaṃ, na vissajjetabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitampi avissajjitaṃ hoti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. 'Es gibt, ihr Mönche, diese fünf Dinge, die nicht weggegeben werden dürfen und die weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden dürfen. Selbst wenn sie weggegeben werden, gelten sie als nicht weggegeben. Wer sie weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Welche fünf? Ein Park und das Grundstück eines Parks – dies ist das erste Ding, das nicht weggegeben werden darf; es darf weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden. Selbst wenn es weggegeben wird, gilt es als nicht weggegeben. Wer es weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.' ‘‘Vihāro, vihāravatthu – idaṃ dutiyaṃ avissajjiyaṃ, na vissajjetabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggallena vā. Vissajjitampi avissajjitaṃ hoti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. 'Ein Kloster und das Grundstück eines Klosters – dies ist das zweite Ding, das nicht weggegeben werden darf; es darf weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden. Selbst wenn es weggegeben wird, gilt es als nicht weggegeben. Wer es weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.' ‘‘Mañco, pīṭhaṃ, bhisi, bibbohanaṃ – idaṃ tatiyaṃ avissajjiyaṃ, na vissajjetabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitampi avissajjitaṃ hoti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. 'Ein Bett, ein Stuhl, ein Polster, ein Kopfkissen – dies ist das dritte Ding, das nicht weggegeben werden darf; es darf weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden. Selbst wenn es weggegeben wird, gilt es als nicht weggegeben. Wer es weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.' ‘‘Lohakumbhī[Pg.322], lohabhāṇakaṃ, lohavārako, lohakaṭāhaṃ, vāsi, parasu, kuṭhārī, kudālo, nikhādanaṃ – idaṃ catutthaṃ avissajjiyaṃ, na vissajjetabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitampi avissajjitaṃ hoti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. 'Ein Bronzetopf, ein Bronzekessel, ein Bronzeeimer, eine Bronzepfanne, ein Beil, eine Axt, ein Haumesser, eine Hacke, ein Meißel – dies ist das vierte Ding, das nicht weggegeben werden darf; es darf weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden. Selbst wenn es weggegeben wird, gilt es als nicht weggegeben. Wer es weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.' ‘‘Valli, veḷu, muñjaṃ, pabbajaṃ, tiṇaṃ, mattikā, dārubhaṇḍaṃ, mattikābhaṇḍaṃ – idaṃ pañcamaṃ avissajjiyaṃ, na vissajjetabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitampi avissajjitaṃ hoti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassa. Imāni kho, bhikkhave, pañca avissajjiyāni, na vissajjetabbāni, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vissajjitānipi avissajjitāni honti. Yo vissajjeyya, āpatti thullaccayassā’’ti. 'Lianen, Bambus, Schilfgras, Halmgras, Gras, Lehm, Holzwaren, Tonwaren – dies ist das fünfte Ding, das nicht weggegeben werden darf; es darf weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden. Selbst wenn es weggegeben wird, gilt es als nicht weggegeben. Wer es weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Dies sind, ihr Mönche, die fünf Dinge, die nicht weggegeben werden dürfen, die weder vom Sangha noch von einer Gruppe oder einer Einzelperson veräußert werden dürfen. Selbst wenn sie weggegeben werden, gelten sie als nicht weggegeben. Wer sie weggeben sollte, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.' Avebhaṅgiyavatthu Die Geschichte über das, was nicht aufgeteilt werden darf 322. Atha kho bhagavā sāvatthiyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena kīṭāgiri tena cārikaṃ pakkāmi mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi sāriputtamoggallānehi ca. Assosuṃ kho assajipunabbasukā bhikkhū – ‘‘bhagavā kira kīṭāgiriṃ āgacchati mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi sāriputtamoggallānehi ca’’. ‘‘Handa mayaṃ, āvuso, sabbaṃ saṅghikaṃ senāsanaṃ bhājema. Pāpicchā sāriputtamoggallānā, pāpikānaṃ icchānaṃ vasaṃ gatā; na mayaṃ tesaṃ senāsanaṃ paññapessāmā’’ti, te sabbaṃ saṅghikaṃ senāsanaṃ bhājesuṃ. Atha kho bhagavā anupubbena cārikaṃ caramāno yena kīṭāgiri tadavasari. Atha kho bhagavā sambahule bhikkhū āmantesi – ‘‘gacchatha tumhe, bhikkhave; assajipunabbasuke bhikkhū upasaṅkamitvā evaṃ vadetha – ‘bhagavā, āvuso, āgacchati mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi sāriputtamoggallānehi ca. Bhagavato ca, āvuso, senāsanaṃ paññapetha, bhikkhusaṅghassa ca, sāriputtamoggallānānañcā’’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho te bhikkhū bhagavato paṭissutvā yena assajipunabbasukā bhikkhū tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā assajipunabbasuke bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘bhagavā, āvuso, āgacchati mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi sāriputtamoggallānehi ca. Bhagavato ca, āvuso, senāsanaṃ [Pg.323] paññapetha, bhikkhusaṅghassa ca, sāriputtamoggallānānañcā’’ti. ‘‘Natthāvuso, saṅghikaṃ senāsanaṃ. Sabbaṃ amhehi bhājitaṃ. Svāgataṃ, āvuso, bhagavato. Yasmiṃ vihāre bhagavā icchissati tasmiṃ vihāre vasissati. Pāpicchā sāriputtamoggallānā, pāpikānaṃ icchānaṃ vasaṃ gatā. Na mayaṃ tesaṃ senāsanaṃ paññapessāmā’’ti. ‘‘Kiṃ pana tumhe, āvuso, saṅghikaṃ senāsanaṃ bhājitthā’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma assajipunabbasukā bhikkhū saṅghikaṃ senāsanaṃ bhājessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma te, bhikkhave, moghapurisā saṅghikaṃ senāsanaṃ bhājessanti? Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 322. Daraufhin begab sich der Erhabene, nachdem er so lange in Sāvatthī verweilt hatte, wie es ihm gefiel, auf eine Wanderung nach Kīṭāgiri, zusammen mit einer großen Gemeinschaft von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, sowie mit Sāriputta und Moggallāna. Die Mönche Assaji und Punabbasu hörten: „Der Erhabene kommt anscheinend nach Kīṭāgiri mit einer großen Gemeinschaft von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, sowie mit Sāriputta und Moggallāna.“ — „Wohlan, ihr Freunde, lasst uns alle der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte (senāsana) aufteilen. Sāriputta und Moggallāna haben schlechte Absichten; sie sind der Macht böser Wünsche verfallen. Wir werden für sie keine Lagerstätte bereiten.“ So teilten sie alle der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte auf. Als nun der Erhabene auf seiner Wanderung allmählich Kīṭāgiri erreichte, wandte sich der Erhabene an eine Gruppe von Mönchen: „Geht, ihr Mönche, sucht die Mönche Assaji und Punabbasu auf und sprecht zu ihnen: ‚Freunde, der Erhabene kommt mit einer großen Gemeinschaft von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, sowie mit Sāriputta und Moggallāna. Bereitet, ihr Freunde, eine Lagerstätte für den Erhabenen, für die Mönchsgemeinschaft sowie für Sāriputta und Moggallāna.‘“ — „Sehr wohl, o Herr“, antworteten jene Mönche dem Erhabenen, suchten die Mönche Assaji und Punabbasu auf und sagten zu ihnen: „Freunde, der Erhabene kommt mit einer großen Gemeinschaft von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, sowie mit Sāriputta und Moggallāna. Bereitet, ihr Freunde, eine Lagerstätte für den Erhabenen, für die Mönchsgemeinschaft sowie für Sāriputta und Moggallāna.“ — „Es gibt keine der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte mehr, Freunde. Alles wurde von uns aufgeteilt. Willkommen ist uns das Kommen des Erhabenen; in welchem Wohnraum der Erhabene auch immer verweilen möchte, dort wird er wohnen. Sāriputta und Moggallāna aber haben schlechte Absichten; sie sind der Macht böser Wünsche verfallen. Für sie werden wir keine Lagerstätte bereiten.“ — „Habt ihr etwa, Freunde, die der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte aufgeteilt?“ — „So ist es, Freunde.“ Jene Mönche, die bescheiden waren, ...pe... tadeltem sie, beschwerten sich und sprachen entrüstet: „Wie können es die Mönche Assaji und Punabbasu wagen, die der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte aufzuteilen!“ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ...pe... „Ist es wahr, ihr Mönche, ...pe...“ — „Es ist wahr, Erhabener“, antworteten sie. Der erwachte Erhabene tadelte sie ...pe... „Wie können diese törichten Menschen es wagen, die der Gemeinschaft gehörenden Unterkünfte aufzuteilen? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, die noch nicht Vertrauensvollen zu bekehren ...pe...“ Nachdem er sie getadelt hatte, ...pe... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: ‘‘Pañcimāni, bhikkhave, avebhaṅgiyāni, na vibhajitabbāni, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattānipi avibhattāni honti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. Katamāni pañca? Ārāmo, ārāmavatthu – idaṃ paṭhamaṃ avebhaṅgiyaṃ, na vibhajitabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattampi avibhattaṃ hoti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. „Diese fünf Dinge, ihr Mönche, sind unteilbar und dürfen weder von der Gemeinschaft (Saṅgha), noch von einer Gruppe (Gaṇa), noch von einer Einzelperson (Puggala) aufgeteilt werden. Selbst wenn sie aufgeteilt werden, gelten sie als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Welche fünf? Ein Park (Ārāmo) und der Grund eines Parks — dies ist das erste unteilbare Gut, das weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden darf. Selbst wenn es aufgeteilt wird, gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. ‘‘Vihāro, vihāravatthu – idaṃ dutiyaṃ avebhaṅgiyaṃ, na vibhajitabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattampi avibhattaṃ hoti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. Ein Wohngebäude (Vihāra) und der Grund eines Wohngebäudes — dies ist das zweite unteilbare Gut, das weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden darf. Selbst wenn es aufgeteilt wird, gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. ‘‘Mañco, pīṭhaṃ, bhisi, bibbohanaṃ – idaṃ tatiyaṃ avebhaṅgiyaṃ, na vibhajitabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattampi avibhattaṃ hoti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. Ein Bett, ein Stuhl, ein Polster, ein Kissen — dies alles ist das dritte unteilbare Gut, das weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden darf. Selbst wenn es aufgeteilt wird, gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. ‘‘Lohakumbhī, lohabhāṇakaṃ, lohavārako, lohakaṭāhaṃ, vāsī, parasu, kuṭhārī, kudālo, nikhādanaṃ – idaṃ catutthaṃ avebhaṅgiyaṃ, na vibhajitabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattampi avibhattaṃ hoti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. Ein Bronzekessel, ein Bronzegefäß, ein Bronzekrug, eine Bronzepfanne, ein Handbeil, eine Axt, ein Haumesser, eine Hacke, ein Meißel — dies alles ist das vierte unteilbare Gut, das weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden darf. Selbst wenn es aufgeteilt wird, gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. ‘‘Vallī, veḷu, muñjaṃ, pabbajaṃ, tiṇaṃ, mattikā, dārubhaṇḍaṃ, mattikābhaṇḍaṃ – idaṃ pañcamaṃ avebhaṅgiyaṃ, na vibhajitabbaṃ, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattampi [Pg.324] avibhattaṃ hoti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassa. Imāni kho, bhikkhave, pañca avebhaṅgiyāni, na vibhajitabbāni, saṅghena vā gaṇena vā puggalena vā. Vibhattānipi avibhattāni honti. Yo vibhajeyya, āpatti thullaccayassā’’ti. Schlingpflanzen, Bambus, Muñja-Gras, Pabbaja-Gras, Gras, Ton, Holzwaren, Tonwaren — dies alles ist das fünfte unteilbare Gut, das weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden darf. Selbst wenn es aufgeteilt wird, gilt es als nicht aufgeteilt. Wer es aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Dies also, ihr Mönche, sind die fünf unteilbaren Güter, die weder von der Gemeinschaft, noch von einer Gruppe, noch von einer Einzelperson aufgeteilt werden dürfen. Selbst wenn sie aufgeteilt werden, gelten sie als nicht aufgeteilt. Wer sie aufteilt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“, so sprach der Erhabene. Navakammadānakathā Abhandlung über die Zuweisung von Bauarbeiten (Navakamma). 323. Atha kho bhagavā kīṭāgirismiṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena āḷavī tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena āḷavī tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā āḷaviyaṃ viharati aggāḷave cetiye. Tena kho pana samayena āḷavakā bhikkhū evarūpāni navakammāni denti – piṇḍanikkhepanamattenapi navakammaṃ denti; kuṭṭalepanamattenapi navakammaṃ denti; dvāraṭṭhapanamattenapi navakammaṃ denti; aggaḷavaṭṭikaraṇamattenapi navakammaṃ denti; ālokasandhikaraṇamattenapi navakammaṃ denti; setavaṇṇakaraṇamattenapi navakammaṃ denti; kāḷavaṇṇakaraṇamattenapi navakammaṃ denti; gerukaparikammakaraṇamattenapi navakammaṃ denti; chādanamattenapi navakammaṃ denti; bandhanamattenapi navakammaṃ denti; bhaṇḍikāṭṭhapanamattenapi navakammaṃ denti; khaṇḍaphullapaṭisaṅkharaṇamattenapi navakammaṃ denti; paribhaṇḍakaraṇamattenapi navakammaṃ denti; vīsativassikampi navakammaṃ denti; tiṃsavassikampi navakammaṃ denti; yāvajīvikampi navakammaṃ denti; dhūmakālikampi pariyositaṃ vihāraṃ navakammaṃ denti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āḷavakā bhikkhū evarūpāni navakammāni dassanti – piṇḍanikkhepanamattenapi navakammaṃ dassanti; kuṭṭalepanamattenapi… dvāraṭṭhapanamattenapi … aggaḷavaṭṭikaraṇamattenapi… ālokasandhikaraṇamattenapi… setavaṇṇakaraṇamattenapi… kāḷavaṇṇakaraṇamattenapi… gerukaparikammakaraṇamattenapi… chādenamattenapi… bandhanamattenapi… bhaṇḍikāḷapanamattenapi… khaṇḍaphullapaṭisaṅkharaṇamattenapi… paribhaṇḍakaraṇamattenapi… visativassikampi… tiṃsavassikampi… yāvajīvikampi… dhūmakālikampi pariyositaṃ vihāraṃ navakammaṃ dassantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… ‘‘saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, piṇḍanikkhepanamattena navakammaṃ dātabbaṃ; na kuṭṭalepanamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na [Pg.325] dvāraṭṭhapanamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na aggaḷavaṭṭikaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na ālokasandhikaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na setavaṇṇakaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na kāḷavaṇṇakaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na gerukaparikammakaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na chādenamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na bandhanamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na bhaṇḍikāḷapanamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na khaṇḍaphullapaṭisaṅkharaṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na paribhaṇḍakaraṇamattena navakammaṃ dātabbaṃ. Na visativassikaṃ navakammaṃ dātabbaṃ. Na tiṃsavassikaṃ navakammaṃ dātabbaṃ. Na yāvajīvikaṃ navakammaṃ dātabbaṃ. Na dhūmakālikampi pariyositaṃ vihāraṃ navakammaṃ dātabbaṃ. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, akataṃ vā vippakataṃ vā navakammaṃ dātuṃ, khuddake vihāre kammaṃ oloketvā chappañcavassikaṃ navakammaṃ dātuṃ, aḍḍhayoge kammaṃ oloketvā sattaṭṭhavassikaṃ navakammaṃ dātuṃ, mahallake vihāre pāsāde vā kammaṃ oloketvā dasadvādasavassikaṃ navakammaṃ dātu’’nti. 323. Daraufhin begab sich der Erhabene, nachdem er in Kīṭāgiri so lange verweilt hatte, wie es ihm gefiel, auf eine Wanderung nach Āḷavī. Auf seiner Wanderung erreichte er nach und nach Āḷavī. Dort verweilte der Erhabene in Āḷavī beim Aggāḷava-Heiligtum. Zu jener Zeit vergaben die Mönche von Āḷavī Aufsichtsrechte für Bauarbeiten (Navakamma) dieser Art: Sogar für das bloße Auftragen eines Klumpens Mörtel vergaben sie das Navakamma; für das bloße Verputzen einer Wand vergaben sie das Navakamma; für das bloße Einsetzen einer Tür vergaben sie das Navakamma; für das bloße Anfertigen eines Riegels vergaben sie das Navakamma; für das bloße Herstellen einer Lichtöffnung vergaben sie das Navakamma; für das bloße Weißtünchen vergaben sie das Navakamma; für das bloße Schwarzfärben vergaben sie das Navakamma; für das bloße Auftragen von roter Ockerfarbe vergaben sie das Navakamma; für das bloße Eindecken des Daches vergaben sie das Navakamma; für das bloße Zusammenbinden vergaben sie das Navakamma; für das bloße Anbringen von Giebelverzierungen vergaben sie das Navakamma; für das bloße Ausbessern von Rissen und Sprüngen vergaben sie das Navakamma; für das bloße Anlegen einer Umrandung (mit Kuhdung) vergaben sie das Navakamma. Sie vergaben das Navakamma für zwanzig Jahre, für dreißig Jahre, für lebenslang, ja sogar bis zum Verlöschen des Rauches (des Scheiterhaufens) für ein bereits fertiggestelltes Kloster. Diejenigen Mönche, die genügsam waren ... sie beklagten sich, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: „Wie können die Mönche von Āḷavī nur solche Arten von Navakamma vergeben – sogar für das bloße Auftragen eines Klumpens Mörtel ... für das bloße Verputzen ... das Einsetzen einer Tür ... das Anfertigen eines Riegels ... das Herstellen einer Lichtöffnung ... das Weißtünchen ... das Schwarzfärben ... das Auftragen von roter Ockerfarbe ... das bloße Eindecken ... das bloße Zusammenbinden ... das bloße Anbringen von Giebelverzierungen ... das Ausbessern von Rissen und Sprüngen ... das bloße Anlegen einer Umrandung ... für zwanzig Jahre ... für dreißig Jahre ... lebenslang, ja sogar bis zum Verlöschen des Rauches für ein bereits fertiggestelltes Kloster!“ Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen ... „Ist es wahr, Mönche ...?“ „Es ist wahr, o Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Mönche, für das bloße Auftragen eines Klumpens Mörtel darf kein Navakamma vergeben werden; nicht für das bloße Verputzen einer Wand; nicht für das bloße Einsetzen einer Tür; nicht für das bloße Anfertigen eines Riegels; nicht für das bloße Herstellen einer Lichtöffnung; nicht für das bloße Weißtünchen; nicht für das bloße Schwarzfärben; nicht für das bloße Auftragen von roter Ockerfarbe; nicht für das bloße Eindecken; nicht für das bloße Zusammenbinden; nicht für das bloße Anbringen von Giebelverzierungen; nicht für das bloße Ausbessern von Rissen und Sprüngen; nicht für das bloße Anlegen einer Umrandung; nicht für zwanzig Jahre; nicht für dreißig Jahre; nicht für lebenslang und nicht bis zum Verlöschen des Rauches für ein bereits fertiggestelltes Kloster. Wer es dennoch vergibt, begeht ein Vergehen des Fehltritts (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, Navakamma für nicht begonnene oder noch unvollendete Arbeiten zu vergeben; bei einem kleinen Kloster nach Prüfung des Arbeitsaufwandes für fünf bis sechs Jahre; bei einem einseitig geneigten Bau (Aḍḍhayoga) nach Prüfung des Arbeitsaufwandes für sieben bis acht Jahre; und bei einem großen Kloster oder einem Palastbau nach Prüfung des Arbeitsaufwandes für zehn bis zwölf Jahre.“ Tena kho pana samayena bhikkhū sabbe vihāre navakammaṃ denti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, sabbe vihāre navakammaṃ dātabbaṃ. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit vergaben die Mönche das Navakamma für alle Wohngebäude (einer Anlage). Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Mönche, das Navakamma darf nicht für alle Wohngebäude vergeben werden. Wer es dennoch vergibt, begeht ein Vergehen des Fehltritts.“ Tena kho pana samayena bhikkhū ekassa dve denti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ekassa dve dātabbā. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit vergaben die Mönche zwei (Wohngebäude) an eine einzelne Person. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Mönche, an einen Einzelnen dürfen nicht zwei vergeben werden. Wer sie dennoch vergibt, begeht ein Vergehen des Fehltritts.“ Tena kho pana samayena bhikkhū navakammaṃ gahetvā aññaṃ vāsenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, navakammaṃ gahetvā añño vāsetabbo. Yo vāseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen Mönche, nachdem sie das Navakamma erhalten hatten, einen anderen darin wohnen. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Mönche, wenn man das Navakamma erhalten hat, darf man keinen anderen darin wohnen lassen. Wer ihn dennoch wohnen lässt, begeht ein Vergehen des Fehltritts.“ Tena kho pana samayena bhikkhū navakammaṃ gahetvā saṅghikaṃ paṭibāhenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, navakammaṃ gahetvā saṅghikaṃ paṭibāhitabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, ekaṃ varaseyyaṃ gahetu’’nti. Zu jener Zeit verwehrten Mönche, nachdem sie das Navakamma erhalten hatten, (anderen den Zugang zum) gemeinschaftlichen Eigentum des Saṅgha. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Mönche, wenn man das Navakamma erhalten hat, darf man das gemeinschaftliche Eigentum des Saṅgha nicht verwehren. Wer es verwehrt, begeht ein Vergehen des Fehltritts. Ich erlaube euch, Mönche, einen vorzüglichen Schlafplatz (Varaseyya) in Besitz zu nehmen.“ Tena kho pana samayena bhikkhū nissīme ṭhitassa navakammaṃ denti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, nissīme ṭhitassa navakammaṃ dātabbaṃ. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit vergaben die Mönche das Navakamma an jemanden, der sich außerhalb der Grenze (Sīmā) befand. Sie meldeten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Mönche, das Navakamma darf nicht an jemanden vergeben werden, der sich außerhalb der Grenze befindet. Wer es dennoch vergibt, begeht ein Vergehen des Fehltritts.“ Tena [Pg.326] kho pana samayena bhikkhū navakammaṃ gahetvā sabbakālaṃ paṭibāhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, navakammaṃ gahetvā sabbakālaṃ paṭibāhitabbaṃ. Yo paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, vassānaṃ temāsaṃ paṭibāhituṃ, utukālaṃ pana na paṭibāhitu’’nti. Zu jener Zeit verweigerten Mönche, die eine Bauarbeit (navakamma) übernommen hatten, jederzeit anderen den Zugang. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Mönche, wenn man eine Bauarbeit übernommen hat, soll man nicht jederzeit den Zugang verweigern. Wer ihn verweigert, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, während der drei Monate der Regenzeit den Zugang zu verweigern, aber ich erlaube nicht, ihn während der übrigen Jahreszeiten zu verweigern.“ Tena kho pana samayena bhikkhū navakammaṃ gahetvā pakkamantipi, vibbhamantipi, kālampi karonti; sāmaṇerāpi paṭijānanti; sikkhaṃ paccakkhātakāpi paṭijānanti; antimavatthuṃ ajjhāpannakāpi paṭijānanti; ummattakāpi paṭijānanti; khittacittāpi paṭijānanti; vedanāṭṭāpi paṭijānanti; āpattiyā adassane ukkhittakāpi paṭijānanti; āpattiyā appaṭikamme ukkhittakāpi paṭijānanti; pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhittakāpi paṭijānanti; paṇḍakāpi paṭijānanti; theyyasaṃvāsakāpi paṭijānanti; titthiyapakkantakāpi Zu jener Zeit übernahmen Mönche eine Bauarbeit und gingen dann entweder weg, traten aus dem Orden aus oder starben; oder sie gaben vor, Novizen zu sein; oder sie gaben vor, die Übung aufgegeben zu haben; oder sie gaben vor, eine Tat begangen zu haben, die zum Ausschluss führt (Parajika); oder sie gaben vor, wahnsinnig zu sein; oder sie gaben vor, geistig verwirrt zu sein; oder sie gaben vor, von Schmerzen geplagt zu sein; oder sie gaben vor, wegen Nichtanerkennens eines Vergehens suspendiert zu sein; oder sie gaben vor, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert zu sein; oder sie gaben vor, wegen Nichtaufgebens einer bösen Ansicht suspendiert zu sein; oder sie gaben vor, ein Eunuch zu sein; oder sie gaben vor, sich durch Täuschung in die Gemeinschaft eingeschlichen zu haben; oder sie gaben vor, zu einer anderen Sekte übergetreten zu sein; Paṭijānanti; tiracchānagatāpi paṭijānanti; mātughātakāpi paṭijānanti; pitughātakāpi paṭijānanti; arahantaghātakāpi paṭijānanti; bhikkhunidūsakāpi paṭijānanti; saṅghabhedakāpi paṭijānanti; lohituppādakāpi paṭijānanti; ubhatobyañjanakāpi paṭijānanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. oder sie gaben vor, ein Tier zu sein; oder sie gaben vor, ihre Mutter getötet zu haben; oder sie gaben vor, ihren Vater getötet zu haben; oder sie gaben vor, einen Arahant getötet zu haben; oder sie gaben vor, eine Nonne geschändet zu haben; oder sie gaben vor, die Sangha gespalten zu haben; oder sie gaben vor, das Blut eines Buddhas vergossen zu haben; oder sie gaben vor, ein Zwitter zu sein. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā pakkamati – mā saṅghassa hāyīti aññassa dātabbaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und weggeht, soll er sie einem anderen übergeben mit dem Gedanken: ‚Möge der Sangha kein Nachteil entstehen.‘“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā vibbhamati…pe… kālaṅkaroti, sāmaṇero paṭijānāti, sikkhaṃ paccakkhātako paṭijānāti, antimavatthuṃ ajjhāpannako paṭijānāti, ummattako paṭijānāti, khittacitto paṭijānāti, vedanāṭṭo paṭijānāti, āpattiyā adassane ukkhittako paṭijānāti, āpattiyā appaṭikamme ukkhittako paṭijānāti, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhittako paṭijānāti, paṇḍako paṭijānāti, theyyasaṃvāsako paṭijānāti, titthiyapakkantako paṭijānāti, tiracchānagato paṭijānāti, mātughātako paṭijānāti, pitughātako paṭijānāti, arahantaghātako paṭijānāti, bhikkhunīdūsako paṭijānāti, saṅghabhedako paṭijānāti, lohituppādako paṭijānāti, ubhatobyañjanako paṭijānāti – mā saṅghassa hāyīti aññassa dātabbaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und dann aus dem Orden austritt ...pe... oder zugibt, ein Zwitter zu sein, soll er sie einem anderen übergeben mit dem Gedanken: ‚Möge der Sangha kein Nachteil entstehen.‘“ ‘‘Idha [Pg.327] pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā vippakate pakkamati – mā saṅghassa hāyīti aññassa dātabbaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und bei unvollendeter Arbeit weggeht, soll er sie einem anderen übergeben mit dem Gedanken: ‚Möge der Sangha kein Nachteil entstehen.‘“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā vippakate vibbhamati…pe… ubhatobyañjanako paṭijānāti – mā saṅghassa hāyīti aññassa dātabbaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und bei unvollendeter Arbeit aus dem Orden austritt ...pe... oder zugibt, ein Zwitter zu sein, soll er sie einem anderen übergeben mit dem Gedanken: ‚Möge der Sangha kein Nachteil entstehen.‘“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā pariyosite pakkamati – tassevetaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und nach deren Vollendung weggeht, gehört diese eben ihm.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā pariyosite vibbhamati…pe… kālaṅkaroti, sāmaṇero paṭijānāti, sikkhaṃ paccakkhātako paṭijānāti, antimavatthuṃ ajjhāpannako paṭijānāti – saṅgho sāmī. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und nach deren Vollendung aus dem Orden austritt ...pe... stirbt, zugibt, ein Novize zu sein, zugibt, die Übung aufgegeben zu haben, oder zugibt, eine Tat begangen zu haben, die zum Ausschluss führt, dann ist der Sangha der Eigentümer.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā pariyosite ummattako paṭijānāti, khittacitto paṭijānāti, vedanāṭṭo paṭijānāti, āpattiyā adassane ukkhittako paṭijānāti, āpattiyā appaṭikamme ukkhittako paṭijānāti, pāpikāya diṭṭhiyā appaṭinissagge ukkhittako paṭijānāti – tassevetaṃ. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und nach deren Vollendung zugibt, wahnsinnig zu sein, geistig verwirrt zu sein, von Schmerzen geplagt zu sein, wegen Nichtanerkennens eines Vergehens suspendiert zu sein, wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens suspendiert zu sein, oder wegen Nichtaufgebens einer bösen Ansicht suspendiert zu sein, gehört diese eben ihm.“ ‘‘Idha pana, bhikkhave, bhikkhu navakammaṃ gahetvā pariyosite paṇḍako paṭijānāti, theyyasaṃvāsako paṭijānāti, titthiyapakkantako paṭijānāti, tiracchānagato paṭijānāti, mātughātako paṭijānāti, pitughātako paṭijānāti, arahantaghātako paṭijānāti, bhikkhunīdūsako paṭijānāti, saṅghabhedako paṭijānāti, lohituppādako paṭijānāti, ubhatobyañjanako paṭijānāti – saṅgho sāmī’’ti. „Wenn hier, Mönche, ein Mönch eine Bauarbeit übernommen hat und nach deren Vollendung zugibt, ein Eunuch zu sein, sich durch Täuschung in die Gemeinschaft eingeschlichen zu haben, zu einer anderen Sekte übergetreten zu sein, ein Tier zu sein, seine Mutter getötet zu haben, seinen Vater getötet zu haben, einen Arahant getötet zu haben, eine Nonne geschändet zu haben, die Sangha gespalten zu haben, das Blut eines Buddhas vergossen zu haben, oder ein Zwitter zu sein, dann ist der Sangha der Eigentümer.“ Aññatraparibhogapaṭikkhepādi Über das Verbot des Gebrauchs an einem anderen Ort und Weiteres. 324. Tena kho pana samayena bhikkhū aññatarassa upāsakassa vihāraparibhogaṃ senāsanaṃ aññatra paribhuñjanti. Atha kho so upāsako ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma bhadantā aññatra paribhogaṃ aññatra paribhuñjissantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, aññatra paribhogo aññatra paribhuñjitabbo. Yo paribhuñjeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 324. Zu jener Zeit benutzten Mönche ein Lager (senāsana), das zur Ausstattung der Wohnstätte eines gewissen Laienanhängers gehörte, an einem anderen Ort. Da war jener Laienanhänger verärgert, beklagte sich und schimpfte: „Wie können die Ehrwürdigen eine Ausstattung für einen Ort an einem anderen Ort benutzen?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Mönche, eine Ausstattung für einen Ort darf nicht an einem anderen Ort benutzt werden. Wer sie benutzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.328] kho pana samayena bhikkhū uposathaggampi sannisajjampi harituṃ kukkuccāyantā chamāya nisīdanti. Gattānipi cīvarānipi paṃsukitāni honti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, tāvakālikaṃ haritu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Bedenken, Dinge zum Uposatha-Haus oder zur Versammlungshalle zu tragen, und saßen deshalb auf dem Erdboden. Ihre Körper und ihre Gewänder wurden staubig. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Mönche, ich erlaube, sie für eine vorübergehende Zeit dorthin zu tragen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa mahāvihāro undriyati. Bhikkhū kukkuccāyantā senāsanaṃ nātiharanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, guttatthāya haritu’’nti. Zu jener Zeit verfiel eine große Wohnstätte des Sangha. Die Mönche hatten Bedenken und brachten die Lager nicht weg. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Mönche, ich erlaube, sie zum Zwecke des Schutzes wegzubringen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa senāsanaparikkhāriko mahaggho kambalo uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, phātikammatthāya parivattetu’’nti. Zu jener Zeit nun war für den Sangha eine kostbare Decke als Einrichtungsgegenstand für die Unterkunft entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, diese zum Zwecke der Wertsteigerung einzutauschen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa senāsanaparikkhārikaṃ mahagghaṃ dussaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, phātikammatthāya parivattetu’’nti. Zu jener Zeit nun war für den Sangha ein kostbares Tuch als Einrichtungsgegenstand für die Unterkunft entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, dieses zum Zwecke der Wertsteigerung einzutauschen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa acchacammaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pādapuñchaniṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit nun war für den Sangha ein Bärenfell entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, daraus einen Fußabstreifer herzustellen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa cakkalikaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pādapuñchaniṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit nun war für den Sangha ein rundes Geflecht entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, daraus einen Fußabstreifer herzustellen.“ Tena kho pana samayena saṅghassa coḷakaṃ uppannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pādapuñchaniṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit nun war für den Sangha grober Stoff entstanden. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, daraus einen Fußabstreifer herzustellen.“ Tena kho pana samayena bhikkhū adhotehi pādehi senāsanaṃ akkamanti. Senāsanaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, adhotehi pādehi senāsanaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit nun betraten die Mönche mit ungewaschenen Füßen die Lagerstatt. Die Lagerstatt wurde dadurch beschädigt. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Man darf, ihr Mönche, die Lagerstatt nicht mit ungewaschenen Füßen betreten. Wer sie dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū allehi pādehi senāsanaṃ akkamanti. Senāsanaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, allehi pādehi senāsanaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit nun betraten die Mönche mit nassen Füßen die Lagerstatt. Die Lagerstatt wurde dadurch beschädigt. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Man darf, ihr Mönche, die Lagerstatt nicht mit nassen Füßen betreten. Wer sie dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena [Pg.329] kho pana samayena bhikkhū saupāhanā senāsanaṃ akkamanti. Senāsanaṃ dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, saupāhanena senāsanaṃ akkamitabbaṃ. Yo akkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit nun betraten die Mönche mit Sandalen die Lagerstatt. Die Lagerstatt wurde dadurch beschädigt. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Man darf, ihr Mönche, die Lagerstatt nicht mit Sandalen betreten. Wer sie dennoch betritt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū parikammakatāya bhūmiyā niṭṭhubhanti. Vaṇṇo dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, parikammakatāya bhūmiyā niṭṭhubhitabbaṃ. Yo niṭṭhubheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, kheḷamallaka’’nti. Zu jener Zeit nun spuckten die Mönche auf den präparierten Boden. Die Farbe wurde dadurch beschädigt. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Man darf, ihr Mönche, nicht auf den präparierten Boden spucken. Wer dennoch spuckt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, ihr Mönche, einen Spucknapf.“ Tena kho pana samayena mañcapādāpi pīṭhapādāpi parikammakataṃ bhūmiṃ vilikhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, coḷakena paliveṭhetu’’nti. Zu jener Zeit zerkratzten die Füße der Liegen und die Füße der Stühle den bearbeiteten Boden. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, [diese] mit einem groben Stoff zu umwickeln.“ Tena kho pana samayena bhikkhū parikammakataṃ bhittiṃ apassenti. Vaṇṇo dussati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, parikammakatā bhitti apassetabbā. Yo apasseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, apassenaphalaka’’nti. Apassenaphalakaṃ heṭṭhato bhūmiṃ vilikhati, uparito bhittiñca. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, heṭṭhato ca uparito ca coḷakena paliveṭhetu’’nti. Zu jener Zeit lehnten sich die Mönche an die bearbeitete Wand. Die Farbe wurde beschädigt. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Man darf sich nicht, ihr Mönche, an eine bearbeitete Wand lehnen. Wer sich daran lehnt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, ihr Mönche, ein Rückenbrett.“ Das Rückenbrett zerkratzte unten den Boden und oben die Wand. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, es sowohl unten als auch oben mit einem groben Stoff zu umwickeln.“ Tena kho pana samayena bhikkhū dhotapādakā nipajjituṃ kukkuccāyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, paccattharitvā nipajjitu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Mönche Bedenken, sich mit gewaschenen Füßen hinzulegen. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, euch hinzulegen, nachdem ihr [eine Unterlage] ausgebreitet habt.“ Saṅghabhattādianujānanaṃ Die Erlaubnis von Sangha-Mahlzeiten und anderem. 325. Atha kho bhagavā āḷaviyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena rājagahaṃ tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena rājagahaṃ tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Tena kho pana samayena rājagahaṃ dubbhikkhaṃ hoti. Manussā na sakkonti saṅghabhattaṃ kātuṃ; icchanti uddesabhattaṃ nimantanaṃ salākabhattaṃ pakkhikaṃ uposathikaṃ pāṭipadikaṃ kātuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saṅghabhattaṃ uddesabhattaṃ nimantanaṃ salākabhattaṃ pakkhikaṃ uposathikaṃ pāṭipadika’’nti. 325. Daraufhin reiste der Erhabene, nachdem er so lange wie gewünscht in ùavi verweilt hatte, in Richtung Rùagaha ab. Während er schrittweise umherwanderte, gelangte er nach Rùagaha. Dort verweilte der Erhabene in Rùagaha im Veḷuvana, dem Ort der Eichhörnchenfütterung. Zu jener Zeit herrschte in Rùagaha eine Hungersnot. Die Menschen waren nicht in der Lage, eine Mahlzeit für den gesamten Sangha (Saṅghabhatta) zu geben; sie wünschten, Mahlzeiten für zugewiesene Mönche (Uddesabhatta), Einladungsmahlzeiten (Nimantana), Mahlzeiten per Losentscheid (Salùkabhatta), Mahlzeiten am Halbmonatstag (Pakkhika), Mahlzeiten am Uposatha-Tag (Uposathika) und Mahlzeiten am Tag nach dem Uposatha (Pùṭipadika) zu geben. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, Saṅghabhatta, Uddesabhatta, Nimantana, Salùkabhatta, Pakkhika, Uposathika und Pùṭipadika.“ Bhattuddesakasammuti Die Bestimmung eines Mahlzeit-Zuweisers 326. Tena [Pg.330] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū attano varabhattāni gahetvā lāmakāni bhattāni bhikkhūnaṃ denti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ bhattuddesakaṃ sammannituṃ – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, uddiṭṭhānuddiṭṭhañca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 326. Zu jener Zeit nahmen die Mönche der Sechsergruppe die vorzüglichen Speisen für sich selbst und gaben den [anderen] Mönchen die minderwertigen Speisen. Sie berichteten diesen Umstand dem Erhabenen. „Ich erlaube euch, ihr Mönche, einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, als Mahlzeit-Zuweiser zu bestimmen: jemanden, der nicht aus Zuneigung (Chandùgati), nicht aus Abneigung (Dosùgati), nicht aus Unwissenheit (Mohùgati) und nicht aus Furcht (Bhayùgati) falsch handelt, und der weiß, was bereits zugewiesen wurde und was noch nicht zugewiesen wurde. Und so, ihr Mönche, soll er bestimmt werden: Zuerst muss der Mönch gefragt werden. Nachdem er gefragt wurde, muss ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt unterrichten:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ bhattuddesakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den Mönch mit dem Namen [Name] als Mahlzeit-Zuweiser bestimmen. Dies ist die Ankündigung (Ñatti).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ bhattuddesakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno bhattuddesakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Der Sangha bestimmt den Mönch mit dem Namen [Name] zum Mahlzeit-Zuweiser. Jener Ehrwürdige, der mit der Bestimmung des Mönchs mit dem Namen [Name] zum Mahlzeit-Zuweiser einverstanden ist, der möge schweigen. Wer nicht damit einverstanden ist, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu bhattuddesako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch mit dem Namen [Name] ist vom Sangha als Mahlzeit-Zuweiser bestimmt worden. Der Sangha ist damit einverstanden, daher schweigt er. So merke ich mir dies.“ Atha kho bhattuddesakānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kathaṃ nu kho bhattaṃ uddisitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, salākāya vā paṭṭikāya vā upanibandhitvā opuñjitvā bhattaṃ uddisitu’’nti. Da dachten die Mönche, die die Speisen zuweisen: „Wie soll die Speise zugewiesen werden?“ Sie berichteten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, die Speise zuzuweisen, indem man auf Bambusstäbchen oder Blättchen schreibt, sie zusammenbindet, sie mischt und dann zuweist.“ Senāsanapaññāpakādisammuti Die förmliche Bestimmung des Zuweisers von Lagerstätten und anderen Ämtern. 327. Tena kho pana samayena saṅghassa senāsanapaññāpako na hoti…pe… bhaṇḍāgāriko na hoti…pe… cīvarappaṭiggāhako na hoti…pe… cīvarabhājako na hoti…pe… yāgubhājako na hoti…pe… phalabhājako na hoti…pe… khajjakabhājako na hoti. Khajjakaṃ abhājiyamānaṃ nassati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ khajjakabhājakaṃ sammannituṃ – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya[Pg.331], bhājitābhājitañca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 327. Zu jener Zeit gab es für den Sangha keinen Zuweiser von Lagerstätten ... keinen Schatzmeister ... keinen Empfänger von Gewändern ... keinen Verteilung von Gewändern ... keinen Verteilung von Reisschleim ... keinen Verteilung von Früchten ... keinen Verteilung von Zwischenmahlzeiten. Da die Zwischenmahlzeiten nicht verteilt wurden, verdarben sie. Sie berichteten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, zum Verteilung von Zwischenmahlzeiten zu bestimmen – einen, der nicht aus Vorliebe, nicht aus Hass, nicht aus Verblendung und nicht aus Furcht handelt, und der weiß, was bereits verteilt wurde und was noch nicht. Und so, ihr Mönche, soll er bestimmt werden: Zuerst soll der Mönch gebeten werden; nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ khajjakabhājakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Verteilung von Zwischenmahlzeiten bestimmen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ khajjakabhājakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno khajjakabhājakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Der Sangha bestimmt den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Verteilung von Zwischenmahlzeiten. Welchem Ehrwürdigen die Bestimmung des Mönchs namens [So-und-so] zum Verteilung von Zwischenmahlzeiten gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu khajjakabhājako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch namens [So-und-so] ist vom Sangha zum Verteilung von Zwischenmahlzeiten bestimmt worden. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ Appamattakavissajjakasammuti Die förmliche Bestimmung des Gebers geringfügiger Gegenstände. 328. Tena kho pana samayena saṅghassa bhaṇḍāgāre appamattako parikkhāro uppanno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ appamattakavissajjakaṃ sammannituṃ – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, vissajjitāvissajjitañca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 328. Zu jener Zeit fielen dem Sangha geringfügige Bedarfsgegenstände im Lagerhaus zu. Sie berichteten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, zum Geber geringfügiger Gegenstände zu bestimmen – einen, der nicht aus Vorliebe, nicht aus Hass, nicht aus Verblendung und nicht aus Furcht handelt, und der weiß, was bereits weggegeben wurde und was noch nicht. Und so, ihr Mönche, soll er bestimmt werden: Zuerst soll der Mönch gebeten werden; nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ appamattakavissajjakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Geber geringfügiger Gegenstände bestimmen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ appamattakavissajjakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno appamattakavissajjakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Der Sangha bestimmt den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Geber geringfügiger Gegenstände. Welchem Ehrwürdigen die Bestimmung des Mönchs namens [So-und-so] zum Geber geringfügiger Gegenstände gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu appamattakavissajjako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch namens [So-und-so] ist vom Sangha zum Geber geringfügiger Gegenstände bestimmt worden. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ Tena [Pg.332] appamattakavissajjakena bhikkhunā ekā sūci dātabbā, satthakaṃ dātabbaṃ, upāhanā dātabbā, kāyabandhanaṃ dātabbaṃ, aṃsabandhako dātabbo, parissāvanaṃ dātabbaṃ, dhammakaraṇo dātabbo, kusi dātabbā, aḍḍhakusi dātabbā, maṇḍalaṃ dātabbaṃ, aḍḍhamaṇḍalaṃ dātabbaṃ, anuvāto dātabbo, paribhaṇḍaṃ dātabbaṃ. Sace hoti saṅghassa sappi vā telaṃ vā madhu vā phāṇitaṃ vā, sakiṃ paṭisāyituṃ dātabbaṃ. Sace punapi attho hoti, punapi dātabbaṃ. Von jenem Mönch, dem Geber geringfügiger Gegenstände, soll eine Nadel gegeben werden, ein kleines Messer soll gegeben werden, Sandalen sollen gegeben werden, ein Gürtel soll gegeben werden, ein Schulterband soll gegeben werden, ein Wasserfilter soll gegeben werden, ein Becher soll gegeben werden, eine Randschnur soll gegeben werden, eine kurze Randschnur soll gegeben werden, ein großer Stoffkreis soll gegeben werden, ein halber Stoffkreis soll gegeben werden, ein Längssaum soll gegeben werden, ein Quersaum soll gegeben werden. Wenn der Sangha Ghee, Öl, Honig oder Sirup hat, soll er davon geben, um es einmal zu kosten. Falls es erneut benötigt wird, soll er es erneut geben.“ Sāṭiyaggāhāpakādisammuti Die förmliche Bestimmung des Empfängers von Regenmänteln und anderen Ämtern. 329. Tena kho pana samayena saṅghassa sāṭiyaggāhāpako na hoti…pe… pattaggāhāpako na hoti…pe… ārāmikapesako na hoti…pe… sāmaṇerapesako na hoti. Sāmaṇerā apesiyamānā kammaṃ na karonti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pañcahaṅgehi samannāgataṃ bhikkhuṃ sāmaṇerapesakaṃ sammannituṃ – yo na chandāgatiṃ gaccheyya, na dosāgatiṃ gaccheyya, na mohāgatiṃ gaccheyya, na bhayāgatiṃ gaccheyya, pesitāpesitañca jāneyya. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ bhikkhu yācitabbo, yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – 329. Zu jener Zeit gab es für den Sangha keinen Empfänger von Regenmänteln ... keinen Empfänger von Almosenschalen ... keinen Anweiser von Parkwächtern ... keinen Anweiser von Novizen. Da die Novizen nicht angewiesen wurden, verrichteten sie ihre Arbeit nicht. Sie berichteten diese Angelegenheit dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Mönch, der mit fünf Eigenschaften ausgestattet ist, zum Anweiser von Novizen zu bestimmen – einen, der nicht aus Vorliebe, nicht aus Hass, nicht aus Verblendung und nicht aus Furcht handelt, und der weiß, wer bereits angewiesen wurde und wer noch nicht. Und so, ihr Mönche, soll er bestimmt werden: Zuerst soll der Mönch gebeten werden; nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und fähiger Mönch den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ sāmaṇerapesakaṃ sammanneyya. Esā ñatti. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Anweiser von Novizen bestimmen. Dies ist die Ankündigung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuṃ sāmaṇerapesakaṃ sammannati. Yassāyasmato khamati itthannāmassa bhikkhuno sāmaṇerapesakassa sammuti, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Der Sangha bestimmt den Mönch mit dem Namen [So-und-so] zum Anweiser von Novizen. Welchem Ehrwürdigen die Bestimmung des Mönchs namens [So-und-so] zum Anweiser von Novizen gefällt, der möge schweigen; wem sie nicht gefällt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammato saṅghena itthannāmo bhikkhu sāmaṇerapesako. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Mönch namens [So-und-so] ist vom Sangha zum Anweiser von Novizen bestimmt worden. Dem Sangha gefällt dies, deshalb schweigt er. So nehme ich dies an.“ Tatiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der dritte Leseabschnitt ist abgeschlossen. Senāsanakkhandhako chaṭṭho. Das sechste Kapitel über die Lagerstätten ist abgeschlossen. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung dazu lautet: Vihāraṃ [Pg.333] buddhaseṭṭhena, apaññattaṃ tadā ahu; Tahaṃ tahaṃ nikkhamanti, vāsā te jinasāvakā. Damals war ein Kloster vom edelsten Buddha noch nicht gestattet worden; hier und da verweilten jene Schüler des Siegers und zogen von jenen Wohnplätzen aus umher. Seṭṭhī gahapati disvā, bhikkhūnaṃ idamabravi; Kārāpeyyaṃ vaseyyātha, paṭipucchiṃsu nāyakaṃ. Als der wohlhabende Hausvater sie sah, sprach er zu den Mönchen: „Ich möchte Klöster bauen lassen, würdet ihr darin wohnen?“ Da fragten sie den Anführer um Erlaubnis. Vihāraṃ aḍḍhayogañca, pāsādaṃ hammiyaṃ guhaṃ; Pañcaleṇaṃ anuññāsi, vihāre seṭṭhi kārayi. Der Erhabene erlaubte fünf Arten von Unterkünften: ein Klostergebäude (Vihāra), ein Gebäude mit einseitigem Dach (Aḍḍhayoga), ein langes Gebäude (Pāsāda), ein Gebäude mit flachem Dach (Hammiya) und eine Höhle (Guhā). Der Kaufmann ließ die Klöster erbauen. Jano vihāraṃ kāreti, akavāṭaṃ asaṃvutaṃ; Kavāṭaṃ piṭṭhasaṅghāṭaṃ, udukkhalañca uttari. Die Menschen ließen ein Kloster ohne Türflügel und ohne Verschluss erbauen; daraufhin wurden Türflügel, Türrahmen, der untere Drehstein und der obere Türring erlaubt. Āviñchanacchiddaṃ rajjuṃ, vaṭṭiñca kapisīsakaṃ; Sūcighaṭitāḷacchiddaṃ, lohakaṭṭhavisāṇakaṃ. Ein Loch zum Ziehen, ein Seil, ein Sperrriegel, ein Riegelhalter (Kapisīsaka), die Öffnungen für die Bolzen sowie Bolzen aus Metall, Holz oder Horn wurden erlaubt. Yantakaṃ sūcikañceva, chadanaṃ ullittāvalittaṃ; Vedijālasalākañca, cakkali santharena ca. Er erlaubte den Mechanismus, den Riegelbolzen, das Dach, das Verputzen innen und außen, Geländer, Gitterfenster, Fensterstäbe, die Fußmatte aus Seilringen und die Grasmatten. Miḍḍhi bidalamañcañca, sosānikamasārako; Bundikuḷirapādañca, āhaccāsandi uccake. Das Verputzen des Bodens, ein geflochtenes Lager, ein Bettgestell aus Friedhofsholz, ein Bett mit Rahmenverbindung, ein Bett mit krummen Füßen (Krebsfüßen), ein Steckfuß-Bett, ein quadratischer Stuhl und ein hohes Lager wurden erlaubt. Sattaṅgo ca bhaddapīṭhaṃ, pīṭhakeḷakapādakaṃ; Āmalāphalakā kocchā, palālapīṭhameva ca. Ein siebengliedriges Lager, ein geflochtener Ehrenstuhl, ein Sitz aus grobem Stoff, ein Sitz mit Ziegenfüßen, ein Sitz mit Füßen in Form von Myrobalanen-Früchten, eine Brettunterlage, eine Bastmatte und ein Strohsitz wurden erlaubt. Uccāhipaṭipādakā, aṭṭhaṅguli ca pādakā; Suttaṃ aṭṭhapadaṃ coḷaṃ, tūlikaṃ aḍḍhakāyikaṃ. Hohe Bettfüße (für den von einer Schlange gebissenen Mönch), Bettfüße von acht Fingern Höhe, Zwirn, ein Tuch mit acht Quadraten, grober Stoff, eine mit Baumwolle gefüllte Matte und ein Kissen von der halben Körpergröße wurden erlaubt. Giraggo bhisiyo cāpi, dussaṃ senāsanampi ca; Onaddhaṃ heṭṭhā patati, uppāṭetvā haranti ca. Feste auf dem Berggipfel, Kissen, Stoff für das Lager, das Beziehen der Lager; da sie jedoch herabfielen oder abgerissen und gestohlen wurden, (wurden Befestigungen erlaubt). Bhattiñca hatthabhattiñca, anuññāsi tathāgato; Titthiyā vihāre cāpi, thusaṃ saṇhañca mattikā. Der Tathāgata erlaubte das Färben und das Verzieren mit Handabdrücken; in den Klöstern der Außenstehenden und den Klöstern der Mönche wurde mit Spreu vermischte Erde und feiner Lehm verwendet. Ikkāsaṃ pāṇikaṃ kuṇḍaṃ, sāsapaṃ sitthatelakaṃ; Ussanne paccuddharituṃ, pharusaṃ gaṇḍumattikaṃ. Baumharz, eine Handkelle, mit Reiskörnern vermischte Erde, Senfpulver und Wachsöl wurden erlaubt; wenn es zu viel wurde, sollte es wieder entfernt werden. Ebenso grobe Erde und Erde aus Wurmhaufen. Ikkāsaṃ paṭibhānañca, nīcā cayo ca āruhaṃ; Paripatanti āḷakā, aḍḍhakuṭṭaṃ tayo puna. Harz, Malereien (von Figuren), eine niedrige Einfassung; da die Mönche beim Hinaufsteigen herabstürzten, wurden Geländer, eine halbe Mauer und drei weitere Raumarten erlaubt. Khuddake [Pg.334] kuṭṭapādo ca, ovassati saraṃ khilaṃ; Cīvaravaṃsaṃ rajjuñca, āḷindaṃ kiṭikena ca. Bei einer kleinen Hütte wurde der Sockel nass vom Regen; daraufhin wurden Wandbolzen, eine Bambusstange für Gewänder, ein Seil für Gewänder, eine Veranda und Vorhänge erlaubt. Ālambanaṃ tiṇacuṇṇaṃ, heṭṭhāmagge nayaṃ kare; Ajjhokāse otappati, sālaṃ heṭṭhā ca bhājanaṃ. Ein Geländer und Graspulver sollten nach der oben genannten Methode hergestellt werden. Da es im Freien heiß war, wurden eine Wasserhaushalle und Gefäße erlaubt. Vihāro koṭṭhako ceva, pariveṇaggisālakaṃ; Ārāme ca puna koṭṭhe, heṭṭhaññeva nayaṃ kare. Das Klostergebäude, das Torhaus, der Vorhof und das Feuerhaus im Klostergarten sowie erneut das Torhaus sollten nach dem oben beschriebenen Verfahren eingerichtet werden. Sudhaṃ anāthapiṇḍi ca, saddho sītavanaṃ agā; Diṭṭhadhammo nimantesi, saha saṅghena nāyakaṃ. Der gläubige Anāthapiṇḍika, der die Wahrheit geschaut hatte, ging zum Sītavana-Wald und lud den Erhabenen zusammen mit der Gemeinschaft der Mönche ein. Āṇāpesantarāmagge, ārāmaṃ kārayī gaṇo; Vesāliyaṃ navakammaṃ, purato ca pariggahi. Auf dem Weg gab er Anweisungen, und die Leute ließen einen Klostergarten errichten; in Vesālī übernahm er die Aufsicht über neue Bauarbeiten. Ko arahati bhattagge, tittirañca avandiyā; Pariggahitantaragharā, tūlo sāvatthi osari. Er fragte: „Wer ist es wert, den Ehrenplatz im Speisesaal einzunehmen?“ Nach der Geschichte vom Rebhuhn wurde die Rangfolge festgelegt. In den Häusern wurden weiche Polsterungen verwendet, und schließlich erreichte er Sāvatthī. Patiṭṭhāpesi ārāmaṃ, bhattagge ca kolāhalaṃ; Gilānā varaseyyā ca, lesā sattarasā tahiṃ. Er begründete den Klostergarten; es gab Lärm im Speisesaal. Für kranke Mönche wurden vorzügliche Lagerstätten erlaubt; die Gruppe der siebzehn Mönche war dort anwesend. Kena nu kho kathaṃ nu kho, vihāraggena bhājayi; Pariveṇaṃ anubhāgañca, akāmā bhāgaṃ no dade. „Durch wen und wie soll das Kloster aufgeteilt werden?“ Es wurde nach Klosterbereichen und Vorhofbereichen aufgeteilt; ein Anteil muss nicht gegen den Willen des Besitzers vergeben werden. Nissīmaṃ sabbakālañca, gāhā senāsane tayo; Upanando ca vaṇṇesi, ṭhitakā samakāsanā. Außerhalb der Grenze und zu jeder Zeit gibt es drei Arten, sich eine Unterkunft anzueignen. Upananda lobte dies; Mönche, die standen, und solche mit gleichem Sitzrecht waren anwesend. Samānāsanikā bhindiṃsu, tivaggā ca duvaggikaṃ; Asamānāsanikā dīghaṃ, sāḷindaṃ paribhuñjituṃ. Diejenigen mit gleichem Sitzrecht verletzten die Regeln; Gruppen von drei und zwei Mönchen stritten. Schließlich wurde erlaubt, dass Mönche mit ungleichem Sitzrecht die lange Veranda gemeinsam nutzen. Ayyikā ca avidūre, bhājitañca kīṭāgire; Āḷavī piṇḍakakuṭṭehi, dvāraaggaḷavaṭṭikā. In der Nähe der Großmutter wurde in Kīṭāgiri aufgeteilt; die Mönche von Āḷavī verzierten die Wände mit Bemalungen und brachten Türen, Riegel und Querleisten an. Ālokasetakāḷañca, geruchādanabandhanā; Bhaṇḍikhaṇḍaparibhaṇḍaṃ, vīsa tiṃsā ca kālikā. Lichtöffnungen wurden weiß oder schwarz gestrichen, Dächer mit roter Erde gedeckt und gebunden; Reparaturen an schadhaften Stellen wurden mit Rinderdung-Lauge ausgeführt. Die Nutzungsdauer betrug zwanzig oder dreißig Jahre oder bis der Rauch verzogen war. Osite akataṃ vippaṃ, khudde chappañcavassikaṃ; Aḍḍhayoge ca sattaṭṭha, mahalle dasa dvādasa. Wenn die Arbeit beendet oder unvollendet war: Bei einem kleinen Gebäude für fünf bis sechs Jahre, bei einem Gebäude mit einseitigem Dach für sieben bis acht Jahre und bei einem großen Gebäude für zehn bis zwölf Jahre. Sabbaṃ vihāraṃ ekassa, aññaṃ vāsenti saṅghikaṃ; Nissīmaṃ sabbakālañca, pakkami vibbhamanti ca. Das gesamte Kloster kann einem einzelnen Mönch gegeben werden, oder andere können in dem der Gemeinschaft gehörenden Gebäude wohnen; dies gilt auch außerhalb der Grenze und zu jeder Zeit, selbst wenn jemand weggeht oder zum Laienleben zurückkehrt. Kālañca [Pg.335] sāmaṇerañca, sikkhāpaccakkhaantimaṃ; Ummattakhittacittā ca, vedanāpattidassanā. Im Falle von Tod, Rückkehr zum Novizentum, Aufgabe des Trainings, Begehung eines schweren Vergehens (Pārājika), Wahnsinn, geistiger Verwirrung, schwerem Leiden oder Uneinsichtigkeit gegenüber einem Vergehen gelten bestimmte Regeln. Appaṭikammadiṭṭhiyā, paṇḍakā theyyatitthiyā; Tiracchānamātupitu, arahantā ca dūsakā. Bei Nicht-Wiedergutmachung eines Vergehens, falscher Ansicht, bei Eunuchen, bei Dieben oder Überläufern zu anderen Sekten, bei Tieren, Muttermördern, Vatermördern, Mördern eines Heiligen oder Schändern einer Nonne. Bhedakā lohituppādā, ubhato cāpi byañjanakā; Mā saṅghassa parihāyi, kammaṃ aññassa dātave. Bei Spaltern der Gemeinschaft, bei solchen, die das Blut eines Tathāgata vergossen haben, und bei Zwitterwesen – damit der Besitz der Gemeinschaft nicht verloren gehe, erlaubte er, das Recht an der Unterkunft einem anderen zu übertragen. Vippakate ca aññassa, kate tasseva pakkame; Vibbhamati kālaṅkato, sāmaṇero ca jāyati. Ist die Arbeit unvollendet, soll sie einem anderen gegeben werden; ist sie vollendet, gehört sie jenem Mönch. Geht er jedoch weg, kehrt er zum Laienstand zurück, stirbt er oder wird er zum Novizen, fällt sie an die Gemeinschaft. Paccakkhāto ca sikkhāya, antimajjhāpannako yadi; Saṅghova sāmiko hoti, ummattakhittavedanā. Wenn er das Training aufgibt oder ein schweres Vergehen begangen hat, ist die Gemeinschaft der rechtmäßige Eigentümer; dies gilt auch bei Wahnsinn, geistiger Verwirrung oder schwerem Leiden. Adassanāppaṭikamme, diṭṭhi tasseva hoti taṃ; Paṇḍako theyyatitthī ca, tiracchānamātupettikaṃ. Wenn ein Mönch ein Vergehen weder einsieht (adassanā), noch wiedergutmacht (appaṭikamme) oder eine falsche Ansicht (diṭṭhi) nicht aufgibt, so gehört jene Behausung eben diesem Mönch. [Dagegen gehören jene Behausungen dem Sangha, wenn der Bewohner ein] Eunuch (paṇḍaka), ein durch Diebstahl in den Orden Eingeschlichener (theyyatitthi), ein Tier, ein Muttermörder oder ein Vatermörder ist. Ghātako dūsako cāpi, bhedalohitabyañjanā; Paṭijānāti yadi so, saṅghova hoti sāmiko. Ebenso, wenn er ein Mörder [eines Arahants], ein Schänder [einer Nonne], ein Ordensspalter, ein Blutvergießer [des Buddhas] oder ein Zwitter (ubhatobyañjana) ist – wenn er dies gesteht, so ist allein der Sangha der rechtmäßige Herr [über die Behausung]. Harantaññatra kukkuccaṃ, undriyati ca kambalaṃ; Dussañca cammacakkalī, coḷakaṃ akkamanti ca. Sie tragen [Gegenstände] woandershin, empfinden Gewissensbisse; [das Gebäude] verfällt. Sie treten auf Wolldecken, Gewänder, Leder [Häute], Fußabwisch-Ringe und grobe Stoffe. Allā upāhanāniṭṭhu, likhanti apassenti ca; Apassenaṃ likhateva, dhotapaccattharena ca. Mit nassen Füßen, mit Sandalen [betreten sie den Raum], sie spucken aus, sie ritzen [die Wände] und lehnen sich an. Mit einer Rückenlehne verursachen sie Kratzer, ebenso auf einem gewaschenen Betttuch. Rājagahe na sakkonti, lāmakaṃ bhattuddesakaṃ; Kathaṃ nu kho paññāpakaṃ, bhaṇḍāgārikasammuti. In Rājagaha sind sie nicht in der Lage [die Aufgaben zu bewältigen]; es gibt minderwertiges Essen. Der Speisenzuweiser – wie soll man jemanden zum Platzanweiser ernennen? Die Wahl des Lagerverwalters (bhaṇḍāgārika). Paṭiggāhabhājako cāpi, yāgu ca phalabhājako; Khajjakabhājako ceva, appamattakavissajje. Ebenso die Wahl des Empfängers und Verteilers von Gewändern, des Verteilers von Reisschleim, des Verteilers von Früchten, des Verteilers von festen Speisen sowie des Verwalters von geringfügigen Gegenständen. Sāṭiyaggāhāpako ceva, tatheva pattaggāhako; Ārāmikasāmaṇera, pesakassa ca sammuti. Ebenso derjenige, der Regenmäntel empfangen lässt, und derjenige, der Almosenschalen empfangen lässt; sowie die Bestimmung des Anweisers für Tempeldiener und Novizen. Sabbābhibhū lokavidū, hitacitto vināyako; Leṇatthañca sukhatthañca, jhāyituñca vipassitunti. Der Allesbezwinger, der Weltkenner, der gütig gesinnte Führer [der Buddha], erlaubte [Wohnstätten] zum Zwecke der Zuflucht, zum Zwecke des Wohlbefindens, zur Übung der Vertiefung (Jhāna) und zur Einsichtsmeditation (Vipassanā). So ist dies zu verstehen. Senāsanakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Wohnstätten (Senāsanakkhandhaka) ist abgeschlossen. 7. Saṅghabhedakakkhandhakaṃ 7. 7. Kapitel über die Ordensspaltung (Saṅghabhedakakkhandhaka) 1. Paṭhamabhāṇavāro 1. Erster Abschnitt zur Rezitation (Paṭhamabhāṇavāra) Chasakyapabbajjākathā Die Erzählung über das Hinausziehen in die Hauslosigkeit der sechs Sakyer 330. Tena [Pg.336] samayena buddho bhagavā anupiyāyaṃ viharati, anupiyaṃ nāma mallānaṃ nigamo. Tena kho pana samayena abhiññātā abhiññātā sakyakumārā bhagavantaṃ pabbajitaṃ anupabbajanti. Tena kho pana samayena mahānāmo ca sakko anuruddho ca sakko dvebhātikā honti. Anuruddho sakko sukhumālo hoti. Tassa tayo pāsādā honti – eko hemantiko, eko gimhiko, eko vassiko. So vassike pāsāde cattāro māse nippurisehi tūriyehi paricārayamāno na heṭṭhāpāsādaṃ orohati. Atha kho mahānāmassa sakkassa etadahosi – ‘‘etarahi kho abhiññātā abhiññātā sakyakumārā bhagavantaṃ pabbajitaṃ anupabbajanti. Amhākañca pana kulā natthi koci agārasmā anagāriyaṃ pabbajito. Yaṃnūnāhaṃ vā pabbajeyyaṃ, anuruddho vā’’ti. Atha kho mahānāmo sakko yena anuruddho sakko tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā anuruddhaṃ sakkaṃ etadavoca – ‘‘etarahi, tāta anuruddha, abhiññātā abhiññātā sakyakumārā bhagavantaṃ pabbajitaṃ anupabbajanti. Amhākañca pana kulā natthi koci agārasmā anagāriyaṃ pabbajito. Tena hi tvaṃ vā pabbaja, ahaṃ vā pabbajissāmī’’ti. ‘‘Ahaṃ kho sukhumālo, nāhaṃ sakkomi agārasmā anagāriyaṃ pabbajituṃ. Tvaṃ pabbajāhī’’ti. ‘‘Ehi kho te, tāta anuruddha, gharāvāsatthaṃ anusāsissāmi. Paṭhamaṃ khettaṃ kasāpetabbaṃ. Kasāpetvā vapāpetabbaṃ. Vapāpetvā udakaṃ abhinetabbaṃ. Udakaṃ abhinetvā udakaṃ ninnetabbaṃ. Udakaṃ ninnetvā niddhāpetabbaṃ. Niddhāpetvā lavāpetabbaṃ. Lavāpetvā ubbāhāpetabbaṃ. Ubbāhāpetvā puñjaṃ kārāpetabbaṃ. Puñjaṃ kārāpetvā maddāpetabbaṃ. Maddāpetvā palālāni uddharāpetabbāni. Palālāni uddharāpetvā bhusikā uddharāpetabbā. Bhusikaṃ uddharāpetvā opunāpetabbaṃ. Opunāpetvā atiharāpetabbaṃ. Atiharāpetvā [Pg.337] āyatimpi vassaṃ evameva kātabbaṃ, āyatimpi vassaṃ evameva kātabba’’nti. ‘‘Na kammā khīyanti? Na kammānaṃ anto paññāyati? Kadā kammā khīyissanti? Kadā kammānaṃ anto paññāyissati? Kadā mayaṃ appossukkā pañcahi kāmaguṇehi samappitā samaṅgībhūtā paricāressāmā’’ti? ‘‘Na hi, tāta anuruddha, kammā khīyanti. Na kammānaṃ anto paññāyati. Akhīṇeva kamme pitaro ca pitāmahā ca kālaṅkatā’’ti. ‘‘Tena hi tvaññeva gharāvāsatthena upajānāhi. Ahaṃ agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmī’’ti. 330. Zu jener Zeit verweilte der erhabene Buddha bei Anupiya; Anupiya ist ein Marktflecken der Malla. Damals folgten weithin bekannte Sakyer-Jünglinge dem Erhabenen in die Hauslosigkeit. Zu jener Zeit gab es zwei Brüder, Mahānāma der Sakyer und Anuruddha der Sakyer. Anuruddha der Sakyer war sehr verzärtelt. Er hatte drei Paläste – einen für den Winter, einen für den Sommer und einen für die Regenzeit. Im Regenzeit-Palast verbrachte er vier Monate lang, unterhalten von Musikantinnen (ohne Männer), und stieg nicht in das untere Stockwerk des Palastes hinab. Da dachte Mahānāma der Sakyer: „Heutzutage ziehen weithin bekannte Sakyer-Jünglinge dem Erhabenen nach in die Hauslosigkeit. Aus unserer Familie ist jedoch noch niemand aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausgezogen. Wie wäre es, wenn entweder ich oder Anuruddha hinausziehen würde?“ Da begab sich Mahānāma der Sakyer zu Anuruddha dem Sakyer und sprach zu ihm: „Lieber Anuruddha, heutzutage ziehen weithin bekannte Sakyer-Jünglinge dem Erhabenen nach in die Hauslosigkeit. Aus unserer Familie ist jedoch noch niemand hinausgezogen. Darum zieh entweder du hinaus oder ich werde hinausziehen.“ [Anuruddha antwortete:] „Ich bin wahrlich verzärtelt, ich bin nicht fähig, in die Hauslosigkeit hinauszuziehen. Zieh du doch hinaus.“ [Mahānāma sprach:] „Komm her, lieber Anuruddha, ich werde dich in den Pflichten des Haushaltslebens unterweisen. Zuerst muss das Feld gepflügt werden. Nach dem Pflügen muss gesät werden. Nach dem Säen muss Wasser herbeigeführt werden. Nach dem Herbeiführen muss das Wasser verteilt werden. Nach dem Verteilen muss Unkraut gejätet werden. Nach dem Jäten muss geerntet werden. Nach dem Ernten muss es abtransportiert werden. Nach dem Abtransportieren muss es aufgehäuft werden. Nach dem Aufhäufen muss es gedroschen werden. Nach dem Dreschen muss das Stroh entfernt werden. Nach dem Entfernen des Strohs muss die Spreu entfernt werden. Nach dem Entfernen der Spreu muss es geworfelt werden. Nach dem Worfeln muss es in die Scheune gebracht werden. Und im nächsten Jahr muss genau dasselbe getan werden, und auch im Jahr darauf genau dasselbe.“ [Anuruddha fragte:] „Nehmen die Arbeiten denn nie ein Ende? Ist kein Ende der Arbeiten abzusehen? Wann werden die Arbeiten enden? Wann wird ein Ende der Arbeiten abzusehen sein? Wann werden wir sorgenfrei sein und uns den fünf Sinnenfreuden hingeben können?“ [Mahānāma antwortete:] „Lieber Anuruddha, die Arbeiten nehmen kein Ende. Ein Ende der Arbeiten ist nicht abzusehen. Ohne dass die Arbeit vollendet war, sind bereits unsere Väter und Großväter verstorben.“ [Anuruddha sprach:] „Wenn dem so ist, dann übernimm du die Aufgaben des Haushalts. Ich werde aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Atha kho anuruddho sakko yena mātā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā mātaraṃ etadavoca – ‘‘icchāmahaṃ, amma, agārasmā anagāriyaṃ pabbajituṃ. Anujānāhi maṃ agārasmā anagāriyaṃ pabbajjāyā’’ti. Evaṃ vutte anuruddhassa sakkassa mātā anuruddhaṃ sakkaṃ etadavoca – ‘‘tumhe kho me, tāta anuruddha, dve puttā piyā manāpā appaṭikūlā. Maraṇenapi vo akāmakā vinā bhavissāmi. Kiṃ panāhaṃ tumhe jīvante anujānissāmi agārasmā anagāriyaṃ pabbajjāyā’’ti? Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho anuruddho sakko mātaraṃ etadavoca – ‘‘icchāmahaṃ, amma, agārasmā anagāriyaṃ pabbajituṃ. Anujānāhi maṃ agārasmā anagāriyaṃ pabbajjāyā’’ti. Tena kho pana samayena bhaddiyo sakyarājā sakyānaṃ rajjaṃ kāreti. So ca anuruddhassa sakkassa sahāyo hoti. Atha kho anuruddhassa sakkassa mātā – ‘ayaṃ kho bhaddiyo sakyarājā sakyānaṃ rajjaṃ kāreti; anuruddhassa sakkassa sahāyo; so na ussahati agārasmā anagāriyaṃ pabbajitu’nti – anuruddhaṃ sakkaṃ etadavoca – ‘‘sace, tāta anuruddha, bhaddiyo sakyarājā agārasmā anagāriyaṃ pabbajati, evaṃ tvampi pabbajāhī’’ti. Atha kho anuruddho sakko yena bhaddiyo sakyarājā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhaddiyaṃ sakyarājānaṃ etadavoca – ‘‘mama kho, samma, pabbajjā tava paṭibaddhā’’ti. ‘‘Sace te, samma, pabbajjā mama paṭibaddhā vā appaṭibaddhā vā sā hotu, ahaṃ tayā; yathā sukhaṃ pabbajāhī’’ti. ‘‘Ehi, samma, ubho agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. ‘‘Nāhaṃ, samma, sakkomi agārasmā anagāriyaṃ pabbajitunti. Yaṃ te sakkā aññaṃ mayā [Pg.338] kātuṃ, kyāhaṃ karissāmi. Tvaṃ pabbajāhī’’ti. ‘‘Mātā kho maṃ, samma, evamāha – ‘sace, tāta anuruddha, bhaddiyo sakyarājā agārasmā anagāriyaṃ pabbajati, evaṃ tvampi pabbajāhī’’’ti. ‘‘Bhāsitā kho pana te, samma, esā vācā. Sace te, samma, pabbajjā mama paṭibaddhā vā, appaṭibaddhā vā sā hotu, ahaṃ tayā; yathā sukhaṃ pabbajāhī’’ti. ‘‘Ehi, samma, ubho agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. Da begab sich der Sakyer Anuruddha dorthin, wo seine Mutter war. Nachdem er sich ihr genähert hatte, sprach er zu seiner Mutter: „Mutter, ich wünsche, aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszuziehen. Erlaube mir das Hinausziehen aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit.“ Als dies gesagt war, sprach die Mutter des Sakyers Anuruddha zum Sakyer Anuruddha: „Ihr zwei Söhne, mein lieber Anuruddha, seid mir lieb, angenehm und willkommen. Selbst durch den Tod werde ich von euch nur gegen meinen Willen getrennt werden. Wie könnte ich euch dann erlauben, während ihr noch am Leben seid, aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszuziehen?“ Auch ein zweites Mal ... auch ein drittes Mal sprach der Sakyer Anuruddha zu seiner Mutter: „Mutter, ich wünsche, aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszuziehen. Erlaube mir das Hinausziehen aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit.“ Zu jener Zeit führte Bhaddiya, der Sakyer-König, die Herrschaft über die Sakyer. Er war ein Freund des Sakyers Anuruddha. Da dachte die Mutter des Sakyers Anuruddha: „Dieser Sakyer-König Bhaddiya führt die Herrschaft über die Sakyer; er ist ein Freund des Sakyers Anuruddha; er wird nicht imstande sein, aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ Mit diesem Gedanken sprach sie zum Sakyer Anuruddha: „Wenn, mein lieber Anuruddha, der Sakyer-König Bhaddiya aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszieht, dann darfst auch du hinausziehen.“ Da begab sich der Sakyer Anuruddha dorthin, wo der Sakyer-König Bhaddiya war. Nachdem er sich ihm genähert hatte, sprach er zum Sakyer-König Bhaddiya: „Mein Freund, mein Hinausziehen ist an dich gebunden.“ – „Ob dein Hinausziehen, mein Freund, an mich gebunden ist oder nicht gebunden ist, so sei es drum; ich bin mit dir; ziehe hinaus, wie es dir beliebt.“ – „Komm, Freund, wir beide wollen aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ – „Ich kann nicht, Freund, aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen. Was auch immer sonst ich für dich tun kann, das werde ich tun. Ziehe du hinaus.“ – „Meine Mutter sprach zu mir, Freund: ‚Wenn, mein lieber Anuruddha, der Sakyer-König Bhaddiya aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinauszieht, dann darfst auch du hinausziehen.‘“ – „Diese Worte, Freund, wurden doch von dir gesprochen. Ob dein Hinausziehen, mein Freund, an mich gebunden ist oder nicht gebunden ist, so sei es drum; ich bin mit dir; ziehe hinaus, wie es dir beliebt.“ – „Komm, Freund, wir beide wollen aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Tena kho pana samayena manussā saccavādino honti, saccapaṭiññā. Atha kho bhaddiyo sakyarājā anuruddhaṃ sakkaṃ etadavoca – ‘‘āgamehi, samma, sattavassāni. Sattannaṃ vassānaṃ accayena ubho agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. ‘‘Aticiraṃ, samma, sattavassāni. Nāhaṃ sakkomi sattavassāni āgametu’’nti. ‘‘Āgamehi, samma, chavassāni…pe… pañcavassāni… cattāri vassāni… tīṇi vassāni… dve vassāni… ekaṃ vassaṃ. Ekassa vassassa accayena ubho agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. ‘‘Aticiraṃ, samma, ekavassaṃ. Nāhaṃ sakkomi ekaṃ vassaṃ āgametu’’nti. ‘‘Āgamehi, samma, sattamāse. Sattannaṃ māsānaṃ accayena ubhopi agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. ‘‘Aticiraṃ, samma, sattamāsā. Nāhaṃ sakkomi sattamāse āgametu’’nti. ‘‘Āgamehi, samma, cha māse…pe… pañca māse… cattāro māse… tayo māse… dve māse… ekaṃ māsaṃ… aḍḍhamāsaṃ. Aḍḍhamāsassa accayena ubhopi agārasmā anagāriyaṃ pabbajissāmā’’ti. ‘‘Aticiraṃ, samma, aḍḍhamāso. Nāhaṃ sakkomi aḍḍhamāsaṃ āgametu’’nti. ‘‘Āgamehi, samma, sattāhaṃ yāvāhaṃ putte ca bhātaro ca rajjaṃ niyyādemī’’ti. ‘‘Na ciraṃ, samma, sattāho, āgamessāmī’’ti. Zu jener Zeit waren die Menschen wahrheitsliebend und hielten ihre Versprechen. Da sprach der Sakyer-König Bhaddiya zum Sakyer Anuruddha: „Warte, Freund, sieben Jahre. Nach Ablauf von sieben Jahren werden wir beide aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ – „Sieben Jahre sind zu lange, Freund. Ich kann nicht sieben Jahre lang warten.“ – „Warte, Freund, sechs Jahre ... fünf Jahre ... vier Jahre ... drei Jahre ... zwei Jahre ... ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres werden wir beide aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ – „Ein Jahr ist zu lange, Freund. Ich kann nicht ein Jahr lang warten.“ – „Warte, Freund, sieben Monate. Nach Ablauf von sieben Monaten werden wir beide aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ – „Sieben Monate sind zu lange, Freund. Ich kann nicht sieben Monate lang warten.“ – „Warte, Freund, sechs Monate ... fünf Monate ... vier Monate ... drei Monate ... zwei Monate ... einen Monat ... einen halben Monat. Nach Ablauf eines halben Monats werden wir beide aus dem häuslichen Leben in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ – „Ein halber Monat ist zu lange, Freund. Ich kann nicht einen halben Monat lang warten.“ – „Warte, Freund, sieben Tage, bis ich die Herrschaft an meine Söhne und Brüder übergeben habe.“ – „Sieben Tage sind nicht lange, Freund. Ich werde warten.“ 331. Atha kho bhaddiyo ca sakyarājā anuruddho ca ānando ca bhagu ca kimilo ca devadatto ca, upālikappakena sattamā, yathā pure caturaṅginiyā senāya uyyānabhūmiṃ niyyanti, evameva caturaṅginiyā senāya niyyiṃsu. Te dūraṃ gantvā senaṃ nivattāpetvā paravisayaṃ okkamitvā ābharaṇaṃ omuñcitvā uttarāsaṅgena bhaṇḍikaṃ bandhitvā upāliṃ kappakaṃ etadavocuṃ – ‘‘handa, bhaṇe upāli, nivattassu; alaṃ te ettakaṃ jīvikāyā’’ti. Atha kho upālissa kappakassa nivattantassa etadahosi – ‘‘caṇḍā kho sākiyā; iminā kumārā nippātitāti ghātāpeyyumpi maṃ. Ime [Pg.339] hi nāma sakyakumārā agārasmā anagāriyaṃ pabbajissanti. Kimaṅga panāha’’nti. Bhaṇḍikaṃ muñcitvā taṃ bhaṇḍaṃ rukkhe ālaggetvā ‘yo passati, dinnaṃyeva haratū’ti vatvā yena te sakyakumārā tenupasaṅkami. Addasāsuṃ kho te sakyakumārā upāliṃ kappakaṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna upāliṃ kappakaṃ etadavocuṃ – ‘‘kissa, bhaṇe upāli, nivattesī’’ti? ‘‘Idha me, ayyaputtā, nivattantassa etadahosi – ‘caṇḍā kho sākiyā; iminā kumārā nippātitāti ghātāpeyyumpi maṃ. Ime hi nāma sakyakumārā agārasmā anagāriyaṃ pabbajissanti. Kimaṅga panāha’nti. So kho ahaṃ, ayyaputtā, bhaṇḍikaṃ muñcitvā taṃ bhaṇḍaṃ rukkhe ālaggetvā ‘yo passati, dinnaññeva haratū’ti vatvā tatomhi paṭinivatto’’ti. ‘‘Suṭṭhu, bhaṇe upāli, akāsi yampi na nivatto. Caṇḍā kho sākiyā; iminā kumārā nippātitāti ghātāpeyyumpi ta’’nti. 331. Da brachen Bhaddiya, der Sakyer-König, Anuruddha, Ānanda, Bhagu, Kimila und Devadatta auf, mit Upāli dem Barbier als siebtem. So wie sie früher mit einem viergliedrigen Heer zum Parkgelände auszogen, so zogen sie nun mit einem viergliedrigen Heer aus. Nachdem sie eine weite Strecke zurückgelegt hatten, ließen sie das Heer umkehren, betraten fremdes Gebiet, legten ihren Schmuck ab, banden ihn mit ihrem Obergewand in ein Bündel und sagten zu Upāli dem Barbier: „Wohlan, Freund Upāli, kehre um. Dies hier reicht für deinen Lebensunterhalt aus.“ Als Upāli der Barbier umkehrte, dachte er: „Die Sakyer sind wahrlich grimmig. In der Annahme, dieser Barbier habe die Prinzen zur Flucht verleitet, könnten sie mich töten lassen. Wenn nun sogar diese Sakyer-Prinzen vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen, was ist dann erst mit mir?“ Er löste das Bündel, hängte die Wertsachen an einen Baum und sagte: „Wer es sieht, dem sei es gegeben, er mag es mitnehmen“, und begab sich dorthin, wo die Sakyer-Prinzen waren. Die Sakyer-Prinzen sahen Upāli den Barbier von weitem kommen. Als sie ihn sahen, fragten sie ihn: „Warum, Freund Upāli, bist du umgekehrt?“ „Hier, ihr edlen Herren, kam mir beim Umkehren dieser Gedanke: ‚Die Sakyer sind wahrlich grimmig. In der Annahme, dieser Barbier habe die Prinzen zur Flucht verleitet, könnten sie mich töten lassen. Wenn nun sogar diese Sakyer-Prinzen vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen, was ist dann erst mit mir?‘ So, ihr edlen Herren, löste ich das Bündel, hängte die Wertsachen an einen Baum, sagte: ‚Wer es sieht, dem sei es gegeben, er mag es mitnehmen‘, und kehrte von dort um.“ „Gut hast du es gemacht, Freund Upāli, dass du nicht zurückgekehrt bist. Die Sakyer sind wahrlich grimmig; sie könnten dich töten lassen in der Annahme: ‚Dieser hat die Prinzen zur Flucht verleitet.‘“ Atha kho sakyakumārā upāliṃ kappakaṃ ādāya yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinnā kho te sakyakumārā bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘mayaṃ, bhante, sākiyā nāma mānassino. Ayaṃ, bhante, upāli kappako amhākaṃ dīgharattaṃ paricārako. Imaṃ bhagavā paṭhamaṃ pabbājetu. Imassa mayaṃ abhivādanapaccuṭṭhānaañjalikammasāmīcikammaṃ karissāma. Evaṃ amhākaṃ sākiyānaṃ sākiyamāno nimmānāyissatī’’ti. Da nahmen die Sakyer-Prinzen Upāli den Barbier mit und begaben sich dorthin, wo der Erhabene war. Nachdem sie sich ihm genähert und ihn ehrerbietig begrüßt hatten, setzten sie sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprachen die Sakyer-Prinzen zum Erhabenen: „Wir Sakyer, o Herr, sind wahrlich stolz. Dieser Upāli, o Herr, ist unser langjähriger Diener. Möge der Erhabene diesen zuerst ordinieren. Wir werden ihm Ehrerbietung erweisen, zur Begrüßung aufstehen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und die schuldigen Dienste erweisen. Auf diese Weise wird unser Sakyer-Stolz gebrochen werden.“ Atha kho bhagavā upāliṃ kappakaṃ paṭhamaṃ pabbājesi, pacchā te sakyakumāre. Atha kho āyasmā bhaddiyo teneva antaravassena tisso vijjā sacchākāsi. Āyasmā anuruddho dibbacakkhuṃ uppādesi. Āyasmā ānando sotāpattiphalaṃ sacchākāsi. Devadatto pothujjanikaṃ iddhiṃ abhinipphādesi. Da ordinierte der Erhabene zuerst Upāli den Barbier und danach die Sakyer-Prinzen. Daraufhin verwirklichte der ehrwürdige Bhaddiya noch während jener Regenzeit die drei Wissenszweige. Der ehrwürdige Anuruddha erlangte das himmlische Auge. Der ehrwürdige Ānanda verwirklichte die Frucht des Stromeintritts. Devadatta erlangte die übernatürlichen Kräfte eines gewöhnlichen Weltlings. 332. Tena kho pana samayena āyasmā bhaddiyo araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānesi – ‘‘aho sukhaṃ, aho sukha’’nti. Atha kho sambahulā bhikkhū yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ [Pg.340] nisinnā kho te bhikkhū bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘āyasmā, bhante, bhaddiyo araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānesi – ‘aho sukhaṃ, aho sukha’nti. Nissaṃsayaṃ kho, bhante, āyasmā bhaddiyo anabhiratova brahmacariyaṃ carati. Taṃyeva vā purimaṃ rajjasukhaṃ samanussaranto araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānesi – ‘aho sukhaṃ, aho sukha’’’nti. 332. Zu jener Zeit stieß der ehrwürdige Bhaddiya, sei es im Wald, am Fuße eines Baumes oder an einem einsamen Ort, immer wieder diesen feierlichen Ausspruch aus: „Oh, welches Glück! Oh, welches Glück!“ Da begaben sich zahlreiche Mönche dorthin, wo der Erhabene war, begrüßten ihn ehrerbietig und setzten sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sagten jene Mönche zum Erhabenen: „Der ehrwürdige Bhaddiya, o Herr, stößt, sei es im Wald, am Fuße eines Baumes oder an einem einsamen Ort, immer wieder diesen feierlichen Ausspruch aus: ‚Oh, welches Glück! Oh, welches Glück!‘ Zweifellos, o Herr, führt der ehrwürdige Bhaddiya das heilige Leben ohne rechte Freude. Er erinnert sich wohl an jenes frühere königliche Glück, wenn er im Wald, am Fuße eines Baumes oder an einem einsamen Ort immer wieder den feierlichen Ausspruch ausstößt: ‚Oh, welches Glück! Oh, welches Glück!‘“ Atha kho bhagavā aññataraṃ bhikkhuṃ āmantesi – ‘‘ehi tvaṃ, bhikkhu, mama vacanena bhaddiyaṃ bhikkhuṃ āmantehi – ‘satthā taṃ, āvuso bhaddiya, āmantetī’’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho so bhikkhu bhagavato paṭissutvā yenāyasmā bhaddiyo tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ bhaddiyaṃ etadavoca – ‘‘satthā taṃ, āvuso bhaddiya, āmantetī’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho āyasmā bhaddiyo tassa bhikkhuno paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho āyasmantaṃ bhaddiyaṃ bhagavā etadavoca – ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, bhaddiya, araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānesi – ‘aho sukhaṃ, aho sukha’’’nti? ‘‘Evaṃ bhante’’ti. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, bhaddiya, atthavasaṃ sampassamāno araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānesi – ‘aho sukhaṃ aho sukha’’’nti? ‘‘Pubbe me, bhante, rañño satopi antopi antepure rakkhā susaṃvihitā hoti, bahipi antepure rakkhā susaṃvihitā hoti, antopi nagare rakkhā susaṃvihitā hoti, bahipi nagare rakkhā susaṃvihitā hoti, antopi janapade rakkhā susaṃvihitā hoti, bahipi janapade rakkhā susaṃvihitā hoti. So kho ahaṃ, bhante, evaṃ rakkhitopi gopitopi santo bhīto ubbiggo ussaṅkī utrasto viharāmi. Etarahi kho pana ahaṃ eko, bhante, araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhīto anubbiggo anussaṅkī anutrasto appossukko pannalomo paradattavutto migabhūtena cetasā viharāmīti. Imaṃ kho ahaṃ, bhante, atthavasaṃ sampassamāno araññagatopi rukkhamūlagatopi suññāgāragatopi abhikkhaṇaṃ udānaṃ udānemi – ‘aho sukhaṃ, aho sukha’’’nti. Atha kho bhagavā etamatthaṃ viditvā tāyaṃ velāyaṃ imaṃ udānaṃ udānesi – Da rief der Erhabene einen gewissen Mönch zu sich: „Komm, Mönch, geh in meinem Namen zum Mönch Bhaddiya und sag zu ihm: ‚Freund Bhaddiya, der Lehrer ruft dich.‘“ „Sehr wohl, Herr“, antwortete jener Mönch dem Erhabenen, begab sich zum ehrwürdigen Bhaddiya und sagte zu ihm: „Freund Bhaddiya, der Lehrer ruft dich.“ „Sehr wohl, Freund“, antwortete der ehrwürdige Bhaddiya jenem Mönch, begab sich zum Erhabenen, grüßte ihn ehrfurchtsvoll und setzte sich beiseite nieder. Dem beiseite sitzenden ehrwürdigen Bhaddiya sagte der Erhabene dies: „Ist es wahr, Bhaddiya, dass du, ob im Wald, am Fuße eines Baumes oder in einer leeren Hütte, immer wieder diesen feierlichen Ausruf tätigst: ‚O welche Glückseligkeit, o welche Glückseligkeit!‘?“ „Ja, Herr.“ „Welchen besonderen Grund siehst du denn, Bhaddiya, dass du, ob im Wald, am Fuße eines Baumes oder in einer leeren Hütte, immer wieder diesen feierlichen Ausruf tätigst: ‚O welche Glückseligkeit, o welche Glückseligkeit!‘?“ „Früher, Herr, als ich König war, war der Schutz innerhalb des Palastes wohlgeordnet, der Schutz außerhalb des Palastes war wohlgeordnet, der Schutz innerhalb der Stadt war wohlgeordnet, der Schutz außerhalb der Stadt war wohlgeordnet, der Schutz innerhalb des Landes war wohlgeordnet und der Schutz außerhalb des Landes war wohlgeordnet. Doch obwohl ich so bewacht und beschützt wurde, Herr, lebte ich furchtsam, ängstlich, misstrauisch und erschrocken. Jetzt aber, Herr, lebe ich im Wald, am Fuße eines Baumes oder in einer leeren Hütte – allein, furchtlos, unbesorgt, frei von Misstrauen, unerschrocken, ruhig, sanftmütig, von Gaben anderer lebend und mit einem Gemüt wie ein Wildtier. Diesen besonderen Grund sehe ich, Herr, weshalb ich, ob im Wald, am Fuße eines Baumes oder in einer leeren Hütte, immer wieder diesen feierlichen Ausruf tätige: ‚O welche Glückseligkeit, o welche Glückseligkeit!‘“ Da erkannte der Erhabene diese Bedeutung und stieß zu jener Zeit diesen feierlichen Ausruf aus: ‘‘Yassantarato [Pg.341] na santi kopā, iti bhavābhavatañca vītivatto; Taṃ vigatabhayaṃ sukhiṃ asokaṃ, devā nānubhavanti dassanāyā’’ti. „In wem innerlich kein Zorn existiert, wer so das Werden und Nicht-Werden überschritten hat; ihn, den Furchtlosen, Glücklichen und Kummerlosen, vermögen selbst die Götter nicht zu erblicken.“ Devadattavatthu Die Geschichte von Devadatta 333. Atha kho bhagavā anupiyāyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena kosambī tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena kosambī tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā kosambiyaṃ viharati ghositārāme. Atha kho devadattassa rahogatassa paṭisallīnassa evaṃ cetaso parivitakko udapādi – ‘‘kaṃ nu kho ahaṃ pasādeyyaṃ, yasmiṃ me pasanne bahulābhasakkāro uppajjeyyā’’ti? Atha kho devadattassa etadahosi – ‘‘ayaṃ kho ajātasattu kumāro taruṇo ceva āyatiṃ bhaddo ca. Yaṃnūnāhaṃ ajātasattuṃ kumāraṃ pasādeyyaṃ. Tasmiṃ me pasanne bahulābhasakkāro uppajjissatī’’ti. 333. Daraufhin begab sich der Erhabene, nachdem er in Anupiya so lange verweilt hatte, wie es ihm gefiel, auf die Wanderung nach Kosambī. Auf seiner Wanderung erreichte er allmählich Kosambī. Dort verweilte der Erhabene in Kosambī im Ghosita-Kloster. Da stieg in Devadatta, als er sich zur Einsamkeit zurückgezogen hatte, folgende Überlegung auf: „Wen könnte ich wohl für mich gewinnen, durch dessen Vertrauen mir reichlich Gewinn und Ehre zuteilwerden?“ Dann dachte Devadatta: „Dieser Prinz Ajātasattu ist noch jung und hat eine verheißungsvolle Zukunft. Was wäre, wenn ich Prinz Ajātasattu für mich gewinne? Wenn er mir vertraut, wird mir reichlich Gewinn und Ehre zuteilwerden.“ Atha kho devadatto senāsanaṃ saṃsāmetvā pattacīvaramādāya yena rājagahaṃ tena pakkāmi. Anupubbena yena rājagahaṃ tadavasari. Atha kho devadatto sakavaṇṇaṃ paṭisaṃharitvā kumārakavaṇṇaṃ abhinimminitvā ahimekhalikāya ajātasattussa kumārassa ucchaṅge pāturahosi. Atha kho ajātasattu kumāro bhīto ahosi, ubbiggo ussaṅkī utrasto. Atha kho devadatto ajātasattuṃ kumāraṃ etadavoca – ‘‘bhāyasi maṃ tvaṃ kumārā’’ti? ‘‘Āma, bhāyāmi. Kosi tva’’nti? ‘‘Ahaṃ devadatto’’ti. ‘‘Sace kho tvaṃ, bhante, ayyo devadatto, iṅgha sakeneva vaṇṇena pātubhavassū’’ti. Atha kho devadatto kumārakavaṇṇaṃ paṭisaṃharitvā saṅghāṭipattacīvaradharo ajātasattussa kumārassa purato aṭṭhāsi. Atha kho ajātasattu kumāro devadattassa iminā iddhipāṭihāriyena abhippasanno pañcahi rathasatehi sāyaṃ pātaṃ upaṭṭhānaṃ gacchati, pañca ca thālipākasatāni bhattābhihāro abhiharīyati. Atha kho devadattassa lābhasakkārasilokena abhibhūtassa pariyādinnacittassa evarūpaṃ icchāgataṃ [Pg.342] uppajji – ‘‘ahaṃ bhikkhusaṅghaṃ pariharissāmī’’ti. Saha cittuppādāva devadatto tassā iddhiyā parihāyi. Daraufhin ordnete Devadatta seine Unterkunft, nahm Schale und Gewand und begab sich nach Rājagaha. Allmählich erreichte er Rājagaha. Dort legte Devadatta seine eigene Gestalt ab, erschuf die Gestalt eines Knaben und erschien mit einem Gürtel aus Schlangen auf dem Schoß des Prinzen Ajātasattu. Da wurde Prinz Ajātasattu furchtsam, ängstlich, misstrauisch und erschrocken. Devadatta sagte zu Prinz Ajātasattu: „Hast du Angst vor mir, Prinz?“ „Ja, ich habe Angst. Wer bist du?“ „Ich bin Devadatta.“ „Herr, wenn du der ehrwürdige Devadatta bist, dann zeige dich bitte in deiner eigenen Gestalt.“ Da legte Devadatta die Knabengestalt ab und stand in seinem äußeren Gewand mit Schale und Robe vor Prinz Ajātasattu. Prinz Ajātasattu war von diesem übernatürlichen Wunder Devadattas tief beeindruckt und suchte ihn morgens und abends mit fünfhundert Wagen auf; zudem wurden ihm täglich fünfhundert Portionen Speisen dargebracht. Da entstand in Devadatta, der von Gewinn, Ehre und Ruhm überwältigt und dessen Geist völlig davon eingenommen war, solch ein Verlangen: „Ich werde die Mönchsgemeinde leiten.“ Unmittelbar mit dem Entstehen dieses Gedankens schwand Devadattas übernatürliche Kraft. Tena kho pana samayena kakudho nāma koḷiyaputto, āyasmato mahāmoggallānassa upaṭṭhāko, adhunā kālaṅkato aññataraṃ manomayaṃ kāyaṃ upapanno. Tassa evarūpo attabhāvappaṭilābho hoti – seyyathāpi nāma dve vā tīṇi vā māgadhakāni gāmakkhettāni. So tena attabhāvappaṭilābhena neva attānaṃ na paraṃ byābādheti. Atha kho kakudho devaputto yenāyasmā mahāmoggallāno tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ mahāmoggallānaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhito kho kakudho devaputto āyasmantaṃ mahāmoggallānaṃ etadavoca – ‘‘devadattassa, bhante, lābhasakkārasilokena abhibhūtassa pariyādinnacittassa evarūpaṃ icchāgataṃ uppajji – ‘ahaṃ bhikkhusaṅghaṃ pariharissāmī’ti. Saha cittuppādāva bhante, devadatto tassā iddhiyā parihīno’’ti. Idamavoca kakudho devaputto. Idaṃ vatvā āyasmantaṃ mahāmoggallānaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā tattheva antaradhāyi. Zu jener Zeit war Kakudha, ein Sohn der Koliyaner und Diener des ehrwürdigen Mahāmoggallāna, vor kurzem verstorben und in einem geistgeformten Körper im Götterreich wiedergeboren worden. Seine körperliche Erscheinung war so groß wie zwei oder drei magadhanische Dorffelder. Durch diesen erlangten Körper bedrängte er weder sich selbst noch andere. Da begab sich der Göttersohn Kakudha dorthin, wo der ehrwürdige Mahāmoggallāna war, verbeugte sich vor ihm und stellte sich beiseite hin. Beiseite stehend sprach der Göttersohn Kakudha zum ehrwürdigen Mahāmoggallāna: „Herr, in Devadatta, der von Gewinn, Ehrung und Ruhm überwältigt war und dessen Geist davon eingenommen war, entstand solch ein böses Verlangen: ‚Ich werde die Sangha der Mönche führen.‘ Zugleich mit dem Entstehen dieses Gedankens, Herr, schwand Devadattas übermenschliche Kraft.“ Dies sprach der Göttersohn Kakudha. Nachdem er dies gesagt hatte, verbeugte er sich vor dem ehrwürdigen Mahāmoggallāna, umkreiste ihn ehrerbietig und verschwand genau dort. Atha kho āyasmā mahāmoggallāno yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā mahāmoggallāno bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kakudho nāma, bhante, koḷiyaputto mama upaṭṭhāko adhunā kālaṅkato aññataraṃ manomayaṃ kāyaṃ upapanno. Tassa evarūpo attabhāvappaṭilābho – seyyathāpi nāma dve vā tīṇi vā māgadhakāni gāmakkhettāni. So tena attabhāvappaṭilābhena neva attānaṃ na paraṃ byābādheti. Atha kho, bhante, kakudho devaputto yenāhaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā maṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhito kho, bhante, kakudho devaputto maṃ etadavoca – ‘devadattassa, bhante, lābhasakkārasilokena abhibhūtassa pariyādinnacittassa evarūpaṃ icchāgataṃ uppajji – ahaṃ bhikkhusaṅghaṃ pariharissāmīti. Saha cittuppādāva bhante, devadatto tassā iddhiyā parihīno’ti. Idamavoca, bhante, kakudho devaputto. Idaṃ vatvā maṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā tattheva antaradhāyī’’ti. Daraufhin begab sich der ehrwürdige Mahāmoggallāna dorthin, wo der Erhabene war, verbeugte sich vor ihm und setzte sich beiseite hin. Beiseite sitzend sprach der ehrwürdige Mahāmoggallāna zum Erhabenen: „Herr, Kakudha, ein Sohn der Koliyaner und mein Diener, ist vor kurzem verstorben und in einem geistgeformten Körper im Götterreich wiedergeboren worden. Seine körperliche Erscheinung ist so groß wie zwei oder drei magadhanische Dorffelder. Durch diesen erlangten Körper bedrängte er weder sich selbst noch andere. Da, Herr, begab sich der Göttersohn Kakudha dorthin, wo ich war, verbeugte sich vor mir und stellte sich beiseite hin. Beiseite stehend, Herr, sprach der Göttersohn Kakudha zu mir: ‚Herr, in Devadatta, der von Gewinn, Ehrung und Ruhm überwältigt war und dessen Geist davon eingenommen war, entstand solch ein böses Verlangen: Ich werde die Sangha der Mönche führen. Zugleich mit dem Entstehen dieses Gedankens, Herr, schwand Devadattas übermenschliche Kraft.‘ Dies sprach, Herr, der Göttersohn Kakudha. Nachdem er dies gesagt hatte, verbeugte er sich vor mir, umkreiste mich ehrerbietig und verschwand genau dort.“ ‘‘Kiṃ [Pg.343] pana te, moggallāna, kakudho devaputto cetasā ceto paricca vidito? Yaṃ kiñci kakudho devaputto bhāsati sabbaṃ taṃ tatheva hoti, no aññathā’’ti? ‘‘Cetasā ceto paricca vidito ca me, bhante, kakudho devaputto. Yaṃ kiñci kakudho devaputto bhāsati sabbaṃ taṃ tatheva hoti, no aññathā’’ti. ‘‘Rakkhassetaṃ, moggallāna, vācaṃ. Rakkhassetaṃ, moggallāna, vācaṃ. Idāni so moghapuriso attanāva attānaṃ pātukarissati. „Moggallāna, hast du den Geist des Göttersohnes Kakudha mit deinem eigenen Geist ergründet und erkannt? Ist alles, was der Göttersohn Kakudha sagt, genau so und nicht anders?“ „Herr, ich habe den Geist des Göttersohnes Kakudha mit meinem eigenen Geist ergründet und erkannt. Alles, was der Göttersohn Kakudha sagt, ist genau so und nicht anders.“ „Behalte diese Worte für dich, Moggallāna. Behalte diese Worte für dich, Moggallāna. Bald wird dieser törichte Mensch von sich aus sich selbst offenbaren.“ Pañcasatthukathā Die Rede über die fünf Lehrer 334. ‘‘Pañcime, moggallāna, satthāro santo saṃvijjamānā lokasmiṃ. Katame pañca? ‘‘Idha, moggallāna, ekacco satthā aparisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ naṃ mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, moggallāna, satthāraṃ sāvakā sīlato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi sīlato rakkhaṃ paccāsīsati. 334. „Moggallāna, es gibt diese fünf Lehrer, die in der Welt existieren. Welche fünf? Da, Moggallāna, behauptet ein gewisser Lehrer, der von unreinem sittlichem Verhalten ist: ‚Ich bin von reinem sittlichem Verhalten‘, und: ‚Mein sittliches Verhalten ist rein, geläutert und unbefleckt.‘ Seine Schüler wissen über ihn: ‚Dieser werte Lehrer ist von unreinem sittlichem Verhalten, behauptet jedoch: »Ich bin von reinem sittlichem Verhalten« und »Mein sittliches Verhalten ist rein, geläutert und unbefleckt.« Wenn wir dies jedoch den Hausleuten mitteilen würden, wäre ihm das nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird jedoch mit Gewändern, Almosenspeise, Unterkünften sowie Arznei und Bedarf für Kranke geehrt. Was auch immer er tut, er allein wird dadurch bekannt werden.‘ Moggallāna, einen solchen Lehrer schützen die Schüler in Bezug auf sein sittliches Verhalten; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz in Bezug auf sein sittliches Verhalten.“ ‘‘Puna caparaṃ, moggallāna, idhekacco satthā aparisuddhājīvo samāno ‘parisuddhājīvomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddho me ājīvo pariyodāto asaṃkiliṭṭho’ti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhājīvo samāno ‘parisuddhājīvomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddho me ājīvo pariyodāto asaṃkiliṭṭho’ti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ na mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo [Pg.344] karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, moggallāna, satthāraṃ sāvakā ājīvato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi ājīvato rakkhaṃ paccāsīsati. „Des Weiteren, Moggallāna, behauptet hier ein gewisser Lehrer, der von unreiner Lebensführung ist: ‚Ich bin von reiner Lebensführung‘, und: ‚Meine Lebensführung ist rein, geläutert und unbefleckt.‘ Seine Schüler wissen über ihn: ‚Dieser werte Lehrer ist von unreiner Lebensführung, behauptet jedoch: »Ich bin von reiner Lebensführung« und »Meine Lebensführung ist rein, geläutert und unbefleckt.« Wenn wir dies jedoch den Hausleuten mitteilen würden, wäre ihm das nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird jedoch mit Gewändern, Almosenspeise, Unterkünften sowie Arznei und Bedarf für Kranke geehrt. Was auch immer er tut, er allein wird dadurch bekannt werden.‘ Moggallāna, einen solchen Lehrer schützen die Schüler in Bezug auf seine Lebensführung; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz in Bezug auf seine Lebensführung.“ ‘‘Puna caparaṃ, moggallāna, idhekacco satthā aparisuddhadhammadesano samāno ‘parisuddhadhammadesanomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhā me dhammadesanā pariyodātā asaṃkiliṭṭhā’ti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhadhammadesano samāno ‘parisuddhadhammadesanomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhā me dhammadesanā pariyodātā asaṃkiliṭṭhā’ti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ naṃ mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, moggallāna, satthāraṃ sāvakā dhammadesanato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi dhammadesanato rakkhaṃ paccāsīsati. "Wiederum, Moggallāna, gibt es hier in der Welt einen Lehrer, dessen Darlegung des Dhamma unrein ist, der jedoch behauptet: 'Ich bin rein in der Darlegung des Dhamma' und 'Meine Darlegung des Dhamma ist rein, geläutert und unbefleckt'. Seine Schüler wissen dies: 'Dieser werte Lehrer ist unrein in der Darlegung des Dhamma, behauptet aber dennoch: "Ich bin rein in der Darlegung des Dhamma" und "Meine Darlegung des Dhamma ist rein, geläutert und unbefleckt". Würden wir dies den Hausleuten mitteilen, so wäre das für diesen Lehrer nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird doch mit Roben, Almosenspeise, Lagestätten und Arznei für Kranke versorgt – was auch immer er tun wird, durch eben dieses Tun wird er selbst als das erkannt werden, was er ist.' Auf diese Weise, Moggallāna, schützen die Schüler einen solchen Lehrer in Bezug auf die Darlegung des Dhamma; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz in Bezug auf die Darlegung des Dhamma." ‘‘Puna caparaṃ, moggallāna, idhekacco satthā aparisuddhaveyyākaraṇo samāno ‘parisuddhaveyyākaraṇomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me veyyākaraṇaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhaveyyākaraṇo samāno ‘parisuddhaveyyākaraṇomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me veyyākaraṇaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ naṃ mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, moggallāna, satthāraṃ sāvakā veyyākaraṇato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi veyyākaraṇato rakkhaṃ paccāsīsati. "Wiederum, Moggallāna, gibt es hier in der Welt einen Lehrer, dessen Erläuterung unrein ist, der jedoch behauptet: 'Ich bin rein in der Erläuterung' und 'Meine Erläuterung ist rein, geläutert und unbefleckt'. Seine Schüler wissen dies: 'Dieser werte Lehrer ist unrein in der Erläuterung, behauptet aber dennoch: "Ich bin rein in der Erläuterung" und "Meine Erläuterung ist rein, geläutert und unbefleckt". Würden wir dies den Hausleuten mitteilen, so wäre das für diesen Lehrer nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird doch mit Roben, Almosenspeise, Lagestätten und Arznei für Kranke versorgt – was auch immer er tun wird, durch eben dieses Tun wird er selbst als das erkannt werden, was er ist.' Auf diese Weise, Moggallāna, schützen die Schüler einen solchen Lehrer in Bezug auf die Erläuterung; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz in Bezug auf die Erläuterung." ‘‘Puna caparaṃ, moggallāna, idhekacco satthā aparisuddhañāṇadassano samāno ‘parisuddhañāṇadassanomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhañāṇadassano samāno ‘parisuddhañāṇadassanomhī’ti [Pg.345] paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ naṃ mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, moggallāna, satthāraṃ sāvakā ñāṇadassanato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi ñāṇadassanato rakkhaṃ paccāsīsatīti. Ime kho, moggallāna, pañca satthāro santo saṃvijjamānā lokasmiṃ. "Wiederum, Moggallāna, gibt es hier in der Welt einen Lehrer, dessen Erkenntnis und Schau unrein ist, der jedoch behauptet: 'Ich bin rein in Erkenntnis und Schau' und 'Meine Erkenntnis und Schau ist rein, geläutert und unbefleckt'. Seine Schüler wissen dies: 'Dieser werte Lehrer ist unrein in Erkenntnis und Schau, behauptet aber dennoch: "Ich bin rein in Erkenntnis und Schau" und "Meine Erkenntnis und Schau ist rein, geläutert und unbefleckt". Würden wir dies den Hausleuten mitteilen, so wäre das für diesen Lehrer nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird doch mit Roben, Almosenspeise, Lagestätten und Arznei für Kranke versorgt – was auch immer er tun wird, durch eben dieses Tun wird er selbst als das erkannt werden, was er ist.' Auf diese Weise, Moggallāna, schützen die Schüler einen solchen Lehrer in Bezug auf Erkenntnis und Schau; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz in Bezug auf Erkenntnis und Schau. Dies, Moggallāna, sind die fünf Lehrer, die gegenwärtig in der Welt anzutreffen sind." ‘‘Ahaṃ kho pana, moggallāna, parisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāmi ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Na ca maṃ sāvakā sīlato rakkhanti; na cāhaṃ sāvakehi sīlato rakkhaṃ paccāsīsāmi. Parisuddhājīvo samāno…pe… parisuddhadhammadesano samāno…pe… parisuddhaveyyākaraṇo samāno…pe… parisuddhañāṇadassano samāno ‘parisuddhañāṇadassanomhī’ti paṭijānāmi ‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Na ca maṃ sāvakā ñāṇadassanato rakkhanti; na cāhaṃ sāvakehi ñāṇadassanato rakkhaṃ paccāsīsāmī’’ti. "Ich aber, Moggallāna, bin rein in der Tugend und bekenne: 'Ich bin rein in der Tugend' und 'Meine Tugend ist rein, geläutert und unbefleckt'. Weder müssen mich meine Schüler in Bezug auf die Tugend schützen, noch erwarte ich von meinen Schülern Schutz in Bezug auf die Tugend. Ich bin rein im Lebensunterhalt ... (wie oben) ... ich bin rein in der Darlegung des Dhamma ... (wie oben) ... ich bin rein in der Erläuterung ... (wie oben) ... ich bin rein in Erkenntnis und Schau und bekenne: 'Ich bin rein in Erkenntnis und Schau' und 'Meine Erkenntnis und Schau ist rein, geläutert und unbefleckt'. Weder müssen mich meine Schüler in Bezug auf Erkenntnis und Schau schützen, noch erwarte ich von meinen Schülern Schutz in Bezug auf Erkenntnis und Schau." 335. Atha kho bhagavā kosambiyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena rājagahaṃ tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena rājagahaṃ tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Atha kho sambahulā bhikkhū yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinnā kho te bhikkhū bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘devadattassa, bhante, ajātasattu kumāro pañcahi rathasatehi sāyaṃ pātaṃ upaṭṭhānaṃ gacchati; pañca ca thālipākasatāni bhattābhihāro abhiharīyatī’’ti. ‘‘Mā, bhikkhave, devadattassa lābhasakkārasilokaṃ pihayittha. Yāvakīvañca, bhikkhave, devadattassa ajātasattu kumāro pañcahi rathasatehi sāyaṃ pātaṃ upaṭṭhānaṃ gamissati, pañca ca thālipākasatāni bhattābhihāro abhiharīyissati, hāniyeva, bhikkhave, devadattassa pāṭikaṅkhā kusalesu dhammesu, no vuḍḍhi. 335. Daraufhin wanderte der Erhabene, nachdem er in Kosambī verweilt hatte, solange es ihm gefiel, in Richtung Rājagaha. Auf seiner Wanderung erreichte er schließlich Rājagaha. Dort hielt sich der Erhabene in Rājagaha im Bambushain am Eichhörnchen-Fütterungsplatz auf. Da begaben sich zahlreiche Mönche zum Erhabenen, grüßten den Erhabenen ehrfurchtsvoll und setzten sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprachen jene Mönche zum Erhabenen: 'Ehrwürdiger Herr, der Prinz Ajātasattu besucht Devadatta am Abend und am Morgen mit fünfhundert Wagen; und fünfhundert Töpfe mit Speisen werden ihm als Opfergabe dargebracht.' 'Ihr Mönche, beneidet Devadatta nicht um Gewinn, Verehrung und Ruhm. Solange, ihr Mönche, der Prinz Ajātasattu Devadatta am Abend und am Morgen mit fünfhundert Wagen besucht und fünfhundert Töpfe mit Speisen als Opfergabe dargebracht werden, ist bei Devadatta nur ein Schwinden der heilsamen Dinge zu erwarten, kein Zuwachs." ‘‘Seyyathāpi[Pg.346], bhikkhave, caṇḍassa kukkurassa nāsāya pittaṃ bhindeyyuṃ, evañhi so, bhikkhave, kukkuro bhiyyosomattāya caṇḍataro assa, evameva kho, bhikkhave, yāvakīvañca devadattassa ajātasattu kumāro pañcahi rathasatehi sāyaṃ pātaṃ upaṭṭhānaṃ gamissati, pañca ca thālipākasatāni bhattābhihāro abhiharīyissati, hāniyeva, bhikkhave, devadattassa pāṭikaṅkhā kusalesu dhammesu, no vuḍḍhi. „Mönche, so wie man einem grimmigen Hund Galle an die Nase schmieren könnte, wodurch dieser Hund, Mönche, noch weitaus grimmiger würde, ebenso, Mönche, solange Prinz Ajātasattu den Devadatta morgens und abends mit fünfhundert Streitwagen besucht und fünfhundert Töpfe mit Speisen darbringt, ist für Devadatta nur ein Niedergang in heilsamen Dingen zu erwarten, kein Wachstum.“ ‘‘Attavadhāya, bhikkhave, devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi, parābhavāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi. „Mönche, Gewinn, Verehrung und Ruhm sind Devadatta zu seinem eigenen Verderben entstanden, zu seinem eigenen Untergang.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, kadalī attavadhāya phalaṃ deti, parābhavāya phalaṃ deti, evameva kho, bhikkhave, attavadhāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi, parābhavāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi. „Mönche, so wie die Bananenstaude Frucht trägt zu ihrem eigenen Verderben, zu ihrem eigenen Untergang, ebenso sind Gewinn, Verehrung und Ruhm Devadatta zu seinem eigenen Verderben entstanden, zu seinem eigenen Untergang.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, veḷu attavadhāya phalaṃ deti, parābhavāya phalaṃ deti, evameva kho, bhikkhave, attavadhāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi, parābhavāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi. „Mönche, so wie der Bambus Frucht trägt zu ihrem eigenen Verderben, zu ihrem eigenen Untergang, ebenso sind Gewinn, Verehrung und Ruhm Devadatta zu seinem eigenen Verderben entstanden, zu seinem eigenen Untergang.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, naḷo attavadhāya phalaṃ deti, parābhavāya phalaṃ deti, evameva kho, bhikkhave, attavadhāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi, parābhavāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi. „Mönche, so wie das Schilfrohr Frucht trägt zu ihrem eigenen Verderben, zu ihrem eigenen Untergang, ebenso sind Gewinn, Verehrung und Ruhm Devadatta zu seinem eigenen Verderben entstanden, zu seinem eigenen Untergang.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, assatarī attavadhāya gabbhaṃ gaṇhāti, parābhavāya gabbhaṃ gaṇhāti, evameva kho, bhikkhave, attavadhāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādi, parābhavāya devadattassa lābhasakkārasiloko udapādī’’ti. „Mönche, so wie die Mauleselin trächtig wird zu ihrem eigenen Verderben, zu ihrem eigenen Untergang, ebenso sind Gewinn, Verehrung und Ruhm Devadatta zu seinem eigenen Verderben entstanden, zu seinem eigenen Untergang.“ ‘‘Phalaṃ ve kadaliṃ hanti, phalaṃ veḷuṃ phalaṃ naḷaṃ; Sakkāro kāpurisaṃ hanti, gabbho assatariṃ yathā’’ti. „Die Frucht tötet wahrlich die Bananenstaude, die Frucht den Bambus, die Frucht das Schilfrohr; die Verehrung tötet den schlechten Menschen, so wie die Trächtigkeit die Mauleselin.“ Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Der erste Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. 2. Dutiyabhāṇavāro 2. Zweiter Abschnitt der Rezitation Pakāsanīyakammaṃ Die Bekanntmachung (Pakāsanīyakamma) 336. Tena [Pg.347] kho pana samayena bhagavā mahatiyā parisāya parivuto dhammaṃ desento nisinno hoti sarājikāya parisāya. Atha kho devadatto uṭṭhāyāsanā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā yena bhagavā tenañjaliṃ paṇāmetvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘jiṇṇo dāni, bhante, bhagavā vuḍḍho mahallako addhagato vayoanuppatto. Appossukko dāni, bhante, bhagavā diṭṭhadhammasukhavihāraṃ anuyutto viharatu, mamaṃ bhikkhusaṅghaṃ nissajjatu. Ahaṃ bhikkhusaṅghaṃ pariharissāmī’’ti. ‘‘Alaṃ, devadatta, mā te rucci bhikkhusaṅghaṃ pariharitu’’nti. Dutiyampi kho devadatto…pe… tatiyampi kho devadatto bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘jiṇṇo dāni, bhante, bhagavā vuḍḍho mahallako addhagato vayoanuppatto. Appossukko dāni, bhante, bhagavā diṭṭhadhammasukhavihāraṃ anuyutto viharatu, mamaṃ bhikkhusaṅghaṃ nissajjatu. Ahaṃ bhikkhusaṅghaṃ pariharissāmī’’ti. ‘‘Sāriputtamoggallānānampi kho ahaṃ, devadatta, bhikkhusaṅghaṃ na nissajjeyyaṃ, kiṃ pana tuyhaṃ chavassa kheḷāsakassā’’ti! Atha kho devadatto – sarājikāya maṃ bhagavā parisāya kheḷāsakavādena apasādeti, sāriputtamoggallāneva ukkaṃsatīti – kupito anattamano bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Ayañcarahi devadattassa bhagavati paṭhamo āghāto ahosi. 336. Zu jener Zeit saß der Erhabene, von einer großen Versammlung umgeben – einschließlich des Königs –, und lehrte das Dhamma. Da erhob sich Devadatta von seinem Sitz, legte sein Obergewand über eine Schulter, neigte die zusammengelegten Hände ehrfürchtig in Richtung des Erhabenen und sprach zu ihm: ‚Herr, der Erhabene ist nun alt, betagt, hochbetagt, hat ein langes Leben hinter sich und das Ende seiner Tage erreicht. Möge der Erhabene nun frei von Bemühung sein, dem Glück des Verweilens im gegenwärtigen Leben hingegeben leben und mir die Mönchsgemeinde übertragen. Ich werde die Mönchsgemeinde leiten.‘ – ‚Genug, Devadatta, hege nicht den Wunsch, die Mönchsgemeinde zu leiten.‘ Ein zweites Mal … [wie oben] … Ein drittes Mal sprach Devadatta zum Erhabenen: ‚Herr, der Erhabene ist nun alt, betagt … und mir die Mönchsgemeinde übertragen. Ich werde die Mönchsgemeinde leiten.‘ – ‚Devadatta, ich würde die Mönchsgemeinde nicht einmal Sāriputta und Moggallāna übertragen, wie erst recht nicht dir, einem Elenden, einem Speichel-Lecker!‘ Da dachte Devadatta: ‚Vor der Versammlung mit dem König beschimpft mich der Erhabene mit dem Wort Speichel-Lecker und hebt nur Sāriputta und Moggallāna hervor.‘ Zornig und unzufrieden verbeugte er sich vor dem Erhabenen, umschritt ihn ehrfurchtsvoll und ging weg. Dies war Devadattas erster Groll gegen den Erhabenen. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho devadattassa rājagahe pakāsanīyaṃ kammaṃ karotu – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Evañca pana, bhikkhave, kātabbaṃ. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Da wandte sich der Erhabene an die Mönche: ‚Deshalb, Mönche, soll der Sangha in Rājagaha eine Bekanntmachung über Devadatta vollziehen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist sein Wesen ein anderes. Was auch immer Devadatta mit Körper oder Rede tut, darin ist weder der Buddha noch das Dhamma noch der Sangha zu sehen; darin ist allein Devadatta zu sehen.“ Und so, Mönche, soll dies durchgeführt werden: Ein erfahrener, fähiger Mönch soll den Sangha informieren:‘ 337. ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ saṅgho devadattassa rājagahe pakāsanīyaṃ kammaṃ kareyya – ‘‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena [Pg.348] vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Esā ñatti. 337. ‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha in Rājagaha eine Bekanntmachung über Devadatta vollziehen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist sein Wesen ein anderes. Was auch immer Devadatta mit Körper oder Rede tut, darin ist weder der Buddha noch das Dhamma noch der Sangha zu sehen; darin ist allein Devadatta zu sehen.“ Dies ist die Ankündigung.‘ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho devadattassa rājagahe pakāsanīyaṃ kammaṃ karoti – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Yassāyasmato khamati devadattassa rājagahe pakāsanīyaṃ kammassa karaṇaṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati, yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti – so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. ‚Ehrwürdige Herren, der Sangha möge mich hören. Der Sangha vollzieht in Rājagaha eine Bekanntmachung über Devadatta: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist sein Wesen ein anderes. Was auch immer Devadatta mit Körper oder Rede tut, darin ist weder der Buddha noch das Dhamma noch der Sangha zu sehen; darin ist allein Devadatta zu sehen.“ Wer von den ehrwürdigen Herren der Durchführung dieser Bekanntmachung über Devadatta in Rājagaha zustimmt: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist sein Wesen ein anderes; was auch immer Devadatta mit Körper oder Rede tut, darin ist weder der Buddha noch das Dhamma noch der Sangha zu sehen; darin ist allein Devadatta zu sehen“ – der schweige. Wer nicht zustimmt, der soll sprechen.‘ ‘‘Kataṃ saṅghena devadattassa rājagahe pakāsanīyaṃ kammaṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha wurde gegenüber Devadatta in Rājagaha die Bekanntmachungshandlung (Pakāsanīyakamma) vollzogen: ‚Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.‘ Es gefällt dem Sangha, darum schweigt er; so merke ich mir dies.“ 338. Atha kho bhagavā āyasmantaṃ sāriputtaṃ āmantesi – ‘‘tena hi tvaṃ, sāriputta, devadattaṃ rājagahe pakāsehī’’ti. ‘‘Pubbe mayā, bhante, devadattassa rājagahe vaṇṇo bhāsito – ‘mahiddhiko godhiputto, mahānubhāvo godhiputto’ti. Kathāhaṃ, bhante, devadattaṃ rājagahe pakāsemī’’ti? ‘‘Nanu tayā, sāriputta, bhūtoyeva devadattassa rājagahe vaṇṇo bhāsito – ‘mahiddhiko godhiputto, mahānubhāvo godhiputto’’’ ti? ‘‘Evaṃ bhante’’ti. ‘‘Evameva kho tvaṃ, sāriputta, bhūtaṃyeva devadattaṃ rājagahe pakāsehī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho āyasmā sāriputto bhagavato paccassosi. 338. Daraufhin wandte sich der Erhabene an den ehrwürdigen Sāriputta: „Wohlan denn, Sāriputta, mache Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt.“ – „Ehedem, o Herr, wurde von mir in Rājagaha Devadattas Lob verkündet: ‚Große magische Kraft hat der Sohn der Godhī, große Macht hat der Sohn der Godhī.‘ Wie soll ich nun, o Herr, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt machen?“ – „Wurde nicht von dir, Sāriputta, in Rājagaha das Lob Devadattas wahrheitsgemäß verkündet: ‚Große magische Kraft hat der Sohn der Godhī, große Macht hat der Sohn der Godhī‘?“ – „So ist es, o Herr.“ – „Genauso nun, Sāriputta, mache die Wahrheit über Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt.“ – „Sehr wohl, o Herr“, antwortete der ehrwürdige Sāriputta dem Erhabenen. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, saṅgho sāriputtaṃ sammannatu devadattaṃ rājagahe pakāsetuṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbo. Paṭhamaṃ sāriputto [Pg.349] yācitabbo. Yācitvā byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Wohlan denn, ihr Mönche, der Sangha möge Sāriputta dazu bestimmen, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt zu machen: ‚Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.‘ Und so, ihr Mönche, soll die Bestimmung erfolgen: Zuerst soll Sāriputta gebeten werden. Nachdem er gebeten wurde, soll ein erfahrener und kompetenter Mönch den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho āyasmantaṃ sāriputtaṃ sammanneyya devadattaṃ rājagahe pakāsetuṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Esā ñatti. „‚Möge der Sangha mich hören, ihr Ehrwürdigen. Wenn es für den Sangha an der Zeit ist, möge der Sangha den ehrwürdigen Sāriputta dazu bestimmen, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt zu machen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.“ Dies ist die Ankündigung (ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Saṅgho āyasmantaṃ sāriputtaṃ sammannati devadattaṃ rājagahe pakāsetuṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati, yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Yassāyasmato khamati, āyasmato sāriputtassa sammuti devadattaṃ rājagahe pakāsetuṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati, yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti – so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „‚Möge der Sangha mich hören, ihr Ehrwürdigen. Der Sangha bestimmt den ehrwürdigen Sāriputta dazu, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt zu machen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.“ Welchem Ehrwürdigen die Bestimmung des ehrwürdigen Sāriputta gefällt, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt zu machen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden“, der möge schweigen. Wem es nicht gefällt, der möge sprechen.‘“ ‘‘Sammato saṅghena āyasmā sāriputto devadattaṃ rājagahe pakāsetuṃ – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’ti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „‚Der ehrwürdige Sāriputta ist vom Sangha dazu bestimmt worden, Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt zu machen: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.“ Es gefällt dem Sangha, darum schweigt er; so merke ich mir dies.‘“ Sammato ca āyasmā sāriputto sambahulehi bhikkhūhi saddhiṃ rājagahaṃ pavisitvā devadattaṃ rājagahe pakāsesi – ‘‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’’ti. Tattha ye te manussā assaddhā appasannā dubbuddhino, te evamāhaṃsu – ‘‘usūyakā ime samaṇā sakyaputtiyā devadattassa lābhasakkāraṃ usūyantī’’ti. Ye pana te manussā saddhā pasannā paṇḍitā byattā buddhimanto, te evamāhaṃsu – ‘‘na kho idaṃ orakaṃ bhavissati yathā bhagavā devadattaṃ rājagahe pakāsāpetī’’ti. Der ehrwürdige Sāriputta, nun dazu bestimmt, betrat zusammen mit vielen Mönchen Rājagaha und machte Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt: „Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist es ein anderes. Was immer Devadatta durch Körper oder Rede tun mag, dafür darf weder der Buddha noch der Dhamma noch der Sangha als verantwortlich angesehen werden; nur Devadatta allein soll dafür als verantwortlich angesehen werden.“ Dort sprachen jene Menschen, die ohne Glauben, ohne Vertrauen und unverständig waren: „Diese Asketen, die Sakyasöhne, sind voller Missgunst; sie beneiden Devadatta um seinen Gewinn und seine Verehrung.“ Jene Menschen jedoch, die gläubig, voller Vertrauen, weise, erfahren und klug waren, sprachen: „Dies wird gewiss keine geringfügige Angelegenheit sein, wenn der Erhabene Devadatta in Rājagaha öffentlich bekannt machen lässt.“ Ajātasattukumāravatthu Die Geschichte vom Prinzen Ajātasattu 339. Atha [Pg.350] kho devadatto yena ajātasattu kumāro tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā ajātasattuṃ kumāraṃ etadavoca – ‘‘pubbe kho, kumāra, manussā dīghāyukā, etarahi appāyukā. Ṭhānaṃ kho panetaṃ vijjati yaṃ tvaṃ kumārova samāno kālaṃ kareyyāsi. Tena hi tvaṃ, kumāra, pitaraṃ hantvā rājā hohi. Ahaṃ bhagavantaṃ hantvā buddho bhavissāmī’’ti. 339. Daraufhin begab sich Devadatta dorthin, wo Prinz Ajātasattu war, und sprach nach seiner Ankunft zum Prinzen Ajātasattu: „Früher, o Prinz, waren die Menschen langlebig, heutzutage sind sie kurzlebig. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass du stirbst, während du noch ein Prinz bist. Darum, o Prinz, töte deinen Vater und werde König; ich werde den Erhabenen töten und Buddha werden.“ Atha kho ajātasattu kumāro – ayyo kho devadatto mahiddhiko mahānubhāvo, jāneyyāsi ayyo devadattoti – ūruyā potthanikaṃ bandhitvā divā divassa bhīto ubbiggo ussaṅkī utrasto sahasā antepuraṃ pāvisi. Addasāsuṃ kho antepure upacārakā mahāmattā ajātasattuṃ kumāraṃ divā divassa bhītaṃ ubbiggaṃ ussaṅkiṃ utrastaṃ sahasā antepuraṃ pavisantaṃ; disvāna aggahesuṃ. Te vicinantā ūruyā potthanikaṃ baddhaṃ disvāna ajātasattuṃ kumāraṃ etadavocuṃ – ‘‘kiṃ tvaṃ, kumāra, kattukāmosī’’ti? ‘‘Pitaramhi hantukāmo’’ti. ‘‘Kenāsi ussāhito’’ti? ‘‘Ayyena devadattenā’’ti. Ekacce mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘‘kumāro ca hantabbo, devadatto ca, sabbe ca bhikkhū hantabbā’’ti. Ekacce mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘‘na bhikkhū hantabbā. Na bhikkhū kiñci aparajjhanti. Kumāro ca hantabbo, devadatto cā’’ti. Ekacce mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘‘na kumāro ca hantabbo, na devadatto. Na bhikkhū hantabbā. Rañño ārocetabbaṃ. Yathā rājā vakkhati tathā karissāmā’’ti. Daraufhin dachte Prinz Ajātasattu: „Der ehrwürdige Devadatta verfügt über große magische Kraft und große Macht; der ehrwürdige Devadatta wird es wohl wissen“, band sich einen Dolch an den Schenkel und betrat am helllichten Tage, verängstigt, beunruhigt, argwöhnisch und zitternd, hastig den inneren Palastbereich. Die im Palast diensttuenden Minister sahen den Prinzen Ajātasattu, wie er am helllichten Tage, verängstigt, beunruhigt, argwöhnisch und zitternd, hastig den inneren Palastbereich betrat; als sie ihn sahen, ergriffen sie ihn. Bei der Durchsuchung sahen sie den an seinen Schenkel gebundenen Dolch und sprachen zu Prinz Ajātasattu: „Was wolltest du tun, Prinz?“ – „Ich wollte meinen Vater töten.“ – „Von wem wurdest du dazu angestiftet?“ – „Vom ehrwürdigen Devadatta.“ Einige Minister vertraten folgende Meinung: „Der Prinz soll getötet werden, auch Devadatta, und alle Mönche sollen getötet werden.“ Einige Minister vertraten folgende Meinung: „Die Mönche sollen nicht getötet werden. Die Mönche haben kein Vergehen begangen. Der Prinz soll getötet werden und auch Devadatta.“ Einige Minister vertraten folgende Meinung: „Weder der Prinz soll getötet werden, noch Devadatta, noch sollen die Mönche getötet werden. Es muss dem König berichtet werden. Wie der König entscheiden wird, so werden wir verfahren.“ Atha kho te mahāmattā ajātasattuṃ kumāraṃ ādāya yena rājā māgadho seniyo bimbisāro tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā rañño māgadhassa seniyassa bimbisārassa etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Kathaṃ, bhaṇe, mahāmattehi mati katā’’ti? ‘‘Ekacce, deva, mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘kumāro ca hantabbo, devadatto ca, sabbe ca bhikkhū hantabbā’ti. Ekacce mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘na bhikkhū hantabbā. Na bhikkhū kiñci aparajjhanti. Kumāro ca hantabbo, devadatto cā’ti. Ekacce mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘na kumāro ca hantabbo, na devadatto. Na bhikkhū hantabbā. Rañño [Pg.351] ārocetabbaṃ. Yathā rājā vakkhati tathā karissāmā’’’ti. ‘‘Kiṃ, bhaṇe, karissati buddho vā dhammo vā saṅgho vā? Nanu bhagavatā paṭikacceva devadatto rājagahe pakāsāpito – ‘pubbe devadattassa aññā pakati ahosi, idāni aññā pakati. Yaṃ devadatto kareyya kāyena vācāya, na tena buddho vā dhammo vā saṅgho vā daṭṭhabbo, devadattova tena daṭṭhabbo’’ti? Tattha ye te mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘kumāro ca hantabbo devadatto ca; sabbe ca bhikkhū hantabbā’ti; te aṭṭhāne akāsi. Ye te mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘na bhikkhū hantabbā; na bhikkhū kiñci aparajjhanti; kumāro ca hantabbo devadatto cā’ti; te nīce ṭhāne ṭhapesi. Ye te mahāmattā evaṃ matiṃ akaṃsu – ‘na kumāro ca hantabbo, na devadatto; na bhikkhū hantabbā; rañño ārocetabbaṃ; yathā rājā vakkhati tathā karissāmā’ti; te ucce ṭhāne ṭhapesi. Atha kho rājā māgadho seniyo bimbisāro ajātasattuṃ kumāraṃ etadavoca – ‘‘kissa maṃ tvaṃ, kumāra, hantukāmosī’’ti? ‘‘Rajjenāmhi, deva, atthiko’’ti. ‘‘Sace kho tvaṃ, kumāra, rajjena atthiko, etaṃ te rajja’’nti ajātasattussa kumārassa rajjaṃ niyyādesi. Daraufhin nahmen jene Minister den Prinzen Ajātasattu mit und begaben sich dorthin, wo sich der König von Magadha, Seniya Bimbisāra, befand. Dort angekommen, meldeten sie diese Angelegenheit dem König von Magadha, Seniya Bimbisāra. „Wie, ihr Männer, lautete die Meinung der Minister?“ – „Einige Minister, o Herr, vertraten die Meinung: ‚Der Prinz soll getötet werden, auch Devadatta, und alle Mönche sollen getötet werden.‘ Einige Minister vertraten die Meinung: ‚Die Mönche sollen nicht getötet werden. Die Mönche haben kein Vergehen begangen. Der Prinz soll getötet werden und auch Devadatta.‘ Einige Minister vertraten die Meinung: ‚Weder der Prinz soll getötet werden, noch Devadatta, noch sollen die Mönche getötet werden. Es muss dem König berichtet werden. Wie der König entscheiden wird, so werden wir verfahren.‘“ – „Was, ihr Männer, können denn der Buddha, die Lehre oder der Orden dafür? Hat nicht der Erhabene bereits im Voraus in Rājagaha über Devadatta verkünden lassen: ‚Früher war Devadattas Wesen ein anderes, jetzt ist sein Wesen ein anderes. Was auch immer Devadatta mit Körper oder Rede tun mag, darin darf weder der Buddha noch die Lehre noch der Orden gesehen werden; nur Devadatta allein soll darin gesehen werden‘?“ Daraufhin entließ er jene Minister, die der Meinung waren: „Der Prinz soll getötet werden, auch Devadatta, und alle Mönche sollen getötet werden“, aus ihren Ämtern. Jene Minister, die der Meinung waren: „Die Mönche sollen nicht getötet werden; sie haben kein Vergehen begangen; der Prinz soll getötet werden und auch Devadatta“, versetzte er in einen niedrigeren Rang. Jene Minister aber, die der Meinung waren: „Weder der Prinz soll getötet werden, noch Devadatta, noch sollen die Mönche getötet werden; es muss dem König berichtet werden; wie der König entscheiden wird, so werden wir verfahren“, beförderte er in einen hohen Rang. Daraufhin sagte der König von Magadha, Seniya Bimbisāra, zu Prinz Ajātasattu: „Warum wolltest du mich töten, Prinz?“ – „Ich begehre das Königreich, o Herr.“ – „Wenn du das Königreich begehrst, Prinz, so sei dies dein Königreich“, und er übergab die Herrschaft an Prinz Ajātasattu. Abhimārapesanaṃ Die Entsendung von Mördern 340. Atha kho devadatto yena ajātasattu kumāro tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā ajātasattuṃ kumāraṃ etadavoca – ‘‘purise, mahārāja, āṇāpehi, ye samaṇaṃ gotamaṃ jīvitā voropessantī’’ti. Atha kho ajātasattu kumāro manusse āṇāpesi – ‘‘yathā, bhaṇe, ayyo devadatto āha tathā kareyyāthā’’ti. Atha kho devadatto ekaṃ purisaṃ āṇāpesi – ‘‘gacchāvuso, amukasmiṃ okāse samaṇo gotamo viharati. Taṃ jīvitā voropetvā iminā maggena āgacchā’’ti. Tasmiṃ magge dve purise ṭhapesi – ‘‘yo iminā maggena eko puriso āgacchati, taṃ jīvitā voropetvā iminā maggena āgacchathā’’ti. Tasmiṃ magge cattāro purise ṭhapesi – ‘‘ye iminā maggena dve purisā āgacchanti, te jīvitā voropetvā iminā maggena āgacchathā’’ti. Tasmiṃ magge aṭṭha purise ṭhapesi – ‘‘ye iminā maggena cattāro purisā āgacchanti, te jīvitā voropetvā iminā maggena [Pg.352] āgacchathā’’ti. Tasmiṃ magge soḷasa purise ṭhapesi – ‘‘ye iminā maggena aṭṭha purisā āgacchanti, te jīvitā voropetvā āgacchathā’’ti. 340. Daraufhin begab sich Devadatta dorthin, wo Prinz Ajātasattu war, und sprach zu ihm: „O Großkönig, gib Männern den Befehl, den Asketen Gotama um das Leben zu bringen.“ Daraufhin befahl Prinz Ajātasattu seinen Leuten: „Männer, tut genau das, was der ehrwürdige Devadatta sagt.“ Dann befahl Devadatta einem Mann: „Geh, Freund, an jenem Ort verweilt der Asket Gotama. Bringe ihn um das Leben und komm auf diesem Weg zurück.“ An eben diesem Weg postierte er zwei Männer: „Welcher einzelne Mann auch immer auf diesem Weg kommt, den bringt um das Leben und kommt auf diesem Weg zurück.“ An eben diesem Weg postierte er vier Männer: „Welche zwei Männer auch immer auf diesem Weg kommen, die bringt um das Leben und kommt auf diesem Weg zurück.“ An eben diesem Weg postierte er acht Männer: „Welche vier Männer auch immer auf diesem Weg kommen, die bringt um das Leben und kommt auf diesem Weg zurück.“ An eben diesem Weg postierte er sechzehn Männer: „Welche acht Männer auch immer auf diesem Weg kommen, die bringt um das Leben und kommt zurück.“ Atha kho so eko puriso asicammaṃ gahetvā dhanukalāpaṃ sannayhitvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato avidūre bhīto ubbiggo ussaṅkī utrasto patthaddhena kāyena aṭṭhāsi. Addasā kho bhagavā taṃ purisaṃ bhītaṃ ubbiggaṃ ussaṅkiṃ utrastaṃ patthaddhena kāyena ṭhitaṃ. Disvāna taṃ purisaṃ etadavoca – ‘‘ehāvuso, mā bhāyī’’ti. Atha kho so puriso asicammaṃ ekamantaṃ karitvā dhanukalāpaṃ nikkhipitvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato pādesu sirasā nipatitvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘accayo maṃ, bhante, accagamā yathābālaṃ yathāmūḷhaṃ yathāakusalaṃ, yohaṃ duṭṭhacitto vadhakacitto idhūpasaṅkanto. Tassa me, bhante, bhagavā accayaṃ accayato paṭiggaṇhātu āyatiṃ saṃvarāyā’’ti. ‘‘Taggha tvaṃ, āvuso, accayo accagamā yathābālaṃ yathāmūḷhaṃ yathāakusalaṃ, yaṃ tvaṃ duṭṭhacitto vadhakacitto idhūpasaṅkanto. Yato ca kho tvaṃ, āvuso, accayaṃ accayato disvā yathādhammaṃ paṭikarosi, taṃ te mayaṃ paṭiggaṇhāma. Vuḍḍhi hesā, āvuso, ariyassa vinaye – yo accayaṃ accayato disvā yathādhammaṃ paṭikaroti, āyatiṃ saṃvaraṃ āpajjatī’’ti. Da nahm jener eine Mann Schwert und Schild, legte Bogen und Köcher an und begab sich dorthin, wo der Erhabene war. Nachdem er herangetreten war, blieb er unweit des Erhabenen stehen, furchtsam, aufgeregt, besorgt und zitternd, mit starr gewordenem Körper. Der Erhabene sah diesen Mann furchtsam, aufgeregt, besorgt und zitternd mit starr gewordenem Körper dastehen. Als er ihn sah, sprach er zu dem Mann: „Komm, Freund, fürchte dich nicht!“ Da legte jener Mann Schwert und Schild beiseite, setzte Bogen und Köcher ab, begab sich zum Erhabenen, verneigte sich tief zu den Füßen des Erhabenen und sagte zu ihm: „Herr, eine Verfehlung hat mich überwältigt, wie ich so töricht, so verblendet und so ungeschickt war, dass ich mit böser und mörderischer Absicht hierhergekommen bin. Möge der Erhabene, Herr, meine Verfehlung als Verfehlung anerkennen, auf dass ich mich künftig darin zügele.“ – „Gewiss, Freund, eine Verfehlung hat dich überwältigt, wie du so töricht, so verblendet und so ungeschickt warst, dass du mit böser und mörderischer Absicht hierhergekommen bist. Da du aber, Freund, die Verfehlung als Verfehlung einsiehst und den Regeln entsprechend Wiedergutmachung leistest, nehmen wir sie an. Denn dies bedeutet Wachstum in der Disziplin des Edlen: dass man eine Verfehlung als Verfehlung einsieht, den Regeln entsprechend Wiedergutmachung leistet und künftig Zügelung übt.“ Atha kho bhagavā tassa purisassa anupubbiṃ kathaṃ kathesi, seyyathidaṃ – dānakathaṃ sīlakathaṃ saggakathaṃ, kāmānaṃ ādīnavaṃ okāraṃ saṃkilesaṃ, nekkhamme ānisaṃsaṃ pakāsesi. Yadā taṃ bhagavā aññāsi kallacittaṃ, muducittaṃ, vinīvaraṇacittaṃ, udaggacittaṃ, pasannacittaṃ, atha yā buddhānaṃ sāmukkaṃsikā dhammadesanā taṃ pakāsesi – dukkhaṃ, samudayaṃ, nirodhaṃ, maggaṃ. Seyyathāpi nāma suddhaṃ vatthaṃ apagatakāḷakaṃ sammadeva rajanaṃ paṭiggaheyya, evameva tassa purisassa tasmiṃyeva āsane virajaṃ vītamalaṃ dhammacakkhuṃ udapādi – yaṃ kiñci samudayadhammaṃ, sabbaṃ taṃ nirodhadhammanti. Atha kho so puriso diṭṭhadhammo pattadhammo viditadhammo pariyogāḷhadhammo tiṇṇavicikiccho vigatakathaṃkatho vesārajjappatto aparappaccayo satthusāsane bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘abhikkantaṃ, bhante, abhikkantaṃ, bhante. Seyyathāpi, bhante, nikkujjitaṃ vā ukkujjeyya, paṭicchannaṃ vā vivareyya, mūḷhassa [Pg.353] vā maggaṃ ācikkheyya, andhakāre vā telapajjotaṃ dhāreyya – cakkhumanto rūpāni dakkhantīti – evamevaṃ bhagavatā anekapariyāyena dhammo pakāsito. Esāhaṃ, bhante, bhagavantaṃ saraṇaṃ gacchāmi, dhammañca, bhikkhusaṅghañca. Upāsakaṃ maṃ bhagavā dhāretu ajjatagge pāṇupetaṃ saraṇaṃ gata’’nti. Atha kho bhagavā taṃ purisaṃ etadavoca – ‘‘mā kho tvaṃ, āvuso, iminā maggena gaccha, iminā maggena gacchāhī’’ti aññena maggena uyyojesi. Dann hielt der Erhabene für jenen Mann eine stufenweise Unterweisung, nämlich: die Rede über das Geben, die Rede über die Tugend, die Rede über die himmlischen Welten; er erläuterte das Elend, die Niedrigkeit und die Unreinheit der Sinnengenüsse sowie den Segen der Entsagung. Als der Erhabene erkannte, dass der Geist des Mannes bereit, sanft, frei von Hindernissen, erhoben und gläubig war, da verkündete er ihm jene den Buddhas eigene, besondere Lehrdarlegung: das Leiden, die Entstehung, die Aufhebung und den Pfad. So wie ein reines, fleckenloses Gewand die Farbe beim Färben richtig annimmt, so entstand jenem Mann noch auf demselben Sitz das staubfreie, makellose Auge der Lehre: „Alles, was dem Entstehen unterworfen ist, ist auch dem Vergehen unterworfen.“ Da hatte jener Mann die Lehre geschaut, die Lehre erreicht, die Lehre erkannt, war tief in die Lehre eingedrungen, hatte den Zweifel überwunden, war frei von Unsicherheit, hatte Gewissheit erlangt und war in der Lehre des Meisters von anderen unabhängig geworden; er sprach zum Erhabenen: „Vortrefflich, Herr, vortrefflich, Herr! Gleichwie man Umgestürztes wieder aufrichten, Verborgenenes enthüllen, einem Verirrten den Weg weisen oder in der Dunkelheit eine Öllampe halten würde, damit jene, die Augen haben, die Formen sehen können – ebenso wurde vom Erhabenen die Lehre auf vielerlei Weise dargelegt. Ich nehme meine Zuflucht zum Erhabenen, zur Lehre und zur Gemeinschaft der Mönche. Möge der Erhabene mich von heute an als einen Laienanhänger betrachten, der bis zum Ende seines Lebens Zuflucht genommen hat.“ Daraufhin sprach der Erhabene zu jenem Mann: „Gehe nicht diesen Weg, Freund; geh vielmehr jenen Weg“, und schickte ihn auf einem anderen Weg fort. Atha kho te dve purisā – kiṃ nu kho so eko puriso cirena āgacchatīti – paṭipathaṃ gacchantā addasaṃsu bhagavantaṃ aññatarasmiṃ rukkhamūle nisinnaṃ. Disvāna yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Tesaṃ bhagavā anupubbiṃ kathaṃ kathesi…pe… aparappaccayā satthusāsane bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘abhikkantaṃ, bhante…pe… upāsake no bhagavā dhāretu ajjatagge pāṇupetaṃ saraṇaṃ gate’’ti. Atha kho bhagavā te purise etadavoca – ‘‘mā kho tumhe, āvuso, iminā maggena gacchittha, iminā maggena gacchathā’’ti aññena maggena uyyojesi. Da dachten jene zwei Männer: „Warum kommt jener eine Mann nur so lange nicht zurück?“, und als sie ihm entgegenhingen, sahen sie den Erhabenen am Fuße eines Baumes sitzen. Als sie ihn sahen, begaben sie sich zum Erhabenen, grüßten ihn ehrfurchtsvoll und setzten sich zur Seite nieder. Der Erhabene hielt für sie die stufenweise Unterweisung ...pe... und da sie in der Lehre des Meisters von anderen unabhängig geworden waren, sprachen sie zum Erhabenen: „Vortrefflich, Herr ...pe... Möge der Erhabene uns von heute an als Laienanhänger betrachten, die bis zum Ende ihres Lebens Zuflucht genommen haben.“ Daraufhin sprach der Erhabene zu jenen Männern: „Geht nicht diesen Weg, Freunde; geht vielmehr jenen Weg“, und schickte sie auf einem anderen Weg fort. Atha kho te cattāro purisā…pe… atha kho te aṭṭha purisā…pe… atha kho te soḷasa purisā – kiṃ nu kho te aṭṭha purisā cirena āgacchantīti – paṭipathaṃ gacchantā addasāsuṃ bhagavantaṃ aññatarasmiṃ rukkhamūle nisinnaṃ. Disvāna yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Tesaṃ bhagavā anupubbiṃ kathaṃ kathesi, seyyathidaṃ – dānakathaṃ…pe… aparappaccayā satthusāsane bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘abhikkantaṃ, bhante…pe… upāsake no bhagavā dhāretu ajjatagge pāṇupetaṃ saraṇaṃ gate’’ti. Atha kho bhagavā te purise etadavoca – ‘‘mā kho tumhe, āvuso, iminā maggena gacchittha, iminā maggena gacchathā’’ti aññena maggena uyyojesi. Dann jene vier Männer ...pe... dann jene acht Männer ...pe... dann jene sechzehn Männer. Diese dachten: „Warum kommen jene acht Männer nur so lange nicht zurück?“, und als sie ihnen entgegenhingen, sahen sie den Erhabenen am Fuße eines Baumes sitzen. Nachdem sie ihn gesehen hatten, begaben sie sich zum Erhabenen, grüßten ihn ehrfurchtsvoll und setzten sich zur Seite nieder. Der Erhabene hielt für sie die stufenweise Unterweisung, nämlich: die Rede über das Geben ...pe... und da sie in der Lehre des Meisters von anderen unabhängig geworden waren, sprachen sie zum Erhabenen: „Vortrefflich, Herr ...pe... Möge der Erhabene uns von heute an als Laienanhänger betrachten, die bis zum Ende ihres Lebens Zuflucht genommen haben.“ Daraufhin sprach der Erhabene zu jenen Männern: „Geht nicht diesen Weg, Freunde; geht vielmehr jenen Weg“, und schickte sie auf einem anderen Weg fort. Atha kho so eko puriso yena devadatto tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā devadattaṃ etadavoca – ‘‘nāhaṃ, bhante, sakkomi taṃ bhagavantaṃ jīvitā voropetuṃ; mahiddhiko so bhagavā, mahānubhāvo’’ti. ‘‘Alaṃ, āvuso; mā tvaṃ samaṇaṃ gotamaṃ jīvitā voropesi. Ahameva samaṇaṃ gotamaṃ jīvitā voropessāmī’’ti. Da begab sich jener eine Mann dorthin, wo Devadatta war, und sagte zu ihm: „Herr, ich bin nicht in der Lage, jenen Erhabenen des Lebens zu berauben; dieser Erhabene ist von großer Wunderkraft und großer Macht.“ – „Es ist genug, Freund; beraube du den Asketen Gotama nicht des Lebens. Ich selbst werde den Asketen Gotama des Lebens berauben.“ Lohituppādakakammaṃ Die Tat des Blutvergießens 341. Tena [Pg.354] kho pana samayena bhagavā gijjhakūṭassa pabbatassa chāyāyaṃ caṅkamati. Atha kho devadatto gijjhakūṭaṃ pabbataṃ āruhitvā mahatiṃ silaṃ pavijjhi – imāya samaṇaṃ gotamaṃ jīvitā voropessāmīti. Dve pabbatakūṭā samāgantvā taṃ silaṃ sampaṭicchiṃsu. Tato papatikā uppatitvā bhagavato pāde ruhiraṃ uppādesi. Atha kho bhagavā uddhaṃ ulloketvā devadattaṃ etadavoca – ‘‘bahuṃ tayā, moghapurisa, apuññaṃ pasutaṃ, yaṃ tvaṃ duṭṭhacitto vadhakacitto tathāgatassa ruhiraṃ uppādesī’’ti. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘idaṃ, bhikkhave, devadattena paṭhamaṃ ānantariyaṃ kammaṃ upacitaṃ, yaṃ duṭṭhacittena vadhakacittena tathāgatassa ruhiraṃ uppādita’’nti. 341. Zu jener Zeit wandelte der Erhabene im Schatten des Berges Gijjhakūṭa auf und ab. Da stieg Devadatta auf den Berg Gijjhakūṭa hinauf und stieß einen großen Stein hinab, in der Absicht: „Mit diesem werde ich den Asketen Gotama um das Leben bringen.“ Zwei Bergspitzen kamen zusammen und fingen jenen Stein auf. Von diesem sprang jedoch ein Splitter ab und verletzte den Fuß des Erhabenen, sodass dieser blutete. Da blickte der Erhabene empor und sprach zu Devadatta: „Viel Unheil hast du, du törichter Mensch, über dich gebracht, da du mit böswilliger und mörderischer Absicht das Blut eines Tathāgata vergossen hast.“ Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Mönche, dies ist die erste schwere Tat mit unmittelbarer Wirkung (Anantariya-Kamma), die Devadatta begangen hat, indem er mit böswilliger und mörderischer Absicht das Blut eines Tathāgata vergossen hat.“ Assosuṃ kho bhikkhū – ‘‘devadattena kira bhagavato vadho payutto’’ti. Te ca bhikkhū bhagavato vihārassa parito parito caṅkamanti uccāsaddā mahāsaddā sajjhāyaṃ karontā, bhagavato rakkhāvaraṇaguttiyā. Assosi kho bhagavā uccāsaddaṃ mahāsaddaṃ sajjhāyasaddaṃ. Sutvāna āyasmantaṃ ānandaṃ āmantesi – ‘‘kiṃ nu kho so, ānanda, uccāsaddo mahāsaddo sajjhāyasaddo’’ti? ‘‘Assosuṃ kho, bhante, bhikkhū – ‘devadattena kira bhagavato vadho payutto’ti. Te ca, bhante, bhikkhū bhagavato vihārassa parito parito caṅkamanti uccāsaddā mahāsaddā sajjhāyaṃ karontā, bhagavato rakkhāvaraṇaguttiyā. So eso, bhagavā, uccāsaddo mahāsaddo sajjhāyasaddo’’ti. ‘‘Tena hānanda, mama vacanena te bhikkhū āmantehi – satthā āyasmante āmantetī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho āyasmā ānando bhagavato paṭissutvā yena te bhikkhū tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā te bhikkhū etadavoca – ‘‘satthā āyasmante āmantetī’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho te bhikkhū āyasmato ānandassa paṭissutvā yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinne kho te bhikkhū bhagavā etadavoca – Die Mönche hörten: „Devadatta hat angeblich versucht, den Erhabenen zu ermorden.“ Da wandelten jene Mönche um das Kloster des Erhabenen herum auf und ab, wobei sie mit erhobener, lauter Stimme Rezitationen vortrugen, um dem Erhabenen Schutz, Schirm und Sicherheit zu gewähren. Der Erhabene hörte die erhobene, laute Stimme der Rezitation. Nachdem er sie gehört hatte, wandte er sich an den ehrwürdigen Ānanda: „Ānanda, was ist das für eine erhobene, laute Stimme der Rezitation?“ – „Herr, die Mönche haben gehört: ‚Devadatta hat angeblich versucht, den Erhabenen zu ermorden.‘ Deshalb, Herr, wandeln jene Mönche um das Kloster des Erhabenen herum auf und ab und tragen mit erhobener, lauter Stimme Rezitationen vor, um dem Erhabenen Schutz, Schirm und Sicherheit zu gewähren. Dies, Erhabener, ist jene erhobene, laute Stimme der Rezitation.“ – „Dann, Ānanda, rufe in meinem Namen jene Mönche zu mir: ‚Der Lehrer lässt die Ehrwürdigen rufen.‘“ – „Sehr wohl, Herr“, antwortete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen, begab sich dorthin, wo jene Mönche waren, und sprach zu ihnen: „Der Lehrer lässt die Ehrwürdigen rufen.“ – „Sehr wohl, Freund“, antworteten jene Mönche dem ehrwürdigen Ānanda, begaben sich zum Erhabenen, begrüßten ihn ehrfurchtsvoll und setzten sich zur Seite nieder. Als jene Mönche zur Seite niedergesessen waren, sprach der Erhabene zu ihnen: ‘‘Aṭṭhānametaṃ[Pg.355], bhikkhave, anavakāso, yaṃ parūpakkamena tathāgataṃ jīvitā voropeyya. Anupakkamena, bhikkhave, tathāgatā parinibbāyanti. „Es ist unmöglich, Mönche, es gibt keinen Anlass dafür, dass jemand einen Tathāgata durch äußere Gewaltanwendung um das Leben bringt. Die Tathāgatas, Mönche, gehen ohne gewaltsame Einwirkung von außen in das Parinibbāna ein.“ ‘‘Pañcime, bhikkhave, satthāro santo saṃvijjamānā lokasmiṃ. Katame pañca? ‘‘Idha, bhikkhave, ekacco satthā aparisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ naṃ mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, bhikkhave, satthāraṃ sāvakā sīlato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi sīlato rakkhaṃ paccāsīsati. „Fünf Lehrer, Mönche, finden sich in der Welt. Welche fünf? Da ist, Mönche, ein gewisser Lehrer von unreinem sittlichem Verhalten, der jedoch behauptet: ‚Ich bin von reinem sittlichem Verhalten, mein Sila ist rein, geläutert und unbefleckt.‘ Seine Schüler wissen von ihm: ‚Dieser werte Lehrer ist von unreinem sittlichem Verhalten, obwohl er behauptet: „Ich bin von reinem sittlichem Verhalten, mein Sila ist rein, geläutert und unbefleckt.“ Wenn wir dies jedoch den Laien mitteilen würden, wäre ihm das nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas behandeln, das ihm unangenehm ist? Er wird jedoch mit Roben, Almosenspeise, Lagestatt und Arzneien für Kranke versorgt. Was immer er tun wird, dadurch wird er selbst bekannt werden.‘ Mönche, einen solchen Lehrer schützen die Schüler hinsichtlich seines sittlichen Verhaltens; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz hinsichtlich seines sittlichen Verhaltens.“ ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, idhekacco satthā aparisuddhaājīvo samāno…pe… aparisuddhadhammadesano samāno…pe… aparisuddhaveyyākaraṇo samāno…pe… aparisuddhañāṇadassano samāno ‘parisuddhañāṇadassanomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Tamenaṃ sāvakā evaṃ jānanti – ‘ayaṃ kho bhavaṃ satthā aparisuddhañāṇadassano samāno ‘parisuddhañāṇadassanomhī’ti paṭijānāti ‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Mayañceva kho pana gihīnaṃ āroceyyāma, nāssassa manāpaṃ. Yaṃ kho panassa amanāpaṃ, kathaṃ na mayaṃ tena samudācareyyāma? Sammannati kho pana cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārena – yaṃ tumo karissati, tumova tena paññāyissatī’ti. Evarūpaṃ kho, bhikkhave, satthāraṃ sāvakā ñāṇadassanato rakkhanti; evarūpo ca pana satthā sāvakehi ñāṇadassanato rakkhaṃ paccāsīsati. Ime kho, bhikkhave, pañca satthāro santo saṃvijjamānā lokasmiṃ. ‘‘Ahaṃ kho pana, bhikkhave, parisuddhasīlo samāno ‘parisuddhasīlomhī’ti paṭijānāmi ‘parisuddhaṃ me sīlaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’nti ca. Na ca maṃ sāvakā sīlato rakkhanti; na cāhaṃ sāvakehi sīlato rakkhaṃ paccāsīsāmi. Ahaṃ kho pana [Pg.356] bhikkhave parisuddhājīvo samāno…pe… parisuddhadhammadesano samāno…pe… parisuddhaveyyākaraṇo samāno…pe… parisuddhañāṇadassano samāno ‘‘parisuddhañāṇadassanomhī’’ti paṭijānāmi ‘‘parisuddhaṃ me ñāṇadassanaṃ pariyodātaṃ asaṃkiliṭṭha’’nti ca, na ca maṃ sāvakā ñāṇadassanato rakkhanti, na cāhaṃ sāvakehi ñāṇadassanato rakkhaṃ paccāsīsāmi. ‘‘Aṭṭhānametaṃ, bhikkhave, anavakāso, yaṃ parūpakkamena tathāgataṃ jīvitā voropeyya. Anupakkamena, bhikkhave, tathāgatā parinibbāyanti. Gacchatha tumhe, bhikkhave, yathāvihāraṃ. Arakkhiyā, bhikkhave, tathāgatā’’ti. „Weiterhin, ihr Mönche, gibt es hier in der Welt einen Lehrer, der eine unlautere Lebensführung hat …pe… eine unlautere Lehrdarlegung hat …pe… eine unlautere Erläuterung hat …pe… eine unlautere Erkenntnis und Schau besitzt, jedoch behauptet: ‚Ich besitze eine vollkommene Erkenntnis und Schau; meine Erkenntnis und Schau ist rein, makellos und unbefleckt.‘ Seine Schüler wissen von ihm: ‚Dieser werte Lehrer hat eine unlautere Erkenntnis und Schau, behauptet aber: „Ich besitze eine vollkommene Erkenntnis und Schau; meine Erkenntnis und Schau ist rein, makellos und unbefleckt.“ Wenn wir dies nun den Laien mitteilen würden, so wäre ihm das nicht angenehm. Wie könnten wir ihn mit etwas ansprechen, das ihm unangenehm ist? Er wird jedoch mit Gewand, Almosenspeise, Lagerstatt und Arznei für Kranke versorgt – was auch immer er selbst tun wird, er selbst wird dadurch bekannt werden.‘ Einen solchen Lehrer, ihr Mönche, schützen die Schüler hinsichtlich seiner Erkenntnis und Schau; und ein solcher Lehrer erwartet von seinen Schülern Schutz hinsichtlich seiner Erkenntnis und Schau. Diese fünf Arten von Lehrern, ihr Mönche, finden sich in der Welt. Ich jedoch, ihr Mönche, besitze eine vollkommene Tugend und behaupte: ‚Ich besitze eine vollkommene Tugend; meine Tugend ist rein, makellos und unbefleckt.‘ Und mich schützen die Schüler nicht hinsichtlich der Tugend, noch erwarte ich von den Schülern Schutz hinsichtlich der Tugend. Ich jedoch, ihr Mönche, besitze eine vollkommene Lebensführung …pe… eine vollkommene Lehrdarlegung …pe… eine vollkommene Erläuterung …pe… eine vollkommene Erkenntnis und Schau und behaupte: ‚Ich besitze eine vollkommene Erkenntnis und Schau; meine Erkenntnis und Schau ist rein, makellos und unbefleckt.‘ Und mich schützen die Schüler nicht hinsichtlich der Erkenntnis und Schau, noch erwarte ich von den Schülern Schutz hinsichtlich der Erkenntnis und Schau. Es ist unmöglich, ihr Mönche, es ist ausgeschlossen, dass jemand den Tathāgata durch fremde Gewalt des Lebens berauben könnte. Ohne fremde Gewalt, ihr Mönche, gehen die Tathāgatas ins Parinibbāna ein. Geht, ihr Mönche, zu euren jeweiligen Aufenthaltsorten. Die Tathāgatas, ihr Mönche, bedürfen keines Schutzes.“ Nāḷāgiripesanaṃ Die Aussendung des Nāḷāgiri 342. Tena kho pana samayena rājagahe nāḷāgiri nāma hatthī caṇḍo hoti, manussaghātako. Atha kho devadatto rājagahaṃ pavisitvā hatthisālaṃ gantvā hatthibhaṇḍe etadavoca – ‘‘mayaṃ kho, bhaṇe, rājañātakā nāma paṭibalā nīcaṭṭhāniyaṃ uccaṭṭhāne ṭhapetuṃ, bhattampi vetanampi vaḍḍhāpetuṃ. Tena hi, bhaṇe, yadā samaṇo gotamo imaṃ racchaṃ paṭipanno hoti, tadā imaṃ nāḷāgiriṃ hatthiṃ muñcetvā imaṃ racchaṃ paṭipādethā’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho te hatthibhaṇḍā devadattassa paccassosuṃ. Atha kho bhagavā pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya sambahulehi bhikkhūhi saddhiṃ rājagahaṃ piṇḍāya pāvisi. Atha kho bhagavā taṃ racchaṃ paṭipajji. Addasāsuṃ kho te hatthibhaṇḍā bhagavantaṃ taṃ racchaṃ paṭipannaṃ. Disvāna nāḷāgiriṃ hatthiṃ muñcitvā taṃ racchaṃ paṭipādesuṃ. Addasā kho nāḷāgiri hatthī bhagavantaṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna soṇḍaṃ ussāpetvā pahaṭṭhakaṇṇavālo yena bhagavā tena abhidhāvi. Addasāsuṃ kho te bhikkhū nāḷāgiriṃ hatthiṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘ayaṃ, bhante, nāḷāgiri hatthī caṇḍo manussaghātako imaṃ racchaṃ paṭipanno. Paṭikkamatu, bhante, bhagavā; paṭikkamatu sugato’’ti. ‘‘Āgacchatha, bhikkhave, mā bhāyittha. Aṭṭhānametaṃ, bhikkhave, anavakāso, yaṃ parūpakkamena tathāgataṃ jīvitā voropeyya. Anupakkamena, bhikkhave, tathāgatā parinibbāyantī’’ti. Dutiyampi kho te bhikkhū…pe… tatiyampi kho te bhikkhū bhagavantaṃ etadavocuṃ – ‘‘ayaṃ, bhante, nāḷāgiri hatthī caṇḍo manussaghātako imaṃ racchaṃ paṭipanno. Paṭikkamatu, bhante, bhagavā; paṭikkamatu sugato’’ti. ‘‘Āgacchatha, bhikkhave, mā bhāyittha. Aṭṭhānametaṃ[Pg.357], bhikkhave, anavakāso, yaṃ parūpakkamena tathāgataṃ jīvitā voropeyya. Anupakkamena, bhikkhave, tathāgatā parinibbāyantī’’ti. 342. Zu jener Zeit nun gab es in Rājagaha einen Elefanten namens Nāḷāgiri, der wild und ein Menschenmörder war. Da begab sich Devadatta nach Rājagaha, ging zum Elefantenstall und sprach zu den Elefantenwärtern: „Hört zu, ihr Leute, wir sind Vertraute des Königs und imstande, jemanden von niederem Stand in eine hohe Position zu bringen sowie Verpflegung und Lohn zu erhöhen. Wohlan, ihr Leute, wenn der Asket Gotama diese Straße betritt, dann lasst diesen Elefanten Nāḷāgiri frei und treibt ihn auf diese Straße.“ „Jawohl, Herr“, antworteten jene Elefantenwärter dem Devadatta. Dann kleidete sich der Erhabene am Morgen an, nahm Schale und Obergewand und ging zusammen mit vielen Mönchen in Rājagaha auf Almosenrunde. Schließlich betrat der Erhabene jene Straße. Die Elefantenwärter sahen den Erhabenen, wie er jene Straße betrat. Als sie ihn sahen, ließen sie den Elefanten Nāḷāgiri frei und trieben ihn auf jene Straße. Der Elefant Nāḷāgiri sah den Erhabenen schon von weitem kommen. Als er ihn sah, hob er den Rüssel, stellte Ohren und Schwanz auf und rannte dorthin, wo der Erhabene war. Jene Mönche sahen den Elefanten Nāḷāgiri von weitem kommen. Als sie ihn sahen, sprachen sie zum Erhabenen: „Herr, dieser Elefant Nāḷāgiri ist wild, ein Menschenmörder, und er hat diese Straße betreten. Möge der Erhabene umkehren, Herr; möge der Sugato umkehren.“ „Kommt her, ihr Mönche, fürchtet euch nicht. Es ist unmöglich, ihr Mönche, es ist ausgeschlossen, dass jemand den Tathāgata durch fremde Gewalt des Lebens berauben könnte. Ohne fremde Gewalt, ihr Mönche, gehen die Tathāgatas ins Parinibbāna ein.“ Ein zweites Mal …pe… ein drittes Mal sprachen jene Mönche zum Erhabenen: „Herr, dieser Elefant Nāḷāgiri ist wild, ein Menschenmörder, und er hat diese Straße betreten. Möge der Erhabene umkehren, Herr; möge der Sugato umkehren.“ „Kommt her, ihr Mönche, fürchtet euch nicht. Es ist unmöglich, ihr Mönche, es ist ausgeschlossen, dass jemand den Tathāgata durch fremde Gewalt des Lebens berauben könnte. Ohne fremde Gewalt, ihr Mönche, gehen die Tathāgatas ins Parinibbāna ein.“ Tena kho pana samayena manussā pāsādesupi hammiyesupi chadanesupi āruḷhā acchanti. Tattha ye te manussā assaddhā appasannā dubbuddhino, te evamāhaṃsu – ‘‘abhirūpo vata, bho, mahāsamaṇo nāgena viheṭhīyissatī’’ti. Ye pana te manussā saddhā pasannā paṇḍitā byattā buddhimanto, te evamāhaṃsu – ‘‘nacirassaṃ vata, bho, nāgo nāgena saṅgāmessatī’’ti. Atha kho bhagavā nāḷāgiriṃ hatthiṃ mettena cittena phari. Atha kho nāḷāgiri hatthī bhagavato mettena cittena phuṭṭho soṇḍaṃ oropetvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavato purato aṭṭhāsi. Atha kho bhagavā dakkhiṇena hatthena nāḷāgirissa hatthissa kumbhaṃ parāmasanto nāḷāgiriṃ hatthiṃ imāhi gāthāhi ajjhabhāsi – Zu jener Zeit waren die Menschen auf Paläste, auf Flachdachgebäude und auf Hausdächer gestiegen und verweilten dort. Unter jenen Menschen sagten die, die ohne Vertrauen, ohne Zuversicht und ohne Einsicht waren, Folgendes: „Ach, wahrlich, der so stattliche große Asket wird von dem Elefanten verletzt werden!“ Jene Menschen jedoch, die Vertrauen hatten, voller Zuversicht, weise, erfahren und einsichtsvoll waren, sagten dies: „Wahrlich, ihr Leute, schon bald wird der Elefant (Buddha) mit dem Elefanten (Nāḷāgiri) zusammentreffen.“ Da durchdrang der Erhabene den Elefanten Nāḷāgiri mit einem Geist voller liebender Güte (Metta). Daraufhin senkte der Elefant Nāḷāgiri, berührt vom Geist der liebenden Güte des Erhabenen, seinen Rüssel, trat dorthin, wo sich der Erhabene befand, und blieb vor dem Erhabenen stehen. Dann strich der Erhabene mit seiner rechten Hand über den Stirnhöcker des Elefanten Nāḷāgiri und sprach zu ihm mit diesen Versen: ‘‘Mā kuñjara nāgamāsado, dukkhañhi kuñjara nāgamāsado; Na hi nāgahatassa kuñjara sugati, hoti ito paraṃ yato. „Greife den Naga (den Edlen), o Elefant, nicht an; denn den Naga anzugreifen, o Elefant, bringt wahrlich Leid. Wer einen Naga tötet, o Elefant, für den gibt es nach dem Scheiden von hier keine glückliche Wiedergeburt. ‘‘Mā ca mado mā ca pamādo, na hi pamattā sugatiṃ vajanti te; Tvaññeva tathā karissasi, yena tvaṃ sugatiṃ gamissasī’’ti. Sei weder berauscht noch nachlässig; denn die Nachlässigen gelangen nicht zu einer glücklichen Bestimmung. Du selbst sollst so handeln, dass du zu einer glücklichen Bestimmung gelangen wirst.“ Atha kho nāḷāgiri hatthī soṇḍāya bhagavato pādapaṃsūni gahetvā uparimuddhani ākiritvā paṭikuṭiyova osakki, yāva bhagavantaṃ addakkhi. Atha kho nāḷāgiri hatthī hatthisālaṃ gantvā sake ṭhāne aṭṭhāsi. Tathā danto ca pana nāḷāgiri hatthī ahosi. Tena kho pana samayena manussā imaṃ gāthaṃ gāyanti – Da nahm der Elefant Nāḷāgiri mit seinem Rüssel den Staub von den Füßen des Erhabenen, streute ihn sich auf das Haupt und wich rückwärts zurück, solange er den Erhabenen noch sehen konnte. Dann begab sich der Elefant Nāḷāgiri zum Elefantenstall und blieb an seinem Platz stehen. So wurde der Elefant Nāḷāgiri gezähmt. Zu jener Zeit sangen die Menschen diesen Vers: ‘‘Daṇḍeneke damayanti, aṅkusehi kasāhi ca; Adaṇḍena asatthena, nāgo danto mahesinā’’ti. „Einige zähmen mit dem Stock, mit Haken und mit Peitschen; ohne Stock und ohne Waffe wurde der Elefant vom großen Weisen gezähmt.“ Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘yāva pāpo ayaṃ devadatto, alakkhiko, yatra hi nāma samaṇassa gotamassa evaṃmahiddhikassa evaṃ mahānubhāvassa vadhāya parakkamissatī’’ti. Devadattassa lābhasakkāro parihāyi. Bhagavato ca lābhasakkāro abhivaḍḍhi. Die Menschen tadelten, murrten und beschwerten sich: „Wie böse ist dieser Devadatta, wie unglückselig, dass er es wagte, den Tod des Asketen Gotama zu betreiben, der doch von so großer übermenschlicher Macht und Herrlichkeit ist!“ Devadattas Gewinn und Verehrung schwanden dahin, während der Gewinn und die Verehrung des Erhabenen zunahmen. Pañcavatthuyācanakathā Die Erzählung von der Bitte um die fünf Forderungen 343. Tena [Pg.358] kho pana samayena devadatto parihīnalābhasakkāro sapariso kulesu viññāpetvā viññāpetvā bhuñjati. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā kulesu viññāpetvā viññāpetvā bhuñjissanti! Kassa sampannaṃ na manāpaṃ, kassa sāduṃ na ruccatī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – kathañhi nāma devadatto sapariso kulesu viññāpetvā viññāpetvā bhuñjissatī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, devadatta, sapariso kulesu viññāpetvā viññāpetvā bhuñjasī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘tena hi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ kulesu tikabhojanaṃ paññapessāmi tayo atthavase paṭicca – dummaṅkūnaṃ puggalāna niggahāya; pesalānaṃ bhikkhūnaṃ phāsuvihārāya, mā pāpicchā pakkhaṃ nissāya saṅghaṃ bhindeyyunti; kulānuddayāya ca. Gaṇabhojane yathādhammo kāretabbo’’ti. 343. Zu jener Zeit aß Devadatta, dessen Gewinn und Verehrung geschwunden waren, zusammen mit seinem Gefolge, indem er bei den Familien immer wieder um Essen bat. Die Menschen tadelten, murrten und beschwerten sich: „Wie können die Asketen aus dem Hause der Sakyer nur bei den Familien betteln und so essen! Wem schmeckt ein wohlschmeckendes Essen nicht, wem ist eine köstliche Speise nicht recht?“ Die Mönche hörten die Menschen tadeln, murren und sich beschweren. Jene Mönche, die bescheiden waren ... usw. ... diese tadelten, murrten und beschwerten sich: „Wie kann Devadatta zusammen mit seinem Gefolge bei den Familien betteln und so essen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, Devadatta, dass du mit deinem Gefolge bei den Familien bettelst und so isst?“ – „Es ist wahr, Erhabener.“ ... Nachdem er ihn getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Wohl denn, ihr Mönche, ich werde für die Mönche das Essen zu dritt (tikabhojana) bei den Familien vorschreiben, und zwar aus drei Gründen: Um schamlose Personen zu bändigen, damit tugendhafte Mönche in Frieden leben können, damit Mönche mit bösen Absichten nicht eine Partei bilden und den Orden spalten, und aus Mitgefühl für die Familien. Bei einem Gruppenmahl (gaṇabhojana) soll gemäß der Regel verfahren werden.“ Atha kho devadatto yena kokāliko kaṭamodakatissako khaṇḍadeviyā putto samuddadatto tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā kokālikaṃ kaṭamodakatissakaṃ khaṇḍadeviyā puttaṃ samuddadattaṃ etadavoca – ‘‘etha, mayaṃ, āvuso, samaṇassa gotamassa saṅghabhedaṃ karissāma cakkabheda’’nti. Evaṃ vutte kokāliko devadattaṃ etadavoca – ‘‘samaṇo kho, āvuso, gotamo mahiddhiko mahānubhāvo. Kathaṃ mayaṃ samaṇassa gotamassa saṅghabhedaṃ karissāma cakkabheda’’nti? ‘‘Etha, mayaṃ, āvuso, samaṇaṃ gotamaṃ upasaṅkamitvā pañca vatthūni yācissāma – ‘bhagavā, bhante, anekapariyāyena appicchassa santuṭṭhassa sallekhassa dhutassa pāsādikassa apacayassa vīriyārambhassa vaṇṇavādī. Imāni, bhante, pañca vatthūni anekapariyāyena appicchatāya santuṭṭhiyā sallekhāya dhutatāya pāsādikatāya apacayāya vīriyārambhāya saṃvattanti. Sādhu, bhante, bhikkhū yāvajīvaṃ āraññikā assu; yo gāmantaṃ [Pg.359] osareyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ piṇḍapātikā assu; yo nimantanaṃ sādiyeyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ paṃsukūlikā assu; yo gahapaticīvaraṃ sādiyeyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ rukkhamūlikā assu; yo channaṃ upagaccheyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ macchamaṃsaṃ na khādeyyuṃ; yo macchamaṃsaṃ khādeyya, vajjaṃ naṃ phuseyyā’ti. Imāni pañca vatthūni samaṇo gotamo nānujānissati. Te mayaṃ imehi pañcahi vatthūhi janaṃ saññāpessāmā’’ti. ‘‘Sakkā kho, āvuso, imehi pañcahi vatthūhi samaṇassa gotamassa saṅghabhedo kātuṃ cakkabhedo. Lūkhappasannā hi, āvuso, manussā’’ti. Daraufhin begab sich Devadatta dorthin, wo Kokālika, Kaṭamodaka-Tissaka und Samuddadatta, der Sohn der Khaṇḍadevi, waren, und sprach zu ihnen: „Kommt, ihr Ehrwürdigen, wir wollen eine Spaltung des Ordens und eine Spaltung der Autorität des Asketen Gotama herbeiführen.“ Als dies gesagt war, entgegnete Kokālika dem Devadatta: „Ehrwürdiger, der Asket Gotama ist von großer Macht und Herrlichkeit. Wie sollten wir eine Spaltung des Ordens und der Autorität des Asketen Gotama bewirken können?“ – „Kommt, ihr Ehrwürdigen, wir wollen zum Asketen Gotama gehen und fünf Forderungen erbitten: ‚Herr, der Erhabene preist auf vielfältige Weise Bescheidenheit, Genügsamkeit, Abgetötetheit, Strenge, Liebenswürdigkeit, Verringerung der Leidenschaften und Willenskraft. Diese fünf Dinge, Herr, tragen auf vielfältige Weise zu Bescheidenheit, Genügsamkeit, Abgetötetheit, Strenge, Liebenswürdigkeit, Verringerung der Leidenschaften und Willenskraft bei. Es wäre gut, Herr, wenn die Mönche ihr Leben lang im Wald lebten; wer ein Dorf betritt, den soll ein Vergehen treffen. Mögen sie ihr Leben lang nur von Almosen leben; wer eine Einladung annimmt, den soll ein Vergehen treffen. Mögen sie ihr Leben lang Lumpengewänder tragen; wer ein von Hausleuten dargebrachtes Gewand annimmt, den soll ein Vergehen treffen. Mögen sie ihr Leben lang am Fuße eines Baumes leben; wer eine gedeckte Unterkunft aufsucht, den soll ein Vergehen treffen. Mögen sie ihr Leben lang keinen Fisch und kein Fleisch essen; wer Fisch oder Fleisch isst, den soll ein Vergehen treffen.‘ Diese fünf Forderungen wird der Asket Gotama nicht erlauben. Dann werden wir mit diesen fünf Forderungen das Volk überzeugen.“ – „Es ist möglich, Ehrwürdiger, mit diesen fünf Forderungen eine Spaltung des Ordens und der Autorität des Asketen Gotama herbeizuführen; denn die Menschen, o Ehrwürdiger, haben Vertrauen zu strenger Entsagung.“ Atha kho devadatto sapariso yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho devadatto bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘bhagavā, bhante, anekapariyāyena appicchassa santuṭṭhassa sallekhassa dhutassa pāsādikassa apacayassa vīriyārambhassa vaṇṇavādī. Imāni, bhante, pañca vatthūni anekapariyāyena appicchatāya santuṭṭhiyā sallekhāya dhutatāya pāsādikatāya apacayāya vīriyārambhāya saṃvattanti. Sādhu, bhante, bhikkhū yāvajīvaṃ āraññikā assu; yo gāmantaṃ osareyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ piṇḍapātikā assu; yo nimantanaṃ sādiyeyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ paṃsukūlikā assu; yo gahapaticīvaraṃ sādiyeyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ rukkhamūlikā assu; yo channaṃ upagaccheyya, vajjaṃ naṃ phuseyya. Yāvajīvaṃ macchamaṃsaṃ na khādeyyuṃ; yo macchamaṃsaṃ khādeyya, vajjaṃ naṃ phuseyyā’’ti. ‘‘Alaṃ, devadatta. Yo icchati, āraññiko hotu; yo icchati, gāmante viharatu. Yo icchati, piṇḍapātiko hotu; yo icchati, nimantanaṃ sādiyatu. Yo icchati, paṃsukūliko hotu; yo icchati, gahapaticīvaraṃ sādiyatu. Aṭṭhamāse kho mayā, devadatta, rukkhamūlasenāsanaṃ anuññātaṃ; tikoṭiparisuddhaṃ macchamaṃsaṃ – adiṭṭhaṃ, assutaṃ, aparisaṅkita’’nti. Atha kho devadatto – na bhagavā imāni pañca vatthūni anujānātīti – haṭṭho udaggo sapariso uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Da begab sich Devadatta zusammen mit seiner Gefolgschaft dorthin, wo der Erhabene war, verneigte sich nach der Ankunft vor dem Erhabenen und setzte sich seitlich nieder. Zur Seite sitzend sprach Devadatta zum Erhabenen: „Herr, der Erhabene preist auf vielfältige Weise Genügsamkeit, Zufriedenheit, Askese, das Abschütteln der Leidenschaften, ein vertrauenerweckendes Verhalten, die Minderung der Verunreinigungen und das Entfalten von Willenskraft. Diese fünf Punkte, Herr, führen auf vielfältige Weise zu Genügsamkeit, Zufriedenheit, Askese, dem Abschütteln der Leidenschaften, einem vertrauenerweckenden Verhalten, der Minderung der Verunreinigungen und zur Entfaltung von Willenskraft. Es wäre gut, Herr, wenn die Mönche ihr Leben lang Waldbewohner wären; wer sich in die Nähe eines Dorfes begäbe, den solle ein Vergehen treffen. Sie sollten ihr Leben lang Almosenempfänger sein; wer eine Einladung annähme, den solle ein Vergehen treffen. Sie sollten ihr Leben lang Träger von Lumpengewändern sein; wer ein von Hausleuten gespendetes Gewand annähme, den solle ein Vergehen treffen. Sie sollten ihr Leben lang am Fuße eines Baumes wohnen; wer eine überdachte Behausung aufsuchte, den solle ein Vergehen treffen. Sie sollten ihr Leben lang keinen Fisch und kein Fleisch essen; wer Fisch oder Fleisch äße, den solle ein Vergehen treffen.“ Der Erhabene antwortete: „Genug, Devadatta! Wer will, soll Waldbewohner sein; wer will, soll in der Nähe eines Dorfes verweilen. Wer will, soll Almosenempfänger sein; wer will, soll eine Einladung annehmen. Wer will, soll Träger von Lumpengewändern sein; wer will, soll ein von Hausleuten gespendetes Gewand annehmen. Für acht Monate im Jahr, Devadatta, habe ich das Wohnen am Fuße eines Baumes gestattet. Ebenso ist Fisch und Fleisch erlaubt, wenn es in dreifacher Hinsicht rein ist: wenn man nicht gesehen, nicht gehört und nicht vermutet hat, dass das Tier eigens für einen selbst getötet wurde.“ Da war Devadatta erfreut und hochgestimmt, dass der Erhabene diese fünf Punkte nicht gestattet hatte. Er erhob sich mit seiner Gefolgschaft von seinem Platz, verneigte sich vor dem Erhabenen, umrundete ihn ehrerbietig und ging davon. Atha kho devadatto sapariso rājagahaṃ pavisitvā pañcahi vatthūhi janaṃ saññāpesi – ‘‘mayaṃ, āvuso, samaṇaṃ gotamaṃ upasaṅkamitvā pañca vatthūni [Pg.360] yācimhā – ‘bhagavā, bhante, anekapariyāyena appicchassa…pe… vīriyārambhassa vaṇṇavādī. Imāni, bhante, pañca vatthūni anekapariyāyena appicchatāya…pe… vīriyārambhāya saṃvattanti. Sādhu, bhante, bhikkhū yāvajīvaṃ āraññikā assu; yo gāmantaṃ osareyya, vajjaṃ naṃ phuseyya…pe… yāvajīvaṃ macchamaṃsaṃ na khādeyyuṃ; yo macchamaṃsaṃ khādeyya, vajjaṃ naṃ phuseyyā’ti. Imāni pañca vatthūni samaṇo gotamo nānujānāti. Te mayaṃ imehi pañcahi vatthūhi samādāya vattāmā’’ti. Danach betrat Devadatta mit seiner Gefolgschaft Rājagaha und informierte die Menschen über diese fünf Punkte: „Ihr Freunde, wir sind zum Asketen Gotama gegangen und haben fünf Punkte erbeten: ‚Herr, der Erhabene preist auf vielfältige Weise Genügsamkeit... pe ... die Entfaltung von Willenskraft. Diese fünf Punkte, Herr, führen auf vielfältige Weise zu Genügsamkeit... pe ... zur Entfaltung von Willenskraft. Es wäre gut, Herr, wenn die Mönche ihr Leben lang Waldbewohner wären; wer sich in die Nähe eines Dorfes begäbe, den solle ein Vergehen treffen... pe ... sie sollten ihr Leben lang keinen Fisch und kein Fleisch essen; wer Fisch oder Fleisch äße, den solle ein Vergehen treffen.‘ Diese fünf Punkte gestattet der Asket Gotama nicht. Wir jedoch werden uns nun an diese fünf Punkte binden und danach leben.“ Tattha ye te manussā assaddhā appasannā dubbuddhino, te evamāhaṃsu – ‘‘ime kho samaṇā sakyaputtiyā dhutā sallekhavuttino. Samaṇo pana gotamo bāhulliko bāhullāya cetetī’’ti. Ye pana te manussā saddhā pasannā paṇḍitā byattā buddhimanto, te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma devadatto bhagavato saṅghabhedāya parakkamissati cakkabhedāyā’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma devadatto saṅghabhedāya parakkamissati cakkabhedāyā’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, devadatta, saṅghabhedāya parakkamasi cakkabhedāyā’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti. ‘‘Alaṃ, devadatta. Mā te rucci saṅghabhedo. Garuko kho, devadatta, saṅghabhedo. Yo kho, devadatta, samaggaṃ saṅghaṃ bhindati, kappaṭṭhikaṃ kibbisaṃ pasavati, kappaṃ nirayamhi paccati. Yo ca kho, devadatta, bhinnaṃ saṅghaṃ samaggaṃ karoti, brahmaṃ puññaṃ pasavati, kappaṃ saggamhi modati. Alaṃ, devadatta. Mā te rucci saṅghabhedo. Garuko kho, devadatta, saṅghabhedo’’ti. Unter jenen Menschen sprachen die Ungläubigen, Vertrauenslosen und Unverständigen so: „Diese Asketen, die Söhne des Sakyers, sind wahrlich asketisch und führen ein Leben der Entsagung. Der Asket Gotama hingegen lebt im Überfluss und strebt nach Überfluss.“ Jene Menschen jedoch, die gläubig, vertrauensvoll, weise, erfahren und einsichtsvoll waren, beschwerten sich, tadelten und schimpften: „Wie kann dieser Devadatta es nur wagen, eine Spaltung des Ordens und eine Zerstörung der Autorität des Erhabenen zu versuchen!“ Die Mönche hörten jene Menschen klagen, tadeln und schimpfen. Jene Mönche, die genügsam waren... pe ... klagten, tadelten und schimpften ebenfalls: „Wie kann dieser Devadatta es nur wagen, eine Spaltung des Ordens und eine Zerstörung der Autorität zu versuchen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt... pe ... „Ist es wahr, Devadatta, wie man sagt, dass du eine Spaltung des Ordens und eine Zerstörung der Autorität versuchst?“ „Es ist wahr, Erhabener“, antwortete er. „Genug, Devadatta! Möge dir eine Spaltung des Ordens nicht gefallen! Eine Spaltung des Ordens ist wahrlich schwerwiegend, Devadatta. Wer, Devadatta, einen einträchtigen Orden spaltet, der häuft Unheil an, das ein Weltalter lang andauert, und er wird für ein Weltalter lang in der Hölle gepeinigt. Wer jedoch, Devadatta, einen gespaltenen Orden wieder vereint, der erwirbt erhabenes Verdienst und erfreut sich ein Weltalter lang im Himmel. Genug, Devadatta! Möge dir eine Spaltung des Ordens nicht gefallen! Eine Spaltung des Ordens ist wahrlich schwerwiegend.“ Atha kho āyasmā ānando pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya rājagahaṃ piṇḍāya pāvisi. Addasā kho devadatto āyasmantaṃ ānandaṃ rājagahe piṇḍāya carantaṃ. Disvāna yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘ajjataggedānāhaṃ, āvuso ānanda, aññatreva bhagavatā, aññatreva bhikkhusaṅghā, uposathaṃ karissāmi saṅghakammaṃ karissāmī’’ti. Danach kleidete sich der ehrwürdige Ānanda am Vormittag an, nahm seine Almosenschale sowie sein Obergewand und ging in Rājagaha auf Almosengang. Devadatta sah den ehrwürdigen Ānanda, wie er in Rājagaha um Almosen bat. Als er ihn sah, begab er sich dorthin, wo der ehrwürdige Ānanda war, und sprach zu ihm: „Freund Ānanda, von heute an werde ich, getrennt vom Erhabenen und getrennt vom Mönchsorden, den Uposatha vollziehen und Ordenshandlungen verrichten.“ Atha [Pg.361] kho āyasmā ānando rājagahe piṇḍāya caritvā pacchābhattaṃ piṇḍapātappaṭikkanto yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘idhāhaṃ, bhante, pubbaṇhasamayaṃ nivāsetvā pattacīvaramādāya rājagahaṃ piṇḍāya pāvisiṃ. Addasā kho maṃ, bhante, devadatto rājagahe piṇḍāya carantaṃ. Disvāna yenāhaṃ tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā maṃ etadavoca – ‘ajjataggedānāhaṃ, āvuso ānanda, aññatreva bhagavatā, aññatreva bhikkhusaṅghā, uposathaṃ karissāmi saṅghakammaṃ karissāmī’ti. Ajjatagge, bhante, devadatto saṅghaṃ bhindissatī’’ti. Atha kho bhagavā etamatthaṃ viditvā tāyaṃ velāyaṃ imaṃ udānaṃ udānesi – Daraufhin begab sich der ehrwürdige Ānanda, nachdem er in Rājagaha um Almosen gegangen war und nach dem Mahl von seinem Almosenrundgang zurückgekehrt war, dorthin, wo der Erhabene war. Nachdem er dorthin gelangt war, erwies er dem Erhabenen die Ehre und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Herr, heute Morgen habe ich mich ordentlich angekleidet, nahm meine Schale und mein Obergewand und ging in Rājagaha um Almosen. Herr, Devadatta sah mich in Rājagaha beim Almosenrundgang. Als er mich sah, kam er auf mich zu und sagte zu mir: ‚Freund Ānanda, von heute an werde ich die Uposatha-Feier und die Amtsverrichtungen der Gemeinde (Saṅghakamma) getrennt vom Erhabenen und getrennt von der Mönchsgemeinde vollziehen.‘ Herr, Devadatta wird von heute an die Gemeinde spalten.“ Daraufhin erkannte der Erhabene diesen Sachverhalt und rief zu jener Zeit diesen Udāna aus: ‘‘Sukaraṃ sādhunā sādhuṃ, sādhuṃ pāpena dukkaraṃ; Pāpaṃ pāpena sukaraṃ, pāpamariyehi dukkara’’nti. „Gutes ist für den Guten leicht zu tun, Gutes ist für den Bösen schwer zu tun. Böses ist für den Bösen leicht zu tun, Böses ist für die Edlen schwer zu tun.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. 3. Tatiyabhāṇavāro 3. Dritter Abschnitt der Rezitation Saṅghabhedakathā Darlegung über die Spaltung der Gemeinde 344. Atha kho devadatto tadahuposathe uṭṭhāyāsanā salākaṃ gāhesi – ‘‘mayaṃ, āvuso, samaṇaṃ gotamaṃ upasaṅkamitvā pañca vatthūni yācimhā – ‘bhagavā, bhante, anekapariyāyena appicchassa…pe… vīriyārambhassa vaṇṇavādī. Imāni, bhante, pañca vatthūni anekapariyāyena appicchatāya…pe… vīriyārambhāya saṃvattanti. Sādhu, bhante, bhikkhū yāvajīvaṃ āraññikā assu; yo gāmantaṃ osareyya, vajjaṃ naṃ phuseyya…pe… yāvajīvaṃ macchamaṃsaṃ na khādeyyuṃ; yo macchamaṃsaṃ khādeyya, vajjaṃ naṃ phuseyyā’ti. Imāni pañca vatthūni samaṇo gotamo nānujānāti. Te mayaṃ imehi pañcahi vatthūhi samādāya vattāma. Yassāyasmato imāni pañca vatthūni khamanti, so salākaṃ gaṇhātū’’ti. 344. Daraufhin erhob sich Devadatta an jenem Uposatha-Tag von seinem Sitz und ließ Stimmstäbchen ziehen, indem er sagte: „Freunde, wir sind zum Asketen Gotama gegangen und haben ihn um fünf Regeln gebeten: ‚Herr, der Erhabene lobt auf mancherlei Weise die Genügsamkeit ... und die Entfaltung von Willenskraft. Herr, diese fünf Regeln führen auf mancherlei Weise zur Genügsamkeit ... und zur Entfaltung von Willenskraft. Es wäre gut, Herr, wenn die Mönche ihr Leben lang im Walde lebten; wer ein Grenzdorf aufsucht, den treffe ein Vergehen ... wenn sie ihr Leben lang weder Fisch noch Fleisch essen würden; wer Fisch oder Fleisch isst, den treffe ein Vergehen.‘ Diese fünf Regeln gestattet der Asket Gotama nicht. Wir nun wollen diese fünf Regeln auf uns nehmen und danach leben. Welcher Ehrwürdige diese fünf Regeln gutheißt, der möge ein Stimmstäbchen nehmen.“ Tena kho pana samayena vesālikā vajjiputtakā pañcamattāni bhikkhusatāni navakā ceva honti appakataññuno ca. Te – ‘ayaṃ dhammo[Pg.362], ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsana’nti – salākaṃ gaṇhiṃsu. Atha kho devadatto saṅghaṃ bhinditvā pañcamattāni bhikkhusatāni ādāya yena gayāsīsaṃ tena pakkāmi. Atha kho sāriputtamoggallānā yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdiṃsu. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā sāriputto bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘devadatto, bhante, saṅghaṃ bhinditvā pañcamattāni bhikkhusatāni ādāya yena gayāsīsaṃ tena pakkanto’’ti. ‘‘Na hi nāma tumhākaṃ, sāriputtā, tesu navakesu bhikkhūsu kāruññampi bhavissati? Gacchatha tumhe, sāriputtā, purā te bhikkhū anayabyasanaṃ āpajjantī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho sāriputtamoggallānā bhagavato paṭissutvā uṭṭhāyāsanā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā yena gayāsīsaṃ tenupasaṅkamiṃsu. Zu jener Zeit waren etwa fünfhundert Mönche aus Vesālī, Söhne der Vajjier, noch neu in der Ordensgemeinschaft und im Vinaya unerfahren. Sie dachten: „Dies ist die Lehre (Dhamma), dies ist die Disziplin (Vinaya), dies ist die Unterweisung des Meisters“, und sie nahmen die Stimmstäbchen an. Daraufhin spaltete Devadatta die Gemeinde und zog mit den etwa fünfhundert Mönchen zum Gayāsīsa-Hügel ab. Dann begaben sich Sāriputta und Moggallāna zum Erhabenen, erwiesen ihm die Ehre und setzten sich zur Seite nieder. Der ehrwürdige Sāriputta sprach zum Erhabenen: „Herr, Devadatta hat die Gemeinde gespalten und ist mit etwa fünfhundert Mönchen zum Gayāsīsa-Hügel abgezogen.“ Der Erhabene sprach: „Sāriputta, regt sich denn bei euch beiden kein Mitgefühl für diese neuen Mönche? Geht, Sāriputta, bevor diese Mönche in Unheil und Verderben geraten.“ „Ja, Herr“, antworteten Sāriputta und Moggallāna dem Erhabenen, erhoben sich von ihren Sitzen, erwiesen dem Erhabenen die Ehre, umwandelten ihn ehrfurchtsvoll und begaben sich zum Gayāsīsa-Hügel. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu bhagavato avidūre rodamāno ṭhito hoti. Atha kho bhagavā taṃ bhikkhuṃ etadavoca – ‘‘kissa tvaṃ, bhikkhu, rodasī’’ti? ‘‘Yepi te, bhante, bhagavato aggasāvakā sāriputtamoggallānā tepi devadattassa santike gacchanti devadattassa dhammaṃ rocentā’’ti. ‘‘Aṭṭhānametaṃ, bhikkhu, anavakāso, yaṃ sāriputtamoggallānā devadattassa dhammaṃ roceyyuṃ, api ca te gatā bhikkhūnaṃ saññattiyā’’ti. Zu jener Zeit stand ein gewisser Mönch unweit des Erhabenen und weinte. Da sprach der Erhabene zu jenem Mönch: „Mönch, warum weinst du?“ „Herr, selbst die Hauptschüler des Erhabenen, Sāriputta und Moggallāna, gehen zu Devadatta, weil sie Gefallen an Devadattas Lehre finden.“ „Das ist unmöglich, Mönch, es gibt keinen Anlass dafür, dass Sāriputta und Moggallāna an Devadattas Lehre Gefallen finden könnten. Vielmehr sind sie dorthin gegangen, um die Mönche zur Einsicht zu bringen.“ 345. Tena kho pana samayena devadatto mahatiyā parisāya parivutto dhammaṃ desento nisinno hoti. Addasā kho devadatto sāriputtamoggallāne dūratova āgacchante. Disvāna bhikkhū āmantesi – ‘‘passatha, bhikkhave, yāva svākkhāto mayā dhammo, yepi te samaṇassa gotamassa aggasāvakā sāriputtamoggallānā tepi mama santike āgacchanti. Mama dhammaṃ rocentā’’ti. Evaṃ vutte kokāliko devadattaṃ etadavoca – ‘‘mā, āvuso devadatta, sāriputtamoggallāne vissasi. Pāpicchā sāriputtamoggallānā, pāpikānaṃ icchānaṃ vasaṃ gatā’’ti. ‘‘Alaṃ, āvuso. Svāgataṃ tesaṃ yato me dhammaṃ rocentī’’ti. 345. Zu jener Zeit saß Devadatta inmitten einer großen Anhängerschaft und lehrte den Dhamma. Devadatta sah Sāriputta und Moggallāna schon von weitem kommen. Als er sie sah, sprach er zu den Mönchen: „Seht, ihr Mönche, wie gut meine Lehre verkündet ist! Selbst die Hauptschüler des Asketen Gotama, Sāriputta und Moggallāna, kommen zu mir, weil sie an meiner Lehre Gefallen finden.“ Als dies gesagt war, sprach Kokālika zu Devadatta: „Freund Devadatta, traue Sāriputta und Moggallāna nicht. Sāriputta und Moggallāna haben üble Absichten und sind in die Gewalt von schlechten Wünschen geraten.“ Devadatta antwortete: „Genug, Freund. Sie sind willkommen, da sie Gefallen an meiner Lehre finden.“ Atha kho devadatto āyasmantaṃ sāriputtaṃ upaḍḍhāsanena nimantesi – ‘‘ehāvuso sāriputta, idha nisīdāhī’’ti. ‘‘Alaṃ āvuso’’ti kho āyasmā [Pg.363] sāriputto aññataraṃ āsanaṃ gahetvā ekamantaṃ nisīdi. Āyasmāpi kho mahāmoggallāno aññataraṃ āsanaṃ gahetvā ekamantaṃ nisīdi. Atha kho devadatto bahudeva rattiṃ bhikkhū dhammiyā kathāya sandassetvā samādapetvā samuttejetvā sampahaṃsetvā āyasmantaṃ sāriputtaṃ ajjhesi – ‘‘vigatathinamiddho kho, āvuso sāriputta, bhikkhusaṅgho. Paṭibhātu taṃ, āvuso sāriputta, bhikkhūnaṃ dhammī kathā, piṭṭhi me āgilāyati, tamahaṃ āyamissāmī’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho āyasmā sāriputto devadattassa paccassosi. Atha kho devadatto catugguṇaṃ saṅghāṭiṃ paññāpetvā dakkhiṇena passena seyyaṃ kappesi. Tassa kilamantassa muṭṭhassatissa asampajānassa muhuttakeneva niddā okkami. Da lud Devadatta den ehrwürdigen Sāriputta ein, die Hälfte seines Sitzes einzunehmen: „Komm, Freund Sāriputta, setz dich hierher.“ Der ehrwürdige Sāriputta sagte: „Es ist genug, Freund“, nahm einen anderen Sitz und setzte sich beiseite. Auch der ehrwürdige Mahāmoggallāna nahm einen anderen Sitz und setzte sich beiseite. Daraufhin unterwies, ermutigte, begeisterte und erfreute Devadatta die Mönche einen großen Teil der Nacht hindurch mit einer Lehrrede und forderte dann den ehrwürdigen Sāriputta auf: „Freund Sāriputta, die Mönchsgemeinde ist frei von Trägheit und Mattheit. Möge dir, Freund Sāriputta, eine Lehrrede für die Mönche einfallen. Mein Rücken schmerzt, ich werde ihn ausstrecken.“ Der ehrwürdige Sāriputta antwortete Devadatta: „Gewiss, Freund.“ Daraufhin breitete Devadatta sein vierfaches Obergewand aus und legte sich auf seine rechte Seite. Da er erschöpft war, fiel er, unachtsam und ohne klares Bewusstsein, sogleich in Schlaf. Atha kho āyasmā sāriputto ādesanāpāṭihāriyānusāsaniyā bhikkhū dhammiyā kathāya ovadi anusāsi. Āyasmā mahāmoggallāno iddhipāṭihāriyānusāsaniyā bhikkhū dhammiyā kathāya ovadi anusāsi. Atha kho tesaṃ bhikkhūnaṃ āyasmatā sāriputtena ādesanāpāṭihāriyānusāsaniyā āyasmatā ca mahāmoggallānena iddhipāṭihāriyānusāsaniyā ovadiyamānānaṃ anusāsiyamānānaṃ virajaṃ vītamalaṃ dhammacakkhuṃ udapādi – yaṃ kiñci samudayadhammaṃ, sabbaṃ taṃ nirodhadhammanti. Da ermahnte und unterwies der ehrwürdige Sāriputta die Mönche mit einer Lehrrede durch die Unterweisung mittels der Wunderkraft der Gedankenlesung. Der ehrwürdige Mahāmoggallāna ermahnte und unterwies die Mönche mit einer Lehrrede durch die Unterweisung mittels der Wunderkraft der übernatürlichen Kräfte. Während sie so vom ehrwürdigen Sāriputta durch die Wunderkraft der Gedankenlesung und vom ehrwürdigen Mahāmoggallāna durch die Wunderkraft der übernatürlichen Kräfte ermahnt und unterwiesen wurden, entstand in jenen Mönchen das staubfreie, makellose Auge der Lehre: „Alles, was der Entstehung unterworfen ist, ist auch dem Aufhören unterworfen.“ Atha kho āyasmā sāriputto bhikkhū āmantesi – ‘‘gacchāma mayaṃ, āvuso, bhagavato santike. Yo tassa bhagavato dhammaṃ rocesi so āgacchatū’’ti. Atha kho sāriputtamoggallānā tāni pañcabhikkhusatāni ādāya yena veḷuvanaṃ tenupasaṅkamiṃsu. Atha kho kokāliko devadattaṃ uṭṭhāpesi – ‘‘uṭṭhehi, āvuso devadatta, nītā te bhikkhū sāriputtamoggallānehi. Nanu tvaṃ, āvuso devadatta, mayā vutto – ‘mā, āvuso devadatta, sāriputtamoggallāne vissāsi. Pāpicchā sāriputtamoggallānā, pāpikānaṃ icchānaṃ vasaṃ gatā’’’ti? Atha kho devadattassa tattheva uṇhaṃ lohitaṃ mukhato uggañchi. Dann sprach der ehrwürdige Sāriputta zu den Mönchen: „Freunde, wir gehen zum Erhabenen. Wer Gefallen an der Lehre des Erhabenen findet, der möge mitkommen.“ Daraufhin nahmen Sāriputta und Moggallāna jene fünfhundert Mönche mit sich und begaben sich zum Veluvana-Kloster. Da weckte Kokālika den Devadatta: „Steh auf, Freund Devadatta! Deine Mönche wurden von Sāriputta und Moggallāna weggeführt. Habe ich dir nicht gesagt, Freund Devadatta: ‚Traue Sāriputta und Moggallāna nicht; Sāriputta und Moggallāna haben schlechte Absichten und sind in die Gewalt übler Wünsche geraten‘?“ Da spie Devadatta auf der Stelle heißes Blut aus seinem Mund. Atha kho sāriputtamoggallānā yena bhagavā tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdisuṃ. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā sāriputto bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘sādhu, bhante[Pg.364], bhedakānuvattakā bhikkhū puna upasampajjeyyu’’nti. ‘‘Alaṃ, sāriputta. Mā te rucci bhedakānuvattakānaṃ bhikkhūnaṃ puna upasampadā. Tena hi tvaṃ, sāriputta, bhedakānuvattake bhikkhū thullaccayaṃ desāpehi. Kathaṃ pana te, sāriputta, devadatto paṭipajjī’’ti? ‘‘Yatheva, bhante, bhagavā bahudeva rattiṃ bhikkhū dhammiyā kathāya sandassetvā samādapetvā samuttejetvā sampahaṃsetvā maṃ ajjhesati – ‘vigatathinamiddho kho, sāriputta, bhikkhusaṅgho; paṭibhātu taṃ, sāriputta, bhikkhūnaṃ dhammī kathā, piṭṭhi me āgilāyati, tamahaṃ āyamissāmī’ti, evameva kho, bhante, devadatto paṭipajjī’’ti. Sāriputta und Moggallāna begaben sich daraufhin zum Erhabenen, grüßten ihn ehrfurchtsvoll und setzten sich beiseite. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Sāriputta zum Erhabenen: „Es wäre gut, Herr, wenn die Mönche, die der Spaltung gefolgt sind, erneut die Ordination erhielten.“ — „Genug, Sāriputta! Es möge dir nicht gefallen, dass Mönche, die der Spaltung gefolgt sind, erneut ordiniert werden. Vielmehr, Sāriputta, lass jene Mönche, die der Spaltung gefolgt sind, ein Thullaccaya-Vergehen gestehen. Wie aber, Sāriputta, verhielt sich Devadatta dir gegenüber?“ — „Genau so, Herr, wie der Erhabene die Mönche einen großen Teil der Nacht hindurch mit einer Lehrrede unterweist, ermutigt, begeistert und erfreute und mich dann auffordert: ‚Sāriputta, die Mönchsgemeinde ist frei von Trägheit und Mattheit; möge dir, Sāriputta, eine Lehrrede für die Mönche einfallen. Mein Rücken schmerzt, ich werde ihn ausstrecken‘ — genau so, Herr, verhielt sich Devadatta.“ 346. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘bhūtapubbaṃ, bhikkhave, araññāyatane mahāsarasī. Taṃ nāgā upanissāya vihariṃsu. Te taṃ sarasiṃ ogāhetvā, soṇḍāya bhisamuḷālaṃ abbuhitvā, suvikkhālitaṃ vikkhāletvā, akaddamaṃ saṅkhāditvā, ajjhoharanti. Tesaṃ taṃ vaṇṇāya ceva hoti, balāya ca. Na ca tatonidānaṃ maraṇaṃ vā nigacchanti, maraṇamattaṃ vā dukkhaṃ. Tesaṃyeva kho pana, bhikkhave, mahānāgānaṃ anusikkhamānā taruṇā bhiṅkacchāpā. Te taṃ sarasiṃ ogāhetvā, soṇḍāya bhisamuḷālaṃ abbuhitvā, na suvikkhālitaṃ vikkhāletvā, sakaddamaṃ saṅkhāditvā, ajjhoharanti. Tesaṃ taṃ neva vaṇṇāya hoti, na balāya. Tatonidānañca maraṇaṃ vā nigacchanti, maraṇamattaṃ vā dukkhaṃ. Evameva kho, bhikkhave, devadatto mamānukrubbaṃ kapaṇo marissatīti. 346. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Einstmals, ihr Mönche, gab es in einem Waldgebiet einen großen See. Dort lebten Elefanten. Diese stiegen in den See hinab, rissen mit ihren Rüsseln Lotoswurzeln aus, wuschen sie gründlich ab und verzehrten die schlammfreien Wurzeln. Dies diente ihnen sowohl zum guten Aussehen als auch zur Kraft; und sie erlitten dadurch weder den Tod noch tödliches Leid. Doch gab es dort auch junge Elefantenkälber, die jene großen Elefanten nachahmten. Diese stiegen ebenfalls in den See hinab, rissen Lotoswurzeln aus, wuschen sie jedoch nicht gründlich ab, sondern verzehrten sie mitsamt dem Schlamm. Dies diente ihnen weder zum guten Aussehen noch zur Kraft; und sie erlitten dadurch entweder den Tod oder tödliches Leid. Ebenso, ihr Mönche, wird Devadatta, indem er mich nachahmt, elend zugrunde gehen.“ ‘‘Mahāvarāhassa mahiṃ vikrubbato, bhisaṃ ghasānassa nadīsu jaggato; Bhiṅkova paṅkaṃ abhibhakkhayitvā, mamānukrubbaṃ kapaṇo marissatī’’ti. „Wie das Elefantenkalb, das den großen Elefanten nachahmt, der die Erde aufwühlt, Lotoswurzeln frisst und in den Flüssen wacht, und das durch das Fressen von Schlamm stirbt, so wird auch Devadatta, indem er mich nachahmt, elend zugrunde gehen.“ 347. ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, aṅgehi samannāgato bhikkhu dūteyyaṃ gantumarahati. Katamehi aṭṭhahi? Idha, bhikkhave, bhikkhu sotā ca hoti, sāvetā ca, uggahetā ca, dhāretā ca, viññātā ca, viññāpetā ca, kusalo ca sahitāsahitassa, no ca kalahakārako – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgato bhikkhu dūteyyaṃ gantumarahati. 347. „Ein Mönch, ihr Mönche, der acht Eigenschaften besitzt, ist würdig, als Gesandter zu gehen. Welche acht? Hierbei, ihr Mönche, ist ein Mönch ein Zuhörer und einer, der Gehör verschafft; einer, der lernt und einer, der behält; einer, der versteht und einer, der verständlich macht; er ist erfahren darin, was nützlich und was unnütz ist, und er ist kein Streitsucher. Ein Mönch, ihr Mönche, der diese acht Eigenschaften besitzt, ist würdig, als Gesandter zu gehen.“ ‘‘Aṭṭhahi[Pg.365], bhikkhave, aṅgehi samannāgato sāriputto dūteyyaṃ gantumarahati. Katamehi aṭṭhahi? Idha, bhikkhave, sāriputto sotā ca hoti, sāvetā ca, uggahetā ca, dhāretā ca, viññātā ca, viññāpetā ca, kusalo ca sahitāsahitassa, no ca kalahakārako – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahaṅgehi samannāgato sāriputto dūteyyaṃ gantumarahatīti. „Mönche, ein Sāriputta, der mit acht Eigenschaften ausgestattet ist, ist würdig, als Gesandter ausgesandt zu werden. Mit welchen acht? Hier, Mönche, ist Sāriputta ein Zuhörer und einer, der andere hören lässt, ein Lernender und einer, der das Erlernte behält, ein Verstehender und einer, der andere verstehen lässt; er ist geschickt darin, zu unterscheiden, was nützlich ist und was nicht, und er ist kein Anstifter von Streit. Mit diesen acht Eigenschaften ausgestattet, Mönche, ist Sāriputta würdig, als Gesandter ausgesandt zu werden.“ ‘‘Yo ve na byathati patvā, parisaṃ uggavādiniṃ; Na ca hāpeti vacanaṃ, na ca chādeti sāsanaṃ. „Wer wahrlich nicht erzittert, wenn er vor eine Versammlung tritt, die harte Worte gebraucht, wer die Botschaft nicht verstümmelt und die Nachricht nicht verbirgt, ‘‘Asandiddho ca akkhāti, pucchito ca na kuppati; Sa ve tādisako bhikkhu, dūteyyaṃ gantumarahatī’’ti. wer ohne Zweifel berichtet und auf Befragung nicht in Zorn gerät – ein solcher Mönch ist wahrlich würdig, als Gesandter ausgesandt zu werden.“ 348. ‘‘Aṭṭhahi, bhikkhave, asaddhammehi abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekiccho. Katamehi aṭṭhahi? Lābhena, bhikkhave, abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekiccho; alābhena, bhikkhave…pe… yasena, bhikkhave…pe… ayasena, bhikkhave…pe… sakkārena, bhikkhave…pe… asakkārena, bhikkhave…pe… pāpicchatāya, bhikkhave…pe… pāpamittatāya bhikkhave, abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekiccho – imehi kho, bhikkhave, aṭṭhahi asaddhammehi abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekiccho. 348. „Mönche, von acht unheilvollen Dingen überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar. Von welchen acht? Mönche, vom Gewinn überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar; vom Verlust, Mönche ... vom Ruhm, Mönche ... von der Ruhmlosigkeit, Mönche ... von der Ehrung, Mönche ... von der Ehrlosigkeit, Mönche ... von bösem Verlangen, Mönche ... von schlechter Freundschaft überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar – von diesen acht unheilvollen Dingen überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ 349. ‘‘Sādhu, bhikkhave, bhikkhu uppannaṃ lābhaṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya, uppannaṃ alābhaṃ…pe… uppannaṃ yasaṃ… uppannaṃ ayasaṃ… uppannaṃ sakkāraṃ… uppannaṃ asakkāraṃ… uppannaṃ pāpicchataṃ… uppannaṃ pāpamittataṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya. Kathañca, bhikkhave, bhikkhu atthavasaṃ paṭicca uppannaṃ lābhaṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya, uppannaṃ alābhaṃ…pe… uppannaṃ yasaṃ… uppannaṃ ayasaṃ… uppannaṃ sakkāraṃ… uppannaṃ asakkāraṃ… uppannaṃ pāpicchataṃ… uppannaṃ pāpamittataṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya? Yaṃ hissa, bhikkhave, uppannaṃ lābhaṃ anabhibhuyya viharato uppajjeyyuṃ āsavā vighātapariḷāhā, uppannaṃ lābhaṃ abhibhuyya abhibhuyya [Pg.366] viharato evaṃsate āsavā vighātapariḷāhā na honti. Yaṃ hissa, bhikkhave, uppannaṃ alābhaṃ…pe… uppannaṃ yasaṃ… uppannaṃ ayasaṃ… uppannaṃ sakkāraṃ… uppannaṃ asakkāraṃ… uppannaṃ pāpicchataṃ… uppannaṃ pāpamittataṃ anabhibhuyya viharato uppajjeyyuṃ āsavā vighātapariḷāhā, uppannaṃ pāpamittataṃ abhibhuyya abhibhuyya viharato evaṃsate āsavā vighātapariḷāhā na honti. Idaṃ kho, bhikkhave, atthavasaṃ paṭicca uppannaṃ lābhaṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya, uppannaṃ alābhaṃ…pe… uppannaṃ yasaṃ… uppannaṃ ayasaṃ… uppannaṃ sakkāraṃ… uppannaṃ asakkāraṃ… uppannaṃ pāpicchataṃ… uppannaṃ pāpamittataṃ abhibhuyya abhibhuyya vihareyya. Tasmātiha, bhikkhave, uppannaṃ lābhaṃ abhibhuyya abhibhuyya viharissāma, uppannaṃ alābhaṃ…pe… uppannaṃ yasaṃ… uppannaṃ ayasaṃ… uppannaṃ sakkāraṃ… uppannaṃ asakkāraṃ… uppannaṃ pāpicchataṃ… uppannaṃ pāpamittataṃ abhibhuyya abhibhuyya viharissāmāti; evañhi vo, bhikkhave, sikkhitabbanti. 349. „Es ist gut, Mönche, wenn ein Mönch den entstandenen Gewinn immer wieder überwindet und so verweilt; den entstandenen Verlust ... den entstandenen Ruhm ... die entstandene Ruhmlosigkeit ... die entstandene Ehrung ... die entstandene Ehrlosigkeit ... das entstandene böse Verlangen ... die entstandene schlechte Freundschaft immer wieder überwindet und so verweilt. Und aus welchem Grund, Mönche, sollte ein Mönch im Hinblick auf diesen Nutzen den entstandenen Gewinn immer wieder überwinden ... und so verweilen? Denn wenn ein Mönch, während er verweilt, den entstandenen Gewinn nicht überwindet, könnten Triebe, Bedrängnis und Fieber in ihm entstehen; wenn er aber den entstandenen Gewinn immer wieder überwindet und so verweilt, entstehen diese Triebe, Bedrängnis und Fieber nicht. [Dasselbe gilt für die anderen Punkte]. Im Hinblick auf diesen Nutzen, Mönche, sollte man den entstandenen Gewinn [usw.] immer wieder überwinden und so verweilen. Darum, Mönche, wollen wir den entstandenen Gewinn [usw.] immer wieder überwinden und so verweilen; so, Mönche, solltet ihr euch üben.“ 350. ‘‘Tīhi, bhikkhave, asaddhammehi abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekiccho. Katamehi tīhi? Pāpicchatā, pāpamittatā, oramattakena visesādhigamena antarā vosānaṃ āpādi – imehi kho, bhikkhave, tīhi asaddhammehi abhibhūto pariyādinnacitto devadatto āpāyiko nerayiko kappaṭṭho atekicchoti. 350. „Mönche, von drei unheilvollen Dingen überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar. Von welchen drei? Durch böses Verlangen, durch schlechte Freundschaft und weil er wegen einer geringfügigen geistigen Errungenschaft vorzeitig zum Stillstand kam – von diesen drei unheilvollen Dingen überwältigt, sein Geist davon besessen, ist Devadatta dem Untergang geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ ‘‘Mā jātu koci lokasmiṃ, pāpiccho udapajjatha; Tadamināpi jānātha, pāpicchānaṃ yathāgati. „Möge niemals jemand in der Welt von bösem Verlangen erfüllt werden; erkennt auch an diesem Beispiel das Schicksal derer, die von bösem Verlangen getrieben sind.“ ‘‘Paṇḍitoti samaññāto, bhāvitattoti sammato; Jalaṃva yasasā aṭṭhā, devadattoti me sutaṃ. „Als Weiser war er bekannt, als einer mit entwickelter Selbstbeherrschung galt er; wie Feuer mit Ruhm leuchtend stand er da – so hörte ich von Devadatta.“ ‘‘So pamādaṃ anuciṇṇo, āsajja naṃ tathāgataṃ; Avīcinirayaṃ patto, catudvāraṃ bhayānakaṃ. „Dem Leichtsinn hingegeben, nachdem er den Tathāgata angegriffen hatte, ist er in die Avīci-Hölle gelangt, die vier Tore hat und furchterregend ist.“ ‘‘Aduṭṭhassa hi yo dubbhe, pāpakammaṃ akrubbato; Tameva pāpaṃ phusati, duṭṭhacittaṃ anādaraṃ. „Wer dem Arglosen Übel will, dem, der keine böse Tat begeht, den trifft eben dieses Übel selbst, da er ein verdorbenes Herz besitzt und ohne Ehrfurcht ist.“ ‘‘Samuddaṃ visakumbhena, yo maññeyya padūsituṃ ; Na so tena padūseyya, bhesmā hi udadhī mahā. „Wer meinte, den Ozean mit einem Topf voll Gift verderben zu können, der würde ihn damit nicht verderben, denn gewaltig und furchteinflößend ist das große Meer.“ ‘‘Evameva [Pg.367] tathāgataṃ, yo vādenupahiṃsati; Samaggataṃ santacittaṃ, vādo tamhi na rūhati. „Ebenso ist es mit dem, der den Tathāgata, der die Einheit erlangt hat und friedvollen Geistes ist, mit Worten angreift; die böse Rede findet bei ihm keinen Halt.“ ‘‘Tādisaṃ mittaṃ krubbetha, tañca sevetha paṇḍito; Yassa maggānugo bhikkhu, khayaṃ dukkhassa pāpuṇe’’ti. „Einen solchen Menschen sollte man sich zum Freund machen und ein Weiser sollte sich ihm anschließen; der Mönch, der seinem Pfad folgt, wird das Ende des Leidens erreichen.“ Upālipañhā „Die Fragen von Upāli“ 351. Atha kho āyasmā upāli yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā upāli bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘saṅgharāji saṅgharājīti, bhante, vuccati. Kittāvatā nu kho, bhante, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo? Kittāvatā ca pana saṅgharāji ceva hoti saṅghabhedo cā’’ti? 351. Da begab sich der ehrwürdige Upāli dorthin, wo der Erhabene war, verneigte sich ehrerbietig vor dem Erhabenen und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: „Herr, man spricht von einem ‚Riss in der Gemeinschaft‘. Inwiefern, Herr, gibt es zwar einen Riss in der Gemeinschaft, aber noch keine Spaltung der Gemeinschaft? Und inwiefern gibt es sowohl einen Riss in der Gemeinschaft als auch eine Spaltung der Gemeinschaft?“ ‘‘Ekato, upāli, eko hoti, ekato dve, catuttho anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evampi kho, upāli, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo. Ekato, upāli, dve honti, ekato dve, pañcamo anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evampi kho, upāli, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo. Ekato, upāli, dve honti, ekato tayo, chaṭṭho anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evampi kho, upāli, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo. Ekato, upāli, tayo honti, ekato tayo, sattamo anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evampi kho, upāli, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo. Ekato, upāli, tayo honti, ekato cattāro, aṭṭhamo anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evampi kho, upāli, saṅgharāji hoti, no ca saṅghabhedo. Ekato, upāli, cattāro honti, ekato cattāro, navamo anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Evaṃ [Pg.368] kho, upāli, saṅgharāji ceva hoti saṅghabhedo ca. Navannaṃ vā, upāli, atirekanavannaṃ vā saṅgharāji ceva hoti saṅghabhedo ca. Na kho, upāli, bhikkhunī saṅghaṃ bhindati, api ca bhedāya parakkamati, na sikkhamānā saṅghaṃ bhindati…pe… na sāmaṇero saṅghaṃ bhindati, na sāmaṇerī saṅghaṃ bhindati, na upāsako saṅghaṃ bhindati, na upāsikā saṅghaṃ bhindati, api ca bhedāya parakkamati. Bhikkhu kho, upāli, pakatatto, samānasaṃvāsako, samānasīmāyaṃ ṭhito, saṅghaṃ bhindatī’’ti. „(Wenn) auf einer Seite, Upāli, einer ist und auf der anderen Seite zwei, und ein vierter verkündet und die Stimmhölzer entgegennehmen lässt: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen‘ – so entsteht, Upāli, zwar Uneinigkeit im Orden, aber noch keine Ordensspaltung. (Wenn) auf einer Seite, Upāli, zwei sind und auf der anderen Seite zwei, und ein fünfter verkündet ... so entsteht zwar Uneinigkeit im Orden, aber noch keine Ordensspaltung. (Wenn) auf einer Seite, Upāli, zwei sind und auf der anderen Seite drei, und ein sechster verkündet ... so entsteht zwar Uneinigkeit im Orden, aber noch keine Ordensspaltung. (Wenn) auf einer Seite, Upāli, drei sind und auf der anderen Seite drei, und ein siebter verkündet ... so entsteht zwar Uneinigkeit im Orden, aber noch keine Ordensspaltung. (Wenn) auf einer Seite, Upāli, drei sind und auf der anderen Seite vier, und ein achter verkündet ... so entsteht zwar Uneinigkeit im Orden, aber noch keine Ordensspaltung. (Wenn) auf einer Seite, Upāli, vier sind und auf der anderen Seite vier, und ein neunter verkündet und die Stimmhölzer entgegennehmen lässt: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen‘ – so entsteht, Upāli, sowohl Uneinigkeit im Orden als auch eine Ordensspaltung. Bei neun (Mönchen), Upāli, oder bei mehr als neun entsteht sowohl Uneinigkeit im Orden als auch eine Ordensspaltung. Eine Nonne, Upāli, spaltet den Orden nicht, doch sie bemüht sich um eine Spaltung; eine Ausbildungsschülerin spaltet den Orden nicht ... ein Novize spaltet den Orden nicht, eine Novizin spaltet den Orden nicht, ein Laienanhänger spaltet den Orden nicht, eine Laienanhängerin spaltet den Orden nicht, doch sie bemühen sich um eine Spaltung. Ein ordnungsgemäßer Mönch jedoch, Upāli, der zur selben Gemeinschaft gehört und sich innerhalb derselben Grenze befindet, spaltet den Orden.“ 352. ‘‘Saṅghabhedo saṅghabhedoti, bhante, vuccati. Kittāvatā nu kho, bhante, saṅgho bhinno hotī’’ti? 352. „‚Ordensspaltung, Ordensspaltung‘, Herr, so wird gesagt. Ab wann, Herr, gilt der Orden als gespalten?“ ‘‘Idhupāli, bhikkhū adhammaṃ dhammoti dīpenti, dhammaṃ adhammoti dīpenti, avinayaṃ vinayoti dīpenti, vinayaṃ avinayoti dīpenti, abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatena bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti dīpenti, bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatena abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti dīpenti, anāciṇṇaṃ tathāgatena āciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpenti, āciṇṇaṃ tathāgatena anāciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpenti, apaññattaṃ tathāgatena paññattaṃ tathāgatenāti dīpenti, paññattaṃ tathāgatena apaññattaṃ tathāgatenāti dīpenti, anāpattiṃ āpattīti dīpenti, āpattiṃ anāpattīti dīpenti, lahukaṃ āpattiṃ garukā āpattīti dīpenti, garukaṃ āpattiṃ lahukā āpattīti dīpenti, sāvasesaṃ āpattiṃ anavasesā āpattīti dīpenti, anavasesaṃ āpattiṃ sāvasesā āpattīti dīpenti, duṭṭhullaṃ āpattiṃ aduṭṭhulā āpattīti dīpenti, aduṭṭhullaṃ āpattiṃ duṭṭhullā āpattīti dīpenti. Te imehi aṭṭhārasahi vatthūhi apakassanti, avapakassanti, āveniṃ uposathaṃ karonti, āveniṃ pavāraṇaṃ karonti, āveniṃ saṅghakammaṃ karonti. Ettāvatā kho, upāli, saṅgho bhinno hotī’’ti. „Hier, Upāli, legen Mönche das, was nicht die Lehre ist, als die Lehre dar; sie legen die Lehre als das dar, was nicht die Lehre ist; sie legen das, was nicht die Disziplin ist, als die Disziplin dar; sie legen die Disziplin als das dar, was nicht die Disziplin ist; sie legen das, was vom Vollendeten nicht verkündet und nicht ausgesprochen wurde, als vom Vollendeten verkündet und ausgesprochen dar; sie legen das, was vom Vollendeten verkündet und ausgesprochen wurde, als vom Vollendeten nicht verkündet und nicht ausgesprochen dar; sie legen das, was vom Vollendeten nicht praktiziert wurde, als vom Vollendeten praktiziert dar; sie legen das, was vom Vollendeten praktiziert wurde, als vom Vollendeten nicht praktiziert dar; sie legen das, was vom Vollendeten nicht festgelegt wurde, als vom Vollendeten festgelegt dar; sie legen das, was vom Vollendeten festgelegt wurde, als vom Vollendeten nicht festgelegt dar; sie legen das, was kein Vergehen ist, als ein Vergehen dar; sie legen ein Vergehen als das dar, was kein Vergehen ist; sie legen ein leichtes Vergehen als ein schweres Vergehen dar; sie legen ein schweres Vergehen als ein leichtes Vergehen dar; sie legen ein sühnbares Vergehen als ein unsühnbares Vergehen dar; sie legen ein unsühnbares Vergehen als ein sühnbares Vergehen dar; sie legen ein grobes Vergehen als ein nicht grobes Vergehen dar; sie legen ein nicht grobes Vergehen als ein grobes Vergehen dar. Sie ziehen (andere) durch diese achtzehn Punkte weg, entfremden sie, führen gesonderte Uposatha-Feiern durch, führen gesonderte Pavāraṇā-Feiern durch, führen gesonderte Ordenshandlungen durch. Insofern, Upāli, gilt der Orden als gespalten.“ 353. ‘‘Saṅghasāmaggī saṅghasāmaggīti, bhante, vuccati. Kittāvatā nu kho, bhante, saṅgho samaggo hotī’’ti? ‘‘Idhupāli, bhikkhū adhammaṃ adhammoti dīpenti, dhammaṃ dhammoti dīpenti, avinayaṃ avinayoti dīpenti, vinayaṃ vinayoti [Pg.369] dīpenti, abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatena abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti dīpenti, bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatena bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti dīpenti, anāciṇṇaṃ tathāgatena anāciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpenti, āciṇṇaṃ tathāgatena āciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpenti, apaññattaṃ tathāgatena apaññattaṃ tathāgatenāti dīpenti, paññattaṃ tathāgatena paññattaṃ tathāgatenāti dīpenti, anāpattiṃ anāpattīti dīpenti, āpattiṃ āpattīti dīpenti, lahukaṃ āpattiṃ lahukā āpattīti dīpenti, garukaṃ āpattiṃ garukā āpattīti dīpenti, sāvasesaṃ āpattiṃ sāvasesā āpattīti dīpenti, anavasesaṃ āpattiṃ anavasesā āpattīti dīpenti, duṭṭhullaṃ āpattiṃ duṭṭhullā āpattīti dīpenti, aduṭṭhullaṃ āpattiṃ aduṭṭhullā āpattīti dīpenti. Te imehi aṭṭhārasahi vatthūhi na apakassanti, na avapakassanti, na āveniṃ uposathaṃ karonti, na āveniṃ pavāraṇaṃ karonti, na āveniṃ saṅghakammaṃ karonti. Ettāvatā kho, upāli, saṅgho samaggo hotī’’ti. 353. „‚Eintracht im Orden, Eintracht im Orden‘, Herr, so wird gesagt. Ab wann, Herr, gilt der Orden als einträchtig?“ „Hier, Upāli, legen Mönche das, was nicht die Lehre ist, als nicht die Lehre dar; sie legen die Lehre als die Lehre dar; sie legen das, was nicht die Disziplin ist, als nicht die Disziplin dar; sie legen die Disziplin als die Disziplin dar; sie legen das, was vom Vollendeten nicht verkündet und nicht ausgesprochen wurde, als vom Vollendeten nicht verkündet und nicht ausgesprochen dar; sie legen das, was vom Vollendeten verkündet und ausgesprochen wurde, als vom Vollendeten verkündet und ausgesprochen dar; sie legen das, was vom Vollendeten nicht praktiziert wurde, als vom Vollendeten nicht praktiziert dar; sie legen das, was vom Vollendeten praktiziert wurde, als vom Vollendeten praktiziert dar; sie legen das, was vom Vollendeten nicht festgelegt wurde, als vom Vollendeten nicht festgelegt dar; sie legen das, was vom Vollendeten festgelegt wurde, als vom Vollendeten festgelegt dar; sie legen das, was kein Vergehen ist, als kein Vergehen dar; sie legen ein Vergehen als ein Vergehen dar; sie legen ein leichtes Vergehen als ein leichtes Vergehen dar; sie legen ein schweres Vergehen als ein schweres Vergehen dar; sie legen ein sühnbares Vergehen als ein sühnbares Vergehen dar; sie legen ein unsühnbares Vergehen als ein unsühnbares Vergehen dar; sie legen ein grobes Vergehen als ein grobes Vergehen dar; sie legen ein nicht grobes Vergehen als ein nicht grobes Vergehen dar. Sie ziehen (andere) durch diese achtzehn Punkte nicht weg, entfremden sie nicht, führen keine gesonderten Uposatha-Feiern durch, führen keine gesonderten Pavāraṇā-Feiern durch, führen keine gesonderten Ordenshandlungen durch. Insofern, Upāli, gilt der Orden als einträchtig.“ 354. ‘‘Samaggaṃ pana, bhante, saṅghaṃ bhinditvā kiṃ so pasavatī’’ti? ‘‘Samaggaṃ kho, upāli, saṅghaṃ bhinditvā kappaṭṭhikaṃ kibbisaṃ pasavati, kappaṃ nirayamhi paccatī’’ti. 354. „Wenn man jedoch, Ehrwürdiger, die einmütige Sangha spaltet, was erzeugt man dadurch?“ – „Upāli, wer die einmütige Sangha spaltet, erzeugt ein Vergehen, das ein Weltalter lang andauert; er wird ein Weltalter lang in der Hölle gequält.“ ‘‘Āpāyiko nerayiko, kappaṭṭho saṅghabhedako; Vaggarato adhammaṭṭho, yogakkhemā padhaṃsati; Saṅghaṃ samaggaṃ bhinditvā, kappaṃ nirayamhi paccatī’’ti. „Dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend, ist der Sangha-Spalter; er ergötzt sich an der Zwietracht, verharrt im Unrecht und fällt ab von der Sicherheit vor den Jochen. Nachdem er die einmütige Sangha gespalten hat, wird er ein Weltalter lang in der Hölle gequält.“ ‘‘Bhinnaṃ pana, bhante, saṅghaṃ samaggaṃ katvā kiṃ so pasavatī’’ti? ‘‘Bhinnaṃ kho, upāli, saṅghaṃ samaggaṃ katvā brahmaṃ puññaṃ pasavati, kappaṃ saggamhi modatī’’ti. „Wenn man jedoch, Ehrwürdiger, die gespaltene Sangha wieder vereint, was erzeugt man dadurch?“ – „Upāli, wer die gespaltene Sangha wieder vereint, erzeugt erhabene Verdienste; er erfreut sich ein Weltalter lang in der Himmelswelt.“ ‘‘Sukhā saṅghassa sāmaggī, samaggānañca anuggaho; Samaggarato dhammaṭṭho, yogakkhemā na dhaṃsati; Saṅghaṃ samaggaṃ katvāna, kappaṃ saggamhi modatī’’ti. „Heilsam ist die Einmütigkeit der Sangha und die Unterstützung der Einmütigen; wer an der Einmütigkeit Gefallen findet und im Dhamma verweilt, fällt nicht ab von der Sicherheit vor den Jochen. Nachdem er die Sangha vereint hat, erfreut er sich ein Weltalter lang in der Himmelswelt.“ 355. ‘‘Siyā nu kho, bhante, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho’’ti? ‘‘Siyā, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho’’ti. 355. „Könnte es sein, Ehrwürdiger, dass ein Sangha-Spalter dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar ist?“ – „Es könnte sein, Upāli, dass ein Sangha-Spalter dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar ist.“ ‘‘Siyā [Pg.370] pana, bhante, saṅghabhedako na āpāyiko, na nerayiko, na kappaṭṭho, na atekiccho’’ti? ‘‘Siyā, upāli, saṅghabhedako na āpāyiko, na nerayiko, na kappaṭṭho, na atekiccho’’ti. „Könnte es aber auch sein, Ehrwürdiger, dass ein Sangha-Spalter nicht dem Verderben geweiht, nicht der Hölle verfallen, nicht für ein Weltalter dort verbleibend und nicht unheilbar ist?“ – „Es könnte sein, Upāli, dass ein Sangha-Spalter nicht dem Verderben geweiht, nicht der Hölle verfallen, nicht für ein Weltalter dort verbleibend und nicht unheilbar ist.“ ‘‘Katamo pana, bhante, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho’’ti? ‘‘Idhupāli, bhikkhu adhammaṃ dhammoti dīpeti. Tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede adhammadiṭṭhi, vinidhāya diṭṭhiṃ, vinidhāya khantiṃ, vinidhāya ruciṃ, vinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho. „Welcher Sangha-Spalter aber, Ehrwürdiger, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar?“ – „Da, Upāli, stellt ein Mönch Nicht-Dhamma als Dhamma dar. Während er in Bezug auf diesen Nicht-Dhamma die Ansicht hat, es sei Nicht-Dhamma, und auch in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Nicht-Dhamma, verkündet er dies, indem er seine wahre Ansicht, seine Überzeugung, sein Belieben und seine Gesinnung verleugnet, und lässt Stimmscheine ziehen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Lehre des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen!‘ Ein solcher Sangha-Spalter, Upāli, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, bhikkhu adhammaṃ dhammoti dīpeti. Tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede dhammadiṭṭhi, vinidhāya diṭṭhiṃ, vinidhāya khantiṃ, vinidhāya ruciṃ, vinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho. „Weiterhin, Upāli, stellt ein Mönch Nicht-Dhamma als Dhamma dar. Während er in Bezug auf diesen Nicht-Dhamma die Ansicht hat, es sei Nicht-Dhamma, aber in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Dhamma, verkündet er dies, indem er seine Ansicht, seine Überzeugung, sein Belieben und seine Gesinnung verleugnet, und lässt Stimmscheine ziehen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Lehre des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen!‘ Ein solcher Sangha-Spalter, Upāli, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, bhikkhu adhammaṃ dhammoti dīpeti. Tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede vematiko, vinidhāya diṭṭhiṃ, vinidhāya khantiṃ, vinidhāya ruciṃ, vinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho. „Weiterhin, Upāli, stellt ein Mönch Nicht-Dhamma als Dhamma dar. Während er in Bezug auf diesen Nicht-Dhamma die Ansicht hat, es sei Nicht-Dhamma, aber in Bezug auf die Spaltung im Zweifel ist, verkündet er dies, indem er seine Ansicht, seine Überzeugung, sein Belieben und seine Gesinnung verleugnet, und lässt Stimmscheine ziehen: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Lehre des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen!‘ Ein solcher Sangha-Spalter, Upāli, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, bhikkhu adhammaṃ dhammoti dīpeti. Tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede adhammadiṭṭhi…pe… (tasmiṃ dhammadiṭṭhi bhede dhammadiṭṭhi). Tasmiṃ dhammadiṭṭhi bhede vematiko. Tasmiṃ vematiko bhede adhammadiṭṭhi. Tasmiṃ vematiko bhede dhammadiṭṭhi. Tasmiṃ vematiko bhede vematiko vinidhāya diṭṭhiṃ, vinidhāya khantiṃ, vinidhāya ruciṃ, vinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho. „Weiterhin, Upāli, stellt ein Mönch Nicht-Dhamma als Dhamma dar. Während er in Bezug auf diesen als Dhamma geltenden Punkt die Ansicht hat, es sei Dhamma, aber in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Nicht-Dhamma ... oder in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Dhamma ... oder in Bezug auf die Spaltung im Zweifel ist; oder während er in Bezug auf jenen Punkt im Zweifel ist, aber in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Nicht-Dhamma ... oder in Bezug auf die Spaltung die Ansicht hat, sie sei Dhamma ... oder in Bezug auf die Spaltung im Zweifel ist – und er dies verkündet, indem er seine Ansicht, seine Überzeugung, sein Belieben und seine Gesinnung verleugnet, und Stimmscheine ziehen lässt: ‚Dies ist der Dhamma, dies ist der Vinaya, dies ist die Lehre des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen!‘ Auch ein solcher Sangha-Spalter, Upāli, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, für ein Weltalter dort verbleibend und unheilbar.“ ‘‘Puna [Pg.371] caparaṃ, upāli, bhikkhu dhammaṃ adhammoti dīpeti…pe… avinayaṃ vinayoti dīpeti… vinayaṃ avinayoti dīpeti… abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatena bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatenāti dīpeti… bhāsitaṃ lapitaṃ tathāgatena abhāsitaṃ alapitaṃ tathāgatenāti dīpeti… anāciṇṇaṃ tathāgatena āciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpeti… āciṇṇaṃ tathāgatena anāciṇṇaṃ tathāgatenāti dīpeti… apaññattaṃ tathāgatena paññattaṃ tathāgatenāti dīpeti… paññattaṃ tathāgatena apaññattaṃ tathāgatenāti dīpeti… anāpattiṃ āpattīti dīpeti… āpattiṃ anāpattīti dīpeti… lahukaṃ āpattiṃ garukā āpattīti dīpeti… garukaṃ āpattiṃ lahukā āpattīti dīpeti… sāvasesaṃ āpattiṃ anavasesā āpattīti dīpeti… anavasesaṃ āpattiṃ sāvasesā āpattīti dīpeti… duṭṭhullaṃ āpattiṃ aduṭṭhullā āpattīti dīpeti… aduṭṭhullaṃ āpattiṃ duṭṭhullā āpattīti dīpeti… tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede adhammadiṭṭhi…pe… tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede dhammadiṭṭhi … tasmiṃ adhammadiṭṭhi, bhede vematiko… tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede adhammadiṭṭhi… (tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede dhammadiṭṭhi) … tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede vematiko… tasmiṃ vematiko, bhede adhammadiṭṭhi… tasmiṃ vematiko, bhede dhammadiṭṭhi… tasmiṃ vematiko, bhede vematiko, vinidhāya diṭṭhiṃ, vinidhāya khantiṃ, vinidhāya ruciṃ, vinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako āpāyiko, nerayiko, kappaṭṭho, atekiccho’’ti. „Weiterhin, Upāli, stellt ein Mönch das, was nicht die Lehre ist, als die Lehre dar ...pe... das, was nicht die Disziplin ist, als die Disziplin dar; das, was die Disziplin ist, als nicht die Disziplin dar; das, was vom Erhabenen nicht gesprochen und verkündet wurde, als vom Erhabenen gesprochen und verkündet dar; das, was vom Erhabenen gesprochen und verkündet wurde, als vom Erhabenen nicht gesprochen und verkündet dar; das, was vom Erhabenen nicht praktiziert wurde, als vom Erhabenen praktiziert dar; das, was vom Erhabenen praktiziert wurde, als vom Erhabenen nicht praktiziert dar; das, was vom Erhabenen nicht festgelegt wurde, als vom Erhabenen festgelegt dar; das, was vom Erhabenen festgelegt wurde, als vom Erhabenen nicht festgelegt dar; ein Nicht-Vergehen als Vergehen dar; ein Vergehen als Nicht-Vergehen dar; ein leichtes Vergehen als schweres Vergehen dar; ein schweres Vergehen als leichtes Vergehen dar; ein sühnbares Vergehen als nichtsühnbares Vergehen dar; ein nichtsühnbares Vergehen als sühnbares Vergehen dar; ein grobes Vergehen als nichtgrobes Vergehen dar; ein nichtgrobes Vergehen als grobes Vergehen dar. Bei dieser Spaltung hat er die Ansicht, es sei Nicht-Dhamma, ...pe... oder er hat die Ansicht, es sei Dhamma, oder er ist im Zweifel darüber. Indem er seine wahre Ansicht, seine Zustimmung, sein Wohlgefallen und seine Gesinnung verbirgt (oder verfälscht), verkündet er dies und lässt Lose ziehen: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Auch ein solcher Schismatiker, Upāli, ist dem Verderben geweiht, der Hölle verfallen, verbleibt dort für ein Weltalter und ist unheilbar.“ ‘‘Katamo pana, bhante, saṅghabhedako na āpāyiko, na nerayiko, na kappaṭṭho, na atekiccho’’ti? ‘‘Idhupāli, bhikkhu adhammaṃ dhammoti dīpeti. Tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede dhammadiṭṭhi, avinidhāya diṭṭhiṃ, avinidhāya khantiṃ, avinidhāya ruciṃ, avinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako na āpāyiko, na nerayiko, na kappaṭṭho, na atekiccho. „Wer aber, Herr, ist ein Schismatiker, der nicht dem Verderben geweiht ist, nicht der Hölle verfallen ist, nicht für ein Weltalter dort verbleibt und nicht unheilbar ist?“ „Hierbei, Upāli, stellt ein Mönch das, was nicht die Lehre ist, als die Lehre dar. Bei dieser Spaltung hat er die Ansicht, es sei Dhamma. Ohne seine wahre Ansicht, seine Zustimmung, sein Wohlgefallen und seine Gesinnung zu verbergen (oder zu verfälschen), verkündet er dies und lässt Lose ziehen: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Auch ein solcher Schismatiker, Upāli, ist nicht dem Verderben geweiht, nicht der Hölle verfallen, verbleibt dort nicht für ein Weltalter und ist nicht unheilbar.“ ‘‘Puna [Pg.372] caparaṃ, upāli, bhikkhu dhammaṃ adhammoti dīpeti…pe… duṭṭhullaṃ āpattiṃ aduṭṭhullā āpattīti dīpeti. Tasmiṃ dhammadiṭṭhi, bhede dhammadiṭṭhi, avinidhāya diṭṭhiṃ, avinidhāya khantiṃ, avinidhāya ruciṃ, avinidhāya bhāvaṃ, anussāveti, salākaṃ gāheti – ‘ayaṃ dhammo, ayaṃ vinayo, idaṃ satthusāsanaṃ, imaṃ gaṇhatha, imaṃ rocethā’ti. Ayampi kho, upāli, saṅghabhedako na āpāyiko, na nerayiko, na kappaṭṭho, na atekiccho’’ti. „Weiterhin, Upāli, stellt ein Mönch die Lehre als Nicht-Lehre dar ...pe... ein grobes Vergehen als nichtgrobes Vergehen dar. Bei dieser Spaltung hat er die Ansicht, es sei Dhamma. Ohne seine Ansicht, seine Zustimmung, sein Wohlgefallen und seine Gesinnung zu verbergen, verkündet er dies und lässt Lose ziehen: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters; nehmt dies an, findet daran Gefallen.‘ Auch ein solcher Schismatiker, Upāli, ist nicht dem Verderben geweiht, nicht der Hölle verfallen, verbleibt dort nicht für ein Weltalter und ist nicht unheilbar.“ Tatiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der dritte Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. Saṅghabhedakakkhandhako sattamo. Das siebte Kapitel über die Spaltung der Sangha ist abgeschlossen. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung dazu lautet: Anupiye abhiññātā, sukhumālo na icchati; Kasā vapā abhi ninne, niddhā lāve ca ubbahe. In Anupiya die berühmten [Prinzen], der verwöhnte [Anuruddha] will es nicht; Pflügen, Säen, Bewässern, Unkraut jäten, Ernten und Abtransportieren. Puñjamaddapalālañca, bhusaophuṇanīhare; Āyatimpi na khīyanti, pitaro ca pitāmahā. Das Aufschichten, Dreschen, Stroh und Spreu, das Worfeln und Einlagern; auch künftig wird es nicht enden, wie schon für Väter und Großväter. Bhaddiyo anuruddho ca, ānando bhagu kimilo; Sakyamāno ca kosambiṃ, parihāyi kakudhena ca. Bhaddiya, Anuruddha, Ānanda, Bhagu und Kimila; der Stolz der Sakyer, Kosambī, der Verlust [der geistigen Kräfte] und Kakudha. Pakāsesi pituno ca, purise silaṃ nāḷāgiriṃ; Tikapañcagaruko kho, bhindi thullaccayena ca; Tayo aṭṭha puna tīṇi, rāji bhedā siyā nu khoti. Er gab es dem Vater bekannt, die Männer, der Fels, Nālāgiri; die drei Gruppen von dreifach, fünffach und schwerwiegend, die Spaltung durch das Thullaccaya-Vergehen; die drei, die acht und wieder die drei Punkte, die Grenzlinien – ob eine Spaltung wohl eintreten wird? Saṅghabhedakakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Spaltung der Sangha ist beendet. 8. Vattakkhandhakaṃ 8. Kapitel über die Pflichten (Vattakkhandhaka) 1. Āgantukavattakathā 1. Abhandlung über die Pflichten gegenüber ankommenden Mönchen (Āgantukavatta) 356. Tena [Pg.373] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena āgantukā bhikkhū saupāhanāpi ārāmaṃ pavisanti, chattapaggahitāpi ārāmaṃ pavisanti, oguṇṭhitāpi ārāmaṃ pavisanti, sīsepi cīvaraṃ karitvā ārāmaṃ pavisanti, pānīyenapi pāde dhovanti, vuḍḍhatarepi āvāsike bhikkhū na abhivādenti, napi senāsanaṃ pucchanti. Aññataropi āgantuko bhikkhu anajjhāvuṭṭhaṃ vihāraṃ ghaṭikaṃ ugghāṭetvā kavāṭaṃ paṇāmetvā sahasā pāvisi. Tassa uparipiṭṭhito ahi khandhe papati. So bhīto vissaramakāsi. Bhikkhū upadhāvitvā taṃ bhikkhuṃ etadavocuṃ – ‘‘kissa tvaṃ, āvuso, vissaramakāsī’’ti? Atha kho so bhikkhu bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āgantukā bhikkhū saupāhanāpi ārāmaṃ pavisissanti, chattapaggahitāpi ārāmaṃ pavisissanti, oguṇṭhitāpi ārāmaṃ pavisissanti, sīsepi cīvaraṃ karitvā ārāmaṃ pavisissanti, pānīyenapi pāde dhovissanti, vuḍḍhatarepi āvāsike bhikkhū na abhivādessanti, napi senāsanaṃ pucchissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, ‘‘āgantukā bhikkhū saupāhanāpi ārāmaṃ pavisanti, chattapaggahitāpi ārāmaṃ pavisanti, oguṇṭhitāpi ārāmaṃ pavisanti, sīsepi cīvaraṃ karitvā ārāmaṃ pavisanti, pānīyenipi pāde dhovanti, vuḍḍhatarepi āvāsike bhikkhū na abhivādenti, napi senāsanaṃ pucchantīti. Saccaṃ bhagavāti. Vigarahi buddho bhagavā…pe… kathañhi nāma bhikkhave āgantukā bhikkhū saupāhanāpi ārāmaṃ pavisissanti, chattapaggahitāpi ārāmaṃ pavisissanti, oguṇṭhitāpi ārāmaṃ pavisissanti, sīsepi cīvaraṃ karitvā ārāmaṃ pavisissanti, pānīyenapi pāde dhovissanti, vuḍḍhatarepi āvāsike bhikkhū na abhivādessanti, napi senāsanaṃ pucchissanti, netaṃ bhikkhave appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 356. Zu jener Zeit hielt sich der erhabene Buddha in Sāvatthī im Jetavana, dem Hain des Anāthapiṇḍika, auf. Damals betraten Gastmönche den Hain, während sie noch Sandalen trugen, sie betraten den Hain mit aufgespannten Sonnenschirmen, mit verhülltem Haupt oder mit über den Kopf gelegtem Gewand. Sie wuschen sich die Füße mit Trinkwasser, erwiesen den älteren ansässigen Mönchen keine Ehrerbietung und erkundigten sich nicht nach einer Lagerstätte. Ein gewisser Gastmönch öffnete den Riegel einer unbewohnten Zelle, stieß den Türflügel auf und trat hastig ein. Da fiel ihm von der Oberseite des Türrahmens eine Schlange auf die Schulter. Er erschrak und schrie laut auf. Die Mönche eilten herbei und fragten jenen Mönch: „Warum hast du, Freund, so laut aufgeschrien?“ Daraufhin berichtete dieser Mönch den Mönchen den Vorfall. Jene Mönche, die bescheiden waren, beklagten sich, waren entrüstet und machten ihrem Unmut Luft: „Wie können es Gastmönche wagen, beschuht in den Hain einzutreten, mit aufgespannten Sonnenschirmen, mit verhülltem Haupt oder mit über den Kopf gelegtem Gewand? Wie können sie sich die Füße mit Trinkwasser waschen, den älteren ansässigen Mönchen keine Ehrerbietung erweisen und nicht nach einer Lagerstätte fragen?“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Vorfall. „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Gastmönche beschuht in den Hain eintreten, mit aufgespannten Sonnenschirmen eintreten, mit verhülltem Haupt eintreten, mit über den Kopf gelegtem Gewand eintreten, sich die Füße mit Trinkwasser waschen, den älteren ansässigen Mönchen keine Ehrerbietung erweisen und nicht nach einer Lagerstätte fragen?“ „Es ist wahr, Erhabener.“ Der erhabene Buddha tadelte sie: „Wie können es Gastmönche wagen, ihr Mönche, beschuht in den Hain einzutreten, mit aufgespannten Sonnenschirmen einzutreten, mit verhülltem Haupt einzutreten, mit über den Kopf gelegtem Gewand einzutreten, sich die Füße mit Trinkwasser zu waschen, den älteren ansässigen Mönchen keine Ehrerbietung zu erweisen und nicht nach einer Lagerstätte zu fragen? Dies, ihr Mönche, dient weder dazu, die noch nicht Vertrauensvollen zu bekehren, noch das Vertrauen der Gläubigen zu stärken.“ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 357. ‘‘Tena [Pg.374] hi, bhikkhave, āgantukānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā āgantukehi bhikkhūhi sammā vattitabbaṃ. Āgantukena, bhikkhave, bhikkhunā ‘idāni ārāmaṃ pavisissāmī’ti upāhanā omuñcitvā nīcaṃ katvā papphoṭetvā gahetvā chattaṃ apanāmetvā sīsaṃ vivaritvā sīse cīvaraṃ khandhe katvā sādhukaṃ ataramānena ārāmo pavisitabbo. Ārāmaṃ pavisantena sallakkhetabbaṃ – ‘kattha āvāsikā bhikkhū paṭikkamantī’ti? Yattha āvāsikā bhikkhū paṭikkamanti – upaṭṭhānasālāya vā maṇḍape vā rukkhamūle vā – tattha gantvā ekamantaṃ patto nikkhipitabbo; ekamantaṃ cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ; patirūpaṃ āsanaṃ gahetvā nisīditabbaṃ; pānīyaṃ pucchitabbaṃ, paribhojanīyaṃ pucchitabbaṃ – ‘katamaṃ pānīyaṃ, katamaṃ paribhojanīya’nti? Sace pānīyena attho hoti, pānīyaṃ gahetvā pātabbaṃ. Sace paribhojanīyena attho hoti, paribhojanīyaṃ gahetvā pādā dhovitabbā. Pāde dhovantena ekena hatthena udakaṃ āsiñcitabbaṃ, ekena hatthena pādā dhovitabbā. Teneva udakaṃ āsiñcitabbaṃ na teneva hatthena pādā dhovitabbā. Upāhanapuñchanacoḷakaṃ pucchitvā upāhanā puñchitabbā. Upāhanā puñchantena paṭhamaṃ sukkhena coḷakena puñchitabbā, pacchā allena. Upāhanāpuñchanacoḷakaṃ dhovitvā ekamantaṃ vissajjetabbaṃ. 357. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich den Gastmönchen die Pflichten vorschreiben, wie sich Gastmönche ordnungsgemäß zu verhalten haben. Ein Gastmönch, ihr Mönche, der beabsichtigt, den Hain zu betreten, soll seine Sandalen ausziehen, sie nach unten halten, ausklopfen und in die Hand nehmen; er soll den Sonnenschirm schließen, das Haupt entblößen, das Gewand vom Kopf auf die Schulter legen und achtsam und ohne Eile den Hain betreten. Beim Betreten des Hains soll er darauf achten: „Wo halten sich die ansässigen Mönche auf?“ Wo immer sich die ansässigen Mönche aufhalten – sei es in der Versammlungshalle, unter einem Pavillon oder am Fuße eines Baumes – dorthin soll er gehen, seine Almosenschale an einer geeigneten Stelle abstellen, sein Gewand beiseitelegen, einen passenden Sitzplatz wählen und sich setzen. Er soll nach Trinkwasser und Brauchwasser fragen: „Welches ist das Trinkwasser, welches ist das Brauchwasser?“ Wenn er Trinkwasser benötigt, soll er Trinkwasser nehmen und trinken. Wenn er Brauchwasser benötigt, soll er Brauchwasser nehmen und sich die Füße waschen. Beim Waschen der Füße soll er mit der einen Hand das Wasser ausgießen und mit der anderen Hand die Füße waschen. Er soll nicht mit derselben Hand das Wasser gießen, mit der er auch die Füße wäscht. Er soll nach einem Tuch zum Abwischen der Sandalen fragen und die Sandalen damit reinigen. Beim Reinigen der Sandalen soll er sie zuerst mit einem trockenen Tuch abwischen und danach mit einem feuchten. Das Tuch zum Abwischen der Sandalen soll er anschließend waschen und an einer geeigneten Stelle zum Trocknen ausbreiten.“ ‘‘Sace āvāsiko bhikkhu vuḍḍho hoti, abhivādetabbo. Sace navako hoti, abhivādāpetabbo. Senāsanaṃ pucchitabbaṃ – ‘katamaṃ me senāsanaṃ pāpuṇātī’ti? Ajjhāvuṭṭhaṃ vā anajjhāvuṭṭhaṃ vā pucchitabbaṃ, gocaro pucchitabbo, agocaro pucchitabbo, sekkhasammatāni kulāni pucchitabbāni, vaccaṭṭhānaṃ pucchitabbaṃ, passāvaṭṭhānaṃ pucchitabbaṃ, pānīyaṃ pucchitabbaṃ, paribhojanīyaṃ pucchitabbaṃ, kattaradaṇḍo pucchitabbo, saṅghassa katikasaṇṭhānaṃ pucchitabbaṃ – ‘kaṃ kālaṃ pavisitabbaṃ, kaṃ kālaṃ nikkhamitabba’nti? Sace vihāro anajjhāvuṭṭho hoti, kavāṭaṃ ākoṭetvā muhuttaṃ āgametvā ghaṭikaṃ ugghāṭetvā kavāṭaṃ paṇāmetvā bahi ṭhitena nilloketabbo. „Ist der ansässige Mönch ein Älterer, soll er ehrfurchtsvoll gegrüßt werden. Ist er ein Jüngerer, soll er dazu veranlasst werden, den Gruß zu erwidern. Man soll nach der Lagerstätte fragen: „Welcher Platz ist für mich vorgesehen?“ Man soll fragen, ob die Unterkunft bereits bewohnt oder unbewohnt ist; man soll nach dem Gebiet für den Almosengang fragen sowie nach Orten, die man meiden sollte; man soll nach den Familien fragen, die als tugendhafte Lernende angesehen werden; man soll nach dem Ort für die Notdurft und dem Ort zum Urinieren fragen, nach Trinkwasser, nach Brauchwasser und nach dem Wanderstab. Man soll nach den vereinbarten Regeln der Gemeinschaft fragen: „Um welche Zeit soll man das Dorf zur Almosensuche betreten, um welche Zeit soll man zurückkehren?“ Wenn die Zelle unbewohnt ist, soll er an die Tür klopfen, einen Moment warten, den Riegel zurückschieben, die Tür öffnen und, während er noch draußen steht, achtsam hineinblicken.“ ‘‘Sace [Pg.375] vihāro uklāpo hoti, mañce vā mañco āropito hoti, pīṭhe vā pīṭhaṃ āropitaṃ hoti, senāsanaṃ upari puñjīkataṃ hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ bhūmattharaṇaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañcapaṭipādakā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbā; bhisibibbohanaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; nisīdanapaccattharaṇaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañco nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; pīṭhaṃ nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; kheḷamallako nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; apassenaphalakaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ. Sace vihāre santānakaṃ hoti, ullokā paṭhamaṃ ohāretabbaṃ, ālokasandhikaṇṇabhāgā pamajjitabbā. Sace gerukaparikammakatā bhitti kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace kāḷavaṇṇakatā bhūmi kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace akatā hoti bhūmi, udakena paripphositvā sammajjitabbā – mā vihāro rajena uhaññīti. Saṅkāraṃ vicinitvā ekamantaṃ chaḍḍetabbaṃ. Wenn das Kloster schmutzig ist, oder wenn ein Bett auf ein Bett gestellt ist, oder wenn eine Bank auf eine Bank gestellt ist, oder wenn das Mobiliar oben aufgehäuft ist, sollte man es reinigen, sofern man dazu in der Lage ist. Wenn man das Kloster reinigt, sollte man zuerst den Bodenbelag herausnehmen und an einer geeigneten Stelle ablegen; die Bettpfosten-Untersetzer sollte man herausnehmen und an einer Seite ablegen; das Polster und das Kissen sollte man herausnehmen und an einer Seite ablegen; die Sitzmatte und das Betttuch sollte man herausnehmen und an einer Seite ablegen. Das Bett sollte man niedrig halten und sorgfältig herausnehmen, ohne den Boden zu zerkratzen oder gegen die Türrahmen zu stoßen, und an einer Seite ablegen. Die Bank sollte man niedrig halten und sorgfältig herausnehmen, ohne den Boden zu zerkratzen oder gegen die Türrahmen zu stoßen, und an einer Seite ablegen. Den Speihnapf sollte man herausnehmen und an einer Seite ablegen; das Rückenlehnbrett sollte man herausnehmen und an einer Seite ablegen. Falls Spinnweben im Kloster sind, sollten sie zuerst von der Decke beginnend entfernt werden; die Ecken der Fensteröffnungen sollten abgewischt werden. Wenn eine mit rotem Ocker behandelte Wand schimmelig ist, sollte man einen Lappen befeuchten, ihn auswringen und sie abwischen. Wenn ein schwarz gefärbter Boden schimmelig ist, sollte man einen Lappen befeuchten, ihn auswringen und ihn abwischen. Wenn der Boden unbehandelt ist, sollte man ihn mit Wasser besprengen und dann fegen, wobei man daran denken sollte: 'Möge das Kloster nicht durch Staub verunreinigt werden'. Den Kehricht sollte man einsammeln und an einer Seite wegwerfen. ‘‘Bhūmattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāṭhāne paññapetabbaṃ. Mañcapaṭipādakā otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbā. Mañco otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāṭhāne paññapetabbo. Pīṭhaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāṭhāne paññapetabbaṃ. Bhisibibbohanaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathābhāgaṃ paññapetabbaṃ. Nisīdanapaccattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathābhāgaṃ paññapetabbaṃ. Kheḷamallako otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathābhāgaṃ ṭhapetabbo. Apassenaphalakaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathābhāgaṃ ṭhapetabbaṃ. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena [Pg.376] ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Nachdem man den Bodenbelag an der Sonne getrocknet, gereinigt und ausgeschüttelt hat, sollte man ihn zurückbringen und an seinem ursprünglichen Platz auslegen. Nachdem man die Bettpfosten-Untersetzer an der Sonne getrocknet und abgewischt hat, sollte man sie zurückbringen und an ihrem Platz aufstellen. Nachdem man das Bett an der Sonne getrocknet, gereinigt und ausgeschüttelt hat, sollte man es niedrig halten und sorgfältig, ohne gegen die Türrahmen zu stoßen, zurückbringen und an seinem Platz aufstellen. Nachdem man die Bank an der Sonne getrocknet, gereinigt und ausgeschüttelt hat, sollte man sie niedrig halten und sorgfältig, ohne gegen die Türrahmen zu stoßen, zurückbringen und an ihrem Platz aufstellen. Nachdem man das Polster und das Kissen an der Sonne getrocknet, gereinigt und ausgeschüttelt hat, sollte man es zurückbringen und an seinem Platz auslegen. Nachdem man die Sitzmatte und das Betttuch an der Sonne getrocknet, gereinigt und ausgeschüttelt hat, sollte man sie zurückbringen und an ihrem Platz auslegen. Den Speihnapf sollte man nach dem Trocknen in der Sonne und dem Abwischen zurückbringen und an seinem Platz aufstellen. Das Rückenlehnbrett sollte man nach dem Trocknen in der Sonne und dem Abwischen zurückbringen und an seinem Platz aufstellen. Almosenschale und Gewand sollten weggelegt werden. Wer die Schale weglegt, sollte die Schale mit einer Hand halten und mit der anderen Hand unter das Bett oder unter die Bank tasten und dann die Schale hinstellen. Die Schale darf nicht auf dem nackten Boden abgestellt werden. Wer das Gewand weglegt, sollte das Gewand mit einer Hand halten und mit der anderen Hand die Gewandstange oder das Gewandseil abwischen, und dann das Gewand so aufhängen, dass der Saum auf der fernen Seite und der Umschlag auf der nahen Seite liegt. ‘‘Sace puratthimā sarajā vātā vāyanti, puratthimā vātapānā thaketabbā. Sace pacchimā sarajā vātā vāyanti, pacchimā vātapānā thaketabbā. Sace uttarā sarajā vātā vāyanti, uttarā vātapānā thaketabbā. Sace dakkhiṇā sarajā vātā vāyanti, dakkhiṇā vātapānā thaketabbā. Sace sītakālo hoti, divā vātapānā vivaritabbā, rattiṃ thaketabbā. Sace uṇhakālo hoti, divā vātapānā thaketabbā, rattiṃ vivaritabbā. Wenn staubige Winde aus dem Osten wehen, sollten die östlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Westen wehen, sollten die westlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Norden wehen, sollten die nördlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Süden wehen, sollten die südlichen Fenster geschlossen werden. Wenn es die kalte Jahreszeit ist, sollten die Fenster am Tag geöffnet und in der Nacht geschlossen werden. Wenn es die heiße Jahreszeit ist, sollten die Fenster am Tag geschlossen und in der Nacht geöffnet werden. ‘‘Sace pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace upaṭṭhānasālā uklāpā hoti, upaṭṭhānasālā sammajjitabbā. Sace aggisālā uklāpā hoti, aggisālā sammajjitabbā. Sace vaccakuṭi uklāpā hoti, vaccakuṭi sammajjitabbā. Sace pānīyaṃ na hoti, pānīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace paribhojanīyaṃ na hoti, paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, āgantukānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ yathā āgantukehi bhikkhūhi sammā vattitabba’’nti. Wenn der Vorhof schmutzig ist, sollte der Vorhof gefegt werden. Wenn der Torbau schmutzig ist, sollte der Torbau gefegt werden. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, sollte die Versammlungshalle gefegt werden. Wenn das Feuerhaus schmutzig ist, sollte das Feuerhaus gefegt werden. Wenn das Toilettenhäuschen schmutzig ist, sollte das Toilettenhäuschen gefegt werden. Wenn kein Trinkwasser da ist, sollte Trinkwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Gebrauchswasser da ist, sollte Gebrauchswasser bereitgestellt werden. Wenn kein Wasser im Krug für die Waschung ist, sollte Wasser in den Krug gegossen werden. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht für ankommende Mönche, so wie sie von ankommenden Mönchen rechtmäßig erfüllt werden sollte." 2. Āvāsikavattakathā 2. Die Abhandlung über die Pflichten der ansässigen Mönche 358. Tena kho pana samayena āvāsikā bhikkhū āgantuke bhikkhū disvā neva āsanaṃ paññapenti, na pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipanti, na paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggaṇhanti, na pānīyena pucchanti, na vuḍḍhatarepi āgantuke bhikkhū abhivādenti, na senāsanaṃ paññapenti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma āvāsikā bhikkhū āgantuke bhikkhū disvā neva āsanaṃ paññapessanti, na pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipissanti, na [Pg.377] paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahissanti, na pānīyena pucchissanti, vuḍḍhatarepi āgantuke bhikkhū na abhivādessanti, na senāsanaṃ paññapessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kiraṃ, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavāti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 358. Zu jener Zeit bereiteten die ansässigen Mönche, wenn sie ankommende Mönche sahen, weder einen Sitzplatz vor, noch stellten sie Fußwaschwasser, einen Fußhocker oder einen Fußschaber bereit; sie gingen ihnen nicht entgegen, um Almosenschale und Gewand entgegenzunehmen; sie fragten nicht nach Trinkwasser; sie erwiesen selbst älteren ankommenden Mönchen keine Ehrerbietung und bereiteten keine Schlafstätte vor. Diejenigen Mönche, die von wenigen Wünschen waren ... usw. ... beklagten sich, waren entrüstet und sprachen tadelnd: "Wie können es die ansässigen Mönche nur zulassen, dass sie, wenn sie ankommende Mönche sehen, weder einen Sitzplatz vorbereiten, noch Fußwaschwasser, einen Fußhocker oder einen Fußschaber bereitstellen, ihnen nicht entgegengehen, um Almosenschale und Gewand entgegenzunehmen, nicht nach Trinkwasser fragen, selbst älteren ankommenden Mönchen keine Ehrerbietung erweisen und keine Schlafstätte vorbereiten!" Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt ... usw. ... "Ist es wahr, ihr Mönche ..." ... usw. ... "Es ist wahr, o Erhabener" ... usw. ... nachdem er sie getadelt hatte ... usw. ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 359. ‘‘Tena hi, bhikkhave, āvāsikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā āvāsikehi bhikkhūhi sammā vattitabbaṃ. Āvāsikena, bhikkhave, bhikkhunā āgantukaṃ bhikkhuṃ vuḍḍhataraṃ disvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ, pānīyena pucchitabbo. Sace ussahati, upāhanā puñchitabbā. Upāhanā puñchantena paṭhamaṃ sukkhena coḷakena puñchitabbā, pacchā allena. Upāhanāpuñchanacoḷakaṃ dhovitvā ekamantaṃ vissajjetabbaṃ. 359. „Daher, ihr Mönche, werde ich die Pflichten für die ansässigen Mönche festlegen, so wie sich die ansässigen Mönche rechtmäßig verhalten sollen. Ein ansässiger Mönch, ihr Mönche, soll, wenn er einen eintreffenden älteren Mönch sieht, einen Sitzplatz vorbereiten, Wasser zum Waschen der Füße, einen Fußschemel und einen Fußschaber bereitstellen. Er soll ihm entgegengehen, die Almosenschale und das Gewand entgegennehmen und ihn nach Trinkwasser fragen. Wenn er dazu imstande ist, soll er die Sandalen abwischen. Wer die Sandalen abwischt, soll sie zuerst mit einem trockenen Tuch abwischen und danach mit einem feuchten Tuch. Das Tuch zum Abwischen der Sandalen soll nach dem Waschen an einer geeigneten Stelle zum Trocknen ausgebreitet werden.“ ‘‘Āgantuko bhikkhu vuḍḍhataro abhivādetabbo. Senāsanaṃ paññapetabbaṃ – ‘etaṃ te senāsanaṃ pāpuṇātī’ti. Ajjhāvuṭṭhaṃ vā anajjhāvuṭṭhaṃ vā ācikkhitabbaṃ. Gocaro ācikkhitabbo. Agocaro ācikkhitabbo. Sekkhasammatāni kulāni ācikkhitabbāni. Vaccaṭṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ. Passāvaṭṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ. Pānīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Paribhojanīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Kattaradaṇḍo ācikkhitabbo. Saṅghassa katikasaṇṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ – ‘imaṃ kālaṃ pavisitabbaṃ, imaṃ kālaṃ nikkhamitabba’nti. „Ein eintreffender älterer Mönch soll ehrerbietig begrüßt werden. Ein Schlafplatz soll vorbereitet werden, indem man sagt: ‚Dieser Schlafplatz fällt dir zu.‘ Es soll mitgeteilt werden, ob dieser bereits bewohnt war oder nicht. Der Ort für den Almosengang soll mitgeteilt werden, ebenso wie Orte, die nicht für den Almosengang geeignet sind. Die als ‚Sekkhā‘ (Lernende) bezeichneten Familien sollen genannt werden. Der Ort für die Notdurft (Abtritt) soll gezeigt werden, ebenso der Ort zum Urinieren. Das Trinkwasser soll gezeigt werden, ebenso das Nutzwasser. Der Wanderstab soll gezeigt werden. Die Vereinbarungen der Sangha sollen mitgeteilt werden: ‚Zu dieser Zeit soll man eintreten, zu dieser Zeit soll man hinausgehen‘.“ ‘‘Sace navako hoti, nisinnakeneva ācikkhitabbaṃ – ‘atra pattaṃ nikkhipāhi, atra cīvaraṃ nikkhipāhi, idaṃ āsanaṃ nisīdāhī’ti. Pānīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Paribhojanīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Upāhanāpuñchanacoḷakaṃ ācikkhitabbaṃ. Āgantuko bhikkhu navako abhivādāpetabbo. Senāsanaṃ ācikkhitabbaṃ – ‘etaṃ te senāsanaṃ pāpuṇātī’ti. Ajjhāvuṭṭhaṃ vā anajjhāvuṭṭhaṃ vā ācikkhitabbaṃ. Gocaro ācikkhitabbo. Agocaro ācikkhitabbo. Sekkhasammatāni kulāni ācikkhitabbāni. Vaccaṭṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ. Passāvaṭṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ. Pānīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Paribhojanīyaṃ ācikkhitabbaṃ. Kattaradaṇḍo ācikkhitabbo. Saṅghassa katikasaṇṭhānaṃ ācikkhitabbaṃ – ‘imaṃ kālaṃ pavisitabbaṃ, imaṃ kālaṃ nikkhamitabba’nti. Idaṃ kho, bhikkhave[Pg.378], āvāsikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ yathā āvāsikehi bhikkhūhi sammā vattitabba’’nti. „Falls der Ankömmling ein jüngerer Mönch (Navaka) ist, soll ihm noch während man sitzt mitgeteilt werden: ‚Stelle hier die Almosenschale ab, lege hier das Gewand ab; dies ist der Sitzplatz, setze dich.‘ Das Trinkwasser soll gezeigt werden, ebenso das Nutzwasser und das Tuch zum Abwischen der Sandalen. Der eintreffende jüngere Mönch soll dazu angehalten werden, Ehrerbietung zu erweisen. Der Schlafplatz soll ihm zugewiesen werden: ‚Dieser Schlafplatz fällt dir zu.‘ Es soll mitgeteilt werden, ob dieser bereits bewohnt war oder nicht. Der Ort für den Almosengang soll mitgeteilt werden, ebenso wie Orte, die nicht für den Almosengang geeignet sind. Die als Sekkhā bezeichneten Familien sollen genannt werden. Der Ort für die Notdurft soll gezeigt werden, ebenso der Ort zum Urinieren. Das Trinkwasser soll gezeigt werden, ebenso das Nutzwasser. Der Wanderstab soll gezeigt werden. Die Vereinbarungen der Sangha sollen mitgeteilt werden: ‚Zu dieser Zeit soll man eintreten, zu dieser Zeit soll man hinausgehen.‘ Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht für ansässige Mönche, wie sie sich rechtmäßig verhalten sollen.“ 3. Gamikavattakathā 3. 3. Abhandlung über die Pflichten des wegreisenden Mönchs 360. Tena kho pana samayena gamikā bhikkhū dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ appaṭisāmetvā dvāravātapānaṃ vivaritvā senāsanaṃ anāpucchā pakkamanti. Dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ nassati. Senāsanaṃ aguttaṃ hoti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma gamikā bhikkhū dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ appaṭisāmetvā dvāravātapānaṃ vivaritvā senāsanaṃ anāpucchā pakkamissanti! Dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ nassati. Senāsanaṃ aguttaṃ hotī’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavāti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 360. Zu jener Zeit reisten Mönche ab, ohne Holz- und Tongeräte wegzuräumen; sie ließen Türen und Fenster offen und gingen fort, ohne sich von ihrer Wohnstätte abzumelden. Die Holz- und Tongeräte gingen verloren, und die Wohnstätte war ungeschützt. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren ... diese beschwerten sich, waren verärgert und verbreiteten Tadel: „Wie können es Mönche nur wagen, abzureisen, ohne Holz- und Tongeräte wegzuräumen, Türen und Fenster offen zu lassen und ohne sich von der Wohnstätte abzumelden! Die Holz- und Tongeräte werden zerstört, und die Wohnstätte bleibt ungesichert.“ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, ihr Mönche ...?“ „Es ist wahr, o Erhabener.“ Nachdem der Erhabene sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 361. ‘‘Tena hi, bhikkhave, gamikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā gamikehi bhikkhūhi sammā vattitabbaṃ. Gamikena, bhikkhave, bhikkhunā dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ paṭisāmetvā dvāravātapānaṃ thaketvā senāsanaṃ āpucchā pakkamitabbaṃ. Sace bhikkhu na hoti, sāmaṇero āpucchitabbo. Sace sāmaṇero na hoti, ārāmiko āpucchitabbo. Sace ārāmiko na hoti, upāsako āpucchitabbo. Sace na hoti bhikkhu vā sāmaṇero vā ārāmiko vā upāsako vā, catūsu pāsāṇesu mañcaṃ paññapetvā mañce mañcaṃ āropetvā pīṭhe pīṭhaṃ āropetvā senāsanaṃ upari puñjaṃ karitvā dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ paṭisāmetvā dvāravātapānaṃ thaketvā pakkamitabbaṃ. Sace vihāro ovassati, sace ussahati, chādetabbo, ussukaṃ vā kātabbaṃ – ‘kinti nu kho vihāro chādiyethā’ti. Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, yo deso anovassako hoti, tattha catūsu pāsāṇesu mañcaṃ paññapetvā mañce mañcaṃ āropetvā pīṭhe pīṭhaṃ āropetvā senāsanaṃ upari puñjaṃ karitvā dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ paṭisāmetvā dvāravātapānaṃ thaketvā pakkamitabbaṃ. Sace sabbo vihāro ovassati, sace ussahati, senāsanaṃ gāmaṃ atiharitabbaṃ, ussukaṃ vā kātabbaṃ [Pg.379] – ‘kinti nu kho senāsanaṃ gāmaṃ atihariyethā’ti. Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, ajjhokāse catūsu pāsāṇesu mañcaṃ paññapetvā mañce mañcaṃ āropetvā pīṭhe pīṭhaṃ āropetvā senāsanaṃ upari puñjaṃ karitvā dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ paṭisāmetvā tiṇena vā paṇṇena vā paṭicchādetvā pakkamitabbaṃ – appeva nāma aṅgānipi seseyyunti. Idaṃ kho, bhikkhave, gamikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ yathā gamikehi bhikkhūhi sammā vattitabba’’nti. 361. „Daher, ihr Mönche, werde ich die Pflichten für wegreisende Mönche festlegen, so wie sich die wegreisenden Mönche rechtmäßig verhalten sollen. Ein wegreisender Mönch, ihr Mönche, soll das Holz- und Tongeschirr wegräumen, Türen und Fenster schließen und sich erst nach Abmeldung von der Wohnstätte entfernen. Falls kein Mönch anwesend ist, soll er sich bei einem Novizen (Sāmaṇera) abmelden. Falls kein Novize anwesend ist, soll er sich beim Klostergehilfen (Ārāmika) abmelden. Falls kein Klostergehilfe anwesend ist, soll er sich bei einem Laienanhänger (Upāsaka) abmelden. Falls weder ein Mönch noch ein Novize, Klostergehilfe oder Laienanhänger anwesend ist, soll er das Bett auf vier Steine stellen, ein weiteres Bett darauf setzen, einen Stuhl auf einen anderen Stuhl stapeln, die Bettstatt obenauf schichten, die Holz- und Tongeräte wegräumen, Türen und Fenster schließen und dann abreisen. Falls das Dach des Klosters undicht ist, soll er es, wenn er dazu imstande ist, decken oder sich darum bemühen mit dem Gedanken: ‚Wie könnte das Kloster wohl gedeckt werden?‘ Wenn er dies erreicht, ist es gut. Falls nicht, soll er an einer Stelle, die regendicht ist, das Bett auf vier Steine stellen, ein weiteres Bett darauf setzen, einen Stuhl auf einen anderen stapeln, die Bettstatt obenauf schichten, die Holz- und Tongeräte wegräumen, Türen und Fenster schließen und dann abreisen. Falls das gesamte Kloster undicht ist, soll er, wenn er imstande ist, die Bettstatt in das Dorf bringen oder sich darum bemühen mit dem Gedanken: ‚Wie könnte die Bettstatt wohl ins Dorf gebracht werden?‘ Wenn er dies erreicht, ist es gut. Falls nicht, soll er im Freien auf vier Steinen das Bett aufstellen, ein weiteres Bett darauf setzen, einen Stuhl auf einen anderen stapeln, die Bettstatt obenauf schichten, die Holz- und Tongeräte wegräumen und alles mit Gras oder Laub abdecken und unter dem Gedanken abreisen: ‚Mögen so wenigstens die Einzelteile erhalten bleiben.‘ Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht für wegreisende Mönche, wie sie sich rechtmäßig verhalten sollen.“ 4. Anumodanavattakathā 4. 4. Abhandlung über die Pflichten beim Dankgebet (Anumodanavatta) 362. Tena kho pana samayena bhikkhū bhattagge na anumodanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma samaṇā sakyaputtiyā bhattagge na anumodissantī’’ti! Assosuṃ kho bhikkhū tesaṃ manussānaṃ ujjhāyantānaṃ khiyyantānaṃ vipācentānaṃ. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhattagge anumoditu’’nti. Atha kho tesaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kena nu kho bhattagge anumoditabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, therena bhikkhunā bhattagge anumoditu’’nti. 362. Zu jener Zeit sprachen die Mönche im Speisesaal keine Dankesworte (Anumodanā). Die Menschen beschwerten sich, tadelten sie und äußerten ihren Unmut: „Wie können die Asketen, die Söhne der Sakyer, im Speisesaal keine Dankesworte sprechen!“ Die Mönche hörten die Menschen klagen, tadeln und ihren Unmut äußern. Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Dann hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube euch, Mönche, im Speisesaal Dankesworte zu sprechen.“ Da überlegten jene Mönche: „Wer soll im Speisesaal die Dankesworte sprechen?“ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube, Mönche, dass der älteste Mönch (Thera) im Speisesaal die Dankesworte spricht.“ Tena kho pana samayena aññatarassa pūgassa saṅghabhattaṃ hoti. Āyasmā sāriputto saṅghatthero hoti. Bhikkhū – ‘bhagavatā anuññātaṃ therena bhikkhunā bhattagge anumoditu’nti – āyasmantaṃ sāriputtaṃ ekakaṃ ohāya pakkamiṃsu. Atha kho āyasmā sāriputto te manusse paṭisammoditvā pacchā ekako agamāsi. Addasā kho bhagavā āyasmantaṃ sāriputtaṃ dūratova ekakaṃ āgacchantaṃ. Disvāna āyasmantaṃ sāriputtaṃ etadavoca – ‘‘kacci, sāriputta, bhattaṃ iddhaṃ ahosī’’ti? ‘‘Iddhaṃ kho, bhante, bhattaṃ ahosi; apica maṃ bhikkhū ekakaṃ ohāya pakkantā’’ti. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhattagge catūhi pañcahi therānutherehi bhikkhūhi āgametu’’nti. Zu jener Zeit fand ein Gemeinschaftsmahl für den Sangha statt, das von einer bestimmten Gruppe (Pūga) gespendet wurde. Der ehrwürdige Sāriputta war der älteste Mönch des Sangha. Die Mönche dachten: „Vom Erhabenen wurde erlaubt, dass der älteste Mönch im Speisesaal die Dankesworte spricht“, ließen den ehrwürdigen Sāriputta allein zurück und gingen fort. Daraufhin erwiderte der ehrwürdige Sāriputta jenen Menschen den Dank und ging später allein fort. Der Erhabene sah den ehrwürdigen Sāriputta schon von weitem allein herankommen. Als er ihn sah, sagte er zum ehrwürdigen Sāriputta: „Nun, Sāriputta, war das Mahl reichlich?“ — „Das Mahl war reichlich, Herr; jedoch ließen mich die Mönche allein zurück und gingen fort.“ Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube, Mönche, dass im Speisesaal vier oder fünf der älteren und nächstälteren Mönche warten.“ Tena [Pg.380] kho pana samayena aññataro thero bhattagge vaccito āgamesi. So vaccaṃ sandhāretuṃ asakkonto mucchito papati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sati karaṇīye ānantarikaṃ bhikkhuṃ āpucchitvā gantu’’nti. Zu jener Zeit musste ein gewisser älterer Mönch (Thera) im Speisesaal warten, obwohl er vom Drang zur Verrichtung der Notdurft geplagt war. Da er den Drang nicht zurückhalten konnte, wurde er ohnmächtig und fiel hin. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, Mönche, wenn eine Notwendigkeit besteht, nach Benachrichtigung des unmittelbar daneben sitzenden Mönchs wegzugehen.“ 5. Bhattaggavattakathā 5. 5. Abhandlung über die Pflichten im Speisesaal 363. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū dunnivatthā duppārutā anākappasampannā bhattaggaṃ gacchanti, vokkammapi therānaṃ bhikkhūnaṃ purato purato gacchanti, therepi bhikkhū anupakhajja nisīdanti, navepi bhikkhū āsanena paṭibāhanti, saṅghāṭimpi ottharitvā antaraghare nisīdanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū dunnivatthā duppārutā anākappasampannā bhattaggaṃ gacchissanti, vokkammapi therānaṃ bhikkhūnaṃ purato purato gacchissanti, therepi bhikkhū anupakhajja nisīdissanti, navepi bhikkhū āsanenapi paṭibāhissanti, saṅghāṭimpi ottharitvā antaraghare nisīdissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū dunnivatthā duppārutā anākappasampannā bhattaggaṃ gacchanti, vokkammapi therānaṃ bhikkhūnaṃ purato purato gacchanti, therepi bhikkhū anupakhajja nisīdanti, navepi bhikkhū āsanena paṭibāhanti, saṅghāṭimpi ottharitvā antaraghare nisīdantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 363. Zu jener Zeit gingen die Mönche der Sechser-Gruppe unsachgemäß gekleidet, unordentlich gehüllt und ohne angemessenes Benehmen zum Speisesaal; sie gingen sogar überholend vor den älteren Mönchen her, drängten sich beim Niedersetzen an die älteren Mönche heran, verdrängten die jüngeren Mönche von ihren Plätzen und setzten sich im Dorf nieder, indem sie sich auf ihr Obergewand (Saṅghāṭi) setzten. Jene Mönche, die bescheiden waren, beklagten sich, tadelten sie und äußerten ihren Unmut: „Wie können die Mönche der Sechser-Gruppe unsachgemäß gekleidet, unordentlich gehüllt und ohne angemessenes Benehmen zum Speisesaal gehen, überholend vor den älteren Mönchen hergehen, sich beim Niedersetzen an die älteren Mönche herandrängeln, die jüngeren Mönche von ihren Plätzen verdrängen und sich im Dorf niedersetzen, indem sie sich auf ihr Obergewand setzen!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ist es wahr, wie man hört, Mönche, dass die Mönche der Sechser-Gruppe unsachgemäß gekleidet, unordentlich gehüllt und ohne angemessenes Benehmen zum Speisesaal gehen, überholend vor den älteren Mönchen hergehen, sich beim Niedersetzen an die älteren Mönche herandrängeln, die jüngeren Mönche von ihren Plätzen verdrängen und sich im Dorf niedersetzen, indem sie sich auf ihr Obergewand setzen?“ — „Es ist wahr, Herr.“ Nachdem er sie getadelt hatte, hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 364. ‘‘Tena hi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ bhattaggavattaṃ paññapessāmi yathā bhikkhūhi bhattagge sammā vattitabbaṃ. Sace ārāme kālo ārocito hoti, timaṇḍalaṃ paṭicchādentena parimaṇḍalaṃ nivāsetvā kāyabandhanaṃ bandhitvā saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupitvā gaṇṭhikaṃ paṭimuñcitvā dhovitvā pattaṃ gahetvā sādhukaṃ ataramānena gāmo pavisitabbo. 364. „Deshalb, Mönche, werde ich den Mönchen die Verhaltensregeln für den Speisesaal festlegen, wie sich die Mönche im Speisesaal ordnungsgemäß zu verhalten haben. Wenn im Kloster die Zeit für das Mahl verkündet wurde, soll man das Untergewand so anlegen, dass es die drei Kreise (Nabel und Knie) bedeckt, es ringsum gleichmäßig befestigen, den Gürtel binden, das Obergewand doppelt gefaltet umlegen, die Knopflochschlaufe schließen, sich waschen, die Almosenschale nehmen und sorgfältig, ohne Hast, das Dorf betreten.“ ‘‘Na vokkamma therānaṃ bhikkhūnaṃ purato purato gantabbaṃ. Suppaṭicchannena antaraghare gantabbaṃ. Susaṃvutena antaraghare gantabbaṃ. Okkhittacakkhunā antaraghare gantabbaṃ. Na ukkhittakāya antaraghare gantabbaṃ. Na ujjagghikāya antaraghare gantabbaṃ. Appasaddena antaraghare gantabbaṃ. Na kāyappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ[Pg.381]. Na bāhuppacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na sīsappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na khambhakatena antaraghare gantabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare gantabbaṃ. Na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. „Man soll nicht überholend vor den älteren Mönchen hergehen. Wohlverhüllt soll man im Dorf gehen. Wohlbeherrscht soll man im Dorf gehen. Mit gesenktem Blick soll man im Dorf gehen. Nicht mit hochgeschürztem Gewand soll man im Dorf gehen. Nicht mit lautem Lachen soll man im Dorf gehen. Mit leiser Stimme soll man im Dorf gehen. Nicht den Körper schlenkernd soll man im Dorf gehen. Nicht die Arme schlenkernd soll man im Dorf gehen. Nicht den Kopf schlenkernd soll man im Dorf gehen. Nicht mit in die Hüften gestemmten Armen soll man im Dorf gehen. Nicht mit verhülltem Kopf soll man im Dorf gehen. Nicht auf Zehenspitzen gehend soll man im Dorf gehen.“ ‘‘Suppaṭicchannena antaraghare nisīditabbaṃ. Susaṃvutena antaraghare nisīditabbaṃ. Okkhittacakkhunā antaraghare nisīditabbaṃ. Na ukkhittakāya antaraghare nisīditabbaṃ na ujjagghikāya antaraghare nisīditabbaṃ, appasaddena antaraghare nisīditabba. Na kāyappacālakaṃ antaraghare nisīditabbaṃ. Na bāhuppacālakaṃ antaraghare nisīditabbaṃ. Na sīsappacālakaṃ antaraghare nisīditabbaṃ. Na khambhakatena antaraghare nisīditabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare nisīditabbaṃ. Na pallatthikāya antaraghare nisīditabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ. Na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Na saṅghāṭiṃ ottharitvā antaraghare nisīditabbaṃ. Gut verhüllt soll man sich im bewohnten Gebiet setzen. Wohlbeherrscht soll man sich im bewohnten Gebiet setzen. Mit gesenktem Blick soll man sich im bewohnten Gebiet setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht mit hochgezogenem Gewand setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht laut lachend setzen. Mit leiser Stimme soll man sich im bewohnten Gebiet setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht unter Schwingen des Körpers setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht unter Schwingen der Arme setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht unter Schwingen des Kopfes setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht mit in die Hüften gestemmten Armen setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht mit verhülltem Kopf setzen. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht mit verschränkten Knien hinhocken. Man soll sich nicht hinsetzen, indem man die älteren Mönche bedrängt. Man soll den jüngeren Mönchen den Sitzplatz nicht verwehren. Man soll sich im bewohnten Gebiet nicht hinsetzen, indem man sich auf das äußere Obergewand (Sanghati) setzt. ‘‘Udake diyyamāne ubhohi hatthehi pattaṃ paṭiggahetvā udakaṃ paṭiggahetabbaṃ. Nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena patto dhovitabbo. Sace udakappaṭiggāhako hoti, nīcaṃ katvā udakappaṭiggahe udakaṃ āsiñcitabbaṃ – mā udakappaṭiggāhako udakena osiñci, mā sāmantā bhikkhū udakena osiñciṃsu, mā saṅghāṭi udakena osiñcīti. Sace udakappaṭiggāhako na hoti, nīcaṃ katvā chamāya udakaṃ āsiñcitabbaṃ – mā sāmantā bhikkhū udakena osiñciṃsu, mā saṅghāṭi udakena osiñcīti. Wenn Wasser gereicht wird, soll man die Almosenschale mit beiden Händen halten und das Wasser entgegennehmen. Man soll die Schale tief halten und sie sorgfältig waschen, ohne sie anzustoßen. Wenn ein Wasserauffanggefäß vorhanden ist, soll man das Wasser tief haltend in das Gefäß gießen, mit der Achtsamkeit: 'Möge das Auffanggefäß nicht mit Wasser bespritzt werden, mögen die nahestehenden Mönche nicht bespritzt werden, möge das äußere Obergewand nicht bespritzt werden.' Falls kein Auffanggefäß vorhanden ist, soll man das Wasser tief haltend auf den Boden gießen, mit der Achtsamkeit: 'Möge das Wasser die nahestehenden Mönche nicht bespritzen, möge es das äußere Obergewand nicht bespritzen.' ‘‘Odane diyyamāne ubhohi hatthehi pattaṃ paṭiggahetvā odano paṭiggahetabbo, sūpassa okāso kātabbo. Sace hoti sappi vā telaṃ vā uttaribhaṅgaṃ vā, therena vattabbo – ‘sabbesaṃ samakaṃ sampādehī’ti. Sakkaccaṃ piṇḍapāto paṭiggahetabbo. Pattasaññinā piṇḍapāto paṭiggahetabbo. Samasūpako piṇḍapāto paṭiggahetabbo. Samatittiko piṇḍapāto paṭiggahetabbo. Wenn Reis gereicht wird, soll man die Almosenschale mit beiden Händen halten und den Reis entgegennehmen; dabei soll Platz für die Suppe gelassen werden. Wenn Butter, Öl oder Beilagen vorhanden sind, soll der Älteste sagen: 'Verteile es gleichmäßig an alle.' Mit Ehrerbietung soll die Almosenspeise entgegengenommen werden. Mit Aufmerksamkeit auf die Schale soll die Almosenspeise entgegengenommen werden. In einem angemessenen Verhältnis zur Suppe soll die Almosenspeise entgegengenommen werden. Bis zum Rand der Schale ebenmäßig soll die Almosenspeise entgegengenommen werden. ‘‘Na tāva therena bhuñjitabbaṃ yāva na sabbesaṃ odano sampatto hoti. Sakkaccaṃ piṇḍapāto bhuñjitabbo. Pattasaññinā piṇḍapāto bhuñjitabbo. Sapadānaṃ piṇḍapāto bhuñjitabbo. Samasūpako piṇḍapāto bhuñjitabbo[Pg.382]. Na thūpakato omadditvā piṇḍipāto bhuñjitabbo. Na sūpaṃ vā byañjanaṃ vā odanena paṭicchādetabbaṃ bhiyyokamyataṃ upādāya. Na sūpaṃ vā odanaṃ vā agilānena attano atthāya viññāpetvā bhuñjitabbaṃ. Na ujjhānasaññinā paresaṃ patto oloketabbo. Nātimahanto kabaḷo kātabbo. Parimaṇḍalo ālopo kātabbo. Na anāhaṭe kabaḷe mukhadvāraṃ vivaritabbaṃ. Na bhuñjamānena sabbo hattho mukhe pakkhipitabbo. Na sakabaḷena mukhena byāharitabbaṃ. Na piṇḍukkhepakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na kabaḷāvacchedakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na avagaṇḍakārakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na hatthaniddhunakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na sitthāvakārakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na jivhānicchārakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na capucapukārakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na surusurukārakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na hatthanillehakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na pattanillehakaṃ bhuñjitabbaṃ. Na oṭṭhanillehakaṃ bhuñjitabbaṃ. Der Älteste soll nicht essen, solange der Reis nicht bei allen angekommen ist. Mit Ehrerbietung soll die Almosenspeise gegessen werden. Mit Aufmerksamkeit auf die Schale soll die Almosenspeise gegessen werden. Der Reihe nach soll die Almosenspeise gegessen werden. In einem angemessenen Verhältnis zur Suppe soll die Almosenspeise gegessen werden. Man soll die Almosenspeise nicht essen, indem man sie von der Mitte herabdrückt. Man soll weder die Suppe noch die Beilage mit Reis bedecken, nur um mehr zu erhalten. Ein Mönch, der nicht krank ist, soll weder Suppe noch Reis für sich selbst erbitten und essen. Man soll nicht mit tadelndem Blick auf die Schale anderer schauen. Man soll keine übermäßig großen Bissen machen. Man soll runde Bissen formen. Man soll den Mund nicht öffnen, bevor der Bissen herangeführt wurde. Beim Essen soll man nicht die ganze Hand in den Mund stecken. Man soll nicht mit vollem Mund sprechen. Man soll nicht essen, indem man Bissen in den Mund wirft. Man soll nicht essen, indem man Bissen abbeißt. Man soll nicht essen, indem man die Backen aufbläst. Man soll beim Essen nicht die Hände schütteln. Man soll nicht essen, indem man Reiskörner verstreut. Man soll nicht essen, indem man die Zunge herausstreckt. Man soll nicht unter Schmatzgeräuschen essen. Man soll nicht unter Schlürfgeräuschen essen. Man soll nicht essen, indem man die Hände ableckt. Man soll nicht essen, indem man die Schale ausleckt. Man soll nicht essen, indem man die Lippen ableckt. ‘‘Na sāmisena hatthena pānīyathālako paṭiggahetabbo. Na tāva therena udakaṃ paṭiggahetabbaṃ yāva na sabbeva bhuttāvino honti. Udake diyyamāne ubhohi hatthehi pattaṃ paṭiggahetvā udakaṃ paṭiggahetabbaṃ. Nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena patto dhovitabbo. Sace udakappaṭiggāhako hoti, nīcaṃ katvā udakappaṭiggahe udakaṃ āsiñcitabbaṃ – mā udakappaṭiggāhako udakena osiñci, mā sāmantā bhikkhū udakena osiñciṃsu, mā saṅghāṭi udakena osiñcīti. Sace udakappaṭiggāhako na hoti, nīcaṃ katvā chamāya udakaṃ āsiñcitabbaṃ – mā sāmantā bhikkhū udakena osiñciṃsu, mā saṅghāṭi udakena osiñcīti. Na sasitthakaṃ pattadhovanaṃ antaraghare chaḍḍetabbaṃ. Man soll den Trinkbecher nicht mit einer vom Essen beschmutzten Hand halten. Der Älteste soll kein Wasser (zum Händewaschen) entgegennehmen, bevor nicht alle mit dem Essen fertig sind. Wenn Wasser gereicht wird, soll man die Schale mit beiden Händen halten und das Wasser entgegennehmen. Man soll die Schale tief halten und sie sorgfältig waschen, ohne sie anzustoßen. Wenn ein Wasserauffanggefäß vorhanden ist, soll man das Wasser tief haltend hineingießen, mit der Achtsamkeit: 'Möge das Auffanggefäß nicht mit Wasser bespritzt werden, mögen die nahestehenden Mönche nicht bespritzt werden, möge das äußere Obergewand nicht bespritzt werden.' Falls kein Auffanggefäß vorhanden ist, soll man das Wasser tief haltend auf den Boden gießen, mit der Achtsamkeit: 'Möge es die nahestehenden Mönche nicht bespritzen, möge es das äußere Obergewand nicht bespritzen.' Man soll das Waschwasser der Schale, wenn es Reiskörner enthält, nicht im bewohnten Gebiet wegschütten. ‘‘Nivattantena navakehi bhikkhūhi paṭhamataraṃ nivattitabbaṃ. Pacchā therehi suppaṭicchannena antaraghare gantabbaṃ. Susaṃvutena antaraghare gantabbaṃ. Okkhittacakkhunā antaraghare gantabbaṃ. Na ukkhittakāya antaraghare gantabbaṃ. Na ujjagghikāya antaraghare gantabbaṃ. Appasaddena antaraghare gantabbaṃ. Na kāyappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na bāhuppacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na sīsappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na khambhakatena antaraghare gantabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare gantabbaṃ. Na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, bhikkhūnaṃ bhattaggavattaṃ yathā bhikkhūhi bhattagge sammā vattitabba’’nti. Beim Zurückkehren sollen die jüngeren Mönche zuerst gehen, danach die älteren Mönche. Gut verhüllt soll man durch das bewohnte Gebiet gehen. Wohlbeherrscht soll man durch das bewohnte Gebiet gehen. Mit gesenktem Blick soll man durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht mit hochgezogenem Gewand durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht laut lachend durch das bewohnte Gebiet gehen. Mit leiser Stimme soll man durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht unter Schwingen des Körpers durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht unter Schwingen der Arme durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht unter Schwingen des Kopfes durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht mit in die Hüften gestemmten Armen durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht mit verhülltem Kopf durch das bewohnte Gebiet gehen. Man soll nicht auf Zehenspitzen durch das bewohnte Gebiet gehen. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht im Speisesaal, wie sich die Mönche im Speisesaal ordnungsgemäß verhalten sollen. Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Der erste Teil der Rezitation ist abgeschlossen. 6. Piṇḍacārikavattakathā 6. Abhandlung über die Pflicht beim Almosengang 365. Tena [Pg.383] kho pana samayena piṇḍacārikā bhikkhū dunnivatthā duppārutā anākappasampannā piṇḍāya caranti, asallakkhetvāpi nivesanaṃ pavisanti, asallakkhetvāpi nikkhamanti, atisahasāpi pavisanti, atisahasāpi nikkhamanti, atidūrepi tiṭṭhanti, accāsannepi tiṭṭhanti, aticirampi tiṭṭhanti, atilahumpi nivattanti. Aññataropi piṇḍacāriko bhikkhu asallakkhetvā nivesanaṃ pāvisi. So ca dvāraṃ maññamāno aññataraṃ ovarakaṃ pāvisi. Tasmimpi ovarake itthī naggā uttānā nipannā hoti. Addasā kho so bhikkhu taṃ itthiṃ naggaṃ uttānaṃ nipannaṃ. Disvāna – ‘‘nayidaṃ dvāraṃ, ovarakaṃ ida’’nti tamhā ovarakā nikkhami. Addasā kho tassā itthiyā sāmiko taṃ itthiṃ naggaṃ uttānaṃ nipannaṃ. Disvāna – ‘‘iminā me bhikkhunā pajāpatī dūsitā’’ti taṃ bhikkhuṃ gahetvā ākoṭesi. Atha kho sā itthī tena saddena paṭibujjhitvā taṃ purisaṃ etadavoca – ‘‘kissa tvaṃ, ayya, imaṃ bhikkhuṃ ākoṭesī’’ti? ‘‘Imināsi tvaṃ bhikkhunā dūsitā’’ti? ‘‘Nāhaṃ, ayya, iminā bhikkhunā dūsitā; akārako so bhikkhū’’ti taṃ bhikkhuṃ muñcāpesi. Atha kho so bhikkhu ārāmaṃ gantvā bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma piṇḍacārikā bhikkhū dunnivatthā duppārutā anākappasampannā piṇḍāya carissanti, asallakkhetvāpi nivesanaṃ pavisissanti, asallakkhetvāpi nikkhamissanti, atisahasāpi pavisissanti, atisahasāpi nikkhamissanti, atidūrepi tiṭṭhissanti, accāsannepi tiṭṭhissanti, aticirampi tiṭṭhissanti, atilahumpi nivattissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavāti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 365. Zu jener Zeit gingen die Mönche auf Almosengang, während sie ihre Gewänder schlecht angelegt und schlecht umgehüllt hatten und nicht über ein angemessenes Auftreten verfügten. Ohne darauf zu achten, betraten sie Häuser; ohne darauf zu achten, verließen sie diese. Sie traten mit übermäßiger Hast ein und verließen sie mit übermäßiger Hast. Sie blieben in zu weiter Entfernung stehen oder standen zu nahe. Sie blieben zu lange stehen oder kehrten zu schnell um. Ein gewisser Mönch auf Almosengang betrat, ohne darauf zu achten, ein Haus. Da er dachte, es sei eine Tür, betrat er ein bestimmtes Zimmer. In diesem Zimmer lag eine Frau nackt auf dem Rücken. Der Mönch sah die Frau, die dort nackt auf dem Rücken lag. Als er dies sah, dachte er: „Dies ist keine Tür, das ist ein Zimmer“, und verließ das Zimmer. Der Ehemann dieser Frau sah die Frau, wie sie dort nackt auf dem Rücken lag. Als er dies sah, dachte er: „Dieser Mönch hat meine Frau geschändet“, packte den Mönch und schlug ihn. Da erwachte die Frau durch den Lärm und sagte zu dem Mann: „Herr, warum schlägst du diesen Mönch?“ „Dieser Mönch hat dich geschändet.“ „Herr, dieser Mönch hat mich nicht geschändet; dieser Mönch hat nichts getan.“ So sprach sie und veranlasste, dass der Mönch freigelassen wurde. Daraufhin ging dieser Mönch zum Kloster und berichtete den Mönchen diesen Sachverhalt. Jene Mönche, die bescheiden waren... diese beschwerten sich, waren verärgert und äußerten ihren Unmut: „Wie können Mönche auf Almosengang gehen, wenn sie ihre Gewänder schlecht angelegt und schlecht umgehüllt haben und nicht über ein angemessenes Auftreten verfügen? Wie können sie, ohne darauf zu achten, ein Haus betreten, ohne darauf zu achten, es verlassen, mit übermäßiger Hast eintreten, mit übermäßiger Hast verlassen, in zu weiter Entfernung stehen, zu nahe stehen, zu lange stehen oder zu schnell umkehren?“ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, ihr Mönche?“ ... „Es ist wahr, o Erhabener.“ Nachdem er sie getadelt... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 366. ‘‘Tena hi, bhikkhave, piṇḍacārikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññāpessāmi yathā piṇḍacārikehi bhikkhūhi sammā vattitabbaṃ. Piṇḍacārikena, bhikkhave, bhikkhunā – ‘idāni gāmaṃ pavisissāmī’ti timaṇḍalaṃ paṭicchādentena parimaṇḍalaṃ nivāsetvā kāyabandhanaṃ bandhitvā saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupitvā gaṇṭhikaṃ paṭimuñcitvā dhovitvā pattaṃ gahetvā sādhukaṃ ataramānena gāmo pavisitabbo. 366. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich für die auf Almosengang gehenden Mönche eine Vorschrift festlegen, wie sie sich beim Almosengang ordnungsgemäß zu verhalten haben. Ein Mönch, der auf Almosengang geht, o Mönche, soll – mit dem Gedanken: ‚Jetzt werde ich das Dorf betreten‘ – das Untergewand so anlegen, dass die drei Kreise bedeckt sind, das Gürtelband umbinden, das Obergewand doppelt legen und umhüllen, den Knopf befestigen, die Almosenschale waschen und nehmen und dann wohlbedacht und ohne Hast das Dorf betreten.“ ‘‘Suppaṭicchannena [Pg.384] antaraghare gantabbaṃ. Susaṃvutena antaraghare gantabbaṃ. Okkhittacakkhunā antaraghare gantabbaṃ. Na ukkhittakāya antaraghare gantabbaṃ. Na ujjagghikāya antaraghare gantabbaṃ. Appasaddena antaraghare gantabbaṃ. Na kāyappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na bāhuppacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na sīsappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na khambhakatena antaraghare gantabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare gantabbaṃ. Na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. „Er soll wohlverhüllt im Bereich der Häuser gehen. Er soll mit gezügelten Sinnen im Bereich der Häuser gehen. Er soll mit niedergeschlagenem Blick im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit hochgeschürzten Gewändern im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht unter lautem Lachen im Bereich der Häuser gehen. Er soll mit leiser Stimme im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit schwankendem Körper im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit schlenkernden Armen im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit wackelndem Kopf im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit in die Hüften gestemmten Armen im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht mit verhülltem Kopf im Bereich der Häuser gehen. Er soll nicht auf den Zehenspitzen oder Fersen gehend im Bereich der Häuser gehen.“ ‘‘Nivesanaṃ pavisantena sallakkhetabbaṃ – ‘iminā pavisissāmi, iminā nikkhamissāmī’ti. Nātisahasā pavisitabbaṃ. Nātisahasā nikkhamitabbaṃ. Nātidūre ṭhātabbaṃ. Nāccāsanne ṭhātabbaṃ. Nāticiraṃ ṭhātabbaṃ. Nātilahuṃ nivattitabbaṃ. Ṭhitakena sallakkhetabbaṃ – ‘bhikkhaṃ dātukāmā vā adātukāmā vā’ti. Sace kammaṃ vā nikkhipati, āsanā vā vuṭṭhāti, kaṭacchuṃ vā parāmasati, bhājanaṃ vā parāmasati, ṭhapeti vā – dātukāmassāti ṭhātabbaṃ. Bhikkhāya diyyamānāya vāmena hatthena saṅghāṭiṃ uccāretvā dakkhiṇena hatthena pattaṃ paṇāmetvā ubhohi hatthehi pattaṃ paṭiggahetvā bhikkhā paṭiggahetabbā. Na ca bhikkhādāyikāya mukhaṃ ulloketabbaṃ. Sallakkhetabbaṃ – ‘sūpaṃ dātukāmā vā adātukāmā vā’ti. Sace kaṭacchuṃ vā parāmasati, bhājanaṃ vā parāmasati, ṭhapeti vā – dātukāmassāti ṭhātabbaṃ. Bhikkhāya dinnāya saṅghāṭiyā pattaṃ paṭicchādetvā sādhukaṃ ataramānena nivattitabbaṃ. „Wer ein Haus betritt, soll darauf achten: ‚Hier werde ich eintreten, dort werde ich hinausgehen.‘ Er soll nicht mit übermäßiger Hast eintreten. Er soll nicht mit übermäßiger Hast hinausgehen. Er soll nicht in zu weiter Entfernung stehen. Er soll nicht zu nahe stehen. Er soll nicht zu lange stehen. Er soll nicht zu schnell umkehren. Während er dasteht, soll er darauf achten: ‚Wünscht man, Almosen zu geben, oder wünscht man es nicht?‘ Wenn jemand seine Arbeit niederlegt, sich vom Sitz erhebt, die Schöpfkelle berührt, ein Gefäß berührt oder es bereitstellt, dann soll er mit dem Gedanken ‚Man wünscht zu geben‘ stehen bleiben. Wenn das Almosen gegeben wird, soll er mit der linken Hand das Obergewand etwas anheben, mit der rechten Hand die Almosenschale hinhalten und die Schale mit beiden Händen halten, um das Almosen entgegenzunehmen. Dabei soll er der Person, die das Almosen gibt, nicht ins Gesicht sehen. Er soll darauf achten: ‚Wünscht man, Gemüsebrühe zu geben, oder wünscht man es nicht?‘ Wenn die Person die Schöpfkelle berührt, ein Gefäß berührt oder es bereitstellt, dann soll er mit dem Gedanken ‚Man wünscht zu geben‘ stehen bleiben. Wenn das Almosen gegeben wurde, soll er die Almosenschale mit dem Obergewand bedecken und wohlbedacht, ohne Hast, umkehren.“ ‘‘Suppaṭicchannena antaraghare gantabbaṃ. Susaṃvutena antaraghare gantabbaṃ. Okkhittacakkhunā antaraghare gantabbaṃ. Na ukkhittakāya antaraghare gantabbaṃ. Na ujjagghikāya antaraghare gantabbaṃ. Appasaddena antaraghare gantabbaṃ. Na kāyappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na bāhuppacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na sīsappacālakaṃ antaraghare gantabbaṃ. Na khambhakatena antaraghare gantabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare gantabbaṃ. Na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. Yo paṭhamaṃ gāmato piṇḍāya paṭikkamati, tena āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, avakkārapāti dhovitvā upaṭṭhāpetabbā, pānīyaṃ paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Yo pacchā gāmato piṇḍāya paṭikkamati, sace hoti bhuttāvaseso, sace ākaṅkhati, bhuñjitabbaṃ[Pg.385]. No ce ākaṅkhati, appaharite vā chaḍḍetabbaṃ, appāṇake vā udake opilāpetabbaṃ. Tena āsanaṃ uddharitabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ paṭisāmetabbaṃ, avakkārapāti dhovitvā paṭisāmetabbā, pānīyaṃ paribhojanīyaṃ paṭisāmetabbaṃ, bhattaggaṃ sammajjitabbaṃ. Yo passati pānīyaghaṭaṃ vā paribhojanīyaghaṭaṃ vā vaccaghaṭaṃ vā rittaṃ tucchaṃ tena upaṭṭhāpetabbaṃ. Sacassa hoti avisayhaṃ, hatthavikārena dutiyaṃ āmantetvā hatthavilaṅghakena upaṭṭhāpetabbaṃ, na ca tappaccayā vācā bhinditabbā. Idaṃ kho, bhikkhave, piṇḍacārikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ yathā piṇḍacārikehi bhikkhūhi sammā vattitabba’’nti. „Man soll gut verhüllt durch das Dorf gehen. Man soll wohlbeherrscht durch das Dorf gehen. Mit gesenktem Blick soll man durch das Dorf gehen. Man soll nicht mit hochgezogenem Gewand durch das Dorf gehen. Man soll nicht laut lachend durch das Dorf gehen. Mit leiser Stimme soll man durch das Dorf gehen. Man soll nicht den Körper schlenkernd durch das Dorf gehen. Man soll nicht die Arme schlenkernd durch das Dorf gehen. Man soll nicht den Kopf schlenkernd durch das Dorf gehen. Man soll nicht mit in die Hüften gestemmten Armen durch das Dorf gehen. Man soll nicht mit verhülltem Kopf durch das Dorf gehen. Man soll nicht auf Zehenspitzen durch das Dorf gehen. Wer zuerst vom Almosengang aus dem Dorf zurückkehrt, der soll den Sitz herrichten, Wasser zum Fußwaschen, einen Fußschemel und ein Fußreibgerät bereitstellen. Er soll den Abfallnapf waschen und bereitstellen. Trinkwasser und Brauchwasser sollen bereitgestellt werden. Wer später vom Almosengang aus dem Dorf zurückkehrt, soll, falls Reste der Mahlzeit vorhanden sind und er es wünscht, diese essen. Wenn er es nicht wünscht, soll er sie an einem Ort ohne grünes Gras wegwerfen oder in Wasser ohne Lebewesen schütten. Er soll den Sitz wegräumen, das Fußwaschwasser, den Fußschemel und das Fußreibgerät wegräumen. Er soll den Abfallnapf waschen und wegräumen. Trinkwasser und Brauchwasser sollen weggeräumt werden. Der Speisesaal soll gefegt werden. Wer ein Trinkwassergefäß, ein Brauchwassergefäß oder ein Abortwassergefäß leer und hohl sieht, der soll es auffüllen. Falls es für ihn unmöglich ist, soll er durch Handzeichen einen Gefährten herbeirufen und es mit vereinten Kräften bereitstellen, doch er soll deswegen sein Schweigen nicht brechen. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Almosengänger, wie sich die auf Almosengang befindlichen Mönche recht verhalten sollen.“ 7. Āraññikavattakathā 7. Abhandlung über die Pflichten der Waldbewohner 367. Tena kho pana samayena sambahulā bhikkhū araññe viharanti. Te neva pānīyaṃ upaṭṭhāpenti, na paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpenti, na aggiṃ upaṭṭhāpenti, na araṇisahitaṃ upaṭṭhāpenti, na nakkhattapadāni jānanti, na disābhāgaṃ jānanti. Corā tattha gantvā te bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘atthi, bhante, pānīya’’nti? ‘‘Natthāvuso’’ti. ‘‘Atthi, bhante, paribhojanīya’’nti? ‘‘Natthāvuso’’ti. ‘‘Atthi, bhante, aggī’’ti? ‘‘Natthāvuso’’ti. ‘‘Atthi, bhante, araṇisahita’’nti? ‘‘Natthāvuso’’ti. ( ) ‘‘Kenajja, bhante, yutta’’nti? ‘‘Na kho mayaṃ, āvuso, jānāmā’’ti. ‘‘Katamāyaṃ, bhante, disā’’ti? ‘‘Na kho mayaṃ, āvuso, jānāmā’’ti. Atha kho te corā – ‘nevimesaṃ pānīyaṃ atthi, na paribhojanīyaṃ atthi, na aggi atthi, na araṇisahitaṃ atthi, na nakkhattapadāni jānanti, na disābhāgaṃ jānanti; corā ime, nayime bhikkhū’ti – ākoṭetvā pakkamiṃsu. Atha kho te bhikkhū bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesuṃ. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 367. Zu jener Zeit lebten viele Mönche im Wald. Sie hielten weder Trinkwasser noch Brauchwasser bereit, noch Feuer, noch Feuerbohrzeug; sie kannten weder die Sternbilder noch die Himmelsrichtungen. Diebe kamen dorthin und sagten zu jenen Mönchen: ‚Gibt es, Ehrwürdige, Trinkwasser?‘ ‚Nein, Freunde.‘ ‚Gibt es, Ehrwürdige, Brauchwasser?‘ ‚Nein, Freunde.‘ ‚Gibt es, Ehrwürdige, Feuer?‘ ‚Nein, Freunde.‘ ‚Gibt es, Ehrwürdige, Feuerbohrzeug?‘ ‚Nein, Freunde.‘ ‚Mit welchem Sternbild, Ehrwürdige, steht der Tag heute in Verbindung?‘ ‚Wir wissen es nicht, Freunde.‘ ‚Welche Himmelsrichtung ist dies, Ehrwürdige?‘ ‚Wir wissen es nicht, Freunde.‘ Da dachten die Diebe: ‚Diese haben weder Trinkwasser noch Brauchwasser, noch Feuer, noch Feuerbohrzeug; sie kennen weder die Sternbilder noch die Himmelsrichtungen. Das sind Diebe, das sind keine Mönche.‘ Sie verprügelten sie und gingen davon. Daraufhin berichteten jene Mönche den anderen Mönchen diesen Vorfall. Die Mönche berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 368. ‘‘Tena hi, bhikkhave, āraññikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ paññapessāmi yathā āraññikehi bhikkhūhi sammā vattitabbaṃ. Āraññikena, bhikkhave, bhikkhunā kālasseva uṭṭhāya pattaṃ thavikāya pakkhipitvā aṃse ālaggetvā [Pg.386] cīvaraṃ khandhe karitvā upāhanā ārohitvā dārubhaṇḍaṃ mattikābhaṇḍaṃ paṭisāmetvā dvāravātapānaṃ thaketvā senāsanā otaritabbaṃ – idāni gāmaṃ pavisissāmīti. Upāhanā omuñcitvā nīcaṃ katvā papphoṭetvā thavikāya pakkhipitvā aṃse ālaggetvā timaṇḍalaṃ paṭicchādentena parimaṇḍalaṃ nivāsetvā kāyabandhanaṃ bandhitvā saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupitvā gaṇṭhikaṃ paṭimuñcitvā dhovitvā pattaṃ gahetvā sādhukaṃ ataramānena gāmo pavisitabbo. Suppaṭicchannena antaraghare gantabbaṃ…pe… na khambhakatena antaraghare gantabbaṃ. Na oguṇṭhitena antaraghare gantabbaṃ. Na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. 368. „‚Deshalb, ihr Mönche, werde ich die Pflicht für die Waldbewohner-Mönche festlegen, wie sich die Waldbewohner-Mönche recht verhalten sollen. Ein Waldbewohner-Mönch, ihr Mönche, soll frühmorgens aufstehen, die Almosenschale in den Beutel legen, ihn über die Schulter hängen, das Gewand über die Schulter legen, die Sandalen anziehen, Holz- und Tongerätschaften wegräumen, Tür und Fenster schließen und von der Wohnstätte herabsteigen mit dem Gedanken: »Jetzt werde ich das Dorf betreten.« Nachdem er die Sandalen ausgezogen, sie tief gehalten, ausgeschüttelt und in den Beutel gelegt hat, diesen über die Schulter gehängt hat, soll er, die drei Bereiche bedeckend, das Untergewand ringsum ordentlich anlegen, den Gürtel binden, das Obergewand doppelt legen und umwerfen, die Schließe festmachen, sich waschen, die Almosenschale nehmen und achtsam, ohne Hast das Dorf betreten. Man soll gut verhüllt durch das Dorf gehen ... (usw.) ... man soll nicht mit in die Hüften gestemmten Armen durch das Dorf gehen. Man soll nicht mit verhülltem Kopf durch das Dorf gehen. Man soll nicht auf Zehenspitzen durch das Dorf gehen.‘“ ‘‘Nivesanaṃ pavisantena sallakkhetabbaṃ – ‘iminā pavisissāmi, iminā nikkhamissāmī’ti. Nātisahasā pavisitabbaṃ. Nātisahasā nikkhamitabbaṃ. Nātidūre ṭhātabbaṃ. Nāccāsanne ṭhātabbaṃ. Nāticiraṃ ṭhātabbaṃ. Nātilahuṃ nivattitabbaṃ. Ṭhitakena sallakkhetabbaṃ – ‘bhikkhaṃ dātukāmā vā adātukāmā vā’ti. Sace kammaṃ vā nikkhipati, āsanā vā vuṭṭhāti, kaṭacchuṃ vā parāmasati, bhājanaṃ vā parāmasati, ṭhapeti vā – dātukāmassāti ṭhātabbaṃ. Bhikkhāya diyyamānāya vāmena hatthena saṅghāṭiṃ uccāretvā dakkhiṇena hatthena pattaṃ paṇāmetvā ubhohi hatthehi pattaṃ paṭiggahetvā bhikkhā paṭiggahetabbā. Na ca bhikkhādāyikāya mukhaṃ ulloketabbaṃ. Sallakkhetabbaṃ – ‘sūpaṃ dātukāmā vā adātukāmā vā’ti. Sace kaṭacchu vā parāmasati, bhājanaṃ vā parāmasati, ṭhapeti vā – dātukāmassāti ṭhātabbaṃ. Bhikkhāya dinnāya saṅghāṭiyā pattaṃ paṭicchādetvā sādhukaṃ ataramānena nivattitabbaṃ. „Wer ein Haus betritt, sollte sich merken: ‚Durch diesen Weg werde ich eintreten, durch diesen Weg werde ich hinausgehen.‘ Man sollte nicht überhastet eintreten. Man sollte nicht überhastet hinausgehen. Man sollte weder zu weit weg noch zu nah stehen. Man sollte nicht zu lange stehen. Man sollte nicht zu schnell umkehren. Während man steht, sollte man beobachten: ‚Möchte sie Almosen geben oder nicht?‘ Wenn sie ihre Arbeit beiseitelegt, sich von ihrem Sitz erhebt, den Schöpflöffel oder ein Gefäß berührt oder es bereitstellt, sollte man stehen bleiben in dem Bewusstsein: ‚Sie möchte wohl etwas geben.‘ Wenn die Almosen dargeboten werden, sollte man mit der linken Hand das Obergewand (Sanghati) anheben, mit der rechten Hand die Almosenschale hinhalten und die Schale mit beiden Händen halten, um die Speise entgegenzunehmen. Man sollte der Almosenstifterin nicht ins Gesicht sehen. Man sollte beobachten: ‚Möchte sie Curry-Beilage geben oder nicht?‘ Wenn sie den Schöpflöffel oder ein Gefäß berührt oder es bereitstellt, sollte man stehen bleiben in dem Bewusstsein: ‚Sie möchte wohl etwas geben.‘ Wenn die Almosen gegeben worden sind, sollte man die Schale mit dem Obergewand bedecken und achtsam, ohne Eile, umkehren.“ ‘‘Suppaṭicchannena antaraghare gantabbaṃ…pe… na ukkuṭikāya antaraghare gantabbaṃ. Gāmato nikkhamitvā pattaṃ thavikāya pakkhipitvā aṃse ālaggetvā cīvaraṃ saṅgharitvā sīse karitvā upāhanā ārohitvā gantabbaṃ. „Gut verhüllt sollte man in bewohntes Gebiet gehen ... man sollte nicht auf Zehenspitzen durch bewohntes Gebiet gehen. Wenn man das Dorf verlassen hat, sollte man die Almosenschale in den Beutel legen und über die Schulter hängen, die Robe zusammenfalten und auf dem Kopf tragen, die Sandalen anziehen und so weitergehen.“ ‘‘Āraññikena, bhikkhave, bhikkhunā pānīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ, paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ, aggi upaṭṭhāpetabbo, araṇisahitaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ, kattaradaṇḍo upaṭṭhāpetabbo, nakkhattapadāni uggahetabbāni – sakalāni vā ekadesāni vā, disākusalena bhavitabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, āraññikānaṃ bhikkhūnaṃ vattaṃ yathā āraññikehi bhikkhūhi sammā vattitabba’’nti. „Ein im Wald lebender Mönch, o Mönche, sollte Trinkwasser bereitstellen, Brauchwasser bereitstellen, Feuer bereitstellen, Reibehölzer zum Feuermachen bereitstellen und einen Wanderstab bereithalten. Er sollte die Sternbilder lernen – entweder alle oder einen Teil davon – und in der Bestimmung der Himmelsrichtungen bewandert sein. Dies, o Mönche, ist die Pflicht für im Wald lebende Mönche, so wie sie von ihnen ordnungsgemäß ausgeführt werden sollte.“ 8. Senāsanavattakathā 8. Abhandlung über die Pflichten bezüglich der Lagerstatt und Behausung 369. Tena [Pg.387] kho pana samayena sambahulā bhikkhū ajjhokāse cīvarakammaṃ karonti. Chabbaggiyā bhikkhū paṭivāte aṅgaṇe senāsanaṃ papphoṭesuṃ. Bhikkhū rajena okiriṃsu. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū paṭivāte aṅgaṇe senāsanaṃ papphoṭessanti! Bhikkhū rajena okiriṃsū’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū paṭivāte aṅgaṇe senāsanaṃ papphoṭenti, bhikkhū rajena okiriṃsū’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 369. Zu jener Zeit fertigten viele Mönche unter freiem Himmel Roben an. Die Gruppe der sechs Mönche schüttelte ihre Lagerstätten auf dem freien Platz gegen den Wind aus. Die anderen Mönche wurden mit Staub bedeckt. Jene Mönche, die bescheiden waren ... tadelten dies, beschwerten sich und verbreiteten es: ‚Wie können die sechs Mönche nur ihre Lagerstätten gegen den Wind ausschütten! Die Mönche sind ganz verstaubt.‘ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt ... ‚Ist es wahr, o Mönche, dass die sechs Mönche ihre Lagerstätten gegen den Wind ausschüttelten und die Mönche mit Staub bedeckten?‘ ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ ... Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 370. ‘‘Tena hi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ senāsanavattaṃ paññapessāmi yathā bhikkhūhi senāsane sammā vattitabbaṃ. Yasmiṃ vihāre viharati, sace so vihāro uklāpo hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ pattacīvaraṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; nisīdanapaccattharaṇaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhisibibbohanaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañco nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; pīṭhaṃ nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañcapaṭipādakā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbā; kheḷamallako nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; apassenaphalakaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhummattharaṇaṃ yathāpaññattaṃ sallakkhetvā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ. Sace vihāre santānakaṃ hoti, ullokā paṭhamaṃ ohāretabbaṃ, ālokasandhikaṇṇabhāgā pamajjitabbā. Sace gerukaparikammakatā bhitti kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace kāḷavaṇṇakatā bhūmi kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace akatā hoti bhūmi, udakena paripphositvā pariphositvā sammajjitabbā – mā vihāro rajena uhaññīti. Saṅkāraṃ vicinitvā ekamantaṃ chaḍḍetabbaṃ. 370. „‚Deshalb, o Mönche, werde ich den Mönchen die Pflichten bezüglich der Lagerstatt festsetzen, wie sie sich bei der Lagerstatt ordnungsgemäß verhalten sollen. Wenn die Unterkunft (Vihara), in der man wohnt, schmutzig ist, sollte man sie, sofern man dazu in der Lage ist, reinigen. Wer die Unterkunft reinigt, sollte zuerst die Almosenschale und die Roben herausbringen und an einer Seite ablegen. Das Sitzkissen und die Bettlaken sollte man herausbringen und an einer Seite ablegen. Das Polster und das Kopfkissen sollte man herausbringen und an einer Seite ablegen. Das Bettgestell sollte man tief halten und vorsichtig herausbringen, ohne es über den Boden zu schleifen oder gegen den Türrahmen zu stoßen, und an einer Seite ablegen. Den Stuhl sollte man tief halten und vorsichtig herausbringen, ohne ihn über den Boden zu schleifen oder gegen den Türrahmen zu stoßen, und an einer Seite ablegen. Die Bettpfosten sollte man herausbringen und an einer Seite ablegen. Den Speihnampf sollte man herausbringen und an einer Seite ablegen. Das Rücklehnenbrett sollte man herausbringen und an einer Seite ablegen. Die Bodenbedeckung sollte man unter Beachtung ihrer ursprünglichen Anordnung herausbringen und an einer Seite ablegen. Falls sich in der Unterkunft Spinnweben befinden, sollten diese zuerst von der Decke abwärts entfernt werden. Die Fensteröffnungen und Ecken sollten abgewischt werden. Wenn die mit rotem Ocker behandelte Wand schimmelig ist, sollte ein Tuch befeuchtet, ausgewrungen und die Wand damit abgewischt werden. Wenn der mit schwarzer Farbe behandelte Boden schimmelig ist, sollte ein Tuch befeuchtet, ausgewrungen und der Boden damit abgewischt werden. Wenn der Boden unbehandelt ist, sollte man ihn wiederholt mit Wasser besprengen und dann kehren, damit die Unterkunft nicht durch Staub verunreinigt wird. Den Kehricht sollte man einsammeln und an einer Seite entsorgen.‘“ ‘‘Na [Pg.388] bhikkhusāmantā senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. Na vihārasāmantā senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. Na pānīyasāmantā senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. Na paribhojanīyasāmantā senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. Na paṭivāte aṅgaṇe senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. Adhovāte senāsanaṃ papphoṭetabbaṃ. „‚Die Lagerstatt sollte nicht in der Nähe von Mönchen ausgeschüttelt werden. Sie sollte nicht in der Nähe der Unterkunft ausgeschüttelt werden. Sie sollte nicht in der Nähe von Trinkwasser ausgeschüttelt werden. Sie sollte nicht in der Nähe von Brauchwasser ausgeschüttelt werden. Sie sollte nicht auf dem freien Platz gegen den Wind ausgeschüttelt werden. Man sollte die Lagerstatt in Windrichtung (mit dem Wind) ausschütteln.‘“ ‘‘Bhummattharaṇaṃ ekamantaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Mañcapaṭipādakā ekamantaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbā. Mañco ekamantaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbo. Pīṭhaṃ ekamantaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Bhisibibbohanaṃ ekamantaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Nisīdanapaccattharaṇaṃ ekamantaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Kheḷamallako ekamantaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbo. Apassenaphalakaṃ ekamantaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbaṃ. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajju vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Die Bodenmatte soll an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und so, wie sie zuvor ausgelegt war, wieder ausgebreitet werden. Die Bettpfosten sollen an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an ihrem ursprünglichen Platz aufgestellt werden. Das Bett soll an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, niedrig gehalten und sorgfältig zurückgebracht werden, ohne es über den Boden zu schleifen und ohne den Türflügel oder den Türrahmen zu berühren, und dann wie zuvor aufgestellt werden. Die Bank soll an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, niedrig gehalten und sorgfältig zurückgebracht werden, ohne sie über den Boden zu schleifen und ohne den Türflügel oder den Türrahmen zu berühren, und dann wie zuvor aufgestellt werden. Das Polster und das Kissen sollen an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Die Sitzmatte und das Betttuch sollen an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Der Speinapf soll an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an seinem ursprünglichen Platz aufgestellt werden. Das Anlehnebrett soll an einem geeigneten Ort in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an seinem ursprünglichen Platz aufgestellt werden. Almosenschale und Robe sollen ordnungsgemäß abgelegt werden. Wenn man die Schale abstellt, soll man sie mit einer Hand halten und mit der anderen Hand den Bereich unter dem Bett oder unter der Bank abtasten, bevor man die Schale dort hinstellt. Die Schale darf nicht auf den bloßen Boden ohne Unterlage gestellt werden. Wenn man die Robe weglegt, soll man sie mit einer Hand halten und mit der anderen Hand die Robenstange oder das Robenseil abwischen; dann soll man das ferne Ende der Robe über die Stange hängen und das nahe Ende zur Rolle gefaltet darüberlegen und so die Robe ablegen. ‘‘Sace puratthimā sarajā vātā vāyanti, puratthimā vātapānā thaketabbā. Sace pacchimā sarajā vātā vāyanti, pacchimā vātapānā thaketabbā. Sace uttarā sarajā vātā vāyanti uttarā vātapānā thaketabbā. Sace dakkhiṇā sarajā vātā vāyanti, dakkhiṇā vātapānā thaketabbā. Sace sītakālo hoti, divā vātapānā vivaritabbā, rattiṃ thaketabbā. Sace uṇhakālo hoti, divā vātapānā thaketabbā, rattiṃ vivaritabbā. Wenn staubige Winde aus dem Osten wehen, sollen die östlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Westen wehen, sollen die westlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Norden wehen, sollen die nördlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Süden wehen, sollen die südlichen Fenster geschlossen werden. Wenn es die kalte Jahreszeit ist, sollen die Fenster tagsüber geöffnet und nachts geschlossen werden. Wenn es die heiße Jahreszeit ist, sollen die Fenster tagsüber geschlossen und nachts geöffnet werden. ‘‘Sace [Pg.389] pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace upaṭṭhānasālā uklāpā hoti, upaṭṭhānasālā sammajjitabbā. Sace aggisālā uklāpā hoti, aggisālā sammajjitabbā. Sace vaccakuṭi uklāpā hoti, vaccakuṭi sammajjitabbā. Sace pānīyaṃ na hoti, pānīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace paribhojanīyaṃ na hoti, paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Wenn der Vorhof schmutzig ist, soll der Vorhof gefegt werden. Wenn der Torbau schmutzig ist, soll der Torbau gefegt werden. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll die Versammlungshalle gefegt werden. Wenn das Feuerhaus schmutzig ist, soll das Feuerhaus gefegt werden. Wenn die Latrine schmutzig ist, soll die Latrine gefegt werden. Wenn kein Trinkwasser vorhanden ist, soll Trinkwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Nutzwasser vorhanden ist, soll Nutzwasser bereitgestellt werden. Wenn sich kein Wasser im Gefäß für die rituellen Waschungen befindet, soll Wasser in das Gefäß gegossen werden. ‘‘Sace vuḍḍhena saddhiṃ ekavihāre viharati, na vuḍḍhaṃ anāpucchā uddeso dātabbo, na paripucchā dātabbā, na sajjhāyo kātabbo, na dhammo bhāsitabbo, na padīpo kātabbo, na padīpo vijjhāpetabbo, na vātapānā vivaritabbā, na vātapānā thaketabbā. Sace vuḍḍhena saddhiṃ ekacaṅkame caṅkamati, yena vuḍḍho tena parivattitabbaṃ, na ca vuḍḍho saṅghāṭikaṇṇena ghaṭṭetabbo. Idaṃ kho, bhikkhave, bhikkhūnaṃ senāsanavattaṃ yathā bhikkhūhi senāsane sammā vattitabba’’nti. Wenn man mit einem älteren Mönch im selben Gebäude wohnt, darf man ohne Erlaubnis des Älteren keinen Unterricht geben, keine Fragen zur Erläuterung annehmen, keine Rezitationen durchführen, die Lehre nicht verkünden, kein Licht anzünden und kein Licht auslöschen. Die Fenster dürfen nicht ohne Erlaubnis geöffnet oder geschlossen werden. Wenn man mit dem Älteren auf demselben Gehweg auf- und abgeht, soll man sich in die Richtung wenden, in die sich der Ältere wendet, und man darf den Älteren nicht mit dem Saum der Sanghati-Robe berühren. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht bezüglich der Wohnstätten, wie sich Mönche in den Wohnstätten ordnungsgemäß verhalten sollen. 9. Jantāgharavattakathā 9. Abhandlung über die Pflichten für das Schwitzbad (Sauna) 371. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū jantāghare therehi bhikkhūhi nivāriyamānā anādariyaṃ paṭicca pahūtaṃ kaṭṭhaṃ āropetvā aggiṃ datvā dvāraṃ thaketvā dvāre nisīdanti. Bhikkhū uṇhābhitattā dvāraṃ alabhamānā mucchitā papatanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū jantāghare therehi bhikkhūhi nivāriyamānā anādariyaṃ paṭicca pahūtaṃ kaṭṭhaṃ āropetvā aggiṃ datvā dvāraṃ thaketvā dvāre nisīdissanti! Bhikkhū uṇhābhitattā dvāraṃ alabhamānā mucchitā papatantī’’ti. Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū jantāghare therehi bhikkhūhi nivāriyamānā anādariyaṃ paṭicca pahūtaṃ kaṭṭhaṃ āropetvā aggiṃ datvā dvāraṃ thaketvā dvāre nisīdanti; bhikkhū uṇhābhitattā dvāraṃ alabhamānā mucchitā papatantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na[Pg.390], bhikkhave, jantāghare therena bhikkhunā nivāriyamānena anādariyaṃ paṭicca pahūtaṃ kaṭṭhaṃ āropetvā aggi dātabbo. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassa. Na, bhikkhave, dvāraṃ thaketvā dvāre nisīditabbaṃ. Yo nisīdeyya, āpatti dukkaṭassa. 371. Zu jener Zeit legten die Mönche der Sechser-Gruppe, obwohl sie von den älteren Mönchen davon abgehalten wurden, aus Respektlosigkeit viel Holz im Schwitzbad auf, zündeten das Feuer an, verschlossen die Tür und setzten sich direkt davor. Die anderen Mönche, die von der Hitze gequält wurden und keinen Ausgang fanden, wurden ohnmächtig und fielen hin. Diejenigen Mönche, die genügsam waren ... usw. ... diese beschwerten sich, waren verärgert und machten ihrem Unmut Luft: „Wie können es die Mönche der Sechser-Gruppe wagen, im Schwitzbad trotz des Verbots der älteren Mönche aus Respektlosigkeit so viel Holz aufzulegen, Feuer zu machen, die Tür zu verschließen und sich davor zu setzen! Die Mönche werden von der Hitze gequält, finden keinen Ausgang, werden ohnmächtig und fallen hin!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Vorfall ... usw. ... „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechser-Gruppe ... dies getan haben?“ „Es ist wahr, o Erhabener“ ... usw. ... Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Mönche, wenn ein älterer Mönch es verbietet, darf man nicht aus Respektlosigkeit viel Holz im Schwitzbad auflegen und Feuer entzünden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkata). Mönche, man darf die Tür nicht verschließen und sich davor setzen. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkata).“ 372. ‘‘Tena hi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ jantāgharavattaṃ paññapessāmi yathā bhikkhūhi jantāghare sammā vattitabbaṃ. Yo paṭhamaṃ jantāgharaṃ gacchati, sace chārikā ussannā hoti, chārikā chaḍḍetabbā. Sace jantāgharaṃ uklāpaṃ hoti, jantāgharaṃ sammajjitabbaṃ. Sace paribhaṇḍaṃ uklāpaṃ hoti, paribhaṇḍaṃ sammajjitabbaṃ. Sace pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace jantāgharasālā uklāpā hoti, jantāgharasālā sammajjitabbā. 372. „Wohlan, ihr Mönche, ich werde den Mönchen die Pflichten für das Schwitzhaus vorschreiben, wie sich die Mönche im Schwitzhaus ordnungsgemäß zu verhalten haben. Wer zuerst zum Schwitzhaus geht: Wenn viel Asche vorhanden ist, soll die Asche entfernt werden. Wenn das Schwitzhaus schmutzig ist, soll das Schwitzhaus gefegt werden. Wenn der Sockel schmutzig ist, soll der Sockel gefegt werden. Wenn der Vorhof schmutzig ist, soll der Vorhof gefegt werden. Wenn das Torhaus schmutzig ist, soll das Torhaus gefegt werden. Wenn die Halle des Schwitzhauses schmutzig ist, soll die Halle des Schwitzhauses gefegt werden.“ ‘‘Cuṇṇaṃ sannetabbaṃ, mattikā temetabbā, udakadoṇikāya udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Jantāgharaṃ pavisantena mattikāya mukhaṃ makkhetvā purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ. Na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Sace ussahati, jantāghare therānaṃ bhikkhūnaṃ parikammaṃ kātabbaṃ. Jantāgharā nikkhamantena jantāgharapīṭhaṃ ādāya purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharā nikkhamitabbaṃ. Sace ussahati, udakepi therānaṃ bhikkhūnaṃ parikammaṃ kātabbaṃ. Na therānaṃ bhikkhūnaṃ puratopi nahāyitabbaṃ, na uparitopi nahāyitabbaṃ. Nahātena uttarantena otarantānaṃ maggo dātabbo. Yo pacchā jantāgharā nikkhamati, sace jantāgharaṃ cikkhallaṃ hoti, dhovitabbaṃ. Mattikādoṇikaṃ dhovitvā jantāgharapīṭhaṃ paṭisāmetvā aggiṃ vijjhāpetvā dvāraṃ thaketvā pakkamitabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, bhikkhūnaṃ jantāgharavattaṃ yathā bhikkhūhi jantāghare sammā vattitabba’’nti. „Das Pulver soll angerührt werden, der Lehm soll befeuchtet werden, Wasser soll in den Wassertrog gegossen werden. Wer das Schwitzhaus betritt, soll sein Gesicht mit Lehm einreiben und sich vorne und hinten bedecken, bevor er das Schwitzhaus betritt. Man soll sich nicht so hinsetzen, dass man die älteren Mönche bedrängt. Jüngere Mönche sollen nicht von ihren Plätzen verdrängt werden. Wenn man dazu in der Lage ist, soll man den älteren Mönchen im Schwitzhaus behilflich sein. Wer das Schwitzhaus verlässt, soll die Bank des Schwitzhauses nehmen, sich vorne und hinten bedecken und dann das Schwitzhaus verlassen. Wenn man dazu in der Lage ist, soll man den älteren Mönchen auch beim Wasser behilflich sein. Man soll weder vor den älteren Mönchen noch oberhalb von ihnen baden. Wer fertig gebadet hat und heraussteigt, soll denen, die hineinsteigen, den Weg freigeben. Wer als Letzter das Schwitzhaus verlässt: Wenn das Schwitzhaus schlammig ist, soll es gewaschen werden. Nachdem man den Lehmbehälter gewaschen, die Bank des Schwitzhauses weggeräumt, das Feuer gelöscht und die Tür geschlossen hat, darf man weggehen. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Mönche für das Schwitzhaus, wie sich die Mönche im Schwitzhaus ordnungsgemäß zu verhalten haben.“ 10. Vaccakuṭivattakathā 10. Die Abhandlung über die Pflichten an der Latrine. 373. Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu brāhmaṇajātiko vaccaṃ katvā na icchati ācametuṃ – ko imaṃ vasalaṃ duggandhaṃ āmasissatīti [Pg.391]. Tassa vaccamagge kimi saṇṭhāti. Atha kho so bhikkhu bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. ‘‘Kiṃ pana tvaṃ, āvuso, vaccaṃ katvā na ācamesī’’ti? ‘‘Evamāvuso’’ti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhu vaccaṃ katvā na ācamessatī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira tvaṃ, bhikkhu, vaccaṃ katvā na ācamesī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, vaccaṃ katvā sati udake nācametabbaṃ. Yo nācameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 373. Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch aus Brahmanen-Geschlecht sich nach dem Stuhlgang nicht waschen, wobei er dachte: ‚Wer wird diesen verächtlichen, übelriechenden Kot berühren?‘ In seinem After bildeten sich Würmer. Da berichtete dieser Mönch den anderen Mönchen diesen Vorfall. ‚Ist es wahr, Freund, dass du dich nach dem Stuhlgang nicht gewaschen hast?‘ ‚Es ist so, Freunde.‘ Die Mönche, die bescheiden waren, beschwerten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: ‚Wie kann ein Mönch nach dem Stuhlgang sich nicht waschen!‘ Da berichtete diese Mönche dem Erhabenen diesen Vorfall. ‚Ist es wahr, Mönch, dass du dich nach dem Stuhlgang nicht gewaschen hast?‘ ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ Nachdem er ihn getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: ‚Mönche, wenn Wasser vorhanden ist, soll man nicht unterlassen, sich nach dem Stuhlgang zu waschen. Wer sich nicht wäscht, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.‘ Tena kho pana samayena bhikkhū vaccakuṭiyā yathāvuḍḍhaṃ vaccaṃ karonti. Navakā bhikkhū paṭhamataraṃ āgantvā vaccitā āgamenti. Te vaccaṃ sandhārentā mucchitā papatanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavāti…pe… ‘‘na, bhikkhave, vaccakuṭiyā yathāvuḍḍhaṃ vacco kātabbo. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, āgatapaṭipāṭiyā vaccaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit verrichteten die Mönche ihre Notdurft in der Latrine nach der Seniorität. Die jüngeren Mönche, obwohl sie früher ankamen, mussten warten, wenn sie vom Drang bedrängt wurden. Da sie den Drang unterdrückten, fielen sie ohnmächtig um. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Vorfall. ‚Ist es wahr, ihr Mönche?‘ ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ ‚Mönche, in der Latrine soll die Notdurft nicht nach der Seniorität verrichtet werden. Wer es so tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens. Ich erlaube euch, Mönche, die Notdurft in der Reihenfolge des Ankommens zu verrichten.‘ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū atisahasāpi vaccakuṭiṃ pavisanti, ubbhajitvāpi pavisanti, nitthunantāpi vaccaṃ karonti, dantakaṭṭhaṃ khādantāpi vaccaṃ karonti, bahiddhāpi vaccadoṇikāya vaccaṃ karonti, bahiddhāpi passāvadoṇikāya passāvaṃ karonti, passāvadoṇikāyapi kheḷaṃ karonti, pharusenapi kaṭṭhena avalekhanti, avalekhanakaṭṭhampi vaccakūpamhi pātenti, atisahasāpi nikkhamanti, ubbhajitvāpi nikkhamanti, capucapukārakampi ācamenti, ācamanasarāvakepi udakaṃ sesenti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū atisahasāpi vaccakuṭiṃ pavisissanti, ubbhajitvāpi pavisissanti, nitthunantāpi vaccaṃ karissanti, dantakaṭṭhaṃ khādantāpi vaccaṃ karissanti, bahiddhāpi vaccadoṇikāya vaccaṃ karissanti, bahiddhāpi passāvadoṇikāya passāvaṃ karissanti, passāvadoṇikāyapi kheḷaṃ karissanti, pharusenapi kaṭṭhena avalekhissanti, avalekhanakaṭṭhampi vaccakūpamhi pātessanti, atisahasāpi nikkhamissanti, ubbhajitvāpi nikkhamissanti, capucapukārakampi ācamessanti, ācamanasarāvakepi udakaṃ sesessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ [Pg.392] ārocesuṃ…pe… saccaṃ kira, bhikkhave…pe… saccaṃ bhagavāti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – Zu jener Zeit betraten die Mönche der Sechser-Gruppe die Latrine überhastet; sie betraten sie, während sie ihre Untergewänder hochhoben; sie verrichteten ihre Notdurft stöhnend; sie verrichteten ihre Notdurft, während sie Zahnhölzer kauten; sie verrichteten ihre Notdurft außerhalb der Kotgrube; sie urinierten außerhalb der Urinrinne; sie spuckten in die Urinrinne; sie reinigten sich mit grobem Holz; sie ließen das Reinigungsholz in die Kotgrube fallen; sie verließen die Latrine überhastet; sie verließen sie, während sie ihre Untergewänder hochhoben; sie machten schmatzende Geräusche beim Waschen; sie ließen Wasser im Waschgefäß zurück. Die Mönche, die bescheiden waren, beschwerten sich, waren verärgert und machten Vorwürfe: ‚Wie können die Mönche der Sechser-Gruppe die Latrine überhastet betreten, sie mit hochgehobenem Untergewand betreten, stöhnend die Notdurft verrichten, dabei Zahnhölzer kauen, außerhalb der Kotgrube die Notdurft verrichten, außerhalb der Urinrinne urinieren, in die Urinrinne spucken, sich mit grobem Holz reinigen, das Reinigungsholz in die Kotgrube fallen lassen, die Latrine überhastet verlassen, sie mit hochgehobenem Untergewand verlassen, beim Waschen schmatzende Geräusche machen und Wasser im Waschgefäß zurücklassen!‘ Da berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Vorfall. ‚Ist es wahr, ihr Mönche?‘ ‚Es ist wahr, Erhabener.‘ Nachdem er sie getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 374. ‘‘Tena hi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ vaccakuṭivattaṃ paññapessāmi yathā bhikkhūhi vaccakuṭiyā sammā vattitabbaṃ. Yo vaccakuṭiṃ gacchati tena bahi ṭhitena ukkāsitabbaṃ. Anto nisinnenapi ukkāsitabbaṃ. Cīvaravaṃse vā cīvararajjuyā vā cīvaraṃ nikkhipitvā sādhukaṃ ataramānena vaccakuṭī pavisitabbā. Nātisahasā pavisitabbā. Na ubbhajitvā pavisitabbā. Vaccapādukāya ṭhitena ubbhajitabbaṃ. Na nitthunantena vacco kātabbo. Na dantakaṭṭhaṃ khādantena vacco kātabbo. Na bahiddhā vaccadoṇikāya vacco kātabbo. Na bahiddhā passāvadoṇikāya passāvo kātabbo. Na passāvadoṇikāya kheḷo kātabbo. Na pharusena kaṭṭhena avalekhitabbaṃ. Na avalekhanakaṭṭhaṃ vaccakūpamhi pātetabbaṃ. Vaccapādukāya ṭhitena paṭicchādetabbaṃ. Nātisahasā nikkhamitabbaṃ. Na ubbhajitvā nikkhamitabbaṃ. Ācamanapādukāya ṭhitena ubbhajitabbaṃ. Na capucapukārakaṃ ācametabbaṃ. Na ācamanasarāvake udakaṃ sesetabbaṃ. Ācamanapādukāya ṭhitena paṭicchādetabbaṃ. 374. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich den Mönchen die Pflichten in der Latrine vorschreiben, wie sich die Mönche in der Latrine rechtmäßig zu verhalten haben. Wer zur Latrine geht, soll draußen stehend sich durch Räuspern bemerkbar machen. Auch wer im Inneren sitzt, soll sich durch Räuspern bemerkbar machen. Nachdem man sein Obergewand entweder an einer Gewandstange oder an einer Gewandschnur abgelegt hat, soll man die Latrine wohlbedacht und ohne Hast betreten. Man soll sie nicht überhastet betreten. Man soll sie nicht betreten, während man das Untergewand hochzieht. Erst wenn man auf der Latrinen-Fußbank steht, soll man das Gewand hochziehen. Man soll die Notdurft nicht unter Stöhnen verrichten. Man soll die Notdurft nicht verrichten, während man an einem Zahnholz kaut. Man soll den Kot nicht außerhalb der Kotrinne verrichten. Man soll den Urin nicht außerhalb der Urinrinne verrichten. Man soll keinen Speichel in die Urinrinne spucken. Man soll sich nicht mit rauem Holz reinigen. Man soll das benutzte Reinigungsholz nicht in die Grube werfen. Auf der Latrinen-Fußbank stehend soll man sich wieder bedecken. Man soll die Latrine nicht überhastet verlassen. Man soll sie nicht verlassen, während man das Gewand hochzieht. Auf der Wasch-Fußbank stehend soll man das Gewand hochziehen. Man soll die Waschung nicht unter schmatzenden Geräuschen vollziehen. Man soll kein Wasser in der Waschschale übrig lassen. Auf der Wasch-Fußbank stehend soll man sich wieder bedecken.“ ‘‘Sace vaccakuṭi uhatā hoti, dhovitabbā. Sace avalekhanapidharo pūro hoti, avalekhanakaṭṭhaṃ chaḍḍetabbaṃ. Sace vaccakuṭi uklāpā hoti, vaccakuṭi sammajjitabbā. Sace paribhaṇḍaṃ uklāpaṃ hoti, paribhaṇḍaṃ sammajjitabbaṃ. Sace pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, bhikkhūnaṃ vaccakuṭivattaṃ yathā bhikkhūhi vaccakuṭiyā sammā vattitabba’’nti. „Falls die Latrine mit Exkrementen beschmiert ist, muss sie gewaschen werden. Falls der Behälter für das Reinigungsholz voll ist, soll das Reinigungsholz weggeworfen werden. Falls die Latrine schmutzig ist, soll die Latrine gefegt werden. Falls der Vorraum schmutzig ist, soll der Vorraum gefegt werden. Falls der Vorhof schmutzig ist, soll der Vorhof gefegt werden. Falls das Torhaus schmutzig ist, soll das Torhaus gefegt werden. Falls sich kein Wasser im Wasserkrug für die Waschung befindet, soll Wasser in den Wasserkrug gegossen werden. Dies, ihr Mönche, sind die Pflichten in der Latrine für Mönche, wie sich die Mönche in der Latrine rechtmäßig zu verhalten haben.“ 11. Upajjhāyavattakathā 11. 11. Abhandlung über die Pflichten gegenüber dem Lehrer (Preceptor) 375. Tena kho pana samayena saddhivihārikā upajjhāyesu na sammā vattanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma saddhivihārikā upajjhāyesu na sammā vattissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, saddhivihārikā upajjhāyesu na sammā vattantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti vigarahi buddho [Pg.393] bhagavā…pe… ‘‘kathañhi nāma, bhikkhave, saddhivihārikā upajjhāyesu na sammā vattissanti! Netaṃ, bhikkhave, appasannānaṃ vā pasādāya…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 375. Zu jener Zeit verhielten sich die Schüler gegenüber ihren Lehrern nicht rechtmäßig. Jene Mönche, die genügsam waren …pe… tadeltem, schmähten und verbreiteten Vorwürfe: „Wie können sich die Schüler gegenüber ihren Lehrern nur nicht rechtmäßig verhalten!“ Daraufhin berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt …pe… „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Schüler gegenüber ihren Lehrern nicht rechtmäßig verhalten?“ – „Es ist wahr, o Erhabener.“ Der Erhabene Buddha tadelte sie …pe… „Wie können sich die Schüler, ihr Mönche, gegenüber ihren Lehrern nur nicht rechtmäßig verhalten! Dies dient, ihr Mönche, weder dazu, Nicht-Gläubige zu bekehren, noch …pe…“ Nachdem er sie getadelt hatte …pe… und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: 376. ‘‘Tena hi, bhikkhave, saddhivihārikānaṃ upajjhāyesu vattaṃ paññapessāmi yathā saddhivihārikehi upajjhāyesu sammā vattitabbaṃ. Saddhivihārikena, bhikkhave, upajjhāyamhi sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 376. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich den Schülern die Pflichten gegenüber den Lehrern vorschreiben, wie sich die Schüler gegenüber ihren Lehrern rechtmäßig zu verhalten haben. Ein Schüler, ihr Mönche, soll sich gegenüber dem Lehrer rechtmäßig verhalten. Hierbei ist dies das rechtmätige Verhalten:“ ‘‘Kālasseva uṭṭhāya upāhanā omuñcitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā dantakaṭṭhaṃ dātabbaṃ, mukhodakaṃ dātabbaṃ, āsanaṃ paññapetabbaṃ. Sace yāgu hoti, bhājanaṃ dhovitvā yāgu upanāmetabbā. Yāguṃ pītassa udakaṃ datvā bhājanaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā paṭisāmetabbaṃ. Upajjhāyamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. „Nachdem er früh am Morgen aufgestanden ist, die Sandalen abgelegt hat und das Obergewand über eine Schulter gelegt hat, soll er das Zahnholz reichen, Wasser zum Gesichtwaschen reichen und den Sitzplatz bereiten. Falls Gruel vorhanden ist, soll er die Schale waschen und den Gruel darreichen. Wenn der Lehrer den Gruel getrunken hat, soll er ihm Wasser geben, die Schale entgegennehmen, sie nach unten halten, sorgfältig und ohne sie (am Boden) zu reiben waschen und sie dann wegstellen. Wenn der Lehrer aufgestanden ist, soll der Sitzplatz weggeräumt werden. Falls jener Ort schmutzig ist, soll jener Ort gefegt werden.“ ‘‘Sace upajjhāyo gāmaṃ pavisitukāmo hoti, nivāsanaṃ dātabbaṃ, paṭinivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ, kāyabandhanaṃ dātabbaṃ, saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo dātabbā, dhovitvā patto sodako dātabbo. Sace upajjhāyo pacchāsamaṇaṃ ākaṅkhati, timaṇḍalaṃ paṭicchādentena parimaṇḍalaṃ nivāsetvā kāyabandhanaṃ bandhitvā saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupitvā gaṇṭhikaṃ paṭimuñcitvā dhovitvā pattaṃ gahetvā upajjhāyassa pacchāsamaṇena hotabbaṃ. Nātidūre gantabbaṃ, nāccāsanne gantabbaṃ, pattapariyāpannaṃ paṭiggahetabbaṃ. Na upajjhāyassa bhaṇamānassa antarantarā kathā opātetabbā. Upajjhāyo āpattisāmantā bhaṇamāno nivāretabbo. „Falls der Lehrer das Dorf betreten möchte, soll das (Dorf-)Untergewand gereicht und das (Kloster-)Untergewand entgegengenommen werden. Der Gürtel soll gereicht werden. Das Doppelgewand soll gefaltet gereicht werden. Die gewaschene Almosenschale soll mit Wasser gereicht werden. Falls der Lehrer einen Begleiter wünscht, soll der Schüler – indem er die drei Kreise bedeckt und das Untergewand ringsum ordentlich anlegt, den Gürtel bindet, das Doppelgewand faltet und anlegt, die Knöpfe schließt, die Schale wäscht und sie nimmt – der Begleiter des Lehrers sein. Er soll weder zu weit weg noch zu nah hinter ihm gehen. Er soll das, was in die Schale gehört, entgegennehmen. Er soll dem Lehrer nicht in die Rede fallen, während dieser spricht. Wenn der Lehrer über Dinge spricht, die nah an einem Vergehen liegen, soll er ihn davon abhalten.“ ‘‘Nivattantena paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ, paṭinivāsanaṃ dātabbaṃ, nivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ. Sace cīvaraṃ sinnaṃ hoti, muhuttaṃ uṇhe otāpetabbaṃ, na ca uṇhe cīvaraṃ nidahitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharantena caturaṅgulaṃ kaṇṇaṃ ussāretvā cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ – mā majjhe bhaṅgo ahosīti. Obhoge kāyabandhanaṃ kātabbaṃ. „Bei der Rückkehr soll er zuerst ankommen und den Sitzplatz bereiten; Wasser für die Füße, ein Fußschemel und ein Fußschaber sollen bereitgestellt werden. Er soll dem Lehrer entgegengehen und Almosenschale sowie Gewänder entgegennehmen. Er soll das Kloster-Untergewand reichen und das Dorf-Untergewand entgegennehmen. Falls das Gewand verschwitzt ist, soll es eine Weile in der Sonne getrocknet werden, aber man darf das Gewand nicht zu lange in der Hitze liegen lassen. Das Gewand soll zusammengelegt werden. Beim Zusammenlegen des Gewands soll man den Saum um vier Fingerbreit versetzt halten, damit in der Mitte keine Falte (ein Knick) entsteht. Der Gürtel soll in die Falten des Gewandes gelegt werden.“ ‘‘Sace [Pg.394] piṇḍapāto hoti, upajjhāyo ca bhuñjitukāmo hoti, udakaṃ datvā piṇḍapāto upanāmetabbo. Upajjhāyo pānīyena pucchitabbo. Bhuttāvissa udakaṃ datvā pattaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā vodakaṃ katvā muhuttaṃ uṇhe otāpetabbo. Na ca uṇhe patto nidahitabbo. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Upajjhāyamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ paṭisāmetabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Wenn Almosenspeise vorhanden ist und der Upajjhāya essen möchte, soll man ihm Wasser geben und die Speise darreichen. Der Upajjhāya soll nach Trinkwasser gefragt werden. Wenn er zu Ende gegessen hat, soll man ihm Wasser geben, die Almosenschale entgegennehmen, sie niedrig halten und sorgfältig waschen, ohne sie am Boden zu reiben, sie abtrocknen und einen Augenblick in der Sonne trocknen lassen. Man soll die Schale jedoch nicht zu lange in der Hitze der Sonne stehen lassen. Almosenschale und Gewand sollen weggeräumt werden. Wer die Almosenschale wegstellt, soll sie mit einer Hand halten, mit der anderen Hand unter das Bett oder unter den Stuhl tasten und die Schale dann dort abstellen. Die Schale darf nicht auf dem bloßen Boden abgestellt werden. Wer das Gewand wegfaltet, soll mit einer Hand das Gewand halten, mit der anderen Hand die Gewandstange oder das Gewandseil abwischen, das Gewand so falten, dass das Ende auf der fernen Seite und die Biegung auf der nahen Seite liegt, und es dann weghängen. Wenn der Upajjhāya aufgestanden ist, soll die Sitzgelegenheit weggeräumt werden. Das Wasser zum Fußwaschen, der Fußschemel und die Fußreibe sollen weggeräumt werden. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll er gekehrt werden. ‘‘Sace upajjhāyo nahāyitukāmo hoti, nahānaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace sītena attho hoti, sītaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace uṇhena attho hoti, uṇhaṃ paṭiyādetabbaṃ. Wenn der Upajjhāya baden möchte, soll ein Bad vorbereitet werden. Wenn er kaltes Wasser wünscht, soll kaltes vorbereitet werden. Wenn er warmes Wasser wünscht, soll warmes vorbereitet werden. ‘‘Sace upajjhāyo jantāgharaṃ pavisitukāmo hoti, cuṇṇaṃ sannetabbaṃ, mattikā temetabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya upajjhāyassa piṭṭhito piṭṭhito gantvā jantāgharapīṭhaṃ datvā cīvaraṃ paṭiggahetvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ, cuṇṇaṃ dātabbaṃ, mattikā dātabbā. Sace ussahati, jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Jantāgharaṃ pavisantena mattikāya mukhaṃ makkhetvā purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ. Na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Jantāghare upajjhāyassa parikammaṃ kātabbaṃ. Jantāgharā nikkhamantena jantāgharapīṭhaṃ ādāya purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharā nikkhamitabbaṃ. Wenn der Upajjhāya das Schwitzbad betreten möchte, soll das Waschpulver angerührt und der Lehm befeuchtet werden. Man soll den Schemel für das Schwitzbad nehmen, dem Upajjhāya dicht folgen, ihm den Schemel geben, das Gewand entgegennehmen und es an einem angemessenen Ort ablegen. Das Waschpulver und der Lehm sollen ihm gereicht werden. Wenn man dazu in der Lage ist, soll man das Schwitzbad betreten. Wer das Schwitzbad betritt, soll das Gesicht mit Lehm bestreichen und, indem er sich vorne und hinten bedeckt, das Schwitzbad betreten. Man soll sich nicht dicht neben die älteren Mönche drängen. Jüngere Mönche sollen nicht von ihrem Sitzplatz verdrängt werden. Im Schwitzbad soll dem Upajjhāya Dienst geleistet werden. Wer das Schwitzbad verlässt, soll den Schemel für das Schwitzbad nehmen, sich vorne und hinten bedecken und so das Schwitzbad verlassen. ‘‘Udakepi upajjhāyassa parikammaṃ kātabbaṃ. Nahātena paṭhamataraṃ uttaritvā attano gattaṃ vodakaṃ katvā nivāsetvā upajjhāyassa gattato udakaṃ pamajjitabbaṃ, nivāsanaṃ dātabbaṃ, saṅghāṭi dātabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ. Upajjhāyo pānīyena pucchitabbo. Sace uddisāpetukāmo hoti, uddisitabbo. Sace paripucchitukāmo hoti, paripucchitabbo. Auch im Wasser soll dem Upajjhāya Dienst geleistet werden. Wer (selbst) gebadet hat, soll zuerst aus dem Wasser steigen, den eigenen Körper abtrocknen, das Untergewand anlegen und dann dem Upajjhāya das Wasser vom Körper abwischen. Das Untergewand soll ihm gereicht werden, das Obergewand (Saṅghāṭi) soll ihm gereicht werden. Man soll den Schemel für das Schwitzbad mitnehmen, zuerst zurückkehren und den Sitzplatz herrichten. Das Wasser zum Fußwaschen, der Fußschemel und die Fußreibe sollen bereitgestellt werden. Der Upajjhāya soll nach Trinkwasser gefragt werden. Wenn er wünscht, (einen Text) vorzutragen, soll man ihn rezitieren lassen. Wenn er wünscht, befragt zu werden (über die Bedeutung), soll man ihn befragen. ‘‘Yasmiṃ [Pg.395] vihāre upajjhāyo viharati, sace so vihāro uklāpo hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ pattacīvaraṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; nisīdanapaccattharaṇaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhisibibbohanaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañco nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; pīṭhaṃ nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañcapaṭipādakā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbā; kheḷamallako nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; apassenaphalakaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhūmattharaṇaṃ yathāpaññattaṃ sallakkhetvā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ. Sace vihāre santānakaṃ hoti, ullokā paṭhamaṃ ohāretabbaṃ, ālokasandhikaṇṇabhāgā pamajjitabbā. Sace gerukaparikammakatā bhitti kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace kāḷavaṇṇakatā bhūmi kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace akatā hoti bhūmi, udakena paripphositvā pariphositvā sammajjitabbā – mā vihāro rajena uhaññīti. Saṅkāraṃ vicinitvā ekamantaṃ chaḍḍetabbaṃ. In welcher Wohnstatt (Vihāra) auch immer der Upajjhāya weilt – wenn diese Wohnstatt schmutzig ist und man dazu in der Lage ist, soll sie gereinigt werden. Wer die Wohnstatt reinigt, soll zuerst Almosenschale und Gewand hinaustragen und an einem angemessenen Ort ablegen. Die Sitzmatte und das Bettlaken sollen hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Das Polster und das Kopfkissen sollen hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Das Bett soll niedrig gehalten und sorgfältig, ohne es am Boden zu reiben und ohne an den Türpfosten anzustoßen, hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgestellt werden. Der Stuhl soll niedrig gehalten und sorgfältig, ohne ihn am Boden zu reiben und ohne an den Türpfosten anzustoßen, hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgestellt werden. Die Bettpfosten-Untersetzer sollen hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Der Speinapf soll hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgestellt werden. Das Anlehnbrett (Rückenlehne) soll hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Die Bodenbespannen soll so, wie sie ausgelegt war, markiert, hinausgetragen und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Wenn sich in der Wohnstatt Spinnweben befinden, sollen sie zuerst von der Decke herab entfernt werden. Die Fensterrahmen und die Eckbereiche sollen abgewischt werden. Wenn die mit roter Erde behandelte Wand schimmelig ist, soll ein grobes Tuch befeuchtet, ausgewrungen und die Wand damit abgewischt werden. Wenn der mit schwarzer Farbe behandelte Boden schimmelig ist, soll ein grobes Tuch befeuchtet, ausgewrungen und der Boden damit abgewischt werden. Wenn der Boden unbehandelt ist, soll er mit Wasser besprengt und gekehrt werden, damit die Wohnstatt nicht durch Staub beeinträchtigt wird. Der Kehricht soll gesammelt und an einem angemessenen Ort weggeworfen werden. ‘‘Bhūmattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Mañcapaṭipādakā otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbā. Mañco otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbo. Pīṭhaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Bhisibibbohanaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Nisīdanapaccattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Kheḷamallako otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbo. Apassenaphalakaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbaṃ. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto [Pg.396] nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Die Bodenmatten sollen in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und so ausgelegt werden, wie sie zuvor ausgelegt waren. Die Untersetzer für die Bettpfosten sollen in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an ihren ursprünglichen Platz gestellt werden. Das Bettgestell soll in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und – indem man es tief hält und sorgfältig darauf achtet, den Boden nicht zu zerkratzen und nicht gegen den Türrahmen oder die Pfosten zu stoßen – zurückgebracht und wie zuvor aufgestellt werden. Der Stuhl soll in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und – indem man ihn tief hält und sorgfältig darauf achtet, den Boden nicht zu zerkratzen und nicht gegen den Türrahmen oder die Pfosten zu stoßen – zurückgebracht und wie zuvor aufgestellt werden. Polster und Kissen sollen in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Die Sitzmatten und Betttücher sollen in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Der Spucknapf soll in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an seinem ursprünglichen Platz aufgestellt werden. Das Lehnbrett soll in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an seinem ursprünglichen Platz aufgestellt werden. Almosenschale und Gewand sollen weggelegt werden. Wenn man die Almosenschale weglegt, soll man mit einer Hand die Schale halten und mit der anderen Hand unter das Bett oder den Stuhl greifen (um die Stelle zu prüfen), und dann die Schale hinstellen. Die Schale darf nicht auf dem bloßen, unbedeckten Boden abgestellt werden. Wenn man das Gewand weglegt, soll man mit einer Hand das Gewand halten und mit der anderen Hand die Gewandstange oder das Gewandseil abwischen; dann soll man den Saum zur fernen Seite und die Falte zur nahen Seite legen und das Gewand so aufhängen. ‘‘Sace puratthimā sarajā vātā vāyanti, puratthimā vātapānā thaketabbā. Sace pacchimā sarajā vātā vāyanti, pacchimā vātapānā thaketabbā. Sace uttarā sarajā vātā vāyanti, uttarā vātapānā thaketabbā. Sace dakkhiṇā sarajā vātā vāyanti, dakkhiṇā vātapānā thaketabbā. Sace sītakālo hoti, divā vātapānā vivaritabbā, rattiṃ thaketabbā. Sace uṇhakālo hoti, divā vātapānā thaketabbā, rattiṃ vivaritabbā. Wenn staubige Winde aus dem Osten wehen, sollen die östlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Westen wehen, sollen die westlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Norden wehen, sollen die nördlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Süden wehen, sollen die südlichen Fenster geschlossen werden. Wenn es die kalte Jahreszeit ist, sollen die Fenster tagsüber geöffnet und nachts geschlossen werden. Wenn es die heiße Jahreszeit ist, sollen die Fenster tagsüber geschlossen und nachts geöffnet werden. ‘‘Sace pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace upaṭṭhānasālā uklāpā hoti, upaṭṭhānasālā sammajjitabbā. Sace aggisālā uklāpā hoti, aggisālā sammajjitabbā. Sace vaccakuṭi uklāpā hoti, vaccakuṭi sammajjitabbā. Sace pānīyaṃ na hoti, pānīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace paribhojanīyaṃ na hoti, paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Wenn der Vorhof schmutzig ist, soll der Vorhof gekehrt werden. Wenn das Torhaus schmutzig ist, soll das Torhaus gekehrt werden. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll die Versammlungshalle gekehrt werden. Wenn das Feuerhaus schmutzig ist, soll das Feuerhaus gekehrt werden. Wenn das WC-Häuschen schmutzig ist, soll das WC-Häuschen gekehrt werden. Wenn kein Trinkwasser vorhanden ist, soll Trinkwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Brauchwasser vorhanden ist, soll Brauchwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Wasser im Krug für die Waschungen ist, soll Wasser in den Krug für die Waschungen eingegossen werden. ‘‘Sace upajjhāyassa anabhirati uppannā hoti, saddhivihārikena vūpakāsetabbo, vūpakāsāpetabbo, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace upajjhāyassa kukkuccaṃ uppannaṃ hoti, saddhivihārikena vinodetabbaṃ, vinodāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace upajjhāyassa diṭṭhigataṃ uppannaṃ hoti, saddhivihārikena vivecetabbaṃ, vivecāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace upajjhāyo garudhammaṃ ajjhāpanno hoti parivāsāraho, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho upajjhāyassa parivāsaṃ dadeyyāti. Sace upajjhāyo mūlāyapaṭikassanāraho hoti, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho upajjhāyaṃ mūlāya paṭikasseyyāti. Sace upajjhāyo mānattāraho hoti, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho upajjhāyassa mānattaṃ dadeyyāti. Sace upajjhāyo abbhānāraho hoti, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho [Pg.397] saṅgho upajjhāyaṃ abbheyyāti. Sace saṅgho upajjhāyassa kammaṃ kattukāmo hoti, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho upajjhāyassa kammaṃ na kareyya, lahukāya vā pariṇāmeyyāti. Kataṃ vā panassa hoti saṅghena kammaṃ, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, saddhivihārikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho upajjhāyo sammā vatteyya, lomaṃ pāteyya, netthāraṃ vatteyya, saṅgho taṃ kammaṃ paṭippassambheyyāti. Wenn beim Lehrer Unzufriedenheit (mit dem heiligen Leben) entsteht, soll der Schüler diese zu zerstreuen versuchen oder jemanden veranlassen, sie zu zerstreuen, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn beim Lehrer Gewissensbisse entstehen, soll der Schüler diese vertreiben oder veranlassen, sie zu vertreiben, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn beim Lehrer eine falsche Ansicht entsteht, soll der Schüler diese ausräumen oder veranlassen, sie auszuräumen, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn der Lehrer eine schwere Verfehlung (Saṅghādisesa) begangen hat, die eine Bewährungsfrist erfordert, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann der Orden dem Lehrer die Bewährungsfrist (Parivāsa) gewähren?‘. Wenn der Lehrer eine Zurückstufung an den Anfang (Mūlāyapaṭikassana) verdient, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann der Orden den Lehrer an den Anfang zurückstufen?‘. Wenn der Lehrer eine Bußübung (Mānatta) verdient, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann der Orden dem Lehrer die Bußübung gewähren?‘. Wenn der Lehrer die Rehabilitation (Abbhāna) verdient, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann der Orden den Lehrer rehabilitieren?‘. Wenn der Orden beabsichtigt, gegen den Lehrer ein Verfahren durchzuführen – sei es ein Tadel- (Tajjanīya), ein Abhängigkeits- (Niyassa), ein Vertreibungs- (Pabbājanīya), ein Versöhnungs- (Paṭisāraṇīya) oder ein Suspendierungsverfahren (Ukkhepanīya) –, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann erreicht werden, dass der Orden gegen den Lehrer kein Verfahren durchführt oder es zu einer leichteren Strafe abmildert?‘. Wenn der Orden jedoch bereits ein Verfahren gegen ihn durchgeführt hat – sei es ein Tadel-, Abhängigkeits-, Vertreibungs-, Versöhnungs- oder Suspendierungsverfahren –, soll der Schüler sich bemühen: ‚Wie kann erreicht werden, dass der Lehrer sich ordnungsgemäß verhält, seinen Stolz ablegt und die Sühnehandlung vollzieht, damit der Orden dieses Verfahren wieder aufhebt?‘ ‘‘Sace upajjhāyassa cīvaraṃ dhovitabbaṃ hoti, saddhivihārikena dhovitabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho upajjhāyassa cīvaraṃ dhoviyethāti. Sace upajjhāyassa cīvaraṃ kātabbaṃ hoti, saddhivihārikena kātabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho upajjhāyassa cīvaraṃ kariyethāti. Sace upajjhāyassa rajanā pacitabbā hoti, saddhivihārikena pacitabbā, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho upajjhāyassa rajanaṃ paciyethāti. Sace upajjhāyassa cīvaraṃ rajitabbaṃ hoti, saddhivihārikena rajitabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho upajjhāyassa cīvaraṃ rajiyethāti. Cīvaraṃ rajantena sādhukaṃ samparivattakaṃ samparivattakaṃ rajitabbaṃ, na ca acchinne theve pakkamitabbaṃ. „Wenn die Robe des Präzeptors gewaschen werden muss, muss sie vom Schüler gewaschen werden, oder er muss sich darum bemühen, indem er denkt: ‚Wie kann die Robe des Präzeptors wohl gewaschen werden?‘ Wenn die Robe des Präzeptors genäht werden muss, muss sie vom Schüler genäht werden, oder er muss sich darum bemühen, indem er denkt: ‚Wie kann die Robe des Präzeptors wohl genäht werden?‘ Wenn der Farbstoff des Präzeptors gekocht werden muss, muss er vom Schüler gekocht werden, oder er muss sich darum bemühen, indem er denkt: ‚Wie kann der Farbstoff des Präzeptors wohl gekocht werden?‘ Wenn die Robe des Präzeptors gefärbt werden muss, muss sie vom Schüler gefärbt werden, oder er muss sich darum bemühen, indem er denkt: ‚Wie kann die Robe des Präzeptors wohl gefärbt werden?‘ Wer eine Robe färbt, muss sie gründlich und immer wieder wenden; man darf nicht weggehen, solange die Tropfen noch nicht versiegt sind.“ ‘‘Na upajjhāyaṃ anāpucchā ekaccassa patto dātabbo, na ekaccassa patto paṭiggahetabbo; na ekaccassa cīvaraṃ dātabbaṃ, na ekaccassa cīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ; na ekaccassa parikkhāro dātabbo, na ekaccassa parikkhāro paṭiggahetabbo; na ekaccassa kesā chedetabbā, na ekaccena kesā chedāpetabbā; na ekaccassa parikammaṃ kātabbaṃ, na ekaccena parikammaṃ kārāpetabbaṃ; na ekaccassa veyyāvacco kātabbo, na ekaccena veyyāvacco kārāpetabbo; na ekaccassa pacchāsamaṇena hotabbaṃ, na ekacco pacchāsamaṇo ādātabbo; na ekaccassa piṇḍapāto nīharitabbo, na ekaccena piṇḍapāto nīharāpetabbo; na upajjhāyaṃ anāpucchā gāmo pavisitabbo; na susānaṃ gantabbaṃ; na disā pakkamitabbā. Sace upajjhāyo gilāno hoti, yāvajīvaṃ upaṭṭhātabbo[Pg.398], vuṭṭhānamassa āgametabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, saddhivihārikānaṃ upajjhāyesu vattaṃ yathā saddhivihārikehi upajjhāyesu sammā vattitabba’’nti. „Ohne den Präzeptor zu fragen, darf niemandem eine Almosenschale gegeben werden, noch darf die Almosenschale von jemand anderem angenommen werden; weder darf jemandem eine Robe gegeben, noch von jemand anderem eine Robe angenommen werden; weder darf jemandem ein Bedarfsgegenstand gegeben, noch von jemand anderem ein Bedarfsgegenstand angenommen werden; weder dürfen jemandem die Haare geschnitten werden, noch darf man sich von jemand anderem die Haare schneiden lassen; weder darf für jemanden eine Dienstleistung verrichtet werden, noch darf man sich von jemand anderem eine Dienstleistung verrichten lassen; weder darf für jemanden eine Besorgung gemacht werden, noch darf man sich von jemand anderem eine Besorgung machen lassen; weder darf man jemandes Begleitmönch sein, noch darf man jemanden als Begleitmönch mitnehmen; weder darf für jemanden Almosenspeise herbeigebracht werden, noch darf man sich von jemand anderem Almosenspeise herbeibringen lassen. Ohne den Präzeptor zu fragen, darf weder ein Dorf betreten werden, noch darf man zu einem Leichenacker gehen, noch darf man in eine andere Gegend wegziehen. Wenn der Präzeptor krank ist, muss er zeitlebens gepflegt werden; seine Genesung muss abgewartet werden. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Schüler gegenüber den Präzeptoren, so wie sich Schüler gegenüber ihren Präzeptoren ordnungsgemäß verhalten sollen.“ 12. Saddhivihārikavattakathā 12. Erläuterung der Pflichten gegenüber dem Schüler 377. Tena kho pana samayena upajjhāyā saddhivihārikesu na sammā vattanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma upajjhāyā saddhivihārikesu na sammā vattissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, upajjhāyā saddhivihārikesu na sammā vattantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 377. Zu jener Zeit verhielten sich die Präzeptoren gegenüber den Schülern nicht ordnungsgemäß. Jene Mönche, die bescheiden sind ... jene beschwerten sich, tadelten und sprachen missbilligend: ‚Wie können sich denn die Präzeptoren gegenüber den Schülern nicht ordnungsgemäß verhalten!‘ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt ... ‚Stimmt es wirklich, ihr Mönche, dass sich die Präzeptoren gegenüber den Schülern nicht ordnungsgemäß verhalten?‘ ‚Es stimmt, Erhabener.‘ ... Nachdem er sie getadelt hatte ... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche:“ 378. ‘‘Tena hi, bhikkhave, upajjhāyānaṃ saddhivihārikesu vattaṃ paññapessāmi yathā upajjhāyehi saddhivihārikesu sammā vattitabbaṃ. Upajjhāyena, bhikkhave, saddhivihārikamhi sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 378. „‚Deshalb, ihr Mönche, werde ich den Präzeptoren die Pflicht gegenüber den Schülern vorschreiben, wie sich die Präzeptoren gegenüber den Schülern ordnungsgemäß zu verhalten haben. Ein Präzeptor, ihr Mönche, muss sich gegenüber dem Schüler ordnungsgemäß verhalten. Darin besteht das ordnungsgemäße Verhalten:‘“ ‘‘Upajjhāyena, bhikkhave, saddhivihāriko saṅgahetabbo anuggahetabbo uddesena paripucchāya ovādena anusāsaniyā. Sace upajjhāyassa patto hoti, saddhivihārikassa patto na hoti, upajjhāyena saddhivihārikassa patto dātabbo, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa patto uppajjiyethāti. Sace upajjhāyassa cīvaraṃ hoti, saddhivihārikassa cīvaraṃ na hoti, upajjhāyena saddhivihārikassa cīvaraṃ dātabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa cīvaraṃ uppajjiyethāti. Sace upajjhāyassa parikkhāro hoti, saddhivihārikassa parikkhāro na hoti, upajjhāyena saddhivihārikassa parikkhāro dātabbo, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa parikkhāro uppajjiyethāti. „‚Ein Präzeptor, ihr Mönche, muss sich des Schülers annehmen und ihn fördern durch Unterweisung, Befragung, Ermahnung und Anleitung. Wenn der Präzeptor eine Almosenschale hat, der Schüler aber keine, dann muss der Präzeptor dem Schüler eine Almosenschale geben oder sich darum bemühen: „Wie könnte dem Schüler wohl eine Almosenschale verschafft werden?“ Wenn der Präzeptor eine Robe hat, der Schüler aber keine, soll der Präzeptor dem Schüler eine Robe geben oder sich darum bemühen: „Wie könnte dem Schüler wohl eine Robe verschafft werden?“ Wenn der Präzeptor einen Bedarfsgegenstand hat, der Schüler aber keinen, soll der Präzeptor dem Schüler einen Bedarfsgegenstand geben oder sich darum bemühen: „Wie könnte dem Schüler wohl ein Bedarfsgegenstand verschafft werden?“‘“ ‘‘Sace saddhivihāriko gilāno hoti, kālasseva uṭṭhāya dantakaṭṭhaṃ dātabbaṃ, mukhodakaṃ dātabbaṃ, āsanaṃ paññapetabbaṃ. Sace yāgu hoti, bhājanaṃ dhovitvā yāgu upanāmetabbā. Yāguṃ pītassa udakaṃ [Pg.399] datvā bhājanaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā paṭisāmetabbaṃ. Saddhivihārikamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. „‚Wenn der Schüler krank ist, muss man früh aufstehen und ihm das Zahnhölzchen geben, Gesichtswasser geben und einen Sitzplatz vorbereiten. Wenn Reisbrei vorhanden ist, muss man das Gefäß waschen und den Reisbrei reichen. Wenn er den Reisbrei getrunken hat, muss man ihm Wasser geben, das Gefäß entgegennehmen, es vorsichtig halten, gründlich waschen, ohne es irgendwo anzustoßen, und dann wegstellen. Wenn der Schüler aufgestanden ist, muss der Sitzplatz weggeräumt werden. Wenn jener Ort schmutzig ist, muss er gefegt werden.‘“ ‘‘Sace saddhivihāriko gāmaṃ pavisitukāmo hoti, nivāsanaṃ dātabbaṃ, paṭinivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ, kāyabandhanaṃ dātabbaṃ, saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo dātabbā, dhovitvā patto sodako dātabbo. „‚Wenn der Schüler das Dorf betreten möchte, muss man ihm das Untergewand geben, das zum Wechseln vorgesehene Untergewand entgegennehmen, den Gürtel geben, die Doppeltoga ordentlich gefaltet geben, und die Almosenschale gewaschen und mit Wasser versehen übergeben.‘“ ‘‘Ettāvatā nivattissatīti āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ, paṭinivāsanaṃ dātabbaṃ, nivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ. Sace cīvaraṃ sinnaṃ hoti, muhuttaṃ uṇhe otāpetabbaṃ, na ca uṇhe cīvaraṃ nidahitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharantena caturaṅgulaṃ kaṇṇaṃ ussāretvā cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ – mā majjhe bhaṅgo ahosīti. Obhoge kāyabandhanaṃ kātabbaṃ. „‚In der Erwartung, dass er nach dieser Zeit zurückkehrt, muss der Sitzplatz vorbereitet und Fußwasser, ein Fußschemel und eine Fußschale bereitgestellt werden. Man muss ihm entgegengehen, Schale und Robe entgegennehmen, das zum Wechseln vorgesehene Untergewand geben und das im Dorf getragene Untergewand entgegennehmen. Wenn die Robe verschwitzt ist, muss man sie eine Weile in der Sonne trocknen lassen, aber man darf die Robe nicht zu lange in der Hitze liegen lassen. Die Robe muss zusammengelegt werden. Beim Zusammenlegen der Robe muss man die Ecken um vier Finger breit versetzen und sie dann zusammenlegen, damit in der Mitte kein Knick entsteht. Der Gürtel soll in die Falte des Gewandes gelegt werden.‘“ ‘‘Sace piṇḍapāto hoti, saddhivihāriko ca bhuñjitukāmo hoti, udakaṃ datvā piṇḍapāto upanāmetabbo. Saddhivihāriko pānīyena pucchitabbo. Bhuttāvissa udakaṃ datvā pattaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā vodakaṃ katvā muhuttaṃ uṇhe otāpetabbo, na ca uṇhe patto nidahitabbo. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Saddhivihārikamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ paṭisāmetabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Wenn Almosenspeise vorhanden ist und der Mitbewohner essen möchte, soll man ihm Wasser geben und die Almosenspeise darreichen. Der Mitbewohner soll nach Trinkwasser gefragt werden. Wenn er fertig gegessen hat, soll man ihm Wasser geben, die Almosenschale entgegennehmen, sie tief halten und sorgfältig waschen, ohne sie am Boden zu reiben. Dann soll man sie abtrocknen und einen Augenblick in der Sonne trocknen lassen; die Schale darf jedoch nicht zu lange in der Hitze gelassen werden. Almosenschale und Gewänder sollen weggelegt werden. Wer die Schale weglegt, soll sie mit einer Hand halten und mit der anderen Hand den Platz unter dem Bett oder dem Stuhl abtasten, bevor er sie hinstellt. Die Schale darf nicht auf dem unbedeckten Boden abgestellt werden. Wer das Gewand weglegt, soll es mit einer Hand halten und mit der anderen den Kleiderständer oder das Kleiderseil abwischen; dann soll man den Saum nach außen und die Falte nach innen legen und das Gewand aufhängen. Wenn der Mitbewohner aufsteht, soll man den Sitzplatz aufräumen. Das Wasser zum Fußwaschen, das Fußbrettchen und die Scherbe zum Abreiben der Füße sollen weggeräumt werden. Wenn jener Ort schmutzig ist, soll er gekehrt werden. ‘‘Sace saddhivihāriko nahāyitukāmo hoti, nahānaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace sītena attho hoti, sītaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace uṇhena attho hoti, uṇhaṃ paṭiyādetabbaṃ. Wenn der Mitbewohner baden möchte, soll man das Bad vorbereiten. Wenn er kaltes Wasser wünscht, soll kaltes Wasser bereitgestellt werden. Wenn er warmes Wasser wünscht, soll warmes Wasser bereitgestellt werden. ‘‘Sace [Pg.400] saddhivihāriko jantāgharaṃ pavisitukāmo hoti, cuṇṇaṃ sannetabbaṃ, mattikā temetabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya gantvā jantāgharapīṭhaṃ datvā cīvaraṃ paṭiggahetvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ, cuṇṇaṃ dātabbaṃ, mattikā dātabbā. Sace ussahati jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Jantāgharaṃ pavisantena mattikāya mukhaṃ makkhetvā purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ, na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Jantāghare saddhivihārikassa parikammaṃ kātabbaṃ. Jantāgharā nikkhamantena jantāgharapīṭhaṃ ādāya purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharā nikkhamitabbaṃ. Wenn der Mitbewohner das Schwitzbad betreten möchte, soll das Waschpulver angerührt und der Ton befeuchtet werden. Man soll den Stuhl für das Schwitzbad nehmen, ihn dort bereitstellen, das Gewand entgegennehmen und an einer geeigneten Stelle ablegen. Das Waschpulver und der Ton sollen gereicht werden. Wenn man dazu in der Lage ist, soll man selbst das Schwitzbad betreten. Wer das Schwitzbad betritt, soll sein Gesicht mit Ton bestreichen und sich vorne und hinten bedeckt halten. Man soll sich nicht dicht neben ältere Mönche setzen, und jüngere Mönche sollen nicht von ihren Plätzen verdrängt werden. Im Schwitzbad soll man dem Mitbewohner behilflich sein. Wer das Schwitzbad verlässt, soll den Stuhl nehmen, sich vorne und hinten bedeckt halten und so hinausgehen. ‘‘Udakepi saddhivihārikassa parikammaṃ kātabbaṃ. Nahātena paṭhamataraṃ uttaritvā attano gattaṃ vodakaṃ katvā nivāsetvā saddhivihārikassa gattato udakaṃ pamajjitabbaṃ, nivāsanaṃ dātabbaṃ, saṅghāṭi dātabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ. Saddhivihāriko pānīyena pucchitabbo. Auch am Wasser soll man dem Mitbewohner behilflich sein. Wenn man selbst fertig gebadet hat, soll man zuerst heraussteigen, seinen Körper abtrocknen, das Untergewand anlegen und dann dem Mitbewohner das Wasser vom Körper abwischen. Das Untergewand und das Obergewand sollen ihm gereicht werden. Man soll den Stuhl aus dem Schwitzbad nehmen, zuerst zurückkehren und den Sitzplatz vorbereiten. Das Fußwaschwasser, das Fußbrettchen und die Scherbe zum Abreiben der Füße sollen bereitgestellt werden. Der Mitbewohner soll nach Trinkwasser gefragt werden. ‘‘Yasmiṃ vihāre saddhivihāriko viharati, sace so vihāro uklāpo hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ pattacīvaraṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ…pe… sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Wenn das Kloster, in dem der Mitbewohner lebt, schmutzig ist, soll es, sofern man dazu in der Lage ist, gereinigt werden. Wer das Kloster reinigt, soll zuerst Almosenschale und Gewänder hinausbringen und an einer geeigneten Stelle ablegen… usw… Wenn kein Wasser im Krug für die Waschungen ist, soll Wasser hineingegossen werden. ‘‘Sace saddhivihārikassa anabhirati uppannā hoti, upajjhāyena vūpakāsetabbo, vūpakāsāpetabbo, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace saddhivihārikassa kukkuccaṃ uppannaṃ hoti, upajjhāyena vinodetabbaṃ, vinodāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace saddhivihārikassa diṭṭhigataṃ uppannaṃ hoti, upajjhāyena vivecetabbaṃ, vivecāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace saddhivihāriko garudhammaṃ ajjhāpanno hoti parivāsāraho, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho saddhivihārikassa parivāsaṃ dadeyyāti. Sace saddhivihāriko mūlāyapaṭikassanāraho hoti, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho saddhivihārikaṃ mūlāya paṭikasseyyāti. Sace saddhivihāriko mānattāraho hoti, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho [Pg.401] saddhivihārikassa mānattaṃ dadeyyāti. Sace saddhivihāriko abbhānāraho hoti, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho saddhivihārikaṃ abbheyyāti. Sace saṅgho saddhivihārikassa kammaṃ kattukāmo hoti, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho saddhivihārikassa kammaṃ na kareyya, lahukāya vā pariṇāmeyyāti. Kataṃ vā panassa hoti saṅghena kammaṃ, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā, ukkhepanīyaṃ vā, upajjhāyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihāriko sammā vatteyya lomaṃ pāteyya, netthāraṃ vatteyya, saṅgho taṃ kammaṃ paṭippassambheyyāti. Wenn beim Mitbewohner Unzufriedenheit entsteht, soll der Lehrer sie zerstreuen oder durch andere zerstreuen lassen, oder es soll ihm eine Lehrrede gehalten werden. Wenn beim Mitbewohner Zweifel entstehen, soll der Lehrer sie beseitigen oder beseitigen lassen, oder es soll ihm eine Lehrrede gehalten werden. Wenn beim Mitbewohner eine falsche Ansicht entsteht, soll der Lehrer ihn davon abbringen oder abbringen lassen, oder es soll ihm eine Lehrrede gehalten werden. Wenn der Mitbewohner ein schweres Vergehen begangen hat und eine Bewährungszeit verdient, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Orden dem Mitbewohner die Bewährungszeit gewähren?“ Wenn der Mitbewohner einer Zurückversetzung an den Anfang würdig ist, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Orden den Mitbewohner an den Anfang zurückversetzen?“ Wenn der Mitbewohner einer Bußdisziplin würdig ist, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Orden dem Mitbewohner die Bußdisziplin gewähren?“ Wenn der Mitbewohner einer Rehabilitation würdig ist, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Orden den Mitbewohner rehabilitieren?“ Wenn der Orden gegen den Mitbewohner ein förmliches Verfahren durchführen will – sei es eine Rüge, eine Unterordnung, eine Ausweisung, eine Versöhnung oder eine Suspendierung –, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Orden von einem Verfahren gegen den Mitbewohner absehen oder es zu einem leichteren abmildern?“ Wenn aber ein Verfahren wie die Rüge, die Unterordnung, die Ausweisung, die Versöhnung oder die Suspendierung bereits durch den Orden durchgeführt wurde, soll der Lehrer sich bemühen: „Wie könnte der Mitbewohner sich ordnungsgemäß verhalten, seinen Stolz ablegen und die Sühnehandlung vollziehen, damit der Orden dieses Verfahren wieder aufhebt?“ ‘‘Sace saddhivihārikassa cīvaraṃ dhovitabbaṃ hoti, upajjhāyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ dhoveyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa cīvaraṃ dhoviyethāti. Sace saddhivihārikassa cīvaraṃ kātabbaṃ hoti, upajjhāyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ kareyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa cīvaraṃ kariyethāti. Sace saddhivihārikassa rajanaṃ pacitabbaṃ hoti, upajjhāyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ paceyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa rajanaṃ paciyethāti. Sace saddhivihārikassa cīvaraṃ rajitabbaṃ hoti, upajjhāyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ rajeyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho saddhivihārikassa cīvaraṃ rajiyethāti. Cīvaraṃ rajantena sādhukaṃ samparivattakaṃ samparivattakaṃ rajitabbaṃ, na ca acchinne theve pakkamitabbaṃ. Sace saddhivihāriko gilāno hoti, yāvajīvaṃ upaṭṭhātabbo, vuṭṭhānamassa āgametabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, upajjhāyānaṃ saddhivihārikesu vattaṃ yathā upajjhāyehi saddhivihārikesu sammā vattitabba’’nti. „Wenn das Gewand des Mitbewohners gewaschen werden muss, soll der Upajjhāya ihn anweisen: ‚So sollst du es waschen‘, oder er soll sich darum bemühen: ‚Wie kann das Gewand des Mitbewohners gewaschen werden?‘ Wenn das Gewand des Mitbewohners genäht werden muss, soll der Upajjhāya ihn anweisen: ‚So sollst du es nähen‘, oder er soll sich darum bemühen: ‚Wie kann das Gewand des Mitbewohners genäht werden?‘ Wenn die Färbebrühe des Mitbewohners gekocht werden muss, soll der Upajjhāya ihn anweisen: ‚So sollst du sie kochen‘, oder er soll sich darum bemühen: ‚Wie kann die Färbebrühe des Mitbewohners gekocht werden?‘ Wenn das Gewand des Mitbewohners gefärbt werden muss, soll der Upajjhāya ihn anweisen: ‚So sollst du es färben‘, oder er soll sich darum bemühen: ‚Wie kann das Gewand des Mitbewohners gefärbt werden?‘ Beim Färben des Gewandes muss es gut und immer wieder gewendet werden; man darf nicht weggehen, solange die Tropfen der Färbebrühe noch nicht aufgehört haben zu fallen. Wenn der Mitbewohner krank ist, muss er lebenslang gepflegt werden; man muss seine Genesung abwarten. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Upajjhāyas gegenüber den Mitbewohnern, so wie die Upajjhāyas sich gegenüber den Mitbewohnern rechtmäßig verhalten sollen.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation (Bhāṇavāra) ist abgeschlossen. 13. Ācariyavattakathā 13. Abhandlung über die Pflichten gegenüber dem Lehrer (Ācariyavatta) 379. Tena kho pana samayena antevāsikā ācariyesu na sammā vattanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma antevāsikā ācariyesu na sammā vattissantī’’ti! Atha [Pg.402] kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, antevāsikā ācariyesu na sammā vattantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 379. 379. Zu jener Zeit verhielten sich die Schüler (Antevāsikā) gegenüber ihren Lehrern (Ācariya) nicht rechtmäßig. Jene Mönche, die bescheiden waren ...pe... beschwerten sich, tadelten und verbreiteten Kritik: „Wie können die Schüler sich gegenüber ihren Lehrern nur so ungebührlich verhalten!“ Daraufhin berichteten jene Mönche diesen Sachverhalt dem Erhabenen ...pe... „Stimmt es wirklich, ihr Mönche, dass die Schüler sich gegenüber den Lehrern nicht rechtmäßig verhalten?“ „Es stimmt, o Erhabener“ ...pe... Nachdem er sie getadelt hatte ...pe... hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 380. ‘‘Tena hi, bhikkhave, antevāsikānaṃ ācariyesu vattaṃ paññapessāmi yathā antevāsikehi ācariyesu sammā vattitabbaṃ. Antevāsikena, bhikkhave, ācariyamhi sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 380. 380. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich den Schülern die Pflichten gegenüber den Lehrern vorschreiben, so wie die Schüler sich gegenüber den Lehrern rechtmäßig verhalten sollen. Ein Schüler, ihr Mönche, soll sich gegenüber seinem Lehrer rechtmäßig verhalten. Dies ist dabei das rechtmäßige Verhalten: ‘‘Kālasseva uṭṭhāya upāhanā omuñcitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā dantakaṭṭhaṃ dātabbaṃ, mukhodakaṃ dātabbaṃ, āsanaṃ paññapetabbaṃ. Sace yāgu hoti, bhājanaṃ dhovitvā yāgu upanāmetabbā. Yāguṃ pītassa udakaṃ datvā bhājanaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā paṭisāmetabbaṃ. Ācariyamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Man soll früh aufstehen, die Schuhe ausziehen, das Obergewand über eine Schulter legen und dem Lehrer das Zahnholz sowie das Wasser zur Gesichtswaschung reichen; die Sitzgelegenheit soll hergerichtet werden. Wenn es Reisschleim (Yāgu) gibt, soll man die Schale waschen und den Reisschleim darreichen. Wenn der Lehrer getrunken hat, soll man ihm Wasser geben, die Schale entgegennehmen, sie niedrig halten, sorgfältig und ohne sie (am Boden) zu reiben waschen und sie dann wegstellen. Wenn der Lehrer aufgestanden ist, soll die Sitzgelegenheit weggeräumt werden. Wenn jener Ort schmutzig ist, soll er gefegt werden. ‘‘Sace ācariyo gāmaṃ pavisitukāmo hoti, nivāsanaṃ dātabbaṃ, paṭinivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ, kāyabandhanaṃ dātabbaṃ, saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo dātabbā, dhovitvā patto sodako dātabbo. Sace ācariyo pacchāsamaṇaṃ ākaṅkhati, timaṇḍalaṃ paṭicchādentena parimaṇḍalaṃ nivāsetvā kāyabandhanaṃ bandhitvā saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo pārupitvā gaṇṭhikaṃ paṭimuñcitvā dhovitvā pattaṃ gahetvā ācariyassa pacchāsamaṇena hotabbaṃ. Nātidūre gantabbaṃ, nāccāsanne gantabbaṃ, pattapariyāpannaṃ paṭiggahetabbaṃ. Na ācariyassa bhaṇamānassa antarantarā kathā opātetabbā. Ācariyo āpattisāmantā bhaṇamāno nivāretabbo. Wenn der Lehrer das Dorf betreten möchte, soll man ihm das Untergewand reichen und das Untergewand für das Kloster entgegennehmen; der Gürtel soll gereicht werden, und die doppellagigen Obergewänder (Saṅghāṭi) sollen übereinandergelegt gereicht werden. Die gewaschene Almosenschale soll zusammen mit Wasser gereicht werden. Wenn der Lehrer einen Begleitmönch (Pacchāsamaṇa) wünscht, soll der Schüler die drei Körperkreise bedeckend das Untergewand ringsum ordentlich anlegen, den Gürtel binden, die Obergewänder übereinanderlegen und umlegen, die Knöpfe schließen, die Almosenschale waschen und mitnehmen und so dem Lehrer als Begleitmönch folgen. Man soll weder zu weit entfernt noch zu nah hinter ihm gehen. Man soll entgegennehmen, was in die Schale gelegt wurde. Man darf dem Lehrer nicht ins Wort fallen, während er spricht. Wenn der Lehrer über Dinge spricht, die eine Verfehlung (Āpatti) berühren, soll man ihn davon zurückhalten. ‘‘Nivattantena paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ, paṭinivāsanaṃ dātabbaṃ, nivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ. Sace cīvaraṃ sinnaṃ hoti, muhuttaṃ uṇhe otāpetabbaṃ, na ca uṇhe cīvaraṃ nidahitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharantena caturaṅgulaṃ kaṇṇaṃ ussāretvā cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ – mā majjhe bhaṅgo ahosīti. Obhoge kāyabandhanaṃ kātabbaṃ. Bei der Rückkehr soll man zuerst ankommen, die Sitzgelegenheit herrichten und das Wasser zum Füßewaschen, den Fußschemel sowie die Fußabreibung bereitstellen. Man soll ihm entgegengehen, Schale und Gewand entgegennehmen, das Kloster-Untergewand reichen und das Dorf-Untergewand entgegennehmen. Wenn das Gewand verschwitzt ist, soll man es eine Weile in der Sonne trocknen, aber man darf das Gewand nicht zu lange in der Hitze lassen. Das Gewand soll zusammengelegt werden. Beim Zusammenlegen des Gewandes soll man den Saum um vier Fingerbreit versetzen und es so zusammenlegen, damit in der Mitte kein Knick entsteht. Der Gürtel soll in die Falte des Gewandes gelegt werden. ‘‘Sace piṇḍapāto hoti, ācariyo ca bhuñjitukāmo hoti, udakaṃ datvā piṇḍapāto upanāmetabbo. Ācariyo pānīyena pucchitabbo[Pg.403]. Bhuttāvissa udakaṃ datvā pattaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā vodakaṃ katvā muhuttaṃ uṇhe otāpetabbo, na ca uṇhe patto nidahitabbo. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Ācariyamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ paṭisāmetabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Wenn Almosenspeise vorhanden ist und der Lehrer essen möchte, soll man Wasser geben und die Speise darreichen. Man soll den Lehrer fragen, ob er Trinkwasser wünscht. Wenn er gegessen hat, soll man ihm Wasser geben, die Schale entgegennehmen, sie niedrig halten, sorgfältig und ohne sie zu reiben waschen, das Wasser abwischen und sie eine Weile in der Sonne trocknen lassen; aber man darf die Schale nicht zu lange in der Hitze lassen. Schale und Gewand sollen weggeräumt werden. Beim Wegstellen der Schale soll man sie mit einer Hand halten und mit der anderen Hand den Platz unter dem Bett oder unter dem Stuhl abtasten und sie dann dort abstellen. Man darf die Schale nicht auf dem bloßen Boden abstellen. Beim Weghängen des Gewandes soll man das Gewand mit einer Hand halten und mit der anderen Hand die Gewandstange oder das Gewandseil abwischen; dann soll man es so aufhängen, dass das Saumende auf der fernen Seite und die Faltung auf der nahen Seite liegt. Wenn der Lehrer aufgestanden ist, soll die Sitzgelegenheit weggeräumt werden; das Wasser zum Füßewaschen, der Fußschemel und die Fußabreibung sollen weggeräumt werden. Wenn jener Ort schmutzig ist, soll er gefegt werden. ‘‘Sace ācariyo nahāyitukāmo hoti, nahānaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace sītena attho hoti, sītaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace uṇhena attho hoti, uṇhaṃ paṭiyādetabbaṃ. Wenn der Lehrer baden möchte, soll das Bad vorbereitet werden. Wenn er kaltes Wasser wünscht, soll kaltes Wasser bereitgestellt werden. Wenn er warmes Wasser wünscht, soll warmes Wasser bereitgestellt werden. ‘‘Sace ācariyo jantāgharaṃ pavisitukāmo hoti, cuṇṇaṃ sannetabbaṃ, mattikā temetabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya ācariyassa piṭṭhito piṭṭhito gantvā jantāgharapīṭhaṃ datvā cīvaraṃ paṭiggahetvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ, cuṇṇaṃ dātabbaṃ, mattikā dātabbā. Sace ussahati, jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Jantāgharaṃ pavisantena mattikāya mukhaṃ makkhetvā purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ. Na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Jantāghare ācariyassa parikammaṃ kātabbaṃ. Jantāgharā nikkhamantena jantāgharapīṭhaṃ ādāya purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharā nikkhamitabbaṃ. Wenn der Lehrer das Schwitzbad betreten möchte, muss das Reinigungspulver angerührt und der Lehm befeuchtet werden. Man muss den Hocker für das Schwitzbad nehmen, dem Lehrer dicht folgen, ihm den Hocker geben, sein Gewand entgegennehmen und es an einem angemessenen Ort ablegen. Das Pulver und der Lehm müssen überreicht werden. Wenn man dazu in der Lage ist, sollte man das Schwitzbad betreten. Wer das Schwitzbad betritt, muss sein Gesicht mit Lehm bestreichen und sich vorne und hinten bedeckt halten, bevor er eintritt. Man darf sich nicht vordrängend in die Nähe älterer Mönche setzen. Jüngeren Mönchen darf der Sitzplatz nicht verweigert werden. Im Schwitzbad muss dem Lehrer gedient werden. Wenn man das Schwitzbad verlässt, muss man den Hocker des Schwitzbads nehmen, sich vorne und hinten bedeckt halten und so hinausgehen. ‘‘Udakepi ācariyassa parikammaṃ kātabbaṃ. Nahātena paṭhamataraṃ uttaritvā attano gattaṃ vodakaṃ katvā nivāsetvā ācariyassa gattato udakaṃ pamajjitabbaṃ, nivāsanaṃ dātabbaṃ, saṅghāṭi dātabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ. Ācariyo pānīyena pucchitabbo. Sace uddisāpetukāmo hoti, uddisitabbo. Sace paripucchitukāmo hoti, paripucchitabbo. Auch im Wasser muss dem Lehrer gedient werden. Nachdem man selbst gebadet hat, soll man zuerst aus dem Wasser steigen, den eigenen Körper abtrocknen, sich bekleiden und dann das Wasser vom Körper des Lehrers abwischen. Das Untergewand und das Obergewand müssen gereicht werden. Man muss den Hocker des Schwitzbads nehmen, zuerst zurückkehren und den Sitzplatz vorbereiten. Fußwasser, der Fußhocker und die Fußschale müssen bereitgestellt werden. Der Lehrer soll gefragt werden, ob er Trinkwasser wünscht. Wenn er wünscht, dass ein Text rezitiert wird, soll man ihn rezitieren lassen. Wenn er wünscht, dass Fragen gestellt werden, soll man ihn befragen. ‘‘Yasmiṃ [Pg.404] vihāre ācariyo viharati, sace so vihāro uklāpo hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ pattacīvaraṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; nisīdanapaccattharaṇaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhisibibbohanaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañco nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; pīṭhaṃ nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; mañcapaṭipādakā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbā; kheḷamallako nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbo; apassenaphalakaṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ; bhūmattharaṇaṃ yathāpaññattaṃ sallakkhetvā nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ. Sace vihāre santānakaṃ hoti, ullokā paṭhamaṃ ohāretabbaṃ, ālokasandhikaṇṇabhāgā pamajjitabbā. Sace gerukaparikammakatā bhitti kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace kāḷavaṇṇakatā bhūmi kaṇṇakitā hoti, coḷakaṃ temetvā pīḷetvā pamajjitabbā. Sace akatā hoti bhūmi, udakena paripphositvā pariphositvā sammajjitabbā – mā vihāro rajena uhaññīti. Saṅkāraṃ vicinitvā ekamantaṃ chaḍḍetabbaṃ. Wenn das Kloster, in dem der Lehrer wohnt, schmutzig ist, soll es gereinigt werden, sofern man dazu in der Lage ist. Beim Reinigen des Klosters müssen zuerst Almosenschale und Gewänder hinausgebracht und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Die Sitzmatte und die Bettdecke müssen hinausgebracht und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Das Kissen und das Kopfpolster müssen hinausgebracht und an einem angemessenen Ort abgelegt werden. Das Bett muss vorsichtig, ohne es über den Boden zu schleifen oder gegen den Türrahmen zu stoßen, hinausgebracht und an einem angemessenen Ort abgestellt werden. Ebenso muss der Stuhl vorsichtig hinausgebracht und abgelegt werden. Die Bettpfosten, der Speinapf und das Rückenbrett müssen hinausgebracht und abgelegt werden. Die Bodenmatten müssen unter Beachtung ihrer ursprünglichen Anordnung hinausgebracht und abgelegt werden. Wenn sich Spinnweben im Kloster befinden, müssen sie zuerst von der Decke entfernt werden. Die Ecken der Fensteröffnungen müssen abgewischt werden. Wenn die mit Ocker behandelte Wand schimmelig ist, muss ein Tuch befeuchtet, ausgewrungen und die Wand damit abgewischt werden. Wenn der geschwärzte Boden schimmelig ist, muss ein Tuch befeuchtet, ausgewrungen und der Boden damit abgewischt werden. Wenn der Boden unbehandelt ist, muss er mit Wasser besprengt und gefegt werden, mit dem Gedanken: 'Möge das Kloster nicht durch Staub verunreinigt werden'. Der Kehricht muss gesammelt und an einem angemessenen Ort entsorgt werden. ‘‘Bhūmattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Mañcapaṭipādakā otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbā. Mañco otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbo. Pīṭhaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena, asaṅghaṭṭentena kavāṭapiṭṭhaṃ, atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Bhisibibbohanaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Nisīdanapaccattharaṇaṃ otāpetvā sodhetvā papphoṭetvā atiharitvā yathāpaññattaṃ paññapetabbaṃ. Kheḷamallako otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbo. Apassenaphalakaṃ otāpetvā pamajjitvā atiharitvā yathāṭhāne ṭhapetabbaṃ. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena ekena hatthena pattaṃ gahetvā ekena hatthena heṭṭhāmañcaṃ vā heṭṭhāpīṭhaṃ vā parāmasitvā patto nikkhipitabbo. Na ca anantarahitāya bhūmiyā [Pg.405] patto nikkhipitabbo. Cīvaraṃ nikkhipantena ekena hatthena cīvaraṃ gahetvā ekena hatthena cīvaravaṃsaṃ vā cīvararajjuṃ vā pamajjitvā pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Die Bodenmatten müssen in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Die Bettpfosten müssen in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an ihren ursprünglichen Platz gestellt werden. Das Bett muss in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und vorsichtig – ohne über den Boden zu schleifen oder gegen den Türrahmen zu stoßen – zurückgebracht und wie zuvor aufgestellt werden. Der Stuhl muss in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und vorsichtig zurückgebracht und wie zuvor aufgestellt werden. Kissen und Kopfpolster sowie die Sitzmatte und Bettdecke müssen in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt, zurückgebracht und wie zuvor ausgelegt werden. Der Speinapf und das Rückenbrett müssen in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht und an ihren ursprünglichen Platz gestellt werden. Die Almosenschale und die Gewänder müssen weggelegt werden. Wenn man die Schale abstellt, muss man sie mit einer Hand halten und mit der anderen Hand unter das Bett oder den Stuhl tasten, bevor man sie abstellt. Die Schale darf nicht auf den bloßen Boden gestellt werden. Wenn man das Gewand weglegt, muss man es mit einer Hand halten und mit der anderen die Gewandstange oder die Gewandleine abwischen; dann soll man das Gewand so aufhängen, dass das Ende auf der fernen Seite und die Faltung auf der nahen Seite liegt. ‘‘Sace puratthimā sarajā vātā vāyanti, puratthimā vātapānā thaketabbā. Sace pacchimā sarajā vātā vāyanti, pacchimā vātapānā thaketabbā. Sace uttarā sarajā vātā vāyanti, uttarā vātapānā thaketabbā. Sace dakkhiṇā sarajā vātā vāyanti, dakkhiṇā vātapānā thaketabbā. Sace sītakālo hoti, divā vātapānā vivaritabbā, rattiṃ thaketabbā. Sace uṇhakālo hoti, divā vātapānā thaketabbā, rattiṃ vivaritabbā. Wenn staubige Winde aus dem Osten wehen, müssen die östlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Westen wehen, müssen die westlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Norden wehen, müssen die nördlichen Fenster geschlossen werden. Wenn staubige Winde aus dem Süden wehen, müssen die südlichen Fenster geschlossen werden. In der kalten Jahreszeit sollen die Fenster tagsüber geöffnet und nachts geschlossen werden. In der heißen Jahreszeit sollen die Fenster tagsüber geschlossen und nachts geöffnet werden. ‘‘Sace pariveṇaṃ uklāpaṃ hoti, pariveṇaṃ sammajjitabbaṃ. Sace koṭṭhako uklāpo hoti, koṭṭhako sammajjitabbo. Sace upaṭṭhānasālā uklāpā hoti, upaṭṭhānasālā sammajjitabbā. Sace aggisālā uklāpā hoti, aggisālā sammajjitabbā. Sace vaccakuṭi uklāpā hoti, vaccakuṭi sammajjitabbā. Sace pānīyaṃ na hoti, pānīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace paribhojanīyaṃ na hoti, paribhojanīyaṃ upaṭṭhāpetabbaṃ. Sace ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. Wenn der Hof schmutzig ist, soll der Hof gefegt werden. Wenn der Torbau schmutzig ist, soll der Torbau gefegt werden. Wenn die Versammlungshalle schmutzig ist, soll die Versammlungshalle gefegt werden. Wenn das Feuerhaus schmutzig ist, soll das Feuerhaus gefegt werden. Wenn die Toilette schmutzig ist, soll die Toilette gefegt werden. Wenn kein Trinkwasser vorhanden ist, soll Trinkwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Nutzwasser vorhanden ist, soll Nutzwasser bereitgestellt werden. Wenn kein Wasser im Krug für die Waschung vorhanden ist, soll Wasser in den Krug für die Waschung gegossen werden. ‘‘Sace ācariyassa anabhirati uppannā hoti, antevāsikena vūpakāsetabbā, vūpakāsāpetabbā, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace ācariyassa kukkuccaṃ uppannaṃ hoti, antevāsikena vinodetabbaṃ, vinodāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace ācariyassa diṭṭhigataṃ uppannaṃ hoti, antevāsikena vivecetabbaṃ, vivecāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace ācariyo garudhammaṃ ajjhāpanno hoti, parivāsāraho, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho ācariyassa parivāsaṃ dadeyyāti. Sace ācariyo mūlāyapaṭikassanāraho hoti, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho ācariyaṃ mūlāya paṭikasseyyāti. Sace ācariyo mānattāraho hoti, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho ācariyassa mānattaṃ dadeyyāti. Sace ācariyo abbhānāraho hoti, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho ācariyaṃ abbheyyāti. Sace saṅgho ācariyassa [Pg.406] kammaṃ kattukāmo hoti, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho ācariyassa kammaṃ na kareyya, lahukāya vā pariṇāmeyyāti. Kataṃ vā panassa hoti saṅghena kammaṃ, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, antevāsikena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho ācariyo sammā vatteyya, lomaṃ pāteyya, netthāraṃ vatteyya, saṅgho taṃ kammaṃ paṭippassambheyyāti. Wenn im Lehrer Unzufriedenheit entstanden ist, soll der Schüler sie beseitigen oder beseitigen lassen, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn im Lehrer Zweifel entstanden sind, soll der Schüler sie zerstreuen oder zerstreuen lassen, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn im Lehrer eine falsche Ansicht entstanden ist, soll der Schüler sie berichtigen oder berichtigen lassen, oder er soll ihm eine Lehrrede halten. Wenn der Lehrer eine schwere Verfehlung begangen hat und eine Bewährungszeit verdient, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Sangha dem Lehrer die Bewährungszeit gewähren?“ Wenn der Lehrer eine Zurückversetzung an den Anfang verdient, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Sangha den Lehrer an den Anfang zurückversetzen?“ Wenn der Lehrer eine Bußübung verdient, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Sangha dem Lehrer die Bußübung gewähren?“ Wenn der Lehrer die Rehabilitation verdient, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Sangha den Lehrer rehabilitieren?“ Wenn der Sangha gegen den Lehrer eine formelle Handlung vollziehen will – sei es eine Tadelshandlung, eine Abhängigkeitshandlung, eine Vertreibungshandlung, eine Versöhnungshandlung oder eine Suspendierungshandlung –, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Sangha gegen den Lehrer keine formelle Handlung vollziehen oder sie zu einer milderen abwandeln?“ Wenn aber vom Sangha eine formelle Handlung gegen ihn vollzogen wurde – sei es eine Tadelshandlung, eine Abhängigkeitshandlung, eine Vertreibungshandlung, eine Versöhnungshandlung oder eine Suspendierungshandlung –, soll der Schüler sich darum bemühen: „Wie könnte der Lehrer sich ordnungsgemäß verhalten, seinen Stolz ablegen, die Sühnehandlung vollziehen und wie könnte der Sangha jene formelle Handlung wieder aufheben?“ ‘‘Sace ācariyassa cīvaraṃ dhovitabbaṃ hoti, antevāsikena dhovitabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho ācariyassa cīvaraṃ dhoviyethāti. Sace ācariyassa cīvaraṃ kātabbaṃ hoti, antevāsikena kātabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho ācariyassa cīvaraṃ kariyethāti. Sace ācariyassa rajanaṃ pacitabbaṃ hoti, antevāsikena pacitabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho ācariyassa rajanaṃ paciyethāti. Sace ācariyassa cīvaraṃ rajitabbaṃ hoti, antevāsikena rajitabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho ācariyassa cīvaraṃ rajiyethāti. Cīvaraṃ rajantena sādhukaṃ samparivattakaṃ samparivattakaṃ rajitabbaṃ, na ca acchinne theve pakkamitabbaṃ. Wenn das Gewand des Lehrers gewaschen werden muss, soll es vom Schüler gewaschen werden, oder er soll sich darum bemühen: „Wie könnte das Gewand des Lehrers gewaschen werden?“ Wenn das Gewand des Lehrers angefertigt werden muss, soll es vom Schüler angefertigt werden, oder er soll sich darum bemühen: „Wie könnte das Gewand des Lehrers angefertigt werden?“ Wenn die Färbeflüssigkeit des Lehrers gekocht werden muss, soll sie vom Schüler gekocht werden, oder er soll sich darum bemühen: „Wie könnte die Färbeflüssigkeit des Lehrers gekocht werden?“ Wenn das Gewand des Lehrers gefärbt werden muss, soll es vom Schüler gefärbt werden, oder er soll sich darum bemühen: „Wie könnte das Gewand des Lehrers gefärbt werden?“ Wer ein Gewand färbt, soll es sorgfältig immer wieder wenden und darf nicht weggehen, bevor die Tropfen der Färbeflüssigkeit aufgehört haben zu fließen. ‘‘Na ācariyaṃ anāpucchā ekaccassa patto dātabbo, na ekaccassa patto paṭiggahetabbo; na ekaccassa cīvaraṃ dātabbaṃ, na ekaccassa cīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ; na ekaccassa parikkhāro dātabbo, na ekaccassa parikkhāro paṭiggahetabbo; na ekaccassa kesā cheditabbā, na ekaccena kesā chedāpetabbā; na ekaccassa parikammaṃ kātabbaṃ, na ekaccena parikammaṃ kārāpetabbaṃ; na ekaccassa veyyāvacco kātabbo, na ekaccena veyyāvacco kārāpetabbo; na ekaccassa pacchāsamaṇena hotabbaṃ, na ekacco pacchāsamaṇo ādātabbo; na ekaccassa piṇḍapāto nīharitabbo, na ekaccena piṇḍapāto nīharāpetabbo; na ācariyaṃ anāpucchā gāmo pavisitabbo; na susānaṃ gantabbaṃ; na disā pakkamitabbā. Sace ācariyo gilāno hoti, yāvajīvaṃ upaṭṭhātabbo[Pg.407], vuṭṭhānamassa āgametabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, antevāsikānaṃ ācariyesu vattaṃ yathā antevāsikehi ācariyesu sammā vattitabba’’nti. Ohne den Lehrer um Erlaubnis zu fragen, darf einer bestimmten Person keine Almosenschale gegeben werden, noch darf von einer bestimmten Person eine Almosenschale angenommen werden. Einer bestimmten Person darf kein Gewand gegeben werden, noch darf von einer bestimmten Person ein Gewand angenommen werden. Einer bestimmten Person darf kein Gebrauchsgegenstand gegeben werden, noch darf von einer bestimmten Person ein Gebrauchsgegenstand angenommen werden. Einer bestimmten Person dürfen nicht die Haare geschoren werden, noch darf man sich von einer bestimmten Person die Haare scheren lassen. Einer bestimmten Person darf kein Dienst erwiesen werden, noch darf man sich von einer bestimmten Person einen Dienst erweisen lassen. Für eine bestimmte Person darf kein Frondienst geleistet werden, noch darf man sich von einer bestimmten Person einen Frondienst leisten lassen. Man darf nicht der Begleiter einer bestimmten Person sein, noch darf man eine bestimmte Person als Begleiter mitnehmen. Einer bestimmten Person darf keine Almosenspeise gebracht werden, noch darf man sich von einer bestimmten Person Almosenspeise bringen lassen. Ohne den Lehrer um Erlaubnis zu fragen, darf ein Dorf nicht betreten werden, ein Friedhof nicht besucht werden und ein anderer Ort nicht aufgesucht werden. Wenn der Lehrer krank ist, soll er zeitlebens betreut werden; man soll abwarten, bis er sich wieder von seiner Krankheit erhoben hat. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Schüler gegenüber den Lehrern, wie sich Schüler gegenüber den Lehrern ordnungsgemäß zu verhalten haben. 14. Antevāsikavattakathā 14. Darlegung der Pflichten des Schülers 381. Tena kho pana samayena ācariyā antevāsikesu na sammā vattanti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma ācariyā antevāsikesu na sammā vattissantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe bhikkhusaṅghaṃ sannipātāpetvā bhikkhū paṭipucchi – ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, ācariyā antevāsikesu na sammā vattantī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – 381. Zu jener Zeit verhielten sich die Lehrer gegenüber den Schülern nicht ordnungsgemäß. Jene Mönche, die bescheiden waren, diese beschwerten sich, waren verärgert und machten ihrem Unmut Luft: „Wie können sich die Lehrer gegenüber den Schülern nur nicht ordnungsgemäß verhalten!“ Daraufhin berichteten jene Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang ließ der Erhabene die Mönchsgemeinschaft zusammenrufen und fragte die Mönche: „Trifft es zu, ihr Mönche, dass sich die Lehrer gegenüber den Schülern nicht ordnungsgemäß verhalten?“ „Es trifft zu, Erhabener“, antworteten sie. Nachdem der Erhabene sie getadelt hatte, hielt er eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: 382. ‘‘Tena hi, bhikkhave, ācariyānaṃ antevāsikesu vattaṃ paññapessāmi yathā ācariyehi antevāsikesu sammā vattitabbaṃ. Ācariyena, bhikkhave, antevāsikamhi sammā vattitabbaṃ. Tatrāyaṃ sammāvattanā – 382. „Deshalb, ihr Mönche, werde ich für die Lehrer die Pflicht gegenüber den Schülern festsetzen, wie sich Lehrer gegenüber den Schülern ordnungsgemäß zu verhalten haben. Ein Lehrer, ihr Mönche, soll sich gegenüber dem Schüler ordnungsgemäß verhalten. Hierbei ist dies das ordnungsgemäße Verhalten:“ ‘‘Ācariyena, bhikkhave, antevāsiko saṅgahetabbo anuggahetabbo uddesena paripucchāya ovādena anusāsaniyā. Sace ācariyassa patto hoti, antevāsikassa patto na hoti, ācariyena antevāsikassa patto dātabbo, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa patto uppajjiyethāti. Sace ācariyassa cīvaraṃ hoti, antevāsikassa cīvaraṃ na hoti, ācariyena antevāsikassa cīvaraṃ dātabbaṃ, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa cīvaraṃ uppajjiyethāti. Sace ācariyassa parikkhāro hoti, antevāsikassa parikkhāro na hoti, ācariyena antevāsikassa parikkhāro dātabbo, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa parikkhāro uppajjiyethāti. Mönche, der Lehrer soll den im selben Haus wohnenden Schüler (Antevāsiko) durch Unterweisung im Pāli, Befragung zu den Kommentaren, Ermahnung und Belehrung unterstützen und fördern. Wenn der Lehrer eine Almosenschale besitzt, der Schüler aber keine hat, soll der Lehrer dem Schüler eine Schale geben oder sich darum bemühen, damit der Schüler eine Schale erhält. Wenn der Lehrer eine Robe besitzt, der Schüler aber keine hat, soll der Lehrer dem Schüler eine Robe geben oder sich darum bemühen, damit der Schüler eine Robe erhält. Wenn der Lehrer Gebrauchsgegenstände besitzt, der Schüler aber keine hat, soll der Lehrer dem Schüler Gebrauchsgegenstände geben oder sich darum bemühen, damit der Schüler Gebrauchsgegenstände erhält. ‘‘Sace antevāsiko gilāno hoti, kālasseva uṭṭhāya dantakaṭṭhaṃ dātabbaṃ, mukhodakaṃ dātabbaṃ, āsanaṃ paññapetabbaṃ. Sace yāgu hoti[Pg.408], bhājanaṃ dhovitvā yāgu upanāmetabbā. Yāguṃ pītassa udakaṃ datvā bhājanaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā paṭisāmetabbaṃ. Antevāsikamhi vuṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Wenn der Schüler krank ist, soll der Lehrer früh am Morgen aufstehen und ihm ein Zahnholz und Wasser zum Waschen des Gesichts geben sowie einen Sitzplatz bereiten. Falls Reisschleim vorhanden ist, soll er die Schale waschen und den Reisschleim darreichen. Nachdem der Schüler den Reisschleim getrunken hat, soll der Lehrer ihm Wasser geben, die Schale entgegennehmen, sie nach unten geneigt halten und sie sorgfältig waschen, ohne sie am Boden zu zerkratzen, und sie dann ordnungsgemäß wegstellen. Wenn der Schüler vom Sitzplatz aufgestanden ist, soll der Lehrer den Sitzplatz wegputzen. Wenn jener Ort schmutzig ist, soll dieser Ort gekehrt werden. ‘‘Sace antevāsiko gāmaṃ pavisitukāmo hoti, nivāsanaṃ dātabbaṃ, paṭinivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ, kāyabandhanaṃ dātabbaṃ, saguṇaṃ katvā saṅghāṭiyo dātabbā, dhovitvā patto sodako dātabbo. Wenn der Schüler beabsichtigt, in das Dorf zu gehen, soll der Lehrer ihm das Untergewand [für das Dorf] geben und das [für das Kloster bestimmte] Untergewand entgegennehmen. Er soll ihm den Gürtel geben und die Obergewänder doppellagig gefaltet übergeben. Nachdem er sie gewaschen hat, soll er die Almosenschale mitsamt dem Wasser übergeben. ‘‘Ettāvatā nivattissatīti āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, paccuggantvā pattacīvaraṃ paṭiggahetabbaṃ, paṭinivāsanaṃ dātabbaṃ, nivāsanaṃ paṭiggahetabbaṃ. Sace cīvaraṃ sinnaṃ hoti, muhuttaṃ uṇhe otāpetabbaṃ, na ca uṇhe cīvaraṃ nidahitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ. Cīvaraṃ saṅgharantena caturaṅgulaṃ kaṇṇaṃ ussāretvā cīvaraṃ saṅgharitabbaṃ – mā majjhe bhaṅgo ahosīti. Obhoge kāyabandhanaṃ kātabbaṃ. In der Erwartung 'Er wird nach dieser Zeit zurückkehren', soll der Lehrer einen Sitzplatz bereiten. Wasser zum Waschen der Füße, ein Fußschemel und ein Tonscherben zum Reiben der Füße sollen bereitgestellt werden. Er soll dem Schüler entgegengehen, die Almosenschale und die Roben entgegennehmen, das Kloster-Untergewand geben und das Dorf-Untergewand entgegennehmen. Wenn die Robe durch Schweiß feucht ist, soll sie eine Weile in der Sonne getrocknet werden, jedoch darf die Robe nicht zu lange in der Sonne gelassen werden. Die Robe soll ordentlich zusammengelegt werden. Beim Zusammenlegen der Robe soll der Lehrer darauf achten, die Ecken um vier Fingerbreit versetzt zu halten, damit in der Mitte kein Knick entsteht. In die Falte der Robe soll der Gürtel gelegt werden. ‘‘Sace piṇḍapāto hoti, antevāsiko ca bhuñjitukāmo hoti, udakaṃ datvā piṇḍapāto upanāmetabbo. Antevāsiko pānīyena pucchitabbo. Bhuttāvissa udakaṃ datvā pattaṃ paṭiggahetvā nīcaṃ katvā sādhukaṃ appaṭighaṃsantena dhovitvā vodakaṃ katvā muhuttaṃ uṇhe otāpetabbo, na ca uṇhe patto nidahitabbo. Pattacīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Pattaṃ nikkhipantena…pe… cīvaraṃ nikkhipantena…pe… pārato antaṃ orato bhogaṃ katvā cīvaraṃ nikkhipitabbaṃ. Antevāsikamhi uṭṭhite āsanaṃ uddharitabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ paṭisāmetabbaṃ. Sace so deso uklāpo hoti, so deso sammajjitabbo. Wenn Almosenspeise vorhanden ist und der Schüler essen möchte, soll der Lehrer ihm Wasser geben und die Speise darreichen. Der Schüler soll gefragt werden, ob er Trinkwasser benötigt. Nachdem der Schüler gegessen hat, soll der Lehrer ihm Wasser geben, die Schale entgegennehmen, sie nach unten geneigt halten und sie sorgfältig waschen, ohne sie am Boden zu zerkratzen; er soll das Wasser abwischen und sie eine Weile in der Sonne trocknen lassen, wobei die Schale nicht zu lange in der Sonne bleiben darf. Almosenschale und Roben sollen ordnungsgemäß weggeräumt werden. Beim Wegräumen der Schale... (wie zuvor beschrieben)... beim Wegräumen der Robe... (wie zuvor beschrieben)... soll der Lehrer die Robe so weglegen, dass das eine Ende auf der einen Seite und der Bausch auf der anderen Seite liegt. Wenn der Schüler aufgestanden ist, soll der Sitzplatz weggeräumt werden, und das Fußwasser, der Fußschemel sowie der Tonscherben sollen weggeräumt werden. Wenn jener Ort schmutzig ist, soll dieser Ort gekehrt werden. ‘‘Sace antevāsiko nahāyitukāmo hoti, nahānaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace sītena attho hoti, sītaṃ paṭiyādetabbaṃ. Sace uṇhena attho hoti, uṇhaṃ paṭiyādetabbaṃ. Wenn der Schüler baden möchte, soll das Badewasser vorbereitet werden. Wenn er kaltes Wasser wünscht, soll kaltes vorbereitet werden; wenn er warmes Wasser wünscht, soll warmes vorbereitet werden. ‘‘Sace antevāsiko jantāgharaṃ pavisitukāmo hoti, cuṇṇaṃ sannetabbaṃ, mattikā temetabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya gantvā jantāgharapīṭhaṃ datvā cīvaraṃ paṭiggahetvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ, cuṇṇaṃ dātabbaṃ, mattikā dātabbā. Sace ussahati jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Jantāgharaṃ pavisantena [Pg.409] mattikāya mukhaṃ makkhetvā purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharaṃ pavisitabbaṃ. Na there bhikkhū anupakhajja nisīditabbaṃ. Na navā bhikkhū āsanena paṭibāhitabbā. Jantāghare antevāsikassa parikammaṃ kātabbaṃ. Jantāgharā nikkhamantena jantāgharapīṭhaṃ ādāya purato ca pacchato ca paṭicchādetvā jantāgharā nikkhamitabbaṃ. Wenn der Schüler das Schwitzbad (Jantāghara) betreten möchte, soll das Waschpulver mit Wasser angerührt und der Lehm angefeuchtet werden. Der Lehrer soll die Bank für das Schwitzbad nehmen, sie dem Schüler geben, dessen Roben entgegennehmen und sie an einer angemessenen Stelle ablegen. Er soll ihm das Waschpulver und den Lehm geben. Wenn er dazu in der Lage ist, soll er das Schwitzbad mit betreten. Wer das Schwitzbad betritt, soll das Gesicht mit Lehm bestreichen und sich vorne und hinten bedeckt halten. Man darf sich nicht so setzen, dass man ältere Mönche bedrängt, und jüngere Mönche darf man nicht von ihren Plätzen verdrängen. Im Schwitzbad soll der Lehrer dem Schüler bei den Verrichtungen behilflich sein. Wer das Schwitzbad verlässt, soll die Bank nehmen, sich vorne und hinten bedeckt halten und so das Schwitzbad verlassen. ‘‘Udakepi antevāsikassa parikammaṃ kātabbaṃ. Nahātena paṭhamataraṃ uttaritvā attano gattaṃ vodakaṃ katvā nivāsetvā antevāsikassa gattato udakaṃ pamajjitabbaṃ, nivāsanaṃ dātabbaṃ, saṅghāṭi dātabbā, jantāgharapīṭhaṃ ādāya paṭhamataraṃ āgantvā āsanaṃ paññapetabbaṃ, pādodakaṃ pādapīṭhaṃ pādakathalikaṃ upanikkhipitabbaṃ, antevāsiko pānīyena pucchitabbo. Auch beim Baden im Wasser soll der Lehrer dem Schüler bei den Verrichtungen behilflich sein. Nachdem der Lehrer gebadet hat, soll er vor dem Schüler aus dem Wasser steigen, seinen eigenen Körper abtrocknen, sein Untergewand anlegen und dann dem Schüler das Wasser vom Körper abwischen. Er soll ihm das Untergewand und das Obergewand geben. Er soll die Bank des Schwitzbades nehmen, vor dem Schüler zurückkehren und den Sitzplatz bereiten. Wasser zum Waschen der Füße, der Fußschemel und der Tonscherben sollen bereitgestellt werden. Der Schüler soll gefragt werden, ob er Trinkwasser benötigt. ‘‘Yasmiṃ vihāre antevāsiko viharati, sace so vihāro uklāpo hoti, sace ussahati, sodhetabbo. Vihāraṃ sodhentena paṭhamaṃ pattacīvaraṃ nīharitvā ekamantaṃ nikkhipitabbaṃ…pe… ācamanakumbhiyā udakaṃ na hoti, ācamanakumbhiyā udakaṃ āsiñcitabbaṃ. In dem Klostergebäude, in dem der Schüler wohnt – falls dieses schmutzig ist, soll es gereinigt werden, sofern der Lehrer dazu in der Lage ist. Wer das Gebäude reinigt, soll zuerst Schale und Roben hinausbringen und an einer angemessenen Stelle ablegen... (und so weiter)... Falls kein Wasser im Krug für die Waschungen nach dem Toilettengang vorhanden ist, soll Wasser in den Krug gegossen werden. ‘‘Sace antevāsikassa anabhirati uppannā hoti, ācariyena vūpakāsetabbo, vūpakāsāpetabbo, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace antevāsikassa kukkuccaṃ uppannaṃ hoti, ācariyena vinodetabbaṃ, vinodāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace antevāsikassa diṭṭhigataṃ uppannaṃ hoti, ācariyena vivecetabbaṃ, vivecāpetabbaṃ, dhammakathā vāssa kātabbā. Sace antevāsiko garudhammaṃ ajjhāpanno hoti, parivāsāraho, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho antevāsikassa parivāsaṃ dadeyyāti. Sace antevāsiko mūlāyapaṭikassanāraho hoti, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho antevāsikaṃ mūlāya paṭikasseyyāti. Sace antevāsiko mānattāraho hoti, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho antevāsikassa mānattaṃ dadeyyāti. Sace antevāsiko abbhānāraho hoti, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho antevāsikaṃ abbheyyāti. Sace saṅgho antevāsikassa kammaṃ kattukāmo hoti, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho saṅgho antevāsikassa kammaṃ na kareyya[Pg.410], lahukāya vā pariṇāmeyyāti. Kataṃ vā panassa hoti, saṅghena kammaṃ, tajjanīyaṃ vā niyassaṃ vā pabbājanīyaṃ vā paṭisāraṇīyaṃ vā ukkhepanīyaṃ vā, ācariyena ussukkaṃ kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsiko sammā vatteyya, lomaṃ pāteyya, netthāraṃ vatteyya, saṅgho taṃ kammaṃ paṭippassambheyyāti. Falls bei einem Schüler Unzufriedenheit entsteht, sollte der Lehrer sie beseitigen oder beseitigen lassen, oder es sollte eine Lehrrede für ihn gehalten werden. Falls beim Schüler Gewissensbisse entstehen, sollte der Lehrer diese vertreiben oder vertreiben lassen, oder es sollte eine Lehrrede für ihn gehalten werden. Falls beim Schüler eine falsche Ansicht entsteht, sollte der Lehrer sie ausräumen oder ausräumen lassen, oder es sollte eine Lehrrede für ihn gehalten werden. Falls der Schüler eine schwere Verfehlung begangen hat und eine Bewährungszeit verdient, sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Sangha dem Schüler die Bewährungszeit gewährt. Falls der Schüler eine Rückversetzung an den Anfang der Bußzeit verdient, sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Sangha den Schüler an den Anfang zurückversetzt. Falls der Schüler eine Bußübung verdient, sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Sangha dem Schüler die Bußübung auferlegt. Falls der Schüler die Rehabilitation verdient, sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Sangha den Schüler rehabilitiert. Falls der Sangha gegen den Schüler einen formalen Akt durchführen will – sei es ein Tadel, eine Unterordnung, eine Ausweisung, eine Versöhnung oder eine Suspendierung –, sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Sangha den Akt nicht vollzieht oder ihn zu einem milderen Akt abwandelt. Wurde jedoch vom Sangha bereits ein formaler Akt gegen ihn vollzogen – sei es ein Tadel, eine Unterordnung, eine Ausweisung, eine Versöhnung oder eine Suspendierung –, so sollte der Lehrer sich darum bemühen, dass der Schüler sich ordnungsgemäß verhält, seinen Hochmut ablegt, die Sühnehandlungen vollzieht und der Sangha diesen formalen Akt schließlich wieder aufhebt. ‘‘Sace antevāsikassa cīvaraṃ dhovitabbaṃ hoti, ācariyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ dhoveyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa cīvaraṃ dhoviyethāti. Sace antevāsikassa cīvaraṃ kātabbaṃ hoti, ācariyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ kareyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa cīvaraṃ kariyethāti. Sace antevāsikassa rajanaṃ pacitabbaṃ hoti, ācariyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ paceyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa rajanaṃ paciyethāti. Sace antevāsikassa cīvaraṃ rajitabbaṃ hoti, ācariyena ācikkhitabbaṃ – evaṃ rajeyyāsīti, ussukkaṃ vā kātabbaṃ – kinti nu kho antevāsikassa cīvaraṃ rajiyethāti. Cīvaraṃ rajantena sādhukaṃ samparivattakaṃ samparivattakaṃ rajitabbaṃ. Na ca acchinne theve pakkamitabbaṃ. Sace antevāsiko gilāno hoti, yāvajīvaṃ upaṭṭhātabbo, vuṭṭhānamassa āgametabbaṃ. Idaṃ kho, bhikkhave, ācariyānaṃ antevāsikesu vattaṃ yathā ācariyehi antevāsikesu sammā vattitabba’’nti. Falls das Gewand des Schülers gewaschen werden muss, sollte der Lehrer ihn anweisen: 'Wasche es so', oder er sollte sich darum bemühen, dass das Gewand des Schülers gewaschen wird. Falls das Gewand des Schülers genäht werden muss, sollte der Lehrer ihn anweisen: 'Nähe es so', oder er sollte sich darum bemühen, dass das Gewand des Schülers genäht wird. Falls für den Schüler Färbebrühe gekocht werden muss, sollte der Lehrer ihn anweisen: 'Koche sie so', oder er sollte sich darum bemühen, dass die Färbebrühe für den Schüler gekocht wird. Falls das Gewand des Schülers gefärbt werden muss, sollte der Lehrer ihn anweisen: 'Färbe es so', oder er sollte sich darum bemühen, dass das Gewand des Schülers gefärbt wird. Wer ein Gewand färbt, muss es dabei gründlich und immer wieder wenden. Man darf den Platz nicht verlassen, solange die Färbebrühe noch tropft. Falls der Schüler krank ist, muss er so lange gepflegt werden, wie er lebt; man muss seine Genesung abwarten. Dies, ihr Mönche, ist die Pflicht der Lehrer gegenüber den Schülern, wie sich Lehrer gegenüber ihren Schülern ordnungsgemäß verhalten sollten. Vattakkhandhako aṭṭhamo. Der achte Abschnitt über die Pflichten (Vattakkhandhaka) ist abgeschlossen. Imamhi khandhake vatthū ekūnavīsati, vattā cuddasa. In diesem Abschnitt gibt es neunzehn Fälle und vierzehn Pflichten. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung (Udāna) dazu ist wie folgt: Saupāhanā chattā ca, oguṇṭhi sīsaṃ pānīyaṃ; Nābhivāde na pucchanti, ahi ujjhanti pesalā. Sandalen tragen und Schirme benutzen, den Kopf verhüllen, das Gewand auf den Kopf legen, Trinkwasser; sie grüßen nicht und fragen nicht, die Schlange, die Tugendhaften tadeln es. Omuñci chattaṃ khandhe ca, atarañca paṭikkamaṃ; Pattacīvaraṃ nikkhipā, patirūpañca pucchitā. Ablegen des Schirms, das Gewand auf der Schulter, nicht zu hastig eintreten, das Weggehen; Almosenschale und Gewand niederlegen, den passenden Sitzplatz und das Befragen. Āsiñceyya dhovitena, sukkhenallenupāhanā; Vuḍḍho navako puccheyya, ajjhāvuṭṭhañca gocarā. Wasser ausgießen, Waschen, mit trockenem oder feuchtem Tuch die Sandalen abwischen; der Ältere und der Jüngere sollten fragen, nach der bewohnten Unterkunft und dem Almosendorf. Sekkhā [Pg.411] vaccā pānī pari, kattaraṃ katikaṃ tato; Kālaṃ muhuttaṃ uklāpo, bhūmattharaṇaṃ nīhare. Die Sekkha-Regeln, die Latrine, Trink- und Nutzwasser, der Wanderstab, die getroffene Vereinbarung; die Zeit, ein Moment, Schmutz, die Bodenmatten heraustragen. Paṭipādo bhisibibbo, mañcapīṭhañca mallakaṃ; Apassenullokakaṇṇā, gerukā kāḷa akatā. Bettpfosten-Unterlagen, Polster, Kissen, Bett und Stuhl, Speinäpfe; Lehnen, Decken, Ecken, rote Erde, schwarze Farbe, das Unbehandelte. Saṅkārañca bhūmattharaṇaṃ, paṭipādakaṃ mañcapīṭhaṃ; Bhisi nisīdanampi, mallakaṃ apassena ca. Kehricht und Bodenmatten, Bettpfosten-Unterlagen, Bett und Stuhl; Polster, Sitzmatten, Speinäpfe und Lehnen. Pattacīvaraṃ bhūmi ca, pārantaṃ orato bhogaṃ; Puratthimā pacchimā ca, uttarā atha dakkhiṇā. Almosenschale und Gewand, der Boden, das jenseitige Ende und die diesseitige Falte; der Ostwind und der Westwind, der Nordwind und ebenso der Südwind. Sītuṇhe ca divārattiṃ, pariveṇañca koṭṭhako; Upaṭṭhānaggi sālā ca, vattaṃ vaccakuṭīsu ca. Bei Kälte und Hitze, bei Tag und Nacht, der Hof und das Torhaus; die Versammlungshalle, die Feuerhütte und die Pflichten bei den Latrinen. Pānī paribhojaniyā, kumbhi ācamanesu ca; Anopamena paññattaṃ, vattaṃ āgantukehime. Trinkwasser, Nutzwasser, Krüge für das Reinigungswasser; diese Pflichten für Ankömmlinge wurden vom Unvergleichlichen (Buddha) verkündet. Nevāsanaṃ na udakaṃ, na paccu na ca pāniyaṃ; Nābhivāde napaññape, ujjhāyanti ca pesalā. Kein Sitzplatz, kein Wasser, kein Empfang und kein Trinkwasser; sie grüßen nicht und bereiten keinen Platz vor, die Tugendhaften tadeln es. Vuḍḍhāsanañca udakaṃ, paccuggantvā ca pāniyaṃ; Upāhane ekamantaṃ, abhivāde ca paññape. Sitzplatz für den Älteren, Wasser bereitstellen, entgegengehen und Trinkwasser; Sandalen, beiseite stehen, grüßen und den Platz herrichten. Vutthaṃ gocarasekkho ca, ṭhānaṃ pāniyabhojanaṃ; Kattaraṃ katikaṃ kālaṃ, navakassa nisinnake. Die bewohnte Unterkunft, das Almosendorf, Sekkha-Regeln, der Ort (Latrine), Trink- und Nutzwasser; Wanderstab, Vereinbarung, Zeit, das Sitzen des Jüngeren. Abhivādaye ācikkhe, yathā heṭṭhā tathā naye; Niddiṭṭhaṃ satthavāhena vattaṃ āvāsikehime. Grüßen lassen, erklären, wie oben, so ist es auszuführen; vom Karawanenführer (Buddha) wurden diese Pflichten für die ansässigen Mönche aufgezeigt. Gamikā dārumatti ca, vivaritvā na pucchiya; Nassanti ca aguttañca, ujjhāyanti ca pesalā. Weggehende Mönche, Holz- und Tongeräte, offenlassen ohne zu fragen; sie gehen verloren und sind ungeschützt, die Tugendhaften tadeln es. Paṭisāmetvā thaketvā, āpucchitvāva pakkame; Bhikkhu vā sāmaṇero vā, ārāmiko upāsako. Wegräumen, verschließen, erst nach dem Fragen weggehen; sei es ein Mönch, ein Novize, ein Tempeldiener oder ein Laienanhänger. Pāsāṇakesu ca puñjaṃ, paṭisāme thakeyya ca; Sace ussahati ussukkaṃ, anovasse tatheva ca. Auf Steinen aufschichten, wegräumen und verschließen; wenn möglich, Anstrengung unternehmen, ebenso an einem regenfesten Ort. Sabbo [Pg.412] ovassati gāmaṃ, ajjhokāse tatheva ca; Appevaṅgāni seseyyuṃ, vattaṃ gamikabhikkhunā. Alles verregnet, ins Dorf bringen, ebenso im Freien; nur die hölzernen Bauteile sollten übrig bleiben, das ist die Pflicht eines weggehenden Mönchs. Nānumodanti therena, ohāya catupañcahi; Vaccito mucchito āsi, vattānumodanesume. Sie sprechen keinen Dank aus, lassen den Älteren zurück, zu viert oder zu fünft; vom Stuhlgang bedrängt, wurde einer ohnmächtig – dies sind die Pflichten bei der Danksagung. Chabbaggiyā dunnivatthā, athopi ca duppārutā; Anākappā ca vokkamma, there anupakhajjane. Die Sechser-Gruppe, schlecht gekleidet und zudem schlecht verhüllt; ohne Benehmen, sie wichen aus und drängten sich an die Älteren heran. Nave bhikkhū ca saṅghāṭi, ujjhāyanti ca pesalā; Timaṇḍalaṃ nivāsetvā, kāyasaguṇagaṇṭhikā. Sowohl die jungen Mönche als auch das Saṅghāṭi-Gewand (betreffend), tadeln die tugendhaften Mönche (Fehlverhalten); den „Dreierkreis“ ordentlich umgürtet tragend, mit Gürtel, dem gefalteten Gewand und dem Knebelverschluss. Na vokkamma paṭicchannaṃ, susaṃvutokkhittacakkhu; Ukkhittojjagghikāsaddo, tayo ceva pacālanā. Nicht abweichend, wohlbedeckt, mit wohlgezügelten Sinnen und gesenktem Blick; das Hochziehen des Gewandes, lautes Lachen und Lärmen, sowie die drei Arten des Schwenkens (sind zu vermeiden). Khambhoguṇṭhiukkuṭikā, paṭicchannaṃ susaṃvuto; Okkhittukkhittaujjagghi, appasaddo tayo calā. Die Hände in die Hüften gestemmt, das Haupt verhüllt oder auf den Zehenspitzen hockend (soll man nicht gehen); bedeckt, wohlbeherrscht, den Blick gesenkt, kein lautes Lachen, leise sprechend – dies sind die drei Arten des Schwenkens. Khambhoguṇṭhipallatthi ca, anupakhajja nāsane; Ottharitvāna udake, nīcaṃ katvāna siñciyā. Mit in die Hüften gestemmten Armen, verhülltem Haupt oder mit verschränkten Beinen (pallatthika); man dränge sich nicht in Sitze; nachdem man das Wasser niedrig gehalten hat, soll man es ausgießen. Paṭi sāmantā saṅghāṭi, odane ca paṭiggahe; Sūpaṃ uttaribhaṅgena, sabbesaṃ samatitthi ca. In der Nähe des Saṅghāṭi-Gewandes soll man den Almosenspeise empfangen; Suppe und Beilagen für alle gleichermaßen bis zum Rand der Schale. Sakkaccaṃ pattasaññī ca, sapadānañca sūpakaṃ; Na thūpato paṭicchāde, viññattujjhānasaññinā. Ehrerbietig und auf die Schale achtend, der Reihe nach empfangend; die Suppe soll nicht (mit Reis) bedeckt werden; man esse nicht nur von der Spitze; man fordere keine Speise an und blicke nicht tadelnd auf die Schale anderer. Mahantamaṇḍaladvāraṃ, sabbahattho na byāhare; Ukkhepo chedanāgaṇḍa, dhunaṃ sitthāvakārakaṃ. Keine übermäßig großen oder runden Bissen; die ganze Hand soll nicht in den Mund geführt werden, und man soll beim Kauen nicht sprechen; das Hochwerfen von Bissen, das Abbeißen, das Aufblähen der Wangen, das Schütteln der Hand und das Verstreuen von Reiskörnern sind zu unterlassen. Jivhānicchārakañceva, capucapu surusuru; Hatthapattoṭṭhanillehaṃ, sāmisena paṭiggahe. Das Herausstrecken der Zunge, schmatzende (capu-capu) oder schlürfende (suru-suru) Geräusche; das Belecken der Hände, der Schale oder der Lippen; man nehme das Wasser nicht mit einer von Speiseresten beschmutzten Hand entgegen. Yāva na sabbe udake, nīcaṃ katvāna siñciyaṃ; Paṭi sāmantā saṅghāṭi, nīcaṃ katvā chamāya ca. Solange nicht alle fertig sind, soll man das Wasser niedrig halten und ausgießen; in der Nähe des Saṅghāṭi-Gewandes, das Wasser niedrig am Boden haltend. Sasitthakaṃ nivattante, suppaṭicchannamukkuṭi; Dhammarājena paññattaṃ, idaṃ bhattaggavattanaṃ. Das Waschwasser mit Reiskörnern darf nicht achtlos weggegossen werden; wohlbedeckt und nicht hockend; vom König der Lehre wurde diese Vorschrift für den Speisesaal verkündet. Dunnivatthā [Pg.413] anākappā, asallekkhetvā ca sahasā; Dūre acca ciraṃ lahuṃ, tatheva piṇḍacāriko. Schlecht bekleidet, ohne würdevolles Auftreten, unachtsam und voreilig; zu weit entfernt, zu nah, zu lange stehend oder zu schnell gehend – ebenso verhält es sich beim Almsgang. Paṭicchannova gaccheyya, suṃsavutokkhittacakkhu; Ukkhittojjagghikāsaddo, tayo ceva pacālanā. Nur wohlbedeckt soll man gehen, mit wohlgezügelten Sinnen und gesenktem Blick; das Hochziehen des Gewandes, lautes Lachen und Lärmen, sowie die drei Arten des Schwenkens (sind zu vermeiden). Khambhoguṇṭhiukkuṭikā, sallakkhetvā ca sahasā; Dūre acca ciraṃ lahuṃ, āsanakaṃ kaṭacchukā. Die Hände in die Hüften gestemmt, das Haupt verhüllt oder auf den Zehenspitzen hockend; achtsam sein und nicht voreilig; weder zu fern noch zu nah stehen, nicht zu lange verweilen noch zu hastig gehen; achtsam bei Sitzplatz und Löffel. Bhājanaṃ vā ṭhapeti ca, uccāretvā paṇāmetvā; Paṭiggahe na ulloke, sūpesupi tatheva taṃ. Man stellt das Gefäß ab, rückt es zurecht, neigt es und nimmt die Gabe entgegen; dabei soll man nicht aufblicken; bei Suppen gilt die gleiche Vorschrift. Bhikkhu saṅghāṭiyā chāde, paṭicchanneva gacchiyaṃ; Saṃvutokkhittacakkhu ca, ukkhittojjagghikāya ca; Appasaddo tayo cālā, khambhoguṇṭhikaukkuṭi. Der Mönch soll sich mit dem Saṅghāṭi-Gewand bedecken und nur wohlbedeckt gehen; gezügelt, den Blick gesenkt, kein Hochziehen des Gewandes, kein lautes Lachen, leise sprechend; die drei Schwenkbewegungen, die Hände in den Hüften, das verhüllte Haupt und das Hocken (sind zu vermeiden). Paṭhamāsanavakkāra, pāniyaṃ paribhojanī; Pacchākaṅkhati bhuñjeyya, opilāpeyya uddhare. Zuerst den Sitzplatz, die Schale, das Trink- und Nutzwasser vorbereiten; danach darf er essen, wenn er es wünscht; man soll das Wasser ausgießen und die Sachen wegräumen. Paṭisāmeyya sammajje, rittaṃ tucchaṃ upaṭṭhape; Hatthavikāre bhindeyya, vattidaṃ piṇḍacārike. Man soll aufräumen, kehren und die leeren Gefäße bereitstellen; man soll keine unnötigen Handbewegungen machen; dies ist die Vorschrift für den Almsgang. Pānī pari aggiraṇi, nakkhattadisacorā ca; Sabbaṃ natthīti koṭṭetvā, pattaṃse cīvaraṃ tato. Trinkwasser, Nutzwasser, Feuer, Reibhölzer, Sterne, Himmelsrichtungen und Räuber (betreffend); wenn sie sagen: „Alles ist weg“, und zuschlagen, dann trägt man die Schale an der Schulter und danach das Gewand. Idāni aṃse laggetvā, timaṇḍalaṃ parimaṇḍalaṃ; Yathā piṇḍacārivattaṃ, naye āraññakesupi. Jetzt, an der Schulter hängend, den „Dreierkreis“ ordentlich wahrend; wie die Vorschriften für den Almsgang sind, so soll man sie auch in den Waldklöstern befolgen. Pattaṃse cīvaraṃ sīse, ārohitvā ca pāniyaṃ; Paribhojaniyaṃ aggi, araṇī cāpi kattaraṃ. Die Schale an der Schulter, das Gewand auf dem Haupt tragend; Trinkwasser, Nutzwasser, Feuer, Reibhölzer und auch den Wanderstab. Nakkhattaṃ sappadesaṃ vā, disāpi kusalo bhave; Sattuttamena paññattaṃ, vattaṃ āraññakesume. In der Kenntnis der Sterne, ihrer Positionen und der Himmelsrichtungen soll man bewandert sein; vom Höchsten der Wesen wurden diese Vorschriften für die Waldmönche verkündet. Ajjhokāse okiriṃsu, ujjhāyanti ca pesalā; Sace vihāro uklāpo, paṭhamaṃ pattacīvaraṃ. Im Freien verstreuten sie (Abfall), was die tugendhaften Mönche tadelten. Wenn die Unterkunft schmutzig ist, soll man zuerst Schale und Gewand (ordnungsgemäß ablegen). Bhisibibbohanaṃ mañcaṃ, pīṭhañca kheḷamallakaṃ; Apassenullokakaṇṇā, gerukā kāḷa akatā. Matratzen, Kissen, Bett, Stuhl, Speinapf, Rückenlehne, Fensteröffnungen; bei Schimmel, Ockerfarben oder schwarzer Erde, wenn der Boden unbehandelt ist. Saṅkāraṃ [Pg.414] bhikkhusāmantā, senāvihārapāniyaṃ; Paribhojanasāmantā, paṭivāte ca aṅgaṇe. Den Unrat in der Nähe des Mönchs, die Schlafstätte, die Unterkunft, das Trinkwasser und in der Nähe des Nutzwassers; auf der Luvseite und auf dem Vorplatz. Adhovāte attharaṇaṃ, paṭipādakamañco ca; Pīṭhaṃ bhisi nisīdanaṃ, mallakaṃ apassena ca. Auf der Leeseite die Matten, die Bettpfosten, das Bett, den Stuhl, die Matratze, das Sitzfell, den Speinapf und die Rückenlehne. Pattacīvaraṃ bhūmi ca, pārantaṃ orato bhogaṃ; Puratthimā ca pacchimā, uttarā atha dakkhiṇā. Schale und Gewand, den Boden, das ferne Ende, das nahe Ende und die Zusammenfaltung; ob Ostwind, Westwind, Nordwind oder Südwind. Sītuṇhe ca divā rattiṃ, pariveṇañca koṭṭhako; Upaṭṭhānaggisālā ca, vaccakuṭī ca pāniyaṃ. Bei Kälte und Hitze, bei Tag und Nacht; den Hof, das Torhaus, die Versammlungshalle, die Feuerhütte, die Latrine und das Trinkwasser. Ācamanakumbhi vuḍḍhe ca, uddesapucchanā sajjhā; Dhammo padīpaṃ vijjhāpe, na vivare napi thake. Den Wasserkrug zur Reinigung, den Älteren gegenüber, beim Studium der Texte, beim Befragen, beim Rezitieren und bei der Lehre; das Licht entzünden oder löschen; weder öffnen noch schließen (ohne Grund). Yena vuḍḍho parivatti, kaṇṇenapi na ghaṭṭaye; Paññapesi mahāvīro, vattaṃ senāsanesu taṃ. Dorthin, wo der Ältere sich hinwendet, soll man sich mitwenden; nicht einmal mit dem Saum des Gewandes soll man ihn berühren; der große Held (Buddha) verkündete diese Vorschriften für die Unterkünfte. Nivāriyamānā dvāraṃ, mucchitujjhanti pesalā; Chārikaṃ chaḍḍaye jantā, paribhaṇḍaṃ tatheva ca. Wenn der Zugang verwehrt wird, sind die tugendhaften Mönche verwirrt und tadeln dies; man soll die Asche aus dem Schwitzbad entfernen, und ebenso den Verputz der Wände. Pariveṇaṃ koṭṭhako sālā, cuṇṇamattikadoṇikā; Mukhaṃ purato na there, na nave ussahati sace. Der Hof, das Torhaus, die Halle, Waschpulver, Lehm, das Wasserbecken; das Gesicht waschen – wenn man dazu fähig ist, soll man vor den Älteren nicht drängeln und die Jüngeren nicht behindern. Purato uparimaggo, cikkhallaṃ matti pīṭhakaṃ; Vijjhāpetvā thaketvā ca, vattaṃ jantāgharesume. Von vorne, stromaufwärts, der Weg, der Schlamm, der Lehm, die Sitzbank; nachdem man es gelöscht und verschlossen hat, soll man gehen. Dies sind die Pflichten in den Dampfbädern. Nācameti yathāvuḍḍhaṃ, paṭipāṭi ca sahasā; Ubbhaji nitthuno kaṭṭhaṃ, vaccaṃ passāva kheḷakaṃ. Man soll das Reinigungswasser nicht benutzen, ohne die Seniorität zu beachten; in der Reihenfolge, nicht hastig; das Gewand hochraffen, Stöhnen vermeiden, das Zahnholz, das Toilettenhäuschen, der Urin, der Speichel. Pharusā kūpa sahasā, ubbhaji capu sesena; Bahi anto ca ukkāse, rajju ataramānañca. Keine groben Zahnhölzer, die Grube, nicht hastig das Gewand hochraffen, keine Schmatzgeräusche machen, kein Wasser übrig lassen; von außen und innen soll man sich durch Hüsteln bemerkbar machen, das Seil beachten und ohne Eile handeln. Sahasā ubbhaji ṭhite, nitthune kaṭṭha vaccañca; Passāva kheḷa pharusā, kūpañca vaccapāduke. Nicht hastig das Gewand beim Stehen hochraffen; kein Stöhnen, das Zahnholz und das Toilettenhäuschen; Urin, Speichel, grobes Zahnholz, die Grube und der Toilettenschemel. Nātisahasā ubbhaji, pādukāya capucapu; Na sesaye paṭicchāde, uhatapidharena ca. Nicht allzu hastig das Gewand hochraffen, auf dem Schemel keine Schmatzgeräusche machen; kein Wasser zurücklassen, bedecken, was mit Kot beschmutzt ist, und das Gefäß für die Zahnhölzer verwenden. Vaccakuṭī [Pg.415] paribhaṇḍaṃ, pariveṇañca koṭṭhako; Ācamane ca udakaṃ, vattaṃ vaccakuṭīsume. Die Umrandung des Toilettenhäuschens, der Hof und das Torhaus; das Wasser für die Reinigung; dies sind die Pflichten bei den Toilettenhäuschen. Upāhanā dantakaṭṭhaṃ, mukhodakañca āsanaṃ; Yāgu udakaṃ dhovitvā, uddhāruklāpa gāma ca. Die Sandalen, das Zahnholz, das Gesichtswasser und der Sitzplatz; den Reisschleim und das Wasser, nachdem man abgewaschen hat, wegräumen; den Schmutz beseitigen und die Pflichten im Dorf. Nivāsanā kāyabandhā, saguṇaṃ pattasodakaṃ; Pacchā timaṇḍalo ceva, parimaṇḍala bandhanaṃ. Das Untergewand, der Gürtel, das doppellagige Gewand, die Schale mit Wasser; danach die Einhaltung der drei Kreise, das ringsherum ordentliche Binden des Gürtels. Saguṇaṃ dhovitvā pacchā, nātidūre paṭiggahe; Bhaṇamānassa āpatti, paṭhamāgantvāna āsanaṃ. Das doppellagige Gewand waschen und danach in nicht zu weiter Entfernung entgegennehmen; während des Sprechens auf mögliche Vergehen achten; zuerst hingehen und den Sitzplatz bereiten. Udakaṃ pīṭhakathali, paccuggantvā nivāsanaṃ; Otāpe nidahi bhaṅgo, obhoge bhuñjitu name. Das Fußwasser, der Schemel und die Reibscherbe; dem Lehrer entgegengehen; das Untergewand in der Sonne trocknen und weglegen; Brüche oder Falten im Gewand beachten; sich zum Essen bereitmachen. Pānīyaṃ udakaṃ nīcaṃ, muhuttaṃ na ca nidahe; Pattacīvaraṃ bhūmi ca, pārantaṃ orato bhogaṃ. Das Trinkwasser und Nutzwasser niedrig hinstellen, es nicht lange ungenutzt stehen lassen; Schale und Gewand, den Boden, das ferne Ende und die diesseitige Falte beachten. Uddhare paṭisāme ca, uklāpo ca nahāyituṃ; Sītaṃ uṇhaṃ jantāgharaṃ, cuṇṇaṃ mattika piṭṭhito. Wegnehmen und aufräumen; Schmutz entfernen; zum Baden kaltes und heißes Wasser; das Dampfbad, Waschpulver und Lehm von hinten reichen. Pīṭhañca cīvaraṃ cuṇṇaṃ, mattikussahati mukhaṃ; Purato there nave ca, parikammañca nikkhame. Den Stuhl, das Gewand, das Waschpulver und den Lehm, wenn man dazu fähig ist; das Gesicht; vor den Älteren und Jüngeren die Körperpflege verrichten und dann hinausgehen. Purato udake nhāte, nivāsetvā upajjhāyaṃ; Nivāsanañca saṅghāṭi, pīṭhakaṃ āsanena ca. Vorne, nachdem man im Wasser gebadet und das Untergewand angelegt hat, dem Upajjhāya dienen; das Untergewand, das Obergewand, den Schemel und den Sitzplatz bereiten. Pādo pīṭhaṃ kathaliñca, pānīyuddesapucchanā; Uklāpaṃ susodheyya, paṭhamaṃ pattacīvaraṃ. Fußwasser, Schemel und Reibscherbe; Trinkwasser, Rezitationsunterricht und Befragung zum Kommentar; den Schmutz gründlich reinigen; zuerst Schale und Gewand besorgen. Nisīdanapaccattharaṇaṃ, bhisi bibbohanāni ca; Mañco pīṭhaṃ paṭipādaṃ, mallakaṃ apassena ca. Sitzmatte und Bettlaken, Matratzen und Kopfkissen; das Bett, der Stuhl, der Bettpfostenhalter, der Speinapf und die Rückenlehne. Bhūma santāna āloka, gerukā kāḷa akatā; Bhūmattharapaṭipādā, mañco pīṭhaṃ bibbohanaṃ. Boden, Spinnweben, Lichtöffnung, rote Erde, schwarze Erde, unbehandelter Boden; Bodenbelag, Pfostenhalter, Bett, Stuhl und Kissen. Nisīdattharaṇaṃ kheḷa, apasse pattacīvaraṃ; Puratthimā pacchimā ca, uttarā atha dakkhiṇā. Die Sitzmatte, der Speinapf, die Rückenlehne, Schale und Gewand; Osten, Westen, Norden und ebenso Süden. Sītuṇhañca [Pg.416] divā rattiṃ, pariveṇañca koṭṭhako; Upaṭṭhānaggisālā ca, vaccapāniyabhojanī. Kälte und Hitze, Tag und Nacht; der Hof, das Torhaus, die Versammlungshalle, das Feuerhaus, der Abtritt, Trink- und Gebrauchswasser. Ācamaṃ anabhirati, kukkuccaṃ diṭṭhi ca garu; Mūlamānattaabbhānaṃ, tajjanīyaṃ niyassakaṃ. Reinigung, Unzufriedenheit, Gewissensbisse, falsche Ansichten und schwere Vergehen; die Bußübungen (Mūla, Mānatta, Abbhāna), Tadel und Abhängigkeit. Pabbāja paṭisāraṇī, ukkhepañca kataṃ yadi; Dhove kātabbaṃ rajañca, raje samparivattakaṃ. Verbannung, Versöhnung und Ausschluss – falls diese vollzogen wurden; waschen soll man, färben soll man, die Färbebrühe vorbereiten und das Gewand beim Färben wenden. Pattañca cīvarañcāpi, parikkhārañca chedanaṃ; Parikammaṃ veyyāvaccaṃ, pacchā piṇḍaṃ pavisanaṃ. Die Schale, das Gewand und das Zubehör; das Rasieren, die Körperpflege und verschiedene Dienste; hinterhergehen, Almosengang und das Betreten von Häusern. Na susānaṃ disā ceva, yāvajīvaṃ upaṭṭhahe; Saddhivihārikenetaṃ, vattupajjhāyakesume. Nicht zum Friedhof gehen, nicht in andere Regionen weggehen; lebenslang soll man dienen. Dies ist die Pflicht, die der Schüler gegenüber dem Upajjhāya hat. Ovādasāsanuddesā, pucchā pattañca cīvaraṃ; Parikkhāro gilāno ca, na pacchāsamaṇo bhave. Ermahnung, Unterweisung, Rezitation, Befragung; Schale, Gewand, Zubehör und Krankenpflege; man soll kein ungeeigneter Begleitmönch sein. Upajjhāyesu ye vattā, evaṃ ācariyesupi; Saddhivihārike vattā, tatheva antevāsike. Welche Pflichten gegenüber den Upajjhāyas bestehen, so sind sie auch gegenüber den Ācariyas zu erfüllen; wie die Pflichten gegenüber dem Schüler sind, so sind sie ebenso gegenüber dem ansässigen Schüler. Āgantukesu ye vattā, puna āvāsikesu ca; Gamikānumodanikā, bhattagge piṇḍacārike. Die Pflichten gegenüber Gästen und wiederum gegenüber Ortsansässigen; die Pflichten für Reisende, für die Dankesrede, in der Speisehalle und beim Almosengang. Āraññakesu yaṃ vattaṃ, yañca senāsanesupi; Jantāghare vaccakuṭī, upajjhā saddhivihārike. Welche Pflicht für Waldmönche besteht und welche in den Unterkünften; im Dampfbad, im Toilettenhäuschen; gegenüber dem Upajjhāya und dem Schüler. Ācariyesu yaṃ vattaṃ, tatheva antevāsike; Ekūnavīsati vatthū, vattā cuddasa khandhake. Welche Pflicht gegenüber den Ācariyas besteht, so besteht sie ebenso gegenüber den Schülern; im Vattakkhandhaka gibt es neunzehn Themen und vierzehn Hauptpflichten. Vattaṃ aparipūrento, na sīlaṃ paripūrati; Asuddhasīlo duppañño, cittekaggaṃ na vindati. Wer seine Pflichten nicht erfüllt, bringt seine Tugend nicht zur Vollkommenheit; wer eine unreine Tugend hat und töricht ist, findet keine geistige Sammlung. Vikkhittacittonekaggo, sammā dhammaṃ na passati; Apassamāno saddhammaṃ, dukkhā na parimuccati. Ein Mönch mit zerstreutem Geist, dessen Aufmerksamkeit nicht gesammelt ist, sieht die Lehre nicht richtig; wer die wahre Lehre nicht recht sieht, wird nicht vom Leiden befreit. Yaṃ [Pg.417] vattaṃ paripūrento, sīlampi paripūrati; Visuddhasīlo sappañño, cittekaggampi vindati. Indem er seine Pflichten erfüllt, vervollkommnet er auch die Tugend; wer von reiner Tugend und weise ist, erlangt auch Einpünktigkeit des Geistes. Avikkhittacitto ekaggo, sammā dhammaṃ vipassati; Sampassamāno saddhammaṃ, dukkhā so parimuccati. Ein Mönch mit unzerstreutem Geist, dessen Aufmerksamkeit gesammelt ist, sieht die Lehre klar; wer die wahre Lehre recht sieht, wird vom Leiden befreit. Tasmā hi vattaṃ pūreyya, jinaputto vicakkhaṇo; Ovādaṃ buddhaseṭṭhassa, tato nibbānamehitīti. Darum sollte ein weiser Sohn des Siegers seine Pflichten erfüllen; gemäß der Unterweisung des edlen Buddha wird er dadurch zum Nibbāna gelangen. Vattakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Pflichten (Vattakkhandhaka) ist abgeschlossen. 9. Pātimokkhaṭṭhapanakkhandhakaṃ 9. Neuntes Kapitel: Die Aussetzung des Pātimokkha (Pātimokkhaṭṭhapanakkhandhaka). 1. Pātimokkhuddesayācanā 1. 1. Ersuchen um den Vortrag des Pātimokkha. 383. Tena [Pg.418] samayena buddho bhagavā sāvatthiyaṃ viharati pubbārāme migāramātu pāsāde. Tena kho pana samayena bhagavā tadahuposathe bhikkhusaṅghaparivuto nisinno hoti. Atha kho āyasmā ānando abhikkantāya rattiyā nikkhante paṭhame yāme uṭṭhāyāsanā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā yena bhagavā tenañjaliṃ paṇāmetvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘abhikkantā, bhante, ratti, nikkhanto paṭhamo yāmo, ciranisinno bhikkhusaṅgho. Uddisatu, bhante, bhagavā bhikkhūnaṃ pātimokkha’’nti. Evaṃ vutte bhagavā tuṇhī ahosi. Dutiyampi kho āyasmā ānando abhikkantāya rattiyā nikkhante majjhime yāme uṭṭhāyāsanā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā yena bhagavā tenañjaliṃ paṇāmetvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘abhikkantā, bhante, ratti, nikkhanto majjhimo yāmo, ciranisinno bhikkhusaṅgho. Uddisatu, bhante, bhagavā bhikkhūnaṃ pātimokkha’’nti. Dutiyampi kho bhagavā tuṇhī ahosi. Tatiyampi kho āyasmā ānando abhikkantāya rattiyā nikkhante pacchime yāme uddhaste aruṇe nandimukhiyā rattiyā uṭṭhāyāsanā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā yena bhagavā tenañjaliṃ paṇāmetvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘abhikkantā, bhante, ratti, nikkhanto pacchimo yāmo, uddhastaṃ aruṇaṃ nandimukhi ratti, ciranisinno bhikkhusaṅgho. Uddisatu, bhante, bhagavā bhikkhūnaṃ pātimokkha’’nti. ‘‘Aparisuddhā, ānanda, parisā’’ti. 383. 383. Zu jener Zeit weilte der Erhabene Buddha in Sāvatthī im Pubbārāma, im Palast von Migāras Mutter. Zu jener Zeit saß der Erhabene am Uposatha-Tag im Kreise der Mönchsgemeinschaft. Da erhob sich der ehrwürdige Ānanda, als die Nacht vorangeschritten und die erste Nachtwache vergangen war, von seinem Sitz, legte das Obergewand über die linke Schulter, grüßte den Erhabenen mit zusammengelegten Händen und sprach: "Herr, die Nacht ist vorangeschritten, die erste Nachtwache ist vorbei, die Mönchsgemeinschaft sitzt schon lange. Möge der Erhabene das Pātimokkha vor den Mönchen vortragen." Auf diese Worte hin schwieg der Erhabene. Ein zweites Mal erhob sich der ehrwürdige Ānanda, als die Nacht vorangeschritten und die mittlere Nachtwache vergangen war... und sprach: "Herr, die Nacht ist vorangeschritten, die mittlere Nachtwache ist vorbei, die Mönchsgemeinschaft sitzt schon lange. Möge der Erhabene das Pātimokkha vor den Mönchen vortragen." Auch ein zweites Mal schwieg der Erhabene. Ein drittes Mal erhob sich der ehrwürdige Ānanda, als die Nacht vorangeschritten und die letzte Nachtwache vergangen war, als die Morgendämmerung heraufzog und die Nacht das freudige Antlitz zeigte... und sprach: "Herr, die Nacht ist vorangeschritten, die letzte Nachtwache ist vorbei, die Dämmerung ist angebrochen, die Nacht zeigt ihr freudiges Antlitz, die Mönchsgemeinschaft sitzt schon lange. Möge der Erhabene das Pātimokkha vor den Mönchen vortragen." Da sprach der Erhabene: "Ānanda, die Versammlung ist nicht rein." Atha kho āyasmato mahāmoggallānassa etadahosi – ‘‘kaṃ nu kho bhagavā puggalaṃ sandhāya evamāha – ‘aparisuddhā, ānanda, parisā’’’ti? Atha kho āyasmā mahāmoggallāno sabbāvantaṃ bhikkhusaṅghaṃ cetasā ceto paricca manasākāsi. Addasā kho āyasmā mahāmoggallāno taṃ puggalaṃ dussīlaṃ pāpadhammaṃ asucisaṅkassarasamācāraṃ paṭicchannakammantaṃ assamaṇaṃ samaṇapaṭiññaṃ abrahmacāriṃ brahmacāripaṭiññaṃ antopūtiṃ avassutaṃ kasambujātaṃ majjhe bhikkhusaṅghassa nisinnaṃ. Disvāna yena so puggalo [Pg.419] tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā taṃ puggalaṃ etadavoca – ‘‘uṭṭhehi, āvuso, diṭṭhosi bhagavatā; natthi te bhikkhūhi saddhiṃ saṃvāso’’ti. Evaṃ vutte so puggalo tuṇhī ahosi. Dutiyampi kho āyasmā mahāmoggallāno taṃ puggalaṃ etadavoca – ‘‘uṭṭhehi, āvuso, diṭṭhosi bhagavatā; natthi te bhikkhūhi saddhiṃ saṃvāso’’ti. Dutiyampi kho so puggalo tuṇhī ahosi. Tatiyampi kho āyasmā mahāmoggallāno taṃ puggalaṃ etadavoca – ‘‘uṭṭhehi, āvuso, diṭṭhosi bhagavatā; natthi te bhikkhūhi saddhiṃ saṃvāso’’ti. Tatiyampi kho so puggalo tuṇhī ahosi. Atha kho āyasmā mahāmoggallāno taṃ puggalaṃ bāhāyaṃ gahetvā bahidvārakoṭṭhakā nikkhāmetvā sūcighaṭikaṃ datvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘nikkhāmito so, bhante, puggalo mayā; suddhā parisā; uddisatu, bhante, bhagavā bhikkhūnaṃ pātimokkha’’nti. Da dachte der ehrwürdige Mahāmoggallāna: "Auf welche Person bezog sich der Erhabene wohl, als er sagte: Ānanda, die Versammlung ist nicht rein?" Daraufhin durchdrang der ehrwürdige Mahāmoggallāna die gesamte Mönchsgemeinschaft mit seinem Geist und prüfte sie. Er sah eine Person, die von schlechter Tugend war, von böser Natur, unrein, von verdächtigem Benehmen, mit verborgenen Taten, kein wahrer Asket, obwohl er sich als solcher ausgab, kein wahrer Wandler im heiligen Leben, obwohl er sich als solcher ausgab, innerlich verfault, triebbehaftet und wie ein Haufen Abfall inmitten der Mönchsgemeinschaft sitzend. Als er ihn sah, ging er zu ihm hin und sagte: "Steh auf, Freund, du bist vom Erhabenen erkannt worden; für dich gibt es keine Gemeinschaft mit den Mönchen." Auf diese Worte hin schwieg jene Person. Ein zweites Mal... ein drittes Mal... Schließlich packte der ehrwürdige Mahāmoggallāna jene Person am Arm, führte sie aus dem Torbau hinaus, verriegelte die Tür und ging zum Erhabenen. Er sprach: "Herr, ich habe jene Person hinausgeführt; die Versammlung ist nun rein. Möge der Erhabene das Pātimokkha vor den Mönchen vortragen." ‘‘Acchariyaṃ, moggallāna, abbhutaṃ, moggallāna, yāva bāhāgahaṇāpi nāma so moghapuriso āgamessatī’’ti! Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – "Erstaunlich, Moggallāna, wunderbar, Moggallāna, wie sehr dieser törichte Mensch gewartet hat, bis er sogar am Arm gepackt werden musste!" Daraufhin wandte sich der Erhabene an die Mönche: 2. Mahāsamuddeaṭṭhacchariyaṃ 2. 2. Die acht Wunder des großen Ozeans. 384. ‘‘Aṭṭhime, bhikkhave, mahāsamudde acchariyā abbhutā dhammā, ye disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Katame aṭṭha? 384. 384. "Es gibt, ihr Mönche, acht erstaunliche und wunderbare Qualitäten im großen Ozean, die die Asuras immer wieder sehen und die sie am großen Ozean Gefallen finden lassen. Welche acht?" ‘‘Mahāsamuddo, bhikkhave, anupubbaninno anupubbapoṇo anupubbapabbhāro na āyatakeneva papāto. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo anupubbaninno anupubbapoṇo anupubbapabbhāro na āyatakeneva papāto – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde paṭhamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. "Der große Ozean, ihr Mönche, wird allmählich tiefer, neigt sich allmählich und fällt allmählich ab; er hat keinen plötzlichen Abgrund. Dass der große Ozean allmählich tiefer wird, sich allmählich neigt und allmählich abfällt und keinen plötzlichen Abgrund hat – dies, ihr Mönche, ist die erste erstaunliche und wunderbare Qualität im großen Ozean, welche die Asuras immer wieder sehen und die sie am großen Ozean Gefallen finden lassen." ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, mahāsamuddo ṭhitadhammo velaṃ nātivattati. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo ṭhitadhammo velaṃ nātivattati – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde dutiyo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. "Und weiter, ihr Mönche, hat der große Ozean eine beständige Natur und überschreitet sein Ufer nicht. Dass der große Ozean eine beständige Natur hat und sein Ufer nicht überschreitet – dies, ihr Mönche, ist die zweite erstaunliche und wunderbare Qualität im großen Ozean, welche die Asuras immer wieder sehen und die sie am großen Ozean Gefallen finden lassen." ‘‘Puna [Pg.420] caparaṃ, bhikkhave, mahāsamuddo na matena kuṇapena saṃvasati. Yaṃ hoti mahāsamudde mataṃ kuṇapaṃ, taṃ khippaññeva tīraṃ vāheti, thalaṃ ussāreti. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo na matena kuṇapena saṃvasati, yaṃ hoti mahāsamudde mataṃ kuṇapaṃ, taṃ khippaññeva tīraṃ vāheti, thalaṃ ussāreti – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde tatiyo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Weiterhin, ihr Mönche, duldet der große Ozean in sich keinen toten Körper (Aas). Wenn sich im Ozean ein Kadaver befindet, spült er ihn rasch an die Küste und befördert ihn auf das Festland. Dass der große Ozean keinen Kadaver in sich duldet, sondern ihn rasch an die Küste spült und auf das Festland befördert – dies, ihr Mönche, ist die dritte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, yā kāci mahānadiyo, seyyathidaṃ – gaṅgā, yamunā, aciravatī, sarabhū, mahī, tā mahāsamuddaṃ pattā jahanti purimāni nāmagottāni, mahāsamuddo tveva saṅkhaṃ gacchanti. Yampi, bhikkhave, yākāci mahānadiyo, seyyathidaṃ – gaṅgā, yamunā, aciravatī, sarabhū, mahī, tā mahāsamuddaṃ pattā jahanti purimāni nāmagottāni, mahāsamuddo tveva saṅkhaṃ gacchanti – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde catuttho acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Weiterhin, ihr Mönche, verlieren all die großen Flüsse – nämlich der Ganges, die Yamuna, die Aciravati, der Sarabhu und der Mahi – sobald sie den großen Ozean erreichen, ihre früheren Namen und ihre Herkunft und werden fortan nur noch als 'der große Ozean' bezeichnet. Dass all die großen Flüsse ihre früheren Namen und ihre Herkunft verlieren und nur noch als 'der große Ozean' bezeichnet werden – dies, ihr Mönche, ist die vierte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, yā ca loke savantiyo mahāsamuddaṃ appenti, yā ca antalikkhā dhārā papatanti, na tena mahāsamuddassa ūnattaṃ vā pūrattaṃ vā paññāyati. Yampi, bhikkhave, yā ca loke savantiyo mahāsamuddaṃ appenti, yā ca antalikkhā dhārā papatanti, na tena mahāsamuddassa ūnattaṃ vā pūrattaṃ vā paññāyati – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde pañcamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Weiterhin, ihr Mönche, obwohl alle Ströme der Welt in den großen Ozean münden und Regenströme vom Himmel herabfallen, lässt sich dadurch weder eine Abnahme noch eine Zunahme des Ozeans feststellen. Dass durch all die mündenden Ströme und herabfallenden Regenströme weder eine Abnahme noch eine Zunahme des Ozeans festzustellen ist – dies, ihr Mönche, ist die fünfte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, mahāsamuddo ekaraso loṇaraso. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo ekaraso loṇaraso – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde chaṭṭho acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Weiterhin, ihr Mönche, hat der große Ozean nur einen einzigen Geschmack, den salzigen Geschmack. Dass der große Ozean nur einen einzigen Geschmack, den salzigen Geschmack hat – dies, ihr Mönche, ist die sechste wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, mahāsamuddo bahuratano anekaratano. Tatrimāni ratanāni, seyyathidaṃ – muttā, maṇi, veḷuriyo, saṅkho, silā, pavāḷaṃ, rajataṃ, jātarūpaṃ, lohitako, masāragallaṃ. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo bahuratano anekaratano, tatrimāni ratanāni, seyyathidaṃ – muttā, maṇi, veḷuriyo, saṅkho, silā, pavāḷaṃ, rajataṃ, jātarūpaṃ, lohitako[Pg.421], masāragallaṃ – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde sattamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Weiterhin, ihr Mönche, birgt der große Ozean viele Kostbarkeiten, zahllose Kostbarkeiten. Dort finden sich diese Kostbarkeiten: Perlen, Edelsteine, Beryll, Muschelschalen, Quarz, Korallen, Silber, Gold, Rubine und Katzenaugen. Dass der Ozean viele und zahllose Kostbarkeiten wie Perlen, Edelsteine, Beryll, Muschelschalen, Quarz, Korallen, Silber, Gold, Rubine und Katzenaugen birgt – dies, ihr Mönche, ist die siebte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. ‘‘Puna caparaṃ, bhikkhave, mahāsamuddo mahataṃ bhūtānaṃ āvāso. Tatrime bhūtā – timi, timiṅgalo, timitimiṅgalo, asurā, nāgā, gandhabbā. Santi mahāsamudde yojanasatikāpi attabhāvā, dviyojanasatikāpi attabhāvā, tiyojanasatikāpi attabhāvā, catuyojanasatikāpi attabhāvā, pañcayojanasatikāpi attabhāvā. Yampi, bhikkhave, mahāsamuddo mahataṃ bhūtānaṃ āvāso, tatrime bhūtā – timi, timiṅgalo, timitimiṅgalo, asurā, nāgā, gandhabbā; santi mahāsamudde, yojanasatikāpi attabhāvā…pe… pañcayojanasatikāpi attabhāvā – ayaṃ, bhikkhave, mahāsamudde aṭṭhamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā asurā mahāsamudde abhiramanti. Ime kho, bhikkhave, mahāsamudde aṭṭha acchariyā abbhutā dhammā, ye disvā disvā asurā mahāsamudde abhirama’’nti. Weiterhin, ihr Mönche, ist der große Ozean die Heimat gewaltiger Lebewesen. In ihm befinden sich diese Wesen: Timi, Timingala, Timitimingala, Asuras, Nagas und Gandharvas. Im großen Ozean gibt es Wesen mit einer Körpergröße von einhundert Yojanas, zweihundert Yojanas, dreihundert Yojanas, vierhundert Yojanas und fünfhundert Yojanas. Dass der Ozean die Heimat gewaltiger Lebewesen ist und in ihm Wesen von einhundert bis zu fünfhundert Yojanas Größe existieren – dies, ihr Mönche, ist die achte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft des Ozeans, die die Asuras immer wieder sehen und an der sie sich erfreuen. Dies sind, ihr Mönche, die acht wunderbaren und außergewöhnlichen Eigenschaften des Ozeans, die die Asuras sehen und an denen sie sich im großen Ozean erfreuen. 3. Imasmiṃdhammavinayeaṭṭhacchariyaṃ 3. Die acht wunderbaren Eigenschaften in dieser Lehre und Disziplin. 385. ‘‘Evameva kho, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye aṭṭha acchariyā abbhutā dhammā, ye disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. Katame aṭṭha? 385. Ebenso, ihr Mönche, gibt es in dieser Lehre und Disziplin (Dhamma-Vinaya) acht wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaften, die die Mönche immer wieder sehen und durch die sie in dieser Lehre und Disziplin Freude finden. Welches sind diese acht? ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo anupubbaninno anupubbapoṇo anupubbapabbhāro na āyatakeneva papāto; evameva kho, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye anupubbasikkhā anupubbakiriyā anupubbapaṭipadā na āyatakeneva aññāpaṭivedho. Yampi, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye anupubbasikkhā anupubbakiriyā anupubbapaṭipadā na āyatakeneva aññāpaṭivedho – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye paṭhamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. Gleichwie, ihr Mönche, der große Ozean allmählich abfällt, allmählich geneigt ist, sich allmählich vertieft und nicht jäh wie ein Abgrund abfällt; ebenso, ihr Mönche, gibt es in dieser Lehre und Disziplin ein allmähliches Training, ein allmähliches Wirken, eine allmähliche Übung, und nicht gibt es einen plötzlichen Durchbruch zur vollkommenen Erkenntnis (Arahantschaft). Dass es in dieser Lehre und Disziplin ein allmähliches Training, Wirken und Üben gibt und kein plötzlicher Durchbruch zur Erkenntnis erfolgt – dies, ihr Mönche, ist die erste wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft dieser Lehre und Disziplin, die die Mönche sehen und an der sie Freude finden. ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo ṭhitadhammo velaṃ nātivattati; evameva kho, bhikkhave, yaṃ mayā sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ paññattaṃ, taṃ mama sāvakā jīvitahetupi nātikkamanti. Yampi, bhikkhave, mayā mama sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ [Pg.422] paññattaṃ, taṃ mama sāvakā jīvitahetupi nātikkamanti – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye dutiyo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. Gleichwie, ihr Mönche, der große Ozean seiner Natur treu bleibt und seine Grenzen (die Küste) nicht überschreitet; ebenso, ihr Mönche, übertreten meine Schüler die von mir für sie festgelegten Übungsregeln (Sikkhāpada) selbst um ihres Lebens willen nicht. Dass meine Schüler die von mir festgelegten Übungsregeln selbst um ihres Lebens willen nicht übertreten – dies, ihr Mönche, ist die zweite wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft dieser Lehre und Disziplin, die die Mönche sehen und an der sie Freude finden. ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo na matena kuṇapena saṃvasati, yaṃ hoti mahāsamudde mataṃ kuṇapaṃ taṃ khippameva tīraṃ vāheti, thalaṃ ussāreti; evameva kho, bhikkhave, yo so puggalo dussīlo pāpadhammo asucisaṅkassarasamācāro paṭicchannakammanto assamaṇo samaṇapaṭiñño abrahmacārī brahmacāripaṭiñño antopūti avassuto kasambujāto, na tena saṅgho saṃvasati, khippameva naṃ sannipatitvā ukkhipati, kiñcāpi kho so hoti majjhe bhikkhusaṅghassa nisinno. Atha kho so ārakāva saṅghamhā, saṅgho ca tena. Yampi, bhikkhave, yo so puggalo dussīlo pāpadhammo asucisaṅkassarasamācāro paṭicchannakammanto assamaṇo samaṇapaṭiñño abrahmacārī brahmacāripaṭiñño antopūti avassuto kasambujāto, na tena saṅgho saṃvasati, khippameva naṃ sannipūtitvā ukkhipati, kiñcāpi kho so hoti majjhe bhikkhusaṅghassa nisinno, atha kho so ārakāva saṅghamhā, saṅgho ca tena – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye tatiyo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. „Ebenso wie, ihr Mönche, der große Ozean nicht mit einem toten Kadaver zusammenlebt – sollte sich ein toter Kadaver im großen Ozean befinden, so spült er ihn rasch ans Ufer, befördert ihn auf das Festland; ebenso auch, ihr Mönche: Wer auch immer eine Person ist, die unsittlich ist, von schlechter Natur, unrein, von verdächtigem Verhalten, von geheimem Tun, kein Asket, der sich aber als Asket ausgibt, kein Wandler im heiligen Wandel, der sich aber als Wandler im heiligen Wandel ausgibt, innerlich verfault, von Trieben triefend, wie ein Haufen Abfall – mit einer solchen Person lebt der Sangha nicht zusammen; man versammelt sich und stößt sie rasch aus. Auch wenn sie inmitten des Bhikkhu-Sangha sitzt, so ist sie dennoch weit entfernt vom Sangha, und der Sangha ist weit entfernt von ihr. Dass, ihr Mönche, eine solche Person, die unsittlich ist ... innerlich verfault, von Trieben triefend, wie ein Haufen Abfall – dass der Sangha nicht mit ihr zusammenlebt, sondern sie nach einer Versammlung rasch ausstößt, und dass sie, auch wenn sie inmitten des Bhikkhu-Sangha sitzt, dennoch weit entfernt vom Sangha ist und der Sangha weit entfernt von ihr – dies, ihr Mönche, ist im Hinblick auf diesen Dhamma-Vinaya das dritte wunderbare und erstaunliche Phänomen, bei dessen Anblick die Mönche in diesem Dhamma-Vinaya große Freude finden.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, yā kāci mahānadiyo, seyyathidaṃ – gaṅgā, yamunā, aciravatī, sarabhū, mahī, tā mahāsamuddaṃ pattā jahanti purimāni nāmagottāni, mahāsamuddo tveva saṅkhaṃ gacchanti; evameva kho, bhikkhave, cattārome vaṇṇā – khattiyā, brāhmaṇā, vessā, suddā. Te tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajitvā jahanti purimāni nāmagottāni, samaṇā sakyaputtiyā tveva saṅkhaṃ gacchanti. Yampi, bhikkhave, cattārome vaṇṇā khattiyā brāhmaṇā vessā suddā, te tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajitvā jahanti purimāni nāmagottāni, samaṇā sakyaputtiyā tveva saṅkhaṃ gacchanti – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye catuttho acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. „Ebenso wie, ihr Mönche, jene großen Flüsse – nämlich der Ganges, die Yamuna, die Aciravati, der Sarabhu und der Mahi –, wenn sie den großen Ozean erreicht haben, ihre früheren Namen und Sippen aufgeben und einfach als ‚großer Ozean‘ bezeichnet werden; ebenso auch, ihr Mönche: Diese vier Stände – Adlige, Brahmanen, Kaufleute und Diener –, wenn sie in dem vom Tathagata verkündeten Dhamma-Vinaya aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausgezogen sind und die Hauslosigkeit angenommen haben, geben sie ihre früheren Namen und Sippen auf und werden einfach als ‚Asketen, Söhne des Sakyers‘ bezeichnet. Dass, ihr Mönche, diese vier Stände – Adlige, Brahmanen, Kaufleute und Diener –, wenn sie ... in die Hauslosigkeit hinausgezogen sind, ihre früheren Namen und Sippen aufgeben und einfach als ‚Asketen, Söhne des Sakyers‘ bezeichnet werden – dies, ihr Mönche, ist im Hinblick auf diesen Dhamma-Vinaya das vierte wunderbare und erstaunliche Phänomen, bei dessen Anblick die Mönche in diesem Dhamma-Vinaya große Freude finden.“ ‘‘Seyyathāpi[Pg.423], bhikkhave, yā ca loke savantiyo mahāsamuddaṃ appenti, yā ca antalikkhā dhārā papatanti, na tena mahāsamuddassa ūnattaṃ vā pūrattaṃ vā paññāyati; evameva kho, bhikkhave, bahū cepi bhikkhū anupādisesāya nibbānadhātuyā parinibbāyanti, na tena nibbānadhātuyā ūnattaṃ vā pūrattaṃ vā paññāyati. Yampi, bhikkhave, bahū cepi bhikkhū anupādisesāya nibbānadhātuyā parinibbāyanti, na tena nibbānadhātuyā ūnattaṃ vā pūrattaṃ vā paññāyati – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye pañcamo acchariyo abbhuto dhammo yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. „Ebenso wie, ihr Mönche, jene Ströme in der Welt, die in den großen Ozean münden, und jene Wasserströme, die vom Himmel herabfallen, und dadurch keine Abnahme oder Zunahme des großen Ozeans bemerkbar ist; ebenso auch, ihr Mönche: Selbst wenn viele Mönche in das Nibbana-Element ohne verbleibende Daseinsgrundlagen eingehen, ist dadurch keine Abnahme oder Zunahme des Nibbana-Elements bemerkbar. Dass, ihr Mönche, selbst wenn viele Mönche in das Nibbana-Element ohne verbleibende Daseinsgrundlagen eingehen und dadurch keine Abnahme oder Zunahme des Nibbana-Elements bemerkbar ist – dies, ihr Mönche, ist im Hinblick auf diesen Dhamma-Vinaya das fünfte wunderbare und erstaunliche Phänomen, bei dessen Anblick die Mönche in diesem Dhamma-Vinaya große Freude finden.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo ekaraso loṇaraso, evameva kho, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo ekaraso vimuttiraso. Yampi, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo ekaraso vimuttiraso – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye chaṭṭho acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. „Ebenso wie, ihr Mönche, der große Ozean nur einen Geschmack hat, den Geschmack von Salz; ebenso auch, ihr Mönche, hat dieser Dhamma-Vinaya nur einen Geschmack, den Geschmack der Befreiung. Dass, ihr Mönche, dieser Dhamma-Vinaya nur einen Geschmack hat, den Geschmack der Befreiung – dies, ihr Mönche, ist im Hinblick auf diesen Dhamma-Vinaya das sechste wunderbare und erstaunliche Phänomen, bei dessen Anblick die Mönche in diesem Dhamma-Vinaya große Freude finden.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo bahuratano anekaratano, tatrimāni ratanāni, seyyathidaṃ – muttā, maṇi, veḷuriyo, saṅkho, silā, pavāḷaṃ, rajataṃ, jātarūpaṃ, lohitako, masāragallaṃ; evameva kho, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo bahuratano anekaratano. Tatrimāni ratanāni, seyyathidaṃ – cattāro satipaṭṭhānā, cattāro sammappadhānā, cattāro iddhipādā, pañcindriyāni, pañca balāni, satta bojjhaṅgā, ariyo aṭṭhaṅgiko maggo. Yampi, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo bahuratano anekaratano, tatrimāni ratanāni, seyyathidaṃ – cattāro satipaṭṭhānā…pe… ariyo aṭṭhaṅgiko maggo – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye sattamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. „Ebenso wie, ihr Mönche, der große Ozean viele Schätze birgt, mannigfache Schätze – nämlich Perlen, Edelsteine, Beryll, Muschelschalen, Kristalle, Korallen, Silber, Gold, Rubine und buntgestreifte Edelsteine; ebenso auch, ihr Mönche, birgt dieser Dhamma-Vinaya viele Schätze, mannigfache Schätze. Darin finden sich diese Schätze: die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen der Wunderkraft, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erwachensglieder und der edle achtfache Pfad. Dass, ihr Mönche, dieser Dhamma-Vinaya viele Schätze birgt, mannigfache Schätze, nämlich die vier Grundlagen der Achtsamkeit ... und den edlen achtfachen Pfad – dies, ihr Mönche, ist im Hinblick auf diesen Dhamma-Vinaya das siebte wunderbare und erstaunliche Phänomen, bei dessen Anblick die Mönche in diesem Dhamma-Vinaya große Freude finden.“ ‘‘Seyyathāpi, bhikkhave, mahāsamuddo mahataṃ bhūtānaṃ āvāso, tatrime bhūtā – timi, timiṅgalo, timitimiṅgalo, asurā, nāgā, gandhabbā, santi mahāsamudde yojanasatikāpi attabhāvā, dviyojanasatikāpi attabhāvā, tiyojanasatikāpi attabhāvā, catuyojanasatikāpi attabhāvā, pañcayojanasatikāpi attabhāvā; evameva kho, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo mahataṃ bhūtānaṃ āvāso. Tatrime bhūtā – sotāpanno, sotāpattiphalasacchikiriyāya paṭipanno; sakadāgāmī, sakadāgāmiphalasacchikiriyāya [Pg.424] paṭipanno; anāgāmī, anāgāmiphalasacchikiriyāya paṭipanno; arahā, arahattaphalasacchikiriyāya paṭipanno. Yampi, bhikkhave, ayaṃ dhammavinayo mahataṃ bhūtānaṃ āvāso, tatrime bhūtā – sotāpanno, sotāpattiphalasacchikiriyāya paṭipanno…pe… arahā, arahataphalasacchikiriyāya paṭipanno – ayaṃ, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye aṭṭhamo acchariyo abbhuto dhammo, yaṃ disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramanti. ‘‘Ime kho, bhikkhave, imasmiṃ dhammavinaye aṭṭha acchariyā abbhutā dhammā, ye disvā disvā bhikkhū imasmiṃ dhammavinaye abhiramantī’’ti. „Gleichwie, ihr Mönche, der große Ozean die Wohnstätte großer Wesen ist – darin befinden sich diese Wesen: Timi, Timiṅgala, Timitimiṅgala, Asuras, Nagas und Gandharvas; es gibt im großen Ozean Wesen von einer Größe von hundert Yojanas, von zweihundert Yojanas, von dreihundert Yojanas, von vierhundert Yojanas und von fünfhundert Yojanas; ebenso, ihr Mönche, ist diese Lehre und Disziplin (Dhamma-Vinaya) die Wohnstätte großer Wesen. Darin befinden sich diese Wesen: der Stromeingetretene und derjenige, der auf dem Weg zur Verwirklichung der Frucht des Stromeintritts ist; der Einmalwiederkehrer und derjenige, der auf dem Weg zur Verwirklichung der Frucht der Einmalwiederkehr ist; der Nichtwiederkehrer und derjenige, der auf dem Weg zur Verwirklichung der Frucht der Nichtwiederkehr ist; der Arahant und derjenige, der auf dem Weg zur Verwirklichung der Frucht der Arahantschaft ist. Dass diese Lehre und Disziplin die Wohnstätte großer Wesen ist, darin befinden sich diese Wesen: der Stromeingetretene ... bis hin zum Arahant – dies ist, ihr Mönche, in dieser Lehre und Disziplin die achte wunderbare und außergewöhnliche Eigenschaft, die die Mönche immer wieder sehen und weswegen sie in dieser Lehre und Disziplin Freude finden. Dies, ihr Mönche, sind die acht wunderbaren und außergewöhnlichen Eigenschaften in dieser Lehre und Disziplin, die die Mönche immer wieder sehen und weswegen sie in dieser Lehre und Disziplin Freude finden.“ Atha kho bhagavā etamatthaṃ viditvā tāyaṃ velāyaṃ imaṃ udānaṃ udānesi – Da nun der Erhabene diese Bedeutung erkannte, stieß er zu jener Zeit diesen feierlichen Ausspruch (Udāna) aus: ‘‘Channamativassati, vivaṭaṃ nātivassati; Tasmā channaṃ vivaretha, evaṃ taṃ nātivassatī’’ti. „Auf das Verhüllte regnet es herab, auf das Offengelegte regnet es nicht herab; darum legt das Verhüllte offen, so wird es nicht beregnet.“ 4. Pātimokkhasavanāraho 4. 4. Wer zur Anhörung des Pātimokkha berechtigt ist 386. Atha kho bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘‘nadānāhaṃ, bhikkhave, ito paraṃ uposathaṃ karissāmi, pātimokkhaṃ uddisissāmi. Tumhevadāni, bhikkhave, ito paraṃ uposathaṃ kareyyātha, pātimokkhaṃ uddiseyyātha. Aṭṭhānametaṃ, bhikkhave, anavakāso yaṃ tathāgato aparisuddhāya parisāya uposathaṃ kareyya, pātimokkhaṃ uddiseyya. Na ca, bhikkhave, sāpattikena pātimokkhaṃ sotabbaṃ. Yo suṇeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, yo sāpattiko pātimokkhaṃ suṇāti, tassa pātimokkhaṃ ṭhapetuṃ. Evañca pana, bhikkhave, ṭhapetabbaṃ. Tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāharitabbaṃ – 386. Da wandte sich der Erhabene an die Mönche: „Ihr Mönche, von nun an werde ich den Uposatha nicht mehr verrichten und das Pātimokkha nicht mehr vortragen. Ihr selbst sollt von nun an den Uposatha verrichten und das Pātimokkha vortragen. Es ist unmöglich, ihr Mönche, es kann nicht sein, dass ein Tathāgata in einer unrein gewordenen Versammlung den Uposatha verrichtet oder das Pātimokkha vorträgt. Auch darf, ihr Mönche, ein mit einem Vergehen behafteter Mönch das Pātimokkha nicht hören. Wer es dennoch hört, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, ihr Mönche, das Pātimokkha für einen Mönch auszusetzen, der mit einem Vergehen behaftet ist. Und so, ihr Mönche, soll es ausgesetzt werden: Am Uposatha-Tag, sei es am vierzehnten oder am fünfzehnten, soll in Anwesenheit dieser Person inmitten der Gemeinschaft Folgendes verkündet werden:“ ‘Suṇātu me bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo sāpattiko, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabba’nti ṭhapitaṃ hoti pātimokkha’’nti. „‚Möge die Ehrwürdige Gemeinschaft mich hören. Die Person mit dem Namen Soundso ist mit einem Vergehen behaftet; ich setze für sie das Pātimokkha aus. In ihrer Anwesenheit darf das Pātimokkha nicht vorgetragen werden.‘ Damit gilt das Pātimokkha als ausgesetzt.“ Tena [Pg.425] kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū ‘nāmhe koci jānātī’ti sāpattikāva pātimokkhaṃ suṇanti. Therā bhikkhū paracittaviduno bhikkhūnaṃ ārocenti – ‘‘itthannāmo ca itthannāmo ca, āvuso, chabbaggiyā bhikkhū ‘nāmhe koci jānātī’ti sāpattikāva pātimokkhaṃ suṇantī’’ti. Assosuṃ kho chabbaggiyā bhikkhū – ‘‘therā kira bhikkhū paracittaviduno amhe bhikkhūnaṃ ārocenti – itthannāmo ca itthannāmo ca, āvuso, chabbaggiyā bhikkhū ‘nāmhe koci jānātī’ti sāpattikāva pātimokkhaṃ suṇantī’’ti. Zu jener Zeit hörten die Mönche der Sechser-Gruppe (Chabbaggiyā) das Pātimokkha, obwohl sie mit Vergehen behaftet waren, in dem Gedanken: „Niemand weiß von uns.“ Die älteren Mönche, welche die Gedanken anderer lesen konnten, teilten den anderen Mönchen mit: „Ihr Ehrwürdigen, diese und jene Mönche der Sechser-Gruppe hören das Pātimokkha, obwohl sie mit Vergehen behaftet sind, in dem Gedanken: ‚Niemand weiß von uns.‘“ Die Mönche der Sechser-Gruppe hörten wiederum: „Die älteren Mönche, die die Gedanken anderer lesen können, teilen den Mönchen mit: ‚Diese und jene Mönche der Sechser-Gruppe hören das Pātimokkha...‘“ Te – puramhākaṃ pesalā bhikkhū pātimokkhaṃ ṭhapentīti – paṭikacceva suddhānaṃ bhikkhūnaṃ anāpattikānaṃ avatthusmiṃ akāraṇe pātimokkhaṃ ṭhapenti. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhū suddhānaṃ bhikkhūnaṃ anāpattikānaṃ avatthusmiṃ akāraṇe pātimokkhaṃ ṭhapessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘saccaṃ kira, bhikkhave, chabbaggiyā bhikkhū suddhānaṃ bhikkhūnaṃ anāpattikānaṃ avatthusmiṃ akāraṇe pātimokkhaṃ ṭhapentī’’ti? ‘‘Saccaṃ bhagavā’’ti…pe… vigarahitvā…pe… dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, suddhānaṃ bhikkhūnaṃ anāpattikānaṃ avatthusmiṃ akāraṇe pātimokkhaṃ ṭhapetabbaṃ. Yo ṭhapeyya, āpatti dukkaṭassa’’. In dem Gedanken: „Bevor die gewissenhaften Mönche das Pātimokkha für uns aussetzen“, setzten sie ihrerseits das Pātimokkha für reine, vergehensfreie Mönche ohne Grundlage und ohne Grund aus. Jene Mönche, die bescheiden waren ... tadelten, missbilligten und beklagten sich: „Wie können die Mönche der Sechser-Gruppe nur für reine, vergehensfreie Mönche ohne Grundlage und ohne Grund das Pātimokkha aussetzen!“ Dann berichteten diese Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ... „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Mönche der Sechser-Gruppe für reine Mönche ohne Grund das Pātimokkha aussetzen?“ „Es ist wahr, o Erhabener.“ ... Nachdem er sie getadelt ... und eine Lehrrede gehalten hatte, wandte er sich an die Mönche: „Ihr Mönche, für reine, vergehensfreie Mönche darf das Pātimokkha nicht ohne Grundlage und ohne Grund ausgesetzt werden. Wer es dennoch aussetzt, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ 5. Dhammikādhammikapātimokkhaṭṭhapanaṃ 5. 5. Rechtmäßige und unrechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha 387. ‘‘Ekaṃ, bhikkhave, adhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ, ekaṃ dhammikaṃ; pātimokkhaṭṭhapanaṃ, dve adhammikāni; pātimokkhaṭṭhapanāni, dve dhammikāni; tīṇi adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, tīṇi dhammikāni, cattāri adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, cattāri dhammikāni; pañca adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, pañca dhammikāni; cha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, cha dhammikāni; satta adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, satta dhammikāni; aṭṭha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, aṭṭha dhammikāni; nava adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, nava dhammikāni; dasa adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni, dasa dhammikāni. 387. „Es gibt, ihr Mönche, eine Art der unrechtmäßigen Aussetzung des Pātimokkha und eine Art der rechtmäßigen; zwei Arten der unrechtmäßigen Aussetzung des Pātimokkha und zwei Arten der rechtmäßigen; drei Arten der unrechtmäßigen ... drei rechtmäßige; vier unrechtmäßige ... vier rechtmäßige; fünf unrechtmäßige ... fünf rechtmäßige; sechs unrechtmäßige ... sechs rechtmäßige; sieben unrechtmäßige ... sieben rechtmäßige; acht unrechtmäßige ... acht rechtmäßige; neun unrechtmäßige ... neun rechtmäßige; zehn Arten der unrechtmäßigen Aussetzung des Pātimokkha und zehn Arten der rechtmäßigen.“ ‘‘Katamaṃ [Pg.426] ekaṃ adhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – idaṃ ekaṃ adhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. Katamaṃ ekaṃ dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – idaṃ ekaṃ dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. Welches ist die eine unrechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die Sittenregeln (Sīla) aus – dies ist die eine unrechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. Welches ist die eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die Sittenregeln aus – dies ist die eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. ‘‘Katamāni dve adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni dve adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni dve dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni dve dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die zwei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen das rechte Verhalten (Ācāra) aus – dies sind die zwei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die zwei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus – dies sind die zwei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni tīṇi adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni tīṇi adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni tīṇi dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni tīṇi dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die drei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die rechte Ansicht (Diṭṭhi) aus – dies sind die drei unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die drei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die rechte Ansicht aus – dies sind die drei rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni cattāri adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlikāya ājīvavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni cattāri adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni cattāri dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlikāya ājīvavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni cattāri dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die vier unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen die rechte Ansicht aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt (Ājīva) aus – dies sind die vier unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die vier rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen die rechte Ansicht aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Verstoßes gegen den rechten Lebensunterhalt aus – dies sind die vier rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni pañca adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlakena pārājikena pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlakena saṅghādisesena…pe… amūlakena pācittiyena… amūlakena pāṭidesanīyena… amūlakena dukkaṭena pātimokkhaṃ [Pg.427] ṭhapeti – imāni pañca adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni pañca dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlakena pārājikena pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlakena saṅghādisesena…pe… pācittiyena… pāṭidesanīyena… dukkaṭena pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni pañca dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die fünf unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Pārājika-Vergehens aus; aufgrund eines grundlosen Saṅghādisesa-Vergehens; … aufgrund eines grundlosen Pācittiya-Vergehens; aufgrund eines grundlosen Pāṭidesanīya-Vergehens; aufgrund eines grundlosen Dukkaṭa-Vergehens – dies sind die fünf unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die fünf rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Pārājika-Vergehens aus; aufgrund eines begründeten Saṅghādisesa-Vergehens; … eines Pācittiya-Vergehens; eines Pāṭidesanīya-Vergehens; eines Dukkaṭa-Vergehens – dies sind die fünf rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni cha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya; amūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, amūlikāya ācāravipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya; amūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, amūlikāya diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya – imāni cha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni cha dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya; samūlikāya ācāravipattiyā…pe… diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya…pe… katāya – imāni cha dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die sechs unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, bereits entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, bereits entschiedenen Verstoßes gegen das rechte Verhalten aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen die rechte Ansicht aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, bereits entschiedenen Verstoßes gegen die rechte Ansicht aus – dies sind die sechs unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die sechs rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten, bereits entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; ebenso bei einem begründeten Verstoß gegen das rechte Verhalten … oder die rechte Ansicht, sei er noch nicht entschieden oder bereits entschieden – dies sind die sechs rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni satta adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlakena pārājikena pātimokkhaṃ ṭhapeti, amūlakena saṅghādisesena…pe… thullaccayena pācittiyena pāṭidesanīyena dukkaṭena dubbhāsitena pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni satta adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni satta dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlakena pārājikena pātimokkhaṃ ṭhapeti, samūlakena saṅghādisesena…pe… thullaccayena pācittiyena pāṭidesanīyena dukkaṭena dubbhāsitena pātimokkhaṃ ṭhapeti – imāni satta dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die sieben unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen Pārājika-Vergehens aus; aufgrund eines grundlosen Saṅghādisesa-Vergehens; … eines Thullaccaya-Vergehens, eines Pācittiya-Vergehens, eines Pāṭidesanīya-Vergehens, eines Dukkaṭa-Vergehens, eines Dubbhāsita-Vergehens – dies sind die sieben unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die sieben rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten Pārājika-Vergehens aus; aufgrund eines begründeten Saṅghādisesa-Vergehens; … eines Thullaccaya-Vergehens, eines Pācittiya-Vergehens, eines Pāṭidesanīya-Vergehens, eines Dukkaṭa-Vergehens, eines Dubbhāsita-Vergehens – dies sind die sieben rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni aṭṭha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya; amūlikāya ācāravipattiyā …pe… diṭṭhivipattiyā…pe… ājīvavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya…pe… katāya – imāni aṭṭha adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni aṭṭha dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti [Pg.428] katāya; samūlikāya ācāravipattiyā…pe… diṭṭhivipattiyā…pe… ājīvavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya…pe… katāya. Imāni aṭṭha dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die acht unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines grundlosen, bereits entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; ebenso bei einem grundlosen Verstoß gegen das rechte Verhalten … die rechte Ansicht … den rechten Lebensunterhalt, sei er jeweils noch nicht entschieden oder bereits entschieden – dies sind die acht unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die acht rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten, noch nicht entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; man setzt das Pātimokkha aufgrund eines begründeten, bereits entschiedenen Verstoßes gegen die Sittenregeln aus; ebenso bei einem begründeten Verstoß gegen das rechte Verhalten … die rechte Ansicht … den rechten Lebensunterhalt, sei er jeweils noch nicht entschieden oder bereits entschieden. Dies sind die acht rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni nava adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya, amūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katākatāya; amūlikāya ācāravipattiyā…pe… diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya…pe… katāya…pe… katākatāya imāni nava adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni nava dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya, samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katāya, samūlikāya sīlavipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti katākatāya; samūlikāya ācāravipattiyā…pe… diṭṭhivipattiyā pātimokkhaṃ ṭhapeti akatāya…pe… katāya – katākatāya…pe… imāni nava dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die neun unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aus wegen eines unbegründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln (Sīla), der noch nicht entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines unbegründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln, der bereits entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines unbegründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln, der teils entschieden und teils noch nicht entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines unbegründeten Verstoßes gegen die rechte Lebensführung (Ācāra) ... [und so weiter] ... gegen die rechte Ansicht (Diṭṭhi), der noch nicht entschieden ist ... bereits entschieden ist ... teils entschieden und teils noch nicht entschieden ist. Dies sind die neun unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die neun rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? Man setzt das Pātimokkha aus wegen eines begründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln, der noch nicht entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines begründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln, der bereits entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines begründeten Verstoßes gegen die Tugendregeln, der teils entschieden und teils noch nicht entschieden ist; man setzt das Pātimokkha aus wegen eines begründeten Verstoßes gegen die rechte Lebensführung ... [und so weiter] ... gegen die rechte Ansicht, der noch nicht entschieden ist ... bereits entschieden ist ... teils entschieden und teils noch nicht entschieden ist. Dies sind die neun rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. ‘‘Katamāni dasa adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Na pārājiko tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti, na pārājikakathā vippakatā hoti; na sikkhaṃ paccakkhātako tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti, na sikkhaṃ paccakkhātakathā vippakatā hoti; dhammikaṃ sāmaggiṃ upeti, na dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyati, na dhammikāya sāmaggiyā paccādānakathā vippakatā hoti; na sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, na ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, na diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti – imāni dasa adhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Katamāni dasa dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni? Pārājiko tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti, pārājikakathā vippakatā hoti; sikkhaṃ paccakkhātako tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti, sikkhaṃ paccakkhātakathā vippakatā hoti; dhammikaṃ sāmaggiṃ na upeti, dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyati, dhammikāya sāmaggiyā paccādānakathā vippakatā hoti; sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti – imāni dasa dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanāni. Welches sind die zehn unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? (1) Ein Pārājika-Sünder sitzt nicht in jener Versammlung; (2) das Gespräch über das Pārājika ist nicht unvollendet; (3) jemand, der das Training aufgegeben hat, sitzt nicht in jener Versammlung; (4) das Gespräch über die Aufgabe des Trainings ist nicht unvollendet; (5) man nimmt an einer rechtmäßigen Einigkeit teil; (6) man lehnt eine rechtmäßige Einigkeit nicht ab; (7) das Gespräch über die Ablehnung einer rechtmäßigen Einigkeit ist nicht unvollendet; (8) es besteht kein auf Sehen, Hören oder Vermutung basierender Verdacht eines Verstoßes gegen die Tugendregeln; (9) es besteht kein solcher Verdacht bezüglich der Lebensführung; (10) es besteht kein solcher Verdacht bezüglich der rechten Ansicht. Dies sind die zehn unrechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. Welches sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha? (1) Ein Pārājika-Sünder sitzt in jener Versammlung; (2) das Gespräch über das Pārājika ist unvollendet; (3) jemand, der das Training aufgegeben hat, sitzt in jener Versammlung; (4) das Gespräch über die Aufgabe des Trainings ist unvollendet; (5) man nimmt an einer rechtmäßigen Einigkeit nicht teil; (6) man lehnt eine rechtmäßige Einigkeit ab; (7) das Gespräch über die Ablehnung einer rechtmäßigen Einigkeit ist unvollendet; (8) es besteht ein auf Sehen, Hören oder Vermutung basierender Verdacht eines Verstoßes gegen die Tugendregeln; (9) es besteht ein solcher Verdacht bezüglich der Lebensführung; (10) es besteht ein solcher Verdacht bezüglich der rechten Ansicht. Dies sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha. 6. Dhammikapātimokkhaṭṭhapanaṃ 6. Die rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha 388. ‘‘Kathaṃ [Pg.429] pārājiko tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti? Idha, bhikkhave, yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi pārājikassa dhammassa ajjhāpatti hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjantaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjantaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpanno’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpajjantaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpanno’ti, apica sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpanno’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 388. Wie sitzt ein Pārājika-Sünder in jener Versammlung? Hier, ihr Mönche, sieht ein Mönch durch jene Anzeichen, Merkmale und Kennzeichen, durch die ein Pārājika-Verstoß erfolgt, einen Mönch einen Pārājika-Verstoß begehen. Oder der Mönch sieht den Mönch zwar nicht selbst einen Pārājika-Verstoß begehen, aber ein anderer Mönch teilt es ihm mit: „Freund, der Mönch mit dem Namen Soundso hat einen Pārājika-Verstoß begangen.“ Oder der Mönch sieht den Mönch nicht selbst den Pārājika-Verstoß begehen, und auch kein anderer Mönch teilt es ihm mit, aber jener Mönch selbst teilt es ihm mit: „Freund, ich habe einen Pārājika-Verstoß begangen.“ Wenn er es wünscht, ihr Mönche, soll der Mönch aufgrund dieses Gesehenen, dieses Gehörten oder dieser Vermutung an jenem Uposatha-Tag, sei es am vierzehnten oder am fünfzehnten Tag, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Sangha folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo pārājikaṃ dhammaṃ ajjhāpanno, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Die Person mit dem Namen Soundso hat einen Pārājika-Verstoß begangen. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus; solange er anwesend ist, darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.“ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. 389. ‘‘Bhikkhussa pātimokkhe ṭhapite parisā vuṭṭhāti, dasannaṃ antarāyānaṃ aññatarena – rājantarāyena vā, corantarāyena vā, agyantarāyena vā, udakantarāyena vā, manussantarāyena vā, amanussantarāyena vā, vāḷantarāyena vā, sarīsapantarāyena vā, jīvitantarāyena vā, brahmacariyantarāyena vā. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tasmiṃ vā āvāse, aññasmiṃ vā āvāse, tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 389. Wenn das Pātimokkha für einen Mönch ausgesetzt wurde und die Versammlung sich durch eines der zehn Hindernisse auflöst – sei es Gefahr durch den König, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nicht-Menschen, Gefahr durch wilde Tiere, Gefahr durch Kriechtiere, Lebensgefahr oder Gefahr für das heilige Leben: Dann soll der Mönch, wenn er es wünscht, in jenem Kloster oder in einem anderen Kloster, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Sangha folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa pārājikakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho taṃ vatthuṃ vinicchineyyāti. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Das Gespräch über das Pārājika der Person mit dem Namen Soundso ist unvollendet, jene Angelegenheit ist noch unentschieden. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha diese Angelegenheit entscheiden.“ ‘‘Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāharitabbaṃ – Wenn er dies so erreicht, ist es gut. Wenn er es nicht erreicht, soll er an jenem Uposatha-Tag, sei es am vierzehnten oder am fünfzehnten Tag, wenn jene Person anwesend ist, inmitten des Sangha folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu [Pg.430] me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa pārājikakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Möge der Sangha mich hören, Ehrwürdige. Das Gespräch über das Pārājika der Person mit dem Namen Soundso ist unvollendet, jene Angelegenheit ist noch unentschieden. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus; solange er anwesend ist, darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.“ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. 390. ‘‘Kathaṃ sikkhaṃ paccakkhātako tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi sikkhā paccakkhātā hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati sikkhaṃ paccakkhantaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati sikkhaṃ paccakkhantaṃ, apica añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmena, āvuso, bhikkhunā sikkhā paccakkhātā’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati sikkhaṃ paccakkhantaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmena, āvuso, bhikkhunā sikkhā paccakkhātā’ti, apica sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘mayā, āvuso, sikkhā paccakkhātā’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 390. „Wie ist einer, der das Training aufgegeben hat, in jener Versammlung sitzend? Hier, Mönche, sieht ein Mönch einen Mönch das Training aufgeben durch jene Anzeichen, Merkmale und Kennzeichen, durch die das Training als aufgegeben gilt. Der Mönch sieht zwar nicht selbst, wie der Mönch das Training aufgibt, aber ein anderer Mönch teilt es ihm mit: ‚Freund, durch den Mönch mit dem Namen Soundso wurde das Training aufgegeben.‘ Der Mönch sieht weder selbst, wie der Mönch das Training aufgibt, noch teilt ein anderer Mönch es ihm mit, sondern jener Mönch selbst teilt es ihm mit: ‚Freund, durch mich wurde das Training aufgegeben.‘ Wenn ein Mönch es wünscht, soll er aufgrund dieses Gesehenen, dieses Gehörten oder dieses Verdachts am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person gegenwärtig ist, inmitten des Ordens folgendes erklären:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmena puggalena sikkhā paccakkhātā, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Die Person mit dem Namen Soundso hat das Training aufgegeben; ich setze für ihn das Pātimokkha aus. In seiner Gegenwart darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.‘ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“ 391. ‘‘Bhikkhussa pātimokkhe ṭhapite parisā vuṭṭhāti, dasannaṃ antarāyānaṃ aññatarena – rājantarāyena vā …pe… brahmacariyantarāyena vā, ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tasmiṃ vā āvāse, aññasmiṃ vā āvāse, tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 391. „Wenn das Pātimokkha für einen Mönch ausgesetzt wurde und die Versammlung sich aufgrund eines der zehn Hindernisse auflöst – sei es durch Gefahr durch den König ... und so weiter ... oder Gefahr für das heilige Leben –, dann soll ein Mönch, wenn er es wünscht, in jener Wohnstätte oder in einer anderen Wohnstätte, wenn jene Person gegenwärtig ist, inmitten des Ordens folgendes erklären:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa sikkhaṃ paccakkhātakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho taṃ vatthuṃ vinicchineyyāti. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Das Gespräch über die Aufgabe des Trainings durch die Person mit dem Namen Soundso ist unvollendet, die Angelegenheit ist noch nicht entschieden. Wenn es für den Orden an der Zeit ist, möge der Orden diese Angelegenheit entscheiden.‘“ ‘‘Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāharitabbaṃ – „Wenn man dies so erreicht, ist es gut. Wenn man es nicht erreicht, soll am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person gegenwärtig ist, inmitten des Ordens folgendes erklärt werden:“ ‘‘Suṇātu [Pg.431] me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa sikkhaṃ paccakkhātakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Das Gespräch über die Aufgabe des Trainings durch die Person mit dem Namen Soundso ist unvollendet, die Angelegenheit ist noch nicht entschieden. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus. In seiner Gegenwart darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.‘ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“ 392. ‘‘Kathaṃ dhammikaṃ sāmaggiṃ na upeti? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi dhammikāya sāmaggiyānupagamanaṃ hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ na upentaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ na upentaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu dhammikaṃ sāmaggiṃ na upetī’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ na upentaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu dhammikaṃ sāmaggiṃ na upetī’ti, api ca sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, dhammikaṃ sāmaggiṃ na upemī’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 392. „Wie tritt einer der rechtmäßigen Eintracht nicht bei? Hier, Mönche, sieht ein Mönch einen Mönch der rechtmäßigen Eintracht nicht beitreten durch jene Anzeichen, Merkmale und Kennzeichen, durch die das Nicht-Beitreten zur rechtmäßigen Eintracht erfolgt. Der Mönch sieht zwar nicht selbst, wie der Mönch der rechtmäßigen Eintracht nicht beitritt, aber ein anderer Mönch teilt es ihm mit: ‚Freund, der Mönch mit dem Namen Soundso tritt der rechtmäßigen Eintracht nicht bei.‘ Der Mönch sieht weder selbst, wie der Mönch der rechtmäßigen Eintracht nicht beitritt, noch teilt ein anderer Mönch es ihm mit, sondern jener Mönch selbst teilt es ihm mit: ‚Freund, ich trete der rechtmäßigen Eintracht nicht bei.‘ Wenn ein Mönch es wünscht, soll er aufgrund dieses Gesehenen, dieses Gehörten oder dieses Verdachts am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fünfzehnten, wenn jene Person gegenwärtig ist, inmitten des Ordens folgendes erklären:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo dhammikaṃ sāmaggiṃ na upeti, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Die Person mit dem Namen Soundso tritt der rechtmäßigen Eintracht nicht bei; ich setze für ihn das Pātimokkha aus. In seiner Gegenwart darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.‘ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“ 393. ‘‘Kathaṃ dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyati? Idha, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi dhammikāya sāmaggiyā paccādānaṃ hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyantaṃ na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyantaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyatī’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyantaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyatī’ti, api ca sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyāmī’ti[Pg.432]. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 393. „Wie widerruft einer die rechtmäßige Eintracht? Hier, Mönche, sieht ein Mönch einen Mönch die rechtmäßige Eintracht widerrufen durch jene Anzeichen, Merkmale und Kennzeichen, durch die das Widerrufen der rechtmäßigen Eintracht erfolgt. Der Mönch sieht zwar nicht selbst, wie der Mönch die rechtmäßige Eintracht widerruft, aber ein anderer Mönch teilt es ihm mit: ‚Freund, der Mönch mit dem Namen Soundso widerruft die rechtmäßige Eintracht.‘ Der Mönch sieht weder selbst, wie der Mönch die rechtmäßige Eintracht widerruft, noch teilt ein anderer Mönch es ihm mit, sondern jener Mönch selbst teilt es ihm mit: ‚Freunde, ich widerrufe die rechtmäßige Eintracht.‘ Wenn ein Mönch es wünscht, soll er aufgrund dieses Gesehenen, dieses Gehörten oder dieses Verdachts am Uposatha-Tag, dem vierzehnten oder fümfzehnten, wenn jene Person gegenwärtig ist, inmitten des Ordens folgendes erklären:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo dhammikaṃ sāmaggiṃ paccādiyati, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „‚Ehrwürdige Herren, der Orden möge mich hören. Die Person mit dem Namen Soundso widerruft die rechtmäßige Eintracht; ich setze für ihn das Pātimokkha aus. In seiner Gegenwart darf das Pātimokkha nicht rezitiert werden.‘ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“ 394. ‘‘Bhikkhussa pātimokkhe ṭhapite parisā vuṭṭhāti, dasannaṃ antarāyānaṃ aññatarena – rājantarāyena vā…pe… brahmacariyantarāyena vā. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tasmiṃ vā āvāse, aññasmiṃ vā āvāse, tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 394. Wenn für einen Mönch das Pātimokkha ausgesetzt wurde und die Versammlung wegen einer der zehn Gefahren aufbricht – sei es die Gefahr durch den König ... oder die Gefahr für das heilige Leben: Wenn er es wünscht, ihr Mönche, soll der Mönch in jenem Kloster oder in einem anderen Kloster, in Anwesenheit jener Person inmitten des Saṅgha, Folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa dhammikāya sāmaggiyā paccādānakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho taṃ vatthuṃ vinicchineyyāti. „Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Die Verhandlung zur Wiedererlangung der rechtmäßigen Eintracht bezüglich der Person namens Soundso ist unvollendet; die Angelegenheit ist noch nicht entschieden. Wenn es für den Saṅgha angemessen ist, möge der Saṅgha diese Angelegenheit entscheiden.“ ‘‘Evañcetaṃ labhetha, iccetaṃ kusalaṃ. No ce labhetha, tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāharitabbaṃ – Wenn er dies so erreicht, ist es gut. Falls er es nicht erreicht, soll er am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder am fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Saṅgha, Folgendes verkündet werden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmassa puggalassa dhammikāya sāmaggiyā paccādānakathā vippakatā, taṃ vatthu avinicchitaṃ. Tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Die Verhandlung zur Wiedererlangung der rechtmäßigen Eintracht bezüglich der Person namens Soundso ist unvollendet; die Angelegenheit ist noch nicht entschieden. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus; das Pātimokkha darf in seiner Anwesenheit nicht rezitiert werden.“ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. 395. ‘‘Kathaṃ sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu [Pg.433] sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti, api ca sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitomhī’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 395. Wie entsteht ein Verdacht bezüglich eines Sittlichkeitsverstoßes durch Sehen, Hören oder Vermuten? Wenn hier, ihr Mönche, ein Mönch einen anderen Mönch aufgrund jener Arten, Merkmale oder Kennzeichen sieht, durch die ein Verdacht auf einen Sittlichkeitsverstoß durch Sehen, Hören oder Vermuten entsteht. Oder aber der Mönch sieht den anderen Mönch nicht selbst mit einem Sittlichkeitsverstoß, doch ein anderer Mönch teilt dem Mönch mit: „Freund, der Mönch namens Soundso steht im Verdacht eines Sittlichkeitsverstoßes durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Oder aber der Mönch sieht es nicht selbst und auch kein anderer Mönch teilt es ihm mit, vielmehr teilt jener Mönch selbst dem Mönch mit: „Freund, ich stehe im Verdacht eines Sittlichkeitsverstoßes durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Falls er es wünscht, ihr Mönche, soll der Mönch aufgrund jenes Gesehenen, Gehörten oder Vermuteten am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder am fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Saṅgha, Folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo sīlavipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Die Person namens Soundso steht im Verdacht eines Sittlichkeitsverstoßes durch Sehen, Hören oder Vermuten. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus; das Pātimokkha darf in seiner Anwesenheit nicht rezitiert werden.“ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. 396. ‘‘Kathaṃ ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti, api ca sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitomhī’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 396. Wie entsteht ein Verdacht bezüglich eines Verstoßes gegen den rechten Wandel durch Sehen, Hören oder Vermuten? Wenn hier, ihr Mönche, ein Mönch einen anderen Mönch aufgrund jener Arten, Merkmale oder Kennzeichen sieht, durch die ein Verdacht auf einen Verstoß gegen den rechten Wandel durch Sehen, Hören oder Vermuten entsteht. Oder aber der Mönch sieht den anderen Mönch nicht selbst mit einem Verstoß gegen den rechten Wandel, doch ein anderer Mönch teilt dem Mönch mit: „Freund, der Mönch namens Soundso steht im Verdacht eines Verstoßes gegen den rechten Wandel durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Oder aber der Mönch sieht es nicht selbst und auch kein anderer Mönch teilt es ihm mit, vielmehr teilt jener Mönch selbst dem Mönch mit: „Freund, ich stehe im Verdacht eines Verstoßes gegen den rechten Wandel durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Falls er es wünscht, ihr Mönche, soll der Mönch aufgrund jenes Gesehenen, Gehörten oder Vermuteten am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder am fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Saṅgha, Folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo ācāravipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Ehrwürdige Herren, der Saṅgha möge mich hören. Die Person namens Soundso steht im Verdacht eines Verstoßes gegen den rechten Wandel durch Sehen, Hören oder Vermuten. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus; das Pātimokkha darf in seiner Anwesenheit nicht rezitiert werden.“ – Dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha. 397. ‘‘Kathaṃ diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito hoti? Idha pana, bhikkhave, bhikkhu yehi ākārehi yehi liṅgehi yehi nimittehi diṭṭhivipattiyā [Pg.434] diṭṭhasutaparisaṅkito hoti, tehi ākārehi tehi liṅgehi tehi nimittehi bhikkhu bhikkhuṃ passati diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, api ca añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti. Na heva kho bhikkhu bhikkhuṃ passati diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, nāpi añño bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘itthannāmo, āvuso, bhikkhu diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito’ti, api ca sova bhikkhu bhikkhussa āroceti – ‘ahaṃ, āvuso, diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkitomhī’ti. Ākaṅkhamāno, bhikkhave, bhikkhu tena diṭṭhena tena sutena tāya parisaṅkāya tadahuposathe cātuddase vā pannarase vā tasmiṃ puggale sammukhībhūte saṅghamajjhe udāhareyya – 397. Wie entsteht ein Verdacht bezüglich eines Verstoßes in der Ansicht durch Sehen, Hören oder Vermuten? Wenn hier, ihr Mönche, ein Mönch einen anderen Mönch aufgrund jener Arten, Merkmale oder Kennzeichen sieht, durch die ein Verdacht auf einen Verstoß in der Ansicht durch Sehen, Hören oder Vermuten entsteht. Oder aber der Mönch sieht den anderen Mönch nicht selbst mit einem Verstoß in der Ansicht, doch ein anderer Mönch teilt dem Mönch mit: „Freund, der Mönch namens Soundso steht im Verdacht eines Verstoßes in der Ansicht durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Oder aber der Mönch sieht es nicht selbst und auch kein anderer Mönch teilt es ihm mit, vielmehr teilt jener Mönch selbst dem Mönch mit: „Freund, ich stehe im Verdacht eines Verstoßes in der Ansicht durch Sehen, Hören oder Vermuten.“ Falls er es wünscht, ihr Mönche, soll der Mönch aufgrund jenes Gesehenen, Gehörten oder Vermuteten am Uposatha-Tag, am vierzehnten oder am fünfzehnten, in Anwesenheit jener Person inmitten des Saṅgha, Folgendes verkünden: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmo puggalo diṭṭhivipattiyā diṭṭhasutaparisaṅkito, tassa pātimokkhaṃ ṭhapemi, na tasmiṃ sammukhībhūte pātimokkhaṃ uddisitabbanti – dhammikaṃ pātimokkhaṭṭhapanaṃ. „Der Sangha möge mich anhören, Ehrwürdige. Jene Person mit dem Namen Soundso ist aufgrund eines Verfalls in der Ansicht gesehen, gehört oder vermutet worden. Ich setze für ihn das Pātimokkha aus. Das Pātimokkha darf nicht rezitiert werden, während jener anwesend ist – dies ist eine rechtmäßige Aussetzung des Pātimokkha.“ ‘‘Imāni dasa dhammikāni pātimokkhaṭṭhapanānī’’ti. „Dies sind die zehn rechtmäßigen Aussetzungen des Pātimokkha.“ Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Der erste Teil der Rezitation ist abgeschlossen. 7. Attādānaaṅgaṃ 7. Die Faktoren für das Ergreifen einer Streitangelegenheit 398. Atha kho āyasmā upāli yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā upāli bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘attādānaṃ ādātukāmena, bhante, bhikkhunā katamaṅgasamannāgataṃ attādānaṃ ādātabba’’nti? 398. Dann begab sich der ehrwürdige Upāli dorthin, wo der Erhabene war; nachdem er sich ihm genähert und den Erhabenen ehrfurchtsvoll gegrüßt hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Upāli zum Erhabenen: „Ehrwürdiger Herr, mit welchen Faktoren ausgestattet sollte eine Streitangelegenheit von einem Mönch ergriffen werden, der sie zu ergreifen wünscht?“ ‘‘Attādānaṃ [Pg.435] ādātukāmena, upāli, bhikkhunā pañcaṅgasamannāgataṃ attādānaṃ ādātabbaṃ. Attādānaṃ ādātukāmena, upāli, bhikkhunā evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘yaṃ kho ahaṃ imaṃ attādānaṃ ādātukāmo, kālo nu kho imaṃ attādānaṃ ādātuṃ udāhu no’ti? Sace, upāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘akālo imaṃ attādānaṃ ādātuṃ, no kālo’ti, na taṃ, upāli, attādānaṃ ādātabbaṃ. „Upāli, ein Mönch, der eine Streitangelegenheit zu ergreifen wünscht, sollte diese mit fünf Faktoren ausgestattet ergreifen. Upāli, ein Mönch, der eine Streitangelegenheit zu ergreifen wünscht, sollte folgendermaßen reflektieren: ‚Ist es nun die rechte Zeit für mich, diese Streitangelegenheit zu ergreifen, oder ist es nicht die rechte Zeit?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Es ist nicht die rechte Zeit, diese Streitangelegenheit zu ergreifen, es ist nicht die rechte Zeit‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit nicht ergriffen werden.“ ‘‘Sace panupāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘kālo imaṃ attādānaṃ ādātuṃ, no akālo’ti, tenupāli, bhikkhunā uttari paccavekkhitabbaṃ – ‘yaṃ kho ahaṃ imaṃ attādānaṃ ādātukāmo, bhūtaṃ nu kho idaṃ attādānaṃ udāhu no’ti? Sace, upāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘abhūtaṃ idaṃ attādānaṃ, no bhūta’nti, na taṃ, upāli, attādānaṃ ādātabbaṃ. „Wenn jedoch, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Es ist die rechte Zeit, diese Streitangelegenheit zu ergreifen, es ist nicht die unrechte Zeit‘, dann, Upāli, sollte jener Mönch weiter reflektieren: ‚Ist diese Streitangelegenheit, die ich zu ergreifen wünsche, den Tatsachen entsprechend oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Diese Streitangelegenheit entspricht nicht den Tatsachen, sie ist nicht wahr‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit nicht ergriffen werden.“ ‘‘Sace panupāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘bhūtaṃ idaṃ attādānaṃ, no abhūta’nti, tenupāli, bhikkhunā uttari paccavekkhitabbaṃ – ‘yaṃ kho ahaṃ imaṃ attādānaṃ ādātukāmo, atthasañhitaṃ nu kho idaṃ attādānaṃ udāhu no’ti? Sace, upāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘anatthasañhitaṃ idaṃ attādānaṃ, no atthasañhita’nti, na taṃ, upāli, attādānaṃ ādātabbaṃ. „Wenn jedoch, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Diese Streitangelegenheit entspricht den Tatsachen, sie ist nicht unwahr‘, dann, Upāli, sollte jener Mönch weiter reflektieren: ‚Ist diese Streitangelegenheit, die ich zu ergreifen wünsche, mit Nutzen verbunden oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Diese Streitangelegenheit ist nicht mit Nutzen verbunden, sie ist nicht nützlich‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit nicht ergriffen werden.“ ‘‘Sace panupāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘atthasañhitaṃ idaṃ attādānaṃ, no anatthasañhita’nti, tenupāli, bhikkhunā uttari paccavekkhitabbaṃ – ‘imaṃ kho ahaṃ attādānaṃ ādiyamāno labhissāmi sandiṭṭhe sambhatte bhikkhū dhammato vinayato pakkhe udāhu no’ti? Sace, upāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘imaṃ kho ahaṃ attādānaṃ ādiyamāno na labhissāmi sandiṭṭhe sambhatte bhikkhū dhammato vinayato pakkhe’ti, na taṃ, upāli, attādānaṃ ādātabbaṃ. „Wenn jedoch, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Diese Streitangelegenheit ist mit Nutzen verbunden, sie ist nicht unnütz‘, dann, Upāli, sollte jener Mönch weiter reflektieren: ‚Werde ich, wenn ich diese Streitangelegenheit ergreife, befreundete und vertraute Mönche als Mitstreiter gemäß Dhamma und Vinaya gewinnen oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Ich werde keine befreundeten und vertrauten Mönche als Mitstreiter gemäß Dhamma und Vinaya gewinnen, wenn ich diese Streitangelegenheit ergreife‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit nicht ergriffen werden.“ ‘‘Sace panupāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘imaṃ kho ahaṃ attādānaṃ ādiyamāno labhissāmi sandiṭṭhe sambhatte bhikkhū dhammato vinayato pakkhe’ti, tenupāli, bhikkhunā uttari paccavekkhitabbaṃ – ‘imaṃ kho me attādānaṃ ādiyato bhavissati saṅghassa tatonidānaṃ bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo saṅghabhedo saṅgharāji saṅghavavatthānaṃ saṅghanānākaraṇaṃ udāhu no’ti? Sace upāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘imaṃ kho me attādānaṃ ādiyato bhavissati saṅghassa tatonidānaṃ bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo saṅghabhedo saṅgharāji saṅghavavatthānaṃ [Pg.436] saṅghanānākaraṇa’nti, na taṃ, upāli, attādānaṃ ādātabbaṃ. Sace panupāli, bhikkhu paccavekkhamāno evaṃ jānāti – ‘imaṃ kho me attādānaṃ ādiyato na bhavissati saṅghassa tatonidānaṃ bhaṇḍanaṃ kalaho viggaho vivādo saṅghabhedo saṅgharāji saṅghavavatthānaṃ saṅghanānākaraṇa’nti, ādātabbaṃ taṃ, upāli, attādānaṃ. Evaṃ pañcaṅgasamannāgataṃ kho, upāli, attādānaṃ ādinnaṃ, pacchāpi avippaṭisārakaraṃ bhavissatī’ti. „Wenn jedoch, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Ich werde befreundete und vertraute Mönche als Mitstreiter gemäß Dhamma und Vinaya gewinnen, wenn ich diese Streitangelegenheit ergreife‘, dann, Upāli, sollte jener Mönch weiter reflektieren: ‚Wird aus dem Grund meines Ergreifens dieser Streitangelegenheit für den Sangha Streitigkeit, Zank, Hader, Wortwechsel, Spaltung des Sangha, Uneinigkeit des Sangha, Abgrenzung des Sangha oder Verschiedenartigkeit des Sangha entstehen oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Es wird für den Sangha aus diesem Grund Streitigkeit, Zank, Hader, Wortwechsel, Spaltung des Sangha, Uneinigkeit des Sangha, Abgrenzung des Sangha oder Verschiedenartigkeit des Sangha entstehen‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit nicht ergriffen werden. Wenn jedoch, Upāli, ein Mönch bei der Reflexion erkennt: ‚Es wird für den Sangha aus diesem Grund keine Streitigkeit, kein Zank, kein Hader, kein Wortwechsel, keine Spaltung des Sangha, keine Uneinigkeit des Sangha, keine Abgrenzung des Sangha und keine Verschiedenartigkeit des Sangha entstehen‘, dann, Upāli, sollte diese Streitangelegenheit ergriffen werden. Upāli, wenn eine Streitangelegenheit so mit fünf Faktoren ausgestattet ergriffen wird, wird dies auch später zu Freiheit von Gewissensbissen führen.“ 8. Codakenapaccavekkhitabbadhammā 8. Vom Ankläger zu prüfende Dinge 399. ‘‘Codakena, bhante, bhikkhunā paraṃ codetukāmena kati dhamme ajjhattaṃ paccavekkhitvā paro codetabbo’’ti? ‘‘Codakena, upāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena pañca dhamme ajjhattaṃ paccavekkhitvā paro codetabbo. 399. „Ehrwürdiger Herr, wie viele Dinge sollte ein Mönch, der einen anderen anzuklagen wünscht, in sich selbst prüfen, bevor er den anderen anklagt?“ „Upāli, ein Mönch, der einen anderen anzuklagen wünscht, sollte fünf Dinge in sich selbst prüfen, bevor er den anderen anklagt.“ ‘‘Codakena, upāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘parisuddhakāyasamācāro nu khomhi, parisuddhenamhi kāyasamācārena samannāgato – acchiddena appaṭimaṃsena? Saṃvijjati nu kho me eso dhammo udāhu no’ti? No ce, upāli, bhikkhu parisuddhakāyasamācāro hoti, parisuddhena kāyasamācārena samannāgato – acchiddena appaṭimaṃsena, tassa bhavanti vattāro – ‘iṅgha tāva āyasmā kāyikaṃ sikkhassū’ti. Itissa bhavanti vattāro. „Upāli, ein Mönch, der einen anderen anzuklagen wünscht, sollte so prüfen: ‚Besitze ich einen völlig reinen körperlichen Wandel; bin ich mit einem völlig reinen körperlichen Wandel ausgestattet – makellos und ohne Fehl? Ist diese Eigenschaft in mir vorhanden oder nicht?‘ Wenn, Upāli, ein Mönch keinen völlig reinen körperlichen Wandel besitzt, nicht mit einem völlig reinen körperlichen Wandel ausgestattet ist – makellos und ohne Fehl –, dann wird es Leute geben, die sagen: ‚Wohlan, der Ehrwürdige möge erst einmal das körperliche Verhalten üben.‘ So wird es Leute geben, die dies sagen.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, codakena bhikkhunā paraṃ codetukāmena evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘parisuddhavacīsamācāro nu khomhi, parisuddhenamhi vacīsamācārena samannāgato – acchiddena appaṭimaṃsena? Saṃvijjati nu kho me eso dhammo udāhu no’ti? No ce, upāli, bhikkhu parisuddhavacīsamācāro hoti, parisuddhena vacīsamācārena samannāgato – acchiddena appaṭimaṃsena, tassa bhavanti vattāro – ‘iṅgha tāva āyasmā vācasikaṃ sikkhassū’ti. Itissa bhavanti vattāro. „Ferner, Upāli, sollte ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, dies folgendermaßen reflektieren: ‚Bin ich von reinem sprachlichen Verhalten? Bin ich mit einem reinen sprachlichen Verhalten ausgestattet, das fehlerfrei und makellos ist? Ist diese Eigenschaft in mir vorhanden oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch nicht von reinem sprachlichen Verhalten ist, nicht mit einem reinen sprachlichen Verhalten ausgestattet ist, das fehlerfrei und makellos ist, dann werden Kritiker zu ihm sagen: ‚Wohlan denn, Ehrwürdiger, schult zuerst Euer eigenes sprachliches Verhalten.‘ So werden Kritiker zu ihm sagen.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, codakena bhikkhunā paraṃ codetukāmena evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘mettaṃ nu kho me cittaṃ paccupaṭṭhitaṃ sabrahmacārīsu anāghātaṃ, saṃvijjati nu kho me eso dhammo udāhu no’ti? No ce, upāli, bhikkhuno mettacittaṃ paccupaṭṭhitaṃ hoti sabrahmacārīsu anāghātaṃ, tassa [Pg.437] bhavanti vattāro – ‘iṅgha tāva āyasmā sabrahmacārīsu mettacittaṃ upaṭṭhāpehī’ti. Itissa bhavanti vattāro. „Ferner, Upāli, sollte ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, dies folgendermaßen reflektieren: ‚Ist in mir ein Geist des Wohlwollens gegenüber den Mitbrüdern im geistlichen Leben gegenwärtig, frei von Groll? Ist diese Eigenschaft in mir vorhanden oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, im Geist des Mönches kein Wohlwollen gegenüber den Mitbrüdern im geistlichen Leben gegenwärtig ist, nicht frei von Groll, dann werden Kritiker zu ihm sagen: ‚Wohlan denn, Ehrwürdiger, festigt zuerst in Euch selbst einen Geist des Wohlwollens gegenüber den Mitbrüdern.‘ So werden Kritiker zu ihm sagen.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, codakena bhikkhunā paraṃ codetukāmena evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘bahussuto nu khomhi, sutadharo, sutasanniccayo? Ye te dhammā ādikalyāṇā majjhekalyāṇā pariyosānakalyāṇā, sātthaṃ sabyañjanaṃ kevalaparipuṇṇaṃ parisuddhaṃ brahmacariyaṃ abhivadanti, tathārūpā me dhammā bahussutā honti dhātā vacasā paricitā manasānupekkhitā diṭṭhiyā suppaṭividdhā? Saṃvijjati nu kho me eso dhammo udāhu no’ti? No ce, upāli, bhikkhu bahussuto hoti, sutadharo, sutasanniccayo; ye te dhammā ādikalyāṇā majjhekalyāṇā pariyosānakalyāṇā, sātthaṃ sabyañjanaṃ kevalaparipuṇṇaṃ parisuddhaṃ brahmacariyaṃ abhivadanti, tathārūpassa dhammā na bahussutā honti dhātā vacasā paricitā manasānupekkhitā diṭṭhiyā suppaṭividdhā, tassa bhavanti vattāro – ‘iṅgha tāva āyasmā āgamaṃ pariyāpuṇassū’ti. Itissa bhavanti vattāro. „Ferner, Upāli, sollte ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, dies folgendermaßen reflektieren: ‚Bin ich ein Vielwissender, einer, der das Gehörte bewahrt, ein Sammler des Gehörten? Sind jene Lehren, die am Anfang gut, in der Mitte gut und am Ende gut sind, die das vollkommene, reine heilige Leben mit Sinn und Wortlaut verkünden – sind solche Lehren von mir vielfach gehört, im Gedächtnis behalten, sprachlich vertraut gemacht, gedanklich erwogen und durch Einsicht wohl durchdrungen? Ist diese Eigenschaft in mir vorhanden oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, ein Mönch nicht vielwissend ist, das Gehörte nicht bewahrt, kein Sammler des Gehörten ist; wenn jene Lehren... von ihm nicht vielfach gehört, im Gedächtnis behalten, sprachlich vertraut gemacht, gedanklich erwogen und durch Einsicht wohl durchdrungen sind, dann werden Kritiker zu ihm sagen: ‚Wohlan denn, Ehrwürdiger, lernt zuerst die Überlieferung der Lehrtexte.‘ So werden Kritiker zu ihm sagen.“ ‘‘Puna caparaṃ, upāli, codakena bhikkhunā paraṃ codetukāmena evaṃ paccavekkhitabbaṃ – ‘ubhayāni kho me pātimokkhāni vitthārena svāgatāni honti, suvibhattāni, suppavattīni, suvinicchitāni – suttaso, anubyañjanaso? Saṃviñjati nu kho me eso dhammo udāhu no’ti? No ce, upāli, bhikkhuno ubhayāni pātimokkhāni vitthārena svāgatāni honti, suvibhattāni, suppavattīni, suvinicchitāni – suttaso, anubyañjanaso, ‘idaṃ panāvuso, kattha vuttaṃ bhagavatā’ti, iti puṭṭho na sampāyati, tassa bhavanti vattāro – ‘iṅgha tāva āyasmā, vinayaṃ pariyāpuṇassū’ti. Itissa bhavanti vattāro. Codakenupāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena ime pañca dhamme ajjhattaṃ paccavekkhitvā paro codetabbo’’ti. „Ferner, Upāli, sollte ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, dies folgendermaßen reflektieren: ‚Sind mir die beiden Pātimokkhas in ihrer Ausführlichkeit wohlbekannt, gut gegliedert, gut fließend und nach den Suttas und den Einzelheiten wohl bestimmt? Ist diese Eigenschaft in mir vorhanden oder nicht?‘ Wenn nun, Upāli, dem Mönch die beiden Pātimokkhas nicht in ihrer Ausführlichkeit wohlbekannt, gut gegliedert, gut fließend und nach den Suttas und den Einzelheiten wohl bestimmt sind, und er auf die Frage: ‚Wo, o Freund, wurde diese Übungsregel vom Erhabenen verkündet?‘ keine Antwort geben kann, dann werden Kritiker zu ihm sagen: ‚Wohlan denn, Ehrwürdiger, lernt zuerst die Ordensdisziplin.‘ So werden Kritiker zu ihm sagen. Upāli, ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, sollte diese fünf Eigenschaften in sich selbst reflektieren, bevor er einen anderen tadelt.“ 9. Codakenaupaṭṭhāpetabbadhammā 9. 9. Eigenschaften, die ein Ankläger festigen sollte 400. ‘‘Codakena, bhante, bhikkhunā paraṃ codetukāmena kati dhamme ajjhattaṃ upaṭṭhāpetvā paro codetabbo’’ti? ‘‘Codakenupāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena pañca dhamme ajjhattaṃ upaṭṭhāpetvā paro codetabbo – kālena vakkhāmi, no akālena; bhūtena vakkhāmi, no abhūtena; saṇhena [Pg.438] vakkhāmi, no pharusena; atthasaṃhitena vakkhāmi, no anatthasaṃhitena; mettacitto vakkhāmi, no dosantaroti. Codakenupāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena ime pañca dhamme ajjhattaṃ upaṭṭhāpetvā paro codetabbo’’ti. 400. „Herr, wie viele Eigenschaften sollte ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, in sich selbst festigen, bevor er einen anderen tadelt?“ „Upāli, ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, sollte fünf Eigenschaften in sich selbst festigen, bevor er einen anderen tadelt: ‚Zur rechten Zeit werde ich sprechen, nicht zur un rechten Zeit; der Wahrheit entsprechend werde ich sprechen, nicht der Unwahrheit entsprechend; sanft werde ich sprechen, nicht rauh; zum Nutzen gereichend werde ich sprechen, nicht nutzlos; mit einem Geist des Wohlwollens werde ich sprechen, nicht von Zorn erfüllt.‘ Upāli, ein Mönch, der einen anderen zu tadeln wünscht, sollte diese fünf Eigenschaften in sich selbst festigen, bevor er einen anderen tadelt.“ 10. Codakacuditakapaṭisaṃyuttakathā 10. 10. Diskussion über Ankläger und Angeklagte 401. ‘‘Adhammacodakassa, bhante, bhikkhuno katīhākārehi vippaṭisāro upadahātabbo’’ti? ‘‘Adhammacodakassa, upāli, bhikkhuno pañcahākārehi vippaṭisāro upadahātabbo – akālenāyasmā codesi, no kālena, alaṃ te vippaṭisārāya; abhūtenāyasmā codesi, no bhūtena, alaṃ te vippaṭisārāya; pharusenāyasmā codesi, no saṇhena, alaṃ te vippaṭisārāya; anatthasaṃhitenāyasmā codesi, no atthasaṃhitena, alaṃ te vippaṭisārāya; dosantaro āyasmā codesi, no mettacitto, alaṃ te vippaṭisārāyāti. Adhammacodakassa, upāli, bhikkhuno imehi pañcahākārehi vippaṭisāro upadahātabbo. Taṃ kissa hetu? Yathā na aññopi bhikkhu abhūtena codetabbaṃ maññeyyā’’ti. 401. „Herr, in wie vielen Weisen sollte man bei einem unrechtmäßigen Ankläger Gewissensbisse erzeugen?“ „Upāli, bei einem unrechtmäßigen Ankläger sollte man in fünf Weisen Gewissensbisse erzeugen: ‚Zur un rechten Zeit habt Ihr, Ehrwürdiger, getadelt, nicht zur rechten Zeit; das ist Grund genug für Euch, Gewissensbisse zu haben. Der Unwahrheit entsprechend habt Ihr, Ehrwürdiger, getadelt, nicht der Wahrheit entsprechend; das ist Grund genug für Euch, Gewissensbisse zu haben. Rauh habt Ihr, Ehrwürdiger, getadelt, nicht sanft... Nutzlos habt Ihr, Ehrwürdiger, getadelt, nicht zum Nutzen gereichend... Von Zorn erfüllt habt Ihr, Ehrwürdiger, getadelt, nicht mit einem Geist des Wohlwollens; das ist Grund genug für Euch, Gewissensbisse zu haben.‘ Upāli, bei einem unrechtmäßigen Ankläger sollte man in diesen fünf Weisen Gewissensbisse erzeugen. Und warum? Damit kein anderer Mönch glaubt, man könne jemanden aufgrund von Unwahrheiten tadeln.“ ‘‘Adhammacuditassa pana, bhante, bhikkhuno katihākārehi avippaṭisāro upadahātabbo’’ti? ‘‘Adhammacuditassa, upāli, bhikkhuno pañcahākārehi avippaṭisāro upadahātabbo – akālenāyasmā cudito, no kālena, alaṃ te avippaṭisārāya; abhūtenāyasmā cudito, no bhūtena, alaṃ te avippaṭisārāya; pharusenāyasmā cudito, no saṇhena, alaṃ te avippaṭisārāya; anatthasaṃhitenāyasmā cudito, no atthasaṃhitena, alaṃ te avippaṭisārāya; dosantarenāyasmā cudito, no mettacittena, alaṃ te avippaṭisārāyāti. Adhammacuditassa, upāli, bhikkhuno imehi pañcahākārehi avippaṭisāro upadahātabbo’’ti. „Ehrwürdiger Herr, auf wie viele Arten sollte einem Mönch, der unrechtmäßig beschuldigt wurde, Gewissensfreiheit eingeflößt werden?“ „Upāli, einem unrechtmäßig beschuldigten Mönch sollte auf fünf Arten Gewissensfreiheit eingeflößt werden: ‚Ehrwürdiger, Ihr wurdet zu einer unpassenden Zeit beschuldigt, nicht zu einer passenden Zeit; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr wurdet mit Unwahrheit beschuldigt, nicht mit der Wahrheit; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr wurdet mit harschen Worten beschuldigt, nicht mit sanften; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr wurdet mit Unnützem beschuldigt, nicht mit Nützlichem; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr wurdet mit hasserfülltem Geist beschuldigt, nicht mit einem Geist liebender Güte; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben.‘ Upāli, einem unrechtmäßig beschuldigten Mönch sollte auf diese fünf Arten Gewissensfreiheit eingeflößt werden.“ ‘‘Dhammacodakassa, bhante, bhikkhuno katihākārehi avippaṭisāro upadahātabbo’’ti? ‘‘Dhammacodakassa, upāli, bhikkhuno pañcahākārehi avippaṭisāro upadahātabbo – kālenāyasmā codesi, no akālena, alaṃ te avippaṭisārāya; bhūtenāyasmā codesi, no abhūtena[Pg.439], alaṃ te avippaṭisārāya; saṇhenāyasmā codesi, no pharusena, alaṃ te avippaṭisārāya; atthasaṃhitenāyasmā codesi, no anatthasaṃhitena, alaṃ te avippaṭisārāya; mettacitto āyasmā codesi, no dosantaro, alaṃ te avippaṭisārāyāti. Dhammacodakassa, upāli, bhikkhuno imehi pañcahākārehi avippaṭisāro upadahātabbo. Taṃ kissa hetu? Yathā aññopi bhikkhu bhūtena codetabbaṃ maññeyyā’’ti. „Ehrwürdiger Herr, auf wie viele Arten sollte einem Mönch, der rechtmäßig beschuldigt, Gewissensfreiheit eingeflößt werden?“ „Upāli, einem rechtmäßig beschuldigenden Mönch sollte auf fünf Arten Gewissensfreiheit eingeflößt werden: ‚Ehrwürdiger, Ihr habt zur passenden Zeit beschuldigt, nicht zur unpassenden Zeit; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr habt mit der Wahrheit beschuldigt, nicht mit Unwahrheit; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr habt mit sanften Worten beschuldigt, nicht mit harschen; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr habt mit Nützlichem beschuldigt, nicht mit Unnützem; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben. Ihr habt mit einem Geist liebender Güte beschuldigt, nicht mit hasserfülltem Geist; das ist ein Grund für Euch, keine Gewissensbisse zu haben.‘ Upāli, einem rechtmäßig beschuldigenden Mönch sollte auf diese fünf Arten Gewissensfreiheit eingeflößt werden. Aus welchem Grund? Damit auch ein anderer Mönch der Ansicht sei, dass man [nur] mit der Wahrheit beschuldigen solle.“ ‘‘Dhammacuditassa pana, bhante, bhikkhuno katihākārehi vippaṭisāro upadahātabbo’’ti? ‘‘Dhammacuditassa, upāli, bhikkhuno pañcahākārehi vippaṭisāro upadahātabbo – kālenāyasmā cudito, no akālena, alaṃ te vippaṭisārāya; bhūtenāyasmā cudito, no abhūtena, alaṃ te vippaṭisārāya; saṇhenāyasmā cudito, no pharusena, alaṃ te vippaṭisārāya; atthasaṃhitenāyasmā cudito, no anatthasaṃhitena, alaṃ te vippaṭisārāya; mettacittenāyasmā cudito, no dosantarena, alaṃ te vippaṭisārāyāti. Dhammacuditassa, upāli, bhikkhuno imehi pañcahākārehi vippaṭisāro upadahātabbo’’ti. „Ehrwürdiger Herr, auf wie viele Arten sollte einem Mönch, der rechtmäßig beschuldigt wurde, Reue eingeflößt werden?“ „Upāli, einem rechtmäßig beschuldigten Mönch sollte auf fünf Arten Reue eingeflößt werden: ‚Ehrwürdiger, Ihr wurdet zur passenden Zeit beschuldigt, nicht zur unpassenden Zeit; das ist ein Grund für Euch, Reue zu empfinden. Ihr wurdet mit der Wahrheit beschuldigt, nicht mit Unwahrheit; das ist ein Grund für Euch, Reue zu empfinden. Ihr wurdet mit sanften Worten beschuldigt, nicht mit harschen; das ist ein Grund für Euch, Reue zu empfinden. Ihr wurdet mit Nützlichem beschuldigt, nicht mit Unnützem; das ist ein Grund für Euch, Reue zu empfinden. Ihr wurdet mit einem Geist liebender Güte beschuldigt, nicht mit hasserfülltem Geist; das ist ein Grund für Euch, Reue zu empfinden.‘ Upāli, einem rechtmäßig beschuldigten Mönch sollte auf diese fünf Arten Reue eingeflößt werden.“ ‘‘Codakena, bhante, bhikkhunā paraṃ codetukāmena kati dhamme ajjhattaṃ manasi karitvā paro codetabbo’’ti? ‘‘Codakenupāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena pañca dhamme ajjhattaṃ manasi karitvā paro codetabbo – kāruññatā, hitesitā, anukampitā, āpattivuṭṭhānatā, vinayapurekkhāratāti. Codakenupāli, bhikkhunā paraṃ codetukāmena ime pañca dhamme ajjhattaṃ manasi karitvā paro codetabbo’’ti. „Ehrwürdiger Herr, wie viele Qualitäten sollte ein Mönch, der einen anderen beschuldigen will, in sich selbst vergegenwärtigen, bevor er den anderen beschuldigt?“ „Upāli, ein Mönch, der einen anderen beschuldigen will, sollte fünf Qualitäten in sich selbst vergegenwärtigen, bevor er den anderen beschuldigt: Mitgefühl, das Streben nach dem Wohlergehen, Anteilnahme, das Ziel der Läuterung von dem Vergehen und das Voranstellen des Vinaya. Upāli, ein Mönch, der einen anderen beschuldigen will, sollte diese fünf Qualitäten in sich selbst vergegenwärtigen, bevor er den anderen beschuldigt.“ ‘‘Cuditena pana, bhante, bhikkhunā katisu dhammesu patiṭṭhātabba’’nti? ‘‘Cuditenupāli, bhikkhunā dvīsu dhammesu patiṭṭhātabbaṃ – sacce ca akuppe cā’’ti. „Ehrwürdiger Herr, in wie vielen Qualitäten sollte ein beschuldigter Mönch feststehen?“ „Upāli, ein beschuldigter Mönch sollte in zwei Qualitäten feststehen: in der Wahrheit und in der Abwesenheit von Zorn.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Die zweite Recitationseinheit ist abgeschlossen. Pātimokkhaṭṭhapanakkhandhako navamo. Das neunte Kapitel, der Pātimokkhaṭṭhapanakkhandhaka, ist vollendet. Imamhi khandhake vatthū tiṃsa. In diesem Khandhaka gibt es dreißig Fälle. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung (Udāna) davon lautet: Uposathe [Pg.440] yāvatikaṃ, pāpabhikkhu na nikkhami; Moggallānena nicchuddho, accherā jinasāsane. Am Uposatha-Tag, wenn der sündige Mönch nicht hinausging; von Moggallāna hinausgestoßen, Wunder in der Lehre des Siegers. Ninnonupubbasikkhā ca, ṭhitadhammo nātikkamma; Kuṇapukkhipati saṅgho, savantiyo jahanti ca. Abfallend die stufenweise Schulung, das Gesetz besteht und wird nicht überschritten; das Aas wird weggeworfen, der Saṅgha stößt aus, und die Flüsse lassen [ihre Namen] zurück. Savanti parinibbanti, ekarasa vimutti ca; Bahu dhammavinayopi, bhūtaṭṭhāriyapuggalā. Sie fließen hinein und verlöschen, ein einziger Geschmack ist die Befreiung; reich an Lehre und Disziplin, Wesen und die acht edlen Personen. Samuddaṃ upamaṃ katvā, vācesi sāsane guṇaṃ; Uposathe pātimokkhaṃ, na amhe koci jānāti. Das Meer als Gleichnis nehmend, lehrte er die Vorzüge der Lehre; am Uposatha das Pātimokkha, keiner von uns weiß es. Paṭikacceva ujjhanti, eko dve tīṇi cattāri; Pañca cha satta aṭṭhāni, navā ca dasamāni ca. Sie tadeln im Voraus, eins, zwei, drei, vier; fünf, sechs, sieben, acht, neun und zehen [Gründe für die Aussetzung]. Sīla-ācāra-diṭṭhi ca, ājīvaṃ catubhāgike; Pārājikañca saṅghādi, pācitti pāṭidesani. Sittlichkeit, Lebensführung und Ansicht sowie der Lebensunterhalt im vierteiligen Abschnitt; Pārājika und Saṅghādisesa, Pācittiya und Pāṭidesanīya. Dukkaṭaṃ pañcabhāgesu, sīlācāravipatti ca; Akatāya katāya ca, chabhāgesu yathāvidhi. Dukkaṭa in fünf Teilen, Verfall von Sittlichkeit und Lebensführung; unvollendete und vollendete Verfahren, in sechs Teilen vorschriftsmäßig. Pārājikañca saṅghādi, thullaṃ pācittiyena ca; Pāṭidesaniyañceva, dukkaṭañca dubbhāsitaṃ. Pārājika und Saṅghādisesa, Thullaccaya mit Pācittiya; Pāṭidesanīya sowie Dukkaṭa und Dubbhāsita. Sīlācāravipatti ca, diṭṭhiājīvavipatti; Yā ca aṭṭhā katākate, tenetā sīlācāradiṭṭhiyā. Verfall von Sittlichkeit und Lebensführung, Verfall von Ansicht und Lebensunterhalt; welche acht [Faktoren] bei vollendeten und unvollendeten Verfahren dies bezüglich Sittlichkeit, Lebensführung und Ansicht sind. Akatāya katāyāpi, katākatāyameva ca; Evaṃ navavidhā vuttā, yathābhūtena ñāyato. Unvollendet, vollendet und sowohl vollendet als auch unvollendet; so wurden neun Arten gemäß der Wirklichkeit und Logik dargelegt. Pārājiko vippakatā, paccakkhāto tatheva ca; Upeti paccādiyati, paccādānakathā ca yā. Der Pārājika-Schuldige, das unvollendete Verfahren, ebenso derjenige, der die Schulung aufgegeben hat; er tritt bei, er nimmt nicht wieder auf, und die Rede über die Wiederaufnahme. Sīlācāravipatti ca, tathā diṭṭhivipattiyā; Diṭṭhasutaparisaṅkitaṃ, dasadhā taṃ vijānātha. Verfall von Sittlichkeit und Lebensführung sowie Verfall der Ansicht; Gesehenes, Gehörtes und Vermutetes, erkennet dies als zehnfache [Aussetzung]. Bhikkhu [Pg.441] vipassati bhikkhuṃ, añño cārocayāti taṃ; So yeva tassa akkhāti, pātimokkhaṃ ṭhapeti so. Ein Mönch sieht einen Mönch, ein anderer berichtet es ihm; dieser selbst teilt es jenem mit, und jener setzt das Pātimokkha aus. Vuṭṭhāti antarāyena, rājacoraggudakā ca; Manussaamanussā ca, vāḷasarīsapā jīvibrahmaṃ. Man bricht auf wegen Gefahren wie Königen, Dieben, Feuer oder Wasser; Menschen, Nicht-Menschen, Raubtieren, Schlangen, Lebensgefahr oder Gefahr für das heilige Leben. Dasannamaññatarena, tasmiṃ aññataresu vā; Dhammikādhammikā ceva, yathā maggena jānātha. Durch eine dieser zehn in diesem oder in anderen [Klöstern]; rechtmäßig und unrechtmäßig, erkennet es dem Weg entsprechend. Kālabhūtatthasaṃhitaṃ, labhissāmi bhavissati; Kāyavācasikā mettā, bāhusaccaṃ ubhayāni. Zur rechten Zeit, wahrheitsgemäß und nützlich, „ich werde erhalten“, „es wird sein“; körperliche und sprachliche Güte, Vielseitigkeit des Wissens, beide [Pātimokkhas]. Kālabhūtena saṇhena, atthamettena codaye; Vippaṭisāradhammena, tathā vācā vinodaye. Zur rechten Zeit, wahrheitsgemäß, sanft und nützlich mit Mettā soll man beschuldigen; das Wesen der Reue und ebenso die Rede sollte man vertreiben. Dhammacodacuditassa, vinodeti vippaṭisāro; Karuṇā hitānukampi, vuṭṭhānapurekkhārato. Für den rechtmäßigen Beschuldiger und Beschuldigten wird die Reue vertrieben; Mitgefühl, Wohlwollen, Anteilnahme, Rehabilitation und den Vinaya voranstellend. Codakassa paṭipatti, sambuddhena pakāsitā; Sacce ceva akuppe ca, cuditasseva dhammatāti. Die Verhaltensweise für den Ankläger wurde vom vollkommen Erwachten verkündet; Wahrhaftigkeit und Zornlosigkeit sind die dem Angeklagten gebührende Natur. Pātimokkhaṭṭhapanakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Aussetzung des Pātimokkha ist abgeschlossen. 10. Bhikkhunikkhandhakaṃ 10. Das Kapitel über die Nonnen (Bhikkhunikkhandhaka). 1. Paṭhamabhāṇavāro 1. Erster Abschnitt für die Rezitation. Mahāpajāpatigotamīvatthu Die Geschichte von Mahāpajāpatī Gotamī. 402. Tena [Pg.442] samayena buddho bhagavā sakkesu viharati kapilavatthusmiṃ nigrodhārāme. Atha kho mahāpajāpati gotamī yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpati gotamī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘sādhu, bhante, labheyya mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. ‘‘Alaṃ, gotami, mā te rucci mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjā’’ti. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho mahapajāpati gotamī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘sādhu, bhante, labheyya mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. ‘‘Alaṃ, gotami, mā te rucci mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjā’’ti. Atha kho mahāpajāpati gotamī – na bhagavā anujānāti mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjanti – dukkhī dummanā assumukhī rudamānā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. 402. Zu jener Zeit weilte der Erleuchtete, der Erhabene, im Nigrodha-Park bei Kapilavatthu im Lande der Sakyer. Da begab sich Mahāpajāpatī Gotamī dorthin, wo der Erhabene war, verneigte sich vor ihm und stellte sich an eine Seite. Zur Seite stehend sprach Mahāpajāpatī Gotamī zum Erhabenen: „Es wäre gut, Herr, wenn Frauen die Erlaubnis erhielten, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ „Genug, Gotamī, wünsche dir nicht, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Zum zweiten Mal ... zum dritten Mal sprach Mahāpajāpatī Gotamī zum Erhabenen: „Es wäre gut, Herr, wenn Frauen die Erlaubnis erhielten, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ „Genug, Gotamī, wünsche dir nicht, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Da dachte Mahāpajāpatī Gotamī: „Der Erhabene erlaubt es Frauen nicht, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen“, und betrübt, niedergeschlagen, mit tränenüberströmtem Gesicht und weinend verneigte sie sich vor dem Erhabenen, umschritt ihn ehrfurchtsvoll rechtsherum und ging fort. Atha kho bhagavā kapilavatthusmiṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena vesālī tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena vesālī tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā vesāliyaṃ viharati mahāvane kūṭāgārasālāyaṃ. Atha kho mahāpajāpati gotamī kese chedāpetvā kāsāyāni vatthāni acchādetvā sambahulāhi sākiyānīhi saddhiṃ yena vesālī tena pakkāmi. Anupubbena yena vesālī mahāvanaṃ kūṭāgārasālā tenupasaṅkami. Atha kho mahāpajāpati gotamī sūnehi pādehi rajokiṇṇena gattena dukkhī dummanā assumukhī rudamānā bahidvārakoṭṭhake aṭṭhāsi. Addasā kho āyasmā ānando mahāpajāpatiṃ gotamiṃ sūnehi pādehi rajokiṇṇena gattena dukkhiṃ dummanaṃ assumukhiṃ rudamānaṃ bahidvārakoṭṭhake ṭhitaṃ. Disvāna mahāpajāpatiṃ gotamiṃ [Pg.443] etadavoca – ‘‘kissa tvaṃ, gotami, sūnehi pādehi rajokiṇṇena gattena dukkhī dummanā assumukhī rudamānā bahidvārakoṭṭhake ṭhitā’’ti? ‘‘Tathā hi pana, bhante ānanda, na bhagavā anujānāti mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. ‘‘Tena hi tvaṃ, gotami, muhuttaṃ idheva tāva hohi, yāvāhaṃ bhagavantaṃ yācāmi mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. Nachdem der Erhabene nach Belieben in Kapilavatthu verweilt hatte, brach er auf, um nach Vesālī zu wandern. Auf seiner Wanderung erreichte er schließlich Vesālī. Dort weilte der Erhabene in Vesālī, in der Halle mit dem Giebelhaus im Großen Wald. Da ließ Mahāpajāpatī Gotamī ihr Haar abscheren, legte safrangelbe Gewänder an und machte sich zusammen mit vielen Frauen der Sakyer auf den Weg nach Vesālī. Nach und nach erreichte sie die Halle mit dem Giebelhaus im Großen Wald bei Vesālī. Da stand Mahāpajāpatī Gotamī mit geschwollenen Füßen und staubbedecktem Körper, betrübt, niedergeschlagen, mit tränenüberströmtem Gesicht und weinend vor dem Torbau. Der ehrwürdige Ānanda sah Mahāpajāpatī Gotamī mit geschwollenen Füßen und staubbedecktem Körper, betrübt, niedergeschlagen, mit tränenüberströmtem Gesicht und weinend vor dem Torbau stehen. Als er sie sah, sprach er zu Mahāpajāpatī Gotamī: „Warum, Gotamī, stehst du mit geschwollenen Füßen und staubbedecktem Körper, betrübt, niedergeschlagen, mit tränenüberströmtem Gesicht und weinend vor dem Torbau?“ „Es ist deshalb, Herr Ānanda, weil der Erhabene es Frauen nicht erlaubt, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ „Dann, Gotamī, warte hier einen Moment, bis ich den Erhabenen um die Erlaubnis für Frauen bitte, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ Atha kho āyasmā ānando yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘esā, bhante, mahāpajāpati gotamī sūnehi pādehi rajokiṇṇena gattena dukkhī dummanā assumukhī rudamānā bahidvārakoṭṭhake ṭhitā – na bhagavā anujānāti mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjanti. Sādhu, bhante, labheyya mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. ‘‘Alaṃ, ānanda, mā te rucci mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjā’’ti. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘sādhu, bhante, labheyya mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. ‘‘Alaṃ, ānanda, mā te rucci mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjā’’ti. Dann begab sich der ehrwürdige Ānanda dorthin, wo der Erhabene war, verneigte sich vor ihm und setzte sich an eine Seite. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Herr, hier steht Mahāpajāpatī Gotamī mit geschwollenen Füßen und staubbedecktem Körper, betrübt, niedergeschlagen, mit tränenüberströmtem Gesicht und weinend vor dem Torbau, da der Erhabene es Frauen nicht erlaubt, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen. Es wäre gut, Herr, wenn Frauen die Erlaubnis erhielten, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ „Genug, Ānanda, wünsche dir nicht, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Zum zweiten Mal ... zum dritten Mal sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Es wäre gut, Herr, wenn Frauen die Erlaubnis erhielten, in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinauszuziehen.“ „Genug, Ānanda, wünsche dir nicht, dass Frauen in der vom Vollendeten verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausziehen.“ Atha kho āyasmā ānando – ‘‘na bhagavā anujānāti mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjaṃ; yaṃnūnāhaṃ aññenapi pariyāyena bhagavantaṃ yāceyyaṃ mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. Atha kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘bhabbo nu kho, bhante, mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajitvā sotāpattiphalaṃ vā sakadāgāmiphalaṃ vā anāgāmiphalaṃ vā arahattaphalaṃ vā sacchikātu’’nti? ‘‘Bhabbo, ānanda, mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajitvā sotāpattiphalampi sakadāgāmiphalampi [Pg.444] anāgāmiphalampi arahattaphalampi sacchikātu’’nti. ‘‘Sace, bhante, bhabbo mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajitvā sotāpattiphalampi sakadāgāmiphalampi anāgāmiphalampi arahattaphalampi sacchikātuṃ; bahūpakārā, bhante, mahāpajāpati gotamī bhagavato mātucchā āpādikā, posikā, khīrassa dāyikā, bhagavantaṃ janettiyā kālaṅkatāya thaññaṃ pāyesi; sādhu, bhante, labheyya mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajja’’nti. Da dachte der ehrwürdige Ānanda: "Der Erhabene erlaubt Frauen nicht das Hinausgehen aus dem Haus in die Hauslosigkeit in der vom Tathāgata verkündeten Lehre und Disziplin (Dhamma-Vinaya). Was wäre, wenn ich den Erhabenen auf eine andere Weise um das Hinausgehen der Frauen aus dem Haus in die Hauslosigkeit in der vom Tathāgata verkündeten Lehre und Disziplin bitten würde?" Dann sagte der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: "Herr, ist eine Frau fähig, nachdem sie in der vom Tathāgata verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausgegangen ist, die Frucht des Stromeintritts, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr oder die Frucht der Heiligkeit (Arhatschaft) zu verwirklichen?" "Ānanda, eine Frau ist fähig, nachdem sie in der vom Tathāgata verkündeten Lehre und Disziplin aus dem Haus in die Hauslosigkeit hinausgegangen ist, die Frucht des Stromeintritts, die Frucht der Einmalwiederkehr, die Frucht der Nichtwiederkehr sowie die Frucht der Heiligkeit zu verwirklichen." "Wenn, Herr, eine Frau fähig ist, nach dem Hinausgehen in die Hauslosigkeit diese Früchte zu verwirklichen, dann, Herr, war Mahāpajāpatī Gotamī dem Erhabenen sehr nützlich; sie ist die Tante des Erhabenen, seine Pflegerin, seine Ernährerin, die ihm Milch gab; sie gab dem Erhabenen die Brust, als seine leibliche Mutter verstorben war. Es wäre gut, Herr, wenn Frauen das Hinausgehen aus dem Haus in die Hauslosigkeit in der vom Tathāgata verkündeten Lehre und Disziplin erhalten könnten." Aṭṭhagarudhammā Die acht schwerwiegenden Regeln (Aṭṭhagarudhammā) 403. ‘‘Sace, ānanda, mahāpajāpatī gotamī aṭṭha garudhamme paṭiggaṇhāti, sāvassā. Hotu upasampadā. 403. "Wenn, Ānanda, Mahāpajāpatī Gotamī die acht schwerwiegenden Regeln akzeptiert, so soll dies ihre höhere Ordination (Upasampadā) sein." ‘‘Vassasatūpasampannāya bhikkhuniyā tadahupasampannassa bhikkhuno abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikammaṃ kātabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne, die selbst seit hundert Jahren ordiniert ist, muss einem Mönch, der erst an diesem Tag ordiniert wurde, Ehrerbietung erweisen, vor ihm aufstehen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und ihm die gebührende Achtung erweisen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Na bhikkhuniyā abhikkhuke āvāse vassaṃ vasitabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne darf die Regenzeit nicht an einem Ort verbringen, an dem keine Mönche sind. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Anvaddhamāsaṃ bhikkhuniyā bhikkhusaṅghato dve dhammā paccāsīsitabbā – uposathapucchakañca, ovādūpasaṅkamanañca. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Alle zwei Wochen muss eine Nonne von der Gemeinschaft der Mönche zwei Dinge erbitten: die Anfrage nach dem Uposatha-Tag und das Aufsuchen für die Unterweisung (Ovāda). Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Vassaṃvuṭṭhāya bhikkhuniyā ubhatosaṅghe tīhi ṭhānehi pavāretabbaṃ – diṭṭhena vā, sutena vā, parisaṅkāya vā. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Nach Beendigung der Regenzeit muss eine Nonne vor beiden Gemeinschaften (dem Sangha der Mönche und dem Sangha der Nonnen) die Einladung zur Kritik (Pavāraṇā) aussprechen, in Bezug auf drei Dinge: was gesehen, gehört oder vermutet wurde. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Garudhammaṃ ajjhāpannāya bhikkhuniyā ubhatosaṅghe pakkhamānattaṃ caritabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne, die eine schwerwiegende Verfehlung (Garudhamma) begangen hat, muss vor beiden Gemeinschaften die zweiwöchige Bußübung (Mānatta) vollziehen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Dve vassāni chasu dhammesu sikkhitasikkhāya sikkhamānāya ubhatosaṅghe upasampadā pariyesitabbā. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Übungsschülerin (Sikkhamānā), die zwei Jahre lang in den sechs Regeln geschult ist, muss die höhere Ordination bei beiden Gemeinschaften suchen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Na [Pg.445] bhikkhuniyā kenaci pariyāyena bhikkhu akkositabbo paribhāsitabbo. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne darf einen Mönch auf keine Weise beschimpfen oder schmähen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Ajjatagge ovaṭo bhikkhunīnaṃ bhikkhūsu vacanapatho, anovaṭo bhikkhūnaṃ bhikkhunīsu vacanapatho. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Ab heute ist den Nonnen der Weg der Zurechtweisung gegenüber Mönchen versperrt, aber den Mönchen ist der Weg der Zurechtweisung gegenüber Nonnen nicht versperrt. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Sace, ānanda, mahāpajāpati gotamī ime aṭṭha garudhamme paṭiggaṇhāti, sāvassā hotu upasampadā’’ti. "Wenn, Ānanda, Mahāpajāpatī Gotamī diese acht schwerwiegenden Regeln akzeptiert, so soll dies ihre höhere Ordination sein." Atha kho āyasmā ānando bhagavato santike aṭṭha garudhamme uggahetvā yena mahāpajāpati gotamī tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā mahāpajāpatiṃ gotamiṃ etadavoca – ‘‘sace kho tvaṃ, gotami, aṭṭha garudhamme paṭiggaṇheyyāsi, sāva te bhavissati upasampadā. Daraufhin lernte der ehrwürdige Ānanda die acht schwerwiegenden Regeln in der Gegenwart des Erhabenen und begab sich dorthin, wo Mahāpajāpatī Gotamī war. Dort angekommen, sagte er zu Mahāpajāpatī Gotamī: "Wenn du, Gotamī, die acht schwerwiegenden Regeln akzeptierst, so wird dies deine höhere Ordination sein." ‘‘Vassasatūpasampannāya bhikkhuniyā tadahupasampannassa bhikkhuno abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikammaṃ kātabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne, die selbst seit hundert Jahren ordiniert ist, muss einem Mönch, der erst an diesem Tag ordiniert wurde, Ehrerbietung erweisen, vor ihm aufstehen, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und ihm die gebührende Achtung erweisen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Na bhikkhuniyā abhikkhuke āvāse vassaṃ vasitabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne darf die Regenzeit nicht an einem Ort verbringen, an dem keine Mönche sind. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Anvaddhamāsaṃ bhikkhuniyā bhikkhusaṅghato dve dhammā paccāsīsitabbā – uposathapucchakañca, ovādūpasaṅkamanañca. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Alle zwei Wochen muss eine Nonne von der Gemeinschaft der Mönche zwei Dinge erbitten: die Anfrage nach dem Uposatha-Tag und das Aufsuchen für die Unterweisung (Ovāda). Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Vassaṃvuṭṭhāya bhikkhuniyā ubhatosaṅghe tīhi ṭhānehi pavāretabbaṃ – diṭṭhena vā, sutena vā, parisaṅkāya vā. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Nach Beendigung der Regenzeit muss eine Nonne vor beiden Gemeinschaften die Einladung zur Kritik (Pavāraṇā) aussprechen, in Bezug auf drei Dinge: was gesehen, gehört oder vermutet wurde. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Garudhammaṃ ajjhāpannāya bhikkhuniyā ubhatosaṅghe pakkhamānattaṃ caritabbaṃ. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Nonne, die eine schwerwiegende Verfehlung begangen hat, muss vor beiden Gemeinschaften die zweiwöchige Bußübung (Mānatta) vollziehen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Dve vassāni chasu dhammesu sikkhitasikkhāya sikkhamānāya ubhatosaṅghe upasampadā pariyesitabbā. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. "Eine Übungsschülerin, die zwei Jahre lang in den sechs Regeln geschult ist, muss die höhere Ordination bei beiden Gemeinschaften suchen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und sie lebenslang nicht übertreten." ‘‘Na [Pg.446] bhikkhuniyā kenaci pariyāyena bhikkhu akkositabbo paribhāsitabbo. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. Eine Nonne darf einen Mönch unter keinen Umständen beschimpfen oder schmähen. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und zeit seines Lebens nicht übertreten. ‘‘Ajjatagge ovaṭo bhikkhunīnaṃ bhikkhūsu vacanapatho, anovaṭo bhikkhūnaṃ bhikkhunīsu vacanapatho. Ayampi dhammo sakkatvā garukatvā mānetvā pūjetvā yāvajīvaṃ anatikkamanīyo. Ab heute ist den Nonnen der Weg der Ermahnung gegenüber den Mönchen untersagt, während den Mönchen der Weg der Ermahnung gegenüber den Nonnen nicht untersagt ist. Auch diese Regel soll man achten, ehren, wertschätzen und verehren und zeit seines Lebens nicht übertreten. ‘‘Sace kho tvaṃ, gotami, ime aṭṭha garudhamme paṭiggaṇheyyāsi, sāva te bhavissati upasampadā’’ti. „Wenn du, Gotami, diese acht schwerwiegenden Regeln annimmst, so soll dies allein deine Ordination sein.“ ‘‘Seyyathāpi, bhante ānanda, itthī vā puriso vā daharo, yuvā, maṇḍanakajātiko sīsaṃnahāto uppalamālaṃ vā vassikamālaṃ vā atimuttakamālaṃ vā labhitvā ubhohi hatthehi paṭiggahetvā uttamaṅge sirasmiṃ patiṭṭhāpeyya; evameva kho ahaṃ, bhante, ānanda ime aṭṭha garudhamme paṭiggaṇhāmi yāvajīvaṃ anatikkamanīye’’ti. „Wie wenn, ehrwürdiger Herr Ānanda, eine Frau oder ein Mann, jung, jugendlich, schmuckliebend, mit frisch gewaschenem Haupt, einen Kranz aus Lotosblüten, Jasmin oder Atimuttaka-Blüten erhalten würde, ihn mit beiden Händen entgegennähme und auf das edelste Körperteil, das Haupt, setzen würde; ebenso, ehrwürdiger Herr Ānanda, nehme ich diese acht schwerwiegenden Regeln an, um sie zeit meines Lebens nicht zu übertreten.“ Atha kho āyasmā ānando yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘paṭiggahitā, bhante, mahāpajāpatiyā gotamiyā aṭṭha garudhammā, upasampannā bhagavato mātucchā’’ti. Daraufhin begab sich der ehrwürdige Ānanda dorthin, wo der Erhabene war, verbeugte sich vor ihm und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Ehrwürdiger Herr, Mahāpajāpatī Gotamī hat die acht schwerwiegenden Regeln angenommen; die Tante des Erhabenen ist nun ordiniert.“ ‘‘Sace, ānanda, nālabhissa mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajjaṃ, ciraṭṭhitikaṃ, ānanda, brahmacariyaṃ abhavissa, vassasahassaṃ saddhammo tiṭṭheyya. Yato ca kho, ānanda, mātugāmo tathāgatappavedite dhammavinaye agārasmā anagāriyaṃ pabbajito, na dāni, ānanda, brahmacariyaṃ ciraṭṭhitikaṃ bhavissati. Pañceva dāni, ānanda, vassasatāni saddhammo ṭhassati. „Wenn, Ānanda, Frauen im vom Tathāgata dargelegten Dhamma-Vinaya nicht den Auszug aus der Hauslosigkeit in die Heimatlosigkeit zur Ordination erhalten hätten, so hätte das heilige Leben, Ānanda, lange Bestand gehabt, tausend Jahre lang hätte das wahre Dhamma bestanden. Da aber nun, Ānanda, Frauen im vom Tathāgata dargelegten Dhamma-Vinaya aus der Hauslosigkeit in die Heimatlosigkeit ausgezogen sind, wird das heilige Leben nun nicht mehr so lange Bestand haben. Nur noch fünfhundert Jahre wird das wahre Dhamma nun bestehen.“ ‘‘Seyyathāpi, ānanda, yāni kānici kulāni bahutthikāni appapurisakāni, tāni suppadhaṃsiyāni honti corehi kumbhathenakehi; evameva kho, ānanda, yasmiṃ dhammavinaye labhati mātugāmo agārasmā anagāriyaṃ pabbajjaṃ, na taṃ brahmacariyaṃ ciraṭṭhitikaṃ hoti. „Wie Häuser, Ānanda, in denen es viele Frauen und nur wenige Männer gibt, leicht von Dieben, die mit Licht in Töpfen stehlen, geplündert werden können; ebenso hat das heilige Leben in jenem Dhamma-Vinaya, in dem Frauen die Ordination zum Auszug aus der Hauslosigkeit in die Heimatlosigkeit erhalten, keinen langen Bestand.“ ‘‘Seyyathāpi[Pg.447], ānanda, sampanne sālikkhette setaṭṭikā nāma rogajāti nipatati, evaṃ taṃ sālikkhettaṃ na ciraṭṭhitikaṃ hoti; evameva kho, ānanda, yasmiṃ dhammavinaye labhati mātugāmo agārasmā anagāriyaṃ pabbajjaṃ, na taṃ brahmacariyaṃ ciraṭṭhitikaṃ hoti. „Wie in einem prächtigen Reisfeld die Krankheit namens Weißrost ausbricht und dieses Reisfeld dann keinen langen Bestand mehr hat; ebenso hat das heilige Leben in jenem Dhamma-Vinaya, in dem Frauen die Ordination zum Auszug aus der Hauslosigkeit in die Heimatlosigkeit erhalten, keinen langen Bestand.“ ‘‘Seyyathāpi, ānanda, sampanne ucchukkhette mañjiṭṭhikā nāma rogajāti nipatati, evaṃ taṃ ucchukkhettaṃ na ciraṭṭhitikaṃ hoti; evameva kho, ānanda, yasmiṃ dhammavinaye labhati mātugāmo agārasmā anagāriyaṃ pabbajjaṃ, na taṃ brahmacariyaṃ ciraṭṭhitikaṃ hoti. „Wie in einem prächtigen Zuckerrohrfeld die Krankheit namens Rote Fäule ausbricht und dieses Zuckerrohrfeld dann keinen langen Bestand mehr hat; ebenso hat das heilige Leben in jenem Dhamma-Vinaya, in dem Frauen die Ordination zum Auszug aus der Hauslosigkeit in die Heimatlosigkeit erhalten, keinen langen Bestand.“ ‘‘Seyyathāpi, ānanda, puriso mahato taḷākassa paṭikacceva āḷiṃ bandheyya yāvadeva udakassa anatikkamanāya; evameva kho, ānanda, mayā paṭikacceva bhikkhunīnaṃ aṭṭha garudhammā paññattā yāvajīvaṃ anatikkamanīyā’’ti. „Wie ein Mann, Ānanda, für einen großen Teich im Voraus einen Damm errichten würde, damit das Wasser nicht überfließt; ebenso habe ich im Voraus für die Nonnen die acht schwerwiegenden Regeln festgelegt, damit sie zeit ihres Lebens nicht übertreten werden.“ Bhikkhunīnaṃ aṭṭha garudhammā niṭṭhitā. Die acht schwerwiegenden Regeln für die Nonnen sind abgeschlossen. Bhikkhunīupasampadānujānanaṃ Die Erlaubnis zur Ordination von Nonnen 404. Atha kho mahāpajāpati gotamī yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpatī gotamī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘kathāhaṃ, bhante, imāsu sākiyānīsu paṭipajjāmī’’ti? Atha kho bhagavā mahāpajāpatiṃ gotamiṃ dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Atha kho mahāpajāpati gotamī bhagavatā dhammiyā kathāya sandassitā samādapitā samuttejitā sampahaṃsitā bhagavantaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā pakkāmi. Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhuniyo upasampādetu’’nti. 404. Daraufhin begab sich Mahāpajāpatī Gotamī dorthin, wo der Erhabene war, verbeugte sich vor ihm und blieb zur Seite stehen. Dort stehend sprach Mahāpajāpatī Gotamī zum Erhabenen: „Wie, ehrwürdiger Herr, soll ich mich gegenüber diesen Sakya-Frauen verhalten?“ Da belehrte, ermutigte, begeisterte und erfreute der Erhabene Mahāpajāpatī Gotamī mit einer Lehrrede. Nachdem Mahāpajāpatī Gotamī vom Erhabenen belehrt, ermutigt, begeistert und erfreute worden war, verbeugte sie sich vor ihm, umwandelte ihn ehrfurchtsvoll rechtsherum und ging fort. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Ich erlaube euch, Mönche, dass Mönche Nonnen ordinieren.“ Atha kho tā bhikkhuniyo mahāpajāpatiṃ gotamiṃ etadavocuṃ – ‘‘ayyā anupasampannā, mayañcamhā upasampannā; evañhi bhagavatā paññattaṃ bhikkhūhi bhikkhuniyo upasampādetabbā’’ti. Atha kho mahāpajāpati gotamī [Pg.448] yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpati gotamī āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘imā maṃ, bhante ānanda, bhikkhuniyo evamāhaṃsu – ‘ayyā anupasampannā, mayañcamhā upasampannā; evañhi bhagavatā paññattaṃ bhikkhūhi bhikkhuniyo upasampādetabbā’’’ti. Da sprachen jene Nonnen zu Mahāpajāpatī Gotamī: „Die ehrwürdige Frau ist nicht ordiniert, wir aber sind ordiniert; denn der Erhabene hat festgelegt, dass Nonnen von Mönchen ordiniert werden müssen.“ Da begab sich Mahāpajāpatī Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda, verbeugte sich vor ihm und blieb zur Seite stehen. Dort stehend sprach Mahāpajāpatī Gotamī zum ehrwürdigen Ānanda: „Ehrwürdiger Herr Ānanda, diese Nonnen sagten zu mir: ‚Die ehrwürdige Frau ist nicht ordiniert, wir aber sind ordiniert; denn der Erhabene hat festgelegt, dass Nonnen von Mönchen ordiniert werden müssen.‘“ Atha kho āyasmā ānando yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘mahāpajāpati, bhante, gotamī evamāha – ‘imā maṃ, bhante ānanda, bhikkhuniyo evamāhaṃsu – ayyā anupasampannā, mayañcamhā upasampannā; evañhi bhagavatā paññattaṃ bhikkhūhi bhikkhuniyo upasampādetabbā’’’ti. Daraufhin begab sich der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen, verbeugte sich vor ihm und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Ānanda zum Erhabenen: „Mahāpajāpatī Gotamī, ehrwürdiger Herr, lässt sagen: ‚Diese Nonnen sagten zu mir: „Die ehrwürdige Frau ist nicht ordiniert, wir aber sind ordiniert; denn der Erhabene hat festgelegt, dass Nonnen von Mönchen ordiniert werden müssen.“‘“ ‘‘Yadaggena, ānanda, mahāpajāpatiyā gotamiyā aṭṭha garudhammā paṭiggahitā, tadeva sā upasampannā’’ti. „Ananda, von dem Tag an, an dem Mahapajapati Gotami die acht schwerwiegenden Regeln (garudhammā) annahm, galt sie bereits als ordiniert (upasampannā).“ 405. Atha kho mahāpajāpati gotamī yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpati gotamī āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘ekāhaṃ, bhante ānanda, bhagavantaṃ varaṃ yācāmi. Sādhu, bhante, bhagavā anujāneyya bhikkhūnañca bhikkhunīnañca yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikamma’’nti. 405. Daraufhin begab sich Mahapajapati Gotami zum ehrwürdigen Ananda, grüßte ihn ehrerbietig und stellte sich zur Seite hin. Zur Seite stehend sprach Mahapajapati Gotami zum ehrwürdigen Ananda: „Herr Ananda, ich erbitte vom Erhabenen eine Gunst. Es wäre gut, Herr, wenn der Erhabene gestatten würde, dass zwischen Mönchen und Nonnen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Aneinanderlegen der Handflächen und die schuldige Ehrerbietung entsprechend dem Dienstalter (yathāvuḍḍhaṃ) praktiziert werden.“ Atha kho āyasmā ānando yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā ānando bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘mahāpajāpati, bhante, gotamī evamāha – ‘ekāhaṃ, bhante ānanda, bhagavantaṃ varaṃ yācāmi. Sādhu, bhante, bhagavā anujāneyya bhikkhūnañca bhikkhunīnañca yathāvuḍḍhaṃ abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikamma’’’nti. Danach begab sich der ehrwürdige Ananda zum Erhabenen, grüßte ihn ehrerbietig und setzte sich zur Seite hin. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Ananda zum Erhabenen: „Herr, Mahapajapati Gotami sagte Folgendes: ‚Herr Ananda, ich erbitte vom Erhabenen eine Gunst. Es wäre gut, Herr, wenn der Erhabene gestatten würde, dass zwischen Mönchen und Nonnen Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Aneinanderlegen der Handflächen und die schuldige Ehrerbietung entsprechend dem Dienstalter praktiziert werden.‘“ ‘‘Aṭṭhānametaṃ, ānanda, anavakāso, yaṃ tathāgato anujāneyya mātugāmassa abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikammaṃ. Imehi nāma, ānanda, aññatitthiyā durakkhātadhammā mātugāmassa abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ [Pg.449] sāmīcikammaṃ na karissanti; kimaṅgaṃ pana tathāgato anujānissati mātugāmassa abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikamma’’nti? „Es ist unmöglich, Ananda, es ist ausgeschlossen, dass der Tathagata gestatten würde, dass einer Frau gegenüber Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Aneinanderlegen der Handflächen und die schuldige Ehrerbietung erwiesen werden. Selbst diese Andersgläubigen (aññatitthiyā), Ananda, deren Lehren schlecht verkündet sind, erweisen Frauen gegenüber keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein Aneinanderlegen der Handflächen und keine schuldige Ehrerbietung. Warum sollte der Tathagata gestatten, dass einer Frau gegenüber Ehrerbietung, Aufstehen zur Begrüßung, das Aneinanderlegen der Handflächen und die schuldige Ehrerbietung erwiesen werden?“ Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘na, bhikkhave, mātugāmassa abhivādanaṃ paccuṭṭhānaṃ añjalikammaṃ sāmīcikammaṃ kātabbaṃ. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: „Mönche, einer Frau gegenüber soll keine Ehrerbietung, kein Aufstehen zur Begrüßung, kein Aneinanderlegen der Handflächen und keine schuldige Ehrerbietung erwiesen werden. Wer dies dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Atha kho mahāpajāpati gotamī yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpati gotamī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘yāni tāni, bhante, bhikkhunīnaṃ sikkhāpadāni bhikkhūhi sādhāraṇāni, kathaṃ mayaṃ, bhante, tesu sikkhāpadesu paṭipajjāmā’’ti? ‘‘Yāni tāni, gotami, bhikkhunīnaṃ sikkhāpadāni bhikkhūhi sādhāraṇāni, yathā bhikkhū sikkhanti tathā tesu sikkhāpadesu sikkhathā’’ti. ‘‘Yāni pana tāni, bhante, bhikkhunīnaṃ sikkhāpadāni bhikkhūhi asādhāraṇāni, kathaṃ mayaṃ, bhante, tesu sikkhāpadesu paṭipajjāmā’’ti? ‘‘Yāni tāni, gotami, bhikkhunīnaṃ sikkhāpadāni bhikkhūhi asādhāraṇāni, yathāpaññattesu sikkhāpadesu sikkhathā’’ti. Danach begab sich Mahapajapati Gotami zum Erhabenen, grüßte ihn ehrerbietig und stellte sich zur Seite hin. Zur Seite stehend sprach Mahapajapati Gotami zum Erhabenen: „Herr, wie sollen wir uns in Bezug auf jene Übungsregeln (sikkhāpadāni) verhalten, die für Nonnen und Mönche gemeinsam gelten?“ — „Gotami, jene Übungsregeln für Nonnen, die mit den Mönchen gemeinsam sind: So wie die Mönche darin trainieren, so sollt auch ihr in diesen Übungsregeln trainieren.“ — „Wie aber, Herr, sollen wir uns in Bezug auf jene Übungsregeln verhalten, die nur für Nonnen gelten?“ — „Gotami, jene Übungsregeln für Nonnen, die nicht mit den Mönchen gemeinsam sind: Trainiert darin so, wie sie festgelegt wurden.“ 406. Atha kho mahāpajāpati gotamī yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ aṭṭhāsi. Ekamantaṃ ṭhitā kho mahāpajāpati gotamī bhagavantaṃ etadavoca – ‘‘sādhu me, bhante, bhagavā saṃkhittena dhammaṃ desetu, yamahaṃ bhagavato dhammaṃ sutvā ekā vūpakaṭṭhā appamattā ātāpinī pahitattā vihareyya’’nti. ‘‘Ye kho tvaṃ, gotami, dhamme jāneyyāsi – ime dhammā sarāgāya saṃvattanti no virāgāya, saññogāya saṃvattanti no visaññogāya, ācayāya saṃvattanti no apacayāya, mahicchatāya saṃvattanti no appicchatāya, asantuṭṭhiyā saṃvattanti no santuṭṭhiyā, saṅgaṇikāya saṃvattanti no pavivekāya, kosajjāya saṃvattanti no vīriyārambhāya, dubbharatāya saṃvattanti no subharatāya; ekaṃsena, gotami, dhāreyyāsi – neso dhammo, neso vinayo, netaṃ satthusāsananti. Ye ca kho tvaṃ, gotami, dhamme jāneyyāsi – ime dhammā virāgāya saṃvattanti no sarāgāya, visaññogāya saṃvattanti no saññogāya, apacayāya saṃvattanti no ācayāya, appicchatāya saṃvattanti no [Pg.450] mahicchatāya, santuṭṭhiyā saṃvattanti no asantuṭṭhiyā, pavivekāya saṃvattanti no saṅgaṇikāya, vīriyārambhāya saṃvattanti no kosajjāya, subharatāya saṃvattanti no dubbharatāya; ekaṃsena, gotami, dhāreyyāsi – eso dhammo, eso vinayo, etaṃ satthusāsana’’nti. 406. Danach begab sich Mahapajapati Gotami zum Erhabenen, grüßte ihn ehrerbietig und stellte sich zur Seite hin. Zur Seite stehend sprach Mahapajapati Gotami zum Erhabenen: „Es wäre gut, Herr, wenn der Erhabene mir die Lehre in Kürze darlegen würde, sodass ich, nachdem ich die Lehre des Erhabenen gehört habe, allein, zurückgezogen, achtsam, eifrig und entschlossen verweilen kann.“ — „Gotami, von welchen Dingen du auch immer erkennst: ‚Diese Dinge führen zur Leidenschaft (sarāga) und nicht zur Leidenschaftslosigkeit; zur Bindung und nicht zur Lösung von Bindung; zum Anhäufen (von Kleshas) und nicht zum Abbauen; zu großem Begehren und nicht zu wenig Begehren; zu Unzufriedenheit und nicht zu Zufriedenheit; zur Geselligkeit und nicht zur Abgeschiedenheit; zur Trägheit und nicht zur Entfaltung von Tatkraft; zu einer mühsamen Lebensführung und nicht zu einer leichten Lebensführung‘ – von diesen Dingen, Gotami, magst du mit Gewissheit annehmen: ‚Dies ist nicht die Lehre, dies ist nicht die Disziplin, dies ist nicht die Unterweisung des Meisters.‘ Von welchen Dingen du aber erkennst: ‚Diese Dinge führen zur Leidenschaftslosigkeit und nicht zur Leidenschaft; zur Lösung von Bindung und nicht zur Bindung; zum Abbauen und nicht zum Anhäufen; zu wenig Begehren und nicht zu großem Begehren; zu Zufriedenheit und nicht zu Unzufriedenheit; zur Abgeschiedenheit und nicht zur Geselligkeit; zur Entfaltung von Tatkraft und nicht zur Trägheit; zu einer leichten Lebensführung und nicht zu einer mühsamen Lebensführung‘ – von diesen Dingen, Gotami, magst du mit Gewissheit annehmen: ‚Dies ist die Lehre, dies ist die Disziplin, dies ist die Unterweisung des Meisters.‘“ 407. Tena kho pana samayena bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ na uddisīyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ…pe… ‘‘anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisitu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kena nu kho bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisitu’’nti. 407. Zu jener Zeit wurde den Nonnen das Patimokkha noch nicht vorgetragen. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt... „Mönche, ich gestatte, dass den Nonnen das Patimokkha vorgetragen wird.“ Da dachten die Mönche: „Durch wen soll den Nonnen das Patimokkha vorgetragen werden?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich gestatte, dass die Mönche den Nonnen das Patimokkha vortragen.“ Tena kho pana samayena bhikkhū bhikkhunupassayaṃ upasaṅkamitvā bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘jāyāyo imā imesaṃ, jāriyo imā imesaṃ, idāni ime imāhi saddhiṃ abhiramissantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisitabbaṃ. Yo uddiseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīhi bhikkhunīnaṃ pātimokkhaṃ uddisitu’’nti. Bhikkhuniyo na jānanti – ‘‘evaṃ pātimokkhaṃ uddisitabba’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ ācikkhituṃ – ‘evaṃ pātimokkhaṃ uddiseyyāthā’’’ti. Zu jener Zeit begaben sich die Bhikkhus zum Nonnenkloster und rezitierten den Bhikkhunīs das Pātimokkha. Die Menschen kritisierten, schimpften und verbreiteten üble Nachrede: „Diese sind ihre Ehefrauen, diese sind ihre Nebenfrauen; jetzt werden sich diese mit ihnen vergnügen!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Bhikkhus, Mönche sollen den Nonnen das Pātimokkha nicht rezitieren. Wer es rezitiert, begeht ein dukkaṭa-Vergehen. Ich gestatte, Bhikkhus, dass Bhikkhunīs den Bhikkhunīs das Pātimokkha rezitieren.“ Die Bhikkhunīs wussten nicht: „So soll das Pātimokkha rezitiert werden.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Bhikkhunīs unterweisen: ‚So sollt ihr das Pātimokkha rezitieren.‘“ 408. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo āpattiṃ na paṭikaronti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā āpatti na paṭikātabbā. Yā na paṭikareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Bhikkhuniyo na jānanti – ‘‘evaṃ āpatti paṭikātabbā’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ ācikkhituṃ – ‘evaṃ āpattiṃ paṭikareyyāthā’’’ti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kena nu kho bhikkhunīnaṃ āpatti paṭiggahetabbā’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ āpattiṃ paṭiggahetu’’nti. 408. Zu jener Zeit sühnten die Bhikkhunīs ihre Vergehen nicht. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Bhikkhus, es ist nicht so, dass ein Vergehen von einer Bhikkhunī nicht gesühnt werden muss. Wer es nicht sühnt, begeht ein dukkaṭa-Vergehen.“ Die Bhikkhunīs wussten nicht: „So soll ein Vergehen gesühnt werden.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Bhikkhunīs unterweisen: ‚So sollt ihr das Vergehen sühnen.‘“ Daraufhin dachten die Bhikkhus: „Von wem soll das Vergehen der Bhikkhunīs entgegengenommen werden?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus das Vergehen der Bhikkhunīs entgegennehmen.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo rathikāyapi byūhepi siṅghāṭakepi bhikkhuṃ passitvā pattaṃ bhūmiyaṃ nikkhipitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ [Pg.451] nisīditvā añjaliṃ paggahetvā āpattiṃ paṭikaronti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘jāyāyo imā imesaṃ, jāriyo imā imesaṃ, rattiṃ vimānetvā idāni khamāpentī’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ āpatti paṭiggahetabbā. Yo paṭiggaṇheyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīhi bhikkhunīnaṃ āpattiṃ paṭiggahetu’’nti. Bhikkhuniyo na jānanti – ‘‘evaṃ āpatti paṭiggahetabbā’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ ācikkhituṃ – ‘evaṃ āpattiṃ paṭiggaṇheyyāthā’’’ti. Zu jener Zeit sahen die Bhikkhunīs einen Bhikkhu in einer Straße, in einer Gasse oder an einer Kreuzung, stellten ihre Almosenschale auf den Boden, legten das Übergewand über eine Schulter, hockten sich nieder, erhoben die gefalteten Hände und sühnten ihr Vergehen. Die Menschen kritisierten, schimpften und verbreiteten üble Nachrede: „Diese sind ihre Ehefrauen, diese sind ihre Nebenfrauen; nachdem sie sich nachts vergangen haben, bitten sie nun um Verzeihung!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Bhikkhus, das Vergehen der Bhikkhunīs soll nicht von Bhikkhus entgegengenommen werden. Wer es entgegennimmt, begeht ein dukkaṭa-Vergehen. Ich gestatte, Bhikkhus, dass Bhikkhunīs das Vergehen der Bhikkhunīs entgegennehmen.“ Die Bhikkhunīs wussten nicht: „So soll ein Vergehen entgegengenommen werden.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Bhikkhunīs unterweisen: ‚So sollt ihr das Vergehen entgegennehmen.‘“ 409. Tena kho pana samayena bhikkhunīnaṃ kammaṃ na kariyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kena nu kho bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātu’’nti. 409. Zu jener Zeit wurde an den Bhikkhunīs kein formaler Akt vollzogen. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, an den Bhikkhunīs einen formalen Akt zu vollziehen.“ Daraufhin dachten die Bhikkhus: „Von wem soll an den Bhikkhunīs ein formaler Akt vollzogen werden?“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass Bhikkhus an den Bhikkhunīs einen formalen Akt vollziehen.“ Tena kho pana samayena katakammā bhikkhuniyo rathikāyapi byūhepi siṅghāṭakepi bhikkhuṃ passitvā pattaṃ bhūmiyaṃ nikkhipitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā khamāpenti ‘evaṃ nūna kātabba’nti maññamānā. Manussā tatheva ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘jāyāyo imā imesaṃ, jāriyo imā imesaṃ, rattiṃ vimānetvā idāni khamāpentī’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātabbaṃ. Yo kareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīhi bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātu’’nti. Bhikkhuniyo na jānanti – ‘‘evaṃ kammaṃ kātabba’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ ācikkhituṃ – ‘evaṃ kammaṃ kareyyāthā’’’ti. Zu jener Zeit sahen die Bhikkhunīs, an denen ein formaler Akt vollzogen worden war, einen Bhikkhu in einer Straße, in einer Gasse oder an einer Kreuzung, stellten ihre Almosenschale auf den Boden, legten das Übergewand über eine Schulter, hockten sich nieder, erhoben die gefalteten Hände und baten um Verzeihung, in der Meinung: „So muss es wohl getan werden.“ Die Menschen kritisierten ebenso, schimpften und verbreiteten üble Nachrede: „Diese sind ihre Ehefrauen, diese sind ihre Nebenfrauen; nachdem sie sich nachts vergangen haben, bitten sie nun um Verzeihung!“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Bhikkhus, ein formaler Akt an Bhikkhunīs soll nicht von Bhikkhus vollzogen werden. Wer es vollzieht, begeht ein dukkaṭa-Vergehen. Ich gestatte, Bhikkhus, dass Bhikkhunīs an den Bhikkhunīs einen formalen Akt vollziehen.“ Die Bhikkhunīs wussten nicht: „So soll ein formaler Akt vollzogen werden.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Bhikkhunīs unterweisen: ‚So sollt ihr einen formalen Akt vollziehen.‘“ 410. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo saṅghamajjhe bhaṇḍanajātā kalahajātā vivādāpannā aññamaññaṃ mukhasattīhi vitudantā viharanti. Na sakkonti taṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametu’’nti. 410. Zu jener Zeit lebten die Bhikkhunīs inmitten des Saṅgha in Zank und Streit verwickelt, gerieten in Wortgefechte und stachen einander mit Mundspeeren. Sie waren nicht in der Lage, jene Rechtssache beizulegen. Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Rechtssache der Bhikkhunīs beilegen.“ Tena [Pg.452] kho pana samayena bhikkhū bhikkhunīnaṃ adhikaraṇaṃ vūpasamenti. Tasmiṃ kho pana adhikaraṇe vinicchiyamāne dissanti bhikkhuniyo kammappattāyopi āpattigāminiyopi. Bhikkhuniyo evamāhaṃsu – ‘‘sādhu, bhante, ayyāva bhikkhunīnaṃ kammaṃ karontu, ayyāva bhikkhunīnaṃ āpattiṃ paṭiggaṇhantu; evañhi bhagavatā paññattaṃ bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametabba’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ kammaṃ āropetvā bhikkhunīnaṃ niyyādetuṃ – bhikkhunīhi bhikkhunīnaṃ kammaṃ kātuṃ, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ āpattiṃ āropetvā bhikkhunīnaṃ niyyādetuṃ, bhikkhunīhi bhikkhunīnaṃ āpattiṃ paṭiggahetu’’nti. Zu jener Zeit legten die Bhikkhus die Rechtssache der Bhikkhunīs bei. Während diese Rechtssache entschieden wurde, sah man Bhikkhunīs, die entweder einen formalen Akt verdient hatten oder ein Vergehen begangen hatten. Die Bhikkhunīs sprachen so: „Es wäre gut, ihr Herren, wenn die edlen Herren selbst den formalen Akt an den Bhikkhunīs vollziehen würden; wenn die edlen Herren selbst das Vergehen der Bhikkhunīs entgegennehmen würden. Denn so wurde es vom Erhabenen festgelegt: Eine Rechtssache der Bhikkhunīs soll von den Bhikkhus beigelegt werden.“ Man berichtete dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Ich gestatte, Bhikkhus, dass die Bhikkhus die Notwendigkeit eines formalen Aktes für die Bhikkhunīs feststellen und sie dann an die Bhikkhunīs übergeben, damit die Bhikkhunīs den formalen Akt an den Bhikkhunīs vollziehen; und dass die Bhikkhus das Vorliegen eines Vergehens der Bhikkhunīs feststellen und sie dann an die Bhikkhunīs übergeben, damit die Bhikkhunīs das Vergehen der Bhikkhunīs entgegennehmen.“ Tena kho pana samayena uppalavaṇṇāya bhikkhuniyā antevāsinī bhikkhunī satta vassāni bhagavantaṃ anubandhā hoti vinayaṃ pariyāpuṇantī. Tassā muṭṭhassatiniyā gahito gahito mussati. Assosi kho sā bhikkhunī – ‘‘bhagavā kira sāvatthiṃ gantukāmo’’ti. Atha kho tassā bhikkhuniyā etadahosi – ‘‘ahaṃ kho satta vassāni bhagavantaṃ anubandhiṃ vinayaṃ pariyāpuṇantī. Tassā me muṭṭhassatiniyā gahito gahito mussati. Dukkaraṃ kho pana mātugāmena yāvajīvaṃ satthāraṃ anubandhituṃ. Kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Atha kho sā bhikkhunī bhikkhunīnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Bhikkhuniyo bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesuṃ. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ vinayaṃ vācetu’’nti. Zu jener Zeit gab es eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Uppalavaṇṇā war; sie folgte dem Erhabenen sieben Jahre lang und erlernte dabei den Vinaya. Da sie jedoch vergesslich war, vergaß sie das Gelernte immer wieder. Diese Nonne hörte: „Der Erhabene beabsichtigt wohl, nach Sāvatthi zu gehen.“ Da dachte die Nonne: „Ich bin dem Erhabenen nun sieben Jahre lang gefolgt und habe den Vinaya erlernt. Da ich aber vergesslich bin, vergesse ich das Gelernte immer wieder. Für eine Frau ist es zudem schwierig, dem Lehrer lebenslang zu folgen. Wie soll ich mich nun verhalten?“ Daraufhin berichtete diese Nonne den anderen Nonnen von dieser Angelegenheit. Die Nonnen berichteten es den Mönchen, und die Mönche berichteten es dem Erhabenen. Der Erhabene sprach: „Ich erlaube den Mönchen, den Nonnen den Vinaya zu lehren.“ Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Der erste Rezitationsabschnitt ist beendet. 2. Dutiyabhāṇavāro 2. Zweiter Rezitationsabschnitt 411. Atha kho bhagavā vesāliyaṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena sāvatthi tena cārikaṃ pakkāmi. Anupubbena cārikaṃ caramāno yena sāvatthi tadavasari. Tatra sudaṃ bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū bhikkhuniyo kaddamodakena osiñcanti – appeva nāma amhesu sārajjeyyunti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhunā [Pg.453] bhikkhuniyo kaddamodakena osiñcitabbā. Yo osiñceyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tassa bhikkhuno daṇḍakammaṃ kātu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho daṇḍakammaṃ kātabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Avandiyo so, bhikkhave, bhikkhu bhikkhunisaṅghena kātabbo’’ti. 411. 411. Nachdem der Erhabene so lange wie gewünscht in Vesālī verweilt hatte, begab er sich auf die Wanderung nach Sāvatthi. Auf seiner Wanderung erreichte er schließlich Sāvatthi. Dort verweilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetavana, im Kloster des Anāthapiṇḍika. Zu jener Zeit bespritzten die Mönche der Sechser-Gruppe die Nonnen mit Schlammwasser in der Absicht: „Vielleicht werden sie dadurch Gefallen an uns finden.“ Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, ein Mönch darf Nonnen nicht mit Schlammwasser bespritzen. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der schlechten Tat (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, gegen einen solchen Mönch eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.“ Da dachten die Mönche: „Was für eine Disziplinarmaßnahme soll verhängt werden?“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. Er sprach: „Mönche, dieser Mönch soll vom Nonnen-Saṅgha so behandelt werden, dass ihm kein Gruß und keine Ehrerbietung mehr erwiesen wird.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhū kāyaṃ vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassenti …pe… ūruṃ vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassenti, aṅgajātaṃ vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassenti, bhikkhuniyo obhāsenti, bhikkhunīhi saddhiṃ sampayojenti – appeva nāma amhesu sārajjeyyunti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhunā kāyo vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassetabbo, na ūru vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassetabbo, na aṅgajātaṃ vivaritvā bhikkhunīnaṃ dassetabbaṃ, na bhikkhuniyo obhāsitabbā, na bhikkhunīhi saddhiṃ sampayojetabbaṃ. Yo sampayojeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tassa bhikkhuno daṇḍakammaṃ kātu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho daṇḍakammaṃ kātabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Avandiyo so, bhikkhave, bhikkhu bhikkhunisaṅghena kātabbo’’ti. Zu jener Zeit entblößten die Mönche der Sechser-Gruppe ihren Körper vor den Nonnen … sie zeigten ihre Schenkel, zeigten ihre Genitalien, verspotteten die Nonnen und ließen sich auf ungebührlichen Umgang mit ihnen ein in der Absicht: „Vielleicht werden sie dadurch Gefallen an uns finden.“ Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, ein Mönch darf seinen Körper nicht vor Nonnen entblößen, er darf nicht seine Schenkel entblößen, nicht seine Genitalien entblößen, er darf Nonnen nicht verspotten und sich nicht auf ungebührlichen Umgang mit ihnen einlassen. Wer sich darauf einlässt, begeht ein Vergehen der schlechten Tat (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, gegen einen solchen Mönch eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.“ Da dachten die Mönche: „Was für eine Disziplinarmaßnahme soll verhängt werden?“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. Er sprach: „Mönche, dieser Mönch soll vom Nonnen-Saṅgha so behandelt werden, dass ihm kein Gruß und keine Ehrerbietung mehr erwiesen wird.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo bhikkhuṃ kaddamodakena osiñcanti – appeva nāma amhesu sārajjeyyunti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhu kaddamodakena osiñcitabbo. Yā osiñceyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tassā bhikkhuniyā daṇḍakammaṃ kātu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho daṇḍakammaṃ kātabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi bhikkhave, āvaraṇaṃ kātu’’nti. Āvaraṇe kate na ādiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ovādaṃ ṭhapetu’’nti. Zu jener Zeit bespritzten die Nonnen der Sechser-Gruppe einen Mönch mit Schlammwasser in der Absicht: „Vielleicht wird er dadurch Gefallen an uns finden.“ Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, eine Nonne darf einen Mönch nicht mit Schlammwasser bespritzen. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der schlechten Tat (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, gegen eine solche Nonne eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.“ Da dachten die Mönche: „Was für eine Disziplinarmaßnahme soll verhängt werden?“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. Er sprach: „Mönche, ich erlaube euch, ihr den Zutritt (zum Kloster) zu verwehren.“ Wenn ihnen der Zutritt verwehrt wurde, fügten sie sich jedoch nicht. Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, ich erlaube euch, die Unterweisung (Ovāda) auszusetzen.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo kāyaṃ vivaritvā bhikkhūnaṃ dassenti, thanaṃ vivaritvā bhikkhūnaṃ dassenti, ūruṃ vivaritvā bhikkhūnaṃ dassenti, aṅgajātaṃ vivaritvā bhikkhūnaṃ dassenti, bhikkhū obhāsenti, bhikkhūhi saddhiṃ sampayojenti – appeva nāma amhesu sārajjeyyunti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā kāyo vivaritvā bhikkhūnaṃ dassetabbo…pe… na thano vivaritvā [Pg.454] bhikkhūnaṃ dassetabbo, na ūru vivaritvā bhikkhūnaṃ dassetabbo, na aṅgajātaṃ vivaritvā bhikkhūnaṃ dassetabbaṃ, na bhikkhū obhāsitabbā, na bhikkhūhi saddhiṃ sampayojetabbaṃ. Yā sampayojeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, tassā bhikkhuniyā daṇḍakammaṃ kātu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kiṃ nu kho daṇḍakammaṃ kātabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āvaraṇaṃ kātu’’nti. Āvaraṇe kate na ādiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ovādaṃ ṭhapetu’’nti. Atha kho bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kappati nu kho ovādaṭṭhapitāya bhikkhuniyā saddhiṃ uposathaṃ kātuṃ, na nu kho kappatī’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādaṭṭhapitāya bhikkhuniyā saddhiṃ uposatho kātabbo, yāva na taṃ adhikaraṇaṃ vūpasantaṃ hotī’’ti. Zu jener Zeit entblößten die Nonnen der Sechser-Gruppe ihren Körper vor den Mönchen, sie zeigten ihre Brüste, zeigten ihre Schenkel, zeigten ihre Genitalien, verspotteten die Mönche und ließen sich auf ungebührlichen Umgang mit ihnen ein in der Absicht: „Vielleicht werden sie dadurch Gefallen an uns finden.“ Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, eine Nonne darf ihren Körper nicht vor Mönchen entblößen … sie darf nicht ihre Brüste entblößen, nicht ihre Schenkel entblößen, nicht ihre Genitalien entblößen, sie darf Mönche nicht verspotten und sich nicht auf ungebührlichen Umgang mit ihnen einlassen. Wer sich darauf einlässt, begeht ein Vergehen der schlechten Tat (Dukkaṭa). Ich erlaube euch, Mönche, gegen eine solche Nonne eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.“ Da dachten die Mönche: „Was für eine Disziplinarmaßnahme soll verhängt werden?“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. Er sprach: „Mönche, ich erlaube euch, ihr den Zutritt zu verwehren.“ Wenn ihnen der Zutritt verwehrt wurde, fügten sie sich jedoch nicht. Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. Er sprach: „Mönche, ich erlaube euch, die Unterweisung auszusetzen.“ Da dachten die Mönche: „Ist es zulässig, das Uposatha-Ritual gemeinsam mit einer Nonne zu vollziehen, deren Unterweisung ausgesetzt wurde, oder ist es nicht zulässig?“ Sie berichteten dies dem Erhabenen. Er sprach: „Mönche, mit einer Nonne, deren Unterweisung ausgesetzt wurde, darf kein gemeinsames Uposatha vollzogen werden, solange jene Angelegenheit nicht beigelegt ist.“ 412. Tena kho pana samayena āyasmā udāyī ovādaṃ ṭhapetvā cārikaṃ pakkāmi. Bhikkhuniyo ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma ayyo udāyī ovādaṃ ṭhapetvā cārikaṃ pakkamissatī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādaṃ ṭhapetvā cārikā pakkamitabbā. Yo pakkameyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 412. Zu jener Zeit verschob der ehrwürdige Udāyī die Unterweisung und begab sich auf eine Wanderung. Die Nonnen beschwerten sich, tadellten und sprachen abfällig: „Wie kann es sein, dass der Herr Udāyī die Unterweisung verschiebt und auf Wanderung geht?“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, die Unterweisung darf nicht verschoben werden, um auf Wanderung zu gehen. Wer dies tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bālā abyattā ovādaṃ ṭhapenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bālena abyattena ovādo ṭhapetabbo. Yo ṭhapeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit verschoben törichte, unerfahrene Mönche die Unterweisung. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ein törichter, unerfahrener Mönch darf die Unterweisung nicht verschieben. Wer dies tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhū avatthusmiṃ akāraṇe ovādaṃ ṭhapenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, avatthusmiṃ akāraṇe ovādo ṭhapetabbo. Yo ṭhapeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit verschoben Mönche ohne Anlass und ohne Grund die Unterweisung. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ohne Anlass und ohne Grund darf die Unterweisung nicht verschieben werden. Wer dies tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhū ovādaṃ ṭhapetvā vinicchayaṃ na denti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādaṃ ṭhapetvā vinicchayo na dātabbo. Yo na dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit verschoben Mönche die Unterweisung und gaben keine Entscheidung. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, es ist nicht so, dass man nach Verschiebung der Unterweisung keine Entscheidung geben darf; sie muss gegeben werden. Wer sie nicht gibt, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ 413. Tena [Pg.455] kho pana samayena bhikkhuniyo ovādaṃ na gacchanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā ovādo na gantabbo. Yā na gaccheyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. 413. Zu jener Zeit gingen die Nonnen nicht zum Ort der Unterweisung. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, es ist nicht so, dass eine Nonne nicht zur Unterweisung gehen sollte; sie muss gehen. Wer nicht geht, soll gemäß der Regel belangt werden.“ Tena kho pana samayena sabbo bhikkhunisaṅgho ovādaṃ gacchati. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘jāyāyo imā imesaṃ, jāriyo imā imesaṃ, idāni ime imāhi saddhiṃ abhiramissantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, sabbena bhikkhunisaṅghena ovādo gantabbo. Gaccheyya ce, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, catūhi pañcahi bhikkhunīhi ovādaṃ gantu’’nti. Zu jener Zeit ging der gesamte Nonnen-Orden zum Ort der Unterweisung. Die Menschen beschwerten sich, tadellten und sprachen abfällig: „Diese hier sind die Ehefrauen jener Mönche, diese hier sind ihre Nebenfrauen; jetzt werden sich diese Mönche mit ihnen vergnügen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, der gesamte Nonnen-Orden darf nicht zur Unterweisung gehen. Falls sie gehen, liegt ein Vergehen des Fehlverhaltens vor. Ich erlaube, Mönche, dass vier oder fünf Nonnen zur Unterweisung gehen.“ Tena kho pana samayena catasso pañca bhikkhuniyo ovādaṃ gacchanti. Manussā tatheva ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘jāyāyo imā imesaṃ, jāriyo imā imesaṃ, idāni ime imāhi saddhiṃ abhiramissantī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, catūhi pañcahi bhikkhunīhi ovādo gantabbo. Gaccheyyuṃ ce, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, dve tisso bhikkhuniyo ovādaṃ gantuṃ. Ekaṃ bhikkhuṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘bhikkhunisaṅgho, ayya, bhikkhusaṅghassa pāde vandati, ovādūpasaṅkamanañca yācati; labhatu kira, ayya, bhikkhunisaṅgho ovādūpasaṅkamana’nti. Tena bhikkhunā pātimokkhuddesako upasaṅkamitvā evamassa vacanīyo – ‘bhikkhunīsaṅgho, bhante, bhikkhusaṅghassa pāde vandati, ovādūpasaṅkamanañca yācati; labhatu kira, bhante, bhikkhunisaṅgho ovādūpasaṅkamana’nti. Pātimokkhuddesakena vattabbo – ‘atthi koci bhikkhu bhikkhunovādako sammato’ti? Sace hoti koci bhikkhu bhikkhunovādako sammato, pātimokkhuddesakena vattabbo – ‘itthannāmo bhikkhu bhikkhunovādako sammato, taṃ bhikkhunisaṅgho upasaṅkamatū’ti. Sace na hoti koci bhikkhu bhikkhunovādako sammato, pātimokkhuddesakena vattabbo – ‘ko āyasmā ussahati bhikkhuniyo ovaditu’nti? Sace koci ussahati bhikkhuniyo ovadituṃ, so ca hoti aṭṭhahaṅgehi samannāgato, sammannitvā vattabbo – ‘itthannāmo bhikkhu [Pg.456] bhikkhunovādako sammato, taṃ bhikkhunisaṅgho upasaṅkamatū’ti. Sace na koci ussahati bhikkhuniyo ovadituṃ, pātimokkhuddesakena vattabbo – ‘natthi koci bhikkhu bhikkhunovādako sammato, pāsādikena bhikkhunisaṅgho sampādetū’’ti. Zu jener Zeit gingen vier oder fünf Nonnen zur Unterweisung. Die Menschen beschwerten sich in derselben Weise... (wie zuvor). Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, vier oder fünf Nonnen dürfen nicht zur Unterweisung gehen. Falls sie gehen, liegt ein Vergehen des Fehlverhaltens vor. Ich erlaube, Mönche, dass zwei oder drei Nonnen zur Unterweisung gehen. Sie sollen an einen Mönch herantreten, das Obergewand über eine Schulter legen, seine Füße verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so zu ihm sprechen: ‚Herr, der Orden der Nonnen verehrt die Füße des Ordens der Mönche und bittet um den Besuch zur Unterweisung. Möge der Orden der Nonnen die Erlaubnis zum Besuch der Unterweisung erhalten.‘ Dieser Mönch soll zum Rezitator des Pātimokkha gehen und zu ihm sprechen: ‚Ehrwürdiger Herr, der Orden der Nonnen verehrt die Füße des Ordens der Mönche und bittet um den Besuch zur Unterweisung. Möge der Orden der Nonnen die Erlaubnis zum Besuch der Unterweisung erhalten.‘ Der Rezitator des Pātimokkha soll fragen: ‚Gibt es irgendeinen Mönch, der als Unterweiser für Nonnen bestimmt ist?‘ Wenn es einen Mönch gibt, der als Unterweiser für Nonnen bestimmt ist, soll der Rezitator des Pātimokkha sagen: ‚Der Mönch mit dem Namen Soundso ist als Unterweiser für Nonnen bestimmt; zu diesem soll der Nonnen-Orden gehen.‘ Falls es keinen Mönch gibt, der als Unterweiser für Nonnen bestimmt ist, soll der Rezitator des Pātimokkha fragen: ‚Welcher Ehrwürdige vermag es, die Nonnen zu unterweisen?‘ Wenn jemand vermag, die Nonnen zu unterweisen, und er mit den acht Eigenschaften ausgestattet ist, soll er ernannt werden und es soll gesagt werden: ‚Der Mönch mit dem Namen Soundso ist als Unterweiser für Nonnen bestimmt; zu diesem soll der Nonnen-Orden gehen.‘ Falls niemand vermag, die Nonnen zu unterweisen, soll der Rezitator des Pātimokkha sagen: ‚Es gibt keinen Mönch, der als Unterweiser für Nonnen bestimmt ist. Der Orden der Nonnen möge sich durch vertrauenerweckendes Verhalten um Vollkommenheit bemühen.‘“ 414. Tena kho pana samayena bhikkhū ovādaṃ na gaṇhanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādo na gahetabbo. Yo na gaṇheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 414. Zu jener Zeit nahmen die Mönche die Unterweisung nicht an. Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, es ist nicht so, dass die Unterweisung nicht angenommen werden darf; sie muss angenommen werden. Wer sie nicht annimmt, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu bālo hoti. Taṃ bhikkhuniyo upasaṅkamitvā etadavocuṃ – ‘‘ovādaṃ, ayya, gaṇhāhī’’ti. ‘‘Ahañhi, bhaginī, bālo; kathāhaṃ ovādaṃ gaṇhāmī’’ti? ‘‘Gaṇhāhayya, ovādaṃ; evañhi bhagavatā paññattaṃ – bhikkhūhi bhikkhunīnaṃ ovādo gahetabbo’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā bālaṃ, avasesehi ovādaṃ gahetu’’nti. Zu jener Zeit gab es einen gewissen Mönch, der unverständig war. Die Nonnen traten an ihn heran und sprachen: „Herr, nehmt die Unterweisung an.“ Er erwiderte: „Schwestern, ich bin doch unverständig; wie kann ich die Unterweisung annehmen?“ Sie sagten: „Herr, nehmt die Unterweisung an; denn so wurde es vom Erhabenen festgelegt: Die Mönche sollen die Unterweisung der Nonnen annehmen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, dass mit Ausnahme der Unverständigen die übrigen Mönche die Unterweisung annehmen.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gilāno hoti. Taṃ bhikkhuniyo upasaṅkamitvā etadavocuṃ – ‘‘ovādaṃ, ayya gaṇhāhī’’ti. ‘‘Ahañhi, bhaginī, gilāno; kathāhaṃ ovādaṃ gaṇhāmī’’ti? ‘‘Gaṇhāhayya, ovādaṃ; evañhi bhagavatā paññattaṃ – ṭhapetvā bālaṃ, avasesehi ovādo gahetabbo’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā bālaṃ, ṭhapetvā gilānaṃ, avasesehi ovādaṃ gahetu’’nti. Zu jener Zeit gab es einen gewissen Mönch, der krank war. Die Nonnen traten an ihn heran und sprachen: „Herr, nehmt die Unterweisung an.“ Er erwiderte: „Schwestern, ich bin doch krank; wie kann ich die Unterweisung annehmen?“ Sie sagten: „Herr, nehmt die Unterweisung an; denn so wurde es vom Erhabenen festgelegt: Mit Ausnahme der Unverständigen sollen die übrigen Mönche die Unterweisung annehmen.“ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. „Mönche, ich erlaube, dass mit Ausnahme der Unverständigen und der Kranken die übrigen Mönche die Unterweisung annehmen.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu gamiko hoti. Taṃ bhikkhuniyo upasaṅkamitvā etadavocuṃ – ‘‘ovādaṃ, ayya, gaṇhāhī’’ti. ‘‘Ahañhi, bhaginī, gamiko; kathāhaṃ ovādaṃ gaṇhāmī’’ti? ‘‘Gaṇhāhayya, ovādaṃ; evañhi bhagavatā paññattaṃ – ṭhapetvā bālaṃ, ṭhapetvā gilānaṃ, avasesehi ovādo gahetabbo’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā bālaṃ, ṭhapetvā gilānaṃ, ṭhapetvā gamikaṃ, avasesehi ovādaṃ gahetu’’nti. Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch im Begriff zu verreisen. Die Nonnen näherten sich ihm und sagten: „Ehrwürdiger, nimm die Ermahnung an.“ — „Schwestern, ich bin im Begriff zu verreisen; wie soll ich da die Ermahnung annehmen?“ — „Ehrwürdiger, nimm die Ermahnung an; denn so wurde es vom Erhabenen festgelegt: ‚Abgesehen von einem Unfähigen und abgesehen von einem Kranken, soll die Ermahnung von den Übrigen angenommen werden.‘“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich gestatte, ihr Mönche, dass — abgesehen von einem Unfähigen, abgesehen von einem Kranken und abgesehen von einem Verreisenden — die Ermahnung von den Übrigen angenommen wird.“ Tena kho pana samayena aññataro bhikkhu araññe viharati. Taṃ bhikkhuniyo upasaṅkamitvā etadavocuṃ – ‘‘ovādaṃ, ayya, gaṇhāhī’’ti. ‘‘Ahañhi, bhaginī, araññe viharāmi; kathāhaṃ ovādaṃ gaṇhāmī’’ti? ‘‘Gaṇhāhayya[Pg.457], ovādaṃ; evañhi bhagavatā paññattaṃ – ṭhapetvā bālaṃ, ṭhapetvā gilānaṃ, ṭhapetvā gamikaṃ, avasesehi ovādo gahetabbo’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, āraññikena bhikkhunā ovādaṃ gahetuṃ, saṅketañca kātuṃ – atra patiharissāmī’’ti. Zu jener Zeit lebte ein gewisser Mönch im Wald. Die Nonnen näherten sich ihm und sagten: „Ehrwürdiger, nimm die Ermahnung an.“ — „Schwestern, ich lebe im Wald; wie soll ich da die Ermahnung annehmen?“ — „Ehrwürdiger, nimm die Ermahnung an; denn so wurde es vom Erhabenen festgelegt: ‚Abgesehen von einem Unfähigen, abgesehen von einem Kranken und abgesehen von einem Verreisenden, soll die Ermahnung von den Übrigen angenommen werden.‘“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Ich gestatte einem im Wald lebenden Mönch, ihr Mönche, die Ermahnung anzunehmen und eine Verabredung zu treffen: ‚Ich werde sie an jenen Ort zurückbringen.‘“ 415. Tena kho pana samayena bhikkhū ovādaṃ gahetvā na ārocenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādo na ārocetabbo. Yo na āroceyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 415. Zu jener Zeit meldeten die Mönche die Ermahnung nicht, nachdem sie sie empfangen hatten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Es ist nicht so, ihr Mönche, dass die Ermahnung nicht gemeldet werden darf. Sie muss gemeldet werden. Wer sie nicht meldet, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhū ovādaṃ gahetvā na paccāharanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, ovādo na paccāharitabbo. Yo na paccāhareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit überbrachten die Mönche die Ermahnung nicht (den Nonnen) zurück, nachdem sie sie empfangen hatten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Es ist nicht so, ihr Mönche, dass die Ermahnung nicht zurückgebracht werden darf. Sie muss zurückgebracht werden. Wer sie nicht zurückbringt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo saṅketaṃ na gacchanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā saṅketaṃ na gantabbaṃ. Yā na gaccheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit gingen die Nonnen nicht zum verabredeten Ort. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Es ist nicht so, ihr Mönche, dass eine Nonne den verabredeten Ort nicht aufsuchen darf. Er muss aufgesucht werden. Wer nicht hingeht, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ 416. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo dīghāni kāyabandhanāni dhārenti, teheva phāsukā nāmenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā dīghaṃ kāyabandhanaṃ dhāretabbaṃ. Yā dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhuniyā ekapariyākataṃ kāyabandhanaṃ, na ca tena phāsukā nāmetabbā. Yā nāmeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 416. Zu jener Zeit trugen die Nonnen lange Gürtel und schnürten damit ihre Rippen ein. Die Menschen waren verärgert, murrten und beschwerten sich: „… wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen nachgehen.“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Eine Nonne, ihr Mönche, darf keinen langen Gürtel tragen. Wer einen trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube einer Nonne, ihr Mönche, einen Gürtel, der einmal um den Körper geschlungen wird; doch man darf damit nicht die Rippen einschnüren. Wer sie einschnürt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo vilīvena paṭṭena phāsukā nāmenti…pe… cammapaṭṭena phāsukā nāmenti. Dussapaṭṭena phāsukā nāmenti. Dussaveṇiyā phāsukā nāmenti. Dussavaṭṭiyā phāsukā nāmenti. Coḷapaṭṭena phāsukā nāmenti. Coḷaveṇiyā phāsukā nāmenti. Coḷavaṭṭiyā phāsukā nāmenti. Suttaveṇiyā phāsukā nāmenti. Suttavaṭṭiyā phāsukā nāmenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ[Pg.458]. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā vilīvena paṭṭena phāsukā nāmetabbā…pe… na suttavaṭṭiyā phāsukā nāmetabbā. Yā nāmeyya āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit schnürten die Nonnen ihre Rippen mit einem Streifen aus Bambusbast ein … mit einem Lederstreifen … mit einem Stoffstreifen … mit einem Stoffzopf … mit einer Stoffkordel … mit einem Lumpenstreifen … mit einem Lumpenzopf … mit einer Lumpenkordel … mit einem Fadenzopf … mit einer Fadenkordel. Die Menschen waren verärgert, murrten und beschwerten sich: „… wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen nachgehen.“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Eine Nonne, ihr Mönche, darf ihre Rippen nicht mit einem Streifen aus Bambusbast einschnüren … nicht mit einer Fadenkordel. Wer sie einschnürt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo aṭṭhillena jaghanaṃ ghaṃsāpenti…pe… gohanukena jaghanaṃ koṭṭāpenti, hatthaṃ koṭṭāpenti, hatthakocchaṃ koṭṭāpenti, pādaṃ koṭṭāpenti, pādakocchaṃ koṭṭāpenti, ūruṃ koṭṭāpenti, mukhaṃ koṭṭāpenti, dantamaṃsaṃ koṭṭāpenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā aṭṭhillena jaghanaṃ ghaṃsāpetabbaṃ…pe… na dantamaṃsaṃ koṭṭāpetabbaṃ. Yā koṭṭāpeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit ließen die Nonnen ihre Hüften mit einem Knochenstück reiben … ließen ihre Hüften mit dem Unterkieferknochen eines Rindes massieren, ließen die Arme massieren, die Handrücken massieren, die Waden massieren, die Fußrücken massieren, die Oberschenkel massieren, das Gesicht massieren, das Zahnfleisch massieren. Die Menschen waren verärgert, murrten und beschwerten sich: „… wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen nachgehen.“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Eine Nonne, ihr Mönche, darf sich die Hüften nicht mit einem Knochenstück reiben lassen … nicht das Zahnfleisch massieren lassen. Wer dies massieren lässt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ 417. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo mukhaṃ ālimpanti…pe… mukhaṃ ummaddenti, mukhaṃ cuṇṇenti, manosilikāya mukhaṃ lañchenti, aṅgarāgaṃ karonti, mukharāgaṃ karonti, aṅgarāgamukharāgaṃ karonti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā mukhaṃ ālimpitabbaṃ…pe… na mukhaṃ ummadditabbaṃ, na mukhaṃ cuṇṇetabbaṃ, na manosilikāya mukhaṃ lañchitabbaṃ, na aṅgarāgo kātabbo, na mukharāgo kātabbo, na aṅgarāgamukharāgo kātabbo. Yā kareyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 417. Zu jener Zeit schminkten die Nonnen der Sechser-Gruppe ihr Gesicht … rieben das Gesicht ein, puderten das Gesicht, machten mit Rauschgelb Flecken auf das Gesicht, bemalten den Körper, bemalten das Gesicht, bemalten sowohl den Körper als auch das Gesicht. Die Menschen waren verärgert, murrten und beschwerten sich: „… wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen nachgehen.“ Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. „Eine Nonne, ihr Mönche, darf sich nicht das Gesicht schminken … das Gesicht nicht einreiben, das Gesicht nicht pudern, das Gesicht nicht mit Rauschgelb mit Flecken versehen, keine Körperbemalung vornehmen, keine Gesichtsbemalung vornehmen, keine Körper- und Gesichtsbemalung vornehmen. Wer dies tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo avaṅgaṃ karonti…pe… visesakaṃ karonti, olokanakena olokenti, sāloke tiṭṭhanti; naccaṃ kārāpenti, vesiṃ vuṭṭhāpenti, pānāgāraṃ ṭhapenti, sūnaṃ ṭhapenti, āpaṇaṃ pasārenti, vaḍḍhiṃ payojenti, vaṇijjaṃ payojenti, dāsaṃ upaṭṭhāpenti, dāsiṃ upaṭṭhāpenti, kammakāraṃ upaṭṭhāpenti, kammakāriṃ upaṭṭhāpenti, tiracchānagataṃ upaṭṭhāpenti, harītakapakkikaṃ pakiṇanti, namatakaṃ dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā avaṅgaṃ kātabbaṃ…pe… na visesakaṃ kātabbaṃ, na olokanakena [Pg.459] oloketabbaṃ, na sāloke ṭhātabbaṃ, na naccaṃ kārāpetabbaṃ, na vesī vuṭṭhāpetabbā, na pānāgāraṃ ṭhapetabbaṃ, na sūnā ṭhapetabbā, na āpaṇo pasāretabbo, na vaḍḍhi payojetabbā, na vaṇijjā payojetabbā, na dāso upaṭṭhāpetabbo, na dāsī upaṭṭhāpetabbā, na kammakāro upaṭṭhāpetabbo, na kammakārī upaṭṭhāpetabbā, na tiracchānagato upaṭṭhāpetabbo, na harītakapakkikaṃ pakiṇitabbaṃ, na namatakaṃ dhāretabbaṃ. Yā dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit machten die Nonnen der Sechser-Gruppe Gesichtsbemalungen mit nach unten gerichteten Linien ... machten Zierflecken auf den Wangen, blickten durch Fenster und stellten sich im Licht der Türöffnungen zur Schau; sie ließen Tänze aufführen, hielten Prostituierte bei sich, betrieben Schenken, hielten Fleischbänke, errichteten Marktstände, betrieben Geldverleih gegen Zinsen, trieben Handel und ließen sich von Sklaven, Sklavinnen, Arbeitern, Arbeiterinnen sowie von Tieren bedienen; sie verkauften verschiedenstes rohes und gekochtes Gemüse und trugen eng anliegende Brustbänder. Die Menschen ärgerten sich, ließen ihrem Unmut freien Lauf und schimpften: ’... wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen frönen.’ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘Mönche, eine Nonne darf keine Gesichtsbemalungen mit nach unten gerichteten Linien machen ... keine Zierflecken auf den Wangen anbringen, nicht durch Fenster blicken, sich nicht im Licht der Türöffnungen zur Schau stellen, keine Tänze aufführen lassen, keine Prostituierten beherbergen, keine Schenke betreiben, keine Fleischbank halten, keinen Marktstand errichten, keinen Geldverleih gegen Zinsen betreiben, keinen Handel treiben, sich nicht von Sklaven, Sklavinnen, Arbeitern, Arbeiterinnen oder Tieren bedienen lassen, kein rohes oder gekochtes Gemüse verkaufen und keine eng anliegenden Brustbänder tragen. Wer dies dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṩa).’ 418. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo sabbanīlakāni cīvarāni dhārenti…pe… sabbapītakāni cīvarāni dhārenti, sabbalohitakāni cīvarāni dhārenti, sabbamañjiṭṭhikāni cīvarāni dhārenti, sabbakaṇhāni cīvarāni dhārenti, sabbamahāraṅgarattāni cīvarāni dhārenti, sabbamahānāmarattāni cīvarāni dhārenti, acchinnadasāni cīvarāni dhārenti, dīghadasāni cīvarāni dhārenti, pupphadasāni cīvarāni dhārenti, phaladasāni cīvarāni dhārenti, kañcukaṃ dhārenti, tirīṭakaṃ dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā sabbanīlakāni cīvarāni dhāretabbāni…pe… na tirīṭakaṃ dhāretabbaṃ. Yā dhāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 418. Zu jener Zeit trugen die Nonnen der Sechser-Gruppe Gewänder, die ganz blau waren ... ganz gelb, ganz rot, ganz scharlachrot, ganz schwarz, ganz purpurrot [in der Farbe eines Tausendfüßler-Rückens], ganz bräunlich-rot; sie trugen Gewänder mit ungeschnittenen Säumen, mit langen Säumen, mit blumengemusterten Säumen, mit fruchtgemusterten Säumen, trugen eng anliegende Leibchen und Gewänder aus Rindenbast. Die Menschen ärgerten sich, ließen ihrem Unmut freien Lauf und schimpften: ’... wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen frönen.’ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘Mönche, eine Nonne darf keine ganz blauen Gewänder tragen ... kein Gewand aus Rindenbast tragen. Wer dies dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṩa).’ 419. Tena kho pana samayena aññatarā bhikkhunī kālaṃ karontī evamāha – ‘‘mamaccayena mayhaṃ parikkhāro saṅghassa hotū’’ti. Tattha bhikkhū ca bhikkhuniyo ca vivadanti – ‘‘amhākaṃ hoti, amhākaṃ hotī’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Bhikkhunī ce, bhikkhave, kālaṃ karontī evaṃ vadeyya – ‘mamaccayena mayhaṃ parikkhāro saṅghassa hotū’ti, anissaro tattha bhikkhusaṅgho, bhikkhunisaṅghassevetaṃ. Sikkhamānā ce, bhikkhave…pe… sāmaṇerī ce, bhikkhave, kālaṃ karontī evaṃ vadeyya – ‘mamaccayena mayhaṃ parikkhāro saṅghassa hotū’ti, anissaro tattha bhikkhusaṅgho, bhikkhunisaṅghassevetaṃ. Bhikkhu ce, bhikkhave, kālaṃ karonto evaṃ vadeyya – ‘mamaccayena mayhaṃ parikkhāro saṅghassa hotū’ti, anissaro tattha bhikkhunisaṅgho, bhikkhusaṅghassevetaṃ. Sāmaṇero ce, bhikkhave…pe… upāsako ce, bhikkhave…pe… upāsikā ce, bhikkhave…pe… añño ce, bhikkhave, koci kālaṃ karonto evaṃ vadeyya – ‘mamaccayena mayhaṃ parikkhāro [Pg.460] saṅghassa hotū’ti, anissaro tattha bhikkhunisaṅgho, bhikkhusaṅghasseveta’’nti. 419. Zu jener Zeit sagte eine gewisse Nonne, als sie im Sterben lag: ‘Nach meinem Ableben soll mein persönlicher Besitz dem Sangha gehören.’ Daraufhin stritten sich die Mönche und die Nonnen: ‘Es gehört uns! Es gehört uns!’ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘Mönche, wenn eine Nonne im Sterben liegend sagt: ’Nach meinem Ableben soll mein persönlicher Besitz dem Sangha gehören’, dann hat der Bhikkhu-Sangha darüber keine Verfügungsgewalt; dieser Besitz gehört allein dem Bhikkhunī-Sangha. Wenn eine Ausbildungsschölerin (Sikkhamānā) ... wenn eine Novizin (Sāmaṇerī) im Sterben liegend sagt: ’Nach meinem Ableben soll mein persönlicher Besitz dem Sangha gehören’, dann hat der Bhikkhu-Sangha darüber keine Verfügungsgewalt; dieser Besitz gehört allein dem Bhikkhunī-Sangha. Wenn ein Mönch (Bhikkhu) im Sterben liegend sagt: ’Nach meinem Ableben soll mein persönlicher Besitz dem Sangha gehören’, dann hat der Bhikkhunī-Sangha darüber keine Verfügungsgewalt; dieser Besitz gehört allein dem Bhikkhu-Sangha. Wenn ein Novize (Sāmaṇera) ... ein Laienanhänger (Upāsaka) ... eine Laienanhängerin (Upāsikā) ... wenn irgendeine andere Person im Sterben liegend sagt: ’Nach meinem Ableben soll mein persönlicher Besitz dem Sangha gehören’, dann hat der Bhikkhunī-Sangha darüber keine Verfügungsgewalt; dieser Besitz gehört allein dem Bhikkhu-Sangha.’ 420. Tena kho pana samayena aññatarā itthī purāṇamallī bhikkhunīsu pabbajitā hoti. Sā rathikāya dubbalakaṃ bhikkhuṃ passitvā aṃsakūṭena pahāraṃ datvā pātesi. Bhikkhū ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma, bhikkhunī, bhikkhussa pahāraṃ dassatī’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhussa pahāro dātabbo. Yā dadeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhuṃ passitvā dūratova okkamitvā maggaṃ dātu’’nti. 420. Zu jener Zeit war eine Frau, die früher eine Ringerin war, unter den Nonnen ordiniert worden. Als sie auf einer Straße einen schwachen Mönch sah, versetzte sie ihm mit der Schulter einen Stoß und brachte ihn zu Fall. Die Mönche ärgerten sich, ließen ihrem Unmut freien Lauf und schimpften: ‘Wie kann eine Nonne nur einem Mönch einen Stoß versetzen?’ Sie berichteten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. ‘Mönche, eine Nonne darf einem Mönch keinen Stoß versetzen. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṩa). Ich erlaube euch, Mönche, dass eine Nonne, wenn sie einen Mönch sieht, bereits von weitem ausweicht und den Weg freigibt.’ Tena kho pana samayena aññatarā itthī pavutthapatikā jārena gabbhinī hoti. Sā gabbhaṃ pātetvā kulūpikaṃ bhikkhuniṃ etadavoca – ‘‘handayye, imaṃ gabbhaṃ pattena nīharā’’ti. Atha kho sā bhikkhunī taṃ gabbhaṃ patte pakkhipitvā saṅghāṭiyā paṭicchādetvā agamāsi. Tena kho pana samayena aññatarena piṇḍacārikena bhikkhunā samādānaṃ kataṃ hoti – ‘yāhaṃ paṭhamaṃ bhikkhaṃ labhissāmi, na taṃ adatvā bhikkhussa vā bhikkhuniyā vā paribhuñjissāmī’ti. Atha kho so bhikkhu taṃ bhikkhuniṃ passitvā etadavoca – ‘‘handa, bhagini, bhikkhaṃ paṭiggaṇhā’’ti. ‘‘Alaṃ ayyā’’ti. Dutiyampi kho…pe… tatiyampi kho so bhikkhu taṃ bhikkhuniṃ etadavoca – ‘‘handa, bhagini, bhikkhaṃ paṭiggaṇhā’’ti. ‘‘Alaṃ ayyā’’ti. ‘‘Mayā kho, bhagini, samādānaṃ kataṃ – ‘yāhaṃ paṭhamaṃ bhikkhaṃ labhissāmi, na taṃ adatvā bhikkhussa vā bhikkhuniyā vā paribhuñjissāmī’ti. Handa, bhagini, bhikkhaṃ paṭiggaṇhā’’ti. Atha kho sā bhikkhunī tena bhikkhunā nippīḷiyamānā nīharitvā pattaṃ dassesi – ‘‘passa, ayya, patte gabbhaṃ; mā ca kassaci ārocesī’’ti. Atha kho so bhikkhu ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhunī pattena gabbhaṃ nīharissatī’’ti! Atha kho so bhikkhu bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesi. Ye te bhikkhū appicchā…pe… te ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhunī pattena gabbhaṃ nīharissatī’’ti! Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā pattena gabbho nīharitabbo. Yā [Pg.461] nīhareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhuṃ passitvā nīharitvā pattaṃ dassetu’’nti. Zu jener Zeit war eine Frau, deren Ehemann verreist war, von einem Liebhaber schwanger geworden. Sie bewirkte einen Abbruch der Schwangerschaft und sagte zu einer Nonne, die ihre Familie besuchte: „Bitte, Ehrwürdige, schaffe diesen Fötus in deiner Almosenschale fort.“ Da legte jene Nonne den Fötus in ihre Almosenschale, bedeckte sie mit ihrem Obergewand und ging davon. Zu jener Zeit hatte ein Mönch, der auf Almosengang war, den Vorsatz gefasst: „Die erste Almosenspeise, die ich erhalte, werde ich nicht genießen, ohne sie zuvor einem Mönch oder einer Nonne gegeben zu haben.“ Als jener Mönch jene Nonne sah, sagte er zu ihr: „Bitte, Schwester, nimm Almosenspeise an.“ „Es ist genug, Herr“, (antwortete sie). Zum zweiten Mal … (und ebenso) zum dritten Mal sagte jener Mönch zu jener Nonne: „Bitte, Schwester, nimm Almosenspeise an.“ „Es ist genug, Herr“, (antwortete sie). „Schwester, ich habe den Vorsatz gefasst: ‚Die erste Almosenspeise, die ich erhalte, werde ich nicht genießen, ohne sie zuvor einem Mönch oder einer Nonne gegeben zu haben.‘ Bitte, Schwester, nimm Almosenspeise an.“ Da zeigte jene Nonne, von jenem Mönch bedrängt, die Almosenschale, nachdem sie sie hervorgeholt hatte: „Sieh, Herr, den Fötus in der Schale; erzähle es aber niemandem.“ Da kritisierte jener Mönch, beschwerte sich und sprach missbilligend: „Wie kann eine Nonne nur einen Fötus in ihrer Almosenschale fortschaffen!“ Dann berichtete jener Mönch den Mönchen diese Angelegenheit. Jene Mönche, die bescheiden waren … kritisierten, beschwerten sich und sprachen missbilligend: „Wie kann eine Nonne nur einen Fötus in ihrer Almosenschale fortschaffen!“ Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Mönche, eine Nonne darf keinen Fötus in der Almosenschale fortschaffen. Wer ihn fortschafft, begeht ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, dass eine Nonne, wenn sie einen Mönch sieht, die Almosenschale herausholt und sie zeigt.“ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo bhikkhuṃ passitvā parivattetvā pattamūlaṃ dassenti. Bhikkhū ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma chabbaggiyā bhikkhuniyo bhikkhuṃ passitvā parivattetvā pattamūlaṃ dassessantī’’ti! Atha kho te bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhuṃ passitvā parivattetvā pattamūlaṃ dassetabbaṃ. Yā dasseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhuṃ passitvā ukkujjitvā pattaṃ dassetuṃ. Yañca patte āmisaṃ hoti, tena ca bhikkhu nimantetabbo’’ti. Zu jener Zeit sahen die Nonnen der Sechser-Gruppe einen Mönch, drehten ihre Almosenschale um und zeigten den Boden der Schale. Die Mönche kritisierten, beschwerten sich und sprachen missbilligend: „Wie können die Nonnen der Sechser-Gruppe nur, wenn sie einen Mönch sehen, die Almosenschale umdrehen und den Boden der Schale zeigen!“ Da berichteten jene Mönche dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Mönche, eine Nonne darf nicht, wenn sie einen Mönch sieht, die Almosenschale umdrehen und den Boden der Schale zeigen. Wer ihn zeigt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, dass eine Nonne, wenn sie einen Mönch sieht, die Almosenschale aufrecht hält und zeigt. Und was an Speise in der Schale ist, damit soll sie den Mönch einladen.“ Tena kho pana samayena sāvatthiyaṃ rathikāya purisabyañjanaṃ chaḍḍitaṃ hoti. Taṃ bhikkhuniyo sakkaccaṃ upanijjhāyiṃsu. Manussā ukkuṭṭhiṃ akaṃsu. Tā bhikkhuniyo maṅkū ahesuṃ. Atha kho tā bhikkhuniyo upassayaṃ gantvā bhikkhunīnaṃ etamatthaṃ ārocesuṃ. Yā tā bhikkhuniyo appicchā…pe… tā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhuniyo purisabyañjanaṃ upanijjhāyissantī’’ti! Atha kho tā bhikkhuniyo bhikkhūnaṃ etamatthaṃ ārocesuṃ. Bhikkhū bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā purisabyañjanaṃ upanijjhāyitabbaṃ. Yā upanijjhāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit war in Sāvatthī auf einer Straße ein männliches Geschlechtsorgan weggeworfen worden. Die Nonnen starrten es aufmerksam an. Die Menschen erhoben ein Geschrei. Jene Nonnen waren beschämt. Da gingen jene Nonnen zum Wohnquartier und berichteten den Nonnen diese Angelegenheit. Jene Nonnen, die bescheiden waren … kritisierten, beschwerten sich und sprachen missbilligend: „Wie können Nonnen nur ein männliches Geschlechtsorgan anstarren!“ Da berichteten jene Nonnen den Mönchen diese Angelegenheit. Die Mönche berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Mönche, eine Nonne darf ein männliches Geschlechtsorgan nicht anstarren. Wer es anstarrt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ 421. Tena kho pana samayena manussā bhikkhūnaṃ āmisaṃ denti. Bhikkhū bhikkhunīnaṃ denti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhadantā attano paribhogatthāya dinnaṃ aññesaṃ dassanti! Mayampi na jānāma dānaṃ dātu’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, attano paribhogatthāya dinnaṃ aññesaṃ dātabbaṃ. Yo dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 421. Zu jener Zeit gaben die Menschen den Mönchen Speise. Die Mönche gaben sie den Nonnen. Die Menschen kritisierten, beschwerten sich und sprachen missbilligend: „Wie können die Ehrwürdigen nur das, was ihnen für ihren eigenen Gebrauch gegeben wurde, anderen geben! Wissen wir etwa selbst nicht, wie man Gaben gibt?“ Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Mönche, das, was einem für den eigenen Gebrauch gegeben wurde, darf nicht anderen gegeben werden. Wer es gibt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhūnaṃ āmisaṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saṅghassa dātu’’nti. Bāḷhataraṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, puggalikampi dātu’’nti. Zu jener Zeit war die Speise für die Mönche reichlich vorhanden. Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Ich erlaube, Mönche, sie dem Saṅgha zu geben.“ Es wurde noch reichlicher. Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Ich erlaube, Mönche, sie auch einer einzelnen Person zu geben.“ Tena [Pg.462] kho pana samayena bhikkhūnaṃ sannidhikataṃ āmisaṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhūnaṃ sannidhiṃ bhikkhunīhi paṭiggāhāpetvā paribhuñjitu’’nti. Zu jener Zeit war die bei den Mönchen gelagerte Speise reichlich vorhanden. Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Ich erlaube, Mönche, die Vorräte der Mönche von Nonnen entgegennehmen zu lassen und sie dann zu verzehren.“ Tena kho pana samayena manussā bhikkhunīnaṃ āmisaṃ denti. Bhikkhuniyo bhikkhūnaṃ denti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – ‘‘kathañhi nāma bhikkhuniyo attano paribhogatthāya dinnaṃ aññesaṃ dassanti! Mayampi na jānāma dānaṃ dātu’’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā attano paribhogatthāya dinnaṃ aññesaṃ dātabbaṃ. Yā dadeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit gaben die Menschen den Nonnen Speise. Die Nonnen gaben sie den Mönchen. Die Menschen kritisierten, beschwerten sich und sprachen missbilligend: „Wie können die Nonnen nur das, was ihnen für ihren eigenen Gebrauch gegeben wurde, anderen geben! Wissen wir etwa selbst nicht, wie man Gaben gibt?“ Sie berichteten dem Erhabenen diese Angelegenheit. „Mönche, eine Nonne darf das, was ihr für den eigenen Gebrauch gegeben wurde, nicht anderen geben. Wer es gibt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung.“ Tena kho pana samayena bhikkhunīnaṃ āmisaṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saṅghassa dātu’’nti. Bāḷhataraṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, puggalikampi dātu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Nonnen einen Überfluss an Speisen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube euch, Mönche, sie dem Sangha zu geben.’ – Es wurde noch reichlicher. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube euch, Mönche, sie auch einer einzelnen Person zu geben.’ Tena kho pana samayena bhikkhunīnaṃ sannidhikataṃ āmisaṃ ussannaṃ hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīnaṃ sannidhiṃ bhikkhūhi bhikkhunīhi paṭiggāhāpetvā paribhuñjitu’’nti. Zu jener Zeit hatten die Nonnen einen Überfluss an gelagerten Speisen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, die gelagerten Speisen der Nonnen von den Mönchen für die Nonnen entgegennehmen zu lassen und zu verzehren.’ 422. Tena kho pana samayena bhikkhūnaṃ senāsanaṃ ussannaṃ hoti, bhikkhunīnaṃ na hoti. Bhikkhuniyo bhikkhūnaṃ santike dūtaṃ pāhesuṃ – ‘sādhu, bhante, ayyā amhākaṃ senāsanaṃ dentu tāvakālika’nti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhunīnaṃ senāsanaṃ dātuṃ tāvakālika’’nti. 422. Zu jener Zeit hatten die Mönche reichlich Lagerstätten, die Nonnen jedoch nicht. Die Nonnen sandten einen Boten zu den Mönchen: ’Es wäre gut, ihr Ehrwürdigen, wenn die Herren uns Lagerstätten für eine begrenzte Zeit geben würden.’ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube euch, Mönche, den Nonnen zeitweilige Lagerstätten zu geben.’ Tena kho pana samayena utuniyo bhikkhuniyo onaddhamañcaṃ onaddhapīṭhaṃ abhinisīdantipi abhinipajjantipi. Senāsanaṃ lohitena makkhiyyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā onaddhamañcaṃ onaddhapīṭhaṃ abhinisīditabbaṃ abhinipajjitabbaṃ. Yā abhinisīdeyya vā abhinipajjeyya vā āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, āvasathacīvara’’nti. Āvasathacīvaraṃ lohitena makkhiyyati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi[Pg.463], bhikkhave, āṇicoḷaka’’nti. Coḷakaṃ nipatati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, suttakena bandhitvā ūruyā bandhitu’’nti. Suttaṃ chijjati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, saṃvelliyaṃ, kaṭisuttaka’’nti. Zu jener Zeit saßen und lagen menstruierende Nonnen auf mit Stoff bespannten Betten und Stühlen. Die Lagerstätten wurden mit Blut beschmiert. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Mönche, eine Nonne darf nicht auf einem bespannten Bett oder Stuhl sitzen oder liegen. Wer darauf sitzt oder liegt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, das Unterkunfts-Gewand.’ Das Unterkunfts-Gewand wurde mit Blut beschmiert. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, das Schutztuch.’ Das Tuch fiel herab. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, es mit einer Schnur am Oberschenkel festzubinden.’ Die Schnur riss. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, den Wickelgürtel und die Hüftschnur.’ Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo sabbakālaṃ kaṭisuttakaṃ dhārenti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti – seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā sabbakālaṃ kaṭisuttakaṃ dhāretabbaṃ. Yā dhāreyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, utuniyā kaṭisuttaka’’nti. Zu jener Zeit trugen die Nonnen der Sechser-Gruppe ständig eine Hüftschnur. Die Menschen beklagten sich, murrten und ließen ihrem Unmut freien Lauf: ’Wie Laienfrauen, die den Sinnenfreuden nachgehen.’ Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Mönche, eine Nonne darf nicht ständig eine Hüftschnur tragen. Wer sie trägt, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube, Mönche, die Hüftschnur für eine Menstruierende.’ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. 3. Tatiyabhāṇavāro 3. Dritter Abschnitt der Rezitation 423. Tena kho pana samayena upasampannāyo dissanti – animittāpi, nimittamattāpi, alohitāpi, dhuvalohitāpi, dhuvacoḷāpi, paggharantīpi, sikhariṇīpi, itthipaṇḍakāpi, vepurisikāpi, sambhinnāpi, ubhatobyañjanāpi. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, upasampādentiyā catuvīsati antarāyike dhamme pucchituṃ. Evañca pana, bhikkhave, pucchitabbā – ‘nasi animittā, nasi nimittamattā, nasi alohitā, nasi dhuvalohitā, nasi dhuvacoḷā, nasi paggharantī, nasi sikharaṇī, nasi itthipaṇḍakā, nasi vepurisikā, nasi sambhinnā, nasi ubhatobyañjanā? Santi te evarūpā ābādhā – kuṭṭhaṃ, gaṇḍo, kilāso, soso, apamāro? Manussāsi, itthīsi, bhujissāsi, aṇaṇāsi, nasi rājabhaṭī? Anuññātāsi mātāpitūhi, sāmikena? Paripuṇṇavīsativassāsi, paripuṇṇaṃ te pattacīvaraṃ, kinnāmāsi, kānāmā te pavattinī’’ti? 423. Zu jener Zeit erschienen Nonnen, die entweder keine Geschlechtsmerkmale hatten, oder nur die bloßen Anzeichen davon, oder die keine Monatsblutung hatten, oder eine ständige Blutung, oder die ständig Tücher tragen mussten, oder die ständig trieften, oder die Hautwucherungen hatten, oder weibliche Eunuchen waren, oder mannweiblich waren, oder verbundene Körperöffnungen hatten, oder Zwitter waren. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, dass man eine Frau, die ordiniert werden möchte, nach den vierundzwanzig hinderlichen Zuständen fragt. Und so, Mönche, soll sie gefragt werden: Bist du ohne Geschlechtsmerkmale? Bist du eine mit bloßen Anzeichen von Merkmalen? Bist du ohne Monatsblutung? Bist du mit ständiger Blutung? Bist du eine, die ständig Tücher braucht? Bist du eine, die ständig trieft? Bist du eine mit Hautwucherungen? Bist du ein weiblicher Eunuch? Bist du mannweiblich? Hast du verbundene Körperöffnungen? Bist du ein Zwitter? Hast du solche Krankheiten wie: Aussatz, Geschwüre, Flechte, Auszehrung oder Epilepsie? Bist du ein Mensch? Bist du eine Frau? Bist du frei? Bist du schuldenfrei? Bist du nicht im Staatsdienst? Hast du die Erlaubnis von deinen Eltern und deinem Ehemann? Hast du das zwanzigste Lebensjahr vollendet? Sind deine Schale und deine Gewänder vollständig? Wie ist dein Name? Wie ist der Name deiner Mentorin?’ Tena kho pana samayena bhikkhū bhikkhunīnaṃ antarāyike dhamme pucchanti. Upasampadāpekkhāyo vitthāyanti, maṅkū honti, na sakkonti vissajjetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekatoupasampannāya bhikkhunisaṅghe visuddhāya bhikkhusaṅghe upasampādetu’’nti. Zu jener Zeit fragten die Mönche die Nonnen nach den hinderlichen Zuständen. Die Anwärterinnen für die Ordination waren verschämt, verlegen und konnten nicht antworten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, eine Nonne, die bereits im Nonnen-Sangha auf einer Seite ordiniert und geläutert wurde, im Mönchs-Sangha zu ordinieren.’ Tena [Pg.464] kho pana samayena bhikkhuniyo ananusiṭṭhā upasampadāpekkhāyo antarāyike dhamme pucchanti. Upasampadāpekkhāyo vitthāyanti, maṅkū honti, na sakkonti vissajjetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, paṭhamaṃ anusāsitvā pacchā antarāyike dhamme pucchitu’’nti. Zu jener Zeit fragten die Nonnen die ununterwiesenen Anwärterinnen nach den hinderlichen Zuständen. Die Anwärterinnen für die Ordination waren verschämt, verlegen und konnten nicht antworten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, sie zuerst zu unterweisen und danach nach den hinderlichen Zuständen zu fragen.’ Tattheva saṅghamajjhe anusāsanti. Upasampadāpekkhāyo tatheva vitthāyanti, maṅkū honti, na sakkonti vissajjetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekamantaṃ anusāsitvā saṅghamajjhe antarāyike dhamme pucchituṃ. Evañca pana, bhikkhave, anusāsitabbā. Sie unterwiesen sie genau dort inmitten des Sangha. Die Anwärterinnen für die Ordination waren ebenso verschämt, verlegen und konnten nicht antworten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Ich erlaube, Mönche, sie beiseite zu unterweisen und danach inmitten des Sangha nach den hinderlichen Zuständen zu fragen. Und so, Mönche, soll unterwiesen werden:’ 424. ‘‘Paṭhamaṃ upajjhaṃ gāhāpetabbā. Upajjhaṃ gāhāpetvā pattacīvaraṃ ācikkhitabbaṃ – ‘ayaṃ te patto, ayaṃ saṅghāṭi, ayaṃ uttarāsaṅgo, ayaṃ antaravāsako, idaṃ saṃkaccikaṃ, ayaṃ udakasāṭikā; gaccha amumhi okāse tiṭṭhāhī’’ti. 424. ’Zuerst soll sie dazu gebracht werden, eine Mentorin zu wählen. Nachdem sie eine Mentorin gewählt hat, sollen ihr Schale und Gewänder erklärt werden: ’Dies ist deine Schale, dies ist das Obergewand, dies ist das Übergewand, dies ist das Untergewand, dies ist das Brusttuch, dies ist das Badetuch. Geh und stelle dich an jenen Ort.’’ Bālā abyattā anusāsanti. Duranusiṭṭhā upasampadāpekkhāyo vitthāyanti, maṅkū honti, na sakkonti vissajjetuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bālāya abyattāya anusāsitabbā. Yā anusāseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya anusāsitu’’nti. Unwissende und unfähige Nonnen unterwiesen sie. Die schlecht unterwiesenen Anwärterinnen für die Ordination waren verschämt, verlegen und konnten nicht antworten. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. – ’Mönche, eine unwissende und unfähige Nonne darf nicht unterweisen. Wer unterweist, begeht ein Vergehen der falschen Handlung. Ich erlaube einer erfahrenen und fühigen Nonne, zu unterweisen.’ Asammatā anusāsanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, asammatāya anusāsitabbā. Yā anusāseyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, sammatāya anusāsituṃ. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbā – attanā vā attānaṃ sammannitabbaṃ, parāya vā parā sammannitabbā. Bhikkhunīs, die nicht dazu ernannt worden waren, gaben Unterweisungen. Sie berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Mönche, eine nicht ernannte Bhikkhunī darf keine Unterweisungen geben. Wer dennoch Unterweisungen gibt, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, dass eine ernannte Bhikkhunī Unterweisungen gibt. Und so, Mönche, soll die Ernennung erfolgen: Entweder schlägt man sich selbst vor oder eine andere schlägt eine andere vor.“ ‘‘Kathañca attanāva attānaṃ sammannitabbaṃ? Byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – ‘suṇātu me, ayye, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ itthannāmā itthannāmaṃ anusāseyya’nti. Evaṃ attanāva attānaṃ sammannitabbaṃ. „Und wie soll man sich selbst vorschlagen? Eine erfahrene und fähige Bhikkhunī soll den Orden informieren: ‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Die Anwärterin mit dem Namen NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Wenn es für den Orden angemessen ist, würde ich, NN, die Anwärterin NN unterweisen.‘ Auf diese Weise soll man sich selbst vorschlagen.“ ‘‘Kathañca parāya parā sammannitabbā? Byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – ‘suṇātu me, ayye, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya [Pg.465] ayyāya upasampadāpekkhā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, itthannāmā itthannāmaṃ anusāseyyā’ti. Evaṃ parāya parā sammannitabbā. „Und wie soll eine andere eine andere vorschlagen? Eine erfahrene und fähige Bhikkhunī soll den Orden informieren: ‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Die Anwärterin mit dem Namen NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Wenn es für den Orden angemessen ist, möge die Bhikkhunī NN die Anwärterin NN unterweisen.‘ Auf diese Weise soll eine andere eine andere vorschlagen.“ ‘‘Tāya sammatāya bhikkhuniyā upasampadāpekkhaṃ upasaṅkamitvā evamassa vacanīyā – ‘suṇasi itthannāme. Ayaṃ te saccakālo, bhūtakālo. Yaṃ jātaṃ taṃ saṅghamajjhe pucchante santaṃ atthīti vattabbaṃ, asantaṃ natthīti vattabbaṃ. Mā kho vitthāyi, mā kho maṅku ahosi. Evaṃ taṃ pucchissanti – nasi animittā, nasi nimittamattā, nasi alohitā, nasi dhuvalohitā, nasi dhuvacoḷā, nasi paggharantī, nasi sikhariṇī, nasi itthipaṇḍakā, nasi vepurisikā, nasi sambhinnā, nasi ubhatobyañjanā? Santi te evarūpā ābādhā – kuṭṭhaṃ, gaṇḍo, kilāso, soso, apamāro? Manussāsi, itthīsi, bhujissāsi, aṇaṇāsi, nasi rājabhaṭī? Anuññātāsi mātāpitūhi, sāmikena? Paripuṇṇavīsativassāsi, paripuṇṇaṃ te pattacīvaraṃ, kinnāmāsi, kānāmā te pavattinī’ti? „Die so ernannte Bhikkhunī soll zur Anwärterin für die Höhere Ordination gehen und sie wie folgt ansprechen: ‚Höre zu, NN. Dies ist für dich die Zeit der Wahrheit, die Zeit der Wirklichkeit. Wenn du in der Mitte des Ordens nach den Dingen gefragt wirst, die geschehen sind, musst du das, was vorhanden ist, mit „es ist vorhanden“ beantworten, und das, was nicht vorhanden ist, mit „es ist nicht vorhanden“. Sei nicht verlegen, sei nicht verwirrt. Man wird dich so fragen: Bist du nicht ohne Geschlechtsmerkmale? Bist du nicht jemand mit nur angedeuteten Merkmalen? Hast du keine Menstruation? Hast du eine dauerhafte Menstruation? Musst du ständig Tücher benutzen? Hast du einen ständigen Ausfluss? Bist du eine Sikhariṇī? Bist du ein weiblicher Pandaka? Bist du eine Mann-Frau (Vepurisikā)? Sind deine Kanäle verwachsen (Sambhinnā)? Bist du ein Hermaphrodit (Ubhatobyañjanā)? Hast du solche Krankheiten wie: Aussatz, Geschwüre, Flechte, Schwindsucht oder Fallsucht? Bist du ein Mensch? Bist du eine Frau? Bist du eine Freie? Bist du schuldenfrei? Bist du nicht im Staatsdienst? Hast du die Erlaubnis deiner Eltern und deines Ehemannes? Bist du volle zwanzig Jahre alt? Sind deine Almosenschale und deine Roben vollständig? Wie ist dein Name? Wie ist der Name deiner Lehrerin (Pavattinī)?‘“ ‘‘Ekato āgacchanti. Na ekato āgantabbaṃ. Anusāsikāya paṭhamataraṃ āgantvā saṅgho ñāpetabbo – ‘suṇātu me, ayye, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Anusiṭṭhā sā mayā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, itthannāmā āgaccheyyā’ti. ‘Āgacchāhī’ti vattabbā. „Sie kommen gemeinsam vor den Orden. Man soll nicht gemeinsam kommen. Die Unterweisende soll zuerst kommen und den Orden informieren: ‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Die Anwärterin mit dem Namen NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Sie wurde von mir unterwiesen. Wenn es für den Orden angemessen ist, möge NN vortreten.‘ Man soll zu ihr sagen: ‚Komm her.‘“ ‘‘Ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ kārāpetvā bhikkhunīnaṃ pāde vandāpetvā ukkuṭikaṃ nisīdāpetvā añjaliṃ paggaṇhāpetvā upasampadaṃ yācāpetabbā – ‘saṅghaṃ, ayye, upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayye, saṅgho anukampaṃ upādāya. Dutiyampi, ayye, saṅghaṃ upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayye, saṅgho anukampaṃ upādāya. Tatiyampi, ayye, saṅghaṃ upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayye, saṅgho anukampaṃ upādāyā’ti. Byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – „Nachdem man sie die obere Robe über eine Schulter hat legen lassen, sie die Füße der Bhikkhunīs hat verehren lassen, sie in der hockenden Stellung hat Platz nehmen lassen und sie die Hände ehrerbietig hat falten lassen, soll man sie um die Höhere Ordination bitten lassen: ‚Ehrwürdige, ich bitte den Orden um die Höhere Ordination. Möge der Orden mich aus Mitgefühl emporheben. Zum zweiten Mal... Zum dritten Mal...‘ Eine erfahrene und fähige Bhikkhunī soll den Orden informieren:“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ itthannāmaṃ antarāyike dhamme puccheyyanti. „‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Diese Anwärterin NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Wenn es für den Orden angemessen ist, würde ich NN nach den hindernisbereiten Dingen (Antarāyika Dhammā) fragen.‘“ ‘‘Suṇasi [Pg.466] itthannāme. Ayaṃ te saccakālo, bhūtakālo. Yaṃ jātaṃ taṃ pucchāmi santaṃ atthīti vattabbaṃ, asantaṃ natthīti vattabbaṃ. Nasi animittā…pe… kinnāmāsi, kānāmā te pavattinīti. Byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – „‚Höre zu, NN. Dies ist für dich die Zeit der Wahrheit, die Zeit der Wirklichkeit. Ich frage dich nach dem, was geschehen ist. Was vorhanden ist, sollst du mit „es ist vorhanden“ beantworten, was nicht vorhanden ist, mit „es ist nicht vorhanden“. Bist du nicht ohne Geschlechtsmerkmale? ... (wie oben) ... Wie ist dein Name? Wie ist der Name deiner Lehrerin?‘ Eine erfahrene und fähige Bhikkhunī soll den Orden informieren:“ 425. ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Parisuddhā antarāyikehi dhammehi, paripuṇṇassā pattacīvaraṃ. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ upasampādeyya itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Esā ñatti. 425. „‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Diese Anwärterin NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Sie ist rein von den hindernisbereiten Dingen; ihre Almosenschale und Roben sind vollständig. NN bittet den Orden um die Höhere Ordination mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin (Pavattinī). Wenn es für den Orden angemessen ist, möge der Orden die NN mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin ordinieren. Dies ist die Bekanntmachung (Ñatti).‘“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Parisuddhā antarāyikehi dhammehi, paripuṇṇassā pattacīvaraṃ. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Yassā ayyāya khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya ayyāya pavattiniyā, sā tuṇhassa; yassā nakkhamati, sā bhāseyya. „‚Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Diese Anwärterin NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Sie ist rein von den hindernisbereiten Dingen; ihre Almosenschale und Roben sind vollständig. NN bittet den Orden um die Höhere Ordination mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin. Der Orden ordiniert die NN mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin. Welche Ehrwürdige mit der Ordination der NN durch die ehrwürdige NN als Lehrerin einverstanden ist, die schweige; wer nicht damit einverstanden ist, die solle sprechen.‘“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, ayye, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Parisuddhā antarāyikehi dhammehi, paripuṇṇassā pattacīvaraṃ. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Yassā ayyāya khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya ayyāya pavattiniyā, sā tuṇhassa; yassā nakkhamati, sā bhāseyya. „‚Zum zweiten Mal sage ich diesen Sachverhalt... (wie oben) ... Zum dritten Mal sage ich diesen Sachverhalt: Möge der Orden mich anhören, Ehrwürdige. Diese Anwärterin NN möchte die Höhere Ordination von der ehrwürdigen NN erhalten. Sie ist rein von den hindernisbereiten Dingen; ihre Almosenschale und Roben sind vollständig. NN bittet den Orden um die Höhere Ordination mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin. Der Orden ordiniert die NN mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin. Welche Ehrwürdige mit der Ordination der NN durch die ehrwürdige NN als Lehrerin einverstanden ist, die schweige; wer nicht damit einverstanden ist, die solle sprechen.‘“ ‘‘Upasampannā saṅghena itthannāmā itthannāmāya ayyāya pavattiniyā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „‚NN ist nun vom Orden mit der ehrwürdigen NN als Lehrerin ordiniert worden. Der Orden ist damit einverstanden, daher schweigt er. So merke ich mir dies.‘ Auf diese Weise soll man es bekannt machen.“ ‘‘Tāvadeva taṃ ādāya bhikkhusaṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ kārāpetvā bhikkhūnaṃ pāde vandāpetvā ukkuṭikaṃ nisīdāpetvā añjaliṃ paggaṇhāpetvā upasampadaṃ yācāpetabbā – ‘ahaṃ, ayyā, itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā; saṅghaṃ, ayyā, upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāya. Ahaṃ, ayyā, itthannāmā itthannāmāya ayyāya [Pg.467] upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Dutiyampi, ayyā, saṅghaṃ upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāya. Ahaṃ, ayyā, itthannāmā itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Tatiyampi, ayyā, saṅghaṃ upasampadaṃ yācāmi. Ullumpatu maṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāyā’ti. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – „Sofort danach soll man sie nehmen, zum Bhikkhu-Sangha führen, das Obergewand über eine Schulter legen lassen, sie die Füße der Bhikkhus verehren lassen, sie in die Hocke gehen lassen, sie die Hände ehrfürchtig zusammenlegen lassen und sie um die Ordination bitten lassen: ‚Ich, Ehrwürdige, mit dem Namen [N.N.], strebe die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Ich bin auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt; ich bitte den Sangha, Ehrwürdige, um die Ordination. Möge der Sangha mich aus Mitgefühl emporheben. Ich, Ehrwürdige, [N.N.], strebe die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Ich bin auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt. Zum zweiten Mal, Ehrwürdige, bitte ich den Sangha um die Ordination. Möge der Sangha mich aus Mitgefühl emporheben. Ich, Ehrwürdige, [N.N.], strebe die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Ich bin auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt. Zum dritten Mal, Ehrwürdige, bitte ich den Sangha um die Ordination. Möge der Sangha mich aus Mitgefühl emporheben.‘ Ein erfahrener und kompetenter Bhikkhu soll den Sangha wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ upasampādeyya, itthannāmāya pavattiniyā. Esā ñatti. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Diese [N.N.] strebt die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Sie ist auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt. [N.N.] bittet den Sangha um die Ordination unter der Lehrerin [N.N.]. Wenn der Sangha bereit dazu ist, möge der Sangha [N.N.] unter der Lehrerin [N.N.] ordinieren. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya pavattiniyā. Yassāyasmato khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya pavattiniyā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Diese [N.N.] strebt die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Sie ist auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt. [N.N.] bittet den Sangha um die Ordination unter der Lehrerin [N.N.]. Der Sangha ordiniert [N.N.] unter der Lehrerin [N.N.]. Welchem Ehrwürdigen die Ordination von [N.N.] unter der Lehrerin [N.N.] zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi – suṇātu me, bhante, saṅgho. Ayaṃ itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya pavattiniyā. Yassāyasmato khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya pavattiniyā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Zum zweiten Mal sage ich diese Sache... (pe)... Zum dritten Mal sage ich diese Sache – möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Diese [N.N.] strebt die Ordination bei der Ehrwürdigen [N.N.] an. Sie ist auf einer Seite im Bhikkhunī-Sangha ordiniert und gereinigt. [N.N.] bittet den Sangha um die Ordination unter der Lehrerin [N.N.]. Der Sangha ordiniert [N.N.] unter der Lehrerin [N.N.]. Welchem Ehrwürdigen die Ordination von [N.N.] unter der Lehrerin [N.N.] zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.“ ‘‘Upasampannā saṅghena itthannāmā itthannāmāya pavattiniyā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „[N.N.] ist vom Sangha unter der Lehrerin [N.N.] ordiniert worden. Der Sangha stimmt dem zu, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies.“ ‘‘Tāvadeva chāyā metabbā, utuppamāṇaṃ ācikkhitabbaṃ, divasabhāgo ācikkhitabbo, saṅgīti ācikkhitabbā, bhikkhuniyo vattabbā – imissā tayo ca nissaye, aṭṭha ca akaraṇīyāni ācikkheyyāthā’’ti. „Sofort danach soll der Schatten gemessen werden, das Maß der Jahreszeit soll mitgeteilt werden, der Teil des Tages soll mitgeteilt werden, die Zusammenstellung (aller Daten) soll mitgeteilt werden, und den Bhikkhunīs soll gesagt werden: ‚Ihr sollt ihr die drei Abhängigkeiten und die acht nicht zu tuenden Dinge mitteilen.‘“ 426. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo bhattagge āsanaṃ saṃkasāyantiyo kālaṃ vītināmesuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ[Pg.468]. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, aṭṭhannaṃ bhikkhunīnaṃ yathāvuḍḍhaṃ, avasesānaṃ yathāgatika’’nti. 426. Zu jener Zeit verbrachten die Bhikkhunīs zu viel Zeit damit, in der Speisehalle die Sitzplätze zu wechseln. Sie berichteten dem Erhabenen von diesem Vorfall. „Ich erlaube, ihr Mönche, dass acht Bhikkhunīs nach ihrem Dienstalter sitzen und die übrigen nach der Reihenfolge ihrer Ankunft.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo – bhagavatā anuññātaṃ aṭṭhannaṃ bhikkhunīnaṃ yathāvuḍḍhaṃ, avasesānaṃ yathāgatikanti – sabbattha aṭṭheva bhikkhuniyo yathāvuḍḍhaṃ paṭibāhanti, avasesāyo yathāgatikaṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhattagge aṭṭhannaṃ bhikkhunīnaṃ yathāvuḍḍhaṃ, avasesānaṃ yathāgatikaṃ; aññattha sabbattha yathāvuḍḍhaṃ na paṭibāhitabbaṃ. Yā paṭibāheyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit dachten die Bhikkhunīs: „Vom Erhabenen wurde erlaubt, dass acht Bhikkhunīs nach ihrem Dienstalter sitzen und die übrigen nach der Reihenfolge ihrer Ankunft“, und so hinderten sie an allen Orten die anderen (indem sie nur acht nach Dienstalter sitzen ließen), während die übrigen nach der Ankunft saßen. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, ihr Mönche, in der Speisehalle, dass acht Bhikkhunīs nach ihrem Dienstalter sitzen und die übrigen nach der Reihenfolge ihrer Ankunft; an allen anderen Orten soll man niemanden hindern, nach dem Dienstalter zu sitzen. Wer dies dennoch verhindert, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ 427. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo na pavārenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā na pavāretabbaṃ. Yā na pavāreyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. 427. Zu jener Zeit hielten die Bhikkhunīs keine Pavāraṇā ab. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ihr Mönche, es ist einer Bhikkhunī nicht gestattet, keine Pavāraṇā abzuhalten. Wer sie nicht abhält, gegen die soll gemäß der Regel verfahren werden.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo attanā pavāretvā bhikkhusaṅghaṃ na pavārenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā attanā pavāretvā bhikkhusaṅgho na pavāretabbo. Yā na pavāreyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. Zu jener Zeit hielten die Bhikkhunīs unter sich die Pavāraṇā ab, aber sie hielten sie nicht gegenüber dem Bhikkhu-Sangha ab. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ihr Mönche, es ist einer Bhikkhunī nicht gestattet, nachdem sie unter sich die Pavāraṇā abgehalten hat, sie nicht gegenüber dem Bhikkhu-Sangha abzuhalten. Wer sie nicht abhält, gegen die soll gemäß der Regel verfahren werden.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo bhikkhūhi saddhiṃ ekato pavārentiyo kolāhalaṃ akaṃsu. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhūhi saddhiṃ ekato pavāretabbaṃ. Yā pavāreyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit verursachten die Bhikkhunīs Lärm, als sie zusammen mit den Bhikkhus an einem Ort die Pavāraṇā abhielten. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ihr Mönche, eine Bhikkhunī soll die Pavāraṇā nicht zusammen mit den Bhikkhus an einem Ort abhalten. Wer es tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa).“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo purebhattaṃ pavārentiyo kālaṃ vītināmesuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, pacchābhattaṃ pavāretu’’nti. Pacchābhattaṃ pavārentiyo vikāle ahesuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ajjatanā bhikkhunisaṅghaṃ pavāretvā aparajju bhikkhusaṅghaṃ pavāretu’’nti. Zu jener Zeit verbrachten die Bhikkhunīs zu viel Zeit, als sie vor dem Mahl die Pavāraṇā abhielten. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, ihr Mönche, die Pavāraṇā nach dem Mahl abzuhalten.“ Als sie die Pavāraṇā nach dem Mahl abhielten, wurde es spät in der Nacht. Sie berichteten dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, ihr Mönche, heute (unter sich) im Bhikkhunī-Sangha die Pavāraṇā abzuhalten und am nächsten Tag gegenüber dem Bhikkhu-Sangha die Pavāraṇā abzuhalten.“ Tena kho pana samayena sabbo bhikkhunisaṅgho pavārento kolāhalaṃ akāsi. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekaṃ bhikkhuniṃ byattaṃ paṭibalaṃ sammannituṃ – bhikkhunisaṅghassa atthāya bhikkhusaṅghaṃ [Pg.469] pavāretuṃ. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbā. Paṭhamaṃ bhikkhunī yācitabbā, yācitvā byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – Zu jener Zeit verursachte die gesamte Gemeinschaft der Nonnen beim Begehen der Pavāraṇā einen Lärm. Man berichtete dem Erhabenen von dieser Angelegenheit. „Ich erlaube, o Mönche, eine erfahrene und fähige Nonne zu bestimmen, um im Namen der Gemeinschaft der Nonnen vor der Gemeinschaft der Mönche die Pavāraṇā zu vollziehen. Und so, o Mönche, soll sie bestimmt werden: Zuerst soll die Nonne gebeten werden. Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Nonne die Gemeinschaft wie folgt informieren:“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammanneyya bhikkhunisaṅghassa atthāya bhikkhusaṅghaṃ pavāretuṃ. Esā ñatti. „Möge die Gemeinschaft mich hören, Ehrwürdige. Wenn die Gemeinschaft bereit ist, möge sie die Nonne [Name] bestimmen, um im Namen der Gemeinschaft der Nonnen vor der Gemeinschaft der Mönche die Pavāraṇā zu vollziehen. Dies ist die Bekanntmachung.“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammannati bhikkhunisaṅghassa atthāya bhikkhusaṅghaṃ pavāretuṃ. Yassā ayyāya khamati itthannāmāya bhikkhuniyā sammuti bhikkhunisaṅghassa atthāya bhikkhusaṅghaṃ pavāretuṃ, sā tuṇhassa; yassā nakkhamati, sā bhāseyya. „Möge die Gemeinschaft mich hören, Ehrwürdige. Die Gemeinschaft bestimmt die Nonne [Name], um im Namen der Gemeinschaft der Nonnen vor der Gemeinschaft der Mönche die Pavāraṇā zu vollziehen. Wer für die Bestimmung der Nonne [Name] ist, im Namen der Gemeinschaft der Nonnen vor der Gemeinschaft der Mönche die Pavāraṇā zu vollziehen, der möge schweigen. Wer dagegen ist, der möge sprechen.“ ‘‘Sammatā saṅghena itthannāmā bhikkhunī bhikkhunisaṅghassa atthāya bhikkhusaṅghaṃ pavāretuṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. „Die Nonne [Name] ist von der Gemeinschaft bestimmt worden, um im Namen der Gemeinschaft der Nonnen vor der Gemeinschaft der Mönche die Pavāraṇā zu vollziehen. Die Gemeinschaft ist damit einverstanden, deshalb schweigt sie. So nehme ich dies an.“ ‘‘Tāya sammatāya bhikkhuniyā bhikkhunisaṅghaṃ ādāya bhikkhusaṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘bhikkhunīsaṅgho, ayyā, bhikkhusaṅghaṃ pavāreti – diṭṭhena vā, sutena vā parisaṅkāya vā. Vadatu, ayyā, bhikkhusaṅgho bhikkhunisaṅghaṃ anukampaṃ upādāya, passanto paṭikarissati. Dutiyampi, ayyā…pe… tatiyampi, ayyā, bhikkhunisaṅgho bhikkhusaṅghaṃ pavāreti – diṭṭhena vā, sutena vā, parisaṅkāya vā. Vadatu, ayyā, bhikkhusaṅgho bhikkhunisaṅghaṃ anukampaṃ upādāya, passanto paṭikarissatī’’ti. „Jene bestimmte Nonne soll mit der Gemeinschaft der Nonnen zur Gemeinschaft der Mönche gehen, das äußere Gewand über eine Schulter legen, die Füße der Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände ehrerbietig zusammenlegen und so sprechen: ‚Ehrwürdige Herren, die Gemeinschaft der Nonnen lädt die Gemeinschaft der Mönche zur Pavāraṇā ein – sei es aufgrund von etwas Gesehenem, Gehörtem oder Vermutetem. Möge die Gemeinschaft der Mönche aus Mitgefühl zur Gemeinschaft der Nonnen sprechen; wenn man einen Fehler sieht, wird man ihn wiedergutmachen. Zum zweiten Mal, Ehrwürdige Herren... Zum dritten Mal, Ehrwürdige Herren, die Gemeinschaft der Nonnen lädt die Gemeinschaft der Mönche zur Pavāraṇā ein – sei es aufgrund von etwas Gesehenem, Gehörtem oder Vermutetem. Möge die Gemeinschaft der Mönche aus Mitgefühl zur Gemeinschaft der Nonnen sprechen; wenn man einen Fehler sieht, wird man ihn wiedergutmachen.‘“ 428. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo bhikkhūnaṃ uposathaṃ ṭhapenti, pavāraṇaṃ ṭhapenti, savacanīyaṃ karonti, anuvādaṃ paṭṭhapenti, okāsaṃ kārenti, codenti, sārenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā bhikkhussa uposatho ṭhapetabbo; ṭhapitopi aṭṭhapito; ṭhapentiyā āpatti dukkaṭassa. Na pavāraṇā ṭhapetabbā; ṭhapitāpi aṭṭhapitā; ṭhapentiyā āpatti dukkaṭassa. Na savacanīyaṃ kātabbaṃ; katampi akataṃ; karontiyā āpatti dukkaṭassa. Na anuvādo paṭṭhapetabbo; paṭṭhapitopi appaṭṭhapito; paṭṭhapentiyā āpatti dukkaṭassa. Na okāso kāretabbo[Pg.470]; kāritopi akārito; kārentiyā āpatti dukkaṭassa. Na codetabbo; coditopi acodito; codentiyā āpatti dukkaṭassa. Na sāretabbo; sāritopi asārito; sārentiyā āpatti dukkaṭassā’’ti. 428. Zu jener Zeit hielten die Nonnen den Uposatha der Mönche an, hielten die Pavāraṇā an, sprachen Ermahnungen aus, leiteten Anschuldigungen ein, verlangten um Erlaubnis, klagten an und erinnerten an Vergehen. Man berichtete dem Erhabenen davon. „O Mönche, eine Nonne darf den Uposatha eines Mönchs nicht anhalten; selbst wenn er angehalten wird, gilt er als nicht angehalten. Wenn sie ihn anhält, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa). Sie darf die Pavāraṇā nicht anhalten; selbst wenn sie angehalten wird, gilt sie als nicht angehalten. Wenn sie sie anhält, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens. Sie darf keine Ermahnung aussprechen; selbst wenn sie es tut, gilt es als nicht geschehen. Wenn sie es tut, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens. Sie darf keine Anschuldigung einleiten; selbst wenn sie eingeleitet wird, gilt sie als nicht eingeleitet. Wenn sie sie einleitet, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens. Sie darf nicht um Erlaubnis verlangen lassen; selbst wenn sie es verlangt, gilt es als nicht verlangt. Wenn sie es tut, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens. Sie darf nicht anklagen; selbst wenn sie es tut, gilt es als nicht geschehen. Wenn sie es tut, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens. Sie darf nicht an Vergehen erinnern; selbst wenn sie es tut, gilt es als nicht geschehen. Wenn sie es tut, begeht sie ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhū bhikkhunīnaṃ uposathaṃ ṭhapenti, pavāraṇaṃ ṭhapenti, savacanīyaṃ karonti, anuvādaṃ paṭṭhapenti, okāsaṃ kārenti, codenti, sārenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave bhikkhunā bhikkhuniyā uposathaṃ ṭhapetuṃ; ṭhapitopi suṭṭhapito; ṭhapentassa anāpatti. Pavāraṇaṃ ṭhapetuṃ; ṭhapitāpi suṭṭhapitā; ṭhapentassa anāpatti. Savacanīyaṃ kātuṃ; katampi sukataṃ; karontassa anāpatti. Anuvādaṃ paṭṭhapetuṃ; paṭṭhapitopi suppaṭṭhapito; paṭṭhapentassa anāpatti. Okāsaṃ kāretuṃ; kāritopi sukārito; kārentassa anāpatti. Codetuṃ; coditāpi sucoditā; codentassa anāpatti. Sāretuṃ; sāritāpi susāritā; sārentassa anāpattī’’ti. Zu jener Zeit hielten die Mönche den Uposatha der Nonnen an, hielten die Pavāraṇā an, sprachen Ermahnungen aus, leiteten Anschuldigungen ein, verlangten um Erlaubnis, klagten an und erinnerten an Vergehen. Man berichtete dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, o Mönche, dass ein Mönch den Uposatha einer Nonne anhält. Wenn er angehalten wird, ist er rechtmäßig angehalten; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, die Pavāraṇā anzuhalten; wenn sie angehalten wird, ist sie rechtmäßig angehalten; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, Ermahnungen auszusprechen; wenn sie ausgesprochen werden, sind sie rechtmäßig ausgesprochen; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, Anschuldigungen einzuleiten; wenn sie eingeleitet werden, sind sie rechtmäßig eingeleitet; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, um Erlaubnis verlangen zu lassen; wenn es verlangt wird, ist es rechtmäßig verlangt; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, anzuklagen; wenn angeklagt wird, ist es rechtmäßig angeklagt; es liegt kein Vergehen vor. Ich erlaube, an Vergehen zu erinnern; wenn erinnert wird, ist es rechtmäßig erinnert; es liegt kein Vergehen vor.“ 429. Tena kho pana samayena chabbaggiyā bhikkhuniyo yānena yāyanti – itthiyuttenapi purisantarena, purisayuttenapi itthantarena. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… ‘‘seyyathāpi gaṅgāmahiyāyā’’ti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā yānena yāyitabbaṃ. Yā yāyeyya, yathādhammo kāretabbo’’ti. 429. Zu jener Zeit fuhren die Nonnen der Sechser-Gruppe mit einem Wagen – sei es mit einer Stute bespannt und von einem Mann gelenkt, oder mit einem Hengst bespannt und von einer Frau gelenkt. Die Menschen waren verärgert, beklagten sich und schimpften: „Genau wie die Frauen, die zu den Festen an der Gaṅgā und Mahī fahren!“ Man berichtete dem Erhabenen davon. „O Mönche, eine Nonne darf nicht mit einem Wagen fahren. Wer fährt, gegen die soll gemäß der Regel verfahren werden.“ Tena kho pana samayena aññatarā bhikkhunī gilānā hoti, na sakkoti padasā gantuṃ. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, gilānāya yāna’’nti. Atha kho bhikkhunīnaṃ etadahosi – ‘‘itthiyuttaṃ nu kho, purisayuttaṃ nu kho’’ti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, itthiyuttaṃ purisayuttaṃ hatthavaṭṭaka’’nti. Zu jener Zeit war eine bestimmte Nonne krank und konnte nicht zu Fuß gehen. Man berichtete dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, o Mönche, einer kranken Nonne einen Wagen.“ Da dachten die Nonnen: „Soll er von einem weiblichen Tier oder einem männlichen Tier gezogen werden?“ Man berichtete dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, o Mönche, einen von einem weiblichen Tier gezogenen, einen von einem männlichen Tier gezogenen und einen handgezogenen Wagen.“ Tena kho pana samayena aññatarissā bhikkhuniyā yānugghātena bāḷhataraṃ aphāsu ahosi. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sivikaṃ pāṭaṅki’’nti. Zu jener Zeit hatte eine bestimmte Nonne aufgrund der Erschütterungen des Wagens große Beschwerden. Man berichtete dem Erhabenen davon. „Ich erlaube, o Mönche, eine Sänfte (sivikā) und einen Tragsessel (pāṭaṅki).“ 430. Tena [Pg.471] kho pana samayena aḍḍhakāsī gaṇikā bhikkhunīsu pabbajitā hoti. Sā ca sāvatthiṃ gantukāmā hoti – ‘bhagavato santike upasampajjissāmī’ti. Assosuṃ kho dhuttā – ‘aḍḍhakāsī kira gaṇikā sāvatthiṃ gantukāmā’ti. Te magge pariyuṭṭhiṃsu. Assosi kho aḍḍhakāsī gaṇikā – ‘dhuttā kira magge pariyuṭṭhitā’ti. Bhagavato santike dūtaṃ pāhesi – ‘‘ahañhi upasampajjitukāmā; kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Atha kho bhagavā etasmiṃ nidāne etasmiṃ pakaraṇe dhammiṃ kathaṃ katvā bhikkhū āmantesi – ‘‘anujānāmi, bhikkhave, dūtenapi upasampādetu’’nti. 430. Zu jener Zeit war die Kurtisane Aḍḍhakāsī unter den Nonnen in die Hauslosigkeit hinausgegangen. Sie wollte nach Sāvatthī gehen, mit dem Gedanken: ‚Ich werde in der Gegenwart des Erhabenen die volle Ordination empfangen.‘ Halunken hörten davon: ‚Es heißt, die Kurtisane Aḍḍhakāsī will nach Sāvatthī gehen.‘ Sie lauerten ihr auf dem Weg auf. Die Kurtisane Aḍḍhakāsī hörte davon: ‚Es heißt, Halunken lauerten auf dem Weg auf.‘ Sie sandte einen Boten in die Gegenwart des Erhabenen: ‚Ich wünsche nämlich die volle Ordination zu empfangen; wie soll ich mich nun verhalten?‘ Daraufhin hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und wandte sich an die Mönche: ‚Ich erlaube, ihr Mönche, die volle Ordination auch durch einen Boten zu vollziehen.‘ Bhikkhudūtena upasampādenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhudūtena upasampādetabbā. Yo upasampādeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Sikkhamānadūtena upasampādenti…pe… sāmaṇeradūtena upasampādenti…pe… sāmaṇeridūtena upasampādenti…pe… bālāya abyattāya dūtena upasampādenti. ‘‘Na, bhikkhave, bālāya abyattāya dūtena upasampādetabbā. Yo upasampādeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya dūtena upasampādetunti. Sie vollzogen die volle Ordination durch einen Mönch als Boten. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. ‚Ihr Mönche, die volle Ordination darf nicht durch einen Mönch als Boten vollzogen werden. Wer sie so vollzieht, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).‘ Sie vollzogen die volle Ordination durch eine Ausbildungsschülerin (Sikkhamānā) als Botin ... durch einen Novizen (Sāmaṇera) als Boten ... durch eine Novizin (Sāmaṇerī) als Botin ... durch eine törichte, unkundige Nonne als Botin. ‚Ihr Mönche, die volle Ordination darf nicht durch eine törichte, unkundige Nonne als Botin vollzogen werden. Wer sie so vollzieht, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise. Ich erlaube, ihr Mönche, die volle Ordination durch eine kundige, fähige Nonne als Botin zu vollziehen.‘ ‘‘Tāya dūtāya bhikkhuniyā saṅghaṃ upasaṅkamitvā ekaṃsaṃ uttarāsaṅgaṃ karitvā bhikkhūnaṃ pāde vanditvā ukkuṭikaṃ nisīditvā añjaliṃ paggahetvā evamassa vacanīyo – ‘itthannāmā, ayyā, itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Itthannāmā, ayyā, saṅghaṃ upasampadaṃ yācati. Ullumpatu taṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāya. Itthannāmā, ayyā, itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Dutiyampi, ayyā, itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati. Ullumpatu taṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāya. Itthannāmā, ayyā, itthannāmāya ayyāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Tatiyampi, ayyā, itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati. Ullumpatu taṃ, ayyā, saṅgho anukampaṃ upādāyā’ti. Byattena bhikkhunā paṭibalena saṅgho ñāpetabbo – ‚Jene Nonne, die als Botin fungiert, soll zum Orden gehen, die obere Robe über eine Schulter legen, die Füße der Mönche verehren, sich hinhocken, die Hände respektvoll zusammenlegen und so sprechen: „Ehrwürdige Herren, die Soundso erstrebt die volle Ordination bei der ehrwürdigen Soundso. Sie hat die volle Ordination bereits auf einer Seite im Nonnenorden empfangen und ist gereinigt. Sie kommt aufgrund irgendeines Hindernisses nicht selbst. Ehrwürdige Herren, die Soundso bittet den Orden um die volle Ordination. Möge der Orden sie aus Mitgefühl emporheben.“ ... [zweites Mal] ... ... [drittes Mal] ... Ein kundiger, fähiger Mönch soll den Orden informieren:‘ ‘‘Suṇātu [Pg.472] me, bhante, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ upasampādeyya itthannāmāya pavattiniyā. Esā ñatti. ‚Der Orden höre mich an, ihr Ehrwürdigen. Die Soundso erstrebt die volle Ordination bei der Soundso. Sie hat die volle Ordination bereits auf einer Seite im Nonnenorden empfangen und ist gereinigt. Sie kommt aufgrund irgendeines Hindernisses nicht selbst. Die Soundso bittet den Orden unter der Anleitung der Lehrerin (Pavattinī) Soundso um die volle Ordination. Wenn der Orden dazu bereit ist, möge der Orden die Soundso unter der Anleitung der Lehrerin Soundso ordinieren. Dies ist die Bekanntmachung.‘ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya pavattiniyā. Yassāyasmato khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya pavattiniyā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. ‚Der Orden höre mich an, ihr Ehrwürdigen. Die Soundso erstrebt die volle Ordination bei der Soundso. Sie hat die volle Ordination bereits auf einer Seite im Nonnenorden empfangen und ist gereinigt. Sie kommt aufgrund irgendeines Hindernisses nicht selbst. Die Soundso bittet den Orden unter der Anleitung der Lehrerin Soundso um die volle Ordination. Der Orden ordiniert die Soundso unter der Anleitung der Lehrerin Soundso. Welchem Ehrwürdigen die Ordination der Soundso unter der Anleitung der Lehrerin Soundso zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.‘ ‘‘Dutiyampi etamatthaṃ vadāmi…pe… tatiyampi etamatthaṃ vadāmi. Suṇātu me, bhante, saṅgho. Itthannāmā itthannāmāya upasampadāpekkhā. Ekatoupasampannā bhikkhunisaṅghe, visuddhā. Sā kenacideva antarāyena na āgacchati. Itthannāmā saṅghaṃ upasampadaṃ yācati itthannāmāya pavattiniyā. Saṅgho itthannāmaṃ upasampādeti itthannāmāya pavattiniyā. Yassāyasmato khamati itthannāmāya upasampadā itthannāmāya pavattiniyā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. ‚Zum zweiten Mal sage ich dies ... zum dritten Mal sage ich dies: Der Orden höre mich an, ihr Ehrwürdigen. Die Soundso erstrebt die volle Ordination bei der Soundso. Sie hat die volle Ordination bereits auf einer Seite im Nonnenorden empfangen und ist gereinigt. Sie kommt aufgrund irgendeines Hindernisses nicht selbst. Die Soundso bittet den Orden unter der Anleitung der Lehrerin Soundso um die volle Ordination. Der Orden ordiniert die Soundso unter der Anleitung der Lehrerin Soundso. Welchem Ehrwürdigen die Ordination der Soundso unter der Anleitung der Lehrerin Soundso zustimmt, der möge schweigen; wem sie nicht zustimmt, der möge sprechen.‘ ‘‘Upasampannā saṅghena itthannāmā itthannāmāya pavattiniyā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmīti. ‚Die Soundso ist durch den Orden unter der Anleitung der Lehrerin Soundso ordiniert worden. Dem Orden ist dies genehm, deshalb schweigt er. So merke ich mir dies vor.‘ So soll er den Orden informieren. ‘‘Tāvadeva chāyā metabbā, utuppamāṇaṃ ācikkhitabbaṃ, divasabhāgo ācikkhitabbo, saṅgīti ācikkhitabbā, bhikkhuniyo vattabbā – tassā tayo ca nissaye, aṭṭha ca akaraṇīyāni ācikkheyyāthā’’ti. ‚Sogleich ist der Schatten zu messen, das Maß der Jahreszeit ist anzugeben, der Teil des Tages ist anzugeben, die Zusammenkunft (Sangiti) ist anzugeben, und den Nonnen ist zu sagen: „Ihr sollt ihr die drei Abhängigkeiten (Nissaya) und die acht nicht zu begehenden Handlungen (Akaraṇīyāni) erklären.“‘ 431. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo araññe viharanti. Dhuttā dūsenti. Bhagavato etamatthaṃ, ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā araññe vatthabbaṃ. Yā vaseyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 431. Zu jener Zeit hielten sich Nonnen im Wald auf. Halunken misshandelten sie. Sie berichteten diesen Vorfall dem Erhabenen. ‚Ihr Mönche, eine Nonne darf nicht im Wald wohnen. Wer dort wohnt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa).‘ Tena kho pana samayena aññatarena upāsakena bhikkhunisaṅghassa uddosito dinno hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, uddosita’’nti. Uddosito na sammati. Bhagavato etamatthaṃ [Pg.473] ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, upassaya’’nti. Upassayo na sammati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, navakamma’’nti. Navakammaṃ na sammati. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, puggalikampi kātu’’nti. Zu jener Zeit wurde der Bhikkhunī-Gemeinde von einem gewissen Laienanhänger ein Speicher gespendet. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einen Speicher“, sprach er. Der Speicher reichte nicht aus. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Wohnstätte“, sprach er. Die Wohnstätte reichte nicht aus. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, Bauarbeiten“, sprach er. Die Bauarbeiten reichten nicht aus. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, auch eine persönliche (Wohnstätte) zu errichten“, sprach er. 432. Tena kho pana samayena aññatarā itthī sannisinnagabbhā bhikkhunīsu pabbajitā hoti. Tassā pabbajitāya gabbho vuṭṭhāti. Atha kho tassā bhikkhuniyā etadahosi – ‘‘kathaṃ nu kho mayā imasmiṃ dārake paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, posetuṃ, yāva so dārako viññutaṃ pāpuṇātī’’ti. 432. Zu jener Zeit war eine gewisse Frau schwanger, als sie bei den Bhikkhunīs ordiniert wurde. Nachdem sie ordiniert war, kam das Kind zur Welt. Da dachte jene Bhikkhunī: „Wie soll ich mich nun gegenüber diesem Knaben verhalten?“ Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, ihn zu pflegen, bis dieser Knabe Unterscheidungsvermögen erlangt“, sprach er. Atha kho tassā bhikkhuniyā etadahosi – ‘‘mayā ca na labbhā ekikāya vatthuṃ, aññāya ca bhikkhuniyā na labbhā dārakena saha vatthuṃ, kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekaṃ bhikkhuniṃ sammannitvā tassā bhikkhuniyā dutiyaṃ dātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbā. Paṭhamaṃ bhikkhunī yācitabbā, yācitvā byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – Da dachte jene Bhikkhunī: „Es ist mir nicht erlaubt, allein zu leben, und es ist einer anderen Bhikkhunī nicht erlaubt, zusammen mit einem Knaben zu leben; wie soll ich mich nun verhalten?“ Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Bhikkhunī zu ernennen, um jener Bhikkhunī eine Gefährtin zu geben. Und so, ihr Mönche, soll sie ernannt werden: Zuerst soll die Bhikkhunī gebeten werden. Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Bhikkhunī die Gemeinde informieren:“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammanneyya itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyaṃ. Esā ñatti. „Die Gemeinde möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Wenn es für die Gemeinde an der Zeit ist, möge die Gemeinde die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ernennen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammannati itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyaṃ. Yassā ayyāya khamati itthannāmāya bhikkhuniyā sammuti itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyāya, sā tuṇhassa; yassā nakkhamati, sā bhāseyya. „Die Gemeinde möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Die Gemeinde ernennt die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso. Welche Ehrwürdige mit der Ernennung der Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso einverstanden ist, die möge schweigen; wer nicht einverstanden ist, die möge sprechen.“ ‘‘Sammatā saṅghena itthannāmā bhikkhunī itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ist von der Gemeinde als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ernannt worden. Die Gemeinde ist damit einverstanden, daher schweigt sie. So nehme ich dies an.“ Atha kho tassā dutiyikāya bhikkhuniyā etadahosi – ‘‘kathaṃ nu kho mayā imasmiṃ dārake paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ṭhapetvā sāgāraṃ yathā aññasmiṃ purise paṭipajjanti evaṃ tasmiṃ dārake paṭipajjitu’’nti. Da dachte jene Gefährtin der Bhikkhunī: „Wie soll ich mich nun gegenüber diesem Knaben verhalten?“ Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, sich gegenüber diesem Knaben so zu verhalten, wie man sich gegenüber anderen Männern verhält, ausgenommen das Schlafen unter einem gemeinsamen Dach“, sprach er. 433. Tena [Pg.474] kho pana samayena aññatarā bhikkhunī garudhammaṃ ajjhāpannā hoti mānattacārinī. Atha kho tassā bhikkhuniyā etadahosi – ‘‘mayā ca na labbhā ekikāya vatthuṃ, aññāya ca bhikkhuniyā na labbhā saha mayā vatthuṃ, kathaṃ nu kho mayā paṭipajjitabba’’nti? Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, ekaṃ bhikkhuniṃ sammannitvā tassā bhikkhuniyā dutiyaṃ dātuṃ. Evañca pana, bhikkhave, sammannitabbā. Paṭhamaṃ bhikkhunī yācitabbā, yācitvā byattāya bhikkhuniyā paṭibalāya saṅgho ñāpetabbo – 433. Zu jener Zeit hatte eine gewisse Bhikkhunī ein schweres Vergehen begangen und verrichtete die Buße (Mānatta). Da dachte jene Bhikkhunī: „Es ist mir nicht erlaubt, allein zu leben, und es ist einer anderen Bhikkhunī nicht erlaubt, zusammen mit mir zu leben; wie soll ich mich nun verhalten?“ Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, eine Bhikkhunī zu ernennen, um jener Bhikkhunī eine Gefährtin zu geben. Und so, ihr Mönche, soll sie ernannt werden: Zuerst soll die Bhikkhunī gebeten werden. Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Bhikkhunī die Gemeinde informieren:“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammanneyya itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyaṃ. Esā ñatti. „Die Gemeinde möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Wenn es für die Gemeinde an der Zeit ist, möge die Gemeinde die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ernennen. Dies ist der Antrag.“ ‘‘Suṇātu me, ayye, saṅgho. Saṅgho itthannāmaṃ bhikkhuniṃ sammannati itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyaṃ. Yassā ayyāya khamati itthannāmāya bhikkhuniyā sammuti itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyāya, sā tuṇhassa; yassā nakkhamati, sā bhāseyya. „Die Gemeinde möge mich hören, ihr Ehrwürdigen. Die Gemeinde ernennt die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso. Welche Ehrwürdige mit der Ernennung der Bhikkhunī mit dem Namen Soundso als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso einverstanden ist, die möge schweigen; wer nicht einverstanden ist, die möge sprechen.“ ‘‘Sammatā saṅghena itthannāmā bhikkhunī itthannāmāya bhikkhuniyā dutiyā. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ist von der Gemeinde als Gefährtin für die Bhikkhunī mit dem Namen Soundso ernannt worden. Die Gemeinde ist damit einverstanden, daher schweigt sie. So nehme ich dies an.“ 434. Tena kho pana samayena aññatarā bhikkhunī sikkhaṃ paccakkhāya vibbhami. Sā puna paccāgantvā bhikkhuniyo upasampadaṃ yāci. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā sikkhāpaccakkhānaṃ; yadeva sā vibbhantā tadeva sā abhikkhunī’’ti. 434. Zu jener Zeit gab eine gewisse Bhikkhunī die Übung auf und kehrte in den Laienstand zurück. Sie kam später zurück und bat die Bhikkhunīs um die volle Ordination (Upasampadā). Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Es gibt, ihr Mönche, für eine Bhikkhunī kein förmliches Aufgeben der Übung; eben dadurch, dass sie weggegangen ist, ist sie keine Bhikkhunī mehr“, sprach er. Tena kho pana samayena aññatarā bhikkhunī sakāvāsā titthāyatanaṃ saṅkami. Sā puna paccāgantvā bhikkhuniyo upasampadaṃ yāci. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Yā sā, bhikkhave, bhikkhunī sakāvāsā titthāyatanaṃ saṅkantā, sā āgatā na upasampādetabbā’’ti. Zu jener Zeit wechselte eine gewisse Bhikkhunī von ihrer eigenen Wohnstätte zu einer Gemeinschaft Andersgläubiger. Sie kam später zurück und bat die Bhikkhunīs um die volle Ordination. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Eine Bhikkhunī, ihr Mönche, die von ihrer eigenen Wohnstätte zu einer Gemeinschaft Andersgläubiger gewechselt ist, soll bei ihrer Rückkehr nicht wieder ordiniert werden“, sprach er. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo purisehi abhivādanaṃ, kesacchedanaṃ, nakhacchedanaṃ, vaṇappaṭikammaṃ, kukkuccāyantā na sādiyanti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, sāditu’’nti. Zu jener Zeit zögerten die Bhikkhunīs aus Gewissensnot, von Männern Ehrerbietung, das Schneiden der Haare, das Schneiden der Nägel oder die Behandlung von Wunden anzunehmen. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, dies anzunehmen“, sprach er. 435. Tena [Pg.475] kho pana samayena bhikkhuniyo pallaṅkena nisīdanti paṇhīsamphassaṃ sādiyantī. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā pallaṅkena nisīditabbaṃ. Yā nisīdeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. 435. Zu jener Zeit saßen die Bhikkhunīs mit verschränkten Beinen (im Lotussitz) und genossen die Berührung der Fersen. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Eine Bhikkhunī, ihr Mönche, soll nicht mit verschränkten Beinen sitzen. Wer so sitzt, begeht ein Vergehen der falschen Handlungsweise (Dukkaṭa)“, sprach er. Tena kho pana samayena aññatarā bhikkhunī gilānā hoti. Tassā vinā pallaṅkena na phāsu hoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Anujānāmi, bhikkhave, bhikkhuniyā aḍḍhapallaṅka’’nti. Zu jener Zeit war eine gewisse Bhikkhunī krank. Ohne das Verschränken der Beine hatte sie kein Wohlbefinden. Man meldete diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Ich erlaube, ihr Mönche, einer Bhikkhunī den halben Lotussitz“, sprach er. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo vaccakuṭiyā vaccaṃ karonti. Chabbaggiyā bhikkhuniyo tattheva gabbhaṃ pātenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā vaccakuṭiyā vacco kātabbo. Yā kareyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, heṭṭhā vivaṭe uparipaṭicchanne vaccaṃ kātu’’nti. Zu jener Zeit verrichteten die Bhikkhunīs ihre Notdurft im Abtritt. Die Bhikkhunīs der Sechsergruppe führten eben dort Abtreibungen herbei. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll ihre Notdurft nicht im Abtritt verrichten. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens (Dukkaṭa). Ich erlaube, Mönche, die Notdurft zu verrichten, wenn es unten offen und oben bedeckt ist.“ 436. Tena kho pana samayena bhikkhuniyo cuṇṇena nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā cuṇṇena nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, kukkusaṃ mattika’’nti. 436. Zu jener Zeit wuschen sich die Bhikkhunīs mit Badepulver. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich aus: „... wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll sich nicht mit Badepulver waschen. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens. Ich erlaube, Mönche, Reiskleie-Mehl und Tonerde.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo vāsitakāya mattikāya nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā vāsitakāya mattikāya nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, pakatimattika’’nti. Zu jener Zeit wuschen sich die Bhikkhunīs mit parfümierter Tonerde. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich aus: „... wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll sich nicht mit parfümierter Tonerde waschen. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens. Ich erlaube, Mönche, gewöhnliche Tonerde.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo jantāghare nahāyantiyo kolāhalaṃ akaṃsu. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā jantāghare nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit machten die Bhikkhunīs beim Baden im Schwitzbad (Jantāghara) einen großen Lärm. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll nicht im Schwitzbad baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo paṭisote nahāyanti dhārāsamphassaṃ sādiyantī. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā [Pg.476] paṭisote nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Bhikkhunīs gegen die Strömung und genossen die Berührung der Wasserströmung. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll nicht gegen die Strömung baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo atitthe nahāyanti. Dhuttā dūsenti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā atitthe nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassā’’ti. Zu jener Zeit badeten die Bhikkhunīs an einer Stelle, die kein offizieller Badeplatz (Atittha) war. Schurken belästigten sie. Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll nicht an einem Nicht-Badeplatz baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens.“ Tena kho pana samayena bhikkhuniyo purisatitthe nahāyanti. Manussā ujjhāyanti khiyyanti vipācenti…pe… seyyathāpi gihinī kāmabhoginiyoti. Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ. ‘‘Na, bhikkhave, bhikkhuniyā purisatitthe nahāyitabbaṃ. Yā nahāyeyya, āpatti dukkaṭassa. Anujānāmi, bhikkhave, mahilātitthe nahāyitu’’nti. Zu jener Zeit badeten die Bhikkhunīs an einem Badeplatz für Männer. Die Menschen ärgerten sich, beschwerten sich und ließen sich aus: „... wie weltliche Frauen, die den Sinnesgenüssen frönen.“ Man berichtete diesen Vorfall dem Erhabenen. „Mönche, eine Bhikkhunī soll nicht am Badeplatz der Männer baden. Wer es dennoch tut, begeht ein Vergehen des Fehlverhaltens. Ich erlaube, Mönche, am Badeplatz für Frauen zu baden.“ Tatiyabhāṇavāro niṭṭhito. Die dritte Lesung ist abgeschlossen. Bhikkhunikkhandhako dasamo. Das zehnte Kapitel, das Kapitel über die Bhikkhunīs (Bhikkhunikkhandhaka), ist abgeschlossen. Imasmiṃ khandhake vatthū ekasataṃ. In diesem Kapitel gibt es einhundertundeine Geschichten. Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung dazu lautet: Pabbajjaṃ gotamī yāci, nānuññāsi tathāgato; Kapilavatthu vesāliṃ, agamāsi vināyako. Gotamī erbat die Ordination, doch der Tathāgata gewährte sie nicht; von Kapilavatthu zog der Wegweiser nach Vesālī. Rajokiṇṇena koṭṭhake, ānandassa pavedayi; Bhabboti nayato yāci, mātāti posikāti ca. Staubbedeckt an den Toren verkündete sie es Ānanda; er bat mit der Begründung, sie sei fähig, sowie als Mutter und Ernährerin. Vassasataṃ tadahu ca, abhikkhupaccāsīsanā; Pavāraṇā garudhammā, dve vassā anakkosanā. Hundert Jahre, jener Tag, das Erwarten [der Mönche], wenn kein Mönch im Kloster ist, Pavāraṇā, die schwerwiegenden Regeln (Garudhamma), zwei Jahre und das Nicht-Beschimpfen. Ovaṭo ca aṭṭha dhammā, yāvajīvānuvattanā; Garudhammapaṭiggāho sāvassā upasampadā. Unterwiesen in den acht Regeln, die lebenslange Befolgung; die Annahme der Garudhammas war für sie die Ordination. Vassasahassaṃ pañceva, kumbhathenakasetaṭṭi; Mañjiṭṭhikaupamāhi, evaṃ saddhammahiṃsanā. Tausend Jahre, nur fünfhundert, Topf-Diebe, weißer Rost und das Gleichnis mit dem Rotfäule-Pilz; so steht es um die Beeinträchtigung des wahren Dhamma. Āḷiṃ bandheyya pāeva, puna saddhammasaṇṭhiti; Upasampādetuṃ ayyā, yathāvuḍḍhābhivādanā. Man sollte frühzeitig einen Damm bauen, damit der wahre Dhamma Bestand hat; die Ehrwürdige erbat die Ordination und die Ehrerbietung gemäß dem Dienstalter. Na [Pg.477] karissanti kimeva, sādhāraṇāsādhāraṇaṃ; Ovādaṃ pātimokkhañca, kena nu kho upassayaṃ. Sie werden es nicht tun, was sonst? Gemeinsame und nicht gemeinsame Regeln; Unterweisung und Pātimokkha, und wer [gibt] die Behausung? Na jānanti ca ācikkhi, na karonti ca bhikkhuhi; Paṭiggahetuṃ bhikkhūhi, bhikkhunīhi paṭiggaho. Sie wissen es nicht und er erklärte es; sie tun es nicht und durch die Mönche; das Empfangen durch die Mönche und das Empfangen durch die Bhikkhunīs. Ācikkhi kammaṃ bhikkhūhi, ujjhāyanti bhikkhunīhi vā; Ācikkhituṃ bhaṇḍanañca, ropetvā uppalāya ca. Er erklärte die Rechtshandlung durch die Mönche; sie beschweren sich, oder [die Handlung] durch die Bhikkhunīs; das Erklären, Streit, das Erheben von Anschuldigungen und Uppalavaṇṇā. Sāvatthiyā kaddamoda, avandi kāya ūru ca; Aṅgajātañca obhāsaṃ, sampayojenti vaggikā. In Sāvatthī das Übergießen mit Schlammwasser, nicht gegrüßt, Körper, Schenkel und Geschlechtsteil; lüsterne Worte und das Zusammenbringen durch die Sechsergruppe. Avandiyo daṇḍakammaṃ, bhikkhuniyo tathā puna; Āvaraṇañca ovādaṃ, kappati nu kho pakkami. Nicht zu grüßen, die Bestrafungsmaßnahme, und ebenso wieder die Bhikkhunīs; Verweigerung und Unterweisung; „ist es zulässig?“ – er ging fort. Bālā vatthuvinicchayā, ovādaṃ saṅgho pañcahi; Duve tisso na gaṇhanti, bālā gilānagamikaṃ. Die Törichte, die Entscheidung eines Falls, die Unterweisung, der Saṅgha mit fünf Mönchen; zwei oder drei nehmen nicht an; die Törichte, die Kranke und die auf Reisen befindliche. Āraññiko nārocenti, na paccāgacchanti ca; Dīghaṃ vilīvacammañca, dussā ca veṇivaṭṭi ca; Coḷaveṇi ca vaṭṭi ca, suttaveṇi ca vaṭṭikā. Die Waldbewohnerin, sie berichten nicht, sie kehren nicht zurück und gehen nicht; langer Gürtel, aus Bast und aus Leder; Tuch, Zopf und Wulst; Gewandzopf und -wulst; Fadenzopf und -wulst. Aṭṭhillaṃ gohanukena, hatthakocchaṃ pādaṃ tathā; Ūruṃ mukhaṃ dantamaṃsaṃ, ālimpomaddacuṇṇanā. Ein Knochenstück, mit einem Ochsenkiefer, die Handbürste, ebenso der Fuß; Schenkel, Gesicht, Zahnfleisch; Einreiben, Kneten und Puder. Lañchenti aṅgarāgañca, mukharāgaṃ tathā duve; Avaṅgaṃ visesoloko, sālokena naccena ca. Sie ritzen Zeichen ein, Körperbemalung, Gesichtsschminke, ebenso beides; Gesichtsschmuck, ein besonderer Blick, das Schauen durch das Fenster und mit Tanz. Vesī pānāgāraṃ sūnaṃ, āpaṇaṃ vaḍḍhi vaṇijjā; Dāsaṃ dāsiṃ kammakaraṃ, kammakāriṃ upaṭṭhayyuṃ. Prostituierte, Trinkstube, Schlachthaus, Laden, Zinsgeschäft, Handel; Sklave, Sklavin, Arbeiter und Arbeiterin – sie ließen sich bedienen. Tiracchānaharītaki, sandhārayanti namatakaṃ; Nīlaṃ pītaṃ lohitakaṃ, mañjiṭṭhakaṇhacīvarā. Weltliches Wissen, grüne Früchte, sie trugen ein Brustband; blaue, gelbe, rote, karmesinrote und schwarze Gewänder. Mahāraṅgamahānāmaacchinnā dīghameva ca; Pupphaphalakañcukañca, tirīṭakañca dhārayuṃ. Stark gefärbt, Mahānāma-Farbe, unbesäumt und sehr lang; mit Blumen- und Fruchtmustern, eine Jacke und Bastgewänder trugen sie. Bhikkhunī [Pg.478] sikkhamānāya, sāmaṇerāya accaye; Niyyādite parikkhāre, bhikkhuniyova issarā. Beim Tod einer Bhikkhunī, einer Sikkhamānā oder einer Sāmaṇerī; wenn die Hinterlassenschaft übergeben wird, sind allein die Bhikkhunīs die Verfügungsberechtigten. Bhikkhussa sāmaṇerassa, upāsakassupāsikā; Aññesañca parikkhāre, niyyāte bhikkhuissarā. Wenn die Ausrüstungsgegenstände eines Mönchs, eines Novizen, eines Laienanhängers, einer Laienanhängerin oder anderer Personen übergeben werden, ist der Mönch der Hausherr (Verwalter) darüber. Mallī gabbhaṃ pattamūlaṃ, byañjanaṃ āmisena ca; Ussannañca bāḷhataraṃ, sannidhikatamāmisaṃ. Die Frau eines Ringers, eine Schwangerschaft, der Boden einer Almosenschale, das männliche Geschlechtsmerkmal, materielle Gaben, Übermaß, extremes Übermaß und gelagerte Gaben. Bhikkhūnaṃ yādisaṃ bhoṭṭhaṃ, bhikkhunīnaṃ tathā kare; Senāsanaṃ utuniyo, makkhīyati paṭāṇi ca. Wie es für die Mönche zum Gebrauch bestimmt ist, ebenso soll es für die Nonnen getan werden; Lagerstätten, menstruierende Nonnen, das Beflecken mit Blut und das Tuch für die Menstruation. Chijjanti sabbakālañca, animittāpi dissare; Nimittā lohitā ceva, tatheva dhuvalohitā. Es wird jederzeit unterbrochen; auch solche ohne Geschlechtsmerkmale werden gesehen; solche mit Merkmalen, solche, die bluten, und ebenso solche, die ständig bluten. Dhuvacoḷapaggharantī, sikharaṇitthipaṇḍakā; Vepurisī ca sambhinnā, ubhatobyañjanāpi ca. Solche, die ständig ein Tuch tragen, solche, bei denen es ständig fließt, solche mit Fleischwüsten, weibliche Unfruchtbare, mannweibliche Frauen, solche mit vereinigten Kanälen und auch Zwitter. Animittādito katvā, yāva ubhatobyañjanā; Etaṃ peyyālato heṭṭhā, kuṭṭhaṃ gaṇḍo kilāso ca. Angefangen bei jenen ohne Geschlechtsmerkmale bis hin zu den Zwittern; dies alles ist nach der untenstehenden Abkürzungsreihe zu verstehen; Aussatz, Geschwüre und Flechten. Sosāpamāro mānusī, itthīsi bhujissāsi ca; Aṇaṇā na rājabhaṭī, anuññātā ca vīsati. Schwindsucht, Fallsucht; 'Bist du ein Mensch? Bist du eine Frau? Bist du eine Freie? Bist du schuldenfrei? Bist du nicht im Dienst des Königs? Hast du die Erlaubnis? Bist du zwanzig Jahre alt?' Paripuṇṇā ca kinnāmā, kānāmā te pavattinī; Catuvīsantarāyānaṃ, pucchitvā upasampadā. 'Sind Schale und Gewänder vollständig? Wie ist dein Name? Wie ist der Name deiner Lehrerin?' Nachdem man nach den vierundzwanzig Hindernissen gefragt hat, erfolgt die Ordination. Vitthāyanti ananusiṭṭhā, saṅghamajjhe tatheva ca; Upajjhāgāha saṅghāṭi, uttarantaravāsako. Sie sind verlegen, wenn sie nicht unterwiesen wurden, ebenso inmitten des Sangha; das Erwählen einer Lehrerin, das Obergewand, das Übergewand und das Untergewand. Saṅkaccudakasāṭi ca, ācikkhitvāna pesaye; Bālā asammatekato, yāce pucchantarāyikā. Das Brusttuch und das Badegewand sollen erklärt und dann übergeben werden; eine Unwissende, eine nicht Autorisierte, das gemeinsame Bitten und das Fragen nach den Hindernissen. Ekatoupasampannā, bhikkhusaṅghe tathā puna; Chāyā utu divasā ca, saṅgīti tayo nissaye. Zuerst auf einer Seite ordiniert, dann ebenso im Bhikkhu-Sangha; Schatten, Jahreszeit und Tag; das gemeinsame Rezitieren und die drei Stützen. Aṭṭha akaraṇīyāni, kālaṃ sabbattha aṭṭheva; Na pavārenti bhikkhunī, bhikkhusaṅghaṃ tatheva ca. Die acht Dinge, die nicht getan werden dürfen; die Zeit, überall sind es acht; die Nonnen halten keine Pavāraṇā ab, und ebenso wenig gegenüber dem Bhikkhu-Sangha. Kolāhalaṃ [Pg.479] purebhattaṃ, vikāle ca kolāhalaṃ; Uposathaṃ pavāraṇaṃ, savacanīyānuvādanaṃ. Lärm vor der Mahlzeit und Lärm zur unpassenden Zeit; Uposatha, Pavāraṇā, Ermahnung und Zurechtweisung. Okāsaṃ code sārenti, paṭikkhittaṃ mahesinā; Tatheva bhikkhu bhikkhunī, anuññātaṃ mahesinā. Um Erlaubnis bitten, anklagen und erinnern wurde vom großen Seher untersagt; ebenso wurde es für Mönch und Nonne vom großen Seher erlaubt. Yānaṃ gilānayuttañca, yānugghātaḍḍhakāsikā; Bhikkhu sikkhā sāmaṇera, sāmaṇerī ca bālāya. Ein Fahrzeug, wenn es für Kranke geeignet ist; das Erschüttern des Fahrzeugs, die Aḍḍhakāsikā; Mönch, Schülerin, Novize und Novizin als Boten für eine Unwissende. Araññe upāsakena, uddosito upassayaṃ; Na sammati navakammaṃ, nisinnagabbhaekikā. Im Wald bei einem Laienanhänger, ein Speicher, ein Wohnquartier; die Bauarbeit reicht nicht aus; eine Schwangere, die allein dasitzt. Sāgārañca garudhammaṃ, paccakkhāya ca saṅkami; Abhivādanakesā ca, nakhā ca vaṇakammanā. In einem überdachten Raum, die schweren Regeln, das Aufgeben des Trainings und der Übertritt; Ehrerweisung, Haar, Nägel und die Wundbehandlung. Pallaṅkena gilānā ca, vaccaṃ cuṇṇena vāsitaṃ; Jantāghare paṭisote, atitthe purisena ca. Im Lotossitz, eine Kranke, die Latrine, mit Duftpulver parfümiert; im Schwitzbad, gegen den Strom, an einer Nicht-Badestelle und mit einem Mann. Mahāgotamī āyāci, ānando cāpi yoniso; Parisā catasso honti, pabbajjā jinasāsane. Mahāgotamī bat inständig, und auch Ānanda bat in weiser Weise; so entstanden die vier Versammlungen durch die Ordination in der Lehre des Siegers. Saṃvegajananatthāya, saddhammassa ca vuddhiyā; Āturassāva bhesajjaṃ, evaṃ buddhena desitaṃ. Um geistige Erschütterung zu erzeugen und zum Wachstum des wahren Dhamma, wie eine Arznei für einen Kranken – so wurde es vom Buddha gelehrt. Evaṃ vinītā saddhamme, mātugāmāpi itarā; Yāyanti accutaṃ ṭhānaṃ, yattha gantvā na socareti. So im wahren Dhamma geschult, gelangen auch andere Frauen an den unvergänglichen Ort, an dem sie, einmal angekommen, nicht mehr trauern. Bhikkhunikkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Das Kapitel über die Nonnen (Bhikkhunikkhandhaka) ist abgeschlossen. 11. Pañcasatikakkhandhakaṃ 11. Das Kapitel über die fünfhundert [Mönche] (Pañcasatikakkhandhaka). 1. Saṅgītinidānaṃ 1. Die Einleitung zum Konzil. 437. Atha [Pg.480] kho āyasmā mahākassapo bhikkhū āmantesi – ‘‘ekamidāhaṃ, āvuso, samayaṃ pāvāya kusināraṃ addhānamaggappaṭipanno mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi. Atha khvāhaṃ, āvuso, maggā okkamma aññatarasmiṃ rukkhamūle nisīdiṃ. 437. Da wandte sich der ehrwürdige Mahākassapa an die Mönche: 'Einst, ihr Freunde, reiste ich von Pāvā nach Kusināra auf der Hauptstraße zusammen mit einer großen Schar von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen. Da bog ich, ihr Freunde, vom Weg ab und setzte mich am Fuße eines Baumes nieder.' ‘‘Tena kho pana samayena aññataro ājīvako kusinārāya mandāravapupphaṃ gahetvā pāvaṃ addhānamaggappaṭipanno hoti. Addasaṃ kho ahaṃ, āvuso, taṃ ājīvakaṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna taṃ ājīvakaṃ etadavocaṃ – ‘apāvuso, amhākaṃ satthāraṃ jānāsī’ti? ‘Āmāvuso, jānāmi. Ajja sattāhaparinibbuto samaṇo gotamo. Tato me idaṃ mandāravapupphaṃ gahita’nti. Tatrāvuso, ye te bhikkhū avītarāgā appekacce bāhā paggayha kandanti, chinnapātaṃ papatanti, āvaṭṭanti, vivaṭṭanti – atikhippaṃ bhagavā parinibbuto, atikhippaṃ sugato parinibbuto, atikhippaṃ cakkhuṃ loke antarahitanti. Ye pana te bhikkhū vītarāgā te satā sampajānā adhivāsenti – aniccā saṅkhārā, taṃ kutettha labbhāti. 'Zu jener Zeit kam ein gewisser Ājīvaka von Kusināra her, der eine Mandārava-Blume mitgenommen hatte und sich auf der Hauptstraße nach Pāvā befand. Ich sah, ihr Freunde, diesen Ājīvaka schon von weitem kommen. Als ich ihn sah, fragte ich ihn: „Freund, kennst du unseren Lehrer?“ – „Ja, Freund, ich kenne ihn. Heute ist es sieben Tage her, seit der Asket Gotama vollkommen erloschen (parinibbuto) ist. Von dort habe ich diese Mandārava-Blume mitgenommen.“ Daraufhin, ihr Freunde, erhoben einige jener Mönche, die noch nicht frei von Leidenschaften waren, die Arme und weinten; sie fielen wie mit abgehauenen Füßen zu Boden, wälzten sich hin und her und riefen: „Viel zu früh ist der Erhabene erloschen! Viel zu früh ist der Vollendete erloschen! Viel zu früh ist das Auge der Welt verschwunden!“ Jene Mönche aber, die frei von Leidenschaften waren, ertrugen es achtsam und klar bewusst: „Unbeständig sind die bedingten Dinge; wie könnte man hier [etwas anderes] erwarten?“' ‘‘Atha khvāhaṃ, āvuso, te bhikkhū etadavocaṃ – ‘alaṃ, āvuso, mā socittha; mā paridevittha. Nanvetaṃ, āvuso, bhagavatā paṭikacceva akkhātaṃ – sabbeheva piyehi manāpehi nānābhāvo vinābhāvo aññathābhāvo. Taṃ kutettha āvuso labbhā, yaṃ taṃ jātaṃ bhūtaṃ saṅkhataṃ palokadhammaṃ, taṃ vata mā palujjīti – netaṃ ṭhānaṃ vijjatī’ti. 'Da sprach ich, ihr Freunde, zu jenen Mönchen: „Genug, ihr Freunde, trauert nicht, jammert nicht! Hat der Erhabene dies nicht schon zuvor verkündet: Dass es von allem, was lieb und angenehm ist, Trennung, Abschied und Veränderung geben muss? Wie könnte es hier [anders] sein, ihr Freunde? Dass das, was geboren, geworden, zusammengesetzt und dem Verfall unterworfen ist, nicht zerfallen möge – so etwas gibt es nicht.“' ‘‘Tena kho panāvuso, samayena subhaddo nāma vuḍḍhapabbajito tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti. Atha kho, āvuso, subhaddo vuḍḍhapabbajito te bhikkhū etadavoca – ‘alaṃ, āvuso, mā socittha; mā paridevittha. Sumuttā mayaṃ tena mahāsamaṇena; upaddutā ca mayaṃ homa – idaṃ vo kappati, idaṃ vo na kappatīti. Idāni pana mayaṃ yaṃ icchissāma taṃ karissāma, yaṃ na icchissāma na taṃ karissāmā’ti. Handa [Pg.481] mayaṃ, āvuso, dhammañca vinayañca saṅgāyāma. Pure adhammo dippati, dhammo paṭibāhiyyati; pure avinayo dippati vinayo paṭibāhiyyati; pure adhammavādino balavanto honti, dhammavādino dubbalā honti; pure avinayavādino balavanto honti, vinayavādino dubbalā hontī’’ti. 'Zu jener Zeit aber, ihr Freunde, saß ein im Alter Eingetretener namens Subhadda in jener Versammlung. Da sagte der im Alter Eingetretene Subhadda zu jenen Mönchen: „Genug, ihr Freunde, trauert nicht, jammert nicht! Wir sind diesen großen Asketen nun gut los. Wir wurden von diesem großen Asketen bedrängt, wenn er sagte: ‚Dies ist euch erlaubt, dies ist euch nicht erlaubt.‘ Jetzt aber können wir tun, was wir wollen, und lassen, was wir nicht wollen.“ [Deshalb sage ich:] Wohlan, ihr Freunde, lasst uns den Dhamma und das Vinaya rezitieren. Bevor das Unrecht (Adhamma) erglänzt und der Dhamma zurückgedrängt wird; bevor das Nicht-Vinaya erglänzt und das Vinaya zurückgedrängt wird; bevor die Verkünder des Unrechts mächtig werden und die Verkünder des Dhamma schwach; bevor die Verkünder des Nicht-Vinaya mächtig werden und die Verkünder des Vinaya schwach werden!' ‘‘Tena hi, bhante, thero bhikkhū uccinatū’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo ekenūnapañcaarahantasatāni uccini. Bhikkhū āyasmantaṃ mahākassapaṃ etadavocuṃ – ‘‘ayaṃ, bhante, āyasmā ānando kiñcāpi sekkho, abhabbo chandā dosā mohā bhayā agatiṃ gantuṃ. Bahu ca anena bhagavato santike dhammo ca vinayo ca pariyatto. Tena hi, bhante, thero āyasmantampi ānandaṃ uccinatū’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantampi ānandaṃ uccini. „Ehrwürdiger Herr, wenn dem so ist, möge der ältere Mönch (Mahā Kassapa) die Mönche auswählen.“ Daraufhin wählte der ehrwürdige Mahā Kassapa fünfhundert Arahants minus einen aus. Die Mönche sagten zum ehrwürdigen Mahā Kassapa: „Ehrwürdiger Herr, dieser ehrwürdige Ānanda ist zwar noch ein Übender (Sekha), aber er ist unfähig, aus Voreingenommenheit, Hass, Verblendung oder Furcht den falschen Weg einzuschlagen. Zudem hat er in der Gegenwart des Erhabenen viel vom Dhamma und Vinaya erlernt. Daher, ehrwürdiger Herr, möge der ältere Mönch auch den ehrwürdigen Ānanda auswählen.“ Da wählte der ehrwürdige Mahā Kassapa auch den ehrwürdigen Ānanda aus. Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kattha nu kho mayaṃ dhammañca vinayañca saṅgāyeyyāmā’’ti? Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘rājagahaṃ kho mahāgocaraṃ pahūtasenāsanaṃ, yaṃnūna mayaṃ rājagahe vassaṃ vasantā dhammañca vinayañca saṅgāyeyyāma. Na aññe bhikkhū rājagahe vassaṃ upagaccheyyu’’nti. Da kam den älteren Mönchen folgender Gedanke: „Wo sollen wir nun den Dhamma und den Vinaya rezitieren?“ Dann dachten die älteren Mönche: „Rājagaha hat ein großes Einzugsgebiet für Almosen und bietet reichlich Unterkünfte. Was wäre, wenn wir während der Regenzeit in Rājagaha verweilen und dort den Dhamma und den Vinaya rezitieren? Andere Mönche sollten die Regenzeit nicht in Rājagaha verbringen.“ Atha kho āyasmā mahākassapo saṅghaṃ ñāpesi – Daraufhin informierte der ehrwürdige Mahā Kassapa den Saṅgha: 438. ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho imāni pañca bhikkhusatāni sammanneyya – rājagahe vassaṃ vasantāni dhammañca vinayañca saṅgāyituṃ, na aññehi bhikkhūhi rājagahe vassaṃ vasitabbanti. Esā ñatti. 438. „Hört mich an, ihr Ehrwürdigen des Saṅgha. Wenn es dem Saṅgha gelegen erscheint, möge der Saṅgha diese fünfhundert Mönche dazu bestimmen, während der Regenzeit in Rājagaha zu verweilen, um den Dhamma und den Vinaya zu rezitieren; andere Mönche sollen die Regenzeit nicht in Rājagaha verbringen. Dies ist der Antrag (Ñatti). ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Imāni pañca bhikkhusatāni sammannati – rājagahe vassaṃ vasantāni dhammañca vinayañca saṅgāyituṃ, na aññehi bhikkhūhi rājagahe vassaṃ vasitabbanti. Yassāyasmato khamati imesaṃ pañcannaṃ bhikkhusatānaṃ sammuti – rājagahe vassaṃ vasantānaṃ dhammañca vinayañca saṅgāyituṃ, na aññehi bhikkhūhi rājagahe vassaṃ vasitabbanti – so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. Hört mich an, ihr Ehrwürdigen des Saṅgha. Der Saṅgha bestimmt diese fünfhundert Mönche dazu, während der Regenzeit in Rājagaha zu verweilen, um den Dhamma und den Vinaya zu rezitieren; andere Mönche sollen die Regenzeit nicht in Rājagaha verbringen. Wem von den ehrwürdigen Herrn die Bestimmung dieser fünfhundert Mönche – während der Regenzeit in Rājagaha zu verweilen, um den Dhamma und den Vinaya zu rezitieren, und dass keine anderen Mönche dort die Regenzeit verbringen sollen – zusagt, der möge schweigen. Wem sie nicht zusagt, der möge sprechen.“ ‘‘Sammatāni [Pg.482] saṅghena imāni pañca bhikkhusatāni rājagahe vassaṃ vasantāni dhammañca vinayañca saṅgāyituṃ, na aññehi bhikkhūhi rājagahe vassaṃ vasitabbanti. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Saṅgha sind diese fünfhundert Mönche dazu bestimmt worden, während der Regenzeit in Rājagaha zu verweilen, um den Dhamma und den Vinaya zu rezitieren, und dass andere Mönche dort die Regenzeit nicht verbringen sollen. Dem Saṅgha sagt dies zu, deshalb schweigt er. So nehme ich dies als beschlossen an.“ Atha kho therā bhikkhū rājagahaṃ agamaṃsu dhammañca vinayañca saṅgāyituṃ. Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘bhagavatā kho, āvuso, khaṇḍaphullappaṭisaṅkharaṇaṃ vaṇṇitaṃ. Handa mayaṃ, āvuso, paṭhamaṃ māsaṃ khaṇḍaphullaṃ paṭisaṅkharoma; majjhimaṃ māsaṃ sannipatitvā dhammañca vinayañca saṅgāyissāmā’’ti. Danach begaben sich die älteren Mönche nach Rājagaha, um den Dhamma und den Vinaya zu rezitieren. Den älteren Mönchen kam dann dieser Gedanke: „Ihr Ehrwürdigen, der Erhabene hat die Instandsetzung von Baufälligkeiten gelobt. Wohlan, ihr Ehrwürdigen, lasst uns im ersten Monat die baufälligen Stellen ausbessern; im mittleren Monat wollen wir zusammenkommen und den Dhamma und den Vinaya rezitieren.“ Atha kho therā bhikkhū paṭhamaṃ māsaṃ khaṇḍaphullaṃ paṭisaṅkhariṃsu. Atha kho āyasmā ānando – sve sannipāto na kho metaṃ patirūpaṃ, yohaṃ sekkho samāno sannipātaṃ gaccheyyanti – bahudeva rattiṃ kāyagatāya satiyā vītināmetvā rattiyā paccūsasamayaṃ ‘nipajjissāmī’ti kāyaṃ āvajjesi. Appattañca sīsaṃ bibbohanaṃ, bhūmito ca pādā muttā. Etasmiṃ antare anupādāya āsavehi cittaṃ vimucci. Daraufhin besserten die älteren Mönche im ersten Monat die baufälligen Stellen aus. Der ehrwürdige Ānanda aber dachte: „Morgen ist die Versammlung. Es wäre nicht angemessen für mich, wenn ich als ein noch Übender (Sekha) zur Versammlung ginge.“ Nachdem er einen großen Teil der Nacht mit der Achtsamkeit auf den Körper (Kāyagatāsati) verbracht hatte, dachte er im Morgengrauen: „Ich werde mich hinlegen“, und neigte seinen Körper zur Seite. Noch bevor sein Kopf das Kissen berührte und während seine Füße bereits den Boden verlassen hatten, befreite sich in diesem Zwischenmoment sein Geist ohne Anhaften von den Trieben (Āsavas). 439. Atha kho āyasmā ānando arahā samāno sannipātaṃ agamāsi. Atha kho āyasmā mahākassapo saṅghaṃ ñāpesi – 439. Da begab sich der ehrwürdige Ānanda als ein Arahant zur Versammlung. Daraufhin informierte der ehrwürdige Mahā Kassapa den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ upāliṃ vinayaṃ puccheyya’’nti. „Hört mich an, ihr Ehrwürdigen des Saṅgha. Wenn es dem Saṅgha gelegen erscheint, möchte ich den ehrwürdigen Upāli über den Vinaya befragen.“ Āyasmā upāli saṅghaṃ ñāpesi – Der ehrwürdige Upāli informierte den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ āyasmatā mahākassapena vinayaṃ puṭṭho vissajjeyya’’nti. „Hört mich an, ehrwürdige Herren des Saṅgha. Wenn es dem Saṅgha gelegen erscheint, möchte ich, vom ehrwürdigen Mahā Kassapa über den Vinaya befragt, darauf antworten.“ Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ upāliṃ etadavoca – ‘‘paṭhamaṃ, āvuso upāli, pārājikaṃ kattha paññatta’’nti? ‘‘Vesāliyaṃ bhante’’ti. ‘‘Kaṃ ārabbhā’’ti? ‘‘Sudinnaṃ kalandaputtaṃ ārabbhā’’ti. ‘‘Kismiṃ vatthusmi’’nti? ‘‘Methunadhamme’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ upāliṃ paṭhamassa pārājikassa vatthumpi pucchi, nidānampi pucchi, puggalampi pucchi, paññattimpi pucchi, anupaññattimpi pucchi, āpattimpi pucchi, anāpattimpi [Pg.483] pucchi. ‘‘Dutiyaṃ panāvuso upāli, pārājikaṃ kattha paññatta’’nti? ‘‘Rājagahe bhante’’ti. ‘‘Kaṃ ārabbhā’’ti? ‘‘Dhaniyaṃ kumbhakāraputtaṃ ārabbhā’’ti. ‘‘Kismiṃ vatthusmi’’nti? ‘‘Adinnādāne’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ upāliṃ dutiyassa pārājikassa vatthumpi pucchi, nidānampi pucchi, puggalampi pucchi, paññattimpi pucchi, anupaññattimpi pucchi, āpattimpi pucchi, anāpattimpi pucchi. ‘‘Tatiyaṃ panāvuso upāli, pārājikaṃ kattha paññatta’’nti? ‘‘Vesāliyaṃ bhante’’ti. ‘‘Kaṃ ārabbhā’’ti? ‘‘Sambahule bhikkhū ārabbhā’’ti. ‘‘Kismiṃ vatthusmi’’nti? ‘‘Manussaviggahe’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ upāliṃ tatiyassa pārājikassa vatthumpi pucchi, nidānampi pucchi, puggalampi pucchi, paññattimpi pucchi, anupaññattimpi pucchi, āpattimpi pucchi, anāpattimpi pucchi. ‘‘Catutthaṃ panāvuso upāli, pārājikaṃ kattha paññatta’’nti? ‘‘Vesāliyaṃ bhante’’ti. ‘‘Kaṃ ārabbhā’’ti? ‘‘Vaggumudātīriye bhikkhū ārabbhā’’ti. ‘‘Kismiṃ vatthusmi’’nti? ‘‘Uttarimanussadhamme’’ti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ upāliṃ catutthassa pārājikassa vatthumpi pucchi, nidānampi pucchi, puggalampi pucchi, paññattimpi pucchi, anupaññattimpi pucchi, āpattimpi pucchi, anāpattimpi pucchi. Eteneva upāyena ubhatovibhaṅge pucchi. Puṭṭho puṭṭho āyasmā upāli vissajjesi. Daraufhin sprach der ehrwürdige Mahākassapa zum ehrwürdigen Upāli: „Freund Upāli, wo wurde das erste Pārājika erlassen?“ „In Vesāli, ehrwürdiger Herr.“ „In Bezug auf wen?“ „In Bezug auf Sudinna, den Sohn der Kalandas.“ „In welcher Angelegenheit?“ „Wegen des Geschlechtsverkehrs.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Upāli sowohl zum Sachverhalt des ersten Pārājika als auch zum Ursprung, zur Person, zur Hauptvorschrift, zur Zusatzvorschrift, zum Vergehen und zum Nicht-Vergehen. „Und das zweite Pārājika, Freund Upāli, wo wurde es erlassen?“ „In Rājagaha, ehrwürdiger Herr.“ „In Bezug auf wen?“ „In Bezug auf Dhaniya, den Töpfersohn.“ „In welcher Angelegenheit?“ „Wegen des Nehmens von Nicht-Gegebenem.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Upāli sowohl zum Sachverhalt des zweiten Pārājika als auch zum Ursprung, zur Person, zur Hauptvorschrift, zur Zusatzvorschrift, zum Vergehen und zum Nicht-Vergehen. „Und das dritte Pārājika, Freund Upāli, wo wurde es erlassen?“ „In Vesāli, ehrwürdiger Herr.“ „In Bezug auf wen?“ „In Bezug auf eine Gruppe von Mönchen.“ „In welcher Angelegenheit?“ „Wegen des Mordes an einem Menschen.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Upāli sowohl zum Sachverhalt des dritten Pārājika als auch zum Ursprung, zur Person, zur Hauptvorschrift, zur Zusatzvorschrift, zum Vergehen und zum Nicht-Vergehen. „Und das vierte Pārājika, Freund Upāli, wo wurde es erlassen?“ „In Vesāli, ehrwürdiger Herr.“ „In Bezug auf wen?“ „In Bezug auf die Mönche am Ufer des Vaggumudā-Flusses.“ „In welcher Angelegenheit?“ „Wegen des Beanspruchens übermenschlicher Zustände.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Upāli sowohl zum Sachverhalt des vierten Pārājika als auch zum Ursprung, zur Person, zur Hauptvorschrift, zur Zusatzvorschrift, zum Vergehen und zum Nicht-Vergehen. Auf diese Weise befragte er ihn zu beiden Vibhaṅgas. Wann immer er gefragt wurde, gab der ehrwürdige Upāli Antwort. 440. Atha kho āyasmā mahākassapo saṅghaṃ ñāpesi – 440. Daraufhin informierte der ehrwürdige Mahākassapa den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ ānandaṃ dhammaṃ puccheyya’’nti. „Möge der Saṅgha mich hören, Freunde. Wenn es dem Saṅgha gelegen kommt, möchte ich Ānanda zum Dhamma befragen.“ Āyasmā ānando saṅghaṃ ñāpesi – Der ehrwürdige Ānanda informierte den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ āyasmatā mahākassapena dhammaṃ puṭṭho vissajjeyya’’nti. „Möge der Saṅgha mich hören, ehrwürdige Herren. Wenn es dem Saṅgha gelegen kommt, möchte ich dem ehrwürdigen Mahākassapa antworten, wenn er mich zum Dhamma befragt.“ Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘brahmajālaṃ, āvuso ānanda, kattha bhāsita’’nti? ‘‘Antarā ca, bhante, rājagahaṃ antarā ca nāḷandaṃ rājāgārake ambalaṭṭhikāyā’’ti. ‘‘Kaṃ ārabbhā’’ti? ‘‘Suppiyañca paribbājakaṃ brahmadattañca māṇava’’nti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ ānandaṃ brahmajālassa nidānampi pucchi, puggalampi pucchi. ‘‘Sāmaññaphalaṃ panāvuso ānanda, kattha bhāsita’’nti? ‘‘Rājagahe, bhante, jīvakambavane’’ti. ‘‘Kena saddhi’’nti? ‘‘Ajātasattunā vedehiputtena [Pg.484] saddhi’’nti. Atha kho āyasmā mahākassapo āyasmantaṃ ānandaṃ sāmaññaphalassa nidānampi pucchi, puggalampi pucchi. Eteneva upāyena pañcapi nikāye pucchi. Puṭṭho puṭṭho āyasmā ānando vissajjesi. Daraufhin sprach der ehrwürdige Mahākassapa zum ehrwürdigen Ānanda: „Das Brahmajāla-Sutta, Freund Ānanda, wo wurde es verkündet?“ „Zwischen Rājagaha und Nāḷandā, ehrwürdiger Herr, im königlichen Rasthaus in Ambalaṭṭhikā.“ „In Bezug auf wen?“ „In Bezug auf den Wanderphilosoph Suppiya und den jungen Brahmanen Brahmadatta.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Ānanda sowohl zum Ursprung des Brahmajāla-Sutta als auch zur Person. „Und das Sāmaññaphala-Sutta, Freund Ānanda, wo wurde es verkündet?“ „In Rājagaha, ehrwürdiger Herr, im Mangohain des Jīvaka.“ „Mit wem zusammen?“ „Zusammen mit Ajātasattu, dem Sohn der Vedehī.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Mahākassapa den ehrwürdigen Ānanda sowohl zum Ursprung des Sāmaññaphala-Sutta als auch zur Person. Auf diese Weise befragte er ihn zu allen fünf Nikāyas. Wann immer er gefragt wurde, gab der ehrwürdige Ānanda Antwort. 2. Khuddānukhuddakasikkhāpadakathā 2. Abhandlung über die geringeren und untergeordneten Übungsregeln 441. Atha kho āyasmā ānando there bhikkhū etadavoca – ‘‘bhagavā maṃ, bhante, parinibbānakāle evamāha – ‘ākaṅkhamāno, ānanda, saṅgho mamaccayena khuddānukhuddakāni sikkhāpadāni samūhaneyyā’’’ti. ‘‘Pucchi pana tvaṃ, āvuso ānanda, bhagavantaṃ – ‘katamāni pana, bhante, khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’’ti? ‘‘Na khohaṃ, bhante, bhagavantaṃ pucchiṃ – ‘katamāni pana, bhante, khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, terasa saṅghādisese ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, terasa saṅghādisese ṭhapetvā, dve aniyate ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, terasa saṅghādisese ṭhapetvā, dve aniyate ṭhapetvā, tiṃsa nissaggiye pācittiye ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, terasa saṅghādisese ṭhapetvā, dve aniyate ṭhapetvā, tiṃsa nissaggiye pācittiye ṭhapetvā, dvenavuti pācittiye ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. Ekacce therā evamāhaṃsu – ‘‘cattāri pārājikāni ṭhapetvā, terasa saṅghādisese ṭhapetvā, dve aniyate ṭhapetvā, tiṃsa nissaggiye pācittiye ṭhapetvā, dvenavuti pācittiye ṭhapetvā, cattāro pāṭidesanīye ṭhapetvā, avasesāni khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’’ti. 441. Daraufhin sprach der ehrwürdige Ānanda zu den älteren Mönchen: „Ehrwürdige, der Erhabene sagte zu mir zur Zeit seines Parinibbāna: ‚Wenn der Saṅgha es wünscht, Ānanda, mag er nach meinem Verscheiden die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln aufheben.‘“ — „Hast du aber, Freund Ānanda, den Erhabenen gefragt: ‚Welches aber, o Herr, sind die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln?‘“ — „Ich habe den Erhabenen nicht gefragt, o Herr: ‚Welches aber, o Herr, sind die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln?‘“ Einige ältere Mönche sagten daraufhin: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ Einige ältere Mönche sagten: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln und der dreizehn Saṅghādisesa-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ Einige ältere Mönche sagten: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln, der dreizehn Saṅghādisesa-Regeln und der zwei Aniyata-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ Einige ältere Mönche sagten: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln, der dreizehn Saṅghādisesa-Regeln, der zwei Aniyata-Regeln und der dreißig Nissaggiya-Pācittiya-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ Einige ältere Mönche sagten: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln, der dreizehn Saṅghādisesa-Regeln, der zwei Aniyata-Regeln, der dreißig Nissaggiya-Pācittiya-Regeln und der zweiundneunzig Pācittiya-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ Einige ältere Mönche sagten: „Mit Ausnahme der vier Pārājika-Regeln, der dreizehn Saṅghādisesa-Regeln, der zwei Aniyata-Regeln, der dreißig Nissaggiya-Pācittiya-Regeln, der zweiundneunzig Pācittiya-Regeln und der vier Pāṭidesanīya-Regeln sind die übrigen Regeln die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln.“ 442. Atha kho āyasmā mahākassapo saṅghaṃ ñāpesi – 442. Daraufhin unterrichtete der ehrwürdige Mahākassapa den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Santamhākaṃ sikkhāpadāni gihigatāni. Gihinopi jānanti – ‘idaṃ vo samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ kappati, idaṃ vo na kappatī’ti. Sace mayaṃ khuddānukhuddakāni sikkhāpadāni samūhanissāma, bhavissanti [Pg.485] vattāro – ‘dhūmakālikaṃ samaṇena gotamena sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ paññattaṃ. Yāvimesaṃ satthā aṭṭhāsi tāvime sikkhāpadesu sikkhiṃsu. Yato imesaṃ satthā parinibbuto, na dānime sikkhāpadesu sikkhantī’ti. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho appaññattaṃ nappaññapeyya, paññattaṃ na samucchindeyya, yathāpaññattesu sikkhāpadesu samādāya vatteyya. Esā ñatti. „Hört mich an, ihr Brüder, der Saṅgha möge zuhören. Es gibt Trainingsregeln von uns, die den Laien bekannt sind. Selbst die Laien wissen: ‚Dies ist für euch Asketen, die Söhne des Sakyers, zulässig; dies ist für euch nicht zulässig.‘ Wenn wir nun die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln aufheben, wird es Leute geben, die sagen: ‚Vom Asketen Gotama wurde den Jüngern eine Trainingsregel auferlegt, die nur so kurzlebig wie Rauch war. Solange ihr Lehrer lebte, übten sie sich in diesen Trainingsregeln. Seitdem ihr Lehrer ins Parinibbāna eingegangen ist, üben sie sich nun nicht mehr in den Trainingsregeln.‘ Wenn es dem Saṅgha angemessen erscheint, sollte der Saṅgha nichts festlegen, was noch nicht festgelegt wurde, und nichts abschaffen, was bereits festgelegt wurde, sondern gemäß den festgelegten Trainingsregeln darin bestrebt sein, sich zu üben. Dies ist der förmliche Antrag. ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Santamhākaṃ sikkhāpadāni gihigatāni. Gihinopi jānanti – ‘idaṃ vo samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ kappati, idaṃ vo na kappatī’ti. Sace mayaṃ khuddānukhuddakāni sikkhāpadāni samūhanissāma, bhavissanti vattāro – ‘dhūmakālikaṃ samaṇena gotamena sāvakānaṃ sikkhāpadaṃ paññattaṃ. Yāvimesaṃ satthā aṭṭhāsi tāvime sikkhāpadesu sikkhiṃsu. Yato imesaṃ satthā parinibbuto, na dānime sikkhāpadesu sikkhantī’ti. Saṅgho appaññattaṃ nappaññapeti, paññattaṃ na samucchindati, yathāpaññattesu sikkhāpadesu samādāya vattati. Yassāyasmato khamati appaññattassa appaññāpanā, paññattassa asamucchedo, yathāpaññattesu sikkhāpadesu samādāya vattanā, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Hört mich an, ihr Brüder, der Saṅgha möge zuhören. Es gibt Trainingsregeln von uns, die den Laien bekannt sind. Selbst die Laien wissen: ‚Dies ist für euch Asketen, die Söhne des Sakyers, zulässig; dies ist für euch nicht zulässig.‘ Wenn wir nun die geringeren und untergeordneten Trainingsregeln aufheben, wird es Leute geben, die sagen: ‚Vom Asketen Gotama wurde den Jüngern eine Trainingsregel auferlegt, die nur so kurzlebig wie Rauch war. Solange ihr Lehrer lebte, übten sie sich in diesen Trainingsregeln. Seitdem ihr Lehrer ins Parinibbāna eingegangen ist, üben sie sich nun nicht mehr in den Trainingsregeln.‘ Der Saṅgha legt nichts fest, was noch nicht festgelegt wurde, er schafft nichts ab, was bereits festgelegt wurde, sondern übt sich gemäß den festgelegten Trainingsregeln darin. Wem die Nicht-Festlegung von noch nicht Festgelegtem, die Nicht-Abschaffung von bereits Festgelegtem und das Üben gemäß den festgelegten Trainingsregeln gefällt, der möge schweigen; wem es nicht gefällt, der möge sprechen. ‘‘Saṅgho appaññattaṃ nappaññapeti, paññattaṃ na samucchindati, yathāpaññattesu sikkhāpadesu samādāya vattati. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Der Saṅgha legt nichts fest, was noch nicht festgelegt wurde, er schafft nichts ab, was bereits festgelegt wurde, sondern übt sich gemäß den festgelegten Trainingsregeln darin. Da dies dem Saṅgha gefällt, schweigt er. So merke ich dies vor.“ 443. Atha kho therā bhikkhū āyasmantaṃ ānandaṃ etadavocuṃ – ‘‘idaṃ te, āvuso ānanda, dukkaṭaṃ, yaṃ tvaṃ bhagavantaṃ na pucchi – ‘katamāni pana, bhante, khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’ti. Desehi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Ahaṃ kho, bhante, assatiyā bhagavantaṃ na pucchiṃ – ‘katamāni pana, bhante, khuddānukhuddakāni sikkhāpadānī’ti. Nāhaṃ taṃ dukkaṭaṃ passāmi, api cāyasmantānaṃ saddhāya desemi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Idampi te, āvuso ānanda, dukkaṭaṃ, yaṃ tvaṃ bhagavato vassikasāṭikaṃ akkamitvā sibbesi. Desehi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Ahaṃ kho, bhante, na agāravena bhagavato vassikasāṭikaṃ akkamitvā sibbesiṃ. Nāhaṃ taṃ dukkaṭaṃ passāmi, api cāyasmantānaṃ saddhāya desemi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Idampi te, āvuso ānanda, dukkaṭaṃ, yaṃ tvaṃ mātugāmehi bhagavato [Pg.486] sarīraṃ paṭhamaṃ vandāpesi, tāsaṃ rodantīnaṃ bhagavato sarīraṃ assukena makkhitaṃ. Desehi taṃ dukkaṭa’’nti. Ahaṃ kho, bhante – māyimāsaṃ vikāle ahesunti – mātugāmehi bhagavato sarīraṃ paṭhamaṃ vandāpesiṃ. Nāhaṃ taṃ dukkaṭaṃ passāmi, api cāyasmantānaṃ saddhāya desemi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Idampi te, āvuso ānanda, dukkaṭaṃ, yaṃ tvaṃ bhagavatā oḷārike nimitte kayiramāne, oḷārike obhāse kayiramāne, na bhagavantaṃ yāci – ‘tiṭṭhatu bhagavā kappaṃ, tiṭṭhatu sugato kappaṃ, bahujanahitāya bahujanasukhāya lokānukampāya atthāya hitāya sukhāya devamanussāna’nti. Desehi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Ahaṃ kho, bhante, mārena pariyuṭṭhitacitto na bhagavantaṃ yāciṃ – ‘tiṭṭhatu bhagavā kappaṃ, tiṭṭhatu sugato kappaṃ, bahujanahitāya bahujanasukhāya lokānukampāya atthāya hitāya sukhāya devamanussāna’nti. Nāhaṃ taṃ dukkaṭaṃ passāmi, api cāyasmantānaṃ saddhāya desemi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Idampi te, āvuso ānanda, dukkaṭaṃ yaṃ tvaṃ mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye pabbajjaṃ ussukkaṃ akāsi. Desehi taṃ dukkaṭa’’nti. ‘‘Ahaṃ kho, bhante, ayaṃ mahāpajāpati gotamī bhagavato mātucchā āpādikā posikā khīrassa dāyikā bhagavantaṃ janettiyā kālaṅkatāya thaññaṃ pāyesīti mātugāmassa tathāgatappavedite dhammavinaye pabbajjaṃ ussukkaṃ akāsiṃ. Nāhaṃ taṃ dukkaṭaṃ passāmi, api cāyasmantānaṃ saddhāya desemi taṃ dukkaṭa’’nti. 443. Da sprachen die älteren Mönche zum ehrwürdigen Ānanda: „Das, Freund Ānanda, ist ein Fehlverhalten von dir, dass du den Erhabenen nicht gefragt hast: ‚Welches aber, Herr, sind die geringfügigen und ganz geringfügigen Übungsregeln?‘ Bekennete dieses Fehlverhalten!“ — „Ich habe, ihr Ehrwürdigen, aus Unachtsamkeit den Erhabenen nicht gefragt: ‚Welches aber, Herr, sind die geringfügigen und ganz geringfügigen Übungsregeln?‘ Ich sehe darin zwar kein Fehlverhalten, doch aus Vertrauen zu den Ehrwürdigen bekenne ich dieses Fehlverhalten.“ — „Auch dies, Freund Ānanda, ist ein Fehlverhalten von dir, dass du auf das Regengewand des Erhabenen getreten bist, während du es nähtest. Bekennete dieses Fehlverhalten!“ — „Ich bin, ihr Ehrwürdigen, nicht aus Mangel an Respekt auf das Regengewand des Erhabenen getreten, um es zu nähen. Ich sehe darin zwar kein Fehlverhalten, doch aus Vertrauen zu den Ehrwürdigen bekenne ich dieses Fehlverhalten.“ — „Auch dies, Freund Ānanda, ist ein Fehlverhalten von dir, dass du zuerst die Frauen dem Körper des Erhabenen huldigen ließt; durch deren Weinen wurde der Körper des Erhabenen mit Tränen benetzt. Bekennete dieses Fehlverhalten!“ — „Ich dachte mir, ihr Ehrwürdigen: ‚Mögen diese (Frauen) nicht zu unpassender Zeit (unterwegs) sein‘, und ließ daher zuerst die Frauen dem Körper des Erhabenen huldigen. Ich sehe darin zwar kein Fehlverhalten, doch aus Vertrauen zu den Ehrwürdigen bekenne ich dieses Fehlverhalten.“ — „Auch dies, Freund Ānanda, ist ein Fehlverhalten von dir, dass du, als vom Erhabenen ein deutlicher Hinweis gegeben wurde, als ein deutliches Zeichen gegeben wurde, den Erhabenen nicht gebeten hast: ‚Möge der Erhabene ein Weltalter lang verweilen, möge der Glückselige ein Weltalter lang verweilen, zum Wohle Vieler, zum Glück Vieler, aus Mitgefühl für die Welt, zum Nutzen, zum Heil und zum Glück für Götter und Menschen.‘ Bekennete dieses Fehlverhalten!“ — „Mein Geist, ihr Ehrwürdigen, war von Māra besessen, weshalb ich den Erhabenen nicht gebeten habe: ‚Möge der Erhabene ein Weltalter lang verweilen...‘ Ich sehe darin zwar kein Fehlverhalten, doch aus Vertrauen zu den Ehrwürdigen bekenne ich dieses Fehlverhalten.“ — „Auch dies, Freund Ānanda, ist ein Fehlverhalten von dir, dass du dich für die Aufnahme von Frauen in die vom Tathāgata verkündete Lehre und Disziplin (Dhamma-Vinaya) bemüht hast. Bekennete dieses Fehlverhalten!“ — „Ich dachte mir, ihr Ehrwürdigen: ‚Diese Mahāpajāpati Gotamī ist die Tante des Erhabenen; sie hat ihn aufgezogen, gepflegt und ihm Milch gegeben; sie hat den Erhabenen mit ihrer Brustmilch gestillt, nachdem seine leibliche Mutter verstorben war‘; deshalb habe ich mich für die Aufnahme von Frauen in die vom Tathāgata verkündete Lehre und Disziplin bemüht. Ich sehe darin zwar kein Fehlverhalten, doch aus Vertrauen zu den Ehrwürdigen bekenne ich dieses Fehlverhalten.“ 444. Tena kho pana samayena āyasmā purāṇo dakkhiṇāgirismiṃ cārikaṃ carati mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi. Atha kho āyasmā purāṇo therehi bhikkhūhi dhamme ca vinaye ca saṅgīte dakkhiṇāgirismiṃ yathābhirantaṃ viharitvā yena rājagahaṃ yena veḷuvanaṃ kalandakanivāpo yena therā bhikkhū tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā therehi bhikkhūhi saddhiṃ paṭisammoditvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho āyasmantaṃ purāṇaṃ therā bhikkhū etadavocuṃ – ‘‘therehi, āvuso purāṇa, dhammo ca vinayo ca saṅgīto. Upehi taṃ saṅgīti’’nti. ‘‘Susaṅgītāvuso, therehi dhammo ca vinayo ca. Apica yatheva mayā bhagavato sammukhā sutaṃ, sammukhā paṭiggahitaṃ, tathevāhaṃ dhāressāmī’’ti. 444. Zu jener Zeit nun wanderte der ehrwürdige Purāṇa mit einer großen Schar von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, im Gebiet von Dakkhiṇāgiri umher. Nachdem der ehrwürdige Purāṇa so lange im Gebiet von Dakkhiṇāgiri verweilt hatte, wie es ihm gefiel — nachdem Dhamma und Vinaya bereits von den älteren Mönchen rezitiert worden waren —, begab er sich dorthin, wo Rājagaha, das Bambuswäldchen Kalandakanivāpa und die älteren Mönche waren. Nachdem er dort angekommen war, tauschte er mit den älteren Mönchen freundliche Grüße aus und setzte sich zur Seite nieder. Als der ehrwürdige Purāṇa zur Seite saß, sprachen die älteren Mönche zu ihm: „Freund Purāṇa, Dhamma und Vinaya wurden von den älteren Mönchen rezitiert. Schließe dich dieser Rezitation an!“ — „Freunde, Dhamma und Vinaya wurden von den Älteren wohl rezitiert. Dennoch werde ich es genau so bewahren, wie ich es aus dem Munde des Erhabenen gehört habe, wie ich es aus seinem Munde empfangen habe.“ 3. Brahmadaṇḍakathā 3. Die Erzählung von der Brahma-Strafe 445. Atha [Pg.487] kho āyasmā ānando there bhikkhū etadavoca – ‘‘bhagavā maṃ, bhante, parinibbānakāle evamāha – ‘tena hānanda, saṅgho mamaccayena channassa bhikkhuno brahmadaṇḍaṃ āṇāpetū’’’ti. ‘‘Pucchi pana tvaṃ, āvuso ānanda, bhagavantaṃ – ‘katamo pana, bhante, brahmadaṇḍo’’’ti? ‘‘Pucchiṃ khohaṃ, bhante, bhagavantaṃ – ‘katamo pana, bhante, brahmadaṇḍo’’’ti? ‘‘Channo, ānanda, bhikkhu yaṃ iccheyya taṃ vadeyya. Bhikkhūhi channo bhikkhu neva vattabbo, na ovaditabbo, nānusāsitabbo’’ti. ‘‘Tena hāvuso ānanda, tvaṃyeva channassa bhikkhuno brahmadaṇḍaṃ āṇāpehī’’ti. ‘‘Kathāhaṃ, bhante, channassa bhikkhuno brahmadaṇḍaṃ āṇāpemi, caṇḍo so bhikkhu pharuso’’ti? ‘Tena hāvuso ānanda, bahukehi bhikkhūhi saddhiṃ gacchāhī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho āyasmā ānando therānaṃ bhikkhūnaṃ paṭissutvā mahatā bhikkhusaṅghena saddhiṃ pañcamattehi bhikkhusatehi nāvāya ujjavanikāya kosambiṃ ujjavi, nāvāya paccorohitvā rañño udenassa uyyānassa avidūre aññatarasmiṃ rukkhamūle nisīdi. Tena kho pana samayena rājā udeno uyyāne paricāresi saddhiṃ orodhena. Assosi kho rañño udenassa orodho – ‘‘amhākaṃ kira ācariyo ayyo ānando uyyānassa avidūre aññatarasmiṃ rukkhamūle nisinno’’ti. Atha kho rañño udenassa orodho rājānaṃ udenaṃ etadavoca – ‘‘amhākaṃ kira, deva, ācariyo ayyo ānando uyyānassa avidūre aññatarasmiṃ rukkhamūle nisinno. Icchāma mayaṃ, deva, ayyaṃ ānandaṃ passitu’’nti. ‘‘Tena hi tumhe samaṇaṃ ānandaṃ passathā’’ti. 445. Da sprach der ehrwürdige Ānanda zu den älteren Mönchen: „Ihr Ehrwürdigen, der Erhabene sagte kurz vor seinem Parinibbāna zu mir: 'Wohlan Ānanda, nach meinem Scheiden soll der Orden über den Mönch Channa die Brahma-Strafe (brahmadaṇḍa) verhängen.'“ — „Hattest du aber, Freund Ānanda, den Erhabenen gefragt: 'Was aber, Herr, ist die Brahma-Strafe?'“ — „Ich habe den Erhabenen in der Tat gefragt: 'Was aber, Herr, ist die Brahma-Strafe?' Der Erhabene antwortete: 'Ānanda, der Mönch Channa mag sagen, was er will; von den Mönchen soll der Mönch Channa weder angesprochen, noch belehrt, noch unterwiesen werden.'“ — „Dann, Freund Ānanda, verhängst eben du die Brahma-Strafe über den Mönch Channa.“ — „Wie, ihr Ehrwürdigen, soll ich die Brahma-Strafe über den Mönch Channa verhängen? Jener Mönch ist heftig und grob.“ — „Dann, Freund Ānanda, geh zusammen mit vielen Mönchen.“ — „Sehr wohl, ihr Ehrwürdigen“, antwortete der ehrwürdige Ānanda den älteren Mönchen, und reiste zusammen mit einer großen Schar von Mönchen, etwa fünfhundert Mönchen, auf einem stromaufwärts fahrenden Boot nach Kosambī. Nachdem er das Boot verlassen hatte, setzte er sich am Fuße eines Baumes in der Nähe des Parks des Königs Udena nieder. Zu jener Zeit vergnügte sich König Udena mit seinem Harem im Park. Die Frauen des Königs Udena hörten: „Unser Lehrer, der ehrwürdige Ānanda, sitzt angeblich am Fuße eines Baumes ganz in der Nähe des Parks.“ Da sprach der Harem des Königs Udena zum König: „Majestät, unser Lehrer, der ehrwürdige Ānanda, sitzt angeblich ganz in der Nähe des Parks am Fuße eines Baumes. Wir wünschen, Majestät, den ehrwürdigen Ānanda zu sehen.“ — „Dann geht und seht den Asketen Ānanda.“ Atha kho rañño udenassa orodho yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho rañño udenassa orodhaṃ āyasmā ānando dhammiyā kathāya sandassesi samādapesi samuttejesi sampahaṃsesi. Atha kho rañño udenassa orodho āyasmatā ānandena dhammiyā kathāya sandassito samādapito samuttejito sampahaṃsito āyasmato ānandassa pañca uttarāsaṅgasatāni pādāsi. Atha [Pg.488] kho rañño udenassa orodho āyasmato ānandassa bhāsitaṃ abhinanditvā anumoditvā uṭṭhāyāsanā āyasmantaṃ ānandaṃ abhivādetvā padakkhiṇaṃ katvā yena rājā udeno tenupasaṅkami. Addasā kho rājā udeno orodhaṃ dūratova āgacchantaṃ. Disvāna orodhaṃ etadavoca – ‘‘api nu kho tumhe samaṇaṃ ānandaṃ passitthā’’ti? ‘‘Apassimhā kho mayaṃ, deva, ayyaṃ ānanda’’nti. ‘‘Api nu tumhe samaṇassa ānandassa kiñci adatthā’’ti? ‘‘Adamhā kho mayaṃ, deva, ayyassa ānandassa pañca uttarāsaṅgasatānī’’ti. Rājā udeno ujjhāyati khiyyati vipāceti – ‘‘kathañhi nāma samaṇo ānando tāva bahuṃ cīvaraṃ paṭiggahessati! Dussavāṇijjaṃ vā samaṇo ānando karissati, paggāhikasālaṃ vā pasāressatī’’ti! Da begab sich der Harem des Königs Udena dorthin, wo der ehrwürdige Ānanda war, grüßte ihn ehrfurchtsvoll und setzte sich zur Seite nieder. Den zur Seite sitzenden Frauen des Königs Udena legte der ehrwürdige Ānanda die Lehre dar, regte sie an, feuerte sie an und erfreute sie. Nachdem die Frauen des Königs Udena vom ehrwürdigen Ānanda durch die Lehrrede unterwiesen, angeregt, angefeuert und erfreut worden waren, überreichten sie dem ehrwürdigen Ānanda fünfhundert Obergewänder. Dann freute sich der Harem des Königs Udena über die Worte des ehrwürdigen Ānanda, erhob sich von den Plätzen, grüßte ihn ehrfurchtsvoll, umrundete ihn rechtsherum und begab sich zu König Udena. König Udena sah die Frauen schon von weitem kommen und fragte sie: „Habt ihr den Asketen Ānanda gesehen?“ — „Wir haben den ehrwürdigen Ānanda gesehen, Majestät.“ — „Habt ihr dem Asketen Ānanda auch etwas gegeben?“ — „Wir haben dem ehrwürdigen Ānanda fünfhundert Obergewänder gegeben, Majestät.“ Da beschwerte sich König Udena, murrte und war ungehalten: „Wie kann der Asket Ānanda nur so viele Gewänder annehmen! Will der Asket Ānanda etwa Tuchhandel treiben oder einen Stoffladen eröffnen?“ Atha kho rājā udeno yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmatā ānandena saddhiṃ sammodi. Sammodanīyaṃ kathaṃ sāraṇīyaṃ vītisāretvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho rājā udeno āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘āgamā nu khvidha, bho ānanda, amhākaṃ orodho’’ti? ‘‘Āgamāsi kho te idha, mahārāja, orodho’’ti. ‘‘Api pana bhoto ānandassa kiñci adāsī’’ti? ‘‘Adāsi kho me, mahārāja, pañca uttarāsaṅgasatānī’’ti. ‘‘Kiṃ pana bhavaṃ ānando tāva bahuṃ cīvaraṃ karissatī’’ti? ‘‘Ye te, mahārāja, bhikkhū dubbalacīvarā tehi saddhiṃ saṃvibhajissāmī’’ti. ‘‘Yāni kho pana, bho ānanda, porāṇakāni dubbalacīvarāni tāni kathaṃ karissathā’’ti? ‘‘Tāni, mahārāja, uttarattharaṇaṃ karissāmā’’ti. ‘‘Yāni pana, bho ānanda, porāṇakāni uttarattharaṇāni tāni kathaṃ karissathā’’ti? ‘‘Tāni, mahārāja, bhisicchaviyo karissāmā’’ti. ‘‘Yā pana, bho ānanda, porāṇakā bhisicchaviyo tā kathaṃ karissathā’’ti? ‘‘Tā, mahārāja, bhūmattharaṇaṃ karissāmā’’ti. ‘‘Yāni pana, bho ānanda, porāṇakāni bhūmattharaṇāni tāni kathaṃ karissathā’’ti? ‘‘Tāni, mahārāja, pādapuñchaniyo karissāmā’’ti. ‘‘Yā pana, bho ānanda, porāṇakā pādapuñchaniyo tā kathaṃ karissathā’’ti?. ‘‘Tā, mahārāja, rajoharaṇaṃ karissāmā’’ti. ‘‘Yāni pana, bho [Pg.489] ānanda, porāṇakāni rajoharaṇāni tāni kathaṃ karissathā’’ti? ‘‘Tāni, mahārāja, koṭṭetvā cikkhallena madditvā paribhaṇḍaṃ limpissāmā’’ti. Da begab sich König Udena zum ehrwürdigen Ānanda und tauschte freundliche und denkwürdige Worte mit ihm aus. Nachdem er die freundliche Unterhaltung beendet hatte, setzte er sich zur Seite nieder. So sitzend sprach König Udena zum ehrwürdigen Ānanda: „Ist unser Harem hierhergekommen, Herr Ānanda?“ — „Dein Harem ist hierhergekommen, o Großkönig.“ — „Hat man dem Herrn Ānanda auch etwas gegeben?“ — „Man hat mir fünfhundert Obergewänder gegeben, o Großkönig.“ — „Was aber wird der Herr Ānanda mit so vielen Gewändern machen?“ — „O Großkönig, ich werde sie mit jenen Mönchen teilen, deren Gewänder abgenutzt sind.“ — „Was aber, Herr Ānanda, werdet ihr mit den alten, abgenutzten Gewändern machen?“ — „Daraus, o Großkönig, werden wir Bettüberwürfe machen.“ — „Was aber mit den alten Bettüberwürfen?“ — „Daraus werden wir Matratzenbezüge machen.“ — „Was aber mit den alten Matratzenbezügen?“ — „Daraus werden wir Fußbodenbeläge machen.“ — „Was aber mit den alten Fußbodenbelägen?“ — „Daraus werden wir Fußabstreifer machen.“ — „Was aber mit den alten Fußabstreifern?“ — „Daraus werden wir Staublappen machen.“ — „Was aber mit den alten Staublappen?“ — „Diese werden wir zerstampfen, mit Lehm vermischen und damit den Verputz der Gebäude ausbessern.“ Atha kho rājā udeno – sabbevime samaṇā sakyaputtiyā yoniso upanenti, na kulavaṃ gamentīti – āyasmato ānandassa aññānipi pañca dussasatāni pādāsi. Ayañcarahi āyasmato ānandassa paṭhamaṃ cīvarabhikkhā uppajji cīvarasahassaṃ. Atha kho āyasmā ānando yena ghositārāmo tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā paññatte āsane nisīdi. Atha kho āyasmā channo yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinnaṃ kho āyasmantaṃ channaṃ āyasmā ānando etadavoca – ‘‘saṅghena te, āvuso channa, brahmadaṇḍo āṇāpito’’ti. Da gab König Udena, in der Erwägung: „Alle diese Asketen, Söhne der Sakyer, gebrauchen die Dinge auf die rechte Weise und lassen sie nicht nutzlos verderben“, dem ehrwürdigen Ānanda weitere fünfhundert Gewänder. So entstanden dem ehrwürdigen Ānanda zum ersten Mal tausend Gewänder als Gabe. Dann begab sich der ehrwürdige Ānanda dorthin, wo das Ghositārāma-Kloster war, und setzte sich auf den vorbereiteten Platz. Da kam der ehrwürdige Channa zum ehrwürdigen Ānanda, grüßte ihn und setzte sich beiseite. Zu dem beiseite sitzenden ehrwürdigen Channa sagte der ehrwürdige Ānanda dies: „Der Orden hat über dich, Freund Channa, die Brahmastrafe (Brahmadaṇḍa) verhängt.“ ‘‘Katamo pana, bhante ānanda, brahmadaṇḍo āṇāpito’’ti? ‘‘Tvaṃ, āvuso channa, bhikkhū yaṃ iccheyyāsi taṃ vadeyyāsi. Bhikkhūhi tvaṃ neva vattabbo, na ovaditabbo, nānusāsitabbo’’ti. ‘‘Nanvāhaṃ, bhante ānanda, hato ettāvatā, yatohaṃ bhikkhūhi neva vattabbo, na ovaditabbo, nānusāsitabbo’’ti tattheva mucchito papato. Atha kho āyasmā channo brahmadaṇḍena aṭṭīyamāno harāyamāno jigucchamāno eko vūpakaṭṭho appamatto ātāpī pahitatto viharanto nacirasseva yassatthāya kulaputtā sammadeva agārasmā anagāriyaṃ pabbajanti, tadanuttaraṃ brahmacariyapariyosānaṃ diṭṭheva dhamme sayaṃ abhiññā sacchikatvā upasampajja vihāsi. ‘Khīṇā jāti, vusitaṃ brahmacariyaṃ, kataṃ karaṇīyaṃ, nāparaṃ itthattāyā’ti abbhaññāsi. Aññataro ca panāyasmā channo arahataṃ ahosi. Atha kho āyasmā channo arahattaṃ patto yenāyasmā ānando tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ ānandaṃ etadavoca – ‘‘paṭippassambhehi dāni me, bhante ānanda, brahmadaṇḍa’’nti. ‘‘Yadaggena tayā, āvuso channa, arahattaṃ sacchikataṃ tadaggena te brahmadaṇḍo paṭippassaddho’’ti. Imāya kho pana vinayasaṅgītiyā pañca bhikkhusatāni anūnāni anadhikāni ahesuṃ. Tasmā ayaṃ vinayasaṅgīti ‘‘pañcasatikā’’ti vuccatīti. „Was aber ist, Herr Ānanda, die verhängte Brahmastrafe?“ — „Du magst, Freund Channa, zu den Mönchen sagen, was du willst; die Mönche aber werden dich weder ansprechen, noch belehren, noch unterweisen.“ — „Bin ich nicht, Herr Ānanda, dadurch vernichtet, dass die Mönche mich weder ansprechen, noch belehren, noch unterweisen?“ Er fiel sogleich an Ort und Stelle in Ohnmacht. Da lebte der ehrwürdige Channa, bedrückt, beschämt und angewidert von der Brahmastrafe, allein, abgeschieden, wachsam, eifrig und entschlossen. In nicht langer Zeit verwirklichte er selbst durch eigene höhere Erkenntnis noch in diesem Leben jenes höchste Ziel des heiligen Wandels, um dessentwillen Söhne aus gutem Hause rechtmäßig vom Haus in die Hauslosigkeit ziehen, und verweilte darin. Er erkannte: „Versiegt ist die Geburt, gelebt ist der heilige Wandel, getan ist, was zu tun war, für dieses Dasein gibt es nichts Weiteres mehr.“ Und der ehrwürdige Channa wurde einer der Arhats. Als der ehrwürdige Channa nun das Arhat-Stadium erreicht hatte, begab er sich zum ehrwürdigen Ānanda und sagte: „Herr Ānanda, bitte hebe jetzt die Brahmastrafe für mich auf.“ — „Von dem Moment an, Freund Channa, als du das Arhat-Stadium verwirklicht hast, ist die Brahmastrafe für dich aufgehoben.“ Bei dieser Rezitation der Disziplin (Vinayasaṅgīti) waren genau fünfhundert Mönche anwesend, nicht weniger und nicht mehr. Darum wird diese Rezitation der Disziplin „Die der Fünfhundert“ (Pañcasatikā) genannt. Pañcasatikakkhandhako ekādasamo. Der elfte Abschnitt über die Fünfhundert ist beendet. Imamhi khandhake vatthū tevīsati. In diesem Abschnitt gibt es dreiundzwanzig Vorfälle. Tassuddānaṃ – Hierzu die Zusammenfassung (Uddāna): Parinibbute [Pg.490] sambuddhe, thero kassapasavhayo; Āmantayi bhikkhugaṇaṃ, saddhammamanupālako; Pāvāyaddhānamaggamhi, subhaddena paveditaṃ; Saṅgāyissāma saddhammaṃ, adhammo pure dippati. Nach dem Verlöschen des Erwachten rief der Thera namens Kassapa, der Hüter der wahren Lehre, die Mönchsschar zusammen. Auf dem langen Weg von Pāvā herab wurde die Gefahr durch Subhadda kundgetan: „Lasst uns die wahre Lehre gemeinsam rezitieren, bevor die Nicht-Lehre erstrahlt.“ Ekenūna pañcasataṃ, ānandampi ca uccini; Dhammavinayasaṅgītiṃ, vasanto guhamuttame. Er wählte vierhundertneunundneunzig Arhats und auch Ānanda aus. In einer hervorragenden Höhle weilend, vollzogen sie die Rezitation von Lehre und Disziplin. Upāliṃ vinayaṃ pucchi, suttantānandapaṇḍitaṃ; Piṭakaṃ tīṇi saṅgītiṃ, akaṃsu jinasāvakā. Er befragte Upāli zur Disziplin und den gelehrten Ānanda zu den Lehrreden. So vollzogen die Jünger des Siegers die Rezitation der drei Körbe (Piṭaka). Na pucchi akkamitvāna, vandāpesi na yāci ca. Über kleine und geringfügige Regeln befragte er nicht; das Drauftreten, das Ehrerbieten-Lassen und das Nicht-Bitten. Pabbajjaṃ mātugāmassa, saddhāya dukkaṭāni me; Purāṇo brahmadaṇḍañca, orodho udenena saha. Die Aufnahme der Frauen, meine aus Glauben begangenen Fehltritte, Purāṇa, die Brahmastrafe und der Harem zusammen mit Udena. Tāva bahu dubbalañca, uttarattharaṇā bhisi; Bhūmattharaṇā puñchaniyo, rajo cikkhallamaddanā. So viele Gewänder und die abgetragenen, die Decken und Kissen, die Bodenmatten und Wischtücher, der Staub und das Treten im Schlamm. Sahassacīvaraṃ uppajji, paṭhamānandasavhayo; Tajjito brahmadaṇḍena, catussaccaṃ apāpuṇi; Vasībhūtā pañcasatā, tasmā pañcasatī iti. Tausend Gewänder entstanden zuerst für den, der Ānanda heißt; bedrängt durch die Brahmastrafe erreichte Channa die vier Wahrheiten; fünfhundert waren es, die die Kontrolle erlangt hatten, darum wird es „die der Fünfhundert“ genannt. Pañcasatikakkhandhakaṃ niṭṭhitaṃ. Der Abschnitt über die Fünfhundert ist abgeschlossen. 12. Sattasatikakkhandhakaṃ 12. Der Abschnitt über die Siebenhundert (Sattasatikakkhandhaka). 1. Paṭhamabhāṇavāro 1. Erster Rezitationsabschnitt. 446. Tena [Pg.491] kho pana samayena vassasataparinibbute bhagavati vesālikā vajjiputtakā bhikkhū vesāliyaṃ dasa vatthūni dīpenti – kappati siṅgiloṇakappo, kappati dvaṅgulakappo, kappati gāmantarakappo, kappati āvāsakappo, kappati anumatikappo, kappati āciṇṇakappo, kappati amathitakappo, kappati jaḷogiṃ pātuṃ, kappati adasakaṃ nisīdanaṃ, kappati jātarūparajatanti. 446. Zu jener Zeit, einhundert Jahre nach dem Verlöschen des Erhabenen, verkündeten die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī in Vesālī zehn Punkte: „Erlaubt ist das Aufbewahren von Salz in einem Horn, erlaubt ist das Essen, wenn der Schatten zwei Fingerbreit über Mittag hinaus ist, erlaubt ist das Gehen in ein anderes Dorf, erlaubt ist das Verrichten von Ordenshandlungen an verschiedenen Orten innerhalb desselben Wohnbezirks, erlaubt ist die nachträgliche Zustimmung, erlaubt ist das Befolgen dessen, was gewohnheitsmäßig getan wurde, erlaubt ist das Trinken von ungeschlagener Milch, erlaubt ist das Trinken von unvergorenem Palmwein, erlaubt ist ein Sitzleder ohne Rand, erlaubt ist Gold und Silber.“ Tena kho pana samayena āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vajjīsu cārikaṃ caramāno yena vesālī tadavasari. Tatra sudaṃ āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vesāliyaṃ viharati mahāvane kūṭāgārasālāyaṃ. Tena kho pana samayena vesālikā vajjiputtakā bhikkhū tadahuposathe kaṃsapātiṃ udakena pūretvā majjhe bhikkhusaṅghassa ṭhapetvā āgatāgate vesālike upāsake evaṃ vadanti – ‘‘dethāvuso, saṅghassa kahāpaṇampi aḍḍhampi pādampi māsakarūpampi. Bhavissati saṅghassa parikkhārena karaṇīya’’nti. Evaṃ vutte āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vesālike upāsake etadavoca – ‘‘māvuso, adattha saṅghassa kahāpaṇampi aḍḍhampi pādampi māsakarūpampi. Na kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; na sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; na paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; nikkhittamaṇisuvaṇṇā samaṇā sakyaputtiyā apetajātarūparajatā’’ti. Evampi kho vesālikā upāsakā āyasmatā yasena kākaṇḍakaputtena vuccamānā adaṃsuyeva saṅghassa kahāpaṇampi aḍḍhampi pādampi māsakarūpampi. Zu jener Zeit wanderte der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākaṇḍaka, im Lande der Vajjier umher und gelangte nach Vesālī. Dort verweilte der ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta im Großen Wald in der Halle mit dem Giebelhaus. Zu jener Zeit füllten die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī am Uposatha-Tag eine Bronzeschale mit Wasser, stellten sie in die Mitte der Mönchsgemeinschaft und sagten zu den nach Vesālī gekommenen Laienanhängern: „Gebt, Freunde, dem Orden ein Kahāpaṇa, ein halbes, ein Viertel oder eine Māsaka-Münze. Der Orden wird Bedarf an Ausrüstungsgegenständen haben.“ Als dies gesagt wurde, sprach der ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta zu den Laienanhängern aus Vesālī: „Gebt nicht, Freunde, dem Orden Kahāpaṇas, halbe, Viertel oder Māsaka-Münzen. Gold und Silber ist für die Asketen, die Söhne der Sakyer, nicht erlaubt. Die Söhne der Sakyer nehmen kein Gold und Silber an, sie akzeptieren kein Gold und Silber. Die Söhne der Sakyer haben Juwelen und Gold abgelegt, sie sind frei von Gold und Silber.“ Obwohl der ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta dies so sagte, gaben die Laienanhänger aus Vesālī dem Orden dennoch Kahāpaṇas, halbe, Viertel und Māsaka-Münzen. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū tassā rattiyā accayena taṃ hiraññaṃ bhikkhaggena paṭivīsaṃ ṭhapetvā bhājesuṃ. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū āyasmantaṃ yasaṃ kākaṇḍakaputtaṃ etadavocuṃ – ‘‘eso te, āvuso yasa, hiraññassa paṭivīso’’ti. ‘‘Natthi, me āvuso, hiraññassa paṭivīso, nāhaṃ hiraññaṃ sādiyāmī’’ti. Atha [Pg.492] kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū – ‘‘ayaṃ āvuso yaso kākaṇḍakaputto upāsake saddhe pasanne akkosati, paribhāsati, appasādaṃ karoti; handassa mayaṃ paṭisāraṇīyakammaṃ karomā’’ti te. Tassa paṭisāraṇīyakammaṃ akaṃsu. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vesālike vajjiputtake bhikkhū etadavoca – ‘‘bhagavatā, āvuso, paññattaṃ – ‘paṭisāraṇīyakammakatassa bhikkhuno anudūto dātabbo’ti. Detha me, āvuso, anudūtaṃ bhikkhu’’nti. Daraufhin teilten die Mönche von Vesālī aus dem Stamm der Vajjī nach Ablauf jener Nacht jenes Geld auf, nachdem sie einen Anteil für jeden Mönch festgesetzt hatten. Dann sagten die Mönche von Vesālī aus dem Stamm der Vajjī zum ehrwürdigen Yasa, dem Sohn des Kākaṇḍaka: – ‘Dies, Freund Yasa, ist dein Anteil an dem Geld.’ – ‘Es gibt für mich, Freunde, keinen Anteil an dem Geld, ich nehme kein Gold und Silber an.’ Daraufhin sagten die Mönche von Vesālī aus dem Stamm der Vajjī: ‘Freunde, dieser Yasa, der Sohn des Kākaṇḍaka, beschimpft und schmäht gläubige und vertrauensvolle Laienanhänger und erzeugt Unzufriedenheit; wohlan, wir wollen gegen ihn die Handlung der Versöhnung (Paᅩisāraᅇħyakamma) vollziehen.’ Und sie vollzogen an ihm die Handlung der Versöhnung. Daraufhin sagte der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākaṇᅩaka, zu den Mönchen von Vesālħ aus dem Stamm der Vajjħ: ‘Vom Erhabenen, Freunde, wurde festgelegt: – –Einem Mönch, gegen den die Handlung der Versöhnung vollzogen wurde, soll ein Begleiter beigegeben werden.– Gebt mir, Freunde, einen Begleit-Mönch.’ Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū ekaṃ bhikkhuṃ sammannitvā āyasmato yasassa kākaṇḍakaputtassa anudūtaṃ adaṃsu. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto anudūtena bhikkhunā saddhiṃ vesāliṃ pavisitvā vesālike upāsake etadavoca – ‘‘ahaṃ kirāyasmante upāsake saddhe pasanne akkosāmi, paribhāsāmi, appasādaṃ karomi; yohaṃ adhammaṃ adhammoti vadāmi, dhammaṃ dhammoti vadāmi, avinayaṃ avinayoti vadāmi, vinayaṃ vinayoti vadāmi. Daraufhin wählten die Mönche von Vesālħ aus dem Stamm der Vajjħ einen Mönch aus und gaben ihn dem ehrwürdigen Yasa, dem Sohn des Kākaṇᅩaka, als Begleiter bei. Dann betrat der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākaṇᅩaka, zusammen mit dem Begleit-Mönch Vesālħ und sprach zu den Laienanhängern von Vesālħ diese Worte: ‘Angeblich beschimpfe und schmähe ich euch, die ehrwürdigen gläubigen und vertrauensvollen Laienanhänger, und erzeuge Unzufriedenheit; doch ich nenne das Nicht-Dhamma eben Nicht-Dhamma, den Dhamma eben Dhamma, das Nicht-Vinaya eben Nicht-Vinaya und den Vinaya eben Vinaya.’ 447. ‘‘Ekamidaṃ, āvuso, samayaṃ bhagavā sāvatthiyaṃ viharati jetavane anāthapiṇḍikassa ārāme. Tatra kho, āvuso, bhagavā bhikkhū āmantesi – ‘cattārome, bhikkhave, candimasūriyānaṃ upakkilesā, yehi upakkilesehi upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Katame cattāro? Abbhaṃ, bhikkhave, candimasūriyānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti na virocanti. Mahikā, bhikkhave, candimasūriyānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti, dhūmarajo, bhikkhave, candimasūriyānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Rāhu, bhikkhave, asurindo candimasūriyānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Ime kho, bhikkhave, cattāro candimasūriyānaṃ upakkilesā, yehi upakkilesehi upakkiliṭṭhā candimasūriyā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Evameva kho, bhikkhave, cattārome samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkilesā, yehi upakkilesehi upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Katame cattāro? Santi, bhikkhave, eke samaṇabrāhmaṇā suraṃ pivanti, merayaṃ pivanti, surāmerayapānā appaṭiviratā – ayaṃ, bhikkhave, paṭhamo samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na [Pg.493] tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Puna caparaṃ, bhikkhave, eke samaṇabrāhmaṇā methunaṃ dhammaṃ paṭisevanti, methunadhammā appaṭiviratā – ayaṃ, bhikkhave, dutiyo samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Puna caparaṃ, bhikkhave, eke samaṇabrāhmaṇā jātarūparajataṃ sādiyanti, jātarūparajatappaṭiggahaṇā appaṭiviratā – ayaṃ, bhikkhave, tatiyo samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Puna caparaṃ, bhikkhave, eke samaṇabrāhmaṇā micchājīvena jīvitaṃ kappenti; micchājīvā appaṭiviratā – ayaṃ, bhikkhave, catuttho samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkileso, yena upakkilesena upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti. Ime kho, bhikkhave, cattāro samaṇabrāhmaṇānaṃ upakkilesā, yehi upakkilesehi upakkiliṭṭhā eke samaṇabrāhmaṇā na tapanti, na bhāsanti, na virocanti’. ‘‘Idamavocāvuso, bhagavā. Idaṃ vatvāna sugato athāparaṃ etadavoca satthā – 447. ‘Einst, Freunde, weilte der Erhabene in Sāvatthī im Jetavana, dem Kloster des Anāthapiᅇᅩika. Dort wandte sich der Erhabene an die Mönche: – ‘Es gibt, ihr Mönche, diese vier Trübungen von Mond und Sonne, durch welche getrübt Mond und Sonne nicht glühen, nicht leuchten und nicht strahlen. Welche vier? Wolken, ihr Mönche, sind eine Trübung von Mond und Sonne, durch welche getrübt Mond und Sonne nicht glühen, nicht leuchten und nicht strahlen. Nebel, ihr Mönche, ist eine Trübung von Mond und Sonne... Rauch und Staub, ihr Mönche, sind eine Trübung von Mond und Sonne... Rāhu, ihr Mönche, der Fürst der Asuras, ist eine Trübung von Mond und Sonne, durch welche getrübt Mond und Sonne nicht glühen, nicht leuchten und nicht strahlen. Dies, ihr Mönche, sind die vier Trübungen von Mond und Sonne... Ebenso, ihr Mönche, gibt es diese vier Trübungen für einige Asketen und Brahmanen, durch welche getrübt jene nicht glühen, nicht leuchten und nicht strahlen. Welche vier? Es gibt, ihr Mönche, einige Asketen und Brahmanen, die trinken berauschende Getränke und Sura und enthalten sich nicht vom Trinken berauschender Getränke – dies, ihr Mönche, ist die erste Trübung für Asketen und Brahmanen... Weiterhin, ihr Mönche, pflegen einige Asketen und Brahmanen den Geschlechtsverkehr und enthalten sich nicht vom Geschlechtsverkehr – dies, ihr Mönche, ist die zweite Trübung... Weiterhin, ihr Mönche, nehmen einige Asketen und Brahmanen Gold und Silber an und enthalten sich nicht von der Annahme von Gold und Silber – dies, ihr Mönche, ist die dritte Trübung... Weiterhin, ihr Mönche, bestreiten einige Asketen und Brahmanen ihren Lebensunterhalt durch falschen Lebenswandel und enthalten sich nicht vom falschen Lebenswandel – dies, ihr Mönche, ist die vierte Trübung für Asketen und Brahmanen, durch welche getrübt jene nicht glühen, nicht leuchten und nicht strahlen.’ Dies sprach der Erhabene, Freunde. Nachdem der Glückselige dies gesagt hatte, sprach der Lehrer weiter:’ ‘‘Rāgadosaparikliṭṭhā, eke samaṇabrāhmaṇā; Avijjānivuṭā posā, piyarūpābhinandino. ‘Einige Asketen und Brahmanen, befleckt von Gier und Hass, von Unwissenheit verhüllt, sind Menschen, die an lieblichen Formen Gefallen finden.’ ‘‘Suraṃ pivanti merayaṃ, paṭisevanti methunaṃ; Rajataṃ jātarūpañca, sādiyanti aviddasū. ‘Sie trinken berauschende Getränke und Sura, pflegen den Geschlechtsverkehr, und die Unwissenden nehmen Silber und Gold an.’ ‘‘Micchājīvena jīvanti, eke samaṇabrāhmaṇā; Ete upakkilesā vuttā, buddhenādiccabandhunā. ‘Einige Asketen und Brahmanen leben von falschem Lebensunterhalt; diese Trübungen wurden vom Buddha verkündet, dem Verwandten der Sonne.’ ‘‘Yehi upakkilesehi upakkiliṭṭhā, eke samaṇabrāhmaṇā; Na tapanti na bhāsanti, asuddhā sarajā magā. ‘Durch diese Trübungen getrübt, strahlen und leuchten einige Asketen und Brahmanen nicht; unrein, befleckt sind sie wie wildes Getier.’ ‘‘Andhakārena onaddhā, taṇhādāsā sanettikā; Vaḍḍhenti kaṭasiṃ ghoraṃ, ādiyanti punabbhavanti. ‘Von Finsternis umhüllt, Sklaven des Begehrens, behaftet mit der Schnur (der Begierde), vermehren sie das schreckliche Leichenfeld und nehmen immer wieder neues Werden an.’ ‘‘Evaṃvādī [Pg.494] kirāhaṃ āyasmante upāsake saddhe pasanne akkosāmi, paribhāsāmi, appasādaṃ karomi; yohaṃ adhammaṃ adhammoti vadāmi, dhammaṃ dhammoti vadāmi, avinayaṃ avinayoti vadāmi, vinayaṃ vinayoti vadāmi. „Es heißt, dass ich, der so spricht, die verehrten gläubigen und vertrauensvollen Laienanhänger beschimpfe, ausschelte und Unzufriedenheit errege; ich, der ich das Nicht-Lehrgemäße als ‚nicht lehrgemäß‘ bezeichne, das Lehrgemäße als ‚lehrgemäß‘, das Nicht-Disziplingemäße als ‚nicht disziplingemäß‘ und das Disziplingemäße als ‚disziplingemäß‘. 448. ‘‘Ekamidaṃ, āvuso, samayaṃ bhagavā rājagahe viharati veḷuvane kalandakanivāpe. Tena kho pana samayena rājantepure rājaparisāyaṃ sannisinnānaṃ sannipatitānaṃ ayamantarakathā udapādi – ‘kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajata’nti. Tena kho panāvuso samayena, maṇicūḷako gāmaṇī tassaṃ parisāyaṃ nisinno hoti. Atha kho, āvuso, maṇicūḷako gāmaṇī taṃ parisaṃ etadavoca – ‘mā ayyā evaṃ avacuttha. Na kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; na sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; na paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; nikkhittamaṇisuvaṇṇā samaṇā sakyaputtiyā apetajātarūparajatā’ti. Asakkhi kho, āvuso, maṇicūḷako gāmaṇī taṃ parisaṃ saññāpetuṃ. 448. „Einst, Freunde, weilte der Erhabene in Rājagaha, im Veluvana-Hain, am Fütterungsplatz der Eichhörnchen. Zu jener Zeit entstand unter der im Königspalast versammelten und zusammengesessenen königlichen Anhängerschaft folgendes Gespräch: ‚Gold und Silber sind den Asketen, den Söhnen der Sakyer, erlaubt; die Asketen, die Söhne der Sakyer, nehmen Gold und Silber an; die Asketen, die Söhne der Sakyer, akzeptieren Gold und Silber.‘ Zu jener Zeit saß der Dorfvorsteher Maṇicūḷaka in jener Versammlung. Da sprach der Dorfvorsteher Maṇicūḷaka zu jener Versammlung: ‚Ihr Herren, sagt so etwas nicht! Gold und Silber sind den Asketen, den Söhnen der Sakyer, nicht erlaubt; die Asketen, die Söhne der Sakyer, nehmen kein Gold und Silber an; die Asketen, die Söhne der Sakyer, akzeptieren kein Gold und Silber. Die Asketen, die Söhne der Sakyer, haben Edelsteine und Gold abgelegt und halten sich von Gold und Silber fern.‘ Es gelang dem Dorfvorsteher Maṇicūḷaka, jene Versammlung davon zu überzeugen. ‘‘Atha kho, āvuso, maṇicūḷako gāmaṇī taṃ parisaṃ saññāpetvā yena bhagavā tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā bhagavantaṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho, āvuso, maṇicūḷako gāmaṇī bhagavantaṃ etadavoca – ‘idha, bhante, rājantepure rājaparisāyaṃ sannisinnānaṃ sannipatitānaṃ ayamantarakathā udapādi – kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajatanti. Evaṃ vutte ahaṃ bhante, taṃ parisaṃ etadavocaṃ – mā ayyā evaṃ avacuttha. Na kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; na sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; na paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; nikkhittamaṇisuvaṇṇā samaṇā sakyaputtiyā apetajātarūparajatāti. Asakkhiṃ kho ahaṃ, bhante, taṃ parisaṃ saññāpetuṃ. Kaccāhaṃ, bhante, evaṃ byākaramāno vuttavādī ceva bhagavato homi, na ca bhagavantaṃ abhūtena abbhācikkhāmi, dhammassa cānudhammaṃ byākaromi, na ca koci sahadhammiko vādānuvādo gārayhaṃ ṭhānaṃ āgacchatī’ti? ‘Taggha tvaṃ, gāmaṇi, evaṃ byākaramāno vuttavādī ceva me hosi; na ca maṃ abhūtena abbhācikkhasi [Pg.495], dhammassa cānudhammaṃ byākarosi, na ca koci sahadhammiko vādānuvādo gārayhaṃ ṭhānaṃ āgacchati. Na hi, gāmaṇi, kappati samaṇānaṃ sakyaputtiyānaṃ jātarūparajataṃ; na sādiyanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; na paṭiggaṇhanti samaṇā sakyaputtiyā jātarūparajataṃ; nikkhittamaṇisuvaṇṇā samaṇā sakyaputtiyā apetajātarūparajatā. Yassa kho, gāmaṇi, jātarūparajataṃ kappati, pañcapi tassa kāmaguṇā kappanti. Yassa pañca kāmaguṇā kappanti ekaṃsenetaṃ, gāmaṇi, dhāreyyāsi – assamaṇadhammo asakyaputtiyadhammoti. Api cāhaṃ, gāmaṇi, evaṃ vadāmi tiṇaṃ tiṇatthikena pariyesitabbaṃ; dāru dārutthikena pariyesitabbaṃ; sakaṭaṃ sakaṭatthikena pariyesitabbaṃ; puriso purisatthikena pariyesitabbo. Na tvevāhaṃ, gāmaṇi, kenaci pariyāyena jātarūparajataṃ sāditabbaṃ pariyesitabbanti vadāmī’ti. „Nachdem der Dorfvorsteher Maṇicūḷaka jene Versammlung überzeugt hatte, begab er sich dorthin, wo der Erhabene verweilte, verneigte sich vor dem Erhabenen und setzte sich seitlich nieder. Seitlich sitzend sprach der Dorfvorsteher Maṇicūḷaka zum Erhabenen: ‚Hier, Herr, entstand im Königspalast unter der versammelten königlichen Anhängerschaft folgendes Gespräch: „Gold und Silber sind den Asketen, den Söhnen der Sakyer, erlaubt; die Asketen, die Söhne der Sakyer, nehmen Gold und Silber an; die Asketen, die Söhne der Sakyer, akzeptieren Gold und Silber.“ Als dies gesagt worden war, sprach ich, Herr, zu jener Versammlung: „Ihr Herren, sagt so etwas nicht. Gold und Silber sind den Asketen, den Söhnen der Sakyer, nicht erlaubt; die Asketen, die Söhne der Sakyer, nehmen kein Gold und Silber an; die Asketen, die Söhne der Sakyer, akzeptieren kein Gold und Silber. Die Asketen, die Söhne der Sakyer, haben Edelsteine und Gold abgelegt und halten sich von Gold und Silber fern.“ Es gelang mir, Herr, jene Versammlung davon zu überzeugen. Herr, wenn ich so antworte, spreche ich da gemäß den Worten des Erhabenen und beschuldige den Erhabenen nicht fälschlich mit Unwahrheiten? Verkünde ich die Lehre in Übereinstimmung mit der Lehre, und wird kein rechtmäßiger Einwand Grund zum Tadel geben?‘ ‚Gewiss, Dorfvorsteher, wenn du so antwortest, sprichst du gemäß meinen Worten; du beschuldigst mich nicht fälschlich mit Unwahrheiten, du verkündest die Lehre in Übereinstimmung mit der Lehre, und kein rechtmäßiger Einwand gibt Grund zum Tadel. Denn, Dorfvorsteher, Gold und Silber sind den Asketen, den Söhnen der Sakyer, nicht erlaubt; die Asketen, die Söhne der Sakyer, nehmen kein Gold und Silber an; die Asketen, die Söhne der Sakyer, akzeptieren kein Gold und Silber; die Asketen, die Söhne der Sakyer, haben Edelsteine und Gold abgelegt und halten sich von Gold und Silber fern. Wem Gold und Silber erlaubt sind, Dorfvorsteher, dem sind auch die fünf Arten von Sinnesgenüssen erlaubt. Wem die fünf Arten von Sinnesgenüssen erlaubt sind, von dem solltest du gewiss annehmen: „Das ist nicht die Lebensweise eines Asketen, das ist nicht die Lebensweise eines Sohnes der Sakyer.“ Dennoch sage ich, Dorfvorsteher: Wer Gras benötigt, soll nach Gras suchen; wer Holz benötigt, soll nach Holz suchen; wer einen Wagen benötigt, soll nach einem Wagen suchen; wer einen Arbeiter benötigt, soll nach einem Arbeiter suchen. Aber keinesfalls, Dorfvorsteher, sage ich, dass man unter irgendeinem Vorwand Gold und Silber annehmen oder danach suchen sollte.‘ ‘‘Evaṃvādī kirāhaṃ āyasmante upāsake saddhe pasanne akkosāmi, paribhāsāmi, appasādaṃ karomi; yohaṃ adhammaṃ adhammoti vadāmi, dhammaṃ dhammoti vadāmi, avinayaṃ avinayoti vadāmi, vinayaṃ vinayoti vadāmi. „Es heißt, dass ich, der so spricht, die verehrten gläubigen und vertrauensvollen Laienanhänger beschimpfe, ausschelte und Unzufriedenheit errege; ich, der ich das Nicht-Lehrgemäße als ‚nicht lehrgemäß‘ bezeichne, das Lehrgemäße als ‚lehrgemäß‘, das Nicht-Disziplingemäße als ‚nicht disziplingemäß‘ und das Disziplingemäße als ‚disziplingemäß‘. 449. ‘‘Ekamidaṃ, āvuso, samayaṃ bhagavā rājagahe āyasmantaṃ upanandaṃ sakyaputtaṃ ārabbha jātarūparajataṃ paṭikkhipi, sikkhāpadañca paññapesi. Evaṃvādī kirāhaṃ āyasmante upāsake saddhe pasanne akkosāmi, paribhāsāmi, appasādaṃ karomi; yohaṃ adhammaṃ adhammoti vadāmi, dhammaṃ dhammoti vadāmi, avinayaṃ avinayoti vadāmi, vinayaṃ vinayoti vadāmī’’ti. 449. „Einst, Freunde, verbot der Erhabene in Rājagaha wegen des ehrwürdigen Upananda, dem Sohn der Sakyer, Gold und Silber und legte eine Trainingsregel fest. Es heißt, dass ich, der so spricht, die verehrten gläubigen und vertrauensvollen Laienanhänger beschimpfe, ausschelte und Unzufriedenheit errege; ich, der ich das Nicht-Lehrgemäße als ‚nicht lehrgemäß‘ bezeichne, das Lehrgemäße als ‚lehrgemäß‘, das Nicht-Disziplingemäße als ‚nicht disziplingemäß‘ und das Disziplingemäße als ‚disziplingemäß‘.“ Evaṃ vutte vesālikā upāsakā āyasmantaṃ yasaṃ kākaṇḍakaputtaṃ etadavocuṃ – ‘‘ekova bhante, ayyo yaso kākaṇḍakaputto samaṇo sakyaputtiyo. Sabbevime assamaṇā asakyaputtiyā. Vasatu, bhante, ayyo yaso kākaṇḍakaputto vesāliyaṃ. Mayaṃ ayyassa yasassa kākaṇḍakaputtassa ussukkaṃ karissāma cīvarapiṇḍapātasenāsanagilānappaccayabhesajjaparikkhārāna’’nti. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vesālike upāsake saññāpetvā anudūtena bhikkhunā saddhiṃ ārāmaṃ agamāsi. Als dies gesagt worden war, sprachen die Laienanhänger aus Vesālī zum ehrwürdigen Yasa Kākaṇḍakaputta: „Herr, nur der ehrwürdige Herr Yasa Kākaṇḍakaputta allein ist ein wahrer Asket, ein Sohn der Sakyer. Alle diese anderen sind keine Asketen, keine Söhne der Sakyer. Möge der ehrwürdige Herr Yasa Kākaṇḍakaputta in Vesālī verweilen. Wir werden uns um die Bedürfnisse des ehrwürdigen Herrn Yasa Kākaṇḍakaputta kümmern, was Gewänder, Almosenspeise, Unterkunft und Arzneien für Kranke betrifft.“ Daraufhin überzeugte der ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta die Laienanhänger von Vesālī und kehrte zusammen mit dem begleitenden Mönch zum Kloster zurück. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū anudūtaṃ bhikkhuṃ pucchiṃsu – ‘‘khamāpitāvuso, yasena kākaṇḍakaputtena vesālikā upāsakā’’ti[Pg.496]? ‘‘Upāsakehi pāpikaṃ no, āvuso, kataṃ. Ekova yaso kākaṇḍakaputto samaṇo sakyaputtiyo kato. Sabbeva mayaṃ assamaṇā asakyaputtiyā katā’’ti. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū – ‘‘ayaṃ, āvuso, yaso kākaṇḍakaputto amhehi asammato gihīnaṃ pakāsesi; handassa mayaṃ ukkhepanīyakammaṃ karomā’’ti. Te tassa ukkhepanīyakammaṃ kattukāmā sannipatiṃsu. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto vehāsaṃ abbhuggantvā kosambiyaṃ paccuṭṭhāsi. Da fragten die Mönche aus Vesālī, die Vajjiputtaka, den begleitenden Mönch: „Freund, hat Yasa, der Sohn des Kākandaka, die Laienanhänger von Vesālī um Verzeihung gebeten?“ „Freunde, die Laienanhänger haben uns Übles getan. Nur Yasa, den Sohn des Kākandaka, haben sie als einen wahren Asketen, einen Sohn des Sakyers, behandelt. Uns alle hingegen haben sie als Nicht-Asketen, als Nicht-Söhne des Sakyers, behandelt.“ Da sprachen die Mönche aus Vesālī, die Vajjiputtaka: „Freunde, dieser Yasa, der Sohn des Kākandaka, hat ohne unsere Ermächtigung den Laien gegenüber Dinge verkündet; wohlan, wir wollen gegen ihn den Akt der Suspendierung (ukkhepanīyakamma) vollziehen.“ Sie versammelten sich in der Absicht, den Akt der Suspendierung gegen ihn auszuführen. Da erhob sich der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākandaka, in die Luft und ließ sich in Kosambī nieder. 450. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto pāveyyakānañca avantidakkhiṇāpathakānañca bhikkhūnaṃ santike dūtaṃ pāhesi – ‘‘āgacchantu āyasmantā; imaṃ adhikaraṇaṃ ādiyissāma. Pure adhammo dippati, dhammo paṭibāhiyyati; avinayo dippati, vinayo paṭibāhiyyati; pure adhammavādino balavanto honti, dhammavādino dubbalā honti; avinayavādino balavanto honti, vinayavādino dubbalā hontī’’ti. 450. Daraufhin sandte der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākandaka, einen Boten zu den Mönchen von Pāveyyaka und zu den Mönchen vom südlichen Weg von Avanti: „Die Ehrwürdigen mögen kommen; wir wollen uns dieses Rechtsfalles annehmen. Bevor das Unrecht erstrahlt und das Recht zurückgedrängt wird; bevor die Disziplinwidrigkeit erstrahlt und die Disziplin zurückgedrängt wird; bevor die Verkünder des Unrechts mächtig werden und die Verkünder des Rechts schwach werden; bevor die Verkünder der Disziplinwidrigkeit mächtig werden und die Verkünder der Disziplin schwach werden.“ Tena kho pana samayena āyasmā sambhūto sāṇavāsī ahogaṅge pabbate paṭivasati. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto yena ahogaṅgo pabbato, yenāyasmā sambhūto sāṇavāsī tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ sambhūtaṃ sāṇavāsiṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto āyasmantaṃ sambhūtaṃ sāṇavāsiṃ etadavoca – ‘‘ime, bhante, vesālikā vajjiputtakā bhikkhū vesāliyaṃ dasa vatthūni dīpenti – kappati siṅgiloṇakappo, kappati dvaṅgulakappo, kappati gāmantarakappo, kappati āvāsakappo, kappati anumatikappo, kappati āciṇṇakappo, kappati amathitakappo, kappati jaḷogiṃ pātuṃ, kappati adasakaṃ nisīdanaṃ, kappati jātarūparajatanti. Handa mayaṃ, bhante, imaṃ adhikaraṇaṃ ādiyissāma. Pure adhammo dippati, dhammo paṭibāhiyyati; avinayo dippati, vinayo paṭibāhiyyati; pure adhammavādino balavanto honti, dhammavādino dubbalā honti; avinayavādino balavanto honti, vinayavādino dubbalā hontī’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho āyasmā sambhūto sāṇavāsī āyasmato yasassa kākaṇḍakaputtassa paccassosi. Atha [Pg.497] kho saṭṭhimattā pāveyyakā bhikkhū – sabbe āraññikā, sabbe piṇḍapātikā, sabbe paṃsukūlikā, sabbe tecīvarikā, sabbeva arahanto – ahogaṅge pabbate sannipatiṃsu. Aṭṭhāsītimattā avantidakkhiṇāpathakā bhikkhū – appekacce āraññikā, appekacce piṇḍapātikā, appekacce paṃsukūlikā, appekacce tecīvarikā, sabbeva arahanto – ahogaṅge pabbate sannipatiṃsu. Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ mantayamānānaṃ etadahosi – ‘‘idaṃ kho adhikaraṇaṃ kakkhaḷañca, vāḷañca; kaṃ nu kho mayaṃ pakkhaṃ labheyyāma, yena mayaṃ imasmiṃ adhikaraṇe balavantatarā assāmā’’ti. Zu jener Zeit weilte der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī auf dem Berge Ahogaṅga. Da begab sich der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākandaka, dorthin, wo der Berg Ahogaṅga und der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī waren. Nachdem er sich ihm genähert und den ehrwürdigen Sambhūta Sāṇavāsī ehrerbietig gegrüßt hatte, setzte er sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der ehrwürdige Yasa, der Sohn des Kākandaka, zum ehrwürdigen Sambhūta Sāṇavāsī: „Ehrwürdiger Herr, diese Mönche aus Vesālī, die Vajjiputtaka, lehren in Vesālī zehn Punkte: Das Aufbewahren von Salz in einem Horn sei zulässig; das Speisen, wenn der Schatten zwei Finger breit über den Mittag hinaus ist, sei zulässig; das Speisen in einem anderen Dorf nach dem Mahl sei zulässig; das Verrichten von Ordenshandlungen in getrennten Wohnbereichen innerhalb derselben Grenze sei zulässig; das nachträgliche Einholen der Zustimmung sei zulässig; das Befolgen dessen, was gewohnheitsmäßig praktiziert wurde, sei zulässig; das Trinken von nicht geronnener Milch sei zulässig; das Trinken von unvergorenem Palmwein sei zulässig; das Sitzen auf einer Matte ohne Saum sei zulässig; die Annahme von Gold und Silber sei zulässig. Wohlan, ehrwürdiger Herr, wir wollen uns dieses Rechtsfalles annehmen. Bevor das Unrecht erstrahlt und das Recht zurückgedrängt wird; bevor die Disziplinwidrigkeit erstrahlt und die Disziplin zurückgedrängt wird; bevor die Verkünder des Unrechts mächtig werden und die Verkünder des Rechts schwach werden; bevor die Verkünder der Disziplinwidrigkeit mächtig werden und die Verkünder der Disziplin schwach werden.“ „So sei es, Freund“, antwortete der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī dem ehrwürdigen Yasa. Da versammelten sich etwa sechzig Mönche aus Pāveyyaka – alle Waldbewohner, alle Almosengänger, alle Lumpenträger, alle Drei-Gewand-Träger, allesamt Arahants – auf dem Berge Ahogaṅga. Etwa achtundachtzig Mönche vom südlichen Weg von Avanti – einige Waldbewohner, einige Almosengänger, einige Lumpenträger, einige Drei-Gewand-Träger, allesamt Arahants – versammelten sich ebenfalls auf dem Berge Ahogaṅga. Als die älteren Mönche sich berierten, dachten sie: „Dieser Rechtsfall ist hart und grimmig. Welche Seite könnten wir wohl gewinnen, durch die wir in diesem Rechtsfall an Stärke gewinnen würden?“ 451. Tena kho pana samayena āyasmā revato soreyye paṭivasati – bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘ayaṃ kho āyasmā revato soreyye paṭivasati – bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. Sace mayaṃ āyasmantaṃ revataṃ pakkhaṃ labhissāma, evaṃ mayaṃ imasmiṃ adhikaraṇe balavantatarā assāmā’’ti. Assosi kho āyasmā revato – dibbāya sotadhātuyā visuddhāya atikkantamānusikāya – therānaṃ bhikkhūnaṃ mantayamānānaṃ. Sutvānassa etadahosi – ‘‘idaṃ kho adhikaraṇaṃ kakkhaḷañca vāḷañca. Na kho metaṃ patirūpaṃ yohaṃ evarūpe adhikaraṇe osakkeyyaṃ. Idāni ca pana te bhikkhū āgacchissanti. Sohaṃ tehi ākiṇṇo na phāsu gamissāmi. Yaṃnūnāhaṃ paṭikacceva gaccheyya’’nti. Atha kho āyasmā revato soreyyā saṅkassaṃ agamāsi. 451. Zu jener Zeit weilte der ehrwürdige Revata in Soreyya; er war ein Vielwissender, bewandert in den Überlieferungen, Kenner des Dhamma, Kenner des Vinaya, Kenner der Matika, weise, erfahren, einsichtsvoll, gewissenhaft, peinlich genau in der Beachtung der Regeln und strebsam in der Schulung. Da dachten die älteren Mönche: „Dieser ehrwürdige Revata weilt in Soreyya; er ist ein Vielwissender, bewandert in den Überlieferungen, Kenner des Dhamma, des Vinaya und der Matika, weise, erfahren und gewissenhaft. Wenn wir den ehrwürdigen Revata für unsere Seite gewinnen könnten, dann wären wir in diesem Rechtsfall weitaus stärker.“ Der ehrwürdige Revata hörte mit seinem hellhörigen, göttlichen Gehör, das rein ist und das menschliche Gehör übersteigt, die älteren Mönche sich beraten. Als er dies gehört hatte, dachte er: „Dieser Rechtsfall ist hart und grimmig. Es wäre nicht angemessen für mich, wenn ich mich von einem solchen Rechtsfall zurückzöge. Aber nun werden jene Mönche kommen; und wenn ich von ihnen bedrängt werde, werde ich nicht in Frieden reisen können. Wie wäre es, wenn ich schon im Voraus aufbräche?“ Daraufhin begab sich der ehrwürdige Revata von Soreyya nach Saṅkassa. Atha kho therā bhikkhū soreyyaṃ gantvā pucchiṃsu – ‘‘kahaṃ āyasmā revato’’ti? Te evamāhaṃsu – ‘‘esāyasmā revato saṅkassaṃ gato’’ti. Atha kho āyasmā revato saṅkassā kaṇṇakujjaṃ agamāsi. Atha kho therā bhikkhū saṅkassaṃ gantvā pucchiṃsu – ‘‘kahaṃ āyasmā revato’’ti? Te evamāhaṃsu – ‘‘esāyasmā revato kaṇṇakujjaṃ gato’’ti. Atha kho āyasmā revato kaṇṇakujjā udumbaraṃ [Pg.498] agamāsi. Atha kho therā bhikkhū kaṇṇakujjaṃ gantvā pucchiṃsu – ‘‘kahaṃ āyasmā revato’’ti? Te evamāhaṃsu – ‘‘esāyasmā revato udumbaraṃ gato’’ti. Atha kho āyasmā revato udumbarā aggaḷapuraṃ agamāsi. Atha kho therā bhikkhū udumbaraṃ gantvā pucchiṃsu – ‘‘kahaṃ āyasmā revato’’ti? Te evamāhaṃsu – ‘‘esāyasmā revato aggaḷapuraṃ gato’’ti. Atha kho āyasmā revato aggaḷapurā sahajātiṃ agamāsi. Atha kho therā bhikkhū aggaḷapuraṃ gantvā pucchiṃsu – ‘‘kahaṃ āyasmā revato’’ti? Te evamāhaṃsu – ‘‘esāyasmā revato sahajātiṃ gato’’ti. Atha kho therā bhikkhū āyasmantaṃ revataṃ sahajātiyaṃ sambhāvesuṃ. Da gingen die älteren Mönche nach Soreyya und fragten: „Wo ist der Ehrwürdige Revata?“ Jene antworteten: „Der Ehrwürdige Revata ist nach Saṅkassa gegangen.“ Daraufhin begab sich der Ehrwürdige Revata von Saṅkassa nach Kaṇṇakujja. Da gingen die älteren Mönche nach Saṅkassa und fragten: „Wo ist der Ehrwürdige Revata?“ Jene antworteten: „Der Ehrwürdige Revata ist nach Kaṇṇakujja gegangen.“ Daraufhin begab sich der Ehrwürdige Revata von Kaṇṇakujja nach Udumbara. Da gingen die älteren Mönche nach Kaṇṇakujja und fragten: „Wo ist der Ehrwürdige Revata?“ Jene antworteten: „Der Ehrwürdige Revata ist nach Udumbara gegangen.“ Daraufhin begab sich der Ehrwürdige Revata von Udumbara nach Aggaḷapura. Da gingen die älteren Mönche nach Udumbara und fragten: „Wo ist der Ehrwürdige Revata?“ Jene antworteten: „Der Ehrwürdige Revata ist nach Aggaḷapura gegangen.“ Daraufhin begab sich der Ehrwürdige Revata von Aggaḷapura nach Sahajāti. Da gingen die älteren Mönche nach Aggaḷapura und fragten: „Wo ist der Ehrwürdige Revata?“ Jene antworteten: „Der Ehrwürdige Revata ist nach Sahajāti gegangen.“ Da trafen die älteren Mönche den Ehrwürdigen Revata in Sahajāti an. 452. Atha kho āyasmā sambhūto sāṇavāsī āyasmantaṃ yasaṃ kākaṇḍakaputtaṃ etadavoca – ‘‘ayaṃ, āvuso, āyasmā revato bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. Sace mayaṃ āyasmantaṃ revataṃ pañhaṃ pucchissāma, paṭibalo āyasmā revato ekeneva pañhena sakalampi rattiṃ vītināmetuṃ. Idāni ca panāyasmā revato antevāsikaṃ sarabhāṇakaṃ bhikkhuṃ ajjhesissati. So tvaṃ tassa bhikkhuno sarabhaññapariyosāne āyasmantaṃ revataṃ upasaṅkamitvā imāni dasa vatthūni puccheyyāsī’’ti. ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto āyasmato sambhūtassa sāṇavāsissa paccassosi. Atha kho āyasmā revato antevāsikaṃ sarabhāṇakaṃ bhikkhuṃ ajjhesi. Atha kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto tassa bhikkhuno sarabhaññapariyosāne yenāyasmā revato tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ revataṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā yaso kākaṇḍakaputto āyasmantaṃ revataṃ etadavoca – ‘‘kappati, bhante, siṅgiloṇakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, siṅgiloṇakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, siṅginā loṇaṃ pariharituṃ – yattha aloṇakaṃ bhavissati tattha paribhuñjissāmī’’ti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, dvaṅgulakappo’’ti[Pg.499]? ‘‘Ko so, āvuso, dvaṅgulakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, dvaṅgulāya chāyāya vītivattāya, vikāle bhojanaṃ bhuñjitu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, gāmantarakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, gāmantarakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante – idāni gāmantaraṃ gamissāmīti – bhuttāvinā pavāritena anatirittaṃ bhojanaṃ bhuñjitu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, āvāsakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, āvāsakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, sambahulā āvāsā samānasīmā nānuposathaṃ kātu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, anumatikappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, anumatikappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, vaggena saṅghena kammaṃ kātuṃ – āgate bhikkhū anumānessāmā’’ti ? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, āciṇṇakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, āciṇṇakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, idaṃ me upajjhāyena ajjhāciṇṇaṃ, idaṃ me ācariyena ajjhāciṇṇaṃ, taṃ ajjhācaritu’’nti? ‘‘Āciṇṇakappo kho, āvuso, ekacco kappati, ekacco na kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, amathitakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, amathitakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, yaṃ taṃ khīraṃ khīrabhāvaṃ vijahitaṃ, asampattaṃ dadhibhāvaṃ, taṃ bhuttāvinā pavāritena anatirittaṃ pātu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti? ‘‘Kappati, bhante, jaḷogiṃ pātu’’nti? ‘‘Kā sā, āvuso, jaḷogī’’ti? ‘‘Kappati, bhante, yā sā surā āsutā, asampattā majjabhāvaṃ, sā pātu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, adasakaṃ nisīdana’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kappati, bhante, jātarūparajata’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Ime, bhante, vesālikā vajjiputtakā bhikkhū vesāliyaṃ imāni dasa vatthūni dīpenti. Handa mayaṃ, bhante, imaṃ adhikaraṇaṃ ādiyissāma. Pure adhammo dippati, dhammo paṭibāhiyyati; avinayo dippati, vinayo paṭibāhiyyati; pure adhammavādino balavanto honti, dhammavādino dubbalā honti; avinayavādino balavanto honti, vinayavādino dubbalā hontī’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho āyasmā revato āyasmato yasassa kākaṇḍakaputtassa paccassosi. 452. Da sprach der Ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī zum Ehrwürdigen Yasa Kākaṇḍakaputta: „Freund, dieser Ehrwürdige Revata ist hochgelehrt, bewandert in den Überlieferungen, ein Kenner des Dhamma, ein Kenner des Vinaya, ein Kenner der Matika, weise, erfahren, einsichtsvoll, verschämt, gewissenhaft und ein Liebhaber der Schulung. Wenn wir den Ehrwürdigen Revata um die Beantwortung einer Frage bitten, ist der Ehrwürdige Revata fähig, mit einer einzigen Frage die ganze Nacht zu verbringen. Jetzt aber wird der Ehrwürdige Revata einen Schüler, einen Mönch, der Rezitator ist, dazu auffordern zu rezitieren. Du solltest nach Beendigung der Rezension dieses Mönchs zum Ehrwürdigen Revata gehen und ihn nach diesen zehn Punkten fragen.“ „Gewiss, Ehrwürdiger“, antwortete der Ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta dem Ehrwürdigen Sambhūta Sāṇavāsī. Daraufhin forderte der Ehrwürdige Revata den Schüler, den Mönch, der Rezitator war, auf. Nach Beendigung der Rezension dieses Mönchs begab sich der Ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta dorthin, wo der Ehrwürdige Revata war; er näherte sich ihm, verneigte sich ehrfurchtsvoll vor dem Ehrwürdigen Revata und setzte sich zur Seite nieder. Zur Seite sitzend sprach der Ehrwürdige Yasa Kākaṇḍakaputta zum Ehrwürdigen Revata: „Ehrwürdiger, ist die Praxis des Salzes in einem Horn zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis des Salzes in einem Horn?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, Salz in einem Horn mit sich zu führen, mit dem Gedanken: ‚Wo es kein Salz gibt, werde ich es verzehren‘?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis der zwei Fingerbreit zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis der zwei Fingerbreit?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, zu essen, wenn der Schatten über Mittag hinaus um zwei Fingerbreit fortgeschritten ist?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis des Dorf-zu-Dorf zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis des Dorf-zu-Dorf?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, für einen Mönch, der bereits gegessen hat und das Angebot weiterer Speisen abgelehnt hat, Speisen zu verzehren, die nicht für ihn übrig gelassen wurden, mit dem Gedanken: ‚Ich werde jetzt in ein anderes Dorf gehen‘?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis des Wohnorts zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis des Wohnorts?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, dass mehrere Wohnorte innerhalb derselben Sīmā getrennte Uposatha-Feiern abhalten?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis der Zustimmung zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis der Zustimmung?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, dass eine unvollständige Gemeinschaft eine Rechtshandlung durchführt, mit dem Gedanken: ‚Wir werden die Zustimmung der ankommenden Mönche einholen‘?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis des Gewohnheitsmäßigen zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis des Gewohnheitsmäßigen?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, etwas zu tun, weil es vom eigenen Upajjhāya oder vom eigenen Lehrer praktiziert wurde?“ „Freund, was die Praxis des Gewohnheitsmäßigen betrifft, so ist einiges zulässig und einiges nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist die Praxis des Ungeschüttelten zulässig?“ „Freund, was ist diese Praxis des Ungeschüttelten?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, Milch zu trinken, die ihren Zustand als Milch bereits verlassen hat, aber noch nicht zu saurer Milch geworden ist, ohne dass diese für den Mönch, der bereits gegessen und abgelehnt hat, übrig gelassen wurde?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist es zulässig, Jaḷogi zu trinken?“ „Freund, was ist diese Jaḷogi?“ „Ist es zulässig, Ehrwürdiger, gegorenen Trunk zu trinken, der sich noch im Fermentationsprozess befindet, aber noch nicht berauschend geworden ist?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist ein Sitzkissen ohne Saum zulässig?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, ist Gold und Silber zulässig?“ „Nein, Freund, es ist nicht zulässig.“ „Ehrwürdiger, diese Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī verbreiten in Vesālī diese zehn Punkte. Wohlan, Ehrwürdiger, lasst uns diesen Rechtsfall aufgreifen, bevor das Unrecht erstrahlt und der Dhamma zurückgewiesen wird; bevor der Nicht-Vinaya erstrahlt und der Vinaya zurückgewiesen wird; bevor die Verkünder des Unrechts mächtig werden und die Verkünder des Dhamma schwach werden; bevor die Verkünder des Nicht-Vinaya mächtig werden und die Verkünder des Vinaya schwach werden.“ „So sei es, Freund“, antwortete der Ehrwürdige Revata dem Ehrwürdigen Yasa Kākaṇḍakaputta. Paṭhamabhāṇavāro niṭṭhito. Die erste Rezitationsstunde ist beendet. 2. Dutiyabhāṇavāro 2. Zweite Rezitationsstunde 453. Assosuṃ [Pg.500] kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū – ‘‘yaso kira kākaṇḍakaputto idaṃ adhikaraṇaṃ ādiyitukāmo pakkhaṃ pariyesati, labhati ca kira pakkha’’nti. Atha kho vesālikānaṃ vajjiputtakānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘idaṃ kho adhikaraṇaṃ kakkhaḷañca vāḷañca. Kaṃ nu kho mayaṃ pakkhaṃ labheyyāma, yena mayaṃ imasmiṃ adhikaraṇe balavantatarā assāmā’’ti. 453. Die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī hörten: „Yasa, der Sohn des Kākaṇḍaka, sucht anscheinend eine Anhängerschaft, da er diesen Rechtsfall aufgreifen will, und er gewinnt anscheinend auch eine Anhängerschaft.“ Da dachten die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī: „Dieser Rechtsfall ist wahrlich hart und heftig. Wen könnten wir wohl als Anhängerschaft gewinnen, damit wir in diesem Rechtsfall stärker wären?“ Atha kho vesālikānaṃ vajjiputtakānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘ayaṃ kho āyasmā revato bahussuto āgatāgamo dhammadharo vinayadharo mātikādharo paṇḍito viyatto medhāvī lajjī kukkuccako sikkhākāmo. Sace mayaṃ āyasmantaṃ revataṃ pakkhaṃ labheyyāma, evaṃ mayaṃ imasmiṃ adhikaraṇe balavantatarā assāmā’’ti. Da dachten die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī: „Dieser ehrwürdige Revata ist vielbelesen, bewandert in den Überlieferungen, ein Kenner des Dhamma, ein Kenner des Vinaya, ein Kenner der Matika, gelehrt, erfahren, klug, gewissenhaft, peinlich genau und lernbegierig. Wenn wir den ehrwürdige Revata für unsere Seite gewinnen könnten, dann wären wir in diesem Rechtsfall stärker.“ Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū pahūtaṃ sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ paṭiyādesuṃ – pattampi, cīvarampi, nisīdanampi, sūcigharampi, kāyabandhanampi, parissāvanampi, dhammakaraṇampi. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū taṃ sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ ādāya nāvāya sahajātiṃ ujjaviṃsu; nāvāya paccorohitvā aññatarasmiṃ rukkhamūle bhattavissaggaṃ karonti. Atha kho āyasmato sāḷhassa rahogatassa paṭisallīnassa evaṃ cetaso parivitakko udapādi – ‘‘ke nu kho dhammavādino – pācīnakā vā bhikkhū, pāveyyakā vā’’ti? Atha kho āyasmato sāḷhassa, dhammañca vinayañca cetasā paccavekkhantassa, etadahosi – ‘‘adhammavādino pācīnakā bhikkhū, dhammavādino pāveyyakā bhikkhū’’ti. Da bereiteten die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī reichlich mönchische Bedarfsgegenstände vor – Opferschalen, Gewänder, Sitzmatten, Nadelbüchsen, Gürtel, Wassersiebe und Filterkrüge. Dann nahmen die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī diese mönchischen Bedarfsgegenstände und fuhren mit einem Boot stromaufwärts nach Sahajāti; nachdem sie das Boot verlassen hatten, nahmen sie am Fuße eines Baumes ihre Mahlzeit ein. Da stieg im ehrwürdigen Sāḷha, der sich zur Einsamkeit zurückgezogen hatte, folgender Gedanke auf: „Wer spricht wohl gemäß der Lehre – die Mönche aus dem Osten oder die Mönche aus Pāveyyaka?“ Als der ehrwürdige Sāḷha nun Dhamma und Vinaya im Geiste prüfte, dachte er: „Die Mönche aus dem Osten lehren entgegen dem Dhamma, die Mönche aus Pāveyyaka lehren gemäß dem Dhamma.“ Atha kho aññatarā suddhāvāsakāyikā devatā āyasmato sāḷhassa cetasā cetoparivitakkamaññāya – seyyathāpi nāma balavā puriso samiñjitaṃ vā bāhaṃ pasāreyya, pasāritaṃ vā bāhaṃ sammiñjeyya, evameva suddhāvāsesu devesu antarahitā – āyasmato sāḷhassa sammukhe pāturahosi. Atha kho sā devatā āyasmantaṃ sāḷhaṃ etadavoca – ‘‘sādhu, bhante sāḷha, adhammavādī pācīnakā bhikkhū, dhammavādī pāveyyakā bhikkhū. Tena hi, bhante sāḷha, yathādhammo tathā tiṭṭhāhī’’ti. ‘‘Pubbepi cāhaṃ, devate, etarahi ca yathādhammo tathā ṭhito[Pg.501]; api cāhaṃ na tāva diṭṭhiṃ āvi karomi, appeva nāma maṃ imasmiṃ adhikaraṇe sammanneyyā’’ti. Da erkannte eine Gottheit aus der Ebene von Suddhāvāsa mit ihrem Geist die Gedanken des ehrwürdigen Sāḷha – so wie ein starker Mann seinen gebeugten Arm ausstrecken oder seinen ausgestreckten Arm beugen würde, ebenso verschwand sie aus der Welt der Suddhāvāsa-Götter und erschien vor dem ehrwürdigen Sāḷha. Dann sagte jene Gottheit zum ehrwürdigen Sāḷha: „Gut so, ehrwürdiger Sāḷha! Die Mönche aus dem Osten lehren entgegen dem Dhamma, die Mönche aus Pāveyyaka lehren gemäß dem Dhamma. Darum, ehrwürdiger Sāḷha, stehe so, wie es dem Dhamma entspricht.“ – „Sowohl früher, o Gottheit, als auch jetzt stehe ich so, wie es dem Dhamma entspricht; doch werde ich meine Ansicht noch nicht offenbaren, damit man mich vielleicht für diesen Rechtsfall auswählt.“ 454. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū taṃ sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ ādāya yenāyasmā revato tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ revataṃ etadavocuṃ – ‘‘paṭiggaṇhātu, bhante, thero sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ – pattampi, cīvarampi, nisīdanampi, sūcigharampi, kāyabandhanampi, parissāvanampi, dhammakaraṇampī’’ti. ‘‘Alaṃ, āvuso, paripuṇṇaṃ me pattacīvara’’nti na icchi paṭiggahetuṃ. 454. Da nahmen die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī jene mönchischen Bedarfsgegenstände und begaben sich dorthin, wo sich der ehrwürdige Revata aufhielt; dort angekommen, sagten sie zum ehrwürdigen Revata: „Möge der Ältere diese mönchischen Bedarfsgegenstände annehmen – Opferschale, Gewänder, Sitzmatte, Nadelbüchse, Gürtel, Wassersieb und Filterkrug.“ – „Es ist genug, ihr Freunde, meine Schale und meine Gewänder sind vollständig“, sagte er und wollte sie nicht annehmen. Tena kho pana samayena uttaro nāma bhikkhu vīsativasso āyasmato revatassa upaṭṭhāko hoti. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū yenāyasmā uttaro tenupasaṅkamiṃsu, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ uttaraṃ etadavocuṃ – ‘‘paṭiggaṇhātu āyasmā uttaro sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ – pattampi, cīvarampi, nisīdanampi, sūcigharampi, kāyabandhanampi, parissāvanampi, dhammakaraṇampī’’ti. ‘‘Alaṃ, āvuso, paripuṇṇaṃ me pattacīvara’’nti na icchi paṭiggahetuṃ. ‘‘Manussā kho, āvuso uttara, bhagavato sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ upanāmenti. Sace bhagavā paṭiggaṇhāti, teneva te attamanā honti. No ce bhagavā paṭiggaṇhāti, āyasmato ānandassa upanāmenti – paṭiggaṇhātu, bhante, thero sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ. Yathā bhagavatā paṭiggahito, evameva so bhavissatīti. Paṭiggaṇhātu āyasmā uttaro sāmaṇakaṃ parikkhāraṃ. Yathā therena paṭiggahito, evameva so bhavissatī’’ti. Atha kho āyasmā uttaro vesālikehi vajjiputtehi bhikkhūhi nippīḷiyamāno ekaṃ cīvaraṃ aggahesi. ‘‘Vadeyyātha, āvuso, yena attho’’ti. ‘‘Ettakaṃ āyasmā uttaro theraṃ vadetu; ettakañca, bhante, thero saṅghamajjhe vadetu – ‘puratthimesu janapadesu buddhā bhagavanto uppajjanti. Dhammavādī pācīnakā bhikkhū, adhammavādī pāveyyakā bhikkhū’’’ti. ‘‘Evamāvuso’’ti kho āyasmā uttaro vesālikānaṃ vajjiputtakānaṃ bhikkhūnaṃ paṭissutvā yenāyasmā revato tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ revataṃ etadavoca – ‘‘ettakaṃ, bhante, thero saṅghamajjhe vadetu – ‘puratthimesu janapadesu buddhā bhagavanto uppajjanti[Pg.502]. Dhammavādī pācīnakā bhikkhū, adhammavādī pāveyyakā bhikkhū’’’ti. ‘‘Adhamme maṃ tvaṃ, bhikkhu, niyojesī’’ti thero āyasmantaṃ uttaraṃ paṇāmesi. Zu jener Zeit war ein Mönch namens Uttara, der seit zwanzig Jahren ordiniert war, der Diener des ehrwürdigen Revata. Da begaben sich die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī dorthin, wo sich der ehrwürdige Uttara aufhielt; dort angekommen, sagten sie zum ehrwürdigen Uttara: „Möge der ehrwürdige Uttara diese mönchischen Bedarfsgegenstände annehmen – Opferschale, Gewänder, Sitzmatte, Nadelbüchse, Gürtel, Wassersieb und Filterkrug.“ – „Es ist genug, ihr Freunde, meine Schale und meine Gewänder sind vollständig“, sagte er und wollte sie nicht annehmen. „Freund Uttara, die Menschen pflegen dem Erhabenen mönchische Bedarfsgegenstände darzubringen. Wenn der Erhabene sie annimmt, sind sie eben dadurch erfreut. Wenn der Erhabene sie nicht annimmt, bringen sie sie dem ehrwürdigen Ānanda dar und sagen: ‚Möge der Ältere diese mönchischen Bedarfsgegenstände annehmen. Wie wenn sie vom Erhabenen angenommen worden wären, so wird es sein.‘ Möge der ehrwürdige Uttara diese mönchischen Bedarfsgegenstände annehmen. Wie wenn sie vom Älteren angenommen worden wären, so wird es sein.“ Da nahm der ehrwürdige Uttara, von den Vajjiputtaka-Mönchen aus Vesālī bedrängt, ein Gewand an und sagte: „Sagt mir, Freunde, was ihr begehrt.“ – „Der ehrwürdige Uttara möge dem Älteren dies mitteilen; und möge der Ältere dies inmitten der Gemeinde sagen: ‚In den östlichen Gebieten werden die Erhabenen Buddhas geboren. Die Mönche aus dem Osten lehren gemäß dem Dhamma, die Mönche aus Pāveyyaka lehren entgegen dem Dhamma.‘“ – „Gewiss, Freunde“, antwortete der ehrwürdige Uttara den Vajjiputtaka-Mönchen aus Vesālī, begab sich zum ehrwürdigen Revata und sagte zu ihm: „Dies, o Herr, möge der Ältere inmitten der Gemeinde sagen: ‚In den östlichen Gebieten werden die Erhabenen Buddhas geboren. Die Mönche aus dem Osten lehren gemäß dem Dhamma, die Mönche aus Pāveyyaka lehren entgegen dem Dhamma.‘“ – „Zu etwas Unrechtmäßigem willst du mich verleiten, Mönch!“, sprach der Ältere und schickte den ehrwürdigen Uttara fort. Atha kho vesālikā vajjiputtakā bhikkhū āyasmantaṃ uttaraṃ etadavocuṃ – ‘‘kiṃ, āvuso uttara, thero āhā’’ti? ‘‘Pāpikaṃ no, āvuso, kataṃ. ‘Adhamme maṃ tvaṃ, bhikkhu, niyojesī’’’ti thero maṃ paṇāmesīti. ‘‘Nanu tvaṃ, āvuso, vuḍḍho vīsativassosī’’ti? ‘‘Āmāvuso, api ca mayaṃ garunissayaṃ gaṇhāmā’’ti. Da sprachen die Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī zum ehrwürdigen Uttara: „Was, Freund Uttara, hat der Thera gesagt?“ – „Wir haben etwas Schlechtes getan, Freunde. Mit den Worten: ‚Mönch, du versuchst mich zu etwas Unrechtmäßigem zu verleiten‘, hat mich der Thera weggeschickt.“ – „Bist du denn nicht, Freund, schon betagt und hast zwanzig Jahre Ordinationsalter (Vassa)?“ – „Ja, Freunde, dennoch müssen wir die Abhängigkeit von einem Lehrer respektvoll wahren.“ 455. Atha kho saṅgho taṃ adhikaraṇaṃ vinicchinitukāmo sannipati. Atha kho āyasmā revato saṅghaṃ ñāpesi – 455. Daraufhin versammelte sich der Saṅgha, um diesen Rechtsfall zu entscheiden. Da unterrichtete der ehrwürdige Revata den Saṅgha: ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Sace mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ idha vūpasamessāma, siyāpi mūlādāyakā bhikkhū punakammāya ukkoṭeyyuṃ. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, yatthevimaṃ adhikaraṇaṃ samuppannaṃ, saṅgho tatthevimaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyā’’ti. „Möge der Saṅgha mich anhören, ihr Freunde. Wenn wir diesen Rechtsfall hier beilegen würden, könnte es sein, dass die Mönche, die den ursprünglichen Anlass gaben, das Verfahren erneut anfechten. Wenn es dem Saṅgha angemessen erscheint, sollte der Saṅgha diesen Rechtsfall genau dort beilegen, wo er entstanden ist.“ Atha kho therā bhikkhū vesāliṃ agamaṃsu – taṃ adhikaraṇaṃ vinicchinitukāmā. Daraufhin begaben sich die Thera-Mönche nach Vesālī, um diesen Rechtsfall zu entscheiden. Tena kho pana samayena sabbakāmī nāma pathabyā saṅghatthero vīsavassasatiko upasampadāya, āyasmato ānandassa saddhivihāriko, vesāliyaṃ paṭivasati. Atha kho āyasmā revato āyasmantaṃ sambhūtaṃ sāṇavāsiṃ etadavoca – ‘‘ahaṃ, āvuso, yasmiṃ vihāre sabbakāmī thero viharati, taṃ vihāraṃ upagacchāmi. So tvaṃ kālasseva āyasmantaṃ sabbakāmiṃ upasaṅkamitvā imāni dasa vatthūni puccheyyāsī’’ti. Zu jener Zeit lebte in Vesālī der Saṅghatthera namens Sabbakāmī, der ranghöchste Mönch auf Erden, der seit einhundertzwanzig Jahren vollordiniert war und ein Schüler des ehrwürdigen Ānanda war. Da sprach der ehrwürdige Revata zum ehrwürdigen Sambhūta Sāṇavāsī: „Freund, ich werde zu dem Kloster gehen, in dem der Thera Sabbakāmī weilt. Gehe du frühzeitig zum ehrwürdigen Sabbakāmī und befrage ihn zu diesen zehn Punkten.“ ‘‘Evaṃ bhante’’ti kho āyasmā sambhūto sāṇavāsī āyasmato revatassa paccassosi. Atha kho āyasmā revato, yasmiṃ vihāre sabbakāmī thero viharati, taṃ vihāraṃ upagacchi. Gabbhe āyasmato sabbakāmissa senāsanaṃ paññattaṃ hoti, gabbhappamukhe āyasmato revatassa. Atha kho āyasmā revato – ayaṃ thero mahallako na nipajjatīti – na seyyaṃ kappesi. Āyasmā sabbakāmī – ayaṃ bhikkhu āgantuko kilanto na nipajjatīti – na seyyaṃ kappesi. Atha kho āyasmā [Pg.503] sabbakāmī rattiyā paccūsasamayaṃ paccuṭṭhāya āyasmantaṃ revataṃ etadavoca – ‘‘katamena tvaṃ bhūmi vihārena etarahi bahulaṃ viharasī’’ti? ‘‘Mettāvihārena kho ahaṃ, bhante, etarahi bahulaṃ viharāmī’’ti. ‘‘Kullakavihārena kira tvaṃ bhūmi etarahi bahulaṃ viharasi. Kullakavihāro eso bhūmi yadidaṃ mettā’’ti. ‘‘Pubbepi me, bhante, gihibhūtassa āciṇṇā mettā. Tenāhaṃ etarahipi mettāvihārena bahulaṃ viharāmi, api ca kho mayā cirappattaṃ arahatta’’nti. ‘‘Thero pana, bhante, katamena vihārena etarahi bahulaṃ viharatī’’ti? ‘‘Suññatāvihārena kho ahaṃ bhūmi etarahi bahulaṃ viharāmī’’ti. ‘‘Mahāpurisavihārena kira, bhante, thero etarahi bahulaṃ viharati. Mahāpurisavihāro eso, bhante, yadidaṃ suññatā’’ti. ‘‘Pubbepi me bhūmi gihibhūtassa āciṇṇā suññatā. Tenāhaṃ etarahipi suññatāvihārena bahulaṃ viharāmi, api ca mayā cirappattaṃ arahatta’’nti. Ayañcarahi therānaṃ bhikkhūnaṃ antarākathā vippakatā, athāyasmā sambhūto sāṇavāsī tasmiṃ anuppatto hoti. Atha kho āyasmā sambhūto sāṇavāsī yenāyasmā sabbakāmī tenupasaṅkami, upasaṅkamitvā āyasmantaṃ sabbakāmiṃ abhivādetvā ekamantaṃ nisīdi. Ekamantaṃ nisinno kho āyasmā sambhūto sāṇavāsī āyasmantaṃ sabbakāmiṃ etadavoca – ‘‘ime, bhante, vesālikā vajjiputtakā bhikkhū vesāliyaṃ dasa vatthūni dīpenti – kappati siṅgiloṇakappo, kappati dvaṅgulakappo, kappati gāmantarakappo, kappati āvāsakappo, kappati anumatikappo, kappati āciṇṇakappo, kappati amathitakappo, kappati jaḷogiṃ, pātuṃ kappati adasakaṃ nisīdanaṃ, kappati jātarūparajatanti. Therena, bhante, upajjhāyassa mūle bahudhammo ca vinayo ca pariyatto. Therassa bhante, dhammañca vinayañca paccavekkhantassa kathaṃ hoti? Ke nu kho dhammavādino – pācīnakā vā bhikkhū, pāveyyakā vā’’ti? ‘‘Tayāpi kho, āvuso, upajjhāyassa mūle bahu dhammo ca vinayo ca pariyatto. Tuyhaṃ pana, āvuso, dhammañca vinayañca paccavekkhantassa kathaṃ hoti? Ke nu kho dhammavādino – pācīnakā vā bhikkhū, pāveyyakā vā’’ti? ‘‘Mayhaṃ kho, bhante, dhammañca vinayañca paccavekkhantassa evaṃ hoti – adhammavādī pācīnakā bhikkhū, dhammavādī pāveyyakā bhikkhūti; api cāhaṃ na [Pg.504] tāva diṭṭhiṃ āvi karomi, appeva nāma maṃ imasmiṃ adhikaraṇe sammanneyyā’’ti. ‘‘Mayhampi kho, āvuso, dhammañca vinayañca paccavekkhantassa evaṃ hoti – adhammavādī pācīnakā bhikkhū, dhammavādī pāveyyakā bhikkhūti; api cāhaṃ na tāva diṭṭhiṃ āvi karomi, appeva nāma maṃ imasmiṃ adhikaraṇe sammanneyyā’’ti. „Ja, Ehrwürdiger“, antwortete der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī dem ehrwürdigen Revata. Dann begab sich der ehrwürdige Revata zu dem Kloster, in dem der Thera Sabbakāmī weilte. Das Lager des ehrwürdigen Sabbakāmī war in einer Kammer bereitet, das des ehrwürdigen Revata am Eingang der Kammer. Da dachte der ehrwürdige Revata: „Dieser Thera ist betagt und legt sich nicht schlafen“, und so legte auch er sich nicht schlafen. Auch der ehrwürdige Sabbakāmī dachte: „Dieser Mönch ist ein Gast, er ist erschöpft, doch er legt sich nicht schlafen“, und so legte auch er sich nicht schlafen. Gegen Ende der Nacht stand der ehrwürdige Sabbakāmī auf und sprach zum ehrwürdigen Revata: „Mein Guter, mit welchem Verweilen verbringst du gegenwärtig die meiste Zeit?“ – „Ehrwürdiger, ich verweile gegenwärtig meist im Verweilen der Liebenden Güte (Mettā).“ – „Du verweilst also gegenwärtig meist in einem begrenzten Verweilen, mein Guter. Ein begrenztes Verweilen ist dies, nämlich die Liebende Güte.“ – „Ehrwürdiger, schon früher, als ich noch ein Laie war, habe ich die Liebende Güte geübt. Deshalb verweile ich auch jetzt meist im Verweilen der Liebenden Güte; zudem habe ich die Heiligkeit (Arahatta) schon vor langer Zeit erlangt. Doch in welchem Verweilen, Ehrwürdiger, verweilt der Thera gegenwärtig meist?“ – „Ich verweile gegenwärtig meist im Verweilen der Leerheit (Suññatā), mein Guter.“ – „Der Thera verweilt also gegenwärtig meist im Verweilen eines großen Mannes, Ehrwürdiger. Ein Verweilen eines großen Mannes ist dies, nämlich die Leerheit.“ – „Schon früher, mein Guter, als ich noch ein Laie war, habe ich die Leerheit geübt. Deshalb verweile ich auch jetzt meist im Verweilen der Leerheit; zudem habe ich die Heiligkeit schon vor langer Zeit erlangt.“ Während dieses Gespräch unter den Thera-Mönchen noch im Gange war, traf der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī dort ein. Er begab sich zum ehrwürdigen Sabbakāmī, grüßte ihn ehrerbietig und setzte sich zur Seite nieder. Dort sitzend sprach der ehrwürdige Sambhūta Sāṇavāsī zum ehrwürdigen Sabbakāmī: „Ehrwürdiger, diese Vajjiputtaka-Mönche aus Vesālī verkünden in Vesālī zehn Punkte: Das Aufbewahren von Salz in einem Horn sei zulässig; das Essen, wenn der Schatten zwei Fingerbreit über den Mittag gewichen ist, sei zulässig; das Gehen in ein anderes Dorf sei zulässig; das Verrichten von Uposatha in getrennten Gebäuden sei zulässig; das Einholen der Zustimmung im Nachhinein sei zulässig; das Befolgen von Gewohnheiten sei zulässig; das Trinken von ungeschlagener Milch sei zulässig; das Trinken von unvergorenem Palmwein sei zulässig; das Benutzen eines Sitztuches ohne Fransen sei zulässig; die Annahme von Gold und Silber sei zulässig. Ehrwürdiger, der Thera hat bei seinem Lehrer viel Dhamma und Vinaya studiert. Wenn der Thera Dhamma und Vinaya betrachtet, wie erscheint es ihm? Wer lehrt in Übereinstimmung mit dem Dhamma – die Mönche aus dem Osten oder die aus Pāvā?“ – „Auch du, Freund, hast bei deinem Lehrer viel Dhamma und Vinaya studiert. Wie erscheint es dir jedoch, wenn du Dhamma und Vinaya betrachtest? Wer lehrt in Übereinstimmung mit dem Dhamma?“ – „Ehrwürdiger, wenn ich Dhamma und Vinaya betrachte, erscheint es mir so: Die Mönche aus dem Osten lehren entgegen dem Dhamma, die Mönche aus Pāvā lehren gemäß dem Dhamma. Dennoch lege ich meine Ansicht noch nicht offen dar; vielleicht wird man mich in diesem Rechtsfall zum Richter ernennen.“ – „Auch mir, Freund, erscheint es so: Die Mönche aus dem Osten lehren entgegen dem Dhamma, die Mönche aus Pāvā lehren gemäß dem Dhamma. Dennoch lege ich meine Ansicht noch nicht offen dar; vielleicht wird man mich in diesem Rechtsfall zum Richter ernennen.“ 456. Atha kho saṅgho taṃ adhikaraṇaṃ vinicchinitukāmo sannipati. Tasmiṃ kho pana adhikaraṇe vinicchiyamāne anaggāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Atha kho āyasmā revato saṅghaṃ ñāpesi – 456. Da versammelte sich der Sangha, um diesen Rechtsfall (adhikaraṇa) zu entscheiden. Während dieser Rechtsfall verhandelt wurde, entstanden endlose Reden, und der Sinn der getätigten Aussagen war nicht zu verstehen. Da wandte sich der ehrwürdige Revata an den Sangha: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ imasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anaggāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho imaṃ adhikaraṇaṃ ubbāhikāya vūpasameyyā’’ti. Saṅgho cattāro pācīnake bhikkhū, cattāro pāveyyake bhikkhū uccini. Pācīnakānaṃ bhikkhūnaṃ – āyasmantañca sabbakāmiṃ, āyasmantañca sāḷhaṃ, āyasmantañca khujjasobhitaṃ, āyasmantañca vāsabhagāmikaṃ; pāveyyakānaṃ bhikkhūnaṃ – āyasmantañca revataṃ, āyasmantañca sambhūtaṃ sāṇavāsiṃ, āyasmantañca yasaṃ kākaṇḍakaputtaṃ, āyasmantañca sumananti. Atha kho āyasmā revato saṅghaṃ ñāpesi – „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Während wir diesen Rechtsfall verhandeln, entstehen endlose Reden, und der Sinn der getätigten Aussagen ist nicht zu verstehen. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha diesen Rechtsfall durch eine Delegation (ubbāhikā) beilegen.“ Der Sangha wählte vier Mönche aus dem Osten und vier Mönche aus Pāveyyaka aus. Von den Mönchen aus dem Osten: den ehrwürdigen Sabbakāmī, den ehrwürdigen Sāḷha, den ehrwürdigen Khujjasobhita und den ehrwürdigen Vāsabhagāmika. Von den Mönchen aus Pāveyyaka: den ehrwürdigen Revata, den ehrwürdigen Sambhūta Sāṇavāsī, den ehrwürdigen Yasa Kākaṇḍakaputta und den ehrwürdigen Sumana. Dann wandte sich der ehrwürdige Revata an den Sangha: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ imasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anaggāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, saṅgho cattāro pācīnake bhikkhū, cattāro pāveyyake bhikkhū sammanneyya ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Esā ñatti. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Während wir diesen Rechtsfall verhandeln, entstehen endlose Reden, und der Sinn der getätigten Aussagen ist nicht zu verstehen. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möge der Sangha vier Mönche aus dem Osten und vier Mönche aus Pāveyyaka ernennen, um diesen Rechtsfall durch eine Delegation beizulegen. Dies ist der Antrag (ñatti).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Amhākaṃ imasmiṃ adhikaraṇe vinicchiyamāne anaggāni ceva bhassāni jāyanti, na cekassa bhāsitassa attho viññāyati. Saṅgho cattāro pācīnake bhikkhū, cattāro pāveyyake bhikkhū sammannati ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Yassāyasmato khamati catunnaṃ pācīnakānaṃ bhikkhūnaṃ, catunnaṃ pāveyyakānaṃ bhikkhūnaṃ sammuti, ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ, so tuṇhassa; yassa nakkhamati, so bhāseyya. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Während wir diesen Rechtsfall verhandeln, entstehen endlose Reden, und der Sinn der getätigten Aussagen ist nicht zu verstehen. Der Sangha ernennt vier Mönche aus dem Osten und vier Mönche aus Pāveyyaka, um diesen Rechtsfall durch eine Delegation beizulegen. Welcher Ehrwürdige mit der Ernennung der vier Mönche aus dem Osten und der vier Mönche aus Pāveyyaka einverstanden ist, diesen Rechtsfall durch eine Delegation beizulegen, der möge schweigen; wer nicht einverstanden ist, der möge sprechen.“ ‘‘Sammatā [Pg.505] saṅghena cattāro pācīnakā bhikkhū, cattāro pāveyyakā bhikkhū, ubbāhikāya imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasametuṃ. Khamati saṅghassa, tasmā tuṇhī, evametaṃ dhārayāmī’’ti. „Vom Sangha ernannt sind vier Mönche aus dem Osten und vier Mönche aus Pāveyyaka, um diesen Rechtsfall durch eine Delegation beizulegen. Der Sangha ist damit einverstanden, deshalb schweigt er. So halte ich dies fest.“ Dies gab er bekannt. Tena kho pana samayena ajito nāma bhikkhu dasavasso saṅghassa pātimokkhuddesako hoti. Atha kho saṅgho āyasmantampi ajitaṃ sammannati – therānaṃ bhikkhūnaṃ āsanapaññāpakaṃ. Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘kattha nu kho mayaṃ imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyāmā’’ti? Atha kho therānaṃ bhikkhūnaṃ etadahosi – ‘‘ayaṃ kho vālikārāmo ramaṇīyo appasaddo appanigghoso. Yaṃnūna mayaṃ vālikārāme imaṃ adhikaraṇaṃ vūpasameyyāmā’’ti. Zu jener Zeit war ein Mönch namens Ajita, der zehn Regenperioden (vassa) ordiniert war, der Rezitator des Pātimokkha für den Sangha. Da ernannte der Sangha den ehrwürdigen Ajita zum Zuweiser der Sitzplätze (āsanapaññāpaka) für die älteren Mönche (theras). Dann dachten die älteren Mönche: „Wo sollen wir diesen Rechtsfall beilegen?“ Da dachten sie: „Dieser Vālikārāma ist lieblich, lärmarm und frei von Stadtgeräuschen. Was wäre, wenn wir diesen Rechtsfall im Vālikārāma beilegen würden?“ 457. Atha kho therā bhikkhū vālikārāmaṃ agamaṃsu – taṃ adhikaraṇaṃ vinicchinitukāmā. Atha kho āyasmā revato saṅghaṃ ñāpesi – 457. Da gingen die älteren Mönche zum Vālikārāma, in dem Wunsch, diesen Rechtsfall zu entscheiden. Da wandte sich der ehrwürdige Revata an den Sangha: ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ āyasmantaṃ sabbakāmiṃ vinayaṃ puccheyya’’nti. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möchte ich den ehrwürdigen Sabbakāmī über die Disziplin (Vinaya) befragen.“ Āyasmā sabbakāmī saṅghaṃ ñāpesi – Der ehrwürdige Sabbakāmī wandte sich an den Sangha: ‘‘Suṇātu me, āvuso, saṅgho. Yadi saṅghassa pattakallaṃ, ahaṃ revatena vinayaṃ puṭṭho vissajjeyya’’nti. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Freunde. Wenn es dem Sangha passend erscheint, möchte ich, wenn ich von Revata über die Disziplin befragt werde, antworten.“ Atha kho āyasmā revato āyasmantaṃ sabbakāmiṃ etadavoca – ‘‘kappati, bhante, siṅgiloṇakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, siṅgiloṇakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, siṅginā loṇaṃ pariharituṃ – yattha aloṇakaṃ bhavissati tattha paribhuñjissāmā’’ti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Sāvatthiyaṃ, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Sannidhikārakabhojane pācittiya’’nti. Da sagte der ehrwürdige Revata zum ehrwürdigen Sabbakāmī: „Ehrwürdiger Herr, ist die Praxis des Salzes in einem Horn (siṅgiloṇakappo) zulässig?“ — „Was ist das, mein Freund, die Praxis des Salzes in einem Horn?“ — „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, Salz in einem Horn mitzuführen, in dem Gedanken: ‚Wo es kein Salz gibt, dort werde ich es verbrauchen‘?“ — „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ — „Wo wurde dies untersagt?“ — „In Sāvatthī, im Suttavibhaṅge.“ — „Welches Vergehen begeht man?“ — „Ein Pācittiya wegen des Verzehrs von Vorräten (sannidhikāraka).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ paṭhamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ paṭhamaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Dieser erste Fall wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist dieser Fall ungesetzmäßig (uddhamma), verstößt gegen die Disziplin (ubbinaya) und weicht von der Lehre des Meisters ab. Ich lege hierfür das erste Los (salāka) nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, dvaṅgulakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, dvaṅgulakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, dvaṅgulāya chāyāya vītivattāya vikāle bhojanaṃ bhuñjitu’’nti[Pg.506]? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Rājagahe, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? Vikālabhojane pācittiya’’nti. „Ehrwürdiger Herr, ist die Praxis der zwei Fingerbreiten (dvaṅgulakappo) zulässig?“ — „Was ist das, mein Freund, die Praxis der zwei Fingerbreiten?“ — „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, zur unpassenden Zeit (vikāle) Nahrung zu sich zu nehmen, wenn der Schatten bereits zwei Fingerbreiten (über den Mittag hinaus) überschritten hat?“ — „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ — „Wo wurde dies untersagt?“ — „In Rājagaha, im Suttavibhaṅge.“ — „Welches Vergehen begeht man?“ — „Ein Pācittiya wegen des Essens zur unpassenden Zeit (vikālabhojana).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ dutiyaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ dutiyaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Dieser zweite Fall wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist dieser Fall ungesetzmäßig, verstößt gegen die Disziplin und weicht von der Lehre des Meisters ab. Ich lege hierfür das zweite Los nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, gāmantarakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, gāmantarakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante – idāni gāmantaraṃ gamissāmīti – bhuttāvinā pavāritena anatirittaṃ bhojanaṃ bhuñjitu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Sāvatthiyaṃ, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Anatirittabhojane pācittiya’’nti. „Ehrwürdiger Herr, ist die Praxis des anderen Dorfes (gāmantarakappo) zulässig?“ — „Was ist das, mein Freund, die Praxis des anderen Dorfes?“ — „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, für jemanden, der bereits gegessen hat und das Angebot weiterer Speisen abgelehnt hat (pavārita), eine weitere Speise zu sich zu nehmen, die nicht ‚übriggeblieben‘ (anatiritta) ist, mit dem Gedanken: ‚Ich werde jetzt in ein anderes Dorf gehen‘?“ — „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ — „Wo wurde dies untersagt?“ — „In Sāvatthī, im Suttavibhaṅge.“ — „Welches Vergehen begeht man?“ — „Ein Pācittiya wegen des Verzehrs von nicht übriggebliebener Speise (anatirittabhojana).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ tatiyaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ tatiyaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Möge der Sangha mich anhören, ihr Ehrwürdigen. Dieser dritte Fall wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist dieser Fall ungesetzmäßig, verstößt gegen die Disziplin und weicht von der Lehre des Meisters ab. Ich lege hierfür das dritte Los nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, āvāsakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, āvāsakappo’’ti? ‘‘Kappati bhante, sambahulā āvāsā samānasīmā nānuposathaṃ kātu’’nti. ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Rājagahe, uposathasaṃyutte’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Vinayātisāre dukkaṭa’’nti. „Ist, ehrwürdiger Herr, die Praxis bezüglich der Wohnsitze (āvāsakappo) zulässig?“ – „Was, mein Freund, ist diese Praxis bezüglich der Wohnsitze?“ – „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, dass viele Wohnsitze innerhalb derselben Grenze (Sīmā) getrennte Uposatha-Feiern abhalten?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „In Rājagaha, im Zusammenhang mit dem Uposatha (Uposatha-Khandhaka).“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa) aufgrund der Übertretung des Vinaya.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ catutthaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ catutthaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese vierte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das vierte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, anumatikappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, anumatikappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, vaggena saṅghena kammaṃ kātuṃ – āgate bhikkhū anumānessāmā’’ti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Campeyyake, vinayavatthusmi’’nti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Vinayātisāre dukkaṭa’’nti. „Ist, ehrwürdiger Herr, die Praxis der nachträglichen Zustimmung (anumatikappo) zulässig?“ – „Was, mein Freund, ist diese Praxis der nachträglichen Zustimmung?“ – „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, dass eine unvollständige Gruppe (Vagga) eine Rechtshandlung (Kamma) vollzieht, mit dem Gedanken: ‚Wir werden die Zustimmung der Mönche einholen, wenn sie eintreffen‘?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „Im Campeyyaka-Khandhaka, in den Vinaya-Angelegenheiten.“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Vergehen der falschen Handlung (Dukkaṭa) aufgrund der Übertretung des Vinaya.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ pañcamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ pañcamaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese fünfte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das fünfte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, āciṇṇakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, āciṇṇakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante – idaṃ me upajjhāyena ajjhāciṇṇaṃ, idaṃ me ācariyena [Pg.507] ajjhāciṇṇaṃ – taṃ ajjhācaritu’’nti? ‘‘Āciṇṇakappo kho, āvuso, ekacco kappati, ekacco na kappatī’’ti. „Ist, ehrwürdiger Herr, die Praxis des Gewohnten (āciṇṇakappo) zulässig?“ – „Was, mein Freund, ist diese Praxis des Gewohnten?“ – „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, mit der Begründung: ‚Dies wurde von meinem Lehrer (Upajjhāya) so praktiziert, dies wurde von meinem Mentor (Ācariya) so praktiziert‘, dem Beispiel folgend so zu handeln?“ – „Die Praxis des Gewohnten, mein Freund, ist in einigen Fällen zulässig und in anderen Fällen nicht zulässig.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ chaṭṭhaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ chaṭṭhaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese sechste Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das sechste Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, amathitakappo’’ti? ‘‘Ko so, āvuso, amathitakappo’’ti? ‘‘Kappati, bhante, yaṃ taṃ khīraṃ khīrabhāvaṃ vijahitaṃ, asampattaṃ dadhibhāvaṃ, taṃ bhuttāvinā pavāritena anatirittaṃ pātu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Sāvatthiyaṃ, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Anatirittabhojane pācittiya’’nti. „Ist, ehrwürdiger Herr, die Praxis der ungerührten Milch (amathitakappo) zulässig?“ – „Was, mein Freund, ist diese Praxis der ungerührten Milch?“ – „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, jene Milch, die den Zustand der Milch verlassen hat, aber noch nicht den Zustand von Dickmilch erreicht hat, von einem Mönch trinken zu lassen, der bereits zu Ende gegessen hat, weitere Speisen abgelehnt hat und ohne dass die Speise für ihn übrig gelassen wurde (anatiritta)?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „In Sāvatthī, im Sutta-Vibhaṅga.“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Pācittiya-Vergehen wegen des Essens von nicht übrig gelassener Speise (anatirittabhojana).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ sattamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ sattamaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese siebte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das siebte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, jaḷogiṃ pātu’’nti? ‘‘Kā sā, āvuso, jaḷogī’’ti? ‘‘Kappati, bhante, yā sā surā āsutā asampattā majjabhāvaṃ, sā pātu’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Kosambiyaṃ, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti. ‘‘Surāmerayapāne pācittiya’’nti. „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, Jaḷogī zu trinken?“ – „Was, mein Freund, ist dieses Jaḷogī?“ – „Ist es zulässig, ehrwürdiger Herr, jenen Wein (Surā) zu trinken, der gerade angesetzt wurde, aber noch nicht den Zustand eines Berauschungsmittels erreicht hat?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „In Kosambī, im Sutta-Vibhaṅga.“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Pācittiya-Vergehen wegen des Trinkens von berauschenden Getränken (surāmerayapāna).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ aṭṭhamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ aṭṭhamaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese achte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das achte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, adasakaṃ nisīdana’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti? ‘‘Sāvatthiyaṃ, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Chedanake pācittiya’’nti. „Ist, ehrwürdiger Herr, ein Sitztuch ohne Saum (adasakaṃ nisīdanaṃ) zulässig?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „In Sāvatthī, im Sutta-Vibhaṅga.“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Pācittiya-Vergehen gemäß der Vorschrift über das Abschneiden (Chedanaka).“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Idaṃ navamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ navamaṃ salākaṃ nikkhipāmi’’. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese neunte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das neunte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Kappati, bhante, jātarūparajata’’nti? ‘‘Nāvuso, kappatī’’ti. ‘‘Kattha paṭikkhitta’’nti. ‘‘Rājagahe, suttavibhaṅge’’ti. ‘‘Kiṃ āpajjatī’’ti? ‘‘Jātarūparajatapaṭiggahaṇe pācittiya’’nti. „Sind, ehrwürdiger Herr, Gold und Silber zulässig?“ – „Nein, mein Freund, es ist nicht zulässig.“ – „Wo wurde dies untersagt?“ – „In Rājagaha, im Sutta-Vibhaṅga.“ – „Welches Vergehen begeht man dabei?“ – „Ein Pācittiya-Vergehen wegen der Annahme von Gold und Silber (jātarūparajatapaṭiggahaṇa).“ ‘‘Suṇātu [Pg.508] me, bhante, saṅgho. Idaṃ dasamaṃ vatthu saṅghena vinicchitaṃ. Itipidaṃ vatthu uddhammaṃ, ubbinayaṃ, apagatasatthusāsanaṃ. Idaṃ dasamaṃ salākaṃ nikkhipāmi. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese zehnte Angelegenheit wurde vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund ist diese Angelegenheit nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters. Ich lege hierzu das zehnte Abstimmungsstäbchen nieder.“ ‘‘Suṇātu me, bhante, saṅgho. Imāni dasa vatthūni saṅghena vinicchitāni. Itipimāni dasavatthūni uddhammāni, ubbinayāni, apagatasatthusāsanānī’’ti. „Der Sangha möge mich hören, ehrwürdige Herren. Diese zehn Angelegenheiten wurden vom Sangha entschieden. Auch aus diesem Grund sind diese zehn Angelegenheiten nicht gemäß dem Dhamma, nicht gemäß dem Vinaya und fern von der Lehre des Meisters.“ 458. ‘‘Nihatametaṃ, āvuso, adhikaraṇaṃ, santaṃ vūpasantaṃ suvūpasantaṃ. Api ca maṃ tvaṃ, āvuso, saṅghamajjhepi imāni dasa vatthūni puccheyyāsi – tesaṃ bhikkhūnaṃ saññattiyā’’ti. Atha kho āyasmā revato āyasmantaṃ sabbakāmiṃ saṅghamajjhepi imāni dasa vatthūni pucchi. Puṭṭho puṭṭho āyasmā sabbakāmī vissajjesi. Imāya kho pana vinayasaṅgītiyā satta bhikkhusatāni anūnāni anadhikāni ahesuṃ, tasmāyaṃ vinayasaṅgīti ‘‘sattasatikā’’ti vuccatīti. 458. „Dieser Rechtsfall, mein Freund, ist beigelegt, befriedet, völlig befriedet und gut befriedet. Dennoch, mein Freund, solltest du mich inmitten des Sangha erneut zu diesen zehn Angelegenheiten befragen, um jene Mönche davon zu überzeugen.“ Daraufhin befragte der ehrwürdige Revata den ehrwürdigen Sabbakāmī auch inmitten des Sangha zu diesen zehn Angelegenheiten. Auf jede Frage antwortete der ehrwürdige Sabbakāmī. Bei dieser Rezitation des Vinaya waren genau siebenhundert Mönche anwesend, weder mehr noch weniger. Daher wird diese Rezitation des Vinaya ‚Die der Siebenhundert‘ (Sattasatikā) genannt.“ Dutiyabhāṇavāro niṭṭhito. Der zweite Abschnitt der Rezitation ist abgeschlossen. Sattasatikakkhandhako dvādasamo. Der zwölfte Abschnitt, das Kapitel über die Siebenhundert (Sattasatikakkhandhaka). Imamhi khandhake vatthū pañcavīsati. In diesem Kapitel gibt es fünfundzwanzig Themen (Vatthu). Tassuddānaṃ – Die Zusammenfassung (Udāna) dazu lautet wie folgt: Dasa vatthūni pūretvā, kammaṃ dūtena pāvisi; Cattāro puna rūpañca, kosambi ca pāveyyako. Nachdem die zehn Angelegenheiten erfüllt waren, wurde eine Handlung durch einen Boten eingeleitet; vier Punkte, dann wieder vier, sowie Gold, Kosambī und der Mönch aus Pāvā. Maggo soreyyaṃ saṅkassaṃ, kaṇṇakujjaṃ udumbaraṃ; Sahajāti ca majjhesi, assosi kaṃ nu kho mayaṃ. Der Weg, Soreyya, Saṅkassa, Kaṇṇakujja, Udumbara; Sahajāti, er drängte sie, er hörte – wer sind wir wohl? Pattanāvāya ujjavi, rahosi upanāmayaṃ ; Garu saṅgho ca vesāliṃ, mettā saṅgho ubbāhikāti. Mit der Schale und dem Boot fuhr er flussaufwärts, die Heranbringung geschah in der Einsamkeit; der Sangha war gewichtig, Vesālī, Liebende Güte, der Sangha und das Verfahren der Übertragung (Ubbāhikā). Sattasatikakkhandhako niṭṭhito. Das Kapitel über die Siebenhundert (Sattasatikakkhandhaka) ist abgeschlossen. Cūḷavaggo niṭṭhito. Das Cūḷavagga ist abgeschlossen. Cūḷavaggapāḷi niṭṭhitā. Der Text des Cūḷavagga-Pāḷi ist beendet. | |||
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| 2101 सीलक्खन्धवग्ग पाळि 2102 महावग्ग पाळि (दीघ) 2103 पाथिकवग्ग पाळि | 2201 सीलक्खन्धवग्ग अट्ठकथा 2202 महावग्ग अट्ठकथा (दीघ) 2203 पाथिकवग्ग अट्ठकथा | 2301 सीलक्खन्धवग्ग टीका 2302 महावग्ग टीका (दीघ) 2303 पाथिकवग्ग टीका 2304 सीलक्खन्धवग्ग-अभिनवटीका-1 2305 सीलक्खन्धवग्ग-अभिनवटीका-2 | |
| 3101 मूलपण्णास पाळि 3102 मज्झिमपण्णास पाळि 3103 उपरिपण्णास पाळि | 3201 मूलपण्णास अट्ठकथा-1 3202 मूलपण्णास अट्ठकथा-2 3203 मज्झिमपण्णास अट्ठकथा 3204 उपरिपण्णास अट्ठकथा | 3301 मूलपण्णास टीका 3302 मज्झिमपण्णास टीका 3303 उपरिपण्णास टीका | |
| 4101 सगाथावग्ग पाळि 4102 निदानवग्ग पाळि 4103 खन्धवग्ग पाळि 4104 सळायतनवग्ग पाळि 4105 महावग्ग पाळि (संयुत्त) | 4201 सगाथावग्ग अट्ठकथा 4202 निदानवग्ग अट्ठकथा 4203 खन्धवग्ग अट्ठकथा 4204 सळायतनवग्ग अट्ठकथा 4205 महावग्ग अट्ठकथा (संयुत्त) | 4301 सगाथावग्ग टीका 4302 निदानवग्ग टीका 4303 खन्धवग्ग टीका 4304 सळायतनवग्ग टीका 4305 महावग्ग टीका (संयुत्त) | |
| 5101 एककनिपात पाळि 5102 दुकनिपात पाळि 5103 तिकनिपात पाळि 5104 चतुक्कनिपात पाळि 5105 पञ्चकनिपात पाळि 5106 छक्कनिपात पाळि 5107 सत्तकनिपात पाळि 5108 अट्ठकादिनिपात पाळि 5109 नवकनिपात पाळि 5110 दसकनिपात पाळि 5111 एकादसकनिपात पाळि | 5201 एककनिपात अट्ठकथा 5202 दुक-तिक-चतुक्कनिपात अट्ठकथा 5203 पञ्चक-छक्क-सत्तकनिपात अट्ठकथा 5204 अट्ठकादिनिपात अट्ठकथा | 5301 एककनिपात टीका 5302 दुक-तिक-चतुक्कनिपात टीका 5303 पञ्चक-छक्क-सत्तकनिपात टीका 5304 अट्ठकादिनिपात टीका | |
| 6101 खुद्दकपाठ पाळि 6102 धम्मपद पाळि 6103 उदान पाळि 6104 इतिवुत्तक पाळि 6105 सुत्तनिपात पाळि 6106 विमानवत्थु पाळि 6107 पेतवत्थु पाळि 6108 थेरगाथा पाळि 6109 थेरीगाथा पाळि 6110 अपदान पाळि-1 6111 अपदान पाळि-2 6112 बुद्धवंस पाळि 6113 चरियापिटक पाळि 6114 जातक पाळि-1 6115 जातक पाळि-2 6116 महानिद्देस पाळि 6117 चूळनिद्देस पाळि 6118 पटिसम्भिदामग्ग पाळि 6119 नेत्तिप्पकरण पाळि 6120 मिलिन्दपञ्ह पाळि 6121 पेटकोपदेस पाळि | 6201 खुद्दकपाठ अट्ठकथा 6202 धम्मपद अट्ठकथा-1 6203 धम्मपद अट्ठकथा-2 6204 उदान अट्ठकथा 6205 इतिवुत्तक अट्ठकथा 6206 सुत्तनिपात अट्ठकथा-1 6207 सुत्तनिपात अट्ठकथा-2 6208 विमानवत्थु अट्ठकथा 6209 पेतवत्थु अट्ठकथा 6210 थेरगाथा अट्ठकथा-1 6211 थेरगाथा अट्ठकथा-2 6212 थेरीगाथा अट्ठकथा 6213 अपदान अट्ठकथा-1 6214 अपदान अट्ठकथा-2 6215 बुद्धवंस अट्ठकथा 6216 चरियापिटक अट्ठकथा 6217 जातक अट्ठकथा-1 6218 जातक अट्ठकथा-2 6219 जातक अट्ठकथा-3 6220 जातक अट्ठकथा-4 6221 जातक अट्ठकथा-5 6222 जातक अट्ठकथा-6 6223 जातक अट्ठकथा-7 6224 महानिद्देस अट्ठकथा 6225 चूळनिद्देस अट्ठकथा 6226 पटिसम्भिदामग्ग अट्ठकथा-1 6227 पटिसम्भिदामग्ग अट्ठकथा-2 6228 नेत्तिप्पकरण अट्ठकथा | 6301 नेत्तिप्पकरण टीका 6302 नेत्तिविभाविनी | |
| 7101 धम्मसङ्गणी पाळि 7102 विभङ्ग पाळि 7103 धातुकथा पाळि 7104 पुग्गलपञ्ञत्ति पाळि 7105 कथावत्थु पाळि 7106 यमक पाळि-1 7107 यमक पाळि-2 7108 यमक पाळि-3 7109 पट्ठान पाळि-1 7110 पट्ठान पाळि-2 7111 पट्ठान पाळि-3 7112 पट्ठान पाळि-4 7113 पट्ठान पाळि-5 | 7201 धम्मसङ्गणि अट्ठकथा 7202 सम्मोहविनोदनी अट्ठकथा 7203 पञ्चपकरण अट्ठकथा | 7301 धम्मसङ्गणी-मूलटीका 7302 विभङ्ग-मूलटीका 7303 पञ्चपकरण-मूलटीका 7304 धम्मसङ्गणी-अनुटीका 7305 पञ्चपकरण-अनुटीका 7306 अभिधम्मावतारो-नामरूपपरिच्छेदो 7307 अभिधम्मत्थसङ्गहो 7308 अभिधम्मावतार-पुराणटीका 7309 अभिधम्ममातिकापाळि | |
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| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1 1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2 1203 Pācittiya Aṭṭhakathā 1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya) 1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā 1206 Parivāra Aṭṭhakathā | 1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1 1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2 1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā 1403 Vajirabuddhi Ṭīkā 1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1 1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2 1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1 1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2 1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1 1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Visuddhimagga-1 8402 Visuddhimagga-2 8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1 8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2 8405 Visuddhimagga nidānakathā 8406 Dīghanikāya (pu-vi) 8407 Majjhimanikāya (pu-vi) 8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi) 8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi) 8410 Vinayapiṭaka (pu-vi) 8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi) 8412 Aṭṭhakathā (pu-vi) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Namakkāraṭīkā 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Subodhālaṅkāraṭīkā 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8445 Dhammanīti 8444 Mahārahanīti 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8450 Cāṇakyanīti 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Milidaṭīkā 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā 2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha) 2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā | 2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā 2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha) 2303 Pāthikavagga Ṭīkā 2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1 2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1 3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2 3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā 3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā | 3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā 3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā 3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta) | 4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā 4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā 4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā 4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā 4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta) | 4301 Sagāthāvagga Ṭīkā 4302 Nidānavagga Ṭīkā 4303 Khandhavagga Ṭīkā 4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā 4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā 5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā 5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā 5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā | 5301 Ekakanipāta Ṭīkā 5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā 5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā 5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā | |
| 6101 Khuddakapāṭha Pāḷi 6102 Dhammapada Pāḷi 6103 Udāna Pāḷi 6104 Itivuttaka Pāḷi 6105 Suttanipāta Pāḷi 6106 Vimānavatthu Pāḷi 6107 Petavatthu Pāḷi 6108 Theragāthā Pāḷi 6109 Therīgāthā Pāḷi 6110 Apadāna Pāḷi-1 6111 Apadāna Pāḷi-2 6112 Buddhavaṃsa Pāḷi 6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi 6114 Jātaka Pāḷi-1 6115 Jātaka Pāḷi-2 6116 Mahāniddesa Pāḷi 6117 Cūḷaniddesa Pāḷi 6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi 6119 Nettippakaraṇa Pāḷi 6120 Milindapañha Pāḷi 6121 Peṭakopadesa Pāḷi | 6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā 6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1 6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2 6204 Udāna Aṭṭhakathā 6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā 6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1 6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2 6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā 6209 Petavatthu Aṭṭhakathā 6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1 6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2 6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā 6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1 6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2 6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā 6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā 6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1 6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2 6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3 6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4 6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5 6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6 6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7 6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā 6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā 6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1 6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2 6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā | 6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā 6302 Nettivibhāvinī | |
| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi-1 7107 Yamaka Pāḷi-2 7108 Yamaka Pāḷi-3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5 | 7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā 7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā 7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā | 7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā 7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā 7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā 7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā 7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |
| 日文 | |||
| パーリ仏典 | 註釈書 | 副註釈書 | その他 |
| 1101 パーラージカ・パーリ 1102 パーチッティヤ・パーリ 1103 マハーヴァッガ・パーリ(ヴィナヤ) 1104 チューラヴァッガ・パーリ 1105 パリヴァーラ・パーリ | 1201 パーラージカカンダ・アッタカター-1 1202 パーラージカカンダ・アッタカター-2 1203 パーチッティヤ・アッタカター 1204 マハーヴァッガ・アッタカター(ヴィナヤ) 1205 チューラヴァッガ・アッタカター 1206 パリヴァーラ・アッタカター | 1301 サーラッタディーパニー・ティーカー-1 1302 サーラッタディーパニー・ティーカー-2 1303 サーラッタディーパニー・ティーカー-3 | 1401 ドヴェマーティカー・パーリ 1402 ヴィナヤサンガハ・アッタカター 1403 ヴァジラブッディ・ティーカー 1404 ヴィマティヴィノーダニー・ティーカー-1 1405 ヴィマティヴィノーダニー・ティーカー-2 1406 ヴィナヤーランカーラ・ティーカー-1 1407 ヴィナヤーランカーラ・ティーカー-2 1408 カンカーウィタラニープラーナ・ティーカー 1409 ヴィナヤヴィニッチャヤ-ウッタラヴィニッチャヤ 1410 ヴィナヤヴィニッチャヤ・ティーカー-1 1411 ヴィナヤヴィニッチャヤ・ティーカー-2 1412 パーチッティヤーディヨージャナー・パーリ 1413 クッダシッカー-ムーラシッカー 8401 ヴィスッディマッガ-1 8402 ヴィスッディマッガ-2 8403 ヴィスッディマッガ・マハーティーカー-1 8404 ヴィスッディマッガ・マハーティーカー-2 8405 ヴィスッディマッガ・ニダーナカター 8406 ディーガニカーヤ(プ・ヴィ) 8407 マッジマニカーヤ(プ・ヴィ) 8408 サンユッタニカーヤ(プ・ヴィ) 8409 アングッタラニカーヤ(プ・ヴィ) 8410 ヴィナヤピタカ(プ・ヴィ) 8411 アビダンマピタカ(プ・ヴィ) 8412 アッタカター(プ・ヴィ) 8413 ニルッティディーパニー 8414 パラマッタディーパニー・サンガハマハーティカーパータ 8415 アヌディーパニーパータ 8416 パッターヌッデーサ・ディーパニーパータ 8417 ナマッカラ・ティーカー 8418 マハーパナーマ・パータ 8419 ラッカナート・ブッダトーマナーガーター 8420 スタヴァンダナー 8421 カマラーニャジャリ 8422 ジナランカーラ 8423 パッジャマドゥ 8424 ブッダグナガーター・ヴァリー 8425 チューラガンタヴァンサ 8427 サーサナヴァンサ 8426 マハーヴァンサ 8429 モッガラーナ・ビャーカラナン 8428 カッチャーヤナ・ビャーカラナン 8430 サッダニーティッパカラナン(パダマーラー) 8431 サッダニーティッパカラナン(ダートゥマーラー) 8432 パダルーパシッディ 8433 モッガラーナ・パンチカー 8434 パヨーガシッディ・パータ 8435 ヴットーダヤ・パータ 8436 アビダーナッパディーピカー・パータ 8437 アビダーナッパディーピカー・ティーカー 8438 スボーダーランカーラ・パータ 8439 スボーダーランカーラ・ティーカー 8440 バーラーヴァターラ・ガンティパダッタヴィニッチャヤサーラ 8446 カヴィダッパナニーティ 8447 ニーティマンジャリー 8445 ダンマニーティ 8444 マハーラハニーティ 8441 ローカニーティ 8442 スタンタニーティ 8443 スーラッサティニーティ 8450 チャーナキャニーティ 8448 ナラダッカディーパニー 8449 チャトゥラーラッカディーパニー 8451 ラサヴァーヒニー 8452 シーマヴィソーダニー・パータ 8453 ヴェッサンタラ・ギーティ 8454 モッガラーナ・ヴッティヴィヴァラナパンチカー 8455 トゥーパヴァンサ 8456 ダーターヴァンサ 8457 ダートゥパータヴィラーヴィシニヤー 8458 ダートゥヴァンサ 8459 ハッタヴァナッガラヴィハーラヴァンサ 8460 ジナチャリタヤ 8461 ジナヴァンサディーパン 8462 テーラカターガーター 8463 ミリダ・ティーカー 8464 パダマンジャリー 8465 パダサーダナン 8466 サッダビンドゥパカラナン 8467 カッチャーヤナ・ダートゥマンジューサー 8468 サーマンタクータ・ヴァンナナー |
| 2101 シーラッカンダワッガ・パーリ 2102 マハーワッガ・パーリ(ディーガ) 2103 パーティカワッガ・パーリ | 2201 シーラッカンダワッガ・アッタカター 2202 マハーワッガ・アッタカター(ディーガ) 2203 パーティカワッガ・アッタカター | 2301 シーラッカンダワッガ・ティーカー 2302 マハーワッガ・ティーカー(ディーガ) 2303 パーティカワッガ・ティーカー 2304 シーラッカンダワッガ・アビナワティーカー-1 2305 シーラッカンダワッガ・アビナワティーカー-2 | |
| 3101 ムーラパンナーサ・パーリ 3102 マッジマパンナーサ・パーリ 3103 ウパリパンナーサ・パーリ | 3201 ムーラパンナーサ・アッタカター-1 3202 ムーラパンナーサ・アッタカター-2 3203 マッジマパンナーサ・アッタカター 3204 ウパリパンナーサ・アッタカター | 3301 ムーラパンナーサ・ティーカー 3302 マッジマパンナーサ・ティーカー 3303 ウパリパンナーサ・ティーカー | |
| 4101 サガーター・ワッガ・パーリ 4102 ニダーナ・ワッガ・パーリ 4103 カンダ・ワッガ・パーリ 4104 サラーヤタナ・ワッガ・パーリ 4105 マハーワッガ・パーリ(サンユッタ) | 4201 サガーター・ワッガ・アッタカター 4202 ニダーナ・ワッガ・アッタカター 4203 カンダ・ワッガ・アッタカター 4204 サラーヤタナ・ワッガ・アッタカター 4205 マハーワッガ・アッタカター(サンユッタ) | 4301 サガーター・ワッガ・ティーカー 4302 ニダーナ・ワッガ・ティーカー 4303 カンダ・ワッガ・ティーカー 4304 サラーヤタナ・ワッガ・ティーカー 4305 マハーワッガ・ティーカー(サンユッタ) | |
| 5101 エーカカニパータ・パーリ 5102 ドゥカニパータ・パーリ 5103 ティカニパータ・パーリ 5104 チャトゥッカニパータ・パーリ 5105 パンチャカニパータ・パーリ 5106 チャッカニパータ・パーリ 5107 サッタカニパータ・パーリ 5108 アッタカーディニパータ・パーリ 5109 ナヴァカニパータ・パーリ 5110 ダサカニパータ・パーリ 5111 エーカーダサカニパータ・パーリ | 5201 エーカカニパータ・アッタカター 5202 ドゥカ・ティカ・チャトゥッカニパータ・アッタカター 5203 パンチャカ・チャッカ・サッタカニパータ・アッタカター 5204 アッタカーディニパータ・アッタカター | 5301 エーカカニパータ・ティーカー 5302 ドゥカ・ティカ・チャトゥッカニパータ・ティーカー 5303 パンチャカ・チャッカ・サッタカニパータ・ティーカー 5304 アッタカーディニパータ・ティーカー | |
| 6101 クッダカパータ・パーリ 6102 ダンマパダ・パーリ 6103 ウダーナ・パーリ 6104 イティヴッタカ・パーリ 6105 スッタニパータ・パーリ 6106 ヴィマーナヴァットゥ・パーリ 6107 ペーヴァットゥ・パーリ 6108 テーラガーター・パーリ 6109 テーリーガーター・パーリ 6110 アパダーナ・パーリ-1 6111 アパダーナ・パーリ-2 6112 ブッダヴァンサ・パーリ 6113 チャリヤーピタカ・パーリ 6114 ジャータカ・パーリ-1 6115 ジャータカ・パーリ-2 6116 マハーニッデーサ・パーリ 6117 チューラニッデーサ・パーリ 6118 パティサンビダーマッガ・パーリ 6119 ネッティッパカラナ・パーリ 6120 ミリンダパンハ・パーリ 6121 ペータコーパデーサ・パーリ | 6201 クッダカパータ・アッタカター 6202 ダンマパダ・アッタカター-1 6203 ダンマパダ・アッタカター-2 6204 ウダーナ・アッタカター 6205 イティヴッタカ・アッタカター 6206 スッタニパータ・アッタカター-1 6207 スッタニパータ・アッタカター-2 6208 ヴィマーナヴァットゥ・アッタカター 6209 ペータヴァットゥ・アッタカター 6210 テーラガーター・アッタカター-1 6211 テーラガーター・アッタカター-2 6212 テーリーガーター・アッタカター 6213 アパダーナ・アッタカター-1 6214 アパダーナ・アッタカター-2 6215 ブッダヴァンサ・アッタカター 6216 チャリヤーピタカ・アッタカター 6217 ジャータカ・アッタカター-1 6218 ジャータカ・アッタカター-2 6219 ジャータカ・アッタカター-3 6220 ジャータカ・アッタカター-4 6221 ジャータカ・アッタカター-5 6222 ジャータカ・アッタカター-6 6223 ジャータカ・アッタカター-7 6224 マハーニッデーサ・アッタカター 6225 チューラニッデーサ・アッタカター 6226 パティサンビダーマッガ・アッタカター-1 6227 パティサンビダーマッガ・アッタカター-2 6228 ネッティッパカラナ・アッタカター | 6301 ネッティッパカラナ・ティーカー 6302 ネッティヴィバーヴィニー | |
| 7101 ダンマサンガニー・パーリ 7102 ヴィバンガ・パーリ 7103 ダートゥカター・パーリ 7104 プッガラパンニャッティ・パーリ 7105 カター・ヴァットゥ・パーリ 7106 ヤマカ・パーリ-1 7107 ヤマカ・パーリ-2 7108 ヤマカ・パーリ-3 7109 パッターナ・パーリ-1 7110 パッターナ・パーリ-2 7111 パッターナ・パーリ-3 7112 パッターナ・パーリ-4 7113 パッターナ・パーリ-5 | 7201 ダンマサンガニ・アッタカター 7202 サンモーハヴィノーダニー・アッタカター 7203 パンチャパカラナ・アッタカター | 7301 ダンマサンガニー・ムーラティーカー 7302 ヴィバンガ・ムーラティーカー 7303 パンチャパカラナ・ムーラティーカー 7304 ダンマサンガニー・アヌティーカー 7305 パンチャパカラナ・アヌティーカー 7306 アビダンマーヴァターロ・ナーマルーパパリッチェード 7307 アビダンマッタ・サンガホ 7308 アビダンマーヴァターラ・プラーナティーカー 7309 アビダンマ・マーティカーパーリ | |
| ខ្មែរ | |||
| ព្រះត្រៃបិដកបាលី | អដ្ឋកថា | ដីកា | ផ្សេងទៀត |
| 1101 បារាជិកបាឡិ 1102 បាចិត្តិយបាឡិ 1103 មហាវគ្គបាឡិ (វិន័យ) 1104 ចូឡវគ្គបាឡិ 1105 បរិវារបាឡិ | 1201 បារាជិកកណ្ឌអដ្ឋកថា-១ 1202 បារាជិកកណ្ឌអដ្ឋកថា-២ 1203 បាចិត្តិយអដ្ឋកថា 1204 មហាវគ្គអដ្ឋកថា (វិន័យ) 1205 ចូឡវគ្គអដ្ឋកថា 1206 បរិវារអដ្ឋកថា | 1301 សារត្ថទីបនីដីកា-១ 1302 សារត្ថទីបនីដីកា-២ 1303 សារត្ថទីបនីដីកា-៣ | 1401 ទ្វេមាតិកាបាឡិ 1402 វិនយសង្គហអដ្ឋកថា 1403 វជិរពុទ្ធិដីកា 1404 វិមតិវិនោទនីដីកា-១ 1405 វិមតិវិនោទនីដីកា-២ 1406 វិនយាលង្ការដីកា-១ 1407 វិនយាលង្ការដីកា-២ 1408 កង្ខាវិតរណីបុរាណដីកា 1409 វិនយវិនិច្ឆយ-ឧត្តរវិនិច្ឆយ 1410 វិនយវិនិច្ឆយដីកា-១ 1411 វិនយវិនិច្ឆយដីកា-២ 1412 បាចិត្យាទិយោជនាបាឡិ 1413 ខុទ្ទសិក្ខា-មូលសិក្ខា 8401 វិសុទ្ធិមគ្គ-១ 8402 វិសុទ្ធិមគ្គ-២ 8403 វិសុទ្ធិមគ្គ-មហាដីកា-១ 8404 វិសុទ្ធិមគ្គ-មហាដីកា-២ 8405 វិសុទ្ធិមគ្គ និទានកថា 8406 ទីឃនិកាយ (បុ-វិ) 8407 មជ្ឈិមនិកាយ (បុ-វិ) 8408 សំយុត្តនិកាយ (បុ-វិ) 8409 អង្គុត្តរនិកាយ (បុ-វិ) 8410 វិនយបិដក (បុ-វិ) 8411 អភិធម្មបិដក (បុ-វិ) 8412 អដ្ឋកថា (បុ-វិ) 8413 និរុត្តិទីបនី 8414 បរមត្ថទីបនី សង្គហមហាដីកាបាឋ 8415 អនុទីបនីបាឋ 8416 បដ្ឋានុទ្ទេស ទីបនីបាឋ 8417 នមក្ការដីកា 8418 មហាបណាមបាឋ 8419 លក្ខណាតោ ពុទ្ធថោមនាគាថា 8420 សុតវន្ទនា 8421 កមលាញ្ជលិ 8422 ជិនាលង្ការ 8423 បជ្ជមធុ 8424 ពុទ្ធគុណគាថាវលី 8425 ចូឡគន្ថវង្ស 8427 សាសនវង្ស 8426 មហាវង្ស 8429 មោគ្គល្លានព្យាករណំ 8428 កច្ចាយនព្យាករណំ 8430 សទ្ទនីតិប្បករណំ (បទមាលា) 8431 សទ្ទនីតិប្បករណំ (ធាតុមាលា) 8432 បទរូបសិទ្ធិ 8433 មោគ្គល្លានបញ្ចិកា 8434 បយោគសិទ្ធិបាឋ 8435 វុត្តោទយបាឋ 8436 អភិធានប្បទីបិកាបាឋ 8437 អភិធានប្បទីបិកាដីកា 8438 សុពោធាលង្ការបាឋ 8439 សុពោធាលង្ការដីកា 8440 បាលាវតារ គណ្ឋិបទត្ថវិនិច្ឆយសារ 8446 កវិទប្បណនីតិ 8447 នីតិមញ្ជរី 8445 ធម្មនីតិ 8444 មហារហនីតិ 8441 លោកនីតិ 8442 សុត្តន្តនីតិ 8443 សូរស្សតិនីតិ 8450 ចាណក្យនីតិ 8448 នរទក្ខទីបនី 8449 ចតុរារក្ខទីបនី 8451 រសវាហិនី 8452 សីមវិសោធនីបាឋ 8453 វេស្សន្តរគីតិ 8454 មោគ្គល្លាន វុត្តិវិវរណបញ្ចិកា 8455 ថូបវង្ស 8456 ទាឋាវង្ស 8457 ធាតុបាឋវិលាសិនិយា 8458 ធាតុវង្ស 8459 ហត្ថវនគល្លវិហារវង្ស 8460 ជិនចរិតយ 8461 ជិនវង្សទីបំ 8462 តេលកដាហគាថា 8463 មិលិទដីកា 8464 បទមញ្ជរី 8465 បទសាធនំ 8466 សទ្ទពិន្ទុបករណំ 8467 កច្ចាយនធាតុមញ្ជុសា 8468 សាមន្តកូដវណ្ណនា |
| 2101 សីលក្ខន្ធវគ្គបាឡិ 2102 មហាវគ្គបាឡិ (ទីឃ) 2103 បាថិកវគ្គបាឡិ | 2201 សីលក្ខន្ធវគ្គអដ្ឋកថា 2202 មហាវគ្គអដ្ឋកថា (ទីឃ) 2203 បាថិកវគ្គអដ្ឋកថា | 2301 សីលក្ខន្ធវគ្គដីកា 2302 មហាវគ្គដីកា (ទីឃ) 2303 បាថិកវគ្គដីកា 2304 សីលក្ខន្ធវគ្គ-អភិនវដីកា-១ 2305 សីលក្ខន្ធវគ្គ-អភិនវដីកា-២ | |
| 3101 មូលបណ្ណាសបាឡិ 3102 មជ្ឈិមបណ្ណាសបាឡិ 3103 ឧបរិបណ្ណាសបាឡិ | 3201 មូលបណ្ណាសអដ្ឋកថា-១ 3202 មូលបណ្ណាសអដ្ឋកថា-២ 3203 មជ្ឈិមបណ្ណាសអដ្ឋកថា 3204 ឧបរិបណ្ណាសអដ្ឋកថា | 3301 មូលបណ្ណាសដីកា 3302 មជ្ឈិមបណ្ណាសដីកា 3303 ឧបរិបណ្ណាសដីកា | |
| 4101 សគាថាវគ្គបាឡិ 4102 និទានវគ្គបាឡិ 4103 ខន្ធវគ្គបាឡិ 4104 សឡាយតនវគ្គបាឡិ 4105 មហាវគ្គបាឡិ (សំយុត្ត) | 4201 សគាថាវគ្គអដ្ឋកថា 4202 និទានវគ្គអដ្ឋកថា 4203 ខន្ធវគ្គអដ្ឋកថា 4204 សឡាយតនវគ្គអដ្ឋកថា 4205 មហាវគ្គអដ្ឋកថា (សំយុត្ត) | 4301 សគាថាវគ្គដីកា 4302 និទានវគ្គដីកា 4303 ខន្ធវគ្គដីកា 4304 សឡាយតនវគ្គដីកា 4305 មហាវគ្គដីកា (សំយុត្ត) | |
| 5101 ឯកកនិបាតបាឡិ 5102 ទុកនិបាតបាឡិ 5103 តិកនិបាតបាឡិ 5104 ចតុក្កនិបាតបាឡិ 5105 បញ្ចកនិបាតបាឡិ 5106 ឆក្កនិបាតបាឡិ 5107 សត្តកនិបាតបាឡិ 5108 អដ្ឋកាទិនិបាតបាឡិ 5109 នវកនិបាតបាឡិ 5110 ទសកនិបាតបាឡិ 5111 ឯកាទសកនិបាតបាឡិ | 5201 ឯកកនិបាតអដ្ឋកថា 5202 ទុក-តិក-ចតុក្កនិបាតអដ្ឋកថា 5203 បញ្ចក-ឆក្ក-សត្តកនិបាតអដ្ឋកថា 5204 អដ្ឋកាទិនិបាតអដ្ឋកថា | 5301 ឯកកនិបាតដីកា 5302 ទុក-តិក-ចតុក្កនិបាតដីកា 5303 បញ្ចក-ឆក្ក-សត្តកនិបាតដីកា 5304 អដ្ឋកាទិនិបាតដីកា | |
| 6101 ខុទ្ទកបាឋបាឡិ 6102 ធម្មបទបាឡិ 6103 ឧទានបាឡិ 6104 ឥតិវុត្តកបាឡិ 6105 សុត្តនិបាតបាឡិ 6106 វិមានវត្ថុបាឡិ 6107 បេតវត្ថុបាឡិ 6108 ថេរគាថាបាឡិ 6109 ថេរីគាថាបាឡិ 6110 អបទានបាឡិ-១ 6111 អបទានបាឡិ-២ 6112 ពុទ្ធវង្សបាឡិ 6113 ចរិយាបិដកបាឡិ 6114 ជាតកបាឡិ-១ 6115 ជាតកបាឡិ-២ 6116 មហានិទ្ទេសបាឡិ 6117 ចូឡនិទ្ទេសបាឡិ 6118 បដិសម្ភិទាមគ្គបាឡិ 6119 នេត្តិប្បករណបាឡិ 6120 មិលិន្ទបញ្ហាបាឡិ 6121 បេដកោបទេសបាឡិ | 6201 ខុទ្ទកបាឋអដ្ឋកថា 6202 ធម្មបទអដ្ឋកថា-១ 6203 ធម្មបទអដ្ឋកថា-២ 6204 ឧទានអដ្ឋកថា 6205 ឥតិវុត្តកអដ្ឋកថា 6206 សុត្តនិបាតអដ្ឋកថា-១ 6207 សុត្តនិបាតអដ្ឋកថា-២ 6208 វិមានវត្ថុអដ្ឋកថា 6209 បេតវត្ថុអដ្ឋកថា 6210 ថេរគាថាអដ្ឋកថា-១ 6211 ថេរគាថាអដ្ឋកថា-២ 6212 ថេរីគាថាអដ្ឋកថា 6213 អបទានអដ្ឋកថា-១ 6214 អបទានអដ្ឋកថា-២ 6215 ពុទ្ធវង្សអដ្ឋកថា 6216 ចរិយាបិដកអដ្ឋកថា 6217 ជាតកអដ្ឋកថា-១ 6218 ជាតកអដ្ឋកថា-២ 6219 ជាតកអដ្ឋកថា-៣ 6220 ជាតកអដ្ឋកថា-៤ 6221 ជាតកអដ្ឋកថា-៥ 6222 ជាតកអដ្ឋកថា-៦ 6223 ជាតកអដ្ឋកថា-៧ 6224 មហានិទ្ទេសអដ្ឋកថា 6225 ចូឡនិទ្ទេសអដ្ឋកថា 6226 បដិសម្ភិទាមគ្គអដ្ឋកថា-១ 6227 បដិសម្ភិទាមគ្គអដ្ឋកថា-២ 6228 នេត្តិប្បករណអដ្ឋកថា | 6301 នេត្តិប្បករណដីកា 6302 នេត្តិវិភាវិនី | |
| 7101 ធម្មសង្គណីបាឡិ 7102 វិភង្គបាឡិ 7103 ធាតុកថាបាឡិ 7104 បុគ្គលបញ្ញត្តិបាឡិ 7105 កថាវត្ថុបាឡិ 7106 យមកបាឡិ-១ 7107 យមកបាឡិ-២ 7108 យមកបាឡិ-៣ 7109 បដ្ឋានបាឡិ-១ 7110 បដ្ឋានបាឡិ-២ 7111 បដ្ឋានបាឡិ-៣ 7112 បដ្ឋានបាឡិ-៤ 7113 បដ្ឋានបាឡិ-៥ | 7201 ធម្មសង្គណិអដ្ឋកថា 7202 សម្មោហវិនោទនីអដ្ឋកថា 7203 បញ្ចបករណអដ្ឋកថា | 7301 ធម្មសង្គណី-មូលដីកា 7302 វិភង្គ-មូលដីកា 7303 បញ្ចបករណ-មូលដីកា 7304 ធម្មសង្គណី-អនុដីកា 7305 បញ្ចបករណ-អនុដីកា 7306 អភិធម្មាវតារោ-នាមរូបបរិច្ឆេទោ 7307 អភិធម្មត្ថសង្គហោ 7308 អភិធម្មាវតារ-បុរាណដីកា 7309 អភិធម្មមាតិកាបាឡិ | |
| 한국인 | |||
| 팔리 대장경 | 주석서 | 부주석서 | 기타 |
| 1101 빠라지카 빨리 1102 빠찟띠야 빨리 1103 마하왁가 빨리 (비나야) 1104 출라왁가 빨리 1105 빠리와라 빨리 | 1201 빠라지까깐다 앗타카타-1 1202 빠라지까깐다 앗타카타-2 1203 빠찟띠야 앗타카타 1204 마하왁가 앗타카타 (비나야) 1205 출라왁가 앗타카타 1206 빠리와라 앗타카타 | 1301 사랏타디빠니 띠까-1 1302 사랏타디빠니 띠까-2 1303 사랏타디빠니 띠까-3 | 1401 드베마띠까빨리 1402 위나야상가하 앗타카타 1403 와지라붓디 띠까 1404 위마띠위노다니 띠까-1 1405 위마띠위노다니 띠까-2 1406 위나야랑까라 띠까-1 1407 위나야랑까라 띠까-2 1408 깡카위따라니뿌라나 띠까 1409 위나야위닛차야-웃따라위닛차야 1410 위나야위닛차야 띠까-1 1411 위나야위닛차야 띠까-2 1412 빠찟땨디요자나빨리 1413 쿳닷시카-물라시카 8401 위숟디막가-1 8402 위숟디막가-2 8403 위숟디막가-마하띠까-1 8404 위숟디막가-마하띠까-2 8405 위숟디막가 니다나까타 8406 디가니까야 (뿌-위) 8407 맛지마니까야 (뿌-위) 8408 삼윳따니까야 (뿌-위) 8409 앙굳따라니까야 (뿌-위) 8410 위나야삐따까 (뿌-위) 8411 아비담마삐따까 (뿌-위) 8412 앗타카타 (뿌-위) 8413 니룻띠디빠니 8414 빠라맛타디빠니 상가하마하띠까빠타 8415 아누디빠니빠타 8416 빳타누ㄸ데사 디빠니빠타 8417 나막까라띠까 8418 마하빠나마빠타 8419 락카나또 붓다토마나가타 8420 수타완다나 8421 까말란자리 8422 지나랑까라 8423 빳자마두 8424 붓다구나가타왈리 8425 출라간타왕사 8427 사사나왕사 8426 마하왕사 8429 목갈라나뱌까라낭 8428 깟차야나뱌까라낭 8430 삿다니띠빠까라낭 (빠다말라) 8431 삿다니띠빠까라낭 (다두말라) 8432 빠다루빠싣디 8433 목갈라나빤찌까 8434 빠요가싣디빠타 8435 붇또다야빠타 8436 아비다나빠디피까빠타 8437 아비다나빠디피까띠까 8438 수보다랑까라빠타 8439 수보다랑까라띠까 8440 발라와따라 간티빠닷타위닛차야사라 8446 까위닷빠나니띠 8447 니띠만자리 8445 담마니띠 8444 마하라하니띠 8441 로까니띠 8442 숫딴따니띠 8443 수랏사띠니띠 8450 짜낙야니띠 8448 나라닥카디빠니 8449 짜뚜라락카디빠니 8451 라사와히니 8452 시마위소다니빠타 8453 웨산따라기띠 8454 목갈라나 붇띠위와라나빤찌까 8455 투빠왕사 8456 다타왕사 8457 다두빠타윌라시니야 8458 다두왕사 8459 핟타와나갈라위하라왕사 8460 지나짜리따야 8461 지나왕사디빵 8462 떼라까타하가타 8463 밀리다띠까 8464 빠다만자리 8465 빠다사다낭 8466 삿다빈두빠까라낭 8467 깟차야나다두만주사 8468 사만따꿋타완나나 |
| 2101 실락칸다왁가 빨리 2102 마하왁가 빨리 (디가) 2103 빠티까왁가 빨리 | 2201 실락칸다왁가 앗타카타 2202 마하왁가 앗타카타 (디가) 2203 빠티까왁가 앗타카타 | 2301 실락칸다왁가 띠까 2302 마하왁가 띠까 (디가) 2303 빠티까왁가 띠까 2304 실락칸다왁가-아비나와띠까-1 2305 실락칸다왁가-아비나와띠까-2 | |
| 3101 물라빤나사 빨리 3102 맛지마빤나사 빨리 3103 우빠리빤나사 빨리 | 3201 물라빤나사 앗타카타-1 3202 물라빤나사 앗타카타-2 3203 맛지마빤나사 앗타카타 3204 우빠리빤나사 앗타카타 | 3301 물라빤나사 띠까 3302 맛지마빤나사 띠까 3303 우빠리빤나사 띠까 | |
| 4101 사가타왁가 빨리 4102 니다나왁가 빨리 4103 칸다왁가 빨리 4104 살라야따나왁가 빨리 4105 마하왁가 빨리 (삼윳따) | 4201 사가타왁가 앗타카타 4202 니다나왁가 앗타카타 4203 칸다왁가 앗타카타 4204 살라야따나왁가 앗타카타 4205 마하왁가 앗타카타 (삼윳따) | 4301 사가타왁가 띠까 4302 니다나왁가 띠까 4303 칸다왁가 띠까 4304 살라야따나왁가 띠까 4305 마하왁가 띠까 (삼윳따) | |
| 5101 에까까니빠따 빨리 5102 두까니빠따 빨리 5103 띠까니빠따 빨리 5104 짜뚝까니빠따 빨리 5105 빤짜까니빠따 빨리 5106 착까니빠따 빨리 5107 삿따까니빠따 빨리 5108 앗타까디니빠따 빨리 5109 나와까니빠따 빨리 5110 다사까니빠따 빨리 5111 에까다사까니빠따 빨리 | 5201 에까까니빠따 앗타카타 5202 두까-띠까-짜뚝까니빠따 앗타카타 5203 빤짜까-착까-삿따까니빠따 앗타카타 5204 앗타까디니빠따 앗타카타 | 5301 에까까니빠따 띠까 5302 두까-띠까-짜뚝까니빠따 띠까 5303 빤짜까-착까-삿따까니빠따 띠까 5304 앗타까디니빠따 띠까 | |
| 6101 쿳닥까빠타 빨리 6102 담마빠다 빨리 6103 우다나 빨리 6104 이띠웃따까 빨리 6105 숫따니빠따 빨리 6106 위마나왓투 빨리 6107 베따왓투 빨리 6108 테라가타 빨리 6109 테리가타 빨리 6110 아빠다나 빨리-1 6111 아빠다나 빨리-2 6112 붓다왕사 빨리 6113 짜리야삐따까 빨리 6114 자따까 빨리-1 6115 자따까 빨리-2 6116 마하닷데사 빨리 6117 출라닷데사 빨리 6118 빠티삼비다막가 빨리 6119 넷띠빠까라나 빨리 6120 밀린다빤하 빨리 6121 뻬따꼬빠데사 빨리 | 6201 쿳닥까빠타 앗타카타 6202 담마빠다 앗타카타-1 6203 담마빠다 앗타카타-2 6204 우다나 앗타카타 6205 이띠웃따까 앗타카타 6206 숫따니빠따 앗타카타-1 6207 숫따니빠따 앗타카타-2 6208 위마나왓투 앗타카타 6209 베따왓투 앗타카타 6210 테라가타 앗타카타-1 6211 테라가타 앗타카타-2 6212 테리가타 앗타카타 6213 아빠다나 앗타카타-1 6214 아빠다나 앗타카타-2 6215 붓다왕사 앗타카타 6216 짜리야삐따까 앗타카타 6217 자따까 앗타카타-1 6218 자따까 앗타카타-2 6219 자따까 앗타카타-3 6220 자따까 앗타카타-4 6221 자따까 앗타카타-5 6222 자따까 앗타카타-6 6223 자따까 앗타카타-7 6224 마하닷데사 앗타카타 6225 출라닷데사 앗타카타 6226 빠티삼비다막가 앗타카타-1 6227 빠티삼비다막가 앗타카타-2 6228 넷띠빠까라나 앗타카타 | 6301 넷띠빠까라나 띠까 6302 넷띠위바비니 | |
| 7101 담마상가니 빨리 7102 위방가 빨리 7103 다뚜까타 빨리 7104 뿍갈라빤냣띠 빨리 7105 까타왓투 빨리 7106 야마까 빨리-1 7107 야마까 빨리-2 7108 야마까 빨리-3 7109 빳타나 빨리-1 7110 빳타나 빨리-2 7111 빳타나 빨리-3 7112 빳타나 빨리-4 7113 빳타나 빨리-5 | 7201 담마상가니 앗타카타 7202 삼모하위노다니 앗타카타 7203 빤짜빠까라나 앗타카타 | 7301 담마상가니-물라띠까 7302 위방가-물라띠까 7303 빤짜빠까라나-물라띠까 7304 담마상가니-아누띠까 7305 빤짜빠까라나-아누띠까 7306 아비담마와따로-나마루빠빠릳체도 7307 아비담맛타상가호 7308 아비담마와따라-뿌라나띠까 7309 아비담마마띠까빨리 | |
| ອັກສອນລາວ | |||
| ປາລີ | ອັດຖະກະຖາ | ຏີກາ | ອັນຍາ |
| 1101 ປາຣາຊິກະ ປາລີ 1102 ປາຈິດຕິຍະ ປາລີ 1103 ມະຫາວັກຄະ ປາລີ (ວິໄນ) 1104 ຈູລະວັກຄະ ປາລີ 1105 ປະລິວາລະ ປາລີ | 1201 ປາຣາຊິກະກັນທະ ອັດຖະກະຖາ-1 1202 ປາຣາຊິກະກັນທະ ອັດຖະກະຖາ-2 1203 ປາຈິດຕິຍະ ອັດຖະກະຖາ 1204 ມະຫາວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ (ວິໄນ) 1205 ຈູລະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 1206 ປະລິວາລະ ອັດຖະກະຖາ | 1301 ສາຣັດຖະທີປະນີ ຏີກາ-1 1302 ສາຣັດຖະທີປະນີ ຏີກາ-2 1303 ສາຣັດຖະທີປະນີ ຏີກາ-3 | 1401 ທເວມາຕິກາປາລີ 1402 ວິນະຍະສັງຄະຫະ ອັດຖະກະຖາ 1403 ວະຊິລະພຸດທິ ຏີກາ 1404 ວິມະຕິວິໂນທະນີ ຏີກາ-1 1405 ວິມະຕິວິໂນທະນີ ຏີກາ-2 1406 ວິນະຍາລັງກາລະ ຏີກາ-1 1407 ວິນະຍາລັງກາລະ ຏີກາ-2 1408 ກັງຂາວິຕະຣະນີປຸຣານະ ຏີກາ 1409 ວິນະຍະວິນິດສະຍະ-ອຸຕຕະຣະວິນິດສະຍະ 1410 ວິນະຍະວິນິດສະຍະ ຏີກາ-1 1411 ວິນະຍະວິນິດສະຍະ ຏີກາ-2 1412 ປາຈິຕະຍາທິໂຍຊະນາປາລີ 1413 ຂຸທະທະສິກຂາ-ມູລະສິກຂາ 8401 ວິສຸດທິມັກຄະ-1 8402 ວິສຸດທິມັກຄະ-2 8403 ວິສຸດທິມັກຄະ-ມະຫາຏີກາ-1 8404 ວິສຸດທິມັກຄະ-ມະຫາຏີກາ-2 8405 ວິສຸດທິມັກຄະ ນິທານະກະຖາ 8406 ທີຆະນິກາຍະ (ປຸ-ວິ) 8407 ມັດຊິມະນິກາຍະ (ປຸ-ວິ) 8408 ສັງຍຸຕຕະນິກາຍະ (ປຸ-ວິ) 8409 ອັງຄຸຕຕະລະນິກາຍະ (ປຸ-ວິ) 8410 ວິນະຍະປິຕະກະ (ປຸ-ວິ) 8411 ອະພິທັມມະປິຕະກະ (ປຸ-ວິ) 8412 ອັດຖະກະຖາ (ປຸ-ວິ) 8413 ນິລຸຕຕິທີປະນີ 8414 ປະຣະມັດຖະທີປະນີ ສັງຄະຫະມະຫາຏີກາປາຖະ 8415 ອະນຸທີປະນີປາຖະ 8416 ປັດຖານຸທເທສະ ທີປະນີປາຖະ 8417 ນະມັກກາລະຏີກາ 8418 ມະຫາປະຖາມະປາຖະ 8419 ລັກຂະນາໂຕ ພຸດທະຖະມະນາຄາຖາ 8420 ສຸຕະວັນທະນາ 8421 ກະມະລາຍຈະລິ 8422 ຊິນາລັງກາລະ 8423 ປັດຊະມະທຸ 8424 ພຸດທະຄຸນະຄາຖາວະລີ 8425 ຈູລະຄັນຖະວັງສະ 8426 ມະຫາວັງສະ 8427 ສາສະນະວັງສະ 8428 ກັດຈາຍະນະພະຍາກະລະນັງ 8429 ມົກຄັນທານະພະຍາກະລະນັງ 8430 ສັດທະນີຕິປະກະລະນັງ (ປະທະມາລາ) 8431 ສັດທະນີຕິປະກະລະນັງ (ຘາຕຸມາລາ) 8432 ປະທະຣູປະສິດທິ 8433 ໂມຄັນທານະປັນຈິກາ 8434 ປະໂຍຄະສິດທິປາຖະ 8435 ວຸຕະໂທຍະປາຖະ 8436 ອະພິທານະປະປະທີປິກາປາຖະ 8437 ອະພິທານະປະປະທີປິກາຏີກາ 8438 ສຸໂພທາລັງກາລະປາຖະ 8439 ສຸໂພທາລັງກາລະຏີກາ 8440 ພາລາວະຕາລະ ຄັນຖິປະທັດຖະວິນິດສະຍະສາລະ 8441 ໂລກະນີຕິ 8442 ສຸດຕັນຕະນີຕິ 8443 ສູລັດສະຕິນີຕິ 8444 ມະຫາລະຫະນີຕິ 8445 ທັມມະນີຕິ 8446 ກະວິທັບປະຖານີຕິ 8447 ນີຕິມັນຊະລີ 8448 ນະລະທັກຂະທີປະນີ 8449 ຈະຕຸຣາລັກຂະທີປະນີ 8450 ຈານັກຍະນີຕິ 8451 ລະສະວາຫິນີ 8452 ສີມາວິໂສທະນີປາຖະ 8453 ເວສສັນຕະລະຄີຕິ 8454 ໂມຄັນທານະ ວຸຕຕິວິວະລະນະປັນຈິກາ 8455 ຖູປະວັງສະ 8456 ທາຐາວັງສະ 8457 ຘາຕຸປາຖະວິລາສິນີຍາ 8458 ຘາຕຸວັງສະ 8459 ຫັດຖະວະນະຄັນລະວິຫາລະວັງສະ 8460 ຊິນະຈະລິຕະຍະ 8461 ຊິນະວັງສະທີປັງ 8462 ເຕລະກະຕາຫາຄາຖາ 8463 ມິລິທະຏີກາ 8464 ປະທະມັນຊະລີ 8465 ປະທະສາຘະນັງ 8466 ສັດທະພິນທຸປະກະລະນັງ 8467 ກັດຈາຍະນະຘາຕຸມັນຊຸສາ 8468 ສາມັນຕະກູຏະວັນນະນາ |
| 2101 ສີລັກຂັນທະວັກຄະ ປາລີ 2102 ມະຫາວັກຄະ ປາລີ (ທີຆະ) 2103 ປາຖິກະວັກຄະ ປາລີ | 2201 ສີລັກຂັນທະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 2202 ມະຫາວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ (ທີຆະ) 2203 ປາຖິກະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ | 2301 ສີລັກຂັນທະວັກຄະ ຏີກາ 2302 ມະຫາວັກຄະ ຏີກາ (ທີຆະ) 2303 ປາຖິກະວັກຄະ ຏີກາ 2304 ສີລັກຂັນທະວັກຄະ-ອະພິນະວະຏີກາ-1 2305 ສີລັກຂັນທະວັກຄະ-ອະພິນະວະຏີກາ-2 | |
| 3101 ມູລະປັນຍາສະ ປາລີ 3102 ມັດຊິມະປັນຍາສະ ປາລີ 3103 ອຸປະລິປັນຍາສະ ປາລີ | 3201 ມູລະປັນຍາສະ ອັດຖະກະຖາ-1 3202 ມູລະປັນຍາສະ ອັດຖະກະຖາ-2 3203 ມັດຊິມະປັນຍາສະ ອັດຖະກະຖາ 3204 ອຸປະລິປັນຍາສະ ອັດຖະກະຖາ | 3301 ມູລະປັນຍາສະ ຏີກາ 3302 ມັດຊິມະປັນຍາສະ ຏີກາ 3303 ອຸປະລິປັນຍາສະ ຏີກາ | |
| 4101 ສະຄາຖາວັກຄະ ປາລີ 4102 ນິທານະວັກຄະ ປາລີ 4103 ຂັນທະວັກຄະ ປາລີ 4104 ສະຫຼາຍາຕະນະວັກຄະ ປາລີ 4105 ມະຫາວັກຄະ ປາລີ (ສັງຍຸຕຕະ) | 4201 ສະຄາຖາວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 4202 ນິທານະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 4203 ຂັນທະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 4204 ສະຫຼາຍາຕະນະວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ 4205 ມະຫາວັກຄະ ອັດຖະກະຖາ (ສັງຍຸຕຕະ) | 4301 ສະຄາຖາວັກຄະ ຏີກາ 4302 ນິທານະວັກຄະ ຏີກາ 4303 ຂັນທະວັກຄະ ຏີກາ 4304 ສະຫຼາຍາຕະນະວັກຄະ ຏີກາ 4305 ມະຫາວັກຄະ ຏີກາ (ສັງຍຸຕຕະ) | |
| 5101 ເອກະກະນິປາຕະ ປາລີ 5102 ທຸກະນິປາຕະ ປາລີ 5103 ຕິກະນິປາຕະ ປາລີ 5104 ຈະຕຸກກະນິປາຕະ ປາລີ 5105 ປັຈຈະກະນິປາຕະ ປາລີ 5106 ຉັກກະນິປາຕະ ປາລີ 5107 ສັດຕະກະນິປາຕະ ປາລີ 5108 ອັດຖະກາທິນິປາຕະ ປາລີ 5109 ນະວະກະນິປາຕະ ປາລີ 5110 ທະສະກະນິປາຕະ ປາລີ 5111 ເອກາທະສະກະນິປາຕະ ປາລີ | 5201 ເອກະກະນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ 5202 ທຸກະ-ຕິກະ-ຈະຕຸກກະນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ 5203 ປັຈຈະກະ-ຉັກກະ-ສັດຕະກະນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ 5204 ອັດຖະກາທິນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ | 5301 ເອກະກະນິປາຕະ ຏີກາ 5302 ທຸກະ-ຕິກະ-ຈະຕຸກກະນິປາຕະ ຏີກາ 5303 ປັຈຈະກະ-ຉັກກະ-ສັດຕະກະນິປາຕະ ຏີກາ 5304 ອັດຖະກາທິນິປາຕະ ຏີກາ | |
| 6101 ຂຸທະທະກະປາຖະ ປາລີ 6102 ທຳມະປະທະ ປາລີ 6103 ອຸທານະ ປາລີ 6104 ອິຕິວຸຕຕະກະ ປາລີ 6105 ສຸດຕະນິປາຕະ ປາລີ 6106 ວິມານະວັດຖຸ ປາລີ 6107 ເປຕະວັດຖຸ ປາລີ 6108 ເຖລະຄາຖາ ປາລີ 6109 ເຖລີຄາຖາ ປາລີ 6110 ອະປະທານະ ປາລີ-1 6111 ອະປະທານະ ປາລີ-2 6112 ພຸດທະວັງສະ ປາລີ 6113 ຈະຣິຍາປິຕະກະ ປາລີ 6114 ຊາຕະກະ ປາລີ-1 6115 ຊາຕະກະ ປາລີ-2 6116 ມະຫານິທເທສະ ປາລີ 6117 ຈູລະນິທເທສະ ປາລີ 6118 ປະຕິສັມພິທາມັກຄະ ປາລີ 6119 ເນຕຕິປະກະລະນະ ປາລີ 6120 ມິລິນທະປັນຫາ ປາລີ 6121 ເປຏະກົປເທສະ ປາລີ | 6201 ຂຸທະທະກະປາຖະ ອັດຖະກະຖາ 6202 ທຳມະປະທະ ອັດຖະກະຖາ-1 6203 ທຳມະປະທະ ອັດຖະກະຖາ-2 6204 ອຸທານະ ອັດຖະກະຖາ 6205 ອິຕິວຸຕຕະກະ ອັດຖະກະຖາ 6206 ສຸດຕະນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ-1 6207 ສຸດຕະນິປາຕະ ອັດຖະກະຖາ-2 6208 ວິມານະວັດຖຸ ອັດຖະກະຖາ 6209 ເປຕະວັດຖຸ ອັດຖະກະຖາ 6210 ເຖລະຄາຖາ ອັດຖະກະຖາ-1 6211 ເຖລະຄາຖາ ອັດຖະກະຖາ-2 6212 ເຖລີຄາຖາ ອັດຖະກະຖາ 6213 ອະປະທານະ ອັດຖະກະຖາ-1 6214 ອະປະທານະ ອັດຖະກະຖາ-2 6215 ພຸດທະວັງສະ ອັດຖະກະຖາ 6216 ຈະຣິຍາປິຕະກະ ອັດຖະກະຖາ 6217 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-1 6218 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-2 6219 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-3 6220 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-4 6221 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-5 6222 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-6 6223 ຊາຕະກະ ອັດຖະກະຖາ-7 6224 ມະຫານິທເທສະ ອັດຖະກະຖາ 6225 ຈູລະນິທເທສະ ອັດຖະກະຖາ 6226 ປະຕິສັມພິທາມັກຄະ ອັດຖະກະຖາ-1 6227 ປະຕິສັມພິທາມັກຄະ ອັດຖະກະຖາ-2 6228 ເນຕຕິປະກະລະນະ ອັດຖະກະຖາ | 6301 ເນຕຕິປະກະລະນະ ຏີກາ 6302 ເນຕຕິວິພາວິນີ | |
| 7101 ທຳມະສັງຄະນີ ປາລີ 7102 ວິພັງຄະ ປາລີ 7103 ຘາຕຸກະຖາ ປາລີ 7104 ປຸກຄະລະປັນຍັດຕິ ປາລີ 7105 ກະຖາວັດຖຸ ປາລີ 7106 ຍະມະກະ ປາລີ-1 7107 ຍະມະກະ ປາລີ-2 7108 ຍະມະກະ ປາລີ-3 7109 ປັດຖານະ ປາລີ-1 7110 ປັດຖານະ ປາລີ-2 7111 ປັດຖານະ ປາລີ-3 7112 ປັດຖານະ ປາລີ-4 7113 ປັດຖານະ ປາລີ-5 | 7201 ທຳມະສັງຄະນິ ອັດຖະກະຖາ 7202 ສັມໂມຫະວິໂນທະນີ ອັດຖະກະຖາ 7203 ປັຈຈະປະກະລະນະ ອັດຖະກະຖາ | 7301 ທຳມະສັງຄະນີ-ມູລະຏີກາ 7302 ວິພັງຄະ-ມູລະຏີກາ 7303 ປັຈຈະປະກະລະນະ-ມູລະຏີກາ 7304 ທຳມະສັງຄະນີ-ອະນຸຏີກາ 7305 ປັຈຈະປະກະລະນະ-ອະນຸຏີກາ 7306 ອະພິທັມມາວະຕາໂຣ-ນາມະຣູປະປະຣິຈເທໂທ 7307 ອະພິທັມມັດຖະສັງຄະໂຫ 7308 ອະພິທັມມາວະຕາລະ-ປຸຣານະຏີກາ 7309 ອະພິທັມມາມາຕິກາປາລີ | |
| मराठी | |||
| पाळी | अट्ठकथा | टीका | अन्य |
| 1101 पाराजिक पाळी 1102 पाचित्तिय पाळी 1103 महावग्ग पाळी (विनय) 1104 चूळवग्ग पाळी 1105 परिवार पाळी | 1201 पाराजिककंड अट्ठकथा-१ 1202 पाराजिककंड अट्ठकथा-२ 1203 पाचित्तिय अट्ठकथा 1204 महावग्ग अट्ठकथा (विनय) 1205 चूळवग्ग अट्ठकथा 1206 परिवार अट्ठकथा | 1301 सारत्थदीपनी टीका-१ 1302 सारत्थदीपनी टीका-२ 1303 सारत्थदीपनी टीका-३ | 1401 द्वेमातिकापाळी 1402 विनयसंगह अट्ठकथा 1403 वजिरबुद्धि टीका 1404 विमतिविनोदनी टीका-१ 1405 विमतिविनोदनी टीका-२ 1406 विनयालंकार टीका-१ 1407 विनयालंकार टीका-२ 1408 कंखावितरणीपुराण टीका 1409 विनयविनिच्छय-उत्तरविनिच्छय 1410 विनयविनिच्छय टीका-१ 1411 विनयविनिच्छय टीका-२ 1412 पाचित्यादियोजनापाळी 1413 खुद्दसिक्खा-मूलसिक्खा 8401 विसुद्धिमग्ग-१ 8402 विसुद्धिमग्ग-२ 8403 विसुद्धिमग्ग-महाटीका-१ 8404 विसुद्धिमग्ग-महाटीका-२ 8405 विसुद्धिमग्ग निदानकथा 8406 दीघनिकाय (पु-वि) 8407 मज्झिमनिकाय (पु-वि) 8408 संयुत्तनिकाय (पु-वि) 8409 अंगुत्तरनिकाय (पु-वि) 8410 विनयपिटक (पु-वि) 8411 अभिधम्मपिटक (पु-वि) 8412 अट्ठकथा (पु-वि) 8413 निरुत्तिदीपनी 8414 परमत्थदीपनी संगहमहाटीकापाठ 8415 अनुदीपनीपाठ 8416 पट्ठानुद्देस दीपनीपाठ 8417 नमक्कारटीका 8418 महापणामपाठ 8419 लक्खणातो बुद्धथोमनागाथा 8420 सुतवंदना 8421 कमलांजलि 8422 जिनालंकार 8423 पज्जमधु 8424 बुद्धगुणगाथावली 8425 चूळगंथवंस 8426 महावंस 8427 सासनवंस 8428 कच्चायनव्याकरणं 8429 मोग्गल्लानव्याकरणं 8430 सद्दनीतिप्पकरणं (पदमाला) 8431 सद्दनीतिप्पकरणं (धातुमाला) 8432 पदरूपसिद्धि 8433 मोग्गल्लानपंचिका 8434 पयोगसिद्धिपाठ 8435 वुत्तोदयपाठ 8436 अभिधानप्पदीपिकापाठ 8437 अभिधानप्पदीपिकाटीका 8438 सुबोधालंकारपाठ 8439 सुबोधालंकारटीका 8440 बालावतार गंठिपदत्थविनिच्छयसार 8441 लोकनीति 8442 सुत्तंतनीति 8443 सूरस्सतीनीति 8444 महारहनीति 8445 धम्मनीति 8446 कविदप्पणनीति 8447 नीतिमंजरी 8448 नरदक्खदीपनी 8449 चतुरारक्खदीपनी 8450 चाणक्यनीति 8451 रसवाहिनी 8452 सीमाविसोधनीपाठ 8453 वेस्संतरगीति 8454 मोग्गल्लान वुत्तिविवरणपंचिका 8455 थूपवंस 8456 दाठावंस 8457 धातुपाठविलासिनिया 8458 धातुवंस 8459 हत्थवनगल्लविहारवंस 8460 जिनचरितय 8461 जिनवंसदीपं 8462 तेलकटाहगाथा 8463 मिलिदटीका 8464 पदमंजरी 8465 पदसाधनं 8466 सद्दबिंदुपकरणं 8467 कच्चायनधातुमंजुसा 8468 सामंतकूटवण्णना |
| 2101 सीलक्खंधवग्ग पाळी 2102 महावग्ग पाळी (दीघ) 2103 पाथिकवग्ग पाळी | 2201 सीलक्खंधवग्ग अट्ठकथा 2202 महावग्ग अट्ठकथा (दीघ) 2203 पाथिकवग्ग अट्ठकथा | 2301 सीलक्खंधवग्ग टीका 2302 महावग्ग टीका (दीघ) 2303 पाथिकवग्ग टीका 2304 सीलक्खंधवग्ग-अभिनवटीका-१ 2305 सीलक्खंधवग्ग-अभिनवटीका-२ | |
| 3101 मूलपण्णास पाळी 3102 मज्झिमपण्णास पाळी 3103 उपरिपण्णास पाळी | 3201 मूलपण्णास अट्ठकथा-१ 3202 मूलपण्णास अट्ठकथा-२ 3203 मज्झिमपण्णास अट्ठकथा 3204 उपरिपण्णास अट्ठकथा | 3301 मूलपण्णास टीका 3302 मज्झिमपण्णास टीका 3303 उपरिपण्णास टीका | |
| 4101 सगाथावग्ग पाळी 4102 निदानवग्ग पाळी 4103 खंधवग्ग पाळी 4104 सळायतनवग्ग पाळी 4105 महावग्ग पाळी (संयुत्त) | 4201 सगाथावग्ग अट्ठकथा 4202 निदानवग्ग अट्ठकथा 4203 खंधवग्ग अट्ठकथा 4204 सळायतनवग्ग अट्ठकथा 4205 महावग्ग अट्ठकथा (संयुत्त) | 4301 सगाथावग्ग टीका 4302 निदानवग्ग टीका 4303 खंधवग्ग टीका 4304 सळायतनवग्ग टीका 4305 महावग्ग टीका (संयुत्त) | |
| 5101 एककनिपात पाळी 5102 दुकनिपात पाळी 5103 तिकनिपात पाळी 5104 चतुक्कनिपात पाळी 5105 पंचकनिपात पाळी 5106 छक्कनिपात पाळी 5107 सत्तकनिपात पाळी 5108 अट्ठकादिनिपात पाळी 5109 नवकनिपात पाळी 5110 दसकनिपात पाळी 5111 एकादसकनिपात पाळी | 5201 एककनिपात अट्ठकथा 5202 दुक-तिक-चतुक्कनिपात अट्ठकथा 5203 पंचक-छक्क-सत्तकनिपात अट्ठकथा 5204 अट्ठकादिनिपात अट्ठकथा | 5301 एककनिपात टीका 5302 दुक-तिक-चतुक्कनिपात टीका 5303 पंचक-छक्क-सत्तकनिपात टीका 5304 अट्ठकादिनिपात टीका | |
| 6101 खुद्दकपाठ पाळी 6102 धम्मपद पाळी 6103 उदान पाळी 6104 इतिवुत्तक पाळी 6105 सुत्तनिपात पाळी 6106 विमानवत्थु पाळी 6107 पेतवत्थु पाळी 6108 थेरगाथा पाळी 6109 थेरीगाथा पाळी 6110 अपदान पाळी-१ 6111 अपदान पाळी-२ 6112 बुद्धवंस पाळी 6113 चरियापिटक पाळी 6114 जातक पाळी-१ 6115 जातक पाळी-२ 6116 महानिद्देस पाळी 6117 चूळनिद्देस पाळी 6118 पटिसंभिदामग्ग पाळी 6119 नेत्तिप्पकरण पाळी 6120 मिलिंदपंह पाळी 6121 पेटकोपदेस पाळी | 6201 खुद्दकपाठ अट्ठकथा 6202 धम्मपद अट्ठकथा-१ 6203 धम्मपद अट्ठकथा-२ 6204 उदान अट्ठकथा 6205 इतिवुत्तक अट्ठकथा 6206 सुत्तनिपात अट्ठकथा-१ 6207 सुत्तनिपात अट्ठकथा-२ 6208 विमानवत्थु अट्ठकथा 6209 पेतवत्थु अट्ठकथा 6210 थेरगाथा अट्ठकथा-१ 6211 थेरगाथा अट्ठकथा-२ 6212 थेरीगाथा अट्ठकथा 6213 अपदान अट्ठकथा-१ 6214 अपदान अट्ठकथा-२ 6215 बुद्धवंस अट्ठकथा 6216 चरियापिटक अट्ठकथा 6217 जातक अट्ठकथा-१ 6218 जातक अट्ठकथा-२ 6219 जातक अट्ठकथा-३ 6220 जातक अट्ठकथा-४ 6221 जातक अट्ठकथा-५ 6222 जातक अट्ठकथा-६ 6223 जातक अट्ठकथा-७ 6224 महानिद्देस अट्ठकथा 6225 चूळनिद्देस अट्ठकथा 6226 पटिसंभिदामग्ग अट्ठकथा-१ 6227 पटिसंभिदामग्ग अट्ठकथा-२ 6228 नेत्तिप्पकरण अट्ठकथा | 6301 नेत्तिप्पकरण टीका 6302 नेत्तिविभाविनी | |
| 7101 धम्मसंगणी पाळी 7102 विभंग पाळी 7103 धातुकथा पाळी 7104 पुग्गलपंयत्ति पाळी 7105 कथावत्थु पाळी 7106 यमक पाळी-१ 7107 यमक पाळी-२ 7108 यमक पाळी-३ 7109 पट्ठान पाळी-१ 7110 पट्ठान पाळी-२ 7111 पट्ठान पाळी-३ 7112 पट्ठान पाळी-४ 7113 पट्ठान पाळी-५ | 7201 धम्मसंगणि अट्ठकथा 7202 सम्मोहविनोदनी अट्ठकथा 7203 पंचपकरण अट्ठकथा | 7301 धम्मसंगणी-मूलटीका 7302 विभंग-मूलटीका 7303 पंचपकरण-मूलटीका 7304 धम्मसंगणी-अनुटीका 7305 पंचपकरण-अनुटीका 7306 अभिधम्मावतारो-नामरूपपरिच्छेदो 7307 अभिधम्मत्थसंगहो 7308 अभिधम्मावतार-पुराणटीका 7309 अभिधम्ममातिकापाळी | |
| မြန်မာ | |||
| ပါဠိတော် | အဋ္ဌကထာ | ဋီကာ | အခြား |
| 1101 ပါရာဇိက ပါဠိ 1102 ပါစိတ္တိယ ပါဠိ 1103 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (ဝိနယ) 1104 စူဠဝဂ္ဂ ပါဠိ 1105 ပရိဝါရ ပါဠိ | 1201 ပါရာဇိကကဏ္ဍ အဋ္ဌကထာ-၁ 1202 ပါရာဇိကကဏ္ဍ အဋ္ဌကထာ-၂ 1203 ပါစိတ္တိယ အဋ္ဌကထာ 1204 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (ဝိနယ) 1205 စူဠဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 1206 ပရိဝါရ အဋ္ဌကထာ | 1301 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၁ 1302 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၂ 1303 သာရတ္ထဒီပနီ ဋီကာ-၃ | 1401 ဒွေမာတိကာပါဠိ 1402 ဝိနယသင်္ဂဟ အဋ္ဌကထာ 1403 ဝဇိရဗုဒ္ဓိ ဋီကာ 1404 ဝိမတိဝိနောဒနီ ဋီကာ-၁ 1405 ဝိမတိဝိနောဒနီ ဋီကာ-၂ 1406 ဝိနယာလင်္ကာရ ဋီကာ-၁ 1407 ဝိနယာလင်္ကာရ ဋီကာ-၂ 1408 ကင်္ခာဝိတရဏီပုရာဏ ဋီကာ 1409 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ-ဥတ္တရဝိနိစ္ဆယ 1410 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ ဋီကာ-၁ 1411 ဝိနယဝိနိစ္ဆယ ဋီကာ-၂ 1412 ပါစိတျာဒိယောဇနာပါဠိ 1413 ခုဒ္ဒသိက္ခာ-မူလသိက္ခာ 8401 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-၁ 8402 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-၂ 8403 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-မဟာဋီကာ-၁ 8404 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ-မဟာဋီကာ-၂ 8405 ဝိသုဒ္ဓိမဂ္ဂ နိဒါနကထာ 8406 ဒီဃနိကာယ (ပု-ဝိ) 8407 မဇ္ဈိမနိကာယ (ပု-ဝိ) 8408 သံယုတ္တနိကာယ (ပု-ဝိ) 8409 အင်္ဂုတ္တရနိကာယ (ပု-ဝိ) 8410 ဝိနယပိဋက (ပု-ဝိ) 8411 အဘိဓမ္မပိဋက (ပု-ဝိ) 8412 အဋ္ဌကထာ (ပု-ဝိ) 8413 နိရုတ္တိဒီပနီ 8414 ပရမတ္ထဒီပနီ သင်္ဂဟမဟာဋီကာပါဌ 8415 အနုဒီပနီပါဌ 8416 ပဋ္ဌာနုဒ္ဒေသ ဒီပနီပါဌ 8417 နမက္ကာရဋီကာ 8418 မဟာပဏာမပါဌ 8419 လက္ခဏာတော ဗုဒ္ဓထောမနာဂါထာ 8420 သုတဝန္ဒနာ 8421 ကမလာဉ္ဇလိ 8422 ဇိနာလင်္ကာရ 8423 ပဇ္ဇမဓု 8424 ဗုဒ္ဓဂုဏဂါထာဝလီ 8425 စူဠဂန္ထဝံသ 8427 သာသနဝံသ 8426 မဟာဝံသ 8429 မောဂ္ဂလ္လာနဗျာကရဏံ 8428 ကစ္စာယနဗျာကရဏံ 8430 သဒ္ဒနီတိပ္ပကရဏံ (ပဒမာလာ) 8431 သဒ္ဒနီတိပ္ပကရဏံ (ဓါတုမာလာ) 8432 ပဒရူပသိဒ္ဓိ 8433 မောဂလ္လာနပဉ္စိကာ 8434 ပယောဂသိဒ္ဓိပါဌ 8435 ဝုတ္တောဒယပါဌ 8436 အဘိဓါနပ္ပဒီပိကာပါဌ 8437 အဘိဓါနပ္ပဒီပိကာဋီကာ 8438 သုဗောဓါလင်္ကာရပါဌ 8439 သုဗောဓါလင်္ကာရဋီကာ 8440 ဗာလာဝတာရ ဂဏ္ဌိပဒတ္ထဝိနိစ္ဆယသာရ 8446 ကဝိဒပ္ပဏနီတိ 8447 နီတိမဉ္ဇရီ 8445 ဓမ္မနီတိ 8444 မဟာရဟနီတိ 8441 လောကနီတိ 8442 သုတ္တန္တနီတိ 8443 သူရဿတိနီတိ 8450 စာဏကျနီတိ 8448 နရဒက္ခဒီပနီ 8449 စတုရာရက္ခဒီပနီ 8451 ရသဝါဟိနီ 8452 သီမဝိသောဓနီပါဌ 8453 ဝေဿန္တရဂီတိ 8454 မောဂ္ဂလ္လာန ဝုတ္တိဝိဝရဏပဉ္စိကာ 8455 ထူပဝံသ 8456 ဒါဌာဝံသ 8457 ဓါတုပါဌဝိလာသိနိယာ 8458 ဓါတုဝံသ 8459 ဟတ္ထဝနဂလ္လဝိဟာရဝံသ 8460 ဇိနစရိတယ 8461 ဇိနဝံသဒီပံ 8462 တေလကဋာဟဂါထာ 8463 မိလိဒဋီကာ 8464 ပဒမဉ္ဇရီ 8465 ပဒသာဓနံ 8466 သဒ္ဒဗိန္ဒုပကရဏံ 8467 ကစ္စာယနဓါတုမဉ္ဇုသာ 8468 သာမန္တကူဋဝဏ္ဏနာ |
| 2101 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ ပါဠိ 2102 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (ဒီဃ) 2103 ပါထိကဝဂ္ဂ ပါဠိ | 2201 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 2202 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (ဒီဃ) 2203 ပါထိကဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ | 2301 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ ဋီကာ 2302 မဟာဝဂ္ဂ ဋီကာ (ဒီဃ) 2303 ပါထိကဝဂ္ဂ ဋီကာ 2304 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ-အဘိနဝဋီကာ-၁ 2305 သီလက္ခန္ဓဝဂ္ဂ-အဘိနဝဋီကာ-၂ | |
| 3101 မူလပဏ္ဏာသ ပါဠိ 3102 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ ပါဠိ 3103 ဥပရိပဏ္ဏာသ ပါဠိ | 3201 မူလပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ-၁ 3202 မူလပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ-၂ 3203 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ 3204 ဥပရိပဏ္ဏာသ အဋ္ဌကထာ | 3301 မူလပဏ္ဏာသ ဋီကာ 3302 မဇ္ဈိမပဏ္ဏာသ ဋီကာ 3303 ဥပရိပဏ္ဏာသ ဋီကာ | |
| 4101 သဂါထာဝဂ္ဂ ပါဠိ 4102 နိဒါနဝဂ္ဂ ပါဠိ 4103 ခန္ဓဝဂ္ဂ ပါဠိ 4104 သဠာယတနဝဂ္ဂ ပါဠိ 4105 မဟာဝဂ္ဂ ပါဠိ (သံယုတ္တ) | 4201 သဂါထာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 4202 နိဒါနဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 4203 ခန္ဓဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 4204 သဠာယတနဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ 4205 မဟာဝဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ (သံယုတ္တ) | 4301 သဂါထာဝဂ္ဂ ဋီကာ 4302 နိဒါနဝဂ္ဂ ဋီကာ 4303 ခန္ဓဝဂ္ဂ ဋီကာ 4304 သဠာယတနဝဂ္ဂ ဋီကာ 4305 မဟာဝဂ္ဂ ဋီကာ (သံယုတ္တ) | |
| 5101 ဧကကနိပါတ ပါဠိ 5102 ဒုကနိပါတ ပါဠိ 5103 တိကနိပါတ ပါဠိ 5104 စတုက္ကနိပါတ ပါဠိ 5105 ပဉ္စကနိပါတ ပါဠိ 5106 ဆက္ကနိပါတ ပါဠိ 5107 သတ္တကနိပါတ ပါဠိ 5108 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ ပါဠိ 5109 နဝကနိပါတ ပါဠိ 5110 ဒသကနိပါတ ပါဠိ 5111 ဧကာဒသကနိပါတ ပါဠိ | 5201 ဧကကနိပါတ အဋ္ဌကထာ 5202 ဒုက-တိက-စတုက္ကနိပါတ အဋ္ဌကထာ 5203 ပဉ္စက-ဆက္က-သတ္တကနိပါတ အဋ္ဌကထာ 5204 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ အဋ္ဌကထာ | 5301 ဧကကနိပါတ ဋီကာ 5302 ဒုက-တိက-စတုက္ကနိပါတ ဋီကာ 5303 ပဉ္စက-ဆက္က-သတ္တကနိပါတ ဋီကာ 5304 အဋ္ဌကာဒိနိပါတ ဋီကာ | |
| 6101 ခုဒ္ဒကပါဌ ပါဠိ 6102 ဓမ္မပဒ ပါဠိ 6103 ဥဒါန ပါဠိ 6104 ဣတိဝုတ္တက ပါဠိ 6105 သုတ္တနိပါတ ပါဠိ 6106 ဝိမာနဝတ္ထု ပါဠိ 6107 ပေတဝတ္ထု ပါဠိ 6108 ထေရဂါထာ ပါဠိ 6109 ထေရီဂါထာ ပါဠိ 6110 အပဒါန ပါဠိ-၁ 6111 အပဒါန ပါဠိ-၂ 6112 ဗုဒ္ဓဝံသ ပါဠိ 6113 စရိယာပိဋက ပါဠိ 6114 ဇာတက ပါဠိ-၁ 6115 ဇာတက ပါဠိ-၂ 6116 မဟာနိဒ္ဒေသ ပါဠိ 6117 စူဠနိဒ္ဒေသ ပါဠိ 6118 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ ပါဠိ 6119 နေတ္တိပ္ပကရဏ ပါဠိ 6120 မိလိန္ဒပဉှ ပါဠိ 6121 ပေဋကောပဒေသ ပါဠိ | 6201 ခုဒ္ဒကပါဌ အဋ္ဌကထာ 6202 ဓမ္မပဒ အဋ္ဌကထာ-၁ 6203 ဓမ္မပဒ အဋ္ဌကထာ-၂ 6204 ဥဒါန အဋ္ဌကထာ 6205 ဣတိဝုတ္တက အဋ္ဌကထာ 6206 သုတ္တနိပါတ အဋ္ဌကထာ-၁ 6207 သုတ္တနိပါတ အဋ္ဌကထာ-၂ 6208 ဝိမာနဝတ္ထု အဋ္ဌကထာ 6209 ပေတဝတ္ထု အဋ္ဌကထာ 6210 ထေရဂါထာ အဋ္ဌကထာ-၁ 6211 ထေရဂါထာ အဋ္ဌကထာ-၂ 6212 ထေရီဂါထာ အဋ္ဌကထာ 6213 အပဒါန အဋ္ဌကထာ-၁ 6214 အပဒါန အဋ္ဌကထာ-၂ 6215 ဗုဒ္ဓဝံသ အဋ္ဌကထာ 6216 စရိယာပိဋက အဋ္ဌကထာ 6217 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၁ 6218 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၂ 6219 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၃ 6220 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၄ 6221 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၅ 6222 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၆ 6223 ဇာတက အဋ္ဌကထာ-၇ 6224 မဟာနိဒ္ဒေသ အဋ္ဌကထာ 6225 စူဠနိဒ္ဒေသ အဋ္ဌကထာ 6226 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ-၁ 6227 ပဋိသမ္ဘိဒါမဂ္ဂ အဋ္ဌကထာ-၂ 6228 နေတ္တိပ္ပကရဏ အဋ္ဌကထာ | 6301 နေတ္တိပ္ပကရဏ ဋီကာ 6302 နေတ္တိဝိဘာဝိနီ | |
| 7101 ဓမ္မသင်္ဂဏီ ပါဠိ 7102 ဝိဘင်္ဂ ပါဠိ 7103 ဓါတုကထာ ပါဠိ 7104 ပုဂ္ဂလပညတ္တိ ပါဠိ 7105 ကထာဝတ္ထု ပါဠိ 7106 ယမက ပါဠိ-၁ 7107 ယမက ပါဠိ-၂ 7108 ယမက ပါဠိ-၃ 7109 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၁ 7110 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၂ 7111 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၃ 7112 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၄ 7113 ပဋ္ဌာန ပါဠိ-၅ | 7201 ဓမ္မသင်္ဂဏိ အဋ္ဌကထာ 7202 သမ္မောဟဝိနောဒနီ အဋ္ဌကထာ 7203 ပဉ္စပကရဏ အဋ္ဌကထာ | 7301 ဓမ္မသင်္ဂဏီ-မူလဋီကာ 7302 ဝိဘင်္ဂ-မူလဋီကာ 7303 ပဉ္စပကရဏ-မူလဋီကာ 7304 ဓမ္မသင်္ဂဏီ-အနုဋီကာ 7305 ပဉ္စပကရဏ-အနုဋီကာ 7306 အဘိဓမ္မာဝတာရော-နာမရူပပရိစ္ဆေဒေါ 7307 အဘိဓမ္မတ္ထသင်္ဂဟော 7308 အဘိဓမ္မာဝတာရ-ပုရာဏဋီကာ 7309 အဘိဓမ္မမာတိကာပါဠိ | |
| português | |||
| Páli | Aṭṭhakathā | Ṭīkā | Outro |
| 1101 Ofensas Graves (Pārājika) 1102 Ofensas Leves (Pācittiya) 1103 Grande Seção do Vīnaya (Mahāvagga) 1104 Pequena Seção do Vīnaya (Cūḷavagga) 1105 Apêndice do Vīnaya (Parivāra) | 1201 Comentário das Ofensas Graves - Vol. 1 1202 Comentário das Ofensas Graves - Vol. 2 1203 Comentário das Ofensas Leves 1204 Comentário da Grande Seção do Vīnaya 1205 Comentário da Pequena Seção do Vīnaya 1206 Comentário do Apêndice do Vīnaya | 1301 Subcomentário que Elucida o Sentido Essencial - Vol. 1 1302 Subcomentário que Elucida o Sentido Essencial - Vol. 2 1303 Subcomentário que Elucida o Sentido Essencial - Vol. 3 | 1401 Texto das Duas Matrizes 1402 Comentário do Compêndio do Vīnaya 1403 Subcomentário de Vajirabuddhi 1404 Subcomentário que Dissipa Dúvidas - Vol. 1 1405 Subcomentário que Dissipa Dúvidas - Vol. 2 1406 Subcomentário do Ornamento do Vīnaya - Vol. 1 1407 Subcomentário do Ornamento do Vīnaya - Vol. 2 1408 Antigo Subcomentário que Supera Dúvidas 1409 Decisão sobre o Vīnaya e Decisão Superior 1410 Subcomentário da Decisão sobre o Vīnaya - Vol. 1 1411 Subcomentário da Decisão sobre o Vīnaya - Vol. 2 1412 Texto da Aplicação das Regras 1413 Pequeno Treinamento e Treinamento Fundamental 8401 Caminho da Purificação - Vol. 1 8402 Caminho da Purificação - Vol. 2 8403 Grande Subcomentário do Caminho da Purificação - Vol. 1 8404 Grande Subcomentário do Caminho da Purificação - Vol. 2 8405 História da Origem do Caminho da Purificação 8406 Coleção dos Longos Discursos (índice Pāli-Vietnamita) 8407 Coleção dos Discursos Médios (índice Pāli-Vietnamita) 8408 Coleção dos Discursos Agrupados (índice Pāli-Vietnamita) 8409 Coleção dos Discursos Numerados (índice Pāli-Vietnamita) 8410 Cesto da Disciplina (índice Pāli-Vietnamita) 8411 Cesto do Abhidhamma (índice Pāli-Vietnamita) 8412 Comentários (índice Pāli-Vietnamita) 8413 Elucidação da Etimologia 8414 Grande Subcomentário do Compêndio que Elucida o Sentido Supremo 8415 Texto do Subcomentário Elucidativo 8416 Texto Elucidativo sobre a Exposição das Condições 8417 Subcomentário da Saudação 8418 Grande Texto de Saudação 8419 Versos de Louvor a Buda pelos Sinais 8420 Saudação com Recitação 8421 Oferenda de Lótus 8422 Ornamento dos Vencedores 8423 Mel dos Versos 8424 Coleção de Versos sobre as Qualidades de Buda 8425 Pequena Crônica dos Livros 8427 Crônica do Ensinamento 8426 Grande Crônica 8429 Gramática de Moggallāna 8428 Gramática de Kaccāyana 8430 Tratado sobre a Gramática - Série de Palavras 8431 Tratado sobre a Gramática - Série de Raízes 8432 Realização das Formas das Palavras 8433 Comentário de Moggallāna 8434 Texto sobre a Realização da Aplicação 8435 Texto sobre a Origem dos Versos 8436 Texto do Dicionário Iluminado 8437 Subcomentário do Dicionário Iluminado 8438 Texto sobre o Ornamento da Boa Compreensão 8439 Subcomentário do Ornamento da Boa Compreensão 8440 Essência da Decisão sobre os Termos do Glossário de Bālāvatāra 8446 Ética do Poeta 8447 Coleção de Ética 8445 Ética do Dhamma 8444 Grande Ética Secreta 8441 Ética do Mundo 8442 Ética dos Suttas 8443 Ética do Herói 8450 Ética de Cāṇakya 8448 Elucidação sobre os Perigos para os Homens 8449 Elucidação sobre as Quatro Proteções 8451 O Fluxo do Sabor - Histórias Edificantes 8452 Texto sobre a Purificação dos Limites 8453 Canto de Vessantara 8454 Explicação do Comentário de Moggallāna 8455 Crônica das Estupas 8456 Crônica da Relíquia do Dente 8457 O Esplendor da Leitura dos Elementos 8458 Crônica das Relíquias 8459 Crônica do Mosteiro de Hatthavanagalla 8460 História do Vencedor 8461 Ilha da Linhagem dos Vencedores 8462 Versos da Panela de Óleo 8463 Subcomentário de Milinda 8464 Cacho de Flores de Palavras 8465 Realização das Palavras 8466 Tratado sobre os Pontos da Gramática 8467 Coleção de Raízes de Kaccāyana 8468 Descrição do Pico de Sāmantakūṭa |
| 2101 Seção da Moralidade - Dīgha 2102 Grande Seção - Dīgha 2103 Seção de Pāthika - Dīgha | 2201 Comentário da Seção da Moralidade - Dīgha 2202 Comentário da Grande Seção - Dīgha 2203 Comentário da Seção de Pāthika - Dīgha | 2301 Subcomentário da Seção da Moralidade - Dīgha 2302 Subcomentário da Grande Seção - Dīgha 2303 Subcomentário da Seção de Pāthika - Dīgha 2304 Novo Subcomentário da Seção da Moralidade - Vol. 1 2305 Novo Subcomentário da Seção da Moralidade - Vol. 2 | |
| 3101 Cinquenta Discursos Fundamentais - Majjhima 3102 Cinquenta Discursos Médios - Majjhima 3103 Cinquenta Discursos Superiores - Majjhima | 3201 Comentário dos Cinquenta Fundamentais - Vol. 1 3202 Comentário dos Cinquenta Fundamentais - Vol. 2 3203 Comentário dos Cinquenta Médios 3204 Comentário dos Cinquenta Superiores | 3301 Subcomentário dos Cinquenta Fundamentais 3302 Subcomentário dos Cinquenta Médios 3303 Subcomentário dos Cinquenta Superiores | |
| 4101 Seção com Versos - Saṃyutta 4102 Seção das Causas - Saṃyutta 4103 Seção dos Agregados - Saṃyutta 4104 Seção das Seis Bases dos Sentidos - Saṃyutta 4105 Grande Seção - Saṃyutta | 4201 Comentário da Seção com Versos - Saṃyutta 4202 Comentário da Seção das Causas - Saṃyutta 4203 Comentário da Seção dos Agregados - Saṃyutta 4204 Comentário da Seção das Seis Bases - Saṃyutta 4205 Comentário da Grande Seção - Saṃyutta | 4301 Subcomentário da Seção com Versos - Saṃyutta 4302 Subcomentário da Seção das Causas - Saṃyutta 4303 Subcomentário da Seção dos Agregados - Saṃyutta 4304 Subcomentário da Seção das Seis Bases - Saṃyutta 4305 Subcomentário da Grande Seção - Saṃyutta | |
| 5101 Grupos de Um - Aṅguttara 5102 Grupos de Dois - Aṅguttara 5103 Grupos de Três - Aṅguttara 5104 Grupos de Quatro - Aṅguttara 5105 Grupos de Cinco - Aṅguttara 5106 Grupos de Seis - Aṅguttara 5107 Grupos de Sete - Aṅguttara 5108 Grupos de Oito, etc. - Aṅguttara 5109 Grupos de Nove - Aṅguttara 5110 Grupos de Dez - Aṅguttara 5111 Grupos de Onze - Aṅguttara | 5201 Comentário dos Grupos de Um - Aṅguttara 5202 Comentário dos Grupos de Dois, Três e Quatro 5203 Comentário dos Grupos de Cinco, Seis e Sete 5204 Comentário dos Grupos de Oito, etc. | 5301 Subcomentário dos Grupos de Um - Aṅguttara 5302 Subcomentário dos Grupos de Dois, Três e Quatro 5303 Subcomentário dos Grupos de Cinco, Seis e Sete 5304 Subcomentário dos Grupos de Oito, etc. | |
| 6101 Pequena Leitura (Khuddakapāṭha) 6102 Versos do Dhamma (Dhammapada) 6103 Exclamações Inspiradas (Udāna) 6104 Assim Foi Dito (Itivuttaka) 6105 Coleção de Discursos (Suttanipāta) 6106 Histórias das Mansões Celestiais 6107 Histórias dos Fantasmas 6108 Versos dos Monges Anciãos 6109 Versos das Monjas Anciãs 6110 Histórias Passadas - Vol. 1 6111 Histórias Passadas - Vol. 2 6112 História dos Budas (Buddhavaṃsa) 6113 Cesto das Condutas (Cariyāpiṭaka) 6114 Histórias de Nascimentos - Vol. 1 6115 Histórias de Nascimentos - Vol. 2 6116 Grande Exposição (Mahāniddesa) 6117 Pequena Exposição (Cūḷaniddesa) 6118 Caminho da Discriminação Analítica 6119 O Guia (Nettippakaraṇa) 6120 As Perguntas de Milinda 6121 Instrução do Cesto (Peṭakopadesa) | 6201 Comentário da Pequena Leitura 6202 Comentário do Dhammapada - Vol. 1 6203 Comentário do Dhammapada - Vol. 2 6204 Comentário do Udāna 6205 Comentário do Itivuttaka 6206 Comentário do Suttanipāta - Vol. 1 6207 Comentário do Suttanipāta - Vol. 2 6208 Comentário das Histórias das Mansões 6209 Comentário das Histórias dos Fantasmas 6210 Comentário dos Versos dos Monges - Vol. 1 6211 Comentário dos Versos dos Monges - Vol. 2 6212 Comentário dos Versos das Monjas 6213 Comentário das Histórias Passadas - Vol. 1 6214 Comentário das Histórias Passadas - Vol. 2 6215 Comentário da História dos Budas 6216 Comentário do Cesto das Condutas 6217 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 1 6218 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 2 6219 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 3 6220 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 4 6221 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 5 6222 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 6 6223 Comentário das Histórias de Nascimentos - Vol. 7 6224 Comentário da Grande Exposição 6225 Comentário da Pequena Exposição 6226 Comentário do Caminho da Discriminação - Vol. 1 6227 Comentário do Caminho da Discriminação - Vol. 2 6228 Comentário do Guia | 6301 Subcomentário do Guia 6302 Elucidação do Guia | |
| 7101 Enumeração dos Fenômenos (Dhammasaṅgaṇī) 7102 Análise (Vibhaṅga) 7103 Discurso sobre os Elementos (Dhātukathā) 7104 Designação das Pessoas (Puggalapaññatti) 7105 Pontos da Discussão (Kathāvatthu) 7106 O Livro dos Pares - Vol. 1 7107 O Livro dos Pares - Vol. 2 7108 O Livro dos Pares - Vol. 3 7109 Condições de Originação - Vol. 1 7110 Condições de Originação - Vol. 2 7111 Condições de Originação - Vol. 3 7112 Condições de Originação - Vol. 4 7113 Condições de Originação - Vol. 5 | 7201 Comentário da Enumeração dos Fenômenos 7202 Comentário que Dissipa a Confusão 7203 Comentário dos Cinco Tratados | 7301 Subcomentário Principal da Enumeração dos Fenômenos 7302 Subcomentário Principal da Análise 7303 Subcomentário Principal dos Cinco Tratados 7304 Subcomentário Secundário da Enumeração dos Fenômenos 7305 Subcomentário Secundário dos Cinco Tratados 7306 Introdução ao Abhidhamma - Análise de Nome e Forma 7307 Compêndio do Abhidhamma 7308 Antigo Subcomentário da Introdução ao Abhidhamma 7309 Matriz do Abhidhamma | |
| русский | |||
| Палийский канон | Комментарии | Субкомментарии | Другое |
| 1101 Параджика-пали 1102 Пачиттия-пали 1103 Махавагга-пали (Виная) 1104 Чулавагга-пали 1105 Паривара-пали | 1201 Параджиканда-аттхакатха-1 1202 Параджиканда-аттхакатха-2 1203 Пачиттия-аттхакатха 1204 Махавагга-аттхакатха (Виная) 1205 Чулавагга-аттхакатха 1206 Паривара-аттхакатха | 1301 Сараттхадипани-тика-1 1302 Сараттхадипани-тика-2 1303 Сараттхадипани-тика-3 | 1401 Двематика-пали 1402 Винаясангаха-аттхакатха 1403 Ваджирабуддхи-тика 1404 Вимативинодани-тика-1 1405 Вимативинодани-тика-2 1406 Винаяланкара-тика-1 1407 Винаяланкара-тика-2 1408 Канкхавитаранипурана-тика 1409 Винаявиниччая-уттаравиниччая 1410 Винаявиниччая-тика-1 1411 Винаявиниччая-тика-2 1412 Пачиттиядийоджана-пали 1413 Кхуддасиккха-муласиккха 8401 Висуддхимагга-1 8402 Висуддхимагга-2 8403 Висуддхимагга-махатика-1 8404 Висуддхимагга-махатика-2 8405 Висуддхимагга-ниданакатха 8406 Дигханикая (пу-ви) 8407 Мадджхиманикая (пу-ви) 8408 Самъюттаникая (пу-ви) 8409 Ангуттараникая (пу-ви) 8410 Винаяпитака (пу-ви) 8411 Абхидхаммапитака (пу-ви) 8412 Аттхакатха (пу-ви) 8413 Нируттидипани 8414 Параматтхадипани Сангахамахатикапатха 8415 Анудипанипатха 8416 Паттхануддеса дипанипатха 8417 Намаккаратика 8418 Махапанамапатха 8419 Лаккханато буддхатхоманагатха 8420 Сутавандана 8421 Камаланджали 8422 Джиналанкара 8423 Паджамадху 8424 Буддхагунагатхавали 8425 Чулагантхавамса 8427 Сасанавамса 8426 Махавамса 8429 Моггалланабьякарана 8428 Каччаянабьякарана 8430 Садданитиппакарана (падамала) 8431 Садданитиппакарана (дхатумала) 8432 Падарупасиддхи 8433 Могалланапанчика 8434 Пайогасиддхипатха 8435 Вуттодаяпатха 8436 Абхидханаппадипикапатха 8437 Абхидханаппадипикатика 8438 Субодхаланкарапатха 8439 Субодхаланкаратика 8440 Балаватара гантхипадаттхавиниччаясара 8446 Кавидаппананити 8447 Нитиманджари 8445 Дхамманити 8444 Махараханити 8441 Локанити 8442 Суттантанити 8443 Сурассатинити 8450 Чанакьянити 8448 Нарадаккхадипани 8449 Чатурараккхадипани 8451 Расавахини 8452 Симависодханипатха 8453 Вессантарагити 8454 Моггаллана вуттививаранапанчика 8455 Тхупавамса 8456 Датхавамса 8457 Дхатупатхавиласиния 8458 Дхатувамса 8459 Хаттхаванагаллавихаравамса 8460 Джиначаритая 8461 Джинавамсадипа 8462 Телакатахагатха 8463 Милидатика 8464 Падаманджари 8465 Падасадхана 8466 Саддабиндупакарана 8467 Каччаянадхатуманджуса 8468 Самантакутаваннана |
| 2101 Силаккхандхавагга-пали 2102 Махавагга-пали (Дигха) 2103 Патхикавагга-пали | 2201 Силаккхандхавагга-аттхакатха 2202 Махавагга-аттхакатха (Дигха) 2203 Патхикавагга-аттхакатха | 2301 Силаккхандхавагга-тика 2302 Махавагга-тика (Дигха) 2303 Патхикавагга-тика 2304 Силаккхандхавагга-абхинаватика-1 2305 Силаккхандхавагга-абхинаватика-2 | |
| 3101 Мулапаннаса-пали 3102 Мадджхимапаннаса-пали 3103 Упарипаннаса-пали | 3201 Мулапаннаса-аттхакатха-1 3202 Мулапаннаса-аттхакатха-2 3203 Мадджхимапаннаса-аттхакатха 3204 Упарипаннаса-аттхакатха | 3301 Мулапаннаса-тика 3302 Мадджхимапаннаса-тика 3303 Упарипаннаса-тика | |
| 4101 Сагатхавагга-пали 4102 Ниданавагга-пали 4103 Кхандхавагга-пали 4104 Салаятанавагга-пали 4105 Махавагга-пали (Самъютта) | 4201 Сагатхавагга-аттхакатха 4202 Ниданавагга-аттхакатха 4203 Кхандхавагга-аттхакатха 4204 Салаятанавагга-аттхакатха 4205 Махавагга-аттхакатха (Самъютта) | 4301 Сагатхавагга-тика 4302 Ниданавагга-тика 4303 Кхандхавагга-тика 4304 Салаятанавагга-тика 4305 Махавагга-тика (Самъютта) | |
| 5101 Экаканипата-пали 5102 Дуканипата-пали 5103 Тиканипата-пали 5104 Чатукканипата-пали 5105 Панчаканипата-пали 5106 Чхакканипата-пали 5107 Саттаканипата-пали 5108 Аттхакадинипата-пали 5109 Наваканипата-пали 5110 Дасаканипата-пали 5111 Экадасаканипата-пали | 5201 Экаканипата-аттхакатха 5202 Дука-тика-чатукканипата-аттхакатха 5203 Панчака-чхакка-саттаканипата-аттхакатха 5204 Аттхакадинипата-аттхакатха | 5301 Экаканипата-тика 5302 Дука-тика-чатукканипата-тика 5303 Панчака-чхакка-саттаканипата-тика 5304 Аттхакадинипата-тика | |
| 6101 Кхуддакапатха-пали 6102 Дхаммапада-пали 6103 Удана-пали 6104 Итивуттака-пали 6105 Суттанипата-пали 6106 Виманаваттху-пали 6107 Петаваттху-пали 6108 Тхерагатха-пали 6109 Тхеригатха-пали 6110 Ападана-пали-1 6111 Ападана-пали-2 6112 Буддхавамса-пали 6113 Чарияпитака-пали 6114 Джатака-пали-1 6115 Джатака-пали-2 6116 Маханиддеса-пали 6117 Чуланиддеса-пали 6118 Патисамбхидамагга-пали 6119 Неттиппакарана-пали 6120 Милиндапаньха-пали 6121 Петакопадеса-пали | 6201 Кхуддакапатха-аттхакатха 6202 Дхаммапада-аттхакатха-1 6203 Дхаммапада-аттхакатха-2 6204 Удана-аттхакатха 6205 Итивуттака-аттхакатха 6206 Суттанипата-аттхакатха-1 6207 Суттанипата-аттхакатха-2 6208 Виманаваттху-аттхакатха 6209 Петаваттху-аттхакатха 6210 Тхерагатха-аттхакатха-1 6211 Тхерагатха-аттхакатха-2 6212 Тхеригатха-аттхакатха 6213 Ападана-аттхакатха-1 6214 Ападана-аттхакатха-2 6215 Буддхавамса-аттхакатха 6216 Чарияпитака-аттхакатха 6217 Джатака-аттхакатха-1 6218 Джатака-аттхакатха-2 6219 Джатака-аттхакатха-3 6220 Джатака-аттхакатха-4 6221 Джатака-аттхакатха-5 6222 Джатака-аттхакатха-6 6223 Джатака-аттхакатха-7 6224 Маханиддеса-аттхакатха 6225 Чуланиддеса-аттхакатха 6226 Патисамбхидамагга-аттхакатха-1 6227 Патисамбхидамагга-аттхакатха-2 6228 Неттиппакарана-аттхакатха | 6301 Неттиппакарана-тика 6302 Неттивибхавини | |
| 7101 Дхаммасангани-пали 7102 Вибханга-пали 7103 Дхатукатха-пали 7104 Пуггалапаннятти-пали 7105 Катхаваттху-пали 7106 Ямака-пали-1 7107 Ямака-пали-2 7108 Ямака-пали-3 7109 Паттхана-пали-1 7110 Паттхана-пали-2 7111 Паттхана-пали-3 7112 Паттхана-пали-4 7113 Паттхана-пали-5 | 7201 Дхаммасангани-аттхакатха 7202 Саммохивинодани-аттхакатха 7203 Панчапакарана-аттхакатха | 7301 Дхаммасангани-мулатика 7302 Вибханга-мулатика 7303 Панчапакарана-мулатика 7304 Дхаммасангани-анутика 7305 Панчапакарана-анутика 7306 Абхидхаммаватаро-намарупапариччхедо 7307 Абхидхамматтхасангахо 7308 Абхидхаммаватара-пуранатика 7309 Абхидхаммаматика-пали | |
| සිංහල | |||
| පාලි කැනනය | විවරණ | අටුවා | වෙනත් |
| 1101 පාරාජික පාළි 1102 පාචිත්තිය පාළි 1103 මහාවග්ග පාළි (විනය) 1104 චූළවග්ග පාළි 1105 පරිවාර පාළි | 1201 පාරාජිකකණ්ඩ අට්ඨකථා-1 1202 පාරාජිකකණ්ඩ අට්ඨකථා-2 1203 පාචිත්තිය අට්ඨකථා 1204 මහාවග්ග අට්ඨකථා (විනය) 1205 චූළවග්ග අට්ඨකථා 1206 පරිවාර අට්ඨකථා | 1301 සාරත්ථදීපනී ටීකා-1 1302 සාරත්ථදීපනී ටීකා-2 1303 සාරත්ථදීපනී ටීකා-3 | 1401 ද්වෙමාතිකාපාළි 1402 විනයසංගහ අට්ඨකථා 1403 වජිරබුද්ධි ටීකා 1404 විමතිවිනෝදනී ටීකා-1 1405 විමතිවිනෝදනී ටීකා-2 1406 විනයාලංකාර ටීකා-1 1407 විනයාලංකාර ටීකා-2 1408 කඞ්ඛාවිතරණීපුරාණ ටීකා 1409 විනයවිනිච්ඡය-උත්තරවිනිච්ඡය 1410 විනයවිනිච්ඡය ටීකා-1 1411 විනයවිනිච්ඡය ටීකා-2 1412 පාචිත්යාදියෝජනාපාළි 1413 ඛුද්දසික්ඛා-මූලසික්ඛා 8401 විසුද්ධිමග්ග-1 8402 විසුද්ධිමග්ග-2 8403 විසුද්ධිමග්ග-මහාටීකා-1 8404 විසුද්ධිමග්ග-මහාටීකා-2 8405 විසුද්ධිමග්ග නිදානකථා 8406 දීඝනිකාය (පු-වි) 8407 මජ්ඣිමනිකාය (පු-වි) 8408 සංයුත්තනිකාය (පු-වි) 8409 අඞ්ගුත්තරනිකාය (පු-වි) 8410 විනයපිටක (පු-වි) 8411 අභිධම්මපිටක (පු-වි) 8412 අට්ඨකථා (පු-වි) 8413 නිරුත්තිදීපනී 8414 පරමත්ථදීපනී සඞ්ගහමහාටීකාපාඨ 8415 අනුදීපනීපාඨ 8416 පට්ඨානුද්දේස දීපනීපාඨ 8417 නමක්කාරටීකා 8418 මහාපණාමපාඨ 8419 ලක්ඛණාතෝ බුද්ධථෝමනාගාථා 8420 සුතවන්දනා 8421 කමලාඤ්ජලි 8422 ජිනාලඞ්කාර 8423 පජ්ජමධු 8424 බුද්ධගුණගාථාවලී 8425 චූළගන්ථවංස 8427 සාසනවංස 8426 මහාවංස 8429 මොග්ගල්ලානබ්යාකරණං 8428 කච්චායනබ්යාකරණං 8430 සද්දනීතිප්පකරණං (පදමාලා) 8431 සද්දනීතිප්පකරණං (ධාතුමාලා) 8432 පදරූපසිද්ධි 8433 මොග්ගල්ලානපඤ්චිකා 8434 පයෝගසිද්ධිපාඨ 8435 වුත්තෝදයපාඨ 8436 අභිධානප්පදීපිකාපාඨ 8437 අභිධානප්පදීපිකාටීකා 8438 සුබෝධාලඞ්කාරපාඨ 8439 සුබෝධාලඞ්කාරටීකා 8440 බාලාවතාර ගණ්ඨිපදත්ථවිනිච්ඡයසාර 8446 කවිදප්පණනීති 8447 නීතිමඤ්ජරී 8445 ධම්මනීති 8444 මහාරහනීති 8441 ලෝකනීති 8442 සුත්තන්තනීති 8443 සූරස්සතිනීති 8450 චාණක්යනීති 8448 නරදක්ඛදීපනී 8449 චතුරාරක්ඛදීපනී 8451 රසවාහිනී 8452 සීමවිසෝධනීපාඨ 8453 වෙස්සන්තරගීති 8454 මොග්ගල්ලාන වුත්තිවිවරණපඤ්චිකා 8455 ථූපවංස 8456 දාඨාවංස 8457 ධාතුපාඨවිලාසිනියා 8458 ධාතුවංස 8459 හත්ථවනගල්ලවිහාරවංස 8460 ජිනචරිතය 8461 ජිනවංසදීපං 8462 තේලකටාහගාථා 8463 මිලිදටීකා 8464 පදමඤ්ජරී 8465 පදසාධනං 8466 සද්දබින්දුපකරණං 8467 කච්චායනධාතුමඤ්ජුසා 8468 සාමන්තකූටවණ්ණනා |
| 2101 සීලක්ඛන්ධවග්ග පාළි 2102 මහාවග්ග පාළි (දීඝ) 2103 පාථිකවග්ග පාළි | 2201 සීලක්ඛන්ධවග්ග අට්ඨකථා 2202 මහාවග්ග අට්ඨකථා (දීඝ) 2203 පාථිකවග්ග අට්ඨකථා | 2301 සීලක්ඛන්ධවග්ග ටීකා 2302 මහාවග්ග ටීකා (දීඝ) 2303 පාථිකවග්ග ටීකා 2304 සීලක්ඛන්ධවග්ග-අභිනවටීකා-1 2305 සීලක්ඛන්ධවග්ග-අභිනවටීකා-2 | |
| 3101 මූලපණ්ණාස පාළි 3102 මජ්ඣිමපණ්ණාස පාළි 3103 උපරිපණ්ණාස පාළි | 3201 මූලපණ්ණාස අට්ඨකථා-1 3202 මූලපණ්ණාස අට්ඨකථා-2 3203 මජ්ඣිමපණ්ණාස අට්ඨකථා 3204 උපරිපණ්ණාස අට්ඨකථා | 3301 මූලපණ්ණාස ටීකා 3302 මජ්ඣිමපණ්ණාස ටීකා 3303 උපරිපණ්ණාස ටීකා | |
| 4101 සගාථාවග්ග පාළි 4102 නිදානවග්ග පාළි 4103 ඛන්ධවග්ග පාළි 4104 සළායතනවග්ග පාළි 4105 මහාවග්ග පාළි (සංයුත්ත) | 4201 සගාථාවග්ග අට්ඨකථා 4202 නිදානවග්ග අට්ඨකථා 4203 ඛන්ධවග්ග අට්ඨකථා 4204 සළායතනවග්ග අට්ඨකථා 4205 මහාවග්ග අට්ඨකථා (සංයුත්ත) | 4301 සගාථාවග්ග ටීකා 4302 නිදානවග්ග ටීකා 4303 ඛන්ධවග්ග ටීකා 4304 සළායතනවග්ග ටීකා 4305 මහාවග්ග ටීකා (සංයුත්ත) | |
| 5101 එකකනිපාත පාළි 5102 දුකනිපාත පාළි 5103 තිකනිපාත පාළි 5104 චතුක්කනිපාත පාළි 5105 පඤ්චකනිපාත පාළි 5106 ඡක්කනිපාත පාළි 5107 සත්තකනිපාත පාළි 5108 අට්ඨකාදිනිපාත පාළි 5109 නවකනිපාත පාළි 5110 දසකනිපාත පාළි 5111 එකාදසකනිපාත පාළි | 5201 එකකනිපාත අට්ඨකථා 5202 දුක-තික-චතුක්කනිපාත අට්ඨකථා 5203 පඤ්චක-ඡක්ක-සත්තකනිපාත අට්ඨකථා 5204 අට්ඨකාදිනිපාත අට්ඨකථා | 5301 එකකනිපාත ටීකා 5302 දුක-තික-චතුක්කනිපාත ටීකා 5303 පඤ්චක-ඡක්ක-සත්තකනිපාත ටීකා 5304 අට්ඨකාදිනිපාත ටීකා | |
| 6101 ඛුද්දකපාඨ පාළි 6102 ධම්මපද පාළි 6103 උදාන පාළි 6104 ඉතිවුත්තක පාළි 6105 සුත්තනිපාත පාළි 6106 විමානවත්ථු පාළි 6107 පේතවත්ථු පාළි 6108 ථේරගාථා පාළි 6109 ථේරීගාථා පාළි 6110 අපදාන පාළි-1 6111 අපදාන පාළි-2 6112 බුද්ධවංස පාළි 6113 චරියාපිටක පාළි 6114 ජාතක පාළි-1 6115 ජාතක පාළි-2 6116 මහානිද්දේස පාළි 6117 චූළනිද්දේස පාළි 6118 පටිසම්භිදාමග්ග පාළි 6119 නෙත්තිප්පකරණ පාළි 6120 මිලින්දපඤ්හ පාළි 6121 පේටකෝපදේස පාළි | 6201 ඛුද්දකපාඨ අට්ඨකථා 6202 ධම්මපද අට්ඨකථා-1 6203 ධම්මපද අට්ඨකථා-2 6204 උදාන අට්ඨකථා 6205 ඉතිවුත්තක අට්ඨකථා 6206 සුත්තනිපාත අට්ඨකථා-1 6207 සුත්තනිපාත අට්ඨකථා-2 6208 විමානවත්ථු අට්ඨකථා 6209 පේතවත්ථු අට්ඨකථා 6210 ථේරගාථා අට්ඨකථා-1 6211 ථේරගාථා අට්ඨකථා-2 6212 ථේරීගාථා අට්ඨකථා 6213 අපදාන අට්ඨකථා-1 6214 අපදාන අට්ඨකථා-2 6215 බුද්ධවංස අට්ඨකථා 6216 චරියාපිටක අට්ඨකථා 6217 ජාතක අට්ඨකථා-1 6218 ජාතක අට්ඨකථා-2 6219 ජාතක අට්ඨකථා-3 6220 ජාතක අට්ඨකථා-4 6221 ජාතක අට්ඨකථා-5 6222 ජාතක අට්ඨකථා-6 6223 ජාතක අට්ඨකථා-7 6224 මහානිද්දේස අට්ඨකථා 6225 චූළනිද්දේස අට්ඨකථා 6226 පටිසම්භිදාමග්ග අට්ඨකථා-1 6227 පටිසම්භිදාමග්ග අට්ඨකථා-2 6228 නෙත්තිප්පකරණ අට්ඨකථා | 6301 නෙත්තිප්පකරණ ටීකා 6302 නෙත්තිවිභාවිනී | |
| 7101 ධම්මසංගණී පාළි 7102 විභඞ්ග පාළි 7103 ධාතුකථා පාළි 7104 පුග්ගලපඤ්ඤත්ති පාළි 7105 කථාවත්ථු පාළි 7106 යමක පාළි-1 7107 යමක පාළි-2 7108 යමක පාළි-3 7109 පට්ඨාන පාළි-1 7110 පට්ඨාන පාළි-2 7111 පට්ඨාන පාළි-3 7112 පට්ඨාන පාළි-4 7113 පට්ඨාන පාළි-5 | 7201 ධම්මසංගණි අට්ඨකථා 7202 සම්මෝහවිනෝදනී අට්ඨකථා 7203 පඤ්චපකරණ අට්ඨකථා | 7301 ධම්මසංගණී-මූලටීකා 7302 විභඞ්ග-මූලටීකා 7303 පඤ්චපකරණ-මූලටීකා 7304 ධම්මසංගණී-අනුටීකා 7305 පඤ්චපකරණ-අනුටීකා 7306 අභිධම්මාවතාරෝ-නාමරූපපරිච්ඡේදෝ 7307 අභිධම්මත්ථසංගහෝ 7308 අභිධම්මාවතාර-පුරාණටීකා 7309 අභිධම්මමාතිකාපාළි | |
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| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Vinaya) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-1 1202 Pārājikakaṇḍa Aṭṭhakathā-2 1203 Pācittiya Aṭṭhakathā 1204 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Vinaya) 1205 Cūḷavagga Aṭṭhakathā 1206 Parivāra Aṭṭhakathā | 1301 Sāratthadīpanī Ṭīkā-1 1302 Sāratthadīpanī Ṭīkā-2 1303 Sāratthadīpanī Ṭīkā-3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Vinayasaṅgaha Aṭṭhakathā 1403 Vajirabuddhi Ṭīkā 1404 Vimativinodanī Ṭīkā-1 1405 Vimativinodanī Ṭīkā-2 1406 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-1 1407 Vinayālaṅkāra Ṭīkā-2 1408 Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa Ṭīkā 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Vinayavinicchaya Ṭīkā-1 1411 Vinayavinicchaya Ṭīkā-2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Visuddhimagga-1 8402 Visuddhimagga-2 8403 Visuddhimagga-mahāṭīkā-1 8404 Visuddhimagga-mahāṭīkā-2 8405 Visuddhimagga nidānakathā 8406 Dīghanikāya (pu-vi) 8407 Majjhimanikāya (pu-vi) 8408 Saṃyuttanikāya (pu-vi) 8409 Aṅguttaranikāya (pu-vi) 8410 Vinayapiṭaka (pu-vi) 8411 Abhidhammapiṭaka (pu-vi) 8412 Aṭṭhakathā (pu-vi) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Namakkāraṭīkā 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Abhidhānappadīpikāṭīkā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Subodhālaṅkāraṭīkā 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8445 Dhammanīti 8444 Mahārahanīti 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8450 Cāṇakyanīti 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Milidaṭīkā 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Dīgha) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Sīlakkhandhavagga Aṭṭhakathā 2202 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Dīgha) 2203 Pāthikavagga Aṭṭhakathā | 2301 Sīlakkhandhavagga Ṭīkā 2302 Mahāvagga Ṭīkā (Dīgha) 2303 Pāthikavagga Ṭīkā 2304 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-1 2305 Sīlakkhandhavagga-abhinavaṭīkā-2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-1 3202 Mūlapaṇṇāsa Aṭṭhakathā-2 3203 Majjhimapaṇṇāsa Aṭṭhakathā 3204 Uparipaṇṇāsa Aṭṭhakathā | 3301 Mūlapaṇṇāsa Ṭīkā 3302 Majjhimapaṇṇāsa Ṭīkā 3303 Uparipaṇṇāsa Ṭīkā | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Saṃyutta) | 4201 Sagāthāvagga Aṭṭhakathā 4202 Nidānavagga Aṭṭhakathā 4203 Khandhavagga Aṭṭhakathā 4204 Saḷāyatanavagga Aṭṭhakathā 4205 Mahāvagga Aṭṭhakathā (Saṃyutta) | 4301 Sagāthāvagga Ṭīkā 4302 Nidānavagga Ṭīkā 4303 Khandhavagga Ṭīkā 4304 Saḷāyatanavagga Ṭīkā 4305 Mahāvagga Ṭīkā (Saṃyutta) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Ekakanipāta Aṭṭhakathā 5202 Duka-tika-catukkanipāta Aṭṭhakathā 5203 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Aṭṭhakathā 5204 Aṭṭhakādinipāta Aṭṭhakathā | 5301 Ekakanipāta Ṭīkā 5302 Duka-tika-catukkanipāta Ṭīkā 5303 Pañcaka-chakka-sattakanipāta Ṭīkā 5304 Aṭṭhakādinipāta Ṭīkā | |
| 6101 Khuddakapāṭha Pāḷi 6102 Dhammapada Pāḷi 6103 Udāna Pāḷi 6104 Itivuttaka Pāḷi 6105 Suttanipāta Pāḷi 6106 Vimānavatthu Pāḷi 6107 Petavatthu Pāḷi 6108 Theragāthā Pāḷi 6109 Therīgāthā Pāḷi 6110 Apadāna Pāḷi-1 6111 Apadāna Pāḷi-2 6112 Buddhavaṃsa Pāḷi 6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi 6114 Jātaka Pāḷi-1 6115 Jātaka Pāḷi-2 6116 Mahāniddesa Pāḷi 6117 Cūḷaniddesa Pāḷi 6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi 6119 Nettippakaraṇa Pāḷi 6120 Milindapañha Pāḷi 6121 Peṭakopadesa Pāḷi | 6201 Khuddakapāṭha Aṭṭhakathā 6202 Dhammapada Aṭṭhakathā-1 6203 Dhammapada Aṭṭhakathā-2 6204 Udāna Aṭṭhakathā 6205 Itivuttaka Aṭṭhakathā 6206 Suttanipāta Aṭṭhakathā-1 6207 Suttanipāta Aṭṭhakathā-2 6208 Vimānavatthu Aṭṭhakathā 6209 Petavatthu Aṭṭhakathā 6210 Theragāthā Aṭṭhakathā-1 6211 Theragāthā Aṭṭhakathā-2 6212 Therīgāthā Aṭṭhakathā 6213 Apadāna Aṭṭhakathā-1 6214 Apadāna Aṭṭhakathā-2 6215 Buddhavaṃsa Aṭṭhakathā 6216 Cariyāpiṭaka Aṭṭhakathā 6217 Jātaka Aṭṭhakathā-1 6218 Jātaka Aṭṭhakathā-2 6219 Jātaka Aṭṭhakathā-3 6220 Jātaka Aṭṭhakathā-4 6221 Jātaka Aṭṭhakathā-5 6222 Jātaka Aṭṭhakathā-6 6223 Jātaka Aṭṭhakathā-7 6224 Mahāniddesa Aṭṭhakathā 6225 Cūḷaniddesa Aṭṭhakathā 6226 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-1 6227 Paṭisambhidāmagga Aṭṭhakathā-2 6228 Nettippakaraṇa Aṭṭhakathā | 6301 Nettippakaraṇa Ṭīkā 6302 Nettivibhāvinī | |
| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi-1 7107 Yamaka Pāḷi-2 7108 Yamaka Pāḷi-3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi-1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi-2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi-3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi-4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi-5 | 7201 Dhammasaṅgaṇi Aṭṭhakathā 7202 Sammohavinodanī Aṭṭhakathā 7203 Pañcapakaraṇa Aṭṭhakathā | 7301 Dhammasaṅgaṇī-mūlaṭīkā 7302 Vibhaṅga-mūlaṭīkā 7303 Pañcapakaraṇa-mūlaṭīkā 7304 Dhammasaṅgaṇī-anuṭīkā 7305 Pañcapakaraṇa-anuṭīkā 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Abhidhammāvatāra-purāṇaṭīkā 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |
| แบบไทย | |||
| บาลีแคน | ข้อคิดเห็น | คำอธิบายย่อย | อื่น |
| 1101 ปาราชิกปาฬิ 1102 ปาจิตติยปาฬิ 1103 มหาวคฺคปาฬิ (วินัย) 1104 จูฬวคฺคปาฬิ 1105 ปริวารปาฬิ | 1201 ปาราชิกกณฺฑอฏฺฐกถา-๑ 1202 ปาราชิกกณฺฑอฏฺฐกถา-๒ 1203 ปาจิตฺติยอฏฺฐกถา 1204 มหาวคฺคอฏฺฐกถา (วินัย) 1205 จูฬวคฺคอฏฺฐกถา 1206 ปริวารอฏฺฐกถา | 1301 สารตฺถทีปนีฏีกา-๑ 1302 สารตฺถทีปนีฏีกา-๒ 1303 สารตฺถทีปนีฏีกา-๓ | 1401 ทเวมาติกาปาฬิ 1402 วินยสํคหอฏฺฐกถา 1403 วชิรพุทฺธิฏีกา 1404 วิมติวิโนทนีฏีกา-๑ 1405 วิมติวิโนทนีฏีกา-๒ 1406 วินยาลงฺการฏีกา-๑ 1407 วินยาลงฺการฏีกา-๒ 1408 กงฺขาวิตรณีปุราณฏีกา 1409 วินยวินิจฉย-อุตฺตรวินิจฉย 1410 วินยวินิจฉยฏีกา-๑ 1411 วินยวินิจฉยฏีกา-๒ 1412 ปาจิตฺยาทิโยชนาปาฬิ 1413 ขุทฺทสิกฺขา-มูลสิกฺขา 8401 วิสุทฺธิมคฺค-๑ 8402 วิสุทฺธิมคฺค-๒ 8403 วิสุทฺธิมคฺค-มหาฏีกา-๑ 8404 วิสุทฺธิมคฺค-มหาฏีกา-๒ 8405 วิสุทฺธิมคฺค-นิทานกถา 8406 ทีฆนิกาย (ปุ-วิ) 8407 มชฺฌิมนิกาย (ปุ-วิ) 8408 สํยุตฺตนิกาย (ปุ-วิ) 8409 องฺคุตฺตรนิกาย (ปุ-วิ) 8410 วินยปิฎก (ปุ-วิ) 8411 อภิธมฺมปิฎก (ปุ-วิ) 8412 อฏฺฐกถา (ปุ-วิ) 8413 นิรุตฺติทีปนี 8414 ปรมตฺถทีปนี สงฺคหมหาฏีกาปาฐ 8415 อนุทีปนีปาฐ 8416 ปฎฺฐานุทฺเทสทีปนีปาฐ 8417 นมกฺการฏีกา 8418 มหาปณามปาฐ 8419 ลกฺขณาโต พุทฺธโถมนาคาถา 8420 สุตวทน 8421 กมลาญฺชลิ 8422 ชินาลงฺการ 8423 ปชฺชมธุ 8424 พุทฺธคุณคาถาวลี 8425 จูฬคนฺถวํส 8427 สาสนวํส 8426 มหาวํส 8429 โมคฺคลฺลานพฺยากรณํ 8428 กจฺจายนพฺยากรณํ 8430 สทฺทานีติปฺปกรณํ (ปทมาลา) 8431 สทฺทานีติปฺปกรณํ (ธาตุมาลา) 8432 ปทรูปสิทฺธิ 8433 โมคคฺลานปญฺจิกา 8434 ปโยคสิทฺธิปาฐ 8435 วุตฺโตทยปาฐ 8436 อภิธานปฺปทีปิกาปาฐ 8437 อภิธานปฺปทีปิกาฏีกา 8438 สุโพธาลงฺการปาฐ 8439 สุโพธาลงฺการฏีกา 8440 พาลาวตาร คณฺฐิปทตฺถวินิจฺฉยสาร 8446 กวิทปฺปณนีติ 8447 นีติมญฺชรี 8445 ธมฺมนีติ 8444 มหารหนีติ 8441 โลกนีติ 8442 สุตฺตนฺตนีติ 8443 สูรสฺสตินีติ 8450 จาณกฺยนีติ 8448 นรทกฺขทีปนี 8449 จตุราวรกฺขทีปนี 8451 รสวาหินี 8452 สีมวิโสธนีปาฐ 8453 เวสฺสนฺตรคีติ 8454 โมคฺคลฺลาน วุตฺติวิวรณปญฺจิกา 8455 ถูปวํส 8456 ทาฐาวํส 8457 ธาตุปาฐวิลาสินิยา 8458 ธาตุวํส 8459 หตฺถวนคัลลวิหารวํส 8460 ชนจริตย 8461 ชนวํสทีปํ 8462 เตลกฏาหคาถา 8463 มิลิทฏีกา 8464 ปทมญฺชรี 8465 ปทสาธนํ 8466 สทฺทพินฺทุปกรณํ 8467 กจฺจายนธาตุมญฺชุสา 8468 สามนฺตกูฏวณฺณนา |
| 2101 สีลกฺขนฺธวคฺคปาฬิ 2102 มหาวคฺคปาฬิ (ทีฆ) 2103 ปาถิกวคฺคปาฬิ | 2201 สีลกฺขนฺธวคฺคอฏฺฐกถา 2202 มหาวคฺคอฏฺฐกถา (ทีฆ) 2203 ปาถิกวคฺคอฏฺฐกถา | 2301 สีลกฺขนฺธวคฺคฏีกา 2302 มหาวคฺคฏีกา (ทีฆ) 2303 ปาถิกวคฺคฏีกา 2304 สีลกฺขนฺธวคฺค-อภินวฏีกา-๑ 2305 สีลกฺขนฺธวคฺค-อภินวฏีกา-๒ | |
| 3101 มูลปณฺณาสปาฬิ 3102 มชฺฌิมปณฺณาสปาฬิ 3103 อุปริปณฺณาสปาฬิ | 3201 มูลปณฺณาสอฏฺฐกถา-๑ 3202 มูลปณฺณาสอฏฺฐกถา-๒ 3203 มชฺฌิมปณฺณาสอฏฺฐกถา 3204 อุปริปณฺณาสอฏฺฐกถา | 3301 มูลปณฺณาสฏีกา 3302 มชฺฌิมปณฺณาสฏีกา 3303 อุปริปณฺณาสฏีกา | |
| 4101 สคาถาวคฺคปาฬิ 4102 นิทานวคฺคปาฬิ 4103 ขนฺธวคฺคปาฬิ 4104 สฬายตนวคฺคปาฬิ 4105 มหาวคฺคปาฬิ (สํยุตฺต) | 4201 สคาถาวคฺคอฏฺฐกถา 4202 นิทานวคฺคอฏฺฐกถา 4203 ขนฺธวคฺคอฏฺฐกถา 4204 สฬายตนวคฺคอฏฺฐกถา 4205 มหาวคฺคอฏฺฐกถา (สํยุตฺต) | 4301 สคาถาวคฺคฏีกา 4302 นิทานวคฺคฏีกา 4303 ขนฺธวคฺคฏีกา 4304 สฬายตนวคฺคฏีกา 4305 มหาวคฺคฏีกา (สํยุตฺต) | |
| 5101 เอกกนิปาตปาฬิ 5102 ทุกนิปาตปาฬิ 5103 ติกนิปาตปาฬิ 5104 จตุกฺกนิปาตปาฬิ 5105 ปญฺจกนิปาตปาฬิ 5106 ฉกฺกนิปาตปาฬิ 5107 สตฺตกนิปาตปาฬิ 5108 อฏฺฐกาทินิปาตปาฬิ 5109 นวกนิปาตปาฬิ 5110 ทสกนิปาตปาฬิ 5111 เอกาทสกนิปาตปาฬิ | 5201 เอกกนิปาตอฏฺฐกถา 5202 ทุก-ติก-จตุกฺกนิปาตอฏฺฐกถา 5203 ปญฺจก-ฉกฺก-สตฺตกนิปาตอฏฺฐกถา 5204 อฏฺฐกาทินิปาตอฏฺฐกถา | 5301 เอกกนิปาตฏีกา 5302 ทุก-ติก-จตุกฺกนิปาตฏีกา 5303 ปญฺจก-ฉกฺก-สตฺตกนิปาตฏีกา 5304 อฏฺฐกาทินิปาตฏีกา | |
| 6101 ขุทฺทกปาฐปาฬิ 6102 ธมฺมปทปาฬิ 6103 อุทานปาฬิ 6104 อิติวุตฺตกปาฬิ 6105 สุตฺตนิบาตปาฬิ 6106 วิมานวตฺถุปาฬิ 6107 เปตวตฺถุปาฬิ 6108 เถรคาถาปาฬิ 6109 เถรีคาถาปาฬิ 6110 อปทานปาฬิ-๑ 6111 อปทานปาฬิ-๒ 6112 พุทธวงฺสปาฬิ 6113 จริยาปิฏกปาฬิ 6114 ชาตกปาฬิ-๑ 6115 ชาตกปาฬิ-๒ 6116 มหานิทฺเทสปาฬิ 6117 จูฬนิทฺเทสปาฬิ 6118 ปฏิสมฺภิทามคฺคปาฬิ 6119 เนตฺติปฺปกฺรณปาฬิ 6120 มิลินฺทปญฺหาปาฬิ 6121 เปฏโกปเทสปาฬิ | 6201 ขุทฺทกปาฐอฏฺฐกถา 6202 ธมฺมปทอฏฺฐกถา-๑ 6203 ธมฺมปทอฏฺฐกถา-๒ 6204 อุทานอฏฺฐกถา 6205 อิติวุตฺตกอฏฺฐกถา 6206 สุตฺตนิบาตอฏฺฐกถา-๑ 6207 สุตฺตนิบาตอฏฺฐกถา-๒ 6208 วิมานวตฺถุอฏฺฐกถา 6209 เปตวตฺถุอฏฺฐกถา 6210 เถรคาถาอฏฺฐกถา-๑ 6211 เถรคาถาอฏฺฐกถา-๒ 6212 เถรีคาถาอฏฺฐกถา 6213 อปทานอฏฺฐกถา-๑ 6214 อปทานอฏฺฐกถา-๒ 6215 พุทธวงฺสอฏฺฐกถา 6216 จริยาปิฏกอฏฺฐกถา 6217 ชาตกอฏฺฐกถา-๑ 6218 ชาตกอฏฺฐกถา-๒ 6219 ชาตกอฏฺฐกถา-๓ 6220 ชาตกอฏฺฐกถา-๔ 6221 ชาตกอฏฺฐกถา-๕ 6222 ชาตกอฏฺฐกถา-๖ 6223 ชาตกอฏฺฐกถา-๗ 6224 มหานิทฺเทสอฏฺฐกถา 6225 จูฬนิทฺเทสอฏฺฐกถา 6226 ปฏิสมฺภิทามคฺคอฏฺฐกถา-๑ 6227 ปฏิสมฺภิทามคฺคอฏฺฐกถา-๒ 6228 เนตฺติปฺปกฺรณอฏฺฐกถา | 6301 เนตฺติปฺปกฺรณฏีกา 6302 เนตฺติวิภาวินี | |
| 7101 ธมฺมสงฺคณีปาฬิ 7102 วิภงฺคปาฬิ 7103 ธาตุกถาปาฬิ 7104 ปุคฺคลปญฺญตฺติปาฬิ 7105 กถาวตฺถุปาฬิ 7106 ยมกปาฬิ-๑ 7107 ยมกปาฬิ-๒ 7108 ยมกปาฬิ-๓ 7109 ปฎฺฐานปาฬิ-๑ 7110 ปฎฺฐานปาฬิ-๒ 7111 ปฎฺฐานปาฬิ-๓ 7112 ปฎฺฐานปาฬิ-๔ 7113 ปฎฺฐานปาฬิ-๕ | 7201 ธมฺมสงฺคณิอฏฺฐกถา 7202 สมฺโมหวินิทนีอฏฺฐกถา 7203 ปญฺจปกรณอฏฺฐกถา | 7301 ธมฺมสงฺคณีมูลฏีกา 7302 วิภงฺคมูลฏีกา 7303 ปญฺจปกรณมูลฏีกา 7304 ธมฺมสงฺคณีอนุฏีกา 7305 ปญฺจปกรณอนุฏีกา 7306 อภิธมฺมาวตาโร-นามรูปปริจฺเฉโท 7307 อภิธมฺมตฺถสงฺคโห 7308 อภิธมฺมาวตาร-ปุราณฏีกา 7309 อภิธมฺมมาติกาปาฬิ | |
| བོད་མི | |||
| པཱ་ལི་གསུང་རབ། | འགྲེལ་བཤད། | འགྲེལ་བཤད་ཕྲན། | གཞན། |
| 1101 ཕ་ར་ཇི་ཀ་པཱ་ལི། 1102 པཱ་ཙི་ཏི་ཡ་པཱ་ལི། 1103 མ་ཧཱ་ཝག་ག་པཱ་ལི། (ཝི་ན་ཡ) 1104 ཙཱུ་ལ་ཝག་ག་པཱ་ལི། 1105 པ་རི་ཝཱ་ར་པཱ་ལི། | 1201 ཕ་ར་ཇི་ཀ་ཀཎྜ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 1202 ཕ་ར་ཇི་ཀ་ཀཎྜ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 1203 པཱ་ཙི་ཏི་ཡ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 1204 མ་ཧཱ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། (ཝི་ན་ཡ) 1205 ཙཱུ་ལ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 1206 པ་རི་ཝཱ་ར་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 1301 སཱ་རཏྠ་དཱི་པ་ནཱི་ཊཱི་ཀཱ-༡ 1302 སཱ་རཏྠ་དཱི་པ་ནཱི་ཊཱི་ཀཱ-༢ 1303 སཱ་རཏྠ་དཱི་པ་ནཱི་ཊཱི་ཀཱ-༣ | 1401 དྭེ་མཱ་ཏི་ཀཱ་པཱ་ལི། 1402 ཝི་ན་ཡ་སངྒ་ཧ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 1403 ཝ་ཇི་ར་བུད་དྷི་ཊཱི་ཀཱ། 1404 ཝི་མ་ཏི་ཝི་ནོ་ད་ནཱི་ཊཱི་ཀཱ-༡ 1405 ཝི་མ་ཏི་ཝི་ནོ་ད་ནཱི་ཊཱི་ཀཱ-༢ 1406 ཝི་ན་ཡཱ་ལངྐཱ་ར་ཊཱི་ཀཱ-༡ 1407 ཝི་ན་ཡཱ་ལངྐཱ་ར་ཊཱི་ཀཱ-༢ 1408 ཀངྑཱ་ཝི་ཏ་ར་ཎཱི་པུ་རཱ་ཎ་ཊཱི་ཀཱ། 1409 ཝི་ན་ཡ་ཝི་ནི་ཙ་ཡ་ཨུ་ཏྟ་ར་ཝི་ནི་ཙ་ཡ། 1410 ཝི་ན་ཡ་ཝི་ནི་ཙ་ཡ་ཊཱི་ཀཱ-༡ 1411 ཝི་ན་ཡ་ཝི་ནི་ཙ་ཡ་ཊཱི་ཀཱ-༢ 1412 པཱ་ཙི་ཏྱཱ་དི་ཡོ་ཇ་ནཱ་པཱ་ལི། 1413 ཁུད་ད་སིཀྑཱ་མཱུ་ལ་སིཀྑཱ། 8401 ཝི་སུད་དྷི་མགྒ-༡ 8402 ཝི་སུད་དྷི་མགྒ-༢ 8403 ཝི་སུད་དྷི་མགྒ་མ་ཧཱ་ཊཱི་ཀཱ-༡ 8404 ཝི་སུད་དྷི་མགྒ་མ་ཧཱ་ཊཱི་ཀཱ-༢ 8405 ཝི་སུད་དྷི་མགྒ་ནི་དཱ་ན་ཀ་ཐཱ། 8406 དཱི་གྷ་ནི་ཀཱ་ཡ། (པུ་ཝི) 8407 མཛྷི་མ་ནི་ཀཱ་ཡ། (པུ་ཝི) 8408 སཾ་ཡུཏྟ་ནི་ཀཱ་ཡ། (པུ་ཝི) 8409 ཨངྒུ་ཏྟ་ར་ནི་ཀཱ་ཡ། (པུ་ཝི) 8410 ཝི་ན་ཡ་པི་ཊ་ཀ། (པུ་ཝི) 8411 ཨ་བྷི་དྷམྨ་པི་ཊ་ཀ། (པུ་ཝི) 8412 ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། (པུ་ཝི) 8413 ནི་རུཏྟི་དཱི་པ་ནཱི། 8414 པ་ར་མཏྠ་དཱི་པ་ནཱི་སངྒ་ཧ་མ་ཧཱ་ཊཱི་ཀཱ་པཱ་ཋ། 8415 ཨ་ནུ་དཱི་པ་ནཱི་པཱ་ཋ། 8416 པཊྛཱ་ནུདྡེ་ས་དཱི་པ་ནཱི་པཱ་ཋ། 8417 ན་མཀྐཱ་ར་ཊཱི་ཀཱ། 8418 མ་ཧཱ་པ་ཎཱ་མ་པཱ་ཋ། 8419 ལཀྑ་ཎཱ་ཏོ་བུདྡྷ་ཐོ་མ་ནཱ་གཱ་ཐཱ། 8420 སུ་ཏ་ཝནྡ་ནཱ། 8421 ཀ་མ་ལཱཉྫ་ལི། 8422 ཇི་ནཱ་ལངྐཱ་ར། 8423 པཛྫ་མ་དྷུ། 8424 བུདྡྷ་གུ་ཎ་གཱ་ཐཱ་ཝ་ལཱི། 8425 ཙཱུ་ལ་གནྠ་ཝཾ་ས། 8427 སཱ་ས་ན་ཝཾ་ས། 8426 མ་ཧཱ་ཝཾ་ས། 8429 མོགྒ་ལླཱ་ན་བྱཱ་ཀ་ར་ཎཾ། 8428 ཀཙྩཱ་ཡ་ན་བྱཱ་ཀ་ར་ཎཾ། 8430 སདྡ་ནཱི་ཏི་པྤ་ཀ་ར་ཎཾ། (པ་ད་མཱ་ལཱ) 8431 སདྡ་ནཱི་ཏི་པྤ་ཀ་ར་ཎཾ། (དྷཱ་ཏུ་མཱ་ལཱ) 8432 པ་ད་རཱུ་པ་སིད་དྷི། 8433 མོ་ག་ལླཱ་ན་པཉྩ་ཀཱ། 8434 པ་ཡོ་ག་སིད་དྷི་པཱ་ཋ། 8435 བུཏྟོ་ད་ཡ་པཱ་ཋ། 8436 ཨ་བྷི་དྷཱ་ན་པྤ་དཱི་པི་ཀཱ་པཱ་ཋ། 8437 ཨ་བྷི་དྷཱ་ན་པྤ་དཱི་པི་ཀཱ་ཊཱི་ཀཱ། 8438 སུ་བོ་དྷཱ་ལངྐཱ་ར་པཱ་ཋ། 8439 སུ་བོ་དྷཱ་ལངྐཱ་ར་ཊཱི་ཀཱ། 8440 བཱ་ལཱ་ཝ་ཏཱ་ར་གཎྛི་པ་དཏྠ་ཝི་ནི་ཙ་ཡ་སཱ་ར། 8446 ཀ་ཝི་དཔྤ་ཎ་ནཱི་ཏི། 8447 ནཱི་ཏི་མཉྫ་རཱི། 8445 དྷམྨ་ནཱི་ཏི། 8444 མ་ཧཱ་ར་ཧ་ནཱི་ཏི། 8441 ལོ་ཀ་ནཱི་ཏི། 8442 སུཏྟནྟ་ནཱ་ཏི། 8443 སཱུ་རསྶ་ཏི་ནཱི་ཏི། 8450 ཙཱ་ཎཀྱ་ནཱི་ཏི། 8448 ན་ར་དཀྑ་དཱི་པ་ནཱི། 8449 ཙ་ཏུ་རཱ་རཀྑ་དཱི་པ་ནཱི། 8451 ར་ས་ཝཱ་ཧི་ནཱི། 8452 སཱི་མ་ཝི་སོ་ད་ནཱི་པཱ་ཋ། 8453 ཝེསྶནྟ་ར་གཱི་ཏི། 8454 མོགྒ་ལླཱ་ན་བུཏྟི་ཝི་ཝ་ར་ཎ་པཉྩ་ཀཱ། 8455 ཐཱུ་པ་ཝཾ་ས། 8456 དཱ་ཊྷཱ་ཝཾ་ས། 8457 དྷཱ་ཏུ་པཱ་ཋ་ཝི་ལཱ་སི་ནི་ཡཱ། 8458 དྷཱ་ཏུ་ཝཾ་ས། 8459 ཧཏྠ་ཝ་ན་གལླ་ཝི་ཧཱ་ར་ཝཾ་ས། 8460 ཇི་ན་ཙ་རི་ཏ་ཡ། 8461 ཇི་ན་ཝཾ་ས་དཱི་པཾ། 8462 ཏེ་ལ་ཀ་ཊཱ་ཧ་གཱ་ཐཱ། 8463 མི་ལི་ད་ཊཱི་ཀཱ། 8464 པ་ད་མཉྫ་རཱི། 8465 པ་ད་སཱ་ད་ནཾ། 8466 སདྡ་བིནྡུ་པ་ཀ་ར་ཎཾ། 8467 ཀཙྩཱ་ཡ་ན་དྷཱ་ཏུ་མཉྫུ་སཱ། 8468 སཱ་མནྟ་ཀཱུ་ཊ་ཝཎྞ་ནཱ། |
| 2101 སཱི་ལཀྑནྡྷ་ཝག་ག་པཱ་ལི། 2102 མ་ཧཱ་ཝག་ག་པཱ་ལི། (དཱི་གྷ) 2103 པཱ་ཐི་ཀ་ཝག་ག་པཱ་ལི། | 2201 སཱི་ལཀྑནྡྷ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 2202 མ་ཧཱ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། (དཱི་གྷ) 2203 པཱ་ཐི་ཀ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 2301 སཱི་ལཀྑནྡྷ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 2302 མ་ཧཱ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། (དཱི་གྷ) 2303 པཱ་ཐི་ཀ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 2304 སཱི་ལཀྑནྡྷ་ཝག་ག་ཨ་བྷི་ན་ཝ་ཊཱི་ཀཱ-༡ 2305 སཱི་ལཀྑནྡྷ་ཝག་ག་ཨ་བྷི་ན་ཝ་ཊཱི་ཀཱ-༢ | |
| 3101 མཱུ་ལ་པཎྞཱ་ས་པཱ་ལི། 3102 མཛྷི་མ་པཎྞཱ་ས་པཱ་ལི། 3103 ཨུ་པ་རི་པཎྞཱ་ས་པཱ་ལི། | 3201 མཱུ་ལ་པཎྞཱ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 3202 མཱུ་ལ་པཎྞཱ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 3203 མཛྷི་མ་པཎྞཱ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 3204 ཨུ་པ་རི་པཎྞཱ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 3301 མཱུ་ལ་པཎྞཱ་ས་ཊཱི་ཀཱ། 3302 མཛྷི་མ་པཎྞཱ་ས་ཊཱི་ཀཱ། 3303 ཨུ་པ་རི་པཎྞཱ་ས་ཊཱི་ཀཱ། | |
| 4101 ས་གཱ་ཐཱ་ཝག་ག་པཱ་ལི། 4102 ནི་དཱ་ན་ཝག་ག་པཱ་ལི། 4103 ཁནྡྷ་ཝག་ག་པཱ་ལི། 4104 ས་ལཱ་ཡ་ཏ་ན་ཝག་ག་པཱ་ལི། 4105 མ་ཧཱ་ཝག་ག་པཱ་ལི། (སཾ་ཡུཏྟ) | 4201 ས་གཱ་ཐཱ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 4202 ནི་དཱ་ན་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 4203 ཁནྡྷ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 4204 ས་ལཱ་ཡ་ཏ་ན་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 4205 མ་ཧཱ་ཝག་ག་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། (སཾ་ཡུཏྟ) | 4301 ས་གཱ་ཐཱ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 4302 ནི་དཱ་ན་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 4303 ཁནྡྷ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 4304 ས་ལཱ་ཡ་ཏ་ན་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། 4305 མ་ཧཱ་ཝག་ག་ཊཱི་ཀཱ། (སཾ་ཡུཏྟ) | |
| 5101 ཨེ་ཀ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5102 དུ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5103 ཏི་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5104 ཙ་ཏུཀྐ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5105 པཉྩ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5106 ཆཀྐ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5107 སཏྟ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5108 ཨཊྛ་ཀཱ་དི་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5109 ན་ཝ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5110 ད་ས་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 5111 ཨེ་ཀཱ་ད་ས་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། | 5201 ཨེ་ཀ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 5202 དུ་ཀ་ཏི་ཀ་ཙ་ཏུཀྐ་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 5203 པཉྩ་ཀ་ཆཀྐ་སཏྟ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 5204 ཨཊྛ་ཀཱ་དི་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 5301 ཨེ་ཀ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་ཊཱི་ཀཱ། 5302 དུ་ཀ་ཏི་ཀ་ཙ་ཏུཀྐ་ནི་པཱ་ཏ་ཊཱི་ཀཱ། 5303 པཉྩ་ཀ་ཆཀྐ་སཏྟ་ཀ་ནི་པཱ་ཏ་ཊཱི་ཀཱ། 5304 ཨཊྛ་ཀཱ་དི་ནི་པཱ་ཏ་ཊཱི་ཀཱ། | |
| 6101 ཁུད་ད་ཀ་པཱ་ཋ་པཱ་ལི། 6102 དྷམྨ་པ་ད་པཱ་ལི། 6103 ཨུ་དཱ་ན་པཱ་ལི། 6104 ཨི་ཏི་ཝུཏྟ་ཀ་པཱ་ལི། 6105 སུཏྟ་ནི་པཱ་ཏ་པཱ་ལི། 6106 ཝི་མཱ་ན་ཝཏྠུ་པཱ་ལི། 6107 པེ་ཏ་ཝཏྠུ་པཱ་ལི། 6108 ཐེ་ར་གཱ་ཐཱ་པཱ་ལི། 6109 ཐེ་རཱི་གཱ་ཐཱ་པཱ་ལི། 6110 ཨ་པ་དཱ་ན་པཱ་ལི-༡ 6111 ཨ་པ་དཱ་ན་པཱ་ལི-༢ 6112 བུདྡྷ་ཝཾ་ས་པཱ་ལི། 6113 ཙ་རི་ཡཱ་པི་ཊ་ཀ་པཱ་ལི། 6114 ཛཱ་ཏ་ཀ་པཱ་ལི-༡ 6115 ཛཱ་ཏ་ཀ་པཱ་ལི-༢ 6116 མ་ཧཱ་ནི་དྡེ་ས་པཱ་ལི། 6117 ཙཱུ་ལ་ནི་དྡེ་ས་པཱ་ལི། 6118 པ་ཊི་སམ་བྷི་དཱ་མགྒ་པཱ་ལི། 6119 ནེཏྟི་པྤ་ཀ་ར་ཎ་པཱ་ལི། 6120 མི་ལིནྡ་པཉྷ་པཱ་ལི། 6121 པེ་ཊ་ཀོ་པ་དེ་ས་པཱ་ལི། | 6201 ཁུད་ད་ཀ་པཱ་ཋ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6202 དྷམྨ་པ་ད་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6203 དྷམྨ་པ་ད་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6204 ཨུ་དཱ་ན་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6205 ཨི་ཏི་ཝུཏྟ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6206 སུཏྟ་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6207 སུཏྟ་ནི་པཱ་ཏ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6208 ཝི་མཱ་ན་ཝཏྠུ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6209 པེ་ཏ་ཝཏྠུ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6210 ཐེ་ར་གཱ་ཐཱ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6211 ཐེ་ར་གཱ་ཐཱ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6212 ཐེ་རཱི་གཱ་ཐཱ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6213 ཨ་པ་དཱ་ན་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6214 ཨ་པ་དཱ་ན་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6215 བུདྡྷ་ཝཾ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6216 ཙ་རི་ཡཱ་པི་ཊ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6217 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6218 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6219 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༣ 6220 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༤ 6221 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༥ 6222 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༦ 6223 ཛཱ་ཏ་ཀ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༧ 6224 མ་ཧཱ་ནི་དྡེ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6225 ཙཱུ་ལ་ནི་དྡེ་ས་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 6226 པ་ཊི་སམ་བྷི་དཱ་མགྒ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༡ 6227 པ་ཊི་སམ་བྷི་དཱ་མགྒ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ-༢ 6228 ནེཏྟི་པྤ་ཀ་ར་ཎ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 6301 ནེཏྟི་པྤ་ཀ་ར་ཎ་ཊཱི་ཀཱ། 6302 ནེཏྟི་ཝི་བྷཱི་ནཱི། | |
| 7101 དྷམྨ་སངྒ་ཎཱི་པཱ་ལི། 7102 ཝི་བྷངྒ་པཱ་ལི། 7103 དྷཱ་ཏུ་ཀ་ཐཱ་པཱ་ལི། 7104 པུགྒ་ལ་པཉྙཏྟི་པཱ་ལི། 7105 ཀ་ཐཱ་ཝཏྠུ་པཱ་ལི། 7106 ཡ་མ་ཀ་པཱ་ལི-༡ 7107 ཡ་མ་ཀ་པཱ་ལི-༢ 7108 ཡ་མ་ཀ་པཱ་ལི-༣ 7109 པཊྛཱ་ན་པཱ་ལི-༡ 7110 པཊྛཱ་ན་པཱ་ལི-༢ 7111 པཊྛཱ་ན་པཱ་ལི-༣ 7112 པཊྛཱ་ན་པཱ་ལི-༤ 7113 པཊྛཱ་ན་པཱ་ལི-༥ | 7201 དྷམྨ་སངྒ་ཎི་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 7202 སམྨོ་ཧ་ཝི་ནོ་ད་ནཱི་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། 7203 པཉྩ་པ་ཀ་ར་ཎ་ཨཊྛ་ཀ་ཐཱ། | 7301 དྷམྨ་སངྒ་ཎཱི་མཱུ་ལ་ཊཱི་ཀཱ། 7302 ཝི་བྷངྒ་མཱུ་ལ་ཊཱི་ཀཱ། 7303 པཉྩ་པ་ཀ་ར་ཎ་མཱུ་ལ་ཊཱི་ཀཱ། 7304 དྷམྨ་སངྒ་ཎཱི་ཨ་ནུ་ཊཱི་ཀཱ། 7305 པཉྩ་པ་ཀ་ར་ཎ་ཨ་ནུ་ཊཱི་ཀཱ། 7306 ཨ་བྷི་དྷམྨཱ་ཝ་ཏཱ་རོ་ནཱ་མ་རཱུ་པ་པ་རི་ཙྪེ་དོ། 7307 ཨ་བྷི་དྷམྨཏྠ་སངྒ་ཧོ། 7308 ཨ་བྷི་དྷམྨཱ་ཝ་ཏཱ་ར་པུ་རཱ་ཎ་ཊཱི་ཀཱ། 7309 ཨ་བྷི་དྷམྨ་མཱ་ཏི་ཀཱ་པཱ་ལི། | |
| Tiếng Việt | |||
| Kinh điển Pali | Chú giải | Phụ chú giải | Khác |
| 1101 Pārājika Pāḷi 1102 Pācittiya Pāḷi 1103 Mahāvagga Pāḷi (Tạng Luật) 1104 Cūḷavagga Pāḷi 1105 Parivāra Pāḷi | 1201 Chú Giải Pārājikakaṇḍa - 1 1202 Chú Giải Pārājikakaṇḍa - 2 1203 Chú Giải Pācittiya 1204 Chú Giải Mahāvagga (Tạng Luật) 1205 Chú Giải Cūḷavagga 1206 Chú Giải Parivāra | 1301 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 1 1302 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 2 1303 Phụ Chú Giải Sāratthadīpanī - 3 | 1401 Dvemātikāpāḷi 1402 Chú Giải Vinayasaṅgaha 1403 Phụ Chú Giải Vajirabuddhi 1404 Phụ Chú Giải Vimativinodanī - 1 1405 Phụ Chú Giải Vimativinodanī - 2 1406 Phụ Chú Giải Vinayālaṅkāra - 1 1407 Phụ Chú Giải Vinayālaṅkāra - 2 1408 Phụ Chú Giải Kaṅkhāvitaraṇīpurāṇa 1409 Vinayavinicchaya-uttaravinicchaya 1410 Phụ Chú Giải Vinayavinicchaya - 1 1411 Phụ Chú Giải Vinayavinicchaya - 2 1412 Pācityādiyojanāpāḷi 1413 Khuddasikkhā-mūlasikkhā 8401 Thanh Tịnh Đạo - 1 8402 Thanh Tịnh Đạo - 2 8403 Đại Phụ Chú Giải Thanh Tịnh Đạo - 1 8404 Đại Phụ Chú Giải Thanh Tịnh Đạo - 2 8405 Lời Tựa Thanh Tịnh Đạo 8406 Trường Bộ Kinh (Vấn Đáp) 8407 Trung Bộ Kinh (Vấn Đáp) 8408 Tương Ưng Bộ Kinh (Vấn Đáp) 8409 Tăng Chi Bộ Kinh (Vấn Đáp) 8410 Tạng Luật (Vấn Đáp) 8411 Tạng Vi Diệu Pháp (Vấn Đáp) 8412 Chú Giải (Vấn Đáp) 8413 Niruttidīpanī 8414 Paramatthadīpanī Saṅgahamahāṭīkāpāṭha 8415 Anudīpanīpāṭha 8416 Paṭṭhānuddesa dīpanīpāṭha 8417 Phụ Chú Giải Namakkāra 8418 Mahāpaṇāmapāṭha 8419 Lakkhaṇāto buddhathomanāgāthā 8420 Sutavandanā 8421 Kamalāñjali 8422 Jinālaṅkāra 8423 Pajjamadhu 8424 Buddhaguṇagāthāvalī 8425 Cūḷaganthavaṃsa 8426 Mahāvaṃsa 8427 Sāsanavaṃsa 8428 Kaccāyanabyākaraṇaṃ 8429 Moggallānabyākaraṇaṃ 8430 Saddanītippakaraṇaṃ (padamālā) 8431 Saddanītippakaraṇaṃ (dhātumālā) 8432 Padarūpasiddhi 8433 Mogallānapañcikā 8434 Payogasiddhipāṭha 8435 Vuttodayapāṭha 8436 Abhidhānappadīpikāpāṭha 8437 Phụ Chú Giải Abhidhānappadīpikā 8438 Subodhālaṅkārapāṭha 8439 Phụ Chú Giải Subodhālaṅkāra 8440 Bālāvatāra gaṇṭhipadatthavinicchayasāra 8441 Lokanīti 8442 Suttantanīti 8443 Sūrassatinīti 8444 Mahārahanīti 8445 Dhammanīti 8446 Kavidappaṇanīti 8447 Nītimañjarī 8448 Naradakkhadīpanī 8449 Caturārakkhadīpanī 8450 Cāṇakyanīti 8451 Rasavāhinī 8452 Sīmavisodhanīpāṭha 8453 Vessantaragīti 8454 Moggallāna vuttivivaraṇapañcikā 8455 Thūpavaṃsa 8456 Dāṭhāvaṃsa 8457 Dhātupāṭhavilāsiniyā 8458 Dhātuvaṃsa 8459 Hatthavanagallavihāravaṃsa 8460 Jinacaritaya 8461 Jinavaṃsadīpaṃ 8462 Telakaṭāhagāthā 8463 Phụ Chú Giải Milinda 8464 Padamañjarī 8465 Padasādhanaṃ 8466 Saddabindupakaraṇaṃ 8467 Kaccāyanadhātumañjusā 8468 Sāmantakūṭavaṇṇanā |
| 2101 Sīlakkhandhavagga Pāḷi 2102 Mahāvagga Pāḷi (Trường Bộ) 2103 Pāthikavagga Pāḷi | 2201 Chú Giải Sīlakkhandhavagga 2202 Chú Giải Mahāvagga (Trường Bộ) 2203 Chú Giải Pāthikavagga | 2301 Phụ Chú Giải Sīlakkhandhavagga 2302 Phụ Chú Giải Mahāvagga (Trường Bộ) 2303 Phụ Chú Giải Pāthikavagga 2304 Phụ Chú Giải Mới Sīlakkhandhavagga - 1 2305 Phụ Chú Giải Mới Sīlakkhandhavagga - 2 | |
| 3101 Mūlapaṇṇāsa Pāḷi 3102 Majjhimapaṇṇāsa Pāḷi 3103 Uparipaṇṇāsa Pāḷi | 3201 Chú Giải Mūlapaṇṇāsa - 1 3202 Chú Giải Mūlapaṇṇāsa - 2 3203 Chú Giải Majjhimapaṇṇāsa 3204 Chú Giải Uparipaṇṇāsa | 3301 Phụ Chú Giải Mūlapaṇṇāsa 3302 Phụ Chú Giải Majjhimapaṇṇāsa 3303 Phụ Chú Giải Uparipaṇṇāsa | |
| 4101 Sagāthāvagga Pāḷi 4102 Nidānavagga Pāḷi 4103 Khandhavagga Pāḷi 4104 Saḷāyatanavagga Pāḷi 4105 Mahāvagga Pāḷi (Tương Ưng Bộ) | 4201 Chú Giải Sagāthāvagga 4202 Chú Giải Nidānavagga 4203 Chú Giải Khandhavagga 4204 Chú Giải Saḷāyatanavagga 4205 Chú Giải Mahāvagga (Tương Ưng Bộ) | 4301 Phụ Chú Giải Sagāthāvagga 4302 Phụ Chú Giải Nidānavagga 4303 Phụ Chú Giải Khandhavagga 4304 Phụ Chú Giải Saḷāyatanavagga 4305 Phụ Chú Giải Mahāvagga (Tương Ưng Bộ) | |
| 5101 Ekakanipāta Pāḷi 5102 Dukanipāta Pāḷi 5103 Tikanipāta Pāḷi 5104 Catukkanipāta Pāḷi 5105 Pañcakanipāta Pāḷi 5106 Chakkanipāta Pāḷi 5107 Sattakanipāta Pāḷi 5108 Aṭṭhakādinipāta Pāḷi 5109 Navakanipāta Pāḷi 5110 Dasakanipāta Pāḷi 5111 Ekādasakanipāta Pāḷi | 5201 Chú Giải Ekakanipāta 5202 Chú Giải Duka-tika-catukkanipāta 5203 Chú Giải Pañcaka-chakka-sattakanipāta 5204 Chú Giải Aṭṭhakādinipāta | 5301 Phụ Chú Giải Ekakanipāta 5302 Phụ Chú Giải Duka-tika-catukkanipāta 5303 Phụ Chú Giải Pañcaka-chakka-sattakanipāta 5304 Phụ Chú Giải Aṭṭhakādinipāta | |
| 6101 Khuddakapāṭha Pāḷi 6102 Dhammapada Pāḷi 6103 Udāna Pāḷi 6104 Itivuttaka Pāḷi 6105 Suttanipāta Pāḷi 6106 Vimānavatthu Pāḷi 6107 Petavatthu Pāḷi 6108 Theragāthā Pāḷi 6109 Therīgāthā Pāḷi 6110 Apadāna Pāḷi - 1 6111 Apadāna Pāḷi - 2 6112 Buddhavaṃsa Pāḷi 6113 Cariyāpiṭaka Pāḷi 6114 Jātaka Pāḷi - 1 6115 Jātaka Pāḷi - 2 6116 Mahāniddesa Pāḷi 6117 Cūḷaniddesa Pāḷi 6118 Paṭisambhidāmagga Pāḷi 6119 Nettippakaraṇa Pāḷi 6120 Milindapañha Pāḷi 6121 Peṭakopadesa Pāḷi | 6201 Chú Giải Khuddakapāṭha 6202 Chú Giải Dhammapada - 1 6203 Chú Giải Dhammapada - 2 6204 Chú Giải Udāna 6205 Chú Giải Itivuttaka 6206 Chú Giải Suttanipāta - 1 6207 Chú Giải Suttanipāta - 2 6208 Chú Giải Vimānavatthu 6209 Chú Giải Petavatthu 6210 Chú Giải Theragāthā - 1 6211 Chú Giải Theragāthā - 2 6212 Chú Giải Therīgāthā 6213 Chú Giải Apadāna - 1 6214 Chú Giải Apadāna - 2 6215 Chú Giải Buddhavaṃsa 6216 Chú Giải Cariyāpiṭaka 6217 Chú Giải Jātaka - 1 6218 Chú Giải Jātaka - 2 6219 Chú Giải Jātaka - 3 6220 Chú Giải Jātaka - 4 6221 Chú Giải Jātaka - 5 6222 Chú Giải Jātaka - 6 6223 Chú Giải Jātaka - 7 6224 Chú Giải Mahāniddesa 6225 Chú Giải Cūḷaniddesa 6226 Chú Giải Paṭisambhidāmagga - 1 6227 Chú Giải Paṭisambhidāmagga - 2 6228 Chú Giải Nettippakaraṇa | 6301 Phụ Chú Giải Nettippakaraṇa 6302 Nettivibhāvinī | |
| 7101 Dhammasaṅgaṇī Pāḷi 7102 Vibhaṅga Pāḷi 7103 Dhātukathā Pāḷi 7104 Puggalapaññatti Pāḷi 7105 Kathāvatthu Pāḷi 7106 Yamaka Pāḷi - 1 7107 Yamaka Pāḷi - 2 7108 Yamaka Pāḷi - 3 7109 Paṭṭhāna Pāḷi - 1 7110 Paṭṭhāna Pāḷi - 2 7111 Paṭṭhāna Pāḷi - 3 7112 Paṭṭhāna Pāḷi - 4 7113 Paṭṭhāna Pāḷi - 5 | 7201 Chú Giải Dhammasaṅgaṇi 7202 Chú Giải Sammohavinodanī 7203 Chú Giải Pañcapakaraṇa | 7301 Phụ Chú Giải Gốc Dhammasaṅgaṇī 7302 Phụ Chú Giải Gốc Vibhaṅga 7303 Phụ Chú Giải Gốc Pañcapakaraṇa 7304 Phụ Chú Giải Tiếp Theo Dhammasaṅgaṇī 7305 Phụ Chú Giải Tiếp Theo Pañcapakaraṇa 7306 Abhidhammāvatāro-nāmarūpaparicchedo 7307 Abhidhammatthasaṅgaho 7308 Phụ Chú Giải Cổ Điển Abhidhammāvatāra 7309 Abhidhammamātikāpāḷi | |